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"Rhein"
Drucksache 417/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Experten-Arbeitsgruppe "Gleichstellung der Geschlechter in der Kultur- und Kreativwirtschaft" im Rahmen des Arbeitsplans Kultur 2019-2022
... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragte des Bundesrates für die Experten-Arbeitsgruppe "Gleichstellung der Geschlechter in der Kultur- und Kreativwirtschaft" im Rahmen des Arbeitsplans Kultur 2019-2022 eine Vertreterin des LandesRheinland-Pfalz, Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur (Dr. Katharina Popanda).
Drucksache 146/19
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung über die Durchführung einer vierten Bundeswaldinventur (Vierte Bundeswaldinventur-Verordnung - 4. BWI-VO)
... - Nordrhein-Westfalen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Zeitpunkt
§ 2 Stichprobenverfahren
§ 3 Grunddaten
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 1 Satz 2) Verdichtung der Bundeswaldinventur
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte und demographische Entwicklung
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
III. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Drucksache 402/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
... Die Verfügbarkeit der geforderten Daten, die Leistbarkeit der geforderten Bereitstellungsverfahren und die Kosten für entsprechende Anpassungen der Datenerhebung und zugrundeliegenden Verfahren für Datenerhebung und Datenbereitstellung durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind bisher ungeklärt. Geforderte Informationen sind in den Datenbanken der amtlichen Grundstückswertermittlung nicht überall enthalten. Die Kostenkalkulation für eine Anpassung gemäß der Begründung zum Entwurf ist zudem nicht realistisch: Die Kostenansätze (etwa 2 000 Euro für eine entsprechende Verfahrensanpassung) sind nicht marktgängig. Beispielsweise führen in Nordrhein-Westfalen 75 Gutachterausschüsse, die von den Kommunen finanziert werden (Konnexitätsfall), und ein Oberer Gutachterausschuss entsprechende Datensammlungen, so dass Verfahrensanpassungen nicht bei vier Dienstleistern, sondern bei bis zu 76 Stellen durchgeführt werden müssen. Entsprechende Anpassungen aller Datenbanken (Auftragsformulierungen an externe Anbieter, haushaltsrechtliche Festlegungen und vieles mehr) wären zudem nicht bis zum ersten Quartal nach Inkrafttreten des Gesetzes leistbar.
Drucksache 470/19
... Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Drucksache 417/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Experten-Arbeitsgruppe "Gleichstellung der Geschlechter in der Kultur- und Kreativwirtschaft" im Rahmen des Arbeitsplans Kultur 2019-2022
... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragte des Bundesrates für die Experten-Arbeitsgruppe "Gleichstellung der Geschlechter in der Kultur- und Kreativwirtschaft" im Rahmen des Arbeitsplans Kultur 2019-2022 eine Vertreterin des LandesRheinland-Pfalz, Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur (Dr. Katharina Popanda).
Drucksache 204/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK)
... Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Drucksache 591/4/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Drucksache 408/19
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Einundsechzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
... - in Nordrhein-Westfalen 20 972 468 Euro,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Einundsechzigste Verordnung
§ 1 Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2018
§ 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Drucksache 631/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes (EEG)
... Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Drucksache 335/3/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (Ferkelbetäubungssachkundeverordnung - FerkBetSachkV )
... Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Drucksache 24/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates "Arbeitszeiten an die Herausforderungen der digitalisierten Arbeitswelt anpassen"
... Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Drucksache 657/1/19
... - und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -
Drucksache 422/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zu einer marktbasierten CO2 -Bepreisung in den Sektoren Gebäude und Verkehr
... Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Drucksache 549/2/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts Punkt 1 der 983. Sitzung des Bundesrates am 29. November 2019
... Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Drucksache 213/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zu langen Transporten von Nutztieren - Antrag der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Berlin -
Entschließung des Bundesrates zu langen Transporten von Nutztieren - Antrag der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Berlin -
1. Hauptempfehlung zu Ziffer 2 der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung wie folgt zu fassen:
2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat hilfsweise für den Fall, dass Ziffer 1 keine Mehrheit erhält, die Entschließung in Drucksache 213/19 nach Maßgabe nachstehender Änderung zu fassen:
Zu Nummer 1
Drucksache 94/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher
... Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Drucksache 248/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetz | es - Gesetz zur effektiveren Verfolgung der Computerkriminalität - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
... | es - Gesetz zur effektiveren Verfolgung der Computerkriminalität - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
Drucksache 423/19
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen
Entschließung des Bundesrates zur Strafbarkeit des unbefugten Anfertigens von Bildaufnahmen intimer Körperbereiche einer Person in der Öffentlichkeit
... Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen
Drucksache 428/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Notfallsanitätergesetz es - Antrag der Länder Bayern, Rheinland-Pfalz -
... es - Antrag der Länder Bayern, Rheinland-Pfalz -
Drucksache 69/19
Antrag der Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates: Einführung von kameragestützten Überwachungssystemen in Schlachthöfen zur Verbesserung des Tierschutzes für Schlachttiere
... Antrag der Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
Drucksache 433/19
Antrag der Länder Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen
Entschließung des Bundesrates "Deutschkurse für Migrantinnen und Migranten erneuern"
... Antrag der Länder Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen
Drucksache 581/2/19
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
... Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen
Drucksache 110/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... Rheinland-Pfalz
Drucksache 616/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 246 Baugesetzbuch (Baugesetzbuch änderungsgesetz - BauGBÄG )
... Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Drucksache 151/19
Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zur Schließung der Förderlücken von Geflüchteten im Analogleistungsbezug
... Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Drucksache 402/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
... Die Verfügbarkeit der geforderten Daten, die Leistbarkeit der geforderten Bereitstellungsverfahren und die Kosten für entsprechende Anpassungen der Datenerhebung und zugrundeliegenden Verfahren für Datenerhebung und Datenbereitstellung durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind bisher ungeklärt. Geforderte Informationen sind in den Datenbanken der amtlichen Grundstückswertermittlung nicht überall enthalten. Die Kostenkalkulation für eine Anpassung gemäß der Begründung zum Entwurf ist zudem nicht realistisch: Die Kostenansätze (etwa 2 000 Euro für eine entsprechende Verfahrensanpassung) sind nicht marktgängig. Beispielsweise führen in Nordrhein-Westfalen 75 Gutachterausschüsse, die von den Kommunen finanziert werden (Konnexitätsfall), und ein Oberer Gutachterausschuss entsprechende Datensammlungen, so dass Verfahrensanpassungen nicht bei vier Dienstleistern, sondern bei bis zu 76 Stellen durchgeführt werden müssen. Entsprechende Anpassungen aller Datenbanken (Auftragsformulierungen an externe Anbieter, haushaltsrechtliche Festlegungen und vieles mehr) wären zudem nicht bis zum ersten Quartal nach Inkrafttreten des Gesetzes leistbar.
Drucksache 658/19
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Lebensmittel - und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)
... Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Drucksache 498/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Strafzumessung bei antisemitischen Straftaten - Antrag der Länder Bayern und Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt -
... s - Strafzumessung bei antisemitischen Straftaten - Antrag der Länder Bayern und Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt -
Drucksache 154/2/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Drucksache 263/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates: Verbesserung des Risikomanagements in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben durch Anpassung der Versicherungssteuer und Förderung der Mehrgefahrenversicherung - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -
Entschließung des Bundesrates: Verbesserung des Risikomanagements in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben durch Anpassung der Versicherungssteuer und Förderung der Mehrgefahrenversicherung - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -
a Prävention durch agrotechnische Maßnahmen
5.b Risikoabsicherung über Mehrgefahren- Versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken
6.c Absenkung des Versicherungsteuersatzes für die Risiken Trockenheit und Ertragsausfälle bei Tierseuchen
7. Unterstützung der Bildung von finanziellen Risikorücklagen
Zu Nummern 1 bis 8
Drucksache 621/19
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe: Änderung des Sozialgesetzbuches (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - A. Problem und Ziel
... Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Drucksache 426/19
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes
... Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
A: Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt
III. Alternativen: Keine IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 275/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
... Die durch den Deutschen Bundestag neu in das Gesetz eingefügte Verpflichtung der Länder, den Schutz von Frauen und schutzbedürftigen Personen auch in kommunalen Unterbringungseinrichtungen zu gewährleisten (§ 53 Absatz 3 AsylG), wird der Sache nach begrüßt, begegnet aber finanziellen Bedenken. Ein ähnlicher Vorschlag wurde bereits im Zusammenhang mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vom Bundesrat kritisch bewertet. Der mit diesem Vorschlag verbundene Erfüllungsaufwand für Länder und Kommunen (zum Beispiel für bauliche Maßnahmen) ist erheblich und wird zum Beispiel für die circa 3 000 Gemeinschaftseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft allein in Nordrhein-Westfalen bei einer geschätzten Investitionssumme von 50 000 Euro je kommunaler Unterbringungseinrichtung insgesamt auf mindestens 150 Millionen Euro geschätzt. Im Gesetz fehlt eine Auseinandersetzung mit den ausgelösten Kosten und deren Deckung vollständig.
Drucksache 158/4/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Drucksache 151/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zur Schließung der Förderlücken von Geflüchteten im Analogleistungsbezug - Antrag der Länder Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz -
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zur Schließung der Förderlücken von Geflüchteten im Analogleistungsbezug - Antrag der Länder Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz -
Drucksache 167/19
Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetz es A. Problem und Ziel
... Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Thüringen
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Zustimmungsbedürftigkeit
7. Befristung, Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Drucksache 492/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung des Optionszeitraums bis zur Anwendung von § 2b UStG auf juristische Personen des öffentlichen Rechts
... Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Drucksache 582/2/19
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 543/19
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates: Erhalt der qualitativ hochwertigen flächendeckenden stationären Krankenhausversorgung - Krankenhäuser stärken
... Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Drucksache 150/4/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
... Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Drucksache 443/19
Gesetzesantrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Saarland
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs (sog. Upskirting)
... Gesetzesantrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Saarland
Drucksache 357/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten
... Neu eingefügt wurde die Regelung in § 22 Absatz 3 Nummer 2 ATA-OTA-G, wonach das Verhältnis von hauptberuflichen Lehrkräften für den theoretischen und praktischen Unterricht von mindestens einer Vollzeitstelle zu 20 Ausbildungsplätzen verfügt. Zwar entspricht diese Regelung dem Pflegeberufegesetz (vgl. § 9 Absatz 2 Satz 2 PflBG), wird aber aufgrund des Lehrermangels in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen beispielsweise in Nordrhein-Westfalen zu erheblichen Umsetzungsschwierigkeiten führen und die bereits angespannte Fachkraftsituation verstärken. Das PflBG enthält zugunsten der Länder eine Übergangsregelung, wonach vorübergehend eine geringere Anzahl von hauptberuflichen Lehrkräften zulässig ist. Diese Regelung erleichtert den Schulen die Personalgewinnung. Dementsprechend ist der Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung der Rechtsordnung und zur Schaffung vergleichbarer Ausbildungsbedingungen zu verändern. Eine Abweichung von der geregelten Schüler-Lehrer-Relation muss ermöglicht werden, um die Ausbildungsplatzsicherheit zu gewährleisten. Es ist damit zu rechnen, dass aufgrund der bundesrechtlichen Regelungen die Attraktivität der Berufe zunimmt und dementsprechend auch die Zahl der Auszubildenden und der Bedarf an Lehrenden zunehmen könnte. Ohne eine Ausnahmeregelung wird der Bestand der Schulen und somit die Fachkräftegewinnung gefährdet. Denn in letzter Konsequenz droht den Ausbildungsstätten der Widerruf der staatlichen Anerkennung bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen des § 22 ATA-OTA-G.
Drucksache 54/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz - 2. DAVG)
... Der Sachverhalt "bestands- oder rechtskräftiger Abschluss des Asylverfahrens" stellt für die AsylbLG-Behörden eine wesentliche Information für die weitere Leistungsgewährung dar. Die Einordnung in den leistungsberechtigten Personenkreis des AsylbLG und die weitere rechtskonforme Anwendung des AsylbLG hängen hiervon ab. Diese Information kann derzeit nur über Umwege (direkte Rücksprache mit ABH, BAMF) ermittelt werden. Die Information als neuen Speichersachverhalt im AZR abzubilden hätte diesen Umweg erspart. Darüber hinaus ist die Information für die Abrechnung der Pauschale zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz wesentlich.
Drucksache 249/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Berücksichtigung der Aspekte des bezahlbaren Bauens und Wohnens im geplanten Gebäudeenergiegesetz - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
Entschließung des Bundesrates zur Berücksichtigung der Aspekte des bezahlbaren Bauens und Wohnens im geplanten Gebäudeenergiegesetz - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
Drucksache 454/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz )
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit den Ländern Zugang zu den im Rahmen der Vollzähligkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Insolvenzstatistik erforderlichen und in der Insolvenzdatenbank des Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen gespeicherten Daten gewährt werden kann.
Drucksache 395/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)
... Das BTHG verfolgt im Kern den Ansatz der Personenzentrierung. Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, dass sich dieser auch in der Ausgestaltung der notwendigen Unterstützungsleistungen manifestiert, was letztendlich dazu führen muss, dass die reinen Stellenschlüssel zukünftig nicht mehr das Maß der Dinge sein können, sondern man zu einem modularen System finden muss, das zum einen ein Grundmodul abbildet, aber auch Raum für entsprechende bedarfsabhängige Module bildet. Hier zeigt der Rahmenvertrag der nordrheinwestfälischen Eingliederungsträger, wie man dies durch entsprechende Vereinbarungen gut gestalten kann.
Drucksache 421/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetz | es - Strafbarkeit des Werbens für terroristische Straftaten - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
... | es - Strafbarkeit des Werbens für terroristische Straftaten - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
Drucksache 358/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)
... Einrichtungsleitungen müssten künftig regelmäßig die Impfnachweise aller "Neuzugänge" prüfen, dokumentieren und gegebenenfalls das Gesundheitsamt informieren. Gleiches gilt hinsichtlich der Nachweisführung der bereits in den Einrichtungen Tätigen bzw. Betreuten. Allein in rheinlandpfälzischen Schulbereich beispielsweise sind insoweit bis Juli 2021 rund 450 000 Impfnachweise zu prüfen. Unterstellt, die Schulleitung benötigt für sämtliche Arbeiten im Zusammenhang mit der Kontrolle des Impfnachweises durchschnittlich 15 Minuten, so ergibt sich bis Juli 2021 eine zusätzliche Arbeitsbelastung der rheinlandpfälzischen Schulleitungen von 112 500 Arbeitsstunden. Dies entspricht bei einer Jahresarbeitsleistung pro Schulleitung von 1 840 Stunden (230 Arbeitstage Tagen à 8 Stunden) rund 61 Vollzeitstellen.
Drucksache 451/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse
... Staatsminister Dr. Volker Wissing (Rheinland-Pfalz)
Drucksache 54/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz - 2. DAVG)
... Der Sachverhalt "bestands- oder rechtskräftiger Abschluss des Asylverfahrens" stellt für die AsylbLG-Behörden eine wesentliche Information für die weitere Leistungsgewährung dar. Die Einordnung in den leistungsberechtigten Personenkreis des AsylbLG und die weitere rechtskonforme Anwendung des AsylbLG hängen hiervon ab. Diese Information kann derzeit nur über Umwege (direkte Rücksprache mit ABH, BAMF) ermittelt werden. Die Information als neuen Speichersachverhalt im AZR abzubilden hätte diesen Umweg erspart. Darüber hinaus ist die Information für die Abrechnung der Pauschale zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz wesentlich.
Drucksache 249/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Berücksichtigung der Aspekte des bezahlbaren Bauens und Wohnens im geplanten Gebäudeenergiegesetz
... Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Drucksache 665/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten in gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugs gesetz (Strafvollzugsgerichtsaktenübermittlungsverordnung - StVollzGerAktÜbV )
... Die Länder verfolgen die Umsetzung der elektronischen Akte in der gesamten Justiz über drei Verbünde, denen sich jeweils verschiedene Bundesländer und auch der Bund angeschlossen haben. Diese Verbünde sind e2A ("ergonomischelektronische" Aktenführung; Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt), eIP ("elektronisches Integrationsportal"; Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern) und VIS-Justiz (Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Thüringen, Sachsen und der Bund). Die infolge der Anpassung der Softwareentwicklung für die elektronische Akte auf die Besonderheiten im Strafverfahren entstehenden Mehrkosten können nicht konkret beziffert werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Übermittlung elektronischer Akten
§ 3 Übergang der Aktenführung oder Bearbeitung
§ 4 Übermittlungswege
§ 5 Ersatzmaßnahmen
§ 6 Bekanntmachung technischer Anforderungen
§ 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nrn. 49144916, BMJV: Rechtsverordnungen zur Einführung der elektronischen Akte im Bußgeldverfahren sowie in gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.2 Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 296/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 979. Sitzung am 28. Juni 2019 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolger von Herrn Staatssekretär a. D. Prof. Dr. Salvatore Barbaro Herrn Staatssekretär Dr. Denis Alt, (Rheinland-Pfalz) als Mitglied zu benennen.
Drucksache 281/19
Antrag der Länder Thüringen, Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der bedarfsgerechten und netzdienlichen Stromerzeugung sowie der klimaneutralen Wärmenutzung aus Biomasse im EGG
... Antrag der Länder Thüringen, Rheinland-Pfalz
Drucksache 167/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetz es - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Thüringen -
... es - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Thüringen -
Drucksache 72/19
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates für eine Gesamtstrategie und ergänzende Förderung der Mobilfunkversorgung in Deutschland
... Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Drucksache 469/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schriftformerfordernisses im Mietrecht - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schriftformerfordernisses im Mietrecht - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
Drucksache 266/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Journalismus
... Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Drucksache 633/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten im Strafverfahren (Strafaktenübermittlungsverordnung - StrafAktÜbV )
... Die Länder verfolgen die Umsetzung der elektronischen Akte in der gesamten Justiz über drei Verbünde, denen sich jeweils verschiedene Bundesländer und auch der Bund angeschlossen haben. Diese Verbünde sind e2A ("ergonomischelektronische" Aktenführung; Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt), eIP ("elektronisches Integrationsportal"; Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern) und VIS-Justiz (Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Thüringen, Sachsen und der Bund). Die infolge der Anpassung der Softwareentwicklung für die elektronische Akte auf die Besonderheiten im Strafverfahren entstehenden Mehrkosten können nicht konkret beziffert werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Übermittlung elektronischer Akten
§ 3 Übergang der Aktenführung oder Bearbeitung
§ 4 Übermittlungswege
§ 5 Ersatzmaßnahmen
§ 6 Bekanntmachung technischer Anforderungen
§ 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4866-4869, BMJV: Rechtsverordnungen zur Einführung der elektronischen Akte im Strafverfahren
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.2 Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 573/18
Gesetzesantrag der Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk
... Gesetzesantrag der Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen
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