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"Sachkundiger"


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0237/1/05
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0449/05
0795/05B
0214/1/05
0237/05B
0817/05
0631/05
0173/05
0795/1/05
0330/05
0616/2/05
0237/05
0245/1/05
0247/05B
0413/04B
0669/04
0730/1/04
0730/04B
0232/04
0458/04B
0429/04
0889/04
0915/04
0504/03
0325/03B
Drucksache 167/12

... Der Bund macht die Bescheinigung so rechtzeitig vor einer Beschlussfassung der Gläubiger bekannt, dass ein angemessen verständiger und sachkundiger Gläubiger die Richtigkeit der Angaben bis zur Beschlussfassung prüfen kann.



Drucksache 60/11

... Der Mediator stellt in eigener Verantwortung durch eine geeignete Ausbildung und eine regelmäßige Fortbildung sicher, dass er über theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen verfügt, um die Parteien in sachkundiger Weise durch die Mediation führen zu können.



Drucksache 774/10

... 3. Die Ausarbeitung von Leitlinien zur Steigerung der Transparenz und Vorhersehbarkeit des Prozesses für alle Beteiligten (Ministerien, lokale und regionale Behörden, Projektentwickler und betroffene Bevölkerung). Sie sollten auf die Verbesserung der Kommunikation mit den Bürgern abzielen, um sicherzustellen, dass die ökologischen, versorgungssicherheitsbezogenen, sozialen und ökonomischen Kosten bzw. der entsprechende Nutzen eines Projekts genau verstanden werden und um alle Beteiligten frühzeitig in eine transparente und offene Debatte einzubeziehen. Mindestanforderungen hinsichtlich der Entschädigung der betroffenen Bevölkerung könnten einbezogen werden. So sollte für grenzübergreifende Offshore-Energieanlagen die maritime Raumplanung Anwendung finden, um einen direkten, einheitlichen, aber auch sachkundigeren Planungsprozess zu gewährleisten.



Drucksache 822/10

... "10. die Zulassung von sachkundigen Personen nach Abschnitt 3.2.3 Tabelle C Spalte 20 Nummer 12 Buchstabe q und Nummer 33 Buchstabe i 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 822/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Belange

H. Nachhaltigkeit

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 17
Pflichten des Auftraggebers des Absenders

§ 20
Pflichten des Empfängers

§ 23a
Pflichten des Entladers

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

I. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

II. Zu den Einzelvorschriften

Zu § 1

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

zu Absatz 2

Zu § 17

Zu § 18

zu Absatz 1

Zu § 19

zu Absatz 1

zu Absatz 2

zu Absatz 3

Zu § 20

Zu § 21

zu Absatz 1

zu Absatz 3

Zu § 22

zu Absatz 1

Zu § 23

Zu § 23a

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 33

Zu § 36

Zu § 37

zu § 38

zu § 39

Zu Anlage 1:

Zu Anlage 2:

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1419: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt


 
 
 


Drucksache 179/10

... 16. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) befand zu Artikel 6 EMRK, dass der Beschuldigte selbst im Falle seiner Verurteilung Anspruch auf unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers habe. Auch müssten die Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche Beschuldigungen gegen ihn erhoben werden, in einer ihm verständlichen Sprache vorliegen. Schließlich müsse die Verdolmetschung ein Niveau besitzen, das es der betreffenden Person ermöglicht, dem Verfahren zu folgen und es müsse ein sachkundiger Dolmetscher hinzugezogen werden. Dass das Recht auf unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers auch im Falle einer Verurteilung besteht, wurde im Fall Luedicke, Belkacem und Koç gegen Deutschland klargestellt11. In Kamasinski gegen Österreich12 befand der EGMR, dass die Dolmetschleistung von einer Qualität sein müsse, die es dem Beschuldigten ermögliche zu verstehen, was ihm zur Last gelegt wird, so dass er sich verteidigen könne. Dieses Recht gelte für Beweismaterial ebenso wie für sämtliche Vorverfahren. Die Qualität der Dolmetschleistung müsse angemessen sein und die jeweilige Person müsse in einer ihr verständlichen Sprache ausführlich über die gegen sie vorgebrachten Anschuldigungen informiert werden (Brozicek gegen Italien13). Nicht der Beschuldigte müsse nachweisen, dass er die Gerichtssprache nicht hinreichend beherrscht, sondern die Gerichte müssten nachweisen, dass er ihrer hinreichend mächtig ist14. Der Dolmetscher müsse über entsprechende Kompetenzen verfügen und der Richter müsse ein faires Verfahren garantieren (Cuscani gegen Vereinigtes Königreich15).



Drucksache 274/09

... 3. die Prüfung, die Anerkennung von Prüfstellen und Sachkundigen für Inspektionen, die Erteilung der Kennzeichnung und die Bauartzulassung von Verpackungen, IBC, Großverpackungen und Bergungsverpackungen nach den Kapiteln 6.1, 6.3, 6.5 und 6.6

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zulassung zur Beförderung

§ 4
Allgemeine Sicherheitspflichten

§ 5
Ausnahmen

§ 6
Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

§ 7
Zuständigkeiten der vom Bundesministerium der Verteidigung oder vom Bundesministerium des Innern bestellten Sachverständigen oder Dienststellen

§ 8
Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

§ 9
Zuständigkeiten der von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung anerkannten Sachverständigen

§ 10
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung

§ 11
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Strahlenschutz

§ 12
Zuständigkeiten zugelassener Überwachungsstellen

§ 13
Zuständigkeiten der Benannten Stellen

§ 14
Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr

§ 15
Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr

§ 16
Besondere Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt

§ 17
Pflichten des Auftraggebers des Absenders

§ 18
Pflichten des Absenders

§ 19
Pflichten des Beförderers

§ 20
Pflichten des Empfängers

§ 21
Pflichten des Verladers

§ 22
Pflichten des Verpackers

§ 23
Pflichten des Befüllers

§ 24
Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU

§ 25
Pflichten des Herstellers und des Rekonditionierers von Verpackungen und der Stellen für Inspektionen und Prüfungen von IBC

§ 26
Sonstige Pflichten

§ 27
Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt

§ 28
Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr

§ 29
Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr

§ 30
Pflichten des Betreibers eines Kesselwagens, abnehmbaren Tanks und Batteriewagens im Eisenbahnverkehr

§ 31
Pflichten des Eisenbahninfrastrukturunternehmers im Eisenbahnverkehr

§ 32
Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr

§ 33
Pflichten des Schiffsführers in der Binnenschifffahrt

§ 34
Pflichten des Eigentümers oder Ausrüsters in der Binnenschifffahrt

§ 35
Fahrweg und Verlagerung im Straßenverkehr

§ 36
Schriftliche Weisungen im Eisenbahnverkehr

§ 37
Ordnungswidrigkeiten

§ 38
Übergangsbestimmungen

§ 39
Aufheben von Vorschriften

§ 40
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 35)

Gefährliche Güter, für deren innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung § 35 gilt

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anlage 2

Anlage 3

1. Berlin:

2. Hamburg:

3. Niedersachsen:

4. Nordrhein-Westfalen:

5. Thüringen:

I. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf Öffentliche Haushalte:

Sonstige Kosten:

4 Bürokratiekosten:

II. Zu den Einzelvorschriften zu § 1 Geltungsbereich:

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 17

Zu § 19

Zu § 25

Zu § 27

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu Anlage 1:

Zu Anlage 2:

Zu Anlage 3:

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahnen und Binnenschifffahrt – GGVSEB)


 
 
 


Drucksache 180/09

... Nach den Anleihebedingungen muss die vom Schuldner versprochene Leistung durch einen Anleger, der hinsichtlich der jeweiligen Art von Schuldverschreibungen sachkundig ist, ermittelt werden können.



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