[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

572 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schaub"


⇒ Schnellwahl ⇒

0314/20B
0013/20
0497/20
0008/20
0009/20
0268/20
0088/20
0362/20
0314/1/20
0362/20B
0418/19
0338/19
0661/19
0418/19B
0033/19B
0433/19B
0517/19
0248/19
0294/1/19
0232/1/19
0294/19B
0645/19B
0299/19B
0443/19B
0168/19
0299/19
0433/19
0443/19
0645/19
0405/3/18
0431/18B
0251/18
0166/18B
0431/1/18
0020/18
0202/18
0423/18B
0147/18B
0423/1/18
0405/2/18
0147/1/18
0053/18B
0416/18B
0383/18B
0053/18
0414/18
0166/1/18
0309/18
0103/18
0416/1/18
0383/1/18
0691/17
0268/17B
0162/1/17
0164/1/17
0001/2/17
0001/1/17
0001/17B
0279/1/17
0650/1/17
0164/17B
0039/17
0256/17
0681/17
0387/17
0650/17B
0279/17B
0601/1/16
0603/16
0072/16
0302/16
0236/1/16
0601/16B
0236/16B
0316/16
0304/16
0073/1/16
0658/1/16
0542/16
0678/16
0569/16
0123/16B
0303/16
0123/1/16
0814/5/16
0546/16
0018/16
0166/16
0173/16B
0521/2/16
0407/16
0173/1/16
0521/16B
0092/1/15
0024/15
0022/15
0092/15B
0196/15
0052/15
0258/15B
0093/14
0642/1/14
0636/2/14
0402/14
0193/1/14
0430/14B
0580/14
0353/1/14
0653/14
0635/14
0642/14B
0430/1/14
0398/14
0400/14
0636/1/14
0272/14B
0272/1/14
0436/1/14
0448/13
0097/13
0207/13
0470/13
0635/13B
0370/1/13
0032/13
0370/13B
0028/1/13
0219/13B
0204/13
0315/13
0315/13B
0120/1/13
0017/13
0326/13
0203/13
0380/13
0635/1/13
0120/13
0290/13
0262/1/13
0120/13B
0706/13
0663/13
0444/13
0262/13B
0136/1/12
0467/1/12
0363/12
0557/12
0517/1/12
0520/12
0164/12B
0519/12
0818/12B
0021/12B
0791/1/12
0791/12B
0173/12B
0575/12
0467/12B
0313/12
0139/12B
0663/12B
0309/12
0173/1/12
0465/12
0388/12B
0139/12
0136/12B
0467/12
0310/12
0021/1/12
0503/12B
0818/1/12
0229/12
0308/12
0717/12
0171/1/12
0663/1/12
0515/12
0413/1/12
0517/12B
0148/12
0164/2/12
0413/12B
0038/12
0462/12
0078/12
0388/1/12
0819/12
0114/1/11
0572/11
0317/11B
0413/1/11
0573/11
0129/11B
0576/11
0706/1/11
0712/11
0339/11
0809/11
0853/11
0574/11
0086/1/11
0310/11
0067/11
0706/11
0150/11
0129/1/11
0317/1/11
0647/1/11
0041/2/11
0342/11B
0253/11B
0833/11
0209/1/11
0114/11B
0054/11
0086/11B
0413/11B
0045/11
0087/11
0041/11B
0342/1/11
0647/11B
0706/11B
0706/2/11
0317/11
0045/1/10
0439/1/10
0183/10
0808/10
0413/1/10
0647/1/10
0069/10B
0738/10B
0042/10
0312/10
0226/10
0846/10
0808/10B
0722/10
0141/10
0439/10B
0856/10
0854/10
0169/10
0225/10
0477/10
0183/10B
0460/10
0011/10
0490/10
0025/10B
0183/1/10
0247/10B
0413/10B
0025/1/10
0530/10
0781/10
0738/1/10
0031/10
0271/10
0067/10
0247/10
0647/10B
0045/10B
0808/09
0617/1/09
0646/09
0602/09
0174/1/09
0277/1/09
0535/09
0819/1/09
0877/09
0066/09
0617/09B
0180/09
0211/09
0339/09
0386/09
0688/09
0160/09
0730/1/09
0167/09
0154/09
0179/09B
0003/09B
0178/09B
0003/1/09
0271/09
0277/09B
0819/09B
0178/1/09
0179/1/09
0650/08B
0248/1/08
0166/1/08
0551/08
0648/08B
0499/08B
0757/08
0755/08
0524/08
0569/08B
0479/1/08
0304/08B
0543/1/08
0109/08
0538/08
0113/08
0847/08B
0755/08B
0302/1/08
0101/08
0010/08A
0848/1/08
0996/1/08
0505/08
0996/08
0996/08B
0648/08
0716/08
0167/08
0402/08
0559/08
0210/08
0010/08B
0302/08B
0100/08B
0775/08B
0109/08B
0249/1/08
0304/08
0239/1/08
0829/08B
0009/08
0180/08
0012/1/08
0700/08
0100/1/08
0010/08C
0166/08B
0650/1/08
0248/08B
0580/08
0755/1/08
0745/08
0096/08
0302/08
0024/08
0249/08B
0175/08
0012/08B
0829/1/08
0100/3/08
0543/08B
0499/1/08
0847/08
0010/1/08
0847/1/08
0479/08B
0775/1/08
0124/1/07
0283/07
0757/07
0567/07
0276/07
0718/07
0560/07
0820/07B
0008/1/07
0559/07B
0008/07
0599/07
0676/07
0354/07
0604/1/07
0901/07B
0008/07B
0600/07B
0820/1/07
0559/1/07
0320/07
0150/07B
0150/07
0063/07
0901/07
0763/07
0604/07
0061/07
0033/07
0096/07
0065/07
0087/07
0600/1/07
0600/07
0604/07B
0425/1/06
0910/1/06
0315/06
0425/06B
0555/06
0938/1/06
0329/06
0229/06
0426/1/06
0228/06
0155/1/06
0676/1/06
0537/06
0071/06B
0064/06
0549/06
0426/06B
0548/06
0250/06
0071/1/06
0298/06
0778/1/06
0120/06
0155/06B
0094/1/06
0938/06B
0160/06
0120/06B
0253/06
0426/06
0676/06B
0623/06
0356/06
0398/06
0302/06
0141/06
0153/06
0064/06B
0367/06
0303/06
0550/1/05
0725/05B
0252/05
0829/1/05
0725/1/05
0286/1/05
0397/05
0078/05
0239/05
0003/05
0329/05
0515/1/05
0290/05B
0252/05B
0926/05
0331/1/05
0286/05B
0550/05B
0401/05
0237/1/05
0273/1/05
0252/1/05
0937/05B
0273/05B
0937/1/05
0168/1/05
0940/05
0509/05
0724/05
0002/05B
0237/05B
0002/1/05
0631/05
0097/05
0290/1/05
0390/05
0168/05B
0320/05
0919/04
0789/04B
0466/04
0270/04
0280/1/04
0867/1/04
0280/04B
0726/04
0361/04B
0867/04B
0591/04
0818/04
0663/03
0663/03B
Drucksache 808/10 (Beschluss)

... Aus Sicht der Auftraggeber sind die Gebührenerhöhungen mit einem Gesamtvolumen von rund 50 Prozent überschaubar. Bei der Bewertung dieser Erhöhung sind die geringen Ausgangswerte der gegenwärtigen Gebühren zu bedenken.



Drucksache 722/10

... Die Bundesregierung ging bei der Beschlussfassung über den Kabinettentwurf des Steuerbürokratieabbaugesetzes im Jahr 2008 davon aus, dass die Wirtschaft durch die Einführung der elektronischen Übermittlung von Gewinn- und Verlustrechnungen bei anfänglich überschaubaren Umstellungskosten jährlich um rund 15 Mio. Euro entlastet wird. Auf Grundlage dieser geschätzten Einsparungen hat auch der Deutsche Bundestag das Gesetz beschlossen. Auch wenn eine Abschätzung der Umstellungskosten und der jährlichen Bürokratiekosten ohne Kenntnis der konkreten Ausgestaltung schwierig war und nur eine grobe Zielrichtung vorgeben kann, gilt es nun, diese Prognose als Orientierung für die Überarbeitung der E-Bilanz heranzuziehen. Wesentlich dürfte es daher sein, die von den Unternehmen zu übermittelnden Daten auf das erforderliche Maß zu begrenzen.



Drucksache 141/10

... Die Kommission schlägt vor, dass jeder Mitgliedstaat in jedem Jahr, in dem ein Auswahlverfahren stattfindet, bis zu zwei Stätten vorschlagen kann. So wird die Zahl der Stätten auf ein überschaubares Maß begrenzt, und die Mitgliedstaaten, deren Auswahl an potenziell geeigneten Stätten recht unterschiedlich ist, verfügen über eine gewisse Flexibilität.



Drucksache 439/10 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, europaweite Mindeststandards für Sicherungssysteme vorrangig im Bereich von Lebensversicherungen und substitutiven Krankenversicherungen einzuführen. Dessen ungeachtet kann eine Einbeziehung von Sachversicherungen vor allem dann sinnvoll sein, wenn es um die Abdeckung erheblicher wirtschaftlicher Risiken geht. Betroffen sind etwa Gebäude- und Elementarversicherungen. Soweit die bei einer Insolvenz des Versicherungsunternehmens entstehenden Nachteile für den Versicherungsnehmer und die Anspruchsberechtigten jedoch überschaubar sind, sollte eine Begrenzung in Betracht gezogen werden. Denn jede Ausweitung der Sicherungssysteme erhöht deren Finanzbedarf. Das wirkt sich auf die von den Versicherungsunternehmen abzuführenden Beiträge und damit zwangsläufig auch auf die von den Versicherungsnehmern zu zahlenden Prämien aus.



Drucksache 856/10

... Nach Absatz 2 soll das "Europäische Führungszeugnis" spätestens 20 Werktage nach der Übermittlung des Ersuchens an den Herkunftsmitgliedstaat erstellt werden. Hat der Herkunftsmitgliedstaat eine Auskunft aus seinem Strafregister nicht erteilt, ist hierauf im Führungszeugnis hinzuweisen. Die Regelung soll im Interesse der betroffenen Person gewährleisten, dass das Führungszeugnis in einem überschaubaren Zeitraum erteilt wird. Die Sollfrist ermöglicht, alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Die Frist kann überschritten werden, wenn hierfür im Einzelfall besondere Gründe vorliegen.



Drucksache 854/10

... Ob die Unterhaltsverordnung zu einer Zunahme der Verfahren mit grenzüberschreitendem Bezug und damit gegebenenfalls auch zu einer Mehrbelastung der Länderhaushalte führen wird, lässt sich derzeit noch nicht absehen. Zusätzliche Kosten für die Haushalte der Länder könnten insbesondere im Hinblick auf die nach der Unterhaltsverordnung zu gewährende Verfahrenskostenhilfe in nicht quantifizierbarer Höhe entstehen. Da das geltende internationale Unterhaltsverfahrensrecht zum Teil bereits die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe vorsieht, werden sich die zu erwartenden Mehrkosten indes voraussichtlich in einem überschaubaren Rahmen halten. Im Übrigen ist die konsequente Durchsetzung grenzüberschreitender Unterhaltsansprüche erfolgversprechend; häufig können dadurch in diesen Fällen staatliche Transferleistungen eingespart werden.



Drucksache 169/10

... " Der Kreis der Antragsberechtigten soll möglichst begrenzt und für die zuständigen Behörden somit überschaubar sein. Daher wird die Antragsberechtigung von Dritten, die in der Genehmigung ausdrücklich zu einem Tätigwerden ermächtigt werden, auf Beförderer von Kernbrennstoffen und Großquellen beschränkt. Dem Anliegen, die Antragsberechtigung auf einen überschaubaren Personenkreis zu konzentrieren, steht die vorgesehene Regelung nicht entgegen. Derzeit gibt es lediglich vier Inhaber von Genehmigungen nach § 4 des



Drucksache 225/10

... Das Beschäftigungschancengesetz wird in seiner Grundausrichtung durch den Übergang vom Krisenmanagement zu einer Phase mit Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum bestimmt. Mit den einzelnen gesetzlichen Regelungen des Gesetzes sollen die Beschäftigung erhaltende Wirkung der Arbeitsmarktpolitik für einen überschaubaren Zeitraum abgesichert werden und neue Beschäftigungsmöglichkeiten erschlossen werden.



Drucksache 477/10

... /EG, sogenannte MID) herstellen. Die zusätzliche Belastung der Wirtschaft verteilt sich auf über 300 Unternehmen. Mittelständische Unternehmen sind mitbetroffen, jedoch nicht im Sinne gesonderter (unternehmens-)größenspezifischer Belastungen. Die einzelnen Unternehmen können die einmaligen Zulassungskosten auf den Preis beim Verkauf der Messgeräte einer zugelassenen Bauart umlegen. Ihre Belastung ist insgesamt überschaubar. Weder ist zu erwarten, dass die Preise für Messgeräte wesentlich steigen, noch sind Preissteigerungen in Branchen wahrscheinlich, in denen die Messgeräte zur Anwendung kommen. Auswirkungen auf das gesamte Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind dementsprechend nicht zu erwarten.



Drucksache 183/10 (Beschluss)

... 4. Vor diesem Hintergrund ist zur Wahrung der Teilnahmebereitschaft eine möglichst hohe Kontinuität beim Übergang vom 7. zum 8. Forschungsrahmenprogramm geboten. Immer wieder neue Förderformen und -bedingungen stellen die Beteiligten vor erhebliche Probleme und führen selbst bei Gutwilligen zu sinkender Teilnahmebereitschaft. Die Förderinstrumente sollten daher fortgeschrieben werden und überschaubar bleiben. Die Schaffung neuer Instrumente sollte mit der nötigen Offenheit für Verbesserungen, aber auch mit Bedacht erfolgen.



Drucksache 460/10

... Die Zahl der Unfälle mit Todesfolge und schweren Verletzungen, denen schwächere Verkehrsteilnehmer wie Motorrad- und Mopedfahrer, Radfahrer und Fußgänger zum Opfer fallen, ist hoch und steigt in einigen europäischen Staaten sogar weiter an. 2008 entfielen 45 % aller Todesfälle im Straßenverkehr auf diese Personengruppen. Statistiken (siehe nachstehendes Schaubild) zeigen, dass ihnen bislang nicht genug Aufmerksamkeit geschenkt wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 460/10




3 Einleitung

2. Ex-Post-Evaluierung des dritten Europäischen Aktionsprogramms für Straßenverkehrssicherheit

3. Grundsätze und Zielvorgaben

3.1. Grundsätze

Die höchsten Standards für die Straßenverkehrssicherheit in ganz Europa anstreben

Ein integriertes Konzept für Sicherheit im Straßenverkehr

Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und geteilte Verantwortung

3.2. Zielvorgabe

4. Strategische Ziele

Ziel 1: Verkehrserziehung und Fahrausbildung/Fahrtraining der Straßenverkehrsteilnehmer verbessern

Lernen vor der Führerscheinprüfung

Führerscheinprüfung

Fahrtraining nach dem Führerscheinerwerb

Ziel 2: Straßenverkehrsvorschriften verstärkt durchsetzen

Grenzüberschreitender Informationsaustausch auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit

Durchsetzungskampagnen

Fahrzeugtechnik zur Unterstützung der Durchsetzung

Nationale Durchsetzungsziele

Ziel 3: Sicherere Straßenverkehrsinfrastruktur

Ziel 4: Sicherere Fahrzeuge

Heutige Fahrzeuge

Fahrzeuge der Zukunft

Ziel 5: Nutzung moderner Technologie für mehr Sicherheit im Straßenverkehr fördern

Ziel 6: Notfalldienste und Dienste für die Betreuung von Verletzten verbessern

Ziel 7: Schwächere Straßenverkehrsteilnehmer schützen

Motorisierte Zweiräder

Fußgänger und Radfahrer

Ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen

5. Umsetzung der Leitlinien für die Europäische Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011-2020

5.1 Verbesserung des Einsatzes aller Beteiligten durch eine stärkere Regelung

Vorrang für die Durchführung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Straßenverkehrssicherheit

Schaffung eines Rahmens für die offene Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission

5.2 Gemeinsame Instrumente für die fortlaufende Beobachtung und Bewertung der Effizienz der Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit

Verbesserung der fortlaufenden Beobachtung durch Datenerhebung und -analyse

Das Verständnis von Unfällen und Risiken verbessern

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 11/10

... Der Bundesrat unterstützt eine erneuerte Lissabon-Strategie, die nach dem Leitbild der sozialen Marktwirtschaft auf Wachstum und Beschäftigung ausgerichtet ist. Sie muss ein schlanker Prozess mit einer überschaubaren Zahl klarer Ziele werden. Die Stärkung von Wirtschaft, Wissen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit hat dabei für den Bundesrat weiter oberste Priorität. Schädliche staatliche Eingriffe in unternehmerische Entscheidungen oder interventionsgeprägte Industriepolitik sind dabei zu vermeiden. Welche Branchen und Technologien erfolgreich werden, muss letztlich der Markt entscheiden. Der Bundesrat setzt sich in diesem Zusammenhang weiter für einen wirksamen Abbau von Bürokratiekosten ein und regt an, die geplante Verringerung um 25 % bis 2012 aktiv zu betreiben und auch über 2012 hinaus engagiert zu verfolgen. Die Vorschläge der "



Drucksache 490/10

... Das Gesetz soll nicht für alle Unternehmen gelten, die Postdienstleistungen oder Telekommunikationsdienste erbringen. Es soll nur für diejenigen gelten, die die in diesem Gesetz genannten Postdienstleistungen oder Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit nachhaltig, d.h. im Rahmen ihres üblichen Angebots über einen längeren Zeitraum, erbringen. Des Weiteren sollen von dem Gesetz im Postbereich nur solche Unternehmen betroffen sein, die bundesweit die in dem Gesetz bezeichneten Postdienstleistungen erbringen, und im Telekommunikationsbereich nur solche Unternehmen, die die im Gesetz genannten Telekommunikationsdienste und Dienstleistungen für mehr als 100.000 Teilnehmer erbringen. Die Beschränkungen sind aus Verhältnismäßigkeitsgründen geboten. Durch die Begrenzung auf ein nachhaltiges Angebot wird klargestellt, dass ein vorübergehendes, an einen überschaubaren, engen zeitlichen Rahmen gebundenes Angebot (etwa im Rahmen von Sonderaktionen, z.B. Weihnachtsangebote) nicht dazu führt, dass ein Unternehmen unter den Geltungsbereich dieses Gesetzes fällt.



Drucksache 25/10 (Beschluss)

... Würde die durch die Bundesregierung beabsichtigte Änderung realisiert, käme es zu einem für Dienstleistungserbringer und Vollzugsbehörden schwer durchschaubaren Regelungsgeflecht. Denn nach der



Drucksache 183/1/10

... " (ZIM) des Bundes und den Förderprogrammen der Länder, zeigen, dass Themenoffenheit, hohe Erfolgsquoten durch ein ausreichendes bzw. höheres Budget, überschaubare Projektgrößen mit wenigen Partnern, einfach und übersichtlich gestaltete Antragsverfahren mit kurzen Bearbeitungszeiten und mehreren Ausschreibungsründen pro Jahr entscheidend für die KMU-Attraktivität eines Programms sind. Im Hinblick auf die geringe KMU-Beteiligung im Programm "



Drucksache 247/10 (Beschluss)

... Die Bundesnotarkammer ist ferner in der Lage, bereits bestehende papiergebundene Verwahrungsnachrichten, also die ca. 15 Mio. Karteikarten, in überschaubarer Zeit elektronisch zu erfassen. Sie wird bei Realisierung des Konzepts die Übertragung der vorhandenen papiergebundenen Verwahrungsnachrichten in ein elektronisches System vorfinanzieren. Ohne eine vollständige elektronische Erfassung der karteigebundenen Verwahrungsnachrichten wäre das Zentrale Testamentsregister über Jahrzehnte nicht voll funktionsfähig, und das Benachrichtigungswesen in seiner bisherigen Form kann nicht parallel zum neuen Benachrichtigungswesen weiterbetrieben werden. Die Funktionsfähigkeit des Zentralen Testamentsregisters setzt damit voraus, den derzeitigen Bestand an Verwahrungsnachrichten zeitnah zu integrieren.



Drucksache 413/10 (Beschluss)

... Der Bundesrat ist allerdings der Auffassung, dass der sachliche Anwendungsbereich dieses fakultativen Europäischen Vertragsrechts in einem ersten Schritt zunächst auf Kaufverträge über bewegliche Sachen als den im Hinblick auf den Binnenmarkt bedeutendsten Vertragstyp beschränkt werden sollte. Auf diese Weise können in einem überschaubaren Regelungsbereich praktische Erfahrungen mit dem neuen Rechtsinstrument gesammelt und ausgewertet werden. Bewährt es sich in der Praxis, sollte es sukzessive auf weitere Vertragsarten - z.B. Dienstverträge - ausgedehnt werden.



Drucksache 25/1/10

... Würde nämlich die durch die Bundesregierung beabsichtigte Änderung realisiert, käme es zu einem für Dienstleistungserbringer und Vollzugsbehörden schwer durchschaubaren Regelungsgeflecht. Denn nach der



Drucksache 530/10

... Wie die "gewerbliche Tätigkeit" wird auch die "öffentliche Tätigkeit" verschiedentlich als Unterscheidungsmerkmal in der Verordnung herangezogen. Gemeint sind Einrichtungen, die – ohne im Vordergrund stehende Gewinnerzielungsabsicht – der Allgemeinheit vorrangig in sozialen Bereichen Leistungen anbieten, die von einem wechselnden Personenkreis in Anspruch genommen werden. Beispiele hierfür sind – wie auch bereits im § 18 Absatz 1 der TrinkwV 2001 aufgeführt – Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser oder auch Justizvollzugsanstalten. Auch von Genossenschaften geführte Wasserversorgungen zählen hierzu, wenn über die Mitglieder hinaus mit einem unüberschaubaren Personenkreis (etwa ab 50 Personen) als Besucher und damit zeitweisen Nutzern zu rechnen ist oder die Wasserversorgung in Übernahme von Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge durch einen anderen nichtgewerblichen Träger erfolgt. Kleinere Anlagen dieser Art werden wie c-Anlagen zu betrachten sein. Selbstverständlich sind auch Tätigkeiten denkbar, die sowohl gewerblich als auch öffentlich sind.



Drucksache 781/10

... 3. stellt fest, dass weltweite Ungleichgewichte, die Ordnungspolitik (Regulierung und Aufsicht), und die Geldpolitik – zusammen mit dem Finanzsystem innewohnenden spezifischen Faktoren wie der Komplexität und Undurchschaubarkeit von Finanzprodukten, kurzfristig ausgerichteten Vergütungssystemen und mangelhaften Geschäftsmodellen – die wesentlichen Faktoren sind, die zu der gegenwärtigen Finanzkrise beigetragen haben;



Drucksache 738/1/10

... 19. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass weitere neuartige europäische Investitionsprogramme und Finanzierungsmechanismen angesichts der bereits nicht mehr überschaubaren Anzahl an Anreizsystemen und Fördermechanismen auf europäischer Ebene nicht automatisch zu vermehrten Investitionen durch die Marktakteure führen werden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung insoweit auf, darauf hinzuwirken, dass bestehende Finanzierungsinstrumente auf europäischer Ebene zunächst evaluiert und ggf. gestärkt und neue Finanzierungsinstrumente sorgfältig auf ihren zusätzlichen Nutzen untersucht werden, bevor diese implementiert werden.



Drucksache 31/10

... . Künftig soll aus Gründen der Deregulierung und der besseren Überschaubarkeit für die Bürgerinnen und Bürger der Regelfall ausnahmslos gelten und nur die Zulassungsbehörde die Abmeldung von Amts wegen vornehmen.



Drucksache 271/10

... Die Hochrangige Gruppe unabhängiger Interessenträger im Bereich Verwaltungslasten unter der Leitung von Dr. Stoiber hat bereits einen äußerst hilfreichen Beitrag bei der Überprüfung der Machbarkeit von Abbauvorschlägen für das Aktionsprogramm und bei der Ermittlung neuer Ideen zur Verringerung der Verwaltungslasten geleistet. Die Kommission strebt daher die Verlängerung des Mandats dieser überschaubaren, flexibel und mit einem Minimum an bürokratischem Aufwand arbeitenden Gruppe um zwei Jahre an.



Drucksache 67/10

... Kosten für die Konzentration der Zuständigkeit für die Aufnahme von Wechsel- oder Scheckprotesten auf Notare entstehen nicht. Soweit die Aufgabe bisher von Gerichtsbeamten wahrgenommen wird, sind dies die Gerichtsvollzieher. Diese sind nach geltendem Recht Landesbeamte. Für die Landeshaushalte ergeben sich in einem überschaubaren Rahmen Einsparungen im Bereich der Ausbildung von Gerichtsvollziehern und bei der Errichtung von Gerichtsvollzieherstellen. Die Notare nehmen die Aufgaben im Übrigen schon jetzt neben den Gerichtsbeamten wahr.



Drucksache 247/10

... Die Bundesnotarkammer ist ferner in der Lage, bereits bestehende papiergebundene Verwahrungsnachrichten, also die ca. 15 Mio. Karteikarten, in überschaubarer Zeit elektronisch zu erfassen. Sie wird bei Realisierung des Konzepts die Übertragung der vorhandenen papiergebundenen Verwahrungsnachrichten in ein elektronisches System vorfinanzieren. Ohne eine vollständige elektronische Erfassung der karteigebundenen Verwahrungsnachrichten wäre das Zentrale Testamentsregister über Jahrzehnte nicht voll funktionsfähig, und das Benachrichtigungswesen in seiner bisherigen Form kann nicht parallel zum neuen Benachrichtigungswesen weiterbetrieben werden. Die Funktionsfähigkeit des Zentralen Testamentsregisters setzt damit voraus, den derzeitigen Bestand an Verwahrungsnachrichten zeitnah zu integrieren.



Drucksache 647/10 (Beschluss)

... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine Konsolidierung und Zusammenführung der mittlerweile nicht mehr überschaubaren Fülle an technischen und fachlichen energetischen Anforderungen an Gebäude herbeizuführen, die zudem je nach Eigentümer oder Nutzer des Gebäudes unterschiedlich ausgestaltet sind.



Drucksache 45/10 (Beschluss)

... Kosten für die Konzentration der Zuständigkeit für die Aufnahme von Wechsel- oder Scheckprotesten auf Notare entstehen nicht. Soweit die Aufgabe bisher von Gerichtsbeamten wahrgenommen wird, sind dies die Gerichtsvollzieher. Diese sind nach geltendem Recht Landesbeamte. Für die Landeshaushalte ergeben sich in einem überschaubaren Rahmen Einsparungen im Bereich der Ausbildung von Gerichtsvollziehern und bei der Errichtung von Gerichtsvollzieherstellen. Die Notare nehmen die Aufgaben im Übrigen schon jetzt neben den Gerichtsbeamten wahr. Vorkehrungen im Hinblick auf die Übernahme zahlenmäßig weiterer Proteste sind wegen der vergleichsweise geringen Gesamtbedeutung der Aufgabe nicht zu treffen.



Drucksache 808/09

... Ein landwirtschaftlicher Betriebsinhaber, der Direktzahlungen oder bestimmte Zahlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 bezieht, muss bei seinen Flächen Grundanforderungen zur Erhaltung der organischen Substanz im Boden und der Bodenstruktur einhalten. Die bisher hierfür zugelassenen Alternativen sind für die Beteiligten unübersichtlich und führen zu einem erheblichen Verwaltungs- und Kontrollaufwand. Da die Länder um eine Vereinfachung der Regelung gebeten haben und auch die Europäische Kommission ein für alle Beteiligten überschaubareres System empfohlen hat, soll die angestrebte Änderung unter Beibehaltung größtmöglicher Flexibilität für die Landwirte insbesondere den erheblichen administrativen Aufwand reduzieren.



Drucksache 617/1/09

... Damit werden die Schwächen hinsichtlich eines kaum durchschaubaren Zulassungsverfahrens in inzwischen 27 Mitgliedstaaten besonders für kleine und mittlere Unternehmen nicht aufgehoben.



Drucksache 646/09

... Die Einführung der neuen Leistungen führt zu einem überschaubaren Verwaltungsaufwand für die Krankenkassen und die Träger der Sozialhilfe. Die Zahl der Streitverfahren wird in diesen Bedarfsfeldern voraussichtlich zurückgehen.



Drucksache 602/09

... /EG erfasst bis jetzt nur die energiebetriebenen Produkte. Voraussichtlich am 1. Januar 2009 wird dazu die erste Durchführungsmaßnahme von der Kommission erlassen werden. Diese Durchführungsmaßnahme wird sich auf ein relativ einfaches Produkt beziehen und voraussichtlich überschaubare Anforderungen an die Mindest-Stromeffizienz enthalten. Die Ansprüche bereits dieser bestehenden Rahmenrichtlinie gehen jedoch weiter:



Drucksache 174/1/09

... Oder aber das System der Bürgerportale ist für die Nutzer so unübersichtlich und undurchschaubar, dass das Gesetz keine praktische Bedeutung erlangt.



Drucksache 277/1/09

... Die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen sind zu weitgehende Eingriffe in die Geschäftsleitungskompetenz eines Instituts. Es bestehen erhebliche Bedenken, der Aufsichtsbehörde die Kompetenz dafür zuzuweisen zu beurteilen, ob ein Institut, das aktuell die bankaufsichtlichen Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen erfüllt, künftig diese dauerhaft nicht erfüllen kann. Die Eingriffe sollten sich an die geltende Regelungssystematik durch bankaufsichtsrechtliche Überprüfungsprozesse - Säule II der Baseler Eigenkapitalregeln - orientieren. Es ist zwar richtig, nicht abzuwarten, bis ein Institut Anforderungen an das Eigenkapital und die Liquidität nicht mehr erfüllt, aber die Beurteilung ist an einen Zeitrahmen und an Tatsachen zu knüpfen die überschaubar sind und eine verlässliche Prognose über die Entwicklung der bankaufsichtlichen Kennziffern erwarten lassen. Die Änderung stellt eine insofern angemessene Neuregelung dar.



Drucksache 535/09

... Die Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse hat sich im Lauf der Zeit gewandelt. Diese Entwicklung hat stückweise - nach einzelnen Maßnahmen und Sektoren - stattgefunden. Durch eine vernünftige Kombination der verschiedenen Instrumente zu einer kohärenten Gesamtpolitik könnten noch bessere Ergebnisse erzielt werden. Diese Weiterentwicklung muss mit hinreichender Flexibilität erfolgen, die marktbeherrschenden privaten und staatlichen Regelungen berücksichtigen und Innovation gewährleisten. Eine vollständige Übersicht ist in Schaubild 1 dargestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/09




1. Einleitung

2. Derzeitige Qualitätsmassnahmen für Agrarerzeugnisse

Schaubild 1. Qualitäts- und Zertifizierungsregelungen sowie Vermarktungsnormen

3. Jüngste Entwicklungen

Schaubild 2. Schema für die Entwicklung der Qualitäts- und Zertifizierungsregelungen und Vermarktungsnormen für Agrarerzeugnisse

4. Eu-Massnahmen zur Qualität von Agrarerzeugnissen

4.1. Bewirtschaftungsauflagen der EU

4.2. Vermarktungsnormen

Notwendigkeit einer generellen Basisnorm:

- Kennzeichnung des Erzeugungsorts:

Fakultative vorbehaltene Angaben:

Internationale Normen:

4.3. Geografische Angaben

4.4. Ökologische/biologische Landwirtschaft

4.5. Traditionelle Spezialitäten

5. Entwicklung eines EU-Rahmens zur Qualitätspolitik

5.1. Kohärenz neuer EU-Regelungen

5.2. Leitlinien für private und staatliche Regelungen zur Zertifizierung von Nahrungsmitteln

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 819/1/09

... Nach Artikel 6 erster Unterabsatz der Verordnung (EG) Nr. 504/2008 kann im Falle der Implantation eines Transponders auf die Ausfüllung des Schaubildes verzichtet werden, es sei denn, die Regelungen der Pass ausstellenden Stellen sehen dies vor. Da die Anfertigung eines Schaubildes mit zusätzlichen Kosten für den Tierhalter verbunden ist, sollte bei den nichtregistrierten Equiden darauf verzichtet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 34 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa

Abschnitt
B (Rückseite/Lochteil)

Abschnitt
C (Rückseite/Lochteil)

Nummer 3

Abschnitt
A (Vorderseite/Loch- und Dornteil, mit Transponder)

Abschnitt
B (Vorderseite/Loch- und Dornteil, ohne Transponder)

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44 Absatz 4 - neu -

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44a Absatz 1 Satz 2

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44a Absatz 1a - neu -

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44a Absatz 3 - neu -

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44b Satz 1

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44c - neu -

§ 44c
Anzeige der Kennzeichnung

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 46 Absatz 2 Nummer 20 bis 25 - neu -

9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Anlage 11 Abschnitt C

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 877/09

... Die Gesetzgebungskompetenz folgt aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 7 GG (öffentliche Fürsorge). Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende, da hier die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Bundesgebiet und die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse mit einer bundesgesetzlichen Regelung erforderlich ist (Artikel 72 Absatz 2 GG). Nur durch Gesetzgebung des Bundes lassen sich einheitliche Lebensverhältnisse gewährleisten. In der Bundesrepublik Deutschland bestehen hinsichtlich des Beschäftigungsstandes und Einkommensniveaus erhebliche regionale Unterschiede. Durch eine einheitliche Bundesgesetzgebung im Bereich der öffentlichen Fürsorge wird verhindert, dass sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland das Sozialgefüge auseinanderentwickelt. Eine unterschiedliche gesetzliche Ausgestaltung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Länderebene würde zu nicht überschaubaren und steuerbaren Organisationsstrukturen und letztlich zur unterschiedlichen Behandlung und zu Rechtsunsicherheiten für die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen führen. Damit verbunden wären verschiedene Ergebnisse in der Leistungserbringung. Durch eine einheitliche Ausgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende als Teil der öffentlichen Fürsorge wird daher sichergestellt, dass erwerbsfähige Hilfebedürftigen innerhalb des ganzen Bundesgebiets vergleichbare Betreuung zuteil und vergleichbare Chancen eröffnet werden.



Drucksache 66/09

... Für einen derzeit noch nicht überschaubaren Übergangszeitraum wird es zu einem Nebeneinander von elektronischen Anträgen und solchen in Papierform kommen. Dieses Nebeneinander wirft Probleme auf. Beim Papierantrag kommt es auf die Inbesitznahme durch einen hierfür zuständigen Bediensteten an. Eine solche Inbesitznahme ist im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs mangels Körperlichkeit des Antrags nicht möglich. Es bedarf daher hinsichtlich des Eingangszeitpunkts einer Regelung, die die Besonderheiten des in elektronischer Form gestellten Antrags angemessen berücksichtigt. Für die Regelung des Satzes 1 sprechen im Wesentlichen folgende Gründe:



Drucksache 617/09 (Beschluss)

... Damit werden die Schwächen hinsichtlich eines kaum durchschaubaren Zulassungsverfahrens in inzwischen 27 Mitgliedstaaten besonders für kleine und mittlere Unternehmen nicht aufgehoben.



Drucksache 180/09

... " komplexer Anleihebedingungen darf aber kein Wesensmerkmal der modernen Anleiheprodukte sein. Für die jeweiligen Adressaten eines bestimmten Produkts müssen die Bedingungen nach deren durchschnittlichem Verständnishorizont durchschaubar sein.



Drucksache 211/09

... Der zahlenmäßig nicht überschaubare Kreis von Aktionären einer börsennotierten Gesellschaft ist typischerweise nicht in derselben Weise in der Lage, seine Organrechte so effizient und unmittelbar wahrzunehmen wie dies die - häufig nur wenigen -Anteilseigner einer kleineren Aktiengesellschaft vermögen. Zum Schutz der Anleger -mittelbar aber auch der Gläubiger und der Arbeitnehmer - kommt der Kontrollfunktion der Aufsichtsräte dieser Unternehmen daher eine besonders hohe Bedeutung zu.



Drucksache 339/09

... Anfälligkeit Schaubild 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/09




I. Einleitung

II. Hintergrund: Schwächen und Stärken

III. Rechtzeitige, koordinierte und zielgerichtete EU-Massnahmen

III.1. Erfüllung der Hilfezusagen, mobilisierung weiterer Ressourcen

1 Einhaltung der ODA-Zusagen.

2 Mobilisierung neuer Ressourcen.

III.2. Antizyklisches Handeln

3 Neuausrichtung der Prioritäten.

4 Beschleunigung der Auszahlung.

5 Vorgezogene Finanzierung.

6 Raschere Bereitstellung der Budgethilfe.

7 Mögliche Bereitstellung makroökonomischer Finanzhilfe.

III.3. Stärkung der Wirksamkeit: Eine dringende Priorität

8 Bilaterale Maßnahmen:

9 Förderung gemeinsamer EU-Konzepte.

10 Ein gemeinsamer EU-Ansatz für die Bewältigung der Krise.

11 Weitere Reform der internationalen Hilfearchitektur.

III.4. Abfederung der sozialen Folgen, stärkung der Realwirtschaft

III.4.1. Schutz der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen

12 Gezielte Förderung des Sozialschutzes.

13 Unterstützungsmechanismen zur Sicherung der Sozialausgaben.

III.4.2. Förderung der Wirtschaftstätigkeit und der Beschäftigung

III.4.2.1. Unterhaltung und Ausbau der Infrastruktur

14 Förderung der raschen Bereitstellung von Infrastrukturen und der Schaffung von Arbeitsplätzen.

15 Aufbau einer regionalen Infrastruktur im Mittelmeerraum.

16 Aufstockung der Zuschusskomponente des Infrastruktur-Treuhandfonds EU-Afrika auf 500 Mio. EUR bis 2010.

III.4.2.2 Wiederbelebung der Landwirtschaft

17 Beschleunigung der finanziellen Unterstützung für die Landwirtschaft.

18 Investitionen in Agrarkorridore.

III.4.2.3. In grünes Wachstum investieren

19 Förderung der Allianz gegen den Klimawandel.

20 Nutzung innovativer Finanzierungsformen.

21 Schwerpunkt auf erneuerbaren Energien.

22 Förderung des Transfers umweltfreundlicher und nachhaltiger Technologien.

III.4.2.4. Förderung von Handel und Privatinvestitionen

23 Beschleunigung der Umsetzung der Handelshilfe-Agenda und Erhöhung der Wirksamkeit der Handelshilfe.

24 Erhöhung der Ausfuhrkredite.

25 Bereitstellung von Investitionsgarantien und von Kreditfazilitäten.

IV. Gemeinsam für eine bessere Regierungsführung und mehr Stabilität

26 Stärkung des politischen Dialogs.

27 Verbesserung der Steuerpolitik.

28 Vermeidung neuer Schuldenkrisen.

V. Globalisierung: Offenheit, Wirksamkeit und Inklusion

V.1. Eine offene Wirtschaft

V.2. Wirksamere und inklusive globale Institutionen

VI. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 386/09

... Eine weitere wichtige Folge des Teufelskreises aus Überfischung, Überkapazität und geringer wirtschaftlicher Belastbarkeit ist der starke politische Druck, die kurzfristigen Fangmöglichkeiten zulasten der künftigen Nachhaltigkeit der Industrie zu steigern. Aufgrund des anhaltenden politischen und wirtschaftlichen Drucks haben die Industrie und die Mitgliedstaaten unzählige Ausnahmen und Sondermaßnahmen gefordert. In vielen Fällen gelang es der Industrie, den kurzfristigen negativen wirtschaftlichen Folgen dieser Maßnahmen zu begegnen, wodurch noch detailliertere Maßnahmen erforderlich wurden. Durch ein solches Mikromanagement wird es immer komplexer und unüberschaubarer, im riesigen, vielfältigen europäischen Fischereisektor Aufzeichnungen zu führen, Beschlüsse zu fassen und umzusetzen sowie Aufsicht zu führen; außerdem ist es mit steigenden Verwaltungs- und Kontrollkosten verbunden.



Drucksache 688/09

... Be- oder Verarbeitung erfolgt im Einzelfall für überschaubaren Abnehmerkreis



Drucksache 160/09

... Ob eine Anhörung in der Praxis möglich ist, hängt von dem Einzelfall ab: Im Falle einer überschaubaren Anzahl namentlich bekannter Anteilsinhaber eines nicht börsennotierten Unternehmens scheitert eine Anhörung jedenfalls nicht an einem erheblichen Aufwand. Anders dürfte dies aber z.B. bei börsennotierten Gesellschaften mit einem erheblichen Streubesitz sein. In beiden Fällen kann eine Anhörung auch dann entfallen, wenn diese mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre oder dadurch der Zweck der Enteignung gefährdet würde (ähnlich: § 5 Absatz 4 Investitionsvorranggesetz).



Drucksache 730/1/09

... " auf den EURODAC-Datenbestand zuzugreifen. Dabei sind die Begriffe der spezifischen oder der allgemeinen Analyse nicht genauer definiert und eröffnen somit ein unüberschaubar weites Zugriffsspektrum. Ein Zugriff auf die in EURODAC gespeicherten Daten zum Zweck allgemeiner Analysen, also ohne einzelfallbezogenes, konkretes Strafverfolgungsinteresse, ist bei Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Betroffenen unverhältnismäßig. Ob dieser Aspekt bislang überhaupt ernsthaft geprüft worden ist, erscheint angesichts der Ausführungen in der Begründung des Beschlussvorschlags (BR-Drucksache 730/09, S. 7) - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - fraglich. Die Zugriffsbefugnis für Europol ist daher zu streichen.



Drucksache 167/09

... Entgelterhöhungen aufgrund von Investitionsaufwendungen sind nach Satz 4 nur zulässig, soweit sie nach der Art des Betriebs notwendig sind und nicht durch öffentliche Förderung gedeckt werden. Die Einschränkung verfolgt zwei Ziele: Zum einen dient sie der Verhinderung von Missbrauchsfällen. Zum anderen soll der Verbraucher vor Entgelterhöhungen aufgrund von Investitionsaufwendungen geschützt werden, die das betriebsnotwendige Maß übersteigen (z.B. Luxussanierungen). Die Notwendigkeit einer Investitionsaufwendung ist in Abhängigkeit von der Art des Betriebs zu bestimmen. Handelt es sich beispielsweise um ein Pflegeheim im Sinne des § 71 Absatz 2 SGB XI, für das ein Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI besteht, bestimmt sich die Betriebsnotwendigkeit nach § 82 Absatz 3 und 4 SGB XI. Der Verbraucher muss darauf vertrauen können, dass sich das Entgelt aufgrund von Investitionsaufwendungen nur in einem für ihn überschaubaren Rahmen verändert.



Drucksache 154/09

... 2 2. bei beidseitig verengter Fahrbahn für die Begegnung mehrspuriger Fahrzeuge kein ausreichender Raum vorhanden und der Verengungsbereich aus beiden Fahrtrichtungen überschaubar ist. Welcher Fahrtrichtung der Vorrang einzuräumen ist, ist auf Grund der örtlichen Verhältnisse und der beiderseitigen Verkehrsstärke zu entscheiden.



Drucksache 179/09 (Beschluss)

... Die Verwendung der Mustersatzung gibt den Gründungsmitgliedern auf einfache und überschaubare Weise Rechtssicherheit. Sie eröffnet zudem die Möglichkeit, die formalen Voraussetzungen der Eintragung des Vereins zu vereinfachen. So könnte in diesem Fall auf die Vorschriften zur Anmeldung gemäß § 59 Absatz 1 bis 3



Drucksache 3/09 (Beschluss)

... Für die Befragung im Rahmen von § 7 bei Bewohnern von nicht sensiblen, für die Haushaltsstichprobe ausgewählten Sonderbereichen, sind entsprechend § 8 Absatz 5 die dort wohnenden Personen zu befragen. Für diesen überschaubaren Teil können eventuelle Erhebungswiderstände in Kauf genommen werden.



Drucksache 178/09 (Beschluss)

... zur Bestellung eines kostenlosen Opferanwalts für den Nebenkläger ist zu weitgehend, da sie zu einer unüberschaubaren Belastung der Länderhaushalte führen würde. Ausgehend von der Strafverfolgungsstatistik 2006 wäre durch die vorgesehene Erweiterung des § 397a StPO um die §§ 221, 234, 234a, 235, 239, 249, 250, 252, 255, 316a



Drucksache 3/1/09

... Für die Befragung im Rahmen von § 7 bei Bewohnern von nicht sensiblen, für die Haushaltsstichprobe ausgewählten Sonderbereichen, sind entsprechend § 8 Absatz 5 die dort wohnenden Personen zu befragen. Für diesen überschaubaren Teil können eventuelle Erhebungswiderstände in Kauf genommen werden.



Drucksache 271/09

... Sie ist vielmehr auch dafür verantwortlich, dass sich eine Spirale wachsender Gewalt entwickeln kann, weil die Mitläufer aus falsch verstandener Solidarität in der Situation verharren, in der die Ansammlung von einer friedlichen zur unfriedlichen wird und so gefährliche Krawalle mit kaum zu beherrschenden Rechtsgutverletzungen und Rechtsgutgefährdungen entstehen. Gegenüber diesen Mitläufern erweist sich die geltende Norm als stumpfes Schwert. Einerseits bewirkt die passive Teilnahme, dass sich ein nicht mehr überschaubares Aggressionspotenzial fortentwickelt kann. Andererseits wissen die Mitläufer um ihre eigene Straflosigkeit. Bei dieser Sach-. und Rechtslage liegt es auf der Hand, dass der öffentliche Friede nicht wirksam geschützt werden kann.



Drucksache 277/09 (Beschluss)

... Die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen sind zu weitgehende Eingriffe in die Geschäftsleitungskompetenz eines Instituts. Es bestehen erhebliche Bedenken, der Aufsichtsbehörde die Kompetenz dafür zuzuweisen zu beurteilen, ob ein Institut, das aktuell die bankaufsichtlichen Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen erfüllt, künftig diese dauerhaft nicht erfüllen kann. Die Eingriffe sollten sich an die geltende Regelungssystematik durch bankaufsichtsrechtliche Überprüfungsprozesse - Säule II der Baseler Eigenkapitalregeln - orientieren. Es ist zwar richtig, nicht abzuwarten, bis ein Institut Anforderungen an das Eigenkapital und die Liquidität nicht mehr erfüllt, aber die Beurteilung ist an einen Zeitrahmen und an Tatsachen zu knüpfen die überschaubar sind und eine verlässliche Prognose über die Entwicklung der bankaufsichtlichen Kennziffern erwarten lassen. Die Änderung stellt eine insofern angemessene Neuregelung dar.



Drucksache 819/09 (Beschluss)

... Nach Artikel 6 erster Unterabsatz der Verordnung (EG) Nr. 504/2008 kann im Falle der Implantation eines Transponders auf die Ausfüllung des Schaubildes verzichtet werden, es sei denn, die Regelungen der Pass ausstellenden Stellen sehen dies vor. Da die Anfertigung eines Schaubildes mit zusätzlichen Kosten für den Tierhalter verbunden ist, sollte bei den nichtregistrierten Equiden darauf verzichtet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/09 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Ersten Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung

A Änderungen

1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 34 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44 Absatz 4 - neu -

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44a Absatz 1 Satz 2

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44a Absatz 1a - neu -

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44a Absatz 3 - neu -

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44b Satz 1

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44c - neu -

§ 44c
Anzeige der Kennzeichnung

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 46 Absatz 2 Nummer 20 bis 25 - neu -

9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Anlage 11 Abschnitt C

B Entschließung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 178/1/09

... zur Bestellung eines kostenlosen Opferanwalts für den Nebenkläger ist zu weitgehend, da sie zu einer unüberschaubaren Belastung der Länderhaushalte führen würde. Ausgehend von der Strafverfolgungsstatistik 2006 wäre durch die vorgesehene Erweiterung des § 397a StPO um die §§ 221, 234, 234a, 235, 239, 249, 250, 252, 255, 316a



Drucksache 179/1/09

... Die Verwendung der Mustersatzung gibt den Gründungsmitgliedern auf einfache und überschaubare Weise Rechtssicherheit. Sie eröffnet zudem die Möglichkeit, die formalen Voraussetzungen der Eintragung des Vereins zu vereinfachen. So könnte in diesem Fall auf die Vorschriften zur Anmeldung gemäß § 59 Absatz 1 bis 3



Drucksache 650/08 (Beschluss)

... waren erstellt, statt die vorhandenen drei Richtlinien zu ändern. Dies würde zu mehr Transparenz und Überschaubarkeit führen.



Drucksache 248/1/08

... Die Frage der Einführung einer Kronzeugenregelung im Rahmen des zivilrechtlichen Verfahrens zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen stellt einen wichtigen Punkt im Rahmen der erforderlichen Koordinierung staatlicher und privater wettbewerbsrechtlicher Durchsetzung dar. Die Kartellbehörden schaffen bereits jetzt durch detaillierte Bonusregelungen, die erhebliche Bußgeldminderungen bis hin zur gänzlichen Bußgeldfreiheit in Aussicht stellen, einen Anreiz für Kartellbeteiligte, sich als Kronzeugen bei der behördlichen Verfolgung eines Kartellverstoßes kooperativ zu zeigen. Dieser Anreiz wird im derzeit geltenden Recht dadurch unterlaufen, dass der Kartellbeteiligte im Anschluss an das behördliche Verfahren mit erheblichen zivilrechtlichen Schadenersatzanforderungen überzogen werden kann. Wie die Kommission zutreffend ausführt, ist in diesem Zusammenhang darauf zu achten, welche Auswirkungen eine Haftungsbeschränkung auf die vollständige Entschädigung der Opfer von Wettbewerbsverstößen und die Stellung der anderen Rechtsverletzer hätte. Der Bundesrat schlägt insoweit vor, die Haftung des Kronzeugen etwa auf einen dem Anteil des Antragstellers an dem kartellisierten Markt entsprechenden Anteil unter Entbindung von der gesamtschuldnerischen Haftung zu beschränken und damit das Schadenersatzrisiko des Kronzeugen überschaubar zu halten.



Drucksache 166/1/08

... Diese Herausforderung kann allein auf Gemeinschaftsebene nicht hinreichend gemeistert werden. Das Vollstreckungsrecht sowie die Strukturen der Vollstreckungsorgane sind innerhalb der jeweiligen Rechtstraditionen der Mitgliedstaaten organisch gewachsen. Sie sind in organisatorischer, technischer und personalwirtschaftlicher Hinsicht eng in den Kontext des jeweiligen Rechtspflegesystems eingebettet und unterliegen wie der Gerichtsaufbau der Hoheit der einzelnen Mitgliedstaaten. Ein Eingriff seitens der Gemeinschaft in diese Strukturen, etwa im Wege der Vollharmonisierung der Sachaufklärungsinstrumente oder gar des Vollstreckungsrechts insgesamt, wäre nicht nur kompetenzrechtlich fragwürdig, er würde auch Verwerfungen in der nationalen Rechtspflege nach sich ziehen, die in ihrem Folgen nicht überschaubar wären. Dies gilt namentlich auch für Pfändungsschutzbestimmungen, die Ergebnis einer komplexen, in den einzelnen Mitgliedstaaten nicht zuletzt wegen der unterschiedlichen Lebensverhältnisse im Ergebnis häufig unterschiedlich ausgefallenen Abwägung zur Sicherung des Existenzminimums sind.



Drucksache 551/08

... Der Hinweis auf Artikel 10 des Europäischen Übereinkommens über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen zielt darauf ab, dass zwischen den Vertragsparteien einer Koproduktion oder Kofinanzierung eine Ausgewogenheit sowohl hinsichtlich des investierten Gesamtbetrags als auch hinsichtlich der jeweiligen künstlerischen und technischen Beteiligungen bestehen muss. Mit dem Ausschluss der Förderungen nach den §§ 22, 23, 41 und § 53, die auf automatische Fördertatbestände Bezug nehmen, werden die Förderungsmöglichkeiten auf die Projektfilmförderung begrenzt. Förderungen von Projekten mit einem deutschen Anteil von nur zehn vom Hundert werden sich daher wohl in überschaubaren Ausmaßen bewegen. Auf das bisherige Erfordernis in § 17a Abs. 3 a. F., dass der Rahmen der für finanzielle Gemeinschaftsproduktionen verfügbaren Mittel nicht überschritten werden darf, wird künftig verzichtet, da die Mittel, die für die Projektfilmförderungen vorgesehen sind, keinen speziell für internationale Koproduktionen und Kofinanzierungen reservierten Anteil enthalten und insofern kein Regelungsbedarf besteht.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.