[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

609 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Speisung"


⇒ Schnellwahl ⇒

0212/20B
0087/1/20
0286/20
0221/20
0455/20B
0343/20
0051/20B
0037/20
0494/20B
0455/1/20
0286/20B
0383/20
0268/20
0056/20
0051/1/20
0494/20
0029/20B
0212/1/20
0498/20
0029/1/20
0392/20
0325/20
0383/20B
0343/19
0576/19
0005/19B
0578/1/19
0666/19
0150/1/19
0005/1/19
0450/1/19
0047/19B
0011/19B
0047/19
0343/19B
0587/19
0150/19
0584/19B
0281/1/19
0138/19B
0489/19B
0489/1/19
0557/1/19
0138/1/19
0578/19B
0631/19
0631/19B
0213/1/19
0523/19
0406/19
0432/19
0584/19
0557/19B
0150/19B
0385/1/19
0158/18
0077/18B
0423/18
0083/18
0402/1/18
0402/18
0607/18
0614/1/18
0551/18B
0077/18
0181/18
0563/18
0423/1/18
0614/18
0563/18B
0145/18
0371/1/18
0639/1/18
0639/18B
0402/18B
0166/1/18
0205/18B
0614/18B
0077/1/18
0205/1/18
0186/1/17
0590/17
0073/2/17
0182/17B
0090/17
0189/1/17
0538/17
0073/1/17
0186/2/17
0537/17
0452/17
0182/1/17
0419/17
0187/17B
0753/1/17
0243/17
0186/17B
0112/17
0189/17B
0073/17B
0089/1/17
0187/1/17
0347/17
0681/17
0347/1/17
0119/16B
0083/16
0619/16B
0073/16
0121/16
0006/1/16
0502/16
0733/16B
0673/1/16
0404/16
0296/1/16
0006/16B
0349/16
0476/16
0119/1/16
0809/1/16
0569/16
0645/1/16
0356/16
0673/16B
0189/16
0546/16
0739/1/16
0310/16B
0738/1/16
0550/1/16
0738/16B
0435/16
0522/16
0334/16
0733/1/16
0506/16
0356/1/16
0550/16B
0420/16
0356/16B
0739/16B
0029/16
0550/16
0349/1/16
0310/16
0543/1/15
0379/15
0247/15B
0542/15B
0543/15B
0553/15
0510/1/15
0340/15
0114/15
0510/15B
0114/15B
0481/15
0247/1/15
0326/1/15
0605/15B
0102/1/15
0441/15B
0605/1/15
0440/15
0594/15
0441/1/15
0102/15
0102/15B
0298/14
0568/14
0191/1/14
0642/1/14
0223/1/14
0010/14
0516/1/14
0598/14B
0598/1/14
0642/14B
0638/3/14
0473/14
0081/14
0566/14
0292/14
0509/14
0400/14
0165/2/14
0223/14B
0608/14
0157/14B
0458/14
0235/13
0437/1/13
0207/13
0247/1/13
0671/13
0113/13
0344/1/13
0505/1/13
0029/13
0758/13
0041/13
0778/1/13
0348/13B
0247/13B
0447/5/13
0275/1/13
0191/13
0321/13
0704/13
0398/1/13
0672/13
0613/1/13
0475/13
0515/13
0498/13
0697/13
0778/13B
0447/13
0191/13B
0613/13B
0348/1/13
0437/13B
0048/13
0505/13B
0344/13B
0672/12
0632/12
0374/12
0556/12
0257/2/12
0204/4/12
0151/12
0676/12
0413/12
0520/12
0740/12B
0346/1/12
0346/12B
0182/12
0185/12
0295/12
0166/12
0661/1/12
0688/12
0548/12
0016/12
0618/12
0190/12
0785/1/12
0575/12
0086/12
0313/12
0302/1/12
0605/12
0204/12
0204/12B
0204/1/12
0571/12B
0253/12
0571/1/12
0149/12
0165/12
0740/12
0279/12
0785/12B
0721/12
0077/12
0257/12
0740/3/12
0661/12B
0338/12
0374/12B
0474/12
0632/1/12
0681/12
0819/12
0392/1/11
0854/4/11
0342/11
0343/11B
0854/11
0344/11B
0371/11
0226/11
0080/11
0368/11
0392/4/11
0255/11
0854/11B
0130/11
0105/1/11
0854/8/11
0395/11
0578/11B
0343/3/11
0344/11
0216/11X
0338/11B
0395/1/11
0372/11
0342/11B
0578/1/11
0343/1/11
0344/1/11
0854/1/11
0463/2/11
0105/11B
0831/11
0662/11
0341/11B
0392/11
0045/11
0231/11
0389/1/11
0342/1/11
0348/11
0007/1/11
0825/11
0874/2/11
0073/11
0105/11
0088/11B
0874/11
0088/1/11
0323/11
0338/1/11
0096/11
0338/11
0379/11
0661/10
0150/1/10
0170/10
0666/10
0004/1/10
0709/10
0680/4/10
0041/3/10
0712/10
0647/1/10
0482/10
0738/10
0489/10B
0774/10
0415/1/10
0806/10
0312/10
0110/3/10
0284/10B
0845/10B
0679/10
0868/1/10
0150/10
0297/10B
0686/2/10
0845/1/10
0110/1/10
0284/1/10
0231/10
0004/10B
0110/10B
0052/10
0312/10B
0297/10
0664/10
0110/4/10
0312/1/10
0489/2/10
0230/10
0530/10
0264/10
0868/10
0772/10
0075/10
0501/10
0868/10B
0647/10B
0812/10
0813/09
0140/09
0712/09
0291/09
0552/09
0770/09
0228/09
0028/09
0877/09
0894/09
0291/09B
0665/09
0003/09
0338/09
0528/09B
0169/09H
0676/09
0528/09
0291/1/09
0676/09B
0603/1/09
0202/09
0057/09
0023/09
0528/1/09
0279/09
0204/09
0009/1/08
0574/08
0340/08
0433/08
0105/1/08
0569/08B
0012/08
0765/08
0419/08
0145/08
0010/08A
0334/08
0105/08B
0367/08C
0367/08
0367/08D
0024/08B
0559/08
0559/3/08
0010/08B
0486/08
0111/08
0433/08B
0968/08
0433/1/08
0030/08
0808/08
0694/1/08
0293/08
0605/08
0009/08
0180/08
0012/1/08
0009/08B
0220/08
0420/08
0367/1/08
0010/08C
0261/08
0827/08
0010/2/08
0008/08
0024/1/08
0105/08
0575/1/08
0913/08
0024/08
0694/08B
0830/08
0012/08B
0694/08
0418/08
0010/08
0010/1/08
0367/08B
0759/08
0568/08
0702/07
0283/07
0731/07B
0544/2/07
0731/07
0682/1/07
0797/1/07
0417/1/07
0895/07
0417/07B
0657/07
0225/07
0117/1/07
0529/07
0072/07
0072/1/07
0070/07
0612/07
0800/1/07
0797/07B
0826/07
0336/07B
0282/07
0659/07
0679/07
0800/07B
0072/07B
0417/07
0801/07
0229/07
0731/1/07
0682/07B
0336/1/07
0190/07
0568/07
0365/06
0365/4/06
0247/06
0779/06
0590/1/06
0206/06
0142/2/06
0004/06
0590/06B
0621/1/06
0041/06
0365/1/06
0029/06
0138/06
0505/06B
0427/06
0364/06
0305/06
0819/06
0015/06
0365/06B
0207/06
0141/06
0589/06
0367/06
0655/05
0248/2/05
0247/1/05
0248/05
0791/05
0372/05
0244/05B
0918/05B
0246/05
0872/05
0343/05
0477/05
0247/05
0914/1/05
0555/05
0245/05
0244/05
0244/1/05
0245/05B
0287/05
0246/1/05
0914/05B
0316/05
0498/05
0914/05
0913/05B
0817/05
0944/05
0913/05
0913/1/05
0357/05
0918/1/05
0246/05B
0245/1/05
0672/05
0247/05B
0423/04B
0666/04B
0666/2/04
0590/04
0967/1/04
0985/04
1002/04
0734/04
0429/04
0128/04B
0967/04B
0709/04
0666/04
0283/04
0140/04
0613/04
0849/03
Drucksache 473/14

... e) die Anrechenbarkeit von Biomethan, das in das Erdgasnetz eingespeist wird, auf die Erfülung von Verpflichtungen nach § 37a Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 37a Absatz 3 und 4 näher zu regeln,



Drucksache 157/14 (Beschluss)

... Sollte an dem Ausschreibungsmodell gleichwohl festgehalten werden, müsste gewährleistet sein, dass vor einer verbindlichen Entscheidung erst eine angemessene Pilotphase mit technologiespezifischen Projekten und einer nachfolgenden sorgfältigen und ergebnisoffenen Auswertung durchgeführt wird. Wie vorgesehen, ist der Photovoltaik-Pilot bis 2017 durchzuführen, anschließend eine Auswertung unter Beteiligung der Länder vorzunehmen und - sofern die Auswertung dies nahelegt - ab 2018 die Höhe der Einspeisevergütung auch für andere Erneuerbare Energien durch Ausschreibungen zu ermitteln. Hierzu wäre das EEG erneut unter Einbindung der Länder entsprechend zu novellieren.



Drucksache 207/13

... (38) Auf europäischer Ebene ist eine effektive europäische Bankenaufsicht erforderlich. Der am 13. Dezember 2012 von den EU-Finanzministern gefundene Kompromiss gewährleistet eine Trennung von geldpolitischen und bahnkaufsichtlichen Aufgaben unter dem Dach der EZB. Die Bundesregierung achtet auf die konkrete Umsetzung dieses Kompromisses. Auch wenn die Bankenaufsicht etabliert ist, kann insbesondere der Europäische Stabilitätsmechanismus erst dann die Möglichkeit erhalten, Direkthilfen an Banken zu vergeben, wenn alle anderen Mittel der Restrukturierung ausgeschöpft sind. Zuerst müssen die Eigentümer der Banken haften, dann die Gläubiger (einschließlich der nicht nachrangigen Gläubiger), anschließend der nationale Bankensektor über aus Bankenabgaben gespeiste Abwicklungsfonds, schließlich die betroffenen Staaten. Erst wenn die Stabilität des europäischen Finanzsystems insgesamt und seiner Mitgliedstaaten bedroht ist, kann der ESM dem Mitgliedstaat als Ultima Ratio konditionierte Hilfen bereitstellen.



Drucksache 671/13

... 1. deren Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren erfolgt, die aus elektrochemischen Energiespeichern, emissionsfrei betriebenen Energiewandlern, emissionsfreien Energiequellen oder aus Kombinationen von diesen gespeist werden, oder



Drucksache 113/13

... 2. vorrangig in dem Gebäude unmittelbar nach Erzeugung oder nach vorübergehender Speicherung selbst genutzt und nur die überschüssige Energiemenge in ein öffentliches Netz eingespeist wird.



Drucksache 344/1/13

... e) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen eines dialogorientierten Prozesses mit den jeweiligen Interessenvertretern (Industrie, Umweltund Verbraucherverbände, Bund und Länder etc.) Eckpunkte eines europaweiten Nanoprodukt-Registers zu erarbeiten und diese auf EU-Ebene einzuspeisen. Es sollte geprüft werden, wie diese Aktivitäten auf nationaler Ebene begleitet werden können mit dem Ziel, den Aufbau eines Nanoprodukt-Registers auf EU-Ebene strukturell, inhaltlich und hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen vorzubereiten und zu unterstützen. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung um eine zeitnahe Auswertung und Bewertung der Aktivitäten anderer EU-Mitgliedstaaten zu Meldepflichten und Produktregistern.



Drucksache 29/13

... - die Art und der Umfang der Inanspruchnahme des Finanzvermögens für die Speisung des Entschädigungsfonds nach § 10 Absatz 1 Nummer 2 des Entschädigungsgesetzes,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zustimmung zum Finanzvermögen-Staatsvertrag

Artikel 2
Änderung der Bundeshaushaltsordnung

§ 95a
Prüfungsanordnung und Entfall der aufschiebenden Wirkung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung und Konzeption

II. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin Finanzvermögen-Staatsvertrag

2 Präambel

Artikel 1
Regelungsgegenstand

Artikel 2
Vermögensaufteilung

Artikel 3
Sanierungsaufwendungen der Wismut GmbH

Artikel 4
Finanzierung der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung (SinA)

Artikel 5
Entschädigungsfonds

Artikel 6 Ansprüche nach § 8 Absatz 4 des Vermögenszuordnungsgesetzes

Artikel 7
Nicht zugeordnetes Finanzvermögen

Artikel 8

Artikel 9
Ratifikation, Inkrafttreten

Erläuterungstext zur Präambel des Staatsvertrages

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2356: Gesetz zum Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund und den neuen Ländern (Finanzvermögens- Staatsvertrag) und zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung

I. Zusammenfassung:

II. Im Einzelnen:

1. Finanzvermögensstaatsvertrag

2. Änderung der Bundeshaushaltsordnung

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 10. Dezember 2012 zu dem Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin (Finanzvermögen- Staatsvertrag) und zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung


 
 
 


Drucksache 778/1/13

... ), zu der sich der Bundesrat bereits kritisch geäußert hat. Im Mittelpunkt des Regelungsvorschlags steht die systematische Erhebung von Daten über Containerbewegungen (inklusive Leercontainer) und die Einspeisung in ein europäisches Register zur Ermittlung "aktueller Betrugs- und Risikotrends".



Drucksache 447/5/13

... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu beachten, dass in Regionen mit hoher fluktuierender Einspeisung Erneuerbarer Energien dem Entlastungseffekt durch dort angesiedelte energieintensive Letztverbraucher eine erhebliche Bedeutung zukommt, da auf diese Weise die Energie ortsnah verbraucht werden kann und der zusätzliche Netzausbau reduziert wird.



Drucksache 475/13

... "(5) Ein Missbrauch liegt nicht vor, wenn ein Wasserversorgungsunternehmen sich insbesondere aus technischen oder hygienischen Gründen weigert, mit einem anderen Unternehmen Verträge über die Einspeisung von Wasser in sein Versorgungsnetz abzuschließen, und eine damit verbundene Entnahme (Durchleitung) verweigert."



Drucksache 778/13 (Beschluss)

... ), zu der sich der Bundesrat bereits kritisch geäußert hat. Im Mittelpunkt des Regelungsvorschlags steht die systematische Erhebung von Daten über Containerbewegungen (inklusive Leercontainer) und die Einspeisung in ein europäisches Register zur Ermittlung "aktueller Betrugs- und Risikotrends". Zu diesem Zweck sollen Containerstatusmeldungen direkt an die Kommission übermittelt werden.



Drucksache 447/13

... wird geändert, um bestehende Unsicherheiten zu beseitigen. Für die energieintensive Industrie wird ein reduziertes Netzentgelt (wieder) eingeführt. Die Festlegung der Höhe des Netzentgelts berücksichtigt die positive Wirkung des gleichmäßigen Abnahmeverhaltens der energieintensiven Letztverbraucher auf das Netz und trägt dieser Rechnung. Allerdings ist davon auszugehen, dass sich der Anteil erneuerbarer Energien am Strommix im Zeitablauf weiter erhöhen wird. Vor diesem Hintergrund wird zukünftig darüber diskutiert werden müssen, ob Aspekte der Nachfrageflexibilisierung stärker zu berücksichtigen sind. Dies könnte dann erforderlich werden, falls bei einer weiterhin zunehmend flexiblen Einspeisung von Energie in das Netz, ein gleichmäßiger Bezug von Energiemengen nicht mehr die positiven dämpfenden Wirkungen auf das Netz hat. In einem solchen Fall könnte es notwendig werden, eine Netzentgeltreduzierung an Aspekte der flexiblen Nachfragesteuerung zu knüpfen.



Drucksache 344/13 (Beschluss)

... 5. Er fordert die Bundesregierung ferner auf, im Rahmen eines dialogorientierten Prozesses mit den jeweiligen Interessenvertretern (Industrie, Umwelt- und Verbraucherverbände, Bund und Länder etc.) Eckpunkte eines europaweiten Nanoprodukt-Registers zu erarbeiten und diese auf EU-Ebene einzuspeisen. Es sollte geprüft werden, wie diese Aktivitäten auf nationaler Ebene begleitet werden können mit dem Ziel, den Aufbau eines Nanoprodukt-Registers auf EU-Ebene strukturell, inhaltlich und hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen vorzubereiten und zu unterstützen. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung um eine zeitnahe Auswertung und Bewertung der Aktivitäten anderer EU-Mitgliedstaaten zu Meldepflichten und Produktregistern.



Drucksache 520/12

... geprüft und genehmigt werden und neben dem OnshoreNetzentwicklungsplan Grundlage für den Bundesbedarfsplan bilden. Die Übertragungsnetzbetreiber werden verpflichtet, die im Offshore-Netzentwicklungsplan enthaltenen Ausbaumaßnahmen entsprechend dem vorgesehenen Zeitplan umzusetzen. Für Offshore-Anlagen wird der bisherige unbegrenzte individuelle Anbindungsanspruch durch einen Anbindungsanspruch im Rahmen der diskriminierungsfrei zugeteilten Kapazität ab dem Fertigstellungszeitpunkt der Anbindungsleitung ersetzt. Der Fertigstellungszeitpunkt der Anbindungsleitung ist der Offshore-Anlage frühzeitig nach Durchführung des Vergabeverfahrens mitzuteilen und kann 30 Monate vor Eintritt der voraussichtlichen Fertigstellung nicht mehr geändert werden. Soweit Offshore-Anlagen die zugewiesene Anbindungskapazität nicht nutzen können, weil sie selbst im Bau verzögert sind, soll die Anbindungskapazität anderen Offshore-Anlagen zur Verfügung gestellt werden können. Ist die Errichtung der Anbindungsleitung im Bau verzögert oder treten Betriebsstörungen auf, so erhalten betriebsbereite Offshore-Anlagen, die aufgrund der Nichtverfügbarkeit der Anbindungsleitung nicht einspeisen können, einen Anspruch auf Entschädigung von dem anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber. Der Übertragungsnetzbetreiber kann die Kosten der Entschädigung abhängig vom eigenen Verschuldensgrad über eine Entschädigungsumlage wälzen. Bei Fahrlässigkeit trägt der anbindungsverpflichtete Übertragungsnetzbetreiber im Kalenderjahr für den Teil der Schäden bis 200 Millionen Euro einen Selbstbehalt in Höhe von 20 Prozent, für den Teil der Schäden von 200 bis 400 Millionen Euro in Höhe von 15 Prozent, für den Teil der Schäden von 400 bis 600 Millionen Euro in Höhe von 10 Prozent und für den Teil der Schäden von 600 bis 800 Millionen Euro in Höhe von 5 Prozent. Entschädigungszahlungen für Schäden, die nicht vom anbindunsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber verschuldet wurden und den Teil der Schäden, die in Summe im Kalenderjahr 800 Millionen Euro übersteigen, kann der Übertragungsnetzbetreiber vollständig wälzen; bei Vorsatz ist eine Kostenwälzung ausgeschlossen. Zum Zeitpunkt des Gesetzgebungsverfahrens zeichnen sich bereits Verzögerungen bei der Anbindung von Offshore-Anlagen ab, die aus Gründen des Vertrauensschutzes und um die Realisierung der laufenden Projekte nicht zu gefährden, über eine Übergangsregelung von der Entschädigungsregelung erfasst werden sollen. Für die Einbeziehung sich bereits abzeichnenden Verzögerungsfälle sind Entschädigungszahlungen von etwa 1 Milliarde Euro zu erwarten. Diese Entschädigungskosten sollen über die im Entwurf vorgesehene Umlage abgedeckt werden. Um die Verbraucher vor übermäßigen Belastungen aus der Entschädigungsumlage zu schützen, wird diese auf eine Höchstgrenze von maximal 0,25 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Eventuelle Entschädigungskosten, die nicht im ersten Jahr über die Umlage abgedeckt werden, können in den Folgejahren in die Umlageberechnung eingestellt und abgedeckt werden. Darüber hinaus verkürzt sich der Zeitraum, für den die Anlage EEG-Vergütung erhält um den Zeitraum, für den Entschädigungszahlungen geleistet werden. Aufgrund des ebenfalls vorgenommenen Systemwechsels bei der Anbindung von Offshore-Anlagen an das Übertragungsnetz weg von dem individuellen Anschlussanspruch hin zu einem Offshore-Netzentwicklungsplan, werden sich Ausbau der Offshore-Anlagen und Netzausbau besser miteinander synchronisieren lassen. Im neuen System wird der Fertigstellungstermin nicht mehr verbindlich mit Beginn der Errichtung der Netzanbindungsleitung vorgegeben, sondern kann bis 30 Monate vor Fertigstellung der Anbindungsleitung noch angepasst werden. Auf diese Weise werden einerseits die für den Übertragungsnetzbetreiber gegebenenfalls notwendige Flexibilität zur Anpassung des Zeitplans und andererseits durch die Verbindlichkeit des Termins ab 30 Monaten vor Fertigstellung die erforderliche Planungssicherheit für die Offshore-Anlage geschaffen. Auf diese Weise wird mehr Planungssicherheit für alle Beteiligten geschaffen und Schadenseintritte aufgrund von Verzögerungen lassen sich weitgehend vermeiden. Gleichermaßen werden die Erfahrungen mit der neuen Technologie zunehmen, so dass voraussichtlich auch mögliche Störungen nur in geringerem Umfang eintreten werden und gegebenenfalls zunehmend auch durch Versicherungen abgedeckt werden können. Letztlich erwartet der Gesetzgeber, dass sich die Zahl und der Umfang der über die Umlage abzudeckenden Entschädigungsfälle reduzieren werden. Diesen Veränderungen kann dann durch die bereits im Gesetz vorgesehene Überprüfung der Umlage bzw. im Rahmen einer Rechtsverordnung Rechnung getragen werden.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.