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0581/05
0596/05B
0607/05
0764/05
0621/04
0269/04
0917/04B
0901/04
0566/1/04
0955/1/04
0802/1/04
0571/04B
0618/04
0983/2/04
0525/04
0285/04B
0994/04
0727/1/04
0893/1/04
0919/04
0821/04B
0799/04
0701/1/04
0807/04
0413/04B
0883/04
0566/04B
0917/04
0176/04
0565/04
0336/04
0983/04
0813/1/04
0417/04B
0806/04
0789/04
0466/04
0669/04
0802/04B
0622/04
0967/1/04
0457/04
0821/1/04
0805/04
0576/04
0703/04B
0860/04
0701/04B
0280/04
0408/04
0727/04B
0232/04
0799/04B
0466/04B
0813/04B
0726/04
0917/3/04
0983/04B
1012/04
0578/04
0571/04
0429/04
0128/04B
0778/1/04
0967/04B
0703/1/04
0566/04
0105/04
0702/04
0865/04
0687/04
0732/04
0917/1/04
0417/04
0955/04B
0365/04
0955/2/04
0821/04
0165/04B
0804/04
0778/04B
0283/04
0893/04B
1003/04
0613/04
0441/04
0707/04
0967/04
0915/04
0799/1/04
0934/03
0061/03B
0450/03
0504/03
0332/03B
0715/03
0849/03
0061/2/03
0715/03B
0061/5/03
0061/1/03
0856/03
Drucksache 550/16 (Beschluss)

... Bislang fehlen erhobene und somit belastbare Referenzdaten sowohl gänzlich auf Länderebene als auch teilweise auf Bundesebene (z.B. zum Verbrauch von Heizöl nach Sektoren). Indikatorbasierte Schätzungen, die als Alternative zu Erhebungen ins Feld geführt werden, sind insofern schon mangels Referenz nicht aussagekräftig. Zudem kommt es aufgrund der Fehlerfortpflanzung mit fortschreitender Anwendungsdauer eines Schätzverfahrens unweigerlich zu einer Zunahme des potenziellen Prognosefehlers. Auf indikatorischem Wege können aussagekräftige Daten für Energie und Emissionsbilanzen folglich nicht bereitgestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/16 (Beschluss)




1. Zu § 7

§ 7a
Erhebungen über Mineralöl und Mineralölerzeugnisse

2. Zu § 13 Absatz 6 - neu - EnStatG Dem § 13 ist folgender Absatz 6 anzufügen:

3. Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 15/16

... Auch andere Faktoren spielen eine Rolle. Im audiovisuellen Sektor spielt beispielsweise die "Marktreife" von Werken eine große Rolle, d.h. ihre Sichtbarkeit für potenzielle Lizenznehmer, die Einfachheit einer etwaigen Lizenzvergabe und ihre Verfügbarkeit in gebrauchsfertigen Formaten und Katalogen. Ein anderes Problem stellt die Kluft zwischen dem Angebot an Inhalten und deren tatsächlicher Nutzung durch das potenzielle Publikum dar. Werke müssen vor allem einfach entdeck- und auffindbar sein17, auch wenn sie bereits online verbreitet werden, und sie müssen verstanden werden können, d.h. in einer bekannten Sprache verfügbar sein. Generell besteht ein Missverhältnis zwischen den Ressourcen zur Unterstützung einer kulturell vielfältigen Produktion und dem Aufwand, der in ihre Verbreitung und Zugänglichmachung18 investiert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/16




Mitteilung

1. Das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt

2. Gewährleistung eines breiteren EU-weiten Zugangs zu Inhalten

3. Anpassung von Ausnahmen an ein digitales und grenzübergreifendes Umfeld

4. Schaffung eines funktionsfähigen Marktes für urheberrechtlich geschützte Werke

5. Ein wirksames und ausgewogenes System der Rechtedurchsetzung

6. Heranbildung eines langfristigen Konzepts


 
 
 


Drucksache 132/2/16

... Die Carbon-Leakage-Liste muss auf Ausnahmen für energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, beschränkt werden. Dabei ist auch die Subsektorebene auf Carbon leakage Effekte zu prüfen. Die Benchmarks für energieeffiziente Anlagen müssen sowohl technologisch als auch wirtschaftlich erreichbar sein, eine Anpassung an den technischen Fortschritt muss auf der Basis der tatsächlichen Entwicklung erfolgen. In der Stahlindustrie müssen die Benchmarks auch die aus Effizienz- und Umweltschutzgründen sinnvolle Stromerzeugung mit Kuppelgasen abbilden."



Drucksache 538/16

... Will Europa sich eine Führungsposition bei der Einführung von 5G sichern und die neuen Marktchancen, die sich durch 5G nicht nur im Telekommunikationssektor sondern in der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft eröffnen, frühzeitig nutzen, so muss es hierfür einen ehrgeizigen Zeitplan vorsehen. Die Digitalisierung der europäischen Industrie sollte heute auf der Grundlage der verfügbaren Ressourcen (insbesondere 4G/LTE, Wi-Fi und Satellitenfunk) eingeleitet und ab 2018 durch die schrittweise Nutzung von 5G vorangetrieben werden. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit ihren nationalen Breitbandplänen und dem Forum für das Internet der Zukunft (FIF) wie auch in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft über 5G-PPP unterstützen, um gemeinsame Ziele und konkrete Schritte für Erprobung und Ausbau der 5G-Technik festzulegen16.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 538/16




1. Frühzeitiger Aufbau des 5G-Netzes: eine strategische Chance für Europa

2. Notwendigkeit eines koordinierten Vorgehens

3. Europas Spitzenposition im 5G-Rennen sichern: die wichtigsten Handlungsfelder15 3.1. Gemeinsamer EU-Zeitplan für die Einführung von 5G

Aktion 1

3.2. Engpässe abbauen: Funkfrequenzen für 5G verfügbar machen

Aktion 2

Aktion 3

3.3. Optimale Kombination von Festnetz- und Drahtlostechnik: ein engmaschiges Netz von 5G-Zugangspunkten

Aktion 4

3.4. Wahrung der globalen 5G-Interoperabilität: Herausforderungen für die Standardisierung

Aktion 5

3.5. 5G-Innovationen zur Förderung des Wachstums

Aktion 6

Aktion 7

Aktion 8

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 606/1/16

... Auch steht für eine Missbrauchsprüfung regelmäßig nur eine sehr begrenzte Auswahl an Vergleichsunternehmen bzw. vergleichbaren Versorgungsgebieten zur Verfügung. Fernwärme wird mittels verschiedener Technologien mit unterschiedlichen Brennstoffen erzeugt, so dass häufig eine Aufschlüsselung und Begründung der Brennstoffkosten - als größtem Kostenfaktor - geboten ist. Mit Rücksicht auf die in der Praxis vorkommenden Mehrspartenunternehmen ist es weiter notwendig, dass Fernwärmeversorger u.a. im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit der Überschreitung ihrer Entgelte über die notwendigen Kosten nach Ziffer 2 die den Fernwärmebereich betreffenden Einnahmen und Kosten in einer Spartenrechnung aufzuschlüsseln und im Einzelfall ggf. sachlich zu rechtfertigen haben. Wie das Bundeskartellamt in seinem Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung Fernwärme festgestellt hat, sind im Fernwärmesektor im Vergleich zu Strom und Gas wesentlich mehr potentielle Rechtfertigungsgründe zu berücksichtigen und neben der "normalen" Missbrauchsprüfung in größerem Umfang Kostennachteile oder -vorteile aufgrund objektiver Faktoren zu analysieren, die allein das betroffene Unternehmen erläutern kann. Daher ist mit Rücksicht auf die vorhandene Informationsasymmetrie eine Einbeziehung des Fernwärmesektors in § 29 GWB gerechtfertigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/1/16




1. Zu Artikel 1 § 1 - neu - GWB

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 18 GWB

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 18 Absatz 8 - neu - GWB

4. Zu Artikel 1 Nummer 11

5. Zu Artikel 1 § 29 GWB

6. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a § 30 Überschrift GWB , Buchstabe b § 30 Absatz 2c - neu - GWB , Buchstabe c Doppelbuchstabe bb - neu - § 30 Absatz 3 Satz 3 - neu - GWB

7. Zu Artikel 1 Nummer 17 §§ 33a ff. GWB

8. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 34 Absatz 5 GWB

Zu Artikel 1 Nummer 18

11. Zu Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 42 Absatz 4 Satz 2 GWB

12. Zu Artikel 1 Nummer 52 § 81a GWB

13. Zu Artikel 1 Nummer 68 Buchstabe a § 186 Absatz 1 GWB * In Artikel 1 Nummer 68 ist Buchstabe a wie folgt zu fassen:


 
 
 


Drucksache 739/16 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat stellt vor diesem Hintergrund weiterhin fest, dass nicht nur der Erhalt des Bestands an Speichern, insbesondere im Bereich der Pumpspeicher, sichergestellt, sondern angesichts vielfach langer Planungsvorlaufzeiten auch rechtzeitig die Entwicklung und der Ausbau weiterer Energiespeicher verfolgt werden muss. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seinen Beschluss vom 18. Dezember 2015 (BR-Drucksache 542/15) und seinen Beschluss vom 08.07.2016 (BR-Drucksache 356/16) zum Strommarktgesetz und die darin festgehaltene Erwartung, dass die geltenden Regelungen für die Errichtung und den Betrieb von Energiespeichern überprüft und mögliche Hemmnisse für Errichtung und Betrieb beseitigt werden. Der Bundesrat hat dabei insbesondere um die Befreiung der Speicher von Letztverbraucher-abgaben für die Strommengen gebeten, die zum Zwecke der Zwischenspeicherung dem öffentlichen Netz entnommen und wieder in das öffentliche Netz zurückgespeist werden. Darüber hinaus wird die Bundesregierung gebeten, eine weitergehende Anpassung staatlich veranlasster Preisbestandteile und Netzentgelte vorzunehmen. Der Bundesrat bezieht dies nicht nur auf Pumpspeicher, sondern auch auf weitere mit Energiespeichern verbundene Flexibilitätsoptionen, wie z.B. Anlagen zur Sektorenkopplung, etwa Power-to-Chemicals, Power to Heat oder Batteriespeicher. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass diese weitgehende Anpassung staatlich veranlasster Preisbestandteile und Netzentgelte im Rahmen einer konsistenten Gesamtlösung beraten werden sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 739/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Forschung, Entwicklung und Markteinführung von elektrischen Energiespeichern


 
 
 


Drucksache 338/16 (Beschluss)

... "(...) Es besteht eine Tendenz zu immer gefährlicheren und häufigeren Großangriffen auf Informationssysteme, die für den Mitgliedstaat oder für bestimmte Funktionen im öffentlichen oder privaten Sektor oft unverzichtbar sein können. Diese Tendenz geht einher mit der Entwicklung immer ausgefeilterer Methoden, wie etwa der Schaffung und Verwendung von sogenannten Botnetzen, bei denen die kriminelle Handlung in verschiedenen Stufen erfolgt, wobei jede Stufe für sich eine ernsthafte Gefahr für die öffentlichen Interessen darstellen könnte. Diese Richtlinie zielt unter anderem darauf ab, Strafen hinsichtlich der Schaffung der Botnetze einzuführen, nämlich für die Einrichtung einer ferngesteuerten Kontrolle über eine bedeutende Anzahl von Computern, indem diese durch gezielte Cyberangriffe mit Schadsoftware infiziert werden. Sobald es eingerichtet ist, kann das infizierte Netz von Computern, die das Botnetz bilden, ohne Wissen der Computerbenutzer aktiviert werden, um einen breit angelegten Cyberangriff zu starten, der in der Regel erheblichen Schaden anrichten kann (...)"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/16 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme - Digitaler Hausfriedensbruch

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 202e
Unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 205/16

... Die Digitalisierung der Weltwirtschaft betrifft sämtliche Industrie- und Dienstleistungssektoren. Europas Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität hängen entscheidend davon ab, inwieweit die EU in allen Wirtschaftsbereichen digitale Innovationen generieren, zur industriellen Reife entwickeln und wirksam nutzen kann, insbesondere in Sektoren, in denen Europa traditionell stark ist, wie Fahrzeugbau, Automatisierung, Maschinen und Ausrüstungen oder Finanzdienstleistungen. Zur Unterstützung der Rolle Europas in der globalen digitalen Wirtschaft hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über eine Strategie für einen digitalen Binnenmarkt angenommen und diese zu einer ihrer wichtigsten Prioritäten erhoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 205/16




1. IKT-NORMEN als Eckpfeiler des Digitalen Binnenmarkts

2. FESTLEGUNG von NORMEN für IKT in einem SICH RASCH WANDELNDEN und SCHWIERIGEN Globalen Kontext

3. EUROPAS Antwort: EIN ZWEI-SÄULEN-PLAN zur SCHWERPUNKTSETZUNG in der IKT-NORMUNG für den Digitalen Binnenmarkt und zu DEREN Durchführung

3.1. Fünf Schwerpunktbereiche: die Bausteine der IKT-Normung

3.1.1. Cloud Computing

3.1.2. Internet der Dinge

3.1.3. 5G-Kommunikationsnetze

3.1.4. Cybersicherheit

3.1.5. Daten

3.1.6. Die weitergehenden Auswirkungen der Digitalisierung auf die Industrie und die Verbraucher

3.2. Durch Normen eine Führungsrolle erringen und behaupten - eine Verpflichtung auf hoher Ebene

1 Validierung von Prioritäten und Steigerung der Effizienz des Normungsprozesses in Europa:

2 Regelmäßige Überprüfung und Überwachung der Fortschritte:

3 Verbesserte EU-Unterstützung für die Normungsschwerpunkte im IKT-Bereich:

4 Gewährleistung eines fairen und nicht diskriminierenden Zugangs

5 Verstärkung der Präsenz der EU im internationalen Dialog und in der IKT-Normen betreffenden Zusammenarbeit:


 
 
 


Drucksache 612/16 (Beschluss)

... 40. Er weist darauf hin, dass in Deutschland in den vergangenen Jahren dem sektorspezifischen Verbraucherschutz im Telekommunikationsbereich eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet worden ist.



Drucksache 701/16

... Unter der amtierenden Kommission ist die nachhaltige Entwicklung in sektorenübergreifende Schlüsselprojekte und sektorenspezifische Maßnahmen und Initiativen eingebettet. Eine EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung wurde 2001 ins Leben gerufen3, 2006 überarbeitet4und zuletzt 2009 überprüft5. Seit 2010 ist die nachhaltige Entwicklung ein Querschnittsanliegen der von dieser Kommission bekräftigten Strategie "Europa 2020"6, die auf Bildung und Innovation ("intelligent"), den Abbau von Kohlenstoffemissionen, Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel und positive Umweltfolgen ("nachhaltig") sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen und den Abbau der Armut ("inklusiv") abzielt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 701/16




Mitteilung

1. Einleitung: das ENGAGEMENT der EU für eine Nachhaltige Entwicklung

1.1 Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für die nachhaltige Entwicklung

1.2 Nächste Schritte für eine nachhaltige Zukunft Europas

2. Die Antwort EUROPAS auf die Agenda 2030

2.1 Darstellung der EU-Politikfelder, die zu den Nachhaltigkeitszielen beitragen

2.2. Beitrag der zehn Kommissionsprioritäten zur Agenda 2030

2.3. Die Europäische Union als engagierter globaler Partner bei der Umsetzung der Agenda 2030

3. WIE die EU die Umsetzung der Agenda 2030 VORANTREIBEN MÖCHTE

3.1. Politische Steuerung

3.2. Finanzierung

3.3. Messung der auf nationaler Ebene, auf Ebene der UN-Regionen, auf EU-Ebene und auf globaler Ebene erzielten Fortschritte

3.4. Gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung und Anerkennung hervorragender Leistungen

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 124/16

... Auf internationaler Ebene wurden Vorgaben zur Identifizierung und statistischen Erfassung der Umweltschutzwirtschaft erarbeitet und in einem Handbuch zum "Environmental Goods and Service Sektor (EGSS)" zusammengetragen. Darauf aufbauend wird mit der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 124/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Umweltstatistikgesetz

3 Hochbaustatistikgesetz

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umweltstatistikgesetzes

§ 12
Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz

Artikel 2
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Anpassung des Umweltstatistikgesetzes

2. Anpassung des Hochbaustatistikgesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Anpassung des Umweltstatistikgesetzes

2. Anpassung des Hochbaustatistikgesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

§ 4 Nummer 2

§ 4 Nummer 4

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3514: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und des Hochbaustatistikgesetzes

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 415/16

... Das vorliegende Gesetz setzt die europarechtlichen Vorgaben der E-Rechnungsrichtlinie verbindlich um. Es wird eine für alle öffentlichen Auftraggeber des Bundes, für Sektorenauftraggeber sowie für Konzessionsgeber gleichermaßen verbindliche Rechtsgrundlage zum Empfang und zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen, die einem noch zu erarbeitenden Datenformat entsprechen, geschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 415/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des E-Government-Gesetzes

§ 4a
Elektronischer Rechnungsempfang; Verordnungsermächtigung

§ 18
Anwendungsregelung

Artikel 2
Weitere Änderungen des E-Government-Gesetzes

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

4 Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 29/16

... Durch den Vorschlag sollen die Küstenwachkapazitäten der EU für die Reaktion auf Bedrohungen und Risiken im maritimen Bereich durch bessere Zusammenarbeit und die Förderung grenz- und sektorübergreifender kostengünstiger Maßnahmen gestärkt werden. Dadurch wird Doppelarbeit vermieden und zugleich dafür gesorgt, dass die wichtigsten Akteure (insbesondere die EU-Agenturen) in kohärenter und effizienter Weise handeln und gemeinsam Synergien entwickeln. Der Vorschlag berücksichtigt die Notwendigkeit, den maritimen Bereich besser zu kontrollieren, und soll zugleich die Arbeitsbelastung der nationalen und europäischen Behörden begrenzen.



Drucksache 338/16

... "(...) Es besteht eine Tendenz zu immer gefährlicheren und häufigeren Großangriffen auf Informationssysteme, die für den Mitgliedstaat oder für bestimmte Funktionen im öffentlichen oder privaten Sektor oft unverzichtbar sein können. Diese Tendenz geht einher mit der Entwicklung immer ausgefeilterer Methoden, wie etwa der Schaffung und Verwendung von sogenannten Botnetzen, bei denen die kriminelle Handlung in verschiedenen Stufen erfolgt, wobei jede Stufe für sich eine ernsthafte Gefahr für die öffentlichen Interessen darstellen könnte. Diese Richtlinie zielt unter anderem darauf ab, Strafen hinsichtlich der Schaffung der Botnetze einzuführen, nämlich für die Einrichtung einer ferngesteuerten Kontrolle über eine bedeutende Anzahl von Computern, indem diese durch gezielte Cyberangriffe mit Schadsoftware infiziert werden. Sobald es eingerichtet ist, kann das infizierte Netz von Computern, die das Botnetz bilden, ohne Wissen der Computerbenutzer aktiviert werden, um einen breit angelegten Cyberangriff zu starten, der in der Regel erheblichen Schaden anrichten kann (...)"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 202e
Unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

Artikel 2
Rechtswidriger Zugang

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 22/16 (Beschluss)

... Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die 1994 begonnene Strukturreform der Eisenbahnen weitergeführt werden. Schwerpunkt der Vorlage ist die Stärkung des Wettbewerbs und dadurch eine Effizienzsteigerung im Eisenbahnsektor. Dazu sollten die Entgelte für die Nutzung einer Eisenbahninfrastruktur reguliert, der Zugang zur Eisenbahninfrastruktur verbessert und die Befugnisse der



Drucksache 22/1/16

... Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die 1994 begonnene Strukturreform der Eisenbahnen weitergeführt werden. Schwerpunkt der Vorlage ist die Stärkung des Wettbewerbs und dadurch eine Effizienzsteigerung im Eisenbahnsektor. Dazu sollen die Entgelte für die Nutzung einer Eisenbahninfrastruktur reguliert, der Zugang zur Eisenbahninfrastruktur verbessert und die Befugnisse der



Drucksache 44/1/16

... Auf dem Weg zu einem stärkeren und stabileren Finanzsektor



Drucksache 132/16 (Beschluss)

... Die Carbon-Leakage-Liste muss auf Ausnahmen für energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, beschränkt werden. Dabei ist auch die Subsektorebene auf Carbon-Leakage-Effekte zu prüfen. Die Benchmarks für energieeffiziente Anlagen müssen sowohl technologisch als auch wirtschaftlich erreichbar sein, eine Anpassung an den technischen Fortschritt auf der Basis der tatsächlichen Entwicklung erfolgen. In der Stahlindustrie müssen die Benchmarks auch die aus Effizienz- und Umweltschutzgründen sinnvolle Stromerzeugung mit Kuppelgasen abbilden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 132/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Faire Rahmenbedingungen für die heimische Stahlindustrie schaffen


 
 
 


Drucksache 297/16 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat verweist darauf, dass mit der Neuausrichtung der Gemeinsamen Marktorganisation anerkannten Branchenorganisationen bereits Rechte und Pflichten eingeräumt wurden, die speziell auch hinsichtlich von Krisen vorbeugend wirken. Er appelliert eindringlich an die Wirtschaftsbeteiligten des Milchsektors in Deutschland, sich in Branchenorganisationen zusammen zu schließen, um im Falle von Marktkrisen besser reagieren zu können.



Drucksache 385/16 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat begrüßt ferner den Vorschlag, für Anrechnung und Verbuchung bei bewirtschafteten Ackerflächen und bewirtschaftetem Grünland als Basisjahr und Referenzwert das Mittel der Jahre 2005 bis 2007 zu wählen (Artikel 7 Absatz 1 und 2). Dies erhöht die Genauigkeit und es gelingt dadurch besser, den Emissionsminderungsbeitrag des LULUCF-Sektors an die Ziele der Klima- und Energiepolitik der EU bis 2030 anzupassen, als wenn lang zurückliegende Zeiträume als Referenz gewählt werden würden.



Drucksache 114/16

... Darüber hinaus unterstützt die Entsenderichtlinie die Initiativen für den Straßenverkehrssektor, die die Kommission in ihrem Arbeitsprogramm 2016 angekündigt hat. Die entsprechenden Maßnahmen zielen insbesondere auf eine weitere Verbesserung der sozialen und arbeitsbezogenen Bedingungen der im Straßentransport beschäftigten Arbeitnehmer ab und fördern gleichzeitig die wirksame und faire Dienstleistungserbringung im Straßenverkehr. Die zwei Millionen Arbeitnehmer, die im internationalen Straßenverkehrswesen beschäftigt sind, üben ihre Tätigkeit regelmäßig - über kurze Zeiträume - im Hoheitsgebiet verschiedener Mitgliedstaaten aus. Vor diesem Hintergrund sollten die anstehenden Initiativen für den Straßenverkehrssektor Klarheit und Durchsetzung der Vorschriften verbessern, die auf Arbeitsverträge im Transportsektor anzuwenden sind; mit ihnen könnten auch die besonderen Herausforderungen angegangen werden, die die Anwendung der Entsenderichtlinie in diesem Sektor mit sich bringt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Begründung und Ziele des Vorschlags

1.2. Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

2.3. Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

3.1. Konsultation der Interessenträger

4. Einholung und Nutzung von EXPERTENWISSEN

5. Folgenabschätzung

6. Grundrechte

7. AUSFÜHRLICHE Erläuterung Einzelner Bestimmungen des Vorschlags

7.1. Absatz 1

7.2. Absatz 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

7.3. Absatz 3

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 96/71/EG

Artikel 2a
Entsendungen für mehr als vierundzwanzig Monate

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 382/1/16

... 6. Der Bundesrat bedauert, dass das wichtige Querschnittsthema von Außenkulturpolitik und Außenhandel in der Strategie keine Erwähnung findet. In Bezug auf künftige Freihandelsabkommen der EU merkt der Bundesrat an, dass in solchen Abkommen die Bereiche klar definiert werden müssen, in denen regionale Vielfalt Priorität hat und die daher von einer Vereinheitlichung von Handelsregimen auszunehmen sind. Dazu gehört nach wiederholt bekundeter Auffassung des Bundesrates insbesondere auch der Kultursektor. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang an seine Stellungnahme in BR-Drucksache 500/15(B).



Drucksache 228/16

... Die Bundesregierung geht dabei von einem erweiterten Infrastrukturbegriff aus, der alle langlebigen Einrichtungen materieller oder institutioneller Art, die das Funktionieren einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft begünstigen, umfasst. Für eine zunehmend global agierende Land- und Forstwirtschaft ist ein wirtschaftlich aktives und gesellschaftlich attraktives dörfliches Umfeld Voraussetzung für die eigene sektorale Wettbewerbsfähigkeit. Um dies zu verdeutlichen, wird in § 2 der Erhalt leistungsfähiger ländlicher Gebiete, deren integraler Bestandteil eine umwelt- und ressourcenschonende Land- und Forstwirtschaft ist, als Grundsatz der Gemeinschaftsaufgabe ergänzt. Über die bisher formulierten Anforderungen hinaus sollen dabei die Ziele und Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege Berücksichtigung finden. Zudem wird klargestellt, dass Maßnahmen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete nur dort durchgeführt werden können, wo aufgrund demographischen Wandels und geographischer Abgelegenheit besondere Anstrengungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge erforderlich sind.



Drucksache 387/1/16

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Mitteilung der Kommission für eine europäische Strategie für emissionsarme Mobilität. Da nicht alle Sektoren im Jahr 2050 gänzlich Treibhausgasemissionsfrei sein werden können (Industrie, Landwirtschaft), wird das Ziel, bis zum Jahr 2050 eine nahezu emissionsfreie Mobilität innerhalb der EU zu erreichen, ausdrücklich unterstützt. In diesem Sinne sind starke Anstrengungen aller Akteure erforderlich, um auf eine emissionsfreie Mobilität bis zur Mitte des Jahrhunderts hinzuwirken, damit der Wohlstand und das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger innerhalb der EU nicht gefährdet werden.



Drucksache 521/2/16

... 34. Der Bundesrat weist darauf hin, dass es keineswegs gesichert ist, dass der EFSI die ihm gesetzten Ziele tatsächlich erreicht: Die Zusätzlichkeit der im Rahmen des EFSI geförderten Vorhaben erscheint nicht zweifelsfrei gesichert. Die weitgehende Abwesenheit einer programmatischen Steuerung zeigt sich auch an der unausgewogenen geographischen und sektoralen Verteilung der EFSIgeförderten Projekte. So gibt es Mitgliedstaaten, in denen es noch keine durch den EFSI geförderten Projekte gibt. Mitgliedstaaten, die noch unter den Folgen der Finanzkrise leiden, profitierten bislang nur in geringem Maße von dem Fonds, während in Deutschland der EFSI wegen des niedrigen Zinsniveaus kaum nachgefragt wird.



Drucksache 88/16

... 1. Der zunehmende Einsatz digitaler Medien in Gesellschaft und Wirtschaft verändert gewohnte Lebens- und Wirtschaftsbereiche schnell und teilweise umbruchartig. Die Digitalisierung führt zur Ausbreitung neuer Geschäftsmodelle. Der geltende Rechtsrahmen im Telekommunikationssektor hinkt dieser Entwicklung hinterher.



Drucksache 289/16

... /EG in bestimmten Dienstleistungssektoren einige regulatorische und administrative Hindernisse für Anbieter in der gesamten Union beseitigt wurden, sollte in Bezug auf den sachlichen Anwendungsbereich Kohärenz zwischen dieser Verordnung und der Richtlinie



Drucksache 207/16

... Wie der Bundesrat ist sich die Kommission der raschen technologischen Veränderungen durchaus bewusst. Eine kürzlich veröffentlichte Studie des "Lisbon Council " 1 zeigt, dass die Digitalisierung im Bereich der Finanzdienstleistungen viel weiter fortgeschritten ist als in anderen vergleichbaren Wirtschaftszweigen. Diese Entwicklung beschränkt sich nicht auf Großbanken, auch Genossenschaftsbanken haben begonnen, Teile ihres Kundendienstes zu digitalisieren. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Digitalisierung und neue Technologien den Banken- und Versicherungssektor in Zukunft wesentlich mitprägen werden. Der Bundesrat hat darauf hingewiesen, dass in einigen Mitgliedstaaten mit relativ stark konzentriertem Bankwesen ein Mangel an Wahlmöglichkeiten besteht. Dieser könnte am besten behoben werden, wenn neue Marktteilnehmer dank neuer Technologien leichter Zugang zu den Märkten finden.



Drucksache 550/16

... Mit der Gesetzesnovelle wird die Erhebung im Energiesektor nach § 5 um zusätzliche Merkmale erweitert, beispielsweise zu den Wärmenetzen. Der Zeitaufwand der Wirtschaft erhöht sich demnach auf 180 Minuten pro Fall. Da die Fallzahl voraussichtlich auf rund 3 000 ansteigen wird, steigt bei einem ermittelten Lohnsatz von 47,36 EUR der absolute Erfüllungsaufwand auf rund 430 000 EUR an. Rund 80 Prozent der Kosten sind durch EU-Recht induziert.



Drucksache 44/16 (Beschluss)

... Auf dem Weg zu einem stärkeren und stabileren Finanzsektor



Drucksache 249/16

... Die Sozialpartner, die 18 europäische Industriebranchen vertreten, unterzeichneten im Jahr 2006 eine sektorübergreifende Vereinbarung des sozialen Dialogs über den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch gute Handhabung und Verwendung von kristallinem Siliciumdioxid und dieses enthaltenden Produkten (NEPSi). Es handelt sich dabei um eine eigenständige Vereinbarung gemäß Artikel 155 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die durch die Sozialpartner im Einklang mit Artikel 155 Absatz 2 AEUV umgesetzt wird.14 Diese Vereinbarung ergänzt den vorliegenden Vorschlag, da sie Leitlinien für vorbeugende Maßnahmen und Anreize für die Arbeitgeber zur Verringerung der Exposition enthält. Da sie jedoch nicht in EU-Recht umgesetzt wird und die Baubranche nicht abdeckt, in der in erster Linie Exposition entsteht, kann sie einen in der Richtlinie festgelegten verbindlichen Grenzwert nicht ersetzen.



Drucksache 299/1/16

... 7. Die von der Kommission vorgelegte Aufstellung EFSI-gestützter Finanzierungen nach Sektoren und Staaten ist weder bezüglich der Erfüllung aller Förderkriterien noch der Nachhaltigkeit der geförderten Projekte aussagekräftig.



Drucksache 299/16 (Beschluss)

... 6. Die von der Kommission vorgelegte Aufstellung EFSI-gestützter Finanzierungen nach Sektoren und Staaten ist weder bezüglich der Erfüllung aller Förderkriterien noch der Nachhaltigkeit der geförderten Projekte aussagekräftig.



Drucksache 20/16 (Beschluss)

... Die Festsetzung des einrichtungsindividuellen Umlagebeitrages nach § 33 Absatz 4 PflBG bei stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen erfordert die vollständige und zutreffende Erfassung der Zahl der in diesen Sektoren beschäftigten Pflegefachkräfte zu einem festen Zeitpunkt während des Gesamtverfahrens nach § 33 PflBG. Die zuständige Stelle muss deshalb berechtigt sein, nach Ablauf der Frist eine Schätzung vorzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 20/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt Zur Berufsbezeichnung :

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 1a - neu - und § 57 Absatz 1 Nummer 2 PflBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Satz 1 PflBG

4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 PflBG

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - PflBG

6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Satz 5 - neu - PflBG

7. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Satz 1a - neu - PflBG

8. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1 PflBG

9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 PflBG

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 PflBG

11. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 5 - neu - PflBG

12. Zu Artikel 1 §§ 8, 10 und 57 PflBG

13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Nummer 2 PflBG

14. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 1 PflBG

15. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 PflBG

16. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 und 2 PflBG

17. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d PflBG

18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 PflBG

19. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Nummer 2a - neu - PflBG

20. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 1a - neu - PflBG

Zu Artikel 1

23. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 4 Satz 3 - neu -, § 34 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 4 und Absatz 5 Satz 3 - neu - PflBG

24. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 6 Satz 1a - neu -, 1b - neu -, 1c - neu - PflBG

25. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 6 Satz 3 PflBG

26. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 1 PflBG

27. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 1 PflBG

28. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 4 Satz 4 - neu - PflBG

29. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - und 1b - neu - und § 56 Absatz 3 Nummer 3 PflBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Satz 3 - neu - PflBG

31. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 2 Satz 1 und § 34 Absatz 1 Satz 1 PflBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 2 Satz 2 PflBG

33. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 4 Satz 3a - neu - PflBG

34. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 8 Satz 1a - neu - PflBG

35. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - PflBG

36. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 3 PflBG

37. Zu Artikel 1 §§ 37 bis 39 PflBG

38. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1, 2, 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1, § 38 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 3, 4, Absatz 4 Satz 1, Absatz 6 Satz 1, § 39 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, 2, Absatz 4 Satz 1, 2, § 62 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 PflBG

39. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 PflBG

40. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 3 Satz 2a - neu - PflBG

41. Zu Artikel 1 § 39 PflBG

43. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 1 PflBG

44. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 PflBG

45. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 PflBG

46. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1, Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 4 Satz 1 PflBG

47. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 Nummer 1 und 3, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 PflBG

48. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - PflBG

49. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 4 Satz 2 PflBG

50. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 PflBG

51. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 3 PflBG

52. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 4 Satz 2 - neu - PflBG

53. Zu Artikel 1 § 56 PflBG

54. Zu Artikel 1 § 57 Absatz 1 Nummer 4 - neu - und Absatz 2 PflBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

55. Zu Artikel 1 § 59 Überschrift und Absatz 2 PflBG

56. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 4 Nummer 1 bis 4 PflBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

57. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 5 - neu - PflBG

58. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu - PflBG , Artikel 15 Absatz 2, 3, 4 und 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

59. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 PflBG

60. Zu Artikel 1 § 62 Überschrift und Absatz 1 Satz 1 und Satz 5 - neu - PflBG

61. Zu Artikel 1 § 62 Absatz 1 Satz 1 PflBG

62. Zu Artikel 1 § 62 Absatz 2 PflBG

63. Zu Artikel 1 § 62 PflBG

65. Zu Artikel 2 Nummer 3 - neu - und Nummer 4 - neu - § 131b Satz 1 und § 176 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

66. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe c - neu - § 82a Absatz 3 Nummer 2 Satz 2 - neu -SGB XI

67. Zu Artikel 6a - neu - § 7 Absatz 1 Nummer 4 KHEntgG und Artikel 6b - neu - § 7 Absatz 1 Nummer 3 BPflV

'Artikel 6a Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 6b
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

68. Zu Artikel 15 Absatz 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

69. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 739/16

... 2. Der Bundesrat stellt vor diesem Hintergrund weiterhin fest, dass nicht nur der Erhalt des Bestands an Speichern, insbesondere im Bereich der Pumpspeicher, sichergestellt, sondern angesichts vielfach langer Planungsvorlaufzeiten auch rechtzeitig die Entwicklung und der Ausbau weiterer Energiespeicher verfolgt werden muss. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seinen Beschluss vom 18. Dezember 2015 (BR-Drucksache 542/15) und seinen Beschluss vom 08.07.2016 (BR-Drucksache 356/16) zum Strommarktgesetz und die darin festgehaltene Erwartung, dass die geltenden Regelungen für die Errichtung und den Betrieb von Energiespeichern überprüft und mögliche Hemmnisse für Errichtung und Betrieb beseitigt werden. Der Bundesrat hat dabei insbesondere um die Befreiung der Speicher von Letztverbraucherabgaben und die weitergehende Anpassung staatlich veranlasster Preisbestandteile und Netzentgelte gebeten. Der Bundesrat bezieht dies nicht nur auf Pumpspeicher, sondern auch auf weitere mit Energiespeichern verbundene Flexibilitätsoptionen, wie z.B. Anlagen zur Sektorenkopplung etwa im industriellen Rahmen (Power-to-Chemicals). Der Bundesrat ist der Auffassung, dass diese weitgehende Anpassung staatlich veranlasster Preisbestandteile und Netzentgelte im Rahmen einer konsistenten Gesamtlösung beraten werden sollte.



Drucksache 521/16 (Beschluss)

... 34. Der Bundesrat weist darauf hin, dass es keineswegs gesichert ist, dass der EFSI die ihm gesetzten Ziele tatsächlich erreicht: Die Zusätzlichkeit der im Rahmen des EFSI geförderten Vorhaben erscheint nicht zweifelsfrei gesichert. Die weitgehende Abwesenheit einer programmatischen Steuerung zeigt sich auch an der unausgewogenen geographischen und sektoralen Verteilung der EFSI-geförderten Projekte. So gibt es Mitgliedstaaten, in denen es noch keine durch den EFSI geförderten Projekte gibt. Mitgliedstaaten, die noch unter den Folgen der Finanzkrise leiden, profitierten bislang nur in geringem Maße von dem Fonds, während in Deutschland der EFSI wegen des niedrigen Zinsniveaus kaum nachgefragt wird.



Drucksache 60/16

... (3) Funkfrequenzen im Frequenzband 470-790 MHz sind ein wertvolles Gut, wenn es um den kostengünstigen Ausbau drahtloser Netze mit flächendeckender Reichweite innerhalb und außerhalb von Gebäuden geht. Diese Frequenzen werden derzeit in der gesamten Union für das digitale terrestrische Fernsehen (DTT) und für drahtlose Audio-PMSE-Ausrüstungen genutzt. Sie dienen der Entwicklung der Medien sowie des Kreativ- und Kultursektors, die zur drahtlosen Verbreitung von Inhalten für ein breites Publikum weitgehend auf diese Frequenzen angewiesen sind.

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Drucksache 60/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8


 
 
 


Drucksache 58/15 (Beschluss)

... es einbezogen. Für die zentrale Recherche in den Metadaten (und digitalen Abbildungen), die von solchen Einrichtungen über öffentlich zugängliche Netze bereitgestellt werden, wird bereits die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) als Ebenen und Sparten übergreifendes Portal betrieben. Deren Betrieb liegt ein am 1. Januar 2010 in Kraft getretenes Verwaltungs- und Finanzabkommen zwischen dem Bund und allen Ländern zu Grunde. Der Möglichkeit zur Weiterverwendung der Daten, um Mehrwertprodukte zu erzeugen, dient ein Application Programming Interface (API). Für den kulturellen Sektor wird die Ziel- und Zwecksetzung der Richtlinie bereits über die DDB erfüllt.

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Drucksache 58/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 1 Absatz 2 Nummer 4 IWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 8 IWG

4. Zum Gesetzentwurf allgemein Handreichung/FAQ-Liste


 
 
 


Drucksache 543/1/15

... und den beteiligten Unternehmen (Übertragungsnetzbetreiber Strom und Verteilernetzbetreiber Strom) über die Ausgestaltung des so genannten "Energieinformationsnetzes" statt. Im Rahmen dieses Prozesses sind Festlegungen der Bundesnetzagentur nach § 66 Absatz 1 Nummer 9 zu erwarten. In Teilen könnte es aber auch zu entsprechenden Selbstverpflichtungen der betroffenen Unternehmen zu einem Informationsaustausch kommen. Die Vorschrift stellt sicher, dass solche sektoralen Vereinbarungen, soweit sie das "Energieinformationsnetz" betreffen und unter Moderation der Bundesnetzagentur geschlossen werden, möglich und umsetzbar bleiben.



Drucksache 611/15

... Die Fünfte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften bewirkt einen Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 2 400 Euro pro Jahr. Gleichzeitig beläuft sich der Minderaufwand für den Sektor auf ca. 600 Euro pro Jahr.

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Drucksache 611/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Transeuropäischen-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung1

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Regelungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Erweiterung der erforderlichen Angaben einer EG-Prüferklärung Anhang V, Punkt 1

bb Aktualisierung der Bezugnahmen auf die Unterlagen in dem der EG-Prüferklärung beiliegenden technischen Dossier Anhang V, Punkt 2.1.

cc Abgabe einer ergänzenden EG-Prüferklärung in Bezug auf die geänderten Eckwerte; Anhang V, Punkt 2.2.

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 360/15

... Soweit Verdienstmöglichkeiten im Rahmen der beruflichen Zusammenarbeit eingeräumt werden, ist zu berücksichtigen, dass die berufliche Zusammenarbeit gesundheitspolitisch grundsätzlich gewollt ist und auch im Interesse des Patienten liegt (vgl. Halbe, Moderne Versorgungsstrukturen: Kooperation oder Korruption?, MedR 2015, 168), so etwa Kooperationsvereinbarungen über die Durchführung von vor- und nachstationären Behandlungen (§ 115a SGB V), über die Durchführung ambulanter Behandlungen (§ 115b SGB V) und über die Durchführung ambulanter spezialfachärztlicher Versorgung (§ 116b SGB V) sowie die in den §§ 140a SGB V ff. geregelte sektorenübergreifende Versorgungsform (integrierte Versorgung), bei der Leistungserbringer aus verschiedenen Versorgungsbereichen (beispielsweise Arzt und Krankenhaus) bei der Behandlung von Patienten miteinander kooperieren. Die Gewährung angemessener Entgelte für die in diesem Rahmen erbrachten heilberuflichen Leistungen und dementsprechend die Verschaffung entsprechender Verdienstmöglichkeiten sind zulässig; dies gilt beispielsweise bei einem angemessenen Entgelt für eine ambulante Operation in einem Krankenhaus durch einen niedergelassenen Vertragsarzt nach § 115b Absatz 1 Satz 4 SGB V, der den Patienten dem Krankenhaus zuvor zugewiesen hat (zur Vereinbarkeit mit dem sozialrechtlichen Verbot von Zuweisungsprämien, Nebendahl, in Spickhoff, Medizinrecht, 2. Auflage 2014, § 73 SGB V, Rn. 20). Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann die Honorierung heilberuflicher Leistungen im Rahmen zulässiger beruflicher Zusammenarbeit grundsätzlich nicht den Verdacht begründen, dass die Einräumung der zugrundeliegenden Verdienstmöglichkeit als Gegenleistung für die Zuweisung des Patienten erfolgen soll und eine Unrechtsvereinbarung vorliegt. Etwas anderes gilt, wenn festgestellt wird, dass das Entgelt nicht entsprechend dem Wert der erbrachten heilberuflichen Leistung in wirtschaftlich angemessener Höhe nachvollziehbar festgelegt worden ist und es eine verdeckte "Zuweiserprämie" enthält (vgl. Nebendahl, in Spickhoff, Medizinrecht, 2. Auflage 2014, § 73 SGB V, Rn. 20).



Drucksache 280/1/15

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung einer Rahmenregelung der Union für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor und Unterstützung wissenschaftlicher Beratung zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik (Neufassung) - COM(2015) 294 final



Drucksache 599/1/15

... 3. Der Bundesrat begrüßt den Richtlinienvorschlag mit den Verbesserungen gegenüber dem alten Paket von 2014 und das Ziel der Kommission, die Umwelt zu schützen und eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft zu schaffen. Dazu gehören auch die Verbesserung der Abfallbewirtschaftungspraktiken, die Anregung von Innovationen im Recyclingsektor und die Schaffung von Anreizen zur Änderung des Verbraucherverhaltens. Insgesamt sollen dadurch nachhaltiges Wachstum und neue Arbeitsplätze geschaffen, weniger Treibhausgasemissionen erzeugt und direkte Einsparungen dank besserer Abfallbewirtschaftungspraktiken erreicht werden. Der vorgelegte Richtlinienvorschlag sollte jedoch noch verbessert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 599/1/15




Zur Vorlage allgemein

Im Einzelnen

Zu Artikel 1

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Artikel 3 Nummer 1a

Zu Artikel 1 Nummer 2

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c Artikel 3 Nummer 4 Definition Bioabfall

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 3 Nummer 3 Definition Altöl

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d Artikel 3 Nummer 4a Definition Bauabfälle

17. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e und f Artikel 3 Nummer 16 und 17b

18. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe f Artikel 3 Nummer 17 und 17a Definition Recycling

19. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 3 Nummer 15 Definition der stofflichen Verwertung

20. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 4 Absatz 3

21. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anreize für die Anwendung der Abfallhierarchie :

22. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Artikel 5 Absatz 1

2 Hauptempfehlung:

23. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b, Nummer 5 Buchstabe b, Nummer 6 Buchstabe a, Nummer 11, 14, 15 Buchstabe a und b und Nummer 23 Delegierte Rechtsakte

24. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Artikel 5 Absatz 2 und anderer Befugnisse zum Erlass delegierter Rechtsakte

25. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a

26. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Artikel 6 Absatz 3

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

30. Zu Artikel 1 Nummer 8 Artikel 8a Absatz 4 Buchstabe b und c

Zu Artikel 1 Nummer 9

34. Zu Artikel 1 Nummer 9 und Nummer 21 Artikel 9 Absatz 5 und Artikel 37 Absatz 3

35. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Artikel 11 Absatz 1 Unterabsatz 1 und 2

36. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe d

Hilfsempfehlung zu Ziffer 23:

37. Zu Artikel 1 Nummer 11 Artikel 11a Absatz 2

38. Zu Artikel 1 Nummer 13 Artikel 22

39. Zu Artikel 1 Nummer 13 Artikel 22

Hilfsempfehlung zu Ziffer 23:

40. Zu Artikel 1 Nummer 15 Artikel 27 Absatz 1 und 4

Zu Artikel 1 Nummer 19

Hilfsempfehlung zu Ziffer 23:

47. Zu Artikel 1 Nummer 23 Artikel 38a


 
 
 


Drucksache 326/15 (Beschluss)

... Minderungsbeitrag des Stromsektors und Netzausbau auf wesentliche Inhalte verständigt hat.



Drucksache 72/1/15

... 12. Der Bundesrat hält es ebenso wie die Kommission für unverzichtbar, dass alle Sektoren und Emissionen im Rahmen des neuen Abkommens erfasst werden, und jede Vertragspartei das höchstmögliche Ambitionsniveau unter Berücksichtigung sich entwickelnder Verantwortlichkeiten, Möglichkeiten und unterschiedlicher nationaler Gegebenheiten bestimmt.



Drucksache 36/15

... 2. Mit dem neuen § 89c StGB wird ein eigenständiger Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung geschaffen. Der neue § 89c StGB ersetzt zunächst die bisherige Nummer 4 in § 89a Absatz 2 StGB und stellt die Finanzierung terroristischer Taten in einer einheitlichen Regelung unter Strafe. Dabei geht er jedoch über den engen Anwendungsbereich der bisherigen Regelung deutlich hinaus, indem er nun die Finanzierung terroristischer Straftaten allgemein unter Strafe stellt. Die Bezugnahme auf die enumerativ aufgenommenen Tatbestände ist dabei erforderlich, um Taten zu erfassen, deren Finanzierung nach Artikel 2 Nummer 1 des Terrorismusfinanzierungsübereinkommens der Vereinten Nationen in Verbindung mit den darin in Bezug genommenen sektoralen Übereinkommen unter Strafe zu stellen ist. Bei den sektoralen Übereinkommen handelt es sich um:



Drucksache 500/15 (Beschluss)

... 13. Er befürwortet das Anliegen der Kommission, durch Handel und Investitionen ein integratives Wachstum in Entwicklungsländern auszulösen (Nummer 4.2.1.). Dies sollte nicht allein durch die vorgeschlagene Förderung der Marktintegration dieser Länder geschehen. Angesichts oft fehlender Wettbewerbsfähigkeit lokaler Produkte mit Importen müssen für entwicklungspolitisch bedeutsame Sektoren wirksame Mechanismen etabliert werden, welche die Zerstörung von lokalen und regionalen Wertschöpfungsketten verhindern. Dies ist zum Beispiel im Bereich der Fleischexporte aus der EU nach Afrika notwendig, um eine verstärkte Entwicklung der lokalen Produktion und Verarbeitung zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/15 (Beschluss)




Zur Mitteilung allgemein

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 454/1/15

... 8. - Die Begrenzung der Restlaufzeit der zugrundeliegenden Forderungen von ABCP-Verbriefungen kann ein Instrument sein, um Liquiditätsrisiken zu reduzieren. Gleichzeitig stellt eine solche Begrenzung eine Einschränkung der Möglichkeiten dar, ABCP-Verbriefungen zu nutzen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Risiken aus einer Fristeninkongruenz zu quantifizieren, den Wert einer Begrenzung der Restlaufzeiten als Instrument zur Limitierung solcher Risiken im Vergleich zu anderen Instrumenten zu bewerten sowie die Auswirkungen insbesondere auf die Finanzierungen im KMU-Sektor und beim Anlageleasing zu prüfen.



Drucksache 617/15 (Beschluss)

... 1. Finanzdienstleistungen spielen eine zentrale Rolle im Leben aller Bürgerinnen und Bürger der EU. Private Altersvorsorge oder Immobilienfinanzierungen sind langfristige Entscheidungen, zudem sollen Versicherungen oft unerwartete Schadensfälle oder besondere Risiken absichern. Für den Abschluss von Versicherungsverträgen oder Verbraucherverträgen im Finanzdienstleistungssektor benötigen Verbraucherinnen und Verbraucher daher nicht nur ausreichende Informationen, sondern Vertrauen, dass die Leistungen im Schadensfall erbracht werden. Die Gewährleistung eines wirksamen Verbraucherschutzes muss daher einer der zentralen Grundsätze sein, auf dem ein grenzüberschreitender Finanzdienstleistungsmarkt aufbaut. Der Bundesrat begrüßt daher die Einleitung eines Konsultationsverfahrens zur Schaffung eines europäischen Marktes für Finanzdienstleistungen für Privatkunden.



Drucksache 373/15

... Art, Umfang und Eintrittswahrscheinlichkeit der mit der Nutzung assoziierten Risiken und Nutzen hängen maßgeblich von den verwendeten Rohstoffen, vom Umfang in dem sie genutzt werden und dem Kontext der Nutzung ab. Hierzu zählen beispielsweise die jeweilig geltenden Regularien zur Landnutzung und zum Schutz von traditionellen Landnutzungsrechten in den Anbauländern, aber auch Veränderung der Pro-KopfRessourcenbeanspruchung und Wechselwirkungen mit anderen Nachfragesektoren (siehe 13.2). Im Fall von angebauter



Drucksache 88/15

... • Die ENP bietet einen Rahmen für die sektorale Zusammenarbeit in einer ganzen Reihe von Bereichen (u.a. Energie, Verkehr, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Justiz und Inneres, Zoll, Steuern, Umwelt, Katastrophenmanagement, Forschung und Innovation, Bildung, Jugend, Kultur, Gesundheit usw.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/15




I. Einführung: besondere Beziehungen

II. Erkenntnisse aus den bisherigen Erfahrungen und Fragen zur künftigen Ausrichtung der ENP

III. Auf dem Weg zu einer Partnerschaft mit klarerer Fokussierung und gezielterer Zusammenarbeit

1. Die Herausforderungen der Differenzierung

2. Fokussierung

3. Flexibilität - auf dem Weg zu einem flexibleren Instrumentarium

4. Eigenverantwortung und Sichtbarkeit

IV. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 193/15 (Beschluss)

... Die geplante Regelung benachteiligt in den Absätzen 5 und 7 Schuldtitel mit festen Konditionen wie etwa Schuldverschreibungen von kleinen und mittleren Unternehmen oder kleinen und mittleren Banken. Privilegiert werden dagegen in Absatz 6 Schuldtitel, bei denen die Rückzahlung und/oder Zinszahlung vom Eintritt oder Nichteintritt ungewisser Ereignisse abhängt. In diese Gruppe fallen notwendige Absicherungsgeschäfte etwa für Währungsrisiken im Exportgeschäft. In diese Gruppe fallen aber auch Wetten aller Art bis hin zu Wetten auf die Lebenserwartung bestimmter Bevölkerungsgruppen oder die Preisentwicklung von Grundnahrungsmitteln. Die damit verbundene Privilegierung von Spekulationsgeschäften bei gleichzeitiger Benachteiligung bewährter Instrumente der Unternehmensfinanzierung würde das Gegenteil dessen bedeuten, das seit der Finanzkrise das Ziel war: Eine Rückkehr zu einem Bankensektor, der der Realwirtschaft dient.



Drucksache 25/15

... Korruption macht heute nicht mehr vor den Grenzen von Staaten halt. Deshalb wurden von mehreren internationalen Organisationen Rechtsinstrumente erarbeitet, die insbesondere der Bekämpfung der grenzüberschreitenden und internationalen Korruption dienen und zu Umsetzungsbedarf im deutschen Strafrecht führen. Dazu gehören das Strafrechtsübereinkommen des Europarats vom 27. Januar 1999 über Korruption (ETS Nummer 173), das Zusatzprotokoll vom 15. Mai 2003 zum Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption (ETS Nummer 191), der Rahmenbeschluss 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (ABl. L 192 vom 31.07.2003 S. 54) sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2003 gegen Korruption.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 25/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 299
Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr

§ 302
Erweiterter Verfall

§ 335a
Ausländische und internationale Bedienstete

§ 338
Erweiterter Verfall

Artikel 2
Änderung des EU-Bestechungsgesetzes

Artikel 3
Aufhebung des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes

Artikel 4
Änderung des NATO-Truppen-Schutzgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung

§ 3
Auslandstaten

Artikel 6
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 7
Änderung der Sektorenverordnung

Artikel 8
Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit

Artikel 9
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. EU-Rahmenbeschluss

2. EU-Richtlinie über Angriffe auf Informationssysteme

3. EU-Richtlinie Umweltstrafrecht

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2936: Gesetz zur Bekämpfung der Korruption

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand

2.3 Sonstige Kosten

2.4 1:1- Umsetzung

3. Bewertung durch den NKR


 
 
 


Drucksache 333/15 (Beschluss)

... Die Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen im Seeverkehr (Mitteilung C(2004)43 der Kommission vom 17.1.2004, ABl.13/3) ermöglichen die Förderung gemeinschaftlicher Seeverkehrsinteressen mit dem Ziel, das maritime Knowhow zu erhalten und die Beschäftigung europäischer Seeleute zu fördern sowie einen Beitrag zur Konsolidierung des in den Mitgliedstaaten bestehenden maritimen Sektors zu leisten und dabei für eine insgesamt wettbewerbsfähige Flotte auf den Weltmärkten zu sorgen. Es besteht nationaler Handlungsspielraum, den vorgegebenen Förderrahmen optimal zu nutzen. Dieser Förderrahmen wird derzeit nicht ausgeschöpft. Andere Mitgliedstaaten nutzen den Förderrahmen z.T. in vergleichsweise größerem Umfang.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 333/15 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Sonstige Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 509/1/15

... Zu Nummer 2.3. "Den Binnenmarkt ohne Grenzen für den Dienstleistungssektor in der Praxis verwirklichen"



Drucksache 33/15

... Angesichts dieser Lage ist eine weitere öffentliche Finanzhilfe erforderlich, um die kurzfristigen Zahlungsbilanzerfordernisse der Ukraine bewältigen zu helfen (u.a. durch die Wiederauffüllung der internationalen Reserven) und um das Reformprogramm der Behörden (insbesondere zur Restrukturierung des Energie- und des Bankensektors) zu unterstützen. Ferner ist diese Hilfe auch erforderlich, um das Vertrauen der Investoren zurückzugewinnen, die die Ukraine braucht, um langfristig zu nachhaltigem Wachstum zurückzukehren.



Drucksache 542/15 (Beschluss)

... -freien Strom, soweit wirtschaftlich und netztechnisch möglich, sinnvoll zu nutzen anstatt durch Zwangsabregelung auf ihn verzichten zu müssen. Das reduziert die Kosten der Engpassbewirtschaftung, entlastet die Umwelt und trägt zur Energiewende auch in den Sektoren Wärme, Verkehr und Industrie bei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein:

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 3 Nummer 9 EnWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 3 Nummer 25 EnWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b und Nummer 12 Buchstabe a § 3 Nummer 25 und § 17 Absatz 1 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13c Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13c Absatz 1 EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13d Absatz 2 Satz 3 EnWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 5 Satz 3 Nummer 1, 2 EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 7 Satz 1 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 1 EnWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 1 EnWG

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 3 EnWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13h Absatz 1 Satz 1 EnWG

17. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13i Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 EnWG

18. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13i Absatz 5 Satz 1 EnWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 22 Absatz 2 Satz 4a - neu - EnWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 51 Absatz 4 Satz 3a - neu - EnWG

21. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b § 63 Absatz 2a Satz 2 EnWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 111f Satzteil vor Nummer 1 EnWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 46 Absatz 3 Satz 5 EnWG

24. Zu Artikel 3 § 18 Absatz 1 Satz 1 und § 19 Absatz 2 Satz 4a - neu - StromNEV Artikel 9 Nummer 9 § 57 Absatz 3 Satz 1 EEG 2014

'Artikel 3 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 26 Absatz 3 Satz 3 und 4 - neu - StromNZV

26. Zu Artikel 9 Nummer 5 § 19 Absatz 1a EEG

27. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 24 Absatz 1 Satz 2 EEG


 
 
 


Drucksache 446/15

... Im Kontext des EU-Beitrittsprozesses wurden bereits tiefgreifende Reformen im Justizsektor mit dem Ziel der Stärkung der Unabhängigkeit sowie der Steigerung der Effizienz des Justizsystems durchgeführt. Der weiteren Umsetzung dieser Reformstrategie widmet die EU im Rahmen des weiteren Beitrittsprozesses besondere Aufmerksamkeit.



Drucksache 72/15 (Beschluss)

... 5. Er hält es ebenso wie die Kommission für unverzichtbar, dass alle Sektoren und Emissionen im Rahmen des neuen Abkommens erfasst werden, und jede Vertragspartei das höchstmögliche Ambitionsniveau unter Berücksichtigung sich entwickelnder Verantwortlichkeiten, Möglichkeiten und unterschiedlicher nationaler Gegebenheiten bestimmt.



Drucksache 193/1/15

... Die geplante Regelung benachteiligt in den Absätzen 5 und 7 Schuldtitel mit festen Konditionen wie etwa Schuldverschreibungen von kleinen und mittleren Unternehmen oder kleinen und mittleren Banken. Privilegiert werden dagegen in Absatz 6 Schuldtitel, bei denen die Rückzahlung und/oder Zinszahlung vom Eintritt oder Nichteintritt ungewisser Ereignisse abhängt. In diese Gruppe fallen notwendige Absicherungsgeschäfte etwa für Währungsrisiken im Exportgeschäft. In diese Gruppe fallen aber auch Wetten aller Art bis hin zu Wetten auf die Lebenserwartung bestimmter Bevölkerungsgruppen oder die Preisentwicklung von Grundnahrungsmitteln. Die damit verbundene Privilegierung von Spekulationsgeschäften bei gleichzeitiger Benachteiligung bewährter Instrumente der Unternehmensfinanzierung würde das Gegenteil dessen bedeuten, das seit der Finanzkrise das Ziel war: Eine Rückkehr zu einem Bankensektor, der der Realwirtschaft dient.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.