1366 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Spitzen"
Drucksache 831/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energiefahrplan 2050 KOM (2011) 885 endg.
... Politische Verpflichtung, sehr hohe Energieeinsparungen zu erreichen; dazu gehören z.B. strengere Mindestanforderungen an Geräte und neue Gebäude, hohe Sanierungsraten bei bestehenden Gebäuden und die Festlegung von Energieeinsparverpflichtungen für Energieversorgungsunternehmen. Dies führt zu einer Senkung der Energienachfrage um 41 % bis 2050 gegenüber den Spitzen im Zeitraum 2005-2006.
1. Einleitung
2. Ein sicheres, Wettbewerbsfähiges dekarbonisiertes Energiesystem im Jahr 2050 ist möglich
Überblick über die Szenarios12
• Referenzszenario
• Aktuelle politische Initiativen API
Dekarbonisierungsszenarios siehe Abbildung 1
• Hohe Energieeffizienz
• Diversifizierte Versorgungstechnologien
• Hoher Anteil erneuerbarer Energien EE
• Verzögerte CCS-Technologie
• Geringer Kernenergieanteil
Verbindung zu globalen Klimaschutzmaßnahmen
3. Entwicklung von 2020 BIS 2050 - Herausforderungen Chancen
3.1. Umbau des Energiesystems
a Energieeinsparungen und Steuerung der Energienachfrage: eine gemeinsame Verantwortung
b Umstieg auf erneuerbare Energien
c Gas spielt beim Umbau eine Schlüsselrolle
d Wandel bei anderen fossilen Brennstoffen
e Die Kernenergie als wichtiger Faktor
f Intelligente Technologie, Speicherung und alternative Brennstoffe
3.2. Die Energiemärkte neu denken
a Neue Wege des Strommanagements
b Integration lokaler Ressourcen und zentralisierter Systeme
3.3. Mobilisierung von Investoren - ein einheitlicher und wirksamer Ansatz für Anreize im Energiesektor
3.4 Die Einbeziehung der Öffentlichkeit ist von entscheidender Bedeutung.
3.5 Förderung des Wandels auf internationaler Ebene
4. das weitere Vorgehen
Drucksache 361/1/11
... Pflegestützpunkte können gemäß § 92c Absatz 5 Satz 1 und 2 SGB XI bis zum 30. Juni 2011 beim GKV-Spitzenverband eine Anschubfinanzierung in Höhe von maximal 50 000 Euro beantragen. Die Errichtung von Pflegestützpunkten ist ein Prozess, der bis zum 30. Juni 2011 in den Ländern nicht vollständig abgeschlossen ist. Die Frist 30. Juni 2011 wird dazu führen, dass von den Trägern der Pflegestützpunkte die Mittel der Anschubfinanzierung in Höhe von 60 Millionen Euro gemäß § 92c Absatz 6 Satz 1 SGB XI zum Teil nicht mehr abgerufen werden können, obwohl noch Aufwendungen entstehen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 36 Absatz 1 Nummer 2 und 3 und Absatz 1a - neu - IfSG
2. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 11 1b Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB V
3. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 11 1b Absatz 4 SGB V
4. Zu Artikel 6 Nummer 01 - neu - § 92c Absatz 5 Satz 1 SGB XI
5. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 97c SGB XI ,
6. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 115 Absatz 1a Satz 10 bis 13 SGB XI
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 11 Absatz 2 IfSG
Drucksache 810/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2014-2018) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" KOM (2011) 812 endg.
... Das vorgeschlagene Euratom-Programm hat einen eindeutigen Bezug zu den Zielen der Strategien "Europa 2020" und "Energie 2020". Es leistet einen Beitrag zur Leitinitiative "Innovationsunion", da es die vorkommerzielle und politisch relevante Forschung unterstützt und den Technologietransfer zwischen Hochschulen und Industrie erleichtert. Indem bei allen Tätigkeiten der Schwerpunkt auf die Ausbildung gelegt, die Wettbewerbsfähigkeit der bestehenden Nuklearindustrie erhöht und eine neue spitzentechnologische Industriebranche speziell für die Fusionsenergie geschaffen wird, bringt das Euratom-Rahmenprogramm Wachstum und neue Arbeitsplätze in einer Vielzahl von Bereichen.
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
Vorschlag
Titel I Einrichtung des Programms
Artikel 1 Einrichtung des Programms
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ziele
Artikel 4 Haushaltsmittel
Artikel 5 Assoziierung von Drittländern
Titel II Durchführung
Kapitel I Durchführung, Verwaltung Formen der Unterstützung
Artikel 6 Management und Formen der Gemeinschaftsunterstützung
Artikel 7 Regeln für die Beteiligung und Verbreitung der Forschungsergebnisse
Artikel 8 Bereichsübergreifende Tätigkeiten
Artikel 9 Gleichstellung von Männern und Frauen
Artikel 10 Ethische Grundsätze
Artikel 11 Arbeitsprogramme
Artikel 12 Leitung des Programms
Artikel 13 Externe Beratung und Einbeziehung der Gesellschaft
Kapitel II Spezifische Massnahmenbereiche
Artikel 14 Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Artikel 15 Öffentlich-private und öffentlich-öffentliche Partnerschaften
Artikel 16 Internationale Zusammenarbeit mit Drittstaaten und internationalen Organisationen
Artikel 17 Kommunikation und Verbreitung
Kapitel III Kontrolle
Artikel 18 Kontrolle und Audit
Artikel 19 Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union
Kapitel IV Überwachung Bewertung
Artikel 20 Überwachung
Artikel 21 Bewertung
Titel III Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 22 Aufhebungs- und Übergangsbestimmungen
Artikel 23 Inkrafttreten
Anhang I Tätigkeiten
1. Begründung des EURATOM-PROGRAMMS - Vorbereitung auf 2020
2. zur Verwirklichung der Programmziele Notwendige Tätigkeiten
2.1. Indirekte Maßnahmen
2.2. Direkte Maßnahmen der JRC
3. Bereichsübergreifende Tätigkeiten Innerhalb des EURATOM-PROGRAMMS
4. Bereichsübergreifende Tätigkeiten Schnittstellen mit dem Rahmenprogramm für Forschung Innovation HORIZONT 2020
5. Festlegung der Prioritäten
6. internationale Zusammenarbeit mit Drittstaaten Internationalen Organisationen
Anhang II Leistungsindikatoren
1. Indikatoren für indirekte Maßnahmen
2. Indikatoren für direkte Maßnahmen
Drucksache 341/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
... Der Eigenverbrauch von Solarstrom senkt die EEG-Umlage direkt mit jeder selbst verbrauchten Kilowattstunde Solarstrom, fördert die verbrauchsnahe Erzeugung und intelligente Nutzung des wertvollen PV-Spitzenlaststroms und trägt somit zur Netzentlastung bei.
9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 2 Nummer 1 EEG
10. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 3 Nummer 1 EEG , Nummer 16 Buchstabe b1 - neu - § 19 Satz 2 - neu -EEG
11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 EEG
12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 5 Absatz 1 Satz 1 EEG
13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 Absatz 2 EEG
14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 Absatz 4 Nummer 1 EEG
15. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 11 Absatz 1 Satz 2 EEG
16. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 20 Absatz 2 Nummer 4 EEG
17. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 20 Absatz 2 Nummer 6 Buchstabe b EEG
18. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EEG
19. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 EEG
20. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 EEG
21. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 EEG
22. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c EEG
23. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 2 EEG
24. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 3, § 27a Absatz 2 und § 27c Absatz 3 EEG
25. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 4 Nummer 1 EEG
26. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b, Satz 2 - neu - EEG
27. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 5 Nummer 1 EEG
28. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27b Absatz 1 Nummer 2 EEG
29. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27b Absatz 1 Nummer 3 EEG
30. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 29 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2a - neu - EEG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
31. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 30 EEG
32. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 32 Absatz 2 Nummer 2 EEG
33. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 32 Absatz 2 Nummer 3 - neu - EEG
34. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 33 Absatz 2 EEG
35. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 33 Absatz 4 - neu - und 5 - neu - EEG
36. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 35 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 EEG
37. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37 Absatz 2 Satz 4 - neu -
38. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37 Absatz 3 EEG
39. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 39 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 1a - neu - EEG
40. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 39 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - EEG
41. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 1 und Absatz 3 EEG
42. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 4 EEG
43. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 5 Satz 2 und 3 EEG
44. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 EEG
45. Zu Artikel 1 Nummer 39 § 64a und § 64b EEG
46. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64b Nummer 1 EEG
47. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64b Nummer 1 Buchstabe a EEG
48. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64f Nummer 2 bis 6 EEG
49. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 1 Nummer 12 - neu -
50. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 2 Nummer 1 EEG
51. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 EEG
52. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 6 EEG
53. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 1 Nummer 2 EEG
54. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb EEG
55. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe e EEG
56. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe g
57. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe h EEG
58. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe i EEG
59. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe j - neu - EEG
60. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 4 EEG
61. Zu Artikel 1 allgemein Änderung des EEG
62. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 3, 7 zur Biomasseverordnung Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, dass aus Anlage 3 die Nummer 3 Kleegras und Nummer 7 Luzernegras in die Anlage 2 übertragen werden, da aus Gründen der Nachweisbarkeit und eines nichtvertretbaren Kontrollaufwandes es geboten ist, Gräser einheitlich einer Einsatzstoffvergütungsklasse zuzuordnen, auch wenn der Energieertrag geringfügig unterschiedlich ist. Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat um Prüfung, ob die Einsatzstoffe zur Biogaserzeugung Sudangras, Weidelgras, Luzernegras, Kleegras und Gras einschließlich Ackergras unter dem Oberbegriff Gras zusammengefasst werden können.
63. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 4 Spalte 2 zur Biomasseverordnung
64. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 12 Spalte 2 zur Biomasseverordnung
65. Zu Artikel 5 Anlage 3 Nummer 18 und 19 der Biomasseverordnung
66. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 der Biomasseverordnung
67. Zu Artikel 5 Änderung der Biomasseverordnung
68. Zu Artikel 7 Änderung des EEWG
Drucksache 855/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. Oktober 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über Soziale Sicherheit
... - der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Kassel,
Drucksache 87/11
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen (FöGAbUG)
... Es hat sich gezeigt, dass Bemühungen auf der Grundlage von freiwilligen Vereinbarungen oder "Soft Law" entweder gar nicht oder nur schleppend vorangekommen sind. Eine Erhöhung des Frauenanteils auch in Führungspositionen war ausdrücklicher Bestandteil der von der Bundesregierung im Juli 2001 mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft geschlossenen Vereinbarung. Dennoch hat sich fast zehn Jahre später nur wenig getan. Ein Handeln des Gesetzgebers ist überfällig.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aktiengesetzes
§ 96a Zusammensetzung des Aufsichtsrats börsennotierter Aktiengesellschaften nach Geschlechtern
Artikel 2 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes
§ 5a Zusammensetzung des Aufsichtsrats börsennotierter Gesellschaften nach Geschlechtern
Artikel 4 Änderung des Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes
§ 7a Zusammensetzung des Aufsichtsrats börsennotierter Gesellschaften nach Geschlechtern
Artikel 6 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes
Artikel 8 Änderungen des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung
Artikel 9 Änderungen des Handelsgesetzbuches
Artikel 10 Änderungen des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Einunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschriften zum Gesetzes zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen
Artikel 11 Änderungen zur schrittweisen Verbesserung der Gleichberechtigung
Artikel 12 Inkrafttreten; Übergangsregelung
Begründung
A. Allgemeine Begründung
I. Ausgangslage
1. Mangelnde Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen
2. Ursachen des geringen Frauenanteils
3. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf
a Bedeutsame Nachteile mangelnder Frauenrepräsentanz
b Versagen bisheriger Maßnahmen
c Erfolgreiche Vorbilder im europäischen Vergleich
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Ausgeglichene Besetzung von Aufsichtsräten
2. Anwendungsbereich
3. Durchsetzung der Quote über das Wahlverfahren
4. Härtefallregelung
5. Erweiterte Berichtspflicht großer Kapitalgesellschaften
III. Verfassungs- und europarechtliche Aspekte
1. Verfassungsrecht
a Ausgangslage
b Art. 3 Grundgesetz
c Weitere Grundrechte
2. Europarecht
IV. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Drucksache 580/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Wachstum und Beschäftigung unterstützen - eine Agenda für die Modernisierung von Europas Hochschulsystemen KOM (2011) 567 endg.
... Gleichzeitig versuchen die Hochschulen allzu oft, in zu vielen Bereichen miteinander zu konkurrieren, obwohl nur vergleichsweise wenige die Fähigkeit zur Exzellenz in allen Fachbereichen haben. Die Folge ist, dass derzeit zu wenige europäische Hochschulen in den forschungsorientierten weltweiten Hochschulrankings an der Weltspitze zu finden sind. So finden sich zum Beispiel laut dem neuesten Academic Ranking of World Universities lediglich rund 200 der 4000 Hochschulen in Europa unter den besten 500 und lediglich 3 unter den ersten 20, wobei es in den letzten Jahren keine echte Verbesserung gegeben hat. Es gibt kein einzelnes allgemeingültiges Exzellenzmodell: Europa braucht eine große Vielfalt an Hochschulen, und jede muss entsprechend ihrer Mission und ihren strategischen Prioritäten nach Exzellenz streben. Wenn transparentere Informationen über das spezifische Profil und die spezifische Leistung der einzelnen Hochschulen vorliegen, werden die politisch Verantwortlichen eher in der Lage sein, wirksame Strategien für die Hochschulbildung zu entwickeln, und den Hochschulen selbst wird es leichter fallen, auf ihren Stärken weiter aufzubauen.
Mitteilung
3 Einleitung
Die zentralen Aspekte für Mitgliedstaaten Hochschulen
Anhebung des Bildungsgrads zur Deckung von Europas Bedarf an Akademikern und Forschern
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Verbesserung der Qualität und Relevanz der Hochschulbildung
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Stärkung der Qualität durch Mobilität und grenzübergreifende Zusammenarbeit
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Das Wissensdreieck zur Wirkung bringen: Verknüpfung von Hochschulbildung, Forschung und Wirtschaft im Interesse von Exzellenz und regionaler Entwicklung
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Verbesserung von Steuerung und Finanzierung
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Der Beitrag der EU: ANREIZE für Transparenz, Diversifizierung, Mobilität Kooperation
Unterstützung von Reformen durch Bereitstellung der Faktengrundlage, Analyse und Transparenz
Förderung von Mobilität und neuen Kooperationsplattformen
Die Hochschulbildung als zentrales Element für Innovation, Arbeitsplatzschaffung und Beschäftigungsfähigkeit
Unterstützung der Internationalisierung der europäischen Hochschulen
Stärkung der Langzeitwirkung und Komplementarität von EU-Finanzierungen
1. Bildung Europa als Gesamtprogramm für allgemeine Bildung, Berufsbildung und Jugend
2. Horizont 2020, das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation
3. Kohäsionspolitische Instrumente
Drucksache 27/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwicklung der europäischen Dimension des Sports KOM (2011) 12 endg.
... Dem Aufruf des Europäischen Rates aus dem Jahr 2008 folgend, die Frage der „doppelten Laufbahnen“ anzugehen 4, betont die Kommission, wie wichtig es ist, dass jungen Spitzensportlern die Möglichkeit geboten wird, parallel zu ihrem Training eine hochwertige allgemeine und berufliche Bildung zu absolvieren. Junge Sportler, vor allem diejenigen, die aus Drittstaaten nach Europa kommen, um zu trainieren und an Wettkämpfen teilzunehmen, sind besonders anfällig und vielfältigen Risiken ausgesetzt. Die Qualität der Trainingszentren und ihres Personals sollte so sein, dass sie die moralische und bildungsmäßige Entwicklung der Sportler sicherstellen und deren berufliche Interessen wahren können.
Mitteilung
1. Einleitung
1.1. EU-weite öffentliche Konsultation
1.2. EU-Mehrwert im Bereich des Sports
2. Die gesellschaftliche Rolle des Sports
2.1 Kampf gegen Doping
2.2. Allgemeine und berufliche Bildung sowie Qualifikationen im Sport
2.3. Prävention und Bekämpfung von Gewalt und Intoleranz
2.4. Gesundheitsförderung durch Sport
2.5. Soziale Integration im und durch den Sport
Die gesellschaftliche Rolle des Sports
Kampf gegen Doping
3. Die wirtschaftliche Dimension des Sports
3.1. Faktengestützte Politikgestaltung im Bereich des Sports
3.2. Nachhaltige Finanzierung des Sports
3.3. Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen auf den Sport
3.4. Regionale Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit
Die wirtschaftliche Dimension des Sports
Faktengestützte Politikgestaltung im Bereich des Sports
Nachhaltige Finanzierung des Sports
Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen auf den Sport
Regionale Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit
4. Die Organisation des Sports
4.1. Förderung von Good Governance im Sport
4.2. Sonderstellung des Sports
4.3. Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit von Sportlern
4.4. Transferbestimmungen und die Tätigkeit der Sportagenten
4.5. Integrität von Sportwettkämpfen
4.6. Europäischer sozialer Dialog im Sportbereich
Die Organisation des Sports
Förderung von Good Governance im Sport
Sonderstellung des Sports
Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit von Sportlern
Transferbestimmungen und die Tätigkeit der Sportagenten
Europäischer sozialer Dialog im Sportbereich
5. Zusammenarbeit mit Drittländern und Internationalen Organisationen
Zusammenarbeit mit Drittländern und Internationalen Organisationen
6. Fazit
Drucksache 7/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz es
... Neben KWK-Anlagen sind Heizwerke ein wichtiger und notwendiger Bestandteil in den meisten Fernwärmenetzen. Sie gewährleisten nicht nur die effiziente Abdeckung von Bedarfsspitzen, sondern auch den ökologisch und ökonomisch sinnvollen Ausbau von Wärmenetzen.
Drucksache 251/11
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Aussetzung des Verfahrens zum elektronischen Entgeltnachweis
... Von Wirtschaft, Gewerkschaften, den kommunalen Spitzenverbänden und Datenschützern wurde in Frage gestellt, ob der Umfang der Datenerhebung in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen des ELENA-Verfahrens steht und ob der Datenschutz gewährleistet ist.
Drucksache 239/11
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze
... Die Festlegung des anzuwendenden Versicherungsrechts erfolgt für in Deutschland wohnende und gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union erwerbstätige Personen im Benehmen mit der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen oder dem Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, soweit es sich um Mitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung oder der landwirtschaftlichen Sozialversicherung handelt oder eine solche Mitgliedschaft bei Anwendbarkeit des deutschen Rechts gegeben wäre." ‘
Artikel 11 Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes
Drucksache 315/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... "§ 62 Dateien beim Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung"
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Artikel 3
Artikel 4 Nummern 4, 7, 8 und 13
Artikel 4 Nummer 11 und 12
Artikel 4 Nummer 27 und 28
Artikel 5 Nummer 1 und 2
Artikel 14
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
§ 118a Anpassungsmitteilung
§ 172a Beitragszuschüsse des Arbeitgebers für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen
Artikel 5 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Anlage 1 (zu § 114) Gewerbliche Berufsgenossenschaften
Artikel 6 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
§ 208 Ehrenamtliche Richter, die vor dem 1. Januar 2012 nach § 23 Absatz 1 Satz 2 als Mitglieder des Ausschusses der ehrenamtlichen Richter gewählt worden sind, bleiben bis zum Ende der für sie geltenden Wahlperiode im Amt.
Artikel 9 Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz
Artikel 10 Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
§ 3a Dienstleistungen für Bundesbehörden
Artikel 11 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
§ 62 Dateien beim Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 107a Ausfertigung von Einkommensteuerbescheiden
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 13 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 14 Änderung des Entschädigungsrentengesetzes
Artikel 15 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 16 Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung
Artikel 17 Weitere Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
Artikel 18 Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
Artikel 19 Änderung der Datenabgleichsverordnung
Artikel 20 Änderung der Renten Service Verordnung
Artikel 21 Aufhebung der RV-Pauschalbeitragsverordnung
Artikel 22 Aufhebung der Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung
Artikel 23 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 7
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 10
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Nummer 3
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Artikel 18
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Artikel 19
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 4
Zu Artikel 20
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1676: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Drucksache 37/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienten europäischen Markt für öffentliche Aufträge KOM (2011) 15 endg.
... Ferner wird vorgebracht, dass zentral vorgeschriebene Verpflichtungen zum Beschaffungsgegenstand den öffentlichen Auftraggebern und den Wirtschaftsteilnehmern einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand aufbürden, beispielsweise für die Prüfung, ob Unternehmen die Anforderungen einhalten. Zusätzliche Ausbildungsmaßnahmen, eine angemessene Fortbildung und eigens entwickelte Werkzeuge 93 könnten den öffentlichen Auftraggebern helfen, effizient mit diesen Aufgaben umzugehen. Auf EU-Ebene harmonisierte Anforderungen (z.B. Kauf der Spitzenleistungsklassen gekennzeichneter Produkte) würden zudem die Auftraggeber entlasten, da sie bei der Erstellung der Spezifikationen keine spezifischen technischen Kenntnisse benötigten und die Berücksichtigung der betreffenden Kriterien auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene in bestimmten Fällen somit einfacher würde.
Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge
1. Worum geht es bei den EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen
1.1. Beschaffung
1.2. Öffentliche Aufträge
Dienstleistungen gemäß Anhang II Teile A und B
5 Schwellenwerte
1.3. Öffentliche Auftraggeber
Auftragsvergabe durch öffentliche Stellen
Öffentliche Versorgungsleistungen
2. Verbesserung des Instrumentarium für die öffentlichen Auftraggeber
2.1. Modernisierung der Verfahren
Allgemeine Verfahren
Mehr Verhandlungen
Gewerbliche Güter und Dienstleistungen
Auswahl und Zuschlagserteilung
Berücksichtigung früherer Erfahrungen
Spezifische Instrumentarien für Versorgungsunternehmen
2.2. Spezifische Instrumente für kleine öffentliche Auftraggeber
Mehr Rechtssicherheit für die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Richtlinienschwellenwerte
2.3. Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit
2.4. Angemessene Instrumentarien für die Zusammenführung der Nachfrage / gemeinsame Auftragsvergabe
2.5. Bedenken im Hinblick auf die Auftragsausführung
Wesentliche Änderungen
Änderungen hinsichtlich des Auftragnehmers und Beendigung von Aufträgen
Vergabe von Unteraufträgen
3. Bessere Zugänglichkeit des Europäischen Beschaffungsmarkts
3.1. Besserer Zugang für KMU und Neugründungen
Verringerung der Verwaltungslasten in der Auswahlphase
Sonstige Vorschläge
3.2. Gewährleistung eines fairen und wirksamen Wettbewerbs
Verhinderung von wettbewerbswidrigem Verhalten
3.3. Vergabe im Falle nicht vorhandenen Wettbewerbs/bei Vorhandensein von Ausschließlichkeitsrechten
4. Die öffentliche Auftragsvergabe als Strategische Antwort auf neue Herausforderungen
4.1. „Beschaffungstechnik“ – Erreichung der Ziele von Europa 2020
Beschreibung des Auftragsgegenstands und technische Spezifikationen
Festlegung besonders relevanter Auswahlkriterien
Anwendung der zweckmäßigsten Zuschlagskriterien
Vorgabe angemessener Klauseln für die Auftragsausführung
Prüfung der Anforderungen
Verknüpfung mit Auftragsgegenstand/Auftragsausführung
4.2. „Beschaffungsgegenstand“ – Förderung der Ziele von Europa 2020
4.3. Innovation
4.4. Sozialwesen
5. Gewährleistung ordnungsgemässer Verfahren
5.1. Vermeidung von Interessenkonflikten
5.2. Bekämpfung von Günstlingswirtschaft und Korruption
5.3. Ausschluss „unseriöser“ Bieter
5.4. Vermeidung unfairer Vorteile
6. Zugang von Lieferanten aus Drittländern zum EU-Markt
Drucksache 202/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG )
... b) Der Bundesrat unterstützt die Intention des Gesetzes, die lokalen Netzwerke "Früher Hilfen" durch den Einsatz von Hebammen zu stärken. Er teilt die Haltung der Bundesregierung, dass Hebammenleistungen im Zusammenhang mit der Geburt und unmittelbar danach für Prävention und Gesundheitsförderung bei dem Neugeborenen und der Mutter wichtig sind. Hebammen können Familien, zu denen sie typischerweise einen guten Zugang haben, frühzeitig unterstützen; damit können sie eine wichtige Brückenfunktion zur Jugendhilfe erfüllen. Der auf der Rechtsgrundlage des § 134a SGB V zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und den Spitzenverbänden der Krankenkassen abgeschlossene Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe enthält in der als Anlage 1 zu diesem Vertrag beigefügten Hebammen-Vergütungsvereinbarung Bestimmungen über die gegenüber der Krankenkasse abrechnungsfähigen Leistungen. Ohne eine ärztliche Anordnung sind innerhalb der ersten zehn Tage maximal 20 Leistungen (Wochenbettbetreuung und Beratung) abrechnungsfähig, zwischen dem elften Tag nach der Geburt bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Geburt sind insgesamt bis zu 16 weitere Leistungen abrechnungsfähig.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 1 Überschrift, Absatz 1 und 4 und § 3 Überschrift, Absatz 1 und 4 KKG
3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Satz 1 KKG
4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Satz 2 und 3, Absatz 3 Satz 1 und Satz 1a - neu - KKG
5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 7 und 8 - neu - KKG
6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 KKG , Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 8a Absatz 1 Satz 2 SGB VIII und Buchstabe b § 8a Absatz 4 Nummer 3 SGB VIII
7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 - neu - KKG
8. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 8a Absatz 4 Satz 2 SGB VIII
9. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 17 Absatz 2 - neu - und 3 SGB VIII
10. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 45 Absatz 2 Nummer 2 SGB VIII
11. Zu Artikel 2 Nummer 16 Buchstabe b § 59 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 - neu -, 9 und Satz 2 SGB VIII
12. Zu Artikel 2 Nummer 19 § 74 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB VIII , Nummer 20 § 79 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 SGB VIII und Nummer 21 § 79a SGB VIII
13. Zu Artikel 2 Nummer 22 § 81 Nummer 2 SGB VIII
14. Zu Artikel 2 Nummer 22 § 81 Nummer 4 und Nummer 4a - neu - SGB VIII
15. Zu Artikel 2 Nummer 24a - neu - § 87c Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 3 und Satz 3a - neu - SGB VIII
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 2 Nummer 27 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa und Buchstabe e1 - neu - § 99 Absatz 7 Nummer 3 Buchstabe c und Absatz 7a Nummer 2 Buchstabe c SGB VIII
17. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu - § 11 Absatz 4 Satz 4 und § 39 Absatz 1 Satz 3 SGB V und Nummer 3 - neu - § 3 Nummer 6 - neu - KHEntgG
18. Zu Artikel 3 Nummer 02 - neu - § 20e - neu - SGB V
§ 20e Primäre Prävention für Kinder durch regionale Netzwerke
19. Zu Artikel 3 Nummer 03 - neu - § 63 Absatz 2 SGB V
20. Zu Artikel 3 Nummer 04 - neu - § 134a Absatz 1 Satz 1 SGB V
21. Zu Artikel 3 Nummer 05 - neu - § 134a Absatz 2a - neu - SGB V
22. Zu Artikel 3 Nummer 06 - neu - § 294a Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB V
23. Zu Artikel 3 Nummer 4 - neu - § 41 Absatz 1 Nummer 13 und 14 - neu - BZRG
24. Zu Artikel 3 Nummer 5 - neu - § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - AdWirkG
25. Zu Artikel 3 Änderung anderer Gesetze
26. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 805/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
(Grunddrs. 805/11, 807/11, 808/11, 809/11, 810/11 und 76/12)
... Hier sollten auch Erfahrungen der im Aufbau von Forschungsexzellenz voranschreitenden Regionen, wie z.B. der ostdeutschen Länder, genutzt werden. In diesem Zusammenhang muss auch im neuen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Ziel bleiben, strukturschwache und neue Regionen in den Europäischen Forschungsprozess im Rahmen einer "stairway to excellence" zu integrieren, um den Anschluss an die Spitzenforschung zu gewährleisten. Neben (infra)strukturellen Voraussetzungen und wissenschaftlicher Exzellenz geht es dabei um den Aufbau von Prozesswissen zur Durchführung europäischer Projektförderung, der durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. Twinning-Programme, gezielte Programme für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sowie Projektkoordinatorinnen und -koordinatoren, und durch Anreize zur Integration der erwähnten Regionen in Projektkonsortien gefördert werden sollte.
Zu allen BR-Drucksachen
Zu den BR-Drucksachen 805/11, 807/11, 808/11 und 809/11
Grundsätzliche Überlegungen
Governance von Horizont 2020
Struktur von Horizont 2020
[Begründung nur gegenüber dem Plenum :
3 Budget
Regeln für die Beteiligung sowie für die Verbreitung der Ergebnisse
Zu den BR-Drucksachen 807/11, 808/11 und 809/11
Zur BR-Drucksache 807/11
Zur BR-Drucksache 810/11
Direktzuleitung der Stellungnahme zu BR-Drucksachen 805/11, 807/11, 808/11, 809/11 und 810/11
Drucksache 368/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft -Wärme-Kopplungsgesetz) - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
... Betriebsdauer von 5000 Stunden insgesamt zehn Jahre als Förderkulisse. Dieser Wert kommt im Planungsprozess auch der Energieeffizienz entgegen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Anlagen in erster Linie zur Abdeckung von elektrischer Spitzenlast eingesetzt werden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c und f § 7 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1
Drucksache 190/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
... 1. Mit dem Rahmenprogramm Schlüsseltechnologien und Querschnittsmaßnahmen (Arbeitstitel) soll die Spitzenstellung Deutschlands in den Schlüsseltechnologien gesichert und ausgebaut werden.
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
1. Einführung
2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
Tabelle
3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele
4 Vorbemerkung
a Förderung der Beschäftigung
b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung
c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz
d Verbesserung des Bildungsniveaus
e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut
4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
Förderung der Beschäftigung
Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
Stärkung der Finanzstabilität
5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland
a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte
b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors
c Stärkung der Binnennachfrage
d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen
i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“
ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt
iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“
iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“
e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern
6. Verwendung von EU-Fördermitteln
a Europäische Strukturfonds
b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP
Anhang Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen
Drucksache 339/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
... Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Förderung von selbstnutzenden Wohnungseigentümern würde dazu führen, dass die Förderung bei Spitzenverdienern je nach Steuerprogression entsprechend höher ausfällt als bei Eigentümern mit einem durchschnittlichen Einkommen. Dies wäre nicht nur nicht gerecht, sondern auch im Sinne einer möglichst hohen Anreizwirkung zur Steigerung der Klimaschutzinvestitionen von Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern kontraproduktiv, da eine Vielzahl von Hauseigentümern nicht oder nur unzureichend erreicht werden. Eine Zulagenregelung, die alle Wohnungseigentümer grundsätzlich finanziell gleich behandelt, wäre daher nicht nur gerechter, sondern auch im Sinne des Klimaschutzes zielführender.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 und 3 § 7e und § 10k EStG allgemein
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 10k EStG
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 und 3 § 7e Absatz 1 Satz 2 und § 10k Absatz 1 Satz 2 EStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b § 52 Absatz 22a Satz 1 und Absatz 24f Satz 1 EStG
Artikel 2 (Inkrafttreten)
Artikel 2 Inkrafttreten
8. Zu Artikel 1a - neu - Bürgerliches Gesetzbuch
Artikel 1a Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
9. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 94/11
Antrag der Freien Hansestadt Bremen
Entschließung des Bundesrates zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft
... ) vom 30.11.2001 an den öffentlichen Arbeitgeber. Fast zehn Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes und nach nunmehr vier Jahren Erfahrung mit dem AGG ist festzustellen, dass es in der Privatwirtschaft noch immer große Defizite gibt. Trotz vielfältiger Bemühungen der damaligen Bundesregierung und der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft ab 2001, die Chancengleichheit von Frauen und Männern durch freiwillige Vereinbarungen zu fördern, ist das Ergebnis unbefriedigend.
Drucksache 118/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Beschluss des Bundesrates zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten -Verordnung
... Um die Auswirkungen einschätzen zu können, bedarf es einer retrospektiven Abschätzung früherer Berufskrankheitenfälle sowie einer Prognose der künftigen Entwicklung. Hierbei ist die Bundesregierung auf die Ermittlung potentieller Fallzahlen anhand der statistischen Daten und Erfahrungswerte der gesetzlichen Unfallversicherungsträger angewiesen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales steht diesbezüglich mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V., dem maßgeblichen Spitzenverband der Unfallversicherungsträger, in Kontakt.
Drucksache 95/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zu dem Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer -Entsendegesetz - AEntG )
... Bislang liegen hier keine Informationen vor, die die Befürchtungen des Bundesrates bestätigen. Dies ist möglicherweise auch darauf zurückzuführen, dass das BMG den Spitzenverband Bund der Pflegekassen mit Schreiben vom 22. Juni 2009 ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass der Mindestlohn nicht als Normlohn fehlinterpretiert werden darf (s. Anlage). Grundsätzlich geht auch die bisherige Rechtsprechung des BSG (insbesondere die Urteile zum ambulanten Bereich vom 17.12.2009, Az: B 3 P 3/ 08 R, und zum stationären Bereich vom 29.01.2009, Az: B 3 P 7/ 08 R) davon aus, dass die Mindestlohnregelung keinen Einfluss auf die Pflegesatzverhandlungen haben kann.
Drucksache 379/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8 /EG und 2006/32 /EG KOM (2011) 370 endg.
... Die nationale Regulierungsbehörde trägt dafür Sorge, dass die Schnittstelle auch öffentliche Daten bereitstellt, die es dem Endkunden erlauben, die geltenden nutzungszeitspezifischen Tarife mit Echtzeit-Tarifierung, Spitzenzeiten-Tarifierung und Spitzenzeiten-Rabatten einzusehen und zu nutzen.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Begründung und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Geltende Bestimmungen
1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU
2. Anhörung von interessierten Kreisen Folgenabschätzung
2.1. Anhörungen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
5.1. Vereinfachung des gemeinschaftlichen Besitzstands
5.2. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
5.3. Überprüfung/Revision/Sunset-Klausel
5.5. Entsprechungstabelle
5.6. Europäischer Wirtschaftsraum EWR
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Energieeffizienzziele
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Energieeffizienzziele
Kapitel II Effizienz bei der Energienutzung
Artikel 4 Öffentliche Einrichtungen
Artikel 5 Beschaffung durch öffentliche Einrichtungen
Artikel 6 Energieeffizienzverpflichtungssysteme
Artikel 7 Energieaudits und Energiemanagementsysteme
Artikel 8 Verbrauchserfassung und informative Abrechnung
Artikel 9 Sanktionen
Kapitel III Effizienz bei der Energieversorgung
Artikel 10 Förderung von Effizienz beider Wärme- und Kälteversorgung
Artikel 11 Energieumwandlung
Artikel 12 Energieübertragung/-fernleitung und -verteilung
Kapitel IV Horizontale Bestimmungen
Artikel 13 Verfügbarkeit von Zertifizierungssystemen
Artikel 14 Energiedienstleistungen
Artikel 15 Sonstige Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz
Artikel 16 Umrechnungsfaktoren
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 17 Delegierte Rechtsakte und Anpassung der Anhänge
Artikel 18 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 19 Überprüfung und Überwachung der Durchführung
Artikel 20 Ausschussverfahren
Artikel 21 Aufhebung
Artikel 22 Umsetzung
Artikel 23 Inkrafttreten
Artikel 24 Adressaten
Anhang I Allgemeine Grundsätze für die Berechnung der Strommenge aus KWK
Teil I Allgemeine Grundsätze
Teil II KWK-Technologien, die unter diese Richtlinie fallen
Teil III Detaillierte Grundsätze
Anhang II Verfahren zur Bestimmung der Effizienz des KWK-Prozesses
Anhang III Energieeffizienzanforderungen für die Beschaffung von Produkten, Dienstleistungen und Gebäuden durch öffentliche Einrichtungen
Anhang IV Energiegehalt ausgewählter Brennstoffe für den Endverbrauch - Umrechnungstabelle 41
Anhang V Energieeffizienzverpflichtungssysteme
1. Auf kurzfristige Einsparungen abzielende Maßnahmen
2. Berechnung der Energieeinsparungen
3. Europäische Standardwerte nach Gerätetyp
3.1. Haushaltsgeräte
a. Mit Differenzierung zwischen Gefriergeräten und Kühl-Gefriergeräten
b. Ohne Differenzierung zwischen Gefriergeräten und Kühl-Gefriergeräten
c. Haushaltswaschmaschinen
d. Haushaltsgeschirrspüler
3.2. Wohnungsbeleuchtung
4. Standard-Lebensdauerwerte
Anhang VI Mindestanforderungen an die Erfassung des individuellen Energieverbrauchs und die Häufigkeit der Abrechnung auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs
1. Mindestanforderungen an die Erfassung des individuellen Energieverbrauchs
1.1. Individuelle Zähler
1.2. Heizkostenverteiler
2. Mindestanforderungen an die Abrechnung
2.1 Abrechnungshäufigkeit auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs
2.2. Mindestinformationen auf der Rechnung
2.3 Energieeffizienz-Begleitinformationen zu Rechnungen und sonstige Rückmeldungen an die Endkunden
Anhang VII Effizienzplanung bei der Wärme- und Kälteversorgung
3. Städtische Raumordnungspläne sind so zu konzipieren, dass
Anhang VIII Leitlinien für die Wahl der Standorte von Wärmekraftwerken und Industrieanlagen
1. Wahl der Standorte von Wärmekraftwerken gemäß Artikel 10 Absätze 3 und 6
2. Wahl der Standorte industrieller Abwärmequellen gemäß Artikel 10 Absatz 8
Anhang IX Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter KWK
Anhang X Inventarisierung der Energieeffizienzdaten von Energieumwandlungsanlagen
Anhang XI Energieeffizienzkriterien für die Regulierung von Energienetzen und für von Energieregulierungsbehörden festgesetzte oder genehmigte Netztarife
Anhang XII Energieeffizienzanforderungen an Übertragungs - und Verteilernetzbetreiber
Anhang XIII Mindestelemente von Energieleistungsverträgen mit dem öffentlichen Sektor
Anhang XIV Allgemeiner Rahmen für die Berichterstattung
Teil 1 Allgemeiner Rahmen für Jahresberichte
Teil 2 Allgemeiner Rahmen für zusätzliche Berichte
1. Ziele und Strategien
2. Maßnahmen und Energieeinsparungen
3. Spezifische Informationen zu Bestimmungen dieser Richtlinie
3.1. Öffentliche Einrichtungen Artikel 4
3.2. Energieeffizienzverpflichtungen Artikel 6
3.3. Energieaudits und Energiemanagementsysteme Artikel 7
3.4. Förderung von Effizienz bei der Wärme- und Kälteversorgung Artikel 10
3.5. Energieumwandlung Artikel 11
3.6. Energieübertragung/-fernleitung und -verteilung Artikel 12
3.7. Verfügbarkeit von Zertifizierungssystemen Artikel 13
3.8. Energiedienstleistungen Artikel 14
3.9. Sonstige Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz Artikel 15
Anhang XV Entsprechungstabelle
Drucksache 847/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz es - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung
... Die Arbeitnehmerüberlassung ist von erheblicher Bedeutung für die Dynamik auf dem Arbeitsmarkt. Zwischen 2003 und 2008 war mehr als jedes neunte neu entstandene sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis ein Leiharbeitsverhältnis. Die Arbeitnehmerüberlassung bietet arbeitslosen Männern und Frauen eine Chance auf eine sozial abgesicherte Beschäftigung. Denn die Arbeitnehmerüberlassung bietet in der Regel voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und kann Perspektiven schaffen. Der überwiegende Teil der ehemaligen Leiharbeitskräfte befindet sich auch mittelfristig weiterhin in Beschäftigung und nicht in Arbeitslosigkeit. Die Arbeitnehmerüberlassung leistet einen wichtigen Betrag dazu, dass die positive wirtschaftliche Entwicklung schnell in neue Beschäftigungschancen umgesetzt wird. Gleichzeitig ist die Arbeitnehmerüberlassung ein wichtiges Instrument für die Unternehmen, die durch die Nutzung flexibel auf Nachfragespitzen oder Auftragsflauten reagieren können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
§ 13a Informationspflicht des Entleihers über freie Arbeitsplätze
§ 13b Zugang des Leiharbeitnehmers zu Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten
§ 19 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 10
Zu § 13a
Zu § 13b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1465: Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung
Drucksache 616/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... 3. Unser Bildungswesen muss auf allen Stufen modernisiert werden. Dabei müssen wir Spitzenleistungen noch stärker zu unserem Leitprinzip machen. Wir brauchen mehr Hochschulen von Weltrang, wir müssen das Qualifikationsniveau anheben und die besten Köpfe aus dem Ausland anlocken.
1. Einleitung
2. Stärkung der Wissensbasis Verringerung der Fragmentierung
2.1. Förderung von Spitzenleistungen in der Bildung und beim Erwerb von Fähigkeiten
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
2.2. Verwirklichung des europäischen Forschungsraums
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
2.3. Die Finanzierungsinstrumente der EU auf die Prioritäten der Innovationsunion konzentrieren
2.4. Förderung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts EIT als eines Modells für die Steuerung der Innovation in Europa
Selbstverpflichtung im Rahmen der Innovationsunion
3. Guten Ideen auf den MARKT verhelfen
3.1. Innovativen Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
3.2. Schaffung eines Binnenmarktes für Innovation
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
3.3. Die Offenheit fördern und Kapital aus Europas Kreativpotenzial schlagen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
4. für einen möglichst grossen sozialen Territorialen Zusammenhalt
4.1. Die Vorteile der Innovation auf die ganze Union ausdehnen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
4.2. Ein größerer gesellschaftlicher Nutzen
5. die Kräfte bündeln, UM den Durchbruch zu erzielen: Europäische Innovationspartnerschaften
i Das neue Konzept der Europäischen Innovationspartnerschaften
ii Die Voraussetzungen für den Erfolg
iii Lenkungs- und Arbeitsverfahren
iv Ermittlung der Europäischen Innovationspartnerschaften
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
6. Unserer Politik nach Aussen mehr Gewicht verleihen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
7. Zur Tat schreiten
7.1. Reform der Forschungs- und Innovationssysteme
7.2. Messung der Fortschritte
7.3. Ein gemeinsames Engagement zur Verwirklichung der Innovationsunion
Anhang I Selbstbeurteilungstool: Merkmale funktionierender nationaler und regionaler Systeme für Forschung und Innovation
Anhang II Leistungsanzeiger für Forschung und Innovation
Vergleich EU-USA
Vergleich EU-Japan
Vergleich EU-China
Anhang III Europäische Innovationspartnerschaften
1. Ziel der Partnerschaft
2. Entwicklung und Einführung von Instrumenten
3. Akteure und Entscheidungs- und Führungsstrukturen
7.4. Weitere, von der Kommission geprüfte mögliche Innovationspartnerschaften
Intelligente Städte
Wassersparendes Europa
Nachhaltige Versorgung mit nichtenergetischen Rohstoffen für eine moderne Gesellschaft
Intelligente Mobilität für die Bürger und die Unternehmen Europas
Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft
Drucksache 438/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Tätigkeitsbericht 2008/2009 der Bundesnetzagentur - Telekommunikation mit Sondergutachten der Monopolkommission - Telekommunikation 2009: Klaren Wettbewerbskurs halten Drucksache: 886/09
... c) Der Bundesrat begrüßt die Einrichtung eines "Next Generation Access (NGA)-Forums" sowie die dort geführte Debatte um die Konkretisierung eines zukünftigen Regulierungsrahmens. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neben den genannten Akteuren, auch die Länder sowie die kommunalen Spitzenverbände aktiv in den Diskussionsprozess im NGA-Forum eingebunden sind. (vgl. Ziffer 8)
Zu B. - Stellungnahme zum Kapitel Telekommunikation*
Zu C. - Stellungnahme zum Kapitel Post*
Drucksache 680/6/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011)
... Neben KWK-Anlagen sind Heizwerke ein wichtiger und notwendiger Bestandteil in den meisten Fernwärmenetzen. Sie gewährleisten nicht nur die effiziente Abdeckung von Bedarfsspitzen, sondern auch den ökologisch und ökonomisch sinnvollen Ausbau von Wärmenetzen.
Drucksache 310/10
Verordnung der Bundesregierung
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung
... (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für die Landwirtschaftlichen Krankenkassen und den Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1
§ 29a Anhang zur Jahresrechnung der Krankenversicherung
§ 36 Anwendungsbestimmung
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
Sonstige Kosten
3 Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1273: Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung
Drucksache 349/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... (5) Die kommunalen Spitzenverbände, die Bundesagentur für Arbeit und die Deutsche Rentenversicherung Bund können Vereinbarungen über das Verfahren nach den Absätzen 2 und 3 schließen."
§ 6d Jobcenter
§ 109a Hilfen in Angelegenheiten der Grundsicherung.
§ 224b Erstattung für Begutachtung in Angelegenheiten der Grundsicherung
§ 45 Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung
Drucksache 475/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
... Ländern und kommunalen Spitzenverbänden wurde Gelegenheit gegeben, zu eventuellen Mehrkosten, die durch die Durchführung der Verordnung entstehen, Stellung zu nehmen. Es wurden folgende Mehrkosten genannt:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltausgaben ohne Vollzugsaufwand:
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Sechzehnte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
A. Allgemeiner Teil
I. Kosten, Preiswirkung
II. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1037: Entwurf der 16. Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
Drucksache 810/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie der Europäischen Union für den Donauraum KOM (2010) 715 endg.
... In der Region muss eine Verbindung zwischen den Menschen und ihren Ideen und Bedürfnissen hergestellt werden. Die Verkehrsnetze müssen modernisiert und der EDV-Zugang verbessert werden. Energie kann durch bessere Verbindungen und alternative Quellen billiger und sicherer werden. Die Entwicklung kann im Rahmen eines nachhaltigen Entwicklungskonzepts und im Einklang mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich Umwelt in ein ausgewogenes Verhältnis zum Umweltschutz gebracht werden. Zusammenarbeit ist nötig, um Gefahren und Katastrophen wie Überschwemmungen, Dürren und Industrieunfälle zu minimieren. Wenn die Region auf aussichtsreichen Forschungs- und Innovationsmöglichkeiten aufbaut, kann sie in den Bereichen Handel und unternehmerische Initiative in der EU eine Spitzenposition einnehmen. Unterschiede in Bildung und Beschäftigung können überwunden werden. Die Region kann zu einem sicheren Gebiet werden, in dem angemessen mit Konflikten, Ausgrenzung und Kriminalität umgegangen wird.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Herausforderungen und Chancen
2.1. Herausforderungen
2.2. Chancen
3. Die Reaktion: Ein Aktionsplan
3.1. Anbindung des Donauraums
Die wichtigsten Themen Verkehr
5 Energie
Kultur und Tourismus
3.2. Umweltschutz im Donauraum
Die wichtigsten Themen
5 Wasser
5 Risiken
Biologische Vielfalt, Boden
3.3. Aufbau von Wohlstand im Donauraum
Forschung und Innovation
5 Unternehmen
5 Beschäftigungsmarkt
Marginalisierte Bevölkerungsgruppen
3.4. Stärkung des Donauraums
Die wichtigsten Themen
Institutionelle Kapazität und Zusammenarbeit
5 Sicherheit
4. Durchführung und politische Steuerung
5. Zusammenhang mit der EU-Politik
6. Schlussfolgerung
Drucksache 385/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV )
... Die zentrale Regelungsfrage der Personalausweisgebührenverordnung stellt die regelmäßige Gebührenhöhe für die Ausstellung des neuen Personalausweises nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 dar. Die Gebührenhöhe von 28,80 Euro ergibt sich aus einem Produktionskostenanteil in Höhe von 22,70 Euro einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer für die Herstellung des Dokuments, der von den Personalausweisbehörden an den Ausweishersteller abzuführen ist, einem Infrastrukturanteil in Höhe von 0,10 Euro für die Pflege und Wartung des sog. Bürgerclient und einem Verwaltungskostenanteil in Höhe von 6 Euro für die Amtshandlungen der Personalausweisbehörde im Rahmen des Antragsverfahrens. Die Kommunen gehen auch aufgrund der Erfahrungen der Feldtestbehörden davon aus, dass die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für den elektronischen Personalausweis bei ca. 20 Minuten liegt und damit deutlich über der bisherigen Bearbeitungsdauer. Belastbare Berechnungen für die Durchschnittskosten aller Personalausweisbehörden liegen nicht vor. Die Kommunen gehen jedoch davon aus, dass der Verwaltungskostenanteil für die Personalausweisbehörden in Höhe von 6,00 Euro nicht auskömmlich ist bzw. eine deutliche Kostenunterdeckung zur Folge hat. Aus diesem Grunde soll die regelmäßige Gebührenhöhe unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene evaluiert werden. Der Evaluierungszeitraum von zwei Jahren berücksichtigt mögliche Optimierungen im Bearbeitungsablauf und bei der Elektronisierung der Kommunikation.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV)
A. Änderungen
1. Zu § 1 Absatz 1 Nummer 1
2. Zu § 1 Absatz 5
3. Zu § 2 Absatz 7
4. Zu § 3a – neu –
§ 3a Evaluierung
B. Entschließung
Drucksache 847/3/10
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz es - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung
... Zu den dem Mitbestimmungsrecht unterliegenden Grundsätzen zählen vor allem Vereinbarungen über die Voraussetzungen eines Leiharbeitseinsatzes im Betrieb (von den Betriebsparteien übereinstimmend festgelegte oder im Einzelfall übereinstimmend zu bestätigende Ereignisse, z.B. Auftragsspitzen oder krankheitsbedingte Personalengpässe), Vereinbarungen über die Dauer und den Umfang der Tätigkeit im Entleiherbetrieb einschließlich der Festlegung einer Obergrenze (Quote oder absolute Höchstzahl) der im Betrieb höchstens einsetzbaren Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie der möglichen Einsatzbereiche.
Drucksache 870/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dritte Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften
... Im Rahmen der Anhörung wurde den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden Gelegenheit gegeben, zu eventuellen Mehrkosten, die durch die Durchführung der Verordnung entstehen, Stellung zu nehmen. Es wurden keine Mehrkosten beziffert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltausgaben ohne Vollzugsaufwand:
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung
Artikel 2 Änderung der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Kosten, Preiswirkung
II. Bürokratiekosten
III. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
IV. Nachhaltigkeitsprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 4
Zu Artikel 2 Nummer 2
Zu Artikel 2 Nummer 3
Zu Artikel 2 Nummer 3
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1202: Entwurf der Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung
Drucksache 306/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Digitale Agenda für Europa KOM (2010) 245 endg.
... Durch Technologien für ein umgebungsunterstütztes Leben (Ambient Assisted Living, AAL) werden die IKT für jedermann zugänglich. Das dem AAL gewidmete gemeinsame Programm von EU und Mitgliedstaaten, einschlägige Spitzenforschung sowie Anwendungen wie Fernbetreuung und Online-Hilfe für Sozialdienste werden weiter ausgebaut. Dabei geht es um die Zertifizierung von Pflegern (die Personen, denen die Internetnutzung Schwierigkeiten bereitet, den Zugang zu Informationsdiensten erleichtern) und die Schaffung neuer Möglichkeiten, um die IKT in den Dienst der sozial Schwächsten zu stellen. Mit diesem Programm wird dafür gesorgt, dass die digitale Gesellschaft gebrechlichen, chronisch kranken oder behinderten Menschen ein würdiges und unabhängiges Leben ermöglicht. AAL wird die Innovation und Einführung von IKT-Lösungen in wichtigen Bereichen fördern darunter die Vorbeugung von Stürzen (betroffen sind über ein Drittel der Personen über 65) und Unterstützung für Demenzkranke (mehr als 7 Millionen in der EU), mit dem Ziel, unabhängiges Wohnen im Alter bis spätestens 2015 zu verdoppeln.
Mitteilung
1. Einleitung
Abbildung 1: Erfolgszyklus der digitalen Wirtschaft
• Fragmentierung der digitalen Märkte
• Mangelnde Interoperabilität
• Zunahme der Cyberkriminalität und Gefahr mangelnden Vertrauens in Netze
• Mangelnde Investitionen in Netze
• Unzureichende Forschung und Innovation
• Mangelnde digitale Kompetenzen und Qualifikationen
• Verpasste Chancen für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
2. Die Aktionsbereiche der digitalen Agenda
2.1. Ein pulsierender digitaler Binnenmarkt
2.1.1. Öffnung des Zugangs zu Inhalten
Abbildung 2: Musik-Downloads – in den USA viermal so viele wie in der EU Einzelne Musik-Downloads pro Quartal in Millionen
4 Aktionen
2.1.2. Vereinfachung online und grenzüberschreitend ausgeführter Transaktionen
4 Aktionen
2.1.3. Vertrauensbildung im digitalen Umfeld
Abbildung 3: Gründe für den Verzicht auf den Online-Einkauf Prozentsatz der Personen, die 2009 nichts online bestellt haben
4 Aktionen
2.1.4. Stärkung des Binnenmarkts für Telekommunikationsdienste
4 Aktionen
2.2. Interoperabilität und Normen
2.2.1. Verbesserung der IKT-Normung
2.2.2. Förderung einer besseren Nutzung von Normen und Standards
2.2.3. Größere Interoperabilität durch Koordinierung
4 Aktionen
2.3. Vertrauen und Sicherheit
4 Aktionen
2.4. Schneller und ultraschneller Internetzugang
2.4.1. Garantierte universelle Breitbandversorgung mit steigenden Geschwindigkeiten
2.4.2. Förderung des Ausbaus von NGA-Netzen
Abbildung 4: FTTH-Verbreitung im Juli 2009
2.4.3. Offenes und neutrales Internet
4 Aktionen
2.5. Forschung und Innovation
Abbildung 5: Gesamtausgaben für IKT-FuE in Mrd. EUR 2007
2.5.1. Verstärkte Anstrengungen und Effizienzsteigerung
2.5.2. Vorantreiben von IKT-Innovationen durch Nutzung des Binnenmarkts
2.5.3. Offene Innovation unter Federführung der Wirtschaft
4 Aktionen
2.6. Verbesserung der digitalen Kompetenzen, Qualifikationen und Integration
2.6.1. Digitale Kompetenz und Qualifikationen
2.6.2. Integrative digitale Dienste
4 Aktionen
2.7. IKT-gestützte Vorteile für die Gesellschaft in der EU
2.7.1. Die IKT im Dienste der Umwelt
4 Aktionen
2.7.2. Tragfähige Gesundheitsfürsorge und IKT-gestützte Hilfen für ein würdiges und unabhängiges Leben54
4 Aktionen
2.7.3. Förderung von kultureller Vielfalt und kreativen Inhalten
4 Aktionen
2.7.4. Elektronische Behördendienste eGovernment
4 Aktionen
2.7.5 Intelligente Verkehrssysteme für effizienten Verkehr und bessere Mobilität
4 Aktionen
2.8. Internationale Aspekte der Digitalen Agenda
4 Aktionen
3. Durchführung und Verwaltung
Abbildung 6: Europäischer Politikgestaltungszyklus im Rahmen der Digitalen Agenda
Anhang 1 Liste legislativer Maßnahmen
Anhang 2 Wichtige Leistungsziele
1. Breitbandziele:
2. Digitaler Binnenmarkt:
3. Digitale Integration:
4. Öffentliche Dienste:
5. Forschung und Innovation:
6. CO2-arme Wirtschaft:
Drucksache 680/4/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011)
... Neben KWK-Anlagen sind Heizwerke ein wichtiger und notwendiger Bestandteil in den meisten Fernwärmenetzen. Sie gewährleisten nicht nur die effiziente Abdeckung von Bedarfsspitzen, sondern auch den ökologisch und ökonomisch sinnvollen Ausbau von Wärmenetzen.
Drucksache 63/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung von Transparenz in der Pflege auf der Grundlage des § 115 Absatz 1a des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... Anlässlich der Kritik an dem Beurteilungsverfahren ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung den GKV-Spitzenverband beauftragt hat, zügig eine wissenschaftliche Begleitung der Einführung der Pflegenoten durchzuführen. Die Evaluation soll gesicherte Erkenntnisse liefern, inwieweit die gewählten Qualitätskriterien, inklusive Ausfüllanleitung, das vereinbarte Bewertungssystem sowie das Layout der Transparenzberichte geeignet sind, die von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität für Pflegebedürftige und deren Angehörige valide, verständlich, übersichtlich und vergleichbar darzustellen.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung von Transparenz in der Pflege auf der Grundlage des § 115 Absatz 1a des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Drucksache 874/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie (zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner auf europäischer Ebene gemäß Artikel 154 AEUV) KOM (2010) 801 endg.
... Umfragen zeigen, dass sich die Unternehmen darum sorgen, welche Auswirkungen Arbeitszeitregelungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Fähigkeit, auf saisonale und andere Schwankungen zu reagieren, haben können, dies insbesondere angesichts der Schwierigkeiten bei der Einstellung von Personal in Spitzenzeiten. Deshalb halten sie es für notwendig, auf Flexibilitätsmodelle zurückzugreifen, die etwa eine Mittelung der Arbeitszeit vorsehen (meist über Zeiträume von bis zu 4 Monaten, aber auch für mehr als 12 Monate). In den meisten Stellungnahmen wird eine Ausdehnung dieser Zeiträume befürwortet. Nur in wenigen Unternehmen gibt es Bereitschaftsdienste am Arbeitsplatz; allerdings würde die volle Berücksichtigung von Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit denjenigen Unternehmen, die darauf zurückgreifen, Probleme bereiten.
1. Einleitung
2. Erste Phase der Anhörung der Sozialpartner5
3. die wichtigsten Arbeitszeitmodelle -TRENDS7
4. die wichtigsten sozialen wirtschaftlichen Auswirkungen der Richtlinie20
5. Optionen für die überarbeitung
5.1 Auf bestimmte Punkte ausgerichtete Überarbeitung
i Bereitschaftsdienst
ii Ausgleichsruhezeiten
5.2 Umfassende Überarbeitung
i Größere Flexibilität im Hinblick auf neue Arbeitsformen
ii Work-Life-Balance im Hinblick auf neue demografische Gegebenheiten
iii Personen mit selbständiger Entscheidungsbefugnis
iv Mehrfachverträge
v Anwendungsbereich der Richtlinie und branchenspezifische Probleme
vi Opt-out
vii Bezahlter Jahresurlaub
viii Bessere Rechtsetzung
ix Durchsetzungs- und Kooperationsmaßnahmen
6. Nächste Schritte
7. Fragen an die Sozialpartner
3. Sind die EU-Sozialpartner, entweder branchenübergreifend oder auf Branchenebene, bereit, Verhandlungen über alle oder einen Teil der in dieser Mitteilung dargelegten Punkte aufzunehmen, um zu einer Vereinbarung zu gelangen, die eine Änderung der Richtlinie unter Nutzung der von Artikel 155 AEUV gebotenen Möglichkeiten zuließe
Drucksache 872/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Änderung des Artikels 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, im vereinfachten Änderungsverfahren nach Artikel 48 Absatz 6 EUV
... Die Mitgliedstaaten werden sich bemühen, mittelfristig die Laufzeiten bei der Begebung neuer Anleihen zu verlängern, um Refinanzierungsspitzen zu vermeiden.
Drucksache 667/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente: Überprüfung des EU-Haushalts KOM (2010) 700 endg.
... In anderen Bereichen wiederum ist der Einsatz des EU-Haushalts die vernünftige Lösung und der beste Weg zur Verwirklichung der Ziele der EU. Die EU zählt 500 Millionen Bürger und bildet den größten Wirtschaftsblock der Erde. Es gibt viele Möglichkeiten, den daraus resultierenden Mehrwert zu nutzen. Der EU-Haushalt ermöglicht Größenvorteile, eine wirksame Ausrichtung politischer Prioritäten und die Vermeidung unnötiger Überschneidungen. Seine kontinentale Reichweite ermöglicht erst das Funktionieren wichtiger Vorhaben, wie der Identifizierung von Spitzenforschung im Wettbewerb, bei dem die kritische Masse auf nationaler Ebene allein oft nicht vorhanden ist. Er kann die Lücken, die die Politikgestaltung auf nationaler Ebene zwangsläufig hinterlässt, schließen, indem er grenzüberschreitende Herausforderungen auf Gebieten wie Infrastruktur, Mobilität, territorialer Zusammenhalt oder Forschungszusammenarbeit in Angriff nimmt. Diese Lücken würden andernfalls dem Gesamtinteresse der EU schaden. Er kann Zugang zu viel umfassenderen und vielfältigeren öffentlichen und privaten Ressourcen eröffnen als jenen, die auf der rein nationalen Ebene zur Verfügung stehen.
1. Welche Lehren lassen sich aus der heutigen Lage ziehen
2. Grundsätze für den EU-Haushalt
2.1. Ausrichtung auf politische Prioritäten
2.2. Mehrwert durch die EU
2.3. Ein ergebnisorientierter Haushalt
2.4. Gegenseitiger Nutzen durch Solidarität
2.5. Reform der Haushaltsfinanzierung
3. Ein Haushalt für die Zukunft
3.1. Intelligentes Wachstum
Forschung, Innovation und Bildung
Infrastrukturen der Zukunft
3.2. Nachhaltiges Wachstum
Einbindung der Energie- und der Klimapolitik in eine ressourceneffiziente Wirtschaft
Die Gemeinsame Agrarpolitik
3.3. Integratives Wachstum
Kohäsionspolitik und Europa 2020
Ein gemeinsamer strategischer Rahmen
Konzentration auf die von einer EU-Unterstützung erwarteten Ergebnisse: eine Entwicklungs- und Investitionspartnerschaft
Verbesserte Ausgabenqualität
Unterstützung von unter Druck geratenen Branchen
3.4. Unionsbürgerschaft
3.5. Hilfe zur Beitrittsvorbereitung
3.6 Europa in der Welt
Weltweites Eintreten für die Werte und Interessen der EU
5 Krisenreaktion
5 Armutsbekämpfung
Enge und funktionierende Beziehungen mit den unmittelbaren Nachbarländern
3.6. Verwaltungsausgaben
4. Eine Ergebnisorientierte Ausgabenpolitik
4.1. Der Haushalt der EU als Instrument zur Erschließung zusätzlicher Mittel
4.2. Anleihen für EU-Projekte
4.3. Großprojekte
4.4. Mit dem Einsatz von Haushaltsmitteln Anreize schaffen
4.5. Ein den Prioritäten entsprechender Haushaltsplan
4.6. Geltungsdauer des mehrjährigen Finanzrahmens
4.7. Berücksichtigung sich ändernder Umstände
4.8. Einfachere Verfahren und weniger Verwaltungsaufwand
4.9. Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung
5. Der Haushalt der EU als ordnungspolitisches Instrument
6. Berücksichtigung künftiger Erweiterungen
7. Reform des Einnahmensystems der EU
Vereinfachung der Beiträge der Mitgliedstaaten
Schrittweise Einführung einer oder mehrerer Eigenmittelarten
Das Problem der Korrekturmechanismen
8. Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen
Drucksache 737/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel, Wachstum und Weltgeschehen - Handelspolitik als Kernbestandteil der EU-Strategie Europa 2020 KOM (2010) 612 endg.
... - Wir sollten dafür sorgen, dass der zeitlich befristete grenzüberschreitende Verkehr natürlicher Personen zwecks Erbringung von Dienstleistungen 16 dazu beiträgt, unsere Dienstleister und Investoren wettbewerbsfähiger zu machen, sowohl innerhalb der EU als auch im Ausland. Es ist von entscheidender Bedeutung, den qualifiziertesten Personen aus der ganzen Welt Zugang zur EU zu geben, damit unsere Unternehmen und Forschungszentren ihre Spitzenposition bei Innovationen halten können. In gleicher Weise müssen unsere Unternehmen ihre europäischen Führungskräfte und Sachverständigen in ihre Niederlassungen im Ausland entsenden können. Wir müssen den Unternehmen unserer Partner dieselbe Behandlung zugestehen, wenn wir weiterhin von ihren Investitionen in der EU und den damit verbundenen Arbeitsplätzen profitieren wollen. In dieser Hinsicht sollte die vorgeschlagene Richtlinie über die Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer innerbetrieblichen Versetzung dazu beitragen, ein stabiles und offenes Umfeld für Drittstaatsangehörige zu schaffen, die innerbetrieblich in die EU versetzt werden.
Mitteilung
1. Kontext und Grundlinien
Der dreifache Nutzen der Liberalisierung des Handels
2. Eine Handels- und Investitionspolitik für die Herausforderungen von morgen
2.1. Intelligentes Wachstum: mit eiligem Schritt in die Zukunft
2.2. Integratives Wachstum in der EU und im Ausland
2.3. Nachhaltiges Wachstum in der EU und im Ausland
3. Aktualisierung des Verhandlungsprogramms zur Ankurbelung des Wachstums
3.1. Abschluss der Doha-Runde und Ausgestaltung des multilateralen regelbasierten Systems
3.2. Abschluss der bereits programmierten Verhandlungen über Freihandelsabkommen
3.3. Verpflichtung unserer strategischen Wirtschaftspartner auf Konvergenz bei Handel, Investitionen und Regulierung
4. Programm für die Durchführung und Durchsetzung
5. Öffentliche Konsultationen und Folgenabschätzung
6. Handel und Außenbeziehungen
7. Fazit
1. Weiterführung unseres Verhandlungsprogramms
2. Vertiefung unserer strategischen Partnerschaften
3. Aktualisierung der Handelspolitik Unsere Ziele für 2011
4. Durchsetzung unserer Rechte
Anhang
Abbildung 1:
Abbildung 2:
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Drucksache 69/10 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts
... serlaubnisnorm des § 8 Absatz 1 Nummer 2 RDG ihren Niederschlag. Diese Regelung erlaubt ausdrücklich Rechtsdienstleistungen von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Unternehmen und Zusammenschlüsse im Rahmen ihres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs. Erfasst sind zunächst Behörden im Sinne des § 1 Absatz 4 VwVfG und alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts, das heißt, alle Körperschaften, Anstalten, Stiftungen und sonstigen Vereinigungen des öffentlichen Rechts, insbesondere auch die Industrie- und Handelskammern sowie Kirchen. Daneben werden alle Arten von Zusammenschlüssen erfasst, die von Personen des öffentlichen Rechts zum Zweck der Erfüllung ihrer Aufgaben gebildet werden, etwa Verbände, Spitzenverbände und Arbeitsgemeinschaften.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts
Artikel 1 Änderung des Beratungshilfegesetzes
§ 11
§ 13
Artikel 2 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe
2. Uneinheitliche Rechtsanwendung
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen
a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 4 BerHG-E
b Möglichkeit zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Absatz 3 BerHG-E
c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - BerHG-E
2. Verfahrensverbesserungen
a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Absatz 2 BerHG-E
b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Absatz 2 und 3 - neu - BerHG-E
c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Absatz 4 - neu - BerHG-E
3. Änderungen des Gebührenrechts
4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 3
Drucksache 809/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht des Bewertungsausschusses über die Entwicklung der Vergütungs- und Leistungsstruktur in der vertragsärztlichen Versorgung für das 1. bis 4. Quartal 2009 und Stellungnahme der Bundesregierung
... mit dem Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 17. Juli 2009 (BGBI. I 2009, Seite 1990) wurde eine neue Berichtspflicht zur Honorarentwicklung in der vertragsärztlichen Versorgung eingeführt. Nach § 87 Absatz 3a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch ist der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen gebildete Bewertungsausschuss verpflichtet, dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vierteljährlich vorläufige und endgültige Daten und Berichte zur aktuellen Entwicklung der Vergütungs- und Leistungsstruktur in der vertragsärztlichen Versorgung im Quartal (Quartalsbericht) zu übermitteln. Außerdem muss der Bewertungsausschuss jährlich bis spätestens zum 30. Juni einen Jahresbericht vorlegen.
Drucksache 738/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie KOM (2010) 639 endg. ... Die EU ist auf den internationalen Technologiemärkten einem harten Wettbewerb ausgesetzt. Länder wie China, Japan, Südkorea und die USA verfolgen eine ehrgeizige industriepolitische Strategie auf den Märkten für Solar-, Wind und Kernenergie. Die Forscher und Unternehmen in der EU müssen verstärkte Anstrengungen unternehmen, um ihre Spitzenstellung auf dem boomenden internationalen Markt für Energietechnologien weiter zu behaupten, und sollten, sofern dies zum gegenseitigen Nutzen ist, die Zusammenarbeit mit Drittländern bei bestimmten Technologien ausbauen.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Eine effiziente Energienutzung, die bis 2020ZU einer Energieeinsparung von 20 % führt
Priorität 1: Europa energieeffizient machen
Aktion 1: Gebäude und Verkehr - Erschließung des größten Energieeinsparpotenzials
Aktion 2: Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen in der Industrie
Aktion 3: Stärkung der Effizienz in der Energieversorgung
Aktion 4: Optimale Nutzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz
2. Gewährleistung des freien Energieverkehrs
Priorität 2: Einen europaweit integrierten Energiemarkt schaffen
Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften
Aktion 2: Ausarbeitung einer Blaupause für die europäische Infrastruktur für den Zeitraum 2020-2030
Aktion 3: Straffung von Genehmigungsverfahren und Marktregeln für die Infrastrukturentwicklung
Aktion 4: Schaffung des geeigneten Finanzierungsrahmens
3. Sichere erschwingliche Energie für die Bürger und Unternehmen
Priorität 3: Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen
Aktion 1: Verbraucherfreundlichere Gestaltung der Energiepolitik
Aktion 2: Fortlaufende Verbesserung bei Sicherheit und Gefahrenabwehr
4. Vollzug eines Technologiewandels
Priorität 4: Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen
Aktion 1: Unverzügliche Umsetzung des SET-Plans
Aktion 2: Die Kommission wird vier neue europäische Großprojekte einleiten
Aktion 3: Sicherung der langfristigen technologischen Wettbewerbsfähigkeit der EU
5. Starke internationale Partnerschaft,VOR Allem mit unseren Nachbarn
Priorität 5: Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken
Aktion 1: Integration der Energiemärkte und Rechtsrahmen der EU und ihrer Nachbarstaaten
Aktion 2: Privilegierte Partnerschaften mit den wichtigsten Partnern
Aktion 3: Förderung der globalen Rolle der EU im Hinblick auf eine Zukunft mit CO2- armer Energie
Aktion 4: Förderung rechtsverbindlicher Standards für die nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weltweit
Schlussfolgerungen
Drucksache 3/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und zur Einführung eines Sonderprogramms mit Maßnahmen für Milchviehhalter sowie zur Änderung anderer Gesetze (Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz - SozVersStabG )
... Der gemeinsame Schätzerkreis der Finanzexperten von Bundesversicherungsamt, Bundesministerium für Gesundheit und Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat in seiner Sitzung am 5. und 6. Oktober 2009 für das Jahr 2009 Beitragsmindereinnahmen im Vergleich zur Schätzung im Oktober 2008 von 2,3 Milliarden Euro prognostiziert. Trotz der für das Jahr 2010 prognostizierten leichten wirtschaftlichen Erholung entstehen der gesetzlichen Krankenversicherung durch zeitlich verzögerte Auswirkungen der außergewöhnlichen Finanz- und Wirtschaftskrise auf Löhne und Beschäftigung auch im Jahr 2010 krisenbedingte Beitragsausfälle. Diese ungünstige Entwicklung bei den Beitragseinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung trägt maßgeblich dazu bei, dass der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2010 die für die Zuweisungen des Gesundheitsfonds an die Krankenkassen relevanten Einnahmen aus Beiträgen und Bundeszuschüssen um rund 7,5 Milliarden Euro niedriger veranschlagt als die für das Jahr 2010 erwarteten Ausgaben der Krankenkassen. Zum Ausgleich einer solchen, zu einem erheblichen Teil konjunkturbedingten Finanzierungslücke wären die Krankenkassen nahezu flächendeckend gezwungen, Zusatzbeiträge zu erheben und damit den Versicherten in erheblichem Umfang Kaufkraft zu entziehen. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Bundesregierung das Anliegen, krisenbedingte Mindereinnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung aus Steuermitteln aufzufangen. Der Gesetzentwurf sieht deshalb die Zahlung eines konjunkturbedingten Zuschusses im Jahr 2010 in Höhe von 3,9 Milliarden Euro vor. Der Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen nach § 221 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bleibt unberührt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über ein Sonderprogramm mit Maßnahmen für Milchviehhalter (Milch-Sonderprogrammgesetz – MilchSoPrG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Durchführung von Unionsrecht
§ 3 Milcherzeuger
§ 4 Weitere Begriffsbestimmungen
§ 5 Grünlandprämie
§ 6 Zusätzliche Grünlandprämie
§ 7 Kuhprämie
§ 8 Aufbringen der Mittel
§ 9 Weitere Verordnungsermächtigungen
§ 10 Weitere Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
§ 11 Bußgeldvorschriften
§ 12 Verkündung von Rechtsverordnungen
Anlage (zu § 4 Absatz 2)
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 221a Konjunkturbedingte Beteiligung des Bundes
Artikel 5 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 6 Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Konzeptionelle Lösungsansätze
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Finanzielle Auswirkungen
5. Verwaltungs- und Vollzugsaufwand
6. Kosten- und Preiswirkungen
7. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
8. Bürokratiekosten
9. Vereinbarkeit mit EU-Recht
10. Befristung des Gesetzes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu den §§ 9
Zu § 12
Zur Anlage:
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1135: Gesetz zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und zur Einführung eines Sonderprogramms mit Maßnahmen für Milchviehhalter sowie zur Änderung anderer Gesetze (BMF)
Drucksache 218/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), dem Europäischen Parlament gemäß Teil II Buchstabe G Nummer 43 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgelegt (2009/2057(INI))
... 46. fordert den Rat auf, mit Unterstützung der internationalen Gemeinschaft seine Bemühungen zur Führung eines Dialogs mit den Spitzenpolitikern in Bosnien und Herzegowina fortzusetzen, damit dieses Land und seine Bevölkerungsgruppen ihren Weg in die europäische Integration fortsetzen können; nimmt die gemeinsamen diplomatischen Bemühungen des EU-Ratsvorsitzes, der Kommission und der amerikanischen Regierung zur Kenntnis und empfiehlt weitere Verhandlungen unter Berücksichtigung früherer politischer Vereinbarungen in Bosnien und Herzegowina; weist darauf hin, dass die Parlamentarier und die Zivilgesellschaft stärker eingebunden werden und dazu beitragen müssen, dass das Land funktionsfähig bleibt;
Drucksache 774/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energieinfrastrukturprioritäten bis 2020 und danach - ein Konzept für ein integriertes europäisches Energienetz KOM (2010) 677 endg.
... Nach der von KEMA und dem Imperial College London auf der Basis des PRIMES-Referenzszenarios durchgeführten Analyse sollte die Stromerzeugung im Jahr 2020 ausreichen, um die Spitzennachfrage in praktisch allen Mitgliedstaaten trotz des Ausbaus der variablen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu decken (Karte 2 und Karte 343). Während die Mitgliedstaaten daher für ihre Versorgungssicherheit voraussichtlich nicht auf Importe zurückgreifen müssen, könnte eine stärkere Integration der 27 europäischen Stromsysteme zu einer erheblichen Preisreduzierung und zu einer Verbesserung der Gesamteffizienz durch die Senkung der Kosten für den ständigen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage führen.
1. Einleitung
2. Herausforderungen IM Infrastrukturbereich: DRINGENDER Handlungsbedarf
2.1. Stromnetze und -speicherung
2.2. Erdgasnetze und -speicherung
2.3 Fernwärme- und -kältenetze
2.4. CO2-Abscheidung, -Transport und -Speicherung CCS
2.5. Erdöl- und Alken-Transport- und -Raffinerie-Infrastrukturen
2.6. Der Markt wird für die meisten Investitionen sorgen, Hindernisse bestehen jedoch fort
2.7. Investitionsbedarf und Finanzierungslücke
3. Energieinfrastrukturkonzept: eine neue Methode der strategischen Planung
4. Europäische INFRASTRUKTURPRIORITÄTEN BIS 2020 danach
4.1. Vorrangige Korridore für Strom, Gas und Öl
4.1.1. Europas Stromnetz für 2020 rüsten
4.1.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Erdgasverbundnetz
4.1.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit
4.1.4. Einführung intelligenter Netze
4.2. Vorbereitung der längerfristigen Netze
4.2.1. Europäische Stromautobahnen
4.2.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur
4.3. Von Prioritäten zu Projekten
5. Instrumentarium zur Beschleunigung der Durchführung
5.1. Regionale Cluster
5.2. Schnellere und transparentere Genehmigungsverfahren
5.3. Bessere Methoden und Information von Entscheidungsträgern und Bürgern
5.4. Schaffung eines stabilen Finanzierungsrahmens
5.4.1. Mobilisierung privater Finanzmittel durch verbesserte Kostenzuweisung
5.4.2. Optimierung der Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzierungsquellen und Abmilderung des Investorenrisikos
Anhang Vorschl äge für Energieinfrastrukturprioritäten für 2020 und danach
1. Einleitung
2. Entwicklung von Energieangebot -Nachfrage
3. Vorrangige Korridore für Strom, GAS ÖL
3.1. Europas Elektrizitätsnetz für 2020 rüsten
3.1.1. Offshore-Netz in den nördlichen Meeren
5 Empfehlungen
3.1.2. Verbindungsleitungen in Südwesteuropa
5 Empfehlungen
3.1.3. Verbindungen in Mittelost- und Südosteuropa
5 Empfehlungen
3.1.4. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Strom
3.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Verbunderdgasnetz
3.2.1. Südlicher Korridor
3.2.2. Nord-Süd-Erdgasverbindungsleitungen in Osteuropa
3.2.3. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Gas
3.2.4. Nord-Süd-Korridor in Westeuropa
3.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit
3.4. Einführung intelligenter Netze
5 Empfehlungen
4. Vorbereitung der längerfristigen Netze
4.1. Europäische Stromautobahnen
5 Empfehlungen
4.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur
5 Empfehlungen
Drucksache 629/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Regionalpolitik als Beitrag zum intelligenten Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020 KOM (2010) 553 endg.
... Um das Europa-2020-Ziel "intelligentes Wachstum" zu erreichen, muss das gesamte Innovationspotenzial der EU-Regionen mobilisiert werden. Innovation ist wichtig für alle Regionen – für die Spitzengruppe, um auch an der Spitze zu bleiben, und für das Verfolgerfeld, um aufzuholen.3
Mitteilung
1. Einleitung
2. Regionales Innovationspotential und Herausforderungen
2.1. Regionale Vielfalt im Dienste eines gemeinsamen Ziels – des intelligenten Wachstums
2.2. Regionalpolitik unterstützt intelligentes Wachstum in allen Regionen
3. Europa 2020: Ein grösserer Beitrag der EU-Regionalpolitik
3.1. Innovationscluster für regionales Wachstum
3.2. Innovationsfreundliches Geschäftsumfeld für KMU
3.3. Lebenslanges Lernen in Forschung und Innovation
3.4. Attraktive regionale Forschungsinfrastrukturen und Kompetenzzentren
3.5. Kreativität und Kulturbranchen
3.6. Digitale Agenda
3.7. Öffentliches Auftragswesen
3.8. Regionalpolitik reagiert mit Europäischen Innovationspartnerschaften auf die großen Herausforderungen
4. Mehr Synergieeffekte bei den Strategieinstrumenten
5. Fazit
Anhang 1 Maßnahmen zum Erreichen der Ziele zu intelligentem Wachstum der Strategie Europa 2020 mittels Regionalpolitik und deren Finanzmitteln
Anhang 2 Liste der von der Kommission zu ergreifenden Maßnahmen
Drucksache 312/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts sowie des Bergrecht s
... Absatz 2 Satz 1verpflichtet den Fernleitungsnetzbetreiber, von Transportkunden nicht nominierte Kapazitäten für den darauf folgenden Tag (day ahead) als feste Kapazitäten anzubieten, es sei denn, die nicht angebotenen Kapazitäten werden für die Ausübung bestehender Nominierungsrecht benötigt. Marktteilnehmer erhalten so die Möglichkeit, entsprechend ihrem Bedarf kurzfristig feste Kapazitäten anstelle von unterbrechbaren Kapazitäten für den Gastransport zu buchen und zu nutzen. Das mit einem Gastransport verbundene wirtschaftliche Risiko (insbes. das Unterbrechungsrisiko) dürfte sich in diesem Fall verringern. Satz 2 hat ebenfalls das Ziel, einer größeren Zahl von Transportkunden einen Gastransport zu ermöglichen, und sieht daher vor, dass die in § 11 vorgesehene Verpflichtung der Fernleitungsnetzbetreiber, unterbrechbare Kapazitäten anzubieten, unberührt bleibt. Insbesondere zu Zeiten, in denen keine Spitzenlasten auftreten, kann durch unterbrechbare Kapazitäten die Zahl der tatsächlich physikalisch durchführbaren Transporte erhöht werden. Satz 3 schafft finanzielle Anreize für Transportkunden, die zwar gebuchte, aber tatsächlich nicht benötigte Kapazität zu einem möglichst frühen Zeitpunkt frei zu geben, und vermindert so möglicherweise beim Transportkunden bestehende Anreize, Kapazitäten zu horten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für die Bürger
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung – GasNZV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs
§ 3 Verträge für den Netzzugang
§ 4 Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 5 Haftung bei Störung der Netznutzung
§ 6 Registrierung
Teil 3 Abwicklung des Netzzugangs
§ 7 Netzkopplungsvertrag
§ 8 Abwicklung des Netzzugangs
§ 9 Ermittlung technischer Kapazitäten
§ 10 Zusatzmenge; Rückkaufsverfahren
§ 11 Kapazitätsprodukte
§ 12 Kapazitätsplattformen
§ 13 Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität
§ 14 Vertragslaufzeiten
§ 15 Nominierung und Nominierungsersatzverfahren
§ 16 Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten
§ 17 Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs
§ 18 Reduzierung der Kapazität nach Buchung
§ 19 Gasbeschaffenheit
Teil 4 Kooperation der Netzbetreiber
§ 20 Marktgebiete
§ 21 Reduzierung der Anzahl der Marktgebiete
Teil 5 Bilanzierung und Regelenergie
Abschnitt 1 Bilanzierung
§ 22 Grundsätze der Bilanzierung
§ 23 Bilanzkreisabrechnung
§ 24 Standardlastprofile
§ 25 Mehr- oder Mindermengenabrechnung
§ 26 Datenbereitstellung
Abschnitt 2 Regelenergie
§ 27 Einsatz von Regelenergie
§ 28 Beschaffung externer Regelenergie
§ 29 Regelenergiekosten und -erlöse; Kosten und Erlöse bei der Erbringung von Ausgleichsleistungen
§ 30 Evaluierung des Ausgleichs- und Regelenergiesystems
Teil 6 Biogas
§ 31 Zweck der Regelung
§ 32 Begriffsbestimmungen
§ 33 Netzanschlusspflicht
§ 34 Vorrangiger Netzzugang für Transportkunden von Biogas
§ 35 Erweiterter Bilanzausgleich
§ 36 Qualitätsanforderungen für Biogas
§ 37 Monitoring
Teil 7 Besondere Regelungen für Speicheranlagen-, Produktionsanlagen- und Gaskraftwerksbetreiber
§ 38 Kapazitätsreservierung für Betreiber neuer Speicher- und Produktionsanlagen sowie neuer Gaskraftwerke
§ 39 Kapazitätsausbauanspruch für Betreiber neuer Gaskraftwerke sowie neuer Speicher- und Produktionsanlagen
Teil 8 Veröffentlichungs- und Informationspflichten
§ 40 Veröffentlichungspflichten
Teil 9 Wechsel des Gaslieferanten
§ 41 Lieferantenwechsel
§ 42 Rucksackprinzip
Teil 10 Messung
§ 43 Messung
§ 44 Messung des von Haushaltskunden entnommenen Gases
§ 45 Messung nach Vorgabe des Transportkunden
§ 46 Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen
§ 47 Nachprüfung von Messeinrichtungen
§ 48 Vorgehen bei Messfehlern
Teil 11 Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 49 Verfahren zur Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes
Teil 12 Befugnisse der Regulierungsbehörde
§ 50 Festlegungen
Teil 13 Sonstige Bestimmungen
§ 51 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung der Messzugangsverordnung
Artikel 3 Änderung der Niederdruckanschlussverordnung5
Artikel 4 Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung6
Artikel 5 Änderung der Gasnetzentgeltverordnung
Artikel 6 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 7 Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Teil 6
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 8 Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der Verordnung und das Außerkrafttreten der GasNZV a. F.
Anlage 1
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1239: Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts
Drucksache 226/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... (2) Bei der Beobachtung und Beratung zentraler Fragen der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist der Ausschuss besetzt mit Vertretern der Bundesregierung, der Länder, der kommunalen Spitzenverbände und der Bundesagentur. Der Ausschuss kann sich von den Trägern berichten lassen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 6a Zugelassene kommunale Träger
§ 6c Personalübergang bei Zulassung weiterer kommunaler Träger und bei Beendigung der Trägerschaft
§ 18b Kooperationsausschuss
§ 18c Bund-Länder-Ausschuss
§ 18d Örtlicher Beirat
§ 18e Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
§ 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit
§ 44b Gemeinsame Einrichtung
§ 44c Trägerversammlung
§ 44d Geschäftsführer
§ 44e Verfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Weisungszuständigkeit
§ 44f Bewirtschaftung von Bundesmitteln
§ 44g Zuweisung von Tätigkeiten bei der gemeinsamen Einrichtung
§ 44h Personalvertretung
§ 44i Schwerbehindertenvertretung; Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 44j Gleichstellungsbeauftragte
§ 44k Stellenbewirtschaftung
§ 47 Aufsicht
§ 48 Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger
§ 48a Vergleich der Leistungsfähigkeit
§ 48b Zielvereinbarungen
Kapitel 6 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung, datenschutzrechtliche Verantwortung.
§ 75 Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende – Anwendbarkeit des § 6a Absatz 7 und des § 51b
§ 76 Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Artikel 2 Änderung weiterer Vorschriften
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
II. Notwendigkeit des Gesetzes
III. Ziel und Inhalt des Gesetzes
1. Gemeinsame Einrichtungen
Leistungserbringung aus einer Hand
Beachtung der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts
Dezentrale Handlungsspielräume - Struktur der gemeinsamen Einrichtungen
Haushalt und Personal
2. Zugelassene kommunale Träger
Zulassung weiterer kommunaler Träger
Anpassungen an Gebietsreformen
Absicherung der Finanzbeziehungen und Aufsicht
3. Ergänzende Regelungen
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 18c
Zu § 18d
Zu § 18e
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 44a
Zu § 44b
Zu Nummer 10
Zu § 44c
Zu § 44d
Zu § 44e
Zu § 44f
Zu § 44g
Zu § 44h
Zu § 44i
Zu § 44j
Zu § 44k
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu § 47
Zu § 48
Zu Nummer 14
Zu § 48a
Zu § 48b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Maßstäbe für Betreuungsschlüssel
Aufsichtsstrukturen beim Bund
Statistik und Leistungsvergleich
Übergangsprozesse bei der Umwandlung von Grundsicherungsstellen
D. Sonstige Kosten
E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
F. Bürokratiekosten
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1280: Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende; Entwurf der Verordnung über das Verfahren zur Feststellung der Eignung als zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Drucksache 846/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze
... Außerdem wird die Benachrichtigung der Träger des Beschäftigungslandes im Fall von Entsendungen geregelt. Entweder werden dazu die von einem deutschen Träger ausgestellten Entsendebescheinigungen (Bescheinigung A1) über den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA), an die Träger des Beschäftigungslandes übermittelt oder die darin enthaltenen Daten werden in einer Datei zwischengespeichert, um diese den Trägern des Beschäftigungslandes auf Nachfrage zur Verfügung stellen zu können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuständige Behörde
§ 3 Verbindungsstelle für die berufsständischen Versorgungseinrichtungen
§ 4 Verbindungsstelle für Familienleistungen
§ 5 Koordinierungsstelle für die Sondersysteme für Beamte
§ 6 Zugangsstellen
§ 7 Verordnungsermächtigungen
Artikel 2 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 312a Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts
Artikel 3 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 140e Verträge mit Leistungserbringern europäischer Staaten.
Zwölfter Abschnitt
§ 140e Verträge mit Leistungserbringern europäischer Staaten
§ 219b Datenaustausch im automatisierten Verfahren zwischen den Trägern der sozialen Sicherheit und der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland
§ 219c Dateien bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland
Artikel 5 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
§ 127a Verbindungsstelle für Leistungen bei Invalidität, bei Alter und an Hinterbliebene sowie für Vorruhestandsleistungen
§ 128a Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Saarland
§ 136a Verbindungsstelle für Leistungen bei Invalidität, bei Alter und an Hinterbliebene der knappschaftlichen Rentenversicherung
§ 274 Dateien bei der Datenstelle hinsichtlich der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971
Artikel 6 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 9 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 10 Änderung des Altersteilzeitgesetzes
Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Gesetzgebungskompetenz
Finanzielle Auswirkungen
Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
3 Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 219
Zu § 219
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr.: 1406: Entwurf eines Gesetzes betreffend die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa
Drucksache 62/4/10
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates gegen die Verdrängung oder Ersetzung von Stammbelegschaften durch die Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen und Berlin, Brandenburg -
... 1. Der Bundesrat bekennt sich zur Zeitarbeit, die betriebliche Auftragsspitzen abfängt oder im Falle von Urlaub und Krankheit Vertretungen bereitstellt. Die Nutzung des Instruments der Zeitarbeit zum Ersatz von "
Drucksache 661/2/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, nach einem Gespräch auf politischer Spitzenebene unverzüglich in Verhandlungen einzutreten, um den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten. Dabei müssen die folgenden vier Ziele verwirklicht werden:
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 483/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz es
... Der Bundesrat bedauert, dass die Anhebung der reduzierten Steuersätze und Einschränkung des Spitzenausgleichs gemäß
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 2 Absatz 4a EnergieStG
3. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a § 28 Satz 1 Nummer 1 EnergieStG In Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a sind in § 28 Satz 1 Nummer 1 vor dem Komma am Ende folgende Wörter einzufügen:
Drucksache 152/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... – Möglichkeit der Veröffentlichung von verbindlichen Entscheidungen des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung im elektronischen Bundesanzeiger
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
§ 18h Ausstellung des Sozialversicherungsausweises und Pflicht zu dessen Vorlage.
Artikel 2 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
§ 225 Umsetzung der Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Artikel 4 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
§ 83a
Artikel 6 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 8 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
§ 12 Krankengeld
Artikel 9 Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft
Artikel 10 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 11 Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung
Artikel 12 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe ab
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Artikel 12
C. Finanzielle Auswirkungen
D. Sonstige Kosten
E. Bürokratiekosten
a Informationspflichten der Wirtschaft
b Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger
c Informationspflichten der Verwaltung
F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1211: Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.