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101 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schutzaspekte"


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Drucksache 452/20 (Beschluss)

... 8. Er hält zudem einen Umbau des Abgaben- und Umlagensystems im Energiebereich sowohl in der EU als auch in Deutschland für erforderlich. Hierdurch kann auch die Wirtschaftlichkeit von Elektrolyseuren gesteigert werden. Hierbei ist sicherzustellen, dass der Umbau einem "levelplayingfield" aller Treibhausgasminderungsoptionen nicht entgegensteht. Insbesondere dürfen nach Auffassung des Bundesrates keine Fehlanreize gesetzt werden, die der direktelektrischen Nutzung erneuerbarer Energien entgegenstehen, da diese unter Effizienz- und damit auch unter Klimaschutzaspekten die beste Option darstellt.



Drucksache 88/20

... - Ein wichtiges Element der umzusetzenden Abfallrahmenrichtlinie ist die Erhöhung und die Fortschreibung der Quoten für die Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie für das Recycling bestimmter Abfallströme (insbesondere von Papier, Metall, Kunststoff und Glas, aber auch von Siedlungsabfällen). Zur Erfüllung dieser Zielvorgaben hat der Mitgliedstaat die - unter Berücksichtigung aller Umweltschutzaspekte - geeigneten, erforderlichen und verhältnismäßigen Maßnahmen - auch außerrechtlicher Art - zu ergreifen. Die Quoten sind innerhalb bestimmter Fristen zu erfüllen. Dabei ist die Erfüllung der Quote für Siedlungsabfälle aufgrund des geänderten Berechnungsverfahrens anspruchsvoller geworden. Bund und Länder sind unionsrechtlich gehalten, ihre jeweiligen Handlungsmöglichkeiten zur Erfüllung aller Quoten zu nutzen. Die Novellierung legt hierfür die rechtliche Grundlage, indem die Instrumente des



Drucksache 452/1/20

... 15. Der Bundesrat hält zudem einen Umbau des Abgaben- und Umlagensystems im Energiebereich sowohl in der EU als auch in Deutschland für erforderlich. Hierdurch kann auch die Wirtschaftlichkeit von Elektrolyseuren gesteigert werden. Hierbei ist sicherzustellen, dass der Umbau einem "levelplayingfield" aller Treibhausgasminderungsoptionen nicht entgegensteht. Insbesondere dürfen nach Auffassung des Bundesrates keine Fehlanreize gesetzt werden, die der direktelektrischen Nutzung erneuerbarer Energien entgegenstehen, da diese unter Effizienz- und damit auch unter Klimaschutzaspekten die beste Option darstellt.



Drucksache 2/20

... (2) Die für die Stimmabgabe per Online-Wahl eingesetzte Software hat eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung zu ermöglichen. Dies schließt Sicherheits- und Datenschutzaspekte ein. Die Krankenkassen haben dem Bundesministerium für Gesundheit die für die wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung notwendigen Informationen und Daten zur Verfügung zu stellen."



Drucksache 325/20

... Die Kommission wird bis zum ersten Quartal 2021 Leitlinien zu ÖPP herausgeben. Was die Datenschutzaspekte hinsichtlich ÖPP anbelangt, wird die Kommission die Möglichkeit prüfen, den Europäischen Datenschutzausschuss um eine Stellungnahme zu ersuchen. Es werden Optionen zur Stärkung des AMON-Netzes und zur Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen allen zuständigen Behörden, sowohl im Inland als auch grenzüberschreitend, in Erwägung gezogen.



Drucksache 521/19

... Soweit der Bund mit seinen Einrichtungen durch Gesetze nicht anderweitig gebunden ist, können die festgesetzten Maßnahmen unmittelbar Verbindlichkeit entfalten. Die beschlossenen Maßnahmen stehen insoweit in der Funktion einer Verwaltungsvorschrift gleich. Soweit gesetzliche Vorschriften die Durchführung hindern oder beeinflussen können, muss die Bundesregierung nach Satz 3 die nötigen Gesetzesänderungen innerhalb von sechs Monaten vorbereiten. Beispielsweise kommt eine Änderung des Bundes-Reisekostengesetzes in Betracht, um Klimaschutzaspekte zu berücksichtigen.



Drucksache 425/19

... 3. eine bundeseinheitliche Zertifizierung von Onlineportalen, auf denen mit Wirbeltieren gehandelt wird, rechtlich unter Einbeziehung von Tierschutzaspekten so geregelt wird, dass für das Anbieten und die Abgabe tierschutzrechtliche Mindeststandards gelten und kontrollierbar sind;



Drucksache 425/19 (Beschluss)

... 3. eine bundeseinheitliche Zertifizierung von Onlineportalen, auf denen mit Heimtieren oder Wirbeltieren wildlebender Arten gehandelt wird, rechtlich unter Einbeziehung von Tierschutzaspekten so geregelt wird, dass für das Anbieten und die Abgabe tierschutzrechtliche Mindeststandards gelten und kontrollierbar sind;



Drucksache 587/19

... Gutachten von 2007 zu Tiergesundheits- und Tierschutzaspekten unterschiedlicher Aufstallungs- und Haltungssysteme geht hervor, dass die Haltung von Sauen in Kastenständen während des Zeitraums vom Absetzen der Ferkel bis vier Wochen nach der Belegung die Bewegungsfreiheit der Sauen stark einschränkt, die Tiergesundheit beeinträchtigt, Stress verursacht und Verhaltensstörungen auslösen kann. Dass die Kastenstandhaltung nicht verhaltensgerecht ist, ist auch den Gutachten der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (2015) und der Stellungnahme des Friedrich-Loeffler-Instituts (2015) zu entnehmen.



Drucksache 115/1/19

... 6. Der Bundesrat sieht in den Empfehlungen des Stakeholder-Dialogs für eine "Spurenstoffstrategie des Bundes" auch einen Einstieg in eine Arzneimittelstrategie. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bei der weiteren Konkretisierung der "Spurenstoffstrategie des Bundes" insbesondere die Fragen der Produkt- und Herstellerverantwortung stärker in den Blick zu nehmen. Der Bundesrat stellt fest, dass aufgrund der geringen Anzahl von Herstellern und Inverkehrbringern von unter Gewässerschutzaspekten problematischen Medikamenten klare Adressaten für eine verursachergerechte Kostentragung bestehen.



Drucksache 680/1/17

... -Grundverordnung sinnvollerweise am Produkt selbst ansetzen. Mit der inhaltlichen Erweiterung der produktbezogenen Zertifizierung auf Datenschutzaspekte würde eine Lücke bei der Verwirklichung der Datenschutzziele der



Drucksache 680/17 (Beschluss)

... -Grundverordnung sinnvollerweise am Produkt selbst ansetzen. Mit der inhaltlichen Erweiterung der produktbezogenen Zertifizierung auf Datenschutzaspekte würde eine Lücke bei der Verwirklichung der Datenschutzziele der



Drucksache 7/17 (Beschluss)

... 9. Er sieht in diesem Zusammenhang die Zulassung der Verwendung von besonders besorgniserregenden Stoffen grundsätzlich als ein geeignetes Instrument zur Substitution dieser Stoffe an. Zulassungspflichten, die ausschließlich auf Grund von Arbeitsschutzaspekten bestehen, stellen aber eine finanzielle und personelle Belastung für Unternehmen dar. Dies trifft insbesondere Kleinstunternehmen, die über begrenzte finanzielle, technische und personelle Ressourcen verfügen. Die für die Zulassung zusätzlich aufzubringenden Ressourcen fehlen für die Fortentwicklung von Arbeitsschutzmaßnahmen und wirken somit dem beabsichtigten höheren Schutzniveau entgegen.



Drucksache 7/1/17

... 11. Der Bundesrat sieht in diesem Zusammenhang die Zulassung der Verwendung von besonders besorgniserregenden Stoffen grundsätzlich als ein geeignetes Instrument zur Substitution dieser Stoffe an. Zulassungspflichten, die ausschließlich auf Grund von Arbeitsschutzaspekten bestehen, stellen aber eine finanzielle und personelle Belastung für Unternehmen dar. Dies trifft insbesondere Kleinstunternehmen, die über begrenzte finanzielle, technische und personelle Ressourcen verfügen. Die für die Zulassung zusätzlich aufzubringenden Ressourcen fehlen für die Fortentwicklung von Arbeitsschutzmaßnahmen und wirken somit dem beabsichtigten höheren Schutzniveau entgegen.



Drucksache 603/16

... nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur einfachgesetzlichen Charakter hat, kann dies durch ein anderes Gesetz geregelt werden. Eine solche Regelung wird unter Hinweis auf den Beschluss des BVerfG vom 29. November 1989 - 2 BvR 1492/87 - (BVerfGE 81, 135), bestätigt durch den Beschluss des BVerfG vom September 2008 - 2 BvR 1817/08, allgemein als zulässig angesehen. Auch unter Vertrauensschutzaspekten stellt die vorgeschlagene Gesetzesänderung keine unzumutbare Beeinträchtigung dar. Die Unternehmer, die bis zum 2. März 2016 Verstöße gegen Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr.



Drucksache 806/1/16

... Zusammengefasst würde dies dazu führen, dass gerade die unter Natur- und Bodenschutzaspekten besonders sensiblen Außenbereiche praktisch ohne Rücksicht auf jegliche Belange des Natur- und Bodenschutzes als neue Baugebiete ausgewiesen werden könnten. Daran vermögen auch die beabsichtigten gesetzlichen Einschränkungen nichts zu ändern. Die Begrenzung auf Flächen von weniger als 10 000 m2 lässt sich in der Praxis leicht durch die Ausweisung mehrerer Neubaugebiete an verschiedenen Ortsrändern oder eine Aneinanderreihung bei der Ausweisung aushebeln. Die Begrenzung auf Flächen, "die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen", dürfte in der Praxis kaum einschränkende Wirkung aufweisen, da dies ohnehin dem Regelfall bei der Ausweisung von Neubaugebieten entspricht. Die Beschränkung auf die Wohnnutzung verhindert zwar immerhin die Ausweisung von Industriegebieten im Außenbereich in beschleunigten Verfahren, ändert aber nichts an dem gravierenden Eingriff in die Belange des Naturschutzes.



Drucksache 806/16 (Beschluss)

... Zusammengefasst würde dies dazu führen, dass gerade die unter Natur- und Bodenschutzaspekten besonders sensiblen Außenbereiche praktisch ohne Rücksicht auf jegliche Belange des Natur- und Bodenschutzes als neue Baugebiete ausgewiesen werden könnten. Daran vermögen auch die beabsichtigten gesetzlichen Einschränkungen nichts zu ändern. Die Begrenzung auf Flächen von weniger als 10 000 m2 lässt sich in der Praxis leicht durch die Ausweisung mehrerer Neubaugebiete an verschiedenen Ortsrändern oder eine Aneinanderreihung bei der Ausweisung aushebeln. Die Begrenzung auf Flächen, "die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen", dürfte in der Praxis kaum einschränkende Wirkung aufweisen, da dies ohnehin dem Regelfall bei der Ausweisung von Neubaugebieten entspricht. Die Beschränkung auf die Wohnnutzung verhindert zwar immerhin die Ausweisung von Industriegebieten im Außenbereich in beschleunigten Verfahren, ändert aber nichts an dem gravierenden Eingriff in die Belange des Naturschutzes.



Drucksache 356/15 (Beschluss)

... Schließlich, worauf von Seiten der Praxis hingewiesen worden ist, legen Gründe der Gesetzessystematik eine einheitliche Fassung der Gesetze zur Umsetzung des RbDatenschutz nahe, da identische Datenschutzaspekte betroffen sind und sich die Gründe für die unterschiedliche Umsetzungslage in den für die präventive Datenübermittlung geltenden Polizeigesetzen des Bundes und dem für Strafverfolgungszwecke geltenden IRG der rechtanwendenden Person nicht erschließen.



Drucksache 356/1/15

... Schließlich, worauf von Seiten der Praxis hingewiesen worden ist, legen Gründe der Gesetzessystematik eine einheitliche Fassung der Gesetze zur Umsetzung des RbDatenschutz nahe, da identische Datenschutzaspekte betroffen sind und sich die Gründe für die unterschiedliche Umsetzungslage in den für die präventive Datenübermittlung geltenden Polizeigesetzen des Bundes und dem für Strafverfolgungszwecke geltenden IRG der rechtanwendenden Person nicht erschließen.



Drucksache 44/15

... (1) Die Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates2 wurde mit dem Ziel erlassen, durch unterschiedliche nationale Maßnahmen zur Regelung des Handels mit Robbenerzeugnissen entstandene Hemmnisse für das Funktionieren des Binnenmarktes zu beseitigen. Diese Maßnahmen wurden erlassen als Reaktion auf moralische Bedenken der Öffentlichkeit hinsichtlich der Tierschutzaspekte des Tötens von Robben und der möglichen Präsenz von Erzeugnissen auf dem Markt, die von Tieren stammen, welche unter Zufügung von übermäßig starken Schmerzen, Qualen, Angst und anderen Formen von Leiden getötet wurden. Diese Bedenken wurden durch wissenschaftliche Erkenntnisse belegt, dass unter den besonderen Bedingungen der Robbenjagd eine humane Tötung nicht wirklich konsequent und wirksam durchgeführt werden kann. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 ein allgemeines Verbot des Inverkehrbringens von Robbenerzeugnissen eingeführt.



Drucksache 420/14 (Beschluss)

... 77. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, sich dafür einzusetzen, dass der Durchführungsrechtsakt, der eine Listung für Tierarzneimittel vorsieht, die für Landtiere zugelassen sind und für Wassertiere zur Lebensmittelgewinnung außerhalb der Zulassungsvoraussetzungen verwendet werden können, vor oder spätestens zeitgleich mit der Anwendbarkeit des Artikels 116 der vorgeschlagenen Verordnung beschlossen wird. Weiter bittet er die Bundesregierung darum, bei Erstellung dieser Liste Umweltschutzaspekte, Tierschutzaspekte und die Arzneimittelsicherheit besonders zu berücksichtigen (Artikel 116 Absatz 4). Der Bundesrat wünscht analoges Vorgehen bei dem zu erlassenden Durchführungsrechtsakt für die Verwendung von antimikrobiell wirksamen Tierarzneimitteln außerhalb der Zulassungsbedingungen (Artikel 118). Die Interessen des Umweltschutzes und die Vermeidung der Resistenzbildung gegen antimikrobiell wirksame Stoffe sind hier zu priorisieren. Darum sollte sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Artikel 118 Absatz 2 Buchstabe e gestrichen wird.



Drucksache 455/1/14

... 2. Unter Klimaschutzaspekten problematisch ist insbesondere die Gewinnung von Kraftstoffen aus so genanntem Teersand. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Herstellung von Kraftstoffen aus Teersand in keiner Weise den Kriterien und Zielen der Nachhaltigkeit genügt, und fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene gegen eine Markteinführung von Kraftstoffen aus Teersand einzusetzen.



Drucksache 455/14 (Beschluss)

... 2. Unter Klimaschutzaspekten problematisch ist insbesondere die Gewinnung von Kraftstoffen aus so genanntem Teersand. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Herstellung von Kraftstoffen aus Teersand in keiner Weise den Kriterien und Zielen der Nachhaltigkeit genügt, und fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene gegen eine Markteinführung von Kraftstoffen aus Teersand einzusetzen.



Drucksache 420/1/14

... 80. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass der Durchführungsrechtsakt, der eine Listung für Tierarzneimittel vorsieht, die für Landtiere zugelassen sind und für Wassertiere zur Lebensmittelgewinnung außerhalb der Zulassungsvoraussetzungen verwendet werden können, vor oder spätestens zeitgleich mit der Anwendbarkeit des Artikels 116 der vorgeschlagenen Verordnung beschlossen wird. Weiter bittet der Bundesrat die Bundesregierung darum, bei Erstellung dieser Liste Umweltschutzaspekte, Tierschutzaspekte und die Arzneimittelsicherheit besonders zu berücksichtigen (Artikel 116 Absatz 4). Der Bundesrat wünscht analoges Vorgehen bei dem zu erlassenden Durchführungsrechtsakt für die Verwendung von antimikrobiell wirksamen Tierarzneimitteln außerhalb der Zulassungsbedingungen (Artikel 118). Die Interessen des Umweltschutzes und die Vermeidung der Resistenzbildung gegen antimikrobiell wirksame Stoffe sind hier zu priorisieren. Darum sollte sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Artikel 118 Absatz 2 Buchstabe e gestrichen wird.



Drucksache 455/13

... Was die Zertifizierungsverfahren betrifft, so fördert Artikel 39 der vorgeschlagenen Verordnung die Einführung von datenschutzspezifischen Zertifizierungsverfahren sowie von Datenschutzsiegeln und -zeichen für die Datenschutzaspekte. Im Hinblick auf das Cloud-Computing hält es die Kommission für verfrüht, bestimmte Zertifizierungsanforderungen für Cloud-Dienste festzulegen, da zurzeit in diesem Bereich Zertifizierungssysteme entwickelt werden. Der Vorschlag in der Mitteilung, ein Verzeichnis der Zertifizierungsprogramme zu I COM(2012) 11 find erstellen, dient der Vorbereitung " eindeutiger Anforderungen an die Zertifizierungsverfahren".



Drucksache 138/13

... -Ordnung erlaubt, Abweichungen von den durch Rechtsverordnung festgelegten Flugrouten zuzulassen. Die Deutsche Flugsicherung hat dazu entsprechende betriebliche Anordnungen getroffen. Zukünftig sollen durch die gesetzliche Grundentscheidung für den Lärmschutz der Bürger, insbesondere bei Nacht, Lärmschutzaspekte eine stärkere Berücksichtigung erfahren.



Drucksache 11/1/13

... Durch die vorgeschlagene Änderung des § 26 wird es ermöglicht, Rechtsverordnungen zum Umweltschutz zu erlassen. Der Umweltschutz ist zwar im ersten Satzteil des § 26 Absatz 1 Satz 1 AEG angesprochen, ohne dass er aber in der abschließenden Auflistung bestimmter Regelungsmaterien (Nummern 1 bis 18) wieder auftaucht. Von daher können Umweltschutzaspekte bisher nur im Zusammenhang mit den aufgeführten Regelungsmaterien berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist aber auch eine explizite Verordnungsermächtigung zum Schutz der Umwelt erforderlich, auf deren Grundlage gezielt entsprechende Anforderungen an Bau, Instandhaltung, Ausrüstung, Betrieb und Verkehr der Eisenbahnen geregelt werden können.



Drucksache 124/13

... -Ordnung erlaubt, Abweichungen von den durch Rechtsverordnung festgelegten Flugrouten zuzulassen. Die Deutsche Flugsicherung hat dazu entsprechende betriebliche Anordnungen getroffen. Zukünftig sollen durch die gesetzliche Grundentscheidung für den Lärmschutz der Bürger, insbesondere bei Nacht, Lärmschutzaspekte eine stärkere Berücksichtigung erfahren.



Drucksache 814/13

... b) den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt, insbesondere, was die Tierschutzaspekte im Zusammenhang mit dem Klonen angeht;



Drucksache 445/1/13

... Zwar verpflichtet das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren vom 25. Juni 2009 die Hersteller und Vertreiber von Batterien, dass der Endverbraucher Batterien über ein Rücknahmesystem zurückgeben kann, jedoch ist aufgrund der Rücklaufquoten von nicht mehr nutzbaren in den Haushalten anfallenden Batterien (ca. 43 Prozent der in Verkehr gebrachten Neubatterien (Stand 2011)) davon auszugehen, dass ein Großteil der nicht mehr nutzbaren Batterien nach wie vor über den Hausmüll entsorgt werden. In Hinblick auf Umweltschutzaspekte erscheint somit die Forderung wiederaufladbarer Energiespeicher für die Fahrradbeleuchtung als angemessen.



Drucksache 557/12

... Der nicht gesetzlich normierte Grundsatz ordnungsgemäßer Aktenführung umfasst die Pflicht der Behörde zur objektiven Dokumentation des bisherigen wesentlichen sachbezogenen Geschehensablaufs und folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip, da nur eine geordnete Aktenführung einen rechtsstaatlichen Verwaltungsvollzug mit der Möglichkeit einer Rechtskontrolle durch Gerichte und Aufsichtsbehörden ermöglicht. Hieraus ergibt sich die Verpflichtung der öffentlichen Verwaltung, Akten zu führen (Gebot der Aktenmäßigkeit), alle wesentlichen Verfahrenshandlungen vollständig und nachvollziehbar abzubilden (Gebot der Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit) und diese wahrheitsgemäß aktenkundig zu machen (Gebot wahrheitsgetreuer Aktenführung). Umgekehrt folgt aus dieser Pflicht das grundsätzliche Verbot der nachträglichen Entfernung und Verfälschung von rechtmäßig erlangten Erkenntnissen und Unterlagen aus den Akten (Sicherung von Authentizität und Integrität) sowie das Gebot, den Aktenbestand langfristig zu sichern. Diese Grundsätze gelten auch für die auf IT gestützte elektronische Aktenführung. Die elektronische Akte ist daher auf Datenträgern zu führen, die ermöglichen, dass ihr Inhalt wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand unbefugt geändert oder gelöscht werden kann. Die Daten müssen zudem bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist gespeichert werden können. Daneben ist unter Datenschutzaspekten die Vertraulichkeit (und ggf. Löschbarkeit) der Daten zu gewährleisten. Nicht zuletzt ist die Verkehrsfähigkeit sicherzustellen und dass die Inhalte in vertretbarer Zeit verfügbar sind und lesbar gemacht werden können. Dies kann die sichere Portierung und Konvertierung aufgrund der begrenzten Haltbarkeit der Trägermedien oder Datenformate auf aktuelle Datenträger oder Datenformate beinhalten.



Drucksache 40/12

... Die verschiedenen Aspekte des Wohlergehens landwirtschaftlicher Nutztiere sind in einer horizontalen Richtlinie4 erfasst. Spezifische Aspekte werden von EU-Rechtsvorschriften zu Transport5 und Schlachtung6 abgedeckt. Besondere EU-Anforderungen gelten für die Haltung von Kälbern7, Schweinen8, Legehennen9 und Masthühnern (Broilern)10. Tiere, die für Tierversuche verwendet werden11, unterliegen ebenfalls besonderen Tierschutzvorschriften. Bei den EU-Vorschriften hinsichtlich Zoos 12 liegt der Schwerpunkt auf der Artenerhaltung, jedoch unter Berücksichtigung von Tierschutzaspekten. Keine EU-Bestimmungen gibt es zum Wohlergehen von Heimtieren. Die EU-Vorschriften für die ökologische/biologische Landwirtschaft umfassen hohe Tierschutzstandards für die Rinder-, Schweine- und Geflügelproduktion13.



Drucksache 559/2/12

... Durch die vorgeschlagene Änderung des § 26 wird es ermöglicht, Rechtsverordnungen zum Umweltschutz zu erlassen. Der Umweltschutz ist zwar im ersten Satzteil des § 26 Absatz 1 Satz 1 AEG angesprochen, ohne dass er aber in der abschließenden Auflistung bestimmter Regelungsmaterien (Nummern 1 bis 18) wieder auftaucht. Von daher können Umweltschutzaspekte bisher nur im Zusammenhang mit den aufgeführten Regelungsmaterien berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist aber auch eine explizite Verordnungsermächtigung zum Schutz der Umwelt erforderlich, auf deren Grundlage gezielt entsprechende Anforderungen an Bau, Instandhaltung, Ausrüstung, Betrieb und Verkehr der Eisenbahnen geregelt werden können.



Drucksache 672/1/12

... Das betäubungslose Enthaupten von Hühnern, Perlhühnern, Tauben und Wachteln, die im Wasserbecken nicht hinreichend betäubt worden sind, ist unter Tierschutzaspekten gegenüber einer Nachbetäubung der Tiere abzulehnen.



Drucksache 129/11

... Betroffen sind grundsätzlich wie bisher die Nummern, die von der BNetzA originär oder allgemein mit der Vorgabe zugeteilt werden, abgeleitete Zuteilungen vorzunehmen und bei denen Datenschutzaspekte hinter dem Transparenzgedanken zurücktreten. Auskünfte zu Mobilfunk-, Ortsnetz- und Nationalen Teilnehmerrufnummern sind wie bisher vor dem Hintergrund der datenschutzrechtlichen Regelungen im siebten Teil des



Drucksache 802/11 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat betont die Bedeutung der Fischerei für die Versorgung des Marktes und für die Küstengebiete. Unter der Voraussetzung, dass Flottenkapazitäten und Fangmöglichkeiten im Einklang stehen, wird daher die selektive Förderung einer Erneuerung und Modernisierung von Fischereifahrzeugen im Sinne einer sicheren Tätigkeit auf See und einer Verbesserung der Produktqualität als notwendig erachtet. Dies gilt insbesondere für den auch unter Klimaschutzaspekten sinnvollen Ersatz mindestens 20 Jahre alter Schiffsmotoren der Kutter- und Küstenfischerei, wenn damit eine erhebliche Reduzierung der CO



Drucksache 809/11

... Zu unterstützen ist die Entwicklung wissenschaftlicher Instrumente, Methoden und Statistiken für eine rasche, genaue und prädiktive Bewertung der Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität medizinischer Technologien, einschließlich neuer Arzneimittel, Biologika, fortgeschrittener Therapien und medizinischer Geräte. Dies ist von besonderer Bedeutung für Neuentwicklungen in Bereichen wie Impfstoffe, Zell-/Gewebetherapien und Gentherapien, Organe und Transplantationen, spezialisierte Herstellung, Biobanken, neue medizinische Geräte, Diagnose- und Therapieverfahren, Gentests, Interoperabilität und elektronische Gesundheitsdienste, einschließlich der Datenschutzaspekte. Weiter ist Unterstützung notwendig für bessere Risikobewertungsmethoden, Prüfungskonzepte und Strategien zum Thema Umwelt und Gesundheit. Die Entwicklung von Methoden zur Unterstützung der Bewertung ethischer Aspekte in den oben genannten Bereichen muss gefördert werden.



Drucksache 802/1/11

... 4. Der Bundesrat betont die Bedeutung der Fischerei für die Versorgung des Marktes und für die Küstengebiete. Unter der Voraussetzung, dass Flottenkapazitäten und Fangmöglichkeiten im Einklang stehen, wird daher die selektive Förderung einer Erneuerung und Modernisierung von Fischereifahrzeugen im Sinne einer sicheren Tätigkeit auf See und einer Verbesserung der Produktqualität als notwendig erachtet. Dies gilt insbesondere für den auch unter Klimaschutzaspekten sinnvollen Ersatz mindestens 20 Jahre alter Schiffsmotoren der Kutter- und Küstenfischerei, wenn damit eine erhebliche Reduzierung der CO



Drucksache 96/11

... Zu den angebotenen Dienstleistungen zählen ein Helpdesk für die nationalen IMI-Koordinatoren, die Wartung der IMI-Datenbank an Fragepaketen, Übersetzungsmanagement, Bereitstellung von elektronischem autodidaktischem Material für IMI-Endnutzer, Verwaltung der IMI-Website, Organisation von Aus- und Weiterbildung, Bewusstseinsschaffung und Network-Veranstaltungen, Erstellung von Werbematerial sowie Beziehungen zu den Stellen, die für die praktische Umsetzung der Rechtsvorschriften und Handhabung der Rechts- und Datenschutzaspekte des IMI zuständig sind.



Drucksache 584/10 (Beschluss)

... ermöglicht den Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die Offenlegung in Form einer Zusammenfassung der wesentlichen Bestandteile der Vereinbarungen über Zuwendungen vorzunehmen, wenn dem Kunden die Offenlegung näherer Einzelheiten angeboten und auf Nachfrage gewährt wird. Diese Regelung birgt die Gefahr, dass der Kunde statt der klaren Information, in welcher Höhe welche Zuwendungen fließen, lediglich Informationen über die Details vertraglicher Abreden erhält, deren Bedeutung sich ihm möglicherweise nicht erschließt. Der aus Kundenschutzaspekten vorzugswürdigen Streichung dieser Vorschrift steht Artikel 26 der Richtlinie



Drucksache 839/10

... Die Strukturfondsverordnungen nach 2013 sollten die ESF- und EFRE-koordinierten Investitionen in die Umsetzung integrierter Ansätze fördern. Der Abbau von Ungleichheiten und der Kampf gegen anhaltend hohe Niveaus von Armut, vor allem in Städten, wird in der Zukunft gezielte Maßnahmen erfordern, die wirtschaftliche, soziale und Umweltschutzaspekte abdecken. Derartige Maßnahmen sollten eng mit ESF-Maßnahmen abgestimmt werden. Unbeschadet der zukünftigen Vorschläge zu den Strukturfonds für die Zeit nach 2013, werden diese Maßnahmen weiterhin vom EFRE in enger Zusammenarbeit mit den anderen Fonds mit größeren Investitionen in Bildung und in die soziale und Gesundheitsinfrastruktur begleitet, vor allem in den ärmsten Regionen.



Drucksache 584/1/10

... ermöglicht den Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die Offenlegung in Form einer Zusammenfassung der wesentlichen Bestandteile der Vereinbarungen über Zuwendungen vorzunehmen, wenn dem Kunden die Offenlegung näherer Einzelheiten angeboten und auf Nachfrage gewährt wird. Diese Regelung birgt die Gefahr, dass der Kunde statt der klaren Information, in welcher Höhe welche Zuwendungen fließen, lediglich Informationen über die Details vertraglicher Abreden erhält, deren Bedeutung sich ihm möglicherweise nicht erschließt. Der aus Kundenschutzaspekten vorzugswürdigen Streichung dieser Vorschrift steht Artikel 26 der Richtlinie



Drucksache 748/10

... Insbesondere im Falle des Datenschutzes, der nicht nur Teil des Schengen-Besitzstands ist, sondern horizontal für alle Politikbereiche gilt, sollte die Evaluierung sich speziell auf die Datenschutzaspekte in Verbindung mit dem SIS konzentrieren und im Rahmen der SIS-Evaluierungen durchgeführt werden, um die bestehenden Synergien zu nutzen.



Drucksache 712/09

... Der angestrebte Ausbau der energetischen Nutzung von Holz und anderen biogenen Brennstoffen ist unter Klimaschutzaspekten eindeutig positiv zu bewerten. Er kann dazu beitragen, im ländlichen Raum neue Einkommensquellen zu schaffen und Arbeitsplätze zu sichern. Auserdem ist er notwendig, um die Ziele der Bundesregierung zu erreichen,



Drucksache 617/1/09

... -Kennzeichnung integriert werden sollen, müssen Informationen zur Emission von Bioziden unter bestimmten Bedingungen vorliegen, d.h. realitatsnahe Emissionsszenarien entwickelt werden, die die Auslaugdynamik z.B. für Fassadenbeschichtungen beschreiben. Es wird vorgeschlagen, Emissionsszenarien bereits in die Datenanforderungen der Biozid-Verordnung aufzunehmen. Andernfalls musste eine entsprechende Regelung noch in der Bauprodukte-Verordnung Berücksichtigung finden, damit spätestens an dieser Stelle die Bewertung von Umwelt- bzw. Gewässerschutzaspekten im Rahmen der Zulassung bzw. Normung von Bauprodukten ansetzen kann.



Drucksache 205/09 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat erhebliche Zweifel, dass die im Kommissionsvorschlag enthaltene Regelung für eine grenzüberschreitende Gesamtschuld rechtlich zulässig, verfahrensmäßig durchführbar und ordnungspolitisch vertretbar ist. Die Bedenken beziehen sich insbesondere darauf, dass der Vorschlag vor dem Hintergrund der fehlenden Harmonisierung im Bereich des steuerlichen Verfahrensrechts Rechtssicherheits- und Rechtsschutzaspekte nicht in ausreichendem Maß berücksichtigt, kaum verwaltungsökonomisch durchführbar erscheint und insbesondere für die exportorientierte deutsche Wirtschaft zusätzliche Lasten bedeuten könnte.



Drucksache 173/1/09

... Da bei den Effekten nicht nur Brandschutzaspekte zu betrachten sind, fehlt die Beteiligung der für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen Stelle.



Drucksache 617/09 (Beschluss)

... -Kennzeichnung integriert werden sollen, müssen Informationen zur Emission von Bioziden unter bestimmten Bedingungen vorliegen, d.h. realitatsnahe Emissionsszenarien entwickelt werden, die die Auslaugdynamik z.B. für Fassadenbeschichtungen beschreiben. Es wird vorgeschlagen, Emissionsszenarien bereits in die Datenanforderungen der Biozid-Verordnung aufzunehmen. Andernfalls musste eine entsprechende Regelung noch in der Bauprodukte-Verordnung Berücksichtigung finden, damit spätestens an dieser Stelle die Bewertung von Umwelt- bzw. Gewässerschutzaspekten im Rahmen der Zulassung bzw. Normung von Bauprodukten ansetzen kann.



Drucksache 286/09

... Die Europäische Kommission hatte angekündigt, bis Ende 2007 eine Studie unter Federführung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit erstellen zu lassen, in der u.a. alle vorliegenden wissenschaftlichen Informationen über Tierschutzaspekte bei der Robbenjagd erfasst werden sollen. Auf dieser Grundlage beabsichtigte die Europäische Kommission die entsprechenden Schlussfolgerungen zu ziehen und ggf. erforderliche Legislativvorschläge zu unterbreiten.



Drucksache 205/1/09

... 3. Der Bundesrat hat erhebliche Zweifel, dass die im Kommissionsvorschlag enthaltene Regelung für eine grenzüberschreitende Gesamtschuld rechtlich zulässig, verfahrensmäßig durchführbar und ordnungspolitisch vertretbar ist. Die Bedenken beziehen sich insbesondere darauf, dass der Vorschlag vor dem Hintergrund der fehlenden Harmonisierung im Bereich des steuerlichen Verfahrensrechts Rechtssicherheits- und Rechtsschutzaspekte nicht in ausreichendem Maß berücksichtigt, kaum verwaltungsökonomisch durchführbar erscheint und insbesondere für die exportorientierte deutsche Wirtschaft zusätzliche Lasten bedeuten könnte.



Drucksache 173/09 (Beschluss)

... Da bei den Effekten nicht nur Brandschutzaspekte zu betrachten sind, fehlt die Beteiligung der für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen Stelle.



Drucksache 692/08

... (6) Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat zwei Gutachten über die Tierschutzaspekte der wichtigsten Systeme zur Betäubung und Tötung bestimmter Tierarten angenommen: ein Gutachten über die Tierschutzaspekte der wichtigsten Systeme zur Betäubung und Tötung der bedeutendsten Nutztierarten (2004)8 und ein Gutachten über die Tierschutzaspekte der wichtigsten Systeme zur Betäubung und Tötung kommerziell genutzter Hirsche, Ziegen, Kaninchen, Strauße, Enten, Gänse und Feldhühner (2006)9. Damit diesen wissenschaftlichen Gutachten Rechnung getragen wird, sollten die Gemeinschaftsvorschriften auf diesem Gebiet auf den neuesten Stand gebracht werden. Die



Drucksache 157/08 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf EU-Ebene dafür einzutreten, bereits jetzt in der Emissionshandels-Richtlinie ausreichend detailliert festzulegen, dass die im internationalen Wettbewerb stehenden Anlagen - wie die der forstbasierten Industrie - genügend kostenlose Zertifikate auf der Basis EU-weiter Benchmarks erhalten, um sowohl unter Arbeitsplatz- als auch Klimaschutzaspekten negative Produktionsverlagerungen zu vermeiden. Eine solche Festlegung bereits in der Richtlinie ist auch erforderlich, um für die betroffenen Unternehmen die benötigte Investitionssicherheit zu gewährleisten. Eine - auch teilweise - Versteigerung von Zertifikaten für Industrieanlagen lehnt der Bundesrat zumindest solange ab, bis ein internationales Abkommen mit vergleichbaren anspruchsvollen Anforderungen für Wettbewerber in außereuropäischen Ländern vorliegt.



Drucksache 157/1/08

... 15. [Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf EU-Ebene dafür einzutreten,] bereits jetzt in der Emissionshandels-Richtlinie ausreichend detailliert festzulegen, dass die im internationalen Wettbewerb stehenden Anlagen - wie die der forstbasierten Industrie - genügend kostenlose Zertifikate auf der Basis EU-weiter Benchmarks erhalten, um sowohl unter Arbeitsplatz- als auch Klimaschutzaspekten negative Produktionsverlagerungen zu vermeiden. Eine solche Festlegung bereits in der Richtlinie ist auch erforderlich, um für die betroffenen Unternehmen die benötigte Investitionssicherheit zu gewährleisten.



Drucksache 778/1/08

... 16. D. h. diejenigen Kreditinstitute, die einem Institutssicherungssystem angehören, gewährleisten nicht nur ein Maximum an Einlagenschutz, sondern gleichzeitig das höchst mögliche Maß an Verbraucherschutz. Eine entsprechende Würdigung dieser Sicherungssysteme muss, wenn die Kommission schon beabsichtigt, Verbraucherschutzaspekte in den Mittelpunkt ihrer Zielsetzungen zu stellen, im Rahmen des Richtlinienänderungsverfahrens auf jeden Fall berücksichtigt werden bzw. entsprechend deutlich Erwähnung finden.



Drucksache 655/08

... Zahlreiche Bürger äußern seit Jahren Bedenken hinsichtlich des Tierschutzaspekts des Tötens und Häutens von Robben und des Handels mit Erzeugnissen, die möglicherweise von Robben stammen, die unter unnötigen Schmerzen, Qualen und anderen Leidensformen, die Robben als fühlende Säugetiere empfinden können, getötet und gehäutet wurden. Diese Bedenken sind somit ethischer Natur. Die Kommission hat in den vergangenen Jahren unzählige Schreiben und Petitionen zu diesem Thema erhalten, in denen die tiefe Entrüstung der Bürger und ihre heftige Abneigung gegen den Handel mit Robbenerzeugnissen, die unter derartigen Bedingungen gewonnen wurden, zum Ausdruck kamen.



Drucksache 655/1/08

... 5. Der Bundesrat ist zudem der Auffassung, da sich der Vorschlag am Tierschutz orientiert, dass der in Artikel 9 genannte CITES-Ausschuss nicht geeignet ist, die Kommission zu unterstützen, da dieser Ausschuss sich grundsätzlich mit den Gefährdungsaspekten beim Handel mit bedrohten Tierarten befasst, aber keine Expertise in Bezug auf Tierschutzaspekte bereithält.



Drucksache 655/08 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat ist zudem der Auffassung, dass, da sich der Vorschlag am Tierschutz orientiert, der in Artikel 9 genannte CITES-Ausschuss nicht geeignet ist, die Kommission zu unterstützen, da dieser Ausschuss sich grundsätzlich mit den Gefährdungsaspekten beim Handel mit bedrohten Tierarten befasst, aber keine Expertise in Bezug auf Tierschutzaspekte bereithält.



Drucksache 588/08

... AL. in der Erwägung, dass gemäß dem Espoo-Übereinkommen bei allen Investitionen dieser Tragweite im Vorfeld untersucht werden muss, welche alternativen Möglichkeiten bestehen, was für diesen konkreten Fall heißt, ob ein Trassenverlauf über Land möglich wäre, wobei insbesondere die Kosten für die Umsetzung und Umweltschutzaspekte berücksichtigt werden müssen,



Drucksache 349/08

... In der Leistungsbeschreibung kann der öffentliche Auftraggeber durch Spezifizierung des Auftragsgegenstandes beispielsweise Innovations- oder Umweltschutzaspekte berücksichtigen wie die Begrenzung des Schadstoffausstoßes von Dienstkraftfahrzeugen oder die Brennstoffzellentechnologie. Durch die Beschreibung der Leistung als "



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.