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"Risikomanagement"


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0189/05
0726/05
0575/05
0898/05
0167/05
0237/05
0901/04
0835/04
0780/2/04
0901/1/04
0852/04
0860/04
0780/04B
0901/04B
0504/03
Drucksache 757/1/17

... Bei zusammenfassender Würdigung im Rahmen einer Gesamtschau werfen die Vorschläge vom 23. November 2017 die grundsätzliche Frage auf, wie der Katastrophenschutz auf europäischer Ebene zu organisieren ist. Die Kernaussagen der Kommissionsinitiative, insbesondere zu Artikel 12 "rescEU" (siehe hierzu im einzelnen Ziffer 9) und zu Artikel 6 "Risikomanagement" (siehe hierzu im einzelnen Ziffer 8), weisen in Richtung eines Paradigmenwechsels, denn über die genannten Artikel drängt sich letztlich die Etablierung eines von der Steuerung der Mitgliedstaaten unabhängigen europäischen Katastrophenschutzsys-tems auf. Nach diesem System steht die EU den Mitgliedstaaten bei der Wahrnehmung ihrer Schutzverantwortung nicht länger nur zur Seite, wie es Normzweck und rechtspolitische Intention des Artikels 196 AEUV als "Unterstützungskompetenz" erfordern. Vielmehr ergibt sich die Möglichkeit der EU, einen eigenen Katastrophenschutz zu betreiben und letztlich gleichrangig zu den primär verantwortlichen Mitgliedstaaten wesentliche Einsatz- und Finanzierungsentscheidungen zu treffen sowie über eigene Kapazitäten auf EU-Ebene zu verfügen. Eine solche Entwicklung vermag der Bundesrat, wie er immer wieder - zuletzt mit Stellungnahme vom 2. März 2012 (BR-Drucksache 24/12(B)) - verdeutlicht hat, nicht mitzutragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 757/1/17




Zu BR-Drucksachen 756/17 und 757/17

Zu den Kernelementen des Kommissionsvorschlags merkt der Bundesrat Folgendes an:**

Zu BR-Drucksache 757/17


 
 
 


Drucksache 182/1/17

... Entsprechend der geltenden Rechtslage (§ 9 Absatz 4 Satz 3 GwG) muss die Entscheidung, ob Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 16 GwG-E, deren Haupttätigkeit im Handel mit hochwertigen Gütern besteht, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen haben, in das (gebundene) Ermessen der Aufsichtsbehörden gestellt werden. Ob in einem Unternehmen die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten erforderlich ist, richtet sich nicht nur nach dem Wert des gehandelten Gutes, sondern insbesondere auch nach der Größe und Organisationsstruktur des Unternehmens, seiner bisherigen GwG-Compliance sowie der Häufigkeit und der Höhe von Bargeldgeschäften. So wäre es beispielsweise wenig sinnvoll, ein Unternehmen zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten zu verpflichten, das zwar mit hochwertigen Gütern handelt, jedoch keinerlei Bargeldgeschäfte oberhalb des Schwellenwertes tätigt und daher weder den Kundensorgfaltspflichten unterliegt noch ein Risikomanagement vorhalten muss, oder das nur über ein oder zwei Mitarbeiter verfügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/1/17




1. Zu Artikel 1 Kurzbezeichnung - neu - GwG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 8 GwG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 9 GwG

4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 11 GwG

5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 16 i.V.m. § 9 GwG

6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 20, Eingangssatz und Nummer 1 GwG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG

8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG

9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a GwG

10. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe b GwG

11. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2, § 12 Absatz 3, § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4, § 15 Absatz 10, § 45 Absatz 4 GwG

12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 3 - neu - GwG

13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 1 und 2 GwG

14. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 GwG

15. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 GwG

16. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 4 GwG

17. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 GwG

18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 GwG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 4 Satz 2 - neu - GwG

20. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 6 Satz 2 - neu - GwG

21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 1 GwG

22. Zu Artikel 1 § 18 GwG

23. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 und 5 und § 56 Absatz 1 GWG-E

24. Zu Artikel 1 §§ 27 bis 42 GwG

25. Zu Artikel 1 § 32 GwG

26. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1, 2 Satz 3 GwG

27. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 GwG

28. Zu Artikel 1 § 41 Überschrift und Absatz 2 Satz 4 - neu - GwG

29. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 GwG

30. Zu Artikel 1 § 50 Nummer 1 Buchstabe In Artikel 1 ist dem § 50 Nummer 1 folgender Buchstabe anzufügen: j Finanzunternehmen nach § 1 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes,.

31. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 4 GwG

32. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 5 Satz 1 GwG

33. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 9 - neu - GWG-E

34. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 1 GwG

35. Zu Artikel 1 § 56 GwG

36. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 4 GmbHG

37. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 5 GmbHG


 
 
 


Drucksache 731/17 (Beschluss)

... k) Mittlerweile treten sehr hohe Preisvolatilitäten auf den Agrarmärkten und infolge des Klimawandels gestiegene Wetterrisiken für Erzeuger zu Tage. Landwirte haben in ihrer Eigenschaft als Unternehmer zuvorderst die Verantwortung für das einzelbetriebliche Risikomanagement zu tragen. Ebenso soll die Marktorientierung beibehalten werden. Entsprechend müssen Regelungen und Ressourcen auf EU-Ebene angepasst werden, um auf Krisenfälle schneller und flexibler reagieren zu können. Darüber hinaus ist ein Mindestmaß an Marktordnungsregelungen (Sicherheitsnetz) beizubehalten. Freiwillige Instrumente zum Risikomanagement für landwirtschaftliche Betriebe sind zu stärken.



Drucksache 488/17

... Decabromdiphenylether (DecaBDE) wurde auf der B. Vertragsstaatenkonferenz des Stockholmer Übereinkommens im April/Mai 2017 in Anhang A (Eliminierung) aufgenommen. Es liegen kaum spezifische Informationen, insbesondere keine Abfallanalysen, zum Vorkommen von DecaBDE in bestimmten Abfallströmen vor. Nach dem Risikoprofil, das vom POP-Überprüfungsausschuss unter dem Stockholmer Übereinkommen erstellt wurde (Dokument UNEP/POPS/POPRC.10/10Add.2), findet DecaBDE hauptsächlich in Kunststoffen (insbesondere im Elektrobereich) und in Textilien Anwendung. Mögliche betroffene Produktgruppen sind Elektronikprodukte (Kunststoffgehäuse und -teile für PCs, TVs, Bildschirme, Reiskocher, Weißwaren, Haushaltsgeräte etc. mit einem DecaBDE-Gehalt zwischen 100.000 mg/kg und 150.000 mg/kg), beschichtete Textilien, Polstermöbel, Markisen, Vorhänge, Matratzen, Teppiche oder Zelte (DecaBDE-Gehalt bis zu 120.000 mg/kg), Fahrzeugbestandteile (Kunststoffteile oder Sitzbezüge mit einem Gehalt bis zu 27.000 mg/kg) und unter Umständen Produkte im Baubereich (elektrische Isolierungen (100.000 - 300.000 mg/kg), Epoxidkleber (~ 300.000 mg/kg) sowie Dichtmassen, Beschichtungen, Farben, Rohre usw. Aufgrund des Anwendungsbereiches und abhängig von dem noch festzulegenden Grenzwert in Anhang IV der EU-POP-Verordnung könnten sich folgende relevante Abfallströme ergeben: Elektroaltgeräte (Abfallschlüssel 16 02 14, 16 02 16 sowie 20 01 36) mit einem DecaBDE-Gehalt bis zu 3.000 mg/kg und Kunststoffteile bzw. Sitzbezüge aus Altfahrzeugen mit einem Deca-BDE-Gehalt bis zu 27.000 mg/kg. Elektroschrott und Altfahrzeuge werden oft gemeinsam in Schredderanlagen behandelt. Die Schredderrückstände, insbesondere die Schredderleichtfraktion (19 10 03* oder 19 10 04), können DecaBDE-Konzentrationen über 3.000 mg/kg aufweisen. Weitere Abfallströme, die relevante DecaBDE-Mengen bzw. belastete Produkte enthalten könnten, sind Textilien, Polstermöbel (Sperrmüll, Abfallschlüssel 20 03 07), gemischte Siedlungsabfälle (Abfallschlüssel 20 03 01) oder Kunststoffe im Bauabfall (Abfallschlüssel 17 02 03). Sobald im Anhang IV der EU-POPVerordnung ein Grenzwert für DecaBDE festgelegt wird, fallen die vorgenannten Abfälle in den Anwendungsbereich dieser Verordnung, soweit die im Anhang IV der EU-POP-Verordnung bezeichneten Grenzwerte erreicht oder überschritten werden. Abfälle aus Haushalten (gemischte Siedlungsabfälle, Abfallschlüssel 20 03 01 oder Sperrmüll, Abfallschlüssel 20 03 07) fallen regelmäßig als Gemisch an, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die zukünftig festzulegenden Grenzwerte in diesen Abfällen nicht erreicht werden. Weitere Informationen bezüglich DecaBDE sind in der Risikomanagementbewertung des POP-Überprüfungsausschusses unter dem Stockholmer Übereinkommen (Dokumente UNEP/POPS/POPRC.11/10/Add.1 und UNEP/POPS/POPRC.12/11/Add.4) und einer Analyse zu abfallbezogenen Informationen über DecaBDE, die im Rahmen des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 488/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
POP-haltige Abfälle

§ 3
Getrennte Sammlung und Beförderung; Vermischungsverbot

§ 4
Nachweispflichten

§ 5
Registerpflichten

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel der Verordnung

II. Wesentlicher Inhalt der Regelungen

III. Alternativen

IV. Nachhaltigkeitsaspekte

V. Gleichstellung von Frauen und Männern

VI. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

2. Ausgangspunkt und Vorgehen zur Schätzung des Aufwandes

a POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

b Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

3. Vorgaben

Zu 1 Anforderungen an die getrennte Sammlung und Verbot der Vermischung mit anderen Abfällen, Stoffen oder Materialien

Zu 2 Entsorgung von Abfällen

Zu 3 Nachweis- und Registerführung

Zu 4 Änderungen von Anlagengenehmigungen

4. Darstellung des Erfüllungsaufwandes im Einzelnen

a Wirtschaft

aa Anforderungen an die getrennte Sammlung und Verbot der Vermischung mit anderen Abfällen, Stoffen oder Materialien

aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

bb Entsorgung von Abfällen

aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

cc Nachweis- und Registerführung

aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

dd Änderungen von Anlagengenehmigungen

aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

b Verwaltung

aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

5. Zusammenfassung der Auswirkungen der vorliegenden Verordnung und des einjährigen Moratoriums auf den Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand der vorliegenden Verordnung

b Erfüllungsaufwand des einjährigen Moratoriums

VII. Weitere Kosten

VIII. Demographie-Check

IX. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4193 und Nachquantifizierung NKR-Nr. 4019, BMUB: Entwurf einer Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

1 AVV 2016 NKR-Nr. 4019

a. Vermeidung der getrennten Sammlung und Bereitstellung von Containern:

b. Vermeidung der Entsorgungskosten als gefährlicher Abfall:

c. Vermeidung von Nachweispflichten und einer Registerführung

d. Umstellungsaufwand für Entsorgungsanlagen

2 Regelungsvorhaben

a. Vermeidung der getrennten Sammlung und Bereitstellung von Containern:

b. Vermeidung der Entsorgungskosten als gefährlicher Abfall:

c. Vermeidung von Nachweispflichten und einer Registerführung

d. Umstellungsaufwand für Vorbehandlungsanlagen

1 AVV 2016 NKR-Nr. 4019

2 Regelungsvorhaben

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 7/17 (Beschluss)

... 13. Der Bundesrat verweist auf das mit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (SVFLG) erreichte hohe Schutzniveau. Dieses basiert auf dem Risikomanagement und der ständigen Aufklärungsarbeit der SVLFG sowie dem Austausch bewährter Verfahren in Deutschland.



Drucksache 138/17

... durch die Verhängung von Sanktionen durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten besser durchgesetzt werden könnte. Eine verstärkte Nutzung seiner Aufsichtsbefugnisse könne die Umsetzung der Datenschutzvorschriften verbessern. Eine weitere Schlussfolgerung bestand darin, dass die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen vor Verarbeitungsvorgängen zunächst ein Konzept für das Risikomanagement festlegen und Risikobewertungen vornehmen sollten, um die Anforderungen in Bezug auf Vorratsdatenspeicherung und Sicherheit besser erfüllen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 138/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Ziele

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Grundsätze

Artikel 4
Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 5
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Artikel 6
Verarbeitung für einen anderen konformen Zweck

Artikel 7
Voraussetzungen für die Einwilligung

Artikel 8
Voraussetzungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft

Artikel 9
Übermittlung personenbezogener Daten an in der Union niedergelassene und der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 oder der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 unterliegende Empfänger, die nicht Organe oder Einrichtungen der Union sind

Artikel 10
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Artikel 11
Verarbeitung personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten

Artikel 12
Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist

Artikel 13
Garantien in Bezug auf die Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke

Kapitel III
Rechte der Betroffenen Person Abschnitt 1 Transparenz und MODALITÄTEN

Artikel 14
Transparente Informationen, Mitteilungen und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person

Abschnitt 2
INFORMATIONSPFLICHT und Recht auf Auskunft über PERSONENBEZOGENE Daten

Artikel 15
Informationspflicht, wenn personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben werden

Artikel 16
Informationspflicht, wenn personenbezogene Daten nicht von der betroffenen Person erlangt wurden

Artikel 17
Auskunftsrecht der betroffenen Person

Abschnitt 3
BERICHTIGUNG und LÖSCHUNG

Artikel 18
Recht auf Berichtigung

Artikel 19
Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden)

Artikel 20
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Artikel 21
Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung ihrer Verarbeitung

Artikel 22
Recht auf Datenübertragbarkeit

Abschnitt 4
WIDERSPRUCHSRECHT und AUTOMATISIERTE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG IM EINZELFALL

Artikel 23
Widerspruchsrecht

Artikel 24
Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling

Abschnitt 5
BESCHRÄNKUNGEN

Artikel 25
Beschränkungen

Kapitel IV
VERANTWORTLICHER und AUFTRAGSVERARBEITER Abschnitt 1 Allgemeine Pflichten

Artikel 26
Verantwortung des Verantwortlichen

Artikel 27
Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen

Artikel 28
Gemeinsam Verantwortliche

Artikel 29
Auftragsverarbeiter

Artikel 30
Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters

Artikel 31
Liste der Verarbeitungen

Artikel 32
Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

Abschnitt 2
Sicherheit PERSONENBEZOGENER Daten und Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 33
Sicherheit der Verarbeitung

Artikel 34
Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 35
Schutz der sich auf Endeinrichtungen der Endnutzer beziehenden Informationen

Artikel 36
Nutzerverzeichnisse

Artikel 37
Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten beim Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 38
Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person

Abschnitt 3
DATENSCHUTZ-FOLGENABSCHÄTZUNG und VORHERIGE Konsultation

Artikel 39
Datenschutz-Folgenabschätzung

Artikel 40
Vorherige Konsultation

Abschnitt 4
Unterrichtung und LEGISLATIVE Konsultation

Artikel 41
Unterrichtung

Artikel 42
Legislative Konsultation

Abschnitt 5
PFLICHT zur Stellungnahme zu MUTMASSLICHEN VERSTÖSSEN

Artikel 43
Pflicht zur Stellungnahme zu mutmaßlichen Verstößen

Abschnitt 6
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

Artikel 44
Benennung des Datenschutzbeauftragten

Artikel 45
Stellung des Datenschutzbeauftragten

Artikel 46
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Kapitel V
Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen

Artikel 47
Allgemeine Grundsätze für Übermittlungen

Artikel 48
Übermittlungen auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses

Artikel 49
Übermittlungen vorbehaltlich geeigneter Garantien

Artikel 50
Nach Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung

Artikel 51
Ausnahmeregelungen für bestimmte Fälle

Artikel 52
Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten

Kapitel VI
der Europäische DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE

Artikel 53

Artikel 54
Ernennung des Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 55
Regelungen und allgemeine Bedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten, Personal und Finanzmittel

Artikel 56
Unabhängigkeit

Artikel 57
Berufsgeheimnis

Artikel 58
Aufgaben

Artikel 59
Befugnisse

Artikel 60
Tätigkeitsbericht

Kapitel VII
Zusammenarbeit und KOHÄRENZ

Artikel 61
Zusammenarbeit mit nationalen Aufsichtsbehörden

Artikel 62
Koordinierte Aufsicht durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten und die nationalen

Kapitel VIII
Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen

Artikel 63
Recht auf Einlegung einer Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 64
Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf

Artikel 65
Anspruch auf Schadenersatz

Artikel 66
Geldbußen

Artikel 67
Vertretung betroffener Personen

Artikel 68
Beschwerden des Personals der Union

Artikel 69
Sanktionen

Kapitel IX
Durchführungsrechtsakte

Artikel 70
Ausschussverfahren

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 71
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG

Artikel 72
Übergangsmaßnahmen

Artikel 73
Inkrafttreten und Anwendung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 757/17 (Beschluss)

... 6. Bei zusammenfassender Würdigung im Rahmen einer Gesamtschau werfen die Vorschläge vom 23. November 2017 die grundsätzliche Frage auf, wie der Katastrophenschutz auf europäischer Ebene zu organisieren ist. Die Kernaussagen der Kommissionsinitiative, insbesondere zu Artikel 12 "rescEU" (siehe hierzu im einzelnen Ziffer 9) und zu Artikel 6 "Risikomanagement" (siehe hierzu im einzelnen Ziffer 8), weisen in Richtung eines Paradigmenwechsels, denn über die genannten Artikel drängt sich letztlich die Etablierung eines von der Steuerung der Mitgliedstaaten unabhängigen europäischen Katastrophenschutzsys-tems auf. Nach diesem System steht die EU den Mitgliedstaaten bei der Wahrnehmung ihrer Schutzverantwortung nicht länger nur zur Seite, wie es Normzweck und rechtspolitische Intention des Artikels 196 AEUV als "Unterstützungskompetenz" erfordern. Vielmehr ergibt sich die Möglichkeit der EU, einen eigenen Katastrophenschutz zu betreiben und letztlich gleichrangig zu den primär verantwortlichen Mitgliedstaaten wesentliche Einsatz- und Finanzierungsentscheidungen zu treffen sowie über eigene Kapazitäten auf EU-Ebene zu verfügen. Eine solche Entwicklung vermag der Bundesrat, wie er immer wieder - zuletzt mit Stellungnahme vom 2. März 2012 (BR-Drucksache 24/12(B)) - verdeutlicht hat, nicht mitzutragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 757/17 (Beschluss)




Zu BR-Drucksachen 756/17 und 757/17

8. Artikel 6: Risikomanagement

9. Artikel 12: rescEU

10. Artikel 11: Europäischer Katastrophenschutz-Pool

Zu BR-Drucksache 757/17

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 731/17

... Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums leistet in vielerlei Hinsicht einen wesentlichen Beitrag zur Agrarwirtschaft und zur Schaffung guter Lebensgrundlagen in ländlichen Räumen. Mit dieser Politik werden Investitionen, Wissensaufbau, die Organisation der Versorgungskette sowie Umwelt- und Klimaschutz gefördert. Die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum 2014-2020 bauen darauf auf und setzen verstärkt auf Innovation und Risikomanagement. Die Schaffung der Europäischen Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" (EIP-AGRI) gab den Anstoß für Wissensaufbau und Wissensaustausch. Allerdings müssen noch erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um den Landwirten den Zugang zu Wissen zu erleichtern.4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 731/17




Mitteilung

1. EIN NEUER Kontext

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

2. Auf dem Weg zu einem neuen UMSETZUNGSMODELL und zu einer VEREINFACHTEN GAP

3. Eine INTELLIGENTERE, MODERNE und Nachhaltige GAP

Abbildung 4

3.1. Besseres Wissen um Anbaumethoden dank Forschung und Innovation

Abbildung 5

3.2. Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors 3.2.1. Angemessene Einkommensstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Landwirte

Abbildung 6

Abbildung 7

3.2.2. Investitionen zur Steigerung der Marktgewinne von Landwirten

3.2.3. Risikomanagement

Abbildung 8

3.3. Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU

3.4. Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten 3.4.1. Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten

Abbildung 9

3.4.2. Neue Landwirte gewinnen

Abbildung 10

3.5. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei der nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung Rechnung tragen: Gesundheit, Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Tierschutz

4. Die GLOBALE Dimension der GAP

4.1. Handel

4.2. Migration


 
 
 


Drucksache 213/17 (Beschluss)

... Hochwasserrisikomanagement



Drucksache 565/17 (Beschluss)

... cc) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob durch die Anpassung weiterer Regelungen Umgehungsmöglichkeiten für den Fall einer Relocation-Anforderung zu schließen sind, um nicht einseitig in der EU ansässige Institute zu benachteiligen. Diese Prüfung sollte insbesondere die Anforderungen an die Verbuchung von Derivaten und das entsprechende Risikomanagement bei europäischen Tochtergesellschaften von Drittstaatenbanken, Befreiungen von Clearingpflichten bei Intragruppengeschäften und die Reichweite des Artikels 25 Absatz 1 EMIR im direkten Clearing umfassen.



Drucksache 565/1/17

... cc) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob durch die Anpassung weiterer Regelungen Umgehungsmöglichkeiten für den Fall einer Relocation-Anforderung zu schließen sind, um nicht einseitig in der EU ansässige Institute zu benachteiligen. Diese Prüfung sollte insbesondere die Anforderungen an die Verbuchung von Derivaten und das entsprechende Risikomanagement bei europäischen Tochtergesellschaften von Drittstaatenbanken, Befreiungen von Clearingpflichten bei Intragruppengeschäften und die Reichweite des Artikels 25 Absatz 1 EMIR im direkten Clearing umfassen.



Drucksache 120/17

... Hochwasserrisikomanagement



Drucksache 7/1/17

... 18. Der Bundesrat verweist auf das mit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (SVFLG) erreichte hohe Schutzniveau. Dieses basiert auf dem Risikomanagement und der ständigen Aufklärungsarbeit der SVLFG sowie dem Austausch bewährter Verfahren in Deutschland.



Drucksache 387/17

... Am Anfang steht dabei eine wirksamere Durchsetzung der bestehenden Übereinkünfte und Regeln in Bereichen wie Handel, Arbeitsnormen, Klima und Umweltschutz. Die Welthandelsorganisation (WTO) hat ein verbindliches System zur Streitbeilegung, das die EU bei Bedarf weiterhin anwenden sollte. Ebenso sollten wir sicherstellen, dass die Partner ihren in unseren bilateralen Handels- und Investitionsabkommen verankerten Verpflichtungen nachkommen. Eine konsequente Durchsetzung unserer eigenen EU-Vorschriften wird außerdem gewährleisten, dass alle Unternehmen, die in der EU präsent oder tätig sind, bei Verstößen gegen die Vorschriften wirksam bestraft werden. Dies sollte in Zusammenarbeit mit den Behörden der Mitgliedstaaten erfolgen. Außerdem könnte verstärkt in das Zollrisikomanagement der EU investiert werden, um den rechtmäßigen EU-Handel zu erleichtern und zu beschleunigen und gleichzeitig für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen, indem verhindert wird, dass gefälschte oder gefährliche Waren in die EU gelangen.



Drucksache 629/1/17

... 16. Der Bundesrat hält es in diesem Zusammenhang für absolut prioritär, dass vor Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste für eine Zulassungspflicht eine transparente und für die Betroffenen nachvollziehbare Prüfung der Risikomanagement-Optionen (Risikomanagementoptionsanalyse -



Drucksache 408/16 (Beschluss)

... In Artikel 2 Nummer 2 sind in § 4 Absatz 1 in dem neuen Satz 3 nach dem Wort "Anstaltssatzung" die Wörter "für die Bereiche Kapitalanlage und Risikomanagement" einzufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

2. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 8b Absatz 2 FMStFG

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4 Absatz 1 FinDAG


 
 
 


Drucksache 409/16

... Absatz 3 bestimmt den Zweck der Verarbeitung und Nutzung der im zentralen Informationssystem gespeicherten Daten. Dabei findet sich in der Regelung der Nummer 1 (Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen nach § 2 Absatz 1), der Nummer 2 (Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die mit einem der in § 2 Absatz 1 genannten Prüfgegenstände unmittelbar zusammenhängen) und der Nummer 3 (Besteuerung, soweit sie im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen steht) die bisherige Formulierung des § 16 Absatz 3 wieder. Mit der Nummer 4 wird der Verwendungszweck um Aufgaben zur Erfüllung der Rechts- und Fachaufsicht sowie des Risikomanagements im Aufgabenbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung erweitert. Die risikoorientierte Auswahl von Prüfobjekten und die Sicherstellung einer bundeseinheitlichen Rechtsanwendung und Aufgabenwahrnehmung durch die Rechts- und Fachaufsicht sind wesentliche Bestandteile einer wirkungsvollen, verstärkten Schwarzarbeitsbekämpfung. Zum Datenabruf für Zwecke der Rechts- und Fachaufsicht sind die in der Generalzolldirektion für die Rechts- und Fachaufsicht über die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zuständigen Bediensteten berechtigt. Mit der Nummer 5 wird die Möglichkeit geschaffen, Daten aus dem Zentralen Informationssystem für Zwecke der Fortbildung innerhalb der Zollverwaltung gezielt und möglichst praxisnah zu verwenden. Die Regelung erfolgt in Anlehnung an § 29 Absatz 6 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 409/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

§ 16
Zentrales Informationssystem für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit

§ 19
Löschung

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz SchwarzArbG

2. Viertes Buch Sozialgesetzbuch SGB IV

3. Straßenverkehrsgesetz StVG

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Bürgerinnen und Bürger

4.2 Wirtschaft

4.3 Verwaltung

a. Änderungen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz §§ 3 und 4

§§ 8 und 9

§ 21

b. Änderungen im Vierten Buch Sozialgesetzbuch

c. Änderungen im Straßenverkehrsgesetz

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung, Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3746: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Inhalt des Regelungsvorhabens

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Änderungen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

Änderungen im Vierten Buch Sozialgesetzbuch

Änderungen im Straßenverkehrsgesetz


 
 
 


Drucksache 274/16 (Beschluss)

... a) Dem einleitenden Satzteil vor Nummer 1 sind die Wörter "die Einbringung der das Risikomanagement betreffenden Aspekte bei" anzufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 13 OffshoreBergV

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 OffshoreBergV

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 3, 4 - neu - OffshoreBergV

4. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 2 Satz 2 OffshoreBergV

5. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 2 Nummer 2 OffshoreBergV

6. Zu Artikel 1 § 71 Absatz 2 Nummer 10 OffshoreBergV

7. Zu Artikel 1 § 72 Satz 3 - neu - OffshoreBergV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e


 
 
 


Drucksache 408/16

... es weiter auszudifferenzieren und die Aufsicht über die Pflichtversicherung der VBL insbesondere in den Bereichen Kapitalanlage und Risikomanagement zu intensivieren. Diese Aufgabe kann in Zukunft nicht mehr fachgerecht allein durch das Bundesministerium der Finanzen geleistet werden. Das Bundesministerium der Finanzen ist nicht als Aufsichtsbehörde für einzelne Einrichtungen der Altersvorsorge mit dem Profil der VBL konzipiert und ausgerichtet. Durch die Einbindung der Bundesanstalt in die Aufsicht über die Pflichtversicherung der VBL können Synergieeffekte sowohl im Hinblick auf den Erkenntnisgewinn aus der bereits laufenden Aufsicht über die freiwillige Versicherung der VBL als auch hinsichtlich der allgemeinen Aufsichtspraxis der Bundesanstalt und des damit einhergehenden Quervergleichs zu anderen Institutionen erzielt werden. Die Kosten der Organleihe trägt das Bundesministerium der Finanzen. Die nähere Ausgestaltung der Tätigkeit der Bundesanstalt, ebenso wie den Beginn der Aufsichtstätigkeit regelt eine gesonderte Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und der Bundesanstalt. Das Bundesministerium der Finanzen wird vor Abschluss der Verwaltungsvereinbarung das Einvernehmen mit den Trägern der VBL herstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

§ 16k
Aufgabenbereich Abwicklung

§ 18a
Teilintegration der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung; Rechtsnachfolge; Verordnungsermächtigung

Artikel 3
Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes

§ 79
Unterstützende Maßnahmen.

§ 137a
Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen

§ 160
Informationsaustausch mit Behörden und Ministerien anderer Mitgliedstaaten.

§ 174
Vorübergehendes Tätigkeitsverbot; Bekanntmachung von Maßnahmen.

Artikel 4
Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes

§ 14
Informations- und Verschwiegenheitspflichten

Artikel 5
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 6
Änderung des Finanzstabilitätsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung

Artikel 8
Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 1a
Geschäftsbereich Abwicklung

Artikel 9
Änderung der Restrukturierungsfonds-Verordnung

Artikel 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3723: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Inhalt des Regelungsvorhabens

4 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 532/16

... Dienstleistungen an, die den Bedürfnissen der Verbraucher in vielen Bereichen des Finanzwesens (u.a. Zahlungen, Darlehen) besser gerecht werden. Technologie regt den Wettbewerb an und trägt zur Diversifizierung in der Finanzwelt bei. Zugleich entstehen durch die rasche Entwicklung der FinTech neue Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Risikomanagement und der ausreichenden Information und dem Schutz der Verbraucher. In mehreren Mitgliedstaaten entwickeln die Regulierungsbehörden neue Konzepte, um die Entwicklung von FinTech-Unternehmen zu unterstützen, einschließlich Plattformen, die Hilfestellung in Regulierungsfragen geben, und Teams, die sich mit den strategischen Auswirkungen der FinTech befassen. Die Kommission wird die Entwicklung des FinTech-Sektors weiter fördern und darauf hinarbeiten, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen Ausgewogenheit gewährleisten: zwischen vertrauensbildenden Maßnahmen für Unternehmen und Anleger, dem Schutz der Verbraucher und dem Freiraum, den die FinTech-Branche zur Weiterentwicklung benötigt. In Zusammenarbeit mit den europäischen Aufsichtsbehörden (ESA), der Europäischen Zentralbank, anderen Standardsetzern und den Mitgliedstaaten wird die Kommission ein koordiniertes strategisches Konzept entwickeln, um die Entwicklung der FinTech innerhalb angemessener regulatorischer Rahmenbedingungen zu fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/16




2 Einleitung

1 Abschließende Ausarbeitung der ersten Maßnahmen zur Vollendung der Kapitalmarktunion

2 Zügigere Umsetzung der im Rahmen der nächsten Stufe vorgesehenen Maßnahmen zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion

3 Nächste Schritte: Festlegung weiterer Prioritäten

2 Fazit

Anhang
STAND der IM Rahmen des Aktionsplans zur KAPITALMARKTUNION ERGRIFFENEN Initiativen


 
 
 


Drucksache 271/16

... § 8 Risikomanagementplan

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 271/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4 Bund:

Länder und Kommunen:

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Registrierung von Anbietern mautdienstbezogener Leistungen (Mautdienst-Registrierungs-Verordnung - MRegV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Unterlagen und Bescheinigungen

§ 3
Sitz oder ständige Niederlassung

§ 4
Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem

§ 5
Technische Ausrüstung und Konformität der Interoperabilitätskomponenten

§ 6
Befähigung zum Erbringen mautdienstbezogener Leistungen

§ 7
Finanzielle Leistungsfähigkeit

§ 8
Risikomanagementplan

§ 9
Gewähr für Zuverlässigkeit

§ 10
Regelmäßige Überprüfung der Registrierungsvoraussetzungen

§ 11
Gebühren und Auslagen

Anlage
(zu § 11)

Artikel 2
Verordnung über die Führung des Mautdienstregisters (Mautdienst-Register-Verordnung - MautRegV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Datenübermittlung

§ 3
Angaben im Mautdienstregister

§ 4
Verfahren zur Führung und Aktualisierung des Mautdienstregisters

§ 5
Aktualisierung des Mautdienstregisters

§ 6
Bekanntmachung des Mautdienstregisters

Artikel 3
Verordnung zur Regelung des Vermittlungsverfahrens nach dem Mautsystemgesetz (Mautdienst-Vermittlungsverfahrens-Verordnung - MautVvfV)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Parteien

§ 3
Vermittlungsgegenstand

Abschnitt 2
Organisation der Vermittlungsstelle

§ 4
Vertretung des Vorsitzenden

§ 5
Beisitzer

Abschnitt 3
Vermittlungsverfahren

§ 6
Verfahrensgrundsätze

§ 7
Antragstellung

§ 8
Ablehnung eines Antrags

§ 9
Antragserwiderung

§ 10
Durchführung des Vermittlungsverfahrens

§ 11
Erörterungstermine

§ 12
Pflichten der Parteien

§ 13
Form und Fristen

§ 14
Stellungnahme

§ 15
Vertraulichkeit

§ 16
Beendigung des Verfahrens

§ 17
Hinzuziehung Dritter

§ 18
Wiederaufnahme des Verfahrens

Abschnitt 4
Schlussbestimmungen

§ 19
Kosten

§ 20
Rechtsweg

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Ziel

3. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

- Registrierung

- Register

- Vermittlungsstelle

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

7. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3667: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Regelung mautdienstlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 213/16

... 1. der allgemeinen Anlagepolitik (§ 17 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8) und den Grundsätzen des Risikomanagements (§ 17 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5) entsprechen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/16




§ 25
Anlage der Einnahmen aus den Rechten


 
 
 


Drucksache 131/16

... - Stärkung der steuerlichen Unterstützung des betrieblichen Risikomanagements durch eine steuerlich begünstigte Risikoausgleichsrücklage oder einen allgemeingültigen mehrjährigen Glättungszeitraum,



Drucksache 408/1/16

... In Artikel 2 Nummer 2 sind in § 4 Absatz 1 in dem neuen Satz 3 nach dem Wort "Anstaltssatzung" die Wörter "für die Bereiche Kapitalanlage und Risikomanagement" einzufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

2. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 8b Absatz 2 FMStFG

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4 Absatz 1 FinDAG


 
 
 


Drucksache 274/1/16

... a) Dem einleitenden Satzteil vor Nummer 1 sind die Wörter "die Einbringung der das Risikomanagement betreffenden Aspekte bei" anzufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/1/16




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 13 OffshoreBergV

Zu Artikel 1

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 3, 4 - neu - OffshoreBergV

5. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 2 Satz 2 OffshoreBergV

6. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 5 Satz 3 - neu - OffshoreBergV

7. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 2 Nummer 2 OffshoreBergV

8. Zu Artikel 1 § 71 Absatz 2 Nummer 10 OffshoreBergV

9. Zu Artikel 1 § 72 Satz 3 - neu - OffshoreBergV

10. Zu Artikel 1 § 73 - neu - OffshoreBergV Dem Artikel 1 ist folgender § 73 anzufügen:

§ 73
Gegenstandslose landesrechtliche Vorschriften

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e


 
 
 


Drucksache 656/1/16

... Für die vorgesehene neue Zuständigkeit des Bundes für die Aufstellung länderübergreifender Raumordnungspläne für den Hochwasserschutz besteht keine Erforderlichkeit; sie ist eher kontraproduktiv. In diesem Bereich gibt es bereits eine etablierte und bewährte länderübergreifende Zusammenarbeit, die auf die Fach- und Ortskenntnis der für den Hochwasserschutz und den Vollzug des Wasserrechts einschließlich der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) zuständigen Landesbehörden aufbaut. Eine umfassende Koordination solcher Maßnahmen ist gemäß Artikel 8 Absatz 3 der HWRM-RL verpflichtend. Bei den Hochwasserschutzplanungen der Länder, die auch von diesen in der Öffentlichkeit verantwortet werden, werden selbstverständlich die Öffentlichkeit frühzeitig vor Ort in die Entscheidungen über Planungsvarianten eingebunden und die Auswirkungen des Klimawandels umfänglich berücksichtigt. Vorteile eines durch den Bund aufgestellten Raumordnungsplans sind nicht erkennbar. Es ist vielmehr zu befürchten, dass bei durch die Bundesebene durchgeführten Verfahren die Akzeptanz vor Ort nicht verbessert wird, was für den Hochwasserschutz kontraproduktiv wäre. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird nicht einmal der Versuch unternommen, nachvollziehbare Gründe für die Regelung und ihre Vorteile anzugeben.



Drucksache 314/16

Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der steuerlichen Unterstützung des betrieblichen Risikomanagements in der Landwirtschaft



Drucksache 522/16

... 12. Die Agentur sollte auch die Strategie der Union für das Risikomanagement im Zollwesen und den Schutz der Lieferkette berücksichtigen, die eine agenturübergreifende Zusammenarbeit sowie einen Informationsaustausch zwischen Zoll, Strafverfolgungsstellen und Sicherheitsagenturen vorsieht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 522/16




1. Einleitung

2. Mobilität und Sicherheit durch den Schutz der GRENZEN und einen EFFEKTIVEN INFORMATIONSAUSTAUSCH

3. Die wichtigsten operativen Schritte

3.1 Einführung eines integrierten europäischen Managements der Außengrenzen: die Europäische Grenz- und Küstenwache

3.2 Strengere Kontrollen durch das Einreise-/Ausreisesystem EES

3.3 Vorab-Kontrolle nicht visumpflichtiger Reisender: ein EU-weites Reiseinformations- und -Genehmigungssystem ETIAS

3.4 Verbessertes Identitätsmanagement und verstärkte Bekämpfung von Dokumentenbetrug: Dokumentensicherheit

3.5 Entwicklung der Sicherheitsunion: Stärkung von Europol

- Verbesserter Zugang von Europol zu EU-Datenbanken

- Stärkung der internen Governance des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung

- Maximierung des Nutzens der Zusammenarbeit

- Zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 30/16

... Die EFCA hat derzeit die Aufgabe, an der Bekämpfung der IUU-Fischerei mitzuwirken. Mit ihrer Erfahrung im weltweiten Kampf gegen IUU-Fischerei leistet sie einen wichtigen Beitrag zu den europäischen Kapazitäten im Bereich der Küstenwache und der Grenzkontrolle, da IUU-Fischerei häufig mit anderen kriminellen Handlungen auf See einhergeht. Die EFCA hat in den Bereichen Risikomanagementstrategien, Ermittlung möglicher IUU-Interessen durch die Auswertung tausender Fangbescheinigungen, operative Koordinierung und Inspektionen auch auf internationaler Ebene große Expertise entwickelt. Diesbezüglich leistet die Agentur aktive Unterstützung für Drittländer, indem sie Schulungen und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau durchführt. Dank ihres internationalen Mandats hat sich die EFCA bereits eine solide Expertise bei der Einführung gemeinsamer Inspektionsplattformen erarbeitet und unterhält enge Kontakte mit EU- und Drittländern. In den vergangenen Jahren hat die EFCA im Mittelmeer einen Austausch von Inspektoren mit der Türkei durchgeführt und sie hält regelmäßig gemeinsame Fortbildungsseminare für EU-Inspektoren und Inspektoren aus Albanien, der Türkei, dem Libanon, Israel, Ägypten, Tunesien, Algerien und Marokko ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 30/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Expost-Bewertungen/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Grundrechte Entfällt

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen

Artikel 7a
Europäische Zusammenarbeit im Bereich der Küstenwache

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 314/16 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der steuerlichen Unterstützung des betrieblichen Risikomanagements in der Landwirtschaft

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der steuerlichen Unterstützung des betrieblichen Risikomanagements in der Landwirtschaft


 
 
 


Drucksache 547/1/16

... 9. Der Bundesrat begrüßt, dass große Unternehmen zukünftig nicht nur über betriebswirtschaftliche, sondern auch über nichtfinanzielle Informationen berichten sollen. Solche Informationen spielen für Investoren, Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher eine immer größere Rolle bei der Entscheidung über Investitionen. Damit werden sie Teil eines umfassenden Risikomanagements werden.

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Drucksache 547/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 289c Absatz 2 HGB

2. Hauptempfehlung zu Ziffer 16 Satz 1 und 2 Zu Artikel 1 Nummer 4 § 289c Absatz 2 Nummer 1 HGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 289c Absatz 2 Nummer 1 HGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 289c Absatz 2 Nummer 4 HGB

5. Hauptempfehlung zu Ziffer 16 Satz 3 und 4 Zu Artikel 1 Nummer 4 § 289c Absatz 2 Nummer 6 - neu - HGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 289c Absatz 3 Nummer 4 HGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 289c Absatz 3 Nummer 4 HGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b, Nummer 24 Buchstabe b und Nummer 27 Buchstabe b § 334 Absatz 3, 3a und 3b, § 340n Absatz 3, 3a und 3b und § 341n Absatz 3, 3a und 3b HGB

Zum Gesetzentwurf insgesamt

16. Hilfsempfehlung zu Ziffern 2 und 5


 
 
 


Drucksache 301/16

... - im Laufe der nächsten drei Jahre die europäischen Normungsgremien dabei unterstützen, einschlägige normenbasierte Risikomanagement-Leitlinien für Organisationen sowie entsprechende Audit-Leitlinien für Behörden oder Regulierungsstellen mit Aufsichtspflichten zu entwickeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 301/16




Normungspaket Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Das jährliche Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung 2017

1. Einleitung

2. Strategische Prioritäten der Europäischen NORMUNG

2.1. IKT-Normung

2.2. Normung von Dienstleistungen

2.3. Strategisch vorrangige Gebiete für Normungsaufträge an die europäischen

3. Internationale Zusammenarbeit

4. Horizont 2020 - Forschung und Innovation

5. NÄCHSTER ZYKLUS


 
 
 


Drucksache 150/16

... "(5) Ist eine Genossenschaft kapitalmarktorientiert im Sinne des § 264d des Handelsgesetzbuchs oder ist sie ein CRR-Kreditinstitut im Sinne des § 1 Absatz 3d Satz 1 des Kreditwesengesetzes, so hat der Prüfer an einer gemeinsamen Sitzung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Genossenschaft über das voraussichtliche Ergebnis der Prüfung teilzunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung, insbesondere über wesentliche Schwächen des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems bezogen auf den

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/16




Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 333a
Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen

§ 335c
Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Publizitätsgesetzes

§ 19a
Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen

§ 21a
Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle

Artikel 5
Änderung des Aktiengesetzes

§ 404a
Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen

§ 407a
Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

Artikel 7
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

§ 56
Übergangsvorschrift zum Abschlussprüfungsreformgesetz

Artikel 8
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

§ 86
Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen

§ 87
Bußgeldvorschriften

§ 88
Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle

Artikel 9
Änderung des GmbHG-Einführungsgesetzes

§ 7
Übergangsvorschrift zum Abschlussprüfungsreformgesetz

Artikel 10
Änderung des Genossenschaftsgesetzes

§ 151a
Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen

§ 153
Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle

§ 169
Übergangsvorschrift zum Abschlussprüfungsreformgesetz

Artikel 11
Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes

§ 39
Übergangsvorschrift zum Abschlussprüfungsreformgesetz

Artikel 12
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung

Artikel 13
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 14
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 104/16

... Mit der vorliegenden Rechtsverordnung werden die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass unter bestimmten Voraussetzungen - ohne, dass es zu einer Herabsetzung des Sicherheitsniveaus kommt - eine gesteigerte Verantwortung des privaten Eisenbahnsektors ermöglicht wird. Dieser kann die Auswirkungen der Umrüstung oder Erneuerung mittels Risikomanagementverfahren bewerten und somit die Einhaltung der Sicherheit abweichend zum aktuellen technischen Regelwerk bestätigen. Ferner werden die Kriterien für die Abgrenzung zwischen genehmigungsbedürftigen und -freien Umrüstungsvorhaben dahingehend angepasst, dass in Zukunft ein größerer Teil der Erneuerungen und Umrüstungen im Verantwortungsbereich des Betreibers oder Halters durchgeführt werden kann. Die genannten Änderungen betreffen überwiegend § 9 und Anlage 3 (zu § 9 Abs. 3) der Transeuropäischen-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung (TEIV).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 104/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Gemeinden

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung

Artikel 2
Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel der Regelungen

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Bund

Länder und Gemeinden

III. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3417: Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 191/16

... Der Europäische Rechnungshof hat bestätigt, dass die Instrumente der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Steuerverwaltungen nicht ausreichend genutzt werden.25 Darüber hinaus war die Umsetzung von Eurofisc26 nicht ehrgeizig genug. Deshalb müssen wir den Übergang von den bestehenden Modellen der Zusammenarbeit auf Grundlage des Informationsaustausches zwischen den Mitgliedstaaten hin zu neuen Modellen der gemeinsamen Nutzung und Auswertung von Informationen und des gemeinsamen Handelns bewerkstelligen. Den Mitgliedstaaten sollten Risikomanagementkapazitäten auf EU-Ebene zur Verfügung stehen, damit sie betrügerische Netze schneller und wirksamer aufdecken und zerschlagen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/16




Mitteilung

1. Einleitung: warum ES eines EINHEITLICHEN Europäischen MEHRWERTSTEUERRAUMS Bedarf

2. VOR KURZEM ABGESCHLOSSENE und LAUFENDE politische Initiativen

2.1 Beseitigung der mehrwertsteuerlichen Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr im Binnenmarkt

2.2 Auf dem Weg zu einem Mehrwertsteuerpaket für KMU

3. DRINGENDE Massnahmen zur SCHLIEßUNG der MEHRWERTSTEUERLÜCKE

3.1 Verbesserung der Zusammenarbeit innerhalb der EU und mit Drittländern

3.2 Auf dem Weg zu effizienteren Steuerverwaltungen

3.3 Verbesserung der freiwilligen Einhaltung der Vorschriften

3.4 Steuererhebung

3.5 Vorübergehende Ausnahmeregelung für Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Betrug mit nationalem und strukturellem Charakter

4. MITTELFRISTIGE Massnahmen zur SCHLIEßUNG der MEHRWERTSTEUERLÜCKE: auf dem Weg zu einem ROBUSTEN, EINHEITLICHEN Europäischen MEHRWERTSTEUERRAUM

5. Auf dem Weg zu einem MODERNEREN Ansatz für die FESTSETZUNG der MEHRWERTSTEUERSÄTZE

5.1 Option 1: Erweiterung und regelmäßige Überprüfung des Verzeichnisses von Gegenständen und Dienstleistungen, auf die ermäßigte Mehrwertsteuersätze angewandt werden können

5.2 Option 2: Abschaffung des Verzeichnisses

6. Schlussfolgerung

7. ZEITRAHMEN


 
 
 


Drucksache 205/16

... - im Laufe der nächsten drei Jahre europäische Normungsgremien und internationale Normungsorganisationen sowie europäische Regulierungsstellen und öffentlichprivate Initiativen, darunter auch Initiativen, die sich für die Umsetzung der Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS) stark machen, dabei unterstützen, normenbasierte Leitlinien für Organisationen zum Risikomanagement im Bereich der Cybersicherheit sowie entsprechende Audit-Leitlinien für Behörden oder Regulierungsstellen mit Aufsichtspflichten zu entwickeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 205/16




1. IKT-NORMEN als Eckpfeiler des Digitalen Binnenmarkts

2. FESTLEGUNG von NORMEN für IKT in einem SICH RASCH WANDELNDEN und SCHWIERIGEN Globalen Kontext

3. EUROPAS Antwort: EIN ZWEI-SÄULEN-PLAN zur SCHWERPUNKTSETZUNG in der IKT-NORMUNG für den Digitalen Binnenmarkt und zu DEREN Durchführung

3.1. Fünf Schwerpunktbereiche: die Bausteine der IKT-Normung

3.1.1. Cloud Computing

3.1.2. Internet der Dinge

3.1.3. 5G-Kommunikationsnetze

3.1.4. Cybersicherheit

3.1.5. Daten

3.1.6. Die weitergehenden Auswirkungen der Digitalisierung auf die Industrie und die Verbraucher

3.2. Durch Normen eine Führungsrolle erringen und behaupten - eine Verpflichtung auf hoher Ebene

1 Validierung von Prioritäten und Steigerung der Effizienz des Normungsprozesses in Europa:

2 Regelmäßige Überprüfung und Überwachung der Fortschritte:

3 Verbesserte EU-Unterstützung für die Normungsschwerpunkte im IKT-Bereich:

4 Gewährleistung eines fairen und nicht diskriminierenden Zugangs

5 Verstärkung der Präsenz der EU im internationalen Dialog und in der IKT-Normen betreffenden Zusammenarbeit:


 
 
 


Drucksache 335/16

... Das RAN-Exzellenzzentrum und ganz besonders dessen Arbeitsgruppe "Strafvollzug und Bewährungshilfe" widmet sich auch weiterhin dem Thema Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten: Praktiker vor Ort erhalten die Möglichkeit, bewährte Verfahren auszutauschen; die Arbeitsgruppe spricht Empfehlungen aus, erstellt Leitfäden und Handbücher zur Umsetzung von Mechanismen und Programmen, die die Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten verhindern bzw. dieser etwas entgegensetzen sowie die Resozialisierung und Reintegration fördern sollen; dazu zählen vor allem Beratung bei der Konzeption eines behördenübergreifenden Ansatzes sowie spezifischerer Interventionsinstrumente, z.B. Risikobewertungen. Erste Erkenntnisse, Empfehlungen und festgestellte Probleme wurden im RAN-Bilanzpapier "Dealing with radicalisation in a prison and probation context" dargelegt, das Aspekte wie behördenübergreifende Zusammenarbeit, Risikobewertung, Risikomanagement, einschließlich Gestaltungsmöglichkeiten bei Haftbedingungen und im Vollzug, sowie Wiedereingliederungsprogramme umfasst.22

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/16




Mitteilung

3 Einleitung

1. Radikalisierung und Gewaltbereitschaft: ein komplexes Phänomen, das fundierte Kenntnisse und eine vielschichtige Antwort erfordert

- Ein zunehmend komplexes und sich wandelndes Phänomen

- Forschung, Aufbau einer Evidenzbasis, Monitoring und Vernetzung unterstützen

2. Terroristischer Propaganda und Hassreden im Internet etwas entgegensetzen: Bedrohungen abwehren, kritisches Denken stärken und zivilgesellschaftliches Engagement fördern

- Mit der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten

- Rechtsvorschriften anpassen

- Medienkompetenz fördern

3. Den Kreislauf durchbrechen: Umgang mit Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten

4. Inklusive Bildung und gemeinsame europäische Werte fördern

- Den Rahmen für strategische Unterstützung und Kooperation stärken

- EU-Finanzierungen optimal nutzen

- Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen unterstützen

5. Eine inklusive, offene und resiliente Gesellschaft fördern und junge Menschen erreichen

6. Die Sicherheitsdimension im Umgang mit Radikalisierung

7. Die internationale Dimension: Umgang mit Gewaltbereitschaft aufgrund von Radikalisierung jenseits der EU-Grenzen

- Die Sicherheitskapazitäten der Partnerländer stärken

- Drittländer im Kampf gegen die Ursachen der Radikalisierung unterstützen

3 Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 249/16

... Die im Rahmen der Richtlinie festgelegten Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sollten gegebenenfalls überarbeitet werden, um neuen wissenschaftlichen Daten, Verbesserungen bei den Messverfahren, Risikomanagementmaßnahmen und sonstigen einschlägigen Faktoren Rechnung zu tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 249/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung Auswirkungen auf KMU

Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU und den internationalen Handel

- Auswirkungen auf die Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 3 bis 5

Anhang

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit

Anhang
Anhang III: Grenzwerte und andere damit unmittelbar zusammenhängende Bestimmungen (Artikel 16)

A. GRENZWERTE für die Exposition AM ARBEITSPLATZ

B. andere DAMIT unmittelbar ZUSAMMENHÄNGENDE Bestimmungen z. E


 
 
 


Drucksache 320/15 (Beschluss)

... 2. sich gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) dafür einzusetzen, dass bei der Überarbeitung der Richtlinie zum Risikomanagement in den Krankenhäusern Handlungsstrategien zur Vermeidung vorsätzlichen kriminellen Handelns aufgenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Stärkung der Sicherheit von Patientinnen und Patienten bei der stationären Krankenhausbehandlung nach dem SGB V

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 183/15

... in Verbindung mit Artikel 41 der Grundrechtecharta und der Rechtsprechung des Gerichtshofs5 ergibt sich, dass die Kommission als die für das Risikomanagement zuständige Stelle verpflichtet ist, innerhalb einer angemessenen Frist eine Entscheidung über einen Zulassungsantrag zu treffen (also die Zulassung entweder zu erteilen oder abzulehnen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/15




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Derzeitiger Rechtsrahmen

2.1. Einleitung

2.2. Entscheidungsprozess bezüglich der Zulassung von GVO und GV-Lebensund -Futtermitteln

3. Ergebnisse der Überprüfung der Kommission

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Zusammenfassung des Vorschlags

4.2. Rechtsgrundlage

4.3. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4.3.1. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Subsidiaritätsprinzip

4.3.2. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4.4. Wahl des Instruments

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 34a
Beschränkungen oder Verbote der Mitgliedstaaten

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 329/15 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat begrüßt außerdem, dass sich die Kommission auf wesentliche inhaltliche Schwerpunkte konzentriert hat, die im Rahmen der Strategie der EU für den Alpenraum verfolgt werden sollen: Den Aufbau von Wohlstand, die Anbindung des Alpenraums sowie den Umweltschutz und die Verbesserung der Nachhaltigkeit im Energiebereich. Damit kann die Strategie der weiteren Entwicklung des Alpenraums einen dynamischen Rahmen geben. Im Schwerpunktbereich Wirtschaftswachstum und Innovation sollen zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten Sektoren wie etwa der Tourismus, Land- und Forstwirtschaft und deren nachgelagerte Bereiche, Energie, die Forschungslandschaft sowie die Aus- und Weiterbildung, insbesondere auch in ländlichen Gebieten, gestärkt werden. Im Schwerpunktbereich Verkehr soll die Kombination verschiedener Transportmittel im Personen- und Güterverkehr gefördert werden. Im Bereich Kommunikation liegt der Fokus auf der digitalen Vernetzung der Menschen und der besseren Zugänglichkeit öffentlicher Dienste. Der dritte Schwerpunktbereich bezieht sich auf den Umweltschutz und damit auf Themen wie die Bewahrung von Ressourcen, ökologische Konnektivität, Risikomanagement und Klimawandel. Darüber hinaus soll der Alpenraum zur Modellregion für Energieeffizienz und erneuerbare Energien werden.



Drucksache 93/15

... Hochwasserrisikomanagement

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/15




Mitteilung

1. Einleitung

2. Nutzung der MÖGLICHKEITEN der Europäischen Wasserpolitik

3. Prüfung der WRR-MASSNAHMENPROGRAMME durch die Kommission

3.1. Wasserverunreinigung durch Landwirtschaft, Industrie und Haushalte

3.2. Übermäßiger Wasserverbrauch durch übermäßige Wasserentnahme

3.3. Veränderung des Abflussverhaltens und der physikalischen Struktur von Wasserkörpern

4. Der Bezug zur HOCHWASSERRICHTLINIE HWR

5. Vorgehen: Nutzen von INVESTITIONSMÖGLICHKEITEN und FESTLEGEN einer WASSERGEBÜHRENORDNUNG zur STEIGERUNG der EFFIZIENZ

6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Notwendigkeit einer soliden Grundlage für die Maßnahmenprogramme

Anpassung des Wasserverbrauchs an die Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie und Durchsetzung der Änderungen

Bekämpfung der Gewässerverunreinigung

Quantitative Aspekte und Qualitätsbezug

Veränderungen des Abflussverhaltens und physikalische Veränderungen von Wasserkörpern

Vernünftiger Einsatz wirtschaftlicher Instrumente und Anreize

Vielfältige Vorteile durch koordinierte Durchführung

4 Investitionsmöglichkeiten


 
 
 


Drucksache 419/15

... "(4) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank und nach Anhörung der Europäischen Zentralbank nähere Bestimmungen über die Ausgestaltung eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements auf Einzelinstituts- und Gruppenebene gemäß Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 bis 5 und Absatz 3 und der jeweils zugehörigen Tätigkeiten und Prozesse zu erlassen. Vor Erlass der Rechtsverordnung sind die Spitzenverbände der Institute zu hören."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 419/15




Artikel 1
Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes

§ 1
Anwendungsbereich; Verhältnis zur SRM-Verordnung.

§ 21a
Verordnungsermächtigung

§ 60a
Vertragliche Anerkennung der vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten

§ 67
Abwicklungsziele

§ 142
Abzugsmöglichkeit.

§ 176
Unterstützung bei Untersuchungen; Zwangsmaßnahmen

§ 177
Prüfungen vor Ort nach der SRM-Verordnung

§ 178
Vollstreckung der vom Ausschuss verhängten Geldbußen und Zwangsgelder

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank

Artikel 4
Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes

§ 11a
Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds

§ 11b
Pflichten bei vorübergehender Übertragung von Finanzmitteln auf die deutsche Kammer

§ 11c
Zuständigkeit für die Ausübung der Befugnisse aus dem Übereinkommen; Informationspflicht

§ 12a
Zielausstattung des Restrukturierungsfonds

§ 12b
Jahresbeiträge der CRR-Wertpapierfirmen unter Einzelaufsicht und der Unionszweigstellen

§ 12c
Sonderbeiträge der CRR-Wertpapierfirmen unter Einzelaufsicht und der Unionszweigstellen

§ 12e
Einnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen gemäß § 3a.

§ 12f
Informationspflichten; Fälligkeit der Beiträge; Säumniszuschläge; Beitreibung; Verjährung.

§ 12j
Brückenfinanzierung der deutschen Kammer durch Mittel des Restrukturierungsfonds; vorübergehende Finanzierung von Maßnahmen; Verordnungsermächtigung.

§ 17
Übergangsvorschriften

Artikel 5
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Artikel 6
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

§ 3a
Organisation und Aufgaben.

§ 3b
Verschwiegenheitspflicht; Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank.

§ 3e
Kostenerstattungen

§ 3f
Umlage; umlagefähige Kosten; Umlagejahr

§ 3g
Umlagepflicht; Umlagebetrag; Verteilungsschlüssel und Bemessungsgrundlage

§ 3h
Entstehung, Festsetzung und Vollstreckung der Umlageforderung

§ 3i
Umlagevorauszahlung

§ 3j
Anrechnung der Umlagevorauszahlung

§ 3k
Verordnungsermächtigung

§ 19
Übergangsregelungen zur Umlageerhebung

Artikel 7
Änderung des Kreditinstitute-Reorganisationsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Einlagensicherungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Artikel 10
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 11
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 13
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

§ 14a
Einhaltung der Pflichten aus Derivategeschäften und für zentrale Gegenparteien gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

§ 51
Grundsätze der Prüfung und Darstellung pfandbriefrechtlicher Aspekte

§ 52
Prüfung und Darstellung der organisatorischen Anforderungen des Pfandbriefgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 518/15

... (3) Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt in seinen Richtlinien über die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit und legt insbesondere Mindeststandards für Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme fest. Über die Umsetzung von Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen in Krankenhäusern ist in den Qualitätsberichten nach § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 zu informieren. Als Grundlage für die Vereinbarung von Vergütungszuschlägen nach § 17b Absatz 1a Nummer 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme, die in besonderem Maße geeignet erscheinen, Risiken und Fehlerquellen in der stationären Versorgung zu erkennen, auszuwerten und zur Vermeidung unerwünschter Ereignisse beizutragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 518/15




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

§ 12
Förderung von Vorhaben zur Verbesserung von Versorgungsstrukturen

§ 13
Entscheidung zu den förderungsfähigen Vorhaben

§ 14
Auswertung der Wirkungen der Förderung

§ 15
Beteiligung an Schließungskosten

Artikel 2
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 3
Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 4
Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 6
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 39c
Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

§ 110a
Qualitätsverträge

§ 132h
Versorgungsverträge mit Kurzzeitpflegeeinrichtungen

§ 135a
Verpflichtung der Leistungserbringer zur Qualitätssicherung.

§ 135b
Förderung der Qualität durch die Kassenärztlichen Vereinigungen

§ 135c
Förderung der Qualität durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft

§ 136
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung

§ 136a
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung in ausgewählten Bereichen

§ 136b
Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung im Krankenhaus

§ 136c
Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Qualitätssicherung und Krankenhausplanung

§ 136d
Evaluation und Weiterentwicklung der Qualitätssicherung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

§ 137
Durchsetzung und Kontrolle der Qualitätsanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses

§ 137b
Aufträge des Gemeinsamen Bundesausschusses an das Institut nach § 137a

§ 275a
Durchführung und Umfang von Qualitätskontrollen in Krankenhäusern durch den Medizinischen Dienst

Artikel 6a
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze

Artikel 8
Änderung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 46/15

... 9. Funktion: eine interne Kapazität innerhalb der Geschäftsorganisation zur Übernahme praktischer Aufgaben; die Geschäftsorganisation schließt die Risikomanagementfunktion, die Compliance-Funktion, die interne Revisionsfunktion und die versicherungsmathematische Funktion ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 46/15




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Öffentlichrechtliche Versorgungseinrichtungen

§ 3
Ausnahmen von der Aufsichtspflicht, Verordnungsermächtigung

§ 4
Feststellung der Aufsichtspflicht

§ 5
Freistellung von der Aufsicht

§ 6
Bezeichnungsschutz

§ 7
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung

Kapitel 1
Geschäftstätigkeit

Abschnitt 1
Zulassung und Ausübung der Geschäftstätigkeit

§ 8
Erlaubnis; Spartentrennung

§ 9
Antrag

§ 10
Umfang der Erlaubnis

§ 11
Versagung und Beschränkung der Erlaubnis

§ 12
Änderungen des Geschäftsplans und von Unternehmensverträgen

§ 13
Bestandsübertragungen

§ 14
Umwandlungen

§ 15
Versicherungsfremde Geschäfte

Abschnitt 2
Bedeutende Beteiligungen

§ 16
Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 17
Anzeige bedeutender Beteiligungen

§ 18
Untersagung oder Beschränkung einer bedeutenden Beteiligung

§ 19
Untersagung der Ausübung der Stimmrechte

§ 20
Prüfung des Inhabers

§ 21
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in anderen Mitglied- oder Vertragsstaaten

§ 22
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Geschäftsorganisation

§ 23
Allgemeine Anforderungen an die Geschäftsorganisation

§ 24
Anforderungen an Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder andere Schlüsselaufgaben wahrnehmen

§ 25
Vergütung

§ 26
Risikomanagement

§ 27
Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung

§ 28
Externe Ratings

§ 29
Internes Kontrollsystem

§ 30
Interne Revision

§ 31
Versicherungsmathematische Funktion

§ 32
Ausgliederung

§ 33
Entsprechende Anwendung gesellschaftsrechtlicher Vorschriften

§ 34
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Allgemeine Berichtspflichten

Unterabschnitt 1
Abschlussprüfung

§ 35
Pflichten des Abschlussprüfers

§ 36
Anzeige des Abschlussprüfers gegenüber der Aufsichtsbehörde; Prüfungsauftrag

§ 37
Vorlage bei der Aufsichtsbehörde

§ 38
Rechnungslegung und Prüfung öffentlichrechtlicher Versicherungsunternehmen

§ 39
Verordnungsermächtigung

Unterabschnitt 2
Bericht über Solvabilität und Finanzlage

§ 40
Solvabilitäts- und Finanzbericht

§ 41
Nichtveröffentlichung von Informationen

§ 42
Aktualisierung des Solvabilitäts- und Finanzberichts

Unterabschnitt 3
Für Aufsichtszwecke beizubringende Informationen

§ 43
Informationspflichten; Berechnungen

§ 44
Prognoserechnungen

§ 45
Befreiung von Berichtspflichten

§ 46
Informationspflichten gegenüber der Bundesanstalt

§ 47
Anzeigepflichten

Abschnitt 5
Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern

§ 48
Qualifikation der Versicherungsvermittler

§ 49
Stornohaftung

§ 50
Entgelt bei der Vermittlung substitutiver Krankenversicherungsverträge

§ 51
Beschwerden über Versicherungsvermittler

Abschnitt 6
Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung

§ 52
Verpflichtete Unternehmen

§ 53
Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 54
Vereinfachte Sorgfaltspflichten

§ 55
Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung

§ 56
Verstärkte Sorgfaltspflichten

Abschnitt 7
Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit

Unterabschnitt 1
Dienstleistungsverkehr, Niederlassungen

§ 57
Versicherungsgeschäfte über Niederlassungen oder im Dienstleistungsverkehr

§ 58
Errichtung einer Niederlassung

§ 59
Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs

§ 60
Statistische Angaben über grenzüberschreitende Tätigkeiten

Unterabschnitt 2
Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 61
Geschäftstätigkeit durch eine Niederlassung oder im Dienstleistungsverkehr

§ 62
Beaufsichtigung der Geschäftstätigkeit

§ 63
Bestandsübertragungen

§ 64
Bei Lloyd's vereinigte Einzelversicherer

§ 65
Niederlassung

§ 66
Dienstleistungsverkehr; Mitversicherung

Unterabschnitt 3
Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 67
Erlaubnis; Spartentrennung

§ 68
Niederlassung; Hauptbevollmächtigter

§ 69
Antrag; Verfahren

§ 70
Erleichterungen für Unternehmen, die bereits in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat zugelassen sind

§ 71
Widerruf der Erlaubnis

§ 72
Versicherung inländischer Risiken

§ 73
Bestandsübertragung

Kapitel 2
Finanzielle Ausstattung

Abschnitt 1
Solvabilitätsübersicht

§ 74
Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

§ 75
Allgemeine Vorschriften für die Bildung versicherungstechnischer Rückstellungen

§ 76
Wert der versicherungstechnischen Rückstellungen

§ 77
Bester Schätzwert

§ 78
Risikomarge

§ 79
Allgemeine Grundsätze für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen

§ 80
Matching-Anpassung an die maßgebliche risikofreie Zinskurve

§ 81
Berechnung der Matching-Anpassung

§ 82
Volatilitätsanpassung

§ 83
Zu berücksichtigende technische Informationen

§ 84
Weitere Sachverhalte, die bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen sind

§ 85
Finanzgarantien und vertragliche Optionen in den Versicherungsverträgen

§ 86
Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften

§ 87
Vergleich mit Erfahrungsdaten

§ 88
Befugnisse der Aufsichtsbehörde in Bezug auf versicherungstechnische Rückstellungen; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Solvabilitätsanforderungen

Unterabschnitt 1
Bestimmung der Eigenmittel

§ 89
Eigenmittel

§ 90
Genehmigung ergänzender Eigenmittel

§ 91
Einstufung der Eigenmittelbestandteile

§ 92
Kriterien der Einstufung

§ 93
Einstufung bestimmter Eigenmittelbestandteile

§ 94
Eigenmittel zur Einhaltung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 95
Eigenmittel zur Einhaltung der Mindestkapitalanforderung

Unterabschnitt 2
Solvabilitätskapitalanforderung

§ 96
Ermittlung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 97
Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 98
Häufigkeit der Berechnung

§ 99
Struktur der Standardformel

§ 100
Aufbau der Basissolvabilitätskapitalanforderung

§ 101
Nichtlebensversicherungstechnisches Risikomodul

§ 102
Lebensversicherungstechnisches Risikomodul

§ 103
Krankenversicherungstechnisches Risikomodul

§ 104
Marktrisikomodul

§ 105
Gegenparteiausfallrisikomodul

§ 106
Aktienrisikountermodul

§ 107
Kapitalanforderung für das operationelle Risiko

§ 108
Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten

§ 109
Abweichungen von der Standardformel

§ 110
Wesentliche Abweichungen von den Annahmen, die der Berechnung mit der Standardformel zugrunde liegen

Unterabschnitt 3
Interne Modelle

§ 111
Verwendung interner Modelle

§ 112
Interne Modelle in Form von Partialmodellen

§ 113
Verantwortung des Vorstands; Mitwirkung Dritter

§ 114
Nichterfüllung der Anforderungen an das interne Modell

§ 115
Verwendungstest

§ 116
Statistische Qualitätsstandards für Wahrscheinlichkeitsverteilungsprognosen

§ 117
Sonstige statistische Qualitätsstandards

§ 118
Kalibrierungsstandards

§ 119
Zuordnung von Gewinnen und Verlusten

§ 120
Validierungsstandards

§ 121
Dokumentationsstandards

Unterabschnitt 4
Mindestkapitalanforderung

§ 122
Bestimmung der Mindestkapitalanforderung; Verordnungsermächtigung

§ 123
Berechnungsturnus; Meldepflichten

Abschnitt 3
Anlagen; Sicherungsvermögen

§ 124
Anlagegrundsätze

§ 125
Sicherungsvermögen

§ 126
Vermögensverzeichnis

§ 127
Zuführungen zum Sicherungsvermögen

§ 128
Treuhänder für das Sicherungsvermögen

§ 129
Sicherstellung des Sicherungsvermögens

§ 130
Entnahme aus dem Sicherungsvermögen

§ 131
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Versicherungsunternehmen i n besonderen Situationen

§ 132
Feststellung und Anzeige einer sich verschlechternden finanziellen Lage

§ 133
Unzureichende Höhe versicherungstechnischer Rückstellungen

§ 134
Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 135
Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung

§ 136
Sanierungs- und Finanzierungsplan

§ 137
Fortschreitende Verschlechterung der Solvabilität

Kapitel 3
Besondere Vorschriften für einzelne Zweige

Abschnitt 1
Lebensversicherung

§ 138
Prämienkalkulation in der Lebensversicherung; Gleichbehandlung

§ 139
Überschussbeteiligung

§ 140
Rückstellung für Beitragsrückerstattung

§ 141
Verantwortlicher Aktuar in der Lebensversicherung

§ 142
Treuhänder in der Lebensversicherung

§ 143
Besondere Anzeigepflichten in der Lebensversicherung

§ 144
Information bei betrieblicher Altersversorgung

§ 145
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Krankenversicherung

§ 146
Substitutive Krankenversicherung

§ 147
Sonstige Krankenversicherung

§ 148
Pflegeversicherung

§ 149
Prämienzuschlag in der substitutiven Krankenversicherung

§ 150
Gutschrift zur Alterungsrückstellung; Direktgutschrift

§ 151
Überschussbeteiligung der Versicherten

§ 152
Basistarif

§ 153
Notlagentarif

§ 154
Risikoausgleich

§ 155
Prämienänderungen

§ 156
Verantwortlicher Aktuar in der Krankenversicherung

§ 157
Treuhänder in der Krankenversicherung

§ 158
Besondere Anzeigepflichten in der Krankenversicherung; Leistungen im Basis- und Notlagentarif

§ 159
Statistische Daten

§ 160
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Sonstige Nichtlebensversicherung

§ 161
Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr

§ 162
Deckungsrückstellung für Haftpflicht- und Unfall-Renten

§ 163
Schadenregulierungsbeauftragte in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

§ 164
Schadenabwicklung in der Rechtsschutzversicherung

Abschnitt 4
Rückversicherung

§ 165
Rückversicherungsunternehmen in Abwicklung

§ 166
Bestandsübertragungen; Umwandlungen

§ 167
Finanzrückversicherung

§ 168
Versicherungs-Zweckgesellschaften

§ 169
Rückversicherungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 170
Verordnungsermächtigung

Kapitel 4
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

§ 171
Rechtsfähigkeit

§ 172
Anwendung handelsrechtlicher Vorschriften

§ 173
Satzung

§ 174
Firma

§ 175
Haftung für Verbindlichkeiten

§ 176
Mitgliedschaft

§ 177
Gleichbehandlung

§ 178
Gründungsstock

§ 179
Beiträge

§ 180
Beitragspflicht ausgeschiedener oder eingetretener Mitglieder

§ 181
Aufrechnungsverbot

§ 182
Ausschreibung von Umlagen und Nachschüssen

§ 183
Bekanntmachungen

§ 184
Organe

§ 185
Anmeldung zum Handelsregister

§ 186
Unterlagen zur Anmeldung

§ 187
Eintragung

§ 188
Vorstand

§ 189
Aufsichtsrat

§ 190
Schadenersatzpflicht

§ 191
Oberste Vertretung

§ 192
Rechte von Minderheiten

§ 193
Verlustrücklage

§ 194
Überschussverwendung

§ 195
Änderung der Satzung

§ 196
Eintragung der Satzungsänderung

§ 197
Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen

§ 198
Auflösung des Vereins

§ 199
Auflösungsbeschluss

§ 200
Bestandsübertragung

§ 201
Verlust der Mitgliedschaft

§ 202
Anmeldung der Auflösung

§ 203
Abwicklung

§ 204
Abwicklungsverfahren

§ 205
Tilgung des Gründungsstocks; Vermögensverteilung

§ 206
Fortsetzung des Vereins

§ 207
Beitragspflicht im Insolvenzverfahren

§ 208
Rang der Insolvenzforderungen

§ 209
Nachschüsse und Umlagen im Insolvenzverfahren

§ 210
Kleinere Vereine

Kapitel 5
Kleine Versicherungsunternehmen und Sterbekassen

Abschnitt 1
Kleine Versicherungsunternehmen

§ 211
Kleine Versicherungsunternehmen

§ 212
Anzuwendende Vorschriften

§ 213
Solvabilitäts- und Mindestkapitalanforderung

§ 214
Eigenmittel

§ 215
Anlagegrundsätze für das Sicherungsvermögen

§ 216
Anzeigepflichten

§ 217
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Sterbekassen

§ 218
Sterbekassen

§ 219
Anzuwendende Vorschriften

§ 220
Verordnungsermächtigung

Teil 3
Sicherungsfonds

§ 221
Pflichtmitgliedschaft

§ 222
Aufrechterhaltung der Versicherungsverträge

§ 223
Sicherungsfonds

§ 224
Beleihung Privater

§ 225
Aufsicht

§ 226
Finanzierung

§ 227
Rechnungslegung des Sicherungsfonds

§ 228
Mitwirkungspflichten

§ 229
Ausschluss

§ 230
Verschwiegenheitspflicht

§ 231
Zwangsmittel

Teil 4
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

Kapitel 1
Pensionskassen

§ 232
Pensionskassen

§ 233
Regulierte Pensionskassen

§ 234
Anzuwendende Vorschriften

§ 235
Verordnungsermächtigung

Kapitel 2
Pensionsfonds

§ 236
Pensionsfonds

§ 237
Anzuwendende Vorschriften

§ 238
Finanzielle Ausstattung

§ 239
Vermögensanlage

§ 240
Verordnungsermächtigung

Kapitel 3
Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

§ 241
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionskassen

§ 242
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionsfonds

§ 243
Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 244
Einrichtungen mit Sitz in Drittstaaten

Teil 5
Gruppen

Kapitel 1
Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen in einer Gruppe

§ 245
Anwendungsbereich der Gruppenaufsicht

§ 246
Umfang der Gruppenaufsicht

§ 247
Oberstes Mutterunternehmen auf Ebene der Mitglied- oder Vertragsstaaten

§ 248
Oberstes Mutterunternehmen auf nationaler Ebene

§ 249
Mutterunternehmen, die mehrere Mitglied- oder Vertragsstaaten umfassen

Kapitel 2
Finanzlage

Abschnitt 1
Solvabilität der Gruppe

§ 250
Überwachung der Gruppensolvabilität

§ 251
Häufigkeit der Berechnung

§ 252
Bestimmung der Methode

§ 253
Berücksichtigung des verhältnismäßigen Anteils

§ 254
Ausschluss der Mehrfachberücksichtigung anrechnungsfähiger Eigenmittel

§ 255
Ausschluss der gruppeninternen Kapitalschöpfung

§ 256
Verbundene Versicherungsunternehmen

§ 257
Zwischengeschaltete Versicherungs-Holdinggesellschaften

§ 258
Verbundene Versicherungsunternehmen eines Drittstaats

§ 259
Verbundene Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Finanzinstitute

§ 260
Nichtverfügbarkeit der notwendigen Informationen

§ 261
Konsolidierungsmethode

§ 262
Internes Modell für die Gruppe

§ 263
Kapitalaufschlag für ein Gruppenunternehmen

§ 264
Kapitalaufschlag für die Gruppe

§ 265
Abzugs- und Aggregationsmethode

§ 266
Gruppensolvabilität bei einer Versicherungs-Holdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft

§ 267
Bedingungen für Tochterunternehmen eines Versicherungsunternehmens

§ 268
Beaufsichtigung bei zentralisiertem Risikomanagement

§ 269
Bestimmung der Solvabilitätskapitalanforderung des Tochterunternehmens

§ 270
Nichtbedeckung der Kapitalanforderungen des Tochterunternehmens

§ 271
Ende der Ausnahmeregelung für ein Tochterunternehmen

§ 272
Tochterunternehmen einer Versicherungs-Holdinggesellschaft oder gemischten Finanzholding-Gesellschaft

Abschnitt 2
Risikokonzentration und gruppeninterne Transaktionen

§ 273
Überwachung der Risikokonzentration

§ 274
Überwachung gruppeninterner Transaktionen

Abschnitt 3
Geschäftsorganisation, Berichtspflichten

§ 275
Überwachung des Governance-Systems

§ 276
Gegenseitiger Informationsaustausch

§ 277
Bericht über Solvabilität und Finanzlage der Gruppe

§ 278
Gruppenstruktur

Kapitel 3
Maßnahmen zur Erleichterung der Gruppenaufsicht

§ 279
Zuständigkeit für die Gruppenaufsicht

§ 280
Bestimmung der Gruppenaufsichtsbehörde

§ 281
Aufgaben und Befugnisse der Gruppenaufsichtsbehörde

§ 282
Befreiung von der Berichterstattung auf Gruppenebene

§ 283
Aufsichtskollegium

§ 284
Zusammenarbeit bei der Gruppenaufsicht

§ 285
Gegenseitige Konsultation der Aufsichtsbehörden

§ 286
Zusammenarbeit bei verbundenen Unternehmen

§ 287
Zwangsmaßnahmen

Kapitel 4
Drittstaaten

§ 288
Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

§ 289
Gleichwertigkeit

§ 290
Fehlende Gleichwertigkeit

§ 291
Ebene der Beaufsichtigung

Kapitel 5
Versicherungs-Holdinggesellschaften und gemischte Finanzholding-Gesellschaften

§ 292
Gruppeninterne Transaktionen

§ 293
Aufsicht

Teil 6
Aufsicht: Aufgaben und allgemeine Befugnisse, Organisation

Kapitel 1
Aufgaben und allgemeine Vorschriften

§ 294
Aufgaben

§ 295
Verwenden von Ratings

§ 296
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

§ 297
Ermessen

§ 298
Allgemeine Aufsichtsbefugnisse

§ 299
Erweiterung der Aufsichtsbefugnisse

§ 300
Änderung des Geschäftsplans

§ 301
Kapitalaufschlag

§ 302
Untersagung einer Beteiligung

§ 303
Abberufung von Personen mit Schlüsselaufgaben, Verwarnung

§ 304
Widerruf der Erlaubnis

§ 305
Befragung, Auskunftspflicht

§ 306
Betreten und Durchsuchen von Räumen; Beschlagnahme

§ 307
Sonderbeauftragter

§ 308
Unerlaubte Versicherungsgeschäfte

§ 309
Verschwiegenheitspflicht

§ 310
Nebenbestimmungen; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

Kapitel 2
Sichernde Maßnahmen

§ 311
Anzeige der Zahlungsunfähigkeit

§ 312
Eröffnung des Insolvenzverfahrens

§ 313
Unterrichtung der Gläubiger

§ 314
Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen

§ 315
Behandlung von Versicherungsforderungen

§ 316
Erlöschen bestimmter Versicherungsverträge Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen

§ 317
Pfleger im Insolvenzfall

Kapitel 3
Veröffentlichungen

§ 318
Veröffentlichungen

§ 319
Bekanntmachung von Maßnahmen

Kapitel 4
Zuständigkeit

Abschnitt 1
Bundesaufsicht

§ 320
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 321
Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde

§ 322
Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt

§ 323
Verfahren

§ 324
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 325
Versicherungsbeirat

Abschnitt 2
Aufsicht i m Europäischen Wirtschaftsraum

§ 326
Allgemeine Grundsätze für die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 327
Zusammenarbeit bei örtlichen Prüfungen

§ 328
Zustellungen

§ 329
Zusammenarbeit mit der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung

§ 330
Meldungen an die Europäische Kommission

Teil 7
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 331
Strafvorschriften

§ 332
Bußgeldvorschriften

§ 333
Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 334
Beteiligung der Aufsichtsbehörde und Mitteilungen in Strafsachen

Teil 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 335
Fortsetzung des Geschäftsbetriebs

§ 336
Weitergeltung genehmigter Geschäftspläne in der Lebensversicherung

§ 337
Treuhänder in der Krankenversicherung

§ 338
Zuschlag in der Krankenversicherung

§ 339
Teilbestandsvorschriften in der Unfallversicherung

§ 340
Bestandsschutz für Rückversicherungsunternehmen

§ 341
Bericht über die Solvabilität und die Finanzlage

§ 342
Einhaltung der Mindestkapitalanforderung

§ 343
Einstellung des Geschäftsbetriebs

§ 344
Fristen für Berichts- und Offenlegungspflichten

§ 345
Eigenmittel

§ 346
Anlagen in Kreditverbriefungen

§ 347
Standardparameter

§ 348
Solvabilitätskapitalanforderung

§ 349
Internes Teilgruppenmodell

§ 350
Gruppenvorschriften

§ 351
Risikofreie Zinssätze

§ 352
Versicherungstechnische Rückstellungen

§ 353
Plan betreffend die schrittweise Einführung von Übergangsmaßnahmen für risikofreie Zinssätze und versicherungstechnische Rückstellungen

§ 354
Überprüfung der langfristigen Garantien und der Maßnahmen gegen Aktienrisiken

§ 355
Entscheidungen der Aufsichtsbehörde aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes

Anlage 1
Einteilung der Risiken nach Sparten

Anlage 2
Bezeichnung der Zulassung, die gleichzeitig für mehrere Sparten erteilt wird

Anlage 3
Standardformel zur Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung (SCR)

Artikel 2
Folgeänderungen

§ 6
Anwendungszeitraum

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 329/1/15

... 4. Der Bundesrat begrüßt, dass sich die Kommission auf wesentliche inhaltliche Schwerpunkte konzentriert hat, die im Rahmen der Strategie der EU für den Alpenraum verfolgt werden sollen: Den Aufbau von Wohlstand, die Anbindung des Alpenraums sowie den Umweltschutz und die Verbesserung der Nachhaltigkeit im Energiebereich. Damit kann die Strategie der weiteren Entwicklung des Alpenraums einen dynamischen Rahmen geben. Im Schwerpunktbereich Wirtschaftswachstum und Innovation sollen zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten Sektoren wie etwa der Tourismus, Land- und Forstwirtschaft und deren nachgelagerte Bereiche, Energie, die Forschungslandschaft sowie die Aus- und Weiterbildung, insbesondere auch in ländlichen Gebieten, gestärkt werden. Im Schwerpunktbereich Verkehr soll die Kombination verschiedener Transportmittel im Personen- und Güterverkehr gefördert werden. Im Bereich Kommunikation liegt der Fokus auf der digitalen Vernetzung der Menschen und der besseren Zugänglichkeit öffentlicher Dienste. Der dritte Schwerpunktbereich bezieht sich auf den Umweltschutz und damit auf Themen wie die Bewahrung von Ressourcen, ökologische Konnektivität, Risikomanagement und Klimawandel. Darüber hinaus soll der Alpenraum zur Modellregion für Energieeffizienz und erneuerbare Energien werden.



Drucksache 320/15

... 2. sich gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) dafür einzusetzen, dass bei der Überarbeitung der Richtlinie zum Risikomanagement in den Krankenhäusern Handlungsstrategien zur Vermeidung vorsätzlichen kriminellen Handelns aufgenommen werden.


 
 
 


Drucksache 501/14 (Beschluss)

... /EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf eine Standard-Mehrwertsteuererklärung auch nach dem derzeitigen Stand der Beratungen im Rat nicht zustimmungsfähig ist. Durch das Vorhaben sind insbesondere die Verwaltungsverfahren der Länder und ihre elektronische Datenverarbeitung betroffen. Trotz der zwischenzeitlich vorgesehenen Anzahl optionaler Felder schränkt es den amtlichen Vordruck durch die vorgesehene Limitierung stark ein und verhindert so auch die Flexibilität der deutschen Steuerverwaltung, auf rechtliche oder tatsächliche Entwicklungen durch die Einführung weiterer Risikomanagementfaktoren und damit weiterer Felder im Vordruck reagieren zu können. Damit läuft es weiterhin auch dem Ziel der Betrugsbekämpfung zuwider. Die bislang vorgenommenen Änderungen können die in der Stellungnahme vom 29. November 2013 - BR-Drucksache 735/13(B)(2) - geäußerten Bedenken des Bundesrates nicht zerstreuen.



Drucksache 123/14 (Beschluss)

... 23. Im Ergebnis stellen die erzielten europäischen Regelungen zur Bedeutung der Prävention im Katastrophenschutz, der Rolle des "Emergency Response Coordination Centre" (vormals MIC), den Risikomanagementplänen und insbesondere zum so genannten Freiwilligen Pool als europäische Notfallbewältigungskapazität eine solide Grundlage für die Wirksamkeit des neuen Mechanismus dar. Das Augenmerk wird sich hier auf eine sachgerechte Implementierung und Konsolidierung des Regelwerks konzentrieren müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 123/14 (Beschluss)




2 Allgemeines

Ein offenes und sicheres Europa - Weiterentwicklung des Datenschutzes im Rahmen der Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Innere Sicherheit

2 Katastrophenschutz

Gestaltung der künftigen Politik der EU im Bereich Inneres auf dem Gebiet Asyl, Migration, Integration und Rückkehr in der EU

Direktzuleitung der Stellungnahme an die Kommission


 
 
 


Drucksache 119/14 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die grundsätzliche Zielrichtung des Richtlinienvorschlags: die Beseitigung der bestehenden aufsichtsrechtlichen Hindernisse für grenzüberschreitend tätige Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge, die Gewährleistung einer guten Unternehmensführung und eines guten Risikomanagements sowie die Bereitstellung klarer und relevanter Informationen für die Versorgungsanwärterinnen und -anwärter und Leistungsempfängerinnen und -empfänger.



Drucksache 638/14 (Beschluss)

... 1. ein angemessenes Risikomanagementsystem,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 638/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 1a Satz 2 FinDAG

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd und Nummer 5 § 2 Absatz 1 und § 5a VermAnlG-E

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG

4. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG

5. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG-E

6. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 2 Satz 2 , Nummer 15 § 15 Absatz 3 Satz 1 , Nummer 21 § 22 Absatz 4a Nummer 3 VermAnlG

7. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 3 VermAnlG

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2b VermAnlG-E

9. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5b VermAnlG

§ 5b
Nicht zugelassene Vermögensanlagen

10. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5c - neu - VermAnlG

§ 5c
Allgemeine Anforderungen an Emittenten

11. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 12 Absatz 3 VermAnlG

12. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 12 Absatz 4 Satz 2 - neu - VermAnlG

13. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe 0a - neu - § 13 Absatz 1 Satz 2 - neu VermAnlG

14. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2a VermAnlG

15. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2c - neu - VermAnlG

16. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 15 VermAnlG

17. Zu Artikel 2 Nummer 17 § 16 Absatz 1 Satz 1 VermAnlG

18. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe c § 22 Absatz 4a Satz 2 - neu - VermAnlG

19. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 4b WpHG

20. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 31 WpHG-E

21. Zu Artikel 4 Nummer 5 § 26 Absatz 2a Satz 1 WpPG

22. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 36 Absatz 1a WpPG-E

23. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe a § 4 Satz 1 Nummer 11 VermVerkProspV

24. Zu Artikel 10 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 - neu -, Absatz 4b KAGB

25. Zu Artikel 10 allgemein Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

26. Zu Artikel 11 Änderung der Gewerbeordnung

27. Zu Artikel 11 Nummer 1 Buchstabe b § 34g GewO

28. Zu den Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin

29. Zu den Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin

30. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 638/1/14

... 1. ein angemessenes Risikomanagementsystem,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 638/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 1a Satz 2 FinDAG

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd und Nummer 5 § 2 Absatz 1 und § 5a VermAnlG-E

Zu Artikel 2 Nummer 4

7. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG-E

9. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 2 Satz 2 , Nummer 15 § 15 Absatz 3 Satz 1 , Nummer 21 § 22 Absatz 4a Nummer 3 VermAnlG

10. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 3 VermAnlG

11. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 3 VermAnlG

13. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG-E

14. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2b VermAnlG-E

Zu a

Zu b

Zu c

Zu d

15. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2b VermAnlG

16. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5a VermAnlG

17. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5a Satz 1 und 1a - neu - VermAnlG

§ 5a
Laufzeit von Vermögensanlagen

18. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5b VermAnlG

§ 5b
Nicht zugelassene Vermögensanlagen

19. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5c - neu - VermAnlG

§ 5c
Allgemeine Anforderungen an Emittenten

20. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 12 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Absatz 3, Absatz 4 Satz 2 - neu - VermAnlG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

23. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe 0a - neu - § 13 Absatz 1 Satz 2 - neu VermAnlG

24. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2a VermAnlG

25. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2c - neu - VermAnlG

26. Zu Artikel 2 Nummer 15 15 VermAnlG

27. Zu Artikel 2 Nummer 17 § 16 Absatz 1 Satz 1 VermAnlG

28. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe c § 22 Absatz 4a Satz 2 - neu - VermAnlG

29. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 4b WpHG

30. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 31 WpHG-E

31. Zu Artikel 4 Nummer 5 § 26 Absatz 2a Satz 1 WpPG

32. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 36 Absatz 1a WpPG-E

33. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe a § 4 Satz 1 Nummer 11 VermVerkProspV

34. Zu Artikel 10 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 - neu -, Absatz 4b KAGB

35. Zu Artikel 10 allgemein KAGB

36. Zu Artikel 11 Änderung der Gewerbeordnung

37. Zu Artikel 11 Nummer 1 Buchstabe b § 34g GewO

41. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 580/14

... 6. Die Kommission und die EZB teilen die Auffassung, dass der Fonds innerhalb der EIB als Treuhandfonds eingerichtet werden sollte. Somit könnte die Einrichtung rasch erfolgen, und der Fonds könnte auf die Mittel der EZB sowie auf das Fachwissen, über das die bestehenden Strukturen der EIB in Bezug auf die Kreditvergabe und das Risikomanagement besitzen, zurückgreifen.

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Drucksache 580/14




1. Eine Investitionsoffensive für Europa

2. Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Mitteln für Investitionen auf EU-Ebene

2.1. Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen

Abbildung 2: Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen EFSI - anfängliche Struktur nur EU-Beiträge

2.2. Aus dem neuen Fonds werden langfristige Investitionsprojekte unterstützt

2.3. Der neue Fonds wird auch Investitionen von KMU und Mid-Cap-Unternehmen fördern

2.4. Zusätzlich zu den über den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen mobilisierten 315 Mrd. EUR kann die Wirkung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds weiter gesteigert werden

3. Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft

3.1. Schaffung einer Projekt-Pipeline auf EU-Ebene

3.2. Schaffung eines Wissens- und Informationspools und Ausbau der technischen Unterstützung auf allen Ebenen: Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle in Form einer Plattform für Investitionsberatung

3.3. Zusammenarbeit mit Akteuren auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene

4. Verbesserung des Investitionsumfelds

4.1. Eine einfachere, bessere und berechenbarere Regulierung auf allen Ebenen

4.2. Neue Quellen der Langzeitfinanzierung und Schritte in Richtung Kapitalmarktunion

4.3. Gleiche Ausgangsbedingungen und Beseitigung von Investitionshindernissen im Binnenmarkt

5. Nächste Schritte

Anhang 1
WIE WIRD SICH das INVESTITIONSPROGRAMM VORAUSSICHTLICH AUSWIRKEN?

Anhang 2
WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE LANGFRISTIGER INVESTITIONEN?

Anhang 3
WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE einer Unterstützung von KMU und MID-CAPUNTERNEHMEN?

Anhang 4
Zeitplan und ETAPPENZIELE


 
 
 


Drucksache 119/1/14

... 1. Der Bundesrat begrüßt die grundsätzliche Zielrichtung des Richtlinienvorschlags: die Beseitigung der bestehenden aufsichtsrechtlichen Hindernisse für grenzüberschreitend tätige Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge, die Gewährleistung einer guten Unternehmensführung und eines guten Risikomanagements sowie die Bereitstellung klarer und relevanter Informationen für die Versorgungsanwärterinnen und -anwärter und Leistungsempfängerinnen und -empfänger.



Drucksache 550/14

... 22. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich weiterhin für rechtssichere Rahmenbedingungen zur Verarbeitung pseudonymisierter Daten einschließlich pseudonymisierter Daten für versicherungswirtschaftliche Zwecke einzusetzen. Für Zwecke der Tarifierung und des Risikomanagements ist es unabdingbar, dass dem Erst- bzw. Rückversicherer die notwendigen statistischen Daten und Erfahrungswerte als Einschätzungsgrundlage zur Verfügung stehen. Da zum Beispiel zur Auswertung von Schadensentwicklungen in vielen Fallgestaltungen anonymisierte Daten nicht ausreichen, müssen Auswertungen unternehmensbezogener wie auch externer Datensammlungen (zum Beispiel Auswertung klinischer Studien, Portfolioanalysen der Rückversicherer über den Versicherungsbestand bei Erstversicherungsunternehmen) möglich bleiben, wenn der Auswertung pseudonymisierte, und damit weiterhin den allgemeinen datenschutzrechtlichen Anforderungen unterliegende Daten zugrunde liegen und dabei - zum Beispiel vertraglich - sichergestellt wird, dass der Auswertende die Daten nicht mit dem Träger des Pseudonyms zusammenführt. Dazu müssen die bislang nach Artikel 83 des Kommissionsvorschlags eröffneten Verarbeitungsmöglichkeiten auch für die private Wirtschaft eröffnet sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/14




Zum Verfahrensstand

Zur Sicherung des Fortbestands des nationalen Datenschutzrechts im öffentlichen Bereich

Zur Sicherung des Fortbestands des nationalen Datenschutzrechts in besonderen Bereichen

Zur Ausgestaltung der datenschutzaufsichtlichen Zuständigkeiten

Zu weiteren Einzelfragen

Zur Übergangsregelung

Zum weiteren Verfahren


 
 
 


Drucksache 378/14

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen Pharmakovigilanz-Aktivitäten. Die genannte Durchführungsverordnung beinhaltet für pharmazeutische Unternehmer unter anderem unmittelbar geltende spezielle Pflichten zur Führung eines Qualitätssystems für Pharmakovigilanz-Tätigkeiten, zur Pharmakovigilanz-Stammdokumentation, zu Aufbewahrungsfristen für PharmakovigilanzDaten und -Unterlagen, zu risikobasierten Audits, zur Übermittlung von Unbedenklichkeitsberichten, zur Verwendung von bestimmten Formaten und zur Führung von Risikomanagementplänen. Die Pflichten nach dieser EU-Verordnung sind deshalb von pharmazeutischen Unternehmern unabhängig von der AMWHV zu beachten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr.2715: Entwurf einer zweiten Verordnung zur Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 379/14 (Beschluss)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Strategie und den Aktionsplan der EU für das Zollrisikomanagement: Umgang mit Risiken, Erhöhung der Sicherheit der Lieferkette und Vereinfachung des Handels - COM(2014) 527 final



Drucksache 501/14

... /EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf eine Standard-Mehrwertsteuererklärung auch nach dem derzeitigen Stand der Beratungen im Rat nicht zustimmungsfähig ist. Durch das Vorhaben sind insbesondere die Verwaltungsverfahren der Länder und ihre elektronische Datenverarbeitung betroffen. Trotz der zwischenzeitlich vorgesehenen Anzahl optionaler Felder schränkt es den amtlichen Vordruck durch die vorgesehene Limitierung stark ein und verhindert so auch die Flexibilität der deutschen Steuerverwaltung, auf rechtliche oder tatsächliche Wiederaufnahme der Beratungen gemäß § 45a Absatz 4 GO BR (jetzt: EU, Fz) Entwicklungen durch die Einführung weiterer Risikomanagementfaktoren und damit weiterer Felder im Vordruck reagieren zu können. Damit läuft es weiterhin auch dem Ziel der Betrugsbekämpfung zuwider. Die bislang vorgenommenen Änderungen können die in der Stellungnahme vom 29. November 2013 - BR-Drucksache 735/13(B)(2) - geäußerten Bedenken des Bundesrates nicht zerstreuen.



Drucksache 17/13 (Beschluss)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über das Zollrisikomanagement und die Sicherheit der Lieferkette - COM(2012) 793 final



Drucksache 470/13

... Zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften treffen die Länder sowohl nichtobligatorische Compliance-Maßnahmen als auch Durchsetzungsmaßnahmen. Die Zusammensetzung der Maßnahmen hängt dabei von den Gegebenheiten in den einzelnen Ländern ab. BE hat die Höhe der Strafen für Steuerhinterziehung vervierfacht, und die Steuerbehörden haben nun besseren Zugang zu personenbezogenen Daten. BG hat zusätzliche elektronische Dienste eingerichtet und die Kanäle zur Kommunikation mit dem Informationszentrum der nationalen Agentur für die Finanzverwaltung erweitert, so dass nun Informationen Dritter verstärkt nutzbar sind. CZ hat seine Arbeit an einer effizienteren Organisation der Finanzverwaltung fortgesetzt (mit dem Ziel einer integrierten Agentur für die Finanzverwaltung) und seine Risikomanagement-Kapazitäten durch die Einführung des Konzepts des "unzuverlässigen Mehrwertsteuerzahlers" gestärkt. IT hat einerseits Kontrollen und Sanktionen sowie die Meldepflichten der Steuerzahler verschärft und andererseits Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuersystems getroffen. LT hat seine Strategie zur Förderung der Einhaltung von Steuervorschriften ("Compliance") ausgebaut, die Unterstützung für Steuerzahler erhöht und auch die Kontrollen, insbesondere bei den Bartransaktionen, intensiviert. SK hat seine Risikomanagement-Methoden verbessert, insbesondere im Hinblick auf Mehrwertsteuerbetrug, und Maßnahmen ergriffen, um Steuerhinterziehung durch obligatorische elektronische Zahlungen ab einem bestimmten Betrag zu bekämpfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 470/13




1. Einleitung

2. Allgemeine Bewertung

3. Wichtigste Aktionsschwerpunkte

Kasten 2: Beispiele für jüngste Maßnahmen zur Verlagerung der Steuerlast weg von wachstumsverzerrenden Steuergegenständen

Kasten 3: Beispiele für jüngste Bemühungen, Finanzmittel für Unternehmen leichter zugänglich zu machen

Kasten 4: Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit im Dienstleistungssektor

Kasten 5: Umsetzung der EU-Jugendgarantie

Kasten 6: Beispiele für aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und der Steuerverwaltung

4. Fazit

Anhang 1
Überblick über die Länderspezifischen Empfehlungen für 2013-2014

Anhang 2
Überblick über die Europa-2020-Ziele12 *Länder, die ihr nationales Ziel im Verhältnis zu einem anderen Indikator als dem EU-Kernzielindikator angegeben haben


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.