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"Sektor"
Drucksache 550/16 (Beschluss)
... Bislang fehlen erhobene und somit belastbare Referenzdaten sowohl gänzlich auf Länderebene als auch teilweise auf Bundesebene (z.B. zum Verbrauch von Heizöl nach Sektoren). Indikatorbasierte Schätzungen, die als Alternative zu Erhebungen ins Feld geführt werden, sind insofern schon mangels Referenz nicht aussagekräftig. Zudem kommt es aufgrund der Fehlerfortpflanzung mit fortschreitender Anwendungsdauer eines Schätzverfahrens unweigerlich zu einer Zunahme des potenziellen Prognosefehlers. Auf indikatorischem Wege können aussagekräftige Daten für Energie und Emissionsbilanzen folglich nicht bereitgestellt werden.
1. Zu § 7
§ 7a Erhebungen über Mineralöl und Mineralölerzeugnisse
2. Zu § 13 Absatz 6 - neu - EnStatG Dem § 13 ist folgender Absatz 6 anzufügen:
3. Zum Gesetzentwurf insgesamt
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 15/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schritte zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht - COM(2015) 626 final; Ratsdok. 15264/15
... Auch andere Faktoren spielen eine Rolle. Im audiovisuellen Sektor spielt beispielsweise die "Marktreife" von Werken eine große Rolle, d.h. ihre Sichtbarkeit für potenzielle Lizenznehmer, die Einfachheit einer etwaigen Lizenzvergabe und ihre Verfügbarkeit in gebrauchsfertigen Formaten und Katalogen. Ein anderes Problem stellt die Kluft zwischen dem Angebot an Inhalten und deren tatsächlicher Nutzung durch das potenzielle Publikum dar. Werke müssen vor allem einfach entdeck- und auffindbar sein17, auch wenn sie bereits online verbreitet werden, und sie müssen verstanden werden können, d.h. in einer bekannten Sprache verfügbar sein. Generell besteht ein Missverhältnis zwischen den Ressourcen zur Unterstützung einer kulturell vielfältigen Produktion und dem Aufwand, der in ihre Verbreitung und Zugänglichmachung18 investiert wird.
Mitteilung
1. Das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt
2. Gewährleistung eines breiteren EU-weiten Zugangs zu Inhalten
3. Anpassung von Ausnahmen an ein digitales und grenzübergreifendes Umfeld
4. Schaffung eines funktionsfähigen Marktes für urheberrechtlich geschützte Werke
5. Ein wirksames und ausgewogenes System der Rechtedurchsetzung
6. Heranbildung eines langfristigen Konzepts
Drucksache 132/2/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - Faire Rahmenbedingungen für die heimische Stahlindustrie schaffen - Antrag der Länder Niedersachsen, Saarland, Sachsen und Brandenburg -
... Die Carbon-Leakage-Liste muss auf Ausnahmen für energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, beschränkt werden. Dabei ist auch die Subsektorebene auf Carbon leakage Effekte zu prüfen. Die Benchmarks für energieeffiziente Anlagen müssen sowohl technologisch als auch wirtschaftlich erreichbar sein, eine Anpassung an den technischen Fortschritt muss auf der Basis der tatsächlichen Entwicklung erfolgen. In der Stahlindustrie müssen die Benchmarks auch die aus Effizienz- und Umweltschutzgründen sinnvolle Stromerzeugung mit Kuppelgasen abbilden."
Drucksache 538/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: 5G für Europa - ein Aktionsplan - COM(2016) 588 final
... Will Europa sich eine Führungsposition bei der Einführung von 5G sichern und die neuen Marktchancen, die sich durch 5G nicht nur im Telekommunikationssektor sondern in der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft eröffnen, frühzeitig nutzen, so muss es hierfür einen ehrgeizigen Zeitplan vorsehen. Die Digitalisierung der europäischen Industrie sollte heute auf der Grundlage der verfügbaren Ressourcen (insbesondere 4G/LTE, Wi-Fi und Satellitenfunk) eingeleitet und ab 2018 durch die schrittweise Nutzung von 5G vorangetrieben werden. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit ihren nationalen Breitbandplänen und dem Forum für das Internet der Zukunft (FIF) wie auch in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft über 5G-PPP unterstützen, um gemeinsame Ziele und konkrete Schritte für Erprobung und Ausbau der 5G-Technik festzulegen16.
1. Frühzeitiger Aufbau des 5G-Netzes: eine strategische Chance für Europa
2. Notwendigkeit eines koordinierten Vorgehens
3. Europas Spitzenposition im 5G-Rennen sichern: die wichtigsten Handlungsfelder15 3.1. Gemeinsamer EU-Zeitplan für die Einführung von 5G
Aktion 1
3.2. Engpässe abbauen: Funkfrequenzen für 5G verfügbar machen
Aktion 2
Aktion 3
3.3. Optimale Kombination von Festnetz- und Drahtlostechnik: ein engmaschiges Netz von 5G-Zugangspunkten
Aktion 4
3.4. Wahrung der globalen 5G-Interoperabilität: Herausforderungen für die Standardisierung
Aktion 5
3.5. 5G-Innovationen zur Förderung des Wachstums
Aktion 6
Aktion 7
Aktion 8
4. Schlussfolgerung
Drucksache 606/1/16
... Auch steht für eine Missbrauchsprüfung regelmäßig nur eine sehr begrenzte Auswahl an Vergleichsunternehmen bzw. vergleichbaren Versorgungsgebieten zur Verfügung. Fernwärme wird mittels verschiedener Technologien mit unterschiedlichen Brennstoffen erzeugt, so dass häufig eine Aufschlüsselung und Begründung der Brennstoffkosten - als größtem Kostenfaktor - geboten ist. Mit Rücksicht auf die in der Praxis vorkommenden Mehrspartenunternehmen ist es weiter notwendig, dass Fernwärmeversorger u.a. im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit der Überschreitung ihrer Entgelte über die notwendigen Kosten nach Ziffer 2 die den Fernwärmebereich betreffenden Einnahmen und Kosten in einer Spartenrechnung aufzuschlüsseln und im Einzelfall ggf. sachlich zu rechtfertigen haben. Wie das Bundeskartellamt in seinem Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung Fernwärme festgestellt hat, sind im Fernwärmesektor im Vergleich zu Strom und Gas wesentlich mehr potentielle Rechtfertigungsgründe zu berücksichtigen und neben der "normalen" Missbrauchsprüfung in größerem Umfang Kostennachteile oder -vorteile aufgrund objektiver Faktoren zu analysieren, die allein das betroffene Unternehmen erläutern kann. Daher ist mit Rücksicht auf die vorhandene Informationsasymmetrie eine Einbeziehung des Fernwärmesektors in § 29 GWB gerechtfertigt.
1. Zu Artikel 1 § 1 - neu - GWB
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 18 GWB
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 18 Absatz 8 - neu - GWB
4. Zu Artikel 1 Nummer 11
5. Zu Artikel 1 § 29 GWB
6. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a § 30 Überschrift GWB , Buchstabe b § 30 Absatz 2c - neu - GWB , Buchstabe c Doppelbuchstabe bb - neu - § 30 Absatz 3 Satz 3 - neu - GWB
7. Zu Artikel 1 Nummer 17 §§ 33a ff. GWB
8. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 34 Absatz 5 GWB
Zu Artikel 1 Nummer 18
11. Zu Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 42 Absatz 4 Satz 2 GWB
12. Zu Artikel 1 Nummer 52 § 81a GWB
13. Zu Artikel 1 Nummer 68 Buchstabe a § 186 Absatz 1 GWB * In Artikel 1 Nummer 68 ist Buchstabe a wie folgt zu fassen:
Drucksache 739/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Forschung, Entwicklung und Markteinführung von elektrischen Energiespeichern
... 2. Der Bundesrat stellt vor diesem Hintergrund weiterhin fest, dass nicht nur der Erhalt des Bestands an Speichern, insbesondere im Bereich der Pumpspeicher, sichergestellt, sondern angesichts vielfach langer Planungsvorlaufzeiten auch rechtzeitig die Entwicklung und der Ausbau weiterer Energiespeicher verfolgt werden muss. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seinen Beschluss vom 18. Dezember 2015 (BR-Drucksache 542/15) und seinen Beschluss vom 08.07.2016 (BR-Drucksache 356/16) zum Strommarktgesetz und die darin festgehaltene Erwartung, dass die geltenden Regelungen für die Errichtung und den Betrieb von Energiespeichern überprüft und mögliche Hemmnisse für Errichtung und Betrieb beseitigt werden. Der Bundesrat hat dabei insbesondere um die Befreiung der Speicher von Letztverbraucher-abgaben für die Strommengen gebeten, die zum Zwecke der Zwischenspeicherung dem öffentlichen Netz entnommen und wieder in das öffentliche Netz zurückgespeist werden. Darüber hinaus wird die Bundesregierung gebeten, eine weitergehende Anpassung staatlich veranlasster Preisbestandteile und Netzentgelte vorzunehmen. Der Bundesrat bezieht dies nicht nur auf Pumpspeicher, sondern auch auf weitere mit Energiespeichern verbundene Flexibilitätsoptionen, wie z.B. Anlagen zur Sektorenkopplung, etwa Power-to-Chemicals, Power to Heat oder Batteriespeicher. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass diese weitgehende Anpassung staatlich veranlasster Preisbestandteile und Netzentgelte im Rahmen einer konsistenten Gesamtlösung beraten werden sollte.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Forschung, Entwicklung und Markteinführung von elektrischen Energiespeichern
Drucksache 338/16 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme - Digitaler Hausfriedensbruch
... "(...) Es besteht eine Tendenz zu immer gefährlicheren und häufigeren Großangriffen auf Informationssysteme, die für den Mitgliedstaat oder für bestimmte Funktionen im öffentlichen oder privaten Sektor oft unverzichtbar sein können. Diese Tendenz geht einher mit der Entwicklung immer ausgefeilterer Methoden, wie etwa der Schaffung und Verwendung von sogenannten Botnetzen, bei denen die kriminelle Handlung in verschiedenen Stufen erfolgt, wobei jede Stufe für sich eine ernsthafte Gefahr für die öffentlichen Interessen darstellen könnte. Diese Richtlinie zielt unter anderem darauf ab, Strafen hinsichtlich der Schaffung der Botnetze einzuführen, nämlich für die Einrichtung einer ferngesteuerten Kontrolle über eine bedeutende Anzahl von Computern, indem diese durch gezielte Cyberangriffe mit Schadsoftware infiziert werden. Sobald es eingerichtet ist, kann das infizierte Netz von Computern, die das Botnetz bilden, ohne Wissen der Computerbenutzer aktiviert werden, um einen breit angelegten Cyberangriff zu starten, der in der Regel erheblichen Schaden anrichten kann (...)"
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme - Digitaler Hausfriedensbruch
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 202e Unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 205/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schwerpunkte der IKT-Normung für den digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 176 final
... Die Digitalisierung der Weltwirtschaft betrifft sämtliche Industrie- und Dienstleistungssektoren. Europas Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität hängen entscheidend davon ab, inwieweit die EU in allen Wirtschaftsbereichen digitale Innovationen generieren, zur industriellen Reife entwickeln und wirksam nutzen kann, insbesondere in Sektoren, in denen Europa traditionell stark ist, wie Fahrzeugbau, Automatisierung, Maschinen und Ausrüstungen oder Finanzdienstleistungen. Zur Unterstützung der Rolle Europas in der globalen digitalen Wirtschaft hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über eine Strategie für einen digitalen Binnenmarkt angenommen und diese zu einer ihrer wichtigsten Prioritäten erhoben.
1. IKT-NORMEN als Eckpfeiler des Digitalen Binnenmarkts
2. FESTLEGUNG von NORMEN für IKT in einem SICH RASCH WANDELNDEN und SCHWIERIGEN Globalen Kontext
3. EUROPAS Antwort: EIN ZWEI-SÄULEN-PLAN zur SCHWERPUNKTSETZUNG in der IKT-NORMUNG für den Digitalen Binnenmarkt und zu DEREN Durchführung
3.1. Fünf Schwerpunktbereiche: die Bausteine der IKT-Normung
3.1.1. Cloud Computing
3.1.2. Internet der Dinge
3.1.3. 5G-Kommunikationsnetze
3.1.4. Cybersicherheit
3.1.5. Daten
3.1.6. Die weitergehenden Auswirkungen der Digitalisierung auf die Industrie und die Verbraucher
3.2. Durch Normen eine Führungsrolle erringen und behaupten - eine Verpflichtung auf hoher Ebene
1 Validierung von Prioritäten und Steigerung der Effizienz des Normungsprozesses in Europa:
2 Regelmäßige Überprüfung und Überwachung der Fortschritte:
3 Verbesserte EU-Unterstützung für die Normungsschwerpunkte im IKT-Bereich:
4 Gewährleistung eines fairen und nicht diskriminierenden Zugangs
5 Verstärkung der Präsenz der EU im internationalen Dialog und in der IKT-Normen betreffenden Zusammenarbeit:
Drucksache 612/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) - COM(2016) 590 final; Ratsdok. 12252/16
... 40. Er weist darauf hin, dass in Deutschland in den vergangenen Jahren dem sektorspezifischen Verbraucherschutz im Telekommunikationsbereich eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet worden ist.
Drucksache 701/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Unter der amtierenden Kommission ist die nachhaltige Entwicklung in sektorenübergreifende Schlüsselprojekte und sektorenspezifische Maßnahmen und Initiativen eingebettet. Eine EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung wurde 2001 ins Leben gerufen3, 2006 überarbeitet4und zuletzt 2009 überprüft5. Seit 2010 ist die nachhaltige Entwicklung ein Querschnittsanliegen der von dieser Kommission bekräftigten Strategie "Europa 2020"6, die auf Bildung und Innovation ("intelligent"), den Abbau von Kohlenstoffemissionen, Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel und positive Umweltfolgen ("nachhaltig") sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen und den Abbau der Armut ("inklusiv") abzielt.
Mitteilung
1. Einleitung: das ENGAGEMENT der EU für eine Nachhaltige Entwicklung
1.1 Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für die nachhaltige Entwicklung
1.2 Nächste Schritte für eine nachhaltige Zukunft Europas
2. Die Antwort EUROPAS auf die Agenda 2030
2.1 Darstellung der EU-Politikfelder, die zu den Nachhaltigkeitszielen beitragen
2.2. Beitrag der zehn Kommissionsprioritäten zur Agenda 2030
2.3. Die Europäische Union als engagierter globaler Partner bei der Umsetzung der Agenda 2030
3. WIE die EU die Umsetzung der Agenda 2030 VORANTREIBEN MÖCHTE
3.1. Politische Steuerung
3.2. Finanzierung
3.3. Messung der auf nationaler Ebene, auf Ebene der UN-Regionen, auf EU-Ebene und auf globaler Ebene erzielten Fortschritte
3.4. Gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung und Anerkennung hervorragender Leistungen
4. Fazit
Drucksache 124/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltstatistikgesetz es und des Hochbaustatistikgesetzes
... Auf internationaler Ebene wurden Vorgaben zur Identifizierung und statistischen Erfassung der Umweltschutzwirtschaft erarbeitet und in einem Handbuch zum "Environmental Goods and Service Sektor (EGSS)" zusammengetragen. Darauf aufbauend wird mit der Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3 Umweltstatistikgesetz
3 Hochbaustatistikgesetz
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Umweltstatistikgesetzes
§ 12 Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz
Artikel 2 Änderung des Hochbaustatistikgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Anpassung des Umweltstatistikgesetzes
2. Anpassung des Hochbaustatistikgesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Anpassung des Umweltstatistikgesetzes
2. Anpassung des Hochbaustatistikgesetzes
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
§ 4 Nummer 2
§ 4 Nummer 4
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3514: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und des Hochbaustatistikgesetzes
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
Drucksache 415/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55 /EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen
... Das vorliegende Gesetz setzt die europarechtlichen Vorgaben der E-Rechnungsrichtlinie verbindlich um. Es wird eine für alle öffentlichen Auftraggeber des Bundes, für Sektorenauftraggeber sowie für Konzessionsgeber gleichermaßen verbindliche Rechtsgrundlage zum Empfang und zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen, die einem noch zu erarbeitenden Datenformat entsprechen, geschaffen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des E-Government-Gesetzes
§ 4a Elektronischer Rechnungsempfang; Verordnungsermächtigung
§ 18 Anwendungsregelung
Artikel 2 Weitere Änderungen des E-Government-Gesetzes
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Gegenstand des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
4 Gesamtbewertung
Drucksache 29/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs - COM(2015) 667 final
... Durch den Vorschlag sollen die Küstenwachkapazitäten der EU für die Reaktion auf Bedrohungen und Risiken im maritimen Bereich durch bessere Zusammenarbeit und die Förderung grenz- und sektorübergreifender kostengünstiger Maßnahmen gestärkt werden. Dadurch wird Doppelarbeit vermieden und zugleich dafür gesorgt, dass die wichtigsten Akteure (insbesondere die EU-Agenturen) in kohärenter und effizienter Weise handeln und gemeinsam Synergien entwickeln. Der Vorschlag berücksichtigt die Notwendigkeit, den maritimen Bereich besser zu kontrollieren, und soll zugleich die Arbeitsbelastung der nationalen und europäischen Behörden begrenzen.
Drucksache 338/16
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetz es - Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme - Digitaler Hausfriedensbruch
... "(...) Es besteht eine Tendenz zu immer gefährlicheren und häufigeren Großangriffen auf Informationssysteme, die für den Mitgliedstaat oder für bestimmte Funktionen im öffentlichen oder privaten Sektor oft unverzichtbar sein können. Diese Tendenz geht einher mit der Entwicklung immer ausgefeilterer Methoden, wie etwa der Schaffung und Verwendung von sogenannten Botnetzen, bei denen die kriminelle Handlung in verschiedenen Stufen erfolgt, wobei jede Stufe für sich eine ernsthafte Gefahr für die öffentlichen Interessen darstellen könnte. Diese Richtlinie zielt unter anderem darauf ab, Strafen hinsichtlich der Schaffung der Botnetze einzuführen, nämlich für die Einrichtung einer ferngesteuerten Kontrolle über eine bedeutende Anzahl von Computern, indem diese durch gezielte Cyberangriffe mit Schadsoftware infiziert werden. Sobald es eingerichtet ist, kann das infizierte Netz von Computern, die das Botnetz bilden, ohne Wissen der Computerbenutzer aktiviert werden, um einen breit angelegten Cyberangriff zu starten, der in der Regel erheblichen Schaden anrichten kann (...)"
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 202e Unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
Artikel 2 Rechtswidriger Zugang
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 22/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
... Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die 1994 begonnene Strukturreform der Eisenbahnen weitergeführt werden. Schwerpunkt der Vorlage ist die Stärkung des Wettbewerbs und dadurch eine Effizienzsteigerung im Eisenbahnsektor. Dazu sollten die Entgelte für die Nutzung einer Eisenbahninfrastruktur reguliert, der Zugang zur Eisenbahninfrastruktur verbessert und die Befugnisse der
Drucksache 22/1/16
Vorschlag des Ständigen Beirates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
... Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die 1994 begonnene Strukturreform der Eisenbahnen weitergeführt werden. Schwerpunkt der Vorlage ist die Stärkung des Wettbewerbs und dadurch eine Effizienzsteigerung im Eisenbahnsektor. Dazu sollen die Entgelte für die Nutzung einer Eisenbahninfrastruktur reguliert, der Zugang zur Eisenbahninfrastruktur verbessert und die Befugnisse der
Drucksache 44/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2016 der Bundesregierung
... Auf dem Weg zu einem stärkeren und stabileren Finanzsektor
Drucksache 132/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Faire Rahmenbedingungen für die heimische Stahlindustrie schaffen
... Die Carbon-Leakage-Liste muss auf Ausnahmen für energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, beschränkt werden. Dabei ist auch die Subsektorebene auf Carbon-Leakage-Effekte zu prüfen. Die Benchmarks für energieeffiziente Anlagen müssen sowohl technologisch als auch wirtschaftlich erreichbar sein, eine Anpassung an den technischen Fortschritt auf der Basis der tatsächlichen Entwicklung erfolgen. In der Stahlindustrie müssen die Benchmarks auch die aus Effizienz- und Umweltschutzgründen sinnvolle Stromerzeugung mit Kuppelgasen abbilden.
Anlage Entschließung des Bundesrates - Faire Rahmenbedingungen für die heimische Stahlindustrie schaffen
Drucksache 297/16 (Beschluss)
... 5. Der Bundesrat verweist darauf, dass mit der Neuausrichtung der Gemeinsamen Marktorganisation anerkannten Branchenorganisationen bereits Rechte und Pflichten eingeräumt wurden, die speziell auch hinsichtlich von Krisen vorbeugend wirken. Er appelliert eindringlich an die Wirtschaftsbeteiligten des Milchsektors in Deutschland, sich in Branchenorganisationen zusammen zu schließen, um im Falle von Marktkrisen besser reagieren zu können.
Drucksache 385/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zur Änderung der Verordnung Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen - COM(2016) 479 final; Ratsdok. 11494/16
... 5. Der Bundesrat begrüßt ferner den Vorschlag, für Anrechnung und Verbuchung bei bewirtschafteten Ackerflächen und bewirtschaftetem Grünland als Basisjahr und Referenzwert das Mittel der Jahre 2005 bis 2007 zu wählen (Artikel 7 Absatz 1 und 2). Dies erhöht die Genauigkeit und es gelingt dadurch besser, den Emissionsminderungsbeitrag des LULUCF-Sektors an die Ziele der Klima- und Energiepolitik der EU bis 2030 anzupassen, als wenn lang zurückliegende Zeiträume als Referenz gewählt werden würden.
Drucksache 114/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/71 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen COM(2016) 128 final
... Darüber hinaus unterstützt die Entsenderichtlinie die Initiativen für den Straßenverkehrssektor, die die Kommission in ihrem Arbeitsprogramm 2016 angekündigt hat. Die entsprechenden Maßnahmen zielen insbesondere auf eine weitere Verbesserung der sozialen und arbeitsbezogenen Bedingungen der im Straßentransport beschäftigten Arbeitnehmer ab und fördern gleichzeitig die wirksame und faire Dienstleistungserbringung im Straßenverkehr. Die zwei Millionen Arbeitnehmer, die im internationalen Straßenverkehrswesen beschäftigt sind, üben ihre Tätigkeit regelmäßig - über kurze Zeiträume - im Hoheitsgebiet verschiedener Mitgliedstaaten aus. Vor diesem Hintergrund sollten die anstehenden Initiativen für den Straßenverkehrssektor Klarheit und Durchsetzung der Vorschriften verbessern, die auf Arbeitsverträge im Transportsektor anzuwenden sind; mit ihnen könnten auch die besonderen Herausforderungen angegangen werden, die die Anwendung der Entsenderichtlinie in diesem Sektor mit sich bringt.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Begründung und Ziele des Vorschlags
1.2. Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
2.1. Rechtsgrundlage
2.2. Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
2.3. Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
3.1. Konsultation der Interessenträger
4. Einholung und Nutzung von EXPERTENWISSEN
5. Folgenabschätzung
6. Grundrechte
7. AUSFÜHRLICHE Erläuterung Einzelner Bestimmungen des Vorschlags
7.1. Absatz 1
7.2. Absatz 2
Buchstabe a
Buchstabe b
Buchstabe c
7.3. Absatz 3
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 96/71/EG
Artikel 2a Entsendungen für mehr als vierundzwanzig Monate
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 382/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat: Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen JOIN(2016) 29 final
... 6. Der Bundesrat bedauert, dass das wichtige Querschnittsthema von Außenkulturpolitik und Außenhandel in der Strategie keine Erwähnung findet. In Bezug auf künftige Freihandelsabkommen der EU merkt der Bundesrat an, dass in solchen Abkommen die Bereiche klar definiert werden müssen, in denen regionale Vielfalt Priorität hat und die daher von einer Vereinheitlichung von Handelsregimen auszunehmen sind. Dazu gehört nach wiederholt bekundeter Auffassung des Bundesrates insbesondere auch der Kultursektor. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang an seine Stellungnahme in BR-Drucksache 500/15(B).
Drucksache 228/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des GAK-Gesetzes
... Die Bundesregierung geht dabei von einem erweiterten Infrastrukturbegriff aus, der alle langlebigen Einrichtungen materieller oder institutioneller Art, die das Funktionieren einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft begünstigen, umfasst. Für eine zunehmend global agierende Land- und Forstwirtschaft ist ein wirtschaftlich aktives und gesellschaftlich attraktives dörfliches Umfeld Voraussetzung für die eigene sektorale Wettbewerbsfähigkeit. Um dies zu verdeutlichen, wird in § 2 der Erhalt leistungsfähiger ländlicher Gebiete, deren integraler Bestandteil eine umwelt- und ressourcenschonende Land- und Forstwirtschaft ist, als Grundsatz der Gemeinschaftsaufgabe ergänzt. Über die bisher formulierten Anforderungen hinaus sollen dabei die Ziele und Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege Berücksichtigung finden. Zudem wird klargestellt, dass Maßnahmen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete nur dort durchgeführt werden können, wo aufgrund demographischen Wandels und geographischer Abgelegenheit besondere Anstrengungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge erforderlich sind.
Drucksache 387/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Strategie für emissionsarme Mobilität - COM(2016) 501 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Mitteilung der Kommission für eine europäische Strategie für emissionsarme Mobilität. Da nicht alle Sektoren im Jahr 2050 gänzlich Treibhausgasemissionsfrei sein werden können (Industrie, Landwirtschaft), wird das Ziel, bis zum Jahr 2050 eine nahezu emissionsfreie Mobilität innerhalb der EU zu erreichen, ausdrücklich unterstützt. In diesem Sinne sind starke Anstrengungen aller Akteure erforderlich, um auf eine emissionsfreie Mobilität bis zur Mitte des Jahrhunderts hinzuwirken, damit der Wohlstand und das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger innerhalb der EU nicht gefährdet werden.
Drucksache 521/2/16
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Halbzeitüberprüfung/Halbzeitrevision des mehrjährigen Finanzrahmens 2014 bis 2020 - Ergebnisorientierter EU-Haushalt - COM(2016) 603 final
... 34. Der Bundesrat weist darauf hin, dass es keineswegs gesichert ist, dass der EFSI die ihm gesetzten Ziele tatsächlich erreicht: Die Zusätzlichkeit der im Rahmen des EFSI geförderten Vorhaben erscheint nicht zweifelsfrei gesichert. Die weitgehende Abwesenheit einer programmatischen Steuerung zeigt sich auch an der unausgewogenen geographischen und sektoralen Verteilung der EFSIgeförderten Projekte. So gibt es Mitgliedstaaten, in denen es noch keine durch den EFSI geförderten Projekte gibt. Mitgliedstaaten, die noch unter den Folgen der Finanzkrise leiden, profitierten bislang nur in geringem Maße von dem Fonds, während in Deutschland der EFSI wegen des niedrigen Zinsniveaus kaum nachgefragt wird.
Drucksache 88/16
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates zur Anpassung des Rechtsrahmens an das Zeitalter der Digitalisierung im Telekommunikationsbereich - Rechtssicherheit bei Messengerdiensten, standortbezogenen Diensten und anderen neuen Geschäftsmodellen
... 1. Der zunehmende Einsatz digitaler Medien in Gesellschaft und Wirtschaft verändert gewohnte Lebens- und Wirtschaftsbereiche schnell und teilweise umbruchartig. Die Digitalisierung führt zur Ausbreitung neuer Geschäftsmodelle. Der geltende Rechtsrahmen im Telekommunikationssektor hinkt dieser Entwicklung hinterher.
Drucksache 289/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen gegen Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22 /EG - COM(2016) 289 final
... /EG in bestimmten Dienstleistungssektoren einige regulatorische und administrative Hindernisse für Anbieter in der gesamten Union beseitigt wurden, sollte in Bezug auf den sachlichen Anwendungsbereich Kohärenz zwischen dieser Verordnung und der Richtlinie
Drucksache 207/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Grünbuch der Kommission über Finanzdienstleistungen für Privatkunden: Bessere Produkte, größere Auswahl und mehr Möglichkeiten für Verbraucher und Unternehmen
... Wie der Bundesrat ist sich die Kommission der raschen technologischen Veränderungen durchaus bewusst. Eine kürzlich veröffentlichte Studie des "Lisbon Council " 1 zeigt, dass die Digitalisierung im Bereich der Finanzdienstleistungen viel weiter fortgeschritten ist als in anderen vergleichbaren Wirtschaftszweigen. Diese Entwicklung beschränkt sich nicht auf Großbanken, auch Genossenschaftsbanken haben begonnen, Teile ihres Kundendienstes zu digitalisieren. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Digitalisierung und neue Technologien den Banken- und Versicherungssektor in Zukunft wesentlich mitprägen werden. Der Bundesrat hat darauf hingewiesen, dass in einigen Mitgliedstaaten mit relativ stark konzentriertem Bankwesen ein Mangel an Wahlmöglichkeiten besteht. Dieser könnte am besten behoben werden, wenn neue Marktteilnehmer dank neuer Technologien leichter Zugang zu den Märkten finden.
Drucksache 550/16
... Mit der Gesetzesnovelle wird die Erhebung im Energiesektor nach § 5 um zusätzliche Merkmale erweitert, beispielsweise zu den Wärmenetzen. Der Zeitaufwand der Wirtschaft erhöht sich demnach auf 180 Minuten pro Fall. Da die Fallzahl voraussichtlich auf rund 3 000 ansteigen wird, steigt bei einem ermittelten Lohnsatz von 47,36 EUR der absolute Erfüllungsaufwand auf rund 430 000 EUR an. Rund 80 Prozent der Kosten sind durch EU-Recht induziert.
Drucksache 44/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Jahreswirtschaftsbericht 2016 der Bundesregierung
... Auf dem Weg zu einem stärkeren und stabileren Finanzsektor
Drucksache 249/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2004/37 /EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit - COM(2016) 248 final
... Die Sozialpartner, die 18 europäische Industriebranchen vertreten, unterzeichneten im Jahr 2006 eine sektorübergreifende Vereinbarung des sozialen Dialogs über den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch gute Handhabung und Verwendung von kristallinem Siliciumdioxid und dieses enthaltenden Produkten (NEPSi). Es handelt sich dabei um eine eigenständige Vereinbarung gemäß Artikel 155 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die durch die Sozialpartner im Einklang mit Artikel 155 Absatz 2 AEUV umgesetzt wird.14 Diese Vereinbarung ergänzt den vorliegenden Vorschlag, da sie Leitlinien für vorbeugende Maßnahmen und Anreize für die Arbeitgeber zur Verringerung der Exposition enthält. Da sie jedoch nicht in EU-Recht umgesetzt wird und die Baubranche nicht abdeckt, in der in erster Linie Exposition entsteht, kann sie einen in der Richtlinie festgelegten verbindlichen Grenzwert nicht ersetzen.
Drucksache 299/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europa investiert wieder - Eine Bestandsaufnahme der Investitionsoffensive für Europa - COM(2016) 359 final
... 7. Die von der Kommission vorgelegte Aufstellung EFSI-gestützter Finanzierungen nach Sektoren und Staaten ist weder bezüglich der Erfüllung aller Förderkriterien noch der Nachhaltigkeit der geförderten Projekte aussagekräftig.
Drucksache 299/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europa investiert wieder - Eine Bestandsaufnahme der Investitionsoffensive für Europa - COM(2016) 359 final
... 6. Die von der Kommission vorgelegte Aufstellung EFSI-gestützter Finanzierungen nach Sektoren und Staaten ist weder bezüglich der Erfüllung aller Förderkriterien noch der Nachhaltigkeit der geförderten Projekte aussagekräftig.
Drucksache 20/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz - PflBRefG )
... Die Festsetzung des einrichtungsindividuellen Umlagebeitrages nach § 33 Absatz 4 PflBG bei stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen erfordert die vollständige und zutreffende Erfassung der Zahl der in diesen Sektoren beschäftigten Pflegefachkräfte zu einem festen Zeitpunkt während des Gesamtverfahrens nach § 33 PflBG. Die zuständige Stelle muss deshalb berechtigt sein, nach Ablauf der Frist eine Schätzung vorzunehmen.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt Zur Berufsbezeichnung :
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 1a - neu - und § 57 Absatz 1 Nummer 2 PflBG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Satz 1 PflBG
4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 PflBG
5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - PflBG
6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Satz 5 - neu - PflBG
7. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Satz 1a - neu - PflBG
8. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1 PflBG
9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 PflBG
10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 PflBG
11. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 5 - neu - PflBG
12. Zu Artikel 1 §§ 8, 10 und 57 PflBG
13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Nummer 2 PflBG
14. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 1 PflBG
15. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 PflBG
16. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 und 2 PflBG
17. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d PflBG
18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 PflBG
19. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Nummer 2a - neu - PflBG
20. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 1a - neu - PflBG
Zu Artikel 1
23. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 4 Satz 3 - neu -, § 34 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 4 und Absatz 5 Satz 3 - neu - PflBG
24. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 6 Satz 1a - neu -, 1b - neu -, 1c - neu - PflBG
25. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 6 Satz 3 PflBG
26. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 1 PflBG
27. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 1 PflBG
28. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 4 Satz 4 - neu - PflBG
29. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - und 1b - neu - und § 56 Absatz 3 Nummer 3 PflBG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
30. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Satz 3 - neu - PflBG
31. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 2 Satz 1 und § 34 Absatz 1 Satz 1 PflBG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
32. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 2 Satz 2 PflBG
33. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 4 Satz 3a - neu - PflBG
34. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 8 Satz 1a - neu - PflBG
35. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - PflBG
36. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 3 PflBG
37. Zu Artikel 1 §§ 37 bis 39 PflBG
38. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1, 2, 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1, § 38 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 3, 4, Absatz 4 Satz 1, Absatz 6 Satz 1, § 39 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, 2, Absatz 4 Satz 1, 2, § 62 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 PflBG
39. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 PflBG
40. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 3 Satz 2a - neu - PflBG
41. Zu Artikel 1 § 39 PflBG
43. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 1 PflBG
44. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 PflBG
45. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 PflBG
46. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1, Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 4 Satz 1 PflBG
47. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 Nummer 1 und 3, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 PflBG
48. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - PflBG
49. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 4 Satz 2 PflBG
50. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 PflBG
51. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 3 PflBG
52. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 4 Satz 2 - neu - PflBG
53. Zu Artikel 1 § 56 PflBG
54. Zu Artikel 1 § 57 Absatz 1 Nummer 4 - neu - und Absatz 2 PflBG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
55. Zu Artikel 1 § 59 Überschrift und Absatz 2 PflBG
56. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 4 Nummer 1 bis 4 PflBG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
57. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 5 - neu - PflBG
58. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu - PflBG , Artikel 15 Absatz 2, 3, 4 und 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
59. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 PflBG
60. Zu Artikel 1 § 62 Überschrift und Absatz 1 Satz 1 und Satz 5 - neu - PflBG
61. Zu Artikel 1 § 62 Absatz 1 Satz 1 PflBG
62. Zu Artikel 1 § 62 Absatz 2 PflBG
63. Zu Artikel 1 § 62 PflBG
65. Zu Artikel 2 Nummer 3 - neu - und Nummer 4 - neu - § 131b Satz 1 und § 176 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
66. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe c - neu - § 82a Absatz 3 Nummer 2 Satz 2 - neu -SGB XI
67. Zu Artikel 6a - neu - § 7 Absatz 1 Nummer 4 KHEntgG und Artikel 6b - neu - § 7 Absatz 1 Nummer 3 BPflV
'Artikel 6a Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 6b Änderung der Bundespflegesatzverordnung
68. Zu Artikel 15 Absatz 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
69. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 739/16
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bunderates zur Unterstützung der Forschung, Entwicklung und Markteinführung von elektrischen Energiespeichern
... 2. Der Bundesrat stellt vor diesem Hintergrund weiterhin fest, dass nicht nur der Erhalt des Bestands an Speichern, insbesondere im Bereich der Pumpspeicher, sichergestellt, sondern angesichts vielfach langer Planungsvorlaufzeiten auch rechtzeitig die Entwicklung und der Ausbau weiterer Energiespeicher verfolgt werden muss. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seinen Beschluss vom 18. Dezember 2015 (BR-Drucksache 542/15) und seinen Beschluss vom 08.07.2016 (BR-Drucksache 356/16) zum Strommarktgesetz und die darin festgehaltene Erwartung, dass die geltenden Regelungen für die Errichtung und den Betrieb von Energiespeichern überprüft und mögliche Hemmnisse für Errichtung und Betrieb beseitigt werden. Der Bundesrat hat dabei insbesondere um die Befreiung der Speicher von Letztverbraucherabgaben und die weitergehende Anpassung staatlich veranlasster Preisbestandteile und Netzentgelte gebeten. Der Bundesrat bezieht dies nicht nur auf Pumpspeicher, sondern auch auf weitere mit Energiespeichern verbundene Flexibilitätsoptionen, wie z.B. Anlagen zur Sektorenkopplung etwa im industriellen Rahmen (Power-to-Chemicals). Der Bundesrat ist der Auffassung, dass diese weitgehende Anpassung staatlich veranlasster Preisbestandteile und Netzentgelte im Rahmen einer konsistenten Gesamtlösung beraten werden sollte.
Drucksache 521/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Halbzeitüberprüfung/Halbzeitrevision des mehrjährigen Finanzrahmens 2014 bis 2020 - Ergebnisorientierter EU-Haushalt - COM(2016) 603 final
... 34. Der Bundesrat weist darauf hin, dass es keineswegs gesichert ist, dass der EFSI die ihm gesetzten Ziele tatsächlich erreicht: Die Zusätzlichkeit der im Rahmen des EFSI geförderten Vorhaben erscheint nicht zweifelsfrei gesichert. Die weitgehende Abwesenheit einer programmatischen Steuerung zeigt sich auch an der unausgewogenen geographischen und sektoralen Verteilung der EFSI-geförderten Projekte. So gibt es Mitgliedstaaten, in denen es noch keine durch den EFSI geförderten Projekte gibt. Mitgliedstaaten, die noch unter den Folgen der Finanzkrise leiden, profitierten bislang nur in geringem Maße von dem Fonds, während in Deutschland der EFSI wegen des niedrigen Zinsniveaus kaum nachgefragt wird.
Drucksache 60/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung des Frequenzbands 470-790 MHz in der Union COM(2016) 43 final
... (3) Funkfrequenzen im Frequenzband 470-790 MHz sind ein wertvolles Gut, wenn es um den kostengünstigen Ausbau drahtloser Netze mit flächendeckender Reichweite innerhalb und außerhalb von Gebäuden geht. Diese Frequenzen werden derzeit in der gesamten Union für das digitale terrestrische Fernsehen (DTT) und für drahtlose Audio-PMSE-Ausrüstungen genutzt. Sie dienen der Entwicklung der Medien sowie des Kreativ- und Kultursektors, die zur drahtlosen Verbreitung von Inhalten für ein breites Publikum weitgehend auf diese Frequenzen angewiesen sind.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
• Konsultation der Interessenträger
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Drucksache 58/15 (Beschluss)
... es einbezogen. Für die zentrale Recherche in den Metadaten (und digitalen Abbildungen), die von solchen Einrichtungen über öffentlich zugängliche Netze bereitgestellt werden, wird bereits die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) als Ebenen und Sparten übergreifendes Portal betrieben. Deren Betrieb liegt ein am 1. Januar 2010 in Kraft getretenes Verwaltungs- und Finanzabkommen zwischen dem Bund und allen Ländern zu Grunde. Der Möglichkeit zur Weiterverwendung der Daten, um Mehrwertprodukte zu erzeugen, dient ein Application Programming Interface (API). Für den kulturellen Sektor wird die Ziel- und Zwecksetzung der Richtlinie bereits über die DDB erfüllt.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 1 Absatz 2 Nummer 4 IWG
3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 8 IWG
4. Zum Gesetzentwurf allgemein Handreichung/FAQ-Liste
Drucksache 543/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende
... und den beteiligten Unternehmen (Übertragungsnetzbetreiber Strom und Verteilernetzbetreiber Strom) über die Ausgestaltung des so genannten "Energieinformationsnetzes" statt. Im Rahmen dieses Prozesses sind Festlegungen der Bundesnetzagentur nach § 66 Absatz 1 Nummer 9 zu erwarten. In Teilen könnte es aber auch zu entsprechenden Selbstverpflichtungen der betroffenen Unternehmen zu einem Informationsaustausch kommen. Die Vorschrift stellt sicher, dass solche sektoralen Vereinbarungen, soweit sie das "Energieinformationsnetz" betreffen und unter Moderation der Bundesnetzagentur geschlossen werden, möglich und umsetzbar bleiben.
Drucksache 611/15
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Fünfte Verordnung zur Änderung der TranseuropäischenEisenbahn-Interoperabilitätsverordnung
... Die Fünfte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften bewirkt einen Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 2 400 Euro pro Jahr. Gleichzeitig beläuft sich der Minderaufwand für den Sektor auf ca. 600 Euro pro Jahr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Transeuropäischen-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung1
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Ermächtigungsgrundlage
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen
VI. Regelungsfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
aa Erweiterung der erforderlichen Angaben einer EG-Prüferklärung Anhang V, Punkt 1
bb Aktualisierung der Bezugnahmen auf die Unterlagen in dem der EG-Prüferklärung beiliegenden technischen Dossier Anhang V, Punkt 2.1.
cc Abgabe einer ergänzenden EG-Prüferklärung in Bezug auf die geänderten Eckwerte; Anhang V, Punkt 2.2.
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4. Weitere Kosten
5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 360/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
... Soweit Verdienstmöglichkeiten im Rahmen der beruflichen Zusammenarbeit eingeräumt werden, ist zu berücksichtigen, dass die berufliche Zusammenarbeit gesundheitspolitisch grundsätzlich gewollt ist und auch im Interesse des Patienten liegt (vgl. Halbe, Moderne Versorgungsstrukturen: Kooperation oder Korruption?, MedR 2015, 168), so etwa Kooperationsvereinbarungen über die Durchführung von vor- und nachstationären Behandlungen (§ 115a SGB V), über die Durchführung ambulanter Behandlungen (§ 115b SGB V) und über die Durchführung ambulanter spezialfachärztlicher Versorgung (§ 116b SGB V) sowie die in den §§ 140a SGB V ff. geregelte sektorenübergreifende Versorgungsform (integrierte Versorgung), bei der Leistungserbringer aus verschiedenen Versorgungsbereichen (beispielsweise Arzt und Krankenhaus) bei der Behandlung von Patienten miteinander kooperieren. Die Gewährung angemessener Entgelte für die in diesem Rahmen erbrachten heilberuflichen Leistungen und dementsprechend die Verschaffung entsprechender Verdienstmöglichkeiten sind zulässig; dies gilt beispielsweise bei einem angemessenen Entgelt für eine ambulante Operation in einem Krankenhaus durch einen niedergelassenen Vertragsarzt nach § 115b Absatz 1 Satz 4 SGB V, der den Patienten dem Krankenhaus zuvor zugewiesen hat (zur Vereinbarkeit mit dem sozialrechtlichen Verbot von Zuweisungsprämien, Nebendahl, in Spickhoff, Medizinrecht, 2. Auflage 2014, § 73 SGB V, Rn. 20). Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann die Honorierung heilberuflicher Leistungen im Rahmen zulässiger beruflicher Zusammenarbeit grundsätzlich nicht den Verdacht begründen, dass die Einräumung der zugrundeliegenden Verdienstmöglichkeit als Gegenleistung für die Zuweisung des Patienten erfolgen soll und eine Unrechtsvereinbarung vorliegt. Etwas anderes gilt, wenn festgestellt wird, dass das Entgelt nicht entsprechend dem Wert der erbrachten heilberuflichen Leistung in wirtschaftlich angemessener Höhe nachvollziehbar festgelegt worden ist und es eine verdeckte "Zuweiserprämie" enthält (vgl. Nebendahl, in Spickhoff, Medizinrecht, 2. Auflage 2014, § 73 SGB V, Rn. 20).
Drucksache 280/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung einer Rahmenregelung der Union für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor und Unterstützung wissenschaftlicher Beratung zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik (Neufassung) - COM(2015) 294 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung einer Rahmenregelung der Union für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor und Unterstützung wissenschaftlicher Beratung zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik (Neufassung) - COM(2015) 294 final
Drucksache 599/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2008/98 /EG über Abfälle - COM(2015) 595 final; Ratsdok. 14975/15
... 3. Der Bundesrat begrüßt den Richtlinienvorschlag mit den Verbesserungen gegenüber dem alten Paket von 2014 und das Ziel der Kommission, die Umwelt zu schützen und eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft zu schaffen. Dazu gehören auch die Verbesserung der Abfallbewirtschaftungspraktiken, die Anregung von Innovationen im Recyclingsektor und die Schaffung von Anreizen zur Änderung des Verbraucherverhaltens. Insgesamt sollen dadurch nachhaltiges Wachstum und neue Arbeitsplätze geschaffen, weniger Treibhausgasemissionen erzeugt und direkte Einsparungen dank besserer Abfallbewirtschaftungspraktiken erreicht werden. Der vorgelegte Richtlinienvorschlag sollte jedoch noch verbessert werden.
Zur Vorlage allgemein
Im Einzelnen
Zu Artikel 1
11. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Artikel 3 Nummer 1a
Zu Artikel 1 Nummer 2
14. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c Artikel 3 Nummer 4 Definition Bioabfall
15. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 3 Nummer 3 Definition Altöl
16. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d Artikel 3 Nummer 4a Definition Bauabfälle
17. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e und f Artikel 3 Nummer 16 und 17b
18. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe f Artikel 3 Nummer 17 und 17a Definition Recycling
19. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 3 Nummer 15 Definition der stofflichen Verwertung
20. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 4 Absatz 3
21. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anreize für die Anwendung der Abfallhierarchie :
22. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Artikel 5 Absatz 1
2 Hauptempfehlung:
23. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b, Nummer 5 Buchstabe b, Nummer 6 Buchstabe a, Nummer 11, 14, 15 Buchstabe a und b und Nummer 23 Delegierte Rechtsakte
24. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Artikel 5 Absatz 2 und anderer Befugnisse zum Erlass delegierter Rechtsakte
25. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a
26. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Artikel 6 Absatz 3
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 8
30. Zu Artikel 1 Nummer 8 Artikel 8a Absatz 4 Buchstabe b und c
Zu Artikel 1 Nummer 9
34. Zu Artikel 1 Nummer 9 und Nummer 21 Artikel 9 Absatz 5 und Artikel 37 Absatz 3
35. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Artikel 11 Absatz 1 Unterabsatz 1 und 2
36. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe d
Hilfsempfehlung zu Ziffer 23:
37. Zu Artikel 1 Nummer 11 Artikel 11a Absatz 2
38. Zu Artikel 1 Nummer 13 Artikel 22
39. Zu Artikel 1 Nummer 13 Artikel 22
Hilfsempfehlung zu Ziffer 23:
40. Zu Artikel 1 Nummer 15 Artikel 27 Absatz 1 und 4
Zu Artikel 1 Nummer 19
Hilfsempfehlung zu Ziffer 23:
47. Zu Artikel 1 Nummer 23 Artikel 38a
Drucksache 326/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung des Prozesses der öffentlichen Konsultation zur Umgestaltung des Energiemarkts - COM(2015) 340 final
... Minderungsbeitrag des Stromsektors und Netzausbau auf wesentliche Inhalte verständigt hat.
Drucksache 72/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Das Paris-Protokoll - Ein Blueprint zur Bekämpfung des globalen Klimawandels nach 2020 - COM(2015) 81 final
... 12. Der Bundesrat hält es ebenso wie die Kommission für unverzichtbar, dass alle Sektoren und Emissionen im Rahmen des neuen Abkommens erfasst werden, und jede Vertragspartei das höchstmögliche Ambitionsniveau unter Berücksichtigung sich entwickelnder Verantwortlichkeiten, Möglichkeiten und unterschiedlicher nationaler Gegebenheiten bestimmt.
Drucksache 36/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG-Änderungsgesetz - GVVG-ÄndG)
... 2. Mit dem neuen § 89c StGB wird ein eigenständiger Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung geschaffen. Der neue § 89c StGB ersetzt zunächst die bisherige Nummer 4 in § 89a Absatz 2 StGB und stellt die Finanzierung terroristischer Taten in einer einheitlichen Regelung unter Strafe. Dabei geht er jedoch über den engen Anwendungsbereich der bisherigen Regelung deutlich hinaus, indem er nun die Finanzierung terroristischer Straftaten allgemein unter Strafe stellt. Die Bezugnahme auf die enumerativ aufgenommenen Tatbestände ist dabei erforderlich, um Taten zu erfassen, deren Finanzierung nach Artikel 2 Nummer 1 des Terrorismusfinanzierungsübereinkommens der Vereinten Nationen in Verbindung mit den darin in Bezug genommenen sektoralen Übereinkommen unter Strafe zu stellen ist. Bei den sektoralen Übereinkommen handelt es sich um:
Drucksache 500/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel für alle - Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik - COM(2015) 497 final
... 13. Er befürwortet das Anliegen der Kommission, durch Handel und Investitionen ein integratives Wachstum in Entwicklungsländern auszulösen (Nummer 4.2.1.). Dies sollte nicht allein durch die vorgeschlagene Förderung der Marktintegration dieser Länder geschehen. Angesichts oft fehlender Wettbewerbsfähigkeit lokaler Produkte mit Importen müssen für entwicklungspolitisch bedeutsame Sektoren wirksame Mechanismen etabliert werden, welche die Zerstörung von lokalen und regionalen Wertschöpfungsketten verhindern. Dies ist zum Beispiel im Bereich der Fleischexporte aus der EU nach Afrika notwendig, um eine verstärkte Entwicklung der lokalen Produktion und Verarbeitung zu ermöglichen.
Drucksache 454/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften über die Verbriefung, zur Schaffung eines europäischen Rahmens für eine einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65 /EG, 2009/138 /EG, 2011/61 /EU und der Verordnungen (EU) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 648/2012 - COM(2015) 472 final; Ratsdok. 12601/15
... 8. - Die Begrenzung der Restlaufzeit der zugrundeliegenden Forderungen von ABCP-Verbriefungen kann ein Instrument sein, um Liquiditätsrisiken zu reduzieren. Gleichzeitig stellt eine solche Begrenzung eine Einschränkung der Möglichkeiten dar, ABCP-Verbriefungen zu nutzen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Risiken aus einer Fristeninkongruenz zu quantifizieren, den Wert einer Begrenzung der Restlaufzeiten als Instrument zur Limitierung solcher Risiken im Vergleich zu anderen Instrumenten zu bewerten sowie die Auswirkungen insbesondere auf die Finanzierungen im KMU-Sektor und beim Anlageleasing zu prüfen.
Drucksache 617/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission über Finanzdienstleistungen für Privatkunden: Bessere Produkte, größere Auswahl und mehr Möglichkeiten für Verbraucher und Unternehmen - COM(2015) 630 final
... 1. Finanzdienstleistungen spielen eine zentrale Rolle im Leben aller Bürgerinnen und Bürger der EU. Private Altersvorsorge oder Immobilienfinanzierungen sind langfristige Entscheidungen, zudem sollen Versicherungen oft unerwartete Schadensfälle oder besondere Risiken absichern. Für den Abschluss von Versicherungsverträgen oder Verbraucherverträgen im Finanzdienstleistungssektor benötigen Verbraucherinnen und Verbraucher daher nicht nur ausreichende Informationen, sondern Vertrauen, dass die Leistungen im Schadensfall erbracht werden. Die Gewährleistung eines wirksamen Verbraucherschutzes muss daher einer der zentralen Grundsätze sein, auf dem ein grenzüberschreitender Finanzdienstleistungsmarkt aufbaut. Der Bundesrat begrüßt daher die Einleitung eines Konsultationsverfahrens zur Schaffung eines europäischen Marktes für Finanzdienstleistungen für Privatkunden.
Drucksache 373/15
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung nach § 37g BImSchG über die Umsetzung und Effekte der Biokraftstoff -Nachhaltigkeitsverordnung respektive der Biomassestrom -Nachhaltigkeitsverordnung
... Art, Umfang und Eintrittswahrscheinlichkeit der mit der Nutzung assoziierten Risiken und Nutzen hängen maßgeblich von den verwendeten Rohstoffen, vom Umfang in dem sie genutzt werden und dem Kontext der Nutzung ab. Hierzu zählen beispielsweise die jeweilig geltenden Regularien zur Landnutzung und zum Schutz von traditionellen Landnutzungsrechten in den Anbauländern, aber auch Veränderung der Pro-KopfRessourcenbeanspruchung und Wechselwirkungen mit anderen Nachfragesektoren (siehe 13.2). Im Fall von angebauter
Drucksache 88/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsames Konsultationspapier der Kommission und der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik: Auf dem Weg zu einer neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik;
... • Die ENP bietet einen Rahmen für die sektorale Zusammenarbeit in einer ganzen Reihe von Bereichen (u.a. Energie, Verkehr, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Justiz und Inneres, Zoll, Steuern, Umwelt, Katastrophenmanagement, Forschung und Innovation, Bildung, Jugend, Kultur, Gesundheit usw.).
I. Einführung: besondere Beziehungen
II. Erkenntnisse aus den bisherigen Erfahrungen und Fragen zur künftigen Ausrichtung der ENP
III. Auf dem Weg zu einer Partnerschaft mit klarerer Fokussierung und gezielterer Zusammenarbeit
1. Die Herausforderungen der Differenzierung
2. Fokussierung
3. Flexibilität - auf dem Weg zu einem flexibleren Instrumentarium
4. Eigenverantwortung und Sichtbarkeit
IV. Nächste Schritte
Drucksache 193/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz - AbwMechG )
... Die geplante Regelung benachteiligt in den Absätzen 5 und 7 Schuldtitel mit festen Konditionen wie etwa Schuldverschreibungen von kleinen und mittleren Unternehmen oder kleinen und mittleren Banken. Privilegiert werden dagegen in Absatz 6 Schuldtitel, bei denen die Rückzahlung und/oder Zinszahlung vom Eintritt oder Nichteintritt ungewisser Ereignisse abhängt. In diese Gruppe fallen notwendige Absicherungsgeschäfte etwa für Währungsrisiken im Exportgeschäft. In diese Gruppe fallen aber auch Wetten aller Art bis hin zu Wetten auf die Lebenserwartung bestimmter Bevölkerungsgruppen oder die Preisentwicklung von Grundnahrungsmitteln. Die damit verbundene Privilegierung von Spekulationsgeschäften bei gleichzeitiger Benachteiligung bewährter Instrumente der Unternehmensfinanzierung würde das Gegenteil dessen bedeuten, das seit der Finanzkrise das Ziel war: Eine Rückkehr zu einem Bankensektor, der der Realwirtschaft dient.
Drucksache 25/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption
... Korruption macht heute nicht mehr vor den Grenzen von Staaten halt. Deshalb wurden von mehreren internationalen Organisationen Rechtsinstrumente erarbeitet, die insbesondere der Bekämpfung der grenzüberschreitenden und internationalen Korruption dienen und zu Umsetzungsbedarf im deutschen Strafrecht führen. Dazu gehören das Strafrechtsübereinkommen des Europarats vom 27. Januar 1999 über Korruption (ETS Nummer 173), das Zusatzprotokoll vom 15. Mai 2003 zum Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption (ETS Nummer 191), der Rahmenbeschluss 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (ABl. L 192 vom 31.07.2003 S. 54) sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2003 gegen Korruption.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 299 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr
§ 302 Erweiterter Verfall
§ 335a Ausländische und internationale Bedienstete
§ 338 Erweiterter Verfall
Artikel 2 Änderung des EU-Bestechungsgesetzes
Artikel 3 Aufhebung des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
Artikel 4 Änderung des NATO-Truppen-Schutzgesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
§ 3 Auslandstaten
Artikel 6 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 7 Änderung der Sektorenverordnung
Artikel 8 Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit
Artikel 9 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
1. EU-Rahmenbeschluss
2. EU-Richtlinie über Angriffe auf Informationssysteme
3. EU-Richtlinie Umweltstrafrecht
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2936: Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Regelungsinhalt
2.2 Erfüllungsaufwand
2.3 Sonstige Kosten
2.4 1:1- Umsetzung
3. Bewertung durch den NKR
Drucksache 333/15 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetz es zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt
... Die Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen im Seeverkehr (Mitteilung C(2004)43 der Kommission vom 17.1.2004, ABl.13/3) ermöglichen die Förderung gemeinschaftlicher Seeverkehrsinteressen mit dem Ziel, das maritime Knowhow zu erhalten und die Beschäftigung europäischer Seeleute zu fördern sowie einen Beitrag zur Konsolidierung des in den Mitgliedstaaten bestehenden maritimen Sektors zu leisten und dabei für eine insgesamt wettbewerbsfähige Flotte auf den Weltmärkten zu sorgen. Es besteht nationaler Handlungsspielraum, den vorgegebenen Förderrahmen optimal zu nutzen. Dieser Förderrahmen wird derzeit nicht ausgeschöpft. Andere Mitgliedstaaten nutzen den Förderrahmen z.T. in vergleichsweise größerem Umfang.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Sonstige Kosten
5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 509/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Binnenmarkt weiter ausbauen - mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen - COM(2015) 550 final
... Zu Nummer 2.3. "Den Binnenmarkt ohne Grenzen für den Dienstleistungssektor in der Praxis verwirklichen"
Drucksache 33/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für die Ukraine - COM(2015) 5 final; Ratsdok. 5093/15
... Angesichts dieser Lage ist eine weitere öffentliche Finanzhilfe erforderlich, um die kurzfristigen Zahlungsbilanzerfordernisse der Ukraine bewältigen zu helfen (u.a. durch die Wiederauffüllung der internationalen Reserven) und um das Reformprogramm der Behörden (insbesondere zur Restrukturierung des Energie- und des Bankensektors) zu unterstützen. Ferner ist diese Hilfe auch erforderlich, um das Vertrauen der Investoren zurückzugewinnen, die die Ukraine braucht, um langfristig zu nachhaltigem Wachstum zurückzukehren.
Drucksache 542/15 (Beschluss)
des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz)
... -freien Strom, soweit wirtschaftlich und netztechnisch möglich, sinnvoll zu nutzen anstatt durch Zwangsabregelung auf ihn verzichten zu müssen. Das reduziert die Kosten der Engpassbewirtschaftung, entlastet die Umwelt und trägt zur Energiewende auch in den Sektoren Wärme, Verkehr und Industrie bei.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zum Gesetzentwurf allgemein:
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 3 Nummer 9 EnWG
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 3 Nummer 25 EnWG
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b und Nummer 12 Buchstabe a § 3 Nummer 25 und § 17 Absatz 1 EnWG
8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13c Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - EnWG
9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13c Absatz 1 EnWG
10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13d Absatz 2 Satz 3 EnWG
11. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 5 Satz 3 Nummer 1, 2 EnWG
12. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 7 Satz 1 EnWG
13. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 1 EnWG
14. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 1 EnWG
15. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 3 EnWG
16. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13h Absatz 1 Satz 1 EnWG
17. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13i Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 EnWG
18. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13i Absatz 5 Satz 1 EnWG
19. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 22 Absatz 2 Satz 4a - neu - EnWG
20. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 51 Absatz 4 Satz 3a - neu - EnWG
21. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b § 63 Absatz 2a Satz 2 EnWG
22. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 111f Satzteil vor Nummer 1 EnWG
23. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 46 Absatz 3 Satz 5 EnWG
24. Zu Artikel 3 § 18 Absatz 1 Satz 1 und § 19 Absatz 2 Satz 4a - neu - StromNEV Artikel 9 Nummer 9 § 57 Absatz 3 Satz 1 EEG 2014
'Artikel 3 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
25. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 26 Absatz 3 Satz 3 und 4 - neu - StromNZV
26. Zu Artikel 9 Nummer 5 § 19 Absatz 1a EEG
27. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 24 Absatz 1 Satz 2 EEG
Drucksache 446/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
... Im Kontext des EU-Beitrittsprozesses wurden bereits tiefgreifende Reformen im Justizsektor mit dem Ziel der Stärkung der Unabhängigkeit sowie der Steigerung der Effizienz des Justizsystems durchgeführt. Der weiteren Umsetzung dieser Reformstrategie widmet die EU im Rahmen des weiteren Beitrittsprozesses besondere Aufmerksamkeit.
Drucksache 72/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Das Paris-Protokoll - Ein Blueprint zur Bekämpfung des globalen Klimawandels nach 2020 - COM(2015) 81 final
... 5. Er hält es ebenso wie die Kommission für unverzichtbar, dass alle Sektoren und Emissionen im Rahmen des neuen Abkommens erfasst werden, und jede Vertragspartei das höchstmögliche Ambitionsniveau unter Berücksichtigung sich entwickelnder Verantwortlichkeiten, Möglichkeiten und unterschiedlicher nationaler Gegebenheiten bestimmt.
Drucksache 193/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz - AbwMechG )
... Die geplante Regelung benachteiligt in den Absätzen 5 und 7 Schuldtitel mit festen Konditionen wie etwa Schuldverschreibungen von kleinen und mittleren Unternehmen oder kleinen und mittleren Banken. Privilegiert werden dagegen in Absatz 6 Schuldtitel, bei denen die Rückzahlung und/oder Zinszahlung vom Eintritt oder Nichteintritt ungewisser Ereignisse abhängt. In diese Gruppe fallen notwendige Absicherungsgeschäfte etwa für Währungsrisiken im Exportgeschäft. In diese Gruppe fallen aber auch Wetten aller Art bis hin zu Wetten auf die Lebenserwartung bestimmter Bevölkerungsgruppen oder die Preisentwicklung von Grundnahrungsmitteln. Die damit verbundene Privilegierung von Spekulationsgeschäften bei gleichzeitiger Benachteiligung bewährter Instrumente der Unternehmensfinanzierung würde das Gegenteil dessen bedeuten, das seit der Finanzkrise das Ziel war: Eine Rückkehr zu einem Bankensektor, der der Realwirtschaft dient.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.