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"Schlepp"


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0767/04
0547/04B
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0951/04
1006/04
0458/04B
0429/04
0763/04B
0867/04B
0800/1/04
0663/03
Drucksache 490/12

... 4. der Musterverfahrensantrag zum Zwecke der Prozessverschleppung gestellt ist.



Drucksache 414/12

... Allerdings sind die Fortschritte bislang sehr ungleich gewesen, was die einzelnen EFR-Dimensionen und die Mitgliedstaaten angeht. Während die Forschungsinfrastrukturen beispielsweise davon profitiert haben, dass eine Kombination aus strategischem Gremium, einem Fahrplan und einer Verordnung zur Verfügung stehen, geht die Verwirklichung des Instruments der gemeinsamen Planung nur schleppend voran, und es wurde noch nicht das optimale Maß an Wettbewerb erreicht. Ebenso sind die Unterschiede zwischen fortgeschritteneren Mitgliedstaaten und solchen mit Aufholbedarf besonders auffällig, wenn es um die Methoden der Wissensverbreitung und die Bedingungen und Aussichten von wissenschaftlichen Laufbahnen geht.



Drucksache 687/12

... (16) "Kühlanhänger" ein Fahrzeug, das dazu bestimmt und gebaut ist, von einem Lastwagen oder einer Zugmaschine geschleppt zu werden und hauptsächlich Waren zu befördern, und das mit einem Kühlaggregat ausgerüstet ist.



Drucksache 683/12

... Liegenbleiben und Abschleppen von Fahrzeugen



Drucksache 661/1/12

... 1. angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Verschleppung und Verbreitung von Tierseuchen zu verhindern,



Drucksache 785/1/12

... 6. Ebenfalls vom Anwendungsbereich ausgenommen werden müssen Hafendienstleistungen wie Lotsendienste, Schleppdienste und das Löschen der Ladung. Die Hafenwirtschaft befindet sich bereits in einem sehr dynamischen internationalen Wettbewerbsumfeld. Weitere Regelungen sind nicht erforderlich und würden ggf. sogar die gewachsenen, funktionierenden und im Wettbewerb stehenden Strukturen der Häfen zerstören und die Sicherheit in den Häfen gefährden, ohne zusätzliche Gestaltungsspielräume, mehr Wettbewerb oder Transparenz zu bewirken.



Drucksache 367/12

... Menschenhandel ist moderne Sklaverei. Opfer des Menschenhandels werden häufig mittels Gewalt, Nötigung oder Betrug unter ausbeuterischen Bedingungen angeworben, verschleppt oder versteckt, sexuell ausgebeutet und zur Arbeit, zu Dienstleistungen, zum Betteln, zu Straftaten oder zur Organspende gezwungen.1 Dies ist eine schwerwiegende Verletzung der persönlichen Freiheit und Würde sowie eine schwere Straftat, deren Folgen einzelne Länder oftmals nicht allein effizient bewältigen können.



Drucksache 722/12

... Allerdings wurden nur sehr schleppend Fortschritte bei der Erhöhung des Frauenanteils in den Leitungsorganen börsennotierter Gesellschaften erzielt - in den letzten Jahren durchschnittlich nicht mehr als 0,6 %.4 Zudem war das Ausmaß der Verbesserungen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich, so dass sich auch die Ergebnisse sehr unterschiedlich darstellen. Die größten Fortschritte wurden in den Mitgliedstaaten und anderen Ländern verzeichnet, in denen verbindliche Maßnahmen eingeführt worden waren5.



Drucksache 661/12

... - durch die weltweite Beobachtung der Tiergesundheitslage (§ 26 Absatz 2 Nummer 3), die Wahrnehmung der Tätigkeit eines Referenzlabors (§ 26 Absatz 3 Satz 2) sowie die Beratung der zuständigen Behörden im Wege der Amtshilfe bei Maßnahmen zur Vorbeugung, Erkennung und Verhinderung der Verschleppung von Tierseuchen sowie hinsichtlich der Bewertung einer Gefahrensituation beim Auftreten einer Tierseuche (§ 26 Absatz 5), wobei das Friedrich-Loeffler-Institut diese Tätigkeit auch bisher schon wahrgenommen hat, sodass zusätzliche Kosten nicht entstehen dürften,



Drucksache 785/12 (Beschluss)

... 6. Ebenfalls vom Anwendungsbereich ausgenommen werden müssen Hafendienstleistungen wie Lotsendienste, Schleppdienste und das Löschen der Ladung. Die Hafenwirtschaft befindet sich bereits in einem sehr dynamischen internationalen Wettbewerbsumfeld. Weitere Regelungen sind nicht erforderlich und würden ggf. sogar die gewachsenen, funktionierenden und im Wettbewerb stehenden Strukturen der Häfen zerstören und die Sicherheit in den Häfen gefährden, ohne zusätzliche Gestaltungsspielräume, mehr Wettbewerb oder Transparenz zu bewirken.



Drucksache 467/12

... Gesetzbuchs (BGB) wird damit ausdrücklich in der Insolvenzordnung verankert. Damit soll auf das Verhalten von Staatsanwaltschaften reagiert werden, die nach Berichten aus der Praxis nunmehr auch Vereins- und Stiftungsvorstände nach § 15a Absatz 4 und 5 InsO verfolgen. Diese staatsanwaltschaftliche Praxis mag zwar vom Wortlaut des § 15a InsO gedeckt sein, sie widerspricht aber den Vorstellungen, von denen sich der Gesetzgeber bei der Schaffung des § 15a InsO im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) hat leiten lassen. Nach dem Wortlaut des § 15a Absatz 1 InsO gilt die Insolvenzantragspflicht für alle juristischen Personen. Bezweckt wurde, die zum damaligen Zeitpunkt auf verschiedene gesellschaftsrechtliche Kodifikationen verteilten Bestimmungen zur Insolvenzverschleppung in der Insolvenzordnung zu konzentrieren (vgl. den Gesetzentwurf der Bundesregierung (MoMiG), Bundestagsdrucksache 16/6140, S. 55). Betroffen waren insoweit vor allem die Regelungen zur GmbH (§§ 64 Absatz 1, 71 Absatz 4, 84 des GmbH-Gesetzes a. F.), zur Aktiengesellschaft (§§ 92 Absatz 2, 264, 401 des



Drucksache 310/12

... (2) Der Zeitcharterer hat die variablen Kosten des Schiffsbetriebs zu tragen, insbesondere Hafengebühren, Lotsengelder, Schlepperhilfen und Prämien für eine weiter gehende Versicherung des Schiffes. Der Zeitcharterer hat ferner den für den Betrieb des Schiffes erforderlichen Treibstoff in handelsüblicher Qualität zu beschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 397
Pfandrecht des Kommissionärs

§ 408
Frachtbrief. Verordnungsermächtigung.

§ 412
Verladen und Entladen, Verordnungsermächtigung.

§ 444
Ladeschein, Verordnungsermächtigung.

§ 444a
Wirkung des Ladescheins. Legitimation

§ 445
Ablieferung gegen Rückgabe des Ladescheins

§ 446
Befolgung von Weisungen

§ 447
Einwendungen

§ 448
Traditionswirkung des Ladescheins

§ 449
Abweichende Vereinbarungen über die Haftung

§ 464
Pfandrecht des Spediteurs

§ 466
Abweichende Vereinbarungen über die Haftung

§ 475c
Lagerschein, Verordnungsermächtigung.

§ 475d
Wirkung des Lagerscheins. Legitimation

§ 475f
Einwendungen

§ 475g
Traditionswirkung des Lagerscheins

Fünftes Buch Seehandel

Erster Abschnitt

§ 476
Reeder

§ 477
Ausrüster

§ 478
Schiffsbesatzung

§ 479
Rechte des Kapitäns. Tagebuch

§ 480
Verantwortlichkeit des Reeders für Schiffsbesatzung und Lotsen

Zweiter Abschnitt

Erster Unterabschnitt Seefrachtverträge

Erster Titel Stückgutfrachtvertrag

Erster Untertitel Allgemeine Vorschriften

§ 481
Hauptpflichten. Anwendungsbereich

§ 482
Allgemeine Angaben zum Gut

§ 483
Gefährliches Gut

§ 484
Verpackung, Kennzeichnung

§ 485
See- und Ladungstüchtigkeit

§ 486
Abladen, Verladen, Umladen, Löschen

§ 487
Begleitpapiere

§ 488
Haftung des Befrachters und Dritter

§ 489
Kündigung durch den Befrachter

§ 490
Rechte des Verfrachters bei säumiger Abladung

§ 491
Nachträgliche Weisungen

§ 492
Beförderungs- und Ablieferungshindernisse

§ 493
Zahlung, Frachtberechnung

§ 494
Rechte des Empfängers, Zahlungspflicht

§ 495
Pfandrecht des Verfrachters

§ 496
Nachfolgender Verfrachter

§ 497
Rang mehrerer Pfandrechte

Zweiter Untertitel Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes

§ 498
Haftungsgrund

§ 499
Besondere Schadensursachen

§ 500
Unerlaubte Verladung auf Deck

§ 501
Haftung für andere

§ 502
Wertersatz

§ 503
Schadensfeststellungskosten

§ 504
Haftungshöchstbetrag bei Güterschäden

§ 505
Rechnungseinheit

§ 506
Außervertragliche Ansprüche

§ 507
Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen

§ 508
Haftung der Leute und der Schiffsbesatzung

§ 509
Ausführender Verfrachter

§ 510
Schadensanzeige

§ 511
Verlustvermutung

§ 512
Abweichende Vereinbarungen

Dritter Untertitel Beförderungsdokumente

§ 513
Anspruch auf Ausstellung eines Konnossements

§ 514
Bord- und Übernahmekonnossement

§ 515
Inhalt des Konnossements

§ 516
Form des Konnossements, Verordnungsermächtigung

§ 517
Beweiskraft des Konnossements

§ 518
Stellung des Reeders bei mangelhafter Verfrachterangabe

§ 519
Berechtigung aus dem Konnossement, Legitimation

§ 520
Befolgung von Weisungen

§ 521
Ablieferung gegen Rückgabe des Konnossements

§ 522
Einwendungen

§ 523
Haftung für unrichtige Konnossementsangaben

§ 524
Traditionswirkung des Konnossements

§ 525
Abweichende Bestimmung im Konnossement

§ 526
Seefrachtbrief, Verordnungsermächtigung

Zweiter Titel Reisefrachtvertrag

§ 527
Reisefrachtvertrag

§ 528
Ladehafen, Ladeplatz

§ 529
Anzeige der Ladebereitschaft

§ 530
Ladezeit, Überliegezeit

§ 531
Verladen

§ 532
Kündigung durch den Befrachter

§ 533
Teilbeförderung

§ 534
Kündigung durch den Verfrachter

§ 535
Löschen

Zweiter Unterabschnitt Personenbeförderungsverträge

§ 536
Anwendungsbereich

§ 537
Begriffsbestimmungen

§ 538
Haftung des Beförderers für Personenschäden

§ 539
Haftung des Beförderers für Gepäck- und Verspätungsschäden

§ 540
Haftung für andere

§ 541
Haftungshöchstbetrag bei Personenschäden

§ 542
Haftungshöchstbetrag bei Gepäck- und Verspätungsschäden

§ 543
Zinsen und Verfahrenskosten

§ 544
Rechnungseinheit

§ 545
Wegfall der Haftungsbeschränkung

§ 546
Ausführender Beförderer

§ 547
Haftung der Leute und der Schiffsbesatzung

§ 548
Konkurrierende Ansprüche

§ 549
Schadensanzeige

§ 550
Erlöschen von Schadensersatzansprüchen

§ 551
Abweichende Vereinbarungen

§ 552
Pfandrecht des Beförderers

Dritter Abschnitt

Erster Unterabschnitt Schiffsmiete

§ 553
Schiffsmietvertrag

§ 554
Übergabe und Rückgabe des Schiffes. Instandhaltung

§ 555
Sicherung der Rechte des Vermieters

§ 556
Kündigung

Zweiter Unterabschnitt Zeitcharter

§ 557
Zeitchartervertrag

§ 558
Beurkundung

§ 559
Bereitstellung des Schiffes

§ 560
Erhaltung des vertragsgemäßen Zustands des Schiffes

§ 561
Verwendung des Schiffes

§ 562
Unterrichtungspflichten

§ 563
Verladen und Löschen

§ 564
Kosten für den Betrieb des Schiffes

§ 565
Zeitfracht

§ 566
Pfandrecht des Zeitvercharterers

§ 567
Pflichtverletzung

§ 568
Zurückbehaltungsrecht

§ 569
Rückgabe des Schiffes

Vierter Abschnitt

Erster Unterabschnitt Schiffszusammenstoß

§ 570
Schadensersatzpflicht

§ 571
Mitverschulden

§ 572
Fernschädigung

§ 573
Beteiligung eines Binnenschiffs

Zweiter Unterabschnitt Bergung

§ 574
Pflichten des Bergers und sonstiger Personen

§ 575
Verhütung oder Begrenzung von Umweltschäden

§ 576
Bergelohnanspruch

§ 577
Höhe des Bergelohns

§ 578
Sondervergütung

§ 579
Ausschluss des Vergütungsanspruchs

§ 580
Fehlverhalten des Bergers

§ 581
Ausgleichsanspruch

§ 582
Mehrheit von Bergern

§ 583
Rettung von Menschen

§ 584
Abschluss und Inhaltskontrolle eines Bergungsvertrags

§ 585
Pfandrecht, Zurückbehaltungsrecht

§ 586
Rangfolge der Pfandrechte

§ 587
Sicherheitsleistung

Dritter Unterabschnitt Große Haverei

§ 588
Errettung aus gemeinsamer Gefahr

§ 589
Verschulden eines Beteiligten oder eines Dritten

§ 590
Bemessung der Vergütung

§ 591
Beitrag

§ 592
Verteilung

§ 593
Schiffsgläubigerrecht

§ 594
Pfandrecht der Vergütungsberechtigten, Nichtauslieferung

§ 595
Aufmachung der Dispache

Fünfter Abschnitt

§ 596
Gesicherte Forderungen

§ 597
Pfandrecht der Schiffsgläubiger

§ 598
Gegenstand des Pfandrechts der Schiffsgläubiger

§ 599
Erlöschen der Forderung

§ 600
Zeitablauf

§ 601
Befriedigung des Schiffsgläubigers

§ 602
Vorrang der Pfandrechte der Schiffsgläubiger

§ 603
Allgemeine Rangordnung der Pfandrechte der Schiffsgläubiger

§ 604
Rangordnung der Pfandrechte unter derselben Nummer

Sechster Abschnitt

§ 605
Einjährige Verjährungsfrist

§ 606
Zweijährige Verjährungsfrist

§ 607
Beginn der Verjährungsfristen

§ 608
Hemmung der Verjährung

§ 609
Vereinbarungen über die Verjährung

§ 610
Konkurrierende Ansprüche

Siebter Abschnitt

§ 611
Übereinkommen über die Haftungsbeschränkung

§ 612
Haftungsbeschränkung für Ansprüche aus Wrackbeseitigung

§ 613
Haftungsbeschränkung für kleine Schiffe

§ 614
Haftungsbeschränkung für Schäden an Häfen und Wasserstraßen

§ 615
Beschränkung der Haftung des Lotsen

§ 616
Wegfall der Haftungsbeschränkung

§ 617
Verfahren der Haftungsbeschränkung

Achter Abschnitt

§ 618
Einstweilige Verfügung eines Bergers

§ 619
Zustellungen an den Kapitän oder Schiffer

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 6

Zweiunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts

Artikel 70

Artikel 3
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Änderung des Binnenschifffahrtsgesetzes

Vierter Abschnitt

§ 27

§ 77
Auf die Beförderung von Fahrgästen und ihrem Gepäck auf Flüssen und sonstigen Binnengewässern sind die §§ 536 bis 552 des Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden.

§ 78

Artikel 6
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 30
Gerichtsstand bei Beförderungen

§ 30a
Gerichtsstand bei Bergungsansprüchen

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschifffahrtssachen

Artikel 8
Änderung der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung

Artikel 9
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 11
Änderung der Kostenordnung

§ 50
Bescheinigungen, Abmarkungen, Proteste, Schätzungen, Beweisaufnahmen nach § 11 des Binnenschifffahrtsgesetzes.

Artikel 12
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 13
Änderung des Seemannsgesetzes

Artikel 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Geltende Rechtslage

II. Vorbereitung der Reform

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Änderung des Handelsgesetzbuchs

a Systematik

aa Gliederung

bb Internationale Übereinkommen

b Grundzüge der Regelungen über die Personen der Schifffahrt

c Grundzüge der Regelungen über den Seefrachtvertrag

aa Begriff des Seefrachtvertrags

bb Stückgutfrachtvertrag

1 Allgemeine Vorschriften

2 Haftung

3 Beförderungsdokumente

cc Reisefrachtvertrag

d Grundzüge der Regelungen über Personenbeförderungsverträge

e Grundzüge der Regelungen über Schiffsüberlassungsverträge

f Grundzüge der Regelungen über Schiffsnotlagen

g Grundzüge der Regelungen über Schiffsgläubigerrechte

h Grundzüge der Regelungen über die Verjährung

i Grundzüge der Regelungen über die allgemeine Haftungsbeschränkung

j Grundzüge der Verfahrensvorschriften

2. Sonstige Änderungen

3. Bezüge zum Recht der Europäischen Union und Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

4. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

5. Finanzielle Auswirkungen; Erfüllungsaufwand; Nachhaltigkeitsaspekte

6. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 445

Zu § 446

Zu § 447

Zu § 448

Zu § 449

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 38

Zu § 475f

Zu § 475g

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zum Fünften Buch Seehandel

Zum Ersten Abschnitt Personen der Schifffahrt

Zu § 476

Zu § 477

Zu § 478

Zu § 479

Zu § 480

Zum Ersten Titel Stückgutfrachtvertrag

Zum Ersten Untertitel Allgemeine Vorschriften

Zu § 481

Zu § 482

Zu § 483

Zu § 484

Zu § 485

Zu § 486

Zu § 487

Zu § 488

Zu § 489

Zu § 490

Zu § 491

Zu § 492

Zu § 493

Zu § 494

Zu § 495

Zu § 496

Zu § 497

Zu § 498

Zu § 499

Zu § 500

Zu § 501

Zu § 502

Zu § 503

Zu § 504

Zu § 505

Zu § 506

Zu § 507

Zu § 508

Zu § 509

Zu § 510

Zu § 511

Zu § 512

Zum Dritten Untertitel Beförderungsdokumente

Zu § 513

Zu § 514

Zu § 515

Zu § 516

Zu § 517

Zu § 518

Zu § 519

Zu § 520

Zu § 521

Zu § 522

Zu § 523

Zu § 524

Zu § 525

Zu § 526

Zum Zweiten Titel Reisefrachtvertrag

Zu § 527

Zu § 528

Zu § 529

Zu § 530

Zu § 531

Zu § 532

Zu § 533

Zu § 534

Zu § 535

Zu § 536

Zu § 537

Zu § 538

Zu § 539

Zu § 540

Zu § 541

Zu § 542

Zu § 543

Zu § 544

Zu § 545

Zu § 546

Zu § 547

Zu § 548

Zu § 549

Zu § 550

Zu § 551

Zu § 552

Zum Ersten Unterabschnitt Schiffsmiete

Zu § 553

Zu § 554

Zu § 555

Zu § 556

Zu § 557

Zu § 558

Zu § 559

Zu § 560

Zu § 561

Zu § 562

Zu § 563

Zu § 564

Zu § 565

Zu § 566

Zu § 567

Zu § 568

Zu § 569

Zum Vierten Abschnitt Schiffsnotlagen

Zum Ersten Unterabschnitt Schiffszusammenstoß

Zu § 570

Zu § 571

Zu § 572

Zu § 573

Zum Zweiten Unterabschnitt Bergung

Zu § 574

Zu § 575

Zu § 576

Zu § 577

Zu § 578

Zu § 579

Zu § 580

Zu § 581

Zu § 582

Zu § 583

Zu § 584

Zu § 585

Zu § 586

Zu § 587

Zum Dritten Unterabschnitt Große Haverei

Zu § 588

Zu § 589

Zu § 590

Zu § 591

Zu § 592

Zu § 593

Zu § 594

Zu § 595

Zu § 596

Zu § 597

Zu § 598

Zu § 599

Zu § 600

Zu § 601

Zu § 602

Zu § 603

Zu § 604

Zu § 605

Zu § 606

Zu § 607

Zu § 608

Zu § 609

Zu § 610

Zu § 611

Zu § 612

Zu § 613

Zu § 614

Zu § 615

Zu § 616

Zu § 617

Zu § 618

Zu § 619

Zu Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 30

Zu § 30a

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1768: Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts


 
 
 


Drucksache 618/1/12

... 9. Der Bundesrat sieht die Gefahr bei aus Drittstaaten importierten Abfallölen und -fetten, dass diese aus genuss- oder verfütterungstauglichen pflanzlichen Ölen stammen, welche für die Biokraftstoffherstellung lediglich unbrauchbar gemacht wurden. Diese Gefahr des Missbrauchs sollte durch geeignete Regelungen ausgeschlossen werden. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass mit diesen importierten Abfallölen und -fetten keine Schadstoffe (z.B. Dioxin) eingeführt und unerkannt in Form von Nebenprodukten in andere Produktionsprozesse verschleppt werden können.



Drucksache 555/12 (Beschluss)

... "(3) Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Einzelheiten zu technischen Anlagen für die orale Applikation von Arzneimitteln bei Tieren, deren Instandhaltung und Reinigung sowie zu Sorgfaltspflichten des Tierhalters zur Vermeidung von Verschleppungen antimikrobiell wirksamer Stoffe festzulegen." '



Drucksache 661/12 (Beschluss)

... 1. angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Verschleppung und Verbreitung von Tierseuchen zu verhindern,



Drucksache 21/12

... All diese Probleme müssen im Rahmen einer besseren Marktintegration gelöst werden. Der Einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) mit seinen europaweiten Überweisungen und Lastschriften stellt die ideale Ausgangsbasis für die Entwicklung weiterer gesamteuropäischer Zahlungsdienste dar, bei der den Anforderungen, die sich aus dem Datenschutzrecht47 und der Vertraulichkeit von Mitteilungen ergeben, Rechnung zu tragen ist. Ein stärker integrierter einheitlicher Raum, der Zahlungskarten, Internet-Zahlungen und Mobiltelefon-Zahlungen einschlösse, würde Verbrauchern wie Händlern unmittelbar zugute kommen. Selbst wenn auf dem Markt erste Entwicklungen in diese Richtung zu verzeichnen sind, verlaufen diese in der Regel doch zu schleppend oder erstrecken sich nicht auf die gesamte Europäische Union.



Drucksache 338/12

... Die Krise, von der heute so viele Länder Europas betroffen sind, hat das Vertrauen darauf erschüttert, dass Europa politisch und wirtschaftlich in der Lage ist, die im EU-Vertrag als ehrgeiziges Ziel verankerte "nachhaltige Entwicklung... auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums" zu erreichen. Viele EU-Bürger sind verärgert und fassungslos darüber, wie schnell eine lange Wachstumsperiode, die zu einer Anhebung des Lebensstandards geführt hat, in eine massive Finanzkrise mit erheblichen Arbeitsplatzverlusten und einem voraussichtlich noch viele Jahre währenden hohen Verschuldungsniveau umgeschlagen ist. Die Schulden, Defizite und Ungleichgewichte, denen sich die EU heute gegenübersieht, sind nicht von einem Tag auf den anderen entstanden. Sie sind das Ergebnis einer jahrelangen Entwicklung und haben weitreichende soziale Folgen. Sie stellen die nationalen Regierungen und die EU auf eine harte Bewährungsprobe. Teils wurden die gegenwärtigen Schwierigkeiten über die weltweite Finanzkrise von außen in die EU eingeschleppt, teils sind sie hausgemacht. Entscheidend ist, dass wir ihnen nun konsequent und wirksam entgegentreten.



Drucksache 618/12 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat sieht die Gefahr bei aus Drittstaaten importierten Abfallölen und -fetten, dass diese aus genuss- oder verfütterungstauglichen pflanzlichen Ölen stammen, welche für die Biokraftstoffherstellung lediglich unbrauchbar gemacht wurden. Diese Gefahr des Missbrauchs sollte durch geeignete Regelungen ausgeschlossen werden. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass mit diesen importierten Abfallölen und -fetten keine Schadstoffe (z.B. Dioxin) eingeführt und unerkannt in Form von Nebenprodukten in andere Produktionsprozesse verschleppt werden können.



Drucksache 535/12

... Trotz Verfolgung dieser Strategien auf europäischer Ebene sind europaweit nur uneinheitliche, unregelmäßige und schleppende Fortschritte zu verzeichnen.



Drucksache 555/1/12

... "(3) Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Einzelheiten zu technischen Anlagen für die orale Applikation von Arzneimitteln bei Tieren, deren Instandhaltung und Reinigung sowie zu Sorgfaltspflichten des Tierhalters zur Vermeidung von Verschleppungen antimikrobiell wirksamer Stoffe festzulegen." '



Drucksache 599/12

... Abweichend von Satz 1 Nummer 2 darf im ICES-Bereich IIIc und IIId innerhalb von zwölf Seemeilen gemessen von der Basislinie vor der Küste des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Hering oder Sprotte beim Einsatz pelagischer Schleppnetze mit Fischereifahrzeugen mit einer Motorenstärke von nicht mehr als 588 Kilowatt (800 PS) gefischt werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 599/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

§ 1
Überwachung der Fischerei im Küstenmeer

§ 5
Verbindliche Anlandeorte

§ 6
Besondere Bestimmungen über Anlandungen und Umladungen in bezeichneten Häfen und an küstennahe Orten

§ 8
Zugang von Fischereifahrzeugen aus Drittländern zum Hafen

§ 9
Automatisches Schiffsidentifizierungssystem

§ 10
Logbuchführung

§ 11
Umladeerklärung

§ 12
Anlandeerklärung

§ 13
Ausnahmen für die küstennahe Fischerei und die Tagesfischerei

§ 14
Fanggerät

§ 15
Wiegen von Fischereierzeugnissen

§ 16
Durchführung des Punktesystems für schwere Verstöße

§ 17
Vermarktung von Seefischereierzeugnissen

§ 18
Rückverfolgbarkeit

§ 19
Übernahmeerklärung und Transport

§ 20
Einfuhr und Ausfuhr von Fischereierzeugnissen

§ 21
Finanzielle Beteiligung der Europäischen Union an bestimmten Ausgaben der Wirtschaft

§ 22
Ordnungswidrigkeiten

Anlage 3
(zu § 5 Absatz 2) Verbindliche Anlandeorte

Anlage 4
(zu § 14 Absatz 1)

Abschnitt 1
Technische Beschreibung des Steerts eines Fanggeräts mit Fluchtfenster des Typs BACOMA

1. Konstruktion von Steert und Tunnel des Schleppnetzes

2. Netztuch des Fluchtfensters

3. Anbringung des Fluchtfensters

4. Größe des Fluchtfensters

5. Reparatur des Fensters

6. Sonstige Vorschriften zu Schleppnetzen

Abschnitt 2
Technische Beschreibung eines T90-Schleppnetzes

1. Begriffsbestimmung

2. Maschenöffnung

3. Garnstärke

4. Konstruktion

Anlage 5
(zu § 16 Absatz 1) Bezeichnung und Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Punktesystems

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeiner Teil

4 Lösung

4 Alternativen

Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

Gleichstellungspolitische Auswirkungen

4 Nachhaltigkeit

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu 19

Zu Absatz 1

Zu 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu 21

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2259: Entwurf für eine Verordnung zur Änderung der Seefischereiverordnung


 
 
 


Drucksache 52/11

... 2. entgegen Artikel 1 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 124/2009 der Kommission vom 10. Februar 2009 zur Festlegung von Höchstgehalten an Kokzidiostatika und Histomonostatika, die in Lebensmitteln aufgrund unvermeidbarer Verschleppung in Futtermittel für Nichtzieltierarten vorhanden sind (ABl. L 40 vom 11.2.2009, S. 7), ein Lebensmittel in Verkehr bringt."



Drucksache 627/11

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte für Nitrit, Melamin, Ambrosia spp. und der Verschleppung bestimmter Kokzidiostatika und Histomonostatika sowie zur Konsolidierung der Anhänge I und II derselben (ABl. L 159 vom 17.6.2011, S. 7) Anhang I und II der Richtlinie



Drucksache 371/11

... -Intensität und der Humanentwicklungsindex) umfassend genutzt, um einen Politikbedarf aufzuzeigen. Im Rahmen der Agenda 21 wurden die Regierungen bereits aufgefordert, Indikatoren für nachhaltige Entwicklung und eine Umweltgesamtrechnung auszuarbeiten. Dabei sind jedoch bislang nur schleppende und ungleiche Fortschritte zu verzeichnen. Auf dem Rio+20-Gipfel sollte die Transparenz der nationalen Berichterstattung verbessert und die Verwendung einer Umweltgesamtrechung und von robusten Indikatoren auf nationaler und globaler Ebene vereinbart werden, mit denen - ergänzend zum BIP - dieser Fortschritt im weiteren Sinne gemessen werden kann.



Drucksache 35/11

... Mittelfristig wie in der Strategie Europe 2020 beschrieben. „Schleppender Aufschwung" - Europa muss dauerhafte Wohlstandseinbußen hinnehmen, doch kommt es erneut zu Wachstum mit Wachstumsraten, wie sie in den langfristigen BIP- Prognosen des Bevölkerungsalterungsberichts der GD ECFIN von 2009 vorhergesagt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 35/11




1. Einleitung: Warum ist Ressourceneffizienz wichtig

2. die Strategie Europa 2020 die Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

3. Nutzung von Synergien Abwägung zwischen gegenläufigen Interessen

4. Komponenten der Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

5. Aufbau einer Wissensgrundlage Entwicklung eines kohärenten analytischen Ansatzes

6. Ressourceneffizienz - Ein immer wichtigeres weltweites Anliegen

7. Steuerung und Überwachung des Fortschritts

8. Schlussfolgerung

Anhang 1
Für 2011 geplante Initiativen im Rahmen der Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa10

Anhang 2
Grundlegende Modellrechnungsannahmen der EU und Parametervarianten


 
 
 


Drucksache 631/11

... Die EU erholt sich von der Krise in einem relativ schleppenden Prozess, der nach wie vor anfällig ist. Eine Ankurbelung der Konjunktur und ein höheres Wirtschaftswachstum sind erforderlich, um Arbeitsplätze und Wohlstand zu schaffen, und entscheidend, um den öffentlichen Finanzen der Mitgliedstaaten zu einer tragfähigen Entwicklung zu verhelfen. Die schwierige Haushaltslage schränkt politische Maßnahmen zwar ein; ein robustes Wachstum wird jedoch die Last der öffentlichen Verschuldung und des Schuldenstands entsprechend den Zielen des Stabilitäts- und Wachstumspakts1 verringern.



Drucksache 92/11

... Kinder in bewaffneten Konflikten 41 sind besonders schutzbedürftig, vor allem, wenn sie ihre Eltern oder Betreuer verloren haben oder von ihnen getrennt wurden. Besonders Kinder laufen Gefahr, von bewaffneten Gruppen rekrutiert, sexuell missbraucht und ausgebeutet oder von Menschenhändlern verschleppt zu werden. Kinder sind überdurchschnittlich von Unterernährung und Krankheit betroffen, da ihnen der Zugang zu grundlegenden sozialen Dienstleistungen, Gesundheitsversorgung und Bildung verwehrt ist. Schätzungsweise 300 000 Kinder stehen ständig unter Waffen, davon sind 40 % Mädchen. Auf der Grundlage der konkreten Aktionen, die in der 2010 angenommenen Strategie zur Umsetzung der EU-Leitlinien zu Kindern in bewaffneten Konflikten niedergelegt sind, wird sich die EU weiterhin für den Schutz der Rechte von Kindern einsetzen, die auf die eine oder andere Weise Leidtragende bewaffneter Konflikte sind.



Drucksache 151/11 (Beschluss)

... Es ist im Übrigen zu bedauern, dass das Umrüstprogramm des Bundes für 5 000 Güterwagen erst zu Anträgen für die Förderung von 1 250 Güterwagen geführt hat und damit sehr schleppend vorankommt.



Drucksache 114/11

... Schleppender Fortschritt bei der Verbesserung des Unternehmensumfeldes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Umsetzung des SBA schreitet stetig voran, doch muss noch mehr getan werden

2.1. Die Fortschritte der Europäischen Kommission

2.2. Entwicklungen in den Mitgliedstaaten

2.3. Es muss noch mehr geschehen

3. Frischer Schwung für den SBA

3.1. Die intelligente Rechtsetzung muss bei den europäischen KMU ankommen

3.2. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage erfordert der Finanzierungsbedarf von KMU besondere Aufmerksamkeit

3.3. Entwicklung eines breit angelegten Ansatzes für einen verbesserten Marktzugang für KMU

3.3.1. Maximaler Nutzen des Binnenmarktes für KMU

3.3.2. Unterstützung für KMU angesichts globalisierter Märkte

3.3.3. Unterstützung von KMU bei ihrem Beitrag zu einer ressourceneffizienten Wirtschaft.

3.4. Förderung des Unternehmertums, der Schaffung von Arbeitsplätzen und des integrativen Wachstums KMU sind in der EU führend bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, aber infolge der Wirtschaftskrise gingen in KMU etwa 3,25 Millionen Arbeitsplätze verloren.

4. Verstärkte Steuerung des SBA zur Erziehlung greifbarer Ergebnisse

5. Nächste Schritte

Anhang
Überprüfung des SBA

Grundsatz 1: Förderung unternehmerischer Initiative

Grundsatz 2: Eine zweite Chance

Grundsatz 3: Vorfahrt für KMU

Grundsatz 4: Sensibilisierung der Behörden

Grundsatz 5: Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen

Grundsatz 6: Zugang zu Finanzierungsmitteln

Grundsatz 7: Binnenmarkt

Grundsatz 8: Kompetenzen und Innovation

Grundsatz 9: Umwandlung von Umweltproblemen in Geschäftschancen

Grundsatz 10: Förderung der Internationalisierung


 
 
 


Drucksache 189/2/11

... Es hat sich gezeigt, dass Bemühungen auf der Grundlage von freiwilligen Vereinbarungen oder "Soft Law" entweder gar nicht oder nur schleppend vorangekommen sind. Eine Erhöhung des Frauenanteils auch in Führungspositionen war ausdrücklicher Bestandteil der von der Bundesregierung im Juli 2001 mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft geschlossenen Vereinbarung. Dennoch hat sich fast zehn Jahre später nur wenig getan. Auch das Ende März diesen Jahres geführte Gespräch der Bundesregierung mit den Personalvorständen von 25 der 30 im DAX notierten Unternehmen hat keine Hoffnungen wecken können, eine hinreichende Beteiligung von Frauen an Führungspositionen könne doch noch im Wege von freiwilligen Selbstverpflichtungen erreicht werden. Die Wirtschaft ist auch anlässlich dieses Treffens nicht konkret genug geworden, was Konzepte, Zahlen und Zielvorstellungen angeht.



Drucksache 151/11

... Es ist im Übrigen zu bedauern, dass das Umrüstprogramm des Bundes für 5.000 Güterwagen erst zu Anträgen für die Förderung von 1.250 Güterwagen geführt hat und damit sehr schleppend vorankommt.



Drucksache 370/11

... 2. begrüßt das Ergebnis des EU-Indien-Gipfels vom Dezember 2010 und bestärkt die Verhandlungsparteien, die Verhandlungen zu beschleunigen sowie weiterhin Konsultationen mit den wichtigsten Interessengruppen zu führen; erinnert an die Zusage der Europäischen Union und Indiens, die Gespräche über ein FHA zu beschleunigen sowie substanzielle und effiziente Fortschritte hin zu dem baldigen Abschluss eines ehrgeizigen, ausgewogenen und umfassenden Handels- und Investitionsabkommens zu erzielen; ist enttäuscht über den schleppenden Verlauf der Verhandlungen; fordert beide Seiten auf, sich nach Kräften dafür einzusetzen, bis Ende 2011 ein umfassendes, ehrgeiziges und ausgewogenes Freihandelsabkommen abzuschließen;



Drucksache 850/11

... Unter den Begriff "Kraftfahrzeugkriminalität" fallen nach dem Europol-Beschluss der Diebstahl oder die Verschiebung von Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Sattelschleppern, Omnibussen, Krafträdern, Wohnwagen, landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen, Baustellenfahrzeugen, Ladungen von Lastkraftwagen oder Sattelschleppern und von Einzelteilen von Kraftfahrzeugen sowie Hehlerei an diesen Sachen.



Drucksache 705/11

... /EG des Rates vom 8. Mai 2000 über den Schutz gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der



Drucksache 309/11

... In der EU befinden sich nur 17 % der EU-rechtlich geschützten Lebensräume und Arten und 11 % der wichtigsten EU-rechtlich geschützten Ökosysteme in einem günstigen Zustand 3, und dies trotz aller Maßnahmen, die insbesondere seit der im Jahr 2001 erfolgten Festlegung des Biodiversitätsziels der EU für 2010 zur Bekämpfung des Biodiversitätsverlustes getroffen wurden. Die positiven Ergebnisse dieser Maßnahmen wurden durch die fortwährenden und zunehmenden Belastungen, denen die biologische Vielfalt in Europa ausgesetzt ist, wieder aufgehoben: Landnutzungsänderungen, der Raubbau an der biologischen Vielfalt und ihrer Komponenten, die Einschleppung invasiver gebietsfremder Arten, Umweltverschmutzung und Klimawandel sind entweder konstant geblieben oder nehmen zu. Indirekte Ursachen wie Bevölkerungszunahme, begrenztes Bewusstsein für die Biodiversität und die Tatsache, dass dem wirtschaftlichen Wert der biologischen Vielfalt bei der Entscheidungsfindung nicht Rechnung getragen wird, tragen ebenfalls in hohem Maße zum Biodiversitätsverlust bei.



Drucksache 54/11

... § 3 Nummer 19 - aufgehoben - Nach dem Gesetz über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener (KgfEG) vom 30. Januar 1954; BGBl. I S. 5) erhielten ehemalige deutsche Kriegsgefangene und Verschleppte für jeden Monat, den sie über den 31. Dezember 1946 hinaus in ausländischem Gewahrsam festgehalten worden waren, eine Entschädigung in Höhe von 30 DM und statt der 30 DM für jeden Monat, den sie über den 31. Dezember 1948 hinaus in ausländischem Gewahrsam festgehalten worden waren, eine Entschädigung von 60 DM. Diese Entschädigung ist nach § 3 Nummer 19



Drucksache 256/11

... c) eine Havarie, die ein Abschleppen oder eine Hilfeleistung von Land aus erforderlich macht,



Drucksache 87/11

... Es hat sich gezeigt, dass Bemühungen auf der Grundlage von freiwilligen Vereinbarungen oder "Soft Law" entweder gar nicht oder nur schleppend vorangekommen sind. Eine Erhöhung des Frauenanteils auch in Führungspositionen war ausdrücklicher Bestandteil der von der Bundesregierung im Juli 2001 mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft geschlossenen Vereinbarung. Dennoch hat sich fast zehn Jahre später nur wenig getan. Ein Handeln des Gesetzgebers ist überfällig.



Drucksache 635/11

... /EG des Rates vom 8. Mai 2000 über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der



Drucksache 59/11

... Auf der einen Seite hat die Vorschrift zu der beabsichtigten Verfahrensbeschleunigung geführt und dadurch dem Missbrauch der Berufung als Mittel der Prozessverschleppung entgegengewirkt. Auf der anderen Seite zeigt die Zivilgerichts-Statistik deutlich, dass die Berufungsgerichte die Vorschrift trotz ihres zwingenden Charakters sehr unterschiedlich anwenden. Dieses birgt die Gefahr einer Zersplitterung der Zivilrechtspflege, wodurch das Vertrauen der Rechtsuchenden beeinträchtigt werden kann.



Drucksache 466/10

... 2. von der zuständigen Behörde nach Satz 2 genehmigte Verfahren anwenden. Die zuständige Behörde kann andere als in Anlage 2 aufgeführte, geeignete Beseitigungsverfahren, die regionale und betriebliche Gegebenheiten berücksichtigen, genehmigen, wenn keine Gefahr der Ausbreitung oder Verschleppung der Schadorganismen besteht. Die bei der Anlieferung und Verarbeitung anfallenden Resterden dürfen nicht auf Flächen, auf denen Kartoffeln angebaut werden, aufgebracht werden.



Drucksache 466/1/10

... "Abweichend von Satz 1 Nummer 4 kann die zuständige Behörde unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Befalls und des möglichen Verschleppungsrisikos eine andere Mindestbreite der Abstandszone festlegen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/1/10




1. Zu § 2 Absatz 1 Satz 2

2. Zu § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4

3. Zu § 7 Absatz 1 Satz 3

4. Zu § 7 Absatz 1 Satz 4 - neu -

5. Zu § 9 Absatz 3

6. Zu § 10 Absatz 3 Satz 3

7. Zu § 11 Absatz 2

8. Zu § 15 Absatz 1 Satz 1


 
 
 


Drucksache 476/10 (Beschluss)

... Veranstaltungen mit Hunden oder Katzen, bei denen Tiere aus anderen Mitgliedstaaten und Drittländern zusammen kommen, sollten der zuständigen Behörde bekannt sein. Die Behörden können so entscheiden, ob eine Kontrolle erforderlich ist oder nicht, da Tiere aus nicht-tollwutfreien Ländern teilnehmen können und infolgedessen ein potenzielles Risiko der Einschleppung der Tollwut besteht.



Drucksache 209/10

... (19) Am 11. Dezember 2006 verabschiedete die EFSA ein Gutachten über die Bewertung des Risikos der Einschleppung von Tollwut in das Vereinigte Königreich, nach Irland, Schweden und Malta als Folge der Abschaffung des serologischen Tests auf Vorhandensein der schützenden Antikörper gegen Tollwut2.



Drucksache 170/10

... 1.4 Verschleppung radioaktiver Stoffe



Drucksache 706/10

... - Die Kooperation der Mitgliedstaaten, die derzeit auf regionaler Ebene im Rahmen der Ostseestrategie und im Donaubecken betrieben wird, führt diesbezüglich bislang eher schleppend zu Fortschritten, und die an diesen regionalen Strategien beteiligten Mitgliedstaaten forderten wiederholt harmonisierte Maßnahmen der EU.



Drucksache 723/10

... Abschleppeinrichtungen



Drucksache 581/1/10

... Für das Budget der Gesetzlichen Krankenversicherung im Krankenhausbereich wurde ein Betrag von ca. 60 Milliarden Euro zugrunde gelegt. Der Gesetzentwurf ging zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aufgrund der schleppenden Wirtschaft von einer Veränderungsrate von 0,5 Prozent aus. Da insgesamt ein Einsparvolumen von 450 Millionen Euro im Krankenhausbereich erzielt werden soll, wurde als Orientierungswert für 2011 von einer halbierten Veränderungsrate von 0,25 Prozent = 150 Millionen Euro Einsparvolumen ausgegangen, in 2012 von einer voraussichtlichen Veränderungsrate von 1 Prozent und damit einer halbierten Veränderungsrate von 0,5 Prozent = 300 Millionen Euro.



Drucksache 306/10

... • IKT-gestützte Innovationen werden in Europa nur schleppend übernommen, vor allem in Bereichen von öffentlichem Interesse. Soziale Herausforderungen sind zwar wichtige Impulsgeber für Innovation, doch wird in Europa nur wenig Gebrauch von innovativer Beschaffung und FuE gemacht, um die Qualität und Leistungsfähigkeit der öffentlichen Dienste zu verbessern.



Drucksache 506/10

... 20. stellt fest, dass die Umsetzung der Ostseestrategie bisher sehr schleppend verläuft; ist der Auffassung, dass die im Haushaltsplan der EU für 2010 veranschlagten Mittel eingesetzt werden könnten, um die Umsetzung zu verbessern; bedauert daher, dass diese Mittel noch nicht ausgezahlt worden sind, und weist die Kommission darauf hin, dass diese Mittel unverzüglich für mit den Zielen der Ostseestrategie im Einklang stehende Zwecke gebunden werden sollten;



Drucksache 104/10

... – Verhütung der Einschleppung neuer Schädlinge und Krankheiten und ihrer Vektoren (z.B. Kiefernfadenwurm in Portugal) über den internationalen Handel.



Drucksache 737/10

... Trotz schleppender Fortschritte bleibt der Abschluss der Doha-Verhandlungsrunde unsere oberste Priorität. Der potenzielle Nutzen ist einfach zu hoch, als dass er ignoriert werden könnte. Im Jahr 2011 bietet sich die nächstbeste Gelegenheit, zum Abschluss einer ehrgeizigen, ausgewogenen und umfassenden Übereinkunft zu gelangen, zu dem alle wichtigen Akteure bedeutende Beiträge leisten und von denen alle Akteure, ob groß oder klein, profitieren könnten. Doha hat das Potenzial, der Weltwirtschaft einen beträchtlichen Schub zu versetzen. Der Welthandel könnte um über 300 Mrd. EUR pro Jahr zunehmen; dabei könnten die weltweiten Einkünfte um über 135 Mrd. EUR21 steigen Der erfolgreiche Abschluss der Doha-Verhandlungen würde die zentrale Rolle der multilateralen Handelsliberalisierung und Regelsetzung unterstreichen. Er würde ferner die WTO als mächtiges Schutzinstrument gegen protektionistische Rückschritte bestätigen; hierin liegt einer der wesentlichen Unterschiede zwischen der Krise unserer Tage und der Krise in den 1930-er Jahren. Wir werden die Überwachungs- und Beobachtungskapazitäten der WTO besser nutzen und uns für deren Verstärkung einsetzen. Dies könnte eine verbesserte gegenseitige Begutachtung, größere Transparenz und stärkere multilaterale Kontrolle handelspolitischer Strategien beinhalten, um etwaigen protektionistischen Tendenzen Einhalt zu gebieten, bestehende Handelsübereinkünfte und –vorschriften zu verstärken und die Handelsgepflogenheiten in Drittländern zu verbessern. Wir werden auch künftig weiteren Beitritten Vorrang einräumen. Schließlich werden wir eine Stärkung des einzigartigen Streitschlichtungssystems der WTO anstreben. Dies erfordert eine Verstärkung des justiziellen Charakters des Verfahrens und eine bessere diesbezügliche Ressourcenausstattung des WTO-Sekretariats.



Drucksache 482/10

... Zudem sollen unter Absatz 3 mehrere neue Bußgeldtatbestände eingeführt werden. § 32 Absatz 3 Nummer 1 - neu - Wer entgegen § 5 Absatz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erteilt oder eine Unterlage nicht, nicht richtig, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig vorlegt, soll in Zukunft mit einer Geldbuße bis zu hundertfünfzigtausend Euro geahndet werden können. Falschangaben und verfälschte Unterlagen können aufsichtsrechtliche Maßnahmen der Sachverhaltsermittlungen wirksam verschleppen. Die Bundesanstalt immer die Möglichkeit, sich die entsprechenden Unterlagen im Rahmen von Durchsuchungen selbst zu beschaffen. Der mit einer Durchsuchung oder Vor-Ort-Prüfung verbundene Einsatz an personellen Ressourcen durch die Aufsicht und nicht zuletzt auch die Intensität des Grundrechtseingriffs legen jedoch nahe, nicht in jedem Fall gleich zu diesem Mittel zu greifen. Die Höhe des möglichen Zwangsgeldes entspricht der bestehenden Regelung des § 56 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 3 Nummer 9 des



Drucksache 215/10

... H. in der Erwägung, dass die Umstellung auf SEPA sehr schleppend vorangeht: in der Erwägung, dass im August 2009 nur 4,5 % aller Transaktionen per SEPA-Überweisung getätigt wurden, und der ursprünglich vorgesehene Termin für die Umstellung einer kritischen Masse auf SEPA-Überweisungen und -Lastschriftverfahren sowie Kartenzahlungen bis Ende 2010 inzwischen unrealistisch erscheint,



Drucksache 754/10

... Bis Ende der 90er Jahre galt diese Seuche in der EU als exotisch; damals wurde nur das sporadische Einschleppen in den Süden der EU gemeldet. Ab dem Jahr 2000 änderte sich diese Lage allerdings drastisch: in vielen Mitgliedstaaten, auch in Mittel- und Nordeuropa, sind seither mehrere Epidemiewellen aufgetreten, die zu beträchtlichen Verlusten durch Morbidität, Mortalität und Störungen des Handels mit lebenden Tieren geführt haben. In den letzten Jahren hat sich die Lage erheblich verbessert, da massive, von der EU weitgehend kofinanzierte Impfkampagnen geführt wurden (ca. 150 Mio. EUR 2008 und Zuweisung von ca. 120 Mio. EUR 2009 sowie ca. 100 Mio. EUR in den Folgejahren), bei denen neue, ab 2008 verfügbare „inaktivierte Impfstoffe“ verabreicht wurden. Allerdings scheint die Seuche auch in einigen Gebieten endemisch zu werden, und es ist möglich, dass von dort künftig weitere Epidemiewellen ausgehen.



Drucksache 181/10

... Mehrere EU-Mitgliedstaaten sind wichtige Zielländer eines von Drittländern ausgehenden Menschenhandels. Außerdem gibt es Anhaltspunkte, dass auch innerhalb der EU Menschenhandel betrieben wird. Die vorliegenden Zahlenangaben lassen darauf schließen, dass jährlich Hunderttausende von Personen durch Menschenhandel in die EU verbracht oder innerhalb der EU verschleppt werden.



Drucksache 129/10

... – die vorliegenden Zahlenangaben lassen darauf schließen, dass jährlich Hunderttausende von Personen durch Menschenhandel in die Europäische Union verbracht oder innerhalb der Europäischen Union verschleppt werden;



Drucksache 503/10

... In Absatz 2 werden die Erhebungsmerkmale, deren Ergebnisse Datengrundlage der Emissionsberechnungen bildet, näher bestimmt. Art und Menge der ausgebrachten Wirtschaftsdünger dienen dazu, die ausgebrachte Stickstoffmenge für die Berechnung der N2O- und NH3-Emissionen zu quantifizieren. Die Art des Wirtschaftsdüngers umfasst bei Gülle auch die Unterscheidung nach der Tierart. Die Angaben zu den Kulturarten der Flächen, auf die Wirtschaftsdünger ausgebracht wurde (Acker, Grünland, Dauerkulturen), zur Ausbringungstechnik für Gülle- und Gärrestausbringung sowie zur Jahreszeit der Ausbringung von Gülle dienen dazu, die ausgebrachten Mengen an Stickstoff in verschiedene Kategorien mit unterschiedlichem Emissionsverhalten zu klassifizieren. Insbesondere haben emissionsmindernde Gülleausbringungstechniken (z.B. Schleppschläuche oder Schleppschuhe) erhebliche Auswirkungen auf die NH3 -Emissionen bei der Ausbringung. Die durchschnittliche Zeitspanne zwischen Ausbringung und Einarbeitung der Gülle ist für die Berechnung der NH3-Emissionen die wichtigste und derzeit unsicherste Eingangsgröße. Je nach Länge dieser Zeitspanne unterscheidet sich die NH3 -Emission je Mengeneinheit Gülle um bis zu Faktor 5.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 503/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

§ 1
Bodennutzungshaupterhebung

§ 2
Erhebung über die Viehbestände

§ 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage, Ausgestaltung der Verordnung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2.1 Kosten ohne Vollzugsaufwand

2.2 Vollzugsaufwand

2.2.1 Statistisches Bundesamt

2.2.2 Statistische Ämter der Länder

2.2.3 Einmalige Kosten der Verbundprogrammierung

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

5. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1334: Entwurf einer Verordnung zur Erhebung agrarstatistischer Daten für die Emissionsberichterstattung


 
 
 


Drucksache 466/10 (Beschluss)

... "Abweichend von Satz 1 Nummer 4 kann die zuständige Behörde unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Befalls und des möglichen Verschleppungsrisikos eine andere Mindestbreite der Abstandszone festlegen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/10 (Beschluss)




1. Zu § 2 Absatz 1 Satz 2

2. Zu § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4

3. Zu § 7 Absatz 1 Satz 3

4. Zu § 7 Absatz 1 Satz 4 - neu -

5. Zu § 9 Absatz 3

6. Zu § 10 Absatz 3 Satz 3

7. Zu § 11 Absatz 2

8. Zu § 15 Absatz 1 Satz 1


 
 
 


Drucksache 704/10

... In Anlehnung an den Tatbestand der Verschleppung (§ 234a



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.