508 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Schwankungen"
Drucksache 123/11
... mit einem Druck von mehr als 16 bar, sondern darauf ab, dass die Gashochdruckleitungen auf einen solchen Betriebsdruck ausgelegt sind. Schwankungen beim Betrieb der Leitung sollen keine Auswirkung auf die Anwendbarkeit der Verordnung haben, weil dadurch die Rechtssicherheit gefährdet würde.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische
Verordnung
Verordnung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Allgemeine Anforderungen
§ 3 Anforderungen bei Errichtung
§ 4 Anforderungen beim Betrieb
§ 5 Verfahren zur Prüfung von Leitungsvorhaben
§ 6 Inbetriebnahme und Untersagung des Betriebs
§ 7 Druckabsenkung, Betriebseinstellung und Stilllegung
§ 8 Wesentliche Änderungen und Arbeiten an in Betrieb befindlichen Gashochdruckleitungen
§ 9 Auskunfts- und Anzeigepflicht
§ 10 Erneute und wiederkehrende Prüfungen von Gashochdruckleitungen
§ 11 Anerkennung von Sachverständigen2
§ 12 Voraussetzungen für die Anerkennung von Sachverständigen
§ 13 Nachweis der Qualifikation und Ausrüstung
§ 14 Nachweis der Zuverlässigkeit des Sachverständigen
§ 15 Übergangsvorschriften
§ 16 Anerkennung gleichwertiger Nachweise aus anderen Mitgliedstaaten
§ 17 Meldepflichten
§ 18 Anzeige der vorübergehenden grenzüberschreitenden Tätigkeit von Sachverständigen
§ 19 Ordnungswidrigkeiten
§ 20 Bestehende Gashochdruckleitungen
§ 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziele und Gegenstand
II. Ermächtigungsgrundlage und Geltungsbereich
III. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt:
1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder:
2. Sonstige Kosten
3. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1384: Verordnung über Gashochdruckleitungen
Drucksache 229/11
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung - RStruktFV )
... Absatz 3 regelt die Nacherhebung von rechnerischen Beitragsteilen, die im aktuellen Beitragsjahr aufgrund der Absätze 1 und 2 nicht erhoben werden konnten: In Höhe desjenigen Teiles des regulären Jahresbeitrags, der aufgrund der Zumutbarkeitsgrenze entfallen ist und der über den geleisteten Mindestbeitrag hinausgeht, ist der Jahresbeitrag nachzuerheben. Dadurch wird bezweckt, im Rahmen der gesetzten Grenzen die Höhe der jährlich zu leistenden Beiträge speziell bei denjenigen Instituten zu verstetigen, deren Jahresergebnisse hohe Schwankungen aufweisen. Die Hinzurechnung der Nacherhebungsbeiträge zum Jahresbeitrag findet nur statt, soweit durch Jahresbeitrag und hinzuzurechnendem Nacherhebungsbeitrag die Zumutbarkeitsgrenze im Jahr der Nacherhebung nicht überschritten wird. Die Pflicht zur Zahlung der nacherhobenen Beitragsanteile entsteht erst in dem Beitragsjahr, in dem die Zumutbarkeitsgrenze nicht bereits durch den Jahresbeitrag ausgeschöpft wird, und nur in dieser Höhe.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Jahresbeitrag
§ 2 Sonderbeiträge
§ 3 Zumutbarkeitsgrenze, Mindestbeitrag und Belastungsobergrenze
§ 4 Mitteilungspflichten
§ 5 Berichtspflichten bei Erreichen der Zielgröße, Aussetzung der Beiträge
§ 6 Fälligkeit der Beitragsforderungen, Säumniszuschläge, Beitreibung
§ 7 Festsetzungs- und Zahlungsverjährung
§ 8 Übergangsregelungen
§ 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Anlage 1 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1484: Verordnung über die Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 17. Februar 2011 zu der Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute
Drucksache 105/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28 /EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE)
... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Weiteren dafür Sorge zu tragen, zukünftige Investitionen und Arbeitsplätze nicht zu gefährden und die Innovationsfähigkeit der Solarbranche zu stärken. Dafür sind langfristige Planbarkeit und Kontinuität für Unternehmen und Kunden der Solarbranche zwingende Voraussetzung. Eine unterstützende Maßnahme wäre es, die Absenkung der Vergütungssätze nicht an einem bestimmten Zeitpunkt vorzunehmen, sondern sie zeitlich zu staffeln, um eine durchgehende und zeitnahe Anpassung an die jeweilige Marktentwicklung zu ermöglichen. Damit können zugleich Vorzieheffekte verhindert werden, die große Marktschwankungen zu Lasten der Unternehmen und Arbeitnehmern bewirken.
Drucksache 831/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energiefahrplan 2050 KOM (2011) 885 endg.
... e der zweiten und dritten Generation. Ferner müssen die vorhandenen Technologien verbessert werden, z.B. durch eine Vergrößerung der Offshore-Windturbinen und -Rotoren, um mehr Wind einzufangen, und durch bessere Fotovoltaikpanele, um die Sonnenergieausbeute zu erhöhen. Die Speichertechnologien sind weiterhin ein kritisches Element. Die Speicherung ist derzeit häufig teuerer als zusätzliche Übertragungskapazität und gasgestützte Reserveerzeugungskapazität, während die herkömmliche Wasserkraftspeicherung begrenzt ist. Effizienzsteigerungen bei ihrer Nutzung und wettbewerbsfähige Kosten setzen eine verbesserte Infrastruktur für die europaweite Integration voraus. Mit ausreichenden Verbindungskapazitäten und intelligenteren Netzen können Schwankungen der Wind- und der Solarstromerzeugung in einigen Gebieten auch durch erneuerbare Energien in anderen Gegenden Europas ausgeglichen werden, was den Bedarf an Speicher-, Reserve- und Grundlastkapazität verringern könnte.
1. Einleitung
2. Ein sicheres, Wettbewerbsfähiges dekarbonisiertes Energiesystem im Jahr 2050 ist möglich
Überblick über die Szenarios12
• Referenzszenario
• Aktuelle politische Initiativen API
Dekarbonisierungsszenarios siehe Abbildung 1
• Hohe Energieeffizienz
• Diversifizierte Versorgungstechnologien
• Hoher Anteil erneuerbarer Energien EE
• Verzögerte CCS-Technologie
• Geringer Kernenergieanteil
Verbindung zu globalen Klimaschutzmaßnahmen
3. Entwicklung von 2020 BIS 2050 - Herausforderungen Chancen
3.1. Umbau des Energiesystems
a Energieeinsparungen und Steuerung der Energienachfrage: eine gemeinsame Verantwortung
b Umstieg auf erneuerbare Energien
c Gas spielt beim Umbau eine Schlüsselrolle
d Wandel bei anderen fossilen Brennstoffen
e Die Kernenergie als wichtiger Faktor
f Intelligente Technologie, Speicherung und alternative Brennstoffe
3.2. Die Energiemärkte neu denken
a Neue Wege des Strommanagements
b Integration lokaler Ressourcen und zentralisierter Systeme
3.3. Mobilisierung von Investoren - ein einheitlicher und wirksamer Ansatz für Anreize im Energiesektor
3.4 Die Einbeziehung der Öffentlichkeit ist von entscheidender Bedeutung.
3.5 Förderung des Wandels auf internationaler Ebene
4. das weitere Vorgehen
Drucksache 51/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
... "Bei Einkünften aus Staaten mit schwankendem Geldwert und damit verbundenen erheblichen Kursänderungen ist entsprechend der Regelung in § 60a Absatz 1 Satz 2 zu verfahren. In diesen Fällen ist, sofern die Kursänderungen im Laufe des Kalenderjahres in einem gleichbleibenden Rahmen liegen, nach dem Ende des abgelaufenen Kalenderjahres bei der Feststellung der einkommensabhängigen Leistungen der durchschnittliche Kurs dieses Jahres zugrunde zu legen. In Fällen, in denen die Kurse während des Kalenderjahres größeren Schwankungen unterliegen, kann der durchschnittliche Kurs jeweils für einen größeren Zeitabschnitt ermittelt werden."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
§ 27e
§ 64b
§ 84a
§ 87
Artikel 2 Änderung der Verordnung zur Kriegsopferfürsorge
§ 1 51 Einschränkung der Leistung; Kürzung der Leistung.
Artikel 3 Änderung des Opferentschädigungsgesetzes
Artikel 4 Aufhebung der Auslandsversorgungsverordnung
Artikel 5 Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Artikel 6 Änderung weiterer Vorschriften
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzes
1. Angleichung der Höhe der Rentenleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz BVG in den neuen Ländern
2. Reform der Auslandsversorgung und -fürsorge
3. Vereinfachungen beim Berufsschadensausgleich
4. Änderungen im Bereich der Kriegsopferfürsorge
5. Sonstige Änderungen
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Gleichstellungspolitische Bedeutung
IV. Kosten- und Preiswirkungen
V. Finanzielle Auswirkungen
1. Gesetzliche Änderungen
2. Vollzugsaufwand
VI. Bürokratiekosten
1. Informationspflichten für die Wirtschaft
2. Informationspflichten der Bürgerinnen und Bürger
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 7
Drucksache 181/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über W ohnimmobilienkreditverträge KOM (2011) 142 endg.
... (21) Zur Gewährleistung größtmöglicher Transparenz und zur Verhinderung von Missbrauch infolge möglicher Interessenkonflikte bei der Inanspruchnahme der Dienste von Kreditvermittlern durch Verbraucher sollten Kreditvermittler der Pflicht unterliegen, vor der Erbringung ihrer Dienstleistungen bestimmte Informationen offenzulegen. Diese Offenlegungspflicht sollte sich auch auf Angaben zu ihrer Identität und ihren Verbindungen zu Kreditgebern erstrecken, z.B. dazu, ob sie Produkte eines breiten Spektrums von Kreditgebern oder lediglich einer begrenzten Anzahl von Kreditgebern in Betracht ziehen. Kreditvermittler, die nicht an einen Kreditgeber oder eine Kreditgebergruppe gebunden sind, sollten darüber hinaus den Verbrauchern Informationen über die von den Kreditgebern, für die sie arbeiten, zu zahlenden Provisionen sowie über etwaige Schwankungen ihrer Höhe offenlegen.
Drucksache 273/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Agrarpolitischer Bericht 2011 der Bundesregierung
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Umstellung des Agrarberichtes auf einen vierjährigen Rhythmus eine bessere Darstellung längerfristiger Entwicklungen und bedeutsamer Zusammenhänge im Bereich der Landwirtschaft und der ländlichen Räume ermöglicht. Die mehrjährige Dokumentation erleichtert auch eine bessere Darstellung der Lage der Landwirtschaft, insbesondere was die starken Schwankungen der landwirtschaftlichen Buchführungsergebnisse betrifft.
Drucksache 153/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung - OGewV )
... Wie bei den Fischen empfehlen sich für eine interannuelle hydrologische und Witterungsschwankungen ausgleichende Wertung drei Untersuchungsjahre innerhalb der sechs Jahre des jeweiligen Bewirtschaftungszyklus.
Drucksache 590/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa KOM (2011) 571 endg.; Ratsdok. 14632/11
... Im Laufe des 20. Jahrhunderts hat sich der weltweite Verbrauch von fossilen Brennstoffen verzwölffacht. Der Abbau von Bodenschätzen ist um den Faktor 34 gestiegen. In der EU verbrauchen wir heutzutage jährlich 16 Tonnen Werkstoffe pro Person, davon werden 6 Tonnen zu Abfall und die Hälfte endet auf einer Deponie. Trends deuten jedoch darauf hin, dass die Zeit der im Überfluss vorhandenen und preisgünstigen Ressourcen vorüber ist. Die Unternehmen müssen immer höhere Preise für unverzichtbare Rohstoffe und Mineralien zahlen, ihre Knappheit und die starken Preisschwankungen schaden der Wirtschaft. Quellen von Mineralien, Metallen und Energieträgern sowie Fischbestände, Holz, Wasser, fruchtbare Böden, saubere Luft,
Drucksache 733/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen KOM (2011) 452 endg.
... (c) Positionen, bei denen die Absicht besteht, aus bestehenden oder erwarteten kurzfristigen Kursunterschieden zwischen Ankaufs- und Verkaufskurs oder aus anderen Kurs- oder Zinsschwankungen Profit zu ziehen;
Drucksache 401/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für das Eigenmittelsystem der Europäischen Union KOM (2011) 511 endg.
... a) die Überschreitungen, die infolge der Schwankungen des Euro-Kurses bei den Zahlungen zu Lasten der nichtgetrennten Mittel entstanden sind, die gemäß Artikel 9 Absätze 1 und 4 der Haushaltsordnung vom letzten Haushaltsjahr übertragen worden sind,
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
1.1 Kapitel I „Festsetzung der Eigenmittel“
1.2. Kapitel II „Kontrolle und Überwachung der Einnahmen sowie zusätzliche Mitteilungspflichten“
1.3. Kapitel III „Ausschuss und Schlussbestimmungen“
Vorschlag
Kapitel I Ermittlung der Eigenmittel
Artikel 1 Geltende Sätze
Artikel 2 Bezugs-BNE und erhebliche Änderungen desselben
Artikel 3 Berechnung und Budgetierung des Haushaltssaldos
Kapitel II Kontrolle und Überwachung der Einnahmen sowie zusätzliche Mitteilungspflichten
Artikel 4 Mitteilung von Betrugsfällen und Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Eigenmittelforderungen
Artikel 5 Kontrolle und Überwachung
Artikel 6 Mitteilung der Mitgliedstaaten über die von ihnen durchgeführten Kontrollen
Artikel 7 Rechte und Pflichten der Kontrollbeauftragten der Kommission
Artikel 8 Vorbereitung und Durchführung von Kontrollen
Kapitel III Ausschuss und Schlussbestimmungen
Artikel 9 Ausschussverfahren - Beratender Ausschussfür Eigenmittel (BAEM)
2 Schlussbestimmungen
Artikel 11 Inkrafttreten
Anhang Entsprechungstabelle
Drucksache 127/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
... möglich wäre – unerwünschte Nebenwirkungen, wie starke Preisschwankungen, und damit wirtschaftliche Risiken für andere Marktteilnehmer verhindert werden. Werden aufgrund der Glattstellung Finanzsicherheiten nicht mehr benötigt, so sollen sie unmittelbar dem mittelbaren Teilnehmer zurückgewährt werden können, sofern sie von diesem an den Schuldner geleistet wurden und der Schuldner sie lediglich an den zentralen Kontrahenten weitergereicht hat.
Drucksache 181/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Wohnimmobilienkreditverträge KOM (2011) 142 endg.
... 44. Er weist auf deren besondere Bedeutung vor dem Hintergrund hin, dass die Verbraucher in Deutschland für Immobilienfinanzierung ganz überwiegend langfristige Zinsbindungen bevorzugen. Dieses Geschäftsmodell hat sich bewährt, da es den Verbrauchern Planungssicherheit bietet, eine solide Refinanzierung ermöglicht und stärkere Preisschwankungen auf den Immobilienmärkten verhindert. Es beruht ganz wesentlich auf der bewährten und ausgewogenen Regelung des § 490 Absatz 2
Drucksache 225/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Übereinkommens vom 4. August 1963 zur Errichtung der Afrikanischen Entwicklungsbank
... Die Änderung des Artikels 28 Absatz 3 trägt dem Umstand Rechnung, dass nach dem Ende des Goldstandardsystems gleichmäßige Änderungen der Parität der Währungen aller Mitgliedstaaten praktisch nicht mehr vorkommen. Nach der Änderung der Vorschrift hat nun derjenige das Recht, auf einen Wertausgleich im Falle von Währungsschwankungen zu verzichten, der einen Anspruch auf Wertausgleich hat.
Drucksache 190/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
... Die ausgabenbegrenzenden Maßnahmen verhindern ein andernfalls drohendes Milliarden-Euro-Defizit in der GKV und sorgen bereits kurzfristig für eine Stabilisierung der Finanzen. Es wird eine weitgehende Entkoppelung der Arbeitskosten von den Gesundheitskosten durch Festschreibung des Arbeitgeberbeitrages und Finanzierung von unvermeidbaren Ausgabensteigerungen durch einkommensunabhängige Zusatzbeiträge erreicht. Die Finanzierung der GKV wird damit weniger anfällig gegenüber konjunkturellen Schwankungen. Die Krankenkassen erhalten durch die Möglichkeit, kassenindividuell Zusatzbeiträge festzulegen, ihre Beitragsautonomie zurück. Gleichzeitig wird mit einem transparenten Preissignal der Wettbewerb um effiziente und qualitativ hochwertige Versorgungsangebote befördert. Der Sozialausgleich schützt vor unverhältnismäßiger Belastung der Beitragszahler. Eine Steuerfinanzierung berücksichtigt die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aller Bürgerinnen und Bürger.
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
1. Einführung
2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
Tabelle
3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele
4 Vorbemerkung
a Förderung der Beschäftigung
b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung
c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz
d Verbesserung des Bildungsniveaus
e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut
4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
Förderung der Beschäftigung
Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
Stärkung der Finanzstabilität
5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland
a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte
b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors
c Stärkung der Binnennachfrage
d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen
i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“
ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt
iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“
iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“
e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern
6. Verwendung von EU-Fördermitteln
a Europäische Strukturfonds
b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP
Anhang Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen
Drucksache 338/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKFG-ÄndG)
... Durch die Ergänzung in Absatz 4 Satz 1 wird klargestellt, dass das Sondervermögen zwar keine Kredite am Markt aufnehmen kann, Liquiditätskredite des Bundes an das Sondervermögen aber nicht ausgeschlossen sind. Diese können zum Ausgleich unvorhergesehener Liquiditätsschwankungen beim
Drucksache 714/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2011
... Einerseits ist aus Sicht der Unternehmen die mit der Festsetzung der Insolvenzumlage für 2011 verbundene Entlastungswirkung in Bezug auf die Lohnzusatzkosten zu begrüßen. Andererseits bedauert der Bundesrat jedoch, dass durch das derzeitige prozyklische Festsetzungsverfahren die Unternehmen gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten mit höheren Umlagesätzen belastet werden. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, das Verfahren zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld dahingehend zu ändern, dass erhebliche Schwankungen in der Höhe des Umlagesatzes abgemildert werden können.
Drucksache 874/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie (zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner auf europäischer Ebene gemäß Artikel 154 AEUV) KOM (2010) 801 endg.
... Umfragen zeigen, dass sich die Unternehmen darum sorgen, welche Auswirkungen Arbeitszeitregelungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Fähigkeit, auf saisonale und andere Schwankungen zu reagieren, haben können, dies insbesondere angesichts der Schwierigkeiten bei der Einstellung von Personal in Spitzenzeiten. Deshalb halten sie es für notwendig, auf Flexibilitätsmodelle zurückzugreifen, die etwa eine Mittelung der Arbeitszeit vorsehen (meist über Zeiträume von bis zu 4 Monaten, aber auch für mehr als 12 Monate). In den meisten Stellungnahmen wird eine Ausdehnung dieser Zeiträume befürwortet. Nur in wenigen Unternehmen gibt es Bereitschaftsdienste am Arbeitsplatz; allerdings würde die volle Berücksichtigung von Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit denjenigen Unternehmen, die darauf zurückgreifen, Probleme bereiten.
1. Einleitung
2. Erste Phase der Anhörung der Sozialpartner5
3. die wichtigsten Arbeitszeitmodelle -TRENDS7
4. die wichtigsten sozialen wirtschaftlichen Auswirkungen der Richtlinie20
5. Optionen für die überarbeitung
5.1 Auf bestimmte Punkte ausgerichtete Überarbeitung
i Bereitschaftsdienst
ii Ausgleichsruhezeiten
5.2 Umfassende Überarbeitung
i Größere Flexibilität im Hinblick auf neue Arbeitsformen
ii Work-Life-Balance im Hinblick auf neue demografische Gegebenheiten
iii Personen mit selbständiger Entscheidungsbefugnis
iv Mehrfachverträge
v Anwendungsbereich der Richtlinie und branchenspezifische Probleme
vi Opt-out
vii Bezahlter Jahresurlaub
viii Bessere Rechtsetzung
ix Durchsetzungs- und Kooperationsmaßnahmen
6. Nächste Schritte
7. Fragen an die Sozialpartner
3. Sind die EU-Sozialpartner, entweder branchenübergreifend oder auf Branchenebene, bereit, Verhandlungen über alle oder einen Teil der in dieser Mitteilung dargelegten Punkte aufzunehmen, um zu einer Vereinbarung zu gelangen, die eine Änderung der Richtlinie unter Nutzung der von Artikel 155 AEUV gebotenen Möglichkeiten zuließe
Drucksache 667/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente: Überprüfung des EU-Haushalts KOM (2010) 700 endg.
... In einigen Punkten besteht jedoch offensichtlicher Handlungsbedarf. Die Direktzahlungen beruhen auf Referenzwerten, die inzwischen mehr als ein Jahrzehnt alt sind, und schwanken erheblich von einem Mitgliedstaat zum anderen. Solche Schwankungen können zwar in einem gewissen Umfang gerechtfertigt sein, aber vieles spricht für eine allmähliche Angleichung der Direktzahlungen. Durch eine Abkehr von historischen Referenzwerten würde auch vermieden, dass Abhängigkeit zur Gewohnheit wird und Anreize zu einer ergebnisorientierten Ausrichtung zurückgehalten werden. Thematisiert werden dürften auch der Druck auf Einkommen und Produktionskosten der Landwirte und die Ausrichtung und Prioritätensetzung in den beiden Säulen der GAP.
1. Welche Lehren lassen sich aus der heutigen Lage ziehen
2. Grundsätze für den EU-Haushalt
2.1. Ausrichtung auf politische Prioritäten
2.2. Mehrwert durch die EU
2.3. Ein ergebnisorientierter Haushalt
2.4. Gegenseitiger Nutzen durch Solidarität
2.5. Reform der Haushaltsfinanzierung
3. Ein Haushalt für die Zukunft
3.1. Intelligentes Wachstum
Forschung, Innovation und Bildung
Infrastrukturen der Zukunft
3.2. Nachhaltiges Wachstum
Einbindung der Energie- und der Klimapolitik in eine ressourceneffiziente Wirtschaft
Die Gemeinsame Agrarpolitik
3.3. Integratives Wachstum
Kohäsionspolitik und Europa 2020
Ein gemeinsamer strategischer Rahmen
Konzentration auf die von einer EU-Unterstützung erwarteten Ergebnisse: eine Entwicklungs- und Investitionspartnerschaft
Verbesserte Ausgabenqualität
Unterstützung von unter Druck geratenen Branchen
3.4. Unionsbürgerschaft
3.5. Hilfe zur Beitrittsvorbereitung
3.6 Europa in der Welt
Weltweites Eintreten für die Werte und Interessen der EU
5 Krisenreaktion
5 Armutsbekämpfung
Enge und funktionierende Beziehungen mit den unmittelbaren Nachbarländern
3.6. Verwaltungsausgaben
4. Eine Ergebnisorientierte Ausgabenpolitik
4.1. Der Haushalt der EU als Instrument zur Erschließung zusätzlicher Mittel
4.2. Anleihen für EU-Projekte
4.3. Großprojekte
4.4. Mit dem Einsatz von Haushaltsmitteln Anreize schaffen
4.5. Ein den Prioritäten entsprechender Haushaltsplan
4.6. Geltungsdauer des mehrjährigen Finanzrahmens
4.7. Berücksichtigung sich ändernder Umstände
4.8. Einfachere Verfahren und weniger Verwaltungsaufwand
4.9. Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung
5. Der Haushalt der EU als ordnungspolitisches Instrument
6. Berücksichtigung künftiger Erweiterungen
7. Reform des Einnahmensystems der EU
Vereinfachung der Beiträge der Mitgliedstaaten
Schrittweise Einführung einer oder mehrerer Eigenmittelarten
Das Problem der Korrekturmechanismen
8. Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen
Drucksache 738/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie KOM (2010) 639 endg. ... Infrastrukturinvestitionen werden weiterhin vorwiegend mit den von den Nutzern gezahlten Entgelten finanziert werden. In Anbetracht der Größenordnung, der Art und des strategischen Charakters der Investitionen kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle erforderlichen Investitionen alleine vom Markt zu Wege gebracht werden. Die Kommission wird eine neue Strategie für die Entwicklung der Energieinfrastruktur verabschieden, um angemessene Netzinvestitionen im Strom-, Gas- und Ölsektor sowie in anderen Energiesektoren zu unterstützen. Sofern die Versorgung stabil ist, wird Erdgas in den nächsten Jahren weiterhin eine Schlüsselrolle im Energiemix der EU spielen und als Reservebrennstoff zum Ausgleich von Stromerzeugungsschwankungen an Bedeutung gewinnen. Voraussetzung hierfür sind diversifizierte Importe (Rohrleitungsgas und
Drucksache 774/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energieinfrastrukturprioritäten bis 2020 und danach - ein Konzept für ein integriertes europäisches Energienetz KOM (2010) 677 endg.
... Die Stromnetze müssen nachgerüstet und modernisiert werden, damit sie den steigenden Bedarf decken können, der durch eine starke Verlagerung innerhalb der gesamten Energiewertschöpfungskette bzw. des Energiemix bedingt ist, aber auch durch die zunehmende Vielfalt elektrizitätsgestützter Anwendungen und Technologien (Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge, Wasserstoff- und Brennstoffzellen 8, Informations- und Kommunikationsgeräte usw.). Die Netze müssen ferner dringend ausgeweitet und modernisiert werden, um die Marktintegration zu fördern und das bestehende Niveau an Systemsicherheit aufrechtzuerhalten, vor allem aber um den aus erneuerbaren Energieträgern erzeugten Strom, der sich im Zeitraum 2007-2029 mehr als verdoppeln dürfte9, zu transportieren und Schwankungen auszugleichen. Ein wesentlicher Anteil der Erzeugungskapazitäten wird sich an Standorten konzentrieren, die weiter von den Hauptverbrauchs- bzw. -speicherzentren entfernt sind. 2020 dürften bis zu 12 % der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern von Offshore-Anlagen, vor allem in den nördlichen Meeren, stammen. Ein wesentlicher Anteil wird zudem aus auf dem Festland errichteten Solar- und Windparks in Südeuropa oder
1. Einleitung
2. Herausforderungen IM Infrastrukturbereich: DRINGENDER Handlungsbedarf
2.1. Stromnetze und -speicherung
2.2. Erdgasnetze und -speicherung
2.3 Fernwärme- und -kältenetze
2.4. CO2-Abscheidung, -Transport und -Speicherung CCS
2.5. Erdöl- und Alken-Transport- und -Raffinerie-Infrastrukturen
2.6. Der Markt wird für die meisten Investitionen sorgen, Hindernisse bestehen jedoch fort
2.7. Investitionsbedarf und Finanzierungslücke
3. Energieinfrastrukturkonzept: eine neue Methode der strategischen Planung
4. Europäische INFRASTRUKTURPRIORITÄTEN BIS 2020 danach
4.1. Vorrangige Korridore für Strom, Gas und Öl
4.1.1. Europas Stromnetz für 2020 rüsten
4.1.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Erdgasverbundnetz
4.1.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit
4.1.4. Einführung intelligenter Netze
4.2. Vorbereitung der längerfristigen Netze
4.2.1. Europäische Stromautobahnen
4.2.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur
4.3. Von Prioritäten zu Projekten
5. Instrumentarium zur Beschleunigung der Durchführung
5.1. Regionale Cluster
5.2. Schnellere und transparentere Genehmigungsverfahren
5.3. Bessere Methoden und Information von Entscheidungsträgern und Bürgern
5.4. Schaffung eines stabilen Finanzierungsrahmens
5.4.1. Mobilisierung privater Finanzmittel durch verbesserte Kostenzuweisung
5.4.2. Optimierung der Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzierungsquellen und Abmilderung des Investorenrisikos
Anhang Vorschl äge für Energieinfrastrukturprioritäten für 2020 und danach
1. Einleitung
2. Entwicklung von Energieangebot -Nachfrage
3. Vorrangige Korridore für Strom, GAS ÖL
3.1. Europas Elektrizitätsnetz für 2020 rüsten
3.1.1. Offshore-Netz in den nördlichen Meeren
5 Empfehlungen
3.1.2. Verbindungsleitungen in Südwesteuropa
5 Empfehlungen
3.1.3. Verbindungen in Mittelost- und Südosteuropa
5 Empfehlungen
3.1.4. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Strom
3.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Verbunderdgasnetz
3.2.1. Südlicher Korridor
3.2.2. Nord-Süd-Erdgasverbindungsleitungen in Osteuropa
3.2.3. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Gas
3.2.4. Nord-Süd-Korridor in Westeuropa
3.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit
3.4. Einführung intelligenter Netze
5 Empfehlungen
4. Vorbereitung der längerfristigen Netze
4.1. Europäische Stromautobahnen
5 Empfehlungen
4.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur
5 Empfehlungen
Drucksache 227/10
... Die Auslandszuschläge sollen die Schwankungen in den Kaufkraftunterschieden ausgleichen, ohne dass hierzu wie bisher jeweils eine Änderungsverordnung notwendig wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
§ 66a Übergangs- und Anwendungsvorschrift aus Anlass des Zweiundzwanzigsten und des Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
§ 22 Ersatzpflicht des Ehegatten oder Lebenspartners.
Artikel 3 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 434u Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Absatz 3 Nummer 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Verordnung über die Zuschläge zum Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland
§ 2 Höhe des Auslandszuschlags
§ 8 Anwendungsbestimmung aus Anlass der Änderungen durch das Dreiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 7 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs
Übersicht 1 Bedarfssätze im BAföG
Übersicht 2 Freibeträge vom Einkommen bei der Leistungsgewährung im BAföG
Übersicht 3 Bedarfssätze im Dritten Buch Sozialgesetzbuch SGB III
Übersicht 4 Zuschüsse zur Vergütung im Dritten Buch Sozialgesetzbuch SGB III
Übersicht 5 Abweichende Freibeträge vom Einkommen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch SGB III
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfs
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
V. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und auf das Preisniveau
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
VI. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1195: Entwurf für ein dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsgesetzes (23. BAföGÄndG)
Anlage Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG)
Drucksache 657/3/10
Antrag der Länder Berlin, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Besteuerung des Finanzsektors KOM (2010) 549 endg.
... 3. Der Bundesrat teilt darüber hinaus die Einschätzung der Kommission, dass eine zusätzliche Besteuerung des Finanzsektors ergänzend zu den umfangreichen Finanzmarktreformen, die jetzt angelaufen sind, die Effizienz und Stabilität der Finanzmärkte stärken sowie Schwankungen und die schädlichen Auswirkungen einer übermäßigen Risikofreude eindämmen kann. Der Bundesrat befürwortet daher ausdrücklich die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, die insbesondere auch diejenigen treffen würde, die - ohne erkennbaren volkswirtschaftlichen Nutzen - äußerst kurzfristig und mit extrem hohem Einsatz sehr viele Transaktionen tätigen, um kleine und kleinste Preisdifferenzen auszunutzen.
Drucksache 312/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts sowie des Bergrecht s
... (1) Regelenergie wird im Rahmen des technisch Erforderlichen zum Ausgleich von Schwankungen der Netzlast mit dem Ziel eingesetzt, einen technisch sicheren und effizienten Netzbetrieb im Marktgebiet zu gewährleisten. Der Marktgebietsverantwortliche steuert den Einsatz der Regelenergie, die von den Netzbetreibern im Marktgebiet benötigt wird. Schwankungen der Netzlast werden zunächst durch folgende Maßnahmen ausgeglichen (interne Regelenergie):
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für die Bürger
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung – GasNZV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs
§ 3 Verträge für den Netzzugang
§ 4 Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 5 Haftung bei Störung der Netznutzung
§ 6 Registrierung
Teil 3 Abwicklung des Netzzugangs
§ 7 Netzkopplungsvertrag
§ 8 Abwicklung des Netzzugangs
§ 9 Ermittlung technischer Kapazitäten
§ 10 Zusatzmenge; Rückkaufsverfahren
§ 11 Kapazitätsprodukte
§ 12 Kapazitätsplattformen
§ 13 Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität
§ 14 Vertragslaufzeiten
§ 15 Nominierung und Nominierungsersatzverfahren
§ 16 Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten
§ 17 Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs
§ 18 Reduzierung der Kapazität nach Buchung
§ 19 Gasbeschaffenheit
Teil 4 Kooperation der Netzbetreiber
§ 20 Marktgebiete
§ 21 Reduzierung der Anzahl der Marktgebiete
Teil 5 Bilanzierung und Regelenergie
Abschnitt 1 Bilanzierung
§ 22 Grundsätze der Bilanzierung
§ 23 Bilanzkreisabrechnung
§ 24 Standardlastprofile
§ 25 Mehr- oder Mindermengenabrechnung
§ 26 Datenbereitstellung
Abschnitt 2 Regelenergie
§ 27 Einsatz von Regelenergie
§ 28 Beschaffung externer Regelenergie
§ 29 Regelenergiekosten und -erlöse; Kosten und Erlöse bei der Erbringung von Ausgleichsleistungen
§ 30 Evaluierung des Ausgleichs- und Regelenergiesystems
Teil 6 Biogas
§ 31 Zweck der Regelung
§ 32 Begriffsbestimmungen
§ 33 Netzanschlusspflicht
§ 34 Vorrangiger Netzzugang für Transportkunden von Biogas
§ 35 Erweiterter Bilanzausgleich
§ 36 Qualitätsanforderungen für Biogas
§ 37 Monitoring
Teil 7 Besondere Regelungen für Speicheranlagen-, Produktionsanlagen- und Gaskraftwerksbetreiber
§ 38 Kapazitätsreservierung für Betreiber neuer Speicher- und Produktionsanlagen sowie neuer Gaskraftwerke
§ 39 Kapazitätsausbauanspruch für Betreiber neuer Gaskraftwerke sowie neuer Speicher- und Produktionsanlagen
Teil 8 Veröffentlichungs- und Informationspflichten
§ 40 Veröffentlichungspflichten
Teil 9 Wechsel des Gaslieferanten
§ 41 Lieferantenwechsel
§ 42 Rucksackprinzip
Teil 10 Messung
§ 43 Messung
§ 44 Messung des von Haushaltskunden entnommenen Gases
§ 45 Messung nach Vorgabe des Transportkunden
§ 46 Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen
§ 47 Nachprüfung von Messeinrichtungen
§ 48 Vorgehen bei Messfehlern
Teil 11 Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 49 Verfahren zur Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes
Teil 12 Befugnisse der Regulierungsbehörde
§ 50 Festlegungen
Teil 13 Sonstige Bestimmungen
§ 51 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung der Messzugangsverordnung
Artikel 3 Änderung der Niederdruckanschlussverordnung5
Artikel 4 Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung6
Artikel 5 Änderung der Gasnetzentgeltverordnung
Artikel 6 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 7 Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Teil 6
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 8 Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der Verordnung und das Außerkrafttreten der GasNZV a. F.
Anlage 1
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1239: Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts
Drucksache 714/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2011
... Einerseits ist aus Sicht der Unternehmen die mit der Festsetzung der Insolvenzumlage für 2011 verbundene Entlastungswirkung in Bezug auf die Lohnzusatzkosten zu begrüßen. Andererseits bedauert der Bundesrat jedoch, dass durch das derzeitige prozyklische Festsetzungsverfahren die Unternehmen gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten mit höheren Umlagesätzen belastet werden. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, das Verfahren zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld dahingehend zu ändern, dass erhebliche Schwankungen in der Höhe des Umlagesatzes abgemildert werden können.
Drucksache 751/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Umsetzung des "Forest Focus"-Systems gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 für das Monitoring von Wäldern und Umweltwechselwirkungen in der Gemeinschaft (Forest Focus) - Abschlussbericht KOM (2010) 430 endg.; Ratsdok. 13035/10
... - meteorologische Daten (Durchschnittstemperatur und Jahresniederschlag), die erhoben werden, um zu ermitteln, welchen Einfluss sie auf den Zustand des Waldes haben, und vereinzelte örtliche Schwankungen nach Phasen extremer Witterung zu erklären;
1. Einführung Hauptleistungen
2. Überblick über die „Forest Focus“-Verordnung
3. Ergebnisse
3.1. „Forest Focus“-Datenbank
3.2. Tätigkeiten zur Verhütung von Waldbränden und das Europäische Waldbrand- Informationssystem
3.3. Studien
4. finanzielle Ausführung
4.1. Aufschlüsselung der Mittel nach Tätigkeiten im Zeitraum 2003-2006
4.2. Ausgaben und Mittelverwendung im „Forest Focus“-System
5. Fazit
Drucksache 854/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts
... Satz 2 trägt den Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Unterhaltszahlungen Rechnung. Bei Unterhaltszahlungen im internationalen Bereich kann es wegen Wechselkursschwankungen und anderer Komplikationen, etwa bei den in regelmäßigen Abständen erforderlichen Abstimmungen zwischen den zentralen Behörden über die Höhe der erfolgten Zahlungen und etwaiger Rückstände, durchaus auch zu Rückzahlungen kommen.
Drucksache 850/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65 /EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-Umsetzungsgesetz - OGAW-IV-UmsG)
... Grundsätzlich unterliegen Wertpapiere, die nur eine begrenzte Laufzeit aufweisen, geringeren Marktschwankungen als zeitlich unbefristete Wertpapiere. Folglich kommen als Sicherheiten auch Geldmarktinstrumente in Betracht. Um eine kurzfristige Verwertungsmöglichkeit sicherzustellen, ist die Sicherheitsleistung jedoch auf solche Geldmarktinstrumente zu beschränken, die an einem organisierten Markt im Sinne von § 2 Abs. 5
Drucksache 312/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts sowie des Bergrecht s
... Die Einfügungen regeln, dass Netzbetriebskosten, die jährlich starken Schwankungen unterliegen können (z.B. Treibenergie- und Verlustenergiekosten) und regelmäßig beschafft werden, jährlich angepasst werden können. Die hohe Volatilität kann zu einer erheblichen wirtschaftlichen Mehrbelastung führen, die von den Unternehmen zu tragen wäre, obwohl die tatsächliche Höhe der Kosten überwiegend nicht dem Einflussbereich des Netzbetreibers unterliegt. Dies kann die Wirtschaftlichkeit des Netzbetriebs verringern.
1. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 GasNZV
2. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 6 GasNZV
3. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz x - neu - GasNZV
4. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 4 - neu - GasNZV
5. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz 5 - neu - GasNZV
6. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 Satz 3 - neu - GasNZV
7. Zu Artikel 1 § 31 Satz 2 GasNZV
8. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 GasNZV
9. Zu Artikel 1 Überschrift zu Teil 7, § 38 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 4 Satz 3, § 39 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2 GasNZV
10. Zu Artikel 1 § 38 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Nummer 1 GasNZV
11. Zu Artikel 1 § 39 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2 GasNZV
12. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 1 GasNZV
13. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 Nummer 9 GasNZV
14. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 3 Satz x - neu - GasNZV
15. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 4 Absatz 5a - neu - GasNEV
16. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu - GasNEV
17. Zu Artikel 5 Nummer 5a - neu - § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 4 und 5 - neu - GasNEV
18. Zu Artikel 5a - neu - § 4 Absatz 5a - neu -, § 6 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu -, § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 4 und 5 - neu - StromNEV
Artikel 5a Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
19. Zu Artikel 6 Nummer 01 - neu - § 1 Absatz 1 und 2 - neu - ARegV
20. Zu Artikel 6 Nummer 02 - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 ARegV
21. Zu Artikel 6 Nummer 03 - neu - und 04 - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 3. Halbsatz und § 5 Absatz 1 Satz 2 ARegV
22. Zu Artikel 6 Nummer 05 - neu -, 06 - neu -, 2a - neu -, 2b - neu -, 2c - neu -, 2d - neu -, 2e - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3 - neu -, § 5 Absatz 1 Satz 2, § 11 Absatz 2 Satz 4, Absatz 5 - neu -, § 28 Nummer 1, § 32 Absatz 1 Nummer 4a - neu -, Anlage 1 zu § 7 ARegV
23. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 3 Satz 1 und x - neu - ARegV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
24. Zu Artikel 6 Nummer 1b - neu - § 6 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2a - neu - ARegV
25. Zu Artikel 6 Nummer 1c - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2 ARegV
26. Zu Artikel 6 Nummer 1d - neu - § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 ARegV
27. Zu Artikel 6 Nummer 2f - neu - § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 ARegV
28. Zu Artikel 6 Nummer 2g - neu - und 2h - neu - § 23 Absatz 1 Satz 1 und x - neu -, Absatz 6 Satz 4 und § 32 Absatz 1 Nummer 8a - neu - ARegV
29. Zu Artikel 6 Nummer 2i - neu - § 28 Nummer 7 ARegV
30. Zu Artikel 6 Nummer 2k - neu - § 34 Absatz 4 Satz 2 - neu - ARegV
Drucksache 771/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete - die künftigen Herausforderungen KOM (2010) 672 endg.
... - Weitere Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, damit sich die Landwirtschaft auf den Klimawandel einstellen kann. Da die Landwirtschaft besonders empfindlich auf den Klimawandel reagiert, können dessen negative Folgen verringert werden, indem es dem Sektor ermöglicht wird, sich besser an die Auswirkungen extremer Witterungsschwankungen anzupassen.
Drucksache 312/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts sowie des Bergrecht s
... Die Einfügungen regeln, dass Netzbetriebskosten, die jährlich starken Schwankungen unterliegen können (z.B. Treibenergie- und Verlustenergiekosten) und regelmäßig beschafft werden, jährlich angepasst werden können. Die hohe Volatilität kann zu einer erheblichen wirtschaftlichen Mehrbelastung führen, die von den Unternehmen zu tragen wäre, obwohl die tatsächliche Höhe der Kosten überwiegend nicht dem Einflussbereich des Netzbetreibers unterliegt. Dies kann die Wirtschaftlichkeit des Netzbetriebs verringern.
1. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 GasNZV *
2. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 6 GasNZV
3. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz x - neu - GasNZV
4. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 4 - neu -, § 25 Absatz 3 GasNZV
5. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 4 - neu - GasNZV
6. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz 2 GasNZV
7. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz x - neu - GasNZV
8. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 Satz x - neu - GasNZV *
9. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 Satz x - neu - GasNZV *
10. Zu Artikel 1 § 31 Satz 2 GasNZV
11. Begründung:
12. Begründung:
13. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Satz 2 und 3 GasNZV
14. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 GasNZV
15. Zu Artikel 1 Überschrift zu Teil 7, § 38 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 4 Satz 3, § 39 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2 GasNZV
16. Zu Artikel 1 § 38 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Nummer 1 GasNZV
17. Zu Artikel 1 § 39 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2 GasNZV
18. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 1 GasNZV *
19. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 Nummer 9 GasNZV
20. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 3 Satz x - neu - GasNZV
21. Zu Artikel 5 Nummer 1x - neu - § 4 Absatz 5a - neu - GasNEV
22. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu - GasNEV
23. Zu Artikel 5 Nummer 5a - neu - § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 4 und 5 - neu - GasNEV
24. Zu Artikel 5a - neu - § 4 Absatz 5a - neu - StromNEV
Artikel 5a Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
25. Zu Artikel 5a - neu - § 6 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu - StromNEV
Artikel 5a Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
26. Zu Artikel 5a - neu - Nummer 1x - neu - § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 4 und 5 - neu - StromNEV
Artikel 5a Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
27. Zu Artikel 6 Nummer 1x - neu - § 1 Absatz 1 und 2 - neu - ARegV
28. Zu Artikel 6 Nummer 1x § 4 Absatz 3 Satz 1 ARegV
29. Zu Artikel 6 Nummer 1x0 und 1x1 - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 3. Halbsatz und § 5 Absatz 1 Satz 2 ARegV
30. Zu Artikel 6 Nummer 1x1 - neu -, 1x2 - neu -, 2x1 - neu -, 2x2 - neu -, 2x3 - neu -, 2x4 - neu -, 2x5 - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3 - neu -, § 5 Absatz 1 Satz 2, § 11 Absatz 2 Satz 4, Absatz 5 - neu -, § 28 Nummer 1, § 32 Absatz 1 Nummer 4a - neu -, Anlage 1 zu § 7 ARegV
Zu Artikel 6 Nummer 1a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
33. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2a - neu - ARegV
34. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2 ARegV
35. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 ARegV
36. Zu Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 ARegV
37. Zu Artikel 6 Nummer 2a1 - neu -, 2a2 - neu - § 23 Absatz 1 Satz 1 und x - neu -, Absatz 6 Satz 4 und § 32 Absatz 1 Nummer 8a - neu - ARegV
38. Zu Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 28 Nummer 7 ARegV
39. Zu Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 34 Absatz 4 Satz x - neu - ARegV
Drucksache 1/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010)
... hat dazu beigetragen, einen Kollaps der Finanzmärkte zu verhindern. Darüber hinaus sind zwei konjunkturgerechte Maßnahmenpakete auf den Weg gebracht worden, um Beschäftigung zu sichern konjunkturelle Schwankungen abzumildern und die Wachstumskräfte der deutschen Volkswirtschaft zu stärken. Die ausgabeseitigen Wirkungen dieser Maßnahmepakete erstrecken sich auch auf das Jahr 2010. Weitere Maßnahmen aus dem Konjunkturprogramm wie die Senkung der Einkommensteuer, niedrigere Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung und darüber hinaus auch die Rentenerhöhung stützen die Einkommensentwicklung und tragen unter anderem dazu bei, dass der private Konsum eine wichtige Stabilisierungskraft entfalten kann. Dieses Vorgehen ist geeignet, um der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts entgegen zu treten.
Drucksache 740/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission Grünbuch der Kommission: EU-Entwicklungspolitik zur Förderung eines breitenwirksamen Wachstums und einer nachhaltigen Entwicklung - Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größere Wirkung KOM (2010) 629 endg.
... In den letzten Jahrzehnten hat es bei Erdöl enorme Preisschwankungen gegeben, was weitreichende Auswirkungen auf fragile und sich in der Entwicklung befindende Länder hatte, insbesondere auf jene, deren Wirtschaft stark vom Öl abhängig ist, und vor allem dort, wo u. a. wegen der unzuverlässigen Stromversorgung Dieselgeneratoren eine wichtige Rolle spielen. Zudem wird beim Kochen mangels Strom häufig Holz oder Kohle verwendet, was häufig zu Gesundheitsproblemen und Entwaldung führt.
Drucksache 657/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Besteuerung des Finanzsektors KOM (2010) 549 endg.
... Erstens könnten Steuern ergänzend zu den umfangreichen Finanzmarktreformen, die jetzt angelaufen sind, Effizienz und Stabilität der Finanzmärkte stärken und Schwankungen sowie die schädlichen Auswirkungen einer übermäßigen Risikofreudigkeit eindämmen. So könnte der Finanzsektor aus verschiedenen Gründen – tatsächliche oder erwartete staatliche Unterstützung (die zu unverhältnismäßiger Risikobereitschaft führen kann), asymmetrische Informationen oder Gehaltsstrukturen, die zusammen mit makroökonomischen Entwicklungen zur jüngsten Krise beigetragen haben – zu hohe Risiken eingehen. Auf diese Weise schafft das Verhalten des Sektors negative Fakten für die übrige Wirtschaft. Dem könnte durch eine Steuer mit Korrektivwirkung begegnet werden, die diese Außenwirkung wieder in den Sektor selbst verlagert, sofern die Steuer diesem Ziel entsprechend gestaltet werden kann.
1. Kontext
2. Ziele Gründe für eine zusätzliche Besteuerung des Finanzsektors
3. Finanztransaktionssteuer
3.1. Einnahmenaspekte
3.2. Folgen für Markteffizienz und wirtschaftliche Stabilität
3.3. Bewertung
4. Finanzaktivitätssteuer
4.1. Einnahmenaspekte
4.2. Auswirkungen auf Markteffizienz und wirtschaftliche Stabilität
4.3. Bewertung
5. Fazit Weiteres Vorgehen
Drucksache 257/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu der jährlichen Erklärung zum Euroraum 2009 und die öffentlichen Finanzen (2009/2203(INI))
... G. in der Erwägung, dass die Preise von Öl, Gas, Mineralien und anderen nicht erneuerbaren Energiequellen starken Schwankungen ausgesetzt sind, zu den globalen Ungleichgewichten beitragen und eine zentrale Ursache für die Hindernisse waren, die der Verwirklichung des Inflationsziels der EZB von unter, aber nahe bei 2 % im Jahr 2008 entgegenstanden; in der Erwägung, dass auf mittlere Sicht ein Anstieg dieser Preise erwartet wird, was die makroökonomische Stabilität des Euroraums gefährdet;
2 Geldpolitik
Verbesserung der wirtschaftspolitischen Koordinierung und Zusammenarbeit
Öffentliche Finanzen
Bekämpfung der Ressourcenabhängigkeit und Schaffung einer größeren Anzahl neuer Arbeitsplätze in modernen, ökologisch nachhaltigen Industriezweigen
Vertretung des Euroraums nach außen
Drucksache 868/10
Antrag des Freistaats Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet durch Vereinheitlichung der Netzentgelte auf Übertragungs- und Verteilnetzebene
... verankerten Ansatz der vermiedenen Netzentgelte davon ausgegangen werden, dass wegen der relativ geringen EEG-Kapazitäten sowie der relativ geringen Stromeinspeisung aus EEG-Anlagen der Strom in der Region verbraucht wird und keine größeren Leistungsschwankungen auftreten. Inzwischen ist dies nicht mehr der Fall und die Netzentgelte der betreffenden Netzbetreiber werden mit diesen Kosten belastet.
Drucksache 781/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2010 zu der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise: Empfehlungen in Bezug auf zu ergreifende Maßnahmen und Initiativen (Zwischenbericht)
... s- und Steuervorschriften, durch die die dem Funktionieren der Marktwirtschaft innewohnenden Schwankungen verstärkt werden;
2 Ursachen
2 Wirkungen
2 Reaktion
Nationale Konjunkturpläne
Die Zukunft – ein auf Mehrwert beruhendes Europa
Finanzregulierung und Aufsicht
EU -Ordnungspolitik
Wirtschafts - und Währungsunion
2 Steuerpolitik
2 Binnenmarkt
2 Steuerwesen
Regionaler, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt
EU 2020
2 Innovation
2 Beschäftigung
Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Förderung von KMU
2 Entwicklung
2 Weltordnungspolitik
2 Fazit
Drucksache 18/10
... svorschriften (insbesondere International Financial Reporting Standards) ausgefüllt werden. Bislang führten die erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen zu starken Schwankungen der Kapital- und/oder der Gewinnrücklagen. Die zusätzliche Information ermöglicht eine zügigere Bearbeitung und erspart den Meldepflichtigen zeitaufwendige Rückfragen.
Drucksache 813/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates im Hinblick auf Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse KOM (2010) 728 endg.
... Einer der wesentlichen Aspekte der Arbeiten der HLG betraf Bereiche, die mit der Struktur des Marktes und dessen Akteuren zusammenhängen: Vertragsbeziehungen, Verhandlungsmacht, Erzeugerorganisationen und Branchenverbände. Durch die derzeitige Marktstruktur wurden Aspekte der Milchkrise des Jahres 2009 erheblich verschärft, was darauf zurückzuführen ist, dass der Reformprozess im Milchsektor bedeutend später einsetzte als in anderen Sektoren (im Grunde genommen erst 2003). Die lange bestehenden festen Quoten und hohen institutionellen Preise bei faktischen Absatzgarantien für Molkereierzeugnisse führten zu Verkrustungen des Marktes. Die strukturelle Anpassung wurde oft gehemmt, die Akteure der Produktionskette wurden nicht angespornt, auf Marktsignale wie etwa Preisschwankungen zu reagieren, und hatten kaum Anreize zu Innovation und Produktivitätssteigerungen. Die Reform im Milchsektor sollte Reformen in anderen Sektoren folgen, die auf eine viel stärkere Marktorientierung mit "bäuerlicher Handlungsfreiheit" ausgerichtet waren. Dies sollte zu mehr Effizienz führen und der EU-Landwirtschaft Marktchancen in diesem Sektor innerhalb und außerhalb der EU eröffnen.
Drucksache 177/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Februar 2010 zum Grünbuch "Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik " (2009/2106(INI))
... 27. weist darauf hin, dass die Bevölkerungsentwicklung der Europäischen Union und deren künftige Erweiterungen sowie die Klimaschwankungen einen erheblichen Einfluss auf die gegenwärtige Struktur der Bewirtschaftung der Produktion von Fischerei und Fischzucht haben können;
Drucksache 508/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2010 zu atypischen Verträgen, gesicherten Berufslaufbahnen, Flexicurity und neuen Formen des sozialen Dialogs (2009/2220(INI))
... 34. ist der Auffassung, dass in einigen Mitgliedstaaten die Unternehmen aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise auf dem Arbeitsmarkt keine optimalen Vertragsformen finden können, die ihren Anforderungen hinsichtlich der notwendigen Flexibilität, um auf die unvorhersehbaren Schwankungen der Marktnachfrage reagieren können, und hinsichtlich der Kostendämpfung sowie des Schutzes der Sicherheit der Arbeitnehmer gerecht werden;
A. Atypische Verträge
B. Flexicurity und gesicherte berufliche Laufbahnen
C. Neue Formen sozialen Dialogs
Drucksache 780/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2010 zu der Bedeutung des Mindesteinkommens für die Bekämpfung der Armut und die Förderung einer integrativen Gesellschaft in Europa
... 46. stellt fest, dass das Mindesteinkommen sein Ziel der Bekämpfung von Armut nur erreichen wird, wenn es steuerfrei ist, und empfiehlt, die Bindung der Höhe des Mindesteinkommens an die Schwankungen der Gebühren von Versorgungseinrichtungen zu prüfen;
Drucksache 813/09
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung zur Änderung der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegung sverordnung sowie zur Änderung weiterer Rechnungslegung sverordnungen
... – Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen speisen sich Schlussüberschüsse zum weit überwiegenden Teil aus den Ertragsspitzen der volatilen, d. h. starken Schwankungen unterworfenen Zinserträge. Schlussüberschussanteile werden demzufolge bei kapitalbildenden Lebensversicherungen wie ein (rückforderbarer) Zinsüberschuss behandelt. Am Markt sind daher heute auch Schlussüberschussmodelle anzutreffen, bei denen der Schlussüberschuss am Zinsträger orientiert ist. Bei solchen Systemen führt das m/ntel-Verfahren bzw. die ratierliche Methode gerade in den ersten Vertragsjahren zu deutlich überhöhten Werten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung
Artikel 2 Änderung der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung
Artikel 3 Änderung der Pensionsfonds-Rechnungslegungsverordnung
§ 41 Übergangsvorschriften
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
2 Allgemeines
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 6
Zu den Absätzen 7 bis 7f
Zu Absatz 8
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 758: Verordnung zur Änderung der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung sowie zur Änderung weiterer Rechnungslegungsverordnungen
Drucksache 534/3/09
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirtschaft bei der Bewältigung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise - Antrag des Landes Brandenburg -
... Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Milch verarbeitende Industrie gemeinsam mit den Milchproduzenten auf privatwirtschaftlicher Ebene unverzüglich ein tragfähiges und flexibles System einer Mengensteuerung etablieren muss und fordert die Akteure innerhalb der Wertschöpfungskette Milch auf, gemeinsam Maßnahmen zu entwickeln, die ein zügiges und wirksames Reagieren auf Marktschwankungen ermöglichen. Dazu gehören insbesondere die Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen sowie die Erschließung neuer Absatzmärkte sowohl auf dem Binnenmarkt wie auch für den Export.
Drucksache 658/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Impfung gegen die saisonale Grippe KOM (2009) 353 endg.; Ratsdok. 11970/1/09
... In verschiedenen Studien wurden anhand unterschiedlicher Methoden Kostenschätzungen vorgenommen. Nach einem WHO-Bericht betrugen die geschätzten Kosten für die Grippeepidemie von 1996-1997 in Deutschland fast 987,8 Mio. EUR; eine französische Studie nannte mehr als 1 796 Mio. EUR als Gesamtkosten für die Grippe. In den Vereinigten Staaten wurden die jährlichen Gesamtkosten mit etwa 10 000 – 17 000 Mio. EUR angegeben. Rechnet man diese Kosten auf eine Standardbevölkerung von etwa 495 Millionen Einwohner der EU hoch, ergäben sich die Kosten, die in Tabelle 1 dargestellt sind, mit den oben erläuterten Schwankungen.
Drucksache 824/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern KOM (2009) 591 endg.; Ratsdok. 15330/09
... 6. In den letzten Jahren aufgetretene Preisschwankungen widersprechen dem nicht, sondern sind Ausdruck marktwirtschaftlicher Reaktionen auf nationale und internationale Angebots- und Nachfrageschwankungen.
Drucksache 252/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu den Folgemaßnahmen zu den nationalen Energieeffizienz-Aktionsplänen: eine erste Bewertung (2008/2214(INI))
... J. in der Erwägung, dass die Energieeffizienz, die ganz entscheidend zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen beitragen kann, angesichts der internationalen Wirtschaftskrise und der wachsenden Preisschwankungen bei Energieträgern zunehmend an Bedeutung gewinnt,
Drucksache 809/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2010
... Vorzuziehen wäre demgegenüber ein Verfahren, durch das die Umlagesätze auf einem mittleren Niveau verstetigt werden bzw. nur noch geringen Schwankungen über einen Konjunkturzyklus hinweg unterliegen. In den konjunkturell guten Jahren würden auf diese Weise Rücklagen angesammelt die dann in schlechteren Jahren aufgezehrt werden.
Drucksache 877/09
Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... Um unterjährige Schwankungen im Kundenbestand, die die Aussagekraft der Betreuungsrelationen je nach Intensität der saisonalen Schwankung verfälschen würde zu vermeiden kann in der Verordnung der zugrunde zu legende Zeitraum für die Berechnung näher bestimmt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Errichtung und Organisation von Zentren für Arbeit und Grundsicherung (ZAG-Organisationsgesetz)
Abschnitt 1 Errichtung, Rechtsform, Aufgaben
§ 1 Errichtung, Träger und Rechtsform
§ 2 Aufgaben
§ 3 Ausgestaltung durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Abschnitt 2 Organe
§ 4 Organe
§ 5 Trägerversammlung
§ 6 Geschäftsführer
Abschnitt 3 Aufsicht
§ 7 Aufsicht
Abschnitt 4 Personal
§ 8 Personal
§ 9 Abordnung des bisherigen Personals zum Zentrum für Arbeit und Grundsicherung
§ 10 Übernahme zum Zentrum für Arbeit und Grundsicherung
§ 11 Personalvertretung
§ 12 Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte
§ 13 Übermittlung von Personalaktendaten zum Zwecke der Personalverwaltung und Personalwirtschaft
Abschnitt 5 Haushalt
§ 14 Aufstellung des Haushaltsplans
§ 15 Haushaltspläne der Zentren für Arbeit und Grundsicherung
§ 16 Sonderregelung für das Jahr 2011
§ 17 Vorläufige Haushaltsführung
§ 18 Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben
§ 19 Nachtragshaushalt
§ 20 Verpflichtungsermächtigungen
§ 21 Stundung, Niederschlagung und Erlass
§ 22 Rechnungsabschluss, Jahresrechnung und Entlastung
§ 23 Geltung der Haushaltsvorschriften des Bundes für die Zentren für Arbeit und Grundsicherung
§ 24 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 6 Überleitungsvorschriften
§ 25 Überleitung in Zentren für Arbeit und Grundsicherung
§ 26 Zusammenarbeit vor der Errichtung der Zentren für Arbeit und Grundsicherung
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 6a Zugelassene kommunale Träger
§ 18b Kooperationsausschuss
§ 18c Bund-Länder-Ausschuss
§ 18d Örtliche Beiräte
§ 18e Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
§ 34a Ersatzansprüche für rechtswidrig erbrachte Leistungen
§ 43 Aufrechnung
§ 43a Anrechnung der Zahlung auf mehrere Forderungen
§ 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit
§ 44b Zentren für Arbeit und Grundsicherung
§ 44c Trägerversammlung
§ 44d Geschäftsführer
§ 44e Verfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Weisungszuständigkeit
§ 47 Aufsicht
Artikel 3 Folgeänderungen anderer Vorschriften
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
II. Notwendigkeit des Gesetzes
III. Ziel und Inhalt des Gesetzes
1. Zentren für Arbeit und Grundsicherung
Leistungserbringung aus einer Hand
Beibehaltung und Entwicklung der bestehenden Organisationsstrukturen; Errichtung von Anstalten öffentlichen Rechts
Beachtung der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts
Dezentrale Handlungsspielräume
Organe der Zentren für Arbeit und Grundsicherung
Haushalt und Personal
2. Zugelassene kommunale Träger
3. Weitere Regelungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 19
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 18b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18c
Zu § 18d
Zu § 18e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu 16 § 43
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 17
Zu Nummer 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 20
Zu § 44c
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 44d
Zu § 44e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 29
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
D. Sonstige Kosten
E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
F. Bürokratiekosten
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Drucksache 846/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Mobilisierung privater und öffentlicher Investitionen zur Förderung der Konjunktur und eines langfristigen Strukturwandels - Ausbau öffentlich-privater Partnerschaften KOM (2009) 615 endg.; Ratsdok. 16586/09
... Bei ÖPPs im Zusammenhang mit TEN-V-Vorhaben, bei denen der Privatsektor Risiken aufgrund möglicher Nachfrageschwankungen übernimmt, gibt es häufig das Problem der Beschaffung einer privaten Finanzierung zu wettbewerbsfähigen Preisen. Die Kreditgarantie für TEN-V (LGTT) ist eine Bürgschaftsfazilität, die diese Risiken teilweise abdeckt, indem sie Einnahmenverluste, die sich aus einem niedriger als erwartet ausfallendem Verkehrswachstum in der Anlaufphase der Vorhaben ergeben, ausgleicht. Auf diese Weise werden die finanzielle Tragfähigkeit des Projekts und insgesamt seine Kreditwürdigkeit verbessert. Individuelle LGTT-Garantien werden durch die EIB bereitgestellt. Drei ÖPP-Vorhaben wurden bereits gefördert25, und insgesamt soll die LGTT-Fazilität bis 2013 25 bis 35 TEN-V-Vorhaben unterstützen. Zu den geplanten Projekten gehören eine Hochgeschwindigkeitseisenbahnstrecke, ein Flughafen-Express, Autobahnkonzessionen in einigen neuen Mitgliedstaaten und innovative Vorhaben im Güterverkehr.
Drucksache 856/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA und dem Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats
... 16. hofft, dass die beiden Parteien auf dem Gipfel darin übereinstimmen, dass für einen erfolgreichen Abschluss der Doha-Runde auch Maßnahmen zur Verhinderung von Preisschwankungen bei den Agrarpreisen und von Nahrungsmittelknappheit vorgesehen werden sollten; fordert die Staats- und Regierungschefs auf, das letztendliche Entwicklungsziel dieser Runde nicht aus den Augen zu verlieren und ihre Verpflichtung einzuhalten, 0,7 % des BIP ihrer Länder für die Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung zu stellen; unterstreicht, dass die jüngsten Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik berücksichtigt werden müssen, und hofft, dass auch am US-amerikanischen Agrargesetz (Farm Bill) ähnliche Anpassungen vorgenommen werden; verweist auf die jüngsten Entwicklungen in bisher kontroversen Fragen, wie im Fall von hormonbehandeltem Rindfleisch, Chlorhühnchen und der Zulassung einiger genetisch modifizierter Erzeugnisse; ist zuversichtlich, dass durch ständigen Dialog Probleme, die sich auf den gegenseitigen Handel mit Agrarerzeugnissen auswirken, angegangen werden können, bevor WTO-Schlichtungsstellen damit befasst werden müssen;
Drucksache 413/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zur städtischen Dimension der Kohäsionspolitik im neuen Programmplanungszeitraum (2008/2130(INI))
... 5. fordert die Mitgliedstaaten auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Hauptstädte und andere Großstädte bei ihren Bemühungen um die Bewältigung der neuen Herausforderungen, die sich aus der Urbanisierung und dem damit einhergehenden Bevölkerungswachstum ergeben, in Sachen Abfallentsorgung, Wohnraum, Beschäftigung und Bildung zu unterstützen; ist generell der Auffassung, dass demografische Schwankungen eine Herausforderung sowohl für städtische als auch für ländliche Gebiete im Hinblick auf den Arbeitsmarkt sowie Ausbildung und Umschulung von arbeitslosen ehemaligen Beschäftigten, sowie im Hinblick auf die Entvölkerung ländlicher Gebiete darstellen;
Drucksache 311/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2009 zu den Lösungsansätzen für die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Ölversorgung (2008/2212(INI))
... J. in der Erwägung das die Preisschwankungen des Jahres 2008 nicht allein auf Angebot und Nachfrage zu dem jeweiligen Zeitpunkt zurückgeführt werden können und sich negativ auf die Wirtschaft auswirken,
Drucksache 794/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Oktober 2009 zum Gipfeltreffen der G20 am 24. und 25. September 2009 in Pittsburgh
... 4. begrüßt die Tatsache, dass der G20-Gipfel auf globale Ungleichgewichte, die der Finanzkrise zugrunde liegen, fokussiert war; weist darauf hin, dass es zur Verhinderung künftiger Finanzkrisen notwendig ist, sich mit den Ursachen dieser Krise auseinanderzusetzen (einschließlich überhöhter Handeldefizite oder -überschüsse), deren Folgen weit über den Bereich der Regulierung des Banken- und Finanzsektors und der institutionellen Steuerung hinausreichen; vertritt die Auffassung, dass eine tragfähige multilaterale Antwort auf die Krise es auch erfordert, dass die Ursachen der Ungleichgewichte bei den Wechselkursen und der Schwankungen der Rohstoffpreise innerhalb eines multilateralen Rahmens angepackt werden;
Drucksache 339/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Bewältigung der Krise KOM (2009) 160 endg.; Ratsdok. 8695/09
... Sie sind zum einen durch die unmittelbaren Folgen der Finanzkrise, wie die Verknappung von Krediten, Investitionen und privaten Kapitalzuströmen und stärkere Wechselkursschwankungen unter Druck geraten. Besonders schlimm betroffen sind Länder, die stark von privaten Kapitalmarktströmen abhängig sind, vor allem von ausländischen Direktinvestitionen, und Entwicklungsländer, die in hohem Maß auf Überweisungen von Migranten angewiesen sind. Schätzungen der Weltbank zufolge werden die Kapitalflüsse in die Entwicklungsländer von 1 Billion USD im Jahr 2007 auf rund 600 Milliarden USD im Jahr 2009 sinken.
Drucksache 278/09A
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
... In Satz 1 sind in den Katalog der Nummer 2 Großseggenrieder neu aufgenommen worden. Großseggenriede sind von hochwüchsigen (ca. 0,5 bis 2 m hohen) Seggen dominierte Pflanzenbestände grundwasserbeeinflusster Standorte, vor allem im oberen Bereich der Verlandungszonen von Seen und in Flusstälern. Natürliche Bestände kommen nur kleinflächig vor. Großseggenriede nährstoffarmer (oligotrophe bis mestrophe) Standorte können bei großen Wasserstandschwankungen als bultige Seggenriede mit bis über 50 cm hohen Bulten im Randbereich oligo- bis mesotropher Gewässer ausgebildet sein. Beispiele sind Seggenriede der Gedrängtährigen Segge (Carex appropinquata) oder der Rispen-Segge (Carex paniculata). Bei geringen Wasserstandsschwankungen kommen auch rasige, verhältnismäßig nährstoffarme Seggenriede vor, z.B. in Randlage von Mooren oder in Seenverlandungen mit z.B. Schnabelsegge (Carex rostrata) oder Faden-Segge (Carex lasiocarpa). Großseggenriede nährstoffreicher (eutropher) Standorte können bei großen Wasserstandsschwankungen als bultige Seggenriede mit bis über 50 cm hohen Bulten im Feuchtgrünland und im Randbereich eutropher Gewässer ausgebildet sein. Beispiele sind Seggenriede der Steifen Segge (Carex elata) oder der Fuchs-Segge (Carex vulpina).
Drucksache 226/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Februar 2009 zu der Zweiten Überprüfung der Energiestrategie (2008/2239(INI))
... 45. unterstreicht, dass die Vollendung des Energiebinnenmarktes nur dann von Erfolg gekrönt sein wird, wenn Investitionshindernisse abgebaut und physische Verbindungen geschaffen werden, die alle Mitgliedstaaten zu einem gemeinsamen Energienetz verbinden, und wenn es möglich ist, langfristig starke Schwankungen der Energieprise zu vermeiden sowie einen fairen Markt für alle Stromerzeuger und Netzanbindung, Zugang und Integration für neue Energieerzeuger und Energietechnologien herbeizuführen; betont, dass in der kürzlich überarbeiteten Richtlinie
Europäische Energiepolitik
2 Versorgungssicherheit
2 Energiebinnenmarkt
Externe Energiepolitik
Mechanismen zur Bewältigung von Krisen durch Bewirtschaftung der Öl- und Gasvorräte
2 Energieeffizienz
Optimierte Nutzung der in der Europäischen Union vorhandenen Ressourcen und der besten Technologien
Perspektiven für 2050
Drucksache 534/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirtschaft bei der Bewältigung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise
... Der Bundesrat fordert die Akteure innerhalb der Wertschöpfungskette Milch auf, gemeinsam Maßnahmen zu entwickeln, die ein zügiges und wirksames Reagieren auf Marktschwankungen ermöglichen. Dazu gehört insbesondere die Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen der Marktpartner.
Drucksache 296/09
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV )
... l. I S. 2209) durch neue stadtentwicklungs- und allgemeinpolitische Rahmenbedingungen wie z.B. den Beitritt der neuen Länder, den Stadtumbau, die Soziale Stadt sowie den demographischen und wirtschaftlichen Wandel tiefgreifend verändert. Auch die zunehmende Internationalisierung der Immobilienwirtschaft und vor allem die stärkere Kapitalmarktorientierung der immobilienwirtschaftlichen Akteure beeinflusst das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt immer mehr und führt z.B. zu früher so nicht wahrgenommenen Wertschwankungen beim Grundvermögen.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.