[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

690 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schadstoffen"


⇒ Schnellwahl ⇒

0161/1/20
0028/1/20
0160/2/20
0161/20B
0028/20B
0088/20B
0160/5/20
0091/20
0344/20
0441/20B
0160/1/20
0088/1/20
0161/2/20
0029/20
0268/20
0088/20
0160/20B
0188/20
0098/20
0283/19
0579/19
0435/19
0608/1/19
0491/19
0073/19
0435/19B
0068/19B
0339/19
0655/1/19
0115/19B
0668/19
0022/1/19
0581/19
0022/19B
0523/19
0115/1/19
0591/19B
0491/1/19
0573/19
0486/1/19
0592/19
0584/19
0068/19
0307/1/19
0514/19
0398/19
0115/19
0236/18
0224/18B
0095/18B
0014/1/18
0372/18B
0604/1/18
0221/18
0551/18B
0216/18
0270/18B
0014/18B
0207/1/18
0032/1/18
0216/1/18
0224/1/18
0032/18B
0563/18
0207/18B
0270/1/18
0015/18
0216/18B
0095/1/18
0015/1/18
0173/18
0575/18
0551/18
0575/2/18
0236/3/18
0185/18
0015/18B
0372/2/18
0726/1/17
0481/17B
0090/1/17
0184/1/17
0296/1/17
0647/17B
0157/17B
0721/17
0436/17B
0418/17B
0152/17
0647/1/17
0646/1/17
0060/1/17
0213/1/17
0060/17B
0120/1/17
0726/17B
0418/2/17
0157/1/17
0488/17
0422/17
0726/17
0002/17B
0177/17B
0002/1/17
0717/1/17
0569/17
0422/1/17
0184/17B
0213/17B
0090/17B
0481/17
0120/17
0347/17
0128/17
0436/1/17
0541/17
0488/17B
0533/16
0049/16B
0364/16
0432/16B
0797/16B
0143/16B
0277/1/16
0804/16B
0770/1/16
0540/16
0604/16
0559/1/16
0746/16
0274/1/16
0470/16B
0804/1/16
0080/16
0432/1/16
0079/16
0752/16
0752/16B
0049/1/16
0143/1/16
0455/1/16
0494/16
0455/16B
0797/1/16
0063/16
0746/16B
0752/1/16
0559/16B
0617/16
0281/1/16
0281/16
0332/1/16
0701/16
0550/16
0470/1/16
0340/15B
0143/15
0095/15
0627/1/15
0510/1/15
0629/15B
0340/15
0114/15
0598/15B
0510/15B
0337/15B
0114/15B
0340/1/15
0337/1/15
0619/15
0627/15B
0093/15
0496/15
0343/15
0127/15B
0490/15
0629/1/15
0598/1/15
0144/15
0062/1/15
0127/1/15
0311/14B
0607/1/14
0112/14
0543/1/14
0311/1/14
0308/1/14
0308/14
0308/14B
0362/14
0628/1/14
0436/14B
0034/14
0639/1/14
0034/1/14
0543/14B
0362/1/14
0639/14B
0362/2/14
0628/14B
0436/1/14
0304/14
0304/14B
0441/1/14
0543/14
0157/14B
0073/14
0034/14B
0441/14B
0392/13
0817/1/13
0671/13
0754/13
0768/13B
0758/13
0576/13B
0768/1/13
0671/1/13
0098/13
0710/13B
0710/13
0807/13B
0819/2/13
0576/1/13
0807/1/13
0817/13B
0819/1/13
0710/1/13
0068/13
0818/13B
0188/13
0671/13B
0048/13
0818/1/13
0819/13B
0197/12
0319/12X
0301/12B
0634/12
0745/12
0745/12B
0676/12
0056/1/12
0720/12B
0687/12
0720/12
0778/12
0548/12
0016/12
0190/12
0610/12B
0575/12
0692/12
0435/1/12
0605/12
0610/1/12
0301/1/12
0687/12B
0720/1/12
0230/12
0652/12
0318/12
0618/1/12
0610/12
0687/1/12
0655/12
0195/12
0428/12X
0618/12B
0745/1/12
0809/12
0056/12B
0343/11B
0713/11
0371/11
0070/11B
0590/1/11
0214/11
0179/1/11
0230/11
0179/11B
0519/1/11
0070/1/11
0571/11
0857/11
0578/11B
0344/11
0809/11
0216/11
0153/11B
0216/11X
0070/11
0058/11
0309/11
0730/11
0143/11
0267/11
0153/2/11
0142/11
0578/1/11
0343/1/11
0007/11B
0256/11
0179/11
0230/11B
0153/1/11
0590/11
0635/11
0007/1/11
0825/11
0069/11
0763/11
0088/11B
0216/11B
0874/11
0088/1/11
0519/11
0590/11B
0462/11
0879/10
0616/10
0680/6/10
0117/10B
0614/10B
0196/10
0029/10
0857/10
0680/4/10
0031/10B
0104/10
0117/1/10
0029/10B
0857/1/10
0418/1/10
0532/1/10
0351/10
0418/10
0483/10
0614/1/10
0500/10B
0599/1/10
0879/10B
0503/10
0260/10
0052/10
0675/10
0029/1/10
0693/10
0031/1/10
0230/10
0530/10
0500/1/10
0677/10
0599/10B
0031/10
0005/10
0532/10B
0117/10
0418/10B
0680/10B
0712/09
0070/09
0825/1/09
0023/1/09
0712/1/09
0280/1/09
0280/09
0228/09
0432/09
0826/09
0281/1/09
0626/09
0023/09B
0281/09B
0712/09B
0280/09B
0751/09
0603/09B
0318/09
0595/09
0894/09
0288/09
0825/09B
0050/1/09
0153/09B
0153/1/09
0603/09
0751/1/09
0130/09
0280/09A
0603/1/09
0050/09B
0597/09
0023/09
0491/09
0475/08
0525/08
0688/08
0998/1/08
0768/08A
0294/1/08
0917/08
0857/08B
0797/08
0187/08
0554/08
0385/08
0104/08
0147/08
0467/08
0520/08
0355/08
0147/08B
0010/08A
0567/08
0999/08
0367/08D
0134/1/08
0433/08B
0031/08
0134/08B
0433/1/08
0857/1/08
0036/08
0516/08
0768/08
0588/08
0260/08
0993/08
0403/08
0009/08
0010/08C
0261/08
0689/08
0008/08
0349/08
0575/1/08
0998/08B
0694/08
0567/08B
0520/1/08
0112/08
0567/1/08
0147/1/08
0627/08
0109/07
0360/07
0464/07B
0416/07
0082/07B
0145/07
0206/07
0098/07B
0082/07
0446/07
0789/07
0108/1/07
0797/1/07
0146/07
0681/07
0082/1/07
0464/07
0196/07
0800/07
0196/07B
0712/07
0196/1/07
0819/07
0265/07
0889/07
0108/07B
0108/07
0915/07
0099/07B
0340/07B
0511/07
0241/07
0800/1/07
0370/07
0797/07B
0440/07
0099/07
0340/07
0716/07
0136/07
0722/07
0098/07
0795/07
0464/1/07
0681/1/07
0819/07B
0681/07B
0924/07
0414/06
0640/06
0696/2/06
0505/06
0640/06B
0011/06B
0010/06
0246/1/06
0054/06
0510/06
0514/06
0907/06
0639/06B
0639/1/06
0246/06
0736/06
0696/3/06
0795/06
0011/1/06
0285/06
0162/1/06
0514/06B
0678/06
0640/1/06
0505/06B
0162/06
0872/06
0514/1/06
0170/06
0215/06B
0245/06B
0320/06
0364/06
0645/06
0909/06
0215/06
0246/06B
0162/2/06
0020/1/06
0796/06
0011/06
0553/1/06
0141/06
0020/06
0644/06
0162/06B
0245/06
0696/06
0553/06
0837/06
0590/05
0194/1/05
0240/05
0144/2/05
0229/05B
0552/05B
0361/1/05
0399/1/05
0194/05
0629/05
0829/1/05
0829/05
0144/05B
0703/05B
0553/05B
0313/05
0286/1/05
0397/05
0812/2/05
0185/05
0144/3/05
0144/05
0552/05
0899/05B
0053/05
0361/2/05
0194/05B
0746/05B
0286/05B
0929/05
0361/3/05
0812/05
0746/05
0689/05
0229/1/05
0144/4/05
0463/1/05
0746/1/05
0109/05
0198/05
0102/05
0553/05
0014/1/05
0762/05
0014/05
0552/1/05
0284/1/05
0914/05
0361/05B
0817/05
0726/05
0591/05
0361/4/05
0703/1/05
0535/05
0394/05
0144/1/05
0463/05B
0829/05B
0590/1/05
0399/05B
0284/05
0703/05
0597/05
0899/1/05
0198/05B
0399/05
0014/05B
0524/05
0493/05
0936/05
0361/05
0268/04
0618/04
0707/5/04
0789/04B
0710/04B
0666/2/04
0664/2/04
0789/04
0331/04B
0985/04B
0086/04
0985/04
0304/04B
0710/04
0645/04
0734/04
0664/04
0664/04B
0985/1/04
0666/04
0490/03B
0954/03B
Drucksache 696/06

... Der Übergang von Schadstoffen aus dem Boden in Lebens- und Futtermittelkulturen kann sich auf die Qualität von innerhalb des Binnenmarkts frei gehandelten Produkten auswirken und ein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen. Maßnahmen an der Quelle auf Gemeinschaftsebene werden die Qualitätskontrollen zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit auf einzelstaatlicher Ebene ergänzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Einbeziehung in andere politische Maßnahmen

Artikel 4
Vorsorgemaßnahmen

Artikel 5
Versiegelung

Kapitel II
Risikovermeidung- und –minderung, Wiederherstellung

Abschnitt 1
Bestimmung der Risikogebiete

Artikel 6
Bestimmung durch Erosion, Verluste organischer Substanzen, Verdichtung, Versalzung und Erdrutsche gefährdeter Gebiete

Artikel 7
Methode

Abschnitt 2
Festlegung von Zielen und Maßnahmenprogrammen

Artikel 8
Maßnahmenprogramme zur Bekämpfung von Erosion, Verlusten organischer Substanzen, Verdichtung, Versalzung und Erdrutschen

Kapitel III
Bodenverunreinigung

Abschnitt 1
Vermeidung und Erstellung eines Verzeichnisses

Artikel 9
Vermeidung der Bodenverunreinigung

Artikel 10
Verzeichnis verunreinigter Standorte

Artikel 11
Verfahren zur Bestimmung der Standorte

Artikel 12
Bericht über den Zustand des Bodens

Abschnitt 2
Sanierung

Artikel 13
Sanierung

Artikel 14
Nationale Sanierungsstrategie

Kapitel IV
Sensibilisierung, Berichterstattung und Informationsaustausch

Artikel 15
Sensibilisierung und Beteiligung der Öffentlichkeit

Artikel 16
Berichterstattung

Artikel 17
Informationsaustausch

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Durchführung und Anpassung an den technischen Fortschritt

Artikel 19
Ausschuss

Artikel 20
Bericht der Kommission

Artikel 21
Überprüfung

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 23
Änderung der Richtlinie 2004/35/EG

Artikel 24
Umsetzung

Artikel 25
Inkrafttreten

Artikel 26
Adressaten

Anhang I

Abschnitt 1
Gemeinsame Kriterien für die Bestimmung durch Erosion bedrohter Gebiete

Abschnitt 2
Gemeinsame Kriterien für die Bestimmung durch Verluste organischer Substanzen im Boden bedrohter Gebiete

Abschnitt 3
Gemeinsame Kriterien für die Bestimmung durch Verdichtung bedrohter Gebiete

Abschnitt 4
Gemeinsame Kriterien für die Bestimmung durch Versalzung bedrohter Gebiete

Abschnitt 5
Gemeinsame Kriterien für die Bestimmung durch Erdrutsche bedrohter Gebiete

Anhang II
Auflistung potenziell Boden verschmutzender Tätigkeiten


 
 
 


Drucksache 240/05

... /EG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte (ABl. EU (Nr.) L 146 S. 1, berichtigt ABl. EU (Nr.) L 225 S. 3), behandelt auch Motoren für Binnenschiffe. Vergleichbare internationale Vorschriften der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt zur Emissionsbegrenzung sind bereits in innerstaatliches Recht umgesetzt worden. Das hierzu funktionierende System der Typgenehmigungsverfahren soll im Interesse aller Beteiligten auch im Rahmen der Richtlinie angewandt werden. Sie regelt jedoch auch das Inverkehrbringen; insoweit enthält das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 240/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Allgemeiner Teil

Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 399/1/05

... setzt demgegenüber mit den Merkmalen der "groben Verletzung" verwaltungsrechtlicher Pflichten und der Freisetzung von Schadstoffen "in bedeutendem Umfang" an einer niedrigeren Schwelle an, weil lediglich die Handlung in bestimmter Weise qualifiziert und nicht die in dem Rahmenbeschluss genannten erheblichen Folgen vorausgesetzt werden. Damit wird über den Rahmenbeschluss hinaus der weite Bereich derjenigen Fälle pönalisiert, in denen zwar unter grobem Verstoß gegen verwaltungsrechtliche Pflichten in bedeutendem Umfang Schadstoffe eingebracht werden, sich eine erhebliche Verschlechterung von Luft, Boden oder Wasser aber nicht feststellen lässt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/1/05




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 325 Abs. 5 StGB Artikel 1 Nr. 3 ist zu streichen.

2. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c § 330d Abs. 2 StGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c § 330d Abs. 2 StGB

4. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten,


 
 
 


Drucksache 194/05

... 5. Menge des nach der Behandlung in Abwasseranlagen eingeleiteten oder unbehandelt eingeleiteten Abwassers sowie die jeweiligen Konzentrationen und Frachten an Schadstoffen und Schadstoffgruppen nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Gender Mainstreaming

Entwurf

Artikel 1
Umweltstatistikgesetz - UStatG

§ 1
Zwecke der Umweltstatistik, Anordnung als Bundesstatistik

§ 2
Erhebungen, Berichtsjahr

§ 3
Erhebung der Abfallentsorgung

§ 4
Erhebung der Abfälle, über die Nachweise zu führen sind

§ 5
Erhebung der Entsorgung bestimmter Abfälle

§ 6
Aufbereitung und Veröffentlichung der abfallstatistischen Erhebungen

§ 7
Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserbeseitigung

§ 8
Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserbeseitigung

§ 9
Erhebungen der Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von sowie der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

§ 10
Erhebung der Luftverunreinigungen

§ 11
Erhebung bestimmter ozonschichtschädigender und klimawirksamer Stoffe

§ 12
Erhebung der Arten und Lebensräumen von gemeinschaftlicher Bedeutung

§ 13
Erhebung der Landschaftsprogramme, Landschaftsrahmenpläne und Landschaftspläne sowie bestimmter naturschutzrelevanter Flächenkategorien

§ 14
Erhebungen der Umweltschäden und Haftungsfälle

§ 15
Erhebung der Aufwendungen für den Umweltschutz.

§ 16
Erhebung der Waren und Dienstleistungen für den Umweltschutz

§ 17
Hilfsmerkmale

§ 18
. Auskunftspflicht

§ 19
Anschriftenübermittlung

§ 20
Übermittlung

§ 21
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21


 
 
 


Drucksache 629/05

... führen (AB1. EG (Nr.) L 244 S. 1) bzw. Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG (AB1. EU (Nr.) L 158 S. 7, Nr. L 229 S. 5). Die Verordnung bezeichnet also diejenigen Tatbestände, deren Verletzung neben dem bereits bestehenden chemikalienrechtlichen Sanktionssystem des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

1. § 1 wird wie folgt geändert:

2. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt:

3. Nach § 5 wird folgender § 6 eingefügt:

§ 6
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe

4. Die bisherigen § § 5a und 6 werden die §§ 7 und 8.

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Einführung

2. Kosten und Preiswirkungen

3. Gender-Mainstreaming

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1
Nr.1 Buchstabe a)

Artikel 1
Nr.1 Buchstabe b)

Artikel 1 Nr. 2 und 3 (Neueinfügung der § § 2a und 6) Zu § 2a

Zu § 6

Artikel 2
(Neubekanntmachungserlaubnis)


 
 
 


Drucksache 829/05

... Schon lange ist bekannt, dass die Luftverschmutzung ein signifikantes Risiko für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt darstellt. Im Jahr 1996 wurde die Rahmenrichtlinie Luftqualität verabschiedet, die einen gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität in der EU festlegte. Die Rahmenrichtlinie enthielt weiter eine Liste prioritär zu berücksichtigender Schadstoffe, für die die Luftqualitätsziele in Einzelrechtsvorschriften festgelegt werden sollten. Im Anschluss wurden vier Einzelrichtlinien für bestimmte Schadstoffe und eine Entscheidung des Rates erlassen, die den Austausch von Informationen im Zusammenhang mit der Überwachung der Luftqualität regelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 829/05




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Konsultation betroffener und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. ERGÄNZENDE Informationen

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verantwortungsbereiche

Kapitel II
Beurteilung der Luftqualität

Artikel 4
Festlegung von Gebieten und Ballungsräumen

Artikel 5
Beurteilungsverfahren

Artikel 6
Beurteilungskriterien

Artikel 7
Probenahmestellen

Artikel 8
Referenzmessmethoden

Artikel 9
Beurteilungskriterien

Artikel 10
Lage von Probenahmestellen für die Messung von Ozon

Artikel 11
Referenzmessmethoden

Kapitel III
Kontrolle der Luftqualität

Artikel 12
Anforderungen für Gebiete, in denen die Werte unterhalb der Grenzwerte und Konzentrationshöchstwerte liegen

Artikel 13
Grenzwerte für den Schutz der menschlichen Gesundheit

Artikel 14
Kritische Werte

Artikel 15
Ziel für die Reduzierung der Exposition gegenüber PM2,5und Konzentrationsobergrenzen für den Schutz der menschlichen Gesundheit

Artikel 16
Anforderungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die Ozonkonzentrationen die langfristigen Ziele überschreiten

Artikel 17
Anforderungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die Ozonkonzentrationen die langfristigen Ziele erfüllen

Artikel 18
Erforderliche Maßnahmen bei Überschreitung der Informationsschwelle oder der Alarmschwellen

Artikel 19
Emissionen aus natürlichen Quellen

Artikel 20
Verlängerung der Fristen für die Erfüllung der Vorschriften und Ausnahmen von der vorgeschriebenen Anwendung bestimmter Grenzwerte

Kapitel IV
Pläne und Programme

Artikel 21
Pläne oder Programme für die Luftqualität

Artikel 22
Pläne für kurzfristige Maßnahmen

Artikel 23
Grenzüberschreitende Luftverschmutzung

Kapitel V
Informations- und Berichtspflicht

Artikel 24
Unterrichtung der Öffentlichkeit

Artikel 25
Übermittlung von Informationen und Berichten

Artikel 26
Änderung und Durchführung

Kapitel VI
Ausschuss, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 27
Ausschuss

Artikel 28
Sanktionen

Artikel 29
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 30
Überprüfung

Artikel 31
Umsetzung

Artikel 32
Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 33
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Anhang I
Datenqualitätsziele

A. Datenqualitätsziele für die Luftqualitätsbeurteilung

B. Ergebnisse der Beurteilung der Luftqualität

C. QUALITÄTSSICHERUNG bei der Beurteilung der Luftqualität - Validierung der Daten

Anhang II
Festlegung der Anforderungen für die Beurteilung der Konzentration von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und STICKSTOFFOXIDEN PArtikeln (PM10 und PM2,5), BLEI, Kohlenmonoxid und BENZOL IN der LUFT innerhalb eines Gebiets oder Ballungsraums

A. OBERE und UNTERE Beurteilungsschwellen

B. ÜBERSCHREITUNG der oberen und UNTEREN Beurteilungsschwellen

Anhang III
LAGE der PROBENAHMESTELLEN für Messungen von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und STICKSTOFFOXIDEN, PArtikeln (PM10 und PM2,5), BLEI, Kohlenmonoxid und BENZOL IN der LUFT

A. STANDORTWAHL auf MAKROEBENE

B. UNMITTELBARE UMGEBUNG

C. DOKUMENTATION und Überprüfung der STANDORTWAHL

Anhang IV
Messungen an Messstationen für Hintergrundquellen (konzentrationsunabhängig)

A. Ziele

B. Stoffe

C. STANDORTKRITERIEN

Anhang V
Kriterien für die Festlegung der Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen von Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2) und STICKSTOFFOXIDEN, PArtikeln (PM10, PM2,5), BLEI, Kohlenmonoxid und BENZOL IN der LUFT

A. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung von Grenzwerten oder Konzentrationsobergrenzen für den Schutz der menschlichen Gesundheit und von Alarmschwellen IN Gebieten und Ballungsräumen, IN denen ortsfeste Messungen die einzige Informationsquelle darstellen

B. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung der VORGABEN für die REDUZIERUNG der PM2,5-Exposition zum Schutz der menschlichen Gesundheit

C. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung der VORGABEN für kritische Werte zum Schutz der VEGETATION IN anderen Gebieten ALS Ballungsräumen

Anhang VI
REFERENZMETHODEN für die Beurteilung der Konzentration von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und STICKSTOFFOXIDEN, PArtikeln (PM10 und PM2,5), BLEI, Kohlenmonoxid, BENZOL und OZON

A. REFERENZMESSMETHODEN

1. Referenzmethode zur Messung der Schwefeldioxidkonzentration

2. Referenzmethode zur Messung der Konzentration von Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden

3. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von Blei

4. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von PM12

5. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von PM2,5

6. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von Benzol

7. Referenzmethode für die Messung der Kohlenmonoxidkonzentration

8. Referenzmethoden für die Messung der Ozonkonzentration

B. Nachweis der Gleichwertigkeit

C. NORMUNG

Anhang VII
ZIELWERTE und langfristige Ziele

A. ZIELWERTE und langfristige Ziele für OZON

1. Begriffsbestimmungen und Kriterien

2. Zielwerte

3. Langfristige Ziele

Anhang VIII
Kriterien zur Einstufung von PROBENAHMESTELLEN für die Beurteilung der Ozonkonzentrationen und zur Bestimmung ihrer STANDORTE

A. STANDORTWAHL auf MAKROEBENE

B. UNMITTELBARE UMGEBUNG

C. DOKUMENTATION und Überprüfung der STANDORTWAHL

Anhang IX
Kriterien zur Bestimmung der Mindestzahl von PROBENAHMESTELLEN für die ortsfesten Messungen von Ozonkonzentrationen

A. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Luftqualität IM Hinblick auf die Einhaltung der ZIEL-Werte, der langfristigen Ziele und der Informations- und Alarmschwellen, SOWEIT SOLCHE Messungen die einzige Informationsquelle darstellen

B. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen IN Gebieten und Ballungsräumen, IN denen die langfristigen Ziele Eingehalten werden

Anhang X
MESSUNG von Ozonvorläuferstoffen

A. Ziele

B. Stoffe

C. STANDORTKRITERIEN

Anhang XI
GRENZWERTE zum Schutz der menschlichen Gesundheit

Anhang XII
INFORMATIONSSCHWELLE und Alarmschwellen

A. Alarmschwellen für andere SCHADSTOFFE ALS OZON

B. INFORMATIONSSCHWELLE und Alarmschwelle für OZON

Anhang XIII
kritische Werte für den Schutz der VEGETATION

Anhang XIV
REDUZIERUNG der Exposition und Konzentrationsobergrenze für PM2,5

A. INDIKATOR für die durchschnittliche Exposition

B. ZIEL für die REDUZIERUNG der Exposition

C. Konzentrationsobergrenze

Anhang XV
IN den ÖRTLICHEN, REGIONALEN und einzelstaatlichen PLÄNEN und PROGRAMMEN zur Verbesserung der Luftqualität ZU BERÜCKSICHTIGENDE Informationen

A. NACH Artikel 21 Pläne oder Programme ZU ÜBERMITTELNDE Informationen

1. Ort der Überschreitung der Grenzwerte:

2. Allgemeines

3. Zuständige Behörden

4. Art und Beurteilung der Verschmutzung

5. Ursprung der Verschmutzung

6. Analyse der Lage

7. Angaben zu den bereits vor dem Inkrafttreten dieser Richtlinie durchgeführten Maßnahmen oder bestehenden Verbesserungsvorhaben

8. Angaben zu den nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie zur Verminderung der Verschmutzung beschlossenen Maßnahmen oder Vorhaben

9. Angaben zu den geplanten oder langfristig angestrebten Maßnahmen oder Vorhaben.

10. Liste der Veröffentlichungen, Dokumente, Arbeiten usw., die die in diesem Anhang vorgeschriebenen Informationen ergänzen.

B. NACH Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe b ZU ÜBERMITTELNDE Informationen Programm zur Luftreinhaltung

Anhang XVI
UNTERRICHTUNG der Öffentlichkeit

Anhang XVII
Korrelationstabelle


 
 
 


Drucksache 286/1/05

... /EG für die vorwiegend verkehrsspezifischen Luftschadstoffen PMl0 und NO



Drucksache 552/05

... -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge entsprechend ihrem Beitrag zur Schadstoffbelastung (KfzKennzVO) - ...

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Verordnung

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffklassen und Emissionsgruppen

1 Schadstoffklassen

1.1 Schadstoffklasse 1:

1.2 Schadstoffklasse 2:

1.3 Schadstoffklasse 3:

1.4 Schadstoffklasse 4:

1.5 Schadstoffklasse 5:

1.6 Schadstoffklasse 0:

1.7 Kraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor z.B. Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge werden stets der bestmöglichen Schadstoffklasse zugeordnet.

2. Emissionsgruppen

§ 3
Kennzeichnung

§ 4
Ausgabe der Plaketten

§ 5
In-Kraft-Treten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nr. 1

Zu. 1.1

Zu 1.2

Zu 1.3

Zu 1.4

Zu Nr. 1

zu Nr. 1

zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 53/05

Abfallmenge zu reduzieren sowie den Eintrag von Schadstoffen aus

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 53/05




Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Abfallwirtschaftliche Ziele

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Pflichten beim Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten

§ 4
Produktkonzeption

§ 5
Stoffverbote

§ 6
Einrichten der Gemeinsamen Stelle, Registrierung, Finanzierungsgarantie

§ 7
Kennzeichnung

§ 8
Vertrieb mit Hilfe der Fernkommunikationstechnik

Abschnitt 3
Sammlung, Rücknahme, Behandlungs- und Verwertungspflichten

§ 9
Getrennte Sammlung

§ 10
Rücknahmepflicht der Hersteller

§ 11
Behandlung

§ 12
Verwertung

§ 13
Mitteilungs- und Informationspflichten der Hersteller

Abschnitt 4
Gemeinsame Stelle, zuständige Behörde

§ 14
Aufgaben der Gemeinsamen Stelle

§ 15
Organisation der Gemeinsamen Stelle

§ 16
Aufgaben der zuständigen Behörde

Abschnitt 5
Beleihung

§ 17
Ermächtigung zur Beleihung

§ 18
Aufsicht

§ 19
Beendigung der Beleihung

Abschnitt 6
Schlussbestimmungen

§ 20
Beauftragung Dritter

§ 21
Widerspruch und Klage

§ 22
Kosten

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Übergangsvorschriften

§ 25
Inkrafttreten

Anhang I
Liste der Kategorien und Geräte

Anhang II
Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten nach § 7

Anhang III
Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Elektro- und Elektronikaltgeräten nach § 11 Abs. 2

Anhang IV
Technische Anforderungen nach § 11 Abs.2 Satz 4


 
 
 


Drucksache 286/05 (Beschluss)

... /EG für die vorwiegend verkehrsspezifischen Luftschadstoffen PM10 und NO



Drucksache 812/05

... : Verhältnis jedes limitierten Schadstoffes "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 812/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitischen Auswirkungen

Verordnung

29. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung *

Artikel 1

Artikel 2

Anhang zu
Artikel 1 Nr. 4 Anlage XXVI (zu § 47 Abs. 3a)

1. Allgemeines

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen

2. Definitionen der Minderungsstufen

3. Anforderungen an offene Partikelminderungssysteme

3.1 Übereinstimmungskriterien für offene Partikelminderungssysteme

3.2 Prüfung des offenen Partikelminderungssystems

3.3 Durchführung des Dauerlaufs

3.4 Prüfungen im Dauerlauf

3.5 Abgasuntersuchung

3.6 Worst-Case-Regeneration nach dem Dauerlauf

3.7 Abgasmessungen während des Dauerlaufs

3.8 Bewertung des offenen Partikelminderungssystems

4. Anforderungen an ein offenes Partikelminderungssystem zur Bildung einer Fahrzeugfamilie

4.1 Übereinstimmungskriterien für Fahrzeugfamilien

4.2. Auswahl der Prüffahrzeuge

4.3 Prüfkriterien des Verwendungsbereiches innerhalb einer Familie nach Anhang I Abschnitt 1.2

4.4. Prüf- und Messablauf auf dem Rollenprüfstand

4.5 Bewertung der offenen Partikelminderungssysteme für den Verwendungsbereiches innerhalb einer Fahrzeugfamilie

5. Anforderungen an periodisch regenerierende Partikelminderungssysteme

6. Genehmigung

6.1 Neue Kraftfahrzeuge

6.l.1 EG-Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis

6.1.2 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge

6.2 Für den Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge

6.2.1 EG-Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis

6.2.2 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge

6.2.3 Partikelminderungssystem für die Nachrüstung

7. Genehmigungsbehörde

8. Rücknahme der Genehmigung

9. Zusätzliche Anforderungen

9.1 Betriebsverhalten

9.2 Geräuschverhalten

9.3 Additivierung

9.4. Elektromagnetische Verträglichkeit

10. Einbau und Abnahme der Nachrüstung mit einem genehmigten Partikelminderungssystem

10.1 Einbau

10.2 Abnahme

Anhang I
(Übersicht über Prüfabläufe)

1. Offene Partikelminderungssysteme

1.1 Partikelminderungssystem:

1.2 Verwendungsbereich für Fahrzeugfamilien

2 Geschlossene Partikelminderungssysteme

2.1 Partikelminderungssystem:

2.2 Verwendungsbereich für Fahrzeugfamilien Herstellervorschläge zur Vorkonditionierung

Anhang II
(zu Nr. 6.1.1, 6.2.1 oder Nr. 6.2.3)

Anhang III
(zu Nr. 6.1.2, Nr. 6.2.2 oder 6.2.3)

Anhang IV
(zu Nr. 3 oder Nr. 5)

Anhang V
(zu Nr. 10.2)

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den Einzelbestimmungen

1. Zum Einleitungssatz

2. Zu Artikel 1

2.1 Zu Artikel 1 Nr. 1 Inhaltsübersicht

2.3 Zu Artikel 1 Nr. 3 § 72

2.4 Zu Artikel 1 Nr. 4 Anlage XXVI

3. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 689/05

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zum Abschluss des UNECE-Protokolls über Register zur Erfassung der Freisetzung und Übertragung von Schadstoffen im Namen der Europäischen Gemeinschaft



Drucksache 109/05

... /EG des Europäischen Parlamentes und des Rats zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte an den technischen Fortschritt in deutsches Recht mit Ausnahme der Anforderungen an Binnenschiffsmotoren. Der Bereich der Binnenschiffsmotoren der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 109/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Erste Verordnung

Artikel 1

1. § 1 wird wie folgt gefasst:

§ 1
Anwendungsbereich

2. § 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

3. § 3 wird wie folgt geändert:

4. § 4 wird wie folgt geändert:

5. § 7 wird wie folgt geändert:

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

Zu 1

Zu 2

Zu 2i

Zu 2j

Zu 3

Zu 4

Zu 5

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 102/05

... Erhöhte Quecksilberkonzentrationen sind in vielen Teilen der Welt festzustellen. In bestimmten Fällen sind diese großenteils auf lokale Quellen zurückzuführen, insbesondere auf den Goldbergbau im kleinen Maßstab in Südamerika, Afrika und Asien. Als grenzüberschreitender Schadstoff kann Quecksilber jedoch in Regionen gelangen, die weit von der eigentlichen Quelle entfernt sind. Dies heißt, dass eine kurzfristige lokale Verschmutzung langfristig den globalen Pool vergrößert. Dies hat auch zur Verunreinigung von Regionen wie der Arktis geführt, in denen es keine oder nur wenige Quecksilberquellen gibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 102/05




1. Einführung

2. DieQuecksilberproblematik

2.1. Die Quecksilbergefahr

2.2. Eine globale Perspektive

3. Ziele

4. Emissionsminderung

Maßnahme 1.

Maßnahme 2.

Maßnahme 3.

Maßnahme 4.

5. Verringerung des Angebots

Maßnahme 5.

6. Verringerung der Nachfrage

Maßnahme 6.

Maßnahme 7.

Maßnahme 8.

7. ÜBERSCHÜSSE und Reservoire

Maßnahme 9.

Maßnahme 10.

8. Schutz VOR Exposition

Maßnahme 11.

Maßnahme 12.

9. Verbesserung der Kenntnisse

10. Förderung internationaler Massnahmen

11. Überprüfung

12. Schlussfolgerungen

2 Anmerkungen


 
 
 


Drucksache 14/05

... -/AbfG nicht ausgeschlossen. Die Deponie als Bauwerk erfordert eine Reihe von Baumaßnahmen hinsichtlich Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge, die grundsätzlich nicht nur mit Primärbaustoffen erfolgen, sondern auch mit entsprechend geeigneten Abfällen zur Verwertung durchgeführt werden können. In diesem Rahmen ist in Anwendung von § 4 Abs. 3 KrW-/AbfG eine stoffliche Verwertung von Abfällen auf einer Deponie dann gegeben, wenn nach einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise, unter Berücksichtigung der im einzelnen Abfall bestehenden Verunreinigungen der Hauptzweck der Maßnahme in der Nutzung des Abfalls und nicht in der Beseitigung des Schadstoffpotentials liegt und wenn diese Verwertung ordnungsgemäß und schadlos erfolgt. Unter Einbeziehung des Standes der Technik nach § 12

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten der öffentlichen Haushalte

F. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze

§ 4
Einsatz und Zuordnung

§ 5
Inverkehrbringen von Abfällen

§ 6
Überwachung und Dokumentation

§ 7
Ordnungswidrigkeiten

§ 8
Übergangsregelung

§ 9
Inkrafttreten

Anhang 1
Zuordnungskriterien für den Einsatz von Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff sowie für den unmittelbaren Einsatz als Deponieersatzbaustoff (zu § 4)

Tabelle

Tabelle

Anhang 2
Vorgaben zur Beprobung (zu § 6 Abs. 1 und Anhang 1)

Anhang 3
Anforderungen bei dem Einsatz von stabilisierten oder verfestigten Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff und deren Verwendung als Deponieersatzbaustoff (zu § 3 Abs. 3)

1. Grundsätzliche Voraussetzungen für den Einsatz von stabilisierten oder verfestigten Abfällen als oder zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff

2. Zuordnung von und Anforderungen an stabilisierte oder verfestigte Abfälle

3. Anforderungen

4. Untersuchungsverfahren zum Nachweis der Verfestigung und der Stabilisierung

5. Bekanntmachungen sachverständiger Stellen

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziele und Konzeption der Verordnung

III. Gender-Mainstreaming

1. Kosten

2. Preiswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Nummer 1

Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Anhang 1:

Zu Anhang 2:

Zu Anhang 3:


 
 
 


Drucksache 535/05

... F. in der Erwägung, dass das Protokoll von Kiew über die Schaffung von Registern zur Erfassung der Freisetzung und Übertragung von Schadstoffen dazu beiträgt, die Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen, die Verschmutzung zu verringern und die nachhaltige Entwicklung zu fördern,



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.