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Drucksache 543/19 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates: Erhalt der qualitativ hochwertigen flächendeckenden stationären Krankenhausversorgung - Krankenhäuser stärken



Drucksache 463/19

... b) teilstationären Angeboten,



Drucksache 291/19

... Zum 01. Januar 2019 ist das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) in Kraft getreten. Insgesamt stärkt das PpSG die Pflege in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen maßgeblich: so soll im Bereich der Krankenhaus-Pflege jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle am Krankenhausbett vollständig refinanziert werden. Die Vergütung von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Krankenpflegehilfe wird im 1. Jahr der Ausbildung vollständig refinanziert, und der Krankenhausstrukturfonds wird für vier Jahre mit 1 Milliarde Euro jährlich fortgesetzt. Insbesondere die Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen zum 01.01.2019 - zunächst für die Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie und Kardiologie - sorgt verstärkt für verbindliche Personalstandards in der Pflege im Krankenhaus. Zum 01.01.2020 sollen Standards für die Herzchirurgie und die Neurologie folgen sowie Untergrenzen für weitere Krankenhausbereiche mit Wirkung zum 01.01.2021 durch die Selbstverwaltungspartner festgelegt werden. Begleitet wird diese Maßnahme ab 2020 durch entsprechende Vorgaben für die gesamte Pflege im Krankenhaus - den so genannten Pflegepersonalquotienten.



Drucksache 621/19 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe



Drucksache 517/19 (Beschluss)

... "Die Mindestvorgaben zur Personalausstattung nach Satz 2 sollen möglichst evidenzbasiert sein und zu einer leitliniengerechten Behandlung beitragen; der Bedeutung der Psychotherapie in der stationären Versorgung psychisch und psychosomatisch Erkrankter ist dabei angemessen Rechnung zu tragen."



Drucksache 540/19

... 5. stationäre und ambulante Rehabilitationskliniken bei den Apothekenversorgungsverträgen gleichzustellen.



Drucksache 106/19

... Für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen ist diese Entwicklung der Eigenanteile nicht beeinflussbar und nicht kalkulierbar. Sie gibt Anlass zur Sorge vor einem mit dem Pflegerisiko immer noch verbundenen Armutsrisiko bzw. der Notwendigkeit, am Ende des Lebens Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Schon jetzt beziehen in Deutschland rd. 300.0002 Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen (37 %) und rd. 77.0003 Pflegebedürftige (3 %), die zu Hause versorgt werden, Hilfe zur Pflege als Leistung der Sozialhilfe.



Drucksache 143/1/19

... "Der Bundesrat unterstützt Initiativen der Bundesregierung, Fördermittel zur industriellen Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher für Forschung und Entwicklung zur Batteriezellfertigung sowie zur Errichtung von Produktionsstätten bereitzustellen."]



Drucksache 17/19 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass dieses Grundprinzip auch im Achten Buch Sozialgesetzbuch berücksichtigt wird. Bislang müssen die jungen Menschen bei vollstationären Leistungen 75 Prozent ihres Einkommens als Kostenbeitrag einsetzen. Nur bei einem Einkommen, das aus einer Tätigkeit stammt, die dem Zweck der Leistung dient, kann auf den Kostenbeitrag ganz oder teilweise verzichtet werden.



Drucksache 517/2/19

... (2) Im Jahr 2020 darf eine Krankenkasse bis zu 12,5 Prozent der bei ihr je Quartal eingegangenen Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlung eines Krankenhauses nach Absatz 1 durch den Medizinischen Dienst prüfen lassen (quartalsbezogene Prüfquote). Maßgeblich für die Zuordnung zu einem Quartal ist das Datum der Schlussrechnung. Ab dem Jahr 2021 gilt für eine Krankenkasse bei der Prüfung von Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlung durch den Medizinischen Dienst eine quartalsbezogene Prüfquote je Krankenhaus in Abhängigkeit von dem Anteil unbeanstandeter Abrechnungen je Krankenhaus nach Absatz 4 Satz 3 Nummer 2. Die quartalsbezogene Prüfquote nach Satz 3 wird vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen für jedes Quartal auf der Grundlage der Prüfergebnisse des vorvergangenen Quartals ermittelt und beträgt:



Drucksache 557/19

... "(3e) Die Vertragsparteien nach § 11 vereinbaren für die Zeit ab dem 1. Januar 2022 einen Abschlag in Höhe von 1 Prozent des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall, sofern ein Krankenhaus seiner Verpflichtung zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur nach § 291 Absatz 2c Satz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch nicht nachkommt. Das Nähere zur Umsetzung des Abschlages nach Satz 1 regeln der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft in der Vereinbarung nach § 291a Absatz 7a Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch."



Drucksache 333/19

... Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum PpSG hat sich der Gesetzgeber Ende letzten Jahres bewusst dazu entschieden, zielgerichtet die Pflege zu stärken und damit auch dem akuten Mangel an Pflegekräften entgegenzuwirken und die Hebammen und Entbindungspfleger nicht in die gesetzlichen Maßnahmen einzubeziehen. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass sich eine mögliche Unterversorgung und eine damit einhergehende hohe Arbeitsbelastung in der stationären Geburtshilfe anhand des vorliegenden statistischen Zahlenmaterials derzeit nicht verlässlich beurteilen lassen. Zudem stellt sich die Versorgungssituation nach Auskunft der Bundesländer landesspezifisch und regional sehr unterschiedlich dar.



Drucksache 670/19 (Beschluss)

... § 18 Absatz 5 PsychThApprO legt fest, dass die berufsqualifizierende Tätigkeit III in "Hochschulambulanzen, Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen, neuropsychologischen Versorgung oder in interdisziplinären Behandlungszentren mit Psychotherapieschwerpunkt" stattfindet. Von dem Arbeitsaufwand entfallen nach § 18 Absatz 4 PsychThApprO "450 Stunden Präsenzzeit in Form von mindestens sechswöchigen studienbegleitenden Übungspraktika auf die stationäre oder teilstationäre Versorgung" und "150 Stunden auf die ambulante Versorgung mit Präsenzzeit während laufender Therapien sowie während diagnostischgutachterlicher Datenerhebungen".



Drucksache 540/19 (Beschluss)

... 5. stationäre und ambulante Rehabilitationskliniken bei den Apothekenversorgungsverträgen gleichzustellen.



Drucksache 505/19

... "(6b) Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt bis spätestens zum 31. Dezember 2020 in einer Richtlinie nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Regelungen für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung, insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit einem komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf. Der Gemeinsame Bundesausschuss kann dabei Regelungen treffen, die diagnoseorientiert und leitliniengerecht den Behandlungsbedarf konkretisieren. In der Richtlinie sind auch Regelungen zur Erleichterung des Übergangs von der stationären in die ambulante Versorgung zu treffen."



Drucksache 621/19

Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe: Änderung des Sozialgesetzbuches (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - A. Problem und Ziel



Drucksache 543/19

Entschließung des Bundesrates: Erhalt der qualitativ hochwertigen flächendeckenden stationären Krankenhausversorgung - Krankenhäuser stärken



Drucksache 550/19

... b) die in einer stationären Einrichtung oder in einem persönlichen Wohnraum und zusätzlichen Räumlichkeiten



Drucksache 670/19

... 1. 450 Stunden Präsenzzeit in Form von mindestens sechswöchigen studienbegleitenden Übungspraktika auf die stationäre oder teilstationäre Versorgung und



Drucksache 143/19

... Der Bundesrat stellt fest, dass durch eine heimische Batteriezellproduktion zusätzliche Beschäftigung in erheblichem Umfang generiert wird. Produktionsstätten der Batteriezellfertigung in Deutschland können sektorübergreifend für mobile und stationäre Anwendungen genutzt werden.



Drucksache 556/19

... Die Vereinbarung nach Satz 1 tritt mit ihrem Wirksamwerden an die Stelle der am 31. Dezember 2019 geltenden Vereinbarung. In die Vereinbarung nach Satz 1 Nummer 1 sind die in dem Gutachten nach Absatz 1a benannten ambulant durchführbaren Operationen und die stationsersetzenden Eingriffe und stationsersetzenden Behandlungen aufzunehmen, die in der Regel ambulant durchgeführt werden können, sowie allgemeine Tatbestände zu bestimmen, bei deren Vorliegen eine stationäre Durchführung erforderlich sein kann. Die Vergütung nach Satz 1 Nummer 2 ist nach dem Schweregrad der Fälle zu differenzieren und erfolgt auf betriebswirtschaftlicher Grundlage, ausgehend vom einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen unter ergänzender Berücksichtigung der nichtärztlichen Leistungen, der Sachkosten sowie der spezifischen Investitionsbedingungen."



Drucksache 395/1/19

... IX stellt eine Sonderregelung zum Inhalt der Vereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe für volljährige Leistungsberechtigte in besonderen Ausbildungsstätten über Tag und Nacht für Menschen mit Behinderungen dar und bewirkt eine Ausnahme vom Grundsatz der Personenzentrierung. Für Jugendliche mit Behinderung, die bereits als Minderjährige Leistungen der Eingliederungshilfe oder der Jugendhilfe in solchen Einrichtungen erhalten haben, endet die Notwendigkeit dieser Leistung jedoch nicht mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. So kann aus den verschiedensten Gründen (beispielsweise verzögerter Einschulzeitpunkt, verlängerte Schulzeit, aus pädagogischen Gründen) die Leistung zum Teil bis über den Zeitpunkt des Eintritts der Volljährigkeit hinaus erforderlich sein. Zudem erhalten viele junge Volljährige Leistungen der Eingliederungshilfe in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe mit Vereinbarungen nach den §§ 78a ff. SGB VIII.



Drucksache 592/19

... Die Nutzung von Schiffsdieseln während der Liegezeiten trägt in den Häfen und betroffenen Regionen spürbar zu Treibhausgas-, Schadstoff- und Lärmemissionen bei. Der Koalitionsvertrag enthält daher das Ziel einer flächendeckenden Etablierung von Landstrom (Koalitionsvertrag vom 12. März 2018, Ziffern 3770 bis 3779 und 2646 bis 2648). Eine Versorgung mit Landstrom aus stationären Anlagen ist derzeit aber bereits aufgrund der Betriebs- bzw. Stromkosten im Vergleich zur Eigenstromversorgung mit Schiffsdiesel an Bord wirtschaftlich nicht konkurrenzfähig. Die anfallenden Netzentgelte sind bei Seeschiffen eine wesentliche Ursache der Wirtschaftlichkeitslücke zwischen Landstrombezug und Eigenstromversorgung über Schiffsdieselgeneratoren. Bezogen auf die aus dem Netz entnommene Kilowattstunde sind die Netzentgelte für Landstrom aufgrund des aktuell ungünstigen Abnahmeprofils gerade für die Seeschifffahrt deutlich höher als die durchschnittlichen Netzentgelte.



Drucksache 584/19

... Absatz 2 ist neu und gibt erstmals die Möglichkeit, beim Betrieb standardisierter Anlagen in standardisierten Gebäuden die Inspektionspflicht in Form von Stichprobenkontrollen durchzuführen. In solchen standardisierten Fällen, die etwa im stationären Einzelhandel auftreten, mussten bislang stets alle Klimaanlagen inspiziert werden, auch wenn Sie nach Anlagentyp und Leistung gleichartig und in vergleichbaren Gebäuden eingebaut sind. Mit der Anhebung der Leistungsgrenze in der novellierten EU-Gebäuderichtlinie, können nunmehr für Anlagen im Leistungsbereich von 12 bis 70 Kilowatt differenzierte Regelungen und damit wirtschaftliche Erleichterungen umgesetzt werden, ohne dass die mit Abstrichen an der Energieeffizienz verbunden ist.



Drucksache 206/19

... 1. Vor dem Hintergrund der Achtung des Prinzips der Selbstbestimmung über medizinische Maßnahmen sind Information und Einwilligung der Patientinnen und Patienten unbestritten notwendig. Die informierte Einwilligung kann nur auf der Grundlage einer verständlichen Aufklärung gegeben werden. Patientinnen und Patienten können Informationen aus dem Gespräch mit den Behandelnden besser behalten und verarbeiten, wenn sie diese nicht nur mündlich sondern auf dauerhafte Weise mitgeteilt bekommen. Jede Patientin bzw. jeder Patient sollte nach jeder stationären Behandlung einen Patientenbrief erhalten. Auch ambulante Patientinnen und Patienten sollten nach einer Untersuchung mit Diagnosestellung und Behandlungsplanung einen Patientenbrief erhalten, der über die Diagnose, die Behandlung, Einnahme von Medikamenten und angemessenes Gesundheitsverhalten aufklärt. Zur Vermeidung aufwändiger Bürokratie sollte geprüft werden, wie IT-Systeme für die Informationsdarstellung verwendet werden kann. Ebenso ist zu prüfen, wie der Patientenbrief mit der elektronischen Patientenakte für nachhaltige Information im Interesse der Patientinnen und Patienten verbunden werden kann.



Drucksache 106/1/19

... XI) übertragen werden, da erfolgreiche Rehabilitation Pflegebedürftigkeit verhindert, verringert oder hinauszögert. Um den Eigenanteil sozial verträglich zu gestalten, soll, wie bereits von der 95. Arbeits- und Sozialministerkonferenz4 gefordert, die Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege in Heimen systemgerecht von der Krankenversicherung übernommen werden. Der Aufwand für die medizinische Behandlungspflege in stationären Einrichtungen beläuft sich derzeit schätzungsweise auf circa drei Milliarden Euro pro Jahr. Wenn die medizinische Behandlungspflege nicht mehr Teil der Pflegesätze nach



Drucksache 554/19

... (1) Die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin oder zum Anästhesietechnischen Assistenten und zur Operationstechnischen Assistentin oder zum Operationstechnischen Assistenten vermittelt die für die Berufsausübung erforderlichen fachlichen und methodischen Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und zur Mitwirkung insbesondere in den operativen oder anästhesiologischen Bereichen der stationären und ambulanten Versorgung sowie in weiteren diagnostischen und therapeutischen Versorgungsbereichen einschließlich der zugrunde liegenden Lernkompetenzen sowie der Fähigkeit zum Wissenstransfer und zur Selbstreflexion. Darüber hinaus vermittelt sie personale und soziale Kompetenzen. Die Vermittlung hat entsprechend dem anerkannten Stand medizinischer, medizinischtechnischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse zu erfolgen.



Drucksache 505/19 (Beschluss)

... b) Auch der Bundesrat ist der Auffassung, dass die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festzulegenden Mindestvorgaben zur Ausstattung mit therapeutischem Personal in stationären Einrichtungen der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung möglichst evidenzbasiert sein und zu einer leitliniengerechten Behandlung beitragen sollen; dabei ist der Bedeutung der Psychotherapie angemessen Rechnung zu tragen.



Drucksache 352/1/19

... Nichtdeutsche Händler, die in der Bundesrepublik Deutschland Ladengeschäfte betreiben oder auf Messen tätig sind, sind rechtlich den deutschen Händlern gleich zu stellen. Das ergibt sich aus der Rechtsprechung, beispielsweise für das Fernabsatzgeschäft oder aber auch für den stationären Handel (KG, BeckRS 2015, 16208, Rn. 23). Auf ausländische Unternehmen, die sich klar an den deutschen Verbrauchermarkt richten und dort auch eine Auswirkung haben, ist dann auch deutsches Recht anwendbar (vgl. LG Karlsruhe vom 6. Dezember 2011, Az.: O 27/11 KfH III). Daher ist eine Anpassung erforderlich.



Drucksache 534/19

... 2. die stationäre Bearbeitung von adressierten Paketen bis zu 32 Kilogramm mit Ausnahme der Bearbeitung im Filialbereich."



Drucksache 517/1/19

... "Die Mindestvorgaben zur Personalausstattung nach Satz 2 sollen möglichst evidenzbasiert sein und zu einer leitliniengerechten Behandlung beitragen; der Bedeutung der Psychotherapie in der stationären Versorgung psychisch und psychosomatisch Erkrankter ist dabei angemessen Rechnung zu tragen."



Drucksache 623/19

... Früher wurden Kinder in aller Regel in Familien hineingeboren, in denen Vater und Mutter verheiratet waren oder - ohne miteinander verheiratet zu sein - zusammengelebt haben. Dieses "klassische" Familienmodell ist in den vergangenen Jahren durch eine Vielzahl individueller Familienmodelle ergänzt worden. Zwar leben auch heute noch die meisten Kinder in dieser Familienform, doch haben der Anteil und die Zahl der Kinder, die in anderen familiären Kontexten leben, erheblich zugenommen. Das ist für die Bedarfe an Frühen Hilfen insoweit von Bedeutung, als aus Berichten (zum Beispiel des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg - KVJS/ Landesjugendamt) bekannt ist, dass diese im Bereich der Hilfe zur Erziehung nach dem SGB VIII maßgeblich vom familiären Kontext abhängen, in dem Kinder aufwachsen. So ist zum Beispiel die Häufigkeit von stationären Hilfen zur Erziehung nach §§ 33 und 34 SGB VIII abhängig von der Familienform. Die Hilfehäufigkeit von Kindern und Jugendlichen, die im Haushalt von Alleinerziehenden aufwachsen, liegt um den Faktor 18 höher als die von Kindern aus Familien mit beiden Elternteilen. Bei Kindern, die in Stiefelternkonstellationen leben, beträgt der entsprechende Faktor sogar 54.



Drucksache 375/18 (Beschluss)

... Dabei werden die für den stationären Sektor geltenden Qualitätsbestimmungen des Gemeinsamen Bundesausschusses, die Grundsätze der dualen Finanzierung und die in der Verantwortung der Länder liegenden krankenhausplanerischen Festlegungen durch die Verträge nach § 135d SGB V nicht berührt.



Drucksache 48/18 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung darüber hinaus dazu auf, gesetzliche Personalschlüssel für stationäre Pflegeeinrichtungen nach dem



Drucksache 315/18

... In den Jahren 2005 - 2015 stiegen die pflegebedingten Kosten in der vollstationären Pflege um durchschnittlich 16,5 Prozent, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung um 17,8 Prozent und die Investitionskosten um 6,6 bis 8 Prozent. Trotz der in den vergangenen Jahren erreichten Verbesserungen stand dem in der stationären Pflege keine gleichwertige Erhöhung der



Drucksache 355/18 (Beschluss)

... Das einseitige Absenken des Niveaus der Altenpflegeausbildung in der PflAPrV entspricht nicht den gestiegenen Anforderungen, gefährdet die beabsichtigte Durchlässigkeit der Arbeitsfelder und führt zu einem Imageverlust des Arbeitsbereichs der ambulanten und stationären Altenpflege. Dies schadet nicht nur der gesellschaftlichen Anerkennung und Wertschätzung des Altenpflegeberufs, sondern schreibt eine andauernde Schlechterstellung der Altenpflege auch für die Zukunft fort und konterkariert das Ziel der Ausbildungsreform, allen Menschen, die sich für den Pflegeberuf interessieren, eine hochwertige und zeitgemäße Ausbildung anzubieten, die den breiten beruflichen Einsatzmöglichkeiten und den Entwicklungen in der Gesellschaft und im Gesundheitswesen Rechnung trägt.



Drucksache 376/18 (Beschluss)

... "2. akutstationäre Versorgungskapazitäten, insbesondere Fachrichtungen mehrerer Krankenhäuser, standortübergreifend konzentriert werden, soweit in den beteiligten Krankenhäusern jeweils mindestens eine Abteilung betroffen ist und das Vorhaben insgesamt zu einem Abbau von Versorgungskapazitäten oder zur Verminderung von Vorhaltungsaufwand führt,"



Drucksache 48/1/18

... Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der gebotenen Einführung von gesetzlichen Personalschlüsseln für stationäre Pflegeeinrichtungen nach



Drucksache 454/18

... Wesentliche FuE-Aktivitäten zu stationären Energiespeichern wurden in einer gemeinsam von BMWi und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) initiierten "Forschungsinitiative Energiespeicher" in 259 Projekten und mit rd. 190 Mio. € durchgeführt. Die Förderung von Forschungsprojekten im Bereich Energiespeicher wird auch nach Abschluss dieser Förderinitiative mit der kontinuierlichen Umsetzung des Energieforschungsprogramms der Bundesregierung fortgesetzt und mit der neuen Initiative "Energiewende im Verkehr" weiter vorangetrieben.



Drucksache 375/1/18

... Dabei werden die für den stationären Sektor geltenden Qualitätsbestimmungen des Gemeinsamen Bundesausschusses, die Grundsätze der dualen Finanzierung und die in der Verantwortung der Länder liegenden krankenhausplanerischen Festlegungen durch die Verträge nach § 135d SGB V nicht berührt.



Drucksache 551/18 (Beschluss)

... "Die §§ 14 und 19 bleiben in den Fällen von Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b auf ab dem ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach Artikel 3 dieser Verordnung] errichtete oder wesentlich geänderte stationäre Feuerungsanlagen zum Grillen oder Backen von Speisen zu gewerblichen Zwecken, die feste Brennstoffe nach § 3 Absatz 1 einsetzen, anwendbar." ‘



Drucksache 127/1/18

... 2. Der Bundesrat stimmt der Kommission zu, dass für die Steigerung der Produktivität der Einzelhandelsbranche Reformen des Regulierungsrahmens zweckdienlich sein können. Dies gilt insbesondere für den stationären, nicht grenzüberschreitenden Einzelhandel.



Drucksache 387/18

... Gegenüber der laufenden Handelsperiode ist bei den stationären Anlagen eine größere Veränderung beim internen Aufwand für die Emissionsberichterstattung zu erwarten. Hier gab es zu Beginn der Handelsperiode 2013-2020 eine Vielzahl von Zweifelsfällen, wie die Daten für die Emissionsberichterstattung zu erheben und zu berichten sind. Diese Zweifelsfälle sind im Verlauf der vergangenen Jahre vielfach gelöst worden, teilweise durch Konkretisierungen in der EU-Monitoring-Verordnung, durch entsprechende Hinweispapiere der EU-Kommission oder auch durch gerichtliche Entscheidungen. Darüber hinaus handelt es sich bei der Erstellung des Emissionsberichts um eine jährlich wiederkehrende Handlung, da jeweils dieselben Emissionsströme überwacht werden. Vor diesem Hintergrund kann als konservative Schätzung über die Handelsperiode 2013-2020 hinweg ein Synergieeffekt von 3 % pro Jahr angesetzt werden. Vor diesem Hintergrund wird für die Handelsperiode 2021-2030 eine durchschnittliche Verringerung des Bearbeitungsaufwandes von 25 % gegenüber der bisherigen Messung angesetzt.



Drucksache 360/18 (Beschluss)

... In § 10 Absatz 2 Satz 1 sind nach dem Wort "Pflegeberufegesetzes" die Wörter "sowie die voraussichtliche Anzahl der voll- und teilstationären Fälle des jeweiligen Krankenhauses" einzufügen.



Drucksache 48/18

... 6. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung darüber hinaus dazu auf, gesetzliche Personalschlüssel für stationäre Pflegeeinrichtungen nach



Drucksache 366/18 (Beschluss)

... Gemäß § 7 Absatz 4 Seite 1 SGB II sind Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II während einer stationären Unterbringung ausgeschlossen. Nach Satz 2 der Vorschrift gilt auch der Aufenthalt in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung als sämtliche SGB II-Leistungsansprüche ausschließende stationäre Unterbringung. Dies bedeutet im Hinblick auf die Förderung nach § 16i SGB II-E, dass bei Haftzeiten von einem Jahr und länger die Fördervoraussetzungen bei Haftentlassung zwangsläufig nicht gegeben sein können. Bei kürzeren Haftstrafen ist ihre Erfüllung erschwert, weil der für die Förderung unschädliche Zeitraum ohne Leistungsbezug von maximal einem Jahr durch die Haftzeit teilweise verbraucht ist, weitere Lücken im Leistungsbezug, die zum Beispiel in einem stationären Aufenthalt wegen Suchttherapie begründet sein können, somit stärkeres Gewicht bekommen. Beispielweise könnte eine Person, die unmittelbar im Anschluss an die Verbüßung einer sechsmonatigen Haftstrafe eine auf sechs Monate angelegte stationäre Suchttherapie durchlaufen hat, nicht über § 16i SGB II-E gefördert werden, auch wenn sie bei Haftantritt schon mehr als sieben Jahre SGB II-Leistungen bezogen hatte.



Drucksache 357/18

... genannten Krankheitserreger bestimmt sind, auf Fachkreise wie Ärzte, ambulante und stationäre Einrichtungen des Gesundheitswesen, Blutspendedienste und Beratungseinrichtungen. Das Abgabeverbot soll dem Schutz der Allgemeinheit und des Einzelnen dienen, indem es vor Risiken der Laienanwendung und möglichen Lücken in der Krankheitsüberwachung schützt.



Drucksache 127/18 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich, dass die Kommission eine Mitteilung zum europäischen Einzelhandel vorgelegt hat. Er stimmt der Kommission zu, dass für die Steigerung der Produktivität der Einzelhandelsbranche Reformen des Regulierungsrahmens zweckdienlich sein können. Dies gilt insbesondere für den stationären, nicht grenzüberschreitenden Einzelhandel.



Drucksache 472/2/18

... Dass die EU stationäre Grenzkontrollen an den Binnengrenzen abgeschafft hat, ist eine große Errungenschaft. Ebenso wichtig ist es aber, einen gemeinsamen wirksamen Außengrenzschutz zu erreichen. Nur wenn man weiß, wer auf welchem Wege in die Union kommt, kann man daraus die richtigen Schlüsse ziehen. Ein personelles Aufwachsen der Europäischen Grenz- und Küstenwache ist dafür zwingend notwendig. Allerdings steht die Wirksamkeit des Außengrenzschutzes unter der Voraussetzung, dass personelle Kapazitäten und finanzielle Mittel für die entsprechenden Akteure bereitgestellt werden.



Drucksache 551/18

... Anforderungen an Messplätze sind notwendig, damit Messungen vergleichbar durchgeführt werden können. Diese müssen die Anforderungen der DIN EN 15259 erfüllen (Luftbeschaffenheit - Messung von Emissionen aus stationären Quellen - Anforderungen an Messstrecken und Messplätze und an die Messaufgabe, den Messplan und den Messbericht). Die Regelung übernimmt und konkretisiert die Vorgaben der Nummer 5.3 der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft.



Drucksache 560/18 (Beschluss)

... 1. Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen der Beschlussfassung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes festgelegt, dass das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) bei Auslegungsfragen zu den als Grundlage für die Abrechnung der stationären Leistungen in Krankenhäusern dienenden Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) Klarstellungen und Änderungen mit Wirkung auch für die Vergangenheit vornehmen kann.



Drucksache 360/1/18

... In § 10 Absatz 2 Satz 1 sind nach dem Wort "Pflegeberufegesetzes" die Wörter "sowie die voraussichtliche Anzahl der voll- und teilstationären Fälle des jeweiligen Krankenhauses" einzufügen.



Drucksache 366/2/18

... II sind Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II während einer stationären Unterbringung ausgeschlossen. Nach Satz 2 der Vorschrift gilt auch der Aufenthalt in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung als sämtliche SGB II - Leistungsansprüche ausschließende stationäre Unterbringung. Dies bedeutet im Hinblick auf die Förderung nach § 16i SGB II-E, dass bei Haftzeiten von einem Jahr und länger die Fördervoraussetzungen bei Haftentlassung zwangsläufig nicht gegeben sein können. Bei kürzeren Haftstrafen ist ihre Erfüllung erschwert, weil der für die Förderung unschädliche Zeitraum ohne Leistungsbezug von maximal einem Jahr durch die Haftzeit teilweise verbraucht ist, weitere Lücken im Leistungsbezug, die zum Beispiel in einem stationären Aufenthalt wegen Suchttherapie begründet sein können, somit stärkeres Gewicht bekommen. Beispielweise könnte eine Person, die unmittelbar im Anschluss an die Verbüßung einer sechsmonatigen Haftstrafe eine auf sechs Monate angelegte stationäre Suchttherapie durchlaufen hat, nicht über § 16i SGB II-E gefördert werden, auch wenn sie bei Haftantritt schon mehr als sieben Jahre SGB II - Leistungen bezogen hatte.



Drucksache 560/1/18

... 1. Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen der Beschlussfassung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes festgelegt, dass das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) bei Auslegungsfragen zu den als Grundlage für die Abrechnung der stationären Leistungen in Krankenhäusern dienenden Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) Klarstellungen und Änderungen mit Wirkung auch für die Vergangenheit vornehmen kann.



Drucksache 355/1/18

... Das einseitige Absenken des Niveaus der Altenpflegeausbildung in der PflAPrV entspricht nicht den gestiegenen Anforderungen, gefährdet die beabsichtigte Durchlässigkeit der Arbeitsfelder und führt zu einem Imageverlust des Arbeitsbereichs der ambulanten und stationären Altenpflege. Dies schadet nicht nur der gesellschaftlichen Anerkennung und Wertschätzung des Altenpflegeberufs, sondern schreibt eine andauernde Schlechterstellung der Altenpflege auch für die Zukunft fort und konterkariert das Ziel der Ausbildungsreform, allen Menschen, die sich für den Pflegeberuf interessieren, eine hochwertige und zeitgemäße Ausbildung anzubieten, die den breiten beruflichen Einsatzmöglichkeiten und den Entwicklungen in der Gesellschaft und im Gesundheitswesen Rechnung trägt.



Drucksache 71/18

... Für eine zukunftssichere Ausgestaltung der Notfallversorgung bedarf es einer gezielten, die Sektoren "ambulant" und "stationär" übergreifenden Koordination. Ein geeignetes Instrument dafür könnten im zeitlichen Umfang von den "Anlaufpraxen" zu "Portalpraxen" fortentwickelte Anlaufstellen im Krankenhaus sein, wie sie durch das KHSG durch die Ergänzung des § 75 Absatz 1b



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.