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"Schutzgebiete"


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0565/04B
0868/04
0565/1/04
0571/04
0709/04
Drucksache 334/09

... 25 Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Naturschutzgebieten, das im Rahmen der



Drucksache 278/09

... § 23 Naturschutzgebiete

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)*

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege

§ 2
Verwirklichung der Ziele

§ 3
Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse,

§ 4
Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke

§ 5
Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft

§ 6
Beobachtung von Natur und Landschaft

§ 7
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Landschaftsplanung

§ 8
Allgemeiner Grundsatz

§ 9
Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 10
Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne

§ 11
Landschaftspläne und Grünordnungspläne

§ 12
Zusammenwirken der Länder bei der Planung

Kapitel 3
Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft

§ 13
Allgemeiner Grundsatz

§ 14
Eingriffe in Natur und Landschaft

§ 15
Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 16
Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen

§ 17
Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 18
Verhältnis zum Baurecht

§ 19
Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen

Kapitel 4
Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Abschnitt 1
Biotopverbund und Biotopvernetzung;

§ 20
Allgemeine Grundsätze

§ 21
Biotopverbund, Biotopvernetzung

§ 22
Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 23
Naturschutzgebiete

§ 24
Nationalparke; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 25
Biosphärenreservate

§ 26
Landschaftsschutzgebiete

§ 27
Naturparke

§ 28
Naturdenkmäler

§ 29
Geschützte Landschaftsbestandteile

§ 30
Gesetzlich geschützte Biotope

Abschnitt 2
Netz Natura 2000

§ 31
Aufbau und Schutz des Netzes Natura 2000

§ 32
Schutzgebiete

§ 33
Allgemeine Schutzvorschriften

§ 34
Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen

§ 35
Gentechnisch veränderte Organismen

§ 36
Pläne

Kapitel 5
Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 37
Aufgaben des Artenschutzes

§ 38
Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz

Abschnitt 2
Allgemeiner Artenschutz

§ 39
Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 40
Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten

§ 41
Vogelschutz an Energiefreileitungen

§ 42
Zoos

§ 43
Tiergehege

Abschnitt 3
Besonderer Artenschutz

§ 44
Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

§ 45
Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 46
Nachweispflicht

§ 47
Einziehung

Abschnitt 4
Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen

§ 48
Zuständige Behörden

§ 49
Mitwirkung der Zollbehörden; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 50
Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten

§ 51
Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden

Abschnitt 5
Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen

§ 52
Auskunfts- und Zutrittsrecht

§ 53
Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Abschnitt 6
Ermächtigungen

§ 54
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 55
Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Kapitel 6
Meeresnaturschutz

§ 56
Geltungs- und Anwendungsbereich

§ 57
Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 58
Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Kapitel 7
Erholung in Natur und Landschaft

§ 59
Betreten der freien Landschaft

§ 60
Haftung

§ 61
Freihaltung von Gewässern und Uferzonen

§ 62
Bereitstellen von Grundstücken

Kapitel 8
Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen

§ 63
Mitwirkungsrechte

§ 64
Rechtsbehelfe

Kapitel 9
Eigentumsbindung, Befreiungen

§ 65
Duldungspflicht

§ 66
Vorkaufsrecht

§ 67
Befreiungen

§ 68
Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich

Kapitel 10
Bußgeld- und Strafvorschriften

§ 69
Bußgeldvorschriften

§ 70
Verwaltungsbehörde

§ 71
Strafvorschriften

§ 72
Einziehung

§ 73
Befugnisse der Zollbehörden

Kapitel 11
Übergangs- und Überleitungsvorschrift

§ 74
Übergangs- und Überleitungsregelungen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 19a
Durchführung der Strategischen Umweltprüfung bei Landschaftsplanungen

Artikel 3
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Artikel 4
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 6
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Artikel 7
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 8
Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Raumordnungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gentechnikgesetzes

Artikel 13
Änderung des Pflanzenschutzgesetzes

Artikel 14
Änderung des Bundesberggesetzes

Artikel 15
Änderung des Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. März 1992 zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee

Artikel 16
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 17
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

§ 5
Übergangs- und Überleitungsvorschrift

Artikel 18
Änderung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

Artikel 19
Änderung der Klärschlammverordnung

Artikel 20
Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Artikel 21
Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Artikel 22
Änderung der Bundesartenschutzverordnung

Artikel 23
Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes Pommersche Bucht

Artikel 24
Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes Östliche Deutsche Bucht

Artikel 25
Änderung der Kostenverordnung zum Bundesnaturschutzgesetz

§ 1
Gebühren und Auslagen

Artikel 26
Änderung der Seeanlagenverordnung

Artikel 27
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

2 Begründung


 
 
 


Drucksache 280/09A

... zu. Nummer 4 und 5 ermöglichen, zur Abwasserbeseitigungspflicht sowie zu Abwasseranlagen und sonstigen Anlagen notwendige oder sinnvolle Detailregelungen, wie derzeit auch im Landesrecht üblich, auf Verordnungsebene zu treffen (z.B. Indirekteinleiterregelung, Eigenkontrollverordnung). Insbesondere nach Nummer 6, näher konkretisiert durch § 62 Absatz 4, kann der Bund stoff- und anlagenbezogene Regelungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erlassen und damit, wie seit längerem vor allem von der betroffenen Wirtschaft gefordert, die 16 Anlagenverordnungen der Länder (VAwS) ablösen. Nummer 7 betrifft insbesondere Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete, Risikogebiete und Überschwemmungsgebiete, Nummer 8 alle Fragen der Gewässeraufsicht (5. Kapitel). Nummer 9 dient dazu, vor allem EG-rechtliche Vorgaben im Messbereich umzusetzen. Nach Nummer 10 können, soweit erforderlich, Verfahrensvorschriften zu Regelungsmaterien des EG-Rechts, des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/09A




A. Allgemeines

I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EG-Recht

V. Alternativen

VI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

VII. Befristung

VIII. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft, Preiswirkungen

IX. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

Zu den Informationspflichten im Einzelnen

1.1 Erlaubnis- bzw. Bewilligungspflicht für Gewässerbenutzungen § 8 Absatz 1

1.2 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse § 21 Absatz 1 Satz 1

1.3 Antrag auf Ausgleichsverfahren für konkurrierende Gewässerbenutzungen § 22 Satz 1

1.4 Anzeigepflicht für Arbeiten, die sich auf das Grundwasser auswirken können § 49 Absatz 1 Satz 1

1.5 Anzeigepflicht für die unbeabsichtigte Erschließung von Grundwasser § 49 Absatz 2

1.6 Pflicht von Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung zur Information der Endverbraucher § 50 Absatz 3 Satz 2

1.7 Pflicht zur Übermittlung von Untersuchungsergebnissen zu Rohwasser § 50 Absatz 5 Satz 2

1.8 Genehmigungspflicht für Einleitungen von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Indirekteinleitungen, § 58 Absatz 1

1.9 Genehmigungspflicht für Einleitungen von Abwasser in private Abwasseranlagen § 59 Absatz 1 i. V. m. § 58 Absatz 1 Satz 1

1.11 Anzeigepflicht für Kanalisationen § 60 Absatz 4 Satz 1

1.12 Pflicht zur Vorlage von Aufzeichnungen zu Abwasserbehandlungsanlagen § 61 Absatz 2 Satz 2

1.13 Verpflichtung zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 63 Absatz 1 Satz 1

1.14 Anzeigepflicht des Gewässerbenutzers im Zusammenhang mit der Bestellung und Abberufung von Gewässerschutzbeauftragten § 66 i.V.m. § 55 Absatz 1 Satz 2 BImSchG

1.15 Planfeststellungs- oder Plangenehmigungspflicht für Gewässerausbauten, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten § 68 Absatz 1 und 2

1.16 Genehmigungspflicht für bauliche Anlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten § 78 Absatz 3

1.17 Zulassung bestimmter Maßnahmen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten § 78 Absatz 4 Satz 1

1.18 Genehmigungspflicht für bauliche Anlagen in vorläufig gesicherten Gebieten § 78 Absatz 6 i. V. m. Absatz 3

1.19 Zulassung bestimmter Maßnahmen in vorläufig gesicherten Gebieten § 78 Absatz 6 i.V.m. Absatz 4 Satz 1

1.20 Verpflichtung von Trägern wasserwirtschaftlicher Maßnahmen zur Übermittlung von Informationen und Aufzeichnungen und zur Erteilung von Auskünften § 88 Absatz 2

1.21 Auskunftspflicht von Vorhabenträgern § 101 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Absatz 2

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Kapitel 2 Bewirtschaftung von Gewässern

Zu Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu Kapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen

Zu Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Zu § 62

Zu § 63

Zu Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu Abschnitt 5 Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu Abschnitt 6 Hochwasserschutz

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 74

Zu § 77

Zu § 78

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu Abschnitt 7 wasserueber.htmwirtschaftliche Planung und Dokumentation

Zu § 82

Zu § 83

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu Abschnitt 8 Haftung für Gewässerveränderungen

Zu § 89

Zu § 90

Zu Abschnitt 9 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen

Zu § 91

Zu § 92

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich

Zu § 96

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu Kapitel 5 Gewässeraufsicht

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen

Zu § 103

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zur Anlage 1 zu § 3 Nummer 11

Zur Anlage 2 zu § 7 Absatz 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 870: Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts


 
 
 


Drucksache 45/1/09

... - in Deutschland rd. 1,8 Mio. ha Wald in FFH- bzw. Vogelschutzgebieten liegen und besonderen Geboten hinsichtlich der Erhaltung von Alt- und Totholz unterworfen sind,



Drucksache 135/09

... 37. ist der Auffassung, dass die räumlichen Begrenzungen (Sperr- oder Schutzgebiete, wie etwa geschützte Seegebiete) eine multidisziplinäre wissenschaftliche Grundlage benötigen, insbesondere im Hinblick auf den Einfluss der Tätigkeiten und Faktoren, die tatsächlich Auswirkungen auf die Ökosysteme haben, sowie auf die wirklichen Vorteile, die ihre Einrichtung mit sich bringt, und dass diese Grundlage eingehende wissenschaftliche Untersuchungen zu den ökologischen und sozioökonomischen Auswirkungen in den Fischereigemeinden umfassen muss;



Drucksache 563/08

... (6) Soweit ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein europäisches Vogelschutzgebiet in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigt werden kann, sind bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen nach § 8 und § 17 Abs. 2 und 3 die Vorschriften des



Drucksache 768/08A

... Die Anforderungen nach Nummer 1.1 bestimmen die bei der Wahl eines Deponiestandortes zu berücksichtigen Faktoren. Sie betreffen die natürlichen geologischen und hydrogeologischen Bedingungen des Standortes einschließlich den Abstand zum Grundwasserspiegel, geschützte und schützenswerte Flächen, wie z.B. Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete sowie einen ausreichenden Abstand der Deponie zu sensiblen Gebieten, wie z.B. Wohnbebauungen. In Betracht zu ziehen sind zudem Gefahren aus natürlichen Ereignissen für das Bauwerk Deponie, wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen oder Hangrutsche. Die beispielhaft angeführten Faktoren sind nicht abschließend. Sie orientieren sich an den Vorgaben der Nr. 1.1 des Anhangs I der



Drucksache 554/08

... i) Schutzgebiete (Gebiete, die im Rahmen des internationalen und des gemeinschaftlichen Rechts der Mitgliedstaaten ausgewiesen sind oder verwaltet werden um spezifische Erhaltungsziele zu erreichen),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 554/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Ziel und Anwendungsbereich

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

Abschnitt 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Allgemeine Begriffe

§ 4
Betroffene Geodaten und Geodatendienste

Abschnitt 3
Anforderungen

§ 5
Bereitstellung von Geodaten

§ 6
Bereitstellung der Geodatendienste und Netzdienste

§ 7
Bereitstellung von Metadaten

§ 8
Interoperabilität

Abschnitt 4
Elektronisches Netzwerk

§ 9
Geodateninfrastruktur und Geoportal

§ 10
Nationale Anlaufstelle

Abschnitt 5
Nutzung von Geodaten

§ 11
Allgemeine Nutzung

§ 12
Schutz öffentlicher und sonstiger Belange

§ 13
Geldleistungen und Lizenzen

Abschnitt 6
Schlussbestimmungen

§ 14
Verordnungsermächtigung

§ 15
Inkrafttreten

Begründung

A Allgemeiner Teil

1. Ziel der Richtlinie 2007/2/EG

2. Instrumente der Richtlinie 2007/2/EG

3. Die aktuelle Situation in Deutschland

4. Gesetzgebungskompetenz

5. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und die Preise

6. Gender-Mainstreaming

B Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 14

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 627: Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz – GeoZG)


 
 
 


Drucksache 185/08

... Allerdings unterscheiden sich solche Brände hinsichtlich ihrer Intensität und ihres geografischen Auftretens von Jahr zu Jahr. Im Schnitt verbrennen jährlich zwischen 450 und 600 000 Hektar und mitunter werden die Mitgliedstaaten von verheerenden Bränden heimgesucht die viermal mehr Flächen als im Jahresdurchschnitt verwüsten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass solche Ereignisse nicht alle gefährdeten Mitgliedstaaten im selben Jahr oder zur selben Zeit im Sommer betreffen. Im Sommer 2003 traten die schlimmsten Brände im Südwesten der EU auf; am stärksten betroffen war Portugal, wo fast 5 % des nationalen Hoheitsgebiets verbrannten. Im Jahr 2007 verzeichnete Südosteuropa eine besonders schlimme Waldbrandsaison; mehr als 810 000 Hektar verbrannten, davon 68,2 % Waldland, 31 % Agrarland und 0,8 % Stadt- und Industriegebiete5. Von den 465 000 Hektar, die in den EU-Mittelmeerländern den Flammen zum Opfer fielen, befanden sich 21,9 % in Natura-2000-Schutzgebieten6.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Notwendigkeit besserer Katastrophenabwehrkapazitäten der EU

3. Der Weg zu einer besseren Katastrophenabwehr der EU

3.1. Schrittweiser Aufbau einer integrierten Koordinierung

3.2. Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz

3.3. Verstärkung der europäischen humanitären Hilfe

3.4. Aufbau von Kapazitäten für mehrere Politikbereiche und Instrumente der Gemeinschaft

4. Aktionsplan

4.1. Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit

4.2. Intensivierung der humanitären Hilfe durch die EU

4.3. Verbesserung des europäischen Katastrophenschutzes

4.4. Ausbau der Kapazitäten im Rahmen der verschiedenen Politikbereiche und

Anhang
Waldbrände


 
 
 


Drucksache 710/08

... Dadurch soll auch das Risiko der Einschleppung von Krankheitserregern in Aquakulturbetriebe und Schutzgebiete, in denen die betreffende Krankheit bisher nicht aufgetreten ist, verringert werden. Das bisherige, sehr zeitaufwändige Verfahren der Zulassung von Betrieben und Gebieten als frei von bestimmten Krankheiten wird abgelöst durch ein vereinfachtes Verfahren der Erklärung der Seuchenfreiheit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 710/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Fischseuchenverordnung* und Verordnung zur Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 1
Fischseuchenverordnung

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Genehmigung und Registrierung

§ 3
Genehmigungspflicht

§ 4
Genehmigung

§ 5
Genehmigungsantrag

§ 6
Registrierung

Abschnitt 3
Pflichten des Betreibers und anderer Verantwortlicher

§ 7
Untersuchungen, Mitteilungspflicht

§ 8
Buchführung

Abschnitt 4
Überwachung, Schutzgebiet, Impfverbot

§ 9
Überwachung

§ 10
Schutzgebiet

§ 11
Impfverbot

Abschnitt 5
Besondere Vorschriften für das Inverkehrbringen und den Transport von Fischen

§ 12
Inverkehrbringen

§ 13
Tiergesundheitsbescheinigung

§ 14
Inverkehrbringen für die weitere Haltung oder den Besatz

§ 15
Inverkehrbringen zur Weiterverarbeitung

§ 16
Inverkehrbringen wildlebender Fische

§ 17
Inverkehrbringen von Fischen zu Zierzwecken

§ 18
Transport

Abschnitt 6
Besondere Schutzmaßnahmen

§ 19
Schutzmaßregeln vor amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche

§ 20
Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche

§ 21
Sperrgebiet und Überwachungsgebiet nach amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche

§ 22
Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs oder Verdacht des Ausbruchs einer nicht exotischen Seuche

§ 23
Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht für eine nicht exotische Seuche

§ 24
Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Verdachts des Ausbruchs einer nicht exotischen Seuche in einem Schutzgebiet

§ 25
Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs einer nicht exotischen Seuche in einem Schutzgebiet

§ 26
Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht für eine nicht exotische Seuche ausgehend von einem Schutzgebiet

§ 27
Sperrgebiet, Überwachungsgebiet nach amtlicher Feststellung einer nicht exotischen Seuche

§ 28
Aufhebung der Schutzmaßregeln

Abschnitt 7
Ordnungswidrigkeiten, Übergangsbestimmungen

§ 29
Ordnungswidrigkeiten

§ 30
Übergangsbestimmungen

Anlage 1
(zu den §§ 2, 7, 10, 11, 12, 15, 16, ) Liste der Seuchen

Anlage 2
(zu § 13)

A. Tiergesundheitsbescheinigung für Tiere aus Aquakultur - Anlagenpass -Der Aquakulturbetrieb:

B. Transportbescheinigung

Artikel 2
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Kosten der öffentlichen Hand

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Artikel 1 Zu § 1 (Anwendungsbereich)

Zu § 2

Zu § 3

Zu §§ 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Fischseuchenverordnung und einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen


 
 
 


Drucksache 10/08A

... , die nach dem 31.12.2004 in einem Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder einem Vogelschutzgebiet im Meer errichtet worden sind. Der angestrebte Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien wird damit auf naturschutzfachlich unbedenkliche Flächen kanalisiert. Naturschutzfachlicher Maßstab sind hierfür die europäischen Richtlinien zum Aufbau des Netzes Natura 2000. Dabei handelt es sich um die so genannte



Drucksache 52/3/08

... kann eine Naturschutzbehörde eine Verträglichkeitsprüfung für den beabsichtigten Anbei einer bereits behördlich genehmigten gentechnisch veränderten Pflanze vom anbauenden Landwirt verlangen. Die örtlichen Naturschutzbehörden erhalten dadurch das Recht, den Anbau von zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen oder angrenzend an ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes zu verbieten.



Drucksache 559/1/08

... 3. ein Landschaftsschutzgebiet durchquert, das nach öffentlichrechtlichen Vorgaben der Länder ausdrücklich nicht mit einer Freileitung durchquert werden soll.



Drucksache 879/1/08

... - Meeresschutzgebiete präzise definiert und die Maßnahmen zur Überwachung an die Realität angepasst werden;



Drucksache 906/08

... (6) Soweit ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein europäisches Vogelschutzgebiet in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigt werden kann, sind bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen nach § 8 und § 17 Abs. 2 und 3 die Vorschriften des



Drucksache 554/1/08

... Umweltbezogene Vorschriften fallen nur dann unter Nummer 11, wenn sie der Gefahrenvorsorge in spezifischen Wirtschaftsbereichen (z.B. Anlagengenehmigungsrecht) dienen und nicht wirtschaftsunabhängig für jedermann gelten (vgl. Maunz in Maunz-Dürig, Artikel 74 Rdn. 151 ff; Sachs, Artikel 74 Rdn. 52). Aber genau das ist hier der Fall, denn die bereitzustellenden Geodaten haben nur zu einem kleinen Teil Wirtschaftsbezug. Im Übrigen entstammen sie den verschiedensten öffentlichen Bereichen (Katasterdaten, öffentliche Infrastrukturdaten wie Verkehrsnetze, Boden, Koordinatenreferenzsysteme, geographische Daten, geologische Daten, Naturschutzgebiete, Umweltüberwachung, Trinkwasserschutzgebiete, Katastrophenschutz sowie der kommunalen Selbstverwaltung (Gebäudebestand § 4 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe o) der Gesundheitsfürsorge (Gesundheit und Sicherheit § 4 Abs. 4 Nr. 4 Buchstabe r) und der Daseinsvorsorge (§ 4 Abs. 4 Nr. 4 Buchstabe s) und sollen auch der breiten Öffentlichkeit einschließlich interessierten Verbänden (wie Umweltverbänden) zur Verfügung stehen.



Drucksache 803/08

... D. in der Erwägung, dass Schätzungen der FAO zufolge weniger als 8 % der Waldflächen weltweit als Naturschutzgebiete ausgewiesen sind und weniger als 5 % der Tropenwälder nachhaltig bewirtschaftet werden,



Drucksache 768/08

... 2. besonders geschützte oder schützenswerte Flächen wie Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete, Wasservorranggebiete, Wald- und Naturschutzgebiete, Biotopflächen,



Drucksache 588/08

... AE. in der Erwägung, dass die geplante Nordeuropäische Gasleitung durch Gebiete führen würde, die in das Programm Natura 2000 aufgenommen und gemäß der Richtlinie 92/43/EWG als besondere Schutzgebiete ausgewiesen wurden,



Drucksache 5/08

... Die Länder sowie Naturschutzverbände oder –stiftungen können bereits seit dem Jahr 2000 nach § 3 Abs. 12-15 AusglLeistG von der BVVG Flächen in Naturschutzgebieten, Nationalparken und in Kernbereichen von Biosphärenreservaten in einem Gesamtumfang von 100.000 Hektar erwerben, davon 50.000 Hektar unentgeltlich und 50.000 Hektar durch Tausch oder Kauf. Die bisherige Regelung hat abschließenden Charakter. Bei der im Koalitionsvertrag 2005 festgelegten unentgeltlichen Übertragung von Flächen des Nationalen Naturerbes handelt es sich um eine weitere Flächenübertragung.



Drucksache 575/1/08

... e) die Ausbringung in Zonen I und II von Wasserschutzgebieten ist nicht zulässig,



Drucksache 802/08

... -Protokolls. In dieser Mitteilung sollte dargelegt werden, dass sich die EU zur Bereitstellung von Mitteln verpflichtet, um die Entwicklungsländer beim Schutz ihrer Wälder zu unterstützen, ein Netz von Schutzgebieten zu finanzieren und wirtschaftliche Alternativen zur Zerstörung der Wälder zu fördern. Um sicherzustellen, dass diese Maßnahmen konkret dem Klima, der biologischen Vielfalt und der Bevölkerung nützen, sollten in der Mitteilung grundlegende Prinzipien und Mindestkriterien festgelegt werden, denen die genannten Finanzinstrumente zu entsprechen haben. In der Mitteilung sollten außerdem vorrangige Maßnahmen und Gebiete bestimmt werden, für die Finanzhilfen im Rahmen dieser Anreizmechanismen unmittelbar gewährt werden sollten.



Drucksache 879/08

... (17) Für Mehrjahrespläne, Meeresschutzgebiete und Rückwürfe sollten klare, maßgeschneiderte spezifische Kontrollmaßnahmen gelten. Das Verfahren zur Verfügung und Aufhebung von Ad-hoc-Schließungen von Fischgründen sollte klarer gefasst werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 879/08




Begründung

I. Kontext des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Gründe und Ziele

Bestehende Vorschriften im Bereich der Fischereiaufsicht

Vereinbarkeit mit den anderen Politiken und Zielen der EU

II. Anhörung der interessierten Kreise und Folgenabschätzung

1. Die Mitgliedstaaten

2. Beiräte der Interessengruppen und breite Öffentlichkeit.

Einholung und Nutzung von Fachwissen

Zusammenfassung des erhaltenen und verwendeten Gutachtens

Veröffentlichung des Gutachtens

5 Folgenabschätzung

- Option 1:

Unteroption 1:

Unteroption 2:

- Option 2:

- Option 3:

- Option 4:

III. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Inhalt des Vorschlags

Ein neuer, gemeinsamer Ansatz für Fischereiaufsicht und Inspektionen

Eine Kultur der Rechtstreue

Wirksame Anwendung der GFP-Vorschriften

5 Rechtsgrundlage

5 Subsidiaritätsprinzip

5 Verhältnismäßigkeitsprinzip

Wahl des Instruments

IV. Auswirkungen auf den Haushalt

V. Zusätzliche Angaben

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Beziehung zu internationalen und nationalen Bestimmungen

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Titel II
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Titel III
Allgemeine Voraussetzungen für den Zugang zu Gewässern und Ressourcen

Artikel 6
Fanglizenzen

Artikel 7
Fangerlaubnis

Artikel 8
Markierung von Fanggerät

Artikel 9
Schiffsüberwachungssystem

Artikel 10
Automatisches Schiffsidentifizierungssystem

Artikel 11
Schiffsortungssystem

Artikel 12
Datenübertragung für Überwachungseinsätze

Artikel 13
Neue Technologien

Titel IV
Fischereiüberwachung

Kapitel I
Überwachung der Nutzung von Fangmöglichkeiten

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 14
Logbuch

Artikel 15
Elektronische Aufzeichnung und Übertragung von Logbuchdaten

Artikel 16
Von den Logbuchanforderungen ausgenommene Schiffe

Artikel 17
Anmeldung

Artikel 18
Umladung

Artikel 19
Umladeerklärung

Artikel 20
Anlande- und Umladegenehmigung

Artikel 21
Anlandeerklärung

Artikel 22
Von der Pflicht zur Anlandeerklärung ausgenommene Schiffe

Abschnitt 2
Datenaufzeichnung und Datenaustausch durch die Mitgliedstaaten

Artikel 23
Aufzeichnung von Fangmengen und Fischereiaufwand

Artikel 24
Datenaustausch

Artikel 25
Daten über ausgeschöpfte Fangmöglichkeiten

Abschnitt 3
Schließung von Fischereien

Artikel 26
Schließung von Fischereien durch die Mitgliedstaaten

Artikel 27
Schließung von Fischereien durch die Kommission

Artikel 28
Ausgleichsmaßnahmen

Kapitel II
Überwachung des Flottenmanagements

Abschnitt 1
Fangkapazität

Artikel 29
Fangkapazität

Abschnitt 2
Maschinenleistung

Artikel 30
Überwachung der Maschinenleistung

Artikel 31
Bescheinigung der Maschinenleistung

Artikel 32
Datenabgleich zur Maschinenleistung

Kapitel III
Überwachung der Mehrjahrespläne

Artikel 33
Umladungen im Hafen

Artikel 34
Bezeichnete Häfen

Artikel 35
Getrennte Lagerung

Artikel 36
Nationale Kontrollprogramme

Kapitel IV
Überwachung der technischen Maßnahmen

Abschnitt 1
Einsatz von Fanggerät

Artikel 37
Fanggerät

Artikel 38
Fangzusammensetzung

Abschnitt 2
Überwachung der Meeresschutzgebiete

Artikel 39
Schiffsüberwachungssystem

Artikel 40
Durchfahrt durch ein Meeresschutzgebiet

Abschnitt 3
Überwachung der Reduzierung von Rückwürfen

Artikel 41
Erfassung der Rückwürfe

Artikel 42
Logbuchkontrollen

Abschnitt 4
Echtzeit-Schließung von Fischereien

Artikel 43
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 44
Echtzeit-Schließung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 45
Echtzeit-Schließung durch die Kommission

Artikel 46
Wiedereröffnung eines vorübergehend geschlossenen Gebiets

Kapitel V
Überwachung der Freizeitfischerei

Artikel 47
Freizeitfischerei

Titel V
Überwachung der Vermarktung

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 48
Grundsätze für die Überwachung der Vermarktung

Artikel 49
Gemeinsame Vermarktungsnormen

Artikel 50
Rückverfolgbarkeit

Artikel 51
Verbraucherinformation

Kapitel II
Tätigkeiten nach der Anlandung

Artikel 52
Erstverkauf in Auktionszentren

Artikel 53
Wiegen von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen

Artikel 54
Verkaufsbelege

Artikel 55
Inhalt von Verkaufsbelegen

Artikel 56
Ausnahmen von der Verkaufsbelegsvorschrift

Artikel 57
Übernahmeerklärung

Artikel 58
Transportdokument

Kapitel III
Erzeugerorganisationen sowie Preis- und Interventionsregelungen

Artikel 59
Überwachung von Erzeugerorganisationen

Artikel 60
Überwachung von Preis- und Interventionsregelungen

Titel VI
Schiffsüberwachung

Artikel 61
Sichtungen auf See und Ortung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 62
Reaktion auf gemeldete Sichtungen oder Ortungen

Artikel 63
Beobachter

Artikel 64
Zulässigkeit von Überwachungsberichten

Titel VII
Inspektionen

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 65
Durchführung von Inspektionen

Artikel 66
Aufgaben der Marktteilnehmer

Artikel 67
Inspektionsbericht

Artikel 68
Zulässigkeit von Inspektionsberichten

Artikel 69
Elektronische Datenbank

Artikel 70
Gemeinschaftsinspektoren

Kapitel II
Inspektionen außerhalb der Gewässer oder des Hoheitsgebiets des inspizierenden Mitgliedstaats

Artikel 71
Inspektionen von Schiffen außerhalb der Gewässer des inspizierenden Mitgliedstaats

Artikel 72
Genehmigungsanfragen

Artikel 73
Inspektionen außerhalb des Hoheitsgebiets des inspizierenden Mitgliedstaats

Kapitel III
Bei Inspektionen festgestellte Verstöße

Artikel 74
Verfahren bei Feststellung eines Verstoßes

Artikel 75
Außerhalb der Gewässer des inspizierenden Mitgliedstaats festgestellte Verstöße

Artikel 76
Strengere Folgemaßnahmen bei bestimmten schweren Verstößen

Kapitel IV
Verfolgung bei Inspektionen festgestellter Verstöße

Artikel 77
Verfolgung

Artikel 78
Übertragung der Verfolgung

Artikel 79
Von Gemeinschaftsinspektoren festgestellte Verstöße

Artikel 80
Ausgleichsmaßnahmen bei Nichtverfolgung durch den Mitgliedstaat der Anlandung oder Umladung

Titel VIII
Sanktionen

Artikel 81
Maßnahmen zur Durchsetzung der Vorschriften

Artikel 82
Sanktionen bei schweren Verstößen

Artikel 83
Direkte Durchsetzungsmaßnahmen

Artikel 84
Strafpunktesystem

Artikel 85
Nationale Verstoßkartei

Titel IX
Kontrollprogramme

Artikel 86
Gemeinsame Kontrollprogramme

Artikel 87
Spezifische Kontrollprogramme der Gemeinschaft

Titel X
Beurteilung, Verwaltung und Überwachung durch die Kommission

Artikel 88
Aufhaben der Kommission

Artikel 89
Geplante Überprüfungen

Artikel 90
Autonome Überprüfungen

Artikel 91
Autonome Inspektionen

Artikel 92
Audit

Artikel 93
Inspektions- und Auditberichte

Artikel 94
Folgemaßnahmen im Anschluss an die Inspektions- und Auditberichte

Titel XI
Massnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik durch die Mitgliedstaaten

Kapitel I
Finanzielle Maßnahmen

Artikel 95
Aussetzung und Streichung von Finanzhilfen der Gemeinschaft

Kapitel II
Schließung der Fischerei

Artikel 96
Schließung der Fischerei wegen Nichterfüllung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik

Kapitel III
Abzug und Übertragung von Quoten

Artikel 97
Abzug von Quoten

Artikel 98
Abzug von Quoten wegen Nichteinhaltung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik

Artikel 99
Ablehnung von Quotenübertragungen

Artikel 100
Ablehnung eines Quotentauschs

Kapitel IV
Sofortmaßnahmen

Artikel 101
Sofortmaßnahmen

Titel XII
Daten Und Information

Kapitel I
Analyse und Audit der Daten

Artikel 102
Allgemeine Grundsätze für die Analyse der Daten

Artikel 103
Datenübermittlung

Kapitel II
Vertraulichkeit der Daten

Artikel 104
Schutz persönlicher Daten

Artikel 105
Vertraulichkeit, Wahrung von Berufs- und Geschäftsgeheimnissen

Kapitel III
Offizielle Websites

Artikel 106
Offizielle Websites

Artikel 107
Öffentlich zugänglicher Teil der Website

Artikel 108
Gesicherter Teil der Website

Titel XIII
Durchführung

Artikel 109
Verwaltungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 110
Berichterstattungspflicht

Artikel 111
Ausschussverfahren

Artikel 112
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates

Artikel 7
Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten

Kapitel IIIa
Befugnisse der Agentur

Artikel 17a
Inspektionen in Mitgliedstaaten

Artikel 17b
Maßnahmen der Agentur

Artikel 17c
Zusammenarbeit

Artikel 17d
Notstandseinheit

Artikel 17e
Aufgaben der Einheit

Artikel 17f
Mehrjähriges Arbeitsprogramm

Artikel 17g
Zusammenarbeit in Meeresfragen

Artikel 17h
Durchführungsbestimmungen

Artikel 113
Änderungen anderer Verordnungen

Artikel 114
Aufhebung

Artikel 115
Verweise

Titel XIV
Schlussbestimmungen

Artikel 116
Inkrafttreten

Anhang I
Spezifische Inspektions-Eckwerte für Mehrjahrespläne

Anhang II
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 10/08

... es oder nach Landesrecht zu einem geschützten Teil von Natur und Landschaft erklärt worden ist. Satz 1 gilt bis zur Unterschutzstellung auch für solche Gebiete, die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder als Europäische Vogelschutzgebiete benannt hat.



Drucksache 879/08 (Beschluss)

... - Meeresschutzgebiete präzise definiert und die Maßnahmen zur Überwachung an die Realität angepasst werden;



Drucksache 554/08 (Beschluss)

... Sachs, Artikel 74 Rdn. 52). Aber genau das ist hier der Fall, denn die bereitzustellenden Geodaten haben nur zu einem kleinen Teil Wirtschaftsbezug. Im Übrigen entstammen sie den verschiedensten öffentlichen Bereichen (Katasterdaten, öffentliche Infrastrukturdaten wie Verkehrsnetze, Boden, Koordinatenreferenzsysteme, geographische Daten, geologische Daten, Naturschutzgebiete, Umweltüberwachung, Trinkwasserschutzgebiete, Katastrophenschutz sowie der kommunalen Selbstverwaltung (Gebäudebestand § 4 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe o) der Gesundheitsfürsorge (Gesundheit und Sicherheit § 4 Abs. 4 Nr. 4 Buchstabe r) und der Daseinsvorsorge (§ 4 Abs. 4 Nr. 4 Buchstabe s) und sollen auch der breiten Öffentlichkeit einschließlich interessierten Verbänden (wie Umweltverbänden) zur Verfügung stehen.



Drucksache 123/1/07

... Dem Urteil des EuGH kann nicht entnommen werden, dass eine totale Abkehr vom bisherigen Projektbegriff erforderlich ist. Der EuGH erklärte lediglich die Nummer 11 Buchstaben b und c für nicht europarechtskonform, da es nach diesen Regelungen möglich ist, dass für Projekte außerhalb besonderer Schutzgebiete keine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, obwohl die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung der Schutzgebiete gegeben sei. Nummer 11 Buchstabe a wurde dagegen nicht bemängelt und sollte daher ohne die Beschränkung auf Vorhaben und Maßnahmen innerhalb von Schutzgebieten beibehalten werden, da sie im Gegensatz zu der sehr weit gefassten und dadurch unbestimmten Regelung im Entwurf besser vollziehbar ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 123/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 10 Abs. 1 Nr. 11 BNatSchG , Nr. 4 § 34 Abs. 1a BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 34 Abs. 1a BNatSchG

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 34 Abs. 1a Satz 1 BNatSchG

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a § 42 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 1 BNatSchG

6. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a § 42 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 1 BNatschG

7. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a § 42 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 BNatSchG ,

8. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 42 Abs. 4 Satz 3 BNatSchG

9. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 42 Abs. 4 Satz 3 BNatSchG

10. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 42 Abs. 4 Satz 4 - neu - BNatSchG

11. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 42 Abs. 5 BNatSchG

12. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 42 Abs. 5 BNatSchG

13. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 42 Abs. 5 Satz 2 und 5 BNatSchG

14. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 42 Abs. 5 Satz 3 Halbsatz 2 - neu - BNatSchG

15. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 42 Abs. 5 Satz 7 BNatSchG *

16. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c § 43 Abs. 8 Satz 1 BNatSchG

17. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c § 43 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG

Zu Artikel 1

18. a

19. b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

20. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c § 43 Abs. 8 Satz 4 - neu - BNatSchG

21. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c § 43 Abs. 8 Satz 4 BNatSchG

22. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 62 Satz 1 und 2 - neu - BNatSchG

23. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 62 Satz 3 - neu - BNatSchG

24. Zu Artikel 1 Nr. 13 - neu - § 69 Abs. 2a - neu - BNatSchG


 
 
 


Drucksache 123/07

... - für bestimmte Projekte außerhalb besonderer Schutzgebiete im Sinne des Artikels 4 Abs. 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 123/07




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 2
Änderung der Bundesartenschutzverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Ausgangslage

2. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Gender-Mainstreaming

V. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VI. Befristung

B. Einzelbegründungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 128/07 (Beschluss)

... " die europäischen Vogelschutzgebiete und die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung meint. Die Erheblichkeit einer Schädigung gebietsbezogen so zu definieren, dass ein dem Bestimmtheitserfordernis des Artikels 103 Abs. 2 GG genügender Straftatbestand formuliert werden kann, wäre fachlich sehr aufwendig und würde den Vollzug des Schutzgebietsmanagements erheblich verkomplizieren. Naturschutzfachliche Einschätzungen, für die gewisse Unschärfen hinnehmbar sind, müssten in einem Gesetz, einer Verordnung oder zumindest einem Bescheid genau quantifiziert werden. Alternativ müssten Tätigkeiten, die der täglichen Wirtschaftsweise der ordnungsgemäßen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zuzurechnen sind, unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden, was mit dem Leitbild einer freien Land- und Forstwirtschaft nicht vereinbar wäre. Für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bietet die Richtlinie



Drucksache 947/07

... J. in der Erwägung, dass die Weiterbehandlung von Petitionen gegen größere Infrastrukturprojekte die Notwendigkeit deutlich gemacht hat, dass die Kommission die Einhaltung der Habitat-Richtlinie durch die Mitgliedstaaten entschlossener überwachen sollte, insbesondere in Fällen, in denen Artikel 6 Absatz 4 dieser Richtlinie nicht angewandt wird und Schutzgebiete nicht erhalten werden, obwohl Alternativen vorhanden sind für die betreffenden Vorhaben, die laut den besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten ein im Rahmen der Habitat-Richtlinie oder der Richtlinie des Rates

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 947/07




Entschließung

Europäisches Parlament Plenarsitzungsdokument

Bericht

Entwurf

Begründung

3 Einführung

Das Recht, Petitionen einzureichen

Beziehungen zur Kommission

Der Petitionsausschuss und der Europäische Bürgerbeauftragte

Beziehungen zum Rat und zu den Mitgliedstaaten

E -Petitionen

3 Informationsreisen

Schlussfolgerungen

Anlage I
Beim Europäischen Parlament eingegangene Petitionen

Anlage II
Statistiken der 2006 eingegangenen Petitionen, aufgeschlüsselt nach Sprachen

ANLAGE III Beim Ausschuss eingegangene Korrespondenz

Anlage IV
2006 im Ausschuss erörterte Petitionen (A-Punkte)

Ergebnis der Schlussabstimmung im Ausschuss


 
 
 


Drucksache 768/07 (Beschluss)

... 1. Wichtige Zielsetzung ist es, die europäischen Schutzgebiete nach einem einheitlichen Verfahren festzusetzen und das ökologische Netzwerk "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 768/07 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Das europäische Naturschutzrecht evaluieren und zukunftsfähig ausgestalten


 
 
 


Drucksache 128/1/07

... -Richtlinie auszuweisenden besonderen Schutzgebiete sind; wären darunter nur die im Sinne des Anhangs I der FFH-Richtlinie beziehungsweise die nach Artikel 4 Abs. 1 und 2 der

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Drucksache 128/1/07




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 181/07

... 16. fordert die Kommission auf, ihr Augenmerk auf die rasche Durchführung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und damit zusammenhängender Abkommen zu richten, insbesondere des Arbeitsprogramms zu Schutzgebieten, das ein wirksames Instrument zur Verhinderung der weiteren Vernichtung oder Schädigung von Wald- und Meeresökosystemen im pazifischen Raum ist;



Drucksache 888/07

... 30. ist der Auffassung, dass die Abgrenzung von Gebieten, insbesondere Trinkwasserschutzgebieten, in denen Pestizide nur geringfügig oder überhaupt nicht angewendet werden dürfen, sowie der verstärkte Schutz der Meeresumwelt vor der Verseuchung mit Pestiziden notwendig sind, um eine ungewollte Exposition zu vermeiden fordert die Einrichtung ausreichend großer "



Drucksache 797/07

... Die Kommission wird ein Übereinkommen über die Durchführung von UNCLOS17 in Bezug auf die biologische Vielfalt der Meere in Gebieten, die nicht unter einzelstaatlicher Gerichtsbarkeit stehen, vorschlagen und auf den erfolgreichen Abschluss der internationalen Verhandlungen über Meeresschutzgebiete auf hoher See hinarbeiten.



Drucksache 241/07

... Ein anderes Beispiel für MBI ist das Habitat-Banking, ein Handelsinstrument, das zuerst in den USA (in diesem Fall Wetland-Banking) im Zusammenhang mit Haftungsregelungen entwickelt worden ist. Solche Systeme wandeln Umwelthaftung in handelbare Vermögenswerte um und verändern auf diese Weise Anreizstrukturen und Verhalten durch Übertragung von Eigentumsrechten und Schaffung von Märkten. Spezielle Gesellschaften schaffen Feuchtland und verkaufen dann entsprechende Guthaben an Erschließer. Damit wird gewährleistet, dass Umweltziele eingehalten werden, ohne dass sich der Gesamtwert netto verringert, während gleichzeitig ein Wettbewerb zwischen Unternehmen entsteht, die kostenwirksam neue Feuchtgebiete schaffen. Genau wie handelbare Genehmigungen ganz allgemein helfen solche Systeme, Erhaltungsziele in die allgemeine Unternehmenskultur einfließen zu lassen und Widerstände der Unternehmen zu überwinden. Ausgleichsmaßnahmen für Lebensräume müssen aber gesichert werden, und es muss Messkriterien dafür geben. Wenn es sich um Schutzgebiete handelt, dürfen Ausgleichsmaßnahmen für den Verlust von Lebensraum nur letztes Mittel sein.

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Drucksache 241/07




Grünbuch Marktwirtschaftliche Instrumente für umweltpolitische und damit verbundene politische Ziele Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. Anwendung marktwirtschaftlicher Instrumente in der Politik der Gemeinschaft

2.1. Marktwirtschaftliche Instrumente als Mittel der Politik

2.2. Marktwirtschaftliche Instrumente im Rahmen der EU

2.3. Wachstum, Beschäftigung und eine saubere Umwelt – Gründe für ökologische Steuerreformen

2.4. Reform umweltschädlicher Subventionen

3. Optionen für die weitere Anwendung von MBI zur Beeinflussung des Energieverbrauchs

3.1. Erneuerung und Entwicklung der Richtlinie zur Energiebesteuerung

3.2. Interaktion der Energiebesteuerung mit anderen marktwirtschaftlichen Instrumenten, insbesondere dem EU-ETS

4. Optionen für die weitere Anwendung von MBI in der Umweltpolitik

4.1. Eindämmung der Umweltauswirkungen des Verkehrs

4.2. Einsatz von MBI gegen Verschmutzung und zur Ressourcenschonung

4.2.1. Wasser

4.2.2. Abfallmanagement

4.3. MBI zum Schutz der Artenvielfalt

4.4. Einsatz von MBI gegen Luftverschmutzung

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 535/07 (Beschluss)

... kann eine Naturschutzbehörde eine Verträglichkeitsprüfung für den beabsichtigten Anbau einer bereits behördlich genehmigten gentechnisch veränderten Pflanze vom anbauenden Landwirt verlangen. Die örtlichen Naturschutzbehörden erhalten dadurch ein Recht, den Anbau von zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen innerhalb oder angrenzend an ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes zu verbieten.



Drucksache 535/1/07

... kann eine Naturschutzbehörde eine Verträglichkeitsprüfung für den beabsichtigten Anbau einer bereits behördlich genehmigten gentechnisch veränderten Pflanze vom anbauenden Landwirt verlangen. Die örtlichen Naturschutzbehörden erhalten dadurch ein Recht, den Anbau von zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen innerhalb oder angrenzend an ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes zu verbieten.



Drucksache 733/07

... ), ohne dass künftig zwischen Projekten innerhalb und außerhalb besonderer Schutzgebiete unterschieden wird. Eine Verträglichkeitsprüfung kann in erforderlichen Fällen auch dann durchgeführt werden, wenn für ein Projekt nach anderen Rechtsvorschriften bisher keine Anzeige erforderlich war.



Drucksache 795/07

... /EG hat der europäische Gesetzgeber auf Unglücke im Metallerzbergbau in den Jahren 1998 in Aznalcóllar (Spanien) und 2000 in Baia Mare (Rumänien) reagiert. Bei diesen Unfällen sind infolge des Bruches von Begrenzungen von Bergbauabsetzteichen mit Schwermetallen belastete Aufbereitungsrückstände in benachbarte Gewässer gelangt, die zu erheblichen Verseuchungen des Flusses Guadiamar und des Doñana-Naturschutzgebietes in Spanien bzw. der Flüsse Theiß und Donau in den Anrainerstaaten führten. Die Richtlinie



Drucksache 768/07

... 1. Wichtige Zielsetzung ist es, die europäischen Schutzgebiete nach einem einheitlichen Verfahren festzusetzen und das ökologische Netzwerk "



Drucksache 365/06

... (3) Artikel 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 gilt nicht für einzelne Körper von Heimtieren, soweit diese auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder auf einem dem Tierhalter gehörenden Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, vergraben werden. Die Tierkörper dürfen nur so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 cm starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt sind. § 26 Abs. 2 Satz1, § 32b Abs. 2 Satz 1 und § 34 Abs. 2 Satz 1 des



Drucksache 414/1/06

... " als zentrales Element der EU zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in der mit der Kommission vereinbarten Form aufzubauen, zu unterhalten und langfristig zu bewahren. Ergänzend hierzu setzen die Länder heute schon in und außerhalb von Schutzgebieten eine Vielzahl weiterer Maßnahmen im Arten- und Biotopschutz um und tragen damit erheblich zum Schutz der biologischen Vielfalt bei. Hierfür wenden die Länder bereits erhebliche finanzielle Mittel auf.



Drucksache 462/1/06

... " dem Bund die Möglichkeit, in allgemeiner Form bundesweit verbindliche Grundsätze für den Schutz der Natur, insbesondere die Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes festzulegen. Nicht davon erfasst sind beispielsweise die Landschaftsplanung, die konkreten Voraussetzungen und Inhalte für die Ausweisung von Schutzgebieten, die gute fachliche Praxis für die Land- und Forstwirtschaft und die Mitwirkung der Naturschutzverbände.

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Drucksache 462/1/06




I. Der Bundesrat stellt die herausragende Bedeutung der Föderalismusreform für Deutschland fest.

II. Inhalt und Ziel der Änderungen des Grundgesetzes und der Regelungen des Begleitgesetzes

1. Zu Art. 22 Abs. 1 GG – Hauptstadt:

2. Zu Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GG - allgemeine Grundsätze des Naturschutzes:

3. Zu Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG – Statusrechte und Statuspflichten:

4. Zu Art. 84 Abs. 1 Satz 5 GG – Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung:

5. Zu Art. 91b GG – überregionale Forschungsförderung und internationale Leistungsvergleiche:

Zu Art. 91b Abs. 1 GG:

6. Zu Art. 104a Abs. 4 GG – neues Zustimmungsrecht:

7. Zu Art. 104a Abs. 6 GG – EU-Haftung:

Eckpunkte Ausführungsgesetz vgl. Art. 15 - Lastentragungsgesetz - des Föderalismusreform-Begleitgesetzes :

Haftung für legislatives Fehlverhalten:

Haftung für judikatives Fehlverhalten

Haftung für exekutives Fehlverhalten:

8. Zu Art. 104b Abs. 1 GG – Finanzhilfen:

9. Zu Art. 109 Abs. 5 GG - Nationaler Stabilitätspakt:

10. Zu Art. 143c GG – Finanzkompensation:

Zu Art. 143c Abs. 1 GG:

Zu den einzelnen Bereichen:

a Gemeinschaftsaufgabe

b Bildungsplanung

c Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden

d Wohnungsbauförderung

Zu Art. 143c Abs. 3 GG:

11. Dokumentation abweichenden Landesrechts

Anlage zu
Teil I Offene Themensammlung zu einer Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (2. Föderalismusreformstufe)


 
 
 


Drucksache 505/06

... Es ist beabsichtigt, bis 2021 einen guten Zustand der Meeresumwelt der EU zu erreichen, wobei das Prinzip einer ökosystemorientierten Raumordnung zugrunde gelegt wird. Ohne ein solches Konzept werden wir bald nicht mehr in der Lage sein, die zunehmenden und oft gegensätzlichen Nutzungen des Meeres zu regeln. Dabei kann es nötig werden, weitere Meeresschutzgebiete auszuweisen, die zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur raschen Herstellung eines nachhaltigen Niveaus der Fischereitätigkeit beitragen sollen.



Drucksache 54/06

... • Implementierung und Management von Natura 2000: bis 2006 eingerichtete Schutzgebiete (maritime Gebiete 2010); auszuweisende und effektiv bewirtschaftete Gebiete bis 2010 (maritime Gebiete 2012)

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Drucksache 54/06




Mitteilung

1. EIN Aktionsrahmen

2. den Wandel herbeiführen: Konzentration auf Schlüsselthemen

2.1. Klimawandel und saubere Energien

2.2. Gesundheit

2.3. Soziale Ausgrenzung, Demografie und Migration

2.4. Management der natürlichen Ressourcen

2.5. Nachhaltiger Verkehr

2.6. Globale Herausforderungen in Bezug auf Armut und Entwicklung

3. Ergebnisse

3.1. Wirksamere Folgemaßnahmen

3.2. Bessere Politikgestaltung

4. Fazit

2 Anhänge

Anhang 1
Erklärung über die Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung

3 Hauptziele

4 Umweltschutz

Sozialer Ausgleich und Zusammenhalt

Wirtschaftlicher Wohlstand

Unserer internationalen Verantwortung nachkommen

Leitprinzipien der Politik, Förderung und Schutz der Grundrechte

Gerechtigkeit innerhalb und zwischen den Generationen

Offene und demokratische Gesellschaft

Einbeziehung der Bürger

Einbeziehung der Unternehmen und Sozialpartner

politische Kohärenz und Governance

politische Integration

Einsatz der besten verfügbaren Kenntnisse

4 Vorsorgeprinzip

Den Verursacher haftbar machen

Anhang 2
Ziele, Vorgaben, Grundsätze und Massnahmen - Wie Fortschritte in Hinblick auf die Nachhaltigkeitsstrategie erreichen sind

1. Massnahmen gegen den Klimawandel

Allgemeines Ziel

Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft

2. FÖRDERUNG der Gesundheit - öffentliche Gesundheit

Allgemeines Ziel

Operationelle Ziele und Vorgaben

Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft

3. Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und Berücksichtigung demografischer Veränderungen

Allgemeines Ziel

Operationelle Ziele und Vorgaben

4. bessere Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

Allgemeines Ziel

Operationelle Ziele und Vorgaben

Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft

5. Nachhaltige Verkehrsgestaltung

Allgemeines Ziel

Operationelle Ziele und Vorgaben

6. Bekämpfung weltweiter Armut und Entwicklungsförderung

Allgemeine Ziele

Operationelle Ziele und Vorgaben

Maßnahmen in der Gegenwart und Zukunft

Anhang 3
Überprüfung der EU-Strategie der nachhaltigen Entwicklung 2005: Erste Bestandsaufnahme und künftige Leitlinien Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische (KOM (2005) 37)

2 Vorwort

Teil I
Nachhaltige Entwicklung - Was steht auf dem Spiel?

1. Einleitung

2. das EU-Konzept der nachhaltigen Entwicklung

3. Gründe für die Überprüfung

4. Bestandsaufnahme der Fortschritte

- Politik anders gestalten.

Kohärentere Politik

Ausbau der Methode der offenen Koordinierung

Preise und Anreize richtig gestalten

Investition in Wissenschaft und Technologie

Bürger und Unternehmen ansprechen und mobilisieren

- Nicht nachhaltige Trends

Klimaänderung und saubere Energie

Öffentliche Gesundheit

Armut und soziale Ausgrenzung

Alterung der Gesellschaft

Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen

Flächennutzung und Verkehr

Externe Aspekte der nachhaltigen Entwicklung

- Einhegen der Globalisierung

- Verbesserung der Governance auf globaler Ebene

- Entwicklungsfinanzierung

Teil II
Den Herausforderungen begegnen

5. Künftige Leitlinien

5.1. Bekräftigung der Grundprinzipien der Strategie der Europäischen Union für nachhaltige Entwicklung

5.2. Bekräftigung des neuen Konzepts für die Politikgestaltung und die politische Kohärenz

5.3. Weitere Konzentration auf die wichtigsten nicht nachhaltigen Trends

5.4. Festlegung von Zielen, Vorgaben und Etappen

5.5. Gewährleistung eines wirksamen Monitoring

5.6. Stärkung der Eigenverantwortung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Akteuren auf allen Ebenen

6. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 180/06

... Die Kompetenz für die Grundsätze des Naturschutzes gibt dem Bund die Möglichkeit, in allgemeiner Form bundesweit verbindliche Grundsätze für den Schutz der Natur, insbesondere die Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes festzulegen. Nicht davon erfasst sind beispielsweise die Landschaftsplanung, die konkreten Voraussetzungen und Inhalte für die Ausweisung von Schutzgebieten, die gute fachliche Praxis für die Land- und Forstwirtschaft und die Mitwirkung der Naturschutzverbände.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/06




Entschließung

3 I.

3 II.

1. Zu Art. 22 Abs. 1 GG - Hauptstadt:

2. Zu Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GG - Grundsätze des Naturschutzes:

3. Zu Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG - Statusrechte und Statuspflichten:

4. Zu Art. 84 Abs. 1 Satz 4 GG - Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung:

5. Zu Art. 91b GG - überregionale Forschungsförderung und internationale Leistungsvergleiche:

Zu Art. 91b Abs. 1 GG:

Zu Art. 91b Abs. 2 GG:

Zu Art. 91b Abs. 3 GG:

6. Zu Art. 104a Abs. 4 GG - neues Zustimmungsrecht:

7. Zu Art. 104a Abs. 6 GG - EU-Haftung:

Eckpunkte Ausführungsgesetz:

Haftung für legislatives Fehlverhalten:

Haftung für judikatives Fehlverhalten Verursacherprinzip

Haftung für exekutives Fehlverhalten:

8. Zu Art. 104b Abs. 1 Satz 2 GG - Ausschluss Finanzhilfen:

9. Zu Art. 109 Abs. 5 GG - Nationaler Stabilitätspakt:

10. Zu Art. 143c GG - Finanzkompensation:

Zu Art. 143c Abs. 1 GG:

Zu Art. 143c Abs. 3 GG:


 
 
 


Drucksache 288/06

... 5. vor Befreiungen von Verboten und Geboten zum Schutz von Naturschutzgebieten, Nationalparken, Biosphärenreservaten und sonstigen Schutzgebieten im Rahmen des § 33 Abs. 2,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 288/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Nummer 2

Zu Tabelle 3 der Anlage Richtwerte für das Verhältnis von Haupternteprodukten zu Nebenernteprodukten

Zu Artikel 2


Ergänzende Texte:

§ 1
des Pflanzenschutzgesetzes

§ 59
des Bundesnaturschutzgesetzes

§ 60
des Bundesnaturschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 462/06 (Beschluss)

... " dem Bund die Möglichkeit, in allgemeiner Form bundesweit verbindliche Grundsätze für den Schutz der Natur, insbesondere die Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes festzulegen. Nicht davon erfasst sind beispielsweise die Landschaftsplanung, die konkreten Voraussetzungen und Inhalte für die Ausweisung von Schutzgebieten, die gute fachliche Praxis für die Land- und Forstwirtschaft und die Mitwirkung der Naturschutzverbände.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 462/06 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c)

I. Der Bundesrat stellt die herausragende Bedeutung der Föderalismusreform für Deutschland fest.

II. Inhalt und Ziel der Änderungen des Grundgesetzes und der Regelungen des Begleitgesetzes

1. Zu Art. 22 Abs. 1 GG – Hauptstadt:

2. Zu Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GG - allgemeine Grundsätze des Naturschutzes:

3. Zu Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG – Statusrechte und Statuspflichten:

4. Zu Art. 84 Abs. 1 Satz 5 GG – Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung:

5. Zu Art. 91b GG – überregionale Forschungsförderung und internationale Leistungsvergleiche:

Zu Art. 91b Abs. 1 GG:

Zu Art. 91b Abs. 2 GG:

Zu Art. 91b Abs. 3 GG:

6. Zu Art. 104a Abs. 4 GG – neues Zustimmungsrecht:

7. Zu Art. 104a Abs. 6 GG – EU-Haftung:

Haftung für legislatives Fehlverhalten:

Haftung für judikatives Fehlverhalten

Haftung für exekutives Fehlverhalten:

8. Zu Art. 104b Abs. 1 GG – Finanzhilfen:

9. Zu Art. 109 Abs. 5 GG - Nationaler Stabilitätspakt:

10. Zu Art. 143c GG – Finanzkompensation:

Zu Art. 143c Abs. 1 GG:

Zu den einzelnen Bereichen:

a Gemeinschaftsaufgabe Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken

b Bildungsplanung

c Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden

d Wohnungsbauförderung

Zu Art. 143c Abs. 3 GG:

11. Dokumentation abweichenden Landesrechts

Anlage zu
Teil I Offene Themensammlung zu einer Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (2. Föderalismusreformstufe)


 
 
 


Drucksache 94/06

... /EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (ABl. EG (Nr.) L 103 S. 1), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 807/2003 des Rates vom 14. April 2003 (ABl. EG (Nr.) L 122 S. 36), oder 92/43 EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG (Nr.) L 206 S. 7), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 (ABl. EG (Nr.) L 284 S. 1), unter Schutz stehenden Gebietes, eines Nationalparks oder eines Naturschutzgebietes führen kann oder in der Schutzzone I oder II oder auf eine Länge von mehr als 3 km in der Schutzzone III eines Wasserschutzgebietes liegt,



Drucksache 58/06

... (c ) Beschreibung von Hochwasserprozessen und ihrer Empfindlichkeit gegenüber Veränderungen, einschließlich der Rolle von Überschwemmungsgebieten als natürliche Hochwasserschutzgebiete/Pufferstreifen und der aktuellen sowie zukünftigen Hochwasserabfuhr;



Drucksache 527/06 (Beschluss)

... Der Bundesrat spricht sich dafür aus, den gemäß Artikel 11 Buchstabe b des Vorschlags angesprochenen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in besonderen Schutzgebieten und anderen Gebieten gemäß den Artikeln 3 und 4 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 527/06 (Beschluss)




Zu Erwägungsgrund Nr. 7

Zu Artikel 1

Zu Artikel 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 9

Zu Artikel 11


 
 
 


Drucksache 414/06 (Beschluss)

... " als zentrales Element der EU zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in der mit der Kommission vereinbarten Form aufzubauen, zu unterhalten und langfristig zu bewahren. Ergänzend hierzu setzen die Länder heute schon in und außerhalb von Schutzgebieten eine Vielzahl weiterer Maßnahmen im Arten- und Biotopschutz um und tragen damit erheblich zum Schutz der biologischen Vielfalt bei. Hierfür wenden die Länder bereits erhebliche finanzielle Mittel auf.



Drucksache 261/06

... - Erhaltung der Artenvielfalt, Schutzgebiete und nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung der biologischen Ressourcen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 261/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Entwurf

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1

Titel I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 2

Artikel 3

Titel II
Politischer Dialog

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Titel III
Warenverkehr

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Titel IV
Bestimmungen über Handel und Investitionen

Kapitel I
Arbeitsbedingungen

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Kapitel II
Bedingungen für die Niederlassung

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Kapitel III
Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr zwischen der Gemeinschaft und der Republik Tadschikistan

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Kapitel IV
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35

Artikel 36

Artikel 37

Kapitel V
Laufende Zahlungen und Kapitalverkehr

Artikel 38

Kapitel VI
Schutz des geistigen und gewerblichen Eigentums

Artikel 39

Titel V
Zusammenarbeit im Bereich der Rechtsetzung

Artikel 40

Titel VI
Wirtschaftliche Zusammenarbeit

Artikel 41

Artikel 42
Zusammenarbeit im Bereich des Waren- und Dienstleistungsverkehrs

Artikel 43
Industrielle Zusammenarbeit

Artikel 44
Investitionsförderung und Investitionsschutz

Artikel 45
Öffentliches Beschaffungswesen

Artikel 46
Zusammenarbeit im Bereich Normen und Konformitätsbewertung

Artikel 47
Bergbauerzeugnisse und Rohstoffe

Artikel 48
Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie

Artikel 49
Bildung und Ausbildung

Artikel 50
Agrar- und Ernährungswirtschaft

Artikel 51
Energie

Artikel 52
Umwelt und Gesundheit

Artikel 53
Verkehr

Artikel 54
Elektronische Kommunikation und Postdienste

Artikel 55
Finanzdienstleistungen und Finanzinstitutionen

Artikel 56
Umstrukturierung von Unternehmen und Privatisierung

Artikel 57
Regionalentwicklung

Artikel 58
Zusammenarbeit im sozialen Bereich

Artikel 59
Tourismus

Artikel 60
Kleine und mittlere Unternehmen

Artikel 61
Information und Kommunikation

Artikel 62
Verbraucherschutz

Artikel 63
Zoll

Artikel 64
Zusammenarbeit im Bereich der Statistik

Artikel 65
Wirtschaftswissenschaften

Titel VII
Zusammenarbeit in Fragen der Demokratie und der Menschenrechte

Artikel 66

Titel VIII
Zusammenarbeit bei der Verhütung von Straftaten und bei der Verhütung und Bekämpfung der illegalen Einwanderung

Artikel 67

Artikel 68
Geldwäsche

Artikel 69
Bekämpfung des Drogenmissbrauchs

Artikel 70
Zusammenarbeit im Bereich der Migration

Artikel 71
Bekämpfung des Terrorismus

Titel IX
Kulturelle Zusammenarbeit

Artikel 72

Titel X
Finanzielle Zusammenarbeit

Artikel 73

Artikel 74

Artikel 75

Artikel 76

Titel XI
Institutionelle, Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 77

Artikel 78

Artikel 79

Artikel 80

Artikel 81

Artikel 82

Artikel 83

Artikel 84

Artikel 85

Artikel 86

Artikel 87

Artikel 88

Artikel 89

Artikel 90

Artikel 91

Artikel 92

Artikel 93

Artikel 94

Artikel 95

Artikel 96

Artikel 97

Artikel 98

Artikel 99

Artikel 100

Artikel 101

Liste der Anhänge und Protokolle

Anhang I

Anhang II
Vorbehalte der Gemeinschaft nach Artikel 21 Absatz 2

3 Bergbau

3 Fischerei

Erwerb von Immobilien

Berufliche Dienstleistungen

3 Landwirtschaft

Dienstleistungen von Nachrichtenagenturen

Anhang III

A. Alle Versicherungsdienstleistungen und versicherungsbezogene Dienstleistungen

B. Bank- und sonstige Finanzdienstleistungen ausgenommen Versicherungsdienstleistungen

Anhang IV
Übereinkünfte über geistiges und gewerbliches Eigentum nach Artikel 39

Protokoll
über gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Amtshilfe auf Ersuchen

Artikel 4
Amtshilfe ohne Ersuchen

Artikel 5
Zustellung/Bekanntgabe

Artikel 6
Form und Inhalt der Amtshilfeersuchen

Artikel 7
Erledigung der Amtshilfeersuchen

Artikel 8
Form der Auskunftserteilung

Artikel 9
Ausnahmen von der Verpflichtung zur Amtshilfe

Artikel 10
Informationsaustausch und Datenschutz

Artikel 11
Sachverständige und Zeugen

Artikel 12
Kosten der Amtshilfe

Artikel 13
Durchführung

Artikel 14
Andere Übereinkünfte

2 Schlussakte

Protokoll
über gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich.

Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Rückkehr und die Rückübernahme illegaler Einwanderer Artikel 70 des Abkommens

Briefwechsel zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Tadschikistan über die Niederlassung von Gesellschaften

A. Schreiben der Regierung Tadschikistans

B. Schreiben der Europäischen Gemeinschaft

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Präambel und Artikel 1

Titel I
Allgemeine Grundsätze (Artikel 2 und 3)

Titel II
Politischer Dialog (Artikel 4 bis 6)

Titel III
Warenverkehr (Artikel 7 bis 16)

a Zollfragen Artikel 7 bis 9

b Mengenmäßige Beschränkungen Artikel 10 , 14 und 15

c Handelspolitische Schutzmaßnahmen Artikel 11 und 12

Titel IV
Bestimmungen über Handel und Investitionen (Artikel 17 bis 39)

Kapitel I
Arbeitsbedingungen (Artikel 17 bis 19)

Kapitel II
Bedingungen für die Niederlassung und die Geschäftstätigkeit von Gesellschaften (Artikel 20 bis 26)

Kapitel III
Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr zwischen der Gemeinschaft und der Republik Tadschikistan (Artikel 27 bis 30)

Kapitel IV
Allgemeine Bestimmungen (Artikel 31 bis 37)

Kapitel V
Laufende Zahlungen und Kapitalverkehr (Artikel 38)

Kapitel VI
Schutz des geistigen und gewerblichen Eigentums (Artikel 39)

Titel V
Zusammenarbeit im Bereich der Rechtsetzung (Artikel 40)

Titel VI
Wirtschaftliche Zusammenarbeit (Artikel 41 bis 65)

Titel VII
Zusammenarbeit in Fragen der Demokratie und der Menschenrechte (Artikel 66)

Titel VIII
Zusammenarbeit bei der Verhütung von Straftaten und bei der Verhütung und Bekämpfung der illegalen Einwanderung (Artikel 67 bis 71)

Titel IX
Kulturelle Zusammenarbeit (Artikel 72)

Titel X
Finanzielle Zusammenarbeit (Artikel 73 bis 76)

Titel XI
Institutionelle, Allgemeine und Schlussbestimmungen (Artikel 77 bis 101)

III. Schlussakte


 
 
 


Drucksache 527/1/06

... Der Bundesrat spricht sich dafür aus, den gemäß Artikel 11 Buchstabe b des Vorschlags angesprochenen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in besonderen Schutzgebieten und anderen Gebieten gemäß den Artikeln 3 und 4 der RL

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 527/1/06




2. Zu Erwägungsgrund Nr. 7

Zu Artikeln 1

5. Zu Artikel 4 Abs. 3

6. Zu Artikel 7

7. Zu Artikel 13

8. Zu Artikel 14

9. Zu Artikel 15

10. Zu Artikel 9

11. Zu Artikel 11 Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 94/1/06

... "Zum anderen sind die formulierten Kriterien nicht EG-rechtskonform, weil nicht anzunehmen ist, dass Vorhaben, die die Schwellenwerte nicht erreichen, unter keinen Umständen zu erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen führen können. Denkbar sind derartige Auswirkungen beispielsweise bei Straßenplanungen in naturschutzrechtlichen Schutzgebieten, auch wenn die Länge von vier Kilometern nicht erreicht wird. In diesen Fällen bedarf es zumindest einer Vorprüfung des Einzelfalls. Die (neue) Nummer 14.6 stellt insoweit keinen Auffangtatbestand da, weil sie nur Änderungen der Vorhaben, für die Schwellenwerte eingeführt werden sollen, erfasst. Neubauten bleiben außen vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/1/06




1. Zu Artikel 1 Buchstabe b § 73 Abs. 6 VwVfG

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 73 Abs. 6 VwVfG

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a § 74 Abs. 2 Satz 1 VwVfG

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 74 Abs. 3 Halbsatz 1 VwVfG

5. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG

6. Zu Artikel 2 § 15 und § 17 ROG

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

Zu Artikel 2

7. Zu Artikel 3 Nr. 2 Nr. 14.4, 14.5, 14.6 Anlage 1 UVPG

8. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 18c Nr. 3 - neu -, Artikel 5 § 17c Nr. 3 - neu -, Artikel 6 Nr. 4 § 14c Nr. 3 - neu -, Artikel 8 Nr. 5 § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 Unternummer 3 - neu -, Artikel 9 Nr. 1 § 2b Nr. 3 - neu -

9. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 18d AEG , Artikel 5 Nr. 3 § 17d FStrG , Artikel 6 Nr. 4 § 14d WaStrG und Artikel 9 Nr. 1 § 2c MBPlG

10. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 18e Abs. 2 Satz 1 AEG , Artikel 5 Nr. 3 § 17e Abs. 4 Satz 1 FStrG , Artikel 6 Nr. 4 § 14e Abs. 2 Satz 1 WaStrG , Artikel 9 Nr. 1 § 2d Abs. 2 Satz 1 MPlG

11. Zu Artikel 5 Nr. 3 § 17b Abs. 1 Nr. 1 FStrG

12. Zu Artikel 5 Nr. 3 § 17e Abs. 6 Satz 2 FStrG

13. Zu Artikel 8 Nr. 3 Buchstabe c § 8 Abs. 8 Satz 2 - neu - LuftVG

14. Zu Artikel 12 WHG


 
 
 


Drucksache 924/06

... -Richtlinie11 Meeresschutzgebiete auszuweisen, die besondere Bedeutung für die Wissenschaft oder die biologische Vielfalt haben oder die großen Belastungen ausgesetzt sind;

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Drucksache 924/06




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