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210 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schutzgründe"


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Drucksache 848/1/08

... Genügt der Darlehensgeber bei Vertragsschluss den gesetzlichen Informationspflichten nicht sieht der Gesetzentwurf gemäß § 494 Abs. 6 Satz 2 BGB-E allerdings nur für den Fall fehlender Angaben zu Sicherheiten vor, dass diese nicht gefordert werden können. Aus Verbraucherschutzgründen erscheint es jedoch geboten, dass in den Anwendungsbereich des § 494 Abs. 6 BGB-E - wie noch im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz vorgesehen - auch fehlende Angaben zu Zusatzleistungen aufgenommen werden. Da es sich bei Kredit- und Versicherungsvertrag rechtlich um zwei selbständige Verträge handelt ist anderenfalls zu befürchten, dass sich der Versicherungsgeber auf eine unter Nichteinhaltung der gesetzlichen Anforderungen an eine transparente Kostengestaltung getroffene Vereinbarung über die Zusatzleistung beruft.



Drucksache 239/08

... Für Sparer und Sparerinnen, die sich im Hinblick auf die Förderung mit Wohnungsbauprämie vertraglich gebunden haben, soll aus Vertrauensschutzgründen die Einschränkung der Prämienbegünstigung nicht gelten, wenn der Vertrag vor dem 1. Januar 2009 geschlossen wurde. Für Altverträge wird deshalb der bisherige Regelungsinhalt des Absatzes 2 weitgehend unverändert in den neuen Absatz 3 übernommen. Um zu verhindern, dass Vorratsverträge zum Zwecke des Erhalts der Prämienbegünstigung nach bisherigem Recht geschlossen werden, wird die Prämienbegünstigung davon abhängig gemacht, dass bis zum 31. Dezember 2008 zumindest ein Beitrag in Höhe der vertraglichen Regelsparrate geleistet wurde.



Drucksache 404/1/08

"Die Zuständigkeit einer Länderpolizei nach Satz 1 Nr. 2 ist auch dann nicht erkennbar, wenn und solange der räumliche Anknüpfungspunkt dem Bundeskriminalamt zwar bekannt geworden ist, aus zwingenden Quellenschutzgründen aber nicht weitergegeben werden darf."



Drucksache 766/08 (Beschluss)

... Auch für Geflügel, das schwerer als 15 kg ist, müssen aus Tierschutzgründen Mindestabmessungen für die Behältnisse vorgegeben sein.



Drucksache 9/08

... Das Gesetz führt die Pflicht ein, bei der Versorgung von neuen Gebäuden mit Wärme auf Erneuerbare Energien zurückzugreifen. Die Nutzungspflicht wird durch erweiterte Fördermaßnahmen insbesondere für eine sozialverträgliche Sanierung von Altbauten und durch eine Regelung flankiert, die es Gemeinden und Gemeindeverbänden erlaubt, den Anschluss an ein Wärmenetz auch aus Klimaschutzgründen vorzuschreiben.



Drucksache 827/08

... Der Aspekt der Betriebsgröße ist jedoch irrelevant für die Frage, ob für den Gläubiger ein Insolvenzrisiko besteht oder nicht. Bereits aus Gläubigerschutzgründen soll deshalb von dieser Ausnahmevorschrift kein Gebrauch gemacht werden.



Drucksache 463/08

... 4. erklärt sich besorgt über die Tendenz, den freien Zugang zu Rohstoffen in Drittländern durch handelsverzerrende Maßnahmen zu beschränken; erkennt jedoch das Recht von Staaten an, den Zugang zu ihren Rohstoffen aus Umweltschutzgründen oder zu dem Zweck zu beschränken, nötigenfalls gegen kritische Versorgungsengpässe vorzugehen; stellt fest, dass dieses Recht in Verbindung mit weiteren binnenwirtschaftlichen Maßnahmen ausgeübt werden muss;



Drucksache 38/1/08

... einsatzes nach sich. Dies ist aus Klimaschutzgründen sicher wünschenswert. Die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen einer derart starken Ausweitung der Produktion von Biokraftstoffen sind im Augenblick jedoch kaum absehbar. Vor allem die Agrarmärkte und die Landnutzung dürften von dieser Entwicklung tangiert sein.



Drucksache 692/08 (Beschluss)

... Die Verpflichtung zur Erstellung von Standardarbeitsanweisungen zum Töten von Nutztieren und damit zusammenhängenden Tätigkeiten sollte auf Betriebe und Unternehmer beschränkt werden, die wöchentlich mindestens 50 Großvieheinheiten schlachten bzw. die Arbeitskräfte bereitstellen, die Schlachttiere zuführen, betäuben oder entbluten. Solche Anweisungen sind beispielsweise in kleinen handwerklichen Metzgereien oder landwirtschaftlichen Betrieben entbehrlich, in denen Tiere im Einzelfall - auch aus Tierschutzgründen - getötet werden müssen.



Drucksache 923/5/08

... Diese Regelung schafft keine finanziellen Anreize zur Senkung der kraftfahrzeugbedingten Kohlendioxid-Emissionen, die aus Klimaschutzgründen dringend erforderlich wären.



Drucksache 692/1/08

... Die Verpflichtung zur Erstellung von Standardarbeitsanweisungen zum Töten von Nutztieren und damit zusammenhängenden Tätigkeiten sollte auf Betriebe und Unternehmer beschränkt werden, die wöchentlich mindestens 50 Großvieheinheiten schlachten bzw. die Arbeitskräfte bereitstellen, die Schlachttiere zuführen, betäuben oder entbluten. Solche Anweisungen sind beispielsweise in kleinen handwerklichen Metzgereien oder landwirtschaftlichen Betrieben entbehrlich, in denen Tiere im Einzelfall - auch aus Tierschutzgründen - getötet werden müssen.



Drucksache 860/1/08

... (3) Das Bundeskriminalamt ist zuständig zur Gefahrenabwehr, wenn bei ihm durch Tatsachen begründete Anhaltspunke für eine Länder übergreifende oder für eine nicht lokalisierbare Gefahr des internationalen Terrorismus vorliegen. Einer nicht lokalisierbaren Gefahr steht gleich, wenn und solange der räumliche Anknüpfungspunkt dem Bundeskriminalamt zwar bekannt gegeben worden ist, aus zwingenden Quellenschutzgründen aber nicht weitergegeben werden darf.



Drucksache 952/07

... 9. betont die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmern am Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), den Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen und der WTO und fordert die Kommission auf, eine Initiative zur Unterstützung dieses Ziels auszuarbeiten; fordert rasche Fortschritte bei der Überarbeitung der WTO-Definition für umweltfreundliche Waren und Dienstleistungen, besonders bei den Verhandlungen der laufenden Doha-Runde, empfiehlt als Ausgangspunkt jedoch eine Verknüpfung mit dem Klimawandel, um eine Einigung über die Beseitigung tariflicher und nichttariflicher Hemmnisse für umweltverträgliche Waren und Dienstleistungen zu erzielen, , welche die Verbreitung von Technologien mit niedrigen Kohlenstoffemissionen verhindern oder verlangsamen; fordert die Kommission auf, auf einen Konsens darüber hinzuarbeiten, dass den Sekretariaten von multilateralen Umweltschutzübereinkommen Beobachterstatus bei allen WTO-Treffen eingeräumt wird, die für die Angelegenheiten dieser Übereinkommen relevant sind; betont, dass zu einer dauerhaften Lösung zwangsläufig ein starkes politisches Signal gehört, mit dem eine sinnvolle Arbeitsteilung zwischen dem WTO-System und den Systemen der multilateralen Umweltübereinkommen nach Maßgabe von Kernkompetenzen anerkannt wird; ist davon überzeugt, dass die Zuständigkeiten des WTO-Ausschusses für Handel und Umwelt neu festgelegt werden müssen empfiehlt, dass eine Studie zur möglichen Änderung des WTO-Übereinkommens über die handelsbezogenen Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS) ausgearbeitet wird, um die Erteilung von Zwangslizenzen für Technologien, deren Anwendung aus Umweltschutzgründen notwendig ist, innerhalb eines Rahmens mit klaren und strengen Regeln zum Schutz des geistigen Eigentums, deren Umsetzung weltweit genau überwacht werden muss, zu ermöglichen;



Drucksache 718/07

... Da das bisherige Recht eine Übertragung nicht verbrauchter Ansprüche jeweils in das folgende Kalenderjahr vorsah, wird - aus Bestandsschutzgründen - eine Übertragung des im 1. Halbjahr 2008 nicht verbrauchten kalenderjährlichen Anspruchs in das 2. Halbjahr 2008 und gegebenenfalls vom Kalenderjahr 2008 in das Kalenderjahr 2009 ermöglicht.



Drucksache 666/07

... 269. In Einklang mit dieser Betrachtungsweise wurde davon ausgegangen, dass abgesehen von den in Artikel 28 genannten Gründen die Rechtshilfe nur in Ausnahmefällen aus Datenschutzgründen abgelehnt werden kann. Eine solche Situation könnte sich ergeben, wenn die Überlassung der von der ersuchenden Vertragspartei gewünschten speziellen Daten nach Abwägung der mit dem betreffenden Fall verbundenen wichtigen Interessen (öffentliche Interessen einschließlich der geordneten Rechtspflege einerseits und Datenschutzinteressen andererseits) Probleme aufwerfen würde, die so grundlegend sind, dass sie von der ersuchten Vertragspartei als unter den Ablehnungsgrund wesentliche Interessen fallend angesehen werden müssten. Eine umfassende, kategorische oder systematische Anwendung von Datenschutzgrundsätzen zur Versagung der Zusammenarbeit ist daher ausgeschlossen. Die Tatsache, dass die beteiligten Vertragsparteien unterschiedliche Datenschutzsysteme haben (z.B. dass die ersuchende Vertragspartei keine gleichgestellte spezielle Datenschutzbehörde hat) oder über unterschiedliche Möglichkeiten zum Schutz personenbezogener Daten verfügen (z.B. dass die ersuchende Vertragspartei andere Mittel als das Verfahren der Löschung benutzt, um die Privatheit oder die Richtigkeit der von den Strafverfolgungsbehörden entgegengenommenen personenbezogenen Daten zu schützen), stellt deshalb an sich keinen Ablehnungsgrund dar. Bevor sich die ersuchte Vertragspartei auf "



Drucksache 712/2/07

... Der Bundesrat setzt hohe Erwartungen in die künftige Rolle der Brennstoffzellen- und Wasserstoff-Technologie u. a. für einen kombinierten Einsatz mit Hochleistungsbatterien zur Entwicklung von emissionsfreien Antriebssystemen bei Kraftfahrzeugen. Hierbei ist der Einsatz von Diesel-Hybrid-Antriebssystemen so weiter zu entwickeln, dass ein Austausch des Dieselantriebs durch eine Brennstoffzelle perspektivisch zu einer ökologisch sinnvollen und wirtschaftlich vertretbaren Option für die weltweiten Klimaschutzanstrengungen wird. Vor diesem Hintergrund ermöglichen die Brennstoffzellen- und die Hybridtechnologie im komplementären Sinne substanzielle Strategien zur Weiterentwicklung der aus Klimaschutzgründen dringend benötigten elektrischen Antriebssysteme sowie der Speicherung und Verstetigung regenerativer Energie.



Drucksache 872/07

... ankäme. Hierdurch wird das Risiko des nicht prozesskostenhilfeberechtigten Nebenklägers, später einen Kostenerstattungsanspruch gegen einen mittellosen Verurteilten nicht durchsetzen zu können, oder im Falle des Freispruchs des Angeklagten nicht einmal zu erlangen, aus Opferschutzgründen vom Staat übernommen.



Drucksache 120/07

... Bachelor-Studium höchstens erreicht würde. Insgesamt stehen dann für alle Studiengangkombinationen höchstens 12 Semester Förderung zur Verfügung. Aus Vertrauensschutzgründen gilt die Neuregelung nur für Masterstudiengänge, die nach Inkrafttreten neu begonnen werden.



Drucksache 660/07

... Aus Tierschutzgründen ist es notwendig, nicht nur die Verwendung, sondern auch das Inverkehrbringen der Stalleinrichtungen zu regeln. Die Gefahr, dass Tierhaltern Stalleinrichtungen angeboten werden, die in Deutschland nicht verwendet werden dürfen und dann von Tierhaltern, beabsichtigt oder unbeabsichtigt gekauft und verwendet werden, ist nicht von der Hand zu weisen. Diese Gefahr kann dadurch minimiert werden, dass nur geprüfte und zugelassene Stalleinrichtungen in Verkehr gebracht werden dürfen.



Drucksache 414/07

... Greifbare Fortschritte auf dem Wege zu einem gemeinsamen Asylverfahren könnten auch dadurch erreicht werden, dass in das Gemeinsame Europäische Asylsystem ein einheitliches Verfahren für die Bearbeitung von Anträgen auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder auf subsidiären Schutz als obligatorisches Element aufgenommen wird. Zu beachten wären dabei Aspekte wie Geltungsbereich, Reihenfolge der Prüfung der verschiedenen Schutzgründe, Rechtsbehelfe sowie die notwendige Festlegung von Fristen oder Vorgaben für die Dauer des Asylverfahrens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 414/07




Grünbuch über das künftige Gemeinsame Europäische Asylsystem

1. Einleitung

2. Rechtsinstrumente

2.1. Bearbeitung von Asylanträgen

2.2. Aufnahmebedingungen für Asylsuchende

2.3. Gewährung von Schutz

2.4. Querschnittsthemen

2.4.1. Angemessene Reaktion auf Situationen besonderer Schutzwürdigkeit

2.4.2. Integration

2.4.3. Die Instrumente der zweiten Phase müssen umfassend sein

3. Durchführung - Begleitmaßnahmen

4. Solidarität und Lastenteilung

4.1. Geteilte Verantwortung

4.2. Finanzielle Solidarität

5. Externe Dimension der Asylproblematik

5.1. Unterstützung der Drittländer bei der Erhöhung des Schutzes

5.2. Wiederansiedlung

5.3. Steuerung gemischter Migrationsströme an den Außengrenzen

5.4. Die Rolle der EU als Global Player in Flüchtlingsfragen

6. Schlussfolgerung

Annex I Bibliography

I. European Council Conclusions

II. Legislative Instruments

A. Instruments establishing minimum standards

B. Dublin System

C. Financial Programmes

D. Legislative Proposals

E. Other

III. Commission Comunications and Staff Working Documents

IV. Studies

Annex II Asylum Statistics

New asylum applications

Decisions on asylum applications

New asylum applications by citizenship only data disaggregated by citizenship inlcuded

Refugee population of UNHCR regions


 
 
 


Drucksache 722/07

... Eine freiwillige Teilnahme Deutschlands an der IMO-Datenbank scheidet zum jetzigen Zeitpunkt aus Datenschutzgründen aus, die Weitergabe der in den Datenbanken der deutschen Schifffahrtsverwaltung vorhandenen Unternehmensdaten an die Lloyd’s Register-Fairplay Datenbank unterbleibt bis auf Weiteres.



Drucksache 87/07

... 2002 aus Klimaschutzgründen insbesondere als Gesamtanforderung bei Neubauten eingeführte Kriterium des Primärenergiebedarfs wird von den beteiligten Kreisen nicht mehr in Frage gestellt. Über die im Rahmen der Gesamtberechnung zu verwendenden so genannten Primärenergiefaktoren für die verschiedenen Heizungs- und Warmwasserversorgungssysteme werden wesentliche Aspekte der Energieverluste auch der sog. Vorketten, also insbesondere der Umwandlung und Verteilung der verschiedenen Energieträger angemessen berücksichtigt. Auch die erst später (Dezember 2002) erlassene EG-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden geht von einer ganzheitlichen energetischen Betrachtung der Gebäude aus, für die der primärenergetische Ansatz sinnvoll ist.



Drucksache 415/1/07

... 4. [Der Bundesrat gibt jedoch zu bedenken], dass {längst} nicht bei allen subsidiär Schutzberechtigten im Hinblick auf die teilweise nur vorübergehenden Schutzgründe ein Bedarf an einem dauerhaften Bleiberecht, zumal verbunden mit einer umfassenden Mobilitätsberechtigung, besteht. Die Rechtslage in Deutschland trägt dem mit der frühestens nach sieben Jahren bestehenden Möglichkeit (Ermessensentscheidung) der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis Rechnung (§ 26 Abs. 4



Drucksache 550/07

... Die nochmalige Befassung des Gerichts ist aus Kindesschutzgründen sinnvoll. Entgegen vorgebrachter Bedenken soll die Einführung dieser Überprüfungspflicht nicht zu einer "



Drucksache 415/07 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat gibt jedoch zu bedenken, dass längst nicht bei allen subsidiär Schutzberechtigten im Hinblick auf die teilweise nur vorübergehenden Schutzgründe ein Bedarf an einem dauerhaften Bleiberecht, zumal verbunden mit Ansatzes gerechtfertigt ist, bei Aufenthalt im Schutz gewährenden Mitgliedstaat den international Schutzberechtigten die Privilegien künftig sowohl nach der Daueraufenthalt-Richtlinie als auch nach der bestehenden Qualifikations-Richtlinie zuzubilligen.



Drucksache 308/06

... Durch die Regelung in Absatz 1 wird klar gestellt, dass Samen zu Zwecken der Besamung nur durch einen eingeschränkten Personenkreis verwendet werden darf. Die Einschränkung auf Personen, die den Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation erbracht haben, ist aus Tierschutzgründen und zur Gewährleistung der Tiergesundheit beizubehalten. Die Einschränkung, dass diese Personen den Samen jeweils nur im Auftrag von Besamungsstationen oder Samendepots verwenden dürfen, ist erforderlich, um eine durchgängige Rückverfolgbarkeit des Samens anhand der bei den Besamungsstationen und Samendepots geführten Aufzeichnungen sicherzustellen. Diese Vorschriften schränken die Möglichkeit nicht ein, dass Tierärzte, Fachagrarwirte für Besamungswesen oder Besamungsbeauftragte Besamungen mit Samen verschiedener Besamungseinrichtungen durchführen. Tierärzte, die über als Samendepot zugelassene Einrichtungen verfügen, können Samen in Verantwortung ihres eigenen Samendepots abgeben und verwenden.



Drucksache 572/06 (Beschluss)

... Im Übrigen sind die Beeinträchtigungen durch den Impfvorgang auch aus Tierschutzgründen auf das notwendige Maß zu begrenzen.



Drucksache 707/06 (Beschluss)

... Die Versicherer trifft zwar nicht die gleiche europarechtliche Pflicht wie die Versicherungsvermittler. Aus Verbraucherschutzgründen können ihre Pflichten jedoch nicht hinter denen der Vermittler zurückstehen.



Drucksache 161/06

... " des Forschungsrates Kältetechnik e.V. und auf Erfahrungen aus anderen EG-Mitgliedstaaten zu Emissionsobergrenzen, die durch die Umsetzung von geeigneten Maßnahmen (Wartung, Sachkunde etc.) realisiert wurden. Ob die nach Absatz 3 Satz 1 maximal zulässige Emissionsmenge überschritten wurde, kann anhand der zu dokumentierenden Nachfüllmengen überprüft werden. Absatz 3 Sätze 2 und 3 regeln Ausnahmen von der Verpflichtung gemäß Absatz 3 Satz 1. Absatz 3 Satz 3 trägt den besonderen Bedingungen Rechnung, unter denen Klimaanlagen im Steinkohletiefbergbau aufgestellt und betrieben werden. Da an den Aufstellungsorten aus Brand- und Explosionsschutzgründen nicht geschweißt werden darf, resultiert dies häufig in höheren Kältemittelverlustraten. Diese ergeben sich auch daraus, dass untertägige Kältemaschinen mit höheren Kondensationsdrücken (Kältemitteldrücken) betrieben werden müssen. Unbeschadet der Regelung in Absatz 3 Satz 3 gelten für Klimaanlagen im Steinkohletiefbergbau die Absätze 1 und 2 des § 4.



Drucksache 4/06

... Durch die Aufhebung der Verpflichtung, der Verarbeitung von Altölen durch Aufbereitung Vorrang zu geben, ist es aber nunmehr Aufgabe der Mitgliedstaaten festzulegen, welche speziellen Technologien aus Umweltschutzgründen Vorrang erhalten sollen.



Drucksache 866/06

... " von Fonds und anderen Finanzinstrumenten an institutionelle Anleger und andere in Frage kommende Gegenparteien behindern. Für die nationalen Regulierungsbehörden bestehen keinerlei zwingende Anlegerschutzgründe, um sich in Finanzgeschäfte einzumischen, die professionelle Anleger betreffen, die die mit einer Anlage verbundenen Risiken kennen. Die Kommission wird an der Liberalisierung grenzübergreifender Geschäfte zwischen designierten Gegenparteien arbeiten, sofern sich diese innerhalb der Grenzen eines gemeinsamen Systems von "



Drucksache 73/06

... 1. Ein Großteil der im internationalen Transport beförderten Tiere ist für die Schlachtung im Empfängerland bestimmt. Für diese Tiere erkennen die Vertragsparteien des Übereinkommens ETS 65 anlässlich einer Multilateralen Konsultation (nachstehend "die Vertragsparteien" genannt) an, dass es aus Tierschutzgründen ideal wäre, diese Transporte auf das Fleisch von Schlachtkörpern zu beschränken und so sicherzustellen dass die Tiere im Ursprungsland geschlachtet werden.



Drucksache 909/06

Umweltschutzgründen durch unmittelbar geltende Rechtsvorschriften der



Drucksache 623/06

... ") und aus Verbraucherschutzgründen soll es insgesamt, also unabhängig vom Vorliegen einer besondere Rechtsprüfung, unter Erlaubnisvorbehalt stehen, soweit eine wirtschaftlich fremde Forderung eingezogen wird, bei der das Ausfallrisiko letztlich beim ursprünglichen Forderungsinhaber verbleibt (vgl. Begründung zu Artikel 1 § 2 Absatz 2).



Drucksache 707/1/06

... Die Versicherer trifft zwar nicht die gleiche europarechtliche Pflicht wie die Versicherungsvermittler. Aus Verbraucherschutzgründen können ihre Pflichten jedoch nicht hinter denen der Vermittler zurückstehen.



Drucksache 935/06

... Die Vorschrift fasst sämtliche Übergangsregelungen in einem Paragraphen zusammen. Abs. 1 entspricht § 28a Abs. 1 a.F. Die Nennung des § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 a.F. wurde als zeitlich überholt gestrichen. Abs. 2 Satz 1 gibt konkreter gefasst § 28a Abs. 2 a.F. wieder. Satz 2 ordnet für zwei Bestimmungen eine begrenzte Rückwirkung an, um vor allem Referenzmengen-Änderungen, deren Bescheidung in Erwartung einer geänderten und der jeweiligen Situation besser angepassten Regelung noch nicht erfolgt ist, nach den neuen Bestimmungen zu ermöglichen. Aus Vertrauensschutzgründen ist die Zustimmung sämtlicher an der jeweiligen Änderung beteiligten Personen Voraussetzung. Abs. 3 ordnet die Fortgeltung der mit der Verordnung vom 02.03.2006 (



Drucksache 572/2/06

... Im Übrigen sind die Beeinträchtigungen durch den Impfvorgang auch aus Tierschutzgründen auf das notwendige Maß zu begrenzen.



Drucksache 866/1/06

... " für Verwaltungsgesellschaften vorgeschlagen. Zur Förderung des Wettbewerbs sollten regulatorische Hemmnisse für die grenzüberschreitende Fondsauflegung und -verwaltung ausgeräumt werden, soweit ihre Aufrechterhaltung nicht aus Aufsichts- oder Anlegerschutzgründen erforderlich ist.



Drucksache 194/1/05

... Die Norm dient also dazu, dem Bund statistische Daten für einen Bereich zu verschaffen, in dem er im Verwaltungsvollzug nicht zuständig ist. Dazu besteht keine Veranlassung. Der Bund ist in diesem Bereich nur zu einer Rahmengesetzgebung befugt. Die vorliegende Regelung des § 13 geht über diese Kompetenz hinaus. Im Übrigen ist eine Bilanzierung der land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen nach Hauptnutzungs- und Kulturarten unter ökonomischen Aspekten nicht leistbar und hätte ohne Relation zu den Schutzgründen auch keine Aussagekraft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/1/05




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zur Überschrift des Gesetzentwurfs

3. Zur Überschrift des Gesetzentwurfs

4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1

5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1

6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a

7. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 3

8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 7

9. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 Satz l

10. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3, § 18 Abs. 3 Satz 3 - neu -

11. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Nr. 1

12. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz l

13. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

14. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5

15. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 3

16. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1

17. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c,

19. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c

20. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2

21. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 2

22. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 4 Nr. 2

23. Zu Artikel 1 § 10

24. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2

25. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 3 und 5 UStatG

26. Zu Artikel 1 § 12

27. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 2 Satz l

28. Zu Artikel 1 § 13

29. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2

30. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 bis 14

31. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - und Satz 2

32. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 2 Satz 2 - neu -

33. Zu Artikel 1 § 14 Satz 1 und 2

34. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2

35. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2

36. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1

37. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 2 Satz 1 und 3

38. Zu Artikel 1 § 16

39. Zu Artikel 1 § 16 Buchstabe a

40. Zu Artikel 1 § 16 Buchstabe a

41. Zu Artikel 1 § 16 Nr. 1

42. Zu Artikel 1 § 16 Nr. 2

43. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 1

44. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 4

45. Zu Artikel 1 § 21 Nr. 2


 
 
 


Drucksache 361/1/05

... - Die Grundinformationen nach Anhang V für jeden Stoff sind gegenüber dem Verordnungsvorschlag um drei Parameter erweitert. Dies ist insbesondere aus Arbeitsschutz- und Umweltschutzgründen erforderlich.



Drucksache 89/05 (Beschluss)

... ohnehin nur für gekennzeichnete Quellen möglich ist und die Identifizierungsnummern aus Strahlenschutzgründen in aller Regel vom Hersteller aufgebracht werden müssen, der dann auch gleich eine eigene Nummer aufbringen kann. Eine Pflicht, Identifizierungsnummern des Bundesamtes für Strahlenschutz zu verwenden, besteht (auch für deutsche Hersteller) nicht. Außerdem ist nicht ersichtlich, warum die Regelung auf das Verbringen aus einem Nicht-Mitgliedstaat beschränkt ist und an ein Genehmigungserfordernis geknüpft ist. Sollte ein Importeur für eine aus einem Mitgliedstaat zu verbringende Quelle, die aus irgendeinem Grund noch keine Identifizierungsnummer verfügt, eine solche benötigen, sollte er sich ebenfalls an das Bundesamt für Strahlenschutz wenden können.



Drucksache 286/1/05

... Die Richtlinie erlaubt eine solche Ausnahmeregelung für Ältere, wenn dies durch ein legitimes Ziel, wie z.B. die Beschäftigungs- bzw. Arbeitsmarktpolitik, gerechtfertigt ist, und wenn die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind. Gewisse Zweifel könnten an der Erforderlichkeit der dt. Ausnahmeregelung bestehen, weil die im Gesetz daneben vorgesehene Möglichkeit, gegen Abfindung auf Kündigungsschutzgründe zu verzichten, als milderes Mittel angesehen werden könnte, weil hier der Arbeitnehmer zumindest eine Gegenleistung für seinen unsicheren sozialen Status erhält. Im Ergebnis muss es aber dem nationalen Gesetzgeber möglich sein, gleichsam verschiedene Regelungen auszuprobieren. Indes kann nicht ausgeschlossen werden, dass der EuGH die Richtlinie abweichend auslegt und entsprechende Regelungen des dt. Rechts verwirft.



Drucksache 252/05 (Beschluss)

... Bislang fallen Fahrzeuge, die beseitigungspflichtige Rohmaterialien von den Schlachthöfen zu den Tierkörperbeseitigungsanlagen transportieren, unter diese Ausnahmeregelung unabhängig von der zurückzulegenden Wegstrecke. Da die Entsorgung jedoch mittlerweile europaweit erfolgt und das Fahrpersonal dieser Fahrzeuge vergleichbaren Belastungen wie das Fahrpersonal im allgemeinen Güterverkehr unterliegt, ist eine unbegrenzte Ausnahme für diese Transporte heute nicht mehr zeitgemäß und aus Arbeitsschutzgründen nicht mehr vertretbar. Daher sollte die Ausnahmeregelung auf Fahrzeuge beschränkt werden, die im Umkreis von 50 km vom Standort eingesetzt werden.



Drucksache 19/05

... 1.4 Beschreibung der bisherigen Maßnahmen zur Verminderung des Fluglärms: z.B. Angaben über den Landesentwicklungsplan und Raumordnung, Lärmschutzbereiche und Schallschutzprogramme, Betriebsverfahren wie PANOPS, Betriebsbeschränkungen z.B. durch Festlegung von Lärmhöchstwerten, Einschränkung / Verbot nächtlicher Starts und Landungen, Lärmgebühren, Bevorzugungen bestimmter Start- und Landebahnen, Bevorzugung / Einhaltung bestimmter Strecken aus Lärmschutzgründen, Lärmüberwachung.



Drucksache 194/05 (Beschluss)

... Die Norm dient also dazu, dem Bund statistische Daten für einen Bereich zu verschaffen, in dem er im Verwaltungsvollzug nicht zuständig ist. Dazu besteht keine Veranlassung. Der Bund ist in diesem Bereich nur zu einer Rahmengesetzgebung befugt. Die vorliegende Regelung des § 13 geht über diese Kompetenz hinaus. Im Übrigen ist eine Bilanzierung der land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen nach Hauptnutzungs- und Kulturarten unter ökonomischen Aspekten nicht leistbar und hätte ohne Relation zu den Schutzgründen auch keine Aussagekraft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/05 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zur Überschrift des Gesetzentwurfs

3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1

4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a

5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 3

7. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 Satz 1

8. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3, § 18 Abs. 3 Satz 3 - neu -

9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 1

10. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

11. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5

12. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 3

13. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 und 2

14. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 4 Nr. 2

15. Zu Artikel 1 § 10

16. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2

17. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 3 und 5 UStatG

18. Zu Artikel 1 § 12

19. Zu Artikel 1 § 13

20. Zu Artikel 1 § 14 Satz 1 und 2

21. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2

22. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1

23. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 2 Satz 1 und 3

24. Zu Artikel 1 § 16

25. Zu Artikel 1 § 16 Buchstabe a

26. Zu Artikel 1 § 16 Nr. 1

27. Zu Artikel 1 § 16 Nr. 2

28. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 1

29. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 4

30. Zu Artikel 1 § 21 Nr. 2


 
 
 


Drucksache 286/05 (Beschluss)

... Gewisse Zweifel könnten an der Erforderlichkeit der dt. Ausnahmeregelung bestehen, weil die im Gesetz daneben vorgesehene Möglichkeit, gegen Abfindung auf Kündigungsschutzgründe zu verzichten, als milderes Mittel angesehen werden könnte, weil hier der Arbeitnehmer zumindest eine Gegenleistung für seinen unsicheren sozialen Status erhält. Im Ergebnis muss es aber dem nationalen Gesetzgeber möglich sein, gleichsam verschiedene Regelungen auszuprobieren. Indes kann nicht ausgeschlossen werden, dass der EuGH die Richtlinie abweichend auslegt und entsprechende Regelungen des dt. Rechts verwirft.



Drucksache 252/1/05

... Bislang fallen Fahrzeuge, die beseitigungspflichtige Rohmaterialien von den Schlachthöfen zu den Tierkörperbeseitigungsanlagen transportieren, unter diese Ausnahmeregelung unabhängig von der zurückzulegenden Wegstrecke. Da die Entsorgung jedoch mittlerweile europaweit erfolgt und das Fahrpersonal dieser Fahrzeuge vergleichbaren Belastungen wie das Fahrpersonal im allgemeinen Güterverkehr unterliegt, ist eine unbegrenzte Ausnahme für diese Transporte heute nicht mehr zeitgemäß und aus Arbeitsschutzgründen nicht mehr vertretbar. Daher sollte die Ausnahmeregelung auf Fahrzeuge beschränkt werden, die im Umkreis von 50 km vom Standort eingesetzt werden.



Drucksache 655/05 (Beschluss)

... Die von der Bundesregierung vorgesehene Regelung würde in den bestehenden Spielhallen eine Erhöhung des Gesamtbestandes an Geldspielgeräten von bis zu 50 % erlauben. Eine so weitreichende Intensivierung der Spielmöglichkeiten ist aus Spielerschutzgründen und angesichts der nach wie vor bestehenden Suchtgefahren derartiger Spielgeräte nicht zu unterstützen. Demgegenüber ist eine maßvolle Anpassung der Begrenzung nicht zuletzt im Hinblick auf das im § 6a neu aufgenommene Verbot von "Fun-Games" ordnungsrechtlich vertretbar; sie sollte aber nicht über die den 1997 vom Bundesrat noch abgelehnten Vorschlag (BR-Drs. 843/97) hinausgehen, der eine Mindestfläche von zwölf Quadratmetern je Gerät und eine Höchstgrenze von zwölf Geräten vorsah.



Drucksache 89/1/05

... ohnehin nur für gekennzeichnete Quellen möglich ist und die Identifizierungsnummern aus Strahlenschutzgründen in aller Regel vom Hersteller aufgebracht werden müssen, der dann auch gleich eine eigene Nummer aufbringen kann. Eine Pflicht, Identifizierungsnummern des Bundesamtes für Strahlenschutz zu verwenden, besteht (auch für deutsche Hersteller) nicht. Außerdem ist nicht ersichtlich, warum die Regelung auf das Verbringen aus einem Nicht-Mitgliedstaat beschränkt ist und an ein Genehmigungserfordernis geknüpft ist. Sollte ein Importeur für eine aus einem Mitgliedstaat zu verbringende Quelle, die aus irgendeinem Grund noch keine Identifizierungsnummer verfügt, eine solche benötigen, sollte er sich ebenfalls an das Bundesamt für Strahlenschutz wenden können.



Drucksache 2/05 (Beschluss)

... Selbst wenn aus Datenschutzgründen die Daten aus dem Klageregister nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr zugänglich gemacht werden, muss ein interner Zugriff der Gerichte weiterhin möglich bleiben.



Drucksache 655/2/05

... Die von der Bundesregierung vorgesehene Regelung würde in den bestehenden Spielhallen eine Erhöhung des Gesamtbestandes an Geldspielgeräten von bis zu 50 % erlauben. Eine so weitreichende intensivierung der Spielmöglichkeiten ist aus Spielerschutzgründen und angesichts der nach wie vor bestehenden Suchtgefahren derartiger Spielgeräte nicht zu unterstützen. Demgegenüber ist eine maßvolle Anpassung der Begrenzung nicht zuletzt im Hinblick auf das im § 6a neu aufgenommene Verbot von "Fun-Games" ordnungsrechtlich vertretbar; sie sollte aber nicht über die den 1997 vom Bundesrat noch abgelehnten Vorschlag (BR-Drs. 843/97) hinausgehen, der eine Mindestfläche von zwölf Quadratmetern je Gerät und eine Höchstgrenze von zwölf Geräten vorsah.



Drucksache 2/1/05

... Selbst wenn aus Datenschutzgründen die Daten aus dem Klageregister nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr zugänglich gemacht werden, muss ein interner Zugriff der Gerichte weiterhin möglich bleiben.



Drucksache 361/4/05

... - Der Grunddatensatz nach Anhang V für jeden Stoff ist gegenüber dem Verordnungsvorschlag um drei Parameter erweitert. Dies ist insbesondere aus Arbeitsschutz- und Umweltschutzgründen erforderlich.



Drucksache 348/05

... Nach den in der EU früher durch Tierseuchen verursachten Krisen haben diese Ausbrüche in den Mitgliedstaaten weitere Kritik aus Tierschutzgründen, aber auch aus sozialen, wirtschaftlichen und Umwelterwägungen ausgelöst. Die Maßnahmen wurden in der Öffentlichkeit sehr negativ aufgenommen und ernsthaft kritisiert, insbesondere deren Durchführung bei bestimmten Vogelarten wie z.B. gefährdeten Arten oder Zucht- und Ziervögeln. Außerdem hat der Rechnungshof gegenüber der Kommission oft die wirtschaftlichen Auswirkungen der Massentötungen auf den Gemeinschaftshaushalt beanstandet.



Drucksache 688/1/04

... In dieser Untersuchung hat die DEVA, ausgehend von den Feldversuchen des Instituts für Wildtierforschung an der Tierärztlichen Hochschule Hannover die dynamischen und statischen Parameter tötungseffizienter Fangeisen ermittelt und dabei festgestellt, dass es wegen des offensichtlichen Zusammenhangs zwischen beiden Parametern zulässig ist, nur statistische Überprüfungen (Messung der Klemmkraft) vorzunehmen. Insoweit liegen bereits wissenschaftlich abgesicherte und fundierte Fakten vor, die gerade aus Tierschutzgründen ohne Tötungsversuche an lebenden Tieren erfolgt sind.



Drucksache 184/04

... Die Daten der Kataster- und Vermessungsverwaltung werden inzwischen nahezu flächendeckend digital verwaltet und - zumindest für bestimmte Nutzerkreise - auch verfügbar gemacht. Dazu dient im Liegenschaftskataster die „Automatisierte Liegenschaftskarte“ (ALK), das „Automatisierte Liegenschaftsbuch“ (ALB) und im Bereich der Landesvermessung das „Amtliche Topografisch-Kartografische Informationssystem“ (ATKIS). Über das Verfahren „LIKA online“ kann (in Hessen) das Karten- und Buchwerk genutzt werden. Registrierte Nutzer greifen über das Hessische Landesintranet zu und werden aus Datenschutzgründen und zur Rechnungsstellung protokolliert. Auch kann die Katasterund Vermessungsverwaltung, soweit ein berechtigtes Interesse vorliegt, Auskünfte über Eigentümer und Grundstücke nach verschiedenen Suchkriterien (z.B. Name des Eigentümers, Straße und Hausnummer) geben. Die Katasterverwaltung (in Hessen dreistufig aufgebaut) ressortiert beim Wirtschaftsministerium als oberste Kataster- und Landesvermessungsbehörde. Als obere Kataster- und Landesvermessungsbehörde fungiert das Hessische Landesvermessungsamt. Katasterämter sind als Untere Kataster- und Landesvermessungsbehörden bei den Landräten und Oberbürgermeistern eingerichtet. Die Einführung des elektronischen Grundbuchs bei den Amtsgerichten (flächendeckend in Hessen bis Ende 2004) und die damit verbundene Ablösung des bisher in Papierform geführten Grundbuchs bietet die Möglichkeit, die Bereiche Kataster und Grundbuch miteinander zu verschmelzen. Hiermit können folgende Ziele erreicht werden:



Drucksache 688/04 (Beschluss)

... 13. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, in die Richtlinie aufzunehmen, dass die humanen Fangmethoden bei Totschlagfallen mit den von der Deutschen Versuchs- und Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen e. V. (DEVA) auf Grundlage des Gutachtens "Untersuchung von jagdlichen Schlagfallen (Schlageisen) zur Feststellung ihrer physikalischen Kenngrößen für das sofortige Töten des zu fangenden Tieres und die Entwicklung von Prüfgeräten zur Überprüfung der Funktionssicherheit der Schlageisen" ermittelten Parametern als erfüllt gelten. In dieser Untersuchung hat die DEVA, ausgehend von den Feldversuchen des Instituts für Wildtierforschung an der Tierärztlichen Hochschule Hannover die dynamischen und statischen Parameter tötungseffizienter Fangeisen ermittelt und dabei festgestellt, dass es wegen des offensichtlichen Zusammenhangs zwischen beiden Parametern zulässig ist, nur statistische Überprüfungen (Messung der Klemmkraft) vorzunehmen. Insoweit liegen bereits wissenschaftlich abgesicherte und fundierte Fakten vor, die gerade aus Tierschutzgründen ohne Tötungsversuche an lebenden Tieren erfolgt sind.



Drucksache 688/04

... 13. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, in die Richtlinie aufzunehmen, dass die humanen Fangmethoden bei Totschlagfallen mit den von der Deutschen Versuchs- und Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen e. V. (DEVA) auf Grundlage des Gutachtens "Untersuchung von jagdlichen Schlagfallen (Schlageisen) zur Feststellung ihrer physikalischen Kenngrößen für das sofortige Töten des zu fangenden Tieres und die Entwicklung von Prüfgeräten zur Überprüfung der Funktionssicherheit der Schlageisen" ermittelten Parametern als erfüllt gelten. In dieser Untersuchung hat die DEVA, ausgehend von den Feldversuchen des Instituts für Wildtierforschung an der Tierärztlichen Hochschule Hannover die dynamischen und statischen Parameter tötungseffizienter Fangeisen ermittelt und dabei festgestellt, dass es wegen des offensichtlichen Zusammenhangs zwischen beiden Parametern zulässig ist, nur statistische Überprüfungen (Messung der Klemmkraft) vorzunehmen. Insoweit liegen bereits wissenschaftlich abgesicherte und fundierte Fakten vor, die gerade aus Tierschutzgründen ohne Tötungsversuche an lebenden Tieren erfolgt sind.



Drucksache 707/04

... Der Generalanwalt hat in seinen Schlussanträgen in zwei EuGH-Verfahren, in denen die deutschen Pfandpflichtregelungen auf dem Prüfstand stehen, die konkrete Umsetzung der Pfandpflichtregelungen in Deutschland beanstandet; sie seien Handelshemmnisse und Beschränkungen des Binnenmarktes, die nicht aus Umweltschutzgründen begründet werden könnten. Sollte dies durch die EuGH-Entscheidung, aber auch durch die eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission bestätigt werden, ist es Aufgabe der Bundesregierung, die notwendigen Schlussfolgerungen daraus zu ziehen und die Pfandpflichtregelungen der



Drucksache 184/04 (Beschluss)

... Die Daten der Kataster- und Vermessungsverwaltung werden inzwischen nahezu flächendeckend digital verwaltet und - zumindest für bestimmte Nutzerkreise - auch verfügbar gemacht. Dazu dient im Liegenschaftskataster die "Automatisierte Liegenschaftskarte" (ALK), das "Automatisierte Liegenschaftsbuch" (ALB) und im Bereich der Landesvermessung das "Amtliche Topografisch-Kartografische Informationssystem" (ATKIS). Über das Verfahren "LIKA online" kann (in Hessen) das Karten- und Buchwerk genutzt werden. Registrierte Nutzer greifen über das Hessische Landesintranet zu und werden aus Datenschutzgründen und zur Rechnungsstellung protokolliert. Auch kann die Kataster- und Vermessungsverwaltung, soweit ein berechtigtes Interesse vorliegt, Auskünfte über Eigentümer und Grundstücke nach verschiedenen Suchkriterien (z.B. Name des Eigentümers, Straße und Hausnummer) geben. Die Katasterverwaltung (in Hessen dreistufig aufgebaut) ressortiert beim Wirtschaftsministerium als oberste Kataster- und Landesvermessungsbehörde.



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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.