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92 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schienengüterverkehr"


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Drucksache 688/08

... 21. ersucht die Kommission, die Leitlinien für Umwelt- und Schienenbeihilfen so zu gestalten, dass Investitionen zugunsten des nachhaltigen Schienengüterverkehrs erleichtert werden; betont in diesem Zusammenhang die strategische Bedeutung der Ko-Finanzierung von Lärmreduzierung auch an der Quelle (Güterwagenumrüstung), wie es für die ERTMS-Ausstattung des rollenden Materials bereits der Fall ist;



Drucksache 605/08 Schienengüterverkehr


Drucksache 883/08

... Vorschlag einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Entschädigungen bei Nichterfüllung vertraglicher Qualitätsanforderungen im Schienengüterverkehr

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 883/08




Mitteilung

1. Bewährungsproben für Europa

2. Prioritäten für 2009

2.1. Wachstum und Beschäftigung

2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas

2.3. Ein bürgernahes Europa

2.4. Europa als Partner in der Welt

3. Bessere Rechtsetzung – Erfüllung von Zusagen und Wandel der Regelungskultur

4. Europa vermitteln

Anhang 1
Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen

Strategische Initiativen

Vorrangige Initiativen

Anhang 2
Verzeichnis der Vereinfachungsinitiativen

Anhang 3
Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge


 
 
 


Drucksache 296/07

... Vor dem Hintergrund der Angleichung der Rechtsvorschriften für den Schienengüterverkehr in Europa mit dem Ziel der Interoperabilität und Liberalisierung und im Interesse einer wirksamen Lärmreduzierung ist bei nationalen Initiativen der europäische Kontext zu beachten. Das BMVBS wird sich daher auch im europäischen Rahmen nachdrücklich für eine Lösung der ordnungsrechtlichen, finanziellen und beihilferechtlichen Fragen einsetzen.



Drucksache 555/07 (Beschluss)

... "(4) Betreiber von Schieneninfrastruktur haben ihre Entgelte nach Maßgabe einer auf Grund des § 26 Abs. 1 Nr. 6 und 7 erlassenen Rechtsverordnung so zu bemessen, dass die ihnen insgesamt für die Erbringung der Pflichtleistungen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 bei wirtschaftlicher Leistungserstellung entstehenden Kosten zuzüglich einer angemessenen Verzinsung des erforderlichen Kapitals ausgeglichen werden. Hierbei können sie Aufschläge auf die Kosten, die unmittelbar auf Grund des Zugbetriebs anfallen, erheben wobei sowohl je nach den Verkehrsleistungen Schienenpersonenfernverkehr, Schienenpersonennahverkehr oder Schienengüterverkehr als auch nach Marktsegmenten innerhalb dieser Verkehrsleistungen differenziert werden kann und die Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere des grenzüberschreitenden Schienengüterverkehrs, zu gewährleisten ist. Die Höhe der Entgelte darf jedoch im Fall des Satzes 2 bezogen auf ein Marktsegment nicht die Kosten, die jeweils unmittelbar auf Grund des Zugbetriebs anfallen, zuzüglich einer angemessenen Verzinsung des erforderlichen Kapitals, übersteigen. In der Rechtsverordnung nach § 26 Abs. 1 Nr. 6 und 7

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/07 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

a Sicherstellung von Bestand und Leistungsfähigkeit des Netzes in der Fläche

b Vermeidung einer stärkeren Belastung der Länderhaushalte

c Gewährleistung der erforderlichen verkehrspolitischen Einflussnahmemöglichkeiten

d Ausschluss eines nachteiligen Einflusses des Kapitalmarktes auf Schieneninfrastruktur und Verkehrsangebot

e Einbeziehung der Länder in die Verhandlung der LuFV

f Stärkung der Regulierungsbehörde

Zu den einzelnen Vorschriften

2. Zu Artikel 1 § 2 DBPrivG Artikel 3 § 4 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 BSEAG

3. Zu Artikel 2 § 4a - neu - BESG

4. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BESG

5. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 BESG

Zu Artikel 2

7. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 - neu -, § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - , § 7 Abs. 1a - neu - , § 8 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 5 - neu - , Satz 2, Abs. 7 - neu -, § 10, § 11 Satz 3 - neu - BSEAG

8. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 2 Satz 2 BSEAG

9. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 3 - neu -, § 21 Abs. 1 BSEAG

10. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 4 - neu - BSEAG

11. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 5 - neu - BSEAG

12. Zu Artikel 3 § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 3, 5a - neu -, § 6 Abs. 2 Nr. 6a - neu -, Nr. 7, 8 BSEAG

13. Zu Artikel 3 § 5a - neu - BSEAG

14. Zu Artikel 3 § 6 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4, Nr. 4a - neu -; Abs. 2a - neu -; Abs. 3 BSEAG

15. Zu Artikel 3 § 7a - neu - BSEAG

16. Zu Artikel 3 § 23 Abs. 2 - neu - BSEAG

17. Zu Artikel 3a - neu - BSPFVG - neu -

Begründung

3 Einführung:

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

18. Zu Artikel 4 Nr. 3, 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b, Nr. 5, Buchstabe c und d, Nr. 6 § 9 Abs. 1e Satz 1, § 9a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 5, § 14 Abs. 1 Satz 5 und 7, § 14b Abs. 1a AEG

19. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b § 14 Abs. 1 Satz 4 AEG

20. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 2 Nr. 5 - neu - AEG

21. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu -, Buchstabe c - neu -, Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu -, Doppelbuchstabe cc - neu -, Doppelbuchstabe dd - neu -, Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 4, Abs. 4a - neu -; § 26 Abs. 1 erster Halbsatz, Abs. 1 Nr. 7b - neu -, Nr. 9, Abs. 3 Satz 5 AEG

22. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 4b - neu - AEG

23. Zu Artikel 4 Nr. 7 Buchstabe b und c § 14c Abs. 2, Abs. 2a - neu - AEG


 
 
 


Drucksache 21/07

... Die nationalen Zulassungsverfahren für Lokomotiven werden derzeit als eines der größten Hindernisse bei der Neugründung von Unternehmen im Schienengüterverkehr angesehen und beeinträchtigen außerdem in hohem Maße die Interoperabilität des europäischen Eisenbahnsystems. Da die Mitgliedstaaten nicht allein über die Gültigkeit der von ihnen erteilten Inbetriebnahmegenehmigungen in den anderen Mitgliedstaaten bestimmen können, bedarf es einer Gemeinschaftsinitiative, damit die innerstaatlichen Verfahren harmonisiert und vereinfacht werden und der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung systematischer Anwendung findet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 21/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Vereinfachung

Europäischer Wirtschaftsraum

Der Vorschlag im Einzelnen

11. Zusammensetzung des Verwaltungsrates Artikel 26 Absatz 1

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 555/2/07

... "(4) Betreiber von Schieneninfrastruktur haben ihre Entgelte nach Maßgabe einer auf Grund des § 26 Abs. 1 Nr. 6 und 7 erlassenen Rechtsverordnung so zu bemessen, dass die ihnen insgesamt für die Erbringung der Pflichtleistungen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 bei wirtschaftlicher Leistungserstellung entstehenden Kosten zuzüglich einer angemessenen Verzinsung des erforderlichen Kapitals ausgeglichen werden. Hierbei können sie Aufschläge auf die Kosten, die unmittelbar auf Grund des Zugbetriebs anfallen, erheben wobei sowohl je nach den Verkehrsleistungen Schienenpersonenfernverkehr, Schienenpersonennahverkehr oder Schienengüterverkehr als auch nach Marktsegmenten innerhalb dieser Verkehrsleistungen differenziert werden kann und die Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere des grenzüberschreitenden Schienengüterverkehrs, zu gewährleisten ist. Die Höhe der Entgelte darf jedoch im Fall des Satzes 2 bezogen auf ein Marktsegment nicht die Kosten, die jeweils unmittelbar auf Grund des Zugbetriebs anfallen, zuzüglich einer angemessenen Verzinsung des erforderlichen Kapitals, übersteigen. In der Rechtsverordnung nach § 26 Abs. 1 Nr. 6 und 7

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/2/07




Zum Gesetzentwurf allgemein1

a Sicherstellung von Bestand und Leistungsfähigkeit des Netzes in der Fläche

b Vermeidung einer stärkeren Belastung der Länderhaushalte

c Gewährleistung der erforderlichen verkehrspolitischen Einflussnahmemöglichkeiten

d Ausschluss eines nachteiligen Einflusses des Kapitalmarktes auf Schieneninfrastruktur und Verkehrsangebot

e Einbeziehung der Länder in die Verhandlung der LuFV

f Stärkung der Regulierungsbehörde

Zu den einzelnen Vorschriften

10. Zu Artikel 1 § 2 DBPrivG Artikel 3 § 4 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 BSEAG

11. Zu Artikel 2 § 4a - neu - BESG

12. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BESG

13. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 BESG

Zu Artikel 2

15. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 - neu -, § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - , § 7 Abs. 1a - neu - , § 8 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 5 - neu - , Satz 2, Abs. 7 - neu -, § 10, § 11 Satz 3 - neu - BSEAG

16. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 3 - neu -, § 21 Abs. 1 BSEAG

17. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 4 - neu - BSEAG

18. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 5 - neu - BSEAG

19. Zu Artikel 3 § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 3, 5a - neu -, § 6 Abs. 2 Nr. 6a - neu -, Nr. 7, 8 BSEAG

20. Zu Artikel 3 § 5a - neu - BSEAG

21. Zu Artikel 3 § 6 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4, Nr. 4a - neu -; Abs. 2a - neu -; Abs. 3 BSEAG

22. Zu Artikel 3 § 7a - neu - BSEAG

23. Zu Artikel 3 § 23 Abs. 2 - neu - BSEAG

24. Zu Artikel 3a - neu - BSPFVG - neu -

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

25. Zu Artikel 4 Nr. 3, 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b, Nr. 5, Buchstabe c und d, Nr. 6 § 9 Abs. 1e Satz 1, § 9a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 5, § 14 Abs. 1 Satz 5 und 7, § 14b Abs. 1a AEG

26. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b § 14 Abs. 1 Satz 4 AEG

27. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 2 Nr. 5 - neu - AEG

28. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu -, Buchstabe c - neu -, Nr. 11 Buchstabe a

29. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 4b - neu - AEG

30. Zu Artikel 4 Nr. 7 Buchstabe b und c § 14c Abs. 2, Abs. 2a - neu - AEG


 
 
 


Drucksache 22/07

... Die nationalen Zulassungsverfahren für Lokomotiven werden derzeit als eines der größten Hindernisse bei der Neugründung von Unternehmen im Schienengüterverkehr angesehen und beeinträchtigen außerdem in hohem Maße die Interoperabilität des europäischen Eisenbahnsystems. Da die Mitgliedstaaten nicht allein über die Gültigkeit der von ihnen erteilten Inbetriebnahmegenehmigungen in den anderen Mitgliedstaaten bestimmen können, bedarf es einer Gemeinschaftsinitiative, damit die innerstaatlichen Verfahren harmonisiert und vereinfacht werden und der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung systematischer Anwendung findet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 22/07




1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Wichtigste konsultierte Verbände und Fachleute

Bewertung der Stellungnahmen

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 AUSWIRKUNGEN AUF DEN Haushalt

5 WEITERE Angaben

Vereinfachung

Europäischer Wirtschaftsraum

Der Vorschlag im Einzelnen

1. Beschreibung des geographischen Anwendungsbereichs und Ausdehnung des Geltungsbereichs Artikel 1

2. Begriffsbestimmungen Artikel 2

3. Ausnahmeregelungen

4. Übergangszeitraum für Interoperabilitätskomponenten Artikel 10 Absatz 5 neu

5. Technische Anhänge der TSI Artikel 6

6. Überprüfung der Betriebs- und Instandhaltungsvorschriften nach der Inbetriebnahme Artikel 14 Absatz 2

7. Inbetriebnahme von Fahrzeugen Artikel 14

8. Sonderfälle und einzelstaatliche Vorschriften Artikel 16 Absatz 3

9. Dringende Änderung einer TSI Artikel 17

10. Bestätigung von Zwischenprüfungen Artikel 18

11. Arbeitsprogramm Artikel 23

12. Infrastruktur- und Fahrzeugregister Artikel 24

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Kapitel II
TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN für die INTEROPERABILITÄT

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7
1. Ein Mitgliedstaat kann in folgenden Fällen und unter folgenden Bedingungen von der

Kapitel III
INTEROPERABILITÄTSKOMPONENTEN

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

1. Zur Ausstellung der EG-Konformitäts- oder Gebrauchstauglichkeitserklärung für eine

Kapitel IV
TeilsystemE

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

1. Zur Ausstellung der EG-Prüferklärung lässt der Auftraggeber oder sein Bevollmächtigter

Artikel 19

Kapitel V
BENANNTE STELLEN

Artikel 20

Kapitel VI
AUSSCHUSS UND ARBEITSPROGRAMM

Artikel 21

Artikel 21a

Artikel 21b

Artikel 21c

Artikel 22

Artikel 23

Kapitel VII
INFRASTRUKTUR- UND FAHRZEUGREGISTER

Artikel 24

Artikel 22a

Kapitel VIII
ÜBERGANGSREGELUNGEN

Artikel 25

Kapitel IX
SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 26

Artikel 27
Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 2930

Artikel 3031

Anhang I
. GELTUNGSBEREICH .

1. DAS KONVENTIONELLE TRANSEUROPÄISCHE EISENBAHNSYSTEM

1.1. INFRASTRUKTUREN

1.2. FAHRZEUGE

2. FÜR DAS TRANSEUROPÄISCHE HOCHGESCHWINDIGKEITSBAHNSYSTEM

2.1. INFRASTRUKTUREN

2.2. FAHRZEUGE

3. KOMPATIBILITÄT INNERHALB DES KONVENTIONELLEN TRANSEUROPÄISCHEN EISENBAHNSYSTEMS

4. AUSWEITUNG DES GELTUNGSBEREICHS

4.1. Strecken- und Fahrzeugunterkategorien

4.2. Kostenbegrenzung

Anhang II
Teilsysteme

1. VERZEICHNIS DER Teilsysteme

2. RELEVANTE BEREICHE

2. BESCHREIBUNG DER Teilsysteme

2.1. Infrastruktur

2.2. Energie

2.3. Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung

2.4. Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung

2.5. Telematikanwendungen

2.6. Fahrzeuge

2.7. Instandhaltung

Anhang III
Grundlegende Anforderungen

1. Allgemeine Anforderungen

1.1. Sicherheit

1.1.1. Die Planung, der Bau oder die Herstellung, die Instandhaltung und die Überwachung der sicherheitsrelevanten Bauteile, insbesondere derjenigen, die am Zugverkehr beteiligt sind, müssen die Sicherheit auch unter bestimmten Grenzbedingungen auf dem für das Netz festgelegten Niveau halten.

1.1.3. Die verwendeten Bauteile müssen während ihrer gesamten Betriebsdauer den spezifizierten gewöhnlichen oder Grenzbeanspruchungen standhalten. Durch geeignete Mittel ist sicherzustellen, dass sich die Sicherheitsauswirkungen eines unvorhergesehenen Versagens in Grenzen halten.

1.1.5. Die für die Betätigung durch die Fahrgäste vorgesehenen Einrichtungen müssen so konzipiert sein, dass das sichere Funktionieren der Einrichtungen oder die Gesundheit und

1.1.5. Die für die Betätigung durch die Fahrgäste vorgesehenen Einrichtungen müssen so konzipiert sein, daß sie deren Sicherheit nicht gefährden, wenn sie in einer voraussehbaren

1.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft

1.3. Gesundheit

1.3.1. Werkstoffe, die aufgrund ihrer Verwendungsweise die Gesundheit von Personen, die

1.3.2. Die Auswahl, die Verarbeitung und die Verwendung dieser Werkstoffe müssen eine gesundheitsschädliche oder -gefährdende Rauch- und Gasentwicklung insbesondere im Fall eines Brandes in Grenzen halten.

1.4. Umweltschutz

1.4.1. Die Umweltauswirkungen des Baus und Betriebs des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems sind bei der Planung dieses Systems entsprechend den geltenden Gemeinschaftsbestimmungen zu berücksichtigen.

1.4.2. In Zügen und Infrastruktureinrichtungen verwendete Werkstoffe müssen eine umweltschädliche oder -gefährdende Rauch- und Gasentwicklung insbesondere im Fall eines

1.4.3. Fahrzeuge und Energieversorgungsanlagen sind so auszulegen und zu bauen, dass sie mit Anlagen, Einrichtungen und öffentlichen oder privaten Netzen, bei denen Interferenzen möglich sind, elektromagnetisch verträglich sind.

1.4.4. Beim Betrieb des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems müssen die vorgeschriebenen Lärmgrenzen eingehalten werden.

1.5. Technische Kompatibilität

2. Besondere Anforderungen AN jedes Teilsystem

2.1. Infrastrukturen

2.1.1. Sicherheit

2.2. Energie

2.2.1. Sicherheit

2.2.2. Umweltschutz

2.2.3. Technische Kompatibilität

2.3. Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung

2.3.1. Sicherheit

2.3.2. Technische Kompatibilität

2.4. Fahrzeuge

2.4.1. Sicherheit

2.4.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft

2.4.3. Technische Kompatibilität

2.4.4. Kontrolle

2.5. Instandhaltung

2.5.1. Gesundheit und Sicherheit

2.5.2. Umweltschutz

2.5.3. Technische Kompatibilität

2.6. Umwelt

2.6.1. Gesundheit

2.6.2. Umweltschutz

2.7. Betrieb

2.6. Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung

2.6.1. Sicherheit

2.6.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft

2.6.3. Technische Kompatibilität

2.7. Telematikanwendungen im Personen- und Güterverkehr

2.7.1. Technische Kompatibilität

2.7.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft

2.7.3. Gesundheit

2.7.4. Sicherheit

Anhang IV
KONFORMITÄT UND GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT DER INTEROPERABILITÄTSKOMPONENTEN

1. INTEROPERABILITÄTSKOMPONENTEN

1.1. Allgemeine Komponenten

1.2. Allgemeine Komponenten mit besonderen Eigenschaften

1.3. Besondere Komponenten

2. Anwendungsbereich

Anhang V
EG-PRÜFERKLÄRUNG für Teilsysteme

Anhang VII
Prüfverfahren für Teilsysteme

1. Einleitung

2. STUFEN

3. BESCHEINIGUNG

4. TECHNISCHES DOSSIER

5. überwachung

5.1. Der Zweck der EG-Überwachung besteht darin, sich zu vergewissern, daß die im technischen Dossier enthaltenen Pflichten bei der Verwirklichung des Teilsystems erfüllt

5.2. Der benannten Stelle, die mit der Prüfung der Ausführung beauftragt ist, ist ständig

5.3. Die benannte Stelle, die mit der Prüfung der Ausführung beauftragt ist, nimmt in regelmäßigen Zeitabständen Nachprüfungen Audits vor, um sich von der Einhaltung der

5.4. Darüber hinaus ist die benannte Stelle berechtigt, die Baustelle und die Fertigungsstätten unangemeldet zu besuchen. Bei dieser Gelegenheit kann die benannte Stelle vollständige oder

6. HINTERLEGUNG

7. VERÖFFENTLICHUNG

8. SPRACHE

Anhang VII
VON DEN MITGLIEDSTAATEN ZU BERÜCKSICHTIGENDE MINDESTKRITERIEN für die NOTIFIZIERUNG DER STELLEN

Anhang VIII
DOSSIER für die BEANTRAGUNG VON AUSNAHMEREGELUNGEN

Anhang IX
Teil A

Anhang X
ENTSPRECHUNGSTABELLE


 
 
 


Drucksache 884/06

... 1. Der Bundesrat unterstützt das Ziel, den Güterverkehr auf der Schiene weiter zu stärken. Insbesondere im Vergleich zum Güterverkehr auf der Straße ist die Schiene ein umweltfreundlicher und sicherer Verkehrsträger. Mehr Schienengüterverkehr wird insbesondere an den Hauptstrecken aber nur dann akzeptiert werden, wenn die Schiene gleichzeitig leiser wird.



Drucksache 174/1/06

... Der Bundesrat verweist insoweit auf seine Stellungnahme zu dem ebenfalls Binnensachverhalte erfassenden Verordnungsvorschlag über Entschädigungen bei Nichterfüllung vertraglicher Qualitätsanforderungen im Schienengüterverkehr (BR-Drucksache 213/04 (Beschluss) vom 14. Mai 2004).



Drucksache 884/06 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat unterstützt das Ziel, den Güterverkehr auf der Schiene weiter zu stärken. Insbesondere im Vergleich zum Güterverkehr auf der Straße ist die Schiene ein umweltfreundlicher und sicherer Verkehrsträger. Mehr Schienengüterverkehr wird insbesondere an den Hauptstrecken aber nur dann akzeptiert werden wenn die Schiene gleichzeitig leiser wird.



Drucksache 174/06 (Beschluss)

... Der Bundesrat verweist insoweit auf seine Stellungnahme zu dem ebenfalls Binnensachverhalte erfassenden Verordnungsvorschlag über Entschädigungen bei Nichterfüllung vertraglicher Qualitätsanforderungen im Schienengüterverkehr (BR-Drucksache 213/04 (Beschluss) vom 14. Mai 2004).



Drucksache 52/06

... • Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Entschädigungen bei Nichterfüllung vertraglicher Qualitätsanforderungen im Schienengüterverkehr (KOM (2004)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/06




Subsidiaritätsbericht der Bundesregierung 2004

I. Überblick

II. Subsidiaritätsprüfungen durch die Bundesressorts und den Bundesrat

1. Rechtliche Grundlagen

2. Subsidiaritätsprüfung durch die Bundesressorts

3. Subsidiaritätsprüfung durch den Bundesrat

4. Unterschiede bei der Beurteilung durch Bundesregierung und Bundesrat

III. Jahresbericht „Bessere Rechtsetzung 2004 der Kommission

1. Inhalt des Kommissionsberichts

2. Bewertung des Kommissionsberichts durch die Bundesregierung

3. Bewertung des Kommissionsberichts durch den Bundesrat

IV. Rechtliche und organisatorische Neuerungen zur Subsidiaritätskontrolle

V. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 132/05 (Beschluss)

... Nach Schätzungen würde die Durchführung zu einer Erhöhung der Personalkosten der Eisenbahnen im grenzüberschreitenden Verkehr um bis zu 20 % führen. Damit würden Wettbewerbsnachteile des Schienengüterverkehrs gegenüber dem Straßengüterverkehr zementiert.



Drucksache 249/05

... Bei den Entgeltnachlässen sind ähnliche Verkehrsleistungen oder Marktsegmente gleich zu behandeln (z.B. internationaler und nationaler Schienengüterverkehr).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 249/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und über die Grundsätze zur Erhebung von Entgelt für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur (Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung - EIBV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Leistungen, Fahrgastinformationen

§ 4
Schienennetz-Benutzungsbedingungen

§ 5
Sicherheitsleistung, Geschäftsgeheimnis

§ 6
Antragstellung

§ 7
Zusammenarbeit bei der Zuweisung von Zugtrassen in mehreren Netzen

§ 8
Zuweisungsverfahren

§ 9
Netzfahrplanerstellung, Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Schienenwege

§ 10
Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Serviceeinrichtungen

§ 11
Rechte an Zugtrassen

§ 12
Besonderes Kündigungsrecht

§ 13
Rahmenverträge

§ 14
Gelegenheitsverkehr

§ 15
Sondermaßnahmen bei Störungen

§ 16
Überlastete Schienenwege

§ 17
Kapazitätsanalyse

§ 18
Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität

§ 19
Besondere Schienenwege

§ 20
Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten für Schienenwege

§ 21
Entgeltgrundsätze für Schienenwege

§ 22
Ausnahmen von den Entgeltgrundsätzen für Schienenwege

§ 23
Entgeltnachlässe für Schienenwege

§ 24
Entgelte für Serviceeinrichtungen

§ 25
Veröffentlichungen, Bekanntmachungen

Begründung

Allgemeiner Teil


 
 
 


Drucksache 91/05 (Beschluss)

... Zur Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen im Hinterlandverkehr der europäischen Seehäfen ist es erforderlich, den inländischen Schienengüterverkehr der deutschen Seehäfen nicht anders zu behandeln, als die im deutschen Hinterland beginnenden oder endenden konkurrierenden grenzüberschreitenden Verkehre z.B. über die Rheinmündungshäfen. Dies gilt insbesondere für die Erhebung von Entgelten für die Infrastrukturnutzung sowie die Trassenvergabe.



Drucksache 91/1/05

... Zur Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen im Hinterlandverkehr der europäischen Seehäfen ist es erforderlich, den inländischen Schienengüterverkehr der deutschen Seehäfen nicht anders zu behandeln, als die im deutschen Hinterland beginnenden oder endenden konkurrierenden grenzüberschreitenden Verkehre z.B. über die Rheinmündungshäfen. Dies gilt insbesondere für die Erhebung von Entgelten für die Infrastrukturnutzung sowie die Trassenvergabe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 91/1/05




2 A.

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 1a
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Haftpflichtversicherung der Eisenbahnen (EBHaftPflV)

Artikel 1b
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

2 B.


 
 
 


Drucksache 91/05

... Die gesetzlichen Regelungen dienen der schrittweisen Öffnung des Schienenwegenetzes nach dem in der Richtlinie vorgegebenen Zeitplan für den nationalen und internationalen Schienengüterverkehr sowie für die Kabotage.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 91/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Allgemeiner Teil

3 Allgemeines

3 Gesetzgebungskompetenz

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Sonstige Kosten

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

§ 14
Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a

§ 14
Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b

§ 14
Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe c

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 54/05

... Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Entschädigungen bei Nichterfüllung vertraglicher Qualitätsanforderungen im Schienengüterverkehr ( KOM (2004)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/05




Bericht

I. Überblick

II. Subsidiaritätsprüfungen durch die Bundesressorts und den Bundesrat

1. Rechtliche Grundlagen

2. Subsidiaritätsprüfung durch die Bundesressorts

3. Subsidiaritätsprüfung durch den Bundesrat

4. Unterschiede bei der Beurteilung durch Bundesregierung und Bundesrat

5. Stellungnahmen des Bundestages

III. Jahresbericht Bessere Rechtsetzung 2003 der Europäischen Kommission

1. Inhalt des Kommissionsberichtes

2. Bewertung des Kommissionsberichts durch die Bundesregierung

3. Bewertung des Kommissionsberichts durch den Bundesrat

IV. Das neue Subsidiaritätsprotokoll nach der Europäischen Verfassung

V. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 132/1/05

... Nach Schätzungen würde die Durchführung zu einer Erhöhung der Personalkosten der Eisenbahnen im grenzüberschreitenden Verkehr um bis zu 20 % führen. Damit würden Wettbewerbsnachteile des Schienengüterverkehrs gegenüber dem Straßengüterverkehr zementiert.

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Drucksache 132/1/05




2 A

2 B


 
 
 


Drucksache 891/1/04

... Bei der Bemessung der Entgelthöhe zur Gewährleistung der bestmöglichen Wettbewerbsfähigkeit für den grenzüberschreitenden Schienengüterverkehr hat der Betreiber der Infrastruktur sicherzustellen, dass im Hinterlandverkehr der europäischen Seehäfen keine signifikanten Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des inländischen Verkehrs der Hafenstandorte entstehen.

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Drucksache 891/1/04




1. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 3 Satz 1 und 2 EIBV

2. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 4 Satz 2 EIBV

3. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 EIBV

4. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 3 Satz 4 - neu - EIBV

5. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 4 - neu - EIBV

6. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2a - neu - EIBV

7. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 3 Satz 1 EIBV

8. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 5 - neu - EIBV


 
 
 


Drucksache 269/04

... (1d) Für öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen, die sowohl Eisenbahnverkehrsleistungen im Personenverkehr als auch im Güterverkehr erbringen, gilt Absatz la entsprechend mit der Maßgabe, dass getrennte Konten sowie eine in den Anhang des Jahresabschlusses aufzunehmende gesonderte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nur für den Bereich Schienengüterverkehr aufzustellen sind und an die Stelle dieser Bilanz auch eine Vermögensübersicht treten kann. Öffentliche Gelder für gemeinwirtschaftliche Personenverkehrsleistungen sind in den entsprechenden Buchführungen getrennt auszuweisen und dürfen nicht auf Tätigkeitsbereiche übertragen werden, die andere Verkehrsleistungen oder sonstige Geschäfte betreffen."

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Drucksache 269/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

1. § 2 wird wie folgt geändert:

2. § 3 wird wie folgt gefasst:

3. Dem § 4 wird folgender Absatz 3 angefügt:

4. In § 5 Abs. 1a wird nach dem Wort sind folgender Halbsatz eingefügt:

5. § 6 wird wie folgt geändert:

6. Dem § 8 wird folgender Absatz 3 angefügt:

7. § 9 wird wie folgt geändert:

8. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt:

9. In § 12 Abs. 3 Satz 1 wird die Angabe § 3 Nr. 1 durch die Angabe § 3 Abs. 1 Nr. 1 ersetzt

10. § 14 wird wie folgt gefasst:

11. Nach § 14 werden folgende §§ 14a und 14b eingefügt:

12. § 26 wird wie folgt geändert:

13. § 28 wird wie folgt geändert:

14. § 34 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Anpassung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 4
Neufassung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Allgemeines

Zugang zur Eisenbahninfrastruktur

Struktur der Eisenbahnen

Überwachung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur

5 Gesetzgebungskompetenz

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 1

§ 2
Abs. 3a

§ 2
Abs. 3b

Nummer 2

Nummer 2

Nummer 2

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 5

Nummer 5

Nummer 5

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 6

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 12

Nummer 12

Nummer 13

Nummer 13

Nummer 14

Artikel 2
Allgemeines

Artikel 3

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Artikel 4

Artikel 5


 
 
 


Drucksache 955/04

... "(4) Betreiber von Schienenwegen haben ihre Entgelte nach Maßgabe einer auf Grund des § 26 Abs. 1 Nr. 6 und 7 erlassenen Rechtsverordnung so zu bemessen, dass die ihnen insgesamt für die Erbringung der Pflichtleistungen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 entstehenden Kosten zuzüglich einer Rendite, die am Markt erzielt werden kann, ausgeglichen werden. Hierbei können sie Aufschläge auf die Kosten, die unmittelbar aufgrund des Zugbetriebes anfallen, erheben, wobei sowohl je nach den Verkehrsleistungen Schienenpersonenfernverkehr, Schienenpersonennahverkehr oder Schienengüterverkehr als auch nach Marktsegmenten innerhalb dieser Verkehrsleistungen differenziert werden kann und die Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere des grenzüberschreitenden Schienengüterverkehrs, zu gewährleisten ist. Die Höhe der Entgelte darf jedoch im Falle des Satzes 2 bezogen auf ein Marktsegment nicht die Kosten, die jeweils unmittelbar aufgrund des Zugbetriebs anfallen, zuzüglich einer Rendite, die am Markt erzielt werden kann, übersteigen. In der Rechtsverordnung nach § 26 Abs. 1 Nr. 6 und 7



Drucksache 891/04 (Beschluss)

... "Bei der Bemessung der Entgelthöhe zur Gewährleistung der bestmöglichen Wettbewerbsfähigkeit für den grenzüberschreitenden Schienengüterverkehr hat der Betreiber der Infrastruktur sicherzustellen, dass im Hinterlandverkehr der europäischen Seehäfen keine signifikanten Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des inländischen Verkehrs der Hafenstandorte entstehen."



Drucksache 891/04

... (3) Betreiber der Schienenwege im Inland sind verpflichtet, im Interesse einer effizienten Durchführung von Eisenbahnverkehrsleistungen mit Betreibern der Schienenwege in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch bei der Gestaltung der Entgelte zusammen zu arbeiten. Sie müssen insbesondere bestrebt sein, die bestmögliche Wettbewerbsfähigkeit des grenzüberschreitenden Schienengüterverkehrs zu gewährleisten und die effiziente Nutzung des Transeuropäischen Schienengüternetzes sicherzustellen. Sie können die dafür erforderlichen, geeigneten gemeinsamen Einrichtungen schaffen.

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Drucksache 891/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Leistungen, Fahrgastinformationen

§ 4
Schienennetz-Benutzungsbedingungen

§ 5
Sicherheitsleistung, Geschäftsgeheimnis

§ 6
Antragstellung

§ 7
Zusammenarbeit bei der Zuweisung von Zugtrassen in mehreren Netzen

§ 8
Zuweisungsverfahren

§ 9
Netzfahrplanerstellung, Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Schienenwege

§ 10
Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Eisenbahninfrastruktureinrichtungen

§ 11
Rechte an Zugtrassen

§ 12
Besonderes Kündigungsrecht

§ 13
Rahmenverträge

§ 14
Gelegenheitsverkehr

§ 15
Sondermaßnahmen bei Störungen

§ 16
Überlastete Schienenwege

§ 17
Kapazitätsanalyse

§ 18
Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität

§ 19
Besondere Schienenwege

§ 20
Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten für Schienenwege

§ 21
Entgeltgrundsätze für Schienenwege

§ 22
Ausnahmen von den Entgeltgrundsätzen für Schienenwege

§ 23
Entgeltnachlässe für Schienenwege

§ 24
Entgelte für Eisenbahninfrastruktureinrichtungen

§ 25
Schlussbestimmungen, Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu §§ 3, 21 und 24) Für die Zugangsberechtigten zu erbringende Leistungen

Anlage 2
(zu § 4 Abs. 2) Inhalt der Schienennetz-Benutzungsbedingungen

Artikel 2
Änderung der Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

3 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

§ 10

§ 12

§ 13

§ 14

§ 15

§ 16

§ 17

§ 19

§ 20

§ 21

§ 22

§ 23

§ 24

§ 25

Anlage n

Artikel 3

4 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 4
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der neuen Regelungen und das Außerkrafttreten der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung vom 17. Dezember 1997.


 
 
 


Drucksache 22/16 PDF-Dokument



Drucksache 22/2/16 PDF-Dokument



Drucksache 46/20 PDF-Dokument



Drucksache 331/18 PDF-Dokument



Drucksache 389/1/18 PDF-Dokument



Drucksache 559/12 PDF-Dokument



Drucksache 564/10 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.