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"Sonderbeauftragten"
Drucksache 267/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2008 zu Armenien
... 6. unterstützt den EU-Sonderbeauftragten für den Südkaukasus, Peter Semneby, in seiner Rolle, den Dialog zwischen den politischen Gruppierungen zu erleichtern und mögliche Wege aus der politischen Krise in Armenien zu sondieren, und begrüßt die Vermittlertätigkeit des OSZE-Sondergesandten, Botschafter Heikki Talvitie, der über reiche Erfahrung in Bezug auf den Südkaukasus verfügt, und fordert die armenischen Regierungsbehörden nachdrücklich auf, mit der internationalen Gemeinschaft bei den Bemühungen um eine einvernehmliche Lösung umfassend zusammenzuarbeiten;
Drucksache 953/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. November 2007 über "Eine neue Dynamik für die afrikanische Landwirtschaft – Vorschlag für die Entwicklung der Landwirtschaft und für Nahrungsmittelsicherheit in Afrika " (2007/2231(INI))
... – unter Hinweis auf den Bericht des UN-Sonderbeauftragten an die UN-Menschenrechtskommission vom März 2002 über Ernährungssicherheit in den Entwicklungsländern,
Drucksache 219/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Dialog zwischen der chinesischen Regierung und Gesandten des Dalai Lama
... 3. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Intensivierung des Dialogs tatkräftig zu unterstützen und, solange es an greifbaren Ergebnissen in substanziellen Fragen fehlt, in Konsultation mit beiden Seiten zu prüfen, welche weiteren Beiträge die Europäische Union leisten kann, um eine Verhandlungslösung für Tibet zu begünstigen, auch durch Ernennung eines Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Tibet;
Drucksache 211/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen (2006/2200(INI))
... 184. weist in diesem Zusammenhang auf die Aussage hin, die der frühere Ombudsman für den Kosovo, Marek Antoni Nowicki, vor dem nichtständigen Ausschuss gemacht hat und der bestätigte, dass seit Juli 1999 in Camp Bondsteel häufig Personen ohne Gerichtsbeschluss oder eine andere Form der externen Kontrolle allein aufgrund eines Beschlusses des KFOR-Befehlshabers festgehalten wurden; weist darauf hin, dass von 2000 bis 2001 eine Reihe von Personen auch aufgrund von Verwaltungsentscheidungen des Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs festgehalten wurden und dass nach offiziellen Unterlagen 23 Personen im Zusammenhang mit im Frühjahr 2004 im Kosovo begangenen Gewalttaten für eine kurze Zeit vom KFOR-Befehlshaber in Camp Bondsteel inhaftiert wurden; Weitere wichtige Hinweise, die der nichtständige Ausschuss erhalten hat
Drucksache 453/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Mai 2007 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP, einschließlich der finanziellen Auswirkungen für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union – 2005 (2006/2217(INI))
... e) den vorbehaltlosen Austausch von Informationen, Berichten und Analysen, die von den Dienststellen, Delegationen, Sonderbeauftragten, Botschaften usw. der Europäischen Union und ihrer Einrichtungen sowie der Mitgliedstaaten zusammengetragen und erstellt wurden,
Die Ratifizierung des Verfassungsvertrags als Hauptaspekt und grundlegende Option der GASP für 2007
Verbesserung der Wirksamkeit, Kohärenz und Sichtbarkeit der GASP
Empfehlungen zu diversen thematischen Aspekten für das Jahr 2007
Prioritäten in den einzelnen geographischen Gebieten für das Jahr 2007
Parlamentarische Kontrolle der GASP
Finanzierung der GASP/ESVP
Drucksache 619/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juli 2007 zur Republik Moldau
... H. in der Erwägung, dass die Europäische Union wichtige Schritte unternommen hat, um sich verstärkt in der Republik Moldau einzubringen und eine Lösung des Transnistrien-Konflikts herbeizuführen, indem sie eine Delegation der Europäischen Kommission in Chiºinãu eingerichtet und einen Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Republik Moldau ernannt hat, der den Auftrag hat, sich um eine tragfähige Lösung des Transnistrien-Konflikts in zu bemühen und eine Grenzmission der Europäischen Union zum Schutz der Grenze zwischen der Republik Moldau und der Ukraine einzurichten,
Drucksache 408/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. April 2007 zu dem Jahresbericht 2006 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (2007/2020(INI))
... 47. nimmt die Verantwortung der EU-Sonderbeauftragten und der EU-Missionen im Ausland für die Förderung der EU-Leitlinien zur Kenntnis; tritt für einen pro-aktiveren Ansatz bei der Förderung der Leitlinien auf allen Ebenen ein; betont, dass Ressourcen- und Personalprobleme innerhalb der EU-Missionen in Drittländern bestehen, die die Kenntnis, Überwachung und Umsetzung der Richtlinien betreffen; ruft die Vertretungen der Mitgliedstaaten in Drittländern und die Delegationen der Kommission zu einer umfassenderen Zusammenarbeit und einer gemeinsamen Nutzung von Strukturen und Personal auf, damit echte "
Der EU-Jahresbericht 2006 zur Menschenrechtslage in der Welt von Rat und Kommission erstellt
Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Foren
Umsetzung der Leitlinien der EU über die Menschenrechte
2 Todesstrafe
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
Kinder und bewaffnete Konflikte
2 Menschenrechtsverteidiger
Leitlinien für den Menschenrechtsdialog und anerkannte Konsultationen mit Drittländern
Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Präsidentschaften
Die Außenhilfeprogramme der Kommission Das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte EIDHR
Hilfsprogramme allgemein
Einbeziehung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern
Durchgehende Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen Mainstreaming
Erfolge der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
Für die Arbeit im Bereich der Menschenrechte zur Verfügung stehende Ressourcen
Drucksache 748/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Investmentgesetz es und zur Anpassung anderer Vorschriften (Investmentänderungsgesetz)
... § 17a Abberufung von Geschäftsleitern; Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 2a Änderung der Solvabilitätsverordnung
Artikel 3 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 3a Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 4 Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 6 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 7 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 8 Aufhebung der Investmentmeldeverordnung
Artikel 9 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 10 Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung
Artikel 11 Änderung des Börsengesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die
Artikel 13 Änderung des Depotgesetzes
Artikel 14 Änderung der Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung
Artikel 15 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 16 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Artikel 17 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 17a Änderung der Handelsregisterverordnung
Artikel 18 Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 19 Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 19a Änderung in anderen Gesetzen
Artikel 20 Inkrafttreten
Drucksache 65/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch das Verbreiten von hochwertigen Erdfernerkundungsdaten (Satellitendatensicherheitsgesetz - SatDSiG )
... 2. anordnen, den Betrieb ganz oder teilweise auf einen geeigneten Sonderbeauftragten zu übertragen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Teil 1 . Anwendungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 . Betrieb eines hochwertigen Erdfernerkundungssystems
§ 3 Genehmigung
§ 4 Genehmigungsvoraussetzungen
§ 5 Dokumentationspflicht
§ 6 Anzeigepflicht
§ 7 Auskunftspflicht
§ 8 Betretens- und Prüfungsrechte
§ 9 Maßnahmen der zuständigen Behörde
§ 10 Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen; Betriebsübernahme
Teil 3 . Verbreiten von Daten
Kapitel 1 . Allgemeine Voraussetzungen
§ 11 Zulassung
§ 12 Zulassungsvoraussetzungen
§ 13 Anzeigepflicht
§ 14 Auskunftspflicht
§ 15 Betretens- und Prüfungsrechte
§ 16 Maßnahmen der zuständigen Behörde
Kapitel 2 . Verfahren des Verbreitens von Daten
§ 17 Sensitivitätsprüfung
§ 18 Dokumentationspflicht
§ 19 Erlaubnis
§ 20 Sammelerlaubnis
Teil 4 . Vorrangige Bedienung von Anfragen der Bundesrepublik Deutschland
§ 21 Verpflichtung des Datenanbieters
§ 22 Verpflichtung des Betreibers
§ 23 Vergütung
Teil 5 . Durchführungsvorschriften
§ 24 Zuständigkeit
§ 25 Verfahren
§ 26 Gebühren und Auslagen
§ 27 Übermittlung von personenbezogenen Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Teil 6 . Bußgeldvorschriften, Strafvorschriften
§ 28 Ordnungswidrigkeiten
§ 29 Straftaten
§ 30 Auslandstaten Deutscher
§ 31 Straf- und Bußgeldverfahren
Teil 7 . Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 32 Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
§ 33 Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
§ 34 Übergangsregelung
§ 35 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit
II. Lösung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, die Wirtschaft und die Preise
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Absatz 2
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Drucksache 949/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. November 2007 zur Lage in Georgien
... 4. fordert den Rat, den Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie den Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Südkaukasus auf, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um den Dialog zwischen den Beteiligten zu fördern, Spannungen abzubauen und zur Wiederherstellung des gegenseitigen Vertrauens beizutragen;
Drucksache 929/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Frauen in der internationalen Politik (2006/2057(INI))
... 10. bedauert zutiefst, dass Frauen in den Funktionen von Sonderbeauftragten oder persönlichen Vertreterinnen, Sonderbotschafterinnen oder persönlichen Abgesandten, persönlichen Beraterinnen oder Sonderberaterinnen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und in anderen hochrangigen Funktionen innerhalb der Vereinten Nationen unterrepräsentiert sind;
Drucksache 454/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht 2005 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (2005/2203(INI))
... 20. lobt den ergebnisorientierten Ansatz des EU-Vorsitzes und des Rates auf der 61. Tagung der UN-Menschenrechtskommission; begrüßt in diesem Zusammenhang die Schlüsselrolle der Europäischen Union bei der Verabschiedung kritischer und konstruktiver Entschließungen zu Menschenrechten in der Demokratischen Republik Kongo, in Nepal, in Nordkorea, im Sudan, in Usbekistan und in Turkmenistan sowie zu Menschenrechten und Terrorismusbekämpfung und die Benennung von Sonderberichterstattern, die Grundsätze und Leitlinien über Diskriminierung auf der Grundlage von Arbeit und Abstammung entwickeln sollen; begrüßt auch die Unterstützung der Ernennung eines Sonderbeauftragten, der dazu beitragen soll, die Menschenrechtsstandards am Arbeitsplatz zu heben;
Der Jahresbericht des Rates
Tätigkeiten der Europäischen Union während der beiden Vorsitze
Leistung von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Foren
Überprüfung der Politik- und Menschenrechtsdialoge und -konsultationen sowie des allgemeinen politischen Dialogs der Europäischen Union mit Drittländern
Hilfsprogramme allgemein
Prüfung der Umsetzung der Menschenrechts- und Demokratieklauseln
Systematische Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen
Mainstreaming der Menschenrechte
Erfolge der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
Für die Arbeit im Bereich der Menschenrechte zur Verfügung stehende Ressourcen, einschließlich im Sekretariat des Rates
Drucksache 316/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Ergebnis der Verhandlungen über den Menschenrechtsrat und zur 62. Tagung der UN-Menschenrechtskommission
... 17. fordert daher die Mitglieder der UN-Menschenrechtskommission auf, dafür Sorge zu tragen dass die Arbeit bezüglich der auf der letzten Tagung in Auftrag gegebenen Sonderverfahren vorgelegt, geprüft und umfassend diskutiert wird, etwa der Bericht des Generalsekretärs über die Zusammenarbeit mit den Vertretern der Menschenrechtsorgane der Vereinten Nationen, und dass die auslaufenden Mandate erneuert werden, etwa das Mandat des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für die Menschenrechtsverteidiger; unterstreicht, dass die Möglichkeit für die Menschenrechtsverteidiger, sich an die Menschenrechtskommission zu wenden und an den Debatten teilzunehmen, erhalten bleiben muss;
2 Menschenrechtsrat
62. Tagung der UN-Menschenrechtskommission
Drucksache 865/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006 - 2007 mit Sonderbericht über die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder KOM (2006) 649 endg. Ratsdok. 14968/06
... Die EU hat ihr Engagement für den Kosovo fortgesetzt, indem sie Standards überwacht, Unterstützung geleistet und mit der UNMIK zusammengearbeitet hat; darüber hinaus hat sie den Prozess der Statusklärung unterstützt, der unter Schirmherrschaft des Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs, Martti Ahtisaari, erfolgt. Die EU wird eine bedeutende Rolle bei der Klärung des Status und – sobald dieser vom UN-Sicherheitsrat gebilligt ist – bei der Umsetzung in die Praxis spielen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die fünfte Erweiterung
3. Der Erweiterungsprozess
3.1. Beitrittsverhandlungen
3.2. Heranführungsstrategie
4. Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen gewährleisten
5. Wichtigste Herausforderungen für 2007
5.1. Verbleibende Herausforderungen im Zusammenhang mit der fünften
5.2. Kandidatenländer
5.3. Potenzielle Kandidatenländer
6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Anhang 1 Sonderbericht über die Fähigkeit der Union zur Integration neuer Mitglieder
3 Einleitung
Anhang 2 Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo8, Türkei Albanien
Drucksache 299/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetz es sowie zur Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes und anderer Vorschriften
... § 81b Abs. 1 sieht die Möglichkeit vor, von einer Zweckgesellschaft einen Solvabilitätsplan zur Wiederherstellung einer ausreichenden Eigenmittelausstattung zu verlangen sowie ferner die Möglichkeit, die freie Verfügung über Vermögensgegenstände einzuschränken oder zu untersagen § 83 enthält Auskunfts- und Informationsbefugnisse; § 83a die Befugnis zur Einsetzung eines Sonderbeauftragten; § 84 die Erstreckung der Verschwiegenheitspflicht auf diese Unternehmen; § 86 die nur klarstellende Befugnis zur Aufsicht über Liquidation und Abwicklung; § 89a die Regelung zur sofortigen Vollziehbarkeit bestimmter Maßnahmen, soweit diese auf Zweckgesellschafen anwendbar sind; § 119 Abs. 2 Nr. 1 bis 3, 5, 6, sowie 8 und 9 sehen für das Erlaubnisverfahren einen sehr eingeschränkten Tätigkeitsplan zur Informationsgewinnung für die Aufsichtsbehörde vor; § 120 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 bestimmen dass der Ort der Hauptverwaltung im Inland gelegen sein muss und dass der Umfang der Erlaubnis dem Artikel 4 der Richtlinie 2005/68/EG entspricht; § 121 zählt abschließend die Erlaubnisversagungsgründe auf; § 121a Abs. 4 enthält einige grundlegende Befugnisse für die laufende Aufsicht; § 121c enthält Widerrufsgründe für die Geschäftsbetriebserlaubnis.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung
Artikel 4 Änderung der Rückversicherungs-Kapitalausstattungs-Verordnung
Artikel 5 Änderung der Pensionsfonds-Kapitalausstattungsverordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
1. Umsetzung der Rückversicherungsrichtlinie
2. Sonstige Änderungen
II. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
IV. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau Bund, Ländern und Gemeinden entstehen aufgrund des Gesetzes keine Kosten.
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu § 121f
Zu § 121g
Zu § 121h
Zu § 121i
Zu § 121j
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
II. Zu Artikel 2 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
III. Zu Artikel 3 Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
IV. Zu Artikel 4 Änderung der Rückversicherungs-Kapitalausstattungs-Verordnung
V. Zu Artikel 5 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Kapitalausstattung von Pensionsfonds
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 5
VI. Zu Artikel 6 Inkrafttreten
Drucksache 805/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Belarus
... 16. begrüßt nachdrücklich die Ankündigung des Kommissionspräsidenten, einen Sonderbeauftragten zur Beobachtung der Menschenrechtslage nach Belarus zu entsenden, und fordert die Kommission auf, die Einrichtung einer ständigen Vertretung der Europäischen Union in Minsk zu beschleunigen, damit sie besser in der Lage ist, Informationen zu verbreiten, Projekte zu koordinieren und die Lage in Belarus zu beobachten;
Drucksache 312/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Stärkung der Reaktion der Europäischen Union auf Katastrophen und Krisen in Drittländern"
... Mit den Programmen der Gemeinschaft wurden verschiedenste, in ihrer Flexibilität und Wirksamkeit unterschiedliche Antworten auf diese Bedürfnisse gefunden. Bei Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) werden alle diese Aufgaben dem jeweiligen Missionsleiter oder EU-Sonderbeauftragten übertragen, die im eigenen Namen handeln. Der Missionsleiter übernimmt somit zusätzlich zu seinen in erster Linie politischen Aufgaben die Verantwortung für die gesamte Logistik, Finanzverwaltung und Beschaffung. Angeleitet und beaufsichtigt wird er dabei von der Kommission, bei der die finanzielle Gesamtverantwortung verbleibt.
1. Einleitung
2. GEWÄHRLEISTUNG einer kohärenten und effizienten Reaktion
3. Stärkung der Reaktionsfähigkeit der EU - Verbesserung der bestehenden Instrumente, ihrer Effizienz und ihrer allgemeinen Kohärenz
3.1. Humanitäre Hilfe
3.1.1. Verstärkung der Notfallvorsorge
3.1.2. Ausbau der Kapazitäten für die rasche Analyse und Bewertung
3.1.3. Ausbau der Kapazitäten der Vereinten Nationen für rasche Lagebewertungen und Stärkung der Interoperabilität der Teams
3.1.4. Europäisches Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe
3.1.5 Verbesserung der Kohärenz der humanitären Maßnahmen der EU
3.2. Verfahren für den Katastrophenschutz
3.3. Rehabilitation, Wiederaufbau und Entwicklungshilfe
3.4. Stärkung der Verbindungen zwischen den Gemeinschaftsprogrammen und den zivilen und militärischen Fähigkeiten der EU
3.5. Solide Finanzverwaltung
4. ANGEMESSENE Mittel für ehrgeizige Ziele - wesentliche strukturelle Massnahmen
4.1. Struktur zur Verbesserung der Planung, Koordinierung und Kohärenz
4.2. Logistik und Beschaffungswesen
4.3. Aufbau von Durchführungskapazitäten und Vorbereitung auf das Instrument für Stabilität
5. VERSTÄRKUNG der Präventivmassnahmen, der Frühwarnung und der Katastrophenvorsorge
5.2. Internationale politische Rahmenbedingungen
5.3. EG-Unterstützung für Katastrophenvorsorge und Frühwarnsysteme
6. Schutz und Hilfe für EU-Bürger
7. Schlussfolgerung
Anhang I Fortschrittsbericht über die Maßnahmen der Kommission als Reaktion auf die Tsunami-Katastrophe vom 26. Dezember 2004
1. Einleitung
2. HUMANITÄRE Hilfe
3. VERBINDUNG zwischen Soforthilfe, REHABILITATION UND Entwicklungshilfe
4. REHABILITATION und Wiederaufbauhilfe
5. Partnerschaften
6. flankierende Massnahmen
7. KATASTROPHENSCHUTZ IN Asien
8. TRANSPARENZ und solide Finanzverwaltung
Anhang II Gemeinschaftsprogramme für Frühwarnung und Katastrophenschutz
1. INDISCHER Ozean
2. Afrika, KARIBISCHER RAUM und Pazifischer Ozean
3. MITTELMEERRAUM und Atlantischer Ozean
4. Forschung und Entwicklung und Wissenschaftliche Zusammenarbeit
Drucksache 182/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Gedenken an den Holocaust sowie zu Antisemitismus und Rassismus
... - unter Hinweis auf die Erklärung der 2. Antisemitismuskonferenz der OSZE, die am 28. und 29. April 2004 in Berlin stattgefunden hat, sowie auf die Tatsache, dass die OSZE kürzlich einen Sonderbeauftragten für die Bekämpfung von Antisemitismus ernannt hat,
Drucksache 269/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Prioritäten der Europäischen Union und den Empfehlungen für die 61. Tagung der UN-Menschenrechtskommission in Genf (14. März bis 22. April 2005)
... - zu Iran, unter Verurteilung des erheblichen Anstiegs der Verletzung der Menschenrechte, sowie insbesondere des humanitären Rechts, insbesondere der zunehmenden Berichte über Hinrichtungen von Zivilisten, einschließlich von Hinrichtungen jugendlicher Straftäter, Amputationen und Auspeitschen in der Öffentlichkeit, ein generelles hartes Vorgehen gegen Presse und Medien, weitverbreitete Verhaftungen vor allem von Frauen und jungen Leute mit unklaren oder geringfügigen Beschuldigungen; mit der Forderung eines Moratoriums für alle Hinrichtungen; in der Erwartung, dass iranischen Behörden die versprochenen Rechtsvorschriften über das Verbot der Verhängung der Todesstrafe für Straftaten erlassen, die vor dem Erreichen des 18. Lebensjahres verübt worden sind; mit der Forderung an die UNCHR, erneut einen Sonderbeauftragten zur Überwachung der Menschenrechtssituation im Iran zu benennen;
Drucksache 429/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Stand der regionalen Integration im Westbalkan
... 75. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Bewerberländer, allen Regierungen und Parlamenten in der Region, dem EU-Sonderkoordinator des Stabilitätspakts für Südosteuropa, den EU-Sondergesandten in der Region, dem UN-Sonderbeauftragten im Kosovo (UNMIK), der OSZE und dem Europarat zu übermitteln.
Drucksache 622/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Flugsicherung
... (2) Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung kann die Abberufung von zur Geschäftsführung berechtigten Personen verlangen, wenn diese trotz Verwarnung fortgesetzt Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllen, die der beliehenen Flugsicherungsorganisation nach diesem Gesetz übertragen worden sind, oder wenn Tatsachen bekannt werden, die den Widerruf der Beleihung rechtfertigen würden, weil die beliehene Flugsicherungsorganisation keine hinreichende Gewähr mehr für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben bietet. Unter diesen Voraussetzungen kann das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung auch Befugnisse, die Geschäftsleitern der beliehenen Flugsicherungsorganisation zustehen, ganz oder teilweise auf einen Sonderbeauftragten übertragen, der zur Wahrung der Befugnisse geeignet ist. Die durch die Bestellung des Sonderbeauftragten entstehenden Kosten einschließlich der diesem zu gewährenden Vergütung trägt die beliehene Flugsicherungsorganisation. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung setzt die Höhe der Vergütung fest. Die sofortige Abberufung kann verlangt werden, wenn die öffentliche Sicherheit erheblich gefährdet ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten und Preiswirkung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Flugsicherungsgesetz (FSG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Flugsicherungsaufsicht
§ 3 Beleihung
§ 4 Voraussetzungen und Durchführung einer Beleihung
§ 5 Kontrolle der Geschäftsleitung
§ 6 Pflichten des Beliehenen
§ 7 Verwaltungsmaßnahmen der Flugsicherungsorganisationen
§ 8 Verpflichtungen der Flugplatzunternehmen
§ 9 Kostengläubigerschaft, Einnahmeausfälle
§ 10 Widerruf der Beleihung, Übertragung Gesellschaftsanteile
§ 11 Erlaubnis für Flugsicherungspersonal und seine Ausbildung
§ 12 Rechtsverordnungen, Gebühren
§ 13 Ordnungswidrigkeiten
§ 14 Einschränkungen von Grundrechten, Datenschutz
§ 15 Übergangsregelung Personalvertretung,
§ 16 Übergangsregelungen
Artikel 2 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben
1. Satz 1 wird wie folgt geändert:
2. In Satz 2 werden die Wörter „Außenstellen der für die Flugsicherung zuständigen Stelle“
Artikel 4 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Arbeitssicherstellungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
Artikel 7 Änderung des Flugunfall-Untersuchungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Gesetzes zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesanstalt für Flugsicherung
§ 4
§ 5
Artikel 10 Änderung des Verkehrssicherstellungsgesetzes
Artikel 11 Aufhebung der Verordnung
Artikel 12 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel der Regelung
II. Lösung des Problems durch Beleihung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Begleitende Maßnahmen
V. Gender Mainstreaming
VI. Finanzielle Auswirkungen
VII. Sonstige Kosten- und Preiswirkungen
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu den Nummer n
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu den Nummer n
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Drucksache 1010/04
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der militärischen Operation "Althea" der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina
... 1. begrüßt die neue koordinierte und kohärente Vorgehensweise der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina, die eine umfassende Strategie für Bosnien und Herzegowinas beinhaltet, ein neues Mandat für den EU-Sonderbeauftragten
Drucksache 983/04
Entwurf eines Gesetzes
zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa
zur Ernennung eines Sonderbeauftragten erlässt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Teil II
Drucksache 158/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
Drucksache 166/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
Drucksache 451/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
Drucksache 516/14
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24 /EG, 2002/47 /EG, 2004/25 /EG, 2005/56/EG, 2007/36 /EG, 2011/35 /EU, 2012/30 /EU und 2013/36 /EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsgesetz)
Drucksache 534/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz)
Drucksache 626/15
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über Vorrechte und Immunitäten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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