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0619/05B
0248/05
0140/05B
0286/1/05
0267/05
0619/05
0813/05
0854/2/05
0053/05
0140/05
0321/1/05
0361/2/05
0319/05
0732/05
0619/1/05
0018/05
0286/05B
0773/05
0941/05
0490/05
0914/1/05
0428/05
0243/05
0318/05
0481/05
0546/05B
0271/05
0352/05
0569/05B
0914/05B
0429/05
0762/05
0569/1/05
0569/05
0924/05B
0944/05
0321/05B
0631/05
0924/05
0137/05
0948/1/05
0361/4/05
0321/05
0714/05
0390/05
0436/05
0162/05
0210/1/05
0924/1/05
0485/05
0269/04
0846/04B
0918/1/04
0846/1/04
0662/1/04
0767/04
0846/2/04
0622/04
0720/04
0983/3/04
0438/04
0892/1/04
0892/04
0280/04
0918/04B
0450/04
0892/04B
0734/04
0664/04
0662/04B
1011/04
0365/04
0613/04
0889/04
0856/03
Drucksache 71/15

... Wir streben eine Energieunion an, in der aufgrund von Preissignalen, die auf langfristigen Bedürfnissen und politischen Zielen beruhen, bei den Investoren Vertrauen vorhanden ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/15




1. Warum WIR eine ENERGIEUNION BRAUCHEN

2. Weiteres Vorgehen

2.1. Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen

Zusammenarbeit im Hinblick auf Energieversorgungssicherheit

Eine stärkere Rolle Europas auf den globalen Energiemärkten

Mehr Transparenz bei der Gasversorgung

2.2. Ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt

Die Hardware des Binnenmarktes: Vernetzte Märkte durch Verbundleitungen

Umsetzung und Überarbeitung der Software des Energiebinnenmarktes

Verstärkte regionale Zusammenarbeit innerhalb eines gemeinsamen EU-Rahmens

Neu gestaltete Rahmenbedingungen für die Verbraucher

Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Verbraucher

2.3. Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung des Energiebedarfs

Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor

Entwicklung eines energieeffizienten Verkehrssektors mit geringen CO2-Emissionen

2.4. Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen

Eine ehrgeizige EU-Klimapolitik

Übernahme der Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien

2.5. Eine Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

3. Lenkung der Energieunion

4. Verwirklichung der Energieunion

15 Maßnahmen für die Energieunion

ANNEX 1 PAKET zur ENERGIEUNION

Anhang
Fahrplan für die ENERGIEUNION der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie


 
 
 


Drucksache 295/15

... Entsprechend der Ausschreibung wären die o.a. Frequenzbereiche auch für die Übertragung von Rundfunksignalen über Satellit nutzbar. Die nationale



Drucksache 311/14 (Beschluss)

... Er begrüßt insbesondere das Bestreben der Kommission, einer Kreislaufwirtschaft und "Recycling-Gesellschaft" näher zu kommen, indem sie deutliche politische Signale setzt und damit insbesondere Sicherheit für Investitionen und Innovationen schafft. Das gilt vorrangig für das Ziel, die Deponierung von recyclingfähigen Abfällen erheblich zu begrenzen und insbesondere durch eine Kombination von hohen Verwertungszielen und Deponiebeschränkungen die Ablagerung von Siedlungsabfällen praktisch zu beenden.



Drucksache 583/14

... Die EU braucht gut ausgebildete Arbeitskräfte in Wachstumsbranchen, wie der digitalen und der grünen Wirtschaft sowie dem Gesundheitswesen. Bei der Anpassung der Qualifikationen an die Signale des Arbeitsmarktes fällt dem Bildungssektor eine Schlüsselrolle zu. Berufliche Bildung und duale Bildungssysteme sollten aufgewertet werden, damit jungen Menschen die erforderlichen Qualifikationen vermittelt werden können. Lebenslanges Lernen sollte einen zentralen Schwerpunkt bilden und allen Altersgruppen sowie den Bedürftigsten zugänglich sein; dafür sollten sowohl öffentliche als auch private Akteure gewonnen werden. Darüber hinaus ist eine bessere Evaluierung des Qualifikationsbedarfs der einzelnen Regionen und Branchen erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 583/14




2 Einleitung

Kasten 1 - Wesentliche Ergebnisse der Herbstprognose 2014 der Kommission2

1. EIN INTEGRIERTES Konzept

Abbildung 1: Ein integriertes Konzept

2. INVESTITIONSFÖRDERUNG

Schwache Investitionstätigkeit hemmt wirtschaftliche Erholung Europas

Abbildung 2: Jüngste Trends bei den Investitionen in der EU Reale Bruttoanlageinvestitionen, EU-28, in Preisen von 2013, in Mrd. EUR

Auf nationaler und regionaler Ebene kann viel getan werden

Ein Investitionsprogramm für Europa

Kasten 2 - Wichtigste Merkmale des Investitionsprogramms für Europa

Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR zusätzlicher Finanzmittel für Investitionen auf EU-Ebene

3. ERNEUTES ENGAGEMENT für STRUKTURREFORMEN

BESEITIGUNG Wesentlicher Hindernisse auf Ebene

STRUKTURREFORMEN auf der Ebene der Mitgliedstaaten

Kasten 3 - Beispiele für wirksame Strukturreformen in den Mitgliedstaaten

1. Stärkung der Dynamik auf den Arbeitsmärkten und Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit.

2. Rentenreform.

3. Modernisierung der Sozialschutzsysteme.

4. Höhere Flexibilität der Waren- und Dienstleistungsmärkte.

5. Bessere Rahmenbedingungen für Unternehmensinvestitionen.

6. Verbesserung der Investitionen in Forschung und Innovation FuI .

7. Eine effizientere öffentliche Verwaltung.

4. VERANTWORTUNGSVOLLE FISKALPOLITIK

Kasten 4 - Verantwortliche wachstumsfördernde Haushaltskonsolidierung

5. STRAFFUNG UNSERES WIRTSCHAFTSPOLITISCHEN STEUERUNGSSYSTEMS zur ERHÖHUNG seiner WIRKSAMKEIT und zur STÄRKUNG der IDENTIFIKATION

6. Schlussfolgerung

Anhang
Straffung und Aufwertung des Europäischen Semesters


 
 
 


Drucksache 432/14

... Insbesondere bei Unternehmensneugründungen besteht die Gefahr von umsatzsteuerlichen Betrugsgestaltungen. Deshalb ist der Unternehmer, der seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, nach § 18 Absatz 2 Satz 4 UStG im Jahr der Gründung und im Folgejahr zur monatlichen Abgabe von Voranmeldungen verpflichtet. Die Finanzämter erhalten so frühzeitig Informationen über Unternehmer, die ihre Tätigkeit neu aufnehmen. Diese Regelung hat sich ausgesprochen bewährt: Sie ist nach übereinstimmender Auffassung des Bundes und der Länder eine unverzichtbare Maßnahme zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges. Nur das schnelle Erkennen von Betrugsauffälligkeiten ermöglicht eine rechtzeitige Reaktion der Finanzverwaltung durch Umsatzsteuer-Nachschauen, Beauftragung der Prüfdienste und ggf. der Löschung des U-Signals. Durch die frühzeitige Erkennung von prüfungswürdigen Fällen kann frühzeitig die Auszahlung von unberechtigten Vorsteuerüberschüssen und die verzögerte Erklärung und Versteuerung von Umsätzen verhindert werden. Zudem können Steuerschäden in einem erheblichen, zahlenmäßig allerdings in der Regel nicht darstellbaren Umfang verhindert werden. Die Verpflichtung zur monatlichen Übermittlung der Voranmeldung in Neugründungsfällen ist außerdem im Kontext zu den weiteren in der Vergangenheit ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs, z.B. der Einführung der unangekündigten Umsatzsteuer-Nachschau gemäß § 27b UStG, zu sehen, die alle ineinander greifen. Wird ein neu gegründetes Unternehmen als riskant eingestuft, kann die Entwicklung dieses Unternehmens in den ersten beiden Jahren an Hand der monatlichen Voranmeldungen beobachtet und bei Auffälligkeiten schnell und zeitnah eine Prüfung durchgeführt werden. Auch bei Nichtabgabe der Voranmeldungen können umgehend die erforderlichen weiteren Maßnahmen ergriffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Abgabenordnung

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 10c
Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

§ 13a
Änderung widerstreitender Abrechnungsbescheide und Anrechnungsverfügungen

§ 17a
Kosten der Vollstreckung

Artikel 4
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 5
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 13a
Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Anlage 1a
(zu § 13a) Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Artikel 6
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

§ 26
Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften.

Artikel 7
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 10
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 12
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Steuermehr- / -mindereinnahmen - in Mio. E

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu § 3c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 13a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 9

Zu § 19

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 40

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 52

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Anlage 1a zu § 13a - neu -

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu § 5

Zu Buchstabe b

Zu § 5

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 26

Zu Buchstabe c

Zu § 26

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu § 34

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu § 3

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu § 36

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu § 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu § 6

Zu Buchstabe b

Zu § 6

Zu Nummer 3

Zu § 21

Zu § 21

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu § 3a

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu § 4

Zu Buchstabe b

Zu § 4

Zu Nummer 3

Zu § 13b

Zu Nummer 4

Zu § 18

Zu Nummer 5

Zu § 27

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu § 5

Zu Nummer 2

Zu § 5

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3054: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 642/1/14

... b) Der Bundesrat begrüßt daher den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Sowohl die alters- und stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung für Geduldete, welche nachhaltige Integrationsleistungen durch Erteilung eines gesicherten Aufenthaltsstatus honoriert, als auch die Verbesserungen der legalen Aufenthaltsmöglichkeit für gut integrierte geduldete Jugendliche setzen ein starkes Willkommenssignal. Es ist gut, dass Deutschland sich klar positioniert. Ausländer, die sich nachhaltig integrieren und mit ihrer Arbeitsleistung zum Wohlstand Deutschlands beitragen, sollten bleiben können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/1/14




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 2 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 4 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 15 Satz 2 AufenthG

6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 und 3 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 2 Satz 3a - neu - AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 4 Satz 1 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 2 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 11 bis 13 §§ 25, 25a und 25b AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25 Absatz 4a Satz 4 - neu - AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 25a Absatz 4 AufenthG

19. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 2 Nummer 2 AufenthG

20. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 3 AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 4 Satz 3 AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a - neu § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG , Buchstabe b - neu § 30 Absatz 1 Satz 2 AufenthG , Buchstabe c - neu § 30 Absatz 1 Satz 3 AufenthG

23. Zu Artikel 1 Kapitel 5 AufenthG - Abschiebungshaftrecht

24. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 44 AufenthG

25. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG

26. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG , Buchstabe b § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG

27. Zu Artikel 1 Nummer 24 und 25 §§ 48, 48a AufenthG

28. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG

29. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG

30. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 48a Absatz 1 AufenthG

31. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG

32. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 9 AufenthG

33. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 55 Absatz 2 AufenthG

34. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe b § 62 Absatz 4a Satz 2 - neu - AufenthG

35. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b - neu - § 72 Absatz 4 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AufenthG

36. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe c § 75 Nummer 12 AufenthG

37. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe c - neu - § 95 Absatz 2a - neu - AufenthG

38. Zu Artikel 4a - neu - § 427 Absatz 3 - neu - FamFG

'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

39. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 BeschV

40. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 Absatz 3 BeschV

41. Zu Artikel 6 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 218/14 (Beschluss)

... Der von der Bundesregierung geplante Ausstieg aus der Finanzierung dieser einzigartigen Wettbewerbe für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung wäre ein falsches Signal zur falschen Zeit. Für eine positive Diskussion zur angestrebten Bewerbung um Olympische Spiele sollten besonders die speziellen Potentiale dieser Schulsportwettbewerbe verstärkt genutzt werden. Der drohende Finanzierungsausstieg belastet bereits jetzt eine mögliche zukünftige Olympiabewerbung. Das muss im Interesse des Sports und der Bundesrepublik Deutschland vermieden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 218/14 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Sicherung von Jugend trainiert für Olympia und Jugend trainiert für Paralympics


 
 
 


Drucksache 223/1/14

... Des Weiteren könnte eine solche Regelung ein deutliches Signal setzen, dass in der Pflege überall angemessene Löhne zu zahlen sind und eine Weitergabe des Kostendrucks an das Personal - gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels - nicht legitim ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2a - neu -, Absatz 3 Satz 6 und Absatz 5 - neu - SGB XI und Nummer 2a - neu - § 7b SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 Absatz 3 Satz 1, 7 und 8 und Absatz 4 - neu - SGB XI

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 13 Absatz 3a SGB XI

4. Zu Artikel 1 Nummer 3b - neu - § 18 Absatz 3a Satz 1a - neu - SGB XI

5. Zu Artikel 1 Nummer 3c - neu - § 18a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und Nummer 4 SGB XI

6. Zu Artikel 1 Nummer 3d - neu - § 18a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 36 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 Buchstabe d SGB XI , Nummer 11 Buchstabe a § 41 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 Buchstabe d SBG XI und Nummer 29 Buchstabe b und c § 123 Absatz 3 und 4 SGB XI

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 38a SGB XI

§ 38a
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 38a SGB XI und Nummer 17 § 45b SGB XI

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 39 Absatz 1 Satz 2 SGB XI

11. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 45b Absatz 1 Satz 2 SGB XI

12. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 45c Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a SGB XI , Buchstabe d § 45c Absatz 3 SGB XI und Buchstabe e § 45c Absatz 3a SGB XI

13. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 55 Absatz 1 Satz 1 SGB XI

14. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 84 Absatz 2 Satz 4a - neu - SGB XI und Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 89 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 - neu - und 5 - neu - SGB XI

15. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - SGB XI

16. Zu Artikel 1 Nummer 28 Ausgestaltung der Pflege-Transparenzvereinbarungen Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Dieser widmet sich der Behebung und Abfederung aktueller Problemlagen und langfristig auf die Pflegeversicherungen zukommender Herausforderungen.

17. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 117 Absatz 2 Satz 1, Satz 2a - neu - SGB XI

18. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 121 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 und 6 SGB XI und Artikel 2a - neu - § 193 Absatz 12 - neu - VVG

'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

19. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 132 SGB XI

20. Zur Stärkung der Ausbildung in der Altenpflege

21. Zur Entwicklung von Begutachtungs-Richtlinien

22. Zu den Regelungen zur Finanzierung der Leistungen von Pflegeeinrichtungen


 
 
 


Drucksache 36/1/14

... 4. Der Bundesrat nimmt die Feststellung der Kommission zur Kenntnis, dass bereits heute ein Zertifikateüberschuss von ca. 2 Milliarden Zertifikaten zu verzeichnen ist. Er hält daher eine weitergehende Reform für notwendig, deren Ziel es ist, diesen Überschuss noch in der dritten Handelsperiode weitgehend abzubauen bzw. dauerhaft vom Markt zu nehmen und damit bessere Preissignale für Investitionen in CO



Drucksache 583/1/14

... 2. Zudem stellt die Kommission fest, dass dem Bildungssektor bei der Anpassung der Qualifikationen an die Signale des Arbeitsmarkts eine Schlüsselrolle zukommt. Aus Sicht des Bundesrates stellt die allgemeine und berufliche Bildung einen entscheidenden Faktor hinsichtlich der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen dar. Jedoch gibt der Bundesrat zu bedenken, dass der staatliche Bildungsauftrag weit über das Ziel der Beschäftigungsfähigkeit hinausgeht. Nur inhaltlich und pädagogisch breit angelegte, die Gesamtpersönlichkeit beachtende Bildungsangebote können junge Menschen mit Kompetenzen, Persönlichkeit und Werten rüsten, auf die auch der Arbeitsmarkt und die Wirtschaft angewiesen sind (vergleiche auch BR-Drucksache 471/13(B)).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 583/1/14




Zu den BR-Drucksachen 583/14 und 584/14

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 311/1/14

... 2. Der Bundesrat begrüßt insbesondere das Bestreben der Kommission, einer Kreislaufwirtschaft und "Recycling-Gesellschaft" näher zu kommen, indem sie deutliche politische Signale setzt und damit insbesondere Sicherheit für Investitionen und Innovationen schafft. Das gilt vorrangig für das Ziel, die Deponierung von recyclingfähigen Abfällen erheblich zu begrenzen und insbesondere durch eine Kombination von hohen Verwertungszielen und Deponiebeschränkungen die Ablagerung von Siedlungsabfällen praktisch zu beenden.



Drucksache 446/1/14

... Die nach dem Gesetzentwurf vorgesehene Umsetzung der Erhöhung der Leistungsbeträge durch Erlass förmlicher Bewilligungsbescheide würde wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwands bei den Leistungsträgern zur Folge haben, dass die Berechtigten die ihnen zustehenden erhöhten Beträge nicht zügig nach dem Inkrafttreten erhalten können. Dies wäre auch deshalb unbefriedigend, weil dadurch das mit der Leistungserhöhung beabsichtigte wichtige Signal an die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR ohne die vorgesehene Wirkung bliebe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 - neu - § 17a Absatz 6 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - StrRehaG , Artikel 2 Nummer 2 § 25 Absatz 4 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - BerRehaG

'Artikel 1 Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes

2. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 22/1/14

... Um die Ziele der bisherigen "20-20-20-Strategie" der EU bis 2020 nicht zu verfehlen und die Anstrengungen bis 2030 konsequent fortzusetzen und auszuweiten, ist ein entsprechendes politisches Signal dringend erforderlich. Deshalb sollte ein verbindliches Ziel für die Steigerung der Energieeffizienz in den Rahmen für die künftige Energie- und Klimapolitik im Zeitraum 2020 bis 2030 aufgenommen werden. Dieses verbindliche Ziel bietet den Rahmen für die künftige Energie- und Klimapolitik der EU, der dann mit den einschlägigen Richtlinien der EU zur Energieeffizienz konkret ausgestaltet werden muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 22/1/14




Zur Vorlage allgemein

Zu den Zielvorgaben

Zur Biomasse-Politik


 
 
 


Drucksache 642/14 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat begrüßt daher den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Sowohl die alters- und stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung für Geduldete, welche nachhaltige Integrationsleistungen durch Erteilung eines gesicherten Aufenthaltsstatus honoriert, als auch die Verbesserungen der legalen Aufenthaltsmöglichkeit für gut integrierte geduldete Jugendliche setzen ein starkes Willkommenssignal. Es ist gut, dass sich die Bundesrepublik Deutschland klar positioniert. Ausländer, die sich nachhaltig integrieren und mit ihrer Arbeitsleistung zum Wohlstand der Bundesrepublik Deutschland beitragen, sollten bleiben können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/14 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 2 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 4 AufenthG

5. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 und 3 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 2 Satz 3a - neu - AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 4 Satz 1 AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 2 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25 Absatz 4a Satz 4 - neu - AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 25a Absatz 4 AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 2 Nummer 2 AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 3 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 4 Satz 3 AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 25c - neu - AufenthG

§ 25c
Aufenthaltsgewährung bei Berufsausbildung

18. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a - neu - § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG , Buchstabe b - neu - § 30 Absatz 1 Satz 2 AufenthG , Buchstabe c - neu - § 30 Absatz 1 Satz 3 AufenthG

19. Zu Artikel 1 Kapitel 5 AufenthG - Abschiebungshaftrecht

20. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 44 AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG , Buchstabe b § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG

23. Zu Artikel 1 Nummer 24 und 25 §§ 48, 48a AufenthG

24. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG

25. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG

26. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 48a Absatz 1 AufenthG

27. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG

28. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 9 AufenthG

29. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 55 Absatz 2 AufenthG

30. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe b § 62 Absatz 4a Satz 2 - neu - AufenthG

31. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe c § 75 Nummer 12 AufenthG

32. Zu Artikel 4a - neu - § 427 Absatz 3 - neu - FamFG

'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

33. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 Absatz 3 BeschV

34. Zu Artikel 6 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 583/14 (Beschluss)

... 6. Zudem stellt die Kommission fest, dass dem Bildungssektor bei der Anpassung der Qualifikationen an die Signale des Arbeitsmarkts eine Schlüsselrolle zukommt. Aus Sicht des Bundesrates stellt die allgemeine und berufliche Bildung einen entscheidenden Faktor hinsichtlich der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen dar. Jedoch gibt der Bundesrat zu bedenken, dass der staatliche Bildungsauftrag weit über das Ziel der Beschäftigungsfähigkeit hinausgeht. Nur inhaltlich und pädagogisch breit angelegte, die Gesamtpersönlichkeit beachtende Bildungsangebote können junge Menschen mit Kompetenzen, Persönlichkeit und Werten rüsten, auf die auch der Arbeitsmarkt und die Wirtschaft angewiesen sind (vergleiche auch BR-Drucksache 471/13(B)).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 583/14 (Beschluss)




Zu BR-Drucksache 583/14

Zu den BR-Drucksachen 583/14 und 584/14

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 36/14

... -arme Technologien und beeinträchtigt so die Kosteneffizienz des Systems. Wenn Wirtschaftsakteure vor dem Hintergrund eines Überangebots an Zertifikaten am Markt und des entsprechenden Preissignals Investitionsentscheidungen treffen, ist zu erwarten, dass die insgesamt mit der Klimaproblematik zusammenhängenden Kosten auf mittlere und längere Sicht ansteigen werden. Kurz gesagt, wird hier nicht gehandelt, beeinträchtigen diese Ungleichgewichte ganz erheblich die Fähigkeit des EU-EHS, in künftigen Phasen, wenn in der EU deutlich anspruchsvollere Emissionsziele als heute erreicht werden müssen, die EU-EHS-Zielvorgaben kosteneffizient zu verwirklichen 1.



Drucksache 218/14

... Der von der Bundesregierung geplante Ausstieg aus der Finanzierung dieser einzigartigen Wettbewerbe für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung wäre ein falsches Signal zur falschen Zeit. Für eine positive Diskussion zur angestrebten Bewerbung um Olympische Spiele sollten besonders die speziellen Potentiale dieser Schulsportwettbewerbe verstärkt genutzt werden. Der drohende Finanzierungsausstieg belastet bereits jetzt eine mögliche zukünftige Olympiabewerbung. Das muss im Interesse des Sports und der Bundesrepublik Deutschland vermieden werden.



Drucksache 270/14

... (2) "Erdbeobachtungsdaten" durch die Verarbeitung der von einem Sensor oder mehreren Sensoren eines Erdbeobachtungssystems erzeugten Signale erstellte Daten sowie davon abgeleitete Informationen, wobei der Grad der Verarbeitung der Daten und die Art ihrer Speicherung oder Darstellung unerheblich sind;

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Drucksache 270/14




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Zweck und Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Hochauflösende Satellitendaten - Definition

Artikel 5
Verbreitung von Erdbeobachtungsdaten

Artikel 6
Verbreitung hochauflösender Satellitendaten

Artikel 7
Überprüfungsverfahren

Artikel 8
Genehmigungsverfahren

Artikel 9
Hochauflösende Satellitendaten aus Drittländern

Artikel 10
Zuständige nationale Behörden

Artikel 11
Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 12
Überprüfung

Artikel 13
Umsetzung

Artikel 14
Inkrafttreten

Artikel 15
Adressaten


 
 
 


Drucksache 588/14

... 10. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass die KfW in Zukunft wieder als Ankerinvestor für deutsche Wagniskapitalfonds zur Verfügung steht. Dies würde deutschen Wagniskapitalgesellschaften auch die internationale Kapitalakquise wieder erleichtern. Der Rückzug der KfW aus der Finanzierung deutscher Wagniskapitalfonds im Jahr 2007 hatte mittelbar und unmittelbar negative Auswirkungen auf das Fundraising deutscher VC-Gesellschaften: Mittelbar aufgrund der damit verbundenen Signalwirkung, insbesondere für potenzielle Investoren aus dem Ausland, und unmittelbar aufgrund des Wegfalls der KfW als Kapitalgeber. Der Europäische Investitionsfonds (EIF) füllt diese Lücke nur zum Teil.



Drucksache 243/14

... I. Der Bundesrat stellt fest, dass die Liberalisierung des Gasmarktes und die Entflechtung der integrierten Energieversorgungsunternehmen dazu führen, dass Aspekte der Versorgungssicherheit beim Betrieb von Erdgasspeichern nicht mehr ausreichend berücksichtigt werden. Über die Ein- und Ausspeicherung von Erdgas entscheiden die Gashändler aufgrund aktueller Marktsignale.



Drucksache 36/2/14

... "Der Bundesrat nimmt die Feststellung der Kommission zur Kenntnis, dass bereits heute ein Zertifikateüberschuss von ca. 2 Milliarden Zertifikaten zu verzeichnen ist. Er hält daher eine weitergehende Reform für notwendig, deren Ziel es ist, diesen Überschuss weitgehend abzubauen bzw. dauerhaft vom Markt zu nehmen und damit bessere Preissignale für Investitionen in CO



Drucksache 394/1/14

... Durch die Änderung wird - im Gegensatz zum Gesetzentwurf der Bundesregierung - Unionsbürgern, bei denen das Nichtbestehen des Freizügigkeitsrechts auf der Grundlage von § 2 Absatz 7 FreizügG/EU festgestellt worden ist, kraft Gesetzes befristet untersagt, erneut in das Bundesgebiet einzureisen oder sich darin aufzuhalten. Es ist sachgerecht, in § 7 Absatz 2 FreizügG/EU beide Fälle des Verlusts des Freizügigkeitsrechts in den Rechtsfolgen gleichzustellen mit der Folge, dass in beiden Fällen das Wiedereinreiseverbot als gesetzliche Folge der Verlustfeststellung eintritt. Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung nur für den Fall des § 2 Absatz 7 FreizügG/EU vorgesehene Ermessensentscheidung zum Wiedereinreiseverbot ist praxisfern. Gesichtspunkte der Verhältnismäßigkeit können im Rahmen der Entscheidung über die Verlustfeststellung bereits ausreichend berücksichtigt werden. Durch die vorgeschlagene Änderung wird mit Signalwirkung klargestellt, dass Missbrauch und Betrug zwingend zu einem Wiedereinreiseverbot führen.

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Drucksache 394/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 2 Satz 1, 2, 2a - neu - und 4 FreizügG/EU

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 2 FreizügG/EU

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 2 FreizügG/EU ,

4. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 SchwarzArbG , Buchstabe d § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12 und 13 - neu - SchwarzArbG

5. Zu Artikel 2 Nummer 3 - neu - § 6 Absatz 1 Satz 1 SchwarzArbG Artikel 7 Satz 2 - neu - Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 4 § 46 Absatz 7a SGB II

7. Zu Artikel 4 § 46 Absatz 7a Satz 2 SGB II


 
 
 


Drucksache 509/14

... 3. Einrichtungen, die dem Betreiben der Arbeitsstätte dienen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen, Feuerlöscheinrichtungen, Versorgungseinrichtungen, Beleuchtungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen, Signalanlagen, Energieverteilungsanlagen, Türen und Tore, Fahrsteige, Fahrtreppen, Laderampen und Steigleitern.

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Drucksache 509/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Arbeitsstättenverordnung

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 6
Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten

6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen

6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze

6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte

6.3 Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundene Verwendung an Arbeitsplätzen

6.4 Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen

6.5 Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen

Artikel 2
Änderung der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Alternativen

III. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand und weitere Kosten

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

d Weitere Kosten

IV. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2535: Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 400/14 (Beschluss)

... Ist das nicht möglich, muss die Steuerung so ausgelegt und gebaut sein, dass dem Ingangsetzen ein akustisches und/oder optisches Warnsignal vorgeschaltet ist. Einer gefährdeten Person muss genügend Zeit bleiben, um den Gefahrenbereich zu verlassen oder das Ingangsetzen der Maschine zu verhindern."



Drucksache 636/1/14

... Mit dem Gesetzentwurf soll mittelfristig eine signifikante Erhöhung des Frauenanteils an Führungspositionen erreicht werden, so dass letztlich eine Geschlechterparität besteht. Mit den neuen gesetzlichen Regelungen verbinden sich die Erwartung einer geringeren Lohnlücke zwischen Männern und Frauen, Signale der Ermutigung an alle Frauen, Steigerung des wirtschaftlichen Erfolgs von Unternehmen und in der Folge eine Verbesserung des Wirtschaftsstandorts Deutschlands.

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Drucksache 636/1/14




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 BGremBG , Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b § 96 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 AktG , Artikel 4 Nummer 1 § 25 Absatz 2 Satz 1 AktGEG , Artikel 5 Nummer 2 § 5a MontanMitbestG , Artikel 6 Nummer 3 § 5a MontanMitbestGErgG , Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe a § 7 Absatz 3 MitbestG und Artikel 14 Nummer 1 Buchstabe a § 17 Absatz 2 Satz 1 und 2 SEAG

2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 BGremBG

3. Zu Artikel 2 allgemein BGleiG

4. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 1 Satz 3 BGleiG

5. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b § 96 Absatz 2 Satz 1 und Satz 7 AktG

6. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b § 96 Absatz 2 Satz 2 und Satz 3 bis 5 AktG , Nummer 7 § 124 Absatz 3 Satz 5 Nummer 2 AktG , Nummer 8 § 127 Satz 4 Nummer 2 AktG , Artikel 5 Nummer 2 § 5a MontanMitbestG , Nummer 3 Buchstabe a § 6 Absatz 6 MontanMitbestG , Artikel 6 Nummer 3 § 5a MontanMitbestGErgG , Nummer 5 § 10e Absatz 3 MontanMitbestGErgG , Nummer 6 § 10f Absatz 1 Satz 1 MontanMitbestGErgG , Nummer 13 § 22 Absatz 2 Satz 1 MontanMitbestGErgG , Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe a § 7 Absatz 3 MitbestG , Nummer 4 § 17 Absatz 3 MitbestG , Nummer 5 § 18a Absatz 1 Satz 1 MitbestG und Nummer 8 § 40 Absatz 2 Satz 1 MitbestG


 
 
 


Drucksache 223/14 (Beschluss)

... Des Weiteren könnte eine solche Regelung ein deutliches Signal setzen, dass in der Pflege überall angemessene Löhne zu zahlen sind und eine Weitergabe des Kostendrucks an das Personal - gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels - nicht legitim ist.

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Drucksache 223/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2a - neu -, Absatz 3 Satz 6 und Absatz 5 - neu - SGB XI und Nummer 2a - neu - § 7b SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 Absatz 3 Satz 1, 7 und 8 und Absatz 4 - neu - SGB XI

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 13 Absatz 3a SGB XI

4. Zu Artikel 1 Nummer 3b - neu - § 18 Absatz 3a Satz 1a - neu - SGB XI

5. Zu Artikel 1 Nummer 3c - neu - § 18a Absatz 1 Satz 1,

6. Zu Artikel 1 Nummer 3d - neu - § 18a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 36 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 Buchstabe d SGB XI ,

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 38a SGB XI

§ 38a
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 38a SGB XI und Nummer 17 § 45b SGB XI

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 39 Absatz 1 Satz 2 SGB XI

11. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 45b Absatz 1 Satz 2 SGB XI

12. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 45c Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a SGB XI , Buchstabe d § 45c Absatz 3 SGB XI und Buchstabe e § 45c Absatz 3a SGB XI

13. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 55 Absatz 1 Satz 1 SGB XI

14. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 84 Absatz 2 Satz 4a - neu - SGB XI und Nummer 26a - neu - § 89 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 - neu - und 5 - neu - SGB XI

15. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - SGB XI

16. Zu Artikel 1 Nummer 28 Ausgestaltung der Pflege-Transparenzvereinbarungen

17. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 117 Absatz 2 Satz 1, Satz 2a - neu - SGB XI

18. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 121 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 und 6 SGB XI und Artikel 2a - neu - § 193 Absatz 12 - neu - VVG

'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

19. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 132 SGB XI


 
 
 


Drucksache 272/14 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat wertet es als gutes Signal, dass dem Thema bessere Rechtsetzung durch die Ansiedlung beim Ersten Vizepräsidenten und Stellvertreter des Kommissionspräsidenten ein höherer Stellenwert innerhalb der Kommission eingeräumt werden soll. Er hofft, dass der Vizepräsident an der zentralen Stelle innerhalb der Kommission die geplante strategische Filterfunktion effektiv wahrnehmen kann.



Drucksache 446/14 (Beschluss)

... Die nach dem Gesetzentwurf vorgesehene Umsetzung der Erhöhung der Leistungsbeträge durch Erlass förmlicher Bewilligungsbescheide würde wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwands bei den Leistungsträgern zur Folge haben, dass die Berechtigten die ihnen zustehenden erhöhten Beträge nicht zügig nach dem Inkrafttreten erhalten können. Dies wäre auch deshalb unbefriedigend, weil dadurch das mit der Leistungserhöhung beabsichtigte wichtige Signal an die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR ohne die vorgesehene Wirkung bliebe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/14 (Beschluss)




'Artikel 1 Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 272/1/14

... 4. Der Bundesrat wertet es als gutes Signal, dass dem Thema bessere Rechtsetzung durch die Ansiedlung beim Ersten Vizepräsidenten und Stellvertreter des Kommissionspräsidenten ein höherer Stellenwert innerhalb der Kommission eingeräumt werden soll. Er hofft, dass der Vizepräsident an der zentralen Stelle innerhalb der Kommission die geplante strategische Filterfunktion effektiv wahrnehmen kann.



Drucksache 400/1/14

... Ist das nicht möglich, muss die Steuerung so ausgelegt und gebaut sein, dass dem Ingangsetzen ein akustisches und/oder optisches Warnsignal vorgeschaltet ist. Einer gefährdeten Person muss genügend Zeit bleiben, um den Gefahrenbereich zu verlassen oder das Ingangsetzen der Maschine zu verhindern."



Drucksache 444/14

... Die bedarfsgerechte Versorgung von unbegleiteten Minderjährigen kann angesichts der bestehenden Situation und der sich abzeichnenden Verschärfung in Zukunft nur in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen gesichert werden. Eine Verteilung innerhalb des gesamten Bundesgebiets ist nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit, sondern zum Wohl der betroffenen Kinder und Jugendlichen erforderlich. Darüber hinaus ist außerdem eine finanzielle Unterstützung durch den Bund notwendig. Die Bereitschaft der Bundesregierung, im Rahmen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen mit den Ländern darüber zu verhandeln, wie Länder und Kommunen aufgrund der steigenden Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern entlastet werden können, wird insoweit als ein erstes positives Signal gewertet.



Drucksache 243/14 (Beschluss)

... I. Der Bundesrat stellt fest, dass die Liberalisierung des Gasmarktes und die Entflechtung der integrierten Energieversorgungsunternehmen dazu führen, dass Aspekte der Versorgungssicherheit beim Betrieb von Erdgasspeichern nicht mehr ausreichend berücksichtigt werden. Über die Ein- und Ausspeicherung von Erdgas entscheiden die Gashändler aufgrund aktueller Marktsignale.



Drucksache 211/1/13

... "39 Im Frequenzbereich 1 980 - 2 010 MHz und 2 170 - 2 200 MHz dürfen durch den Mobilfunkdienst und den Mobilfunkdienst über Satelliten in der Bundesrepublik Deutschland auch Rundfunksignale übertragen werden."



Drucksache 554/13

... 8. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Sonderprogramm "Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa" (MobiPro-EU) ein Beitrag für die Stärkung der Mobilität nach Deutschland im beruflichen Bereich geschaffen wurde. Dieses Förderprogramm wird insbesondere von Auszubildenden aus Südeuropa nachgefragt. Allerdings ist dieses Förderprogramm befristet und läuft 2016 aus. Um den an einer Ausbildung in Deutschland interessierten Jugendlichen eine verlässliche Perspektive für die gesamte Zeit ihrer Ausbildung zu bieten, ersucht der Bundesrat die Bundesregierung, frühzeitig ein Signal zu setzen und das Förderprogramm MobiPro-EU bereits jetzt zu verlängern.



Drucksache 113/13

... Satz 3 schreibt vor, dass in den Inspektionsbericht vor Übergabe an den Betreiber die nach § 26c Absatz 2 zugeteilte Registriernummer einzutragen ist. Die Vorgabe ist gestützt auf den künftigen § 7b Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 EnEG. Die Pflicht zur Angabe der Registriernummer dient zum einen dazu, die Unverwechselbarkeit der Inspektionsberichte zu gewährleisten, indem jedem Bericht eine Registriernummer zugeordnet wird. Zum anderen dient sie dazu, gegenüber dem Betreiber zu signalisieren, dass der Inspektionsbericht registriert ist und damit grundsätzlich Gegenstand des Stichprobenkontrollsystems nach § 26d sein kann. Satz 4 bestimmt, dass anstelle der Registriernummer ein Hinweis auf die Beantragung dieser Nummer und das Datum der Antragstellung einzutragen ist, wenn bei elektronischer Antragstellung die Registrierstelle die Registriernummer nicht spätestens nach Ablauf von drei Arbeitstagen bzw. bei sonstiger Antragstellung (also in Papierform) nach sieben Arbeitstagen nach Antragstellung zugeteilt hat. In der Regel werden die Antragstellung und die Zuteilung der Registriernummer auf elektronischem Wege erfolgen. Bei dieser automatisierten Vorgehensweise ist eine Bearbeitung der Anträge innerhalb von drei Arbeitstagen realistisch. Schriftliche Anträge auf dem Postweg sollen jedoch nach wie vor möglich sein. In solchen Fällen ist eine Bearbeitung innerhalb von sieben Arbeitstagen als realistisch anzusehen. Die Bestimmung in Satz 4 soll verhindern, dass ein Inspekteur einen Inspektionsbericht nur deswegen nicht übergeben kann, weil er wegen einer Verzögerung seitens der Registrierstelle keine Registriernummer erhalten hat. Gleichzeitig sollen missbräuchliche Unterlassungen der Eintragung einer Registriernummer dadurch ausgeschlossen werden, dass bei nicht unverzüglicher Zuteilung der Registriernummer auf jeden Fall Angaben zur Antragstellung auf Zuteilung der Registriernummer erforderlich sind. Die Sätze 5 und 6 regeln die Vorgehensweise bzw. Folgen, wenn die Registriernummer erst verspätet zugeteilt wird. Parallele Regelungen sind im neugefassten § 17 Absatz 4 für Energieausweise enthalten (siehe Begründung zu § 17 Absatz 4).



Drucksache 286/13 (Beschluss)

... 4. Die Bundesregierung wird daher gebeten, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass in Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b gestrichen wird. Mit der genannten Änderung der bestehenden Richtlinie 96/53/EG wird der grenzüberschreitende Verkehr mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen erleichtert, welche die EU-einheitlichen Standards überschreiten. Auch wenn dies nur zwischen benachbarten Mitgliedstaaten der EU erlaubt werden soll, die solche Abweichungen bereits im nationalen Binnenverkehr gestatten, ist dies ein falsches Signal für den Verkehr im gemeinsamen EU-Markt.



Drucksache 32/13

... Buchstabe e behandelt die Einrichtungen, die für die Kommunikation zwischen Messgerät und „eigentlicher“ Zusatzeinrichtung erforderlich sind. Das können zum Beispiel Geräte sein, die ein eingehendes Signal auf der Basis eines anderen Übertragungsprotokolls weiter übermitteln, das eine andere Zusatzeinrichtung als Eingangssignal benötigt. Mit der Aufnahme der Einrichtungen im Sinne des Buchstaben e wird sichergestellt, dass Veränderungen an Messergebnissen durch diese zwischengeschalteten Elemente ausgeschlossen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz – MessEG)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich des Gesetzes Dieses Gesetz ist anzuwenden auf

§ 2
Allgemeine Begriffsbestimmungen

§ 3
Messgerätespezifische Begriffsbestimmungen

§ 4
Verordnungsermächtigungen

§ 5
Anwendung der Vorschriften über Messgeräte und Produkte

Abschnitt 2
Inverkehrbringen von Messgeräten und ihre Bereitstellung auf dem Markt

Unterabschnitt 1
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen

§ 6
Inverkehrbringen von Messgeräten

§ 7
Vermutungswirkung

§ 8
Konformitätserklärung

§ 9
Inverkehrbringen von sonstigen Messgeräten

§ 10
Besondere Vorschriften für Ausstellungsgeräte

Unterabschnitt 2
Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 11
Aufgaben der anerkennenden Stelle und der Akkreditierungsstelle

§ 12
Befugnisse der anerkennenden Stelle

§ 13
Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 14
Konformitätsbewertungsstellen bei Behörden

§ 15
Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle

§ 16
Vermutung der Kompetenz der Konformitätsbewertungsstelle

§ 17
Notifizierung der Konformitätsbewertungsstelle

§ 18
Vergabe von Kennnummern

§ 19
Verpflichtungen der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle

§ 20
Meldepflichten der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle

§ 21
Zweigunternehmen einer anerkannten Konformitätsbewertungsstelle und Vergabe von Unteraufträgen

§ 22
Widerruf der Anerkennung

Unterabschnitt 3
Pflichten der Wirtschaftsakteure

§ 23
Pflichten des Herstellers

§ 24
Pflichten des Bevollmächtigten

§ 25
Pflichten des Einführers

§ 26
Pflichten des Händlers

Unterabschnitt 4
Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen

§ 27
EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung

§ 28
Messgeräte, die rechtmäßig im Ausland in Verkehr gebracht wurden

§ 29
Pflichten der Wirtschaftsakteure in den Fällen der §§ 27 und 28

Unterabschnitt 5
Verordnungsermächtigung

§ 30
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten

Unterabschnitt 1
Verwenden von Messgeräten und Messwerten

§ 31
Anforderungen an das Verwenden von Messgeräten

§ 32
Anzeigepflicht

§ 33
Anforderungen an das Verwenden von Messwerten

§ 34
Vermutungswirkung

§ 35
Ausnahmen für geschlossene Grundstücksnutzungen

§ 36
Ausnahmen für bestimmte Verwendungen

Unterabschnitt 2
Eichung und Befundprüfung

§ 37
Eichung und Eichfrist

§ 38
Verspätete Eichungen

§ 39
Befundprüfung

§ 40
Zuständige Stellen für die Eichung

Unterabschnitt 3
Verordnungsermächtigung

§ 41
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

§ 42
Begriffsbestimmungen für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

§ 43
Anforderungen an Fertigpackungen

§ 44
Verordnungsermächtigung für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

Abschnitt 5
Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung

§ 45
Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

§ 46
Regelermittlungsausschuss

§ 47
Metrologische Rückführung

Abschnitt 6
Metrologische Überwachung

Unterabschnitt 1
Marktüberwachung

§ 48
Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit

§ 49
Marktüberwachungskonzept

§ 50
Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 51
Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 52
Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Marktüberwachung

§ 53
Meldeverfahren, Verordnungsermächtigung

Unterabschnitt 2
Überwachung der Verwendung von Messgeräten

§ 54
Grundsätze der Verwendungsüberwachung

§ 55
Maßnahmen der Verwendungsüberwachung

§ 56
Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Verwendungsüberwachung

Unterabschnitt 3
Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen

§ 57
Zuständigkeit und Maßnahmen im Rahmen der Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen

§ 58
Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Überwachung staatlich anerkannter Prüfstellen

Abschnitt 7
Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften

§ 59
Gebühren und Auslagen der Landesbehörden, Verordnungsermächtigung

§ 60
Bußgeldvorschriften

§ 61
Einziehung

Abschnitt 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 62
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung der Weinverordnung

Artikel 3
Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Los-Kennzeichnungs-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Tabakprodukt-Verordnung

Artikel 6
Änderung der Brennereiordnung

Artikel 7
Änderung der Sektorenverordnung

Artikel 8
Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 10
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 11
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

Artikel 12
Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung

Artikel 13
Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung

Artikel 14
Änderung der Messzugangsverordnung

Artikel 15
Änderung der Gasnetzzugangsverordnung

Artikel 16
Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme

Artikel 17
Änderung der Milcherzeugnisverordnung

Artikel 18
Änderung der Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung

Artikel 19
Änderung der Käseverordnung

Artikel 20
Änderung der Butterverordnung

Artikel 21
Änderung der Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung

Artikel 22
Änderung des Handelsklassengesetzes

Artikel 23
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Lebensmittel

Artikel 24
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Süßwaren

Artikel 25
Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Müller (Verfahrenstechnologe in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft)/zur Müllerin (Verfahrenstechnologin in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft)

Artikel 26
Änderung der Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen

Artikel 27
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Wesentliche Regelungsinhalte

1. Anpassung an und Umsetzung von europäischem Recht

2. Regelungsumfang im Gesetz und in Verordnungen

3. Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

4. Vereinheitlichung der Regelungen über das Inverkehrbringen von Messgeräten

5. Umfassende Einbindung technischer Regelwerke

6. Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

7. Eichung und Metrologische Überwachung

8. Folgeänderungen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Inverkehrbringen von Messgeräten und Ihre Bereitstellung auf dem Markt

Zu Unterabschnitt 1 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen

Zu § 6

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Unterabschnitt 2 Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertu ngsstellen

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 8

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 18

Zu § 19

Zu Unterabschnitt 1 Pflichten der Wirtschaftsakteure

Zu § 23

Zu Unterabschnitt 2 Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen

Zu § 27

Zu Absatz 2

Zu § 28

Zu § 29

Zu Unterabschnitt 3 Verordnungsermächtigung

Zu § 30

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Abschnitt 3 Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten

Zu Unterabschnitt 1 Verwenden von Messgeräten und Messwerten

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu Unterabschnitt 2 Eichung und Befundprüfung

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Unterabschnitt 3 Verordnungsermächtigung

Zu § 41

Zu Abschnitt 4 Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

Zu § 42

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 43

Zu § 44

Zu Abschnitt 5 Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung

Zu § 45

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 47

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 6 Metrologische Überwachung

Zu Unterabschnitt 1 Marktüberwachung

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 50

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Unterabschnitt 2 Überwachung der Verwendung von Messgeräten

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 55

Zu § 56

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Unterabschnitt 3 Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen

Zu § 57

Zu Abschnitt 7 Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften

Zu § 59

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 60

Zu § 61

Zu Abschnitt 8 Übergangs- und Schlussbestimmungen

Zu § 62

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2168: Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens


 
 
 


Drucksache 29/13

... es und des Vermögenszuordnungsgesetzes bleiben von der vertraglichen Regelung unberührt. In den Verhandlungen wurde der Bund jedoch auf das Problem der Kommunen, Zuordnungsverfahren nur für einen Teil der Grundstücke selbst in die Wege leiten zu können, hingewiesen (Antrag nur auf Zuordnung an sich selbst möglich); der Bund signalisierte hier die Bereitschaft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, von den Kommunen an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben herangetragene Fälle einvernehmlich und schnellstmöglich zu lösen. Zur Bekräftigung wurde Satz 2 aufgenommen. Soweit nach der Prüfung durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben keine Zugehörigkeit zum Finanzvermögen gegeben ist, soll gemeinsam mit der Kommune die zuständige Behörde zur Zuordnung von Amts wegen nach § 1 Absatz 6 des Vermögenszuordnungsgesetzes aufgefordert werden. Bund und Länder gehen gemeinsam davon aus, dass in diesen Fällen das erforderliche öffentliche Interesse vorliegt.



Drucksache 110/13

... a) Name, Art, Heimatort, Identifikations- oder Baunummer, einheitliche europäische Schiffsnummer oder amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen, Funkrufzeichen, bei Seeschiffen IMO-Schiffsidentifikationsnummer und Unterscheidungssignal,



Drucksache 266/13 (Beschluss)

... Dieser sportrechtlichen Kronzeugenregelung ist eine strafrechtliche Kronzeugenregelung zur Seite zu stellen, um auch im staatlichen Kampf gegen Doping einen Anreiz zur Kooperation zu schaffen. Auch wenn wegen der nicht erhöhten Mindeststrafe für Dopingdelikte die allgemeinen Strafzumessungsregeln bereits einen weiten Spielraum geben, um die Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden zu honorieren, bewirkt die im Gesetz verankerte Aussicht auf ein Absehen von Strafe eine starke Anreiz- und Signalwirkung dafür, die "Mauer des Schweigens" zu durchbrechen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu § 6a

Zu § 6a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 286/1/13

... 6. Die Bundesregierung wird daher gebeten, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass in Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b gestrichen wird. Mit der genannten Änderung der bestehenden Richtlinie 96/53/EG wird der grenzüberschreitende Verkehr mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen erleichtert, welche die EU-einheitlichen Standards überschreiten. Auch wenn dies nur zwischen benachbarten Mitgliedstaaten der EU erlaubt werden soll, die solche Abweichungen bereits im nationalen Binnenverkehr gestatten, ist dies ein falsches Signal für den Verkehr im gemeinsamen EU-Markt.



Drucksache 445/2/13

... ) auch Änderungen zur optischen und akustischen Erkennbarkeit ("Anhaltesignal" mit roten Blinkleuchten nach vorn und so genanntem "Yelp"-Ton, bekannt als Signalton aus dem amerikanischen Raum) von Einsatzfahrzeugen aufgenommen, ohne diese Änderungsdetails im Vorwege mit den Ländern abzustimmen. Einem Schreiben der Hochschule der Polizei vom 19. März 2007 an die Innenministerien der Länder ist zu entnehmen, dass die bis zu diesem Zeitpunkt befassten Gremien noch keine abgestimmten Änderungsvorschläge erarbeiten konnten. Eine gemeinsame, abgestimmte Position des Bundes und der Länder über mögliche Details entsprechender Änderungen der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 445/2/13




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 275/13 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat begrüßt, dass nunmehr weder Programmmittel noch Spareinlagen von Kleinsparern zur Rekapitalisierung oder Abwicklung der Bank of Cyprus oder der Laiki Bank herangezogen werden. Er hält es für ein wichtiges Signal, dass nach dem Anpassungsprogramm vorrangig Aktionäre, Anleihegläubiger und Einleger großer Spareinlagen über 100.000 Euro einen Beitrag zur Finanzierung der Krisenfolgen in Zypern leisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/13 (Beschluss)




Anlage
Finanzhilfen zugunsten Zyperns


 
 
 


Drucksache 156/1/13

... Der Hochfrequenzhandel hat in jüngerer Zeit eine zunehmend wichtigere Rolle auf den Finanzmärkten erlangt. Hierbei setzen Marktteilnehmer im elektronischen Handel algorithmische Handelsprogramme ein, die Kauf- und Verkaufssignale in extrem kurzen Abständen generieren und dabei nur äußerst kurze Haltefristen vorsehen. Schätzungen zufolge macht der Hochfrequenzhandel an deutschen Börsen mittlerweile mehr als 40 Prozent des gesamten Handelsvolumens aus.



Drucksache 717/13

... Eine geschützte Berufsbezeichnung ist ein Signal für Verbraucher und Arbeitgeber, dass der Träger dieser Berufsbezeichnung die besonderen Qualifikationsanforderungen erfüllt. Allerdings bleibt dem Arbeitgeber freigestellt, Fachkräfte einzustellen, die die Berufsbezeichnung nicht tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 717/13




1. Einleitung

2. warum IST ES wichtig, ALLE Berufe einer überprüfung zu unterziehen?

2.1 Mögliche Vorteile einer Reglementierung des Berufszugangs

2.1.1 Dem Verbraucher helfen, die Qualität einer Dienstleistung zu bewerten

2.1.2 Das ordnungsgemäße Funktionieren der Wirtschaft in einem Mitgliedstaat unterstützen

Verbraucherschutz und Gemeinwohl

Auswirkungen auf Dritte

2.2 Vorteile einer Öffnung des Berufszugangs

2.2.1 Größere Auswahl für den Verbraucher zu einem niedrigeren Preis Niedrigere Preise

Größere Auswahl für die Verbraucher

2.2.2 Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung der Beschäftigung auf nationaler Ebene

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit

Förderung der Beschäftigung

2.3 Bewertung der ökonomischen Auswirkungen von Reglementierungen

2.4 Fachkräften die Nutzung der Vorteile des Binnenmarkts ermöglichen

2.5 Notwendigkeit vollständiger Transparenz und einer fundierten Analyse

3. WIE WIRD die Kommission die gegenseitige Evaluierung Durchführen?

3.1 Umfang

3.2 Bewertung der Berechtigung der Reglementierung

3.2.1 Mehrschichtigkeit der Reglementierung

3.2.2 Schutzmaßnahmen durch Bildungssysteme oder Arbeitgeber

3.2.3 Vorschriften auf regionaler Ebene

3.3 Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Reglementierung

3.3.1 Umfang und Anzahl der vorbehaltenen Tätigkeiten

3.3.2 Auswirkungen auf die Dienstleistungsempfänger und auf den Markt

3.3.3 Alternative Modelle im Vergleich

4. der Arbeitsplan

4.1 Erste Phase: Bestandsaufnahme der reglementierten Berufe in jedem Mitgliedstaat

4.2 Zweite Phase November 2013 - April 2015 : Überprüfung, Evaluierung und nationale Aktionspläne für die erste Gruppe von Wirtschaftszweigen

4.3 Dritte Phase Juni 2014 - Januar 2016 : Überprüfung, Evaluierung und nationale Aktionspläne für die zweite Gruppe von Wirtschaftszweigen

5. Schlussfolgerungen

Anhang I
Unterschiedliche Ansätze für die Reglementierung beruflicher Tätigkeiten

1. Reglementierte Berufe in Verbindung mit vorbehaltenen Tätigkeiten

2. Berufliche Tätigkeiten, deren Reglementierung durch eine obligatorische Zertifizierung erfolgt

3. Geschützte Berufsbezeichnungen

4. Systeme der Zertifizierung auf freiwilliger Basis

Anhang II


 
 
 


Drucksache 182/13

... Im Teil 2 finden sich die Regelungen zum Arbeitsmarktzugang für Personen, die dauerhaft zuwandern wollen. Diejenigen, die sich auf Dauer in Deutschland niederlassen wollen, stehen damit "an erster Stelle". Dies ist als Willkommenssignal zu verstehen und zeigt, dass diejenigen eine langfristige und sichere Perspektive in Deutschland erhalten, die sich von Anfang an in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt integrieren.



Drucksache 451/13

... Die Entscheidung des Großen Senats hat eine deutliche Regelungslücke aufgezeigt, von der eine nicht zu legitimierende Signalwirkung ausgeht und die daher durch den Gesetzgeber zu schließen ist. Der Bundesgerichtshof selbst hat eine entsprechende Aufforderung formuliert:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 451/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 299a
Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen

§ 300
Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen

§ 302
Erweiterter Verfall

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Sonstige Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 789/1/13

... 17. Die Regelung blendet insbesondere aus, dass das Kind und/oder seine Erziehungsberechtigten möglicherweise auf eine - mit zusätzlichen Belastungen verbundene - Ton- und Bildaufnahme verzichten möchten. Sie wirft zudem die Frage auf, wie in Fällen zu verfahren ist, in denen der beschuldigte Jugendliche zwar grundsätzlich Aussagebereitschaft signalisiert, sich aber einer audiovisuellen Aufzeichnung der Vernehmung - etwa unter Berufung auf seine Persönlichkeitsrechte - verweigert oder seine Erziehungsberechtigten eine solche Aufzeichnung ablehnen.



Drucksache 275/1/13

... 4. Der Bundesrat begrüßt, dass nunmehr weder Programmmittel noch Spareinlagen von Kleinsparern zur Rekapitalisierung oder Abwicklung der Bank of Cyprus oder der Laiki Bank herangezogen werden. Er hält es für ein wichtiges Signal, dass nach dem Anpassungsprogramm vorrangig Aktionäre, Anleihegläubiger und Einleger großer Spareinlagen über 100.000 Euro einen Beitrag zur Finanzierung der Krisenfolgen in Zypern leisten.



Drucksache 552/13

... ) die Forderung nach einem gesetzlich verankerten und ausgewogenen Beschäftigtendatenschutz nur unzureichend aufgriff und daher von vielen Seiten in zahlreichen Punkten kritisiert wurde, setzten die Regierungsfraktionen des Deutschen Bundestages jüngst mit ihrem Änderungsantrag vom 10.01.2013 ein weiteres Signal in die falsche Richtung. In ihrer Entschließung vom 25.01.2013 kritisierte auch die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder das mangelnde Datenschutzniveau der vorgesehenen gesetzlichen Regelung.



Drucksache 372/13

... M. in der Erwägung, dass ägyptische Frauen in der aktuellen Übergangszeit besonders gefährdet sind; in der Erwägung, dass Berichten ägyptischer und internationaler Menschenrechtsorganisationen zufolge Demonstrantinnen oft Gewalt, sexuellen Übergriffen, Jungfräulichkeitstests und anderen Formen erniedrigender Behandlung durch die Sicherheitskräfte ausgesetzt sind, während Verfechterinnen von Frauenrechten bedroht und schikaniert werden; in der Erwägung, dass Frauen im Bereich der politischen Teilhabe erhebliche Rückschläge erlitten haben; in der Erwägung, dass der nationale Frauenrat und die Zivilgesellschaft das Schweigen der Behörden verurteilt haben, die die Gewalt gegen Frauen nicht verurteilt und damit ein falsches Signal hinsichtlich der Wahrung der Frauenrechte in Ägypten ausgesandt haben;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 372/13




P7_TA -PROV 2013 0062 - Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten Flughafen Wien Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2013 zum Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten über seine Untersuchung der Beschwerde 2591/2010/GG gegen die Europäische Kommission Flughafen Wien 2012/2264 INI

P7_TA -PROV 2013 0095 - Lage in Ägypten Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Ägypten 2013/2542 RSP

P7_TA -PROV 2013 0100 - Lage in Bangladesch Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Bangladesch 2013/2561 RSP

P7_TA -PROV 2013 0101 - Die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen, im Irak Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Irak: die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen 2013/2562 RSP

P7_TA -PROV 2013 0102 - Der Fall Arafat Jaradat und die Lage palästinensischer Häftlinge in israelischen Gefängnissen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Fall Arafat Jaradat und zur Lage der palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen 2013/2563 RSP


 
 
 


Drucksache 321/13

... HbbTV ist eine ETSI-Norm, die von einigen Rundfunkveranstaltern, Inhalteanbietern, Netzbetreibern und Endgeräteherstellern in Europa40 verwendet wird, um Rundfunk- und Breitbandinhalte miteinander zu verbinden. Eine41 Funktion von HbbTV bietet die Möglichkeit, Breitbandinhalte über das Rundfunksignal einzuspeisen. Ein anderer Ansatz ist eine vollständige Plattformlösung, bei der, wie z.B. im Vereinigten Königreich bei YouView42, Rundfunkveranstalter und Netzbetreiber zusammenarbeiten. In Italien wird aus traditionellen Gründen der MHP-Standard43 für das Hybridfernsehen verwendet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/13




1. Einleitung1

2. Wachstum und Innovation

2.1. Marktüberlegungen

2.2. Finanzierungsmodelle

2.3. Interoperabilität von Hybridfernsehen

2.4. Infrastruktur und Frequenzen

3. Werte

3.1. Rechtsrahmen

3.2. Freiheit und Pluralismus der Medien 62

3.3. Kommerzielle Kommunikation

3.4. Schutz von Minderjährigen

3.5. Barrierefreiheit für Personen mit Behinderungen

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 515/13

... Die Wettbewerbsposition der US-Stahlindustrie hat sich mit Blick auf die Energiekosten durch die verstärkte inländische Schiefergasförderung verbessert, was einer der Hauptgründe dafür ist, dass neue Investitionen in den Stahlsektor fließen. Dies signalisiert möglicherweise eine Trendwende für den Sektor, und die USA könnten sich bald zum Nettoexportland für Stahl5 entwickeln und das Überangebot auf dem Weltmarkt noch erhöhen.



Drucksache 247/13

... -Preis aufgrund einer schwächeren Nachfrage nach Emissionszertifikaten im EU-EHS senken. Dies wiederum kann das Preissignal des EU-EHS zugunsten von Innovationen und Investitionen in die Energieeffizienz und in die Nutzung CO



Drucksache 187/13

... Die Kommission betrachtet die Ergebnisse der Konsultation als wichtiges Signal für die Besorgnis der KMU und wird in mehrerer Hinsicht reagieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 187/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Befreiung der Kleinstunternehmen von EU-Rechtsvorschriften

3. Weniger strenge Vorschriften für KMU

4. Der KMU-Anzeiger

5. Unterstützung und Konsultierung von KMU

5.1 Konsultation von KMU - Allgemeine Aspekte

5.2 Die TOP 10-Konsultation

6. Reaktion auf die KMU-Konsultationen

7. Die nächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 262/13

... "Spätestens 2020 werden Bürgerinnen und Bürgern sowie öffentlichen Behörden über angemessene Preissignale und klare Umweltinformationen die richtigen Anreize geboten, damit sie die ressourcenschonendsten Erzeugnisse und Dienstleistungen wählen können." Zudem wird im Fahrplan festgestellt, dass der Binnenmarkt wichtig ist, wenn sich ressourcenschonende Produkte auszahlen sollen. Die vorliegende Initiative "Schaffung eines Binnenmarktes für grüne Produkte" ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.



Drucksache 156/13 (Beschluss)

... Der Hochfrequenzhandel hat in jüngerer Zeit eine zunehmend wichtigere Rolle auf den Finanzmärkten erlangt. Hierbei setzen Marktteilnehmer im elektronischen Handel algorithmische Handelsprogramme ein, die Kauf- und Verkaufssignale in extrem kurzen Abständen generieren und dabei nur äußerst kurze Haltefristen vorsehen. Schätzungen zufolge macht der Hochfrequenzhandel an deutschen Börsen mittlerweile mehr als 40 Prozent des gesamten Handelsvolumens aus.



Drucksache 348/13

... -arme Technologien aufgrund der negativen Signalwirkung des Kohlenstoffpreises (der durch die Krise gesunken ist und schwankt) in Frage gestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/13




1. Einleitung

2. Was hat die EU erreicht?

2.1. Die Rechtsvorschriften waren eine treibende Kraft für die Markteinführung von Technologien und Innovationen

2.2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation

2.3. Der SET-Plan als treibende Kraft für das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU

2.4. Programm Intelligente Energie - Europa IEE

2.5. Öffentlichprivate Partnerschaften und gemeinsames Unternehmen

2.6. Verbesserung des Zugangs zu Fremdfinanzierung - Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF

2.7. Regionale Dimension - Unterstützung durch die Kohäsionspolitik

2.8 Bewertung des EU-Rahmens für Technologien und Innovationen im Energiebereich

3. Energietechnologie- und Innovationsstrategie bis 2020 und Darüber hinaus

3.1. Zentrale Grundsätze

3.2 Notwendige zentrale Entwicklungen

Förderung von Innovationen unter realen Bedingungen durch einen marktgetriebenen Rahmen

4. Umsetzung der Energietechnologie- und innovationsstrategie

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 430/13

... 10. Der Vertragstext ist im Rahmen der Erwartungen sehr positiv ausgefallen, er ist ein rechtlich solider und inhaltlich wichtige Normen und Standards setzender Text. Er ist insbesondere gegenüber der gegenwärtigen Situation des völligen Fehlens global gültiger Regeln ein erheblicher Fortschritt und stellt zudem als positives Signal die Fähigkeit der VN unter Beweis, Verträge zu wichtigen Themen aus dem Bereich Frieden und Sicherheit auszuhandeln und abzuschließen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 430/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

D.1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

D.2 Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Vertrag über den Waffenhandel Übersetzung

3 Präambel

3 Grundsätze

Artikel 1
Ziel und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Munition

Artikel 4
Teile und Komponenten

Artikel 5
Allgemeine Durchführung

Artikel 6
Verbote

Artikel 7
Ausfuhr und deren Bewertung

Artikel 8
Einfuhr

Artikel 9
Durchfuhr oder Umladung

Artikel 10
Vermittlungstätigkeit

Artikel 11
Umleitung

Artikel 12
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Durchsetzung

Artikel 15
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 16
Internationale Unterstützung

Artikel 17
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 18
Sekretariat

Artikel 19
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 20
Änderungen

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Vorläufige Anwendung

Artikel 24
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Übereinkünften

Artikel 27
Verwahrer

Artikel 28
Verbindliche Wortlaute

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes Präambel/Prinzipien

Artikel 1
Ziel und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Munition

Artikel 4
Teile und Komponenten

Artikel 5
Allgemeine Durchführung

Artikel 6
Verbote

Artikel 7
Ausfuhr und deren Bewertung

Sonstige Transaktionen

Artikel 8
Einfuhr

Artikel 9
Durchfuhr oder Umladung

Artikel 10
Vermittlungstätigkeit

Artikel 11
Umleitung

Artikel 12
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Durchsetzung

Artikel 15
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 16
Internationale Unterstützung

Artikel 17
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 18
Sekretariat

Artikel 19
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 20
Änderungen

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Vorläufige Anwendung

Artikel 24
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Verhältnis zu anderen internationalen Verträgen

Artikel 27
Verwahrer

Artikel 28
Verbindliche Wortlaute


 
 
 


Drucksache 789/13 (Beschluss)

... 10. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass auch die Regelung in Artikel 9 des Richtlinienvorschlags, die die audiovisuelle Aufzeichnung grundsätzlich jeder Befragung von Kindern vorsieht, zu weitgehend und nicht sachgerecht ist. Die verpflichtende regelhafte audiovisuelle Aufzeichnung strafrechtlicher Befragungen und Vernehmungen von jugendlichen Beschuldigten erhöht den zeitlichen und personellen Aufwand und erscheint nicht zielführend. Die Regelung blendet insbesondere aus, dass das Kind und/oder seine Erziehungsberechtigten möglicherweise auf eine - mit zusätzlichen Belastungen verbundene - Ton- und Bildaufnahme verzichten möchten. Sie wirft zudem die Frage auf, wie in Fällen zu verfahren ist, in denen der beschuldigte Jugendliche zwar grundsätzlich Aussagebereitschaft signalisiert, sich aber einer audiovisuellen Aufzeichnung der Vernehmung - etwa unter Berufung auf seine Persönlichkeitsrechte - verweigert oder seine Erziehungsberechtigten eine solche Aufzeichnung ablehnen.



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