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"Sektor"
Drucksache 598/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
... Holdinggesellschaften, die ausschließlich Beteiligungen an Unternehmen außerhalb des Kreditinstituts-, Finanzinstituts- und Versicherungssektors halten und die nicht über die mit der Verwaltung des Beteiligungsbesitzes verbundenen Aufgaben hinaus unternehmerisch tätig sind, sind keine Finanzunternehmen im Sinne dieses Gesetzes.
Drucksache 170/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Eine effizientere und demokratischere Beschlussfassung in der Energie- und Klimapolitik der EU
... Auch die Tatsache, dass es insbesondere in den Bereichen Luftfahrt, See- und Straßengüterverkehr und Landwirtschaft/Fischerei sowie in energieintensiven Branchen sektorspezifische Befreiungen oder Vergünstigungen bei Energiesteuern gibt, schwächt im Allgemeinen die Anreize für Investitionen in einen energieeffizienteren Kapitalstock und energieeffizientere Produktionsprozesse in diesen Sektoren erheblich. Diese Steuerbefreiungen oder -vergünstigungen stellen eine Belastung für andere Sektoren und/oder private Haushalte dar, die die durch diese Vergünstigungen ausgelösten Steuermindereinnahmen ausgleichen müssen. Außerdem können sie den Wettbewerb zwischen Industriezweigen17 verzerren und ineffiziente und umweltschädliche Verkehrsmittel fördern.
Mitteilung
1. Einführung
2. Möglichkeiten für eine verstärkte Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rahmen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
2.1 Das geltende Beschlussfassungsverfahren in der Energie- und Klimapolitik
2.2 Die Notwendigkeit effizienterer Beschlussfassungsverfahren bei Steuermaßnahmen
2.3 Der Status quo und die Zukunft der Energiebesteuerung
2.4 Die Überleitungsklauseln als Werkzeug zur Anpassung des Beschlussfassungsverfahrens
3. Beschlussfassung im Rahmen des Euratom-Vertrags
4. Fazit
Drucksache 623/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz
... Gerade für diese Zielgruppe bestehen noch vielfältige Optimierungsbedarfe bei der Zusammenarbeit der Jugendhilfe und des Gesundheitswesens. Zur ganzheitlichen Unterstützung von Kindern psychisch belasteter oder erkrankter Eltern und generell zu ganzheitlichen Hilfestellungen sind insbesondere rechtskreisübergreifend finanzierte Maßnahmen erforderlich, in denen sich vor allem die gemeinsame Verantwortung von Gesundheitswesen und Jugendhilfe für das gesunde und förderliche Aufwachsen unserer Kinder sowie einen intersektoralen Kinderschutz widerspiegelt.
Drucksache 352/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
... es, wenn sich ihre Tätigkeit ausschließlich auf Anlagen bezieht, die von Unternehmen aus dem Finanzsektor vertrieben oder emittiert werden, die ihrerseits die geldwäscherechtlichen Vorschriften zu beachten haben. Zur Begründung führt die Bundesregierung aus, in diesen Fällen sei die Beachtung der geldwäscherechtlichen Vorgaben bereits über diese Verpflichteten gewährleistet, die Doppelverpflichtung von Anbieter und Vermittler eines Produktes würde vermieden (Seite 73 Absatz 4).
Drucksache 546/19
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates für eine erhebliche Erweiterung der Angebote im öffentlichen Personennahverkehr durch die schrittweise Erhöhung von Regionalisierungsmitteln
... 1. Der Bundesrat würdigt die Anstrengungen der Bundesregierung zur Minderung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor.
Drucksache 7/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
... Für den zu erzielenden Effekt der Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ist die flächendeckende Etablierung staatlich anerkannter Schulen für den Sektor "Qualifizierungsmaßnahmen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse in nichtakademischen Gesundheitsfachberufen" mit Qualitätsanforderungen und einer entsprechenden Kostenübernahme durch den Bund notwendig.
1. Zur Eingangsformel
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zum Gesetzesentwurf allgemein
5. Zum Gesetzentwurf allgemein
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 3 Satz 5 AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 2 Absatz 12a AufenthG , Nummer 11 § 16a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 2 Absatz 12d - neu - AufenthG , Nummer 12 § 18 Absatz 3 AufenthG
9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 3 Satz 4 AufenthG
10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 5 Satz 3 Nummer 3 AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b - neu - § 5 Absatz 3 Satz 1a - neu - AufenthG , Nummer 9a - neu - § 10 Absatz 3 Satz 1a - neu -, 1b - neu - AufenthG , Nummer 58 Buchstabe b - neu - § 104 Absatz 16 - neu - AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
12. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 1 AufenthG
13. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 1, 3, Absatz 2, 3 Nummer 2, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 1, Absatz 6 Satz 1 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
14. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 1 AufenthG
15. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 4 AufenthG
16. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d AufenthG
17. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16f Absatz 4 - neu - AufenthG
18. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 4, Absatz 3 Satz 1 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
19. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 AufenthG
20. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 1a - neu - AufenthG
21. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 2 AufenthG
22. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 3 - neu - AufenthG , Nummer 40 Buchstabe a1 - neu - § 71 Absatz 2 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
23. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 AufenthG
24. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 18 Absatz 2 Nummer 3, 4 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
25. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 18 AufenthG
26. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 18b Absatz 2 AufenthG
27. Artikel 1 Nummer 12 § 19d Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, c AufenthG
28. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 20 Absatz 1 Satz 1, Satz 2, Satz 4, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, 3 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
29. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 20 AufenthG
30. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 23 Absatz 1 Satz 4 AufenthG , Nummer 16 § 23a Absatz 1 Satz 5 AufenthG , Nummer 17 § 24 Absatz 6 AufenthG , Nummer 18 Buchstabe d § 25 Absatz 4a Satz 4 AufenthG , Buchstabe e § 25 Absatz 4b Satz 4 AufenthG
31. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 39 Absatz 3 Nummer 3 Satz 2 - neu - AufenthG
32. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 42 Absatz 1 Nummer 5 Absatz 2 AufenthG
33. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe a § 71 Absatz 1 Satz 3 AufenthG
34. Zu Artikel 1 Nummer 46 § 81a AufenthG
§ 81a Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
35. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 14a Absatz 3 BQFG
36. Zu Artikel 30 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 3 Absatz 3 Satz 1, 2 BeschV
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
37. Zu Artikel 30 Nummer 6 § 6 Absatz 1 und Absatz 2 - neu - BeschV
§ 6 Beschäftigung in ausgewählten Berufen bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung
38. Zu Artikel 30 Nummer 21 § 26 BeschV
39. Zu Artikel 30a - neu - Verordnung zum Integrationsgesetz
Artikel 30a Änderung der Verordnung zum Integrationsgesetz
40. Zu Artikel 33 Absatz 2 Außerkrafttreten
Drucksache 295/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Vereint für Energieunion und Klimaschutz - die Grundlage für eine erfolgreiche Energiewende schaffen - COM(2019) 285 final
... e für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft über das Jahr 2020 hinaus weiter zu ermöglichen. Dadurch soll dem Sektor weiterhin ein entsprechendes CO
Wälder und Holzverwendung
2 Landwirtschaft
Drucksache 533/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG )
... Angesichts der großen Herausforderung, die der Klimawandel für die heutigen und die künftigen Generationen darstellt, hat sich Deutschland bei den internationalen Klimaverhandlungen nach der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und der Übereinkunft von Paris sowie auf europäischer Ebene für ambitionierte Klimaschutzziele eingesetzt. Vor diesem Hintergrund bekräftigt auch der Koalitionsvertrag die deutschen, europäischen und internationalen Klimaschutzziele und die im Klimaschutzplan 2050 festgelegten Klimaschutz- und Sektorziele. Mit dem am 9. Oktober 2019 vom Kabinett beschlossenen Entwurf eines Bundesklimaschutzgesetzes sollen die Klimaschutzziele in Deutschland erstmals gesetzlich verankert werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
2 Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Mengenplanung
§ 4 Jährliche Emissionsmengen
§ 5 Flexibilisierungsinstrumente nach der EU-Klimaschutzverordnung
Abschnitt 3 Grundpflichten der Verantwortlichen
§ 6 Überwachungsplan; vereinfachter Überwachungsplan
§ 7 Ermittlung und Bericht über Brennstoffemissionen
§ 8 Abgabe von Emissionszertifikaten
Abschnitt 4 Emissionszertifikate, Veräußerung und Register
§ 9 Emissionszertifikate
§ 10 Veräußerung von Emissionszertifikaten
§ 11 Ausgleich indirekter Belastungen
§ 12 Nationales Emissionshandelsregister
Abschnitt 5 Gemeinsame Vorschriften
§ 13 Zuständigkeiten
§ 14 Überwachung, Datenübermittlung
§ 15 Prüfstellen
§ 16 Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen
§ 17 Elektronische Kommunikation
§ 18 Änderung der Identität oder Rechtsform des Verantwortlichen
§ 19 Ausschluss der aufschiebenden Wirkung
Abschnitt 6 Sanktionen
§ 20 Durchsetzung der Berichtspflicht
§ 21 Durchsetzung der Abgabepflicht
§ 22 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7 Evaluierung
§ 23 Erfahrungsbericht
Abschnitt 8 Schlussvorschriften
§ 24 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2) Brennstoffe
Anlage 2 (zu § 7 Absatz 2) Brennstoffe für die Emissionsberichterstattung in den Jahren 2021 und 2022
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
aa Anwendung vorhandener Messwerte und Abschätzungen zum Treibhausgasemissionshandelsgesetz TEHG auf das BEHG
bb Ausgangslage und strukturelle Unterschiede der Verantwortlichen
cc Vorgabe Nr. 1: Emissionsberichterstattung und Abgabe
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands
Vorgabe 1: Brennstoffemissionsberichterstattung nach § 7
Vorgabe Nr. 2: Erstellung und Anpassung des Überwachungsplans
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands
Vorgabe 2: Erstellung und Anpassung eines Überwachungsplans nach § 6 interne Kosten Gesamt
Vorgabe Nr. 3: Einrichtung eines Registerkontos
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands
Vorgabe 3: Einrichtung eines Registerkontos nach § 12
dd Ergebnis
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
aa Initialisierung der Geschäftsprozesse
bb Laufende Geschäftsprozesse
cc Weiterer Erfüllungsaufwand
dd Ergebnis: Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5021, BMU: Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund
II.2. Weitere Kosten
II.4. ‚One in one out‘-Regel
II.5. Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 13/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Berechnung der Offshore-Netzumlage und zu Anpassungen im Regulierungsrecht
... c) Der Bundesrat hält es für unerlässlich, Strom- und Gasnetz systemdienlich zu koppeln, um die Sektorkopplung zu stärken und die gut ausgebaute Gasinfrastruktur zu nutzen, um die dargebotsabhängige Stromerzeugung mit den Bedarfen in Einklang zu bringen und Energie in den benötigten Mengen zwischenzuspeichern.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 und 6 § 19 Absatz 3 Satz 1 und § 32 Absatz 9 StromNEV
2. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe c § 34 Absatz 11 Satz 1 und 1a - neu - ARegV
Drucksache 671/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Post 2018/2019 mit 11. Sektorgutachten Post der Monopolkommission - Die Novelle des Postgesetz es: Neue Chancen für den Wettbewerb
... - Post 2018/2019 mit 11. Sektorgutachten Post der Monopolkommission - Die Novelle des
Drucksache 608/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
... ee) Um die sektorspezifischen Klimaziele im Gebäudebereich einhalten zu können und teure Zahlungen im Rahmen des EU-Effort-Sharing zu vermeiden, bedarf es neben einem wirksamen Steuerbonus für Gebäudesanierung ebenfalls klarer Vorgaben für Mindestenergieeffizienzstandards und für erneuerbare Wärme. Das Ziel muss dabei sein, einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 zu erreichen. Als Mindeststandard (Niedrigstenergiestandard) ist beim Neubau ein Äquivalent zum "KfW-Effizienzhaus 40" vorzusehen, auch vor dem Hintergrund der Einhaltung der EU-Gebäude-Richtlinie. Das Ziel einer vollständigen Gebäudesanierung beim Effizienzstandard von "KfW-Effizienzhaus 55" ist notwendig. Im Fall eines Heizungstauschs bei Bestandsbauten muss parallel zu Neubauten ein Mindestanteil der Wärme aus erneuerbaren Quellen erzeugt werden. Der Einbau von Ölheizungen im Neubau ab 2021 muss generell ausgeschlossen werden. Für Bestandsbauten muss ein Ausstiegszeitraum vorgesehen werden, mit dem zeitnah der Einstieg in den Ausstieg aus Ölheizungen gelingt. Auch die Wärmerzeugung auf Basis von Erdgas muss mithilfe eines klaren Pfades schrittweise durch mit erneuerbaren Energieträgern betriebenen Systemen ersetzt werden.
1. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
a Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung
b Erhöhung der Entfernungspauschale
c Senkung der Umsatzsteuer für den Fernverkehr der Bahn
d Einführung eines gesonderten kommunalen Hebesatzes für mit Windenergieanlagen überbaute Gebiete
e Kompensation über Stromsteuer und Energiegeld
f Zudem besteht ein Ungleichgewicht bei der Lastenverteilung zu Ungunsten der Länder.
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zur Mobilitätsprämie:
Drucksache 533/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG )
... Das bisherige System von Steuern und Abgaben im Energiebereich ist äußerst heterogen. Durch die Vielzahl bestehender Fördermechanismen und Regulierungen sind in den verschiedenen Sektoren unterschiedliche, intransparente und sich häufig gegenseitig überlagernde CO
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
3. Zu § 7 Absatz 5 BEHG
4. Zu § 8a - neu - BEHG
§ 8a Anlagen im Anwendungsbereich des EU-Emissionshandels
5. Zu § 11 Absatz 3 BEHG
6. Zu Anlage 1 zu § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 Nummer 1 BEHG
Drucksache 201/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Gemeinsamen Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan gegen Desinformation
... Die Kommission stellt erfreut fest, dass der Bundesrat die im Aktionsplan dargelegte Strategie begrüßt, insbesondere die Maßnahmen zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den Organen der Union beim Austausch von Informationen und bewährten Praktiken, die Maßnahmen zur Einbindung des Privatsektors, insbesondere der sozialen Medien und anderer online-Plattformen, in den Kampf gegen die Desinformation und die Maßnahmen, die auf die Verbesserung der Medienkompetenz, der digitalen Fähigkeiten und des kritischen Denkvermögens der Europäer abzielen.
Drucksache 121/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen
... Die Bundesstelle für Energieeffizienz soll das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bei der Umsetzung der im Jahr 2017 beschlossenen Förderstrategie zur Vereinfachung und Verbesserung bestehender Förderprogramme im Bereich Energieeffizienz mit fachlichem und technischem Sachverstand unterstützen. Dies erfordert die dauerhafte Beschäftigung von qualifiziertem Personal mit Expertise in Bezug auf die geförderten Technologien und Dienstleistungen (zum Beispiel Querschnittstechnologien, Prozesstechnologien, IT, Anlagentechnik Gebäude, Heizungssysteme zur Wärmeversorgung oder Wärmenetze), für unterschiedliche Sektoren (zum Beispiel Industrie, Gewerbe, private Haushalte) sowie für Informations- und Beratungsangebote. Hierfür werden fünf Stellen im höheren Dienst veranschlagt, was einem jährlichen Personalaufwand von 526 000 Euro entspricht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen
§ 13 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe h
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4731, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
Verwaltung ausschließlich Bund
II.3 KMU-Betroffenheit
III. Ergebnis
Drucksache 49/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014
hinsichtlich bestimmter Vorschriften für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission Notfallmaßnahmen trifft, um die erheblichen negativen Auswirkungen abzumildern, die ein Brexit ohne ein Austrittsabkommen auf den Fischereisektor haben wird. Der Fischereisektor gehört zu den wirtschaftlichen Zweigen, die die Konsequenzen eines solchen ungeregelten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU ganz unmittelbar zu spüren bekommen und gleichzeitig die nachteiligen Folgen nicht selbst abmildern können.
Drucksache 248/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetz | es - Gesetz zur effektiveren Verfolgung der Computerkriminalität
... - Nach Nummer 3 des § 202a Absatz 4 Satz 2 StGB-E liegt ein besonders schwerer Fall in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Integrität, Authentizität oder Vertraulichkeit kritischer Infrastrukturen oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährdet. Der Begriff der kritischen Infrastrukturen ist in Anlehnung an die Legaldefinition in § 2 Absatz 10 des Gesetzes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) zu verstehen. Kritische Infrastrukturen sind danach Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen angehören und von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind, weil durch ihren Ausfall oder ihre Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 3
Drucksache 570/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum vorgesehenen Bericht der Europäischen Kommission über die Bewertung und Überprüfung gemäß Artikel 97 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46 /EG
/EG (Datenschutz -Grundverordnung)
... Der Bundesrat stellt fest, dass das Instrument der Verhaltensregeln, das als erhebliche Ausweitung der freiwilligen Selbstregulierung eine sektorspezifische Anpassung des Datenschutzrechts ermöglichen sollte, und das gänzlich neue Instrument der Zertifizierung in der Praxis bisher so gut wie nicht in Anspruch genommen werden. Die Kommission sollte deshalb die Gründe hierfür in ihrem Bericht analysieren und Vorschläge für Abhilfe machen. Gleiches gilt für Zertifizierungen im Sinne von Artikel 42 folgende DSGVO und dort insbesondere auch für das europäische Datenschutzsiegel im Sinne von Artikel 42 Absatz 5 DSGVO. Dabei sollten die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen gemäß Artikel 42 Absatz 1 Satz 2 DSGVO besser berücksichtigt werden. Auch sollten Wege gefunden werden, den risikobasierten Ansatz bei der Zertifizierung von datensparsamen Betrieben zum Tragen zu bringen.
Drucksache 346/19
Antrag des Landes Brandenburg
Entschließung des Bundesrates für eine auf einen ambitionierten Aufbau einer erneuerbaren Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ausgerichtete Umsetzung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED II) in nationales Recht
... Schon als Grundelement, besonders aber in weiterverarbeiteter Form zu weiteren gasförmigen und flüssigen Energieträgern ist erneuerbarer Wasserstoff eine überzeugende Antwort auf die Frage nach einer Langzeitspeicherung der stark fluktuierenden erneuerbaren Stromerzeugung. Erneuerbarer Wasserstoff bietet die Chance, die Sektoren Verkehr, Wärme und Industrie gleichermaßen zu de\-fossilisieren, ermöglicht dabei die Nutzung von vorhandenen Infrastrukturen wie z.B. dem gut ausgebauten Gasnetz und sorgt für neue regionale Wertschöpfung und Arbeitsplätze mit der damit verbundenen Chance, die gesunkene Akzeptanz der erneuerbaren Stromerzeugung wieder zu erhöhen. In Bezug auf regionale Wertschöpfung ist erneuerbarer Wasserstoff von besonderem Interesse für die Energieregionen in den vom beschlossenen Ausstieg aus der Kohleverstromung betroffenen Bundesländern. Die benötigten noch jungen, sich zum Teil noch im fortgeschrittenen Forschungsstadium befindlichen Wasserstofftechnologien bieten erhebliche Exportchancen für heimische Technologieunternehmen auf einem potenziell stark wachsenden globalen Markt. In der EU haben z.B. die Niederlande die Chancen von erneuerbarem Wasserstoff erkannt, weltweit sind es vor allem Japan, Süd-Korea und seit einiger Zeit auch China, die das Thema Wasserstoff in großem Stil vorantreiben. Deutschland droht, einen noch existierenden Technologievorsprung zu verlieren, wenn die Weichen nicht auch hierzulande entschlossen auf den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft gestellt werden. Entwicklungen der jüngsten Zeit auf Ebene der Bundesregierung, wie zum Beispiel die Ankündigung einer nationalen Wasserstoffstrategie machen Hoffnung, dass die Chancen ebenso wie die Herausforderung inzwischen gesehen werden.
Drucksache 377/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Handel mit Holzkohle aus illegalen Quellen eindämmen"
... Weiterhin einschlägig ist die im Rahmen des Aktionsplans zur Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor erlassene FLEGT-Verordnung von 2005 (Forest Law Enforcement, Governance and Trade - FLEGT-Verordnung). Im Rahmen dieser Verordnung werden Partnerschaftsabkommen abgeschlossen, mit der sich Partnerländer verpflichten, Kontrollsysteme einzurichten, um die Legalität der ausgeführten Holzprodukte zu gewährleisten. Wenn entsprechende Kontrollsysteme in den Partnerländern implementiert sind, dürfen Holzlieferungen aus diesen Ländern nur noch mit FLEGT-Genehmigung in die EU eingeführt werden. Zuständig sind die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und die Zolldienststellen. Indonesien ist bislang das einzige Land, das ein Abkommen abgeschlossen und ein Kontrollsystem implementiert hat. Einige afrikanische Staaten und Vietnam haben ebenfalls Abkommen abgeschlossen, aber noch kein Kontrollsystem installiert.*
Drucksache 515/1/19
... -Belastung in diesem Sektor stetig zu senken. Vor diesem Hintergrund hält es der Bundesrat für erforderlich, einen maßgeblichen Anteil der durch das Gesetz zur Änderung des
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
7. Zum Gesetzentwurf allgemein
8. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 521/2/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
... system (EU-ETS) abgedeckt sind. Leitgedanke des EU-ETS ist die marktbasierte Koordination durch den Handel zwischen den erfassten Sektoren und über die Staatengrenzen hinaus. Diesen Sektoren (
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 53/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
... Insbesondere die Ausweitung der Umsatzberechnung (auch) auf den stationären Sektor scheint problematisch. So gilt bisher der medizinische Zusatznutzen von Orphan Drugs durch die Zulassung als belegt; erst bei Überschreitung einer Umsatzschwelle von 50 Millionen Euro muss der pharmazeutische Unternehmer den Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nachweisen. Durch die geplante Einbeziehung der stationären Umsätze wird die Umsatzschwelle faktisch abgesenkt, der Aufwand für den pharmazeutischen Unternehmer größer und der Erstattungspreis für Orphan Drugs voraussichtlich niedriger ausfallen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 6 Absatz 1 AMG
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 13 Absatz 2b Satz 2 Nummer 3 AMG
3. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 43 Absatz 3a AMG , Nummer 14 Buchstabe a § 47 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a AMG , Artikel 12 Nummer 9 Buchstabe a § 130a Absatz 3a Satz 13 SGB V , Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 7a SGB V , Nummer 11 § 130d SGB V , Artikel 14 Nummer 1 § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 AMPreisV , Artikel 15 § 3 Absatz 1 PackungsV , Artikel 19 § 11 Absatz 2a ApoG und Artikel 22 Absatz 3 Inkrafttreten
4. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 47 Absatz 1 Satz 1 AMG
5. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a1 - neu - § 47 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3d - neu - AMG
6. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b § 62 Absatz 1 Satz 2 AMG
7. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 63j Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und Absatz 3 AMG
8. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a1 - neu - § 64 Absatz 2 Satz 3a - neu - AMG
9. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe e § 64 Absatz 3k Satz 2 AMG
10. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe e § 64 Absatz 3k Satz 2 AMG
11. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe e § 64 Absatz 3k Satz 2 AMG
12. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe c § 67 Absatz 9 und Absatz 10 - neu - AMG
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
13. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe c § 69 Absatz 1b Satz 1 und Satz 1a - neu - AMG
14. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 72a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AMG
15. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 77a Absatz 1 Satz 3 AMG
16. Zu Artikel 3a - neu - § 27 Absatz 4 - neu - AMWHV
‚Artikel 3a Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
17. Zu Artikel 10
18. Zu Artikel 11 § 21 Absatz 1 MPG
19. Zu Artikel 12 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 31 Absatz 1a Satz 2 SGB V
20. Zu Artikel 12 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 35a Absatz 1 Satz 12 SGB V
21. Zu Artikel 12 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 129 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V , Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 129 Absatz 1 Satz 8 SGB V und Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu -, Doppelbuchstabe bb - neu - und Doppelbuchstabe cc § 130a Absatz 3a Satz 6, Satz 7, Satz 8 und Satz 12 SGB V
22. Zu Artikel 12 Nummer 8 § 129 Absatz 1 und Absatz 1a SGB V
23. Zu Artikel 12 Nummer 8 Buchstabe b § 129 Absatz 1a SGB V
24. Zu Artikel 12 Nummer 9 § 130a Absatz 2 SGB V
25. Zu Artikel 12 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 130a Absatz 3a Satz 4 SGB V und Doppelbuchstabe bb § 130a Absatz 3a Satz 13 SGB V
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
26. Zu Artikel 12 Nummer 9 Buchstabe b § 130a Absatz 8 Satz 9 SGB V
27. Zu Artikel 12 Nummer 11a - neu - § 131 Absatz 4 Satz 2a - neu - SGB V
28. Zu Artikel 12 § 140f Absatz 7 SGB V
29. Zu Artikel 17 § 3 Absatz 1 Satz 1 ZHG
30. Zu Artikel 17 § 3 Absatz 1 Satz 1 ZHG
31. Zu Artikel 20 § 15 Absatz 2 ApBetrO
32. Zu Artikel 21a - neu - § 9 Absatz 1a Nummer 3 KHEntgG
‚Artikel 21a Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Drucksache 450/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates für den umfassenden Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien - Antrag des Landes Niedersachsen -
... Die Bundesregierung hat im Zuge des Dialogs Gas 2030 angekündigt, einen Marktrahmen für Wasserstoff zu schaffen. Allerdings ist derzeit unklar, was genau mit dem Marktrahmen bzw. einem rechtsverbindlichen Investitionsrahmen gemeint ist. Es sollte jedoch keine Fokussierung auf die Unterstützung im Rahmen der "Reallabore der Energiewende" erfolgen, sondern vielmehr ein Rahmen für alle PtX-Anwendungen eingefordert werden. Zumal die Reallabore der Energiewende nicht nur auf Wasserstofftechnologien abzielen, sondern derzeit gleichermaßen auf großskalige Energiespeicher im Stromsektor sowie auf energieoptimierte Quartiere.
1. Zu Nummer 2 Satz 2
2. Zu Nummer 2 Satz 4 - neu - Der Nummer 2 ist folgender Satz anzufügen:
3. Zu Nummer 4 Buchstabe a Satz 3, 4
4. Zu Nummer 4 Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Nummer 4 Buchstabe c Satz 3
8. Zu Nummer 4 Buchstabe e
9. Zu Nummer 4 Buchstabe e
10. Zu Nummer 4 Buchstabe g Satz 2 - neu - In Nummer 4 ist dem Buchstaben g folgender Satz anzufügen:
11. Zu Nummer 4 Buchstabe h
12. Zu Nummer 4 Buchstabe j
13. Zu Nummer 4 Buchstabe k - neu - Nummer 4 ist folgender Buchstabe k anzufügen:
14. Zu Nummer 5 Einleitungsteil
Drucksache 47/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz in der Marktwirtschaft - Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass das bestehende System der staatlich induzierten Preisbestandteile klima- und innovationspolitische Fehlanreize setzt. Strom findet selbst zu Zeiten mit sehr hoher regenerativer Produktion häufig nicht den Weg in den Mobilitäts- und Wärmesektor, da er aufgrund staatlich induzierter Preisbestandteile im Wettbewerb mit fossilen Heiz- und Kraftstoffen benachteiligt ist. Das Zusammenwachsen der Bereiche Strom, Wärme und Mobilität im Rahmen der Sektorkopplung erfordert eine konsistente Ausgestaltung der Abgaben und Umlagen auf die verschiedenen Energieträger.
Anlage Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz in der Marktwirtschaft - Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich
Drucksache 53/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
... Insbesondere die Ausweitung der Umsatzberechnung (auch) auf den stationären Sektor scheint problematisch. So gilt bisher der medizinische Zusatznutzen von Orphan Drugs durch die Zulassung als belegt; erst bei Überschreitung einer Umsatzschwelle von 50 Millionen Euro muss der pharmazeutische Unternehmer den Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nachweisen. Durch die geplante Einbeziehung der stationären Umsätze wird die Umsatzschwelle faktisch abgesenkt, der Aufwand für den pharmazeutischen Unternehmer größer und der Erstattungspreis für Orphan Drugs voraussichtlich niedriger ausfallen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 6 Absatz 1 AMG
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 13 Absatz 2b Satz 2 Nummer 3 AMG
3. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 43 Absatz 3a AMG , Nummer 14 Buchstabe a § 47 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a AMG , Artikel 12 Nummer 9 Buchstabe a § 130a Absatz 3a Satz 13 SGB V , Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 7a SGB V , Nummer 11 § 130d SGB V , Artikel 14 Nummer 1 § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 AMPreisV , Artikel 15 § 3 Absatz 1 PackungsV , Artikel 19 § 11 Absatz 2a ApoG und Artikel 22 Absatz 3 Inkrafttreten
4. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 47 Absatz 1 Satz 1 AMG
5. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a1 - neu - § 47 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3d - neu - AMG
6. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b § 62 Absatz 1 Satz 2 AMG
7. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 63j Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und Absatz 3 AMG
8. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a1 - neu - § 64 Absatz 2 Satz 3a - neu - AMG
9. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe e § 64 Absatz 3k Satz 2 AMG
10. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe e § 64 Absatz 3k Satz 2 AMG
11. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe e § 64 Absatz 3k Satz 2 AMG
12. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe c § 67 Absatz 9 Satz 2 AMG
13. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe c § 67 Absatz 9 und Absatz 10 - neu - AMG
14. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe c § 69 Absatz 1b Satz 1 und Satz 1a - neu - AMG
15. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 72a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AMG
16. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 77a Absatz 1 Satz 3 AMG
17. Zu Artikel 3a - neu - § 27 Absatz 4 - neu - AMWHV
‚Artikel 3a Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
18. Zu Artikel 10 § 27 Absatz 2 Satz 2 PflBG
19. Zu Artikel 10
20. Zu Artikel 11 § 21 Absatz 1 MPG
21. Zu Artikel 12 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 31 Absatz 1a Satz 2 SGB V
22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 21
Zu Artikel 12 Nummer 1
23. Zu Artikel 12 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 35a Absatz 1 Satz 12 SGB V
24. Zu Artikel 12 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 129 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V , Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 129 Absatz 1 Satz 8 SGB V und Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu -, Doppelbuchstabe bb - neu - und Doppelbuchstabe cc § 130a Absatz 3a Satz 6, Satz 7, Satz 8 und Satz 12 SGB V
25. Zu Artikel 12 Nummer 8 § 129 Absatz 1 und Absatz 1a SGB V
26. Zu Artikel 12 Nummer 8 Buchstabe b § 129 Absatz 1a SGB V
27. Zu Artikel 12 Nummer 9 § 130a Absatz 2 SGB V
28. Zu Artikel 12 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 130a Absatz 3a Satz 4 SGB V und Doppelbuchstabe bb § 130a Absatz 3a Satz 13 SGB V
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
29. Zu Artikel 12 Nummer 9 Buchstabe b § 130a Absatz 8 Satz 9 SGB V
30. Zu Artikel 12 Nummer 11a - neu - § 131 Absatz 4 Satz 2a - neu - SGB V
31. Zu Artikel 12 § 140f Absatz 7 SGB V
32. Zu Artikel 17 § 3 Absatz 1 Satz 1 ZHG
33. Zu Artikel 17 § 3 Absatz 1 Satz 1 ZHG
34. Zu Artikel 20 § 15 Absatz 2 ApBetrO
35. Zu Artikel 21a - neu - § 9 Absatz 1a Nummer 3 KHEntgG
‚Artikel 21a Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Drucksache 150/3/19
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
... Im Gegensatz dazu zeichnet sich ab, dass der Anwendungsbereich von sogenannten "Power to Gas-Anlagen", bei denen der produzierte Wasserstoff für den Wärmemarkt, Mobilität u.a. genutzt wird, wirtschaftlich gestaltet werden kann, wenn die Befreiung von den Netzentgelten beibehalten wird. Nur dann hätten solche Anlagen als Geschäftsmodelle im Rahmen der Sektorenkopplung eine Basis. Auch solche sind ein Baustein der Energiewende. Daher bittet der Bundesrat die Bundesregierung, zeitnah eine Änderung des Gesetzes einzubringen, um sogenannten "Power to Gas-Anlagen" eine ökonomisch tragfähige Perspektive und damit Geschäftsmodellen im Rahmen der Sektorenkopplung eine Basis zu bieten.
Drucksache 539/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Schutz von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern vor laufender Erhebung hochsensibler Gesundheitsdaten zu Zwecken der Tarifgestaltung in der Krankenversicherung
... 1. Der Bundesrat betont, dass die Digitalisierung, insbesondere im Gesundheitssektor, enorme Chancen birgt, um das Leben der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Digitale Technologien können eine bessere und effizientere Versorgung und einen breiteren Zugang zu medizinischer Expertise gewährleisten, gerade auch in strukturschwächeren Regionen. Digitale Hilfsmittel können es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, eigenständig medizinische Parameter, wie zum Beispiel den Blutzucker, zu beobachten und sich bei Abweichungen mit ihrem Arzt in Verbindung zu setzen.
Drucksache 521/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
... e) Der Bundesrat nimmt die vorgeschlagene Regelung zur Kenntnis, mit der mittels Kabinettentscheidung die Zielverfehlung des einen Sektors durch Anrechnung von Überfüllung eines anderen Sektors im Nicht-ETS-Bereich ausgeglichen werden kann. Er sieht jedoch die Gefahr, dass sich einzelne für die jeweiligen Sektoren zuständigen Bereiche innerhalb der Bundesregierung nicht im angezeigten Maße für die Zielerreichung einsetzen. Er bittet deswegen, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Regelung so zu verändern, dass das Ressort, welches das vorgegebene Ziel verfehlt, dafür verantwortlich ist, entsprechende Ausgleiche aus anderen Ressorts zu organisieren.**
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zum Gesetzentwurf allgemein
8. Zum Gesetzentwurf allgemein
9. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1a - neu - KSG
11. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2, Absatz 5 Satz 1, § 5 Absatz 4 KSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 KSG
13. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 KSG
14. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 2, Absatz 6 Satz 2 KSG
15. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 1 KSG
16. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 5 - neu - KSG
17. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 KSG
18. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 KSG ****
19. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - KSG
20. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - KSG *****
21. Hauptempfehlung zu Ziffer 22
Zu Artikel 1
22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 21
Zu Artikel 1
23. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 1, Satz 3 KSG
24. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 2 KSG
25. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 4 Satz 2 KSG
Drucksache 143/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Fertigung von Batteriezellen als Speichermedium zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz in Deutschland
... Der Bundesrat stellt fest, dass durch eine innovativ aufgestellte Batteriezellproduktion, die insbesondere auf zukünftige Batteriezelltechnologien abzielt, Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Wachstum in Deutschland erhalten werden. Zur Etablierung einer Batteriezellproduktion sind gemeinsame Anstrengungen mit den Unternehmen des Sektors erforderlich.
Anlage Entschließung des Bundesrates: Fertigung von Batteriezellen als Speichermedium zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz in Deutschland
Drucksache 263/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Unterstützung der Landwirte gegen witterungsbedingte Risiken
... In Deutschland bestehen für eine Reihe von Witterungsrisiken und für einzelne Kulturen bisher keine oder keine in nennenswertem Umfang nachgefragten Versicherungsangebote am Markt, da die Versicherungsprämien sehr hoch und für die landwirtschaftlichen Unternehmen kaum tragbar sind. Deshalb ist es erforderlich, die landwirtschaftlichen Betriebe beim Abschluss von (Mehrgefahren-) Versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken zu unterstützen. Solche Versicherungen sind für unvorhersehbare Ereignisse mit existenzgefährdendem Schadenspotenzial, denen nicht oder nicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand vorgebeugt werden kann, erforderlich. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, einen Prämienzuschuss zu Versicherungen insbesondere für Sektoren und Risiken vorzusehen, in denen noch kein für die Betriebe wirtschaftlich tragbares Versicherungsangebot am Markt ist oder große Wettbewerbsunterschiede innerhalb der EU bestehen. Dabei sollten sich die etwaigen Prämienzuschüsse auf den zur Absicherung existenzgefährdender Risiken notwendigen Versicherungsumfang beschränken. Deshalb sollte ein angemessener Selbstbehalt vorgesehen werden.
Anlage Entschließung des Bundesrates: Unterstützung der Landwirte gegen witterungsbedingte Risiken
a Prävention durch agrotechnische Maßnahmen
b Risikoabsicherung über Mehrgefahren- Versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken
c Absenkung des Versicherungsteuersatzes für die Risiken Trockenheit und Ertragsausfälle bei Tierseuchen
Drucksache 76/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Klimaschutzbericht 2018
... 9. Der Bundesrat betont, dass alle Sektoren ihren Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen leisten müssen. Dabei hält der Bundesrat verstärkte Anstrengungen im Verkehrs- und Gebäudesektor für unabdingbar.
Drucksache 11/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
... c) Der Bundesrat stellt fest, dass der Energieleitungsbau nicht nur den Umbau der Übertragungsnetze für Strom umfasst, sondern in erheblichem Umfang auch den Umbau der Hochspannungs-Verteilnetze und der Fernleitungsnetze Gas. Er legt dabei Wert darauf, dass trotz des öffentlichen Fokus auf das Stromnetz die übrige Energieinfrastruktur nicht aus dem Blick geraten darf und erinnert dabei insbesondere an den zeitkritischen Umbau des niedrigkalorischen Gasnetzes auf hochkalorisches Gas für Millionen Gasverbraucher im kommenden Jahrzehnt sowie die Chancen der Sektorenkopplung. Er bittet daher die Bundesregierung, auch diesen Netzausbau bei der Beschleunigungsgesetzgebung im Sinne der sektorenübergreifenden Energiewende mit in den Blick zu nehmen.
1. Zur Eingangsformel
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und Artikel 5a - neu - § 12b Absatz 1 Satz 1, 3, 4 Nummer 7 und 8 und Satz 5 EnWG sowie § 3 Nummer 6a - neu - und § 5 Absatz 2a0 - neu - WindSeeG
‚Artikel 5a Änderung des Windenergie\-auf-See-Gesetzes
3. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 43 Satz 1 Nummer 6 - neu -, 7 - neu - und 8 - neu -, Satz 2a - neu - und Satz 3 EnWG
4. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 43a Nummer 2 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - EnWG Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe c § 9 Absatz 6 Satz 5 - neu -, Satz 6 - neu - NABEG
5. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 43f EnWG , Artikel 2 Nummer 23 § 25 NABEG
6. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 43f Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 EnWG
7. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 43j Satz 1 Vorsatz, Nummer 2 EnWG
8. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 43j Satz 1a - neu - EnWG
9. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 44 Absatz 4 - neu - EnWG
10. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 44c Absatz 1 Satz 2 und 3 EnWG
11. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 44c Absatz 4 Satz 2 EnWG , Artikel 2 Nummer 17 Buchstabe b § 16 Absatz 5 Satz 3 NABEG , Artikel 3 Nummer 4a - neu - § 6 Satz 2 - neu - BBPlG , Artikel 4 Nummer 1 § 1 Absatz 3 Satz 2 - neu - EnLAG
12. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 3 Nummer 1 einleitender Satzteil, Buchstabe b und Buchstabe c NABEG
13. Zu Artikel 2 Nummer 4 und Nummer 7 § 3 Nummer 5a - neu - und § 5a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3 - neu - NABEG
14. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 3a Absatz 2 NABEG
15. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a § 5 Absatz 2 Satz 3 NABEG
16. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 NABEG
17. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 3 Satz 1 NABEG
18. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 5 NABEG
19. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 6 - neu - NABEG
20. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstabe a § 18 Absatz 3 Satz 1a - neu - NABEG
21. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstabe b § 18 Absatz 5 Satz 3 NABEG
22. Zu Artikel 2 Nummer 19 Buchstabe d § 19 Satz 4 NABEG
23. Zu Artikel 2 Nummer 28 Buchstabe c § 31 Absatz 4 NABEG
24. Zu Artikel 3 Nummer 2 und Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 6, Absatz 7 und Absatz 8 BBPlG sowie § 2 Absatz 1 Satz 1 Einleitungsteil und Nummer 2 EnLAG
25. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a0 - neu - Anlage Nummer 3 Spalte 3 BBPlG
26. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe b1 und b2 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 Nummer 6 Spalte 2 und Nummer 7 Spalte 2 BBPlG
Zu Buchstabe b1
Zu Buchstabe b2
27. Zu Artikel 8 § 15 Absatz 8 BNatSchG
28. Zu Artikel 9 § 1 Satz 2 Nummer 14 RoV
29. Zu Artikel 11 § 86a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 GBV
30. Zum Gesetzentwurf allgemein
31. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 47/19
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz in der Marktwirtschaft - Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass das bestehende System der staatlich induzierten Preisbestandteile klima- und innovationspolitische Fehlanreize setzt. Strom findet selbst zu Zeiten mit sehr hoher regenerativer Produktion häufig nicht den Weg in den Mobilitäts- und Wärmesektor, da er aufgrund staatlich induzierter Preisbestandteile im Wettbewerb mit fossilen Heiz- und Kraftstoffen benachteiligt ist. Das Zusammenwachsen der Bereiche Strom, Wärme und Mobilität im Rahmen der Sektorkopplung erfordert eine konsistente Ausgestaltung der Abgaben und Umlagen auf die verschiedenen Energieträger.
Drucksache 359/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)
... Eine Strafzahlung würde die Krankenhäuser bei einer Verweildauerkürzung doppelt treffen. Denn eine zu lange Liegedauer kann auch von externen Faktoren beeinflusst sein, so kann zum Beispiel die Übernahme in den ambulanten Sektor oder gerade den Pflegesektor - in dem häufig kurzfristig keine Plätze zur Verfügung stehen - problematisch sein.
1. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 275c Absatz 2 Satz 7 SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 275c Absatz 2 SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 275c Absatz 3 Satz 4 - neu - SGB V
4. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 275c Absatz 4 SGB V
5. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 275c Absatz 5 Satz 1 SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 279 Absatz 5 Satz 2 SGB V
7. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 279 Absatz 5 Satz 3 und Satz 4 SGB V
8. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 279 Absatz 6 Satz 2 SGB V
9. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 280 Absatz 3 Satz 1 SGB V
10. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 283 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 SGB V
11. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe a § 301 Absatz 2 Satz 3a - neu - SGB V
Zu Satz 3:
Zu Satz 3a:
12. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 328 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 und Satz 3, Absatz 5 Satz 2 und Satz 5 SGB V
13. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 17b Absatz 1 Satz 6 KHG
14. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe c § 17c Absatz 2a Satz 1 KHG
15. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe b - neu - und Buchstabe c - neu - § 6a Absatz 2 Satz 6, Satz 7 und Satz 8 KHEntgG
16. Zu Artikel 4 Nummer 7 - neu - § 10 Absatz 13 - neu - KHEntgG
17. Zu Artikel 4 Nummer 7 - neu - § 15 Absatz 2a Satz 1 KHEntgG
18. Zu Artikel 10 Nummer 15 § 53d Absatz 3 Satz 1 SGB XI
19. Zu Artikel 10 Nummer 23 Buchstabe d - neu - § 115 Absatz 7 - neu - SGB XI
Drucksache 96/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... Der Gesetzentwurf berührt in direkter Weise keine Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Allerdings werden durch die Anordnung der Agrarstrukturerhebung 2020 und die dabei zu erhebenden Merkmale die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Politik und Gesellschaft über aktuelle und valide Daten zu relevanten Aspekten des Agrarsektors in Deutschland verfügen werden. Diese tragen dazu bei, den Agrarsektor unter anderem auch unter Aspekten einer nachhaltigen Entwicklung beurteilen zu können und daraus ggf. etwaigen Handlungsbedarf abzuleiten.
Drucksache 128/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... V die Einrichtung sektorenübergreifender Schiedsgremien geregelt, wobei die Aufsicht zunächst den Ländern obliegt und Regelungen zu den Aufgaben der Aufsichtsbehörden und zum Verfahren getroffen werden.
Drucksache 570/19
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zum vorgesehenen Bericht der Europäischen Kommission über die Bewertung und Überprüfung gemäß Artikel 97 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46 /EG
/EG (Datenschutz -Grundverordnung)
... Der Bundesrat stellt fest, dass das Instrument der Verhaltensregeln, das als erhebliche Ausweitung der freiwilligen Selbstregulierung eine sektorspezifische Anpassung des Datenschutzrechts ermöglichen sollte sowie das gänzlich neue Instrument der Zertifizierung in der Praxis bisher so gut wie nicht in Anspruch genommen werden. Die Kommission sollte deshalb die Gründe hierfür in ihrem Bericht analysieren und Vorschläge für Abhilfe machen. Gleiches gilt für Zertifizierungen im Sinne von Art. 42f. DSGVO und dort insbesondere auch das europäische Datenschutzsiegel im Sinne von Art. 42 Abs. 5 DSGVO. Dabei sollten die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen gemäß Art. 42 Abs. 1 Satz 2 DSGVO besser berücksichtigt werden. Auch sollten Wege gefunden werden, den risikobasierten Ansatz bei der Zertifizierung von datensparsamen Betrieben zum Tragen zu bringen
Drucksache 359/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)
... Eine Strafzahlung würde die Krankenhäuser bei einer Verweildauerkürzung doppelt treffen. Denn eine zu lange Liegedauer kann auch von externen Faktoren beeinflusst sein, so kann zum Beispiel die Übernahme in den ambulanten Sektor oder gerade den Pflegesektor - in dem häufig kurzfristig keine Plätze zur Verfügung stehen - problematisch sein.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 105 Absatz 4a - neu - SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 275c Absatz 2 Satz 7 SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 275c Absatz 3 Satz 4 - neu - SGB V
4. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 275c Absatz 4 SGB V
5. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 275c Absatz 5 Satz 1 SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 279 Absatz 5 Satz 2 SGB V
7. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 279 Absatz 5 Satz 3 und Satz 4 SGB V
8. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 279 Absatz 6 Satz 1 und Satz 3 SGB V
9. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 279 Absatz 6 Satz 2 und Satz 3 SGB V
10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 9
Zu Artikel 1 Nummer 25
11. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 280 Absatz 3 Satz 1 SGB V
12. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 283 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 SGB V
13. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe a § 301 Absatz 2 Satz 3a - neu - SGB V
Zu Satz 3:
Zu Satz 3a:
14. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 328 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 und Satz 3, Absatz 5 Satz 2 und Satz 5 SGB V
15. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 17b Absatz 1 Satz 6 KHG
16. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Einleitungssatz , Doppelbuchstabe cc § 17c Absatz 2 Satz 5 KHG , Buchstabe c § 17c Absatz 2a und 2b KHG , Buchstabe e § 17c Absatz 4 KHG , Buchstabe f § 17c Absatz 3 - neu - Satz 1 KHG , Buchstabe g § 17c Absatz 4 und 4b KHG , Buchstabe i § 17c Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 KHG , Nummer 2a - neu - § 17e - neu -, § 17f - neu - und § 17g - neu - KHG ,
§ 17e Schlichtungsverfahren
§ 17f Verordnungsermächtigung
§ 17g Übergangsregelung
‚Artikel 3a Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu § 17c
Zu § 17c
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu § 17e
Zu § 17e
Zu § 17e
Zu § 17e
Zu § 17e
Zu § 17e
Zu § 17f
Zu § 17g
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
17. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe c § 17c Absatz 2a Satz 1 KHG
18. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe b - neu - und Buchstabe c - neu - § 6a Absatz 2 Satz 6, Satz 7 und Satz 8 KHEntgG
19. Zu Artikel 4 Nummer 7 - neu - § 10 Absatz 13 - neu - KHEntgG
20. Zu Artikel 4 Nummer 7 - neu - § 15 Absatz 2a Satz 1 KHEntgG
21. Zu Artikel 10 Nummer 15 § 53d Absatz 3 Satz 1 SGB XI
22. Zu Artikel 10 Nummer 23 Buchstabe d - neu - § 115 Absatz 7 - neu - SGB XI
Drucksache 539/19
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates - Schutz von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern vor laufender Erhebung hochsensibler Gesundheitsdaten zu Zwecken der Tarifgestaltung in der Krankenversicherung
... 1. Der Bundesrat betont, dass die Digitalisierung, insbesondere im Gesundheitssektor, enorme Chancen birgt, um das Leben der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Digitale Technologien können eine bessere und effizientere Versorgung und einen breiteren Zugang zu medizinischer Expertise gewährleisten, gerade auch in strukturschwächeren Regionen. Digitale Hilfsmittel können es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, eigenständig medizinische Parameter, wie z.B. den Blutzucker, zu beobachten und sich bei Abweichungen mit ihrem Arzt in Verbindung zu setzen.
Drucksache 584/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude
... Mit der Ergänzung der Aufzählung der erneuerbaren Energien um synthetische Energieträger die treibhausgasneutral erzeugt werden, wird ein weiterer Anwendungsbereich und Markt für die Erzeugnisse der im Aufbau begriffenen Wasserstoffwirtschaft eröffnet. Mit der Öffnung des Wärmesektors für synthetische Energieträger werden Anreize geschaffen, die noch reichlich vorhandenen Innovations- und Kostensenkungspotenziale zu heben, die nicht zuletzt auch auf den Verkehrssektor ausstrahlen können.
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 9 Buchstabe b GEG
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 18 GEG
3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 6 und Nummer 7 - neu -, § 39 Überschrift und Absatz 1, § 40 Überschrift und Absatz 1, § 90 Absatz 1 Einleitender Satzteil und Nummer 2 sowie Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und Nummer 4 - neu - GEG
4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Satz 2 - neu - und Absatz 3 Satz 2 - neu - GEG
5. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 - neu - GEG
6. Zu Artikel 1 § 9 Satz 1 GEG
7. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 und § 49 Absatz 2 Satz 2 GEG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
8. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 2 Satz 1 GEG
9. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2 und Nummer 3 - neu - GEG
10. Zu Artikel 1 § 24 Satz 1 GEG
11. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 1 GEG
12. Zu Artikel 1 § 27 Satz 1 GEG
13. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 3 - neu - GEG
14. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Nummer 2 GEG
15. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 GEG
16. Zu Artikel 1 § 36 Satz 2 GEG
17. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Satz 2 - neu - GEG
18. Zu Artikel 1 § 45 GEG
19. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 GEG
20. Zu Artikel 1 § 57 Absatz 1 GEG
21. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 2 und § 108 Absatz 1 Nummer 5 GEG
22. Zu Artikel 1 § 65 Satz 2 GEG
23. Zu Artikel 1 § 71 Absatz 3 - neu - GEG
24. Zu Artikel 1 § 72 Absatz 4 Satz 1 GEG
25. Zu Artikel 1 § 75 Absatz 4 Satz 2 - neu - bis Satz 4 - neu - GEG
26. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 1 Satz 2 GEG
27. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 2 Einleitungssatz, Nummer 2 und Nummer 3 bis 6 GEG
28. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 4 - neu - GEG
29. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 3 GEG
30. Zu Artikel 1 § 80 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 8 - neu - GEG
31. Zu Artikel 1 § 80 Absatz 4 Satz 6 GEG
32. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 2 und 3 GEG
33. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 1 Nummer 4 GEG
34. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 1 Nummer 17 GEG
35. Zu Artikel 1 § 87 Absatz 1 GEG
36. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 5 - neu - GEG
37. Zu Artikel 1 § 89 Satz 1 und Satz 2 GEG
38. Zu Artikel 1 § 92 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 1 GEG
39. Zu Artikel 1 § 96 Absatz 2 Satz 1 GEG
40. Zu Artikel 1 § 96 Absatz 6 Satz 2 GEG
41. Zu Artikel 1 § 97 Absatz 2 Nummer 1 GEG
42. Zu Artikel 1 § 97 Absatz 6 - neu - GEG
43. Zu Artikel 1 § 98 Absatz 3 - neu - GEG
44. Zu Artikel 1 § 99 Absatz 4 Satz 1a - neu - und Absatz 6 Satz 1 GEG
45. Zu Artikel 1 § 99 Absatz 7 Satz 1 GEG
46. Zu Artikel 1 § 101 Absatz 4 Satz 3 - neu - GEG
47. Zu Artikel 1 § 102 Absatz 1 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - GEG
48. Zu Artikel 1 § 104 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - GEG
49. Zu Artikel 1 § 107 Absatz 5 Satz 1 GEG
50. Zu Artikel 1 § 108 Absatz 1 Nummer 15a - neu - GEG
51. Zu Artikel 1 § 114 Satz 3 GEG
Drucksache 412/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020) - COM(2019) 397 final
... Am 29. März 2017 teilte das Vereinigte Königreich gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) seine Absicht mit, aus der Union auszutreten. Auf Antrag des Vereinigten Königreichs hat der Europäische Rat (Artikel 50) am 11. April 20191 vereinbart, den in Artikel 50 Absatz 3 EUV vorgesehenen Zeitraum noch weiter bis zum 31. Oktober 2019 zu verlängern2. Sofern das Vereinigte Königreich das Austrittsabkommen3 nicht bis zum 31. Oktober 2019 ratifiziert oder keine dritte Verlängerung beantragt, die der Europäische Rat einstimmig beschließt (Artikel 50), wird das Vereinigte Königreich am 1. November 2019 ohne Abkommen aus der Union austreten und zum Drittland werden. Ein Austritt ohne Abkommen wird wahrscheinlich erheblich negative Auswirkungen auf einige Wirtschafts- und Dienstleistungssektoren haben - mit Entlassungen in den entsprechenden Sektoren als Folge.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften in diesem und in anderen Politikbereichen der Union
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 543/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Erhalt der qualitativ hochwertigen flächendeckenden stationären Krankenhausversorgung - Krankenhäuser stärken
... 2. Der Bundesrat unterstreicht die Notwendigkeit, die finanzielle Ausstattung der Akutkrankenhäuser nicht nur im Pflegesektor zu verbessern. Er fordert deswegen die Einführung eines "Administrativzuschlags" für die Akutkrankenhäuser um zusätzliche Mittel für die Bewältigung der anstehenden Herausforderungen zur Verfügung zu stellen, ohne dass die bisher bereits zur Verfügung gestellte, ohnehin sehr knappe finanzielle Ausstattung der Krankenhäuser lediglich umverteilt wird.
Drucksache 103/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 22. Oktober 2015 zum Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus
... Das Zusatzprotokoll soll das Übereinkommen ergänzen. Die im Zusatzprotokoll verwendeten Wörter und Ausdrücke sind im Sinne des Übereinkommens auszulegen; mit Ausnahme seines Artikels 9 (Ergänzende Straftatbestände) findet das Übereinkommen zwischen den Vertragsparteien entsprechend Anwendung (Artikel 9 des Zusatzprotokolls). Dies bedeutet, dass die Vorschriften des Übereinkommens, etwa zu innerstaatlichen Maßnahmen zur Verhütung des Terrorismus, zur internationalen Zusammenarbeit bei der Verhütung des Terrorismus oder zur internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen, auch auf das Zusatzprotokoll Anwendung finden (vgl. Erläuternder Bericht zum Zusatzprotokoll, Anm. 11 und 12). Dies bedeutet auch, dass die Begriffe "terroristische Straftat" und "Terrorismus" wie im Übereinkommen zu verstehen sind (vgl. Erläuternder Bericht zum Zusatzprotokoll, Anm. 19). Nach dessen Artikel 1 Absatz 1 bedeutet eine "terroristische Straftat" im Sinne des Übereinkommens eine Straftat im Geltungsbereich und nach der Begriffsbestimmung einer der im Anhang des Übereinkommens aufgeführten Verträge. Bei diesen Verträgen handelt es sich um elf sektorale VN-Antiterrorismus-Übereinkommen, die Straftatbestände zu bestimmten Sachgebieten enthalten.
Drucksache 521/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
... -Bepreisung in den Sektoren Gebäudewärmeversorgung und Verkehr, die Erhöhung der Luftverkehrsteuer sowie einer steuerlichen Förderung der energetischen Wohngebäudesanierung.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2, Absatz 5 Satz 1, § 5 Absatz 4 KSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 1 KSG
6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 5 - neu - KSG
7. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 1, Satz 3 KSG
8. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 2 KSG
9. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 4 Satz 2 KSG
Drucksache 655/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der europäische Grüne Deal - COM(2019) 640 final
... 10. Für den Umbau zu einer klimaneutralen Wirtschaft sind hohe Investitionen und entschiedenes Engagement von öffentlichem und privatem Sektor notwendig. In diesem Zusammenhang müssten Finanzmittel, die im Rahmen des Grünen Deals generiert werden, zu einem angemessenen Teil auch aus dem privaten Sektor kommen. Hierfür müssen die richtigen Rahmenbedingungen für Geschäftsmodelle, effektive Anreize und substantielle Unterstützung geschaffen werden.
2 Grundsätzliches
Im Einzelnen
3 Allgemeines
3 Wachstumsstrategie
Zu einzelnen Maßnahmen und Politikbereichen
Allgemein zu den Arbeitspaketen
3 Emissionshandelssystem
3 Finanzierungsfragen
3 Nachhaltigkeit
3 Klimagesetzgebung
Gemeinsame Agrarpolitik
3 Biodiversität
3 Forstwirtschaft
Meere und Ozeane
Wasser - und Bodenschutz
3 Bioökonomie
Kreislaufwirtschaft und Verbraucherbelange
3 Verkehrssektor
Wohnen und Bauen
Überarbeitung der Århus-Verordnung und Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten
3 Bürgerbeteiligung/Partizipationsverfahren
2 Weiteres
2 Sonstiges
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 579/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG )
... Die hohe volkswirtschaftliche Bedeutung der deutschen See- und Binnenhäfen wurde erst kürzlich in einer Studie des Institutes für Seeverkehrswirtschaft und Logistik deutlich (Studie ISL zur volkswirtschaftlichen Bedeutung der deutschen See- und Binnenhäfen auf Grundlage ihrer Beschäftigungswirkung, 2019). Darin wird die von den niedersächsischen Häfen abhängige Beschäftigung für das gesamte Bundesgebiet ohne indirekte und induzierte Effekte auf 166 000 Beschäftigte geschätzt. Das mit Abstand höchste Volumen der von niedersächsischen Häfen abhängigen Arbeitsplätze findet sich dabei in der hafenabhängigen Industrie mit circa 138 000 Beschäftigten, darunter circa 81 700 in anderen Ländern. Vor allem die Automobilindustrie, aber auch die chemische Industrie und der primäre Sektor nutzen die niedersächsischen Häfen intensiv für den Export.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zur Eingangsformel
3. Zum Gesetzentwurf insgesamt
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zu Gesetzestitel, § 1, § 2 Überschrift, einleitender Satz, Satz 1 Nummer 11 und Nummer 13 bis 15 - neu -, § 3 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 1, 2 und Nummer 3 - neu -, § 4 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 und Nummer 2a und 2b - neu -, § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3, § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 Satz 1 und 2, Absatz 3, § 8 Absatz 1 Satz 1 und 3, Absatz 3 Satz 2 Nummer 3, § 9 Absatz 2 Satz 2, § 10 Absatz 2, § 11 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, § 13 Satz 1 Nummer 2 § 14 Absatz 1, 2 und 3 und § 15 Satz 1 MgvG*
6. Zu § 2 Satz 1 Nummer 3 MgvG
7. Zu § 2 Satz 1 Nummer 5 MgvG
8. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7a - neu - und § 3 Absatz 2 Nummer 1 MgvG
9. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7a - neu -, § 3 Absatz 2 Nummer 1 MgvG*
10. Zu § 2 Satz 1 Nummer 8*
11. Zu § 2 Satz 1 Nummer 8 MgvG*
12. Zu § 2 Satz 1 Nummer 11, 12 und 13 - neu - MgvG*
13. Zu § 7 Absatz 2 Satz 1 MgvG*
14. Zu § 11 Absatz 1 Satz 1 MgvG*
15. Zu § 13 Satz 1 Nummer 1 und 2 MgvG
Drucksache 63/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Reflexionspapier der Kommission: Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030
... Verkehrssektor
Drucksache 128/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... V die Einrichtung sektorenübergreifender Schiedsgremien geregelt, wobei die Aufsicht zunächst den Ländern obliegt und Regelungen zu den Aufgaben der Aufsichtsbehörden und zum Verfahren getroffen werden.
Drucksache 606/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
... es handelt. Der Bundesrat hält den von der Bundesregierung gewählten Weg, für ein Gesetz dieser Tragweite nicht die Zustimmungsbedürftigkeit vorzusehen, verbunden mit einem Gesetzgebungsverfahren ohne ausreichende Beratungszeiträume, für falsch. Er bemängelt, dass die Einstufung des Gesetzes als Einspruchsgesetz sowie der Ausschluss des Bundesrates von Verordnungsermächtigungen zu wesentlichen Aspekten dieses Rahmengesetzes nicht dem Anspruch gerecht werden, dass Energiewende und Klimaschutz gemeinsam von Bund und Ländern getragen werden sollten. Dies ist umso bedauerlicher, als sich der Deutsche Bundestag mit dem Gesetzesbeschluss die Beteiligung an der Verordnung zur Änderung der Jahresemissionsmengen der Sektoren und die Beauftragung des Expertenrates für Klimafragen mit eigenen Gutachtenaufträgen gesichert hat. Beides bleibt dem Bundesrat verwehrt.
Drucksache 138/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland
... 7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zur Sicherung der Gasspeicherinfrastruktur in Deutschland die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, damit diese höheren Belastungen im Vergleich zu Speichern in Nachbarländern rasch aufgehoben werden. Der Bundesrat hält es für notwendig, das Abgaben-, Entgelte- und Umlagesystem insgesamt zügig anzupassen, um die Schaffung eines EU-Gasbinnenmarktes mit gleichen Spielregeln zu ermöglichen und die Rahmenbedingungen für eine systemdienliche Nutzung von Speichern mit Blick auf die zunehmende Bedeutung der Sektorenkopplung zu schaffen.
Drucksache 47/4/19
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz in der Marktwirtschaft - Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich - Antrag des Landes Schleswig-Holstein - Punkt 23 der 981. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2019
... "6a. Im Zusammenhang mit der umfassenden systematischen Überprüfung von Abgaben und Umlagen im Energiesektor sowie den daraus resultierenden Reformvorschlägen weist der Bundesrat, insbesondere vor dem Hintergrund der Eckpunkte zum Klimaschutzprogramm 2030, ausdrücklich darauf hin, dass die damit verbundenen finanziellen Lasten fair zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufzuteilen sind. Hierzu muss die Bundesregierung zunächst darlegen, in welchem Umfang sich aus dem geplanten Maßnahmenpaket im Einzelnen finanzielle Belastungen für die Haushalte von Ländern und Kommunen ergeben, sowie die Bereitschaft erklären, sich perspektivisch an den zu erwartenden finanziellen Mehrbelastungen angemessen zu beteiligen."
Drucksache 159/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 6. Februar 2019 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Nordmazedonien
... Die Regierung in Skopje hat ehrgeizige Reformen ihres Sicherheitssektors sowie bei der Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie umgesetzt und hierbei wichtige Fortschritte erzielt.
Drucksache 607/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG )
... f) Ergänzend zu der Bepreisung von Emissionen des Non-ETS-Sektors sollte ebenfalls ein Mindestpreis für Emissionen des ETS-Sektors angestrebt werden. Zwar haben sich im EU-weiten Emissionshandel die Zertifikatpreise in den letzten Monaten stabilisiert, jedoch gibt es weiterhin eine große Bandbreite der Prognosen der zukünftigen Preisentwicklung und damit eine erhebliche Unsicherheit, die Investitionen in den dem Emissionshandel unterliegenden Unternehmen aus
Drucksache 517/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... Die bisherigen Regelungen der §§ 63 und 64 SGB V sind nicht ausreichend, weil Anbieter digitaler Versorgungsinnovationen darin nicht vorkommen, diese Vorhaben zeitlich begrenzt sind und einer Evaluationspflicht unterliegen. Möglichkeiten bestehen lediglich über sektorale Strukturfondsmittel bei den niedergelassenen Ärzten oder den Krankenhäusern, welche in der Regel nicht zielgenau auf Einzelprojekte ausgerichtet werden und nicht "sektorenübergreifend" sind. Ein Umweg über Modellvorhaben/Selektivverträge setzt in der Regel eine Teilnahmevoraussetzung von Versicherten voraus.
Drucksache 672/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Telekommunikation 2018/2019 mit 11. Sektorgutachten Telekommunikation der Monopolkommission - Staatliches Augenmaß beim Netzausbau
... - Telekommunikation 2018/2019 mit 11. Sektorgutachten Telekommunikation der Monopolkommission - Staatliches Augenmaß beim Netzausbau
Drucksache 143/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates: Fertigung von Batteriezellen als Speichermedium zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz in Deutschland - Antrag der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein -
... "2. Insbesondere treibhausgasarme Elektromobilität ist ein zentraler Baustein zum Erreichen der Klimaschutzziele im Verkehrssektor auf Bundes- und Länderebene. Deutschland verfolgt das Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015, den Treibhausgasausstoß drastisch zu senken. Um einen optimalen Beitrag zum Klimaschutz und den Erfordernissen zur CO
1. Zu Nummer 1 Satz 6
2. Zu Nummer 2
3. Zu Nummer 3
4. Zu Nummer 3 Satz 1
Zu Nummer 3
3 5.
3 6.[
3 7.[
8. Zu Nummer 4 Satz 2*
9. Zu Nummer 4 Satz 2*
10. Zu Nummer 5 Satz 1
11. Zu Nummer 5 Satz 3*
12. Zu Nummer 9 - neu -
Drucksache 576/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen
... wurde - mit Wirkung ab 31. Dezember 2020 - aufgenommen, dass sämtliche Flughafenbeschäftigte und Mitarbeiter der sogenannten "Sicheren Lieferkette" eine Schulung erhalten sollen mit dem Inhalt "Kenntnis [...] von Elementen, die zu einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftsicherheitssektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen". Diese Unterweisung macht dann Sinn, wenn auch sichergestellt wird, dass die dort vorhandenen Informationen zu unzuverlässigen bzw. radikalisierten Mitarbeitern/Kollegen an die Luftsicherheitsbehörde weitergegeben werden.
Drucksache 4/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz - Brexit-StBG)
... Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wird auch auf Unternehmen des Finanzsektors und deren Geschäfte vielfältige Auswirkungen haben. Ein ungeregelter Austritt aus der EU würde im Finanzmarktbereich dazu führen, dass Unternehmen des Finanzsektors aus dem Vereinigten Königreich, die bislang das grenzüberschreitende Betreiben von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen oder Versicherungsgeschäften an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) notifiziert haben (sog. Europäischer Pass), dieses Marktzutrittsrecht mit dem Wirksamwerden des Brexit verlieren. Die zuvor auf der Basis des Europäischen Passes abgeschlossenen grenzüberschreitenden Geschäfte sind aber vertraglich vielfach so ausgestaltet, dass ihre Verpflichtungen und Wirkungen über diesen Zeitpunkt zum Teil weit hinausreichen, und es können etwa im Derivatebereich eine Vielzahl von Verträgen mit sehr großen Geschäftsvolumina betroffen sein. Zudem werden gerade langlaufende Verträge regelmäßig keine besonderen Vorkehrungen für den Fall des Brexit enthalten.
Drucksache 138/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland
... g) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zur Sicherung der Gasspeicherinfrastruktur in Deutschland die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, damit diese höheren Belastungen im Vergleich zu Speichern in Nachbarländern rasch aufgehoben werden. Der Bundesrat hält es für notwendig, das Abgaben-, Entgelte- und Umlagesystem insgesamt zügig anzupassen, um die Schaffung eines EU-Gasbinnenmarktes mit gleichen Spielregeln zu ermöglichen und die Rahmenbedingungen für eine systemdienliche Nutzung von Speichern mit Blick auf die zunehmende Bedeutung der Sektorenkopplung zu schaffen.
Drucksache 346/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates für eine auf einen ambitionierten Aufbau einer erneuerbaren Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ausgerichtete Umsetzung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED II) in nationales Recht - Antrag der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern -
... "Investoren für eine Wasserstoff-Produktionsanlage benötigen Sicherheit, dass die Anlage betriebswirtschaftlich tragfähig betrieben werden kann. Ebenso sollte im Interesse der Allgemeinheit die Versorgungssicherheit, Systemstabilität und volkswirtschaftliche Effizienz des Energieversorgungssystems im Zuge der Energiewende auch zukünftig sichergestellt werden. Dies verlangt die Möglichkeit eines Strombezugs über das öffentliche Netz, die eine Mindestbetriebsstundenzahl sichert. Gleichwohl muss der bezogene erneuerbare Strom in voller Höhe auf die THG-Minderungsverpflichtung anrechenbar sein. Neben einem geeigneten Herkunftsnachweis für den bezogenen Strom soll die nachgewiesene Systemdienlichkeit einer Wasserstoff-Produktionsanlage die volle Anrechnung ermöglichen. Dabei ist es maßgeblich, dass nicht nur überschüssiger oder ansonsten abgeregelter Strom einer Nutzung zugeführt wird, sondern auch Strom, der nicht zu volkswirtschaftlich vertretbaren Kosten ins Netz zu integrieren ist. Dies kann z.B. dann gegeben sein, wenn eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zeigt, dass die Kosten eines zusätzlich erforderlichen Stromübertragungsnetzausbaus die Kosten einer effizienten Sektorenkopplung übersteigen."
1. Zu Nummer 1 Satz 2, 3 und 4, Nummer 3 Satz 1, Satz 4 und 4 a - neu -, Satz 5 Buchstabe a0 - neu -, Buchstabe a Satz 2, Buchstabe b, Buchstabe d erstes und zweites Tiret und Buchstabe e sowie Nummer 4 - neu -
2. Zu Nummer 3 Satz 5 Buchstabe e und Buchstabe f - neu -
Zu f:
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Tierschutz ,
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Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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