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"Sektor"
Drucksache 640/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG )
... In Artikel 1 Nummer 4 sind in § 20 Absatz 2 Satz 1 nach dem Wort "intersektoraler" die Wörter "und interdisziplinärer" einzufügen.
Drucksache 544/1/14
... c) Aus Sicht des Bundesrates ist zur Ausschöpfung der großen Effizienzpotenziale im Bereich von Gewerbe, Handel und Dienstleistung, dem industriellen Sektor sowie in privaten Haushalten ein ambitioniertes Vorgehen mit entsprechend ehrgeizigen Anforderungen unerlässlich. Dabei sind Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen aus Sicht des Bundesrates gleich in mehrfacher Hinsicht sinnvoll. Zum einen kann durch die positiven Effekte von Maßnahmen zur Energieeffizienz und -einsparung eine Minderung des Treibhausgasausstoßes erreicht werden, zum anderen senken diese die Abhängigkeit von Energieimporten und haben somit einen unmittelbaren volkswirtschaftlichen Nutzen. Schließlich können Unternehmen durch eine energieeffiziente Produktionsweise auch die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Mitbewerbern verbessern.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - § 2 Nummer 4 EDL-G
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - § 2 Nummer 4 Satz 2 - neu EDL-G *
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 8a Absatz 1 Nummer 3 EDL-G
Drucksache 325/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gegen unlautere Handelspraktiken zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette - COM(2014) 472 final
... 4. Er ist der Auffassung, dass eine Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht sektoral erfolgen und sich auf jeden Fall an den marktwirtschaftlichen Grundprinzipien der Vertragsfreiheit und der freien Preisbildung orientieren sollte.
Drucksache 247/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über das Ergebnis der Prüfung der Notwendigkeit und Höhe einer Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung nach § 30 des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... Bei der Bestimmung der Höhe der Dynamisierung ist zu berücksichtigen, dass die Preisentwicklung in den Jahren 2011 und 2012 maßgeblich vom hohen Anstieg der Energiepreise bestimmt war, die im Pflegesektor eine eher geringe Rolle für die Preisentwicklung spielen. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Bundesregierung, sich bei der Festlegung des Anpassungssatzes stärker an der aktuellen Inflationsentwicklung zu orientieren. Im vergangenen Jahr betrug die Inflationsrate 1,5 Prozent und in den ersten Monaten des laufenden Jahres ist sie sogar unter 1,5 Prozent gesunken.
Drucksache 607/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung
... Zum Sektor
Zur Vorlage insgesamt
Zum Sektor Energiewirtschaft
Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz
Zum Sektor Verkehr
Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft
Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes
Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen
Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten
Drucksache 638/3/14
Antrag des Landes Hessen
Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes
... 1. ob in § 1 KAGB klarzustellen ist, wann Genossenschaften und andere Unternehmen als "kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors" anzusehen sind, sowie
Drucksache 27/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse und zur Änderung der Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen
... ersetzt. Auch wurde die Verordnung (EG) Nr. 2898/95 der Kommission vom 15. Dezember 1995 mit Durchführungsbestimmungen zu den Qualitätsnormen für Bananen durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1333/2011 der Kommission vom 19. Dezember 2011 zur Festsetzung von Vermarktungsnormen für Bananen, von Bestimmungen zur Kontrolle der Einhaltung dieser Vermarktungsnormen und von Anforderungen an Mitteilungen im Bananensektor ersetzt. Die im nationalen Recht enthaltenen Verweise auf das EU-Recht müssen daher aktualisiert werden. Weiter soll eine nicht mehr praxisrelevante Vorschrift aufgehoben werden.
Drucksache 357/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25 /EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35 /EU, 2012/30 /EU und 2013/36 /EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsgesetz)
... Nach den Artikeln 56 bis 58 der BRRD können die Mitgliedstaaten als ultima ratio eine Eigenkapitalunterstützung leisten oder das Institut vorübergehend übernehmen. Eine Abwicklung kann durch die genannten Maßnahmen letztlich zwar nicht vermieden werden, da die Artikel 57 Absatz 3 und Artikel 58 Absatz 3 BRRD die Überführung der Institute in den Privatsektor anordnen, soweit die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse dies erlauben. Die Artikel 56 bis 58 der BRRD eröffnen aber einen größeren Spielraum für staatliche Stabilisierungsmaßnamen, als es das SAG gegenwärtig vorsieht. Die Artikel 56 bis 58 der BRRD sollten daher in das SAG übernommen werden.
Drucksache 331/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Energieeffizienz und ihr Beitrag zur Energieversorgungssicherheit und zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 - COM(2014) 520 final
... 8. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass das größte Energieeinsparpotential im Gebäudesektor liegt und hierfür umfangreiche Privatinvestitionen erforderlich sind. Er unterstützt die Aussage der Kommission, dass die Mitgliedstaaten innerhalb des laufenden mehrjährigen Finanzrahmens bis 2020 erhebliche Anteile der Kohäsionsfonds zur Mobilisierung privaten Kapitals verwenden sollten. Umso mehr bedauert der Bundesrat, dass die Kommission im Rahmen der Verhandlungen zur Partnerschaftsvereinbarung mit Deutschland die Förderung der energetischen Sanierung von Wohnraum mit EU-Mitteln weitgehend ausgeschlossen hat.
Drucksache 241/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertenarbeitsgruppe "Erstellung von Finanzierungskonzepten für kleinere und mittlere Unternehmen im Kultur- und Kreativsektor" im Rahmen des EU-Arbeitsplans "Kultur 2011 bis 2014"
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertenarbeitsgruppe "Erstellung von Finanzierungskonzepten für kleinere und mittlere Unternehmen im Kultur- und Kreativsektor" im Rahmen des EU-Arbeitsplans "Kultur 2011 bis 2014"
Drucksache 277/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Programms über Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger (ISAZ) - Interoperabilität als Mittel zur Modernisierung des öffentlichen Sektors - COM(2014) 367 final
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Programms über Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger (ISAZ) - Interoperabilität als Mittel zur Modernisierung des öffentlichen Sektors - COM(2014) 367 final
Drucksache 258/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung - COM(2014) 330 final
... 24. Der Bundesrat sieht eine Notwendigkeit, verstärkt den Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärmesektor voranzutreiben.
Drucksache 151/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz - GKV-FQWG)
... Die Ergebnisse und deren Umsetzung zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung haben unmittelbare Auswirkungen auf die regionale ambulante und stationäre Versorgung und damit auch auf die Zuständigkeit der Länder, insbesondere für die stationäre und sektorenübergreifende Versorgung. Daher ist es notwendig, dass die Länder stärker in die Aufgaben des Qualitätsinstituts eingebunden werden.
Drucksache 270/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbreitung der Daten von Erdbeobachtungssatelliten für kommerzielle Zwecke COM(2014) 344 final
... Wie in der im Februar 2013 vorgelegten Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Raumfahrtindustriepolitik der EU - Entfaltung des Wachstumspotenzials im Raumfahrtsektor"1 ausgeführt wird, besteht eines der Ziele der Raumfahrtindustriepolitik der Union darin, einen umfassenden Regelungsrahmen einzurichten, um die rechtliche Kohärenz zu verbessern und das Entstehen eines europäischen Marktes für Raumfahrtprodukte und weltraumgestützte Dienstleistungen zu fördern. In diesem Zusammenhang wird in der Mitteilung insbesondere auf eine etwaige Gesetzesinitiative für die Produktion und Verbreitung hochauflösender Satellitendaten für kommerzielle Zwecke Bezug genommen. In den Schlussfolgerungen des Rates zur genannten Mitteilung vom 30. Mai 2013 wird anerkannt, dass der bestehende Rechtsrahmen überprüft werden muss, um die Sicherheit und Gefahrenabwehr bei Raumfahrttätigkeiten sowie deren Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Entwicklung zu fördern; ferner wird die Kommission ersucht zu prüfen, ob im Rahmen der Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens des Binnenmarkts ein Rechtsrahmen für die Raumfahrt geschaffen werden sollte.
Drucksache 544/14
... es durchgeführt, genügt als Nachweis der Qualifikation die für den betreffenden Sektor ausgestellte Zulassungsurkunde für die Person, die das Energieaudit durchgeführt hat.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen
§ 5 Verbot der Behinderung oder Beeinträchtigung durch Energieunternehmen
§ 8 Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits; Verpflichtungsbefreiung
§ 8a Anforderungen an Energieaudits; Verfügbarkeit von Energieaudits
§ 8b Anforderungen an die das Energieaudit durchführenden Personen
§ 8c Nachweisführung
§ 8d Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas
Artikel 3 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 8
Zu § 8a
Zu § 8b
Zu § 8c
Zu § 8d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2924: Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
2 Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
2. 1:1-Umsetzung von EU-Recht
3. Darstellung von Evaluierungserwägungen
Drucksache 81/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des ArbeitnehmerEntsendegesetzes
... Für den Fall, dass in tarifvertraglich bislang nicht oder nicht flächendeckend geregelten Branchen vermehrt Mindestlohntarifverträge vereinbart werden, kann dies in der Praxis tendenziell Verstößen gegen das Verbot geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung stärker entgegenwirken. Dies gilt auch in der Fleischwirtschaft als einer dem Niedriglohnsektor zuzuordnenden Branche mit einem Anteil weiblicher sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter von etwa der Hälfte.
Drucksache 313/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum effizienten Ressourceneinsatz im Gebäudesektor - COM(2014) 445 final; Ratsdok. 11609/14
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum effizienten Ressourceneinsatz im Gebäudesektor - COM(2014) 445 final; Ratsdok. 11609/14
Drucksache 279/14
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates zur effektiven Regulierung des sogenannten Grauen Kapitalmarkts
... Zwar fallen Unternehmen, die die in § 1 Abs. 1 Satz 1 KAGB genannten Merkmale eines Investmentvermögens erfüllen, unabhängig von ihrer Rechtsform in den Anwendungsbereich des KAGB, das bestimmte Zulassungs-, Organisations- und Verhaltenspflichten vorsieht. Aber aufgrund der Definition des § 1 Abs. 1 Satz 1 KAGB gilt ein Unternehmen u.a. dann nicht als Investmentvermögen, wenn es ein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors ist. In Fällen, die unter diese Ausnahmeklausel fallen, gelten die im KAGB geregelten Pflichten nicht.
Drucksache 111/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative: "Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware" - COM(2014) 177 final
... 2. Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahmen vom 2. März 2012 und 30. März 2012 (BR-Drucksachen 874/11(B) und 874/11(B)(2)) und begrüßt, dass die Kommission der darin enthaltenen Forderung, den Wassersektor aus dem Anwendungsbereich der EU-Konzessionsvergaberichtlinie auszunehmen, nachgekommen ist. Damit konnte die Gefahr einer Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung deutlich verringert werden.
Drucksache 217/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens "Shift2Rail"
... Die Kommission nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Bundesrat ihre Initiative zur Förderung von Forschung und Innovationen im Eisenbahnsektor begrüßt und in der Gründung eines Gemeinsamen Unternehmens durch die EU und den Sektor einen sinnvollen Weg zur Erreichung der Ziele der Union sieht, die den einheitlichen europäischen Eisenbahnraum vollenden und die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs in der EU gegenüber anderen Verkehrsträgern und gegenüber Konkurrenten aus Drittstaaten steigern will.
Drucksache 325/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gegen unlautere Handelspraktiken zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette - COM(2014) 472 final
... Auch wenn sich ihr volles Ausmaß und ihr Umfang nur schwer erfassen lassen, wird das Problem unlauterer Handelspraktiken von allen Interessenvertretern entlang der Lebensmittelversorgungskette anerkannt. Eine Reihe von Umfragen zeigen, dass unlautere Praktiken zumindest in einigen Bereichen der Versorgungskette relativ häufig auftreten. So gaben bei einer EU-weiten Umfrage unter Lieferanten in der Lebensmittelversorgungskette gaben 96 % der Befragten an, dass sie schon mindestens einer Form von unlauteren Handelspraktiken ausgesetzt waren.4 Auch auf nationaler Ebene wurden Umfragen durchgeführt. Laut eines Berichts der spanischen Wettbewerbsbehörde über die Handelsbeziehungen zwischen Erzeugern und Einzelhändlern im Lebensmittelsektor gaben 56 % der befragten Lieferanten an, dass nachträgliche Änderungen von Vertragsklauseln häufig oder gelegentlich vorkommen.5 Eine Umfrage der italienischen Wettbewerbsbehörde zeigt, dass 57 % der Produzenten einseitige nachträgliche Änderungen häufig oder immer akzeptieren, da sie im Fall einer Ablehnung kommerzielle Vergeltungsmaßnahmen fürchten.6
1. Einleitung
2. Hintergrund
3. Probleme INFOLGE unlauterer Handelspraktiken
4. die VIELFALT der Massnahmen gegen unlautere PRAKTIKEN in der EU
4.1. Uneinheitliches Vorgehen gegen unlautere Praktiken
4.2. Durchsetzung
4.3. Die Supply Chain Initiative
5. eine wirksame Strategie gegen unlautere Handelspraktiken
5.1. Beteiligung aller Marktteilnehmer an der Supply Chain Initiative
5.2. Grundsätze für vorbildliche Verfahren
5.3. Gewährleistung einer wirksamen Durchsetzung auf nationaler Ebene
5.4. Mögliche Kosten und Nutzen einer Eindämmung unlauterer Handelspraktiken
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 641/7/14
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - GKV-VSG)
... Da eine Angleichung nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nur durch eine gesetzliche Regelung möglich ist, soll mit der Änderung eine möglichst zeitnahe Umsetzung ermöglicht werden. Eine weitere Verzögerung bis 2017 ist nicht hinnehmbar. Dies gilt auch für eine einseitige Beweislastregelung für die Kassenärztliche Vereinigungen. Auch der explizite Hinweis auf eine mögliche Begründetheit durch eine höhere Inanspruchnahme des stationären Sektors geht fehl. Den stationären Behandlungen kommt durchweg kein Substitutionseffekt für die ambulante Versorgung zu. Mit Blick auf den Grundsatz "ambulant vor stationär" muss es vielmehr Ziel sein, durch eine Stärkung des ambulanten Bereichs Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen.
Drucksache 312/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grüner Aktionsplan für KMU - KMU in die Lage versetzen, Umweltprobleme in Geschäftschancen umzuwandeln - COM(2014) 440 final; Ratsdok. 11616/14
... Tatsächlich muss man für mehr Ressourceneffizienz ausgehend von den Wertschöpfungsketten komplexe technische Lösungen auf Unternehmensebene umsetzen. Schätzungen zufolge könnte der Materialeinsatz durch Verbesserungen der Ressourceneffizienz entlang der Wertschöpfungsketten bis 2030 um 17 % bis 24 % gesenkt werden. 3 Darüber hinaus werden in der EU derzeit 60 % des Abfallaufkommens weder recycelt noch kompostiert oder wiederverwendet,4 was eine enorme Vergeudung wertvoller Ressourcen und beträchtlicher Geschäftsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)5 bedeutet, die umweltfreundliche Produkte, Dienstleistungen und Lösungen nutzen und verkaufen können. Es können sich auch neue Geschäftsmöglichkeiten auftun, wenn in bestehenden und künftigen KMU in allen Branchen und auch im Dienstleistungssektor vermehrt auf Kreislaufwirtschaftsmodelle und grüne Technologien zurückgegriffen wird.
Drucksache 258/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung - COM(2014) 330 final
... 16. Der Bundesrat betont den zentralen Beitrag, den der Ausbau der erneuerbaren Energien erbringt, um die Abhängigkeit von Energieimporten und damit die Abhängigkeit von den Preisentwicklungen auf den internationalen Energiemärkten zu verringern. Er unterstützt die Kommission darin, dass erneuerbare Energien eine "Noregrets-Option" sind. Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass der angestrebte Kapazitätsausbau durch erneuerbare Energien auf 27 Prozent bis zum Jahr 2030 nicht ambitioniert genug ist, und verweist auf seine Stellungnahme vom 14. März 2014 (BR-Drucksache 22/14(B)). Nur durch ein konsequentes Umsteuern auf erneuerbare Energien ist das energiepolitische Zieldreieck aus Versorgungssicherheit, Umweltfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit langfristig zu wahren. Daher müssen die Ausbauziele für erneuerbare Energien im Rahmen der europäischen Klima- und Energiepolitik bis 2030 heraufgesetzt werden. Ferner sollte in den Energiebeihilferichtlinien die Art und Weise der Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien nicht abschließend geregelt werden, sondern den Mitgliedstaaten die Wahl der Mittel hierzu überlassen bleiben. Der Bundesrat sieht eine Notwendigkeit, verstärkt den Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärmesektor voranzutreiben.
Drucksache 329/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas - COM(2014) 477 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt nachdrücklich das von der Kommission vorgelegte integrierte Konzept für das kulturelle Erbe Europas, das dazu auffordert zu prüfen, wie sich öffentliche Maßnahmen besser ausrichten lassen, damit der langfristige und nachhaltige Wert des kulturellen Erbes Europas genutzt und ein stärker integrierter Ansatz zu seiner Bewahrung und Wertsteigerung entwickelt wird. Der Bundesrat bittet die Kommission, bei der Fortentwicklung des Konzeptes auch den Bibliotheks- und Archivsektor systematisch mit einzubeziehen.
Drucksache 313/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum effizienten Ressourceneinsatz im Gebäudesektor - COM(2014) 445 final; Ratsdok. 11609/14
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum effizienten Ressourceneinsatz im Gebäudesektor - COM(2014) 445 final; Ratsdok. 11609/14
Drucksache 400/14
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffe n
... /EU (Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Arbeitsmittel im Krankenhaus- und Gesundheitssektor) in der Fassung des § 8 Absatz 1
Drucksache 249/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2014 COM(2014) 406 final
... (15) Die politischen Maßnahmen zur stärkeren Belebung des Wettbewerbs im Dienstleistungssektor waren begrenzt, auch wenn in bestimmten Berufszweigen und Regionen einzelne Reformen auf den Weg gebracht wurden, z.B. im Hinblick auf Werbung und Zulassungsverfahren im Baugewerbe. Das Produktivitätswachstum, das im Dienstleistungssektor strukturell niedriger ausfallen dürfte als in der Industrie, ist in manchen Dienstleistungsbranchen, insbesondere bei den freiberuflichen Dienstleistungen, besonders gering. Nach wie vor bestehen Markteintrittshindernisse und Hürden, die der Erbringung freiberuflicher Dienstleistungen im Wege stehen. Dazu gehören Anforderungen an die Rechtsform, in Bezug auf die Gesellschafter und an die berufliche Qualifikation. Die verschiedenen Regelungen für freiberufliche Dienstleistungen auf Länderebene weisen darauf hin, dass Spielraum dafür besteht, die mit dem geringsten Aufwand verbundenen regulatorischen Ansätze zu ermitteln und deren Anwendung bundesweit auszudehnen. Der Wert der von den deutschen Behörden gemäß den EU-Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe veröffentlichten Aufträge gehört zu den niedrigsten in der EU. Der umfassende Übergang zu einem transparenten Markt für die elektronische Auftragsvergabe könnte den Wettbewerb steigern. Im Einzelhandelssektor wird der Markteintritt durch die Planungsvorschriften in bestimmten Bundesländern nach wie vor signifikant eingeschränkt. Die Fortschritte bei der Belebung des Wettbewerbs im Schienenverkehr waren begrenzt.
Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2014
Drucksache 357/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25 /EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35 /EU, 2012/30 /EU und 2013/36 /EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsgesetz)
... Nach den Artikeln 56 bis 58 der BRRD können die Mitgliedstaaten als ultima ratio eine Eigenkapitalunterstützung leisten oder das Institut vorübergehend übernehmen. Eine Abwicklung kann durch die genannten Maßnahmen letztlich zwar nicht vermieden werden, da die Artikel 57 Absatz 3 und Artikel 58 Absatz 3 BRRD die Überführung der Institute in den Privatsektor anordnen, soweit die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse dies erlauben. Die Artikel 56 bis 58 der BRRD eröffnen aber einen größeren Spielraum für staatliche Stabilisierungsmaßnamen, als es das SAG gegenwärtig vorsieht. Die Artikel 56 bis 58 der BRRD sollten daher in das SAG übernommen werden.
Drucksache 16/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Unsere Meere und Ozeane können eine wichtige Quelle umweltfreundlicher Energie werden. Erneuerbare Energien aus dem Meer, wozu sowohl Offshore-Windkraft als auch Meeresenergie1 zählen, bieten der EU die Chance, das Wirtschaftswachstum anzukurbeln und Arbeitsplätze zu schaffen, die Sicherheit der Energieversorgung zu erhöhen sowie die Wettbewerbsfähigkeit durch technologische Innovation zu steigern. Nach der Mitteilung von 2008 zur Offshore-Windenergie2 wird in vorliegender Mitteilung beleuchtet, inwieweit der Meeresenergiesektor zu den Zielen der Strategie Europa 20203 sowie zu den langfristigen Zielen der EU im Bereich der Reduzierung der Treibhausgasemissionen beitragen kann. Darüber hinaus wird ein Blick in die Zukunft dieser vielversprechenden neuen Technologie geworfen und ein Aktionsplan zur Freisetzung dieses Potenzials entworfen.
1. Beitrag zu BESCHÄFTIGUNGS-, INNOVATIONS-, KLIMASCHUTZ-UND ENERGIEZIELEN
2. AKTUELLER STAND der Erneuerbaren Energien aus dem MEER
3. VORHANDENE Unterstützung
4. VERBLEIBENDE Herausforderungen
5. Aktionsplan für MEERESENERGIE
5.1. Erste Stufe des Maßnahmenplans 2014-2016
i. Forum zum Thema Meeresenergie
a Arbeitsbereich Technologien und Ressourcen
b Arbeitsbereich Verwaltung und Finanzen
c Arbeitsbereich Umweltschutz
ii. Strategischer Fahrplan für die Meeresenergie
5.2. Zweite Stufe des Maßnahmenplans 2017-2020
iii. Europäische Industrieinitiative
iv. Sektorspezifische Leitlinien für die Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften
6. BESTANDSAUFNAHME der Fortschritte
7. Schlussfolgerung
8. Anhang 1: Übersicht über die vorgeschlagenen Massnahmen
Drucksache 132/14
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates "Umsetzung der Energiewende - Verbesserung der Energieeffizienz"
... 3. Aus den Klimaschutzzielen von EU und Bundesregierung ergibt sich, dass fossile Energieträger bis 2050 im Wärmesektor durch eine höhere Energieeffizienz eingespart und den Umstieg auf erneuerbare Energien weitestgehend ersetzt werden müssen.
Drucksache 331/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Energieeffizienz und ihr Beitrag zur Energieversorgungssicherheit und zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 - COM(2014) 520 final
... 13. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass das größte Energieeinsparpotential im Gebäudesektor liegt und hierfür umfangreiche Privatinvestitionen erforderlich sind. Er unterstützt die Aussage der Kommission, dass die Mitgliedstaaten innerhalb des laufenden mehrjährigen Finanzrahmens bis 2020 erhebliche Anteile der Kohäsionsfonds zur Mobilisierung privaten Kapitals verwenden sollten. Umso mehr bedauert der Bundesrat, dass die Kommission im Rahmen der Verhandlungen zur Partnerschaftsvereinbarung mit Deutschland die Förderung der energetischen Sanierung von Wohnraum mit EU-Mitteln weitgehend ausgeschlossen hat.
Drucksache 244/14
... Tatsächliche Eigenrücknahmen im Sinne der geltenden Verordnung werden im Bereich der Verkaufsverpackungen, die bei privaten Haushalten anfallen, offenbar nur in sehr geringem Umfang umgesetzt. Nach Erkenntnissen des Bundesumweltministeriums beziffern sie sich auf höchstens 3 % der von den jeweiligen Vertreibern in Verkehr gebrachten Verpackungen. In diesen Fällen einer realen Eigenrücknahme von Verpackungen, die zur Verkaufsstelle zurückgebracht werden, steigen die Entsorgungskosten aufgrund einer Lizenzierung nicht wesentlich an. Für eine Schätzung des in diesen Fällen tatsächlich entstehenden zusätzlichen Erfüllungsaufwands können lediglich eine "Sektoruntersuchung duale Systeme" des Bundeskartellamts vom Dezember 2012 und - nicht verifizierbare - Aussagen von Marktteilnehmern herangezogen werden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit kann davon ausgegangen werden, dass die in diesen Fällen zunächst - wegen zusätzlicher Entsorgungskosten bei den wenigen bisher tatsächlich selbst zurückgenommenen Verpackungen - zusätzlich belasteten Vertreiber letztlich durch sinkende Lizenzentgelte der dualen Systeme bei der weit größeren Menge der nicht selbst zurückgenommenen Verpackungen profitieren werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Siebte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
4 Bürokratiekosten
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2885: Siebte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Regelungsinhalt
2.2 Erfüllungsaufwand/sonstige Kosten
2.2 Evaluation der Kostenschätzung
3. Bewertung
Drucksache 455/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie zur Festlegung von Berechnungsverfahren und Anforderungen an die Berichterstattung gemäß der Richtlinie 98/70 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen - COM(2014) 617 final
... /EG zur Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen ist dringend umzusetzen, damit die Zielvorgabe für diesen Sektor, bis zum Jahr 2020 sechs Prozent der Lebenszyklustreibhausgasintensität zu mindern, erreicht werden kann.
Drucksache 18/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für ein Wiedererstarken der europäischen Industrie - COM(2014) 14 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission mit der vorliegenden Mitteilung erneut die besondere Bedeutung des industriellen Sektors für die europäische Wirtschaft unterstreicht. Der Bundesrat teilt ihre Auffassung, wonach eine leistungsfähige, ressourceneffiziente industrielle Basis ein zentraler Bestandteil für die weitere Erholung und die zukunftsfähige Gestaltung des Wirtschaftsstandorts Europa ist.
Drucksache 328/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission: Sicherheit touristischer Beherbergungsleistungen - COM(2014) 464 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das von der Kommission verfolgte Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismussektors zu stärken.
Drucksache 640/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG )
... In Artikel 1 Nummer 4 sind in § 20 Absatz 2 Satz 1 nach dem Wort "intersektoraler" die Wörter "und interdisziplinärer" einzufügen.
Drucksache 18/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für ein Wiedererstarken der europäischen Industrie - COM(2014) 14 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission mit der vorliegenden Mitteilung erneut die besondere Bedeutung des industriellen Sektors für die europäische Wirtschaft unterstreicht. Er teilt ihre Auffassung, wonach eine leistungsfähige, ressourceneffiziente industrielle Basis ein zentraler Bestandteil für die weitere Erholung und die zukunftsfähige Gestaltung des Wirtschaftsstandorts Europa ist.
Drucksache 249/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2014 - COM(2014) 406 final
... 9. Der Bundesrat weist die im Erwägungsgrund 16 vertretene Position zurück, wonach durch Änderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen eine Konsolidierung des Sparkassensektors befördert werden muss. Das Größenwachstum einzelner Banken zu Lasten anderer mag unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten Kostensenkungen ermöglichen, bedroht jedoch im Falle von Krisen und Schieflagen zusätzlich die Stabilität des gesamten Finanzsystems.
Drucksache 150/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
... Durch Artikel 1 des Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention (GwGOptG) vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2959) wurde nicht nur die bislang nur für den Finanzsektor bestehende gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten auf Teile des Nichtfinanzsektors ausgeweitet, sondern auch mit § 9 Absatz 4 GwG eine Rechtsgrundlage geschaffen, nach der die zuständigen Behörden von dieser neuen Regelung nicht betroffene Unternehmen aufsichtsbehördlich zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten verpflichten können.
Drucksache 151/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz - GKV-FQWG)
... Die Ergebnisse und deren Umsetzung zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung haben unmittelbare Auswirkungen auf die regionale ambulante und stationäre Versorgung und damit auch auf die Zuständigkeit der Länder, insbesondere für die stationäre und sektorenübergreifende Versorgung. Daher ist es notwendig, dass die Länder stärker in die Aufgaben des Qualitätsinstituts eingebunden werden.
Drucksache 436/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz - EmoG )
... -Emissionen und Schadstoffe im Verkehrssektor zu leisten und gleichzeitig die Abhängigkeit von Energieimporten zu senken.
Drucksache 111/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative: "Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware" COM(2014) 177 final
... Im Programmplanungszeitraum 2014-2020 wird die EU ihre finanzielle Hilfe gezielt auf eine bestimmte Anzahl von Sektoren in den einzelnen Partnerländern und vorrangig auf die Gebiete mit höchstem Handlungsbedarf konzentrieren, um sicherzustellen, dass Entwicklungshilfegelder effizient eingesetzt und die bestmöglichen Ergebnisse erzielt werden.34 Die Fördermittel für den Bereich Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Hygiene (WASH) fließen gezielt in die Partnerländer, die bei der Aufstellung ihrer nationalen Richtprogramme die Wasserver- und Abwasserentsorgung als Priorität ausgewiesen haben. Die Kommission wird sich mit den Partnerländern, den Mitgliedstaaten und anderen Partnern der Entwicklungszusammenarbeit abstimmen, um dafür zu sorgen, dass der WASH-Bereich in allen Partnerländern hinreichend gefördert wird.
1. EINLEITUNG
2. AKTUELLER STAND
Der Beitrag der EU zu einem leichteren Zugang zu Wasser von höherer Qualität
Bereitstellung von Wasserdienstleistungen im Binnenmarkt
Das langfristige Engagement der EU aufglobaler Ebene
3. Massnahmen IM Zusammenhang mit der Europäischen BÜRGERINITIATIVE
Gewährleistung von leichter zugänglichem Wasser einer besseren Qualität
Sicherstellung von Neutralität bei der Bereitstellung von Wasserdienstleistungen
Mehr Transparenz schaffen
Ein integrativeres Konzept für die Entwicklungshilfe
Förderung öffentlichöffentlicher Partnerschaften
Folgemaßnahmen zu Rio+20
4. SCHLUSSFOLGERUNGEN
Anhang 1 Anhang zur Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware”
Anhang V ERFAHRENSTECHNISCHE Aspekte der BÜRGERINITIATIVE RIGHT2WATER
Drucksache 185/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings
... Artikel 5b der Verordnung (EU) Nr. 462/2013 bestimmt, dass die Europäischen Aufsichtsbehörden und der Europäische Ausschuss für Systemrisiken in ihren Leitlinien, Empfehlungen und Entwürfen technischer Standards nicht auf Ratings Bezug nehmen, wenn eine derartige Bezugnahme für die zuständigen Behörden, die sektoralen zuständigen Behörden, die in Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung genannten Einheiten oder andere Finanzmarktteilnehmer Anlass sein könnte, sich ausschließlich und automatisch auf Ratings zu stützen. Diese Vorgabe richtet sich nur an EU-Stellen, nicht an die BaFin als nationale Behörde. Der Gesetzentwurf enthält keine dem Artikel 5b der Verordnung entsprechende Verpflichtung der BaFin, obwohl dies angemessen und konsequent wäre. Es ist nicht ersichtlich, warum eine entsprechende Verpflichtung nicht auch für die BaFin gelten sollte. Daher sollte näher geprüft werden, ob in Anlehnung an Artikel 5b der Verordnung eine Regelung zu schaffen ist, wonach die BaFin in ihrer Verwaltungspraxis - insbesondere ihren Rundschreiben - nicht auf Ratings Bezug nimmt, wenn eine solche Bezugnahme für die ihrer Aufsicht unterliegenden Unternehmen Anlass sein könnte, sich ausschließlich oder automatisch auf Ratings zu stützen. Eine solche Regelung könnte etwa in das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz eingestellt werden. In diesem Zusammenhang wäre es stringent, die BaFin auch - am Vorbild der Verordnung orientiert - zu verpflichten, bestehende Bezugnahmen auf Ratings in ihrer Verwaltungspraxis bis zu einem festzulegenden Zeitpunkt zu überprüfen und gegebenenfalls zu entfernen.
Drucksache 441/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte - COM(2014) 581 final
... 21. Der Bundesrat hält die für Binnenschiffe vorgeschlagenen Anforderungen für sehr ambitioniert. Diese scheinen den weltweit üblichen Standard im Marinesektor deutlich zu übertreffen und die im Bereich der
Drucksache 136/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Dritte Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Zucker
... zu Erzeugnissen, die im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 967/2006 der Kommission vom 29. Juni 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates hinsichtlich der Nichtquotenerzeugung im Zuckersektor genannt sind, verarbeiten."
Drucksache 22/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020 - 2030 - COM(2014) 15 final
... -Reduktion bis 2050 erschwert. Des Weiteren stellt der Bundesrat fest, dass auch der Ausbau der erneuerbaren Energien auf 27 Prozent zu kurz greift. Der vorgelegte Politikrahmen wird der Bedeutung der erneuerbaren Energien für das Erreichen der europäischen Klimaschutzziele und die Gewährleistung der Versorgungssicherheit sowie der Verringerung der Abhängigkeit von Importenergieträgern aus Drittländern nicht gerecht. Der Bundesrat kritisiert, dass in dem weiten Feld der Energieeffizienz mit erheblichen Potenzialen für einen dauerhaft wirksamen Klimaschutz keine Zielvorgaben gemacht werden. Das Europäische Parlament fordert dagegen eine Steigerung auch der Energieeffizienz um 40 Prozent. Für die europäische Einbettung der Energiewende reicht eine starke Fokussierung auf das vorgeschlagene Klimaziel nicht aus. Um die Transformation des Energiesektors voranzubringen, bedarf es sich gegenseitig verstärkender Klima- und Energieziele.
Drucksache 185/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings
... Artikel 5b der Verordnung (EU) Nr. 462/2013 bestimmt, dass die Europäischen Aufsichtsbehörden und der Europäische Ausschuss für Systemrisiken in ihren Leitlinien, Empfehlungen und Entwürfen technischer Standards nicht auf Ratings Bezug nehmen, wenn eine derartige Bezugnahme für die zuständigen Behörden, die sektoralen zuständigen Behörden, die in Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung genannten Einheiten oder andere Finanzmarktteilnehmer Anlass sein könnte, sich ausschließlich und automatisch auf Ratings zu stützen. Diese Vorgabe richtet sich nur an EU-Stellen, nicht an die BaFin als nationale Behörde. Der Gesetzentwurf enthält keine dem Artikel 5b der Verordnung entsprechende Verpflichtung der BaFin, obwohl dies angemessen und konsequent wäre. Es ist nicht ersichtlich, warum eine entsprechende Verpflichtung nicht auch für die BaFin gelten sollte. Daher sollte näher geprüft werden, ob in Anlehnung an Artikel 5b der Verordnung eine Regelung zu schaffen ist, wonach die BaFin in ihrer Verwaltungspraxis - insbesondere ihren Rundschreiben - nicht auf Ratings Bezug nimmt, wenn eine solche Bezugnahme für die ihrer Aufsicht unterliegenden Unternehmen Anlass sein könnte, sich ausschließlich oder automatisch auf Ratings zu stützen. Eine solche Regelung könnte etwa in das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz eingestellt werden. In diesem Zusammenhang wäre es stringent, die BaFin auch - am Vorbild der Verordnung orientiert - zu verpflichten, bestehende Bezugnahmen auf Ratings in ihrer Verwaltungspraxis bis zu einem festzulegenden Zeitpunkt zu überprüfen und gegebenenfalls zu entfernen.
Drucksache 617/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Erste Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung von EU-Sonderstützungsmaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse im Jahr 2014
Erste Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung von EU-Sonderstützungsmaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse im Jahr 2014
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Bund
2. Länder
F. Sonstige Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeit
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VI. Erfüllungsaufwand
1. Bund
2. Länder
3. Wirtschaft
4. Weitere Kosten
VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VIII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3147: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung von EU-Sonderstützungsmaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse im Jahr 2014 und zur Aufhebung der Verordnung zur Durchführung von EU-Sondermaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
II.3.1 Bund:
II.3.2 Länder:
Drucksache 608/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 COM(2014) 724 final
... (j) "Preisindex für selbstgenutztes Wohneigentum (WE-Index)" einen Index, mit dem die Entwicklung der Transaktionspreise dem Sektor private Haushalte neu zur Verfügung stehenden Wohnraums und sonstiger, von Haushalten als Wohneigentümern erworbener Güter und Dienstleistungen, gemessen wird;
Vorschlag
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Erstellung der harmonisierten Indizes
Artikel 4 Vergleichbarkeit der harmonisierten Indizes
Artikel 5 Datenanforderungen
Artikel 6 Periodizität
Artikel 7 Fristen, Austauschnormen und Revisionen
Artikel 8 Pilotstudien
Artikel 9 Qualitätssicherung
Artikel 10 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 11 Ausschuss
Artikel 12 Aufhebung
Artikel 13 Inkrafttreten
Anhang 1 Anhang des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95
Anhang Europäische Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualkonsums (ECOICOP)
Drucksache 587/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Kommission vom 28. November 2014 zur Übersicht über die Haushaltsplanung Deutschlands - C(2014) 8801 final
... 2. Nach Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 haben die Mitgliedstaaten der Kommission und der Euro-Gruppe alljährlich bis zum 15. Oktober eine Übersicht über die Haushaltsplanung für das Folgejahr mit den wichtigsten Aspekten der Haushaltslage des Staatssektors und seiner Teilsektoren vorzulegen.
Drucksache 333/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Neuregelung der Durchführung der unionsrechtlichen Regelungen über Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse und zur Änderung der InVeKoS-Verordnung
Verordnung zur Neuregelung der Durchführung der unionsrechtlichen Regelungen über Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse und zur Änderung der InVeKoS-Verordnung
Drucksache 441/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte - COM(2014) 581 final
... - Der Bundesrat hält die für Binnenschiffe vorgeschlagenen Anforderungen für sehr ambitioniert. Diese scheinen den weltweit üblichen Standard im Marinesektor deutlich zu übertreffen und die im Bereich der
Drucksache 321/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Finanzhilfeinstrumente nach Artikel 19 des Vertrags vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus
... 5. Der Bundesrat unterstützt die Auffassung der Bundesregierung, dass die Gewährung von Finanzhilfen in der Form der direkten Rekapitalisierung von Finanzinstituten unter strengen Auflagen nicht nur institutsspezifischer, sondern auch sektorspezifischer oder gesamtwirtschaftlicher Natur erfolgen soll. Außerdem sind diese nicht nur mit dem betroffenen Finanzinstitut, sondern auch mit dem antragstellenden Mitgliedstaat in einem Memorandum of Understanding festzuschreiben (siehe in BR-Drucksache 321/14 Vorblatt Abschnitt B "Lösung" Absatz 2, Begründung zum Vertragsgesetz "Schlussbemerkung" Nummer 1 Absatz 6 und Denkschrift Teil II "Besonderes" Absatz 2 sowie die gleichlautenden Formulierungen in BR-Drucksache 358/14 Vorblatt Abschnitt B "Lösung" Absatz 2 und Gesetzesbegründung Abschnitt A "Allgemeiner Teil" Teil I "Hintergrund" Absatz 8).
Drucksache 11/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich (Agrarmarktstrukturverordnung - AgrarMSV )
... Gemäß Artikel 153 Absatz 3 EGMO gilt die Regelung in Artikel 153 Absatz 1 Buchstabe b) nicht für Erzeugerorganisationen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse. Gemäß Artikel 149 EGMO kann eine anerkannte Erzeugerorganisation im Namen der ihr angehörenden Landwirte Verträge über die Lieferung von Rohmilch u.a. nur aushandeln, soweit der betreffende Landwirt nicht aufgrund seiner Mitgliedschaft in einer Genossenschaft verpflichtet ist, die Rohmilch an die Genossenschaft abzuliefern. Diese Regelung knüpft an der genossenschaftlichen und satzungsrechtlichen Andienungspflicht und nicht an der Mitgliedschaft in Organisationen an.
Drucksache 111/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative: "Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware" - COM(2014) 177 final
... 2. Er verweist auf seine Stellungnahmen vom 2. März 2012 und 30. März 2012 (BR-Drucksachen 874/11(B) und 874/11(B)(2)) und begrüßt, dass die Kommission der darin enthaltenen Forderung, den Wassersektor aus dem Anwendungsbereich der EU-Konzessionsvergaberichtlinie auszunehmen, nachgekommen ist. Damit konnte die Gefahr einer Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung deutlich verringert werden.
Drucksache 448/13
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
... Mitnahmeeffekte in Folge der Maßnahme können nicht ausgeschlossen werden. Außerdem kann es zu Preissteigerungen durch die Leistungserbringer bei den geförderten Leistungen kommen, die ohne die Förderung unterblieben wären. Insgesamt kann durch die Schaffung zusätzlicher Nachfrage in den betroffenen Sektoren ein Preisspielraum entstehen, den die Anbieter der Leistungen nutzen können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 7e Erhöhte Absetzungen für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen
§ 10j Steuerbegünstigung für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 811/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur angestrebten Einführung von europäischen Rechnungsführungsstandards (EPSAS) zu dem Bericht der Kommission vom 6.3.2013 an den Rat und das Europäische Parlament
... - Die angestrebte Umsetzung harmonisierter Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor in den Mitgliedstaaten
1. Zu Nummer 8
2. Zu Nummer 8
Drucksache 88/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers - COM(2013) 44 final
... In Sachen Sanktionen steht der Vorschlag, eine Reihe grundsatzgestützter Mindestvorschriften zur Verschärfung der Verwaltungssanktionen und -maßnahmen einzuführen, mit der Strategie in Einklang, die die Kommission in ihrer Mitteilung "Stärkung der Sanktionsregelungen im Finanzdienstleistungssektor"7 dargelegt hat.
Drucksache 94/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen
... Der Bundesrat begrüßt die dem Gesetzentwurf zugrunde liegende Intention, die Widerstandsfähigkeit des Finanz- und insbesondere des Bankensektors gegen künftige Krisensituationen weiter stärken zu wollen. Eines der wesentlichen Ziele des ordnungspolitischen Rahmens zur Regulierung und Beaufsichtigung der Finanzmärkte muss dabei sein, die "too big to fail"-Problematik aufzulösen, um auch systemrelevante Kreditinstitute im Fall ihres Scheiterns an den Märkten ohne Gefahr für die Stabilität des gesamten Finanzsystems und ohne eine Inanspruchnahme des Steuerzahlers restrukturieren und abwickeln zu können. Die vorgeschlagenen Sanierungs- und Abwicklungspläne für als potentiell systemgefährdend eingestufte Kreditinstitute können einen wesentlichen Beitrag hierzu leisten. Sie ergänzen das bereits gesetzlich geregelte, spezielle Sanierungs- und Reorganisationsverfahren für Banken. Diese Pläne sollen für mehr Transparenz im Finanzsektor sorgen sowie den Instituten und auch den zuständigen Behörden den Umgang mit Schieflagen im Bankensektor in Zukunft erleichtern.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.