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0663/03
0771/03
0736/03
0531/03B
0649/03
0715/03
0762/03
Drucksache 668/12 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz -



Drucksache 309/12

... Für rechtsanwaltliche Partnerschaften mbB soll die Mindestversicherungssumme je Versicherungsfall 2,5 Millionen Euro an Stelle von 250 000 Euro betragen (§ 51a Absatz 2 BRAO-E, Artikel 2 Nummer 1). Dadurch erhöht sich die jährlich zu zahlende Versicherungsprämie je Anwältin bzw. Anwalt von rund 750 Euro auf rund 2 500 Euro. Die hierdurch entstehenden Gesamtkosten hängen davon ab, wie viele bestehende und neu gegründete Partnerschaftsgesellschaften von der Möglichkeit der neu eröffneten gesellschaftsrechtlichen Haftungsbeschränkung Gebrauch machen werden. Das kann nur geschätzt werden. Wenn zum Beispiel 20 Prozent der am 1. Januar 2011 bestehenden 2 789 rechtsanwaltlichen Partnerschaftsgesellschaften (BRAK-Mitgliederstatistik) in eine Partnerschaftsgesellschaft mbB wechseln würden und man davon ausgeht, dass jeder dieser Gesellschaften durchschnittlich zehn Berufsangehörige angehören, ergäben sich rechnerisch zunächst Mehrkosten von rund zehn Millionen Euro. Tatsächlich entstünden jedoch - wahrscheinlich deutlich - niedrigere Mehrkosten, weil viele Anwaltsgesellschaften bereits heute über einen Versicherungsschutz verfügen, der oberhalb der Mindestversicherungssumme liegt. Geht man davon aus, dass die Hälfte der betroffenen Gesellschaften bereits heute einen erhöhten Versicherungsschutz besitzt, belaufen sich die Mehrkosten auf fünf Millionen Euro. Der Mehrbelastung durch erhöhte Versicherungsprämien steht das durch die Versicherung abgedeckte Haftpflichtrisiko gegenüber, das wirtschaftlich die erhöhte Kostenbelastung ausgleicht.



Drucksache 603/12

... Eine Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung erfolgte zuletzt im Jahr 1998, basierend auf dem statistischen Datenmaterial des Jahres 1994, durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Steuerberatergebührenverordnung (BGBl. I 1998 S. 2369). Seit dem Jahr 1998 sind der Preisindex um mehr als 22 Prozent sowie die Lohnkosten um 20 Prozent gestiegen. Dem steht eine Steigerung der durchschnittlichen Bruttolohnentwicklung in den Jahren 1998 bis 2010 von 32 Prozent gegenüber. Bei den Steuerberatern lässt sich die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung wie folgt herunterbrechen: Die Umsätze sind, wie der Dienstleistungsstatistik des Statistischen Bundesamtes zu entnehmen ist, von 2001 bis 2009 um durchschnittlich 5,09 Prozent gestiegen und die Kosten um 4,18 Prozent. Insbesondere haben sich die Betriebskosten für die Nutzung der elektronischen Kommunikation sowie die Sach- und Personalkosten erhöht. Eine Reihe von Gebührentatbeständen tragen dieser Entwicklung in den Steuerberaterpraxen nicht mehr ausreichend Rechnung. Dies lässt sich allerdings im Einzelnen nicht exakt berechnen, sondern nur abschätzen, da die Gebührenhöhe im Wesentlichen von drei Faktoren beeinflusst wird, nämlich dem Gegenstandswert, dem Zehntelsatz und der Tabelle. Vorgesehen ist eine punktuelle Anpassung einzelner Gebührentatbestände, eine lineare Erhöhung der Tabellenwerte der Tabellen A bis E um 5 Prozent sowie eine Erhöhung der Zeitgebühr. Zudem werden die Mindestgegenstandswerte erhöht, bei denen sich eine Anpassung als notwendig erwiesen hat. Mit diesen Änderungen soll der wirtschaftlichen Entwicklung in den Steuerberaterpraxen angemessen Rechnung getragen werden. Die Gebührenerhöhung beträgt insgesamt 15,975 Prozent. Sie errechnet sich aus der Summe der Erhöhung der Gebühren in den einzelnen Tätigkeitsgebieten unter Berücksichtigung des jeweiligen Anteils am Gesamtumsatz der Steuerberater. Bei der Ermittlung des Anteils der Gebührenart am Gesamtumsatz wurden die Ergebnisse der Pilotstudie "Erzeugerpreise Dienstleistungen" (Informationen zum Teilindex Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerberatungsgesellschaften - WZ 74.12.3 -, Stand Oktober 2007) des Statistischen Bundesamtes zu Grunde gelegt. Darin wurden die Anteile der Tätigkeitsgebiete eines Steuerberaters an seinem Gesamtumsatz ermittelt.



Drucksache 219/1/12

... über europäische Statistiken - COM(2012) 167 final



Drucksache 253/12

... Energiestatistikgesetz



Drucksache 465/12

... Die gesellschaftliche Entwicklung ist seit der Kindschaftsrechtsreform nicht stehen geblieben. Der Prozentsatz der nichtehelich geborenen Kinder, gemessen an der Gesamtzahl der Geburten, hat seither vielmehr stetig zugenommen. Mittlerweile kommt in Deutschland etwa jedes dritte Kind nichtehelich zur Welt (vgl. Statistik des Statistischen Bundesamts "Bevölkerung und Erwerbstätigkeit - Zusammenfassende Übersichten Eheschließungen, Geborene und Gestorbene" vom 18. August 2011 für das Jahr 2010).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 465/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1626a
Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen

§ 1671
Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 155a
Verfahren zur Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge

Artikel 3
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ 28
Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

Artikel 5
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

§ 58a
Sorgeregister; Bescheinigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister

§ 87c
Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Amtspflegschaft, die Amtsvormundschaft und die Bescheinigung nach § 58a.

Artikel 6
Evaluierung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Rechtliche Ausgangssituation

II. Entscheidungen des EGMR und des BVerfG

III. Tatsächliche Entwicklung

IV. Rechtsvergleichender Überblick

V. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzentwurfs

VI. Änderungen zur geltenden Rechtslage und Ansatzpunkte des Entwurfs

1. Änderung des BGB

1.1. Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern § 1626a Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 BGB-E

1.2. Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern § 1671 BGB-E

1.3. Sonstige Änderungen des BGB

2. Änderungen des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FamFG

3. Änderungen des Rechtspflegergesetzes RPflG , des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche EGBGB und des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - SGB VIII

VIII. Gesetzgebungszuständigkeit

IX. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

X. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Nachhaltigkeitsaspekte

XI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 7

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2103: Gesetz zur Reform des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern

3 Zusammenfassung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 110/12

... - europäische standardisierte Statistikinstrumente zur Erfassung von Ressourcen und Reserven (Festland und Meer) und eine geologische 3D-Karte; - ein dynamisches Modellierungssystem, das die Entwicklung von Angebot und Nachfrage mit den wirtschaftlich abbaubaren Reserven und einer Analyse des vollen Lebenszyklus unter Einbeziehung einer Bewertung der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen verschiedener Szenarien verknüpft;

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Drucksache 110/12




1. Einleitung

2. Innovationschancen entlang der Rohstoff-Wertschöpfungskette

3. Mehrwert der Europäischen Innovationspartnerschaft für Rohstoffe

3.1. Geltungsbereich und Ziele

3.2. Mechanismen

3.3. Arbeitspakete

Technologiefokussierte Maßnahmenbereiche

Nicht technologiefokussierte Maßnahmenbereiche

Internationale Zusammenarbeit - horizontaler Ansatz

3.4. Governancestruktur

3.5. Offensives Zugehen auf die Öffentlichkeit

3.6. Zeitplan


 
 
 


Drucksache 571/1/12

... auch an Sanktionen beteiligt, die infolge von Manipulationen von Statistiken verhängt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 571/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 51 Absatz 2 HGrG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 51 Absatz 3 - neu - HGrG

5. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 1 SZAG

§ 1
Gegenstand

Zu § 1

Zu § 1

6. Zu Artikel 4 § 1 Satz 5 FAG

Artikel 4
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

10. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 KitaFinHG

11. Zu Artikel 5 Nummer 2 §§ 7 und 8 Absatz 2 KitaFinHG

§ 7
Anpassung der Verfügungsrahmen

12. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Absatz 2, Absatz 3 Satz 2, Absatz 4, § 7 Absatz 3 Satz 1 bis 3 und § 9 Absatz 1 bis 3 KitaFinHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2 Hilfsempfehlung:

13. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Absatz 2, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 bis 4, Absatz 4, § 7 Absatz 3 Satz 1, Satz 2 Nummer 1 und 2, § 9 Absatz 1 und Absatz 2 bis 4 KitaFinHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

14. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5 Absatz 3 KitaFinHG

15. Zu Artikel 5 und 6 allgemein Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder


 
 
 


Drucksache 688/12 (Beschluss)

... Auch wenn in der Fortschreibung des INFRAS-Gutachtens vom 9. Oktober 2012 für den Passagierluftverkehr auch im Jahr 2012 ein Wachstum von 2,7 Prozent prognostiziert wird, findet dieses jedoch ausschließlich auf internationalen Verbindungen statt. Die Passagierzahlen im Inlandsflugverkehr werden nach Einschätzung der Gutachter dagegen um 1,7 Prozent zurückgehen. Dass dies die Auslastung der kleineren internationalen Verkehrsflughäfen beeinträchtigt, die mangels Funktion als internationales Drehkreuz einen höheren Anteil an Inlandsverbindungen aufweisen, liegt auf der Hand. Diese Einschätzung bestätigen auch die Monatsstatistiken des Flughafenverbandes ADV, nach denen sich das Passagierwachstum im Wesentlichen auf die sechs größten internationalen Verkehrsflughäfen konzentriert.



Drucksache 128/12

... Die Hauptverantwortung für die Anwendung der Vorschriften liegt bei den Mitgliedstaaten, und hier sind der Bedarf von Bürgern, Behörden und Unternehmen an Umweltinformationen und ihre diesbezüglichen Erwartungen am größten. Um diesem Bedarf und diesen Erwartungen gerecht zu werden, müssen die Mitgliedstaaten Informationssysteme errichten, die Informationen generieren, verwalten und verbreiten, die wiederum zeigen, wie die Rechtsvorschriften der EU in der Praxis angewendet und eingehalten werden11. Die betreffenden Informationen müssen den physischen Zustand der Umwelt und administrative Maßnahmen, stabile 12 und dynamische13 Elemente abdecken. Sie müssen unterschiedlichen Endnutzern dienen und dazu beitragen, dass die zuständigen Behörden ihre Aufgaben wahrnehmen, die Überwachungsstellen die Einhaltung der Vorschriften überprüfen und die Bürgerinnen und Bürger verstehen können, wie sie und ihre Umwelt geschützt werden. Dies ist nur dann möglich, wenn Umweltwissenschaftler, Statistiker, IKT-Experten und Verwaltungsfachleute eng zusammenarbeiten, um Informationen zu liefern, die zum einen wissenschaftlich und rechtlich belastbar und zum anderen für die breite Öffentlichkeit, Sachverständige und politische Entscheidungsträger von Belang sind. Darüber hinaus sieht das Aarhus-Übereinkommen die schrittweise Verbesserung von Online-Umweltinformationen vor.

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Drucksache 128/12




2 Einleitung

Warum eine ordnungsgemäße Anwendung wichtig ist

Warum die EU die Informationen über die Anwendung verbessern muss

Verbesserung der Informationen über die Anwendung

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 740/12

... Energiestatistikgesetz



Drucksache 691/12

... dd) In § 47c Absatz 3 werden nach dem Wort "Energiestatistikgesetz" die Wörter "und der Monopolkommission für deren Aufgaben nach diesem Gesetz und nach § 62 des



Drucksache 571/12

... Daneben sieht der reformierte Stabilitäts- und Wachstumspakt zur wirksamen Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung unter anderem nun auch Sanktionen im Rahmen des präventiven Arms des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie bei der Manipulation von Statistiken vor.

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Drucksache 571/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes

Artikel 2
Änderung des Stabilitätsratsgesetzes

§ 6
Einhaltung der Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits nach § 51 Absatz 2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes

§ 7
Unabhängiger Beirat des Stabilitätsrates

Artikel 3
Änderung des Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetzes

§ 1
Gegenstand

Artikel 4
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder

Kapitel 1
Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013.

§ 4
Mittelabruf; Nachweis der Mittelverwendung; Abschlussbericht

Kapitel 2
Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2013-2014

§ 5
Zweck der Finanzhilfen

§ 6
Höhe und Aufteilung der Programmkosten

§ 7
Anpassung der Verfügungsrahmen

§ 8
Verfahren und Durchführung

§ 9
Qualifiziertes Monitoring; Berichtspflichten

§ 10
Rückforderung von Bundesmitteln

§ 11
Grundvereinbarung

Artikel 6
Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes

§ 4a
Aufstockung des Sondervermögens

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Ausgangslage und rechtliche Vorgaben

Innerstaatliche Umsetzung der Vorgaben des Fiskalvertrags Schuldenbremse und Fiskalvertrag

Verankerung der Obergrenze für das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit im Haushaltsgrundsätzegesetz

Überwachung der Einhaltung der Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits durch den Stabilitätsrat

Weitere Inhalte des Gesetzes

3 Gesetzgebungskompetenz

Finanzielle Auswirkungen ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

3 Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2276: Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags


 
 
 


Drucksache 230/12

... Bedeutung für das Verkehrssystem und für jeden Einzelnen; Akzeptanz, Verstöße, Kontrolle; Statistik; Einstellungen bei Kraftfahrern

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 230/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten und Einnahmen der öffentlichen Haushalte

E. Erfüllungsaufwand

F. Sonstige Kosten

Verordnung

Fahrlehrer -Ausbildungsordnung

3 Inhaltsübersicht

Anlage n

Anlage
(zu § 2 Absatz 1) Rahmenplan für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten

§ 1
Ort der Ausbildung

§ 2
Fahrlehrerausbildungsstätte

§ 3
Ausbildungsfahrschule

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 2 Absatz 1) Rahmenplan für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten

3 Übersicht

4 Verkehrsverhalten

4 Recht

4 Technik

4 Umweltschutz

4 Fahren

Begründung

I. Allgemeines

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

Gleichstellungspolitische Belange

3 Nachhaltigkeit

II. Einzelbestimmungen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.2046: Fahrlehrer-Ausbildungsordnung


 
 
 


Drucksache 32/1/12

Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz -

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Drucksache 32/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Absatz 1 und 4 BevStatG

3. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b 1 - neu -, Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -, § 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a - neu - und b - neu - und § 5 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a - neu - und b - neu - BevStatG* Bei Annahme entfällt Ziffer 7

3 4.

3 5.

6. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d - neu -, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe c - neu -*

7. Entfällt bei Annahme von Ziffer 3

Zu Ziffer 3 und 5:

Zu Ziffern 5 bis 7:

8. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d - neu - und e - neu -, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe c - neu - BevStatG

9. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b BevStatG

10. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe i - neu - BevStatG

11. Zu § 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstaben b - neu - und c - neu - BevStatG

12. Zu § 5 Absatz 1 Satz 2 BevStatG

13. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b - neu - BevStatG

14. Zu § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 316/1/12

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 316/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Satz 2 Buchstabe A Ziffer I ProdGewStatG

2. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 467/12

... Änderung des Insolvenzstatistikgesetzes



Drucksache 575/1/12

... Der Vorkommnisstatistik des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte lässt sich entnehmen, dass die Gruppe der implantierbaren Medizinprodukte (aktive und nichtaktive) am häufigsten Gegenstand der Meldungen sind. Insoweit scheint es hinsichtlich dieser Produktgruppe gerechtfertigt, zu prüfen, ob ein zentrales behördliches Genehmigungsverfahren gegenüber dem vorgeschlagenen Scrutiny-Verfahren einen höheren Grad an Patientensicherheit darstellen könnte und zu bevorzugen wäre.



Drucksache 347/12

... "(2) Die Statistik erfasst vierteljährlich zum jeweils letzten Tag des aktuellen und der vorangegangenen zwei Kalendermonate erstmalig zum 31. März 2013 für Elterngeld beziehende Personen folgende Erhebungsmerkmale:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/12




Artikel 1
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

§ 2a
Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag

§ 2b
Bemessungszeitraum

§ 2c
Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit

§ 2d
Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit

§ 2e
Abzüge für Steuern

§ 2f
Abzüge für Sozialabgaben

§ 23
Auskunftspflicht; Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt.

§ 24
Übermittlung von Tabellen mit statistischen Ergebnissen durch das Statistische Bundesamt

§ 24a
Übermittlung von Einzelangaben durch das Statistische Bundesamt

Artikel 1a
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 1b
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 1c Änderung der Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Absatz 3 Nummer 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 263/12

... Im Durchschnitt erfolgten in den letzten zehn Jahren jährlich rund 930 000 Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis. Nicht in der Zivilgerichtsstatistik erfasst sind die Anfragen nach Daten von Schuldnern, die in das Schuldnerverzeichnis eingetragen sind. Wirtschaftlich relevant sind insbesondere Anfragen zu Zwecken der Zwangsvollstreckung oder Anfragen im Vorfeld geschäftlichen Verkehrs. Das Schuldnerverzeichnis steht insbesondere für die Informationsgewinnung bei Anbahnung geschäftlichen Verkehrs neben den Diensten gewerblicher Auskunfteien. Erkenntnisse, inwieweit und wie häufig Informationen über einzelne Schuldner im Schuldnerverzeichnis oder an beiden Stellen abgefragt werden, liegen nicht vor.



Drucksache 725/12 (Beschluss)

... 17. Der Bundesrat stellt fest, dass die Erkenntnisquelle für viele Aussagen und Beobachtungen der Kommission sowie für die daraus gezogenen Schlussfolgerungen, insbesondere auch Handlungsaufforderungen an die Mitgliedstaaten, unklar bleibt. Einige der verwendeten Daten können zudem mit Blick auf die Erhebungsmethode nicht überzeugen, etwa die allein auf einer Selbsteinschätzung beruhende Statistik zur Vermittlung unternehmerischer Kompetenzen in den Bildungssystemen der Mitgliedstaaten. Vor diesem Hintergrund mahnt er zu mehr Transparenz hinsichtlich der verwendeten Datenquellen und zu größerer Vorsicht bei der Interpretation von Daten als Grundlage für Handlungsempfehlungen, insbesondere dann, wenn Zweifel an ihrer Belastbarkeit bestehen.



Drucksache 731/12

... VI. Bereich Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, Statistik

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 731/12




I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft

II. Bereich Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Bildung

III. Bereich Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelbereich

IV. Bereich Verkehr

V. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit

VI. Bereich Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, Statistik

VII. Bereich Telekommunikation, Informationsindustrie und Innovation

VIII. Bereich Regionalpolitik, Strukturpolitik

IX. Bereich Energie

X. Bereich Kultur und Sport

XI. Bereich Inneres und Justiz

I. Bereich Beschäftigung, Soziale Angelegenheiten, Bildung

II. Bereich Verkehr


 
 
 


Drucksache 613/12

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises



Drucksache 488/12

... und die privaten Versicherungsunternehmen veröffentlichen jährlich jeweils bis zum 31. März des dem Berichtsjahr folgenden Jahres eine Statistik über die Einhaltung der Fristen nach Absatz 3."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 488/12




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 7b
Beratungsgutscheine

§ 18a
Weiterleitung der Rehabilitationsempfehlung, Berichtspflichten

§ 18b
Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren

§ 38a
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

Sechster Abschnitt

§ 45e
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen

§ 45f
Weiterentwicklung neuer Wohnformen

§ 53b
Beauftragung von anderen unabhängigen Gutachtern durch die Pflegekassen im Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

§ 97d
Begutachtung durch unabhängige Gutachter

§ 118
Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung

§ 123
Übergangsregelung: Verbesserte Pflegeleistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

§ 124
Übergangsregelung: Häusliche Betreuung

§ 125
Modellvorhaben zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste

Dreizehntes Kapitel Zulagenförderung der privaten Pflegevorsorge

§ 126
Zulageberechtigte

§ 127
Pflegevorsorgezulage, Fördervoraussetzungen

§ 128
Verfahren; Haftung des Versicherungsunternehmens

§ 129
Wartezeit bei förderfähigen Pflege-Zusatzversicherungen

§ 130
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 24c
Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

§ 24d
Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe

§ 24e
Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln

§ 24f
Entbindung

§ 24g
Häusliche Pflege

§ 24h
Haushaltshilfe

§ 24i
Mutterschaftsgeld

Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Absatz 3 Nummer 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Artikel 6
Änderung des Mutterschutzgesetzes

Artikel 7
Änderung der Reichsversicherungsordnung

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 9
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 14
Mutterschaftsgeld

Artikel 10
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Artikel 11
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 13
Änderung des LSV-Neuordnungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 15
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 610/12

... 68. Quelle: Eurostat, Statistik kurz gefasst 3/2012.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/12




Mitteilung

I. die Partnerschaft für eine stärkere Europäische Industrie

II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle

III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik

A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen fördern

1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen

i Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion

ii Märktefür Schlüsseltechnologien

iii Märktefür biobasierte Produkte

iv Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe

v Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe

vi Intelligente Netze

2. Begleitmaßnahmen

B. Marktzugang

1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren

2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des Unternehmertums

3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums

4. Internationale Märkte

C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten

1. Unterstützung durch den öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital

2. Zugang zu den Kapitalmärkten

D. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen

1. Die aktuellen Herausforderungen bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen

2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels

3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen

IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele

1. Investitionen

2. Binnenhandel


 
 
 


Drucksache 342/12

... Es existieren keine Statistiken über potenziell Berechtigte in den Aussiedlungsgebieten. Deshalb können nur Schätzgrößen genannt und die Anzahl der Personen, die aufgrund der Erweiterung der Ausnahmemöglichkeit im Bundesgebiet Aufnahme finden können, und die damit zu erwartenden Kosten können nicht genau beziffert werden.

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Drucksache 342/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Kosten für die öffentlichen Haushalte

IV. Sonstige Kosten

V. Bürokratiekosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 219/2/12

... über europäische Statistiken



Drucksache 15/1/12

... Die bestehenden Statistikpflichten der Mitgliedstaaten sind bereits jetzt belastend und sollten auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden. Der Bundesrat lehnt es insbesondere auch ab, dass nach Artikel 86 Absatz 2 Buchstabe d die subzentralen öffentlichen Auftraggeber über die bisherigen Statistikpflichten hinaus künftig auch alle Aufträge unterhalb der Schwellenwerte statistisch erfassen und melden müssen. Dies widerspricht völlig dem Ziel der Kommission zum Abbau bürokratischer Lasten in der öffentlichen Auftragsvergabe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/1/12




Zu BR-Drucksachen 15/12 und 16/12

Zur BR-Drucksache 15/12

Zur BR-Drucksache 16/12

Direktzuleitung der Stellungnahme zu BR-Drucksachen 15/12 und 16/12


 
 
 


Drucksache 460/12

... Mehrausgaben der Länder und Kommunen als Träger der Sozialhilfe entstehen durch die Weiterleistung der Hilfe zur Pflege auch für die Dauer der stationären Aufnahme und Behandlung in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. Nach Angaben der Sozialhilfestatistik haben 685 Personen im Jahr 2009 Leistungen der Hilfe zur Pflege zur Finanzierung der von ihnen beschäftigten besonderen Pflegekräfte erhalten. Der Umfang der finanziellen Auswirkungen auf die Sozialhilfe kann jedoch aufgrund der zahlreichen unbekannten Faktoren (Fallkosten sowie Verweildauer der betroffenen Personen in den stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen) nicht beziffert werden. Für den Bund und die Länder als Träger der Kriegsopferfürsorge entstehen Kosten in geringer, nicht bezifferbarer Höhe. Die auf den Bund entfallenden Mehrausgaben werden insoweit in den jeweils betroffenen Einzelplänen finanz- und stellenmäßig gegenfinanziert.



Drucksache 330/1/12

... "(3) Die Statistik ist vom Statistischen Bundesamt nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke zu erheben und aufzubereiten."

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Drucksache 330/1/12




1. Zu Artikel 13 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

2. Zur Eingangsformel

3. Zu Artikel 14 § 3 Absatz 3 - neu - TeilhStatG


 
 
 


Drucksache 725/1/12

... 21. Der Bundesrat stellt fest, dass die Erkenntnisquelle für viele Aussagen und Beobachtungen der Kommission sowie für die daraus gezogenen Schlussfolgerungen, insbesondere auch Handlungsaufforderungen an die Mitgliedstaaten, unklar bleibt. Einige der verwendeten Daten können zudem mit Blick auf die Erhebungsmethode nicht überzeugen, etwa die allein auf einer Selbsteinschätzung beruhende Statistik zur Vermittlung unternehmerischer Kompetenzen in den Bildungssystemen der Mitgliedstaaten. Vor diesem Hintergrund mahnt er zu mehr Transparenz hinsichtlich der verwendeten Datenquellen und zu größerer Vorsicht bei der Interpretation von Daten als Grundlage für Handlungsempfehlungen, insbesondere dann, wenn Zweifel an ihrer Belastbarkeit bestehen.



Drucksache 515/12

... Es fehlt zwar an gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen, inwieweit gerade die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung die Suizidrate beeinflussen kann. Statistiken aus den Niederlanden, der Schweiz und Belgien deuten aber zumindest eine Tendenz an, wonach allgemein bei einer Liberalisierung der Sterbehilfe bzw. einem Auftreten entsprechender Anbieter die Zahl der Fälle zunimmt, in denen von einer solchen Möglichkeit auch tatsächlich Gebrauch gemacht wird. In den Niederlanden, in denen seit 2001 aktive Sterbehilfe und Hilfe bei der Selbsttötung unter bestimmten Bedingungen nicht mehr strafbar sind, ist die Gesamtzahl der entsprechenden meldepflichtigen Tötungen von 1 815(2003) auf 2 331(2008) gestiegen, wobei sich die Steigerung vor allem auf die Fälle der aktiven Sterbehilfe bezieht (vgl. Jahresberichte der Regionalen Kontrollkommissionen für Sterbehilfe, 2003 bis 2008). In Belgien, das 2002 die generelle Strafbarkeit der aktiven Sterbehilfe aufgehoben hat, sind die entsprechenden Fallzahlen von 24(2002) auf 495(2007) gestiegen (3. Bericht der belgischen Kontroll- und Evaluationskommission an das Parlament betreffend aktive Sterbehilfe, S. 21). In der Schweiz, in der die nicht aus "selbstsüchtigen Beweggründen" gewährte Suizidbeihilfe straffrei ist, ist die Gesamtzahl der Suizide in den letzten Jahren zwar relativ konstant geblieben; die Anzahl der Selbsttötungen, die durch "quasi gewerbsmäßig" auftretende Sterbehilfeorganisationen begleitetet wurden, ist aber von 272(2003) auf ca. 400(2007) gestiegen, wobei sich die Anzahl der Suizidenten ohne Wohnsitz in der Schweiz, mehrheitlich Deutsche, in diesem Zeitraum von 91 auf 132 erhöht hat (Erläuternder Bericht des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement zur Änderung des

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Drucksache 515/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 217
Gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

4. Nachhaltigkeitsaspekte

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2100: Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung


 
 
 


Drucksache 684/12

... Durchschnittliche Pflegeheimkosten nach der Pflegestatistik 2009



Drucksache 437/12

... Nach § 5 Absatz 2 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) wird die Bundesregierung ermächtigt, Wirtschafts- und Umweltstatistiken bei Unternehmen, Betrieben und

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Drucksache 437/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Zweck, Art und Umfang der Erhebung

§ 2
Erhebungsmerkmale

§ 3
Auskunftserteilung

§ 4
Anwendung von Vorschriften des Mikrozensusgesetzes 2005

§ 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

II. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1.1 Haushaltsausgaben

2. Kosten und Preiswirkungen

3. Erfüllungsaufwand

III. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen

IV. Nachhaltigkeit

V. Vereinbarkeit mit EU-Recht

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2188: Entwurf einer Verordnung über statistische Erhebungen zu Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung in der Europäischen Union


 
 
 


Drucksache 438/1/12

Verordnung zur Aussetzung und Ergänzung von Merkmalen nach dem Verdienststatistikgesetz (Verdienststatistikverordnung 2012 - VerdStatV 2012)



Drucksache 177/1/12

... statistik (April des jeweiligen Kalenderjahres) ist für die Erstellung des Regionalleitbandes der Bevölkerungsstand 1. Januar des Kalenderjahres noch nicht verfügbar. Die angestrebte wesentliche Arbeitserleichterung für die Statistischen Landesämter und die Verringerung des Prüfaufwands beim Statistischen Bundesamt kann unter dieser Voraussetzung nicht erreicht werden. Daher sollte der Gesetzestext des § 12 Absatz 3 Satz 2



Drucksache 391/12

... Nach der Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nutzen Asylsuchende bei der Einreise auf dem Luftweg bisher nahezu ausschließlich den Flughafen Frankfurt. Die dortigen Zahlen sind deutlich rückläufig: Wurden noch im Jahr 2000 von 1.092 zunächst an der Einreise gehinderten Personen in 416 Fällen tatsächlich Entscheidungen im Flughafenverfahren getroffen, war dies im Jahr 2009 noch in 66 von 435 Fällen, schließlich im Jahr 2010 nur noch in 57 von 735 Fällen der Fall; in 565 Fällen wurde die Einreise gestattet, weil das Bundesamt über den Asylantrag nicht kurzfristig entscheiden konnte. Angesichts dessen stellt sich die Frage, ob diese geringen Fallzahlen den Aufwand für die Durchführung des Verfahrens auf dem Flughafengelände und für den Weiterbetrieb spezieller Asylunterkünfte an den betroffenen Flughäfen auch vor dem Hintergrund der andauernden Kritik am Flughafenverfahren noch rechtfertigen können.



Drucksache 177/12

... es und damit auch der Einsparung von Haushaltsmitteln des Bundes und der Länder. Die Kosten, die bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (Datenstelle) für die Durchführung und Vermittlung des automatisierten Datenabgleichs entstehen, sollen die Länder tragen. Weiterhin soll eine Einkommensanrechnungsvorschrift präzisiert werden. Ferner wird klargestellt, dass Kreditinstitute für Bankauskünfte, die der Ermittlung des wohngeldrechtlichen Einkommens dienen, eine Entschädigung erhalten. Darüber hinaus sind weitere Verbesserungen und Präzisierungen der Vorschriften über den Datenabgleich und die Statistik sowie eine Änderung der Überleitungsvorschrift notwendig.

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Drucksache 177/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wohngeldgesetzes

Artikel 2
Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Wohnraumförderung-Überleitungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzentwurfs

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

VI. Vereinbarkeit mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

VII. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1612: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 608/12

... Die im Notfallsanitätergesetz enthaltenen Vorschriften zur Anerkennung von Berufsqualifikationen, die außerhalb Deutschlands erworben wurden, sind abschließend. Absatz 6 stellt daher klar, dass das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz mit Ausnahme des § 17 (Statistik) keine Anwendung findet.

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Drucksache 608/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft und Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters*)(Notfallsanitätergesetz - NotSanG)

Abschnitt 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 1
Führen der Berufsbezeichnung

§ 2
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis

§ 3
Unterrichtungspflichten

Abschnitt 2
Ausbildung

§ 4
Ausbildungsziel

§ 5
Dauer und Struktur der Ausbildung

§ 6
Staatliche Anerkennung von Schulen; Genehmigung von Lehrrettungswachen

§ 7
Ausbildung an der Hochschule im Rahmen von Modellvorhaben

§ 8
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

§ 9
Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

§ 10
Anrechnung von Fehlzeiten

§ 11
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Ausbildungsverhältnis

§ 12
Ausbildungsvertrag

§ 13
Pflichten des Ausbildungsträgers

§ 14
Pflichten der Schülerin oder des Schülers

§ 15
Ausbildungsvergütung

§ 16
Probezeit

§ 17
Ende des Ausbildungsverhältnisses

§ 18
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 19
Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis

§ 20
Nichtigkeit von Vereinbarungen

§ 21
Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitt s

Abschnitt 4
Erbringen von Dienstleistungen

§ 22
Dienstleistungserbringende Personen

§ 23
Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde

§ 24
Prüfen der Angaben durch die zuständige Behörde

§ 25
Bescheinigungen der zuständigen Behörde

§ 26
Verwaltungszusammenarbeit, Unterrichtungspflichten

Abschnitt 5
Zuständigkeiten

§ 27
Aufgaben der jeweils zuständigen Behörden

Abschnitt 6
Bußgeldvorschriften

§ 28
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7
Anwendungs- und Übergangsvorschriften

§ 29
Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes

§ 30
Weiterführen der alten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

§ 31
Weitergeltung staatlicher Anerkennungen von Schulen

§ 32
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Hebammengesetzes

Artikel 3
Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

Artikel 4
Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Wesentlicher Inhalt und Maßnahmen

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft und Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2180: Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung des Hebammengesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 555/12

... Schweinemastbetriebe (Statistik Viehbestand November 2011)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E 3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

3 Sozialversicherung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 58a
Mitteilungen über Tierhaltungen und Arzneimittelverwendung

§ 58b
Ermittlung der Therapiehäufigkeit

§ 58c
Verringerung der Anwendung antimikrobiell wirksamer Stoffe

§ 58d
Verordnungsermächtigungen

§ 83b
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Gesetzesänderung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten

IV. Erfüllungsaufwand und Informationspflichten

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 58a

Zu § 58b

Zu § 58c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1950: Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

1. Gesamtbewertung

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 134/12

... (c) Übermittlung von Daten und Statistiken and Marktforschungsstellen und Statistikbehörden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 134/12




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag

3.3.1. Anwendungsbereich des Vorschlags Titel I

3.3.2. Wertpapierabrechnung Titel II

3.3.3. Zentralverwahrer Titel III

Zulassung und Beaufsichtigung von Zentralverwahrern Kapitel I

Anforderungen für Zentralverwahrer und Normenkollision Kapitel II und III

Zugang zu Zentralverwahrern Kapitel IV

3.3.4. Als Verrechnungsstelle benannte Kreditinstitute Titel IV

3.3.5. Sanktionen Titel V

3.3.6. Einhaltung der Artikel 290 und 291 AEUV

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Wertpapierabrechnung

Kapitel I
Verbuchung im Effektengiro

Artikel 3
Verbuchung im Effektengiro

Artikel 4
Durchsetzung

Kapitel II
Abrechnungsperioden

Artikel 5
Vorgesehene Abrechnungstage

Kapitel III
Abrechnungsdisziplin

Artikel 6
Maßnahmen zur Verhinderung gescheiterter Abwicklungen

Artikel 7
Maßnahmen gegen gescheiterte Abwicklungen

Artikel 8
Durchsetzung

Titel III
Zentralverwahrer

Kapitel I
Zulassung und Beaufsichtigung von Zentralverwahrern

Abschnitt 1
für die Zulassung Beaufsichtigung von Zentralverwahrern Zuständige Behörden

Artikel 9
Zuständige Behörde

Artikel 10
Benennung der zuständigen Behörde

Artikel 11
Maßgebliche Behörden

Artikel 12
Zusammenarbeit zwischen den Behörden

Artikel 13
Krisensituationen

Abschnitt 2
Zulassungsbedingungen -Verfahren für Zentralverwahrer

Artikel 14
Zulassung eines Zentralverwahrers

Artikel 15
Zulassungsverfahren

Artikel 16
Auswirkungen der Zulassung

Artikel 17
Ausweitung und Auslagerung der Tätigkeiten und Dienstleistungen

Artikel 18
Entzug der Zulassung

Artikel 19
Zentralverwahrer-Verzeichnis

Abschnitt 3
Beaufsichtigung von Zentralverwahrern

Artikel 20
Überprüfung und Bewertung

Abschnitt 4
Erbringung von Dienstleistungen in einem Anderen Mitgliedstaat

Artikel 21
Freier Dienstleistungsverkehr in anderen Mitgliedstaaten

Artikel 22
Kooperation zwischen den Behörden des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaats

Abschnitt 5
Beziehungen zu Drittländern

Artikel 23
Drittländer

Kapitel II
Anforderungen für Zentralverwahrer

Abschnitt 1
Organisatorische Anforderungen

Artikel 24
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 25
Geschäftsleitung, Leitungsorgan und Aktionäre

Artikel 26
Nutzerausschuss

Artikel 27
Aufbewahrungspflichten

Artikel 28
Auslagerung

Abschnitt 2
Wohlverhaltensregeln

Artikel 29
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 30
Beteiligungsvorschriften

Artikel 31
Transparenz

Artikel 32
Verfahren der Kommunikation mit Teilnehmern und anderen Marktinfrastrukturen

Abschnitt 3
Anforderungen für Dienstleistungen der Zentralverwahrer

Artikel 33
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 34
Integrität der Emission

Artikel 35
Schutz der Wertpapiere der Teilnehmer

Artikel 36
Wirksamkeit von Abrechnungen

Artikel 37
Barabrechnung

Artikel 38
Regeln und Verfahren bei Ausfall eines Teilnehmers

Abschnitt 4
Aufsichtsrechtliche Anforderungen

Artikel 39
Allgemeine Anforderungen

Artikel 40
Rechtliche Risiken

Artikel 41
Allgemeines Geschäftsrisiko

Artikel 42
Operationelle Risiken

Artikel 43
Anlagerisiken

Artikel 44
Eigenkapitalanforderungen

Abschnitt 5
Anforderungen für Verbindungen der Zentralverwahrer

Artikel 45
Verbindungen der Zentralverwahrer

Kapitel III
Rechtskollision

Artikel 46
Auf Eigentumsaspekte anwendbares Recht

Kapitel IV
Zugang zu Zentralverwahrern

Abschnitt 1
Zugang der Emittenten zu Zentralverwahrern

Artikel 47
Begebung bei einem beliebigen in der EU-zugelassenen Zentralverwahrer

Abschnitt 2
Zugang von Zentralverwahrern untereinander

Artikel 48
Normale Zugangsverbindung

Artikel 49
Kundenspezifische Zugangsverbindung

Artikel 50
Verfahren für Zentralverwahrer-Verbindungen

Abschnitt 3
Zugang zwischen einem Zentralverwahrer einer Anderen Marktinfrastruktur

Artikel 51
Zugang zwischen einem Zentralverwahrer und einer anderen Marktinfrastruktur

Titel IV
Zur Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen für Teilnehmer der Zentralverwahrer Benannte Kreditinstitute

Artikel 52
Genehmigung zur Erbringung bankartiger Nebendienstleitungen

Artikel 53
Verfahren zur Erteilung oder Ablehnung der Genehmigung

Artikel 54
Erweiterung der bankartigen Nebendienstleitungen

Artikel 55
Entzug der Genehmigung

Artikel 56
Zentralverwahrer- Verzeichnis

Artikel 57
Aufsichtsrechtliche Anforderungen an zur Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen benannte Kreditinstitute

Artikel 58
Beaufsichtigung der zur Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen benannten Kreditinstitute

Titel V
Sanktionen

Artikel 59
Verwaltungsrechtliche Sanktionen und Maßnahmen

Artikel 60
Sanktionsbefugnisse

Artikel 61
Wirksame Anwendung der Sanktionen

Artikel 62
Meldung von Verstößen

Titel VI
Delegierte Rechtsakte, Übergangsbestimmungen,

Artikel 63
Übertragung von Befugnissen

Artikel 64
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 65
Durchführungsbefugnisse

Artikel 66
Ausschussverfahren

Artikel 67
Übergangsbestimmungen

Artikel 68
Änderung der Richtlinie 98/26/EG

Artikel 69
Berichte und Überprüfung

Artikel 70
Inkrafttreten und Anwendung

Anhang
Liste der Dienstleistungen

Abschnitt
A Kerndienstleistungen der Zentralverwahrer

Abschnitt
B Nichtbankartige Nebendienstleistungen der Zentralverwahrer

Abschnitt
C Bankartige Nebendienstleistungen

Anhang
Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 340/12

... (31) Damit die Kommission und die Mitgliedstaaten die Auswirkungen dieser Verordnung beurteilen können, sollten die Aufsichtsstellen dazu verpflichtet werden, Statistiken über qualifizierte Vertrauensdienste und deren Verwendung zu übermitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Rechtsgrundlage

3.2 Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

a Transnationaler Charakter des Problems Kriterium der Erforderlichkeit

b Mehrwert Kriterium der Wirksamkeit

3.3 Erläuterung des Vorschlags im Einzelnen

3.3.1 Kapitel I - Allgemeine Bestimmungen

3.3.2 Kapitel II - Elektronische Identifizierung

3.3.3 Kapitel III -Vertrauensdienste 3.3.3.1 Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen

3.3.3.2 Abschnitt 2 - Beaufsichtigung

3.3.3.3 Abschnitt 3 - Elektronische Signaturen

3.3.3.4 Abschnitt 4 - Elektronische Siegel

3.3.3.5 Abschnitt 5 - Elektronische Zeitstempel

3.3.3.6 Abschnitt 6 - Elektronische Dokumente

3.3.3.7 Abschnitt 7 - Elektronische Zustelldienste

3.3.4 Kapitel IV - Delegierte Rechtsakte

3.3.5 Kapitel V - D UR CHFÜHR Ungsrechtsakte

3.3.6 Kapitel VI - Schlussbestimmungen

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Binnenmarktgrundsatz

Kapitel II
ELEKTRONISCHE Identifizierung

Artikel 5
Gegenseitige Anerkennung und Akzeptierung

Artikel 6
Bedingungen für die Notifizierung elektronischer Identifizierungssysteme

Artikel 7
Notifizierung

Artikel 8
Koordinierung

Kapitel III
Vertrauensdienste

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 9
Haftung

Artikel 10
Vertrauensdiensteanbieter aus Drittländern

Artikel 11
Datenverarbeitung und Datenschutz

Artikel 12
Zugänglichkeit für Personen mit Behinderungen

Abschnitt 2
Beaufsichtigung

Artikel 13
Aufsichtsstelle

Artikel 14
Gegenseitige Amtshilfe

Artikel 15
Sicherheitsanforderungen an Vertrauensdiensteanbieter

Artikel 16
Beaufsichtigung qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter

Artikel 17
Beginn der Erbringung qualifizierter Vertrauensdienste

Artikel 18
Vertrauenslisten

Artikel 19
Anforderungen an qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter

Abschnitt 3
Elektronische Signaturen

Artikel 20
Rechtswirkung und Akzeptierung elektronischer Signaturen

Artikel 21
Qualifizierte Zertifikate für elektronische Signaturen

Artikel 22
Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheiten

Artikel 23
Zertifizierung qualifizierter elektronischer Signaturerstellungseinheiten

Artikel 24
Veröffentlichung einer Liste zertifizierter qualifizierter elektronischer Signaturerstellungseinheiten

Artikel 25
Anforderungen an die Validierung qualifizierter elektronischer Signaturen

Artikel 26
Qualifizierter Validierungsdienst für qualifizierte elektronische Signaturen

Artikel 27
Bewahrung qualifizierter elektronischer Signaturen

Abschnitt 4
Elektronische Siegel

Artikel 28
Rechtswirkung elektronischer Siegel

Artikel 29
Anforderungen an qualifizierte Zertifikate für elektronische Siegel

Artikel 30
Qualifizierte elektronische Siegelerstellungseinheiten

Artikel 31
Validierung und Bewahrung qualifizierter elektronischer Siegel

Abschnitt 5
Elektronische Zeitstempel

Artikel 32
Rechtswirkung elektronischer Zeitstempel

Artikel 33
Anforderungen an qualifizierte elektronische Zeitstempel

Abschnitt 6
Elektronische Dokumente

Artikel 34
Rechtswirkung und Akzeptierung elektronischer Dokumente

Abschnitt 7
Qualifizierter elektronischer Zustelldienst

Artikel 35
Rechtswirkung des elektronischen Zustelldienstes

Artikel 36
Anforderungen an qualifizierte elektronische Zustelldienste

Abschnitt 8
Website-Authentifizierung

Artikel 37
Anforderungen an qualifizierte Zertifikate für die Website-Authentifizierung

Kapitel IV
Delegierte Rechtsakte

Artikel 38
Befugnisübertragung

Kapitel V
Durchführungsrechtsakte

Artikel 39
Ausschussverfahren

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 40
Berichterstattung

Artikel 41
Aufhebung

Artikel 42
Inkrafttreten

Anhang I
Anforderungen an qualifizierte Zertifikate für elektronische Signaturen Qualifizierte Zertifikate für elektronische Signaturen enthalten

Anhang II
Anforderungen an qualifizierte Signaturerstellungseinheiten

Anhang III
Anforderungen an qualifizierte Zertifikate für elektronische Siegel Qualifizierte Zertifikate für elektronische Siegel enthalten

Anhang IV
Anforderungen an qualifizierte Zertifikate für die Website-Authentifizierung Qualifizierte Zertifikate für die Website-Authentifizierung enthalten:

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 135/12

... In die Folgenabschätzung sind auch Schlussfolgerungen und Empfehlungen einer anderen Studie eingeflossen, die 2009 fertiggestellt wurde.31 In dieser Studie wurde vor allem untersucht, welche Einziehungsmethoden sich auf Ebene der Mitgliedstaaten als effizient erwiesen haben, um solche bewährten Methoden zu fördern und zu verbreiten. Effizienzverluste ergeben sich unter anderem aus divergierenden Rechtstraditionen, die einer einheitlichen Vorgehensweise bei der Einziehung entgegenstehen, aus Schwierigkeiten bei der Sicherung und dem Erhalt von Vermögenswerten, aus einem Mangel an Ressourcen und Schulung, aus unzureichenden Kontakten zwischen den Vermögensabschöpfungsstellen und fehlenden kohärenten, vergleichbaren Statistiken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 135/12




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Einschlägige Rechtsvorschriften der EU

1.3. Übereinstimmung mit Maßnahmen in anderen Bereichen

2. Ergebnisse der Anhörungen der Folgenabschätzung

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

2.3. Rechtsgrundlage

2.4. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte

2.5. Wahl des Instruments

2.6. Erläuterung der Artikel

- Gegenstand Artikel 1

- Begriffsbestimmungen Artikel 2

- Einziehung Artikel 3

- Erweiterte Einziehungsmöglichkeiten Artikel 4

- Einziehung ohne vorherige Verurteilung Artikel 5

- Dritteinziehung Artikel 6

- Sicherstellung Artikel 7

- Garantien Artikel 8

- Umfang der Einziehung und wirksame Vollstreckung Artikel 9

- Verwaltung sichergestellter Vermögensgegenstände Artikel 10

- Wirksamkeit und Berichtspflichten Artikel 11

Vorschlag

Titel I
Gegenstand Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Sicherstellung Einziehung

Artikel 3
Einziehung auf der Grundlage einer Verurteilung

Artikel 4
Erweiterte Einziehungsmöglichkeiten

Artikel 5
Einziehung ohne vorherige Verurteilung

Artikel 6
Dritteinziehung

Artikel 7
Sicherstellung

Artikel 8
Garantien

Artikel 9
Umfang der Einziehung und wirksame Vollstreckung

Artikel 10
Verwaltung sichergestellter Vermögensgegenstände

Titel III
Schlussbestimmungen

Artikel 11
Statistik

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Ersetzung der Gemeinsamen Maßnahme 98/699/JI, des Rahmenbeschlusses 2001/500/JI und des Rahmenbeschlusses 2005/212/JI

Artikel 15
Inkrafttreten

Artikel 16
Adressaten


 
 
 


Drucksache 308/1/12

... Ausweislich der Bundesstatistik zu den Verfahrenszahlen in Familiensachen hat sich die Bestellung von Verfahrensbeiständen seit der Reform vervielfacht:



Drucksache 587/12

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe



Drucksache 18/12

... - Anpassung an das geänderte Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik zum 1. Januar 2012

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Einhunderteinundsechzigste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Im Einzelnen

Artikel 1

1. Teil I Anwendung der Einfuhrliste

2. Teil II Warenliste Anmerkungen

3. Teil II Warenliste im Einzelnen

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1963: Einhunderteinundsechzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz


 
 
 


Drucksache 135/12 (Beschluss)

... 15. Der Bundesrat weist darauf hin, dass Artikel 11 der vorgeschlagenen Richtlinie Statistiken vorsieht, deren Erstellung mit außerordentlichem Aufwand verbunden sein wird. Er gibt zu bedenken, dass dies die Kapazitäten schwächt, die für die Aufgaben der Strafverfolgung zur Verfügung stehen. Der Bundesrat bittet daher darauf zu achten, dass die vorgesehene statistische Erfassung sich auf ein Maß beschränkt, das durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu bewältigen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 135/12 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Erträge aus Straftaten und Restitutionsansprüchen Verletzter

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11


 
 
 


Drucksache 696/12

... (4) Bei der Verarbeitung und Nutzung der Daten nach Absatz 3 ist das Statistikgeheimnis nach § 16 des Bundesstatistikgesetzes zu wahren. Dafür ist die Trennung von statistischen und nichtstatistischen Aufgaben durch Organisation und Verfahren zu gewährleisten. Die nach Absatz 3 übermittelten Daten dürfen nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie übermittelt wurden. Eine Weitergabe von Einzelangaben aus einer Stichprobe nach Absatz 3 Satz 1 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales an Dritte ist nicht zulässig. Die übermittelten Einzeldaten sind nach dem Erreichen des Zweckes zu löschen, zu dem sie übermittelt wurden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/12




§ 43
Einsatz von Einkommen und Vermögen, Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen.

§ 136
Übergangsregelung für die Nachweise im Jahr 2013

‚Artikel 2 Änderung des Sozialgesetzbuches


 
 
 


Drucksache 170/12 (Beschluss)

... Belastbare Zahlen und Daten aus der Pflegestatistik zur Situation von pflegenden Angehörigen, ihren Bedarfen sowie Maßnahmen und Leistungen zu ihrer Unterstützung und Entlastung fehlen bisher. Diese sind jedoch nötig, um auch in den Ländern und Kommunen passgenaue Maßnahmen für Angehörige planen zu können.



Drucksache 681/12

... "(3) 1Zu den Kosten für die allgemeine Verwaltung gehören u.a. die Aufwendungen für Geschäftsleitung, Einkauf und Wareneingang, Betriebsrat, Personalbüro, Nachrichtenwesen, Ausbildungswesen, Rechnungswesen - z.B. Buchführung, Betriebsabrechnung, Statistik und Kalkulation -, Feuerwehr, Werkschutz sowie allgemeine Fürsorge einschließlich Betriebskrankenkasse. 2Zu den Aufwendungen für soziale Einrichtungen gehören z.B. Aufwendungen für Kantine einschließlich der Essenszuschüsse sowie für Freizeitgestaltung der Arbeitnehmer. 3Freiwillige soziale Leistungen sind nur Aufwendungen, die nicht arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich vereinbart worden sind; hierzu können z.B. Jubiläumsgeschenke, Wohnungs- und andere freiwillige Beihilfen, Weihnachtszuwendungen oder Aufwendungen für die Beteiligung der Arbeitnehmer am Ergebnis des Unternehmens gehören. 4Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung sind Beiträge an Direktversicherungen und Pensionsfonds, Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen sowie Zuführungen zu Pensionsrückstellungen."

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Drucksache 681/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Entwurf

Artikel 1
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012 (EStÄR 2012)

Artikel 2
Anwendung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2172: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2008

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats vom 19. Oktober 2012 zum Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinie 2008 (Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012 - EStÄR 2012)


 
 
 


Drucksache 72/11

... - Überarbeitung der thematischen Strategie für Abfallvermeidung und -recycling im Jahr 2012. Sie wird eine Beurteilung der Möglichkeiten enthalten, vorbildliche Verfahren im Bereich Sammlung und Behandlung der wichtigsten Abfallströme zu entwickeln, insbesondere bei Abfällen, die umweltschädliche Rohstoffe enthalten. Falls erforderlich, wird die Verfügbarkeit von Statistiken über Recycling verbessert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/11




1. Einführung

2. Entwicklungen auf den weltweiten Grundstoffmärkten

2.1. Entwicklungen auf den physischen Märkten

2.1.1. Energie Öl, Strom, Gas

2.1.2. Landwirtschaft und Sicherheit der Lebensmittelversorgung

2.1.3. Rohstoff

2.2. Zunehmende Verflechtung von Grundstoffmärkten und entsprechenden Finanzmärkten

3. Politische Reaktion der EU auf die Entwicklungen auf den Grundstoffmärkten

3.1. Physische Märkte

3.1.1. Energie Öl, Strom, Gas

3.1.2. Landwirtschaft und Sicherheit der Lebensmittelversorgung

3.2. Regulierung der Finanzmärkte

3.3. Das Zusammenspiel zwischen den Kassa- und Terminmärkten für Grundstoffe

4. die Europäische Rohstoffinitiative

4.1. Ermittlung kritischer Rohstoffe

4.2. Umsetzung der EU-Strategie für den Handel mit Rohstoffen

4.3. Entwicklungsinstrumente

4.4. Neue Chancen durch Forschung, Innovation und Qualifikationen

4.5. Leitlinien für die Umsetzung der Natura-2000-Richtlinien

4.6. Gesteigerte Ressourceneffizienz und verbesserte Bedingungen für die Rückgewinnung

5. Künftige Ausrichtungen der Rohstoffinitiative

5.1. Überwachung kritischer Rohstoffe

5.2. Faire und dauerhafte Versorgung mit Rohstoffen von den Weltmärkten 1. Säule

5.2.1. Entwicklungspolitik und dauerhafte Versorgung mit Rohstoffen

5.2.2. Ausbau der Strategie für den Rohstoffhandel

5.3. Förderung einer nachhaltigen Versorgung in der EU 2. Säule

5.4. Steigerung der Ressourceneffizienz und Förderung des Recycling 3. Säule

5.5 Innovation: ein Querschnittsthema

6. die nächsten Schritte

Anhang
Konzentration der Erzeugung von kritischen Rohstoffen, Rückgewinnung und Substitutionsquoten


 
 
 


Drucksache 530/11 (Beschluss)

Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung



Drucksache 316/11 (Beschluss)

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes



Drucksache 459/11

... Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich aus der jeweiligen Zuständigkeit für die Aufgabenerledigung, die die Nutzung von geodätischen Referenzsystemen, -netzen und geotopographischen Referenzdaten erfordert. Dies betrifft Aufgaben der Geodäsie und Kartographie im unionsrechtlichen und internationalen Bereich (Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG), polizeiliche Aufgaben des Bundes (Art. 73 Abs.1 Nr. 10), Aufgaben zum Schutz der Zivilbevölkerung (Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG), die Statistik (Art. 73 Abs. 1 Nr. 11 GG), die Wahlkreiseinteilung (Art. 38 Abs. 3 GG), die Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung (Art. 74 Abs. 1 Nr. 17 GG), die Landesverteidigung (Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG) einschließlich der Einordnung in ein System gegenseitiger, kollektiver Sicherheit (Art. 24 Abs. 2 GG), die Wasserstraßeninfrastruktur und den Wetterdienst (Art. 74 Abs. 1 Nr. 21 GG), die Raumordnung (Art. 74 Abs. 1 Nr. 31 GG), den Naturschutz und die Landschaftspflege (Art. 74 Abs.1 Nr. 29 ), den Strahlenschutz (Art. 73 Abs. 1 Nr. 14), das Recht der Wirtschaft (Art. 74 Nr.11) und Aufgaben der Straßenverkehrsinfrastruktur (Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG). In den Bereichen des Artikels 74 Nr. 11 und Nr. 22 GG liegen die Voraussetzungen des Artikels 72 Abs. 2 GG vor. Die bundesgesetzliche Regelung ist zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich. Ein bundesweiter Datenaustausch unter Anwendung und Einhaltung technischer und qualitativer Vorgaben setzt einheitliche Standards voraus. Über eine bundesgesetzliche Regelung ist zudem sichergestellt, dass auch Dritten eine interoperable und länderübergreifende Nutzung der vom Bund gehaltenen geodätischen Referenzsysteme, - netze und geotopographischen Referenzdaten erleichtert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 459/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie

§ 4
Weitere geotopographische Referenzdaten führende Stellen des Bundes

§ 5
Austausch unter Behörden

§ 6
Technische Richtlinien des Interministeriellen Ausschusses für Geoinformationswesen

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass

II. Ziele und Maßnahmen

1. Standardisierung von geodätischen Referenzsystemen, -netzen und geotopographischen Referenzdaten des Bundes

2. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie BKG

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Kosten

V. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten für die Wirtschaft

b Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

VI. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VII. Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil (BGeoRG)

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu 1.

Zu 2.

Zu 3.

Zu 4.

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu 1.

Zu 2.

Zu 3.

Zu 4.

Zu 5.

Zu 6.

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1332: Gesetz über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten des Bundes


 
 
 


Drucksache 530/11

Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung



Drucksache 324/1/11

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes



Drucksache 858/11

... /EG tätig ist. Nach der Unternehmensstatistik des Bundesamtes für Güterverkehr haben in Deutschland rund 28857 Unternehmen bis zu fünf Beschäftigte (Stand: November 2009). Hinzu kommen 1303 Unternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten, die Fernverkehr mit Omnibussen betreiben (Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 8 Reihe 3.1, 2009, Seite 53). Es wird davon ausgegangen, dass der selbständige Kraftfahrer über ein mittleres Qualifikationsniveau im Bereich Wirtschaft, Verkehr und Nachrichtenübermittlung verfügt; daraus ergeben sich gemäß der Lohnkostentabelle Wirtschaft des "Leitfadens zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwandes in Regelungsvorhaben der Bundesregierung" (Leitfaden) durchschnittliche Lohnkosten in Höhe von 28,30 Euro pro Stunde. Als Materialkosten für Papier für die Arbeitszeitaufzeichnung werden 0,005 Euro pro Stück berücksichtigt. Für die Bestimmung der zeitlichen Komponente der Standardaktivitäten wurde auf die "Zeitwerttabelle Wirtschaft für Informationspflichten" des Leitfadens zurück gegriffen.



Drucksache 820/11

... Öffentliche Stellen produzieren, sammeln oder besitzen eine riesige Fülle von Informationen und Inhalten, die von Statistiken, Wirtschafts- und Umweltdaten bis hin zu Archivgut und Sammlungen von Büchern und Kunstwerken reichen. Durch die digitale Revolution ist der Wert dieser Bestände für innovative Produkte oder Dienstleistungen, die auf solchen Daten als Ausgangsmaterial beruhen, erheblich gestiegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen

1.3.1. Weiterverwendungspolitik und Wettbewerbsrecht der Union

1.3.2. Weiterverwendungspolitik und Umweltpolitik

1.3.3. Weiterverwendungspolitik und integrierte Meerespolitik

1.3.4. Weiterverwendungspolitik und gemeinsame Verkehrspolitik

1.3.5. Weiterverwendungspolitik und die Initiative für einen offenen Zugang zu wissenschaftlichen Informationen

1.3.6. Weiterverwendungspolitik und Politik für die Digitalisierung und das Kulturerbe

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1.1. Öffentliche Anhörungen

2.1.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.1.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2003/98/EG

Artikel 3
Allgemeiner Grundsatz

Artikel 9
Praktische Vorkehrungen

Artikel 12

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 316/1/11

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes



Drucksache 112/11

... Die Kommission wird die Möglichkeit einer Erfassung dieser Zahlen in den EUROSTAT-Rückübernahmestatistiken prüfen, so dass auf deren Grundlage die Durchführung der EU-Rückübernahmeabkommen leichter bewertet werden kann. Bis dahin sollte FRONTEX umfassende statistische Daten über Rückübernahmen erfassen (ohne personenbezogene Daten), um zuverlässigere Zahlen über die Rückübernahmen im Rahmen der Rückübernahmeabkommen zu erhalten.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.