[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

2381 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Sanktionen"


⇒ Schnellwahl ⇒

0347/20
0164/20B
0140/20
0181/20
0047/20
0087/1/20
0256/20B
0376/1/20
0048/20
0242/20
0164/1/20
0325/1/20
0125/20B
0009/20
0164/20
0196/20
0008/1/20
0440/20B
0168/20B
0157/20
0141/20
0268/20
0125/20
0088/20
0395/20B
0358/20
0196/1/20
0265/20B
0087/20
0358/1/20
0168/1/20
0376/20
0362/20
0296/20
0329/1/20
0098/20
0098/1/20
0258/20
0106/20B
0005/20
0376/20B
0005/1/20
0426/20B
0395/1/20
0358/20B
0256/20
0315/20
0106/20
0325/20
0265/1/20
0362/20B
0521/19
0360/19B
0377/19
0352/19B
0357/1/19
0364/1/19
0179/19B
0533/19
0504/19
0433/19B
0527/19B
0527/19
0421/19
0351/19B
0517/19
0248/19
0570/19B
0067/19B
0161/19
0377/19B
0161/19B
0053/19B
0425/19
0148/19
0425/19B
0164/1/19
0053/1/19
0424/19
0573/1/19
0213/19
0360/2/19
0542/19
0358/1/19
0158/1/19
0630/19
0128/19B
0232/19
0570/19
0359/1/19
0397/19
0418/1/19
0373/19
0067/1/19
0128/1/19
0291/19
0489/19B
0164/19B
0495/19
0489/1/19
0443/19B
0168/19
0594/19B
0517/2/19
0556/1/19
0433/19
0591/19B
0351/1/19
0265/19
0505/19
0154/2/19
0128/19
0442/19
0443/19
0357/19B
0573/19
0364/19B
0090/19
0556/19
0358/19B
0556/19B
0594/1/19
0573/2/19
0554/19
0072/19
0352/1/19
0175/18
0167/18B
0405/3/18
0391/1/18
0391/18B
0372/18B
0396/18
0282/1/18
0162/1/18
0166/18B
0374/18
0155/2/18
0519/18
0445/18
0324/18
0116/18
0153/18B
0282/18B
0001/18
0418/18
0127/18
0512/18B
0376/18B
0391/18
0223/18
0221/18
0304/18
0367/18
0075/18
0370/18
0387/18
0498/18
0030/18B
0512/2/18
0630/18
0204/18
0215/18B
0563/18
0246/18B
0152/18
0360/18B
0405/2/18
0375/18
0433/18B
0153/1/18
0012/18B
0191/1/18
0224/18
0012/1/18
0167/1/18
0563/18B
0543/18B
0173/1/18
0173/18
0380/18
0551/18
0213/18
0474/18B
0360/1/18
0474/1/18
0245/18
0162/18B
0442/18
0166/1/18
0132/18
0240/1/18
0173/18B
0214/18
0098/1/18
0362/18
0504/1/18
0433/1/18
0430/1/18
0215/1/18
0030/18
0218/18
0191/18B
0519/18B
0246/1/18
0066/1/17
0667/17
0777/17
0045/17
0126/1/17
0524/2/17
0145/17B
0315/1/17
0126/2/17
0749/17B
0182/17B
0595/17
0771/17B
0247/1/17
0164/1/17
0160/1/17
0379/1/17
0379/17B
0043/17B
0698/17
0569/17B
0095/1/17
0001/1/17
0660/17
0750/1/17
0670/17
0567/2/17
0153/1/17
0095/17
0189/1/17
0154/2/17
0747/17
0533/17
0440/1/17
0153/17B
0568/17
0095/17B
0749/1/17
0777/1/17
0654/17
0588/1/17
0006/2/17
0154/17B
0001/17B
0044/17B
0543/17B
0247/17B
0154/1/17
0417/2/17
0770/1/17
0109/1/17
0182/1/17
0770/17B
0315/17
0163/17B
0126/17
0500/17
0424/1/17
0488/17
0160/17B
0163/1/17
0138/17
0066/17B
0183/17
0569/1/17
0164/17B
0184/17
0129/17
0014/17
0039/17
0189/17B
0543/1/17
0011/17
0569/17
0222/17
0731/17
0417/17B
0588/17B
0043/1/17
0145/1/17
0661/17
0315/17B
0120/17
0153/2/17
0044/1/17
0652/17
0411/17
0109/17B
0254/17
0226/16
0676/16
0010/16
0018/1/16
0285/16
0603/16
0769/16B
0533/16
0072/16
0286/1/16
0049/16B
0580/16
0274/16B
0333/16
0636/1/16
0636/16
0103/1/16
0235/16
0813/16B
0587/16
0580/1/16
0409/1/16
0226/16B
0770/1/16
0716/16B
0162/1/16
0806/1/16
0436/1/16
0604/16
0186/16B
0266/1/16
0180/16
0559/1/16
0362/16B
0304/16
0541/16B
0176/16
0091/16
0214/16
0161/16
0233/16
0409/16B
0469/1/16
0062/16
0716/1/16
0570/16
0436/16
0580/16B
0162/16B
0815/16B
0816/16B
0431/1/16
0604/16B
0049/1/16
0294/16
0258/16
0436/16B
0656/1/16
0172/16
0507/16
0229/16
0239/16
0287/16
0604/1/16
0390/1/16
0362/1/16
0636/2/16
0797/1/16
0310/16B
0601/16
0113/16
0019/16B
0138/16
0806/16B
0066/16B
0274/2/16
0544/16
0046/16
0559/16B
0533/1/16
0385/1/16
0389/16
0422/16
0676/16B
0091/16B
0612/1/16
0541/1/16
0295/16
0681/16
0769/1/16
0533/16B
0506/16
0062/16B
0057/16B
0431/16B
0770/16B
0420/1/16
0420/16
0214/16B
0272/16
0166/16
0420/16B
0657/16
0062/1/16
0612/16B
0068/16
0103/16B
0385/16B
0638/16
0114/16
0813/1/16
0186/16
0289/16
0407/16
0362/16
0650/16
0792/2/16
0020/16B
0310/16
0019/1/16
0126/1/15
0019/15
0360/15
0300/15B
0362/15B
0599/1/15
0421/15B
0317/15B
0026/15B
0317/15
0024/1/15
0027/15
0361/15B
0025/15
0319/15
0289/15
0190/15
0024/15B
0446/15
0030/15
0320/15B
0416/15
0024/15
0261/15
0437/15B
0601/15B
0022/15
0026/1/15
0438/15B
0118/1/15
0125/15B
0362/1/15
0289/15B
0343/15
0016/15
0630/1/15
0643/2/15
0421/15
0601/1/15
0437/1/15
0197/15B
0197/1/15
0540/15
0046/15
0127/1/15
0438/1/15
0361/1/15
0359/15B
0495/15
0125/1/15
0320/15
0359/1/15
0118/15B
0055/15
0198/15B
0089/14
0568/14
0418/14
0113/1/14
0147/14B
0009/14
0223/1/14
0113/14B
0147/1/14
0303/14
0193/1/14
0456/14B
0502/14B
0251/14
0308/14
0135/1/14
0506/14
0630/14B
0456/14
0598/14B
0598/1/14
0455/1/14
0592/2/14
0502/14
0091/14B
0544/14
0219/14
0123/3/14
0091/1/14
0325/14
0004/14
0509/14
0459/14
0636/1/14
0429/1/14
0223/14B
0233/14
0455/14B
0018/1/14
0244/14B
0018/14B
0556/14
0630/1/14
0185/1/14
0185/14B
0429/14B
0244/1/14
0235/13
0088/13
0259/2/13
0691/13
0649/13
0284/13
0470/13
0687/13B
0286/13B
0689/1/13
0087/13
0032/13
0599/13B
0136/13
0217/3/13
0758/13
0041/13
0173/13B
0589/13
0266/13B
0683/13
0294/13B
0259/1/13
0264/1/13
0418/13
0219/13B
0516/13
0286/1/13
0479/13
0513/13
0665/1/13
0692/13
0335/13
0014/13
0323/13
0315/13
0577/1/13
0199/1/13
0095/13B
0088/13B
0098/13
0183/13
0636/1/13
0438/13B
0451/13
0789/1/13
0687/13
0599/1/13
0059/13
0199/13
0184/13
0284/13B
0176/1/13
0315/13B
0338/13B
0322/13
0636/13B
0435/1/13
0010/2/13
0325/13
0095/1/13
0199/13B
0527/13
0197/13
0025/1/13
0089/13B
0071/1/13
0417/13
0094/13
0143/13
0514/1/13
0435/13B
0577/13B
0425/13
0030/13
0809/1/13
0259/13B
0641/1/13
0387/1/13
0809/13B
0590/13
0071/13B
0092/13
0200/13
0543/13B
0689/13B
0294/1/13
0158/13
0815/13
0099/13
0063/1/13
0438/13
0149/1/13
0786/13B
0264/13B
0185/13
0089/1/13
0068/13
0814/13
0438/1/13
0789/13B
0143/13B
0063/13B
0786/1/13
0520/13
0338/13
0032/1/13
0451/13B
0114/13
0057/13
0136/13B
0276/13
0665/13B
0387/13B
0032/13B
0173/1/13
0031/13
0180/13
0264/13
0088/1/13
0568/12
0091/12
0090/1/12
0597/12
0061/1/12
0467/1/12
0672/12
0632/12
0446/12
0158/12
0556/12
0026/12B
0387/1/12
0387/12B
0409/12
0315/12
0383/12
0760/12
0607/1/12
0052/1/12
0253/1/12
0356/12
0409/12B
0547/1/12
0546/12
0723/12
0809/1/12
0799/12
0223/12
0519/12
0168/12
0814/12
0475/12
0470/12
0388/12
0400/12B
0042/12
0722/2/12
0249/1/12
0542/12
0330/12
0166/12
0500/12
0476/12
0687/12
0250/12
0444/12
0176/12B
0661/1/12
0502/12
0237/12
0040/12
0651/12
0663/12
0016/12
0026/12
0806/12B
0722/1/12
0219/3/12
0406/12B
0099/12
0575/12
0467/12B
0607/12B
0389/1/12
0464/1/12
0473/12
0313/12
0505/12
0806/1/12
0307/12
0367/12
0722/12
0664/1/12
0334/12
0249/12B
0559/2/12
0130/12
0409/1/12
0406/1/12
0350/1/12
0529/12
0309/12
0395/12
0176/1/12
0159/12
0615/12
0722/12B
0571/12B
0253/12
0554/12
0388/12B
0809/12B
0511/1/12
0571/1/12
0389/12B
0128/12
0165/12
0400/1/12
0806/12
0501/12
0691/12
0571/12
0488/1/12
0652/12
0467/12
0310/12
0074/12
0607/12
0610/12
0698/1/12
0820/12
0504/12
0606/12
0656/12
0219/2/12
0105/12
0330/1/12
0547/12B
0582/12
0661/12B
0513/12
0662/12
0253/12B
0730/12
0387/12
0248/12
0428/12X
0338/12
0608/12
0555/12
0134/12
0511/12B
0135/12
0809/12
0329/12
0544/12
0062/12
0388/1/12
0090/12B
0607/2/12
0170/12B
0126/12
0558/12
0739/1/11
0629/11B
0231/11B
0513/11B
0564/11
0629/1/11
0314/11B
0052/11
0646/1/11
0342/11
0343/11B
0407/11
0740/11B
0646/11
0825/1/11
0060/11
0231/2/11
0713/11
0858/11
0534/11
0472/1/11
0836/11
0279/11
0129/11
0710/11
0523/11
0825/11B
0334/1/11
0112/11
0355/11
0740/1/11
0872/11
0314/1/11
0378/11
0513/1/11
0078/11B
0205/11
0781/11
0569/1/11
0129/11B
0768/11
0314/11
0822/11
0214/11
0398/11
0271/11
0189/2/11
0524/1/11
0189/11
0156/11B
0779/1/11
0352/11
0309/1/11
0525/11B
0632/11B
0214/11B
0851/1/11
0370/11
0707/11
0571/11
0850/11
0366/11
0101/2/11
0834/1/11
0144/11
0271/11B
0181/11B
0460/3/11
0424/11B
0056/11
0216/11X
0853/11
0237/11
0058/11
0214/1/11
0156/11
0772/11
0339/1/11
0161/1/11
0639/11
0800/11
0058/3/11
0058/1/11
0525/1/11
0150/11
0088/11
0129/1/11
0818/11
0399/11B
0647/1/11
0369/2/11
0089/11
0058/11B
0123/11
0343/1/11
0726/11B
0851/11B
0834/11B
0722/11
0078/11
0061/11
0232/11
0229/11
0168/1/11
0189/11B
0810/11
0179/11
0048/11
0168/3/11
0068/11
0808/11
0582/1/11
0181/11
0087/11
0048/11B
0723/11
0025/1/11
0347/11
0869/11
0334/11
0078/1/11
0027/11
0733/11
0635/11
0726/1/11
0632/1/11
0647/11B
0825/11
0315/11
0037/11
0181/1/11
0073/11
0358/11
0804/11
0088/11B
0739/11B
0190/11
0216/11B
0874/11
0334/11B
0378/11B
0317/11
0648/11
0088/1/11
0773/11
0231/1/11
0189/1/11
0339/11B
0819/11
0667/11
0646/11B
0305/11
0524/11B
0582/11B
0379/11
0582/11
0140/11
0024/11
0847/10
0661/10
0615/10B
0259/10
0856/10B
0602/10B
0666/10
0811/1/10
0692/10
0586/10B
0706/10
0074/10B
0584/10B
0432/10B
0707/10
0222/10
0314/10B
0149/10
0865/10B
0793/1/10
0098/10
0704/1/10
0581/1/10
0033/10
0306/10
0865/1/10
0709/10
0811/10B
0432/10
0034/1/10
0553/10B
0553/10
0443/10B
0432/1/10
0071/1/10
0337/10
0034/10B
0231/1/10
0667/10
0737/10
0187/10
0098/10B
0140/10B
0869/10
0394/10B
0003/10
0218/10
0181/1/10
0034/10
0850/10B
0181/10B
0312/10
0445/10
0149/1/10
0602/1/10
0693/10B
0074/2/10
0529/10B
0671/10
0059/10
0394/1/10
0313/10B
0584/2/10
0676/10
0438/10
0274/10B
0530/1/10
0603/10B
0495/1/10
0267/1/10
0030/10
0601/10
0699/4/10
0181/10
0231/10B
0704/10B
0586/1/10
0602/10
0841/1/10
0726/10
0017/10
0693/1/10
0274/1/10
0873/10
0213/10
0851/10
0129/10
0830/10
0771/10B
0262/10
0537/10
0573/10
0841/10B
0231/10
0448/10
0043/1/10
0495/10
0140/1/10
0180/10
0539/10B
0379/1/10
0203/10
0152/10B
0603/1/10
0704/10
0443/1/10
0155/10
0847/1/10
0856/1/10
0131/10
0335/10
0675/10
0379/10
0460/10
0152/1/10
0313/10
0127/10
0091/10
0490/10
0085/10
0488/10B
0443/10
0074/1/10
0320/10
0441/10
0016/1/10
0711/10
0707/10B
0543/10
0267/10B
0771/1/10
0634/10
0693/10
0436/10
0313/1/10
0388/10
0230/10
0740/10
0098/1/10
0314/10
0530/10
0557/10
0657/10
0460/1/10
0811/10
0584/1/10
0180/10B
0781/10
0074/10
0516/10
0568/10B
0834/10
0601/10B
0018/10
0601/1/10
0157/10
0615/10
0180/1/10
0667/1/10
0539/1/10
0098/2/10
0530/10B
0394/10
0789/2/10
0581/10B
0812/10
0700/10
0661/1/10
0057/10
0707/1/10
0424/10
0177/10
0508/10
0850/1/10
0043/10
0442/10
0282/1/09
0734/09
0791/09B
0065/3/09
0647/09
0701/09
0617/1/09
0730/09
0441/09
0280/1/09
0298/09
0734/09B
0616/09B
0888/09
0004/1/09
0022/09
0553/09
0488/09
0823/09
0496/09
0259/09
0173/09
0839/09
0148/09
0440/09
0877/09
0385/09B
0280/09B
0066/09
0856/09
0180/1/09
0431/09
0617/09B
0282/09
0134/09
0019/09
0400/09
0062/09B
0298/1/09
0278/09B
0190/09
0108/09
0430/09
0794/09
0616/1/09
0278/1/09
0279/1/09
0141/09
0313/09
0049/09
0616/09
0298/09B
0910/09
0613/09
0750/09
0740/09
0021/09
0249/09
0739/09
0395/09
0819/09
0402/09
0102/09
0909/09
0411/09
0386/09
0153/09B
0281/09
0004/09B
0111/09B
0171/09
0153/1/09
0385/1/09
0297/1/09
0525/09
0004/09
0282/09B
0069/09
0179/09B
0857/09
0530/09
0559/09
0297/09
0485/09
0003/09B
0671/09
0180/09B
0827/09
0003/1/09
0137/09
0284/09
0058/09
0655/09
0067/09
0507/09
0271/09
0738/09
0825/09
0062/1/09
0129/09
0214/09
0791/1/09
0111/09
0262/09
0155/09
0297/09B
0548/09
0735/09
0179/1/09
0549/09
0065/09
0389/09
0510/09
0103/09
0187/09
0504/09
0707/09
0502/09
0499/08
0719/08
0349/08B
0348/1/08
0343/1/08
0348/08
0549/08B
0353/1/08
0009/1/08
0248/1/08
0854/08
0772/08
0688/08
0645/08B
0998/1/08
0548/08
0200/08
0252/08
0748/1/08
0680/08
0166/1/08
0004/08B
0848/08B
0686/08
0960/08
0692/08
0315/08B
0917/08
0560/08
0039/08B
0433/08
0248/08
0116/08
0187/08
0684/08
0638/08
0451/08B
0499/08B
0757/08
0632/1/08
0165/08
0464/08
0755/08
0569/08B
0045/08
0385/08
0542/2/08
0394/08
0171/08
0632/08B
0196/08
0104/08
0595/08
0152/08
0553/08B
0878/08
0116/08B
0479/1/08
0765/08
0345/08
0304/08B
0512/08
0133/08
0629/08
0458/08B
0553/08
0034/08
0187/1/08
0979/08
0119/08
0034/08B
0350/08
0847/08B
0004/1/08
0517/08
0788/08
0755/08B
0010/08A
0625/08
0451/1/08
0326/08
0848/1/08
0168/08
0560/08B
0665/08
0996/08
0316/08
0961/1/08
0548/08B
0542/1/08
0999/08
0367/08
0716/08
0008/1/08
0342/08
0230/1/08
0294/08
0933/08
0309/08
0113/08B
0961/08B
0402/08
0008/08B
0458/08
0542/08
0655/08
0779/1/08
0166/08
0963/08
0032/08
0284/08
0031/08
0968/08
0503/08
0315/08
0490/08
0965/08
0152/08B
0074/08
0561/08
0746/1/08
0477/08
0039/1/08
0629/1/08
0030/08
0398/08
0339/1/08
0765/1/08
0102/08
0817/08
0036/08
0076/08
0645/1/08
0703/1/08
0746/08B
0550/1/08
0187/08B
0959/08
0803/08
0883/08
0717/08
0304/08
0383/08
0116/1/08
0605/08
0550/08B
0993/08
0113/1/08
0403/08
0263/08
0180/08
0353/08B
0240/08
0821/08
0779/08
0354/08
0349/1/08
0048/08
0493/08
0166/08B
0827/08
0805/08
0991/08
0437/08
0549/1/08
0491/08
0017/08
0248/08B
0203/08
0964/08
0755/1/08
0571/08
0749/08
0634/08
0915/08
0382/08
0343/08K
0008/08
0057/08
0230/08
0154/08
0479/08
0050/1/08
0349/08
0194/08
0096/08
0548/1/08
0748/08
0983/08
0302/08
0526/08
0156/08
0172/08
0015/08
0984/08
0703/08B
0748/08B
0998/08B
0830/08
0560/1/08
0814/08
0553/1/08
0873/08
0829/08
0339/08B
0451/08
0811/08
0039/08
0813/08
0633/08
0135/08
0918/08
0938/08
0396/08
0016/08
0007/08
0879/08
0499/1/08
0847/08
0765/08B
0759/08
0847/1/08
0050/08B
0479/08B
0348/08B
0482/08
0343/08B
0354/07B
0555/2/07
0384/3/07
0035/1/07
0124/1/07
0411/07
0086/07
0112/07B
0283/07
0787/07
0360/07
0952/07
0763/07B
0353/07
0277/07
0552/07
0655/07B
0838/07
0715/07
0861/07
0796/07
0655/07
0558/07
0276/07
0128/07B
0796/1/07
0076/07
0718/07
0674/07
0224/1/07
0129/07B
0680/07
0223/07
0064/1/07
0059/07B
0378/07
0225/1/07
0495/07
0207/07
0547/07
0763/1/07
0692/07
0675/07
0116/07
0309/07
0128/1/07
0364/1/07
0225/07B
0475/07
0331/07
0007/07
0008/1/07
0777/07
0666/07
0211/07
0003/07
0669/07
0008/07
0247/07
0694/07
0461/07
0409/07
0678/07
0354/07
0604/1/07
0501/07
0535/07
0221/07
0064/07B
0712/07
0384/07B
0719/07
0572/07
0275/07B
0128/07
0008/07B
0736/07
0508/07
0553/07
0068/07
0567/1/07
0359/07
0508/07B
0600/07B
0072/07
0064/07
0271/07B
0129/1/07
0272/07
0548/07
0931/07
0112/1/07
0888/07
0860/07
0086/07B
0148/07
0088/07
0865/07
0863/07
0555/07B
0309/2/07
0135/07
0169/07
0555/1/07
0932/07
0663/07
0354/1/07
0612/07
0059/1/07
0705/07
0150/07B
0862/07
0800/1/07
0275/1/07
0778/07
0809/07
0827/07B
0299/07
0364/07
0150/07
0298/07
0124/07
0575/07
0063/07
0721/07
0661/07
0440/07
0333/07
0701/07
0637/07
0825/07
0408/07
0454/07
0826/07
0508/1/07
0403/07
0716/07
0796/07B
0136/07
0572/2/07
0622/07
0763/07
0538/07
0820/07
0636/07
0380/07
0663/1/07
0782/07
0035/07B
0364/07B
0838/1/07
0276/1/07
0059/07
0663/07B
0175/07
0679/07
0800/07B
0042/07
0065/07
0218/07
0444/07
0792/07
0559/07
0271/1/07
0600/1/07
0166/07
0555/07
0665/07
0275/07
0673/07
0827/07
0604/07B
0550/07
0224/07B
0309/07B
0551/07
0121/07
0460/07
0567/07B
0859/07
0420/07
0214/07
0920/07
0924/07
0949/07
0113/1/06
0256/06
0833/06B
0751/06
0154/06
0390/06
0906/06
0621/06
0396/06
0660/06B
0499/06
0579/06B
0550/1/06
0579/1/06
0391/06
0366/06
0076/06
0555/06
0780/06
0462/1/06
0495/06
0505/06
0308/1/06
0121/06
0153/1/06
0012/06
0096/06
0329/06
0779/06
0631/06
0482/06
0012/06B
0556/06
0159/06
0617/1/06
0460/06
0467/06
0180/06
0460/06B
0327/06B
0228/06
0359/06
0889/06
0454/06
0711/06
0173/06
0153/06B
0404/06B
0913/06
0296/06
0462/06B
0479/06
0145/06
0016/06
0911/06
0833/1/06
0913/06B
0680/1/06
0626/06
0868/06
0256/06B
0139/06B
0349/06
0179/06
0678/06
0029/06
0404/06
0348/06B
0222/06
0250/06
0779/1/06
0235/06
0256/1/06
0427/06
0677/06
0830/06
0456/06
0686/06
0261/06
0778/1/06
0081/06
0113/06B
0479/06B
0512/06
0308/06B
0155/06
0654/06
0103/06
0680/06B
0104/06
0065/06
0139/06
0070/06
0253/06
0909/06
0029/1/06
0494/06
0015/06
0556/06B
0178/06
0070/06B
0327/06
0327/1/06
0413/06
0264/06
0623/06
0331/06B
0311/06
0184/06
0363/06
0070/1/06
0617/06B
0356/06
0286/06
0060/06
0550/06B
0552/06
0556/1/06
0418/06
0034/06
0486/06
0347/06
0660/06
0020/06
0676/06
0029/06B
0946/06
0935/06
0079/06
0143/06
0348/1/06
0012/1/06
0404/1/06
0696/06
0873/06
0485/06
0527/06
0219/06
0331/1/06
0303/06
0380/06
0329/1/06
0805/05
0606/1/05
0366/05
0592/1/05
0900/05
0351/05
0025/05
0656/05B
0225/05B
0463/05
0154/1/05
0081/05B
0445/05B
0466/05
0412/05
0807/05
0678/2/05
0276/05B
0629/05
0554/05B
0397/05B
0829/05
0006/05
0184/05
0678/1/05
0250/05
0248/05
0596/1/05
0554/1/05
0942/1/05
0103/05
0184/05B
0286/1/05
0397/05
0067/05B
0895/1/05
0290/05
0897/05
0184/1/05
0596/05
0616/05B
0081/1/05
0092/05B
0813/05
0656/05
0400/05B
0067/05
0633/05
0871/05
0398/05
0003/05
0191/05
0733/05
0426/05
0606/05B
0022/05
0333/05
0911/05
0818/05
0286/05B
0154/05B
0210/05
0773/05
0241/05
0511/05
0941/05
0490/05
0600/05B
0721/05
0546/05
0811/1/05
0748/05
0243/05
0103/05B
0430/05
0555/05
0269/05
0318/05
0195/05
0151/05
0089/05
0670/05
0546/05B
0400/1/05
0744/1/05
0895/05B
0397/1/05
0138/05B
0512/05
0289/05
0354/05
0572/05
0359/05B
0171/05
0744/05B
0811/05B
0015/05
0276/05
0359/1/05
0724/05
0740/05
0002/05B
0172/05
0705/05
0895/05
0002/1/05
0744/05
0225/1/05
0944/05
0897/1/05
0092/05
0586/05
0600/05
0097/05
0692/05
0853/05
0842/05
0082/05
0564/05
0622/05
0694/05
0617/05
0436/05
0132/05
0942/05B
0154/05
0330/05
0445/1/05
0723/1/05
0616/2/05
0934/05
0715/05
0897/05B
0317/05
0300/05
0399/05
0228/05B
0672/05
0942/05
0723/05B
0348/05
0092/1/05
0275/05
0600/1/05
0771/05
0581/05
0596/05B
0764/05
0228/05
0238/04B
0901/04
0872/04B
0720/1/04
0901/1/04
0666/04B
0919/04
0728/04B
0683/3/04
0166/04
0767/04
0666/2/04
0565/04
0663/04
0664/2/04
0983/04
0737/04
0872/1/04
0406/04
0789/04
0466/04
0707/1/04
0622/04
0720/04
0737/1/04
0438/04
0860/04
0586/04
0710/04
0665/04
0979/04
1012/04
0238/04
0907/04
0578/04
0919/1/04
0438/04B
0722/1/04
0429/04
0876/04
0301/04
0901/04B
0664/04
0728/1/04
0721/04
0870/04
0906/1/04
0940/04B
0664/04B
0438/1/04
0429/04B
0889/1/04
0940/04
0994/1/04
0693/04
0889/04B
0455/04B
0804/04
0994/04B
0725/04
0666/04
0283/04
0613/04
0441/04
0707/04
0872/04
0722/04B
0774/1/03
0299/03
0155/03B
0061/03B
0901/03B
0450/03
0901/03
0312/03B
0061/1/03
Drucksache 551/18

... Der Paragraph bestimmt die als Ordnungswidrigkeiten zu ahndenden Tatbestände. Dies dient der Umsetzung des Artikels 16 der EU-Richtlinie 2015/2193, wonach verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen zur Durchsetzung der einzelstaatlichen Vorschriften festzulegen sind. Die als Ordnungswidrigkeiten zu ahndenden Tatbestände werden getrennt für genehmigungsbedürftige (Absatz 1) und für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (Absatz 2) ausgeführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 551/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BlmSchV) *

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Bezugssauerstoffgehalt

§ 4
Aggregationsregeln

§ 5
Emissionsrelevante Änderung in einer Feuerungsanlage

§ 6
Registrierung von Feuerungsanlagen

§ 7
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Betreibers

§ 8
An- und Abfahrzeiten

Abschnitt 2
Anforderungen a n die Errichtung und den Betrieb

§ 9
Emissionsgrenzwerte für Ammoniak

§ 10
Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen

§ 11
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt oder mehr oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen

§ 12
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt

§ 13
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 10 Megawatt oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen

§ 14
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt

§ 15
Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen

§ 16
Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoranlagen

§ 17
Anforderungen an die Abgasverluste von nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Öl- und Gasfeuerungsanlagen

§ 18
Anforderungen an Mischfeuerungen und Mehrstofffeuerungen

§ 1g
Ableitbedingungen

§ 20
Abgasreinigungseinrichtungen

Abschnitt 3
Messung und Überwachung

§ 21
Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen

§ 22
Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen

§ 23
Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen

§ 24
Messungen an Verbrennungsmotoranlagen

§ 25
Messungen an Gasturbinenanlagen

§ 26
Messungen an Feuerungsanlagen mit Abgasreinigungseinrichtung für Stickstoffoxide

§ 27
Messplätze

§ 28
Messverfahren und Messeinrichtungen

§ 29
Kontinuierliche Messungen

§ 30
Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen, Messbericht

§ 31
Einzelmessungen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 32
Zulassung von Ausnahmen

§ 33
Weitergehende Anforderungen

§ 34
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 35
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 5
Anlagenregister und Berichterstattung

§ 36
Anlagenregister

Abschnitt 6
Schlussvorschriften

§ 37
Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen

§ 38
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 6) Informationen, die der Betreiber der zuständigen Behörde vorzulegen hat

Anlage 2
(zu § 28) Anforderungen an die Probenahme und Analyse, an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und an die Validierung der Messergebnisse

Anlage 3
(zu § 30) Umrechnungsformel

Artikel 2
Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zweck der Verordnung

II. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen

III. Gender Mainstreaming

IV. Befristung

V. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

2. Vorgaben

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Feste Brennstoffe:

Gasförmige Brennstoffe:

Flüssige Brennstoffe:

5 Verbrennungsmotoren:

Dazu im Einzelnen:

5 Gasturbinen:

5 Informationsdefizit:

5 Wirtschaftlichkeit:

5 Veränderungswillen:

5. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VI. Evaluation

VII. Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 9

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Absatz 19

Zu Absatz 20

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Absatz 24

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Abschnitt 2 Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Absatz 19

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 3 Messung und Überwachung

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 6

Zu § 23

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 10

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu § 25

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 30

Zu Absatz 2

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 34

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Abschnitt 5 Anlagenregister und Berichterstattung

Zu § 36

Zu Abschnitt 6 Schlussvorschriften

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Anlage 1 Informationen, die der Betreiber der zuständigen Behörde vorzulegen hat

Zu Anlage 2 Anforderungen an die Probenahme und Analyse, an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und an die Validierung der Messergebnisse

Zu Anlage 3 Umrechnungsformel

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4468, BMU: Entwurf einer Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

- Registrierungspflicht für alle betroffenen Anlagen und Schaffung eines Anlagenregisters

- Festlegung von Emissionsgrenzwerten für

- Messungs- und Überwachungspflichten:

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Registrierung

5 Grenzwerte

5 Messung

5 Verwaltung

II.2 1:1- Umsetzung

II.3 ‚One in one out‘-Regel

II.4 KMU-Betroffenheit

II.5 Evaluation

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 213/18

... Eine Mehrheit der Teilnehmer warf ein, dass die Marktmissbrauchsverordnung kostspielige Pflichten für die KMU-Emittenten geschaffen hat und stringente Anforderungen auferlegt, und das trotz der wichtigen Rolle, die sie in Bezug auf das Anlegervertrauen spielt. Die Befragten zitierten das Wesen der Insiderinformationen und die Detailtiefe, die erforderlich ist, um solche Informationen offenzulegen, als Gründe für diese Bürde. Die Schwierigkeit, klar zu identifizieren, was als Insiderinformation zu werten ist, wurde von einigen Teilnehmern als problematisch gesehen. Einige wenige Interessenträger kritisierten, dass die unter der Marktmissbrauchsverordnung geltenden Sanktionen nicht verhältnismäßig für die Unternehmen wären, die an multilateralen Handelssystemen notiert sind und häufig eine Marktkapitalisierung von weniger als 10 Millionen EUR haben. Hinsichtlich der Insiderlisten hoben einige Teilnehmer hervor, dass die für KMU-Wachstumsmärkte eingeführte Befreiung nicht bedeutsam wäre, da die Emittenten nach wie vor verpflichtet sind, nachträglich Insiderlisten bereitzustellen und über Prozesse verfügen, das auch zu tun. Viele Interessenträger beschwerten sich über die strengen Fristen für die Verwalter zur Meldung ihrer Transaktionen und argumentierten, dass der Zeitrahmen von drei Tagen auf fünf Tage verlängert werden oder den Emittenten zwei zusätzliche Tage zur Offenlegung dieser Informationen gewährt werden sollten. Einige von ihnen erklärten auch, dass die Transaktionen der Verwalter nur dann gemeldet werden sollten, wenn sie signifikant sind, d.h. deren Wert über dem aktuellen Schwellenwert liegt (5.000 EUR). Drei Handelsplätze stimmten auch überein, dass die Regeln der Marktmissbrauchsverordnung nicht gleiche Anwendung finden sollten für Eigenkapitalemittenten und solche Emittenten, die nur Fremdkapitalinstrumente ausgeben. Schließlich erklärte ein Teilnehmer, dass angesichts der Tatsache, dass die meisten KMU-Anleihen privat platziert werden, die Befreiung von den Regeln der Marktsondierungen für private Platzierungen eine echte Erleichterung darstellte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Umfang der Initiative: KMU-Wachstumsmärkte

Aktueller Regulierungskontext

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Unionspolitik

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Preis des Instruments

3. Ergebnisse Der EX-POST-Bewertung, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

a Öffentliche Konsultation zur Einrichtung eines verhältnismäßigen Regulierungsrahmens zur Vereinfachung von KMU-Notierungen

b Kapitalmarktunion-Halbzeitbilanz

c Konsultation Call for Evidence EU-Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen

- Heranziehen von Fachwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Andere Elemente

- Umsetzungspläne und Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmaßnahmen

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

a Änderungen der Marktmissbrauchsverordnung

Liquiditätszufuhr -Vertrag für Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten

Rechtfertigung der Aufschiebung der Veröffentlichung von Insiderinformationen

Insiderlisten für KMU-Wachstumsmärkte

Managertransaktionen von Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten

b Änderung der Prospektverordnung

5 Transferprospekt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129

Artikel 3
Inkrafttreten und Anwendung


 
 
 


Drucksache 474/1/18

... 8. Der Bundesrat bemängelt im Übrigen, dass der Verordnungsvorschlag den personellen und sachlichen Aufwand der Wirtschaft nicht ausreichend würdigt. Für Hosting-Dienste sind die Entfernung innerhalb einer Stunde, die Schaffung eines Beschwerdemechanismus sowie die Erfüllung der Berichtspflichten mit erhöhten Kosten für die Verwaltung und das Personal verbunden. Um die Speicherdauer zu gewährleisten, bedarf es gegebenenfalls zusätzlicher Speicherkapazität. Es besteht die Gefahr, dass nur große Dienstleister den Anforderungen der vorgeschlagenen Verordnung gerecht werden können. Dies gilt insbesondere, da Aufwand und Kosten auch nicht durch automatisierte Systeme niedrig gehalten werden können, da in diesen Fällen eine manuelle Überwachung vorgeschrieben wird. Aus diesen Gründen und aufgrund der beträchtlichen Sanktionshöhe ist mit Widerstand seitens der Unternehmen bzw. der Wirtschaft gegen die vorgeschlagene Verordnung zu rechnen.



Drucksache 245/18

... d) die Verhütung und Ahndung von Betrugs- und Korruptionsdelikten und anderen Verstößen gegen Unionsrecht im Zusammenhang mit der Ausführung des Haushaltsplans der Union und die Verhängung wirksamer und abschreckender Sanktionen gegenüber Empfängern durch einzelstaatliche Gerichte oder Verwaltungsbehörden,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/18




1. Kontext des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der NACHTRÄGLICHEN Bewertung, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Nachträgliche Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Externes Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand der Verordnung

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Maßnahmen

Artikel 4
Inhalt der Maßnahmen

Artikel 5
Verfahren

Artikel 6
Aufhebung von Maßnahmen

Artikel 7
Unterrichtung des Europäischen Parlaments

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 442/18

... (30) Die finanziellen Interessen der Union und der Mitgliedstaaten sollten während des gesamten Ausgabenzyklus durch angemessene Maßnahmen geschützt werden; dazu gehören unter anderem Maßnahmen zur Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von Unregelmäßigkeiten, die Rückforderung entgangener, zu Unrecht gezahlter oder nicht widmungsgemäß verwendeter Mittel und gegebenenfalls verwaltungsrechtliche und finanzielle Sanktionen gemäß der Verordnung (EU, Euratom) XXX des Europäischen Parlaments und des Rates25 [die Haushaltsordnung].

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 442/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Begründung des Vorschlags im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen und Grundsätze des KOMPETENZZENTRUMS und des NETZES

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Auftrag des Zentrums und des Netzes

Artikel 4
Ziele und Aufgaben des Zentrums

Artikel 5
Investitionen in Infrastrukturen, Kapazitäten, Produkte oder Lösungen und deren Nutzung

Artikel 6
Benennung der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 7
Aufgaben der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 8

Artikel 9
Aufgaben der Mitglieder der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit

Artikel 10
Zusammenarbeit des Kompetenzzentrums mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union

Kapitel II
ORGANISATION des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 11
Zusammensetzung und Struktur

Abschnitt I
VERWALTUNGSRAT

Artikel 12
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 13
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 14
Vorsitz und Sitzungen des Verwaltungsrates

Artikel 15
Abstimmungsregeln des Verwaltungsrates

Abschnitt II
EXEKUTIVDIREKTOR

Artikel 16
Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit

Artikel 17
Aufgaben des Exekutivdirektors

Artikel 18
Zusammensetzung des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 19
Arbeitsweise des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 20
Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Beirats

Kapitel III
FINANZVORSCHRIFTEN

Artikel 21
Finanzbeitrag der Union

Artikel 22
Beiträge der beteiligten Mitgliedstaaten

Artikel 23
Kosten und Mittelausstattung des Kompetenzzentrums

Artikel 24
Finanzielle Verpflichtungen

Artikel 25
Haushaltsjahr

Artikel 26
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 27
Rechnungslegung des Kompetenzzentrums und Entlastung

Artikel 28
Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung

Artikel 29
Finanzordnung

Artikel 30
Schutz der finanziellen Interessen

Kapitel IV
PERSONAL des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 31
PERSONAL

Artikel 32
Abgeordnete nationale Sachverständige und sonstige Bedienstete

Artikel 33
Vorrechte und Befreiungen

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 34
Sicherheitsvorschriften

Artikel 35
Transparenz

Artikel 36
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen

Artikel 37
Zugang zu Unterlagen

Artikel 38
Überwachung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 39
Haftung des Kompetenzzentrums

Artikel 40
Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union und anwendbares Recht

Artikel 41
Haftung der Mitglieder und Versicherung

Artikel 42
Interessenkonflikt

Artikel 43
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 44
Unterstützung seitens des Sitzmitgliedstaats

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 45
Erste Maßnahmen

Artikel 46
Bestehensdauer

Artikel 47
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 166/1/18

... 62. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Verordnung "Über den Schutz des Haushalts der Union im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprin-zip" (BR-Drucksache 245/18) weist der Bundesrat allerdings erneut darauf hin, dass EUV und AEUV klare Verfahren für die Feststellung von Verstößen gegen das EU-Recht und für deren Sanktionierung - einschließlich der Kürzung von EU-Mitteln - vorsehen. Er sieht weiterhin das Risiko, dass Zahlungsaussetzungen bei den ESI-Fonds vorrangig die regionale Ebene treffen, auch wenn der sanktionierte Verstoß im alleinigen Verantwortungsbereich der nationalen Ebene liegt (vergleiche BR-Drucksache 543/17(B)). In Bezug auf den Verordnungsvorschlag besteht daher noch Erläuterungs- und Erörterungsbedarf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/1/18




I. Allgemeiner Teil

Strategische Ausrichtung

4 Ausgaben

4 Eigenmittelreform

Flexibilität und Stabilität

EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen

II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation

Europäische Strategische Investitionen

4 Binnenmarkt

Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm

III. Zusammenhalt und Werte

Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen

Finanzausstattung der Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik für alle Regionen

Regeln der Mittelverteilung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung

Umsetzung der Programme und Vereinfachung

Wirtschafts - und Währungsunion

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt

4 Allgemeines

Landwirtschaft und Meerespolitik

171. Hauptempfehlung

172. Hauptempfehlung

173. Hilfsempfehlung

183. Hilfsempfehlung

Umwelt - und Klimaschutz

V. Migration und Grenzmanagement

4 Migration

4 Grenzmanagement

VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit

4 Verteidigung

4 Krisenreaktion

VII. Nachbarschaft und die Welt

VIII. Europäische öffentliche Verwaltung

IX. Verfahren

X. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 132/18

... Mit § 5a der Bundeswildschutzverordnung werden die von der Umweltstrafrecht-Richtlinie geforderten strafrechtlichen Sanktionen umgesetzt. Die Ermächtigungsgrundlage ergibt sich aus § 38a Absätze 1 bis 5 BJagdG.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 132/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

G. Nachhaltigkeit/Gleichstellungspolitische Bedeutung

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

§ 2
Verbote

§ 5a
Strafvorschriften

Artikel 2

Anhang

Zu Artikel 1 Nummer 4

Anlage 1
(zu § 2 Absatz 1) Liste der von den Verboten erfassten Wildarten

Teil
A (Besitz)

1. Haarwild

2. Federwild

Teil
B (Handel)

1. Haarwild

2. Federwild

Teil
C (Besitz und Handel)

1. Haarwild

2. Federwild

Anlage 2
(zu § 2 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1) Liste der von bestimmten Verboten ausgenommenen Wildarten

Anlage 3
(zu § 2 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2) Liste der von bestimmten Verboten ausgenommenen Wildarten bei Tätigkeiten nicht zu gewerbsmäßigen Zwecken

Anlage 4
(zu § 3 Absatz 1) Liste der Greife und Falken, deren Haltung beschränkt ist

Anlage 5
(zu § 4 Absatz 1 und § 5) Liste der kennzeichnungspflichtigen Wildarten

1. Haarwild

2. Federwild

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. 2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

III. 3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

V. Nachhaltigkeit/Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Nummer 1:

Artikel 1
Nummer 2:

Artikel 1
Nummer 3:

Artikel 1
Nummer 4:

Artikel 2
:


 
 
 


Drucksache 240/1/18

... 20. Der Bundesrat bekräftigt seine Haltung, grundsätzlich den Ansatz der Kommission zu unterstützen, notwendige Strukturreformen im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester künftig stärker über positive Anreize als über Sanktionen zu befördern (BR-Drucksache 543/18(B), Ziffer 52).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 240/1/18




Konzept des Wi-Ausschusses

Konzept des EU-Ausschusses

Konzept des Fz-Ausschusses


 
 
 


Drucksache 173/18 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat hat darüber hinaus erhebliche Bedenken gegen den Richtlinienvorschlag, soweit er in Artikel 4 privaten Unternehmen mit über 50 Beschäftigten bzw. mehr als 10 Millionen Euro Umsatz Pflichten zur Errichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen von Rechtsverstößen und Folgemaßnahmen auferlegt. Dies führt zu einem übermäßigen Bürokratieaufbau und Kosten bei Unternehmen, die nicht im Verhältnis zum Ziel des Schutzes stehen. Auch bei der Grenze von 50 Beschäftigten oder einem Umsatz von 10 Millionen Euro werden noch viele kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) betroffen sein. Die Grenze erscheint zudem gegriffen und unterscheidet sich von anderen für Unternehmen geltenden Grenzwerten. Dies führt zu weiterer Bürokratie bei den Unternehmen. Auch die Sanktionen in Artikel 17 des Richtlinienvorschlags erscheinen unangemessen.



Drucksache 214/18

... Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene ein Problem. Laut Artikel 3 der Richtlinie trifft jeder Mitgliedstaat "alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Haftpflicht bei Fahrzeugen mit gewöhnlichem Standort im Inland durch eine Versicherung gedeckt ist". Die Richtlinie schreibt zwar keine konkreten Maßnahmen vor, doch sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, wirksame Maßnahmen zur Verringerung von Risiken infolge des Fahrens ohne Versicherungsschutz zu ergreifen. Sie dürfen im Inland systematische Überprüfungen registrierter Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungspolicen vornehmen, Straßenkontrollen durchführen und wirksame Sanktionen gegen die Eigentümer nicht versicherter Fahrzeuge verhängen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

1 Insolvenz des Versicherers

2 Bescheinigungen des Schadenverlaufs

3 Risiken infolge des Fahrens ohne Versicherungsschutz

4 Mindestdeckungssummen

5 Anwendungsbereich der Richtlinie

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

5 REFIT

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Elemente

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 4
Kontrolle der Haftpflichtversicherung

Artikel 28a
Ausschussverfahren

Artikel 28b
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 28c
Bewertung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 430/1/18

... -Grundverordnung unterliegen. Diese trifft im Interesse einheitlicher Bedingungen des Datenschutzes und des freien Datenverkehrs in der EU auch über die Abhilfemaßnahmen und Sanktionen bei Datenschutzverstößen eine abschließende Regelung. Ansprüche nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 430/1/18




1. Zu Artikel 8 Nummer 3 § 21 BDBOSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 12 Nummer 7a - neu - § 38 Absatz 1 Satz 1 und 2 BDSG

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2:

Zu Artikel 12 Nummer 7a

4. Hilfshilfsempfehlung zu Ziffer 2:

Zu Artikel 12 Nummer 7a

5. Hilfshilfsempfehlung zu Ziffer 2:

Zu Artikel 12 Nummer 7a

6. Zu Artikel 12 Nummer 7a - neu - § 44a - neu - BDSG

§ 44a
Anwendung der Vorschriften über das Wettbewerbsrecht

7. Zu Artikel 16 Nummer 10 Buchstabe a § 11 Absatz 1 Nummer 1 BMG , Nummer 26 § 44 Absatz 3 und 4 BMG , Nummer 35 § 58 BMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu Artikel 21 Nummer 3 § 28a Absatz 2 Satz 2, 3, Absatz 3 Satz 2 GenTG

9. Zu Artikel 23 Nummer 4 § 26 Absatz 1 Nummer 1a - neu -, 1b - neu - GenDG

10. Zu Artikel 47 Nummer 7 Buchstabe c - neu - § 10 Absatz 4 AZR

11. Zu Artikel 81 Nummer 4 Buchstabe c § 14 Absatz 8 Satz 1, 2a - neu -, 2b - neu - GewO

12. Zu Artikel 82 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 Satz 1a - neu - IHKG

13. Zu Artikel 128 Nummer 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 204 Absatz 2 Satz 1 SGB VII , Doppelbuchstabe bb § 204 Absatz 2 Satz 2, 3 SGB VII

14. Zu Artikel 131 Änderung der Regelungen über den Sozialdatenschutz im SGB X

15. Zu Artikel 154 Nummer 6 § 16 Absatz 3a Satz 2 LuftSiG

16. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 218/18

... Was die Durchsetzbarkeit von auf der Grundlage solcher Regelungen übermittelten Ersuchen angeht, hängt es von den Vorschriften des betreffenden Mitgliedstaats ab, ob der Diensteanbieter zur Zusammenarbeit verpflichtet ist oder nicht. Die Sanktionen und die Vollstreckung im Falle der Verweigerung sind ebenfalls nur bruchstückhaft geregelt. Auch wenn der Diensteanbieter der Sanktionsanordnung Folge leistet, ist es immer noch schwierig, die ursprüngliche Anordnung zur Bereitstellung der Daten zu vollstrecken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 218/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit dem bestehenden EU-Rechtsrahmen in diesem Bereich

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Richtlinie inwieweit sie den derzeitigen Rahmen verbessert

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Wahl des Instruments

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
: Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
: Begriffsbestimmungen

Artikel 3
: Vertreter

Artikel 4
: Mitteilungen und Sprachen

Artikel 5
: Sanktionen

Artikel 6
: Koordinierung

Artikel 7
, 8, 9 und 10

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vertreter

Artikel 4
Mitteilungen und Sprachen

Artikel 5
Sanktionen

Artikel 6
Koordinierung

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Bewertung

Artikel 9
Inkrafttreten

Artikel 10
Adressaten


 
 
 


Drucksache 777/17

... Im April 2017 wurde eine REFIT-Evaluierung der Richtlinie über schriftliche Erklärungen veröffentlicht.17 Sie ergab, dass alle Interessenträger die Richtlinie für relevant halten und dass sie in den Mitgliedstaaten und in den einzelnen Wirtschaftszweigen in mittlerem bis hohem Maße eingehalten wird. Die Richtlinie war sehr wirksam, was das Erreichen der gesetzten Ziele angeht. Die Wirksamkeit könnte noch verbessert werden, indem der Geltungsbereich so geändert wird, dass mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - d.h. auch jene in neuen Beschäftigungsformen - erfasst werden; weitere Möglichkeiten sind die Verkürzung der Zweimonatsfrist für die Unterrichtung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Verbesserung der Durchsetzung durch die Überarbeitung der Rechtsbehelfe und der Sanktionen bei Nichteinhaltung. Was die Effizienz der Richtlinie anbelangt, so scheinen den Unternehmen durch die Umsetzung keine signifikant höheren Kosten entstanden zu sein. Im Hinblick auf die Kohärenz besteht noch Potenzial für eine weitere Angleichung an die Vorschriften für entsandte und Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer sowie Praktikanten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 777/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Kohärenz mit den in diesem Politikbereich bestehenden Bestimmungen

- Kohärenz mit den Strategien der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags

Kapitel I
- Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
- Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis)

Artikel 3
Pflicht zur Unterrichtung

Artikel 4
Zeitpunkt und Form der Unterrichtung

Artikel 5
Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses

Artikel 6
Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Kapitel III
- Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen)

Artikel 7
Höchstdauer einer Probezeit

Artikel 8
Mehrfachbeschäftigung

Artikel 9
Mindestplanbarkeit der Arbeit

Artikel 10
Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform

Artikel 11
Fortbildung

Kapitel IV
- Tarifverträge

Artikel 12
Tarifverträge

Kapitel V
- Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Einhaltung der Vorschriften

Artikel 14
Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung

Artikel 15
Anspruch auf Rechtsbehelfe

Artikel 16
Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen

Artikel 17
Kündigungsschutz und Beweislast

Artikel 18
Sanktionen

Kapitel VI
- Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Bestimmungen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Übergangsbestimmungen

Artikel 22
Überprüfung durch die Kommission

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten und Artikel 25 - Adressaten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis

Artikel 3
Pflicht zur Unterrichtung

Artikel 4
Zeitpunkt und Form der Unterrichtung

Artikel 5
Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses

Artikel 6
Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Kapitel III
Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen

Artikel 7
Höchstdauer einer Probezeit

Artikel 8
Mehrfachbeschäftigung

Artikel 9
Mindestplanbarkeit der Arbeit

Artikel 10
Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform

Artikel 11
Fortbildung

Kapitel IV
Tarifverträge

Artikel 12
Tarifverträge

Kapitel V
Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Einhaltung der Vorschriften

Artikel 14
Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung

Artikel 15
Anspruch auf Rechtsbehelfe

Artikel 16
Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen

Artikel 17
Kündigungsschutz und Beweislast

Artikel 18
Sanktionen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Bestimmungen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Übergangsbestimmungen

Artikel 22
Überprüfung durch die Kommission

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten

Artikel 25
Adressaten


 
 
 


Drucksache 45/17

... (a) "geschützte Berufsbezeichnung" bezeichnet eine Form der Reglementierung eines Berufs, bei der die Verwendung einer Bezeichnung bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder einer Gruppe von beruflichen Tätigkeiten aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften unmittelbar oder mittelbar einer bestimmten Berufsqualifikation unterliegt und bei einer missbräuchlichen Verwendung dieser Bezeichnung Sanktionen oder andere Maßnahmen verhängt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente für Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ex-ante-Prüfung neuer Maßnahmen

Artikel 5
Rechtfertigung durch Ziele des Allgemeininteresses

Artikel 6
Verhältnismäßigkeit

Artikel 7
Informationen für Interessenträger, Mitwirkung von Interessenträgern

Artikel 8
Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden

Artikel 9
Transparenz

Artikel 10
Überprüfung

Artikel 11
Umsetzung

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Adressaten


 
 
 


Drucksache 524/2/17

... Im Hinblick auf die nach Artikel 25a des Richtlinienvorschlages geforderten Sanktionen eines Pflichtverstoßes sollte zudem auf einen möglichst trennscharfen Katalog meldepflichtiger Gestaltungsmodelle hingewirkt werden.



Drucksache 145/17 (Beschluss)

... 20. Der Bundesrat bittet, im weiteren Rechtsetzungsverfahren zu klären, ob das in Artikel 8 Absatz 1 des Verordnungsvorschlags begründete Verbot der Nutzung von Verarbeitungsfunktionen von Endeinrichtungen dem Wortlaut nach auch jede Zusendung von Spam-Mails als Verarbeitung erfassen und damit der Sanktion des Artikels 23 Absatz 2 Buchstabe a des Verordnungsvorschlags unterstellen soll, und auf entsprechende Klarstellungen hinzuwirken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 145/17 (Beschluss)




2 Grundsätzliches

Rechtssichere Abgrenzung zum Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung

Ausgleich zwischen dem Schutz der Kommunikation und Sicherheitsbelangen

Ausgestaltung des Aufsichtsregimes

Prüfvorbehalte für das weitere Verfahren

Zu Einzelfragen

Zum Verhältnis zur Datenschutz-Grundverordnung

2 Anwendungsbereich

Vertraulichkeit von Telekommunikationsdaten, Schutz von Endeinrichtungen

Verpflichtungen zur Anpassung von Kommunikationsnetze-Software

2 Beschränkungsbefugnisse

Anwendung auf öffentliche Stellen und Gerichte

Unerbetene Kommunikation

Informationspflichten bei Störungen

Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden

Beschwerde und Rechtsschutz

2 Sanktionen

2 Sonstiges

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 315/1/17

... Aufgrund der Bußgeldbewehrung in § 4 NetzDG-E droht die Gefahr eines sogenannten "Overblocking". Plattformbetreiber könnten sich zur Vermeidung von Bußgeldern veranlasst sehen, bei Zweifeln über die Rechtswidrigkeit von Inhalten vorschnell eine Löschung vorzunehmen, aus der sich keinerlei Sanktionen ergeben können, als zu riskieren, dass die Nichtlöschung als Indiz für die Nichterfüllung ihrer Überwachungspflicht mit der Folge der Verhängung hoher Bußgelder herangezogen werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/1/17




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt Erfüllungsaufwand

Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein

11. Zu Artikel 1 Verwaltungsrechtliche Anordnungsbefugnisse einer Aufsichtsbehörde

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

13. Zum Gesetzentwurf insgesamt

14. Zu Artikel 1 Einrichtung einer Clearingstelle

15. Zu Artikel 1 Verhältnis des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Telemediengesetz

16. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 NetzDG

Zum Gesetzentwurf allgemein

18. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 NetzDG

19. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 NetzDG

20. Zum Gesetzentwurf allgemein

21. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 NetzDG

22. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 NetzDG

23. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 NetzDG

24. Zum Gesetzentwurf allgemein

25. Zum Gesetzentwurf allgemein

26. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 und 3 NetzDG

27. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 NetzDG

28. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 NetzDG

29. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4, § 4 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 NetzDG

30. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 6 NetzDG

31. Zu Artikel 1 § 3 NetzDG

32. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 NetzDG

33. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 NetzDG

34. Zu Artikel 1 § 5 Satz 2 NetzDG

35. Zu Artikel 1 § 5 NetzDG

36. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 NetzDG

37. Zu Artikel 2 § 14 Absatz 2 TMG


 
 
 


Drucksache 749/17 (Beschluss)

... 4. Zwar unterstützt der Bundesrat grundsätzlich den Ansatz der Kommission, notwendige Strukturreformen im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester künftig stärker über positive Anreize als über Sanktionen zu befördern (vergleiche BR-Drucksache 543/17(B)). Es ist jedoch nicht ersichtlich, warum es dazu einer erweiterten Möglichkeit zur Überführung von bislang der geteilten Mittelverwaltung unterliegenden Mitteln für kohäsionspolitische Ziele in die direkte Mittelverwaltung durch die Kommission bedarf. Schon heute können Mitgliedstaaten Teile ihrer aus den ESI-Fonds finanzierten Mittel der Technischen Hilfe auf das im Mai 2017 verabschiedete Programm zur Unterstützung von Strukturreformen für den Zeitraum 2017 bis 2020 übertragen.



Drucksache 595/17

... des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Sektoren Obst und Gemüse sowie Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse und zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die in diesen Sektoren anzuwendenden Sanktionen und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 595/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Artikel 1
Änderung des Marktorganisationsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung

§ 1
Anwendungsbereich, Zuständigkeit.

§ 18a
Regelwidrige Doppelfinanzierung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt

1. Artikel 1

2. Artikel 2

II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

III. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeit

3. Genderaspekte

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

IV. Befristung und Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Artikel 2
Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 771/17 (Beschluss)

... - Die in Bezug genommenen Rechtsvorschriften und die darin enthaltenen Begriffsdefinitionen sind in Bezug auf Artikel 3 zu vereinheitlichen, um dem Anspruch eines einheitlichen Rahmens für die Marktüberwachung gerecht zu werden (Beispiel: unterschiedliche Definitionen des Wirtschaftsakteurs im Hinblick auf den privaten Einführer). - Der Begriff "Sanktionen" aus Artikel 61 ist anstelle von "Strafen" zu verwenden, um das in Deutschland bewährte System des Bußgelds national weiter anwenden zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 771/17 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Anwendungsbereich

Zu Begriffsbestimmungen

Zu einzelnen Vorschriften

Zu Berichtspflichten und der Datenübertragung

Zu Kontrollsystemen

Zu Sanktionsregelungen

Zum Anhang

Zur Übersetzung von Dokumenten


 
 
 


Drucksache 247/1/17

... Allerdings darf dabei nicht außer Acht gelassen werden, dass für die Durchsetzung der Wettbewerbsregeln in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Systeme bestehen. Die Regeln des Wettbewerbsrechts sind in den Mitgliedstaaten nicht allein an den Desideraten einer möglichst effizienten Wettbewerbspolitik auszurichten, sondern müssen auch der berechtigten Erwartung Rechnung tragen, dass Straftäter im Rahmen der Gesetze verurteilt und einer gerechten Strafe zugeführt werden. Sie sind Teil des jeweiligen nationalen Sanktionensystems und dürfen sich - insbesondere im Lichte der in Artikel 20 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantierten Gleichheit aller Personen vor dem Gesetz - zu dessen grundlegenden Prinzipien nicht in Widerspruch setzen.



Drucksache 160/1/17

... sind sogar für Verstöße gegen allgemeine Datenschutzbestimmungen strafrechtliche Sanktionen vorzusehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 3 EuropolG

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 8 EuropolG


 
 
 


Drucksache 698/17

... Dazu zählen die Änderung und Streichung einiger Abschnitte der MiFID II, darunter Titel V über die DRSP, Anhang I Abschnitt D sowie die Befugnisse der zuständigen Behörden, Sanktionen über DRSP zu verhängen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 698/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

4 Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Elemente

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2014/65/EU /EU

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2009/138/EG /EG

Artikel 231a
Aufsichtliche Genehmigung hinsichtlich interner Modelle

Artikel 231b
Überprüfung

Artikel 3
Umsetzung

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 5
Adressaten


 
 
 


Drucksache 569/17 (Beschluss)

... . Danach gehört zu den mit Sanktionen belegten Verstößen von Fahrzeugbetreibern auch die Manipulation von Systemen zur Verringerung der Stickoxid-Emissionen. Mit dem Änderungsvorschlag wird dies als Verbotstatbestand aufgenommen und gemäß § 69a Absatz 1 der Verordnung als Ordnungswidrigkeitstatbestand festgelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 47f Absatz 1 StVZO

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 47f Überschrift, Absatz 2 Satz 2 StVZO

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 660/17

... Die in Artikel 138 Absatz 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie festgelegte Mehrwertsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen bildet das Kernstück der derzeitigen Übergangsregelung. Gleichzeitig bietet diese Steuerbefreiung auch die Grundlage für den sogenannten Karussellbetrug. Das endgültige Mehrwertsteuersystem für den Handel innerhalb der EU soll dieses Problem lösen, aber für die Zeit bis dahin haben die Mitgliedstaaten Zwischenlösungen gefordert. Insbesondere verlangten sie, dass die Anforderung in die Mehrwertsteuerrichtlinie aufgenommen wird, dass der Erwerber, der in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung der Gegenstände beginnt, ansässig ist, eine gültige Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer besitzen muss, damit der Lieferer die Steuerbefreiung überhaupt erst anwenden darf. Dies geht über die derzeitige Sachlage hinaus, bei der die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers der Auslegung des Gerichtshofs der Europäischen Union38 zufolge lediglich eine formale Voraussetzung für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung ist. Aufgrund dessen können die Mitgliedstaaten, wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, derzeit lediglich Geldbußen oder Verwaltungssanktionen verhängen, jedoch die Steuerbefreiung an sich nicht verweigern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 660/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Zertifizierter Steuerpflichtiger: Artikel 13a neu

Konsignationslager: Artikel 17a neu , Artikel 243 Absatz 3 und Artikel 262 geändert

Mehrwertsteuer -Identifikationsnummer und Steuerbefreiung bestimmter innergemeinschaftlicher Umsätze: Artikel 138 Absatz 1 geändert

Reihengeschäfte: Artikel 138a neu

Endgültiges System für den Handel innerhalb der Union: Artikel 402 geändert , Artikel 403 und Artikel 404 gestrichen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 13a

Artikel 17a

Artikel 138a

Artikel 262

Artikel 402

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 670/17

... verpflichtet sind, Vorschriften über Sanktionen, die bei Verstößen gegen diese Verordnung zu verhängen sind, zu erlassen, sind die in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 670/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 567/2/17

... bis 2021 vorgesehenen Evaluierung hervorgehoben und festgelegt, dass bis dahin keinerlei Sanktionierung gegenüber den Landwirten erfolgen soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 567/2/17




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 2, Nummer 3, Absatz 3 Nummer 2, Nummer 3

2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 2 - neu -

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Satz 3, Satz 4 - neu -

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 Satz 2 - neu -

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 - neu -

6. Hauptempfehlung zu Ziffer 7

Zu Artikel 1

§ 7
Bewertung der betrieblichen Stoffstrombilanz

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 1

8. Zu Artikel 1 § 6 Überschrift, Absatz 2 bis 6 - neu -, § 7

§ 6
Erstellung und Bewertung der betrieblichen Stoffstrombilanzen

9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 2 *

10. Zu Artikel 1 Anlage 3 Tabelle 2 Fußnote 01 - neu -


 
 
 


Drucksache 153/1/17

... Mit seinem am 17. Januar 2017 verkündeten Urteil (Az. 2 BvB 1/13) hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts ein Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) gemäß Artikel 21 Absatz 2 GG abgelehnt, weil die NPD mangels konkreter Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Gewichts, das es möglich erscheinen lässt, dass ihr Handeln zum Erfolg führt, nicht - wie von Artikel 21 Absatz 2 Satz 1 GG gefordert - "darauf ausgehe", die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Gleichwohl hat es die Feststellung getroffen, dass die NPD ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger nach danach strebe, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen (vgl. Leitsatz 9 zum Urteil). Vor diesem Hintergrund hat das Gericht darauf hingewiesen, dass es dem verfassungsändernden Gesetzgeber freistehe, neben dem Parteiverbot weitere, abgestufte Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Parteien mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung zu schaffen (BVerfG, Urteil vom 17.1.2017 - 2 BvB 1/13 Rn. 625). Diesen Hinweis greift der vorliegende Gesetzentwurf auf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/1/17




'Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes Artikel 21

[A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Artikel 21 Absatz 1 Satz 5 GG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 21 Absatz 3 Satz 2 GG


 
 
 


Drucksache 95/17

... Möglichkeiten eines entsprechenden Vorgehens unterhalb der Schwelle eines Parteiverbots, Artikel 21 Absatz 2 GG, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem jüngsten Urteil zum NPD-Verbot (2 BvB 1/13) aufgezeigt. Einer entsprechenden Verfassungsänderung steht damit die Ewigkeitsgarantie des Artikel 79 Absatz 3 GG nicht entgegen, da ausdrücklich erwähnt wird, es sei Sache des verfassungsändernden Gesetzgebers Möglichkeiten gesonderter Sanktionierung im Falle der Erfüllung einzelner Tatbestandsmerkmale des Artikel 21 Absatz 2 GG zu schaffen. Da der Ausschluss verfassungsfeindlich agierender Parteien von staatlichen Leistungen ein Eingriff in das Recht auf Chancengleichheit darstellt, bedarf es zur Rechtfertigung eines solchen des Vorliegens eines zwingenden Grundes, d.h. eines sich aus der Verfassungsstruktur ergebenden verfassungsrechtlichen Grundes. Das hierbei heranzuziehende Prinzip der wehrhaften Demokratie ist im Sinne praktischer Konkordanz entsprechend zu berücksichtigen.



Drucksache 747/17

... (2) Der Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) umfasst das in der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates11 festgelegte System der multilateralen Überwachung und die darin festgelegte Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken sowie das Verfahren zur Vermeidung eines übermäßigen öffentlichen Defizits gemäß Artikel 126 AEUV, das in der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates12 genauer geregelt wird. Der SWP wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1175/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates13 und die Verordnung (EU) Nr. 1177/2011 des Rates14 weiter gestärkt. Mit der Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates15 kam ein System wirksamer, präventiver und abgestufter Durchsetzungsmechanismen in Form von Sanktionen gegen Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, hinzu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 747/17




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit bestehenden Vorschriften in der EU

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise

3. Rechtliche Aspekte

- Rechtsgrundlage und Verhältnismäßigkeit

- Subsidiarität

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Haushaltspolitische Verantwortung und mittelfristige Ausrichtung der Haushalte

Artikel 4
Teilnahme von nicht zum Euro-Währungsgebiet gehörenden Mitgliedstaaten

Artikel 5
Berichte

Artikel 6
Schlussbestimmungen

Artikel 7
Inkrafttreten

Artikel 8
Adressaten


 
 
 


Drucksache 533/17

... 7. Sanktionen und Maßnahmen nach Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/17




Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

§ 34d
Versicherungsvermittler, Versicherungsberater

§ 34e
Verordnungsermächtigung

§ 147c
Verstoß gegen Wohlverhaltenspflichten bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten

§ 156
Übergangsregelungen zu den §§ 34d und 34e

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 48
Anforderungen an den Versicherungsvertrieb.

§ 48a
Vertriebsvergütung und Vermeidung von Interessenkonflikten

§ 48b
Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot

§ 48c
Durchleitungsgebot

Artikel 3
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

§ 1a
Vertriebstätigkeit des Versicherers

§ 6a
Einzelheiten der Auskunftserteilung

§ 7a
Querverkäufe

§ 7b
Information bei Versicherungsanlageprodukten

§ 7c
Beurteilung von Versicherungsanlageprodukten; Berichtspflicht

§ 7d
Beratung, Information und Widerruf bei bestimmten Gruppenversicherungen

§ 66
Sonstige Ausnahmen

§ 155
Standmitteilung

Artikel 4
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 440/1/17

... vorgesehenen wirksamen, angemessenen und abschreckenden Sanktionen zu belegten Verstößen der Hersteller hinsichtlich der Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Euro VI) umgehend zu ergreifen;



Drucksache 153/17 (Beschluss)

... Mit seinem am 17. Januar 2017 verkündeten Urteil (Az. 2 BvB 1/13) hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts ein Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes abgelehnt, weil die NPD mangels konkreter Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Gewichts, das es möglich erscheinen lässt, dass ihr Handeln zum Erfolg führt, nicht - wie von Artikel 21 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes gefordert - "darauf ausgehe", die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Gleichwohl hat es die Feststellung getroffen, dass die NPD ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger nach danach strebe, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen (vgl. Leitsatz 9 zum Urteil). Vor diesem Hintergrund hat das Gericht darauf hingewiesen, dass es dem verfassungsändernden Gesetzgeber freistehe, neben dem Parteiverbot weitere, abgestufte Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Parteien mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung zu schaffen (BVerfG, Urt. v. 17.1.2017 - 2 BvB 1/13 Rn. 625). Diesen Hinweis greift der vorliegende Gesetzentwurf auf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/17 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 21)

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.