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0678/1/05
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0554/1/05
0942/1/05
0103/05
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0286/1/05
0397/05
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0596/05
0616/05B
0081/1/05
0092/05B
0813/05
0656/05
0400/05B
0067/05
0633/05
0871/05
0398/05
0003/05
0191/05
0733/05
0426/05
0606/05B
0022/05
0333/05
0911/05
0818/05
0286/05B
0154/05B
0210/05
0773/05
0241/05
0511/05
0941/05
0490/05
0600/05B
0721/05
0404/05
0546/05
0811/1/05
0748/05
0243/05
0103/05B
0430/05
0555/05
0269/05
0318/05
0195/05
0151/05
0089/05
0670/05
0546/05B
0400/1/05
0744/1/05
0895/05B
0397/1/05
0138/05B
0512/05
0289/05
0354/05
0572/05
0359/05B
0171/05
0744/05B
0811/05B
0015/05
0276/05
0359/1/05
0724/05
0740/05
0002/05B
0172/05
0705/05
0895/05
0002/1/05
0744/05
0225/1/05
0944/05
0897/1/05
0092/05
0586/05
0600/05
0097/05
0692/05
0853/05
0842/05
0082/05
0564/05
0622/05
0694/05
0617/05
0436/05
0132/05
0942/05B
0154/05
0330/05
0445/1/05
0723/1/05
0616/2/05
0934/05
0715/05
0897/05B
0317/05
0300/05
0399/05
0228/05B
0672/05
0942/05
0723/05B
0348/05
0092/1/05
0275/05
0600/1/05
0771/05
0581/05
0596/05B
0764/05
0228/05
0238/04B
0901/04
0872/04B
0720/1/04
0901/1/04
0666/04B
0919/04
0728/04B
0683/3/04
0166/04
0767/04
0666/2/04
0565/04
0663/04
0664/2/04
0983/04
0737/04
0872/1/04
0406/04
0789/04
0466/04
0707/1/04
0622/04
0720/04
0737/1/04
0438/04
0860/04
0586/04
0710/04
0665/04
0979/04
1012/04
0238/04
0907/04
0578/04
0919/1/04
0438/04B
0722/1/04
0429/04
0876/04
0301/04
0901/04B
0664/04
0728/1/04
0721/04
0870/04
0906/1/04
0940/04B
0664/04B
0438/1/04
0429/04B
0889/1/04
0940/04
0994/1/04
0693/04
0889/04B
0455/04B
0804/04
0994/04B
0725/04
0666/04
0283/04
0613/04
0441/04
0707/04
0872/04
0722/04B
0774/1/03
0299/03
0155/03B
0061/03B
0901/03B
0450/03
0901/03
0312/03B
0061/1/03
Drucksache 303/14

... Die Artikel 3 bis 6 enthalten die üblichen Bestimmungen über die Umsetzung in nationales Recht der Mitgliedstaaten, einschließlich der Verpflichtung, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen vorzusehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/14




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Zweck

1.2. Geltende Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Vorschlag

1.3. Allgemeiner Kontext

1.4. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und ANALYSEPAPIER

2.1. Konsultation der Interessenträger

2.2. Analysepapier

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2 Analyse der Vereinbarung

3.2.1 Repräsentativität der Vertragsparteien und ihres Mandats

3.2.2 Rechtmäßigkeit der Vereinbarungsklauseln

3.3 Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4 Wahl der Instrumente

3.5 Unterrichtung des Europäischen Parlaments

3.6 Inhalt des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3 bis 6

3.7 Ausführliche Erläuterung der Bestimmungen im Anhang des Vorschlags

Paragraph 1 Geltungsbereich

Paragraph 2 Begriffsbestimmungen

Paragraph 3 Arbeitszeit und Bezugszeitraum

Paragraph 4 Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit

Paragraph 5 Arbeits- und Ruhetage

Paragraph 6 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt

Paragraph 7 Ruhezeiten

Paragraph 8 Ruhepause

Paragraph 9 Höchstarbeitszeit während der Nachtzeit

Paragraph 10 Jahresurlaub

Paragraph 11 Jugendschutz

Paragraph 12 Kontrolle

Paragraph 13 Notfälle

Paragraph 14 Untersuchung des Gesundheitszustandes

Paragraph 15 Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Paragraph 16 Arbeitsrhythmus

Paragraph 17 Schlussbestimmungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. zusätzliche Informationen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Anhang
Europäische Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt des Vorschlags für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von der Europäischen Binnenschifffahrts Union (EBU), der Europäischen Schifferorganisation (ESO) und der Europäischen TransportarbeiterFöderation (ETF) geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt

Anhang

Paragraf 1 Geltungsbereich

Paragraf 2 Begriffsbestimmungen

Paragraf 3 Arbeitszeit und Bezugszeitraum

Paragraf 4 Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit

Paragraf 5 Arbeits- und Ruhetage

Paragraf 6 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt

Paragraf 7 Ruhezeiten

Paragraf 8 Ruhepause

Paragraf 9 Höchstarbeitszeit während der Nachtzeit

Paragraf 10 Jahresurlaub

Paragraf 11 Jugendschutz

Paragraf 12 Kontrolle

Paragraf 13 Notfälle

Paragraf 14 Untersuchung des Gesundheitszustandes

Paragraf 15 Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Paragraf 16 Arbeitsrhythmus

Paragraf 17 Schlussbestimmungen


 
 
 


Drucksache 193/1/14

... einer Straftat gemäß § 238 StGB (vgl. jeweils Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 3, Rechtspflege, Strafverfolgung, Tabelle 2.1). Diese niedrige Zahl an Verurteilten erscheint bemerkenswert, nachdem empirische Studien trotz Unterschieden in der jeweils zugrunde gelegten Definition auf eine weite Verbreitung des Phänomens "Stalking" hindeuten (vgl. z.B. Gallas/Klein/Dreßing, Beratung und Therapie von Stalkingopfern, Bern 2010, zur Studie des Zentralinstituts für seelische Gesundheit Mannheim aus dem Jahr 2005: 11,6 Prozent der Befragten aus der Allgemeinbevölkerung gaben an, mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von Stalking geworden zu sein. Siehe dort auch zu vergleichbaren außerdeutschen Studien). Bezieht man die Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) in die Betrachtung mit ein, so zeigt sich im Vergleich zu anderen Delikten ein "außergewöhnlich hoher Schwund" (vgl. Schöch, NStZ 2013, 221, 222) hinsichtlich der Gesamtzahl der ermittelten Tatverdächtigen und den tatsächlich Verurteilten. So stehen ausweislich der PKS (Tabellenanhang, Tabelle 01, Schlüsselzahl 232400) den 414 im Jahr 2010 Verurteilten im gleichen Jahr 21.698 ermittelte Tatverdächtige, den 378 im Jahr 2011 Verurteilten 20 492 ermittelte Tatverdächtige und den 302 im Jahr 2012 Verurteilten 20 079 Tatverdächtige gegenüber. Das heißt: Bei nicht einmal 2 Prozent der ermittelten Tatverdächtigen ist es zu einer Verurteilung gekommen. Bei der klassischen Kriminalität ohne Verkehrsdelikte ist die Verurteilungsquote etwa 15-mal so hoch wie bei der Nachstellung (vgl. Schöch, NStZ 2013, 221, 222; Heinz, Das strafrechtliche Sanktionensystem und die Sanktionierungspraxis in Deutschland 1882-2010, Internet-Publikation, Konstanzer Inventar Sanktionsforschung, Version 1/2012, S. 50 f.). Die vergleichsweise niedrige Zahl der Verurteilungen legt nahe, dass nur gravierende Fälle zu einer Ahndung führen und Staatsanwaltschaften und Gerichte restriktiv vorgehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 193/1/14




Entwurf

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Bund

II. Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 456/14 (Beschluss)

... 18. Der Bundesrat bedauert in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass von den genannten Behörden auf subnationaler Ebene eine Registrierung erwartet wird, an deren Nichterfüllung Sanktionen geknüpft werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/14 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission über das Transparenzregister für Organisationen und selbstständige Einzelpersonen, die sich mit der Gestaltung und Umsetzung von EU-Politik befassen (EU-Transparenzregister)


 
 
 


Drucksache 502/14 (Beschluss)

... "Schwarzfahren" darf sich nicht rechnen. Eine Ausschöpfung des Sanktionsrahmens durch die Verkehrsunternehmen im Regelfall dürfte von der ganz überwiegenden Mehrheit der zahlenden Fahrgäste begrüßt werden. Bei der Anpassung des erhöhten Beförderungsentgeltes von 40 Euro auf 60 Euro handelt es sich im Straßenbahn- und Obusverkehr sowie dem Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen um eine Erhöhung des Rahmenbetrages, der den Verkehrsunternehmen auch weiterhin die Möglichkeit einräumt, in Fällen von geringem Verschulden situationsgerecht und kulant reagieren zu können. Insbesondere bei Ortsunkundigen, Kindern, älteren Personen oder Fahrgästen, die einen falschen Fahrschein gelöst haben, sollen die Unternehmen diesen Spielraum nutzen und ein niedrigeres erhöhtes Beförderungsentgelt fordern oder von der Verfolgung ganz absehen können. Damit soll auch vermieden werden, dass an sich zahlungswillige Fahrgäste mit unangemessen hohen Forderungen konfrontiert werden und Gelegenheitsfahrer aus Angst vor den Folgen eines Fehlers beim Fahrscheinkauf von der Nutzung des ÖPNV zurückschrecken. Dies erfordert eine entsprechende Festlegung der Verkehrsunternehmen z.B. in internen Richtlinien sowie eine Sensibilisierung und Schulung des Kontrollpersonals.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/14 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Bund

II. Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen sowie zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 251/14

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Rechtsrahmen der Europäischen Union in Bezug auf Zollrechtsverletzungen und Sanktionen - COM(2013) 884 final; Ratsdok. 17949/13

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 251/14




Übermittlung gemäß dem im Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit


 
 
 


Drucksache 308/14

... 8. Sie legen angemessene Sanktionen für den Fall fest, dass die Zielvorgaben nicht erreicht und/oder diese Anforderungen nicht eingehalten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/14




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

1.2 Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1 Studien

2.2 Interne Konsultation

2.3 Externe Konsultation

2.4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2 Rechtsgrundlage und Grundlage für das Tätigwerden der EU

3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4 Erläuternde Dokumente

3.5 Delegierte Befugnisse und Durchführungsbefugnisse der Kommission

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2008/98/EG

Artikel 9
Abfallvermeidung

Artikel 11a
Frühwarnsystem

Artikel 17
Überwachung gefährlicher Abfälle

Artikel 24
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht

Artikel 26
Registrierung

Artikel 37
Berichterstattung

Artikel 38a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 39
Ausschussverfahren

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 94/62/EG

Artikel 3a
Änderung von Anhang I

Artikel 6a
Frühwarnsystem

Artikel 20
Spezifische Maßnahmen

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 21a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 3
Änderung der Richtlinie 1999/31/EG

Artikel 5a
Frühwarnsystem

Artikel 15
Berichterstattung

Artikel 16
Änderung der Anhänge

Artikel 17
Ausschussverfahren

Artikel 17a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 4
Änderung der Richtlinie 2000/53/EG

Artikel 5
Änderung der Richtlinie 2006/66/EG

Artikel 6
Änderung der Richtlinie 2012/19/EU

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Inkrafttreten

Artikel 9
Adressaten

Anhang 1
Anhang zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98/EG über Abfälle, 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle,1999/31/EG über Abfalldeponien, 2000/53/EG über Altfahrzeuge, 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Anhang VI
Zusammensetzung von Siedlungsabfällen

Anhang VII
Mindestanforderungen an die erweiterte Herstellerverantwortung

Anhang VIII
Maßnahmen im Plan gemäß Artikel 11a (Frühwarnsystem)


 
 
 


Drucksache 135/1/14

... Eine derartige Sanktionsmöglichkeit der für die Kontrolle der Vermarktungsnormen zuständigen Behörden ist jedoch erforderlich, um die Einhaltung dieser Vorschriften effektiver durchsetzen zu können.

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Drucksache 135/1/14




1. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 3 Absatz 2, Absatz 3 RindHKlV

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 - neu - § 4 Absatz 3 Nummer 2 RindHKlV

3. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 9 Absatz 1 Nummer 5 - neu - GFlFleischV


 
 
 


Drucksache 506/14

... Für Asylbewerber regelt § 56 Absatz 1 AsylVfG, wie bisher, das Entstehen der räumlichen Beschränkung kraft Gesetzes. §§ 56 bis 59 AsylVfG-E beschreiben das Rechtsregime während der Geltung der räumlichen Beschränkung und § 59a AsylVfG-E regelt die Erlöschenstatbestände. Systematisch neu ist § 59b AsylVfG-E, der die behördliche Anordnung einer räumlichen Beschränkung ermöglicht. Auf die so angeordnete räumliche Beschränkung findet das bisherige Rechtsregime der kraft Gesetzes bestehenden räumlichen Beschränkung Anwendung. Das bedeutet auch, dass Verstöße hiergegen sanktionsbewehrt sind.

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Drucksache 506/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

§ 59a
Erlöschen der räumlichen Beschränkung

§ 59b
Anordnung der räumlichen Beschränkung

§ 60
Auflagen

§ 88a
Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren

Artikel 3
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3096: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 630/14 (Beschluss)

... Diese Regelung knüpft an die bisherige Regelung im § 30 Absatz 1a der bislang geltenden InVeKoSV an. Hintergrund der bislang geltenden Regelung war die sanktionsfreie Wiederaufnahme der Nutzung entsprechender Flächen z.B. im Falle von Futterengpässen in Folge anhaltender Trockenperioden vor Ablauf der Schutzperiode. Entsprechenden Bedarf zeigten Praxisfälle in den vergangenen Jahren. Die betreffenden Flächen stellen keine sogenannten ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des "Greening" dar. Insofern gelten hierfür nicht die strengeren Auflagen und es sollte hier eine vorzeitige Nutzung ohne bürokratischen Aufwand möglich sein. Ein Verweis auf die vorgesehenen Regelungen des § 30 Absatz 5 InVeKoSV reicht nicht aus, da auf Grundlage dieser Regelung die Anzeige auch zeitnah nach der Nutzung erfolgen könnte. Im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle im Verbotszeitraum würde der Landwirt ohne diese ergänzende Regelung jedoch Gefahr laufen, einen Cross-ComplianceVerstoß zu begehen, wenn gerade an dem Tage der Vor-Ort-Kontrolle (oder kurz vor dieser Kontrolle) die Fläche zwecks Nutzung gemäht, gemulcht oder beweidet wurde und dies der Behörde noch nicht mitgeteilt worden war (daher mindestens drei Tage vorher eine Anzeige bei der Behörde). Aus diesem Grund war diese Regelung bereits in die bislang geltende InVeKoSV aufgenommen worden. Sie trägt zur Rechtssicherheit für den Landwirt bei.



Drucksache 456/14

... 18. Der Bundesrat bedauert in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass von den genannten Behörden auf subnationaler Ebene eine Registrierung erwartet wird, an deren Nichterfüllung Sanktionen geknüpft werden können.



Drucksache 598/14 (Beschluss)

... Im EEG 2014 wurde anlässlich der letzten Novelle in § 20 Absatz 2 die Möglichkeit der prozentualen Aufteilung auf verschiedene Veräußerungsformen einschließlich der anteiligen Direktvermarktung aufgenommen. Ausweislich der Begründung zu § 20 Absatz 2 EEG 2014 (BT-Drucksache 18/1891, S. 201) soll die anteilige Direktvermarktung auch möglich sein, wenn mehrere Anlagen, die über eine gemeinsame Messeinrichtung abgerechnet werden, anteilig direkt vermarkten. Dazu im Widerspruch steht § 25 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 EEG 2014, der die Kombination von Einspeisevergütung und Direktvermarktung ausschließt, wenn mehrere Anlagen über eine gemeinsame Messeinrichtung abgerechnet werden. Mit der Anordnung, dass in diesen Fall lediglich der Monatsmarktwert zu vergüten ist, wirkt die Vorschrift wie eine Sanktion, die für die Betroffenen im Einzelfall wirtschaftlich Existenz bedrohend sein kann.



Drucksache 598/1/14

... Im EEG 2014 wurde anlässlich der letzten Novelle in § 20 Absatz 2 die Möglichkeit der prozentualen Aufteilung auf verschiedene Veräußerungsformen einschließlich der anteiligen Direktvermarktung aufgenommen. Ausweislich der Begründung zu § 20 Absatz 2 EEG 2014 (BT-Drucksache 18/1891, S. 201) soll die anteilige Direktvermarktung auch möglich sein, wenn mehrere Anlagen, die über eine gemeinsame Messeinrichtung abgerechnet werden, anteilig direkt vermarkten. Dazu im Widerspruch steht § 25 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 EEG 2014, der die Kombination von Einspeisevergütung und Direktvermarktung ausschließt, wenn mehrere Anlagen über eine gemeinsame Messeinrichtung abgerechnet werden. Mit der Anordnung, dass in diesen Fall lediglich der Monatsmarktwert zu vergüten ist, wirkt die Vorschrift wie eine Sanktion, die für die Betroffenen im Einzelfall wirtschaftlich Existenz bedrohend sein kann.



Drucksache 455/1/14

... /EG über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg sollte aus Gründen der Zuverlässigkeit der Daten sowie aus Überwachungsgründen verzichtet werden, da dies kaum in Einklang mit den Berichtspflichten der Mitgliedstaaten und den gemäß Artikel 6 des Richtlinienentwurfs vorgesehenen individuellen Sanktionen in den Mitgliedstaaten zu bringen ist.



Drucksache 592/2/14

... 2. Die Bankenabgabe soll eine geordnete Abwicklung in Schieflage geratener Banken ermöglichen, ohne dass der Steuerzahler hierdurch finanziell belastet wird. Die eigene Risikovorsorge der Banken ist damit ein vom Gesetzgeber nicht nur gewünschtes, sondern sogar gefordertes Verhalten, das nach Auffassung des Bundesrates steuerlich nicht sanktioniert werden sollte.



Drucksache 502/14

... Zudem spricht auch die angestiegene finanzielle Belastung der Unternehmen durch die notwendigen Kontrollverdichtungen in den Verkehrsmitteln für die Erhöhung. Mit dem erhöhten Beförderungsentgelt soll neben Schaden durch den entgangenen Ticketpreis auch die finanzielle Mehrbelastung durch den Kontrollaufwand zumindest zum Teil ausgeglichen werden. Gemeint sind damit u.a. die Verwaltungsgebühren sowie Kosten für Großraum-Kontrollen und der Bau von Kontrolleinrichtungen. Diese Kosten sollten möglichst nicht auf die Allgemeinheit umgelegt werden und zu höheren Fahrpreisen führen. "Schwarzfahren" darf sich nicht rechnen. Eine Ausschöpfung des Sanktionsrahmens durch die Verkehrsunternehmen im Regelfall dürfte von der ganz überwiegenden Mehrheit der zahlenden Fahrgäste begrüßt werden. Bei der Anpassung des erhöhten Beförderungsentgeltes von 40 Euro auf 60 Euro handelt es sich im Straßenbahn- und Obusverkehr sowie dem Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen um eine Erhöhung des Rahmenbetrages, der den Verkehrsunternehmen auch weiterhin die Möglichkeit einräumt, in Fällen von geringem Verschulden situationsgerecht und kulant reagieren zu können. Insbesondere bei Ortsunkundigen, Kindern, älteren Personen oder Fahrgästen, die einen falschen Fahrschein gelöst haben, sollen die Unternehmen diesen Spielraum nutzen und ein niedrigeres erhöhtes Beförderungsentgelt fordern oder von der Verfolgung ganz absehen können. Damit soll auch vermieden werden, dass an sich zahlungswillige Fahrgäste mit unangemessen hohen Forderungen konfrontiert werden und Gelegenheitsfahrer aus Angst vor den Folgen eines Fehlers beim Fahrscheinkauf von der Nutzung des ÖPNV zurückschrecken. Dies erfordert eine entsprechende Festlegung der Verkehrsunternehmen z.B. in internen Richtlinien sowie eine Sensibilisierung und Schulung des Kontrollpersonals.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Bund

II. Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 91/14 (Beschluss)

... und nach dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) besonderen Schutz. Deshalb erscheint es notwendig, dass die kommerzielle Vermarktung von Bildern nackter Kinder unterbunden und der gewerbsmäßige Handel mit diesen Aufnahmen strafrechtlich sanktioniert werden. Dabei werden auch Bilder von Personen aus der Altersgruppe der 14- bis 18- Jährigen in die Prüfung mit einzubeziehen sein.



Drucksache 544/14

... Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, bis zum 5. Dezember 2015 Gegenstand eines Energieaudits werden, das, gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits, mindestens alle vier Jahre in unabhängiger und kostenwirksamer Weise von qualifizierten oder akkreditierten Experten durchgeführt oder nach innerstaatlichem Recht von unabhängigen Behörden durchgeführt und überwacht wird. Gemäß Artikel 13 der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten Sanktionen für den Fall festzulegen, dass die aufgrund von Artikel 8 der Richtlinie erlassenen nationalen Vorschriften nicht eingehalten werden, und Maßnahmen zu ergreifen, die für die Anwendung der Vorgaben erforderlich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

§ 5
Verbot der Behinderung oder Beeinträchtigung durch Energieunternehmen

§ 8
Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits; Verpflichtungsbefreiung

§ 8a
Anforderungen an Energieaudits; Verfügbarkeit von Energieaudits

§ 8b
Anforderungen an die das Energieaudit durchführenden Personen

§ 8c
Nachweisführung

§ 8d
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas

Artikel 3
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 8

Zu § 8a

Zu § 8b

Zu § 8c

Zu § 8d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2924: Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

2 Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand

2. 1:1-Umsetzung von EU-Recht

3. Darstellung von Evaluierungserwägungen


 
 
 


Drucksache 219/14

... -/AbfG ist aber nunmehr auch die Beförderung nicht gefährlicher Abfälle vom Überwachungssystem erfasst. Für den Fall, dass Sammler, Beförderer, Händler und Makler ohne die erforderliche Anzeige bzw. Erlaubnis tätig werden, sieht die Bußgeldvorschrift des § 69 Absatz 2 Nummer 1 KrWG bzw. § 69 Absatz 1 Nummer 7 KrWG bereits ausreichende Sanktionsmöglichkeiten vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 219/14




I. zu Ziffer 1

II. zu Ziffer 2

1. Bußgeldtatbestand für Verstöße gegen die Mitführungspflicht § 1 3 AbfAEV

2. Drittbeauftragung


 
 
 


Drucksache 123/3/14

... - eine effektive Kontrolle des Grundrechtsschutzes durch Sanktionen und - die Festlegung eines hohen Datenschutzstandards für die gesamte EU, wobei nicht hinter bereits bestehende nationale Regelungen zurückgefallen werden darf und gewährleistet werden muss, dass im Datenschutzpaket festzulegende Mindeststandards durch nationale Regelungen verschärft werden können.



Drucksache 91/1/14

... und nach dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) besonderen Schutz. Deshalb erscheint es notwendig, dass die kommerzielle Vermarktung von Bildern nackter Kinder unterbunden und der gewerbsmäßige Handel mit diesen Aufnahmen strafrechtlich sanktioniert werden. Dabei werden auch Bilder von Personen aus der Altersgruppe der 14- bis 18-Jährigen in die Prüfung mit einzubeziehen sein.



Drucksache 325/14

... Die möglichen Folgen unlauterer Handelspraktiken auf Ebene der EU geben nicht nur der Kommission, sondern auch dem Europäischen Parlament Anlass zur Sorge. Im Januar 2012 hat das Parlament eine Entschließung12 angenommen, in der die Europäische Dimension der Ungleichgewichte in der Lebensmittelversorgungskette, die sich in unlauteren Praktiken niederschlagen können, hervorgehoben wird. Die Entschließung enthält eine Liste bestimmter Praktiken, die dem Parlament zufolge speziellen Regeln, Aufsichtsmaßnahmen und Sanktionen unterworfen werden sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/14




1. Einleitung

2. Hintergrund

3. Probleme INFOLGE unlauterer Handelspraktiken

4. die VIELFALT der Massnahmen gegen unlautere PRAKTIKEN in der EU

4.1. Uneinheitliches Vorgehen gegen unlautere Praktiken

4.2. Durchsetzung

4.3. Die Supply Chain Initiative

5. eine wirksame Strategie gegen unlautere Handelspraktiken

5.1. Beteiligung aller Marktteilnehmer an der Supply Chain Initiative

5.2. Grundsätze für vorbildliche Verfahren

5.3. Gewährleistung einer wirksamen Durchsetzung auf nationaler Ebene

5.4. Mögliche Kosten und Nutzen einer Eindämmung unlauterer Handelspraktiken

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 4/14

... (Artikel 5d des Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung vom 15. Juli 2013 (BGBl. I, S. 2423, 2429)), Manipulationen und Manipulationsversuche, die darauf abzielen, einen Patienten bei der Organvermittlung unberechtigt zu bevorzugen, strafrechtlich sanktioniert. Die Verbotsnorm, die am 1. August 2013 in Kraft getreten ist, erfasst alle maßgeblichen Schritte von der Erhebung bis zur Übermittlung an Eurotransplant, in denen Manipulationen vorgenommen werden können, um Patienten unberechtigt in der Führung der Warteliste zu bevorzugen. Verstöße gegen das transplantationsgesetzliche Verbot können damit auch als Urkundsdelikt geahndet werden. Sie können mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden (§ 19 Absatz 2 a



Drucksache 509/14

... Die Änderungen in § 9 sind teilweise Folgeänderungen zu den vorangegangenen Änderungen in der Verordnung. Das Instrument der Sanktionierung ist für die Verfolgung von vorsätzlichen oder fahrlässigen Gefährdungen von Beschäftigten für die Aufsichtsbehörden und die betrieblichen Arbeitsschutzakteure von großer Bedeutung. Ansonsten könnten die Forderungen der Verordnung von den Aufsichtsbehörden der Länder nicht durchgesetzt werden. Auch in der europäischen Gemeinschaftsstrategie (zuletzt mit der Entschließung des EP vom 14. Januar 2014) zum Arbeitsschutz wird gefordert, neben der beratenden Tätigkeit der Aufsichtsdienste dem Einsatz von Sanktionsmitteln bei Verstößen wieder mehr Aufmerksamkeit zu widmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 509/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Arbeitsstättenverordnung

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 6
Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten

6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen

6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze

6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte

6.3 Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundene Verwendung an Arbeitsplätzen

6.4 Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen

6.5 Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen

Artikel 2
Änderung der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Alternativen

III. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand und weitere Kosten

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

d Weitere Kosten

IV. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2535: Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 459/14

... 2. die Einzelheiten zur Kontrolle und Sanktionierung der Anforderungen und Standards nach Nummer 1 und nach Artikel 93 Absatz 1 bis 3 in Verbindung mit Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 459/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Anwendungsbereich

§ 1
Anwendungsbereich

Abschnitt 2
Anforderungen an die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand

§ 2
Schaffung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen

§ 3
Einhaltung von Genehmigungsverfahren für die Verwendung von Wasser zur Bewässerung

§ 4
Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung

§ 5
Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung

§ 6
Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion

§ 7
Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden

§ 8
Keine Beseitigung von Landschaftselementen

Abschnitt 3
Kontroll- und Sanktionsvorschriften

§ 9
Kontrollvorschriften

Abschnitt 4
Schlussbestimmungen

§ 10
Übergangsregelungen

§ 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 4) Liste der Stofffamilien und Stoffgruppen

Liste I

Liste II

Anlage 2
(zu § 6 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1, Absätze 2 und 3) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser (Fundstelle: BGBl. I 2009, 396)

Anlage 3
(zu § 6 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 und Absatz 4) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind (Fundstelle: BGBl. I 2009, 397)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

d Weitere Kosten

4. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Inkrafttreten / Befristung

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3049: Entwurf einer Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 636/1/14

... besteht ein Spannungsverhältnis, das nach der Methode der praktischen Konkordanz vom Gesetzgeber aufzulösen ist, das heißt mit der Maßgabe bestmöglicher Geltungskraft beider Rechtsprinzipien (vgl. "Rechtsgutachten zur Frage der Zulässigkeit von Zielquoten für Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst sowie zur Verankerung von Sanktionen bei Nichteinhaltung" von Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier im Auftrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen). Einen geeigneten Lösungsansatz bietet die Qualifikationsfeststellung im Rahmen des Artikels 33 Absatz 2 Grundgesetz: Indem eine "im Wesentlichen gleiche" Qualifikation genügt, um eine Bevorzugung gegenüber dem Mitbewerber zu begründen, wird die Ausdifferenzierung der Qualifikationskriterien in einer Weise begrenzt, die das Prinzip der Bestenauslese einerseits und das Gleichstellungsgebot andererseits in ein ausgewogenes Verhältnis bringt. Leistungsbezogene Kriterien bleiben auch hierbei Grundlage der Personalentscheidung, allerdings in einem Maße, das gleichzeitig die Berücksichtigung des Verfassungsziels von Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz gewährleistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 636/1/14




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 BGremBG , Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b § 96 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 AktG , Artikel 4 Nummer 1 § 25 Absatz 2 Satz 1 AktGEG , Artikel 5 Nummer 2 § 5a MontanMitbestG , Artikel 6 Nummer 3 § 5a MontanMitbestGErgG , Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe a § 7 Absatz 3 MitbestG und Artikel 14 Nummer 1 Buchstabe a § 17 Absatz 2 Satz 1 und 2 SEAG

2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 BGremBG

3. Zu Artikel 2 allgemein BGleiG

4. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 1 Satz 3 BGleiG

5. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b § 96 Absatz 2 Satz 1 und Satz 7 AktG

6. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b § 96 Absatz 2 Satz 2 und Satz 3 bis 5 AktG , Nummer 7 § 124 Absatz 3 Satz 5 Nummer 2 AktG , Nummer 8 § 127 Satz 4 Nummer 2 AktG , Artikel 5 Nummer 2 § 5a MontanMitbestG , Nummer 3 Buchstabe a § 6 Absatz 6 MontanMitbestG , Artikel 6 Nummer 3 § 5a MontanMitbestGErgG , Nummer 5 § 10e Absatz 3 MontanMitbestGErgG , Nummer 6 § 10f Absatz 1 Satz 1 MontanMitbestGErgG , Nummer 13 § 22 Absatz 2 Satz 1 MontanMitbestGErgG , Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe a § 7 Absatz 3 MitbestG , Nummer 4 § 17 Absatz 3 MitbestG , Nummer 5 § 18a Absatz 1 Satz 1 MitbestG und Nummer 8 § 40 Absatz 2 Satz 1 MitbestG


 
 
 


Drucksache 429/1/14

... Eine nach § 122 LuftPersV erforderliche, im Einzelfall aber möglicherweise fehlende Flugerfahrung von Segelflugzeugführern, Luftschiffführern oder Luftsportgeräteführern für die Mitnahme von Fluggästen bliebe ohne Erwähnung der Angabe "§ 122" in § 134 Absatz 1 Nummer 1 LuftPersV im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage sanktionslos.



Drucksache 223/14 (Beschluss)

... Die Regelungen des § 121 Absatz 1 Nummer 1, 5 und 6 SGB XI sind daher zu streichen. Die unterschiedliche Sanktionierung eines Verstoßes gegen die Pflichten aus einem Krankenversicherungsvertrag oder gegen die aus einem Pflegeversicherungsvertrag sind diesbezüglich nicht nachvollziehbar. Die Streichung würde auch zum Bürokratieabbau beitragen, da das Meldeverfahren der privaten Versicherungsunternehmen an das Bundesversicherungsamt bzw. die Länder sowie gegebenenfalls durchzuführende Ordnungswidrigkeitenverfahren entfielen. Für die privaten Krankenversicherungsunternehmen entsteht kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand und damit entstehen keine Mehrkosten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2a - neu -, Absatz 3 Satz 6 und Absatz 5 - neu - SGB XI und Nummer 2a - neu - § 7b SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 Absatz 3 Satz 1, 7 und 8 und Absatz 4 - neu - SGB XI

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 13 Absatz 3a SGB XI

4. Zu Artikel 1 Nummer 3b - neu - § 18 Absatz 3a Satz 1a - neu - SGB XI

5. Zu Artikel 1 Nummer 3c - neu - § 18a Absatz 1 Satz 1,

6. Zu Artikel 1 Nummer 3d - neu - § 18a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 36 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 Buchstabe d SGB XI ,

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 38a SGB XI

§ 38a
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 38a SGB XI und Nummer 17 § 45b SGB XI

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 39 Absatz 1 Satz 2 SGB XI

11. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 45b Absatz 1 Satz 2 SGB XI

12. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 45c Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a SGB XI , Buchstabe d § 45c Absatz 3 SGB XI und Buchstabe e § 45c Absatz 3a SGB XI

13. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 55 Absatz 1 Satz 1 SGB XI

14. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 84 Absatz 2 Satz 4a - neu - SGB XI und Nummer 26a - neu - § 89 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 - neu - und 5 - neu - SGB XI

15. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - SGB XI

16. Zu Artikel 1 Nummer 28 Ausgestaltung der Pflege-Transparenzvereinbarungen

17. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 117 Absatz 2 Satz 1, Satz 2a - neu - SGB XI

18. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 121 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 und 6 SGB XI und Artikel 2a - neu - § 193 Absatz 12 - neu - VVG

'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

19. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 132 SGB XI


 
 
 


Drucksache 233/14

... endg.) beraten. Diese Verordnung wird auch die Marktüberwachung kosmetischer Mittel betreffen. Ihre Verabschiedung dürfte mittelfristig weiteren Änderungsbedarf bei den Vorschriften über kosmetische Mittel bedingen. Für den Vollzug des Kosmetikrechts ist jedoch kurzfristig eine Anpassung insbesondere der Sanktionsvorschriften erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 233/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über kosmetische Mittel (Kosmetik-Verordnung)

§ 1
Ziel

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Anzeigepflichten

§ 4
Sprache

§ 5
Kennzeichnung nicht vorverpackter kosmetischer Mittel

§ 6
Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen

§ 7
Ausnahmen für die Einfuhr

§ 8
Straftaten

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der BVL-Übertragungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Tätowiermittel-Verordnung

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt

1. Kosmetik-Verordnung

2. BVL-Übertragungsverordnung

3. Tätowiermittel-Verordnung

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Folgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

Zu Artikel 1

Zu § 3

Zu § 6

Zu Artikel 2

1. Fallbezogener Aufwand im höheren Dienst h. D.

2. Gesamtaufwand im höheren Dienst

3. Ermittlung der Personalkosten in Personenmonaten

2. Kosten für die Wirtschaft

Zu Artikel 1

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 3

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Zeitliche Geltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2811: Entwurf einer Verordnung zur Anpassung kosmetikrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Bund

2. Länder


 
 
 


Drucksache 455/14 (Beschluss)

... /EG über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg sollte aus Gründen der Zuverlässigkeit der Daten sowie aus Überwachungsgründen verzichtet werden, da dies kaum in Einklang mit den Berichtspflichten der Mitgliedstaaten und den gemäß Artikel 6 des Richtlinienentwurfs vorgesehenen individuellen Sanktionen in den Mitgliedstaaten zu bringen ist.



Drucksache 18/1/14

... 28. Die Kommission hat ihre Vision für einen Binnenmarkt für Industrieprodukte in einer eigenen Mitteilung erläutert. Der Bundesrat begrüßt das Ziel der Kommission, den bestehenden Rechtsrahmen effizienter zu gestalten. Insbesondere Initiativen zur Verringerung des unternehmerischen Verwaltungsaufwands, regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen der Vorschriften für Produktmärkte sowie die stärkere Einbeziehung von KMU in den Gesetzgebungsprozess stärken die Wettbewerbsfähigkeit. Der Bundesrat weist allerdings darauf hin, dass bei den vorgeschlagenen Maßnahmen, wie z.B. mehr Verordnungen statt Richtlinien und die Harmonisierung administrativer oder zivilrechtlicher Wirtschaftssanktionen zur Ahndung von Verstößen gegen Harmonisierungsvorschriften, Subsidiaritätsaspekte zu beachten sind.



Drucksache 244/14 (Beschluss)

... mehr Leichtverpackungen bei den dualen Systemen lizenziert werden, hat sich nicht erfüllt. Die Regelungen zu den sog. Branchenlösungen und Eigenrücknahmen, die lediglich als eng begrenzte Ausnahmen für einige wenige etablierte und funktionierende Systeme konzipiert waren, haben in der Praxis bekanntermaßen in verschiedensten Formen zu einer Umgehung der Lizenzierungspflicht geführt. Diese Vorgehensweisen sind für die Behörden nicht zu kontrollieren und damit auch nicht zu sanktionieren.



Drucksache 18/14 (Beschluss)

... 24. Die Kommission hat ihre Vision für einen Binnenmarkt für Industrieprodukte in einer eigenen Mitteilung erläutert. Der Bundesrat begrüßt das Ziel der Kommission, den bestehenden Rechtsrahmen effizienter zu gestalten. Insbesondere Initiativen zur Verringerung des unternehmerischen Verwaltungsaufwands, regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen der Vorschriften für Produktmärkte sowie die stärkere Einbeziehung von KMU in den Gesetzgebungsprozess stärken die Wettbewerbsfähigkeit. Der Bundesrat weist allerdings darauf hin, dass bei den vorgeschlagenen Maßnahmen, wie z.B. mehr Verordnungen statt Richtlinien und die Harmonisierung administrativer oder zivilrechtlicher Wirtschaftssanktionen zur Ahndung von Verstößen gegen Harmonisierungsvorschriften, Subsidiaritätsaspekte zu beachten sind.



Drucksache 556/14

... f) Verbote oder Beschränkungen, die der gefährdenden Person mit der der Europäischen Schutzanordnung zugrunde liegenden Schutzmaßnahme auferlegt wurden, Dauer dieser Verbote oder Beschränkungen und gegebenenfalls Angabe der Sanktionen, die ein Verstoß gegen diese Verbote oder Beschränkungen nach sich zieht,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/14




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zum Europäischen Gewaltschutzverfahren (EU-Gewaltschutzverfahrensgesetz - EUGewSchVG)

Abschnitt 1
Allgemeine Verfahrensvorschrift

§ 1
Anwendung der Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Abschnitt 2
Anerkennung und Vollstreckung nach der Richtlinie 2011/99/EU

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Entgegennahme und Übermittlung eines Antrags auf Erlass einer Europäischen Schutzanordnung

§ 4
Verfahren der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung

§ 5
Zuständigkeitskonzentration

§ 6
Versagung der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung Die Anerkennung kann nur versagt werden, wenn

§ 7
Entscheidung über die Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung

§ 8
Beschwerde gegen die Ablehnung der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung

§ 9
Maßnahmen nach Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung

§ 10
Verstoß gegen eine nach § 9 Absatz 1 erlassene Maßnahme

§ 11
Aufhebung einer nach § 9 Absatz 1 erlassenen Maßnahme

§ 12
Änderung einer nach § 9 Absatz 1 erlassenen Maßnahme

Abschnitt 3
Anerkennung und Vollstreckung nach der Verordnung (EU) Nr. 606/2013

Unterabschnitt 1
Begriffsbestimmungen

§ 13
Begriffsbestimmungen

Unterabschnitt 2
Bescheinigungen zu inländischen Entscheidungen

§ 14
Zuständigkeit

§ 15
Verfahren

§ 16
Berichtigung und Aufhebung von Bescheinigungen

Unterabschnitt 3
Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel im Inland

§ 17
Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel

§ 18
Übersetzung oder Transliteration

§ 19
Örtliche Zuständigkeit

§ 20
Anpassung eines ausländischen Titels

§ 21
Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung

§ 22
Wegfall oder Beschränkung der Vollstreckbarkeit im Ursprungsmitgliedstaat

§ 23
Vollstreckungsabwehrantrag

Abschnitt 4
Strafvorschriften

§ 24
Strafvorschriften

Anlage
(zu § 10 Absatz 3) Formblatt zur Meldung eines Verstoßes gegen eine aufgrund der Europäischen Schutzanordnung erlassene Maßnahme

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

Artikel 4
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 630/1/14

... Diese Regelung knüpft an die bisherige Regelung im § 30 Absatz 1a der bislang geltenden InVeKoSV an. Hintergrund der bislang geltenden Regelung war die sanktionsfreie Wiederaufnahme der Nutzung entsprechender Flächen z.B. im Falle von Futterengpässen in Folge anhaltender Trockenperioden vor Ablauf der Schutzperiode. Entsprechenden Bedarf zeigten Praxisfälle in den vergangenen Jahren. Die betreffenden Flächen stellen keine sogenannten ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des "Greening" dar. Insofern gelten hierfür nicht die strengeren Auflagen und es sollte hier eine vorzeitige Nutzung ohne bürokratischen Aufwand möglich sein. Ein Verweis auf die vorgesehenen Regelungen des § 30 Absatz 5 InVeKoSV reicht nicht aus, da auf Grundlage dieser Regelung die Anzeige auch zeitnah nach der Nutzung erfolgen könnte. Im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle im Verbotszeitraum würde der Landwirt ohne diese ergänzende Regelung jedoch Gefahr laufen, einen Cross-ComplianceVerstoß zu begehen, wenn gerade an dem Tage der Vor-Ort-Kontrolle (oder kurz vor dieser Kontrolle) die Fläche zwecks Nutzung gemäht, gemulcht oder beweidet wurde und dies der Behörde noch nicht mitgeteilt worden war (daher mindestens drei Tage vorher eine Anzeige bei der Behörde). Aus diesem Grund war diese Regelung bereits in die bislang geltende InVeKoSV aufgenommen worden. Sie trägt zur Rechtssicherheit für den Landwirt bei.



Drucksache 185/1/14

... a) ob ein zeitlicher Gleichlauf der Aufhebung der bisherigen aufsichtsrechtlichen Bezugnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf externe Ratings mit der Verpflichtung der Unternehmen zur Aufsetzung interner Ratingverfahren und der Anwendung von Sanktionsregelungen bei Verletzung dieser Verpflichtung herzustellen ist und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/1/14




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 WpHG , Artikel 2 KWG , Artikel 3 KAGB , Artikel 4 VAG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a § 340 Absatz 3a Nummer 5 - neu - KAGB

4. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe b § 340 Absatz 4 Nummer 6 KAGB und Buchstabe c § 340 Absatz 5 Nummer 6 KAGB


 
 
 


Drucksache 185/14 (Beschluss)

... a) ob ein zeitlicher Gleichlauf der Aufhebung der bisherigen aufsichtsrechtlichen Bezugnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf externe Ratings mit der Verpflichtung der Unternehmen zur Aufsetzung interner Ratingverfahren und der Anwendung von Sanktionsregelungen bei Verletzung dieser Verpflichtung herzustellen ist und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/14 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 WpHG , Artikel 2 KWG , Artikel 3 KAGB , Artikel 4 VAG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a § 340 Absatz 3a Nummer 5 - neu - KAGB

4. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe b § 340 Absatz 4 Nummer 6 KAGB und Buchstabe c § 340 Absatz 5 Nummer 6 KAGB


 
 
 


Drucksache 429/14 (Beschluss)

... Eine nach § 122 LuftPersV erforderliche, im Einzelfall aber möglicherweise fehlende Flugerfahrung von Segelflugzeugführern, Luftschiffführern oder Luftsportgeräteführern für die Mitnahme von Fluggästen bliebe ohne Erwähnung der Angabe "§ 122" in § 134 Absatz 1 Nummer 1 LuftPersV im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage sanktionslos.



Drucksache 244/1/14

... mehr Leichtverpackungen bei den dualen Systemen lizenziert werden, hat sich nicht erfüllt. Die Regelungen zu den sog. Branchenlösungen und Eigenrücknahmen, die lediglich als eng begrenzte Ausnahmen für einige wenige etablierte und funktionierende Systeme konzipiert waren, haben in der Praxis bekanntermaßen in verschiedensten Formen zu einer Umgehung der Lizenzierungspflicht geführt. Diese Vorgehensweisen sind für die Behörden nicht zu kontrollieren und damit auch nicht zu sanktionieren.



Drucksache 235/13

... durch regelmäßige politische Richtungsvorgaben und Überwachung, durch Druck seitens der anderen Mitgliedstaaten und durch den Austausch bewährter Praktiken - alles mit dem Ziel, ein konvergenz- und wettbewerbsfähigkeitsfreundliches Umfeld zu schaffen - sowie durch direktere Maßnahmen wie Sanktionen und makroökonomische Auflagen, werden mit dem derzeitigen EU-Rahmen für die wirtschaftspolitische Überwachung bereits eine Reihe von Reformanreizen gesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 235/13




1. Einleitung

2. Ein Instrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit: VERTRAGLICHE Vereinbarungen und finanzielle Unterstützung

2.1. Gründe für die Einführung eines solchen Instruments

2.2. Vertragliche Vereinbarungen

2.3. Demokratische Legitimität und Rechenschaftspflicht

3. Finanzielle Unterstützung zur Erleichterung von Reformen

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 88/13

... In Sachen Sanktionen steht der Vorschlag, eine Reihe grundsatzgestützter Mindestvorschriften zur Verschärfung der Verwaltungssanktionen und -maßnahmen einzuführen, mit der Strategie in Einklang, die die Kommission in ihrer Mitteilung "Stärkung der Sanktionsregelungen im Finanzdienstleistungssektor"7 dargelegt hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

Anhörung interessierter Kreise

Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geltungsbereich

Kapitel II
Pflichten der Zahlungsdienstleister

Artikel 4
Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers

Artikel 5
Geldtransfers innerhalb der Union

Artikel 6
Geldtransfers in Drittländer

Abschnitt 2
Pflichten des Zahlungsdienstleisters des Begünstigten

Artikel 7
Feststellung des Fehlens von Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem

Artikel 8
Geldtransfers mit fehlenden oder unvollständigen Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem

Artikel 9
Bewertung und Verdachtsmeldung

Abschnitt 3
Pflichten zwischengeschalteter Zahlungsdienstleister

Artikel 10
Erhalt der Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem bei einem Geldtransfer

Artikel 11
Feststellung des Fehlens von Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem

Artikel 12
Geldtransfers mit fehlenden oder unvollständigen Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem

Artikel 13
Bewertung und Verdachtsmeldung

Artikel 14
Technische Beschränkungen

Kapitel III
Zusammenarbeit und Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Artikel 15
Pflicht zur Zusammenarbeit

Artikel 16
Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Kapitel IV
Sanktionen und überwachung

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Besondere Bestimmungen

Artikel 19
Bekanntmachung von Sanktionen

Artikel 20
Anwendung von Sanktionen durch die zuständigen Behörden

Artikel 21
Meldung von Verstößen

Artikel 22
Überwachung

Kapitel V
Durchführungsbefugnisse

Artikel 23
Ausschussverfahren

Kapitel VI
Ausnahmeregelungen

Artikel 24
Vereinbarungen mit den in Artikel 355 AEUV genannten Gebieten oder Ländern

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Aufhebung

Artikel 26
Inkrafttreten

Anhang
Entsprechungstabelle gemäß Artikel 25


 
 
 


Drucksache 259/2/13

... 7. Der Bundesrat betont aber, dass es im Falle Kolumbiens und Perus wichtig gewesen wäre, den allgemeinen Streitbeilegungsmechanismus auch bei Verstößen gegen die Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmer-, Menschen-, und Umweltrechten anzuwenden, damit auch solche Verstöße in dafür vorgesehenen Verfahren im Rahmen des Abkommens sanktioniert werden können. Dabei hätte sichergestellt werden müssen, dass insbesondere auch Beschwerden von Seiten der Zivilgesellschaft direkt zu entsprechenden Verfahren hätten führen können. Im Abkommen stellt Art. 285 Absatz 5 explizit klar, dass der Streitbeilegungsmechanismus für das Nachhaltigkeitskapitel nicht zur Anwendung kommt.



Drucksache 691/13

... Der Beschluss 2005/387/JI des Rates vom 10. Mai 2005 4 sieht ein Verfahren für den Umgang der mit neuen psychoaktiven Substanzen einhergehenden Risiken vor, das es ermöglicht, diese Substanzen unionsweit Kontrollmaßnahmen und strafrechtlichen Sanktionen zu unterwerfen. Um den in immer rascherer Folge auftretenden neuen psychoaktiven Substanzen und ihrer rasanten Verbreitung in der Union nachhaltiger begegnen zu können, hat die Kommission im Wege der [Verordnung (EU) Nr. .../... über neue psychoaktive Substanzen] strengere Vorschriften vorgeschlagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 691/13




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Hintergrund

1.2. Begründung und Zielsetzung des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen und der Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von Interessengruppen

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte

3.3. Wahl des Instruments

3.4. Übermittlung erläuternder Dokumente anlässlich der Notifizierung von Umsetzungsmaßnahmen

3.5. WICHTIGSTE Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3 und 4

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Artikel 1

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten

Anhang
Liste der Substanzen im Sinne von Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 649/13

... Lebensmittel-Hygieneverordnung normieren Verbote - nämlich durch Hausschlachtungen oder die Jagd gewonnenes Fleisch vor Abschluss der vorgeschriebenen amtlichen Untersuchung für den menschlichen Verzehr im eigenen häuslichen Bereich zu verwenden - als Ordnungswidrigkeit sanktionieren zu können.



Drucksache 284/13

... Die Bekämpfung der organisierten Cyberkriminalität kann nur wirksam erfolgen, wenn zum einen eine angemessene Sanktionierung aufgrund einschlägiger Tatbestände möglich ist und zum anderen den Strafverfolgungsbehörden die zur wirkungsvollen Strafverfolgung notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 284/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 202d
Datenhehlerei

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3, 4 und 6

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 470/13

... Zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften treffen die Länder sowohl nichtobligatorische Compliance-Maßnahmen als auch Durchsetzungsmaßnahmen. Die Zusammensetzung der Maßnahmen hängt dabei von den Gegebenheiten in den einzelnen Ländern ab. BE hat die Höhe der Strafen für Steuerhinterziehung vervierfacht, und die Steuerbehörden haben nun besseren Zugang zu personenbezogenen Daten. BG hat zusätzliche elektronische Dienste eingerichtet und die Kanäle zur Kommunikation mit dem Informationszentrum der nationalen Agentur für die Finanzverwaltung erweitert, so dass nun Informationen Dritter verstärkt nutzbar sind. CZ hat seine Arbeit an einer effizienteren Organisation der Finanzverwaltung fortgesetzt (mit dem Ziel einer integrierten Agentur für die Finanzverwaltung) und seine Risikomanagement-Kapazitäten durch die Einführung des Konzepts des "unzuverlässigen Mehrwertsteuerzahlers" gestärkt. IT hat einerseits Kontrollen und Sanktionen sowie die Meldepflichten der Steuerzahler verschärft und andererseits Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuersystems getroffen. LT hat seine Strategie zur Förderung der Einhaltung von Steuervorschriften ("Compliance") ausgebaut, die Unterstützung für Steuerzahler erhöht und auch die Kontrollen, insbesondere bei den Bartransaktionen, intensiviert. SK hat seine Risikomanagement-Methoden verbessert, insbesondere im Hinblick auf Mehrwertsteuerbetrug, und Maßnahmen ergriffen, um Steuerhinterziehung durch obligatorische elektronische Zahlungen ab einem bestimmten Betrag zu bekämpfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 470/13




1. Einleitung

2. Allgemeine Bewertung

3. Wichtigste Aktionsschwerpunkte

Kasten 2: Beispiele für jüngste Maßnahmen zur Verlagerung der Steuerlast weg von wachstumsverzerrenden Steuergegenständen

Kasten 3: Beispiele für jüngste Bemühungen, Finanzmittel für Unternehmen leichter zugänglich zu machen

Kasten 4: Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit im Dienstleistungssektor

Kasten 5: Umsetzung der EU-Jugendgarantie

Kasten 6: Beispiele für aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und der Steuerverwaltung

4. Fazit

Anhang 1
Überblick über die Länderspezifischen Empfehlungen für 2013-2014

Anhang 2
Überblick über die Europa-2020-Ziele12 *Länder, die ihr nationales Ziel im Verhältnis zu einem anderen Indikator als dem EU-Kernzielindikator angegeben haben


 
 
 


Drucksache 687/13 (Beschluss)

... An anderer Stelle ist bereits gefordert worden, die sachlichen und personellen Ressourcen der zuständigen Stellen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll, die im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit bereits heute auch für die Überprüfung von Werkverträgen zuständig sind, zu verbessern bzw. aufzustocken. Bei der vorliegend vorgeschlagenen Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes geht es über die vorstehende Forderung hinaus darum, bestimmte unternehmerische Strategien, die auf die formelle Nutzung von Werkvertragskonstruktionen zur Verdeckung eigentlich vorliegender Arbeitnehmerüberlassung hindeuten, im Interesse eines notwendig effektiven Arbeitnehmerschutzes von vornherein zu unterbinden bzw. über die geltenden Möglichkeiten hinaus zu sanktionieren.



Drucksache 286/13 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat hält darüber hinaus die vorgeschlagenen Regelungen zur Sanktionierung von Verstößen mit Einteilung entsprechend ihrer Schwere in verschiedene Kategorien (Artikel 13 des Richtlinienvorschlags) nicht für erforderlich. Wenn schon die Kontrollregelungen derzeit verzichtbar sind, gilt dies erst Recht für die Sanktionsregelungen. Für die Polizeibehörden ist dabei auch von Bedeutung, dass die Verfolgung von Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten dem Opportunitätsprinzip (Ermessen) unterliegt. Die vorgeschlagenen Regelungen gehen jedoch von einem zumindest hier nicht geltenden Legalitätsprinzip aus.



Drucksache 689/1/13

... //EG sollte erwogen werden, die Anbieter von elektronischer Kommunikation sanktionsbewehrt zu verpflichten, ein effektives Beschwerde-, Kommunikations- und Abhilfemanagement einzurichten. Denn nach wie vor haben zahlreiche Kunden das Problem, dass sie bei Leistungsstörungen, Unklarheiten über vertragliche Bestimmungen oder Abrechnungsfehlern keine geeigneten oder stets wechselnde Ansprechpartner auf Anbieterseite erhalten. Die dadurch entstehenden Verzögerungen wirken sich besonders belastend aus, wenn der Telefon- und Internetanschluss nicht zum vereinbarten Zeitpunkt eingerichtet wird oder infolge von Störungen nicht verfügbar ist.



Drucksache 87/13

... Diese Entwicklung zeigt, dass die bestehenden Fälschungsbekämpfungsmaßnahmen noch nicht abschreckend genug sind und der Schutz gegen Fälschungen verbessert werden muss. Insbesondere bestehen unter den Mitgliedstaaten noch immer erhebliche Unterschiede in Bezug auf das geltende Strafmaß für die Hauptfälschungsdelikte (Herstellung und Verbreitung von Falschgeld).7 Zwar wurde im Jahr 2000 das Mindeststrafmaß der Höchststrafe für die Falschgeldherstellung auf acht Jahre Freiheitsentzug angeglichen, aber bei den Mindeststrafen für Falschgelddelikte ist die Situation alles andere als einheitlich. So sind in einigen Mitgliedstaaten überhaupt keine Mindeststrafen oder lediglich Geldstrafen vorgesehen, während in anderen Mitgliedstaaten als Mindeststrafe gar ein Freiheitsentzug von zehn Jahren vorgesehen ist. Diese Unterschiede behindern die grenzübergreifende Strafverfolgung und die justizielle Zusammenarbeit.8 Laut den im Rahmen einer Studie9 der Sachverständigengruppe "Fälschung des Euro" zusammengetragenen Daten sind zudem in den Mitgliedstaaten, in denen für Falschgelddelikte keine Mindeststrafen oder als Mindeststrafen lediglich Geldstrafen vorgesehen sind, in den vergangenen neun Jahren zahlreiche illegale Münzprägestätten aufgedeckt worden. Dies deutet darauf hin, dass Fälscher ihren Machenschaften vornehmlich in den Mitgliedstaaten nachgehen, in denen ihnen weniger strenge Strafen drohen ("Forum Shopping"). Wie die beträchtliche Zahl der in Drittländern wie Kolumbien und Peru ausgehobenen illegalen Münzprägestätten und der damit einhergegangenen Beschlagnahmen umfangreicher, zur Ausfuhr in die EU oder zur dortigen Verbreitung vorgesehener Mengen Falschgelds (Euro und andere Währungen) zeigt, besteht, weil es gegenwärtig weder Mindest- noch Höchststrafen für die Verbreitung von Falschgeld gibt, ferner die große Gefahr, dass in Drittländern gefälschte Banknoten in der EU in Umlauf gelangen. Daraus lässt sich schließen, dass die bestehenden großen Unterschiede bei den in den einzelnen Mitgliedstaaten geltenden Sanktionen dem strafrechtlichen Schutz des Euro und anderer Währungen gegen Geldfälschung abträglich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Rechtlicher Rahmen

1.2.1. Strafrecht

1.2.2. Sonstige EU-Vorschriften für diesen Bereich

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte

3.3. Wahl des Instruments

3.4. Spezifische Bestimmungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Straftatbestände

Artikel 4
Anstiftung, Beihilfe und Versuch

Artikel 5
Sanktionen

Artikel 6
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 7
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 8
Gerichtsbarkeit

Artikel 9
Ermittlungsinstrumente

Artikel 10
Pflicht zur Übermittlung falscher Banknoten und Münzen zu Analyse- und Identifizierungszwecken

Artikel 11
Beziehung zum Genfer Abkommen

Artikel 12
Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2000/383/JI des Rates

Artikel 13
Umsetzung

Artikel 14
Berichterstattung durch die Kommission und Überprüfung

Artikel 15
Inkrafttreten

Artikel 16
Adressaten


 
 
 


Drucksache 32/13

... Da der Abschluss der Haftpflichtversicherung Anerkennungsvoraussetzung für eine Konformitätsbewertungsstelle ist und die Einhaltung der Anerkennungsvoraussetzungen im Rahmen der Akkreditierung regelmäßig überprüft wird, bedarf es keiner gesonderten bußgeldrechtlichen Sanktionierung dieser Pflicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz – MessEG)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich des Gesetzes Dieses Gesetz ist anzuwenden auf

§ 2
Allgemeine Begriffsbestimmungen

§ 3
Messgerätespezifische Begriffsbestimmungen

§ 4
Verordnungsermächtigungen

§ 5
Anwendung der Vorschriften über Messgeräte und Produkte

Abschnitt 2
Inverkehrbringen von Messgeräten und ihre Bereitstellung auf dem Markt

Unterabschnitt 1
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen

§ 6
Inverkehrbringen von Messgeräten

§ 7
Vermutungswirkung

§ 8
Konformitätserklärung

§ 9
Inverkehrbringen von sonstigen Messgeräten

§ 10
Besondere Vorschriften für Ausstellungsgeräte

Unterabschnitt 2
Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 11
Aufgaben der anerkennenden Stelle und der Akkreditierungsstelle

§ 12
Befugnisse der anerkennenden Stelle

§ 13
Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 14
Konformitätsbewertungsstellen bei Behörden

§ 15
Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle

§ 16
Vermutung der Kompetenz der Konformitätsbewertungsstelle

§ 17
Notifizierung der Konformitätsbewertungsstelle

§ 18
Vergabe von Kennnummern

§ 19
Verpflichtungen der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle

§ 20
Meldepflichten der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle

§ 21
Zweigunternehmen einer anerkannten Konformitätsbewertungsstelle und Vergabe von Unteraufträgen

§ 22
Widerruf der Anerkennung

Unterabschnitt 3
Pflichten der Wirtschaftsakteure

§ 23
Pflichten des Herstellers

§ 24
Pflichten des Bevollmächtigten

§ 25
Pflichten des Einführers

§ 26
Pflichten des Händlers

Unterabschnitt 4
Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen

§ 27
EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung

§ 28
Messgeräte, die rechtmäßig im Ausland in Verkehr gebracht wurden

§ 29
Pflichten der Wirtschaftsakteure in den Fällen der §§ 27 und 28

Unterabschnitt 5
Verordnungsermächtigung

§ 30
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten

Unterabschnitt 1
Verwenden von Messgeräten und Messwerten

§ 31
Anforderungen an das Verwenden von Messgeräten

§ 32
Anzeigepflicht

§ 33
Anforderungen an das Verwenden von Messwerten

§ 34
Vermutungswirkung

§ 35
Ausnahmen für geschlossene Grundstücksnutzungen

§ 36
Ausnahmen für bestimmte Verwendungen

Unterabschnitt 2
Eichung und Befundprüfung

§ 37
Eichung und Eichfrist

§ 38
Verspätete Eichungen

§ 39
Befundprüfung

§ 40
Zuständige Stellen für die Eichung

Unterabschnitt 3
Verordnungsermächtigung

§ 41
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

§ 42
Begriffsbestimmungen für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

§ 43
Anforderungen an Fertigpackungen

§ 44
Verordnungsermächtigung für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

Abschnitt 5
Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung

§ 45
Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

§ 46
Regelermittlungsausschuss

§ 47
Metrologische Rückführung

Abschnitt 6
Metrologische Überwachung

Unterabschnitt 1
Marktüberwachung

§ 48
Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit

§ 49
Marktüberwachungskonzept

§ 50
Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 51
Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 52
Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Marktüberwachung

§ 53
Meldeverfahren, Verordnungsermächtigung

Unterabschnitt 2
Überwachung der Verwendung von Messgeräten

§ 54
Grundsätze der Verwendungsüberwachung

§ 55
Maßnahmen der Verwendungsüberwachung

§ 56
Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Verwendungsüberwachung

Unterabschnitt 3
Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen

§ 57
Zuständigkeit und Maßnahmen im Rahmen der Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen

§ 58
Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Überwachung staatlich anerkannter Prüfstellen

Abschnitt 7
Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften

§ 59
Gebühren und Auslagen der Landesbehörden, Verordnungsermächtigung

§ 60
Bußgeldvorschriften

§ 61
Einziehung

Abschnitt 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 62
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung der Weinverordnung

Artikel 3
Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Los-Kennzeichnungs-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Tabakprodukt-Verordnung

Artikel 6
Änderung der Brennereiordnung

Artikel 7
Änderung der Sektorenverordnung

Artikel 8
Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 10
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 11
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

Artikel 12
Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung

Artikel 13
Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung

Artikel 14
Änderung der Messzugangsverordnung

Artikel 15
Änderung der Gasnetzzugangsverordnung

Artikel 16
Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme

Artikel 17
Änderung der Milcherzeugnisverordnung

Artikel 18
Änderung der Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung

Artikel 19
Änderung der Käseverordnung

Artikel 20
Änderung der Butterverordnung

Artikel 21
Änderung der Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung

Artikel 22
Änderung des Handelsklassengesetzes

Artikel 23
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Lebensmittel

Artikel 24
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Süßwaren

Artikel 25
Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Müller (Verfahrenstechnologe in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft)/zur Müllerin (Verfahrenstechnologin in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft)

Artikel 26
Änderung der Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen

Artikel 27
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Wesentliche Regelungsinhalte

1. Anpassung an und Umsetzung von europäischem Recht

2. Regelungsumfang im Gesetz und in Verordnungen

3. Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

4. Vereinheitlichung der Regelungen über das Inverkehrbringen von Messgeräten

5. Umfassende Einbindung technischer Regelwerke

6. Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

7. Eichung und Metrologische Überwachung

8. Folgeänderungen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Inverkehrbringen von Messgeräten und Ihre Bereitstellung auf dem Markt

Zu Unterabschnitt 1 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen

Zu § 6

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Unterabschnitt 2 Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertu ngsstellen

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 8

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 18

Zu § 19

Zu Unterabschnitt 1 Pflichten der Wirtschaftsakteure

Zu § 23

Zu Unterabschnitt 2 Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen

Zu § 27

Zu Absatz 2

Zu § 28

Zu § 29

Zu Unterabschnitt 3 Verordnungsermächtigung

Zu § 30

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Abschnitt 3 Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten

Zu Unterabschnitt 1 Verwenden von Messgeräten und Messwerten

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu Unterabschnitt 2 Eichung und Befundprüfung

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Unterabschnitt 3 Verordnungsermächtigung

Zu § 41

Zu Abschnitt 4 Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

Zu § 42

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 43

Zu § 44

Zu Abschnitt 5 Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung

Zu § 45

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 47

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 6 Metrologische Überwachung

Zu Unterabschnitt 1 Marktüberwachung

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 50

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Unterabschnitt 2 Überwachung der Verwendung von Messgeräten

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 55

Zu § 56

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Unterabschnitt 3 Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen

Zu § 57

Zu Abschnitt 7 Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften

Zu § 59

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 60

Zu § 61

Zu Abschnitt 8 Übergangs- und Schlussbestimmungen

Zu § 62

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2168: Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens


 
 
 


Drucksache 599/13 (Beschluss)

... 8. Soweit die Kommission im Beschlussvorschlag feststellt, dass auch Maßnahmen in anderen Bereichen wie dem Handel direkt oder indirekt zur Förderung der Entwicklung beitragen, fordert der Bundesrat sowohl Kommission als auch Bundesregierung erneut auf, beim Abschluss von EU-Handelsabkommen bzw. vor deren Unterzeichnung sicherzustellen, dass Nachhaltigkeitsauflagen, zu denen auch arbeitsrechtliche Mindestnormen wie die Umsetzung der Konvention Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit gehören, verbindlich und sanktionierbar festgeschrieben werden.



Drucksache 136/13

... Absatz 1 Nummer 1 enthält die erforderliche Bußgeldvorschrift, durch die Verstöße gegen die Verpflichtungen des § 2 Absatz 1 sanktioniert werden können. Absatz 1 Nummer 2 entspricht der Regelung in § 23 Absatz 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes.



Drucksache 217/3/13

... - Um im Interesse der teilnehmenden gesetzlich Versicherten die tatsächliche Umsetzung der erhöhten Qualitätsstandards in den Hausarztverträgen auch sicherzustellen, sollen die Partner der Hausarztverträge verpflichtend geeignete Kontroll- und Sanktionsmechanismen festlegen, durch die die Einhaltung der vereinbarten Teilnahmevoraussetzungen gewährleistet werden kann.



Drucksache 758/13

... Zu erwähnen ist auch, dass die Mitgliedstaaten Vorschriften über wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen festlegen müssen, die im Falle der Nichteinhaltung der gemäß diesem Artikel verabschiedeten nationalen Bestimmungen Anwendung finden (Artikel 13 EED).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 758/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. die Energieeffizienzrichtlinie

3. ARBEITSUNTERLAGEN der Kommissionsdienststellen mit Detaillierten Leitlinien zu den Bestimmungen der EED

3.1. Leitlinien zu Artikel 5 Vorbildcharakter der Gebäude der Zentralregierung

3.2. Leitlinien zu Artikel 6 Beschaffung durch öffentliche Einrichtungen

3.3. Leitlinien zu Artikel 7 Energieeffizienzverpflichtungen und Alternativen

3.4. Leitlinien zu Artikel 8 Energieaudits und Energiemanagementsysteme

3.5. Leitlinien zu den Artikeln 9 bis 11 Verbrauchserfassung und Abrechnung

3.6. Leitlinien zu Artikel 14 Förderung von Effizienz bei der Wärme- und Kälteversorgung

3.7. Leitlinien zu Artikel 15 Energieumwandlung, -übertragung bzw. -fernleitung und -verteilung

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 41/13

... § 23 Sanktion

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 41/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Teil 3
Quotenpflicht

Abschnitt 1
Allgemeine Quotenpflicht

§ 16
Quotenpflicht

§ 17
Berechnung und Umfang der Quote

§ 18
Ausnahmen

§ 19
Beginn der Quotenpflicht

§ 20
Anzeige- und Registrierungspflicht

§ 21
Erklärungspflicht

§ 22
Annullierung von Stromzertifikaten

§ 23
Sanktion

§ 24
Abmeldung von Quotenpflichtigen

Abschnitt 2
Zuteilung von Zertifikaten, Zertifikatshandel

§ 25
Zuteilung von Stromzertifikaten

§ 26
Anerkennung von Anlagen

§ 27
Stromzertifikatsregister und Registrierung im Stromzertifikatsregister

§ 28
Antrag auf Registrierung im Stromzertifikatsregister

§ 29
Übertragung von Zertifikaten

§ 30
Rechtsfolge einer Registrierung

Teil 4
Transparenz

Abschnitt 1
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten

§ 31
Grundsatz

§ 32
Pflichten der Erklärungspflichtigen

§ 33
Pflichten der Netzbetreiber

§ 34
Pflichten von Anlagenbetreiberinnen, Anlagenbetreibern und Elektrizitätsversorgungsunternehmen

§ 35
Formularvorlagen

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Nummern 10 bis 17

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu Nummer 18

Zu Teil 5

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 173/13 (Beschluss)

... 12. Der Bundesrat nimmt die in Anhang I zur Kommissionsmitteilung genannten, laufenden und in nächster Zeit geplanten Maßnahmen auf EU-Ebene zur Umsetzung der Ergebnisse der Rio+20-Konferenz zur Kenntnis. Mit Bezug auf den Bereich des Handels begrüßt der Bundesrat, dass die Kommission bereits in ihrer Mitteilung "Rio+20: Hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft und besserer Governance" vom 20. Juni 2011 festgestellt hat, dass die Aufnahme von Nachhaltigkeitsauflagen in multilaterale und bilaterale Handelsabkommen gefördert werden muss. Der Bundesrat fordert die Kommission auf, beim Abschluss von Handelsabkommen sicherzustellen, dass Nachhaltigkeitsauflagen, zu denen auch arbeitsrechtliche Mindestnormen wie die Umsetzung der Konvention Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit gehören, verbindlich und sanktionierbar festgeschrieben werden. Zugleich fordert der Bundesrat mit Verweis auf seine Entschließung zur Verhinderung des Marktzugangs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit (BR-Drucksache 309/10(B)) die Bundesregierung auf, EU-Handelsabkommen nur dann zu unterzeichnen, wenn menschenrechtliche und soziale Standards sowie entsprechende Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen tatsächlich verbindlich verankert sind.



Drucksache 589/13

... (26) Die finanziellen Interessen der Union und der übrigen Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens BBI sollten während des gesamten Ausgabenzyklus durch angemessene Maßnahmen geschützt werden, darunter die Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von Unregelmäßigkeiten, die Einziehung entgangener, zu Unrecht gezahlter oder nicht ordnungsgemäß verwendeter Mittel sowie gegebenenfalls verwaltungsrechtliche und finanzielle Sanktionen im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 589/13




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Gründe und Ziele für eine gemeinsame Technologieinitiative auf dem Gebiet der biobasierten Industriezweige

Aufbau auf bisherigen Erfahrungen

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben Überprüfung

Vorschlag

Artikel 1
Gründung

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Finanzbeitrag der Union

Artikel 4
Beiträge von anderen Mitgliedern als der Union

Artikel 5
Finanzregelung

Artikel 6
Personal

Artikel 7
Abgeordnete nationale Sachverständige und Praktikanten

Artikel 8
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 9
Haftung des Gemeinsamen Unternehmens BBI

Artikel 10
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 11
Bewertung

Artikel 12
Entlastung

Artikel 13
Expost-Prüfungen

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder

Artikel 15
Vertraulichkeit

Artikel 16
Transparenz

Artikel 17
Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 18
Unterstützung durch den Sitzstaat

Artikel 19
Erste Maßnahmen

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Satzung des gemeinsamen Unternehmens BBI

1 - Aufgaben

2 - Mitglieder

3 - Änderung der Mitgliedschaft

4 - Organisation des Gemeinsamen Unternehmens BBI

5 - Zusammensetzung des Verwaltungsrats

6 - Arbeitsweise des Verwaltungsrats

7 - Aufgaben des Verwaltungsrats

8 - Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit

9 - Aufgaben des Exekutivdirektors

10 - Wissenschaftlicher Beirat

11 - Gruppe der nationalen Vertreter

12 - Finanzierungsquellen

13 - Finanzielle Verpflichtungen

14 - Geschäftsjahr

15 - Operative Planung und Finanzplanung

16 - Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung

17 - Internes Audit

18 - Haftung der Mitglieder und Versicherung

19 - Interessenkonflikte

20 - Abwicklung


 
 
 


Drucksache 266/13 (Beschluss)

... Die Bekämpfung des Dopings im Sport durch die Verbände und durch den Staat ergänzt sich gegenseitig. Beide Ansätze haben ihre Vorteile. So können die Verbände Sportler, die ihrer Organisation unterliegen, veranlassen, sich verdachtsunabhängigen Kontrollen zu unterwerfen. Im Falle eines positiven Befunds können sie den Betroffenen die Darlegungs- und Beweislast dafür auferlegen, dass es sich nicht um einen Dopingverstoß handelt. Sie können sehr rasch mit Sperren als Sanktion reagieren, die für die Betroffenen als faktisches Berufsverbot sehr belastend sind. Die staatliche Dopingbekämpfung erfasst in ihrer Wirkung alle Rechtsunterworfenen und nicht nur diejenigen, die sich freiwillig unter das Regime der Sportverbände begeben haben. Mit dem Strafrecht steht dem Staat ein durchsetzungsstarkes, wirksames und allgemein anerkanntes Mittel zur Verfügung, um in hohem Maße sozialwidriges oder schädliches Verhalten als Unrecht zu kennzeichnen, zu verfolgen und zu sanktionieren. Nur der Staat verfügt über Zwangsbefugnisse zur Aufklärung eines Verdachts.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu § 6a

Zu § 6a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 677/13

... Die ersten Empfehlungen des FSB sollen am 5. - 6. September 2013 in Sankt Petersburg von den Staats- und Regierungschefs der G20 gebilligt werden. Die Kommission hat aktiv zur Arbeit des FSB beigetragen, und die Schlussfolgerungen in der vorliegenden Mitteilung stehen in vollem Einklang mit der Ausrichtung des FSB.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 677/13




1. die Debatte über das Schattenbankwesen

1.1. Bedeutung des Schattenbankwesens im Rahmen der Finanzreform in der EU

Was ist unter Schattenbankwesen zu verstehen?

Weshalb verdient dieses System besondere Aufmerksamkeit?

1.2. Reaktionen auf das Grünbuch der Kommission

2. Stellen die durchgeführten Reformen eine Adäquate Antwort auf die Risiken des Schattenbankwesens DAR?

2.1. Auf Finanzunternehmen abzielende Maßnahmen

Verschärfung der Anforderungen an Banken bei ihren Geschäften mit dem Schattenbanksystem

Verschärfung der Anforderungen an Versicherungsunternehmen bei ihren Geschäften mit Schattenbanken

Ein harmonisierter Rahmen für die Verwalter alternativer Investmentfonds

2.2. Maßnahmen zur Stärkung der Marktintegrität

Ein Rahmen für Risikotransferinstrumente

Stärkung von Verbriefungsvereinbarungen

Ein verbesserter Rahmen für Ratingagenturen

3. weitere Maßnahmen zur Schaffung eines Rahmens für die Risiken IM Zusammenhang mit dem Schattenbankwesen

3.1. Mehr Transparenz

Ergänzende Initiativen bezüglich der Erfassung und des Austauschs von Daten

Einrichtung zentraler Datenregister für Derivate im Rahmen der EMIR und der Überarbeitung der MiFID

Umsetzung der Kennung für juristische Personen Legal Entity Identifier, LEI

Die Notwendigkeit einer stärkeren Transparenz bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften

3.2. Ein verbesserter Rahmen für bestimmte Investmentfonds

Spezifische Legislativmaßnahmen zur Schaffung eines besseren Rahmens für Geldmarktfonds

Stärkung des OGAW-Rahmens

3.3. Verringerung der Risiken im Zusammenhang mit

3.4. Stärkung des Rahmens für die Bankenaufsicht im Hinblick auf die Begrenzung von Ansteckungs- und Arbitragerisiken

Verschärfung der Aufsichtsvorschriften für Banken bei deren Geschäften mit nicht regulierten Finanzunternehmen zur Verringerung der Ansteckungsrisiken

Prüfung einer möglichen Ausweitung des Anwendungsbereichs der Aufsichtsvorschriften zur Verringerung der Arbitragerisiken

3.5. Stärkere Beaufsichtigung des Schattenbanksektors

3.6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 683/13

... Sanktionen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 683/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Klassifizierung der Wasserstraßen

Artikel 2
Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 3
Verpflichtung zur Mitführung eines Zeugnisses

Artikel 4
Zusätzliche Unionszeugnisse für Binnenschiffe

Artikel 5
Zusätzliche oder eingeschränkte technische Vorschriften für bestimmte Zonen

Artikel 6
Abweichungen

Artikel 7
Erteilung von Unionszeugnissen für Binnenschiffe

Artikel 8
Zuständige Behörden

Artikel 9
Durchführung technischer Untersuchungen

Artikel 10
Gültigkeitsdauer der Unionszeugnisse für Binnenschiffe

Artikel 11
Ersetzung von Unionszeugnissen für Binnenschiffe

Artikel 12
Erneuerung von Unionszeugnissen für Binnenschiffe

Artikel 13
Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Unionszeugnisse für Binnenschiffe

Artikel 14
Erteilung neuer Unionszeugnisse für Binnenschiffe

Artikel 15
Ablehnung der Ausstellung oder Erneuerung und Entziehung von Unionszeugnissen für Binnenschiffe

Artikel 16
Zusätzliche Untersuchungen

Artikel 17
Einheitliche europäische Schiffsnummer

Artikel 18
Gleichwertigkeit und Abweichungen

Artikel 19
Anerkennung von Schiffszeugnissen aus Drittländern

Artikel 20
Fortgeltung der Richtlinie 2009/100/EG

Artikel 21
Übergangsbestimmungen für die Verwendung von Dokumenten

Artikel 22
Anpassung der Anhänge

Artikel 23
Befristete Vorschriften

Artikel 24
Befugnisübertragung

Artikel 25
Ausschussverfahren

Artikel 26
Sanktionen

Artikel 27
Umsetzung

Artikel 28
Aufhebung

Artikel 29
Inkrafttreten

Artikel 30
Adressaten

VERZEICHNIS der Anhänge


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.