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0581/05
0596/05B
0607/05
0764/05
0621/04
0269/04
0917/04B
0901/04
0566/1/04
0955/1/04
0802/1/04
0571/04B
0618/04
0983/2/04
0525/04
0285/04B
0994/04
0727/1/04
0893/1/04
0919/04
0821/04B
0799/04
0701/1/04
0807/04
0413/04B
0883/04
0566/04B
0917/04
0176/04
0565/04
0336/04
0983/04
0813/1/04
0417/04B
0806/04
0789/04
0466/04
0669/04
0802/04B
0622/04
0967/1/04
0457/04
0821/1/04
0805/04
0576/04
0703/04B
0860/04
0701/04B
0280/04
0408/04
0727/04B
0232/04
0799/04B
0466/04B
0813/04B
0726/04
0917/3/04
0983/04B
1012/04
0578/04
0571/04
0429/04
0128/04B
0778/1/04
0967/04B
0703/1/04
0566/04
0105/04
0702/04
0865/04
0687/04
0732/04
0917/1/04
0417/04
0955/04B
0365/04
0955/2/04
0821/04
0165/04B
0804/04
0778/04B
0283/04
0893/04B
1003/04
0613/04
0441/04
0707/04
0967/04
0915/04
0799/1/04
0934/03
0061/03B
0450/03
0504/03
0332/03B
0715/03
0849/03
0061/2/03
0715/03B
0061/5/03
0061/1/03
0856/03
Drucksache 389/1/13

... Der Bundesrat weist darauf hin, dass die bereits heute unzureichende Finanzierung der Bahninfrastruktur nicht dadurch verbessert werden kann, dass die Infrastrukturentgelte einer nicht zielführenden Anreizregulierung unterworfen werden. Eine Anreizregulierung darf weder zu Lasten der Qualität der Infrastruktur noch zu Lasten der Mitarbeiter der Bahnunternehmen erfolgen. Die Regulierung muss auf die Erreichung der Gemeinwohlziele ausgerichtet werden und darf nicht durch überbordende bürokratische Prozesse den Bahnsektor und insbesondere mittelständische Eisenbahnunternehmen lähmen.



Drucksache 259/2/13

... 5. Der Bundesrat kritisiert zudem, dass die im Handelsabkommen vereinbarten Liberalisierungen der Finanzmärkte die Bemühungen zur Regulierung des internationalen Finanzsektors erschweren und Geldwäsche und Steuerhinterziehung erleichtern können. So könnten Finanzakteure riskante Geschäfte machen, ohne ausreichend von einer der Vertragsparteien kontrolliert zu sein. Das Abkommen schützt nur unzureichend das Recht der Vertragsparteien, Kapitalflüsse zu kontrollieren.



Drucksache 426/13

... Das politische Konzept der Kommission ist durch eine Konzentration auf die Rahmenbedingungen gekennzeichnet. Es beruht auf einem horizontalen Ansatz, ohne besonders erfolgreiche Akteure zu bevorzugen. Die Fokussierung auf sechs Schwerpunktbereiche ist das Ergebnis der Anhörung von Interessenträgern im Hinblick auf Bereiche, in denen konkrete Maßnahmen hilfreich sein können. Dabei handelt es sich jedoch um Technologien, die in der Regel nicht an einen spezifischen Sektor gebunden sind. Ihr gemeinsames Merkmal ist, dass ihnen generell ein erhebliches Wachstumspotenzial zugeschrieben wird Alle Akteure können sich natürlich auf diese sechs Schwerpunktbereiche oder auf andere Maßnahmen, die sie für geeignet halten, konzentrieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 426/13




Wettbewerb und Märkte, Schwerpunktbereiche

Bedeutung und Rolle der KMU

Allgemeine und berufliche Bildung


 
 
 


Drucksache 333/13

... )). Rat und Europäisches Parlament haben auf Basis des Kommissionsvorschlags im März 2013 eine "Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur" (TEN-E-Verordnung) beschlossen, die voraussichtlich im Mai 2013 in Kraft treten wird. Die Verordnung soll der Identifikation und Förderung vorrangiger Infrastrukturprojekte im Energiesektor (Bereiche Strom, Gas und Öl sowie intelligente Netze, Stromautobahnen und CO



Drucksache 437/1/13

... Eine Evaluation ist erforderlich, um die Entwicklung auch im Vergleich mit den anderen Glücksspielsektoren zu überprüfen. Mittels Beobachtung der Auswirkungen der Regelungen kann bewertet werden, ob diese hinreichend geeignet sind, den angestrebten Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten. Auch im Hinblick auf das Ziel eines kohärenten Systems im Bereich des Glücksspiels ist es erforderlich, die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zu kontrollieren.



Drucksache 699/1/13

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Eine neue EU-Forststrategie: für Wälder und den forstbasierten Sektor - COM(2013) 659 final



Drucksache 207/13

... (18) Die Empfehlungen betreffen die deutsche Finanzpolitik, den Finanzsektor, den Arbeitsmarkt sowie die Bereiche Infrastruktur und Wettbewerb. Die Bundesregierung hat in allen angesprochenen Bereichen erhebliche Fortschritte erzielt, wenn auch einzelne Maßnahmen noch über das Jahr 2013 hinaus reichen werden. Ehrgeizige Vorhaben zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen wurden erfolgreich auf den Weg gebracht oder abgeschlossen. Dazu gehören beispielsweise die Umsetzung der Schuldenregel, die weitere Gestaltung der Energiewende, strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor oder der Ausbau der Kinderbetreuung. Im Folgenden wird detailliert über die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen für 2012/2013 berichtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 193/13

... Das integrierte Küstenzonenmanagement ist ein Instrument zur integrierten Verwaltung aller die Küstenregionen betreffenden politischen Prozesse, durch das die Wechselwirkungen zwischen in Küstengebieten ausgeübten landgestützten und seegestützten Tätigkeiten in koordinierter Weise betrachtet werden, um eine nachhaltige Entwicklung der Küsten- und Meeresgebiete zu gewährleisten. Hierdurch wird sichergestellt, dass sektorübergreifend kohärente Management- oder Entwicklungsentscheidungen getroffen werden. In einer Empfehlung für integriertes Küstenzonenmanagement aus dem Jahr 2002 sind die Grundsätze einer soliden Küstenplanung und -bewirtschaftung und deren bestmöglicher Umsetzung festgelegt. Die EU ist auch Vertragspartei des Übereinkommens von Barcelona, durch das ein Protokoll über integriertes Küstenzonenmanagement eingeführt wurde, das im März 2011 in Kraft trat. Aufgrund dieses Protokolls ist ein integriertes Küstenzonenmanagement für die Mitgliedstaaten mit Mittelmeerküste verpflichtend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 193/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2. ERGEBNIS der Konsultationen der Interessenträger und Folgenabschätzung

2.1. Öffentliche Konsultation

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip und Mehrwert

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

3.6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

3.6.1. Die Richtlinie

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Maritime Raumordnungspläne und Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement

Artikel 4
Erarbeitung und Umsetzung von maritimen Raumordnungsplänen und Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement

Artikel 5
Ziele von maritimen Raumordnungsplänen und Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement

Artikel 6
Gemeinsame Mindestanforderungen für maritime Raumordnungspläne und Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement

Artikel 7
Spezifische Mindestanforderungen für maritime Raumordnungspläne

Artikel 8
Spezifische Mindestanforderungen für Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement

Artikel 9
Beteiligung der Öffentlichkeit

Artikel 10
Erhebung von Daten und Informationsaustausch

Artikel 11
Prüfung der Umweltauswirkungen

Artikel 12
Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten

Artikel 13
Zusammenarbeit mit Drittländern

Kapitel III
Umsetzung

Artikel 14
Zuständige Behörden

Artikel 15
Überwachung und Berichterstattung

Artikel 16
Durchführungsrechtsakte

Artikel 17
Ausschussverfahren

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Umsetzung

Artikel 19
Inkrafttreten

Artikel 20
Adressaten

Anhang I
Zuständige Behörden


 
 
 


Drucksache 709/13

... Die in dieser Mitteilung vorgeschlagenen Maßnahmen werden von der EU gefördert und sind das Ergebnis einer im Sommer 2012 angelaufenen Konsultation zahlreicher Interessenträger. Die Ergebnisse und eine ausführliche Evidenzbasis sind ebenfalls in einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen nachzulesen: Dort wird der Sachstand in den Mitgliedstaaten analysiert (hier sind erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern zu erkennen), es werden vorbildliche Verfahren aufgezeigt und die größten Hindernisse auf EU-Ebene untersucht, die die Innovation in der Bildung durch digitale Inhalten und Technologien behindern. Die Herausforderungen unterscheiden sich natürlich je nach Bildungssektor (Pflichtschule, Hochschulbildung, berufliche Aus- und Fortbildung, Erwachsenenbildung) und Lernumfeld (nichtformales und informelles Lernen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 709/13




Mitteilung

... dabei bieten die neuen Technologien die Chance für eine effizientere und gerechtere Bildung

1. Offene Lernumgebungen: Innovationschance für Einrichtungen, Lehrkräfte und Lernende

1.1. Innovative Bildungsträger

... um Anreize für innovative Lernmethoden zu schaffen

1.2. Innovative Lehrkräfte

... um sich in Nutzergemeinschaften zu vernetzen

... und sollten Anerkennung für neue Lehrmethoden erhalten

1.3 Innovation für Lernende

... und dass ihre digital erworbenen Kompetenzen problemlos bescheinigt und für weiteres Lernen oder eine Beschäftigung anerkannt werden

2. Freie Lehr- und Lernmaterialien: frei verfügbares Wissen als Chance für eine bessere und leichter zugängliche Bildung

... und die Rechte und Pflichten der Nutzer von urheberrechtlich geschützten Lehrmitteln sollten grenzüberschreitend transparenter werden

3. Konnektivität und Innovation: Partnerschaften für Infrastrukturen, neue Produkte und Dienstleistungen sowie Interoperabilität

... und es bedarf offener Standards für die Interoperabilität, um Größenvorteile nutzen zu können

... damit die europäischen Märkte für digitale Anwendungen und Inhalte wachsen können

4. Die Chancen der digitalen Revolution durch abgestimmtes Handeln nutzen

... zwischen allen Akteuren abgestimmtes Handeln

.. und ein besseres Verständnis aller noch nicht genutzten Chancen der digitalen Revolution


 
 
 


Drucksache 733/2/13

... Die Bundesregierung hat sich im Einklang mit dem Bundesrat bereits innerhalb der Beratungen der Ratsarbeitsgruppe Umwelt deutlich gegen die allein andere denkbare Alternative, einen Ausschluss des gesamten Luftverkehrssektors aus dem EU-ETS, ausgesprochen. Ein kompletter Ausstieg widerspräche dem anerkannten Ziel, den Luftverkehr als emissionsreichen Wirtschaftszweig in ein marktbasiertes System zu integrieren und damit einen Beitrag zu dem Emissionsreduktionsziel bis 2020 zu leisten. Eine Umsetzung des Richtlinienvorschlags ohne eine vorherige Einigung mit kritischen Drittstaaten könnte demgegenüber zu einem ernsthaften Handelskonflikt führen.



Drucksache 247/1/13

... 2. - Der Ausbau erneuerbarer Energien und die Förderung der Energieeffizienz müssen weiterhin die zentralen Bausteine der Strategie zur Minderung der Treibhausemissionen sein. Erneuerbare Energien haben den Vorteil, dass sie überall in der EU verfügbar sind, auf breite Akzeptanz stoßen und perspektivisch die Energieversorgung in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr relativ kostengünstig sicherstellen können. Ihre Preise bleiben insbesondere unabhängig von verknappungsbedingten Preissteigerungen auch langfristig kalkulierbar. Daher ist es erforderlich, bei den Zielvorgaben für 2030 ein ambitioniertes Ziel für erneuerbare Energien festzulegen. Ein CO



Drucksache 764/13

... Die Kommission bekräftigte ihr Ziel, mehr und bessere Arbeitsplätze im maritimen Sektor zu schaffen, in der Mitteilung zum "Blauen Wachstum"10, die von den für die integrierte Meerespolitik zuständigen europäischen Ministern in der LimassolErklärung11 gebilligt wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 764/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Übereinstimmung mit anderen Politikfeldern und Querschnittszielen der EU

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise und Folgenabschätzung

2.1. Konsultation interessierter Kreise

Allgemeine Konsultation

Gezielte Konsultation

Externe Fachleute

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben Entsprechungstabelle

Europäischer WIRTSCHAFTSRAUM

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2008/94/EG

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2009/38/EG

Artikel 3
Änderungen der Richtlinie 2002/14/EG

Artikel 4
Änderungen der Richtlinie 98/59/EG

Artikel 5
Änderungen der Richtlinie 2001/23/EG

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10


 
 
 


Drucksache 61/1/13

... 2. Der Bundesrat erinnert an seine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 zur Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur (ERA), in der er festgestellt hat, dass er sich nicht grundsätzlich der Übertragung weiterer Aufgaben an die ERA verschließt. Er begrüßt daher die Konzentration der Zulassung, insbesondere von Fahrzeugen für den grenzüberschreitenden Verkehr, bei der ERA und verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, dass damit die Verfahren europaweit vereinheitlicht und beschleunigt und insgesamt vermeidbare bürokratische und finanzielle Lasten für den Eisenbahnsektor abgebaut werden.



Drucksache 671/13

... Der Ausbau der Elektromobilität in Deutschland ist ein Ziel, das gleichermaßen von Bund und Ländern mit Nachdruck unterstützt wird. Die Entwicklung und industrielle Fertigung schadstoffarmer elektrischer Antriebe bietet nachhaltiges Potenzial, um in den Sektoren Forschung und Entwicklung sowie bei der industriellen Wertschöpfung am Standort Deutschland in den kommenden Jahren einen volkswirtschaftlich relevanten Beitrag für den Innovationsstandort Deutschland zu leisten. Zugleich trägt die Technologie in der praktischen Anwendung schon heute zur schrittweisen Etablierung neuer Verkehrs- und Mobilitätskonzepte bei. Dem trägt der Gesetzgeber mit dem vorliegenden Änderungsgesetz Rechnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 671/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten und Verwaltungsaufwand

E. Auswirkungen auf die private Wirtschaft/sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemein

I. Anlass und Zielsetzung

II. Lösung

III. Alternativen

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV.1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

IV.2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

V. Sonstige Kosten

B. Einzelne Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 470/13

... • Es bedarf weiterer Maßnahmen gegen den in vielen Mitgliedstaaten im staatlichen und im privaten Bereich hohen Schuldenstand, und die Entschuldung der betroffenen Volkswirtschaften muss fortgesetzt und umsichtig gesteuert werden. Wie die Umfragen der EZB zum Kreditgeschäft zeigen, liegt eine der Prioritäten auf der weiteren Gesundung des Bankensektors, so dass Finanzmittel in die produktiven Branchen, insbesondere zu den KMU, fließen. Neue Systeme zur Finanzierung der Realwirtschaft, die von der Kommission und der EIB unter Beteiligung der EZB entwickelt wurden, könnten hier eine wichtige Rolle spielen. Die Finanzierung von Investitionen durch die Strukturfonds der EU wird in den kommenden Jahren in Teilen der EU eine entscheidende Rolle spielen. Für die Wiederherstellung der normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft ist es ebenfalls unabdingbar, dass die traditionelle Abhängigkeit der Unternehmen von der Finanzierung durch Banken abgebaut wird und andere Finanzierungsquellen gefördert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 470/13




1. Einleitung

2. Allgemeine Bewertung

3. Wichtigste Aktionsschwerpunkte

Kasten 2: Beispiele für jüngste Maßnahmen zur Verlagerung der Steuerlast weg von wachstumsverzerrenden Steuergegenständen

Kasten 3: Beispiele für jüngste Bemühungen, Finanzmittel für Unternehmen leichter zugänglich zu machen

Kasten 4: Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit im Dienstleistungssektor

Kasten 5: Umsetzung der EU-Jugendgarantie

Kasten 6: Beispiele für aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und der Steuerverwaltung

4. Fazit

Anhang 1
Überblick über die Länderspezifischen Empfehlungen für 2013-2014

Anhang 2
Überblick über die Europa-2020-Ziele12 *Länder, die ihr nationales Ziel im Verhältnis zu einem anderen Indikator als dem EU-Kernzielindikator angegeben haben


 
 
 


Drucksache 677/1/13

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Schattenbankwesen - Eindämmung neuer Risikoquellen im Finanzsektor - COM(2013) 614 final



Drucksache 737/13

... - unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 22. November 2012 zur Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik3, vom 22. November 2012 zu den EU-Klauseln über die gegenseitige Verteidigung und Solidarität: politische und operationelle Dimensionen4, vom 12. September 2012 zum Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik1 und vom 14. Dezember 2011 zu den Auswirkungen der Finanzkrise auf den Verteidigungssektor in den EU-Mitgliedstaaten2,



Drucksache 758/3/13

... -Minderung im Wärmesektor vor Ort zu entwickeln. Insbesondere ist dafür das Fördervolumen für integrierte Energie- und Klimaschutzkonzepte deutlich auszuweiten und ein spezifisches Anforderungsprofil für kommunale Wärmeplanungen und deren Umsetzung aufzustellen.



Drucksache 128/13 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich, dass die Kommission nunmehr einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer in Europa vorgelegt hat. Er befürwortet die mit der Einführung einer Finanztransaktionssteuer verfolgte Absicht, den Finanzsektor und insbesondere die Krisenverursacher angemessen an den Kosten der Finanzkrise zu beteiligen. In Übereinstimmung mit der Kommission ist der Bundesrat der Auffassung, dass der Finanzsektor, der bei der Auslösung der Finanz- und Wirtschaftskrise eine wesentliche Rolle gespielt hat, in Zukunft gegenüber anderen Wirtschaftszweigen angemessen besteuert werden sollte. Darüber hinaus kann eine Finanztransaktionssteuer - neben regulatorischen Maßnahmen - dafür sorgen, gesamtwirtschaftlich unerwünschtes Verhalten der Finanzmarktteilnehmer einzudämmen, und trägt damit zur Stabilisierung der Finanzmärkte bei. Bei der Ausgestaltung dieser Steuer ist nach Ansicht des Bundesrates in erster Linie darauf zu achten, dass diese ihren Zweck, unerwünschte Formen an Finanzgeschäften zurückzudrängen und den Finanzsektor an den Kosten der Krise zu beteiligen, nicht verfehlt. Zudem dürfen etwa die Kleinanleger - etwa bei Finanzprodukten zur Altersvorsorge - und die Realwirtschaft durch ein Überwälzen der Kosten dieser Steuer nicht ungerechtfertigt belastet werden.



Drucksache 627/13

... es sollen die Wettbewerbsbedingungen auf dem Postmarkt optimiert werden, um zusätzliche Wachstums- und Beschäftigungsimpulse freizusetzen. Durch eine Stärkung des Wettbewerbs werden sich die Marktzutrittschancen vor allem für mittelständische Unternehmen verbessern. Dies wird nicht nur die Leistungsfähigkeit des deutschen Post- und Logistiksektors weiter steigern und damit einen substanziellen Wachstumsbeitrag leisten. Auch die Verbraucher und Verbraucherinnen werden von einem vielfältigen und kostengünstigen Angebot an Postdienstleistungen profitieren.



Drucksache 505/1/13

... c) Die einheitliche Bankenaufsicht stellt laut der Bundesregierung eine Voraussetzung für die direkte Bankenrekapitalisierung durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), das heißt durch den europäischen Steuerzahler, dar. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der ESM ursprünglich dazu eingerichtet wurde, Staaten der Euro-Zone bei Zahlungsschwierigkeiten finanziell zu unterstützen. Der Bundesrat fordert, dass der ESM im Ergebnis nicht dazu dienen darf, mit einer direkten Rekapitalisierung von Banken eine staatliche Haftung für Verluste des Bankensektors auf europäischer Ebene festzuschreiben.



Drucksache 212/13

... sektor und Investitionsvorhaben im Zusammenhang mit dem in diesen Sektoren erzeugten Kohlendioxid an die Kommission festgelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 212/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

4 Vereinfachung

4 Überprüfungsklausel

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Übermittlung von Daten

Artikel 4
Datenquellen

Artikel 5
Inhalt der Meldung

Artikel 6
Qualität und Öffentlichkeit der Daten

Artikel 7
Durchführungsbestimmungen

Artikel 8
Datenverarbeitung

Artikel 9
Schutz natürlicher Personen bei der Datenverarbeitung

Artikel 10
Überwachung und Berichterstattung

Artikel 11
Überprüfung

Artikel 12
Aufhebung

Artikel 13
Inkrafttreten

Anhang Investitionsvorhaben

1. ERDÖL

1.1. Raffination

1.2. Transport

1.3. Lagerung

2. GAS

2.1. Übertragung

2.2. LNG-Kopfstationen

2.3. Speicherung

3. Elektrizität

3.1. Erzeugung

3.2. Übertragung

4. BIOKRAFTSTOFFE

4.1. Erzeugung

5. KOHLENDIOXID

5.1. Transport

5.2. Speicherung


 
 
 


Drucksache 32/13

... Das gesetzliche Messwesen regelt einen Sektor, der für das Wirtschaftsleben äußerst wichtig ist. Schätzungen gehen davon aus, dass in den Industrieländern etwa 4 bis 6 Prozent des Bruttonationaleinkommens durch Messgeräte und damit verbundene Messungen abgerechnet werden (s. Göbel, Strukturreform in der PTB, PTB-Mitteilungen 2/97, S. 91). Dies bedeutet für Deutschland einen Betrag zwischen ca. 104 Milliarden Euro und ca. 157 Mrd. Euro jährlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz – MessEG)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich des Gesetzes Dieses Gesetz ist anzuwenden auf

§ 2
Allgemeine Begriffsbestimmungen

§ 3
Messgerätespezifische Begriffsbestimmungen

§ 4
Verordnungsermächtigungen

§ 5
Anwendung der Vorschriften über Messgeräte und Produkte

Abschnitt 2
Inverkehrbringen von Messgeräten und ihre Bereitstellung auf dem Markt

Unterabschnitt 1
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen

§ 6
Inverkehrbringen von Messgeräten

§ 7
Vermutungswirkung

§ 8
Konformitätserklärung

§ 9
Inverkehrbringen von sonstigen Messgeräten

§ 10
Besondere Vorschriften für Ausstellungsgeräte

Unterabschnitt 2
Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 11
Aufgaben der anerkennenden Stelle und der Akkreditierungsstelle

§ 12
Befugnisse der anerkennenden Stelle

§ 13
Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 14
Konformitätsbewertungsstellen bei Behörden

§ 15
Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle

§ 16
Vermutung der Kompetenz der Konformitätsbewertungsstelle

§ 17
Notifizierung der Konformitätsbewertungsstelle

§ 18
Vergabe von Kennnummern

§ 19
Verpflichtungen der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle

§ 20
Meldepflichten der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle

§ 21
Zweigunternehmen einer anerkannten Konformitätsbewertungsstelle und Vergabe von Unteraufträgen

§ 22
Widerruf der Anerkennung

Unterabschnitt 3
Pflichten der Wirtschaftsakteure

§ 23
Pflichten des Herstellers

§ 24
Pflichten des Bevollmächtigten

§ 25
Pflichten des Einführers

§ 26
Pflichten des Händlers

Unterabschnitt 4
Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen

§ 27
EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung

§ 28
Messgeräte, die rechtmäßig im Ausland in Verkehr gebracht wurden

§ 29
Pflichten der Wirtschaftsakteure in den Fällen der §§ 27 und 28

Unterabschnitt 5
Verordnungsermächtigung

§ 30
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten

Unterabschnitt 1
Verwenden von Messgeräten und Messwerten

§ 31
Anforderungen an das Verwenden von Messgeräten

§ 32
Anzeigepflicht

§ 33
Anforderungen an das Verwenden von Messwerten

§ 34
Vermutungswirkung

§ 35
Ausnahmen für geschlossene Grundstücksnutzungen

§ 36
Ausnahmen für bestimmte Verwendungen

Unterabschnitt 2
Eichung und Befundprüfung

§ 37
Eichung und Eichfrist

§ 38
Verspätete Eichungen

§ 39
Befundprüfung

§ 40
Zuständige Stellen für die Eichung

Unterabschnitt 3
Verordnungsermächtigung

§ 41
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

§ 42
Begriffsbestimmungen für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

§ 43
Anforderungen an Fertigpackungen

§ 44
Verordnungsermächtigung für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

Abschnitt 5
Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung

§ 45
Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

§ 46
Regelermittlungsausschuss

§ 47
Metrologische Rückführung

Abschnitt 6
Metrologische Überwachung

Unterabschnitt 1
Marktüberwachung

§ 48
Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit

§ 49
Marktüberwachungskonzept

§ 50
Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 51
Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 52
Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Marktüberwachung

§ 53
Meldeverfahren, Verordnungsermächtigung

Unterabschnitt 2
Überwachung der Verwendung von Messgeräten

§ 54
Grundsätze der Verwendungsüberwachung

§ 55
Maßnahmen der Verwendungsüberwachung

§ 56
Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Verwendungsüberwachung

Unterabschnitt 3
Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen

§ 57
Zuständigkeit und Maßnahmen im Rahmen der Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen

§ 58
Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Überwachung staatlich anerkannter Prüfstellen

Abschnitt 7
Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften

§ 59
Gebühren und Auslagen der Landesbehörden, Verordnungsermächtigung

§ 60
Bußgeldvorschriften

§ 61
Einziehung

Abschnitt 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 62
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung der Weinverordnung

Artikel 3
Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Los-Kennzeichnungs-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Tabakprodukt-Verordnung

Artikel 6
Änderung der Brennereiordnung

Artikel 7
Änderung der Sektorenverordnung

Artikel 8
Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 10
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 11
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

Artikel 12
Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung

Artikel 13
Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung

Artikel 14
Änderung der Messzugangsverordnung

Artikel 15
Änderung der Gasnetzzugangsverordnung

Artikel 16
Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme

Artikel 17
Änderung der Milcherzeugnisverordnung

Artikel 18
Änderung der Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung

Artikel 19
Änderung der Käseverordnung

Artikel 20
Änderung der Butterverordnung

Artikel 21
Änderung der Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung

Artikel 22
Änderung des Handelsklassengesetzes

Artikel 23
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Lebensmittel

Artikel 24
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Süßwaren

Artikel 25
Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Müller (Verfahrenstechnologe in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft)/zur Müllerin (Verfahrenstechnologin in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft)

Artikel 26
Änderung der Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen

Artikel 27
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Wesentliche Regelungsinhalte

1. Anpassung an und Umsetzung von europäischem Recht

2. Regelungsumfang im Gesetz und in Verordnungen

3. Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

4. Vereinheitlichung der Regelungen über das Inverkehrbringen von Messgeräten

5. Umfassende Einbindung technischer Regelwerke

6. Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

7. Eichung und Metrologische Überwachung

8. Folgeänderungen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Inverkehrbringen von Messgeräten und Ihre Bereitstellung auf dem Markt

Zu Unterabschnitt 1 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen

Zu § 6

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Unterabschnitt 2 Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertu ngsstellen

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 8

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 18

Zu § 19

Zu Unterabschnitt 1 Pflichten der Wirtschaftsakteure

Zu § 23

Zu Unterabschnitt 2 Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen

Zu § 27

Zu Absatz 2

Zu § 28

Zu § 29

Zu Unterabschnitt 3 Verordnungsermächtigung

Zu § 30

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Abschnitt 3 Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten

Zu Unterabschnitt 1 Verwenden von Messgeräten und Messwerten

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu Unterabschnitt 2 Eichung und Befundprüfung

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Unterabschnitt 3 Verordnungsermächtigung

Zu § 41

Zu Abschnitt 4 Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

Zu § 42

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 43

Zu § 44

Zu Abschnitt 5 Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung

Zu § 45

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 47

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 6 Metrologische Überwachung

Zu Unterabschnitt 1 Marktüberwachung

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 50

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Unterabschnitt 2 Überwachung der Verwendung von Messgeräten

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 55

Zu § 56

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Unterabschnitt 3 Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen

Zu § 57

Zu Abschnitt 7 Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften

Zu § 59

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 60

Zu § 61

Zu Abschnitt 8 Übergangs- und Schlussbestimmungen

Zu § 62

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2168: Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens


 
 
 


Drucksache 297/13

... Die Berechnung des Anpassungssatzes im Rahmen der Haushaltsdisziplin ist Bestandteil der Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans 2014 und soll gewährleisten, dass für das Haushaltsjahr 2014 nach den Mittelübertragungen zwischen dem EGFL und dem ELER die Teilobergrenze für die marktbezogenen Ausgaben und Direktzahlungen im Rahmen der Rubrik 2, wie sie sich aus den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Tagung vom 7./8. Februar 2013) zu dem Punkt "Mehrjähriger Finanzrahmen"5 ergibt, nicht überschritten wird. Laut den Schlussfolgerungen wird die neue Reserve für Krisen im Agrarsektor in die Rubrik 2 eingestellt und in der Weise gebildet, dass zu Beginn jedes Jahres im Wege des Mechanismus für die Haushaltsdisziplin eine Verringerung der Direktzahlungen vorgenommen wird.



Drucksache 599/13 (Beschluss)

... 5. Er ist aus diesen Gründen der Auffassung, dass die Ziele des Europäischen Jahres der Entwicklung 2015 deutlich weiter gefasst werden müssen, als von der Kommission vorgeschlagen. Ziel des Jahres muss es sein, vor dem Hintergrund der Beratungen und Verhandlungen über eine Post-2015-Entwicklungsagenda eine breite, öffentliche und, wo erforderlich, auch kritische Diskussion über die Ziele und Inhalte der Europäischen Entwicklungspolitik zu ermöglichen, die die Gesamtheit der europäischen Politiken und ihrer Auswirkungen auf die globale Entwicklung in den Blick nimmt. Es sollte auch auf den notwendigen Paradigmenwechsel in der europäischen Entwicklungspolitik hingewiesen werden, in dem Entwicklungspolitik - über die reinen Hilfeleistungen hinaus - auch die globalen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Rahmenbedingungen aktiv mitgestaltet. Ein besonderes Augenmerk ist dabei der Frage zu widmen, welche Haltung die EU und ihre Mitgliedstaaten im Post-2015-Prozess einnehmen und vor welche Herausforderungen eine neue, umfassende globale nachhaltige Entwicklungsagenda wichtige europäische Sektorpolitiken wie etwa die Landwirtschaftspolitik und die Handelspolitik stellt. Das Europäische Jahr der Entwicklung sollte sich nicht auf eine "Präsentation der Ergebnisse" der Entwicklungszusammenarbeit der EU und eine Steigerung deren "Akzeptanz" beschränken (Ziffern 12 und 13 der Erwägungsgründe), sondern einer breiten und umfassenden öffentlichen Debatte dienen. Diese sollte im Kern bürgernah und dezentral geführt werden. Entsprechend regt der Bundesrat auch eine breite Konsultation mit der auf europäischer Ebene organisierten entwicklungspolitischen Zivilgesellschaft über das "Forum für entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit (DEAR)" hinaus an.



Drucksache 136/13

... Der Niedriglohnsektor in Deutschland und damit die Zahl der abhängig Beschäftigten, die für einen Niedriglohn arbeiten, ist konstant hoch. Nach aktuellen Auswertungen des Statistischen Bundesamtes erhielten im Jahr 2010 20,6 Prozent der Beschäftigten trotz Vollzeitarbeit einen sogenannten Niedriglohn. Ein sich verstetigender Niedriglohnsektor verstärkt sowohl die wachsende Kluft zwischen Arm und Reich als auch den schleichenden Ausgrenzungsprozess von einzelnen Beschäftigungsgruppen. Zudem führen Niedriglöhne häufig für die davon betroffenen Menschen dazu, dass eine Existenzsicherung nicht erreicht werden kann und aufstockende Sozialleistungen in vielen Fällen trotz Vollzeitbeschäftigung in Anspruch genommen werden müssen. Dadurch werden die Beschäftigten nicht nur in ihrer Lebensführung massiv eingeschränkt, sondern auch die öffentlichen Kassen belastet. Darüber hinaus führen Niedriglöhne in vielen Fällen dazu, dass die Betroffenen von den erworbenen Rentenansprüchen nicht leben können und im Alter auf zusätzliche Hilfen angewiesen sind. Auch damit gehen erhebliche Auswirkungen für staatliche Leistungen und Sozialversicherungssysteme einher.



Drucksache 217/3/13

... - Zur Vermeidung gesundheitlicher Nachteile und zur Minimierung von Reibungsverlusten an den Sektorengrenzen soll zwingend die Implementierung und Durchführung eines Einweisungs-, Entlass- und Überleitungsmanagements vorgesehen werden. - Ebenfalls zwingend sollen Hausarztverträge künftig Regelungen zur Beratung und Koordinierung bei Mehrfachmedikationen enthalten, um vermeidbare Wechselwirkung und dadurch Gesundheitsnachteile für die Patienten sowie unnötige Zusatzkosten zu minimieren.



Drucksache 758/13

... Darüber hinaus verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten, bis zum 30. April 2014 ihre langfristigen Strategien für die Gebäuderenovierung zu erstellen und zu veröffentlichen, was angesichts der Tatsache, dass fast 40 % des Endenergieverbrauchs auf Wohnhäuser, öffentliche und private Büroräume, Geschäfte und sonstige Gebäude entfallen, von wesentlicher Bedeutung ist. Der öffentliche Sektor sollte dabei mit gutem Beispiel vorangehen, weshalb 3 % der Gebäude, die den Zentralregierungen gehören und von ihnen genutzt werden, jedes Jahr entsprechend dem Ziel, das der jeweilige Mitgliedstaat gemäß der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden11 festgelegt hat, renoviert werden sollten. Die Vorreiterrolle des öffentlichen Sektors wird auch in den Bestimmungen der EED über das öffentliche Auftragswesen hervorgehoben, nach denen die Zentralregierungen verpflichtet sind, unter bestimmten Bedingungen die energieeffizientesten Produkte, Dienstleistungen und Gebäude zu erwerben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 758/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. die Energieeffizienzrichtlinie

3. ARBEITSUNTERLAGEN der Kommissionsdienststellen mit Detaillierten Leitlinien zu den Bestimmungen der EED

3.1. Leitlinien zu Artikel 5 Vorbildcharakter der Gebäude der Zentralregierung

3.2. Leitlinien zu Artikel 6 Beschaffung durch öffentliche Einrichtungen

3.3. Leitlinien zu Artikel 7 Energieeffizienzverpflichtungen und Alternativen

3.4. Leitlinien zu Artikel 8 Energieaudits und Energiemanagementsysteme

3.5. Leitlinien zu den Artikeln 9 bis 11 Verbrauchserfassung und Abrechnung

3.6. Leitlinien zu Artikel 14 Förderung von Effizienz bei der Wärme- und Kälteversorgung

3.7. Leitlinien zu Artikel 15 Energieumwandlung, -übertragung bzw. -fernleitung und -verteilung

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 589/13

... Biobasierte Industriezweige sind Industriezweige, die für die Produktion von biobasierten Produkten und von Biokraft- und -brennstoffen erneuerbare biologische Ressourcen einsetzen. Die Produktion findet in der Regel in Bioraffinerien statt und beruht meist auf biobasierten Prozessen. Durch diese Netze entstehen neue Wertschöpfungsketten, die zuvor nicht miteinander verbundene Primärerzeuger (und z.B. Unternehmen im Bereich der Bewirtschaftung organischer Abfälle) und Industriezweige zusammenbringen und damit neue Chancen für ein breites Spektrum etablierter Akteure eröffnen. Immer mehr verarbeitende Industriezweige, z.B. die chemische Industrie, die Sektoren

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 589/13




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Gründe und Ziele für eine gemeinsame Technologieinitiative auf dem Gebiet der biobasierten Industriezweige

Aufbau auf bisherigen Erfahrungen

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben Überprüfung

Vorschlag

Artikel 1
Gründung

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Finanzbeitrag der Union

Artikel 4
Beiträge von anderen Mitgliedern als der Union

Artikel 5
Finanzregelung

Artikel 6
Personal

Artikel 7
Abgeordnete nationale Sachverständige und Praktikanten

Artikel 8
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 9
Haftung des Gemeinsamen Unternehmens BBI

Artikel 10
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 11
Bewertung

Artikel 12
Entlastung

Artikel 13
Expost-Prüfungen

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder

Artikel 15
Vertraulichkeit

Artikel 16
Transparenz

Artikel 17
Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 18
Unterstützung durch den Sitzstaat

Artikel 19
Erste Maßnahmen

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Satzung des gemeinsamen Unternehmens BBI

1 - Aufgaben

2 - Mitglieder

3 - Änderung der Mitgliedschaft

4 - Organisation des Gemeinsamen Unternehmens BBI

5 - Zusammensetzung des Verwaltungsrats

6 - Arbeitsweise des Verwaltungsrats

7 - Aufgaben des Verwaltungsrats

8 - Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit

9 - Aufgaben des Exekutivdirektors

10 - Wissenschaftlicher Beirat

11 - Gruppe der nationalen Vertreter

12 - Finanzierungsquellen

13 - Finanzielle Verpflichtungen

14 - Geschäftsjahr

15 - Operative Planung und Finanzplanung

16 - Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung

17 - Internes Audit

18 - Haftung der Mitglieder und Versicherung

19 - Interessenkonflikte

20 - Abwicklung


 
 
 


Drucksache 266/13 (Beschluss)

... "Berufssport" im Sinne der Norm treiben aber auch Personen, die nicht direkt für ihre sportliche Betätigung bezahlt werden, sondern für deren Auskommen in anderer Weise derart gesorgt ist, dass sie sich zeitlich in großem Umfang der Vorbereitung auf und der Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen widmen können. Das betrifft beispielsweise so genannte Sportsoldaten der Bundeswehr, aber auch Angehörige anderer Behörden, die vom normalen Dienstbetrieb in erheblichem Umfang ausgenommen sind, um ihnen Freiraum für den Sport zu geben. Es kann sich auch um Angestellte im privaten Sektor handeln, wenn die Anstellung vor dem Hintergrund der sportlichen Betätigung, beispielsweise beim Sponsor eines Vereins, erfolgt, der angestellte Sportler ein Entgelt erhält, welches das sonst in dem Betrieb für nach Art und Umfang vergleichbare Tätigkeiten bezahlte Entgelt deutlich übersteigt, und die Anstellung erheblichen Freiraum für die sportliche Betätigung lässt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu § 6a

Zu § 6a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 677/13

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Schattenbankwesen - Eindämmung neuer Risikoquellen im Finanzsektor COM(2013) 614 final

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 677/13




1. die Debatte über das Schattenbankwesen

1.1. Bedeutung des Schattenbankwesens im Rahmen der Finanzreform in der EU

Was ist unter Schattenbankwesen zu verstehen?

Weshalb verdient dieses System besondere Aufmerksamkeit?

1.2. Reaktionen auf das Grünbuch der Kommission

2. Stellen die durchgeführten Reformen eine Adäquate Antwort auf die Risiken des Schattenbankwesens DAR?

2.1. Auf Finanzunternehmen abzielende Maßnahmen

Verschärfung der Anforderungen an Banken bei ihren Geschäften mit dem Schattenbanksystem

Verschärfung der Anforderungen an Versicherungsunternehmen bei ihren Geschäften mit Schattenbanken

Ein harmonisierter Rahmen für die Verwalter alternativer Investmentfonds

2.2. Maßnahmen zur Stärkung der Marktintegrität

Ein Rahmen für Risikotransferinstrumente

Stärkung von Verbriefungsvereinbarungen

Ein verbesserter Rahmen für Ratingagenturen

3. weitere Maßnahmen zur Schaffung eines Rahmens für die Risiken IM Zusammenhang mit dem Schattenbankwesen

3.1. Mehr Transparenz

Ergänzende Initiativen bezüglich der Erfassung und des Austauschs von Daten

Einrichtung zentraler Datenregister für Derivate im Rahmen der EMIR und der Überarbeitung der MiFID

Umsetzung der Kennung für juristische Personen Legal Entity Identifier, LEI

Die Notwendigkeit einer stärkeren Transparenz bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften

3.2. Ein verbesserter Rahmen für bestimmte Investmentfonds

Spezifische Legislativmaßnahmen zur Schaffung eines besseren Rahmens für Geldmarktfonds

Stärkung des OGAW-Rahmens

3.3. Verringerung der Risiken im Zusammenhang mit

3.4. Stärkung des Rahmens für die Bankenaufsicht im Hinblick auf die Begrenzung von Ansteckungs- und Arbitragerisiken

Verschärfung der Aufsichtsvorschriften für Banken bei deren Geschäften mit nicht regulierten Finanzunternehmen zur Verringerung der Ansteckungsrisiken

Prüfung einer möglichen Ausweitung des Anwendungsbereichs der Aufsichtsvorschriften zur Verringerung der Arbitragerisiken

3.5. Stärkere Beaufsichtigung des Schattenbanksektors

3.6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 683/13

... Im Interesse der Sicherheit und zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen sind Fortschritte auf dem Weg zu einheitlichen technischen Standards erforderlich. Dadurch würde mehr Rechtssicherheit geschaffen und sichergestellt, dass die Anpassungen an den technischen Fortschritt innerhalb angemessener Fristen eingeführt werden können, um zu gewährleisten, dass hohe Sicherheitsstandards auf allen EU-Binnenwasserstraßen aufrechterhalten werden und die Innovation in diesem Sektor nicht beeinträchtigt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 683/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Klassifizierung der Wasserstraßen

Artikel 2
Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 3
Verpflichtung zur Mitführung eines Zeugnisses

Artikel 4
Zusätzliche Unionszeugnisse für Binnenschiffe

Artikel 5
Zusätzliche oder eingeschränkte technische Vorschriften für bestimmte Zonen

Artikel 6
Abweichungen

Artikel 7
Erteilung von Unionszeugnissen für Binnenschiffe

Artikel 8
Zuständige Behörden

Artikel 9
Durchführung technischer Untersuchungen

Artikel 10
Gültigkeitsdauer der Unionszeugnisse für Binnenschiffe

Artikel 11
Ersetzung von Unionszeugnissen für Binnenschiffe

Artikel 12
Erneuerung von Unionszeugnissen für Binnenschiffe

Artikel 13
Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Unionszeugnisse für Binnenschiffe

Artikel 14
Erteilung neuer Unionszeugnisse für Binnenschiffe

Artikel 15
Ablehnung der Ausstellung oder Erneuerung und Entziehung von Unionszeugnissen für Binnenschiffe

Artikel 16
Zusätzliche Untersuchungen

Artikel 17
Einheitliche europäische Schiffsnummer

Artikel 18
Gleichwertigkeit und Abweichungen

Artikel 19
Anerkennung von Schiffszeugnissen aus Drittländern

Artikel 20
Fortgeltung der Richtlinie 2009/100/EG

Artikel 21
Übergangsbestimmungen für die Verwendung von Dokumenten

Artikel 22
Anpassung der Anhänge

Artikel 23
Befristete Vorschriften

Artikel 24
Befugnisübertragung

Artikel 25
Ausschussverfahren

Artikel 26
Sanktionen

Artikel 27
Umsetzung

Artikel 28
Aufhebung

Artikel 29
Inkrafttreten

Artikel 30
Adressaten

VERZEICHNIS der Anhänge


 
 
 


Drucksache 348/13 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat unterstützt zudem die grundlegende Ausrichtung des EU-Strategieplans für Energietechnologie (SET-Plan) mit dem Ziel, Forschungsschwerpunkte zu bilden, nationale Forschungskapazitäten zu bündeln und sich für eine bessere transeuropäische Vernetzung einzusetzen. Vor dem Hintergrund der Ziele des Energiefahrplans 2050 (COM(2011) 885 final) bedauert er jedoch eine falsche Priorisierung der Forschungs- und Innovationsvorhaben. So macht die unter 2.3. dargestellte Übersicht der Forschungsausgaben nach Energieerzeugungssektoren ein deutliches Ungleichgewicht zwischen nachhaltigen Forschungsausgaben und solchen im nuklearfossilen Komplex deutlich. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Feststellung zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2014 - 2018) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" COM(2011) 812 final und stellt erneut fest, dass die für Forschung und Ausbildung im Bereich der Kernenergie vorgesehenen Mittel überhöht sind und dass das Budget zur Förderung der erneuerbaren Energien und Steigerung der Energieeffizienz außerhalb von Euratom deutlich erhöht werden sollte (Ziffer 46, BR-Drucksache 805/11(B)). Insbesondere sollten aus Sicht des Bundesrates vermehrte Anstrengungen im Bereich "Netze und Speichertechnologie" unternommen werden, da sie entscheidend für ein sinnvolles Lastmanagement im Zusammenhang mit fluktuierend eingespeisten erneuerbaren Energien sind.



Drucksache 25/13 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat unterstreicht, dass die Umsetzung der G20-Reformagenda zur Neuordnung des Finanzmarktgeschehens höchste Priorität haben muss. Er teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass Handlung und Haftung wieder zusammengeführt sowie die Transparenz von Finanzmärkten wie -produkten - insbesondere mit Blick auf den wachsenden Schattenbanksektor - erhöht werden müssen. Bisherige Maßnahmen etwa zur Steigerung der Eigenkapitalausstattung von Banken oder zur Beteiligung des Finanzsektors an den Kosten von Finanzmarktkrisen sind Schritte in die richtige Richtung, reichen jedoch nicht aus.



Drucksache 418/13

... Im Jahr 2010 ersuchte die Europäische Kommission das European Banking Industry Committee (EBIC), das den Bankensektor auf EU-Ebene vertritt, im Wege der Selbstregulierung einen Rahmen zu entwickeln, der transparentere Gebühren für Zahlungskonten gewährleistet. Das EBIC präsentierte der Europäischen Kommission im Mai 2011 seinen Vorschlag, der sich jedoch nicht als ausreichend erwies. So gelang es insbesondere nicht, sich in Selbstregulierung innerhalb einer annehmbaren Frist auf eine stimmige Terminologie zu einigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 418/13




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip

3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

5.1. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

5.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Vergleichbarkeit der für Zahlungskonten in Rechnung gestellten Gebühren

Artikel 3
Liste der repräsentativsten gebührenpflichtigen Zahlungsdienste auf nationaler Ebene und standardisierte Terminologie

Artikel 4
Gebühreninformation und Glossar

Artikel 5
Gebührenaufstellung

Artikel 6
Vertrags- und Geschäftsinformationen

Artikel 7
Vergleichswebsites

Artikel 8
Kontopakete

Kapitel III
Kontowechsel

Artikel 9
Bereitstellung eines Kontowechsel-Service

Artikel 10
Kontowechsel-Service

Artikel 11
Gebühren für den Kontowechsel-Service

Artikel 12
Finanzielle Verluste für Verbraucher

Artikel 13
Informationen zum Kontowechsel-Service

Kapitel IV
Zugang zu Zahlungskonten

Artikel 14
Nichtdiskriminierung

Artikel 15
Recht auf Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen

Artikel 16
Merkmale eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen

Artikel 17
Gebühren

Artikel 18
Rahmenverträge und Kündigung

Artikel 19
Allgemeine Informationen über Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen

Kapitel V
Zuständige Behörden und Alternative Streitbeilegung

Artikel 20
Zuständige Behörden

Artikel 21
Alternative Streitbeilegung

Kapitel VI
Sanktionen

Artikel 22
Verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 23
Delegierte Rechtsakte

Artikel 24
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 25
Durchführungsrechtsakte

Artikel 26
Bewertung

Artikel 27
Überprüfungsklausel

Artikel 28
Umsetzung

Artikel 29
Inkrafttreten

Artikel 30
Adressaten


 
 
 


Drucksache 92/13 (Beschluss)

... 9. Ergänzend weist der Bundesrat darauf hin, dass in der vorgeschlagenen Richtlinie keine Ausnahmeregelungen für besonders sicherheitsrelevante Verwaltungsbereiche, wie Militär, Polizei, Strafvollzug oder Nachrichtendienste, vorgesehen sind. Auch in diesen Fällen erscheint der Binnenmarktbezug fraglich. Zudem erscheint es als naheliegend, dass im Bereich der NIS in bestimmten Sektoren auch aus sachlichen Gründen ein Sonderregelungsbedarf besteht.



Drucksache 516/13

... Ferner gibt es ein eher generelles Missverhältnis zwischen dem Ansatz, der für alle anderen Luftfahrtsektoren (Lufttüchtigkeit, Besatzungslizenzen, Flugbetrieb usw.) im EASA-Rahmen gewählt wurde und dem Konzept für das Flugverkehrsmanagement (ATM/ANS). Das Konzept besteht ganz allgemein darin, dass im Sinne der Ziele von Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr.

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Drucksache 516/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Geltungsbereich Artikel 1 der Verordnung EG Nr. 216/2008

3.2. Ziele Artikel 2

3.3. Erklärungen ab Artikel 3 durch die gesamte Verordnung hinweg

3.4. Begriffsbestimmungen Artikel 3

3.5. ATM/ANS Artikel 8b

3.6. Grundlegende Anforderungen Anhang Vb

3.7. Verschiedenes

4. Fakultative Angaben

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 13
Qualifizierte Stellen

Artikel 37a
Exekutivrat

Artikel 39a
Ernennung des Exekutivdirektors

Artikel 39b
Ernennung der Stellvertretenden Exekutivdirektoren

Artikel 65b
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 65c
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 66a
Sitzabkommen und Arbeitsvoraussetzungen

Artikel 66b
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 758/1/13

... -Minderung im Wärmesektor vor Ort zu entwickeln.



Drucksache 74/13 (Beschluss)

... 9. Ländliche und strukturschwache Regionen werden auf Grund sinkender Einwohnerzahlen in naher Zukunft vor besondere Herausforderungen gestellt sein, ausreichend Fachkräfte zu gewinnen. Sie benötigen Flexibilität bei der Gestaltung der Versorgungsstrukturen. Hier werden Krankenhäuser deshalb zwangsläufig eine wachsende Bedeutung auch für die Sicherstellung von ambulanter medizinischer Versorgung übernehmen müssen. Hierfür gilt es, die notwendigen planungs- und vergütungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Überkommene Sektorengrenzen, ungeeignete Planungsgrundlagen und historisch gewachsene zersplitterte Zuständigkeiten sind zu hinterfragen.

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Drucksache 74/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz - KFRG)


 
 
 


Drucksache 242/1/13

... 5. Der Bundesrat hält es ebenso wie die Kommission für unverzichtbar, dass alle großen Wirtschaftsmächte und -sektoren auf angemessene, transparente und nachvollziehbare Weise zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen beitragen. Bereits mehrfach hat der Bundesrat vergleichbare Anstrengungen aller auf den Weltmärkten konkurrierender Länder angemahnt, um Wettbewerbsverzerrungen und dadurch bedingte Produktionsverlagerungen in Nicht-EU-Länder mit weniger ambitionierten Klimaschutzzielen zu vermeiden. Standortverlagerungen energieintensiver Industrien führen nur zum Abbau von Arbeitsplätzen in der EU, ohne zum Klimaschutz beizutragen.



Drucksache 368/13

... 5. "der Sektor Umweltgüter und -dienstleistungen" alle Produktionsaktivitäten einer Volkswirtschaft, die der Erstellung von Umweltprodukten dienen. Umweltprodukte sind Produkte, die zu Zwecken des Umweltschutzes oder des Ressourcenmanagements hergestellt wurden. Ressourcenmanagement umfasst die Erhaltung, Pflege und Verbesserung des Bestandes an natürlichen Ressourcen und somit Maßnahmen gegen die Übernutzung dieser Ressourcen;

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Drucksache 368/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf das Budget

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Anhang

Anhang IV
Modul für Umweltschutzausgabenrechnungen

Abschnitt 1
Zielsetzungen

Abschnitt 3
Auflistung der Merkmale

Abschnitt 4
Erstes Bezugsjahr, Periodizität und Übermittlungsfristen

Abschnitt 5
Berichtstabellen

Abschnitt 6
Höchstdauer der Übergangszeiträume

Anhang V
Modul für Umweltgüter und -Dienstleistungen

Abschnitt 1
Zielsetzungen

Abschnitt 2
Erfassungsbereich

Abschnitt 3
Auflistung der Merkmale

Abschnitt 4
Erstes Bezugsjahr, Periodizität und Übermittlungsfristen

Abschnitt 5
Berichtstabellen

Abschnitt 6
Höchstdauer der Übergangszeiträume

Anhang VI
Modul für Physische Energieflussrechnungen

Abschnitt 1
Zielsetzungen

Abschnitt 2
Erfassungsbereich

Abschnitt 3
Auflistung der Merkmale

Abschnitt 4
Erstes Bezugsjahr, Periodizität und Übermittlungsfristen

Abschnitt 5
Berichtstabellen

Abschnitt 6
Höchstdauer der Übergangszeiträume


 
 
 


Drucksache 539/13

... Viele Organisationen sind an ihre IKT-Systeme "gekettet", weil nur deren Anbieter im Einzelnen genau wissen, wie das System funktioniert, so dass bei der Anschaffung neuer Komponenten oder Lizenzen auch nur dieser Anbieter überhaupt in Frage kommt. Dieser Mangel an Wettbewerb führt zu höheren Preisen, und allein im öffentlichen Sektor gehen so unnötiger Weise jedes Jahr etwa 1,1 Milliarden EUR verloren1.

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Drucksache 539/13




1. Einleitung

2. Das Problem der Anbieterbindung bei IKT-Systemen

3. Standardisierte und Proprietäre IKT-Systeme

3.1. Interaktion mit den Bürgern - Effizienzgewinne und Wahlfreiheit

3.2. Interaktion mit anderen Behörden

3.3. Verstärkte Innovation

3.4. Geringere Kosten für IKT-Anbieter

4. Leitfaden für die Beschaffung standardisierter IKT-Lösungen

5. Ähnliche Initiativen

6. Und wenn keine Normen oder Standards vorliegen?

7. Aufträge für Standardisierte IKT-Lösungen: Das weitere Vorgehen


 
 
 


Drucksache 275/13 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat bedauert, dass nach dem Verhandlungsergebnis der Eurogruppe vom 15./16. März 2013 auf Vorschlag der zyprischen Regierung zunächst auch Spareinlagen unter dem durch die Richtlinie 2009/14/EG gesicherten Schwellenwert von 100.000 Euro zur Rekapitalisierung des zyprischen Bankensektors herangezogen werden sollten. Dies hat das Vertrauen in die EU-weite Sicherheit von Spareinlagen in dieser Höhe erschüttert. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sichere Einlagen der Schlüssel zu einem stabilen Finanzsystem sind. Aus Sicht des Bundesrates hätte ein solcher Vertrauensverlust von vornherein durch eine umfangreichere Beteiligung größerer Spareinlagen vermieden werden können und müssen.



Drucksache 175/13

... Dieser Ansatz wird mit der vorliegenden Änderung der AVV Rahmen- Überwachung aufgegriffen, wobei den Besonderheiten des Futtermittelsektors Rechnung zu tragen war.



Drucksache 128/1/13

... 2. Der Bundesrat befürwortet die mit der Einführung einer Finanztransaktionssteuer verfolgte Absicht, den Finanzsektor und insbesondere die Krisenverursacher angemessen an den Kosten der Finanzkrise zu beteiligen.



Drucksache 185/13 (Beschluss)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Raumfahrtindustriepolitik der EU - Entfaltung des Wachstumspotenzials im Raumfahrtsektor - COM(2013) 108 final



Drucksache 561/2/13

... 1. Es besteht Einverständnis, dass der Sektor des Seeverkehrs, der auch in Zukunft noch erheblich wachsen wird, seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten muss, zumal der internationale Seeverkehr in der EU als einziger Verkehrsträger noch nicht in die EU-Verpflichtung zur Verringerung der Treibhausgasemissionen einbezogen worden ist.



Drucksache 315/13

... /EWG und des Arbeitsschutzgesetzes. Sektorale Ausnahmen für den Bergbau und Seeschifffahrt sind für diese Verordnung nicht erforderlich, da es an branchenspezifischen Regelungen im Bergbau und der Seeschifffahrt fehlt. Dagegen enthält die Verordnung in Übereinstimmung mit den neueren Arbeitsschutzverordnungen eine Ermächtigungsgrundlage für den Bundesminister der Verteidigung zu spezifischen Regelungen. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Tätigkeit in der Bundeswehr mit spezifischer psychischer Belastung verbunden sein kann, so dass eine spezielle Regulierung ermöglicht wird. In Anlehnung an Artikel 2 Absatz 2 der Rahmenrichtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Grundpflichten und Gefährdungsbeurteilung

§ 3
Grundpflichten

§ 4
Gefährdungsbeurteilung

§ 5
Unterweisung

Abschnitt 3
Betriebliche Gestaltungsmaßnahmen

§ 6
Grundlegende Anforderungen an Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit

§ 7
Arbeitsrhythmus und Organisation der Arbeitszeit

§ 8
Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 9
Ausschuss für psychische Belastung bei der Arbeit

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Inkrafttreten

Anhang

3 Risikofaktoren

3 Gestaltungsgrundsätze

1. Arbeitsaufgabe:

2. Arbeitsorganisation:

3. Arbeitszeitgestaltung:

4. Arbeitsumgebungsbedingungen:

5. Soziale Bedingungen:

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Begründung

a Allgemein

b Die Struktur der Verordnung

c Literatur


 
 
 


Drucksache 30/1/13

... Kleine öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU), die zum Staatssektor gehören (sog. Extrahaushalte), sollen von den vierteljährlichen Erhebungen der Einnahmen und Ausgaben bzw. Aufwendungen und Erträge ausgenommen werden, da das Gesamtergebnis in diesem Bereich in großem Maße von statistischen Ausreißern beeinflusst wird. Um eine spürbare Entlastung der kleinen FEU zu erreichen, ist eine deutliche Erhöhung der bisher vorgesehenen Abschneidegrenze in Höhe von 250 000 Euro auf 1 000 000 Euro notwendig. Unterjährig genügen für die kleinen FEU sog. Zuschätzungen auf der Grundlage der Jahreserhebungen. Durch die Anhebung der Abschneidegrenze werden unterjährig vor allem FEU im Kommunalbereich von Berichtspflichten ausgenommen.



Drucksache 760/13

... /km für die durchschnittliche neue Fahrzeugflotte im Jahr 2020 notwendig ist, um das Emissionsminderungsziel im Verkehrssektor sowie die Klimaschutzziele der EU insgesamt zu erreichen.



Drucksache 247/13 (Beschluss)

... - Der Ausbau erneuerbarer Energien und die Förderung der Energieeffizienz müssen weiterhin die zentralen Bausteine der Strategie zur Minderung der Treibhausemissionen sein. Erneuerbare Energien haben den Vorteil, dass sie überall in der EU verfügbar sind, auf breite Akzeptanz stoßen und perspektivisch die Energieversorgung in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr relativ kostengünstig sicherstellen können. Ihre Preise bleiben insbesondere unabhängig von verknappungsbedingten Preissteigerungen auch langfristig kalkulierbar. Daher ist es erforderlich, bei den Zielvorgaben für 2030 ein ambitioniertes Ziel für erneuerbare Energien festzulegen. Ein CO



Drucksache 88/13 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zur Förderung der Meldung von Verstößen an die zuständigen Behörden ("Whistle Blowing", Artikel 21) eine Thematik berühren, die nicht nur für die Geldwäscheprävention, sondern horizontal in vielen Bereichen von Bedeutung ist. Eine sektorale Harmonisierung auf europäischer Ebene birgt die Gefahr inkohärenter Lösungsansätze und ist daher abzulehnen. Weiterhin wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die in Artikel 21 Absatz 3 für alle Verpflichteten vorgeschriebene Einrichtung eines internen Meldeverfahrens über einen speziellen Kanal allein aufgrund der Größe der betroffenen KMU nicht möglich sein wird.



Drucksache 295/13 (Beschluss)

... - Gerade in ländlichen und strukturschwachen Regionen benötigen die Krankenhäuser mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung der regionalen Versorgungsstrukturen. Starre Sektorengrenzen, nicht verzahnte Planungszuständigkeiten und das Beharren auf historisch überholten Zuständigkeiten dienen nicht der medizinischen Versorgung der dortigen Bevölkerung. Anreize zur Aufhebung der Sektorengrenzen sind notwendig. Krankenhäuser sollen sich bei fehlender ambulanter Versorgung verantwortungsvoll und finanziell abgesichert an der Sicherstellung beteiligen können. Die dafür notwendigen planungs- und vergütungsrechtlichen Voraussetzungen sind zu schaffen. - Insbesondere in Flächenländern mit strukturschwachen Gebieten spielt das Instrument des Sicherstellungszuschlags zunehmend eine Rolle. Es muss gewährleistet sein, dass Sicherstellungszuschläge nicht auf den Landesbasisfallwert angerechnet werden. Des Weiteren sollen sie den Krankenhäusern zugutekommen, die Sicherstellungszuschläge wegen existentieller Gefährdung wirklich benötigen.

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Drucksache 295/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung des Vergütungsrechts für Krankenhäuser


 
 
 


Drucksache 389/13 (Beschluss)

... Der Bundesrat weist darauf hin, dass die bereits heute unzureichende Finanzierung der Bahninfrastruktur nicht dadurch verbessert werden kann, dass die Infrastrukturentgelte einer nicht zielführenden Anreizregulierung unterworfen werden. Eine Anreizregulierung darf weder zu Lasten der Qualität der Infrastruktur noch zu Lasten der Mitarbeiter der Bahnunternehmen erfolgen. Die Regulierung muss auf die Erreichung der Gemeinwohlziele ausgerichtet werden und darf nicht durch überbordende bürokratische Prozesse den Bahnsektor und insbesondere mittelständische Eisenbahnunternehmen lähmen.



Drucksache 3/13 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf europäischer Ebene auf eine Änderung der Regelungen in der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte zur Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse hinzuwirken, um den Milcherzeugern eine Stärkung ihrer Marktposition zu ermöglichen. Insbesondere sollte dabei ein Wegfall der starren Obergrenzen für die Größe einer Erzeugerorganisation zugunsten von Regelungen über den möglichen Bündelungsgrad für Milch unter Berücksichtigung der jeweils vorhandenen Marktstrukturen angestrebt und auch denjenigen Erzeugern, die Mitglied einer Genossenschaft sind, die Mitgliedschaft in Milcherzeugerorganisationen ermöglicht werden (Doppelmitgliedschaft).



Drucksache 232/13 (Beschluss)

... 6. Nach Auffassung des Bundesrates müssen die Maßnahmen im Rahmen der Innovationsunion mit dem Ziel der EU verknüpft werden, den industriellen Sektor und die wirtschaftsnahen Dienstleistungen zu stärken. Insbesondere wäre es sinnvoll, die in der Mitteilung der Kommission "Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung - Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik" zum Ausdruck gebrachte Strategie der EU zu konkretisieren, dass in der EU produziertes Wissen rascher in neue Produkte und Dienstleistungen umgesetzt werden soll. Dabei sind nach Auffassung des Bundesrates die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen besonders zu berücksichtigen.



Drucksache 717/13

... Innerhalb der Union variiert die Zahl der reglementierten Berufe 14 und reicht je nach Mitgliedstaat von weniger als 50 bis mehr als 40015. Die durchschnittliche Zahl pro Mitgliedstaat wird derzeit auf 157 geschätzt. Bei den meisten reglementierten Berufen handelt es sich um Berufe im Gesundheitssektor (mehr als 40 % aller reglementierten Berufe in der EU) und in den Bereichen Bildungswesen, Unternehmensdienstleistungen, Baugewerbe, Handel und Verkehr. Die großen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten stellen ein Hindernis für Fachkräfte dar, die im Ausland arbeiten oder ihre Dienste grenzübergreifend erbringen wollen.



Drucksache 74/1/13

... 9. Ländliche und strukturschwache Regionen werden auf Grund sinkender Einwohnerzahlen in naher Zukunft vor besondere Herausforderungen gestellt sein, ausreichend Fachkräfte zu gewinnen. Sie benötigen Flexibilität bei der Gestaltung der Versorgungsstrukturen. Hier werden Krankenhäuser deshalb zwangsläufig eine wachsende Bedeutung auch für die Sicherstellung von ambulanter medizinischer Versorgung übernehmen müssen. Hierfür gilt es die notwendigen planungs- und vergütungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Überkommene Sektorengrenzen, ungeeignete Planungsgrundlagen und historisch gewachsene zersplitterte Zuständigkeiten sind zu hinterfragen.



Drucksache 440/13

... Mikro- und nanoelektronische Komponenten und Systeme1 sind nicht nur für digitale Produkte und Dienste unverzichtbar, sie bilden auch eine wichtige Grundlage für die Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in allen großen Wirtschaftszweigen. Dank ihrer elektronischen Bauteile sind heutige Kraftfahrzeuge, Flugzeuge und Züge sicherer, energieeffizienter und bequemer. Das Gleiche gilt für große Sektoren wie Medizin- und Gesundheitstechnik, Haushaltsgeräte, Energienetze und Sicherheitssysteme. Deshalb ist die Mikro- und Nanoelektronik eine grundlegende Schlüsseltechnologie ("KET")2, auf die es im Hinblick auf Wachstum und Beschäftigung in der Europäischen Union ganz maßgeblich ankommt.

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Drucksache 440/13




1. Einleitung

2. Warum ist die Mikro- und Nanoelektronik für Europa SO wichtig?

2.1. Ein wichtiger Industriezweig mit großem Wachstumspotenzial und gewaltiger wirtschaftlicher Wirkung

2.2. Eine Schlüsseltechnologie für die Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen

3. Industrieller Wandel in der Mikro- und Nanoelektronik

3.1. Technischer Fortschritt eröffnet neue Chancen

3.2. Hochschnellende FEI-Kosten und ein wettbewerbsfähigeres FEI-Umfeld

3.3. Neue Geschäfts- und Produktionsmodelle

3.4. Ausrüstungshersteller besitzen Schlüsselelemente der Wertschöpfungskette

4. Europas stärken und Schwächen

4.1. Industrie im Umfeld von Exzellenzzentren und erweiterte europaweite Lieferketten

4.2. In entscheidenden vertikalen Märkten führend, in anderen großen

4.3. Unangefochtene europäische Führung in der Material- und Ausrüstungstechnik

4.4. Investitionen der EU-Unternehmen bleiben relativ bescheiden

5. Bisherige Europäische Bemühungen

5.1. Regionale und nationale Bemühungen zur Stärkung der Exzellenzcluster

5.2. Steigerung und bessere Koordinierung der FEI-Investitionen auf EU-Ebene

5.3. Technologische Durchbrüche und gleichzeitig Lücken in der Innovationskette

6. Der weitere Weg - eine Europäische industriepolitische Strategie

6.1. Ziel: Steigerung statt Rückgang des EU-Anteils an der weltweiten Produktion

6.2. Konzentration auf Europas Stärken, Fortentwicklung und Ausbau führender Cluster in Europa

6.3. Ergreifung der Chancen auf unkonventionellen Gebieten und Unterstützung des Wachstums der KMU

7. Die Maßnahmen

7.1. Ein europäischer Strategieplan für Investitionen auf diesem Gebiet

7.2. Gemeinsame Technologieinitiative: ein Dreiermodell für Großprojekte

7.3. Fortentwicklung und Unterstützung horizontaler Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

7.4. Internationale Dimension

8. Schlussfolgerungen

Anhang


 
 
 


Drucksache 589/13 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat nimmt den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Gemeinsame Unternehmen "Biobasierte Industriezweige" zur Kenntnis und begrüßt grundsätzlich, dass durch industriegeführte Forschung die Wettbewerbsfähigkeit in diesen wichtigen europäischen Wirtschaftssektoren gestärkt und gleichzeitig zur Lösung großer gesellschaftlicher Herausforderungen beigetragen werden soll.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.