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"Spiel"
Drucksache 87/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
... Für die Frage, wie eine umfassende Modernisierung des Beleidigungsstrafrechts im Einzelnen aussehen könnte, kann beispielsweise an den Regelungsvorschlag des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz für ein Gesetz zur nachdrücklichen strafrechtlichen Bekämpfung der Hassrede und anderer besonders verwerflicher Formen der Beleidigung angeknüpft werden.
Drucksache 383/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Entwicklung von unabhängigen Vergütungskonzepten zum Erhalt der energiewirtschaftlichen Funktionen sowie der Umwelt- und Klimaschutzleistungen von Biomasse anlagen
... \-Energien\-Gesetzes (EEG) und darin festzulegender Regelungen auch hiervon unabhängige Vergütungskonzepte zu entwickeln. Damit knüpft er an das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung an und führt seine Entschließung vom 20. September 2019 (BR-Drucksache 281/19) fort. Die Vergütungskonzepte beträfen beispielsweise die Biomethaneinspeisung ins Erdgasnetz für die Sektoren Wärme und Verkehr.
Drucksache 362/20 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Stärkung der Führungsaufsicht
... Das ausdifferenzierte System der Führungsaufsicht soll mit seinen vielfältigen Möglichkeiten von Weisungen gewährleisten, dass der hiervon erfasste Personenkreis von der Begehung weiterer Straftaten abgehalten wird. Dies erfordert, dass ein hinreichend abschreckendes und wirksames Sanktionssystem im Fall der Nichteinhaltung der Weisungen vorhanden ist. Dabei ist besonders zu bedenken, dass es sich bei den Probandinnen und Probanden in aller Regel um hafterfahrene Personen handelt, die durch kurzzeitige Freiheitsstrafen oder gar lediglich eine Geldstrafe nicht in ausreichendem Maß davon abgehalten werden können, gegen die für notwendig erachteten und gerichtlich festgesetzten Weisungen zu verstoßen. Ein Weisungsverstoß, beispielsweise die Missachtung eines Kontaktverbots mit Kindern durch einen verurteilten Sexualstraftäter, kann in vielen Fällen der erste Schritt hin zur Begehung von weiteren erheblichen Straftaten sein. Die bisherige Strafandrohung in § 145a Satz 1
Drucksache 84/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2018/957
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71 /EG
/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
... Eine Erweiterung der Prüfzuständigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf zusätzliche Arbeitsbedingungen erhöht den Aufwand bei Arbeitgeberprüfungen und Personenbefragungen und in der Folge den Aufwand der zu führenden Ermittlungsverfahren nebst Ahndung erheblich. Beispielsweise ist eine Prüfung von (Erschwernis-) Zuschlägen, die abhängig von Arbeiten in Höhe, mit besonderer Schutzkleidung oder in erschwerter Umgebung (Wasser, Druckluft, Hitze, Schmutz) sind, aufgrund der branchenspezifischen Anforderungen nur mit speziellen Fachkenntnisse effektiv durchführbar und erfordert durch die komplexe Prüftiefe einen entsprechenden zeitlichen Mehraufwand. Das Tarifgeschehen ist fortlaufend zu beobachten und sowohl für den geltenden als auch für zurückliegende Zeiträume bei den Prüfungen zu beachten. Aufgrund der notwendigen Qualifikation der Prüfbediensteten sind daher ausschließlich Bedienstete des gehobenen Dienstes einzusetzen.
Drucksache 552/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
... − Ertragsteuerliche Entlastungen für ehrenamtlich Tätige durch eine zusätzliche Steuerbefreiung für Sachleistungen aufgrund einer Ehrenamtskarte, beispielsweise für die freien Eintritte in Museen, Schwimmbäder oder andere öffentliche Einrichtungen;
Drucksache 582/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... und regelt die besonderen Pflichten von Eigentümern, Besitzern oder Nutzungsberechtigten von Grundstücken, die für die Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen oder Erneuerungsmaßnahmen benötigt werden. Den Personen wird eine Duldungspflicht für das Betreten und die Nutzung des Grundstücks auferlegt, aber nur insoweit, wie dies zum Zwecke der Instandhaltung oder Erneuerung erforderlich ist. Das Kriterium der Erforderlichkeit ist Ausdruck des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und ermöglicht im Einzelfall, eine angemessene Entscheidung zu treffen. Erforderlich sein kann zum Beispiel die temporäre Anlage einer Baustraße oder einer Kranaufstellfläche, wenn anders die Instandhaltung oder Erneuerung nicht durchgeführt werden kann oder in unzumutbarer Weise erschwert wird.
Drucksache 576/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen
... Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b. Mit der Angleichung wird der Gefahr entgegengewirkt, dass etwaig unzuverlässige Personen im Rahmen der Ausbildung flugbetriebliche Kenntnisse erlangen, die sie für missbräuchliche Zwecke verwenden könnten, oder während der Ausbildung, beispielsweise bei einem Übungsflug, Angriffe auf den Luftverkehr unternehmen können. Für den Flugschüler, der finanzielle Mittel und Zeit in die Ausbildung investiert, ist zudem nunmehr sichergestellt, dass er die Ausbildung nicht wegen einer möglicherweise negativen Bewertung seiner Zuverlässigkeit abbrechen muss.
Drucksache 63/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Reflexionspapier der Kommission: Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030
... 13. Mit Blick auf die drei aufgezeigten Szenarien des Reflexionspapiers spricht sich der Bundesrat für einen ambitionierten und kombinierten Ansatz aus. Dieser sollte Elemente aus allen drei Szenarien umfassen, um die Umsetzung der Agenda 2030 in allen notwendigen Bezügen zu garantieren. Gleichzeitig sollte den Mitgliedstaaten im Rahmen des Mehrebenensystems der nötige Handlungsspielraum belassen werden, die Agenda 2030 in ihrem nationalen Kontext umzusetzen.
Drucksache 625/19
Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Verordnung zur Durchführung von § 14 Absatz 1 des Forschungszulagengesetzes (Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung - FZulBV ) A. Problem und Ziel
... Ausgehend von internationalen Beispielen wird davon ausgegangen, dass für Deutschland für die Bescheinigungsstellen nicht weniger als 200 Vollzeitäquivalente als Begutachter benötigt werden. Hinzu kommen nicht weniger als 50 Vollzeitäquivalente im Schnittstellenmanagement sowie zur Bearbeitung von Widerspruchsverfahren.
Drucksache 456/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020)
... -Gebäudesanierung, ohne neue Akzente zu setzen. Beispielsweise im Bereich anwendungsorientierter Grundlagenforschung über grünen Wasserstoff hätte sich der Bundesrat ambitioniertere Zielsetzungen vorstellen können.
Drucksache 521/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Das Gesetz begründet einen erhöhten Erfüllungsaufwand für die Verwaltung des Bundes. Dies betrifft zum einen die Ausweitung der Erfassung von Emissionsdaten, die Emissionsberichterstattung sowie die Klimaschutzprogramme nach § 8 und § 9. Zum anderen wird ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand durch die Einrichtung der Geschäftsstelle des Expertenrates für Klimafragen entstehen. Darüber hinaus wird sich das Expertengremium zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten, beispielsweise der Überprüfung der Emissionsdaten, auch Dritter bedienen. Auch hierfür werden voraussichtlich Sachkosten entstehen. Der zusätzliche Erfüllungsaufwand für die Verwaltung beläuft sich auf rund 6,59 Mio. Euro.
Drucksache 360/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG )
... Des Weiteren ist fraglich, warum eine digitale Gesundheitsanwendung, die ein Medizinprodukt ist, nicht auch Krankheiten zum Beispiel verhüten oder vorhersagen soll, wie in Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 33a Absatz 1 Satz 1 SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 33a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 33a Absatz 1 Satz 3 SGB V
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 33a Absatz 2a - neu - und Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V und Nummer 30a - neu - § 275 Absatz 3 Nummer 5 - neu - SGB V
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 33a SGB V
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 33a SGB V
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 65a Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu - SGB V
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 68a und § 68b SGB V und Nummer 39 § 303a bis § 303f SGB V
9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 75b Absatz 3 Satz 2 SGB V
10. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a und Buchstabe c § 92a Absatz 1 Satz 9a - neu - und Absatz 3 Satz 3a - neu - SGB V und Nummer 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd1 - neu - und Doppelbuchstabe ff und Buchstabe b § 92b Absatz 2 Satz 5a - neu -, Satz 5b - neu - und Satz 10 und Absatz 3 Satz 1 bis 4 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe 0a - neu - § 92b Absatz 1 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - SGB V
12. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 139e Absatz 2 Satz 2 SGB V
13. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 139e Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB V
14. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 139e Absatz 2 Satz 2 SGB V
15. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 139e Absatz 4 Satz 2 SGB V
16. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 139e Absatz 4 Satz 2 SGB V
17. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 139e Absatz 9 Satz 2 - neu - SGB V
18. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 263a SGB V
19. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 291 Absatz 2b Satz 9 SGB V
20. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 291 Absatz 2b Satz 10 SGB V
21. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe c § 291 Absatz 2c Satz 6 - neu - SGB V
22. Zu Artikel 1 Nummer 34a - neu - § 291d Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 - neu - SGB V
23. Zu Artikel 1 Nummer 39 § 303a bis § 303e SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
24. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 17 Absatz 1a Satz 4 - neu -, Satz 5 - neu -, Satz 6 - neu - und Absatz 1a1 - neu - SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
25. Zum Gesetzentwurf allgemein
26. Zum Gesetzentwurf allgemein
27. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 418/19
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen
... , 12. Auflage, § 188 Rdnr. 3; Schönke/Schröder/Lenckner/Eisele/Schittenhelm, StGB, 20. Auflage, § 188 Rdnr. 3; MüKo, StGB/Regge/Pegel, StGB, 3 Auflage, § 188 Rdnr. 9; SK-StGB/Rudophie/Rogall, StGB, 9 Auflage, § 188 Rdnr. 3; a. A. Fischer, StGB, 66. Auflage, § 188 Rdnr. 2). Dazu gehören zum Beispiel. Landräte (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1981, 1569). Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt stammt aus dem Jahr 1981. Sie wurde damit begründet, dass ´keine Anhaltspunkte dafür bestünden, das jene Vorgänge eine über das Gebiet des Landkreises K. hinausreichende politische Bedeutung hätten, dass sie etwa in der Bevölkerung des gesamten Bundesgebiets oder zumindest des gesamten Landes erörtert und dadurch zu einer politischen Angelegenheit "des Volkes” würden.´
Drucksache 494/19
Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift
... Durch die Änderungen bzw. Ergänzungen in der Verwaltungsvorschrift wird eine höhere Rechtssicherheit und -klarheit erreicht. Das Risiko für den Bund, kostspielige Gerichtsverfahren zur Klärung der Rechtslage führen zu müssen, wird hierdurch reduziert. Dies betrifft insbesondere die Neuregelung zu den Personalgemeinkosten (§ 13 KoA-VV). Ohne die geplante Änderung drohen eine Vielzahl von gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den zugelassenen kommunalen Trägern und dem Bund.
Drucksache 338/19
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet
... Der Landesjustiz entsteht ein Zusatzaufwand dadurch, dass künftig zwischen Unternehmensinsolvenzen und Privatinsolvenzen zu unterscheiden sein wird. Nimmt man an, dass je Verfahren ein zusätzlicher zeitlicher Bearbeitungsaufwand von einer Minute entsteht, bezieht man diesen Aufwand beispielhaft auf die Gesamtzahl der im Jahr 2018 eröffneten Verfahren und berücksichtigt man auch die mangels Masse nicht eröffneten Verfahren (insgesamt circa 108 000), so ergibt sich ein jährlicher Mehraufwand in Höhe von 108 000 Minuten, das heißt 1 800 Stunden. Legt man die vom Statistischen Bundesamt für das Jahr 2017 ermittelten durchschnittlichen Lohnkosten auf Ebene der Länder zugrunde, ergibt sich, je nachdem, ob dabei die Sätze für Rechtspfleger (40,80 Euro/Stunde) oder Richter (60,50 Euro/Stunde) für die Bearbeitung zugrunde gelegt werden, ein Betrag von 73 440 Euro bis 108 900 Euro pro Kalenderjahr. Ein entsprechender jährlicher Mehraufwand von 1 800 Stunden fällt bei den Geschäftsstellen an, die die neuen Suchparameter umsetzen müssen. Dieser Aufwand ist mit 56 520 Euro pro Kalenderjahr (31,40 Euro/Stunde.) zu beziffern.
Drucksache 295/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Vereint für Energieunion und Klimaschutz - die Grundlage für eine erfolgreiche Energiewende schaffen - COM(2019) 285 final
... 4. Der Bundesrat schließt sich den Ausführungen der Kommission an, wonach eine nachhaltige Produktivitätssteigerung in der Land- und Forstwirtschaft etwa durch verstärkte Forschung und zusätzliche Anreize (Seiten 11 und 20) geeignet ist, Kohlenstoffsenken zu fördern. Die dem Erhalt der biologischen Vielfalt dienende Stilllegung von Waldflächen stellt daher keine geeignete Strategie für den Klimaschutz dar. Die bei natürlichen Hauptbaumarten schon heute entstandenen enormen Schäden verdeutlichen das Risiko, dass die angesammelten hohen Kohlenstoffvorräte - zum Beispiel durch Brand oder infolge schadensbedingter Auflichtung - auf Dauer wieder freigesetzt werden und der angestrebte Klimaschutz-Effekt damit wieder verloren gehen kann.
Drucksache 55/1/19
... Das im BAföG geltende Ausbildungsstättenprinzip wirkt sich insbesondere bei der Schülerförderung negativ aus. In einigen Ländern ist es aufgrund geringer Schülerzahlen aus schulorganisatorischen Gründen teilweise nicht möglich, Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlicher Vorbildung in getrennten Klassen zu unterrichten. Werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne abgeschlossene Berufsausbildung in einer Klasse gemeinsam unterrichtet, gelten für die Förderung aller Schülerinnen und Schülern dieser Klasse die Voraussetzungen für eine Förderung ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Die förderungsrechtlichen Konsequenzen werden am Beispiel des Besuchs der Fachoberschule deutlich:
Drucksache 269/19
Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... Entgegen der Annahme des Gesetzgebers ist fraglich, ob die verlängerte Frist ausgereicht hat, um den betroffenen Eltern einen effektiven Rechtsschutz gegen politisch motivierte Adoptionen zu ermöglichen. Die Statusentscheidung zur Adoption soll mit dem Gesetzentwurf aufgrund des Zeitablaufs zwar nicht mehr grundsätzlich in Frage gestellt werden. Aufgrund des bei politisch motivierten Adoptionen erfolgten massiven Eingriffs in das Elternrecht erscheint demgegenüber auch 25 Jahre nach Ablauf der Ausschlussfrist zur Aufhebung dieser Adoptionen noch eine maßvolle Korrektur in Form eines Auskunfts- und Akteneinsichtsrechts, das den betroffenen leiblichen Eltern und den inzwischen erwachsenen Kindern eine Kontaktaufnahme zumindest möglich macht, geboten und angemessen. Die Regelung sieht allerdings eine Härtefallklausel vor, nach der die Auskunft und Akteneinsicht insoweit zu versagen ist, als schwerwiegende Interessen eines Beteiligten entgegenstehen. Zur Verweigerung der Auskunft und Akteneinsicht müssen ganz besondere Umstände vorliegen, welche in der Abwägung gegen das berechtigte Interesse der von der Adoption betroffenen leiblichen Eltern oder des Kindes an der Akteneinsicht höher zu gewichten sind. So kommt eine Versagung der Akteneinsicht hinsichtlich der Daten des Kindes oder der Adoptiveltern zum Beispiel in Betracht, wenn durch die Akteneinsicht aufgrund einer psychischen Erkrankung eines Beteiligten dessen seelisches Wohl erheblich gefährdet ist oder wenn das Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht offensichtlich rechtsmissbräuchlich, zum Beispiel nur mit dem Ziel, sich in der Folge an den Beteiligten des Verfahrens zu rächen, geltend gemacht wird. Darüber hinaus kommt eine Versagung der Auskunft und Akteneinsicht hinsichtlich der Daten des Kindes oder der Adoptiveltern in Betracht, wenn aus den Akten offensichtlich ist, dass der der Adoption nach DDR-Recht vorausgegangene Entzug des elterlichen Erziehungsrechts (Sorgerechtsentzug) aufgrund nachweislicher Kindesmisshandlung oder gröblicher, anhaltender und schuldhafter Pflichtverletzung durch den betreffenden leiblichen Elternteil erfolgt ist. Über den Umfang oder eine etwaige Versagung der Auskunft und Akteneinsicht hinsichtlich der Daten des Kindes oder der Adoptiveltern entscheidet die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes nach Anhörung des Kindes, des betroffenen Elternteils und der Adoptiveltern unter Einbeziehung der dem Annahmeverhältnis zu Grunde liegenden Akten. Die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes begleitet in den Fällen, in denen kein Versagungsgrund vorliegt, die Akteneinsicht und die Kontaktaufnahme zwischen den Beteiligten. Da die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter bereits gemäß § 9b Absatz 2 Adoptionsvermittlungsgesetz über die Akteneinsicht in Adoptionsvermittlungsakten entscheiden und über ausreichende Erfahrung im Umgang mit allen Beteiligten verfügen, sind diese zur Entscheidung über die Auskunft, den Umfang der Akteneinsicht sowie zur Begleitung der Akteneinsicht und der Kontaktaufnahme zwischen den Beteiligten besonders geeignet.
Drucksache 577/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien
... Die Regelbeispiele des § 1766a Absatz 2 BGB können hingegen zur Feststellung, ob eine verfestigte Lebensgemeinschaft vorliegt, die mit dem geänderten § 1766a Absatz 1 BGB-E sowohl zur Stiefkindadoption als auch zur Fremdkindadoption berechtigt, in der vorgeschlagenen Fassung beibehalten bleiben.
Drucksache 347/19
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Wohnungseigentumsgesetz es zur Förderung der Elektromobilität
... Wer einer baulichen Veränderung zum Einbau einer Ladestelle nicht zustimmt, soll grundsätzlich weder Bau- noch Folgekosten tragen müssen. Dies soll die Minderheit, die der Maßnahme nicht zustimmen kann, weil sie sich die Maßnahme für ihren Stellplatz zum Beispiel nicht leisten kann, vor Übervorteilung durch die Mehrheit schützen. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Regelung, wonach ein Wohnungseigentümer, der einer Maßnahme nach § 22 Absatz 1 Weg nicht zugestimmt hat, nicht berechtigt sein soll, von den Vorteilen der Maßnahme zu profitieren, aber auch nicht verpflichtet sein soll, Kosten dafür zu tragen, nach dem geänderten § 16 Absatz 7 Satz 1 WEG-E auch für Maßnahmen nach § 22 Absatz 3 WEG-E gelten. Ein abweichender Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Kosten nach § 16 Absatz 5 WEG-E soll nach § 16 Absatz 7 Satz 2 WEG-E - wie in der bisherigen Regelung des § 16 Absatz 6 Satz 2 Weg - jedoch vorgehen.
Drucksache 101/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung
... Auch der vorgenommene Aufschlag auf die von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) empfohlenen Sachkosten erscheint nicht zwingend. Zwar entstehen bei Betreuern im Vergleich zu kommunalen Angestellten höhere Sachkosten. Hier sind insbesondere die Kosten für Dolmetscher zu nennen, die von Betreuerinnen und Betreuern aus ihrer Vergütung zu zahlen sind und die nach den Feststellungen der ISG in der rechtstatsächlichen Untersuchung zur "Qualität in der rechtlichen Betreuung" bei 1,29 Prozent aller Betreuten erforderlich waren (vergleiche ISG, Qualität, Seite 77). Da die Inanspruchnahme professioneller Dolmetscher die Qualität der gesetzlichen Betreuung erhöhen kann, sind diese Kosten im Rahmen der Berechnung des Refinanzierungsstundensatzes in einem im Durchschnitt angemessenen Umfang zu berücksichtigen, beispielsweise mit den Kosten, die für die gerichtliche Inanspruchnahme eines Dolmetschers auf der Grundlage der Vergütung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (
Drucksache 591/3/19
Antrag des Freistaates Bayern
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Dazu sind zum Beispiel die Vorlage der Rahmenvereinbarung nach § 2 Carsharinggesetz und der Zulassungspapiere erforderlich. Hierbei handelt es sich um eine gewerberechtliche Aufgabe. Erst nach der Feststellung, dass es sich um ein Carsharingfahrzeug bzw. um eine Carsharingflotte handelt, kann die Ausgabe der Carsharingplakette erfolgen.
Drucksache 467/1/19
... Eine moderate Absenkung bei der erforderlichen Fortbildungsdichte verschafft den Fachschulen mehr Gestaltungsspielraum bei der Gesamtunterrichtsverteilung und verhindert, dass in hohem Maße Praxiszeiten in die gesetzlich vorgeschriebenen Ferienzeiten verlagert werden müssen.
Drucksache 583/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik
... Die statistische Erfassung des reinen Vorhandenseins von Aspekten der Nachhaltigkeit in Leistungsbeschreibungen ist mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden, weil die Nachhaltigkeit nur in den Phasen der Bedarfsfestlegung/Finanzierung des Auftraggebers eine Rolle spielt und weder in das Vergabeverfahren noch in die Bewertung der Angebote einfließt. Statistische Auskünfte zum Inhalt der Leistungsbeschreibung sind nicht Gegenstand des Vergabeverfahrens und müssten bei jeder Vergabe als Datum zusätzlich manuell erfasst werden.
Drucksache 400/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen
... Wichtig ist zudem die Benennung der Themen Technologietransfer und Gründungen. Denn die Investitionen in spezifisch darauf ausgerichtete Strukturen, wie zum Beispiel die Gründerinitiativen, sind notwendig, um Ergebnisse aus Wissenschaft und Forschung in die Wirtschaft zu transportieren und Unternehmensgründungen bzw. -ansiedlungen zu unterstützen.
Drucksache 285/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole
... Zu den inkriminierten Tathandlungen gehört neben dem Zerstören und Beschädigen (vgl. zur Begriffsbestimmung insofern § 303 StGB) sowie dem Unbrauchbarmachen und Unkenntlichmachen auch das Entfernen sowie das Verüben beschimpfenden Unfugs an der Flagge. Das Tatbestandsmerkmal des beschimpfenden Unfugs ist hierbei erfüllt, wenn sich die Kundgebung der Missachtung der Flagge in roher Form räumlich unmittelbar gegen die Sache richtet, ohne dass eine Substanzverletzung oder Funktionsstörung eintreten muss (vgl. hierzu Fischer, StGB, 66. Auflage 2019, § 90a, Rn. 10). Beispiele sind das Bespucken oder Betreten der Flagge, um die Europäische Union und deren Werte Freiheit, Frieden und Solidarität verächtlich zu machen. Insoweit ist in subjektiver Hinsicht bedingter Vorsatz ausreichend. Hierbei muss sich der Täter jedoch der Bedeutung seiner Handlung für den unbefangenen Beobachter bewusst sein (vgl. Fischer, StGB, 66. Auflage 2019, § 90a, Rn. 12 m.w. N.).
Drucksache 588/19
Verordnung der Bundesregierung
Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung A. Problem und Ziel
... es) und den Tierhaltern zu Gute (Verbraucherschutz durch 24-Stunden-Service und Erhaltung erheblicher wirtschaftlicher und ideeller Werte, zum Beispiel im Nutztierbereich oder bei wertvollen Haustieren).
Drucksache 579/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG )
... (1) Die zuständige Behörde erstellt nach Abschluss des Anhörungsverfahrens einen Abschlussbericht und leitet diesen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit den für den Erlass eines Maßnahmengesetzes erforderlichen Unterlagen (Anlagen zum Abschlussbericht) zu. Erforderlich sind in der Regel die Planunterlagen mit entscheidungserheblichen Unterlagen wie zum Beispiel der UVP-Bericht, der landschaftspflegerische Begleitplan und die etwaige Stellungnahme der Europäischen Kommission nach § 34 Absatz 4 Satz 2 des
Drucksache 267/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "ELFE - Einfach Leistungen für Eltern"
... Der Vereinfachung und dem Einsatz von digitalen Lösungen im Bereich des Kindergeldes steht die Bundesregierung offen gegenüber. Seit einiger Zeit wird bereits intensiv an einer Vereinfachung der Verfahrensabläufe gearbeitet, um u.a. die Eltern von Bürokratiepflichten zu entlasten und die Kindergeldgewährung zu beschleunigen. Einen wichtigen Schritt stellt in diesem Zusammenhang die Weiterentwicklung bestehender Angebote hin zu einer zwar antragsbasierten, aber durchgehend digitalen Kindergeldbeantragung dar. In diesem Sinne erarbeitet zum Beispiel das Projekt "Kinderleicht zum Kindergeld" der Freien und Hansestadt Hamburg und der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit aktuell einen möglichen Lösungsansatz für einen digitalen Pilotversuch, mit dem die Eltern nach der Geburt ihres Kindes in einem Schritt den Namen ihres Kindes bestimmen, zusätzliche Geburtsurkunden und das Kindergeld beantragen können.
Drucksache 576/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen
... Der Austausch der Luftsicherheitsbehörden von Informationen über abgelehnte, widerrufene oder zurückgenommene Bescheinigungen der Zuverlässigkeit soll gemäß der Begründung zu Artikel 1 Nummer 2 beschleunigt werden. Es ist hierbei beabsichtigt, dass der bisherige monatliche Austausch von sogenannten (schriftlichen) Negativlisten durch das neue Luftsicherheitsregister ersetzt wird. Jedoch ist gemäß § 7a Absatz 5 LuftSiG vorgesehen, dass (nur) die bislang nach § 7a Absatz 3 LuftSiG gespeicherten Daten auf Ersuchen einer Luftsicherheitsbehörde durch die registerführende Stelle übermittelt werden. Dieses Ersuchen erfolgt in der Regel, wenn durch den Antragsteller eine Zuverlässigkeitsfeststellung einer anderen Luftsicherheitsbehörde vorgelegt wird und diese im Hinblick auf eine Anerkennung nun auf Echtheit bzw. Gültigkeit überprüft werden soll. Der Hintergrund hierzu ist: Eine Zuverlässigkeitsfeststellung gilt im ganzen Bundesgebiet (§ 6 Absatz 5 LuftSiZÜV) und hat eine Gültigkeit von fünf Jahren (§ 5 Absatz 2 Satz 1 LuftSiZÜV). Sofern nun die andere Luftsicherheitsbehörde zu einem späteren Zeitpunkt (nach dem Ersuchen) diese Zuverlässigkeitsfeststellung anlassbezogen aufhebt, wird die damals ersuchende Luftsicherheitsbehörde jetzt nicht über diesen Vorgang informiert und kann folglich keine Maßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich ergreifen (zum Beispiel Entzug der Zutrittsberechtigung zum Sicherheitsbereich eines Flughafens). Ursächlich ist hierfür, dass die andere Luftsicherheitsbehörde keine Kenntnis haben kann, wer die gespeicherten Daten ihrer (nun ungültigen) Zuverlässigkeitsfeststellung im Luftsicherheitsregister abgerufen bzw. anerkannt hat.
Drucksache 598/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
... d) In Nummer 8 werden die Wörter "Erteilung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis" durch die Wörter "glücksspielrechtliche Aufsicht" ersetzt.
Gesetz
2 Inhaltsübersicht
Artikel 1 Änderung des Geldwäschegesetzes
§ 9 Gruppenweite Pflichten.
§ 11a Verarbeitung personenbezogener Daten durch Verpflichtete
§ 23a Meldung von Unstimmigkeiten an die registerführende Stelle
§ 26a Abruf durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen und die Strafverfolgungsbehörden
§ 29 Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen.
§ 51a Verarbeitung personenbezogener Daten durch Aufsichtsbehörden
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 64y Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
Artikel 3 Änderung des Anlegerentschädigungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
Unterabschnitt 5a Technische Infrastrukturleistungen
§ 58a Zugang zu technischen Infrastrukturleistungen bei der Erbringung von Zahlungsdiensten oder dem Betreiben des E-Geld-Geschäfts
Artikel 5 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 7 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 8 Änderung der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen
Artikel 9 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 10 Änderung der Prüfungsberichteverordnung
Abschnitt 8a Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
§ 43a Zeitpunkt der Prüfung
§ 43b Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Artikel 11 Änderung der Grundbuchordnung
Artikel 12 Änderung der Grundbuchverfügung
Artikel 13 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 14 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
Artikel 15 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Artikel 16 Änderung der Patentanwaltsordnung
Artikel 17 Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
Artikel 18 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
§ 26 Sperrfrist
Artikel 19 Folgeänderungen
Artikel 20 Inkrafttreten
Anhang Zu Artikel 10 Nummer 3
Anlage (zu § 43b Absatz 9) Erfassungsbogen für die Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
A. Angaben zu folgenden Risikofaktoren anhand der aktuellen und vollständigen uriternehmenseidenen Risikoanalyse l 43b Abs. 8 PrüfV :
B. Klassifizierung von Prüfungsfeststellungen die Klassifizierung von Prüfungsfeststellungen ist der Prüfungsleiter vor Ort verantwortlich.
Drucksache 486/3/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94 /EU
/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union
... e, erneuerbare nicht biogene Kraftstoffe oder ihre Kombination in den Verkehr gebracht werden dürfen. Fahrzeugspezifische Ausnahmen (beispielsweise nur für den Schiffsverkehr) sollen dabei auch in Betracht gezogen werden. Insgesamt soll dabei sichergestellt werden, dass die Anforderungen des Klimaschutzprogramms 2030 erfüllt werden und mit hoher Sicherheit gewährleistet werden kann, dass indirekte Landnutzungsänderungen beispielsweise durch die Ausdehnung der Anbauflächen von Ölpalmen vermieden werden.
Drucksache 170/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Eine effizientere und demokratischere Beschlussfassung in der Energie- und Klimapolitik der EU
... Es werden laufend Fortschritte bei der Vollendung des Energiebinnenmarkts erzielt und die Energiebesteuerung spielt dabei eine wichtige Rolle. Steuern und Abgaben stellen einen erheblichen Anteil der Energiepreise dar und in manchen Ländern ist dieser Anteil bei Schlüsselprodukten wie Strom gestiegen.14 Dadurch kommt dem Besteuerungsrahmen eine noch größere Bedeutung für das Funktionieren des Binnenmarkts und für die damit einhergehenden Wachstumserträge zu.
Drucksache 661/19
Antrag der Länder Hessen, Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates betreffend EU-Bankenregulierung zielgenau verbessern - mit Fokus auf kleine und mittlere Banken sowie zum Nutzen der Realwirtschaft
... 2. Der Vielfalt der Realwirtschaft (in Größe, Eigentümerstruktur und Finanzierungsbedarf) in der EU trägt die Vielfalt und die Flexibilität der bankbasierten Finanzierung Rechnung. Dabei spielen kleine und mittlere Banken mit starkem Bezug zur regionalen Wirtschaft eine genauso große Rolle wie große und international ausgerichtete Banken, die Finanzierungen für eine global ausgerichtete Exportwirtschaft sicherstellen. Alternative Finanzierungswege, die in gleicher Weise für KMU, Mittelstand und andere Teile der Realwirtschaft flächendeckend zur Verfügung stehen und zugleich entsprechend flexibel und passgenau zugeschnitten sind, sind derzeit nicht vorhanden.
Drucksache 206/2/19
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Patientenorientierung - Antrag der Länder Brandenburg, Berlin und Hamburg -
... Die Forderung nach einem schriftlichen Patientenbrief würde sich im Rahmen der aktuell fortschreitenden Entwicklung und unter Berücksichtigung der bereits jetzt bestehenden gesetzlichen Vorgaben (zum Beispiel § 291a
Drucksache 623/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz
... Auch die Anzahl der erkannten psychischen Belastungen und Erkrankungen ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen und hat zu einem höheren Unterstützungsbedarf im Bereich der Frühen Hilfen geführt (vgl. auch Faktenblatt 5 zur Prävalenz- und Versorgungsforschung der Bundesinitiative Frühe Hilfen, Psychische Belastungen bei Eltern mit Kleinkindern, NZFH). Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass jedes vierte Kind einen vorübergehend oder dauerhaft psychisch erkrankten Elternteil hat; etwa 2,6 Millionen Kinder wachsen in suchtbelasteten Familien auf (Drogen und Suchtbericht der Bundesregierung 2016, Seite 117). Die vorgenannten Zahlen unterstreichen die Bedeutsamkeit einer frühzeitigen Unterstützung von Familien. Gerade für den Bereich gesundheitlicher Prävention und adäquater Entwicklungsförderung junger Menschen bestehen durch rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit und Sicherstellung ganzheitlicher Angebote erhebliche Potenziale. Um entsprechende Zugänge zu jungen Familien zu verbessern, müssten mehr Lotsenstellen in den Kommunen, vor allem im Gesundheitswesen (in Geburts- und Kinderklinken, Kinderarztpraxen oder Psychiatrien) oder als gesamtkommunale Anlaufstelle für Familien (zum Beispiel Familienbüros) installiert werden.
Drucksache 352/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
... "ii1) In Nummer 15 werden nach dem Wort "Glücksspielen," die Wörter "sofern diese Spielern im Inland die Möglichkeit zur Spielteilnahme eröffnen," eingefügt."
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 1 Absatz 9 GwG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 1 Absatz 11 GwG
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe h § 1 Absatz 26 - neu - GwG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 1 Nummer 8 GwG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 1 Nummer 10 GwG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii Nummer 35 Buchstabe c Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 1 Nummer 12, § 50 Nummer 7a, § 56 Absatz 5 Satz 1 GwG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 GwG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe J § 2 Absatz 1 Nummer 16 Satz 2 - neu - GwG
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 1 und 2 GwG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 3 GwG
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 5 - neu - GwG
12. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd § 3 Absatz 3 Nummer 6 GwG
13. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 GwG
14. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 4 Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe b GwG , Nummer 9 Buchstabe f § 10 Absatz 6a Nummer 1 Buchstabe b GwG
15. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Satz 4 - neu - GwG
16. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 GwG
17. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 9 Absatz 5 und 6 - neu - § 56 Absatz 1 Nummer 15b GWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
18. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d § 11 Absatz 6 Satz 1, Satz 1 Satz 5 - neu - GwG
19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a0 - neu - § 20 Absatz 1 Satz 1 GwG
20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c § 20 Absatz 3 Satz 4 - neu - GwG
21. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 23a Absatz 1 Satz 1 GwG
22. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 24 Absatz 2 Satz 3 - neu - GwG
23. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 31 Absatz 4 Satz 4 GwG , Doppelbuchstabe ff § 31 Absatz 4 Satz 6 GwG
24. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b § 31 Absatz 4a GwG , Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 2 Nummer 7 ZStVBetrV
25. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 43 GwG
26. Zu Artikel 1 Nummer 34, Nummer 35a - neu - und Nummer 39 Buchstabe c § 49 Absatz 5, § 50a - neu - und § 53 Absatz 5a GwG
§ 50a Zentrale Beschwerdestelle des Bundes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
27. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 50 Nummer 1 Buchstabe j - neu - GwG
Zu Artikel 1 Nummer 36
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
29. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 53 Absatz 1 Satz 2 GwG
30. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 56 Absatz 1 GwG
31. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 56 Absatz 1 Nummer 16 GwG
32. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb1 - neu -, Buchstabe c -neu-
33. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe b § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu - GwG
34. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe c - neu - § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu - GwG
35. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6, Absatz 11 Satz 1 Nummer 10 KWG
36. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6 KWG
37. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 32 Absatz 1g KWG
Drucksache 580/19
... Gleichstellungspolitische Auswirkungen sind durch dieses Gesetz nicht zu erwarten. Da im Zusammenhang mit der unterschiedlichen demografischen Entwicklung in Regionen (z.B. Zu- oder Wegzug von Arbeitskräften und Familien) die Anbindung an den ÖPNV eine große Rolle spielt und das Gesetz dazu dient, eine erhöhte Mobilität zu gewährleisten, sind von dem Gesetz eher positive demografische Auswirkungen zu erwarten. Das Gesetz dient dazu, gleichwertige Lebensverhältnisse zu erreichen.
Drucksache 100/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021 - ZensG 2021)
... -Grundverordnung im Interesse einer rechtssicheren und effektiven Durchführung des Zensus 2021 bereits nach geltendem Recht beschränkt werden, wie es das Bundesrecht zum Beispiel in § 27 Absatz 2
1. Zum Gesetzesentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 4 ZensG 2021
6. Zu § 10 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f und f1 - neu - ZensG 2021
7. Zu § 10 Absatz 1 Nummer 2 ZensG 2021
8. Zu § 11 Absatz 1 Satz 4 - neu -, 5 - neu - ZensG 2021
9. Zu § 15 Absatz 1 Nummer 7 - neu - ZensG 2021
10. Zu § 20 Absatz 3 ZensG 2021
11. Zu § 23 Absatz 1 Satz 5 - neu -, 6 - neu - ZensG 2021
12. Zu § 28 Absatz 2 - neu -, 3 - neu -, § 29 Absatz 1 ZensG 2021
13. Zu § 34 ZensG 2021
§ 34 Bereitstellung der Zensusdaten für die statistischen Ämter der Länder
14. Zu § 34a - neu - ZensG 2021
§ 34a Information der Öffentlichkeit
15. Zu § 35a - neu - ZensG 2021
§ 35a Finanzzuweisung
Drucksache 435/19
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes - BNichtrSchG
... Außerdem erhöht Passivrauchen das Krebsrisiko. So erkranken Minderjährige, deren Eltern rauchen, beispielsweise häufiger an Lebertumoren oder Leukämie. Weltweit sterben jährlich 166.000 Kinder an den Folgen des Passivrauchens.
Drucksache 357/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten
... Die Trägerschaft ist zum Beispiel in Bayern durch eine Kommune möglich.
Drucksache 399/1/19
... wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ermächtigt, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch Rechtsverordnung die Befugnis einzuräumen, den Erdölbevorratungsverband (EBV) unter anderem zu verpflichten, berechtigte Abnehmer, wie beispielsweise Unternehmen der Kritischen Infrastrukturen, unter anderem bei Störungen der Energieversorgung oder im Krisenfall aus der vorgehaltenen nationalen Treibstoffreserve zu beliefern.
Drucksache 621/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe: Änderung des Sozialgesetzbuches (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein -
... Die Definition der Einrichtung umfasst unter anderem das Erfordernis einer auf,,gewisse Dauer" angelegten Unterkunftsgewährung. Diese Begrifflichkeit ist zu unbestimmt, die Auslegung darf nicht der Rechtsprechung oder Verwaltungspraxis überlassen bleiben. Es stellt sich beim Vollzug dieser Norm zum Beispiel die Frage, ab wann Ferienbetreuung erlaubnispflichtig ist. Auch aus der Begründung des Gesetzentwurfs lässt sich zur Auslegung des § 45a SGB VIII diesbezüglich nichts herleiten. Eine Präzisierung ist daher erforderlich. Durch die Einführung einer Mindestdauer von drei Monaten wären kurzfristige Maßnahmen erlaubnisfrei, sofern das Landesrecht nicht etwas anderes bestimmt.
Drucksache 71/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch
... Selbst wenn den Schwangerschaftsberatungsstellen diese Informationen vorliegen, ist die Informationsvermittlung in der Praxis sehr uneinheitlich. Zum Teil werden Listen mit Adressen von Arztpraxen in der Region, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, ausgehändigt. Teilweise werden die Adressen in der Region nur mündlich genannt. Teils wird lediglich Einsicht in eine Liste - ohne Aushändigung - gewährt oder es wird auf Internetseiten mit Adressen, zum Beispiel auf die offizielle Seite der Hamburger Bürgerschaft, verwiesen. Manchmal erfolgt allein die Rückverweisung an die behandelnde Gynäkologin oder den behandelnden Gynäkologen.
Drucksache 416/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Republik Nordmazedonien
... Die Europäische Kommission würdigt damit die auch seit Juni 2018 erfolgten, stetigen Fortschritte der Regierung von Nordmazedonien bei der Umsetzung von Reformen in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, Nachrichtendienste und öffentliche Verwaltung. Mit dem Freundschaftsvertrag mit Bulgarien sowie dem historischen Prespa-Abkommen mit Griechenland hat Nordmazedonien zudem unter Beweis gestellt, dass es eine konstruktive und stabilisierende Rolle in der Region spielt.
Drucksache 613/19
Antrag der Freien Hansestadt Bremen
Entschließung des Bundesrates - Änderung des Bundesmeldegesetz es hier: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Eintragung von Auskunftssperren für Berufsgruppen, die sich aufgrund ihrer Berufsausübung in einer Gefährdungslage befinden sowie Privatpersonen, die durch ihr grundrechtskonformes Verhalten zur Zielscheibe gewaltbereiter Gruppen geworden sind
... 2. Aus Gründen der Verwaltungsentlastung sollte die Befristung von Auskunftssperren von zwei auf beispielsweise fünf Jahre verlängert werden.
Drucksache 520/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
... Gleiches gilt für den Anwendungsbereich der §§ 656c und 656d BGB-E. Die Anknüpfung an die Unterscheidung zwischen natürlichen und juristischen Personen für Sonderregelungen, die Schutzzwecken dienen, ist dem Schuldrecht fremd. Auch natürliche Personen können im Übrigen gewerbsmäßig Wohnungen und Einfamilienhäuser erwerben und damit aus dem sozialpolitischen gesetzgeberischen Schutzzweck herausfallen. Umgekehrt können zum Beispiel Eheleute, die sich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) - die Verbraucher sein kann - zusammenschließen, um ein selbstgenutztes Einfamilienhaus zu erwerben, wiederum unter den Schutzzweck fallen. Fiele die Begrenzung auf ein Einfamilienhaus weg, würden auch Verbraucher vom Schutz erfasst, die im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung ein kleines Mehrfamilienwohnhaus zu Zwecken der Altersvorsorge erwerben, was zu begrüßen wäre.
Drucksache 650/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz - GKV-BRG)
... Die Gegenfinanzierung über die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung erscheint vor diesem Hintergrund daher sachfremd. Vielmehr ist aus Sicht des Bundesrates die Kompensation der Mindereinnahmen aus Steuermitteln, beispielsweise über eine Erhöhung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds, sachgerecht und angezeigt.
Drucksache 532/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
... Dementsprechend haben beispielsweise die Justizministerinnen und Justizminister der Länder auf der Frühjahrskonferenz am 6. und 7. Juni 2018 beschlossen:
Drucksache 364/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung
... Über die Beschwerde entscheidet das zuständige Oberlandesgericht, sofern die Bestellung durch das nach §§ 21, 22 zuständige Amtsgericht abgelehnt worden ist. Das Gleiche gilt in den übrigen Fällen, in denen die oder der Vorsitzende eine Bestellung eines Pflichtbeistands ablehnt oder weitere Maßnahmen wie beispielsweise die Aufhebung der Bestellung (§ 40 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 143 Absatz 2 Satz 1 StPO) erlässt.
Drucksache 7/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
... Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bedarf nach Artikel 84 Absatz 1 GG der Zustimmung des Bundesrates, soweit mit den Regelungen in das Verwaltungsverfahren der Länder eingriffen wird. Dies ist beispielsweise in § 71 Absatz 1 und § 81a AufenthG-E der Fall.
Drucksache 587/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... Wenn Grundverhaltenskreise wie beispielsweise eine artgerechte Bewegung nicht mehr ausgeübt werden können und somit Grundbedürfnisse anhaltend zurückgedrängt werden, leiden Tiere erheblich. Dies stellte die EU-Kommission bereits im Zusammenhang mit der Legehennenhaltung in Käfigen fest (vgl. BT-Drucksache 13/11371 S. 15: "Ist ein Tier nicht in der Lage, ein Bedürfnis zu befriedigen, so wird sein Befinden früher oder später darunter leiden").
Drucksache 47/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz in der Marktwirtschaft - Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich - Antrag des Landes Schleswig-Holstein -
... 10. Mit dem Clean Energy Package und insbesondere mit der novellierten Strombinnenmarktrichtlinie schafft die Europäische Union die rechtlichen Grundlagen dafür, dass auch Haushaltskunden durch eine aktive Marktteilnahme beispielsweise als Prosumer an den Entwicklungen der Energiewende teilhaben und davon profitieren können. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, frühzeitig die nationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen und die entsprechenden Festlegungen im Sinne der Verbraucherinnen und Verbrauchern zu treffen.
Drucksache 179/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
... Nach Artikel 17 der EU-Rückführungsrichtlinie (Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger, Amtsblatt der EU L 349/98 vom 24. Dezember 2008) sind zudem eine gesonderte, die Privatsphäre sichernde Unterbringung von Familien mit Minderjährigen sowie die Gelegenheit zu Freizeitbeschäftigungen, altersgerechten Spiel- und Erholungsmöglichkeiten und Zugang zu Bildung sowie Unterbringung in personell und materiell altersgemäßen Bedingungen notwendig. Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH müssen diese Vorgaben durch verbindliche, normative Akte in Form von außenverbindlichen Rechtssätzen umgesetzt werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 11 Absatz 5a Satz 1 AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 48 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 54 Absatz 2 Nummer 1a AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 56a Überschrift, Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 3 Satz 3, 4, Absatz 6, 6a - neu -, 9 Satz 1 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
6. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe c - neu - § 56 Absatz 5 Satz 2 AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 60b Absatz 5 Satz 1 AufenthG
8. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 61 Absatz 1e AufenthG
9. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 61 Absatz 1e Satz 2 AufenthG
10. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 62 AufenthG , Nummer 22 § 62a AufenthG , Nummer 23 § 62b AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe e § 62 Absatz 6 Satz 4 AufenthG
12. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 62b Absatz 2 AufenthG
13. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 62b Absatz 3 Satz 2 - neu -, 3 - neu - AufenthG
14. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe a § 71 Absatz 1 Satz 1a - neu - AufenthG
15. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe a § 71 Absatz 1 Satz 4 AufenthG
16. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b - neu - § 84 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 AufenthG
17. Zu Artikel 1 Nummer 29a - neu - § 87 Absatz 4 Satz 1 AufenthG
18. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 98 Absatz 3 Nummer 2 AufenthG
19. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 33 Absatz 5 Satz 8 - neu - AsylG
Drucksache 230/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
... Die berufsbildenden Schulen sind gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 2 BBiG Lernort der dualen Berufsausbildung. Sie vermitteln die theoretischen Grundlagen für die berufliche Handlungsfähigkeit, welche in den Abschlussprüfungen der zuständigen Stellen ermittelt wird. Trotz ihrer wichtigen Stellung im System der dualen Berufsausbildung spielen die Lernergebnisse in den berufsbildenden
Drucksache 533/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG )
... Teilnehmer am nationalen Emissionshandel sind die Inverkehrbringer der Brenn- und Kraftstoffe. Anders als im EU-Emissionshandel setzt das nationale Emissionshandelssystem nicht bei den direkten Emittenten als Verursacher der Emissionen an, sondern auf den vorgelagerten Handelsebenen bei den Unternehmen, die die Brenn- und Kraftstoffe in Verkehr bringen (sog. "Upstream-ETS"). Dabei werden in Anlehnung an die Systematik des Energiesteuerrechts die Unternehmen jeweils auf derjenigen Handelsstufe zur Teilnahme verpflichtet, bei der im Energiesteuergesetz für das Inverkehrbringen von Energieerzeugnissen die Steuer - unbeschadet von Steuerbefreiungen - grundsätzlich entsteht. Dies sind beispielsweise bei Mineralölprodukten überwiegend die Inverkehrbringer (erste Handelsstufe), bei Erdgas hingegen die Lieferanten (letzte Handelsstufe). Die Inanspruchnahme vorgelagerter Handelsebenen ist wegen ihrer Verantwortung durch das Inverkehrbringen fossiler Brennstoffe als Basis für die Emission von CO
Drucksache 464/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung eines Tierwohlkennzeichens (Tierwohlkennzeichengesetz - TierWKG )
... Die Tatbestandsvoraussetzungen "wiederholt" und "erheblich" lassen dabei zahlreiche Fragen offen. Fraglich ist unter anderem, ob sich die Wiederholung auf denselben Verstoß im tatsächlichen Sinne oder auf Verstöße gegen dieselbe Rechtsnorm bezieht. Auch werden keinerlei Anhaltspunkte gegeben, wann von einer Erheblichkeit eines Verstoßes auszugehen ist. Vergleichbare Tatbestandsvoraussetzungen in § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB bei der Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Verstöße führen in der Praxis zu großen Unsicherheiten im Vollzug. Der beispielhaft in der Gesetzesbegründung genannte Verstoß gegen Tierschutzvorschriften, der bei den Tieren zu "erheblichen und länger anhaltenden Schmerzen und Leiden" führt, erfüllt den Straftatbestand nach § 17 Nummer 2 Buchstabe b
Drucksache 363/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz - 3. WaffRÄndG)
... Das Rechtsschutzversprechen des Artikels 19 Absatz 4 GG wird dadurch nicht unverhältnismäßig eingeschränkt. Im Waffenrecht gilt das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Das heißt, der Besitz, das Tragen und so weiter von Waffen ist grundsätzlich verboten und wird nur im Einzelfall und unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Bei Verboten mit Erlaubnisvorbehalt liegt die Beweislast dafür, dass Ausschlusskriterien nicht eingreifen, beim Antragsteller und nicht bei der Behörde. Dem nachrichtendienstlich als Extremist gespeicherten Antragsteller wird die waffenrechtliche Erlaubnis nicht grundsätzlich versagt. Ihm wird aber zugemutet, die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Speicherung seiner personenbezogenen Daten in einem gesonderten gerichtlichen Verfahren rechtsstaatlich einwandfrei überprüfen zu lassen. Dass das eine Verzögerung des waffenrechtlichen Erlaubnisverfahrens bedeutet, ist hinzunehmen. Dass der Antragsteller zudem in dem gesonderten Verfahren - gegebenenfalls mit vorgeschaltetem Incamera-Verfahren - an dort geltenden Beweislastregeln scheitern kann, ist eine Folge der gesetzgeberischen Abwägung zwischen öffentlicher Sicherheit und individuellem Rechtsschutz. Die Konsequenzen für die Beweislast waren zum Beispiel im Luftsicherheitsrecht schon häufig Gegenstand der Rechtsprechung. An der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen bestehen keine Zweifel.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 5 Absatz 2 Nummer 3, Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 - neu - WaffG
Zu § 5
Zu § 5
2. Hilfsempfehlung:
Zu Artikel 1 Nummer 3a
3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 6 Absatz 1a - neu - WaffG
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a1 - neu - § 13 Absatz 6 Satz 2 WaffG
5. Hilfsempfehlung:
Zu Artikel 1 Nummer 5
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 13 Absatz 9 Satz 2 WaffG
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 4 Satz 2 WaffG
8. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37f WaffG
9. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 4 WaffG
10. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG
11. Hilfsempfehlung:
Zu Artikel 1 Nummer 26
12. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG
13. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe b § 44 Absatz 2 WaffG
14. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.3 Buchstabe b WaffG
15. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nummer 1 WaffG
16. Zu Artikel 3 § 13 Nummer 7 WaffRG
17. Zu Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe b § 58 Absatz 21 WaffG , Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Drucksache 54/2/19
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz - 2. DAVG)
... festgeschriebenen Pflicht zur unverzüglichen Information der zuständigen örtlichen Stellen durch das Jugendamt ist die Klarstellung notwendig, dass das Jugendamt verpflichtet ist, am Verfahren mitzuwirken und notwendige Handlungen unverzüglich vorzunehmen, damit die zuständigen Stellen eine erkennungsdienstliche Behandlung unverzüglich durchführen können, zum Beispiel durch die Vorstellung und Begleitung des unbegleiteten mutmaßlich Minderjährigen. Diese Regelung lässt die Vorschriften über die Zuständigkeit zur Durchführung der ED-Maßnahmen unberührt.
Drucksache 630/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)
... Grundsätzlich wird die Übertragung von mehr Verantwortlichkeiten für pharmazeutische Tätigkeiten auf PTA als notwendige Anpassung dieses wichtigen Berufsbildes an zukünftige Herausforderungen, beispielsweise die Digitalisierung des Gesundheitswesens, bewertet.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.