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"Schlepp"


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0924/05
0692/05
0636/05
0695/05
0301/05
0087/05
0436/05
0758/1/05
0317/05
0513/05
0672/05
0348/05
0508/05
0833/04
0767/04
0547/04B
0664/2/04
0782/04
0800/04B
0867/1/04
0763/04
0951/04
1006/04
0458/04B
0429/04
0763/04B
0867/04B
0800/1/04
0663/03
Drucksache 704/4/05

... 2. ausschließlich Schleppschlauch, Schleppschuh, Schlitzscheibe oder andere den Stickstoffverlust vermindernde Verfahren eingesetzt werden,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 704/4/05




a Vor dem bisherigen Artikel 1 ist folgender Artikel 1 einzufügen:

1. § 3 Abs. 7 wird wie folgt gefasst:

2. § 4 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

3. § 5 wird wie folgt geändert:

4. In § 6 Abs. 2 wird Satz 2 wie folgt gefasst:

5. In § 7 Abs. 1 Satz 1 werden in Nummer 2

6. § 10 Abs.1 wird wie folgt geändert:

7. Nach § 11 wird wie folgende Vorschrift eingefügt:

8. In Anlage 3 werden in der Vorbemerkung in Nummer 1

b Der bisherige Artikel 1 wird neuer Artikel 2; er ist wie folgt zu ändern:

c Der bisherige Artikel 2 wird neuer Artikel 3; er ist wie folgt zu fassen:

d Der bisherige Artikel 3 wird neuer Artikel 4; er ist wie folgt zu fassen:

Begründung

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d


 
 
 


Drucksache 312/05

... 6.6. Die Kommission hat eng mit der WHO zusammengearbeitet und der Organisation eine breite Palette an Sachwissen der EU im Gesundheitsbereich zur Verfügung gestellt. So wurden Spezialisten für Interventionsepidemiologie in die betroffenen Regionen entsandt und die Kommission hat sich aktiv an der Umsetzung der Reaktionspläne im Rahmen des „Global Outbreak and Response Network“ der WHO beteiligt. Auf EU-Ebene hat die Kommission als Reaktion auf die Auswirkungen des Tsunami rasch das Frühwarn- und Reaktionssystem des Gemeinschaftsnetzes für die epidemiologische Überwachung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten aktiviert. Mit diesem System sollen die Behörden der Mitgliedstaaten und Ärzte Informationen über erhöhte Risiken des Einschleppens übertragbarer Krankheiten austauschen.



Drucksache 3/05

... : Ernsthafte und endgültige Verweigerung). Eine Frist von zwei Monaten muss als angemessen gelten. Schließlich handelt es sich um Vorgänge, die in aller Regel bereits seit längerem bekannt und öffentlich sind. Mitunter wird auch eine Sonderprüfung vorausgegangen sein. Es reicht nicht aus, wenn die Gesellschaft lediglich die Absicht erklärt, eine Klage erheben zu wollen. Damit könnte sie versuchen, Zeit zu gewinnen, die Sache zu verschleppen oder die Verjährung zu erreichen. Deshalb ist die Voraussetzung erfüllt, wenn die Minderheit nachweist, dass sie der Gesellschaft eine angemessene Frist (2 Monate) gesetzt hatte und nach Ablauf dieser Frist keine Klage eingereicht worden ist (Hinweispflicht der Gesellschaft). Sieht die Gesellschaft sich nicht in der Lage binnen dieser Frist zu entscheiden, ob sie Klage erhoben soll, so kann sie abwarten und zu einem späteren Zeitpunkt Klage erheben. Dann allerdings sind der Minderheit die zwischenzeitlich entstandenen Kosten zu erstatten.



Drucksache 712/05

... 2. sonstigen unerwünschten Stoffen, für die Zieltierart oder -kategorie nicht zugelassenen Zusatzstoffen, Verschleppung von Tierarzneimitteln, soweit die unter Nummer 1 aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind,



Drucksache 76/2/05

... Bereits beim derzeitigen Verfahren ist der Landwirt als Verbraucher bei festgestellten Qualitätsmängeln und einem möglichen Rechtsverfahren benachteiligt, denn die Verfahren werden sehr schleppend und kostenintensiv bearbeitet. Dem Landwirt obliegt dabei die Beweispflicht, dass die Entstehung des Schadens nicht durch ihn zu verantworten ist. Bei fehlender neutraler Z-Saatgut Anerkennung wären die Aussichten auf eine erfolgreiche Klage des Landwirts gegenüber dem in Verkehrbringer geringer.



Drucksache 286/05 (Beschluss)

... Abschnitt "K. Schlepper, Einachsschlepper, Maschinen und Einrichtungen"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 286/05 (Beschluss)




Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005 Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union KOM 2005 97 endg.; Ratsdok. 7797/05

A Bestehende Rechtsakte

10. Betriebsübergang

12. Anhörung von Arbeitnehmern

13. Europäischer Betriebsrat

14. Befristung von Arbeitsverträgen

15. Nichtdiskriminierung

16. Baustellensicherheitsrichtlinie

17. Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten

18. Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene be der Arbeit

19. Arbeitsschutz: Präventiver Arbeitsschutz insbesondere in reinen Verwaltungsbetrieben

20. Arbeitsschutz

21. Präventiver Arbeitsschutz insbesondere in reinen Verwaltungsbetrieben

22. Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit

23. Liberalisierungs-Beschleunigungsrichtlinien

24. Sicherheitsleistungen

25. Auszahlungs- und Kontrollverfahren

26. Anforderungen an die Informationssicherheit in den Zahlstellen.

27. Antragsverfahren

28. Unregelmäßigkeiten und Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge

30. EU-Ökolandbau-Verordnung

31. Marktorganisation Obst und Gemüse

32. Einfuhren bei Obst und Gemüse

33. Marktorganisation für Wein

34. Überwachung des Weinmarkts

35. Überwachung des Weinmarkts

36. Buchprüfungspflichten

37. Flächenstilllegung

38. Stützungsregelungen

39. Jagdtrophäen

40. Flächenerfassung und -verwaltung

41. Pflanzenschutzmittelrichtlinie

42. Berichtspflichten/Statistiken Amtliche Lebensmittelkontrollen

43. Berichtspflichten/Statistiken Veterinärrechtliche Kontrollen/EU-zugelassene Betriebe

44. Berichtspflichten/Statistiken Tiertransportkontrollen

45. Berichtspflichten/Statistiken Tierschutzkontrollen für Legehennen, Schweine und Kälber

46. Berichtspflichten/Statistiken Überwachung Tierseuchen

47. Agrarstrukturerhebung

48. Beihilfe Schulmilch

49. Beihilfe Sozialbutter

50. Investitionsförderung Rückforderungen

51. Investitionsförderung Sanktionen

52. Landschaftspflege Sanktionen

53. Landschaftspflege Härtefälle

54. InVeKoS Sanktionen

55. Beihilfe Energiepflanzen

56. InVeKoS Auswahl der Kontrollstichprobe

57. InVeKoS Bestimmung der förderfähigen Fläche

58. InVeKoS Rückforderungen und Sanktionen

59. Wegfall der Beschaffenheitsprüfung von Rebenpflanzgut

60. EG-Vermarktungsnormen Streichung der Klasse Extra

61. Zulassung von Pflanzenschutzmitteln durch die EU

62. Anlastungen EAGFL, Abteilung Garantie

63. Berichtspflichten/Statistiken Massiver Abbau von Berichtspflichten und Statistiken

64. Berichtspflichten/Statistiken EFRE, Datenbanksystem EFREporter

65. Berichtspflichten/Statistiken Berner Konvention

66. Berichtspflichten/Statistiken Unregelmäßigkeiten

67. Notifizierung von Beihilfen und Förderprogrammen

68. Förderprogramme Verzicht auf Zahlungsansprüche bei Obst-, Gemüseund Sonderkulturen

69. Förderprogramme Streichung der Stilllegungsfähigkeit

70. Strukturfondsförderung Publizitätsverordnung

71. Strukturfondsförderung Verfahrensvereinfachung bei EAGFL/LEADER+

72. Strukturfondsförderung Wiedereinziehungsverfahren bei EAGFL

73. Strukturfondsförderung Halbzeitbewertung bei EFRE/INTERREG

74. Strukturfondsförderung Formularwesen bei EFRE/INTERREG

75. Strukturfondsförderung Genehmigung einer neuen Programmauflage bei EFRE/INTERREG

76. Strukturfondsförderung Mittelbindungen bei EFRE/INTERREG

77. Strukturfondsförderung Mittelumschichtungen bei EFRE/INTERREG

78. Strukturfondsförderung Begleitindikatoren bei EFRE/INTERREG

79. Strukturfondsförderung Programmplanung bei EFRE/INTERREG

80. Strukturfondsförderung Verzinsungsregelung bei Rückforderungen

81. Strukturfondsförderung Vereinfachung und Flexibilisierung beim ESF Europäischer Sozialfonds

82. Kontrollen/Standards Futtermittelverkehr

83. Kontrollen/Standards Keine Vermengung von INVEKOS-Kontrollen mit Fachrechtskontrollen

84. Kontrollen/Standards Reduzierung und Vereinfachung der Kontrollen bei der Agrarförderung

85. Handelsklassenschemas für Schlachtkörper ausgewachsener Rinder

86. Kontrollen/Standards Schaf- und Ziegen-HIT

87. Kontrollen/Standards Schweine-HIT

88. Tierseuchenrecht Heimtierausweis Frettchenpass

89. Fernsehrichtlinie

90. Arbeitskostenstatistik

91. EU-Arbeitskräfteerhebung

92. EU-Arbeitskräfteerhebung

93. Bericht über die Anzahl der angezeigten und genehmigten Röntgengeräte

94. EG Statistik im Fahrpersonalrecht

95. Öffentliches Auftragswesen

96. Öffentliches Auftragswesen

97. Mengenangaben bei der Intrahandelsstatistik

98. Strukturelle Unternehmensstatistik Abscheidegrenze

99. Strukturelle Unternehmensstatistik

100. Konjunkturstatistik in den Dienstleistungsbereichen

101. Statistiken der Güterproduktion

102. Jahresabschluss von Gesellschaften

103. Offenlegungspflichten von Gesellschaften

104. Übernahmeangebote

105. Vollzug von Naturschutz-Förderprogrammen

106. Vogelschutz-Richtlinie

107. FFH-Richtlinie/Vogelschutz-Richtlinie

108. FFH-Richtlinie/Vogelschutz-Richtlinie

109. FFH- und Vogelschutz-Richtlinien Zusammenfassung

110. FFH-Richtlinie Beteiligungspflichten

111. Seveso-II-Richtlinie

112. Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

113. Mindestkriterien für Umweltinspektionen

114. Luftreinhaltung

115. Tierarzneimittel

116. Wasserrahmenrichtlinie

117. Berichtspflichten für die Betreiber industrieller Anlagen

118. Richtlinie 96/61/EG vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

119. Altöl

120. Abfallrechtsrahmen

121. Abfallrechtsrahmen

122. Gefährliche Abfälle

123. Agrarumweltmaßnahmen

124. Vibrationsrichtlinie

125. Richtlinie über Elektro- und Elektro-Altgeräte

126. Rindfleischetikettierung

127. Etikettierung von Fischen und Fischereierzeugnissen

128. Verbraucherinformationspflichten

129. Versicherungsvermittlung

130. Prepaid-Geschäft

131. Bestandsregister Rinder

132. Kennzeichnung und Registrierung von Rindern

133. Zusammenarbeit von Behörden im Verbraucherschutz

134. Lebensmittelkennzeichnung

135. Richtlinie über die Sicherheit von Tunnel

136. Personenbeförderung

137. Ausstellung einer Sicherheitsbescheinigung

138. Straßenverkehrssicherheit

139. Gefahrguttransporte

140. Verkehrsüberwachung

141. Führersitz von Traktoren

142. Reifen von Kfz

143. Scheibenwischer von Kfz

144. Kraftfahrzeugvorschriften

145. Notifizierungsverfahren für technische Normen

146. Europäischer Feuerwaffenpass

147. EU-Vergaberichtlinien

148. Medizinprodukte

149. Druckbehälter

150. Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten

B Noch in der Beratung befindliche, nicht abgeschlossene Vorhaben

151. Bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung

152. Endenergieeffizienz

153. Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen

154. TEN-Leitlinien

155. ELER

156. ELER: Waldwirtschaftspläne

157. ELER: Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete

158. ELER: Jährlicher Fortschrittsbericht

159. ELER Programmierung

160. ELER Schwerpunktachsen

161. Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik

162. Gesundheit Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel

163. INSPIRE

164. Statistiken der Staatsanwaltschaften und Strafgerichte

165. REACH

166. CO2-Reduktion

167. Verbraucherkredite

168. Irreführende und vergleichende Werbung/unlautere Geschäftspraktiken

169. Führerschein

170. Gemeinschaftspatent


 
 
 


Drucksache 686/05

... 16. stellt fest, dass der Prozess der Internalisierung der externen Kosten (der Umweltkosten) sehr schleppend vorankommt, und weist darauf hin, dass eine Lösung dieses Problems auf Gemeinschaftsebene (Steuern, Steuerermäßigungen, Subventionen, handelbare Berechtigungen, Gebühren für Nutzer und für Verursacher von Umweltbelastung usw.) die Nachfrage nach Umwelttechnologie erheblich verbessern würde;



Drucksache 546/05

... es eingestellt. Wegen der in Teilbereichen bestehenden Nähe zur Verschleppung (§ 234a



Drucksache 2/05

... 2. der Musterfeststellungsantrag zum Zwecke der Prozessverschleppung gestellt wird,



Drucksache 811/1/05

... "Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. April 2005 ( 3C 3/04 ) zur Zuständigkeit für bundesweite Ausnahmegenehmigungen zum Schleppen defekter Kraftfahrzeuge führt im Vergleich zur bisherigen Praxis zu einer beträchtlichen Ausweitung der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Diese weitreichende Zuständigkeit eines Bundesministeriums für reine Vollzugsaufgaben erscheint unter den Gesichtspunkten des Föderalismus und der Verwaltungsreform bedenklich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 811/1/05




1. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 3 Abs. 4 FZV

2. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 4 Abs. 1 FZV

3. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 4 Abs. 5 FZV

4. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 5 Abs. 3 Satz 2 - neu - FZV

5. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 6 Abs. 8 FZV

6. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 8 Abs. 2 FZV

7. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 9 Abs. 1 FZV

8. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 4 FZV

9. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 11 Satz 2 FZV

10. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 11 Satz 3 - neu - FZV

11. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 12 Satz 1 FZV

12. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 12 Abs. 6 Satz 3 - neu - FZV

13. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 13 Abs. 1 Nr. 2 FZV

14. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 13 Abs. 1 Nr. 3 FZV

Zu Artikel 1

17. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 15 Abs. 2 FZV

18. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 16 Abs. 3 Satz 1 FZV

19. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 16 Abs. 5 FZV

20. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 19 Abs. 1 Satz 1 FZV

21. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 19 Abs. 1 Satz 1 FZV

22. Zu Artikel 1 Abschnitt 4 § 20 FZV

23. Zu Artikel 1 Abschnitt 4 § 22 Satz 2 FZV

24. Zu Artikel 1 Abschnitt 5 § 24 Abs. 1 FZV

25. Zu Artikel 1 Abschnitt 5 § 24 Abs. 1 Nr. 6 - neu - FZV

26. Zu Artikel 1 Abschnitt 5 § 26 Abs. 1 Satz 1 FZV

27. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 30 Abs. 1 Nr. 23 FZV

28. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 30 Abs. 2 bis 4 FZV

29. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 30 Abs. 9 Satz 2 FZV

30. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 31 Abs. 2 Nr. 1 und 2, Abs. 3 Nr. 2 FZV

31. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 45 Abs. 5 FZV

33. b In Absatz 2 ist Satz 1 durch folgende Sätze zu ersetzen:

34. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 46 Abs. 1 Satz 2 FZV

35. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 46 Abs. 2 FZV

36. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 46 Abs. 2 FZV

Zu Artikel 1

37. a Die Nummer 1 ist wie folgt zu fassen:

38. b Die Nummer 3 ist wie folgt zu fassen:

39. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 47 Abs. 1 Nr. 2 FZV

40. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 47 Abs. 3 FZV

41. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 50 FZV und Artikel 12 Abs. 2 Satz 1 Inkrafttreten,

42. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 Satz 3 FZV

43. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 Satz 3 FZV

44. Zu Artikel 2 Nr. 5 Buchstabe a § 19 Abs. 2 Satz 5 Nr. 1 StVZO

45. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 31d Abs. 4 Satz 2 StVZO

46. Zu Artikel 2 Nr. 23 § 72 Abs. 2 StVZO und Artikel 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zu Buchstabe b

47. Zu Artikel 2 Nr. 26a - neu - Anlage VIIIb StVZO

48. Zu Artikel 2 Nr. 27 Anlage XXIX zu § 20 Abs. 3a Satz 4 StVZO

Zu Artikel 8a

Zu Artikel 8a

Zu Artikel 12

51. Zu Artikel 8b - neu - § 3 Abs. 1 FreiwFortbV und Artikel 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

52. Zu Artikel 9 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 9

53. a Artikel 9 Nr. 2 Buchstabe b ist wie folgt zu ändern:

1. Nach Doppelbuchstabe aa1 - neu - ist folgender Doppelbuchstabe aa2 - neu - einzufügen:

2. Doppelbuchstabe bb ist wie folgt zu fassen:

3. Nach Doppelbuchstabe bb wird folgender Doppelbuchstabe bb1 eingefügt:


 
 
 


Drucksache 758/05 (Beschluss)

... In Artikel 1 Nr. 5 sind in § 4 Satz 2 die Wörter "dem von der zuständigen Behörde festgestellten Zeitpunkt der mutmaßlichen Einschleppung des Erregers der Deckinfektion in den Betrieb" durch die Wörter "der letzten Untersuchung auf Erreger der Deckinfektionen mit negativem Ergebnis im Betrieb" zu ersetzen.



Drucksache 243/05

... 7. Personen der Luftaufsichtsstellen an Flugplätzen sowie Personen, die auf einem von der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 erfassten Flughafen eine Funktion im Zusammenhang mit der Abfertigung von Luftfahrzeugen am Boden ausüben, einschließlich Betankung, Servicearbeiten, Erstellung des Massen- und Schwerpunktnachweises sowie Beladen, Enteisen und Schleppen des Flugzeugs zu melden. Die Meldung kann mit Zustimmung des Luftfahrt-Bundesamtes auch zentral über das Sicherheitsmanagement der jeweils meldenden Stelle erfolgen. Einzelheiten hierzu werden in einer gesonderten Absprache geregelt. Die zur Meldung verpflichteten Personen sind in diesen Fällen darauf hinzuweisen, dass die Meldung auch direkt an die in § 5c Absatz 1 genannte Stelle erfolgen kann.

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Drucksache 243/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Vierzehnte Verordnung

Artikel 1

A. FLUGBETRIEB

1. Betrieb des Luftfahrzeugs

2. Notfälle

3. Einsatzunfähigkeit der Flugbesatzung

4. Verletzungen

5. Wetter

6. Äußere Sicherheit

7. Sonstige Ereignisse

B. Technische Vorkomnisse am Luftfahrzeug

1. Struktur

2. Systeme

3. Antriebssysteme einschließlich Triebwerke, Propeller und Rotorsysteme und Hilfskraftturbinen-Systeme

4. Humanfaktoren

5. Sonstige Ereignisse

C. INSTANDHALTUNG und Instandsetzung von Luftfahrzeugen

D. Flugnavigationsdienste, FLUGPLATZEINRICHTUNGEN und Bodendienste

1. Flugnavigationsdienste ANS

2. Flugplätze und Flugplatzeinrichtungen

3. Fluggäste, Gepäck, Fracht

4. Bodenabfertigung des Luftfahrzeugs

E. BEISPIELE für Ereignisse, die auf Grund der Kriterien für spezifische Systeme NACH Abschnitt B Ziffer 2 meldepflichtig SIND.

1. Klima-/Lüftungsanlage

2. Automatisches Flugsteuerungssystem

3. Kommunikation

4. Elektrische Anlage

5. Cockpit/Kabine/Frachträume

6. Brandschutzanlage

7. Flugsteuerung

8. Treibstoffanlage

9. Hydraulik

10. Vereisungsmelde-/-schutzsystem

11. Anzeige-, Warn-, Aufzeichnungssysteme

12. Fahrwerk, Bremsen, Reifen

13. Navigationssysteme einschließlich Präzisionsanflugsysteme und Luftdatensysteme

14. Sauerstoff bei Luftfahrzeugen mit Druckkabine

15. Nebenluftsystem

Anlage 7
(zu § 5b LuftVO)

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

zu Nummer 1

zu Nummer 2

zu Nummer 2

zu Nummer 3

zu Nummer 4

zu Nummer 4

zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 873/05

... Keine Fälle beim Menschen, jedoch Gefahr der sporadischen Einschleppung oder des Auftretens isolierter Fälle.



Drucksache 704/05 (Beschluss)

... 2. ausschließlich Schleppschlauch, Schleppschuh, Schlitzscheibe oder andere den Stickstoffverlust vermindernde Verfahren eingesetzt werden,

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Drucksache 704/05 (Beschluss)




Anlage
Änderung zur Ersten Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung Zur Verordnung insgesamt

a Vor dem bisherigen Artikel 1 ist folgender Artikel 1 einzufügen:

1. § 3 Abs. 7 wird wie folgt gefasst:

2. § 4 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

3. § 5 wird wie folgt geändert:

4. In § 6 Abs. 2 wird Satz 2 wie folgt gefasst:

5. In § 7 Abs. 1 Satz 1

6. § 10 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

7. Nach § 11 wird folgende Vorschrift eingefügt:

8. In Anlage 3 werden in der Vorbemerkung in Nummer 1

b Der bisherige Artikel 1 wird neuer Artikel 2; er ist wie folgt zu ändern:

1. Der äußere Rahmentext ist wie folgt zu fassen:

2. Nummer 1 Buchstabe b ist wie folgt zu fassen:

3. Nummer 2 ist wie folgt zu fassen:

c Der bisherige Artikel 2 wird neuer Artikel 3; er ist wie folgt zu fassen:

d Der bisherige Artikel 3 wird neuer Artikel 4; er ist wie folgt zu fassen:

Begründung

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d


 
 
 


Drucksache 269/05

... - zu Tschetschenien unter Verurteilung an erster Stelle des schrecklichen Massakers von Beslan und ferner unter Verurteilung des enormen Anstiegs der Zahl der Kriegsverbrechen und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen die Zivilbevölkerung seitens der russischen Behörden, insbesondere der Entführungen und Verschleppungen sowie der gezielten Operationen, die systematischen und strafenden Charakter annehmen; unter Verurteilung der Lage der Frauen, die ganz besonders Ziel dieser Strafaktionen sind; mit Bedauern über die andauernde Straffreiheit der Täter dieser Straftaten; unter Verurteilung der systematischen Angriffe und Behinderungen seitens der russischen Streitkräfte gegenüber Menschenrechtsaktivisten bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten, der Behinderungen und Angriffe auf die freie Presse, der Bedrohung von Personen, die vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen; und mit dem Aufruf, sofort politische Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien aufzunehmen, damit endlich eine friedliche Lösung des Konflikts gefunden wird;



Drucksache 704/05

... 2. ausschließlich Schleppschlauch, Schleppschuh, Schlitzscheibe oder andere den Stickstoffverlust vermindernde Verfahren eingesetzt werden,

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Drucksache 704/05




A. Problem und Ziel:

B. Lösung.

C. Alternativen:

D. Finanzielle Auswirkungen:

E. Sonstige Kosten:

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Allgemeiner Teil

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 546/05 (Beschluss)

... einen neuen Tatbestand zu schaffen (§ 234b StGB-E), der sich an die bisherigen Tatbestände der Nötigung, des Menschenhandels und der Verschleppung anlehnt und durch die bereichsspezifische Regelung sowie die erhöhte Strafandrohung den Unwertgehalt der entsprechenden Verhaltensweisen eindeutig kennzeichnet.



Drucksache 299/05 (Beschluss)

... Besonders problematisch in der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 sind die dort enthaltenen Änderungen beim mittelfristigen Haushaltsziel. Durch die Einführung länderspezifischer Haushaltsziele wird der Mindestabstand zur Defizitobergrenze verringert. Damit riskiert der Rat, dass der Referenzwert von 3 % im Konjunkturabschwung überschritten wird. Zudem ist zu befürchten, dass der Abbau der Verschuldung verschleppt wird.



Drucksache 395/05

... Von erheblicher außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung können aber auch Großschleusungen sein, die das Leben und die Gesundheit einer Vielzahl von Menschen aus der Dritten Welt gefährden (Buchstabe b). Großschleusungen in das Gebiet der Europäischen Union stellen einen wichtigen Erwerbszweig des organisierten Verbrechens dar, in dem für die beteiligten kriminellen Organisationen hohe Gewinne möglich sind (vom BND geschätzter Jahresumsatz allein für Europa bei rund 5 Mrd. Euro - Tendenz steigend). Die in der Regel gut organisierten Schlepper gehen oft mit größter Brutalität vor; neben Betrugs-, Raub- und Gewaltdelikten wird auch der Tod von Flüchtlingen billigend in Kauf genommen. Infolge einer strategischen Aufklärung durch den BND können unter Umständen durch präventives Tätigwerden der zuständigen Stellen in Deutschland und in Herkunfts- und Transitländern z.B. Großschleusungen unter menschenunwürdigen und lebensgefährlichen Umständen (Seewegschleusungen mit nicht seetüchtigen Booten, Schleusungen in hermetisch abgeschlossenen Behältnissen) schon in einem relativ frühen Stadium unterbunden werden. Auf Grund des bestehenden Verbots der Nutzung deutscher Anschlussnummern als Suchbegriffe (§ 5 Abs. 2 G 10) ist sichergestellt, dass z.B. Anschlüsse deutscher Schiffe nicht als Suchbegriff gesteuert werden dürfen.

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Drucksache 395/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Artikel 10-Gesetzes

§ 7a
Übermittlungen durch den Bundesnachrichtendienst an ausländische öffentliche Stellen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Begründung zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 588/05

... Europa kommt bei der Innovation immer mehr ins Hintertreffen: Dem europäischen Innovationsanzeiger (European Innovation Scoreboard) zufolge liegt Europa bei neun von elf Innovationsindikatoren hinter den USA17. Auch innerhalb Europas bleibt die Innovationskluft bestehen, da es der EU häufig nicht gelingt, technologische Neuentwicklung in marktgängige Produkte und gewerbliche Verfahren umzusetzen. Die Kohäsionspolitik kann dazu beitragen, die Hauptursachen der mangelnden Innovationsleistung der EU zu beseitigen, wie unwirksame Innovationssysteme, mangelnde Dynamik seitens der Unternehmer oder schleppende Nutzung von IKT durch die Unternehmen.



Drucksache 76/1/05

... Bereits beim derzeitigen Verfahren ist der Landwirt als Verbraucher bei festgestellten Qualitätsmängeln und einem möglichen Rechtsverfahren benachteiligt, denn die Verfahren werden sehr schleppend und kostenintensiv bearbeitet. Dem Landwirt obliegt dabei die Beweispflicht, dass die Entstehung des Schadens nicht durch ihn zu verantworten ist. Bei fehlender neutraler Z-Saatgut Anerkennung wären die Aussichten auf eine erfolgreiche Klage des Landwirts gegenüber dem in Verkehrbringer geringer.



Drucksache 811/05 (Beschluss)

... "Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. April 2005 ( 3C 3/04 ) zur Zuständigkeit für bundesweite Ausnahmegenehmigungen zum Schleppen defekter Kraftfahrzeuge führt im Vergleich zur bisherigen Praxis zu einer beträchtlichen Ausweitung der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Diese weitreichende Zuständigkeit eines Bundesministeriums für reine Vollzugsaufgaben erscheint unter den Gesichtspunkten des Föderalismus und der Verwaltungsreform bedenklich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 811/05 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 3 Abs. 4 FZV

2. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 4 Abs. 1 FZV

3. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 4 Abs. 5 FZV

4. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 5 Abs. 3 Satz 2 - neu - FZV

5. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 6 Abs. 8 FZV

6. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 8 Abs. 2 FZV

7. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 9 Abs. 1 FZV

8. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 4 FZV

9. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 11 Satz 2 FZV

10. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 11 Satz 3 - neu - FZV

11. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 12 Satz 1 FZV

12. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 12 Abs. 6 Satz 3 - neu - FZV

13. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 13 Abs. 1 Nr. 2 FZV

14. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 13 Abs. 1 Nr. 3 FZV

15. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 13 Abs. 4 FZV

zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 15 Abs. 2 FZV

17. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 16 Abs. 3 Satz 1 FZV

18. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 16 Abs. 5 FZV

19. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 19 Abs. 1 Satz 1 FZV

20. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 19 Abs. 1 Satz 1 FZV

21. Zu Artikel 1 Abschnitt 4 § 20 FZV

22. Zu Artikel 1 Abschnitt 4 § 22 Satz 2 FZV

23. Zu Artikel 1 Abschnitt 5 § 24 Abs. 1 FZV

24. Zu Artikel 1 Abschnitt 5 § 24 Abs. 1 Nr. 6 - neu - FZV

25. Zu Artikel 1 Abschnitt 5 § 26 Abs. 1 Satz 1 FZV

26. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 30 Abs. 1 Nr. 23 FZV

27. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 30 Abs. 2 bis 4 FZV

28. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 30 Abs. 9 Satz 2 FZV

29. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 31 Abs. 2 Nr. 1 und 2, Absatz 3 Nr. 2 FZV

30. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 45 Abs. 5 FZV

31. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 46 Abs. 1 und 2 FZV

zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 46 Abs. 1 Satz 2 FZV

33. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 46 Abs. 2 FZV

34. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 46 Abs. 2 FZV

35. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 47 Abs. 1 FZV

36. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 47 Abs. 1 Nr. 2 FZV

37. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 47 Abs. 3 FZV

38. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 50 FZV und Artikel 12 Abs. 2 Satz 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

39. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 Satz 3 FZV

40. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 Satz 3 FZV

41. Zu Artikel 2 Nr. 5 Buchstabe a § 19 Abs. 2 Satz 5 Nr. 1 StVZO

42. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 31d Abs. 4 Satz 2 StVZO

43. Zu Artikel 2 Nr. 23 § 72 Abs. 2 StVZO und

zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

44. Zu Artikel 2 Nr. 26a - neu - Anlage VIIIb StVZO

45. Zu Artikel 2 Nr. 27 Anlage XXIX zu § 20 Abs. 3a Satz 4 StVZO

46. Zu Artikel 8a - neu - §§ 4, 21 FeV und Artikel 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

47. Zu Artikel 8b - neu - § 3 Abs. 1 FreiwFortbV und Artikel 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

48. Zu Artikel 9 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und Artikel 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

49. Zu Artikel 9 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und Artikel 12 Abs. 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 565/05

... K. in dem Bedauern, dass bei den breit angelegten Konsultationen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen nur schleppend Fortschritte erreicht werden, und im Bedauern über das Fehlen einer klaren Verpflichtung zur Aushandlung einer internationalen Vereinbarung über Waffenhandelskontrollen,



Drucksache 287/05

... Bei den Arbeitslosenquoten rechnet man mit einem - wenn auch langsamen - Rückgang auf 8,7 % in 2006. Die Gesamtbeschäftigungsquote für die EU-25 lag in 2003 mit geschätzten 62,9 % deutlich unter der Zielvorgabe von 70 %. Die Fortschritte in der Realisierung des Quotenziels für die Frauenbeschäftigung von 60 % sind eher schleppend. Die gegenwärtige Quote beträgt für die EU-25 56,1 %, wird jedoch in nächster Zeit voraussichtlich stärker steigen. Die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte hat weiter zugenommen auf jetzt etwas mehr als 40,2 %, ist von allen Quoten jedoch am weitesten von der Zielvorgabe entfernt, die für 2010 50 % vorsieht. Die Fortschritte in der Verbesserung der Arbeitsplatzqualität sind uneinheitlich und der Konjunkturabschwung hat die Problematik der sozialen Eingliederung verschärft. Die Langzeitarbeitslosigkeit, mehrere Jahre lang rückläufig, hat wieder zugenommen und wird in naher Zukunft wohl kaum zurückgehen.



Drucksache 615/05

... (4) Sind nach Absatz 1 verwendete Beamtinnen und Beamte zum Zeitpunkt des vorgesehenen Eintritts in den Ruhestand nach den §§ 27 und 28 oder des vorgesehenen Ablaufs ihrer Amtszeit wegen Verschleppung, Gefangenschaft oder aus sonstigen mit dem Dienst zusammenhängenden Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, dem Einflussbereich des



Drucksache 2/05 (Beschluss)

... Dieser Regelung wird ausdrücklich widersprochen. Durch den Wegfall des Auslagenvorschusses für in der Regel kostspielige Sachverständigengutachten wird das Kostenrisiko für das Musterverfahren auf die Justizkassen verlagert. In Anbetracht der angespannten Haushaltslage und der immensen Höhe der anfallenden Sachverständigenkosten können die Justizkassen diese Belastung nicht tragen. Schon die Vorfinanzierung der Kosten für einen langen Zeitraum wird zu Problemen führen, erst recht aber das Risiko, die vorfinanzierten Kosten nicht oder nur schleppend zurückerstattet zu bekommen.



Drucksache 299/1/05

... Besonders problematisch in der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 sind die dort enthaltenen Änderungen beim mittelfristigen Haushaltsziel. Durch die Einführung länderspezifischer Haushaltsziele wird der Mindestabstand zur Defizitobergrenze verringert. Damit riskiert der Rat, dass der Referenzwert von 3 % im Konjunkturabschwung überschritten wird. Zudem ist zu befürchten, dass der Abbau der Verschuldung verschleppt wird.



Drucksache 705/05

... (5) Durchweg soll ein harmonisiertes zweistufiges Verfahren gelten: zunächst die Entscheidung über die Rückführung und - sollte dies nicht ausreichen - im zweiten Schritt dann der Erlass einer Abschiebungsanordnung. Um eine Verschleppung des Verfahrens zu vermeiden, soll es den Mitgliedstaaten freigestellt werden, die Rückführungsentscheidung und die Abschiebungsanordnung im Wege ein und derselben behördlichen oder richterlichen Entscheidung zu erlassen.



Drucksache 2/1/05

... Dieser Regelung wird ausdrücklich widersprochen. Durch den Wegfall des Auslagenvorschusses für in der Regel kostspielige Sachverständigengutachten wird das Kostenrisiko für das Musterverfahren auf die Justizkassen verlagert. In Anbetracht der angespannten Haushaltslage und der immensen Höhe der anfallenden Sachverständigenkosten können die Justizkassen diese Belastung nicht tragen. Schon die Vorfinanzierung der Kosten für einen langen Zeitraum wird zu Problemen führen, erst recht aber das Risiko, die vorfinanzierten Kosten nicht oder nur schleppend zurückerstattet zu bekommen.



Drucksache 758/05

... Ist der Ausbruch einer Deckinfektion amtlich festgestellt, gilt § 3 Nr. 1 bis 3 Buchstabe a bis d entsprechend. Über Satz 1 hinaus hat der Tierhalter sicherzustellen, dass Samen seuchenkranker Bullen, der nach dem von der zuständigen Behörde festgestellten Zeitpunkt der mutmaßlichen Einschleppung des Erregers der Deckinfektion in den Betrieb entnommen worden ist, unverzüglich unschädlich beseitigt wird."



Drucksache 92/05

... Die Regelung entspricht in großen Teilen § 16 TKV-1997. Der Anwendungsbereich der Vorschrift umfasst auch Prepaid-Produkte. Darüber hinaus wird klargestellt, dass der Anbieter in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem Kunden eine Einwendungsausschlussklausel vereinbaren kann. Erhebt der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Frist und in der vereinbarten Form Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte oder Entgelte, die nicht ausschließlich Gegenleistung einer Verbindungsleistung sind, trifft den Anbieter die Nachweispflicht für die einzelnen Verkehrsdaten nicht mehr. Nach den Erfahrungen der Regulierungsbehörde erfolgt bei Einwendungen des Kunden die Aufschlüsselung der Verkehrsdaten und die technische Prüfung zum Teil nur schleppend. Die Vorschrift legt deshalb fest, dass Aufschlüsselung und technische Prüfung regelmäßig innerhalb eines Monats zu erfolgen haben. Da die Kosten einer umfassenden technischen Prüfung in vielen Fällen außer Verhältnis zum strittigen Verbindungsentgelt stehen, kann die Regulierungsbehörde Standards verbindlich festlegen. Die besondere Beweislastregelung des § 45i führt nicht dazu, dass der Endnutzer Einwendungen wegen Mangelhaftigkeit der über die technische Verbindungsleistung hinausgehenden inhaltlichen Leistung verliert.



Drucksache 924/05

... es zuständig ist. Die Erlaubnis für Starts und Landungen von Hängegleitern und Gleitsegeln schließt Schleppstarts durch Winden ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 924/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrsordnung

1. § 6 wird wie folgt geändert:

2. § 11c wird wie folgt geändert:

3. Die §§ 15 und 16 werden durch die folgenden §§ 15, 15a und 16 ersetzt:

4. Dem § 22 Abs. 1 Nr. 8 werden die folgenden Halbsätze angefügt:

5. § 22a wird wie folgt geändert:

6. In § 43 wird nach Nummer 11 folgende Nummer 11 a eingefügt:

7. Die Anlage 2 zu § 21 LuftVO wird wie folgt geändert:

8. Die Anlage 5 zu § 4 Abs. 2 bis 4, § 26 Abs. 1, § 26a Abs. 2 und § 28 Abs. 1 und 2 LuftVO wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

1. In der Inhaltsübersicht

2. In § 3 Abs. 2 Nr. 2

3. In § 8 Abs. 2 wird Nummer 5 wie folgt gefasst:

4. Die §§ 9 und 10 werden wie folgt gefasst:

5. In § 12 Abs. 3

6. § 42 wird wie folgt geändert:

7. § 52 wird wie folgt geändert:

8. § 54 Abs. 2 Satz 3 wird aufgehoben.

9. § 57 wird wie folgt geändert:

10. Nach § 62 wird folgender neuer § 62a eingefügt:

11. § 75 wird wie folgt gefasst:

12. Die Überschrift des Unterabschnittes 9 des Vierten Abschnittes vor § 90 wird wie folgt gefasst:

13. In § 90

14. § 91 wird wie folgt geändert:

15. § 92 wird wie folgt geändert:

16. § 93 wird wie folgt geändert:

17. Nach § 93 wird folgender § 93a angefügt:

18. Die Überschrift des Unterabschnittes 10 des Vierten Abschnittes vor § 94 wird wie folgt gefasst:

19. § 94 wird wie folgt gefasst:

20. § 95 wird wie folgt gefasst:

21. § 96 wird wie folgt gefasst:

22. § 96a wird wie folgt geändert:

23. Nach § 96a wird folgender § 96b eingefügt:

24. § 97 wird wie folgt gefasst:

25. Nach § 100 wird folgender § 100a angefügt:

26. § 108 wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät

Artikel 5
Änderung der Verordnung über die Betriebsdienste der Flugsicherung

Artikel 6
Änderung der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät

Artikel 7
Aufhebung von Verordnungen

Artikel 8
In-Kraft-Treten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummern 12 bis 18

Zu Nummer 15

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 26

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 692/05

... H. in der Erwägung, dass 2000 der ORT-Korrespondent Dzmitry Zavadzki verschwand und dass die belarussischen Behörden die Untersuchung zu verschleppen scheinen, sowie in der Erwägung, dass Vieranika Carkasava, eine Journalistin der Zeitung "Salidarnasc", am 20. Oktober 2004 ermordet wurde und sich gewalttätige Übergriffe gegen Journalisten häufen,



Drucksache 636/05

... /EG des Rates über den Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung bestimmter Schadorganismen der



Drucksache 695/05

... 1. ist enttäuscht über die außerordentlich schleppenden Fortschritte bei der Umsetzung der verschiedenen im FLEGT-Aktionsplan dargelegten Verpflichtungen;



Drucksache 301/05

... Wenn Kartoffelnematoden nicht in der gesamten Gemeinschaft gleichzeitig und systematisch bekämpft würden, wären die Schutzmaßnahmen, mit denen die Einschleppung dieser Schadorganismen in das Gebiet eines Mitgliedstaats verhindert werden soll, nur begrenzt wirksam.



Drucksache 87/05

... 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu Anlage ll Abschnitt 11.1 Nr. 3 wie folgt gefasst: "3. Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei sowie Maschinenfahrzeuge, die Schießscheiben schleppen".



Drucksache 436/05

... einen neuen Tatbestand zu schaffen, der sich an die Tatbestände der Nötigung, des Menschenhandels und der Verschleppung anlehnt und durch die bereichsspezifische Regelung sowie die erhöhte Strafandrohung den Unwertgehalt dieser Verhaltensweisen eindeutig kennzeichnet.



Drucksache 758/1/05

... In Artikel 1 Nr. 5 sind in § 4 Satz 2 die Wörter "dem von der zuständigen Behörde festgestellten Zeitpunkt der mutmaßlichen Einschleppung des Erregers der Deckinfektion in den Betrieb" durch die Wörter "der letzten Untersuchung auf Erreger der Deckinfektionen mit negativem Ergebnis im Betrieb" zu ersetzen.



Drucksache 317/05

... 1. verurteilt nachdrücklich die systematische und noch zunehmende Verfolgung und Einschüchterung von Journalisten, Redakteuren und Medienorganen, die dem Präsidenten oder der Regierung von Belarus kritisch gegenüberstehen, durch Staatsbedienstete, insbesondere das Informationsministerium, ebenso die wahllosen Übergriffe auf Mitglieder der Opposition, Menschenrechtsaktivisten und generell jeden, der versucht, in Freiheit Kritik am Präsidenten und am Regime zu äußern, wobei diese Übergriffe als willkürliche Festnahmen, die Misshandlung von Häftlingen, das Verschleppen von Personen, politisch motivierte Verfolgung und andere Akte der Repression vorkommen, die gegen die wesentlichen Grundsätze der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit verstoßen;



Drucksache 513/05

... Die Ziele der Neuregelungen zur Arzneimittelpreisgestaltung des GKV-Modernisierungsgesetzes sind erreicht worden sind. Unbefriedigend sind bisher die Ergebnisse der gemeinsamen Selbstverwaltung bei der Anwendung der arztbezogenen Instrumente zur Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneiverordnungen. Experten aus verschiedenen Bereichen und Regionen der Selbstverwaltung haben auf Einladung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung im Dezember 2004 eine Gemeinsame Agenda für ein Arzneimittel-Ausgabenmanagement erarbeitet, in dem Vorschläge für eine konsequente Anwendung der gesetzlichen Steuerungsinstrumente durch die Selbstverwaltung auf Bundes- und Landesebene erarbeitet sind. Bisher erfolgt die Anwendung der neuen gesetzlichen arztbezogenen Steuerungsinstrumente durch die Selbstverwaltung jedoch nur schleppend. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung erwartet von der gemeinsamen Selbstverwaltung eine Verstärkung ihres Engagements. Das Ministerin begleitet die weitere Umsetzung in Abstimmung mit den zuständigen Ministerien der Ländern.



Drucksache 672/05

... Es erfolgt eine positive Verlagerung weg von der Verhütung der Erregerverschleppung und hin zur Verhütung des Auftretens einer Seuche. Es stehen heute umfangreiche Mittel zur Verfügung, um den Status der Seuchenfreiheit von offiziell für seuchenfrei erklärten Zuchtbetrieben und -gebieten zu erhalten. Der Vorschlag würde es den Mitgliedstaaten ermöglichen, einige dieser Mittel für Seuchenverhütungsmaßnahmen zu verwenden.



Drucksache 348/05

... (15) Bei Ausbruch der Seuche sollte die weitere Erregerverschleppung außerdem durch die sorgfältige Überwachung und Einschränkung von Tierbewegungen und der Verwendung von Erzeugnissen, die in Verdacht stehen, verseucht zu sein, sowie durch Verschärfung der Maßnahmen für die biologische Sicherheit auf allen Stufen der Geflügelproduktion, durch Reinigung und Desinfektion befallener Betriebe, durch Abgrenzung von Schutz- und Überwachungszonen um den Seuchenherd und erforderlichenfalls durch Impfungen verhindert werden.



Drucksache 508/05

... c) sich so bald wie möglich auf ein Gemeinschaftspatent zu einigen, denn die Patentierung von N&N-Erfindungen erfolgt in Europa im Vergleich mit anderen Weltregionen nur schleppend. Außerdem sollen sie sich der Bedeutung einer weltweiten Harmonisierung der Bearbeitung von N&N-Patentanträgen im Hinblick auf ein effizienteres weltweites Patentsystem bewusst werden;



Drucksache 833/04

... a) eine Tätigkeit bei einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Organisation ausüben und deren Beschäftigungsverhältnis im öffentliche Dienst während dieser Zeit ruht. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf" Unfälle oder Krankheiten, die infolge einer Verschleppung oder einer Gefangenschaft eintreten oder darauf beruhen, dass der Versicherte aus sonstigen mit seiner Tätigkeit zusammenhängenden Gründen, die er nicht zu vertreten hat, dem Einflussbereich seines Arbeitgebers entzogen ist,



Drucksache 767/04

... einen neuen Tatbestand zu schaffen (§ 234b StGB-E), der sich an die bisherigen Tatbestände der Nötigung, des Menschenhandels und der Verschleppung anlehnt und durch die bereichsspezifische Regelung sowie die erhöhte Strafdrohung den Unwertgehalt der entsprechenden Verhaltensweisen eindeutig kennzeichnet.



Drucksache 547/04 (Beschluss)

... Die in dem Gesetzentwurf in Artikel 1 Nr. 3 vorgesehene Streichung der Auflistung der Indikationen, für die außerhalb der Fachkreise nicht geworben werden darf, und Ersatz durch die allgemein formulierte und dem EU-Recht entsprechende Vorgabe wird auf Humanarzneimittel beschränkt. Hinsichtlich der Werbung für Tierarzneimittel bleibt es im Hinblick auf die zu beachtenden tierseuchenhygienischen und tierschutzrechtlichen Belange sowie auf die Belange des vorbeugenden Verbraucherschutzes bei der bisher geltenden Rechtslage. Die konkrete Auflistung der Indikationen ist im Fall der Werbung für Tierarzneimittel einer allgemeinen Formulierung vorzuziehen, da sie insbesondere dazu beiträgt, dass die Behandlung tierseuchenrechtlich relevanter Erkrankungen von Tieren ohne Zuziehung eines Tierarztes und damit eine Verschleppung von Tierseuchen verhindert wird. Zudem minimieren sie das Risiko, dass Erkrankungen ohne Beteiligung eines Tierarztes behandelt und so möglicherweise - durch Zuziehung des tierärztlichen Sachverstandes vermeidbare - Leiden und Schäden des Tieres verursacht werden.



Drucksache 664/2/04

... Andererseits wird mit Anhang II der Richtlinie bzw. Anhang III des vorliegenden ElektroG-E ein Technikstand gesetzlich festgeschrieben, nach dem bestimmte Stoffe, Zubereitungen und Bauteile aus den Altgeräten entfernt werden müssen. Nach der Begründung des Gesetzentwurfs bedeutet Separierung, dass nach dem Behandlungsschritt die Stoffe etc. abgetrennt vorliegen. Hierzu liegen aber bereits abweichende Erkenntnisse vor und fortschrittliche, hierzulande bereits praktizierte Behandlungstechniken, die eine schadlose Verwertung und Beseitigung gewährleisten, werden behindert. Dies ist aus ökologischen Gründen nicht notwendig und führt zu einer wirtschaftlich nicht vertretbaren Mehrbelastung der betroffenen Anlagenbetreiber. Auf den Ausbau und die Separierung einzelner Stoffe und Bauteile kann verzichtet werden, wenn durch nachgeschaltete Behandlungsschritte in hierfür zugelassenen und überwachten Anlagen ebenso verhindert werden kann, dass Schadstoffemissionen in die Umwelt oder Schadstoffverschleppungen im Wertstoffkreislauf erfolgen. Auch aus Gründen des Arbeitsschutzes sind diese Verfahren vorzugswürdig. Die selektive Behandlung darf nicht isoliert betrachtet werden, sondern ist im Zusammenhang mit den sich anschließenden zugelassenen Entsorgungsverfahren zu beurteilen.



Drucksache 782/04

... (5) Ist ein Soldat während einer besonderen Auslandsverwendung wegen Verschleppung, Gefangenschaft oder aus sonstigen mit dem Dienst zusammenhängenden Gründen, die er nicht zu vertreten hat, dem Einflussbereich des Dienstherrn entzogen, ißt die Entlassung bis zum Ablauf des auf die Beendigung dieses Zustandes folgenden Monats hinauszuschieben. Dies gilt auch bei anderen Verwendungen im Ausland mit vergleichbarer Gefährdungslage.



Drucksache 800/04 (Beschluss)

der durch fremde Krebsarten eingeschleppt werden kann und



Drucksache 867/1/04

... - und Klauenseuche in andere Betriebe weiterverschleppt werden kann,"



Drucksache 763/04

... Ein absolutes Verfütterungsverbot für tierische Proteine und Fette besteht seit Dezember 2000. Durch dieses Verbot konnte das Risiko von Verschleppungen tierischer Produkte innerhalb weniger Monate weitgehend ausgeschlossen werden. Aufgrund von Ergebnissen aus der amtlichen Futtermittelüberwachung, nach denen ab Gültigkeit des absoluten Verfütterungsverbots die Zahl der Beanstandungen von Futtermitteln aufgrund von Verschleppungen tierischer Bestandteile deutlich zurückging und im Jahr 2002 zu einer Beanstandungsquote von lediglich 0,2 % führte, sieht das BfR das Jahr 2002 als zeitlichen Abschluss der Verbannung tierischer Proteine (Tiermehl) aus der Fütterung und somit als Basis für die weitere BSE-Risikoabschätzung. Eine Herabsetzung des Testalters bei Tieren, welche in dieser Übergangszeit zwischen Dezember 2000 und Mitte 2002 geboren wurden würde laut BfR eine nicht näher quantifizierbare geringfügige Erhöhung des Verbraucherrisikos bedeuten.



Drucksache 951/04

... Im Rahmen der Nachzulassung wurde festgelegt, dass die Anwendung nur bei intaktem Trommelfell erfolgen darf, da bei Trommelfelldefekten die Gefahr einer Innenohrschädigung besteht. Insbesondere bei traumatischen Trommelfellperforationen sollten Ohrentropfen auchwegen der Gefahr einer Keimverschleppung nicht gegeben werden.



Drucksache 1006/04

... Die Verhandlungen zur Festsetzung von Höchstmengen für Mykotoxine in Lebensmitteln sind auf EU-Ebene in der Vergangenheit nur sehr schleppend vorangeschritten. Die Bundesregierung hat daher aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes in einer Reihe von Lebensmitteln nationale Höchstmengen für Ochratoxin A (OTA) und Fusariumtoxine (Deoxynivalenol, Zearalenon und Fumonisine) festgesetzt. Grundsätzlich bevorzugt die Bundesregierung allerdings einheitliche Standards in Europa und setzt sich bei den Beratungen auf EU-Ebene hierfür nachdrücklich ein.



Drucksache 458/04 (Beschluss)

... In die Ausschlussgründe einbezogen werden auch Verurteilungen nach den §§ 82 und 84 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG. Wer als Gesellschafter oder Geschäftsführer im Zusammenhang mit der Gründung einer Gesellschaft, der Erhöhung oder Herabsetzung des Stammkapitals oder in öffentlichen Mitteilungen vorsätzlich falsche Angaben macht (§ 82 GmbHG) oder eine vorsätzliche Insolvenzverschleppung nach § 84 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG begeht, ist für eine Geschäftsführertätigkeit nicht geeignet.



Drucksache 429/04

... 1. das Bestimmungsland eine besondere Behandlung mit den Mitteln verlangt, um die Einschleppung von Schadorganismen in seinem Hoheitsgebiet vorzubeugen, oder



Drucksache 763/04 (Beschluss)

... Ein absolutes Verfütterungsverbot für tierische Proteine und Fette besteht seit Dezember 2000. Durch dieses Verbot konnte das Risiko von Verschleppungen tierischer Produkte innerhalb weniger Monate weitgehend ausgeschlossen werden. Auf Grund von Ergebnissen aus der amtlichen Futtermittelüberwachung, nach denen ab Gültigkeit des absoluten Verfütterungsverbots die Zahl der Beanstandungen von Futtermitteln auf Grund von Verschleppungen tierischer Bestandteile deutlich zurückging und im Jahr 2002 zu einer Beanstandungsquote von lediglich 0,2 % führte, sieht das BfR das Jahr 2002 als zeitlichen Abschluss der Verbannung tierischer Proteine (Tiermehl) aus der Fütterung und somit als Basis für die weitere BSE-Risikoabschätzung. Eine Herabsetzung des Testalters bei Tieren, welche in dieser Übergangszeit zwischen Dezember 2000 und Mitte 2002 geboren wurden, würde laut BfR eine nicht näher quantifizierbare geringfügige Erhöhung des Verbraucherrisikos bedeuten.



Drucksache 867/04 (Beschluss)

... - und Klauenseuche in andere Betriebe weiterverschleppt werden kann,"



Drucksache 800/1/04

... Das besondere Schutzbedürfnis des Edelkrebses ergibt sich aus seiner Bedrohung durch den Erreger der Krebspest, der durch fremde Krebsarten eingeschleppt werden kann und für die heimischen Arten im Infektionsfall zu 100 %-Ausfällen führt. Weitere Gefährdungsfaktoren sind Gewässerverunreinigungen und naturferne Gewässerveränderungen. Die fischereiliche Nutzung der Art ist durch die Fischereigesetze der Länder geregelt und stellt keine Gefährdung dar. In zahlreichen Beständen ist es vielmehr erforderlich, in gewissen Zeitabständen größere Mengen der Krebse zu entnehmen, um Verbuttung, Kannibalismus und Beeinträchtigungen der Unterwasserflora zu verhindern.



Drucksache 663/03

... Die Vorschrift ermöglicht die zusätzliche Erhebung einer Gerichtsgebühr in den Fällen, in denen vom Richter in einem Termin auf die offensichtliche Aussichtslosigkeit und eine mögliche Kostentragungspflicht hingewiesen worden ist. In anderen Fällen, etwa der verschuldeten Prozessverschleppung, findet § 34



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.