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0920/04B
0915/04
0490/03B
0574/03B
Drucksache 654/1/16

... Des Weiteren könnte die gesetzliche Vorgabe einer Höchstfrist Insolvenzantragsteller veranlassen, bei kürzeren Fristen unter Verweis auf die Höchstfrist Fristverlängerungsanträge zu stellen werden, deren Ablehnung dann kaum möglich sein dürfte. Hierdurch dürften das Insolvenzeröffnungsverfahren unnötig verzögert und mögliche erfolgreiche Sanierungen erschwert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 654/1/16




1. Zu Artikel 2 Nummer 1 und 2 § 13 Absatz 3, § 15a Absatz 4 InsO

2. Zu Artikel 3 Artikel 102c § 4 EGInsO

3. Zu Artikel 3 Artikel 102c § 5 Satz 1 EGInsO

4. Zu Artikel 3 Artikel 102c §§ 11 bis 19 EGInsO

5. Zu Artikel 3 Artikel 102c Artikel 102c § 17 Absatz 1 EGInsO

6. Zu Artikel 3 Artikel 102c § 17 Absatz 2 EGInsO


 
 
 


Drucksache 673/1/16

... -Minderungsziele bei energetischen Sanierungen gesetzt werden. Die aktuelle Regelung läuft diesem Ziel der Strategie Europa 2020 entgegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/1/16




Zur Vorlage insgesamt

Zur Anwendung eines einheitlichen Regelwerks bei Kombinationen verschiedener Maßnahmen oder Instrumente

Zu den Finanzierungsinstrumenten

Zur flexibleren Haushaltsverwaltung

3 Finanzinstrumente

Verpflichtende Anwendung von vereinfachten Kostenoptionen Pauschalen

22. Hauptempfehlung

23. Hilfsempfehlung

Zur Ergebnisorientierung und gestrafften Berichterstattung

Indikatoren im ESF

Zu einzelnen Vorschriften

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 811/16

... Der EU-Gebäudebestand entspricht einer Gesamtfläche von etwa 25 Mrd. m2. Die Endenergienachfrage von Gebäuden liegt in der EU bei 40 % und ist damit höher als in jedem anderen Sektor. Gebäude bieten jedoch auch ein großes Energieeinsparungspotenzial. Nach einer Renovierung oder Modernisierung können Gebäude zusätzliche Energie mit Hilfe von erneuerbaren Energieträgern erzeugen oder wichtige Energiespeicherkapazitäten bieten. Wie bereits in der Gebäudeinitiative der Kommission1 dargelegt, ist die EU bei den innovativen Gebäudesystemen zwar bereits weltweit führend, doch Forschung und Innovation in diesem Bereich müssen eine der obersten Prioritäten bleiben, damit diese Führung in Zukunft noch weiter ausgebaut werden kann. Die Umgestaltung des Gebäudebestands in der EU (die Verringerung der Umweltauswirkungen über den gesamten Lebenszyklus hinweg) verbessert die Lebensumwelt, schafft neue Arbeitsplätze, fördert das Wachstum und trägt zu den Zielen der Kreislaufwirtschaft bei. Um diese Ziele zu erreichen, ist es dringend notwendig, die derzeitigen Gebäudesanierungsraten zumindest zu verdoppeln (derzeit liegen sie auf dem viel zu niedrigen Niveau von 0,4 - 1,2 %)2, Sanierungen gründlicher durchzuführen und dabei auf moderne Gesetzgebung, Normen, innovative Technologien und Geschäftsmodelle sowie auf die Entwicklung neuer Fähigkeiten und Kompetenzen zurückzugreifen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 811/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. EIN Energiesystem IM Wandel

3. Politische SIGNALE und Rechtsrahmen

4. Finanzierungsinstrumente als ANREIZ für INVESTITIONEN des Privatsektors

5. Förderung von ENERGIEWISSENSCHAFT und ENERGIETECHNIK sowie DEREN DURCHSETZUNG auf dem MARKT

6. Europa SOLL SEINE GLOBALE Rolle Nutzen

7. Die wichtigsten Akteure der ENERGIEWENDE

B. Fazit

Anhang zur
Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie

Anhang
Erläuterung der VIER TECHNOLOGIESCHWERPUNKTE

a Dekarbonisierung des EU-Gebäudebestands bis 2050: von Niedrigstenergiehäusern bis zu Plusenergievierteln

b Stärkung der EU-Führung bei den erneuerbaren Energieträgern

c Entwicklung von Lösungen für eine erschwingliche und integrierte Energiespeicherung

d Elektromobilität und eine stärkere Integration des Nahverkehrssystems


 
 
 


Drucksache 496/16

... sollen für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter ein Sachkundenachweis sowie für Wohnungseigentumsverwalter darüber hinaus eine Berufshaftpflichtversicherung eingeführt werden. Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Einführung eines Sachkundenachweises wird eine Verbesserung der von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern erbrachten Dienstleistungen und damit eine Stärkung des Verbraucherschutzes angestrebt. Zudem soll der Gesetzentwurf durch die Einführung des Sachkundenachweises für Wohnungseigentumsverwalter einen Beitrag zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung und Modernisierung von Wohnimmobilien leisten. Mit der darüber hinaus im Gesetzentwurf vorgesehenen Einführung einer Berufshaftpflichtversicherung für Wohnungseigentumsverwalter sollen Wohnungseigentümer vor finanziellen Schäden geschützt werden, die durch die fehlerhafte Berufsausübung des Wohnungseigentumsverwalters entstehen können.



Drucksache 815/16 (Beschluss)

... Insbesondere Darlehensnehmer bei Altverträgen, die eine besonders scharfe Kreditwürdigkeitsprüfung seitens des Kreditinstituts nicht bestehen würden, ihre Raten aber entrichten können, werden vor einem Auszug aus ihrem Eigentum bewahrt. Gerade in den Ballungsräumen werden zunehmend Quartiere gentrifiziert. Nicht nur eine Verdrängung der Mieter, sondern auch eine Verdrängung vorhandener Eigentümer kann für Projektentwickler in diesen Gebieten attraktiv sein. Durch den Erwerb der Darlehensverträge und eine scharfe Kreditwürdigkeitsprüfung könnten sie Eigentümer aus ihren Wohnungen drängen und diese nach Luxussanierungen mit erheblichem Gewinn verkaufen.



Drucksache 673/16 (Beschluss)

... -Minderungsziele bei energetischen Sanierungen gesetzt werden. Die aktuelle Regelung läuft diesem Ziel der Strategie Europa 2020 entgegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/16 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zur Anwendung eines einheitlichen Regelwerks bei Kombinationen verschiedener Maßnahmen oder Instrumente

Zu den Finanzierungsinstrumenten

Zur flexibleren Haushaltsverwaltung

2 Finanzinstrumente

Verpflichtende Anwendung von vereinfachten Kostenoptionen Pauschalen

Zur Ergebnisorientierung und gestrafften Berichterstattung

Indikatoren im ESF

Zu einzelnen Vorschriften

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 435/16

... Für Kundenanlagen oder Verbrauchsgeräte, die im Rahmen der Umstellung gegen Neuanlagen ausgetauscht werden, wird ein gedeckelter Kostenerstattungsanspruch vorgesehen. Damit wird eine sozialverträgliche Regelung getroffen, da die Kosten des Gesamtprozesses niedrig gehalten werden und gleichwohl ein kostenneutraler Zuschuss für den optionalen Erwerb eines Neugeräts ermöglicht wird. Darüber hinaus ist in diesen Fällen durch den Austausch mit einem Neugerät von einer Effizienzsteigerung auszugehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird für den Fall, dass die Kundenanlage oder das Verbrauchsgerät technisch nicht anpassbar ist, ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durch Rechtsverordnung darüber hinausgehende Kostenerstattungsansprüche als sozialverträgliche Regelung für technisch nicht anpassbare Kundenanlagen oder Verbrauchsgeräte zu schaffen. Hierbei soll jedoch vermieden werden, dass die unvermeidbare Umstellung zum Anlass genommen wird, umfangreiche Sanierungen, die nichts mit der Umstellung zu tun haben, zu Lasten aller Endverbraucher zu wälzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Mineralöldatengesetzes

Artikel 3
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG:NKR-Nr. 3803: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften zur Bevorratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralöldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erdgas

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 578/16

... 3. Eine Kreditgewährung ist nach derzeitiger Rechtslage nur noch zulässig, wenn der Kredit innerhalb der statistischen Lebenserwartung des Kreditnehmers vollständig zurückgezahlt werden kann. Dabei darf nicht "hauptsächlich" darauf abgestellt werden, dass der Wert der Immobilie voraussichtlich zunimmt oder den Kreditbetrag übersteigt. Dadurch wird bspw. der altersgerechte Umbau des Wohneigentums verhindert, sofern die laufenden Alterseinkünfte nicht für die vollständige Tilgung innerhalb der statistischen Lebenserwartung reichen. Durch die Übernahme der in Art. 18 der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vorgesehenen Ausnahme für Bau und Renovierung wird der Wohnungsbau ebenso wie die Modernisierung, der altersgerechte Umbau und die energetische Sanierung vorhandenen Wohnraums gefördert.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.