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50 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schlachthöfe"


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Drucksache 280/20 (Beschluss)

... 15. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Weiterentwicklung des Unionsrechts im Bereich der Schlachtung dringend notwendig ist, um insbesondere bestehende Rechtsunsicherheiten auszuräumen und eine Verbesserung des Tierschutzes in Schlachtbetrieben zu ermöglichen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Entschließung vom 15. März 2019 (vergleiche BR-Drucksache 69/19(B)). Die Einführung der Videoüberwachung in Schlachthöfen im Rahmen der Eigenkontrollverpflichtungen der Unternehmen und der Zugriff der Kontrollbehörden auf diese Aufzeichnungen sollten im EU-Recht ausdrücklich verankert werden. Zumindest sollte es aber den Mitgliedstaaten ausdrücklich gestattet sein, im nationalen Recht entsprechend strengere Überwachungsvorschriften zu erlassen. Der Bundesrat fordert für die in der vorgetragenen Strategie angekündigte Änderung der EU-Tierschutz-Transportverordnung (EG) Nr.



Drucksache 280/1/20

... a) Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Weiterentwicklung des Unionsrechts im Bereich der Schlachtung dringend notwendig ist, um insbesondere bestehende Rechtsunsicherheiten auszuräumen und eine Verbesserung des Tierschutzes in Schlachtbetrieben zu ermöglichen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Entschließung vom 15. März 2019, (vergleiche BR-Drucksache 69/19(B)). Die Einführung der Videoüberwachung in Schlachthöfen im Rahmen der Eigenkontrollverpflichtungen der Unternehmen und der Zugriff der Kontrollbehörden auf diese Aufzeichnungen sollten im EU-Recht ausdrücklich verankert werden. Zumindest sollte es aber den Mitgliedstaaten ausdrücklich gestattet sein, im nationalen Recht entsprechend strengere Überwachungsvorschriften zu erlassen.



Drucksache 157/20

... Zu der Entlastung der Verwaltung in Höhe von etwa 140 000 Euro pro Jahr trägt der Wegfall bestimmter Nachprüfungspflichten für amtliche Fachassistenten in Höhe von etwa 6 000 Euro bei. Der Entlastungseffekt ergibt sich aber vor allem daraus, dass durch den Wegfall der Pflicht, die ordnungsgemäße Arbeit von Schlachthofpersonal, das in Schlachthöfen für Geflügel im Rahmen der amtlichen Überwachung eingesetzt wird, nicht mehr spezifischen, fortwährend systematisch durchzuführenden Überprüfungen durch den amtlichen Tierarzt unterzogen werden muss (152 000 Euro). Dieser Entlastung steht eine Belastung von insgesamt 18 000 Euro für den Aufwand gegenüber, der zukünftig durch Verwaltungsakte zur Ernennung von amtlichen Tierärzten für die Durchführung der Schlachttieruntersuchung bei Notschlachtungen außerhalb von Schlachthöfen und für die Überprüfung von Milcherzeugerbetrieben entsteht. Diese Annahmen beruhen teilweise auf Statistiken, teilweise auf eigenen Schätzungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern

Artikel 2
Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung

Artikel 3
Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung

§ 2a
Anforderungen an amtliche Tierärztinnen und Tierärzte für Kontrollaufgaben nach Artikel 13 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2019/624

§ 4
Personal von Schlachtbetrieben

Artikel 4
Änderung der Fleischuntersuchungsstatistik-Verordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 178/20

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates: Einführung von kameragestützten Überwachungssystemen in Schlachthöfen zur Verbesserung des Tierschutzes für Schlachttiere



Drucksache 157/1/20

... Im Rahmen der Neuregelung des EU-Rechtes ist festgelegt worden, dass die genannten Aufgaben - Schlachttieruntersuchungen bei Notschlachtungen außerhalb von Schlachthöfen, Überwachung von Milchvieh im Milcherzeugungsbetrieb sowie Inspektionen von Kleinunternehmen auf Teilzeitbasis - nur noch durch amtliche Tierärzte durchgeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 3 Absatz 1 ZoonoseV

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Nummer 1 ZoonoseV

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe ‚c

4. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 22 Absatz 1a Tier-LMHV

5. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - Anlage 5 Kapitel II Nummer 2.1.4 und Kapitel III Nummer 1.4 Tier-LMHV

6. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2a Absatz 2 - neu - Tier-LMÜV

7. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 4 Tier-LMÜV

8. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 6 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Tier-LMÜV


 
 
 


Drucksache 69/19 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates: Einführung von kameragestützten Überwachungssystemen in Schlachthöfen zur Verbesserung des Tierschutzes für Schlachttiere



Drucksache 69/1/19

Entschließung des Bundesrates: Einführung von kameragestützten Überwachungssystemen in Schlachthöfen zur Verbesserung des Tierschutzes für Schlachttiere - Antrag der Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/1/19




Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 69/19

Entschließung des Bundesrates: Einführung von kameragestützten Überwachungssystemen in Schlachthöfen zur Verbesserung des Tierschutzes für Schlachttiere



Drucksache 626/16

... - Durch die Eingrenzung der praktischen Ausbildung auf nur noch einen Schlachthof in § 55 Absatz 2 (bisher zwei obligatorisch) werden seitens der Studierenden vielfach Kosten (Fahrt- und Unterkunftskosten) eingespart, da keine Notwendigkeit mehr besteht, die Ausbildung an vom Studienort weiter entfernten Schlachthöfen durchführen zu müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 626/16




A. Problem und Ziel

1. Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU

2. Sonstige für erforderlich erachtete Änderungen

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Anlage 7
(zu § 56 Abs. 3) (Bezeichnung der zuständigen Behörde) Bescheinigung über die praktische Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeiner Teil

A. ZielSetzUng, GegenStand Und WeSentliche Regelungen

1. Änderungen zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU

2. Sonstige Änderungen

B. VerordnungSkompetenz

C. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Länder:

2. Tierärztliche Ausbildungsstätten:

F. Weitere Kosten

G. Gleichstellungspolitische Bedeutung

H. Nachhaltigkeit

II. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 311/15 (Beschluss)

... Durchschnittlich 98 Prozent aller Mastputen werden an Schlachthöfen geschlachtet; diese stellen insoweit ein "Nadelöhr" dar, das sich in besonderer Weise für die Erhebung von Befunden eignet. Tierschutzindikatoren wie z.B. Fußballenentzündungen, entzündliche Brusthautveränderungen oder auch Anzeichen von Federpicken und Kannibalismus, sind wichtige Indikatoren, die auf tierschutzrelevante Mängel in der Haltung und beim Transport schließen lassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 311/15 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der TierschutzNutztierhaltungsverordnung

Artikel 1

Abschnitt 8
Anforderungen an das Halten von Mastputen

Abschnitt 9
Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen

Abschnitt 8
Anforderungen an das Halten von Puten

§ 44
Anwendungsbereich

§ 45
Sachkunde

§ 46
Fortbildung

§ 47
Anforderungen an die betriebliche Eigenüberwachung

§ 48
Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Mastputen

§ 49
Anforderungen an das Halten von Mastputen

§ 50
Anforderungen an die Beschaffenheit der Luftzirkulation

§ 51
Anforderungen an die Beleuchtung

§ 52
Besatzdichte

§ 53
Gesundheitskontrollprogramm

§ 54
Umgang mit kranken Mastputen

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

3. Nachhaltigkeit

4. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

§ 44 - neu - Anwendungsbereich

§ 45 - neu - Sachkunde

§ 46 - neu - Fortbildung

§ 47 - neu - Anforderungen an die betriebliche Eigenüberwachung

§ 48 - neu - Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Mastputen

§ 49 - neu - Anforderungen an das Halten von Mastputen

§ 50 - neu - Anforderungen an die Beschaffenheit der Luftzirkulation

§ 51 - neu - Anforderungen an die Beleuchtung

§ 52 - neu - Besatzdichte

§ 53 - neu - Gesundheitskontrollprogramm

§ 54 - neu - Umgang mit kranken Mastputen

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 421/14

... In der 2011 erfolgten Stellungnahme der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbe-hörde (EFSA) zur Modernisierung der Fleischuntersuchung beim Schwein wird aber auch auf die relevanten Unzulänglichkeiten bei der aktuellen Untersuchungsmethode hingewiesen. Demnach lassen sich Salmonellen, Yersinien, Toxoplasmen mit den herkömmlichen Untersuchungsmethoden durch Anschnitt nicht erfassen. Die EFSA empfiehlt daher einen Verzicht auf das Anschneiden und Abtasten; sieht jedoch gleichzeitig eine Intensivierung der Diagnostik und Risikokategorisierung von Mast-betrieben und Schlachthöfen als erforderlich an. Dem Informationsfluss kommt dabei eine hohe Bedeutung zu. Für die Tiergesundheit relevante Veränderungen sind vom Schlachtbetrieb an den Mastbetrieb zurückzumelden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 421/14




Entschließung

Begründung

Im Einzelnen:

Zu 1.

Zu 2.

Zu 3.

Zu 4.

Zu 5.

Zu 6.


 
 
 


Drucksache 687/13

... Diese Umstellung ist keine Randerscheinung mehr. Die Ergebnisse einer umfangreichen Betriebsrätebefragung der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG), aber auch vorliegende Forschungsbefunde zeigen, dass in vielen Branchen eine eindeutige Entwicklung hin zu einem vermehrten Einsatz von Werkvertragsbeschäftigten, die bei den "Werkbestellern" Arbeiten ausführen, die zuvor von dortigen Stammbeschäftigten erledigt worden sind, besteht. Danach sind z.B. in den großen Schlachthöfen - insbesondere in Niedersachsen - z. T. nur noch 20 % aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom Unternehmen selbst angestellte Stammbeschäftigte, 5 % Leiharbeitskräfte und 75 % Werkvertragsbeschäftigte vorrangig aus den südosteuropäischen EU - Mitgliedstaaten. In der gesamten Fleischindustrie sind es 35 %, in der Zuckerindustrie wie bei den Werften 20 %, in der Getränkeindustrie 10 % aller Beschäftigten, die auf Werkvertragsbasis in den Einsatzbetrieben arbeiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 687/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige finanzielle Auswirkungen

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

§ 99a
Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil:

B. Einzelbegründung:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 687/13 (Beschluss)

... Diese Umstellung ist keine Randerscheinung mehr. Die Ergebnisse einer umfangreichen Betriebsrätebefragung der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG), aber auch vorliegende Forschungsbefunde zeigen, dass in vielen Branchen eine eindeutige Entwicklung hin zu einem vermehrten Einsatz von Werkvertragsbeschäftigten, die bei den "Werkbestellern" Arbeiten ausführen, die zuvor von dortigen Stammbeschäftigten erledigt worden sind, besteht. Danach sind zum Beispiel in den großen Schlachthöfen - insbesondere in Niedersachsen - zum Teil nur noch 20 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom Unternehmen selbst angestellte Stammbeschäftigte, fünf Prozent Leiharbeitskräfte und 75 Prozent Werkvertragsbeschäftigte vorrangig aus den südosteuropäischen EU-Mitgliedstaaten. In der gesamten Fleischindustrie sind es 35 Prozent, in der Zuckerindustrie wie bei den Werften 20 Prozent, in der Getränkeindustrie 10 Prozent aller Beschäftigten, die auf Werkvertragsbasis in den Einsatzbetrieben arbeiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 687/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

I. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz:

II. Betriebsverfassungsgesetz:

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige finanzielle Auswirkungen

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und zur Verhinderung der Umgehung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

§ 99a
Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 53/13

... § 6 Vorschriften für Schlachthöfe und Zerlegungsbetriebe

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 53/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Ausnahmen

§ 3
Verbot des Inverkehrbringens

§ 4
Kennzeichnung von Geflügelfleisch

§ 5
Marktnotierungen

§ 6
Vorschriften für Schlachthöfe und Zerlegungsbetriebe

§ 7
Analyseverfahren zur Feststellung des Wassergehaltes, Gegenanalyse

§ 8
Anordnungen der zuständigen Behörden

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

§ 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gründe

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

III. Nachhaltigkeitsprüfung

IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2297: Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 672/12 (Beschluss)

... -Schlachtverordnung wird beim beruflichen Schlachten, Betäuben und Ruhigstellen von Kaninchen oder Geflügel ein Sachkundenachweis gefordert. Diese Regelung ist daher auch für die berufliche Schlachtung kleiner Mengen von Hasentieren oder Geflügel außerhalb von Schlachthöfen zur direkten Abgabe dieses Fleisches an Endverbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels zur unmittelbaren Abgabe an Endverbraucher fortzuführen. Diese Möglichkeit ergibt sich aus Artikel 26 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/12 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV)

1. Zu § 3 Absatz 2 - neu -

2. Zu § 4Absatz 01 - neu -

3. Zu § 4 Absatz 1

4. Zu § 4 Absatz 2 Satz 4

5. Zu § 4 Absatz 5

6. Zu § 4 Absatz 6

7. Zu § 4 Absatz 7 - neu -, § 5 Absatz 4 - neu -, § 15 Absatz 3 - neu

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1

9. Zu § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -

Zu Satz 2 - neu -:

Zu Satz 3 - neu - :

10. Zu § 5 Absatz 3

11. Zu § 10 Satz 2

12. Zu § 11 Absatz 3 - neu -

13. Zu § 12 Absatz 1a - neu -

14. Zu § 12 Absatz 2 Satz 2 - neu -

15. Zu § 12 Absatz 5 Satz 2 - neu -

16. Zu § 12 Absatz 9 Satz 2 Nummer 2 erster Halbsatz

17. Zu § 13 Absatz 3 - neu -

18. Zu § 15 Absatz 1 Satz 1

19. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 3

20. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 4

21. Zu § 16 Absatz 1 Nummer 6 - neu -

22. Zu § 16 Absatz 2 Nummer 4a - neu -

23. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 2a - neu -

24. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 3a - neu -

25. Zu Anlage 1 Nummer 1.4

26. Zu Anlage 1 Nummer 2.1.4 - neu -

27. Zu Anlage 1 Nummer 2.2

28. Zu Anlage 1 Nummer 5. 1.1

29. Zu Anlage 1 Nummer 6.3

30. Zu Anlage 1 Nummer 6.4 - neu -

1. Zu Anlage 1 Nummer 6.8

32. Zu Anlage 1 Nummer 7.9

3. Zu Anlage 1 Nummer 7. 10 - neu -


 
 
 


Drucksache 672/1/12

... -Schlachtverordnung wird beim beruflichen Schlachten, Betäuben und Ruhigstellen von Kaninchen oder Geflügel ein Sachkundenachweis gefordert. Diese Regelung ist daher auch für die berufliche Schlachtung kleiner Mengen von Hasentieren oder Geflügel außerhalb von Schlachthöfen zur direkten Abgabe dieses Fleisches an Endverbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels zur unmittelbaren Abgabe an Endverbraucher fortzuführen. Diese Möglichkeit ergibt sich aus Artikel 26 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/1/12




1. Zu § 3 Absatz 2 - neu - § 3 ist wie folgt zu ändern:

2. Zu § 4 Absatz 01 - neu - In § 4 ist dem Absatz 1 folgender Absatz 01 voranzustellen:

3. Zu § 4 Absatz 1

4. Zu § 4 Absatz 2 Satz 4

5. Zu § 4 Absatz 5

6. Zu § 4 Absatz 6

7. Zu § 4 Absatz 7 - neu -, § 5 Absatz 4 - neu -, § 15 Absatz 3 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1

9. Zu § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - Dem § 5 Absatz 2 sind folgende Sätze anzufügen:

Zu Satz 2 - neu -:

Zu Satz 3 - neu - :

10. Zu § 5 Absatz 3

11. Zu § 10 Satz 2

12. Zu § 11 Absatz 3 - neu - Dem § 11 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

13. Zu § 12 Absatz 1a - neu - In § 12 ist nach Absatz 1 folgender Absatz 1a einzufügen:

14. Zu § 12 Absatz 2 Satz 2 - neu - Dem § 12 Absatz 2 ist folgender Satz anzufügen:

15. Zu § 12 Absatz 3 Satz 1, Satz 2

16. Zu § 12 Absatz 5 Satz 2 - neu - In § 12 Absatz 5 ist nach Satz 1 folgender Satz 2 einzufügen:

17. Zu § 12 Absatz 9 Satz 2 Nummer 2 erster Halbsatz

18. Zu § 13 Absatz 3 - neu - Dem § 13 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

19. Zu § 15 Absatz 1 Satz 1

20. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 3

21. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 4

22. Zu § 16 Absatz 1 Nummer 6 - neu - § 16 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:

23. Zu § 16 Absatz 2 Nummer 4a - neu - In § 16 Absatz 2 ist nach Nummer 4 folgende Nummer 4a einzufügen:

24. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 2a - neu - In § 16 Absatz 3 ist nach Nummer 2 folgende Nummer 2a einzufügen:

25. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 3a - neu - In § 16 Absatz 3 ist nach Nummer 3 folgende Nummer 3a einzufügen:

26. Zu Anlage 1 Nummer 1.4

27. Zu Anlage 1 Nummer 2.1.4 - neu - In Anlage 1 Nummer 2.1 ist in Nummer 2.1.3 am Ende ein Komma einzufügen und folgende Nummer 2.1.4 anzufügen:

28. Zu Anlage 1 Nummer 2.2 In Anlage 1 Nummer 2.2 sind die Wörter oder Hals zu streichen.

29. Zu Anlage 1 Nummer 5.1.1

30. Zu Anlage 1 Nummer 6.3

31. Zu Anlage 1 Nummer 6.4 - neu - In Anlage 1 ist nach Nummer 6.3 folgende Nummer 6.4 einzufügen:

32. Zu Anlage 1 Nummer 6.8

33. Zu Anlage 1 Nummer 7.9

34. Zu Anlage 1 Nummer 7.10 - neu - Der Anlage 1 ist nach Nummer 7.9 folgende Nummer 7.10 anzufügen:


 
 
 


Drucksache 672/12

... Für Tötungen außerhalb von Schlachthöfen, für die Tötung von Fischen, die Schlachtung von Farmwild und für spezielle Schlachtmethoden, die durch bestimmte religiöse Riten vorgeschrieben sind, können nationale strengere Vorschriften erlassen werden. Dies ermöglicht die Anpassung und Ergänzung der bislang für diese Bereiche geltenden Regelungen an den gegenwärtigen wissenschaftlichen Kenntnisstand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Allgemeine Grundsätze

§ 4
Sachkunde

§ 5
Treiben und Befördern von Tieren innerhalb eines Schlachthofes

Abschnitt 2
Vorschriften über Schlachthöfe

§ 6
Anforderungen an die Ausstattung

§ 7
Allgemeine Vorschriften über das Betreuen von Tieren

§ 8
Betreuen von Tieren, die sich nicht in Behältnissen befinden

Abschnitt 3
Vorschriften über das Aufbewahren von Fischen und Krebstieren

§ 9
Aufbewahren von Fischen

§ 10
Aufbewahren von Krebstieren

Abschnitt 4
Vorschriften über das Ruhigstellen, Betäuben, Schlachten und Töten von Tieren

§ 11
Ruhigstellen warmblütiger Tiere

§ 12
Betäuben, Schlachten und Töten

§ 13
Behördliche Zulassung weiterer Betäubungs- oder Tötungsverfahren

§ 14
Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten

§ 15
Entsprechende Anwendung von EU-Vorschriften

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen

§ 16
Ordnungswidrigkeiten

§ 17
Übergangsbestimmungen

§ 18
Aufheben von Vorschriften

§ 19
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 12 Absatz 2 und 9) Abweichende und zusätzliche Bestimmungen zu den zulässigen Betäubungsverfahren nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009

1. Bolzenschuss

2. Kugelschuss

3. Zerkleinerung

4. Genickbruch

5. Stumpfer Schlag auf den Kopf

6. Elektrobetäubung

7. Kohlendioxidbetäubung

8. Kohlenmonoxidbetäubung

9. Betäubungsverfahren für Fische

Anlage 2
(zu § 12 Absatz 5) Höchstdauer zwischen Betäuben und Entblutungsschnitt

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Spezieller Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu § 14

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Anlage 1 Abweichende und zusätzliche Bestimmungen zu den zulässigen Betäubungsverfahren nach Anhang I der Verordnung EG Nr. 1099/2009:

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Anlage 2 Höchstdauer zwischen Betäuben und Entblutungsschnitt

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2209: Entwurf der Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009; Neufassung der Tierschutz-Schlachtverordnung


 
 
 


Drucksache 529/10

... 2.1.1 in zugelassenen Schlachthöfen gewonnen oder behandelt worden ist,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 529/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung

§ 12a
Ausnahmen für Wildfarmen mit geringem Produktionsvolumen an Schalenwild

Artikel 2
Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung

§ 7b
Amtliche Untersuchungen in Wildfarmen mit geringem Produktionsvolumen an Schalenwild

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (NKR-Nr.: 585)


 
 
 


Drucksache 817/10

... Untersuchungen auf Trichinen und weiterer Inspektionsaufgaben werden unter Bezug zum Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (ABl. L 139 vom 30.04.2004, S. 206, L 226 vom 25.6.2004, S. 83) für Schlachthöfe, Wildverarbeitungsbetriebe und Zerlegungsbetriebe erhoben und ausgewertet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1434: Erste Verordnung zur Änderung der Fleischuntersuchungsstatistik-Verordnung


 
 
 


Drucksache 205/10

... Die Festlegung einer konkreten Zeitdauer ist insofern problematisch, als die Erreichbarkeit von Schlachthöfen von verschiedenen Faktoren abhängig ist, etwa bestehende Strukturen in der Primärproduktion und der Schlachtbetriebe. Zu berücksichtigen ist, dass die Transportzeit die Verladezeiten der Tiere beinhaltet und auch eine etwaige Zusammenstellung von Tiersendungen. Erst in Kenntnis des Wortlauts des von der Europäischen Kommission angekündigten Änderungsentwurfs kann eine endgültige Verhandlungsposition festgelegt werden.



Drucksache 528/09

... Für die farbliche Kennzeichnung von Beförderungsmitteln entstehen dem Bund keine Kosten. Ländern oder Gemeinden können Kosten entstehen, wenn Beseitigungspflicht nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und damit die Verantwortlichkeit für die Beförderung von Material besteht. Die Ausführungen unter F, 1. Absatz, gelten auch hier. Für die Färbung von SRM entstehen Bund, Ländern und Gemeinden keine Kosten. Falls Gemeinden an Betrieben beteiligt sind oder solche betreiben, in denen SRM anfällt (z.B. Schlachthöfe), gelten die Ausführungen unter F, 2. Absatz, entsprechend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 528/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung

9a Kennzeichnung von Verpackungen, Behältern oder Fahrzeugen

Artikel 2
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

§ 4
Durchführung des Anhangs V Nummer 3 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

1. Farbliche Kennzeichnung von Verpackungen, Behältern und Fahrzeugen

2. Färbung von spezifiziertem Risikomaterial

II. Verordnungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft

1. Finanzielle Auswirkungen auf öffentliche Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft

a Farbliche Kennzeichnung von Verpackungen, Behältern und Fahrzeugen

b Färbung von spezifiziertem Risikomaterial

IV. Bürokratiekosten

1. Farbliche Kennzeichnung von Verpackungen, Behältern und Fahrzeugen

2. Färbung von spezifiziertem Risikomaterial

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1

1. Zu Nr. 1 § 1

2. Zu Nr. 2 § 9a - neu

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

3. Zu Nr. 3 § 28 Abs. 8a - neu

4. Zu Nr. 4 Anlage 5

II. Zu Artikel 2

1. Zu Nr. 1

2. Zu Nr. 2 § 4 neu

III. Zu Artikel 3

IV. Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 813: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung und zur Änderung der TSE-Überwachungsverordnung Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Tierische Nebenprodukte-Bußgeldverordnung und zur Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 202/09

... Im Rahmen der Zulassung kleiner Schlachthöfe, die lediglich Einzeltierschlachtungen vornehmen, ist bei der Bestimmung zulassungsrelevanten Anforderungen deutlich geworden, dass die Verpflichtung zur Ausstattung der Umkleideräumlichkeiten mit Duschgelegenheiten nicht immer als angemessen bewertet werden kann und häufig unverhältnismäßig sein dürfte. Durch die vorgesehene Änderung wird daher über § 2 Absatz 4 Satz 1 hinaus stärker auf die Bewertung der Umstände des Einzelfalls abgestellt.

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Drucksache 202/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1
Änderung der AVV-Lebensmittelhygiene

§ 11
Transport von ungekühltem Fleisch nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VII Nummer 3 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004

Abschnitt 6
Berücksichtigung bestimmter Leitlinien bei der Durchführung der Überwachung

§ 15
Probenahmehäufigkeiten bei der Herstellung kleiner Mengen Hackfleisch und Fleischzubereitungen nach Anhang I Kapitel 3 Nr. 3.2 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005

Artikel 2
Änderung der AVV-Zoonosen-Lebensmittelkette

Artikel 3
Bekantmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 744: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung von Verwaltungsvorschriften im Bereich des Lebensmittelrechts


 
 
 


Drucksache 625/1/08

... Eine parallele Anwendung beider Systeme ist grundsätzlich geeignet, erhebliche Irritationen bei allen Marktbeteiligten an benachbarten Schlachthöfen, bei den amtlich bestellten Sachverständigen und bei in- und ausländischen Kunden auszulösen. Auch wird in anderen Mitgliedstaaten jeweils nur das alte 5er- oder das neue 15er-System angewendet. Auch dient eine parallele Anwendung beider Systeme nicht den Zielen des neuen

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Drucksache 625/1/08




1. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 2 1. FlGDV

2. Zu Artikel 2 § 8 Satz 2 2. FlGDV

3. Zu Artikel 2 § 8 Satz 4 2. FlGDV

4. Zu Artikel 3 § 1, § 5 - neu - RindHKlV

§ 5
Übergangsregelung

5. Zu Artikel 4 Nr. 3 § 2 Abs. 5 Satz 4 und 5 - neu - SchwHKlV


 
 
 


Drucksache 427/08

... Die Verordnung (EG) Nr. 1244/2007 vom 24. Oktober 2007 präzisiert die Bestimmungen über amtliche Kontrollen zur Fleischuntersuchung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 näher. Im Erwägungsgrund 3 dieser Verordnung wird darauf hingewiesen, dass die zuständige Behörde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 beschließen kann, dass der amtliche Tierarzt in bestimmten Schlachthöfen, die auf der Grundlage einer Risikoanalyse ermittelt werden, während der Fleischuntersuchung nicht jederzeit anwesend sein muss. In solchen Fällen hat ein amtlicher Fachassistent die Fleischuntersuchung durchzuführen was zu einer Verringerung der finanziellen Belastung für Betriebe mit geringem Durchsatz beitragen könnte. Im Erwägungsgrund 4 ist weiter ausgeführt, dass Betriebe mit nicht durchgehender Schlachtung eine soziale und wirtschaftliche Funktion in ländlichen Gemeinden ausüben und dass es daher möglich sein sollte, dass diese Betriebe solche Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen, sofern sie die rechtlichen und hygienischen Anforderungen erfüllen.



Drucksache 708/08

... Nach den Übergangsvorschriften des Artikels 22 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang XI Kapitel A Nr. 5 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien (ABl. EU (Nr.) L 147 S. 1) in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1139/2003 der Kommission vom 27. Juni 2003 (ABl. EU (Nr.) L 160 S. 22) mussten spezifizierte Risikomaterialien grundsätzlich in Schlachthöfen oder gegebenenfalls an anderen Schlachtorten entfernt werden. Den Mitgliedstaaten wurde durch Artikel 22 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang XI Kapitel A Nr. 10 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 in der genannten Fassung ermöglicht, die Gewinnung von Kopffleisch aus Rindern in Zerlegungsbetrieben unter bestimmten Auflagen zuzulassen. Diese Möglichkeit hat Deutschland mit dem Erlass der

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Drucksache 708/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der EG-TSE-Ausnahmeverordnung

Artikel 2
Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 622: Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie


 
 
 


Drucksache 692/1/08

... Die Tötung von Tieren bei kulturellen und Sportveranstaltungen sollte nicht vollständig vom Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Verordnung ausgeklammert werden; zumindest sollte Artikel 3 Abs. 1 des Verordnungsvorschlags gelten. Die Tötung landwirtschaftlicher Nutztiere außerhalb von Schlachthöfen - mit Ausnahme von Pelztieren und Eintagsküken sowie bei der Bestandsräumung - sollte durch die Mitgliedstaaten im Rahmen der Subsidiarität geregelt werden.

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Drucksache 692/1/08




1. Zur Vorlage allgemein

Zur Folgenabschätzung

Zu den Artikeln und

Zu Artikel 1

2. Hauptempfehlung:

Zu Artikel 4

3. Hilfsempfehlung:

4. [EU A]

Zu Artikel 4

5. Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

7. Zu Anhang I Tabelle 1 Nr. 4

8. Zu Anhang II Nr. 4.2

9. Zu Anhang III Nr. 1.2


 
 
 


Drucksache 625/08 (Beschluss)

... Eine parallele Anwendung beider Systeme ist grundsätzlich geeignet, erhebliche Irritationen bei allen Marktbeteiligten an benachbarten Schlachthöfen, bei den amtlich bestellten Sachverständigen und bei in- und ausländischen Kunden auszulösen. Auch wird in anderen Mitgliedstaaten jeweils nur das alte 5er- oder das neue 15er-System angewendet. Auch dient eine parallele Anwendung beider Systeme nicht den Zielen des neuen

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Drucksache 625/08 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Durchführung des Fleischgesetzes und zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen

A Änderungen

1. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 2 1. FlGDV

3. Zu Artikel 2 § 8 Satz 4 2. FlGDV

4. Zu Artikel 3 § 1, § 5 - neu - RindHKlV

§ 5
Übergangsregelung

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 692/08 (Beschluss)

... Die Tötung von Tieren bei kulturellen und Sportveranstaltungen sollte nicht vollständig vom Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Verordnung ausgeklammert werden; zumindest sollte Artikel 3 Abs. 1 des Verordnungsvorschlags gelten. Die Tötung landwirtschaftlicher Nutztiere außerhalb von Schlachthöfen - mit Ausnahme von Pelztieren und Eintagsküken sowie bei der Bestandsräumung - sollte durch die Mitgliedstaaten im Rahmen der Subsidiarität geregelt werden.

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Drucksache 692/08 (Beschluss)




1. Zur Vorlage allgemein

2. Zu den Artikeln und Anhängen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 21

Zu Anhang II Nr. 4.2

Zu Anhang III Nr. 1.2


 
 
 


Drucksache 692/08

... Tierschutzanliegen gewinnen in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung. Für Schlachthöfe hat sich der Rechtsrahmen insofern geändert, als mehrere EU-Rechtsakte zur Lebensmittelsicherheit erlassen wurden, in denen die Verantwortung der Unternehmer hervorgehoben wird. Die Massentötung bei Epizootien hat Fragen zu den hierbei eingesetzten Verfahren aufgeworfen. 2006 hat die Kommission den ersten Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren angenommen und damit neue Konzepte, etwa die der Tierschutzindikatoren oder der Referenzzentren für Tierschutz, eingeführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 692/08




Begründung

Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

4 Folgenabschätzung

Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Auswirkungen auf den Haushalt

Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Definitionen

Kapitel II
Allgemeine Vorschriften

Artikel 3
Allgemeine Vorschriften über die Tötung und ähnliche Tätigkeiten

Artikel 4
Tötungsverfahren

Artikel 5
Betäubung

Artikel 6
Standardarbeitsanweisungen

Artikel 7
Fachkenntnisse und Sachkundenachweis

Artikel 8
Anweisungen zum Gebrauch von Geräten zur Ruhigstellung und Betäubung

Artikel 9
Einsatz von Geräten zur Ruhigstellung und Betäubung

Artikel 10
Einfuhr aus Drittländern

Kapitel III
Zusätzliche Vorschriften für Schlachthöfe

Artikel 11
Bau, Auslegung und Ausrüstung von Schlachthöfen

Artikel 12
Handhabung und Ruhigstellung vor der Schlachtung

Artikel 13
Überwachung zum Zeitpunkt der Schlachtung

Artikel 14
Tierschutzbeauftragte(r)

Kapitel IV
Bestandsräumung und Nottötung

Artikel 15
Bestandsräumung

Artikel 16
Nottötung

Kapitel V
Zuständige Behörde

Artikel 17
Referenzzentren

Artikel 18
Sachkundenachweis

Kapitel VI
Nichteinhaltung, Sanktionen und Durchführungsbefugnisse

Artikel 19
Nichteinhaltung

Artikel 20
Sanktionen

Artikel 21
Durchführungsbestimmungen

Artikel 22
Ausschussverfahren

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Übergangsbestimmungen

Artikel 25
Inkrafttreten

Anhang I
Verzeichnis der Betäubungs- und Tötungsverfahren und damit zusammenhängende Angaben

Kapitel I
– Verfahren

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Kapitel II
– Besondere Vorschriften für bestimmte Verfahren

1. Zerkleinerung

2. Genickbruch

3. Elektrobetäubung durch Kopfdurchströmung

Tabelle

4. Elektrotötung durch Ganzkörperdurchströmung

4.1 Schafe, Ziegen und Schweine.

4.2 Füchse

4.3 Chinchillas

5. Betäubung von Geflügel im Wasserbad

Tabelle

6. Kohlendioxid in hoher Konzentration mehr als 30 %

7. Kohlendioxid in hoher und niedriger Konzentration, Edelgase oder eine Kombination dieser Gase bei Geflügel

8. Kohlenmonoxid rein oder in Verbindung mit anderen Gasen bei Pelztieren

9. Kohlenmonoxid in Verbindung mit anderen Gasen bei Pelztieren

Anhang II
Bau, Auslegung und Ausrüstung von Schlachthöfen

1. Alle Arten von Stallungen

2. Stallungen für Tiere, die nicht in Containern angeliefert werden

3. Geräte und Anlagen zur Ruhigstellung

4. Elektrobetäubungsgeräte

5. Geräte zur Wasserbadbetäubung

6. Geräte zur Betäubung von Schweinen mittels Gas

7. Geräte zur Betäubung von Geflügel mittels Gas

Anhang III
Vorschriften über den Betrieb von Schlachthöfen

1. Eintreffen, Weiterbeförderung und Handhabung von Tieren

2. Zusätzliche Vorschriften für Säugetiere ausgenommen Hasentiere , die sich in Stallungen befinden

3. Entblutung von Tieren

Anhang IV
Tabelle der Entsprechungen zwischen Tätigkeiten und bei der Prüfung behandelten Themen


 
 
 


Drucksache 209/07

... Die Mitgliedstaaten erstellen Statistiken über die Anzahl und das Schlachtkörpergewicht der in den Schlachthöfen auf ihrem Hoheitsgebiet geschlachteten Tiere (Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen und Geflügel), deren Fleisch als für den menschlichen Verzehr geeignet befunden wird. Sie liefern auch Schätzungen zu den Schlachtungen außerhalb von Schlachthöfen, damit die Statistiken alle auf ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet geschlachteten Schweine, Rinder, Schafe und Ziegen sowie das geschlachtete Geflügel erfassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 209/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Bestimmungen

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevantes Fachwissen

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung - Zusammenfassung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definitionen

Abschnitt I

Artikel 3
Erfassungsbereich

Artikel 4
Häufigkeit und Bezugszeitraum

Artikel 5
Kategorien

Artikel 6
Anforderungen an die Genauigkeit

Artikel 7
Übermittlungsfristen

Artikel 8
Regionalstatistik

Abschnitt II
Schlachtungsstatistik

Artikel 9
Erfassungsbereich

Artikel 10
Häufigkeit und Bezugszeitraum

Artikel 11
Kategorien

Artikel 12
Übermittlungsfristen

Abschnitt III
VORAUSSCHÄTZUNG DER Fleischerzeugung

Artikel 13
Erfassungsbereich

Artikel 14
Häufigkeit und Bezugszeitraum

Artikel 15
Kategorien

Artikel 16
Übermittlungsfristen

Abschnitt IV
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 17
Berichte

Artikel 18
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 19
Ausschussverfahren

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Inkrafttreten

Anhang I
Definitionen

Anhang II
Kategorien für die Viehbestandsstatistik

Anhang III
Anforderungen an die Genauigkeit

Anhang IV
Kategorien für die Schlachtungsstatistik

Anhang V
Kategorien für die Vorausschätzung der Fleischerzeugung


 
 
 


Drucksache 361/2/07

... Die Überwachung und Beurteilung von Betrieben kann - mit Ausnahme von Schlachthöfen bzw. der Fleischuntersuchung - auch durch Sachverständige anderer Berufssparten erfolgen. Die Zulassung von Milch-, Ei- oder Fischverarbeitungsbetrieben erfolgt derzeit in den Ländern beispielsweise auch durch Lebensmittelchemiker, ohne dass Probleme in der Praxis aufgetreten sind.

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Drucksache 361/2/07




Zu § 2


 
 
 


Drucksache 752/07

... (7) Die §§ 3 und 4 Abs. 1 und 2, die §§ 7 und 8 Abs. 1, 3, 6 und 7 und die §§ 9, 10 und 12 gelten nicht für die amtliche Kontrolle von Schlachthöfen und Wildbearbeitungsbetrieben nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (ABl. EU (Nr.) L 139 S. 206, Nr. L 226 S. 83).

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Drucksache 752/07




A. Problem und Ziel

Rotationsprinzip von Kontrollpersonal § 4

Qualitätsmanagement-Systeme § 6

Vier-Augen-Prinzip bei Betriebskontrollen § 8

Nationales Frühwarnsystem § 20

Krisenmanagement §§ 25 bis 27

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck

§ 2
Geltungsbereich

Abschnitt 2
Anforderungen an die amtliche Kontrolle

§ 3
Zuständige Behörden

§ 4
Personelle Anforderungen

§ 5
Anforderungen an amtliche Prüflaboratorien für amtliche Untersuchungen

§ 6
Qualitätsmanagement-Systeme

Abschnitt 3
Grundsätze für die amtliche Kontrolle von Betrieben

§ 7
Allgemeine Kriterien der risikoorientierten Kontrolle von Betrieben

§ 8
Durchführung der amtlichen Kontrolle von Betrieben

Abschnitt 4
Kontrollprogramme, amtliche Probenahme und Probenuntersuchung

§ 9
Grundsätze der amtlichen Probenahme und Probenuntersuchung

§ 10
Durchführung der amtlichen Probenahme

§ 11
Mehrjähriger nationaler Kontrollplan

§ 12
Bundesweiter Überwachungsplan

§ 13
Beauftragung von nicht amtlichen Prüflaboratorien

§ 14
Nationale Referenzlaboratorien

§ 15
Verbindungsstelle

Abschnitt 5
Kontrollen durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Gemeinschaftskontrollen)

§ 16
Vorbereitung und Begleitung von Gemeinschaftskontrollen sowie Berichterstattung

Abschnitt 6
Amtliche Maßnahmen zur Durchsetzung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften

§ 17
Maßnahmen bei Rechtsverstößen ohne unmittelbares Risiko für die Gesundheit

§ 18
Maßnahmen bei ernstem unmittelbaren oder mittelbaren Risiko für die Gesundheit

§ 19
Informationsaustausch über Maßnahmen

§ 20
Nationales Frühwarnsystem

Abschnitt 7
Sonstiger Informationsaustausch, Verfahren bei Veröffentlichungen und Berichtswesen

§ 21
Sonstiger Informationsaustausch

§ 22
Verfahren bei Veröffentlichungen

§ 23
Datenübermittlung

§ 24
Jahresbericht nach Artikel 44 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004

Abschnitt 8
Krisenmanagement

§ 25
Notfallpläne

§ 26
Zusammenarbeit der Behörden im Krisenfall

§ 27
Durchführung von Simulationsübungen

Abschnitt 9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 28
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 5 Abs. 4)

Anlage 2
(zu § 7 ) Anforderungen an ein System zur Ermittlung der risikoorientierten Häufigkeit amtlicher Kontrollen von Lebensmittelbetrieben

1. Anforderungen an das Beurteilungssystem

1.1 Beurteilungssystem

1.2 Beurteilungsmerkmale und -kriterien

1.3 Gewichtung der Beurteilungsmerkmale

1.4 Beurteilungsstufen

2. Kriterien zur Festlegung von Risikokategorien für Betriebe

3. Kriterien zur Festlegung von Risikostufen für Produkte

4. Dokumentation

5. Beispielmodell zur risikoorientierten Beurteilung von Betrieben

5.1 Beurteilungsbogen

5.2: Erläuterungen zur Anwendung der risikoorientierten Beurteilung von Lebensmittelbetrieben Leitfaden

5.3 Durchführungsanleitung

5.3.1 Angaben zur Beurteilung von Betrieben

5.3.2 Ersteinstufung

5.3.3 Feineinstufung

5.3.4 Ermittlung der Gesamtpunktzahl Ergebnis

5.3.5 Ermittlung der Kontrollhäufigkeit

5.3.6 Durchführung einer vereinfachten Beurteilung von Betrieben

5.3.7 Ersteinstufung und Wiederholung der Beurteilung von Betrieben

5.4 Glossar

5 Hauptmerkmal

5 Beurteilungsmerkmal

5 Beurteilungskriterium

5 Beurteilungsstufen

Anlage 3
(zu §§ 8 und 24) Ergebnisse der nach § 8 durchgeführten amtlichen Kontrolle von Lebensmittel- und Lebensmittelbedarfsgegenständebetrieben hinsichtlich Anzahl und Art der festgestellten Verstöße (*)

Anlage 4
(zu § 24) Ergebnisse der Untersuchung der nach § 9 entnommenen amtlichen Proben von Lebensmitteln und Lebensmittelbedarfsgegenständen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 361/07

... (4) Ein zusätzlicher Zeitaufwand (z.B. für Wegstrecken, Reinigung und Desinfektion, Messerwechsel, Wahrnehmung von Aufsichtspflichten) ist bei der Ablauforganisation unter Einbeziehung der Umstände des Einzelfalls in den Schlachthöfen zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 361/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten Keine.

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Geltungsbereich

Abschnitt 2
Zulassung von Betrieben, Überprüfung von zugelassenen Betrieben

§ 2
Zulassung von Betrieben

§ 3
Überprüfung von zugelassenen Betrieben

§ 4
Kontrollen zugelassener Betriebe durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Gemeinschaftskontrollen)

§ 5
Zulassung von Betrieben zur Ausfuhr

Abschnitt 3
Amtliche Bescheinigungen, Rückstandsüberwachung

§ 6
Amtliche Bescheinigungen

§ 7
Rückstandsuntersuchungen

Abschnitt 4
Grundsätze für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie für das Inverkehrbringen von Fleisch

§ 8
Erfassung der Untersuchungsbefunde bei der Durchführung der Fleischuntersuchung bei Mastschweinen und Rückmeldung an den Herkunftsbetrieb

§ 9
Untersuchungszeiten und Organisation der Fleischuntersuchung

§ 10
Labortests nach Anhang I Abschnitt I Kapitel II Teil F der Verordnung (EG) Nr. 854/2004

§ 11
Transport von ungekühltem Fleisch nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VII Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004

§ 12
Aufzeichnungen und Angaben für die Erstellung von Statistiken

Abschnitt 5
Verfahren für die Prüfung von Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis nach Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004

§ 13
Benennung der Koordinierungsstelle der zuständigen Behörden Die Koordinierung

§ 14
Verfahren zur Prüfung der Leitlinien

Abschnitt 6

§ 15
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 129/07

... - der Vorschriften in Bezug auf Anforderungen an Schlachthöfe infolge der Verordnung (EG) Nr. 853/2004, von Regelungen, die im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Viehtransportfahrzeuge, Viehladestellen

§ 1
Viehtransportfahrzeuge

§ 2
Viehladestellen

Abschnitt 2
Viehausstellungen, Viehmärkte, Schlachtstätten

§ 3
Viehausstellungen, Viehmärkte

§ 4
Anzeige, Beschränkung und Verbot

§ 5
Auftrieb

§ 6
Amtstierärztliche Untersuchung

§ 7
Abtrieb von Schlachtviehmärkten und Schlachtstätten

Abschnitt 3
Gastställe

§ 8
Gastställe

Abschnitt 4
Viehkastrierer

§ 9
Viehkastrierer

Abschnitt 5
Wanderschafherden

§ 10
Wanderschafherden

Abschnitt 6
Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen, Sammelstellen

§ 11
Anzeige

§ 12
Viehhandelsunternehmen

§ 13
Transportunternehmen

§ 14
Sammelstellen

§ 15
Registrierung und Bekanntmachung der Zulassung, Anerkennung von Zulassungen

§ 16
Ruhen der Zulassung

Abschnitt 7
Reinigung und Desinfektion

§ 17
Transportmittel

§ 18
Flächen, Räume und Gerätschaften

§ 19
Dung, Streumaterial und Futterreste

Abschnitt 8
Zeugnisse, Kontrollbücher

§ 20
Ursprungszeugnisse, Gesundheitszeugnisse

§ 21
Viehhandels- und Transportkontrollbücher

§ 22
Desinfektionskontrollbuch

§ 23
Kastration- und Klauenpflegekontrollbuch

§ 24
Deckregister

§ 25
Form, Aufbewahrung und Vorlage der Kontrollbücher und des Deckregisters

Abschnitt 9
Tierhaltung

§ 26
Anzeige und Registrierung

Abschnitt 10
Kennzeichnung und Registrierung von Rindern nach der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000

§ 27
Kennzeichnung

§ 28
Anzeige der Kennzeichnung

§ 29
Anzeige von Bestandsveränderungen

§ 30
Rinderpass

§ 31
Bestandsregister

§ 32
Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken

Abschnitt 11
Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen nach der Verordnung (EG) Nr. 21/2004

§ 33
Kennzeichnung

§ 34
Begleitpapier

§ 35
Bestandsregister

§ 36
Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken

Abschnitt 12
Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen

§ 37
Kennzeichnung

§ 38
Anzeige der Übernahme

§ 39
Begleitpapier

§ 40
Bestandsregister

§ 41
Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken

Abschnitt 13
Kennzeichnung von Einhufern

§ 42
Equidenpass

Abschnitt 14
Sonstige Tierhaltungen

§ 43
Tierhaltung in besonderen Fällen

Abschnitt 15
Schlussvorschriften

§ 44
Ordnungswidrigkeiten

§ 45
Übergangsvorschriften

§ 46
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Anlage 1
(zu § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 2 und § 17 Abs. 3) Voraussetzungen für die Zulassung eines Viehhandelsunternehmens, eines Transportunternehmens oder einer Sammelstelle

Anlage 2
(zu § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 2 und § 14 Abs. 2) Anforderungen an den Betrieb eines Viehhandelsunternehmens, eines Transportunternehmens oder einer Sammelstelle

Anlage 3
(zu § 25 Abs. 1) Muster für Kontrollbücher

A. Viehhandelskontrollbuch

B. Transportkontrollbuch

C. Desinfektionskontrollbuch

Anlage 4
(zu § 27 Abs. 3 und 4) Ohrmarken zur Rinderkennzeichnung

1. Ohrmarke Vorderseite/Lochteil

2. Ohrmarke Vorderseite/Lochteil

1. und 2. Ohrmarke Rückseite/Dornteil

Anlage 5
(zu § 27 Abs. 3 und § 30 Abs. 2) Regelung über den Typ und die Struktur des Strichcodes gemäß § 27 Abs. 3 Satz 2 und § 30 Abs. 2 Satz 2

1. Art des Strichcodes

1.1 Kriterien des Strichcodetyps

1.2 Prüfziffernberechnung

2. Strichcode auf der Ohrmarke § 27 Abs. 3 Satz 2

3. Strichcode auf dem Rinderpass § 30 Abs. 2 Satz 2

Anlage 6
(zu§ 28 und§ 31Abs. 1) Rasseschlüssel

Anlage 7
(zu § 30 Abs. 1)

Anlage 8
(zu § 31 Abs. 1) Bestandsregister für Rinderhaltungen

Anlage 9
(zu § 33 Abs. 3 und 4) Ohrmarken zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen

Nummer 1

Abschnitt
A (Vorderseite/Dornteil)

Abschnitt
B (Rückseite/Lochteil) ohne Beschriftung

Abschnitt
C (Rückseite/Lochteil)

Nummer 2

Abschnitt
A (Vorderseite/Dornteil)

Abschnitt
B (Rückseite/Lochteil)

Anlage 10
(zu § 34 Abs. 1)

Anlage 11
(zu § 35 Abs.l)

A. Angaben zum Betrieb

B. Angaben zum Verbringen von Schafen und Ziegen

C. Angaben zu im Betrieb geborenen und/oder verendeten Schafen und Ziegen

D. Angaben im Fall der Überprüfung

Anlage 12
(zu § 41 Abs. 1) Bestandsregister für Schweinehaltungen


 
 
 


Drucksache 601/07

... ), umgesetzt. Andere Elemente der Richtlinie, wie z.B. Maßnahmen beim Auftreten von hochpathogener aviärer Influenza bei Geflügel in Schlachthöfen und Grenzkontrollstellen oder niedrigpathogener aviärer Influenza in Vogelhaltungen sind in der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Schutzmaßregeln bei gehaltenen Vögeln

Unterabschnitt 1
Allgemeine Schutzmaßregeln

§ 2
Anzeige, Register und Aufzeichnungen

§ 3
Fütterung und Tränkung

§ 4
Früherkennung

§ 5
Schutzkleidung

§ 6
Weitere allgemeine Schutzmaßregeln

§ 7
Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte

§ 8
Schutzimpfungen und Heilversuche

§ 9
Durchführung der Schutzimpfung

§ 10
Untersuchungen im Falle der Schutzimpfung

§ 11
Maßregeln für das Verbringen geimpfter Vögel

§ 12
Maßregeln bei Feststellung von Geflügelpest oder niedrigpathogener aviärer Influenza bei geimpften Vögeln

Unterabschnitt 2
Aufstallung

§ 13
Aufstallung

§ 14
Weitere Untersuchungen

Unterabschnitt 3
Schutzmaßregeln bei Geflügelpest

Teil 1
Vor amtlicher Feststellung

§ 15
Verdachtsbestand

§ 16
Anordnung für weitere Bestände

§ 17
Überwachungszone

Teil 2
Nach amtlicher Feststellung

§ 18
Öffentliche Bekanntmachung

§ 19
Schutzmaßregeln für den Seuchenbestand

§ 20
Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen

§ 21
Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk

§ 22
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel

§ 23
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Bruteier und Konsumeier

§ 24
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch von Geflügel und Federwild

§ 25
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte

§ 26
Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen

§ 27
Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet

§ 28
Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung

§ 29
Weitere Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung

§ 30
Schutzmaßregeln in Bezug auf die Kontrollzone

§ 31
Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung

§ 32
Weitere Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung

§ 33
Risikobewertung

§ 34
Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat

§ 35
Schutzmaßregeln für den Kontaktbestand

§ 36
Notimpfungen nach Entscheidung der Kommission

§ 37
Ausnahmen für das Verbringen innerhalb des Impfgebiets

§ 38
Ausnahmen für das Verbringen aus dem Impfgebiet

§ 39
Ausnahmen für das Verbringen von außerhalb des Impfgebietes

§ 40
Untersuchungen im Falle der Notimpfung

§ 41
Schutzmaßregeln bei Feststellung der Geflügelpest bei notgeimpften Vögeln

§ 42
Notimpfungen bei Gefahr im Verzuge

Unterabschnitt 4
Schutzmaßregeln in Schlachtstätten, auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen

§ 43
Schutzmaßregeln

Unterabschnitt 5
Aufhebung, Wiederbelegung

§ 44
Aufhebung der Schutzmaßregeln

§ 45
Wiederbelegung

Unterabschnitt 6
Schutzmaßregeln bei niedrigpathogener aviärer Influenza

§ 46
Schutzmaßregeln für den Bestand

§ 47
Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen

§ 48
Schutzmaßregeln in Bezug auf das Sperrgebiet

§ 49
Ausnahmen von der Sperrgebietsregelung

§ 50
Schutzmaßregeln für weitere Bestände

§ 51
Notimpfung

§ 52
Aufhebung der Schutzmaßregeln

§ 53
Wiederbelegung

Abschnitt 3
Schutzmaßregeln bei Wildvögeln

Unterabschnitt 1
Allgemeine Schutzmaßregeln

§ 54
Früherkennung

Teil 1
Vor amtlicher Feststellung

§ 55
Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest

Teil 2
Nach amtlicher Feststellung

§ 56
Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet

§ 57
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel und Bruteier

§ 58
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch

§ 59
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte

§ 60
Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung

§ 61
Risikobewertung

§ 62
Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat

§ 63
Aufhebung der Schutzmaßregeln

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 64
Ordnungswidrigkeiten

§ 65
Weitergehende Maßnahmen

§ 66
Übergangsvorschriften

§ 67
Aufheben bundesrechtlicher Vorschriften

§ 68
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 8 Abs. 3, § 10 Abs. 3, § 11 Abs. 1, § 15 Abs. 5, § 20 Abs. 1, § 21 Abs. 3, § 47 Abs. 1, § 48 Abs. 2) Liste der gehaltenen Vögel seltener Rassen

1. Große Hühner

2. Puten

3. Gänse

4. Enten

Anlage 2
( zu § 7 Abs. 2, § 13 Abs. 5)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest


 
 
 


Drucksache 290/06

... Abweichend von Artikel 3 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang II Abschnitt III Nr. 1 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (ABl. EU (Nr.) L 139 S. 55, Nr. L 226 S. 22) dürfen Lebensmittelunternehmer, die Schlachthöfe betreiben,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 290/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Verordnung mit Übergangsregelungen zur Einführung der Informationen zur Lebensmittelkette

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


Ergänzende Texte:

Artikel 80
des Grundgesetzes

§ 13
des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

§ 14
des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

§ 36
des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

§ 46
des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches


 
 
 


Drucksache 664/1/06

... Die Vorgaben der AVV-RÜb sollten mit Ausnahme der Festlegung der Überwachungshäufigkeit auch für Schlachthöfe und Wildbearbeitungsbetriebe gelten. Da die Dauer der Anwesenheit des amtlichen Tierarztes in Schlachthöfen und Wildbearbeitungsbetrieben durch die Verordnung (EG) Nr. 854/2004 bestimmt ist, sind Vorgaben über die Überwachungshäufigkeit entbehrlich. Vorgaben bezüglich Proben und Probenahme der AVV-RÜb sollten jedoch auch für Schlachthöfe und Wildbearbeitungsbetriebe angewendet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Überschrift

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 , Buchstabe b § 2 Abs. 2 , Nr. 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 5 Abs. 2 Nr. 1 , Nr. 12 Buchstabe b § 10

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe e § 2 Abs. 6

4. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 8 Abs. 3

5. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 9 Abs. 1

6. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 11 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 - neu -

7. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe c § 11 Abs. 2 Satz 2 *

8. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 12

9. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe b § 13 Abs. 2

10. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe a § 17 Abs. 1 Satz 1

11. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 18 Satz 1

12. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 21 Abs. 2 und 3

13. Zu Artikel 1 Nr. 26 zu Anlage 2 zu § 7 Nr. 5.3.7.3


 
 
 


Drucksache 364/06

... " neu aufgenommen, da diese auch im Bereich der Abwasserbehandlung anfallen können. Materialien (der Spalte 2) aus Betrieben bzw. Betriebsteilen (z.B. bei Schlachthöfen), die spezifiziertes Risikomaterial entfernen, sind für eine Verwertung gem.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Bioabfallverordnung

Artikel 2
Änderung der Abwasserverordnung

Artikel 3
Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung

Artikel 4
Änderung der Futtermittelverordnung

Artikel 5
Änderung der Düngemittelverordnung

Artikel 6
Änderung der Fahrpersonalverordnung

Artikel 7
Änderung der Fleischermeisterverordnung

Artikel 8
Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Tierwirt

Artikel 9
Änderung der Revierjäger-Ausbildungsverordnung

Artikel 10
Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf

Artikel 11
Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf

Artikel 12
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Tierpflegemeister/ Geprüfte Tierpflegemeisterin

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Kosten für die öffentlichen Haushalte und sonstige Kosten

C. Spezieller Teil

Zu Artikel 1

4 Allgemein:

Zu 1.:

Zu 2.:

Zu 3.:

Zu 4:

Zu 5.:

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu 6:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 570/06

... Zu den Schlachtbetrieben zählen Versandschlachtereien, Schlachthöfe und Lohnschlachtereien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 570/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung EWMV

§ 1
Meldepflichtige Betriebe

§ 2
Erhebungsmerkmale

§ 3
Meldepflichtige Personen, Periodizität, Erhebungs- und Berichtszeitraum

§ 4
Zuständige Stelle

§ 5
Zweck der Erhebung

§ 6
Übertragung von Verordnungsermächtigungen

§ 7
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 8
Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

§ 9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Im Einzelnen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu §§ 4

Zu § 6

Zu §§ 7

Zu § 9


 
 
 


Drucksache 252/05 (Beschluss)

... Bislang fallen Fahrzeuge, die beseitigungspflichtige Rohmaterialien von den Schlachthöfen zu den Tierkörperbeseitigungsanlagen transportieren, unter diese Ausnahmeregelung unabhängig von der zurückzulegenden Wegstrecke. Da die Entsorgung jedoch mittlerweile europaweit erfolgt und das Fahrpersonal dieser Fahrzeuge vergleichbaren Belastungen wie das Fahrpersonal im allgemeinen Güterverkehr unterliegt, ist eine unbegrenzte Ausnahme für diese Transporte heute nicht mehr zeitgemäß und aus Arbeitsschutzgründen nicht mehr vertretbar. Daher sollte die Ausnahmeregelung auf Fahrzeuge beschränkt werden, die im Umkreis von 50 km vom Standort eingesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 252/05 (Beschluss)




1. Zur Präambel

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 FPersV

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 6 Satz 7 FPersV

4. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 6 Sätze 6 und 7 und Abs. 7 Satz 4 FPersV

5. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 1 Satz 5 FPersV

6. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 FPersV

7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 FPersV

Folgeänderung zu § 7 Abs. 1 und § 7 Abs. 2 Nr. 9 FPersV.

Folgeänderung zu § 7 Abs. 2 Nr. 9 FPersV.

8. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Nr. 3 FPersV

9. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Nr. 7 FPersV

10. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Nr. 12 - neu - FPersV

11. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 1 Satz 1 FPersV

12. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 2 Nr. 5 FPersV

13. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 3 - neu - FPersV

14. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 2 Nr. 5 FPersV

15. Zu Artikel 1 Anlage 2 zu § 3 FPersV


 
 
 


Drucksache 466/05

... Der dieser Mitteilung beiliegende Kommissionsvorschlag zielt darauf ab, die Haltungsbedingungen von Hühnern in intensiven Produktionssystemen durch Festlegung technischer Auflagen und Bewirtschaftungsvorschriften für Haltungsbetriebe, einschließlich einer verschärften innerbetrieblichen Überwachung und besseren Kommunikation zwischen Erzeugern, zuständigen Behörden und Schlachthöfen, zu verbessern, insbesondere durch Untersuchung der Schlachtkörper auf etwaige Tierschutzprobleme im Haltungsbetrieb. Der Vorschlag wird ein Schlüsselelement des Europäischen Aktionsplans für den Tierschutz sein, den die Kommission im Zuge des Jahres 2005 erarbeiten wird. Er verdeutlicht das Engagement der Kommission, Politikvorschläge zur Verbesserung von Tierschutznormen zu erarbeiten, die den von Experten identifizierten Tierschutzproblemen mit den gängigen Produktionssystemen Rechnung tragen. Der Vorschlag soll auch den zunehmenden Forderungen von EU-Bürgern nach strengeren Tierschutznormen gerecht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/05




1. Inhalt des Vorschlags

- Gründe für den Vorschlag und Ziele

- Allgemeiner Hintergrund

- Existierende Rechtsvorschriften

- Übereinstimmung mit anderen Politiken und Zielen der Union

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

- Konsultation von Interessengruppen

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Reaktionen

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Veröffentlichung der Sachverständigengutachten

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

- Wahl der Instrumente

4. BUDGETÄRE Auswirkungen

5. WEITERE Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Bedingungen für die Hühnerhaltung

Artikel 4
Schulung und Anleitung von mit Hühnern umgehenden Personen

Artikel 5
Etikettierung von Geflügelfleisch

Artikel 6
Übermittlung von Daten durch die Mitgliedstaaten und anschließender Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat

Artikel 7
Sanktionen

Artikel 8
Durchführungsbefugnisse

Artikel 9
Ausschussverfahren

Artikel 10
Umsetzung

Artikel 11
Inkrafttreten

Artikel 12
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Anhang I

3 Tränkanlagen

3 Fütterung

3 Einstreu

3 Lärm

3 Licht

3 Inspektion

3 Reinigung

3 Buchführung

Chirurgische Eingriffe

Anhang II

Mitteilung

Auflagen für Betriebe und Personal

Innerbetriebliche Überwachung und Aufzeichnung

Anhang III

Anhang IV

Anhang V


 
 
 


Drucksache 424/05

... 27. ist besorgt darüber, dass die Vorschriften für den Tierschutz, vor allem in Bezug auf Tiertransporte und Schlachthöfe, nach wie vor nicht den EU-Standards entsprechen;


 
 
 


Drucksache 540/05

... Unter diese Kategorie fallen alle Betriebe, die in der Herstellung bzw. Verarbeitung oder in der Verpackung oder aber in beiden Bereichen tätig sind und keinen Einzelhandel betreiben. Die Herstellung oder Verarbeitung kann auch die Einfuhr von Lebensmitteln zur Verarbeitung und die Ausfuhr hergestellter oder verarbeiteter Erzeugnisse umfassen. In Schlachthöfen und Zerlegebetrieben sind nur die Kontrollen der zuständigen Behörde zu erfassen; die Kontrollen des amtlichen Tierarztes während der Schlachtung oder Produktion sind nicht unter dieser Kategorie zu erfassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 540/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

§ 1
Zweck der Verwaltungsvorschrift

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Meldestelle

§ 4
Grundsätze der Datenübermittlung

§ 5
Einzelheiten der Datenübermittlung

§ 6
Berichtswesen

§ 7
Änderung und Pflege der Kodierkataloge

§ 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
zu § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1

Schnittstelle für die Übermittlung von Daten aus dem Bereich „Inspektion“

1. Allgemeine Erläuterungen:

2. Schnittstelle „Inspektion“

3. Legende zur Schnittstelle „Inspektion“

4. Feldbeschreibung der Schnittstelle „Inspektion“

Anlage 2
zu § 4, § 5 Abs. 2 und 3

1. Allgemeine Erläuterungen:

2. Schnittstelle „ Probenahme und -untersuchung“

3. Legende zur Schnittstelle „Probenahme und -untersuchung“

4. Feldbeschreibung der Schnittstelle „Probenahme und -untersuchung“

Anlage 3
zu § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 2

Leitlinien zur Angleichung der im Rahmen der jährlichen Überwachungsprogramme von den Mitgliedstaaten zu übermittelnden Angaben

1. Anwendungsbereich der Erhebungsergebnisse, die gemäß Artikel 14 der Richtlinie 89/397/EWG über die amtliche Lebensmittelüberwachung mitzuteilen sind

2. Hinweise zum Ausfüllen der Erhebungsbögen zur Übermittlung der Kontrollergebnisse

Art der Verstöße

- Hygiene

- Hygiene allgemein

- Zusammensetzung

- Kennzeichnung und Aufmachung

- Andere

- Mikrobiologische Verunreinigung

- Andere Verunreinigungen

- Zusammensetzung

- Kennzeichnung und Aufmachung

4 Produktgruppe

Allgemeine Anmerkungen

3. Bericht


 
 
 


Drucksache 252/1/05

... Bislang fallen Fahrzeuge, die beseitigungspflichtige Rohmaterialien von den Schlachthöfen zu den Tierkörperbeseitigungsanlagen transportieren, unter diese Ausnahmeregelung unabhängig von der zurückzulegenden Wegstrecke. Da die Entsorgung jedoch mittlerweile europaweit erfolgt und das Fahrpersonal dieser Fahrzeuge vergleichbaren Belastungen wie das Fahrpersonal im allgemeinen Güterverkehr unterliegt, ist eine unbegrenzte Ausnahme für diese Transporte heute nicht mehr zeitgemäß und aus Arbeitsschutzgründen nicht mehr vertretbar. Daher sollte die Ausnahmeregelung auf Fahrzeuge beschränkt werden, die im Umkreis von 50 km vom Standort eingesetzt werden.

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Drucksache 252/1/05




Zu den Folgeänderungen: zu Buchstabe a Doppelbuchstabe aa:


 
 
 


Drucksache 348/05

... a) Schlachthöfen, Transportmitteln, Quarantänestationen, Grenzkontrollstellen und

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Drucksache 348/05




Begründung

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Definition der Begriffe der Geflügelpest/aviären Influenza, der hochpathogenen aviären

Artikel 3
Sonstige Definitionen

Kapitel II
Überwachung, MitteilungEN und epidemiologische Untersuchungen

Artikel 4
Jährliche Überwachungsprogramme

Artikel 5
Seuchenmeldung und Mitteilungen

Artikel 6
Epidemiologische Untersuchung

Kapitel III
Massnahmen bei Seuchenverdacht

Artikel 7
Maßnahmen in Haltungsbetrieben

Artikel 8
Ausnahmen von bestimmten Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 9
Dauer der Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 10
Zusätzliche Maßnahmen infolge der epidemiologischen Untersuchung

Kapitel IV
Massnahmen bei Ausbruch hochpathogener AVIÄRER Influenza(HPAI)

Abschnitt 1
Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 11
Maßnahmen der zuständigen Behörde

Artikel 12
Ausnahmen von bestimmten Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 13
Ausnahmen für bestimmte Haltungsbetriebe

Abschnitt 2
Massnahmen für SEPARATE Produktionseinheiten und Kontaktbetriebe

Artikel 14
Maßnahmen bei Ausbruch hochpathogener aviärer Influenza (HPAI) in separaten Produktionseinheiten

Artikel 15
Maßnahmen für Kontaktbetriebe

Abschnitt 3
Schutz- und Überwachungszonen, weitere Sperrgebiete

Artikel 16
Abgrenzung von Schutz- und Überwachungszonen und weiteren Sperrgebieten bei Ausbruch hochpathogener aviärer Influenza (HPAI)

Artikel 17
Maßnahmen für Schutz- und Überwachungszonen

Abschnitt 4
Massnahmen für Schutzzonen

Artikel 18
Zählung, Betriebsbesichtigungen durch den amtlichen Tierarzt und Überwachung

Artikel 19
Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 20
Verbot der Ver- oder Ausbringung von Einstreu oder Mist aus Haltungsbetrieben

Artikel 21
Messen, Märkte und sonstige Zusammenführungen, Aufstockung von Wildbeständen

Artikel 22
Verbot der Verbringung und der Beförderung von Geflügel, Vögeln anderer Spezies und Eiern

Artikel 23
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Geflügel zur unverzüglichen Schlachtung

Artikel 24
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Eintagsküken

Artikel 25
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Junglegehennen

Artikel 26
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Brut- und Konsumeiern

Artikel 27
Ausnahme für die Direktbeförderung von verendetem Geflügel oder verendeten Vögeln anderer Spezies

Artikel 28
Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln

Artikel 29
Dauer von Maßnahmen

Abschnitt 5
Maßnahmen für Überwachungszonen

Artikel 30
Maßnahmen für Überwachungszonen

Artikel 31
Dauer von Maßnahmen

Abschnitt 6
Massnahmen für weitere Sperrgebiete

Artikel 32
Maßnahmen für weitere Sperrgebiete

Abschnitt 7
Ausnahmen und Biosicherheitsvorkehrungen

Artikel 33
Ausnahmen

Artikel 34
Biosicherheitsvorkehrungen

Abschnitt 8
Massnahmen bei HPAI-VERDACHT und HPAI-Bestätigung IN anderen Einrichtungen ALS Haltungsbetrieben und bei Transportmitteln

Artikel 35
Untersuchung von HPAI-Verdachtsfällen in anderen Einrichtungen als Haltungsbetrieben und bei Transportmitteln

Artikel 36
Maßnahmen für Schlachthöfe

Artikel 37
Maßnahmen für Grenzkontrollstellen und Transportmittel

Artikel 38
Zusätzliche Maßnahmen für Schlachthöfe, Grenzkontrollstellen und Transportmittel

Kapitel V
Massnahmen bei Ausbruch geringpathogener AVIÄRER Influenza(LPAI)

Abschnitt 1
Massnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 39
Maßnahmen der zuständigen Behörde

Artikel 40
Ausnahmen für bestimmte Betriebe

Abschnitt 2
Massnahmen bei LPAI- Ausbruch IN separaten Produktionseinheiten und Kontaktbetrieben

Artikel 41
Maßnahmen bei LPAI-Ausbruch in separaten Produktionseinheiten

Artikel 42
Maßnahmen für Kontaktbetriebe

Abschnitt 3
Abgrenzung von Sperrgebieten

Artikel 43
Abgrenzung von Sperrgebieten bei LPAI-Ausbruch

Artikel 44
Maßnahmen für das Sperrgebiet

Artikel 45
Dauer von Maßnahmen Die in diesem Abschnitt vorgesehenen Maßnahmen gelten

Artikel 46
Ausnahmen

Kapitel VI
Massnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und Massnahmen betreffend andere Tiere ALS GEFLÜGEL und VÖGEL anderer Spezies

Artikel 47
Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit

Artikel 48
Laboranalysen und Maßnahmen betreffend Schweine und andere Tiere

Kapitel VII
Reinigung, DESINFEKTION und Wiederbelegung

Artikel 49
Reinigung, Desinfektion und Behandlung

Artikel 50
Wiederbelegung von Haltungsbetrieben

Kapitel VIII
Diagnosemethoden, DIAGNOSEHANDBUCH und Referenzlaboratorien

Artikel 51
Diagnosemethoden und Diagnosehandbuch

Artikel 52
Referenzlaboratorien

Kapitel IX
Impfung

Abschnitt 1
Allgemeines Impfverbot

Artikel 53
Herstellung, Abgabe und Verwendung von Geflügelpestimpfstoffen

Abschnitt 2
Notimpfung

Artikel 54
Notimpfung von Geflügel und Vögeln anderer Spezies

Artikel 55
Genehmigung von Notimpfplänen

Artikel 56
Ausnahmen

Abschnitt 3
Schutzimpfung

Artikel 57
Schutzimpfung von Geflügel und Vögeln anderer Spezies

Artikel 58
Genehmigung von Schutzimpfplänen

Abschnitt 4
Impfstoffbanken

Artikel 59
Gemeinschaftliche Impfstoffbank

Artikel 60
Nationale Impfstoffbanken

Kapitel X
Gemeinschaftskontrollen, SANKTIONEN und Krisenpläne

Artikel 61
Gemeinschaftskontrollen

Artikel 62
Sanktionen

Artikel 63
Krisenpläne

Kapitel XI
DURCHFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN und Ausschussverfahren

Artikel 64
Durchführungsvorschriften

Artikel 65
Ausschussverfahren

Kapitel XII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 66
Aufhebungen

Artikel 67
Übergangsvorschriften

Artikel 68
Umsetzung

Artikel 69
Inkrafttreten

Artikel 70
Adressaten

Begründung

Entwurf


 
 
 


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Drucksache 183/19 PDF-Dokument



Drucksache 213/17 PDF-Dokument



Drucksache 605/15 PDF-Dokument



Drucksache 664/06 PDF-Dokument



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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.