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"Steueraufkommens"
Drucksache 651/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 17. Juni 2010 zur Änderung des Abkommens vom 8. März 2001 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malta zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... Das Änderungsprotokoll ermöglicht den deutschen Finanzbehörden, Auskünfte in Steuersachen in einem größeren Umfang als bisher von den maltesischen Finanzbehörden einzuholen. Dies wird in nicht bezifferbarem Umfang zur Erhöhung des Steueraufkommens führen, das dem Bund, den Ländern oder den Gemeinden zufließt. Unternehmen, insbesondere den mittelständischen Unternehmen, entstehen durch dieses Gesetz keine unmittelbaren direkten Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind von dem Gesetz nicht zu erwarten.
Drucksache 282/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Ermittlung des Gewerbesteueraufkommens für die Gemeinden, in deren Gebieten im Untergrund künftig CO
Drucksache 450/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
... "(6) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zur Sicherung des Steueraufkommens Vorschriften zu den Absätzen 1 bis 4, insbesondere zur Sicherheitsleistung zu erlassen; dabei kann es
§ 25 Übergangsvorschriften
‚Artikel 8a Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Drucksache 169/09C
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen - Artikel 1 Tabaksteuergesetz (TabStG )
... (2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zur Sicherung des Steueraufkommens sowie zur Wahrung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu bestimmen, welche Räume, Flächen, Anlagen und Betriebsteile zum Steuerlager gehören.
Artikel 1 Tabaksteuergesetz (TabStG)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Steuergebiet, Steuergegenstand
§ 2 Steuertarif
§ 3 Bemessungsgrundlagen
§ 4 Sonstige Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Steueraussetzung und Besteuerung
§ 5 Steuerlager
§ 6 Steuerlagerinhaber
§ 7 Registrierte Empfänger
§ 8 Registrierte Versender
§ 9 Begünstigte
§ 10 Beförderungen (Allgemeines)
§ 11 Beförderungen im Steuergebiet
§ 12 Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten
§ 13 Ausfuhr
§ 14 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung
§ 15 Steuerentstehung, Steuerschuldner
§ 16 Verpackungszwang
§ 17 Verwendung von Steuerzeichen, Steueranmeldung, Steuererklärung
§ 18 Fälligkeit
Abschnitt 3 Einfuhr von Tabakwaren aus Drittländern oder Drittgebieten
§ 19 Einfuhr
§ 20 Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren
§ 21 Steuerentstehung, Steuerschuldner
Abschnitt 4 Beförderung und Besteuerung von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
§ 22 Erwerb durch Privatpersonen
§ 23 Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten, Versandhandel
Abschnitt 5 Bestimmungen zu den Kleinverkaufspackungen und zu den Kleinverkaufspreisen
§ 24 Beipackverbot
§ 25 Packungen im Handel, Stückverkauf
§ 26 Verbot der Abgabe unter Kleinverkaufspreis
§ 27 Preisnachlässe und -ermäßigungen
§ 28 Verbot der Abgabe über Kleinverkaufspreis
§ 29 Ausspielung
Abschnitt 6 Steuervergünstigungen
§ 30 Steuerbefreiungen
§ 31 Verwender
§ 32 Erlass, Erstattung der Steuer und der Steuerzeichenschuld
Abschnitt 7 Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Besondere Ermächtigungen
§ 33 Steueraufsicht
§ 34 Geschäftsstatistik
§ 35 Besondere Ermächtigungen
Abschnitt 8 Schlussbestimmungen
§ 36 Ordnungswidrigkeiten
§ 37 Schwarzhandel mit Zigaretten
§ 38 Übergangsvorschriften
Begründung
Zu Artikel 1
Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Abschnitt - 2 Steueraussetzung und Besteuerung
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu Absatz 5
Zu § 13
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Abschnitt 3 - Einfuhr von Tabakwaren aus Drittländern oder Drittgebieten
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Abschnitt 4 - Beförderung und Besteuerung von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
Zu § 22
Zu § 23
Abschnitt 5 - Bestimmungen zu den Kleinverkaufspackungen und zu den Kleinverkaufspreisen
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Abschnitt 6 - Steuervergünstigungen
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Abschnitt 7 - Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Besondere Ermächtigungen
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Abschnitt 8 - Schlussbestimmungen
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Drucksache 263/09
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen
Entwurf eines Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform
... Im Gesetzgebungsverfahren sind jeweils alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Abschätzung der Gesetzesfolgen zu nutzen. Die auf Grundlage des Gesetzes über Steuerstatistiken in den Steuerverwaltungen der Länder erhobenen Daten sind für eine belastbare Gesetzesfolgenabschätzung unzureichend; sie bedürfen der Ergänzung durch den Zugriff auf zeitnahe Daten des Steuervollzugs. Gleiches gilt für die Vorausschätzung des laufenden Steueraufkommens für Zwecke der Haushaltsaufstellung, auch hier sind weitere Daten aus den automatisierten Besteuerungsverfahren zur Verbesserung der Qualität der Aufkommens- und Verteilungsprognose notwendig.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
I. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
II. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen (Stabilitätsratsgesetz – StabiRatG)
§ 1 Stabilitätsrat
§ 2 Aufgaben des Stabilitätsrates
§ 3 Regelmäßige Haushaltsüberwachung
§ 4 Drohende Haushaltsnotlage
§ 5 Sanierungsverfahren
Artikel 2 Gesetz zur Ausführung von Artikel 115 Grundgesetz
§ 1 Kreditermächtigungen
§ 2 Grundsätze für die Veranschlagung von Kreditaufnahmen zur Deckung von Ausgaben
§ 3 Bereinigung um finanzielle Transaktionen
§ 4 Grundlagen zur Bestimmung einer zulässigen strukturellen Kreditaufnahme
§ 5 Konjunkturkomponente
§ 6 Ausnahmesituationen
§ 7 Kontrollkonto
§ 8 Abweichungsrechte bei Nachträgen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan
§ 9 Übergangsregelung
Artikel 3 Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen (Konsolidierungshilfengesetz – KonsHilfG)
§ 1 Konsolidierungshilfen
§ 2 Konsolidierungsverpflichtungen
§ 3 Finanzierung
§ 4 Verwaltungsvereinbarung
Artikel 4 Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder (IT-NetzG) - Gesetz zur Ausführung von Art. 91c Abs. 4 Grundgesetz -
§ 1 Gegenstand der Zusammenarbeit; Koordinierungsgremium
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Datenaustausch über das Verbindungsnetz
§ 4 Beschlüsse über das Verbindungsnetz
§ 5 Vergabe
§ 6 Betrieb
§ 7 Kosten
§ 8 Übergangsregelung
Artikel 5 Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG)
§ 1 Einrichtung eines Zentrums für Krebsregisterdaten
§ 2 Aufgaben
§ 3 Datenübermittlung
§ 4 Kontrollnummer, Datenabgleich
§ 5 Datennutzung
§ 6 Zusammenarbeit des Zentrums für Krebsregisterdaten mit den Landeskrebsregistern
Artikel 6 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
§ 21a Allgemeine Verfahrensgrundsätze
Artikel 7 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 9 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 10 Änderung des Versicherungsteuergesetzes
Artikel 11 Änderung der Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 12 Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
§ 14 (Evaluation)
§ 15 (Ermächtigungen)
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 10
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
• Die Notsituation muss außergewöhnlich sein,
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Artikel 3
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Artikel 4
Zu § 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Artikel 5
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 13
Drucksache 85/09
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung (FzgLiefgMeldV)
... Steuereinnahmen in nicht quantifizierbarer Höhe, die Maßnahme dient primär der Sicherung des Steueraufkommens
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Fahrzeuglieferungs -Meldepflichtverordnung FzgLiefgMeldV
§ 1 Gegenstand, Form und Frist der Meldung
§ 2 Inhalt der Meldung
§ 3 Meldepflichtiger
§ 4 Ordnungswidrigkeit
§ 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Finanzielle Auswirkungen
3 Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 649: Entwurf einer Verordnung über die Meldepflicht bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Drucksache 169/09D
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen - Artikel 2 Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol
... 2. Zur Sicherung des Steueraufkommens und zur Verfahrensvereinfachung anzuordnen, dass Brennwein mit einem Alkoholgehalt von nicht mehr als 22 Volumenprozent, der in ein Steuerlager mit einer Weinbrennerei aufgenommen wird, bis zu seiner bestimmungsgemäßen Verarbeitung wie Branntwein behandelt wird.
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol
Zweiter Teil
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 130 Steuergebiet, Steuergegenstand
§ 131 Steuertarif
§ 132 Sonstige Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Steueraussetzung und Besteuerung
§ 133 Steuerlager
§ 134 Steuerlagerinhaber
§ 135 Registrierte Empfänger
§ 136 Registrierte Versender
§ 137 Begünstigte
§ 138 Beförderungen (Allgemeines)
§ 139 Beförderungen im Steuergebiet
§ 140 Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten
§ 141 Ausfuhr
§ 142 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung
§ 143 Steuerentstehung, Steuerschuldner
§ 144 Steueranmeldung, Steuerbescheid, Fälligkeit
Abschnitt 3 Einfuhr von Erzeugnissen aus Drittländern oder Drittgebieten
§ 145 Einfuhr
§ 146 Unregelmäßigkeiten in zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren
§ 147 Steuerentstehung, Steuerschuldner
Abschnitt 4 Beförderung und Besteuerung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
§ 148 Erwerb durch Privatpersonen
§ 149 Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken
§ 150 Versandhandel
§ 151 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
Abschnitt 5 Steuervergünstigungen
§ 152 Steuerbefreiungen, Steuerentlastungen
§ 153 Verwender
§ 154 Steuerentlastung im Steuergebiet
§ 155 Steuerentlastung bei der Beförderung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten
Abschnitt 6 Schlussbestimmungen zum Zweiten Teil
§ 156 Steueraufsicht
§ 157 Geschäftsstatistik
§ 158 Ordnungswidrigkeiten
§ 159 Besondere Ermächtigungen
§ 160 Übergangsbestimmungen zum Zweiten Teil
Begründung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen
Zu § 130
Zu § 131
Zu § 132
Abschnitt 2 - Steueraussetzung und Besteuerung
Zu § 133
Zu § 134
Zu § 135
Zu § 136
Zu § 137
Zu § 138
Zu § 139
Zu § 140
Zu Absatz 5
Zu § 141
Zu § 142
Zu § 143
Zu § 144
Abschnitt 3 - Einfuhr von Erzeugnissen aus Drittländern oder Drittgebieten
Zu § 145
Zu § 146
Zu § 147
Abschnitt 4 - Beförderung und Besteuerung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien
Zu § 148
Zu § 149
Zu § 150
Zu § 151
Abschnitt 5 - Steuervergünstigungen
Zu § 152
Zu § 153
Zu § 154
Zu § 155
Abschnitt 6 - Schlussbestimmungen
Zu § 156
Zu § 157
Zu § 158
Zu § 159
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Drucksache 169/09G
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen - Artikel 5 Kaffeesteuergesetz es (KaffeeStG )
... (3) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zur Sicherung des Steueraufkommens und zur Wahrung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung die Art und Weise der Bestimmung der für die Besteuerung maßgebenden Kaffeemengen und -arten festzulegen und kaffeehaltige Waren nach dem tatsächlichen Kaffeegehalt zu besteuern.
Artikel 5 Kaffeesteuergesetzes (KaffeeStG)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Steuergebiet, Steuergegenstand
§ 2 Steuertarif
§ 3 Kaffeehaltige Waren
§ 4 Sonstige Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Steueraussetzung und Besteuerung
§ 5 Steuerlager
§ 6 Steuerlagerinhaber
§ 7 Registrierte Versender
§ 8 Begünstigte
§ 9 Beförderungen im und aus dem Steuergebiet
§ 10 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung
§ 11 Steuerentstehung, Steuerschuldner
§ 12 Steueranmeldung, Fälligkeit
Abschnitt 3 Einfuhr von Kaffee aus Drittländern oder Drittgebieten
§ 13 Einfuhr
§ 14 Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren
§ 15 Steuerentstehung, Steuerschuldner
Abschnitt 4 Beförderung und Besteuerung von Kaffee des zollrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
§ 16 Erwerb durch Privatpersonen
§ 17 Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken
§ 18 Versandhandel
§ 19 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung
Abschnitt 5 Steuervergünstigungen
§ 20 Steuerbefreiungen
§ 21 Steuerentlastung
Abschnitt 6 Steueraufsicht, Besondere Ermächtigungen
§ 22 Steueraufsicht
§ 23 Besondere Ermächtigungen
Abschnitt 7 Schlussbestimmungen
§ 24 Ordnungswidrigkeiten
§ 25 Übergangsvorschriften
Begründung
Zu Artikel 5
Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Abschnitt - 2 Steueraussetzung und Besteuerung
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Abschnitt 3 - Einfuhr von Kaffee aus Drittländern oder Drittgebieten
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Abschnitt 4 - Beförderung und Besteuerung von Kaffee des zollrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Abschnitt 5 - Steuervergünstigungen
Zu § 20
Zu § 21
Abschnitt 6 - Steueraufsicht, Besondere Ermächtigungen
Zu § 22
Zu § 23
Abschnitt 7 - Schlussbestimmungen
Zu § 24
Zu § 25
Drucksache 169/09H
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen - Artikel 6 Änderung des Energiesteuergesetz es
... "5. zur Verfahrensvereinfachung, zur Vermeidung unangemessener wirtschaftlicher Belastungen sowie zur Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und des Steueraufkommens Bestimmungen zu den §§ 9a bis 14 zu erlassen und dabei insbesondere
Artikel 6 Änderung des Energiesteuergesetzes
§ 1a Sonstige Begriffsbestimmungen
§ 9a Registrierte Empfänger
§ 10 Beförderungen im Steuergebiet
§ 11 Beförderungen aus anderen und in andere Mitgliedstaaten
§ 13 Ausfuhr
§ 14 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung
Abschnitt 2 Verbringen von Energieerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs.
§ 18a Unregelmäßigkeiten während der Beförderung im steuerrechtlich freien Verkehr
Abschnitt 2a Einfuhr von Energieerzeugnissen aus Drittländern oder Drittgebieten.
§ 19 Einfuhr
§ 19a Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren
§ 35 Einfuhr
§ 41 Nicht leitungsgebundene Einfuhr
Begründung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 10
Zu § 9a
Zu § 9b
Zu § 9c
Zu § 9d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 11
Zu § 10
Zu § 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 13
Zu § 14
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu § 19a
Zu § 19b
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 39
Drucksache 169/09E
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen - Artikel 3 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)
... (2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zur Sicherung des Steueraufkommens sowie zur Wahrung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu bestimmen, welche Räume, Flächen, Anlagen und Betriebsteile zum Steuerlager gehören.
Artikel 3 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)
Teil 1 Schaumwein
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Steuergebiet, Steuergegenstand
§ 2 Steuertarif
§ 3 Sonstige Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Steueraussetzung und Besteuerung
§ 4 Steuerlager
§ 5 Steuerlagerinhaber
§ 6 Registrierte Empfänger
§ 7 Registrierte Versender
§ 8 Begünstigte
§ 9 Beförderungen (Allgemeines)
§ 10 Beförderungen im Steuergebiet
§ 11 Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten
§ 12 Ausfuhr
§ 13 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung
§ 14 Steuerentstehung, Steuerschuldner
§ 15 Steueranmeldung, Fälligkeit
Abschnitt 3 Einfuhr von Schaumwein aus Drittländern oder Drittgebieten
§ 16 Einfuhr
§ 17 Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren
§ 18 Steuerentstehung, Steuerschuldner
Abschnitt 4 Beförderung und Besteuerung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
§ 19 Erwerb durch Privatpersonen
§ 20 Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken
§ 21 Versandhandel
§ 22 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
Abschnitt 5 Steuervergünstigungen
§ 23 Steuerbefreiungen, Steuerentlastungen
§ 24 Steuerentlastung im Steuergebiet
§ 25 Steuerentlastung bei der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten
Abschnitt 6 Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Besondere Ermächtigungen
§ 26 Steueraufsicht
§ 27 Geschäftsstatistik
§ 28 Besondere Ermächtigungen
Teil 2 Zwischenerzeugnisse
§ 29 Steuergegenstand
§ 30 Steuertarif
§ 31 Herstellung von Zwischenerzeugnissen
Teil 3 Wein
§ 32 Begriffsbestimmung
§ 33 Beförderungen aus anderen und in andere Mitgliedstaaten
§ 34 Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken
Teil 4 Schlussbestimmungen
§ 35 Ordnungswidrigkeiten
§ 36 Verwaltungsvorschriften
§ 37 Übergangsvorschriften
Begründung
Teil 1 - Schaumwein
Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Abschnitt 2 - Steueraussetzung und Besteuerung
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 5
Zu § 12
Zu Absatz 3
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Abschnitt 3 - Einfuhr von Schaumwein aus Drittländern oder Drittgebieten
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Abschnitt 4 - Beförderung und Besteuerung von Schaumwein des steuerrechtlich freien
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Abschnitt 5 - Steuervergünstigungen
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Abschnitt 6 - Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, besondere Ermächtigungen
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Teil 2 - Zwischenerzeugnisse
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Teil 3 - Wein
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Drucksache 282/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Ermittlung des Gewerbesteueraufkommens für die Gemeinden, in deren Gebieten im Untergrund künftig CO
Drucksache 169/09F
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen - Artikel 4 Biersteuer gesetz (BierStG)
... (5) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zu Absatz 3 zu erlassen und die Besteuerung abweichend von Absatz 3 zu regeln, soweit dies zur Sicherung des Steueraufkommens oder zur Anpassung an die Behandlung im Steuergebiet hergestelltem Bier oder wegen der besonderen Verhältnisse bei der Einfuhr erforderlich ist.
Artikel 4 Biersteuergesetz (BierStG)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Steuergebiet, Steuergegenstand
§ 2 Steuertarif, steuerpflichtige Menge
§ 3 Sonstige Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Steueraussetzung und Besteuerung
§ 4 Steuerlager
§ 5 Steuerlagerinhaber
§ 6 Registrierte Empfänger
§ 7 Registrierte Versender
§ 8 Begünstigte
§ 9 Beförderungen (Allgemeines)
§ 10 Beförderungen im Steuergebiet
§ 11 Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten
§ 12 Ausfuhr
§ 13 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung
§ 14 Steuerentstehung, Steuerschuldner
§ 15 Steuererklärung, Steueranmeldung, Fälligkeit
Abschnitt 3 Einfuhr von Bier aus Drittländern oder Drittgebieten
§ 16 Einfuhr
§ 17 Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren
§ 18 Steuerentstehung, Steuerschuldner
Abschnitt 4 Beförderung und Besteuerung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
§ 19 Erwerb durch Privatpersonen
§ 20 Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken
§ 21 Versandhandel
§ 22 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
Abschnitt 5 Steuervergünstigungen
§ 23 Steuerbefreiungen, Steuerentlastungen
§ 24 Steuerentlastung im Steuergebiet
§ 25 Steuerentlastung bei der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten
Abschnitt 6 Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Ermächtigungen
§ 26 Steueraufsicht
§ 27 Geschäftsstatistik
§ 28 Besondere Ermächtigungen
§ 29 Durchführung
Abschnitt 7 Schlussbestimmungen
§ 30 Ordnungswidrigkeiten
§ 31 Übergangsbestimmungen
Begründung
Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Abschnitt - 2 Steueraussetzung und Besteuerung
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 5
Zu § 12
Zu Absatz 3
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Abschnitt 3 - Einfuhr von Bier aus Drittländern oder Drittgebieten
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Abschnitt 4 - Beförderung und Besteuerung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Abschnitt 5 - Steuervergünstigungen
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Abschnitt 6 - Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Ermächtigungen Schlussbestimmungen
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Abschnitt 7 - Schlussbestimmungen
Zu § 30
Zu § 31
Drucksache 865/2/09
... Länder und Gemeinden sollen mit über 3,8 Mrd. Euro belastet werden. Nach der aktuellen Steuerschätzung müssen die Länder und Kommunen im Jahre 2009 gegenüber dem Vorjahr nahezu doppelt so hohe Rückgänge des Steueraufkommens wie der Bund hinnehmen (Bund: -12,2 Mrd. Euro bzw. -5,1 v.H.;
Drucksache 73/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern bei Erbfällen, in denen der Erblasser nach dem 31. Dezember 2007 und vor dem 1. August 2008 verstorben ist
... Für die öffentlichen Haushalte ergeben sich keine nennenswerten Auswirkungen. Primär wird eine Sicherung des Erbschaftsteueraufkommens für die Bundesländer bewirkt, da ohne das Abkommen durch Verhaltensänderungen (Gestaltungen) der Steuerpflichtigen das Aufkommen verringert worden wäre.
Drucksache 344/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG )
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob unter Wahrung des bisherigen Steueraufkommens ein neues steuerliches Verfahren zur Bewertung von Pensionsrückstellungen in einheitlicher Anlehnung an das BilMoG möglich ist.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 HGB
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 1 HGB
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 2 HGB
4. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB
5. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB , Nr. 10 § 253 Abs. 3 HGB
6. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB
7. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 253 Abs. 2 HGB
8. Zu Artikel 1 Nr. 10 §§ 253 und 254 HGB
9. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe c § 255 Abs. 2a Satz 1 HGB
10. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB
11. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 285 HGB
12. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB
13. Zu Artikel 1 Nr. 70 § 340h HGB
14. Zu Artikel 1 Nr. 71 Buchstabe b § 340k Abs. 5 Satz 2 - neu - HGB
15. Zu Artikel 1 Nr. 77 § 341k Abs. 4 Satz 2 - neu - HGB
16. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 66 EGHGB
17. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 5 Abs. 1 EStG
18. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b1 - neu - § 5 Abs. 1b - neu - EStG Nr. 3 Buchstabe a § 52 Abs. 12e EStG
19. Zu Artikel 3 Nr. 2a - neu - § 6a EStG
20. Zu Artikel 10 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
Drucksache 238/08
... 1. Zu 70 Prozent aus dem Anteil der einzelnen Gemeinde an dem Gewerbesteueraufkommen im jeweiligen Land, das als Summe der Jahre 1990 bis 1997 auf der Grundlage der Erhebung nach § 4 Nr. 2 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes, für Berlin (West) als Summe der monatlichen Nachweisungen des Steueraufkommens, ermittelt wurde;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
§ 5a Nicht-fortschreibungsfähiger Bestandteil des Verteilungsschlüssels
§ 5b Fortschreibungsfähiger Bestandteil des Verteilungsschlüssels
§ 5c Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
§ 5d Übermittlung statistischer Ergebnisse
Artikel 2 Folgeänderungen anderer Gesetze
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
Allgemeiner Teil
Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 390: Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und anderer Gesetze
Drucksache 680/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. September 2008 zu einer koordinierten Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung des Steuerbetruges (2008/2033(INI))
... 7. stellt fest, dass sich die (direkten und indirekten) Steuerausfälle infolge von Steuerbetrug Schätzungen zufolge auf insgesamt 200 bis 250 Milliarden EUR belaufen, was 2 bis 2,25 % des BIP der Europäischen Union entspricht, wobei 40 Milliarden EUR an Steuerausfällen auf MwSt.-Betrug zurückzuführen sind und Schätzungen zufolge 10 % des Mehrwertsteueraufkommens, 8 % der Gesamteinnahmen aus Verbrauchsteuern für alkoholische Getränke im Jahr 1998 sowie 9 % der Gesamteinnahmen aus Verbrauchsteuern für
Strategie der EU zur Bekämpfung von Steuerbetrug
Allgemeine Fragen: Ausmaß des Steuerbetrugs und seine Folgen
Derzeitiges Mehrwertsteuersystem und seine Schwächen
Alternativen zum derzeitigen Mehrwertsteuersystem
Verlagerung der Steuerschuldnerschaft Reverse Charge
3 Pilotprojekt
Besteuerung innergemeinschaftlicher Lieferungen
Verwaltungszusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Bereich Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern und Direktbesteuerung
2 Steuerhinterziehung
Drucksache 924/08 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG )
... Infolge der Einbindung der Leistungen in das Einkommensteuerrecht ergeben sich jedoch davon abweichende Belastungsanteile des Bundes von 42,5 v.H. und der Länderebene mit 57,5 v.H. Es ist daher eine Regelung erforderlich, die sicherstellt dass die Lastenteilung bezogen auf die Leistungsverbesserungen ab 2009 mit 74 v.H. zu 26 v.H. erreicht wird. Ausgehend vom Volumen der Steuermindereinnahmen bei der Einkommensteuer aus der Anhebung des Kindergeldes von rd. 2,1 Mrd. Euro ergibt sich für die Länderseite ab dem Jahr 2009 ein Ausgleichsanspruch von rd. 0,7 Mrd. Euro. Dies entspricht 0,41 Prozentpunkten des prozentual zwischen Bund und Ländern nach Abzug von Vorweganteilen zu verteilenden Umsatzsteueraufkommens.
Drucksache 924/2/08
Antrag der Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen
Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz – FamLeistG)
... Durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs ab 1996 ist die Lastentragung im bisherigen Verhältnis fortgeschrieben worden. Danach tragen der Bund 74 v.H., die Länder und Kommunen 26 v.H. der Aufwendungen (vgl. Art. 106 Abs. 3 Satz 5 GG, § 4 Abs. 2 Maßstäbegesetz und § 1 Satz 6 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern – FAG). Infolge der Einbindung der Leistungen in das Einkommensteuerrecht ergeben sich jedoch davon abweichende Belastungsanteile des Bundes von 42,5 v.H. und der Länderebene mit 57,5 v.H. Es ist daher eine Regelung erforderlich, die sicherstellt, dass die Lastenteilung bezogen auf die Leistungsverbesserungen ab 2009 mit 74 v.H. zu 26 v.H. erreicht wird. Ausgehend vom Volumen der Steuermindereinnahmen bei der Einkommensteuer aus der Anhebung des Kindergeldes von rd. 2,1 Mrd. Euro ergibt sich für die Länderseite ab dem Jahr 2009 ein Ausgleichsanspruch von rd. 0,7 Mrd. Euro. Dies entspricht 0,41 Prozentpunkten des prozentual zwischen Bund und Ländern nach Abzug von Vorweganteilen zu verteilenden Umsatzsteueraufkommens.
Drucksache 37/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO2 -Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen KOM (2007) 856 endg.; Ratsdok. 5089/08
... -Emissionen jedes Fahrzeugs zu staffeln, wobei der Anteil des Steueraufkommens, das auf der CO
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige Behörden, Industrie- und Berufsverbände, Umweltorganisationen, Verbraucherverbände sowie externe Berater.
Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Europäischer Wirtschaftsraum
Artikel 1 Gegenstand und Ziele
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen
Artikel 5 Pools
Artikel 6 Überwachung und Meldung der durchschnittlichen Emissionen
Artikel 7 Abgabe wegen Emissionsüberschreitung
Artikel 8 Veröffentlichung der Leistungen der Hersteller
Artikel 9 Ausnahmeregelung für unabhängige Hersteller von in kleinen Stückzahlen gebauten Spezialfahrzeugen
Artikel 10 Überprüfung und Berichterstattung
Artikel 11 Informationen für die Verbraucher
Artikel 12 Ausschuss
Artikel 13 Gemeinschaftsfinanzierung
Artikel 14 Aufhebung
Artikel 15 Inkrafttreten
Anhang I Zielvorgabe für die spezifischen CO2-Emissionen
Anhang II Überwachung und Meldung der Emissionen
Teil A Erfassung von Angaben über neue Personenkraftwagen und Ermittlung von Daten für die CO2-Überwachung
Teil B Verfahren zur Ermittlung der Daten für die CO2-Überwachung neuer Personenkraftwagen
Teil C Format für die Übermittlung von Angaben
Finanzbogen
Drucksache 753/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz -FamLeistG)
... Artikel 106 Abs. 3 Satz 5 GG, § 1 Satz 6 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern – FAG). Infolge der Einbindung der Leistungen in das Einkommensteuerrecht ergeben sich jedoch davon abweichende Belastungsanteile des Bundes von 42,5 v.H. und der Länderebene mit 57,5 v.H. Es ist daher eine Regelung erforderlich, die sicherstellt, dass die Lastenteilung bezogen auf die Leistungsverbesserungen ab 2009 mit 74 v.H. zu 26 v.H. erreicht wird. Ausgehend vom Volumen der Steuermindereinnahmen bei der Einkommensteuer aus der Anhebung des Kindergeldes von rd. 2,1 Mrd. Euro ergibt sich für die Länderseite ab dem Jahr 2009 ein Ausgleichsanspruch von rd. 0,7 Mrd. Euro. Dies entspricht 0,41 Prozentpunkten des prozentual zwischen Bund und Ländern nach Abzug von Vorweganteilen zu verteilenden Umsatzsteueraufkommens.
Drucksache 753/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG )
... Durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs ab 1996 ist die Lastentragung im bisherigen Verhältnis fortgeschrieben worden. Danach tragen der Bund 74 v.H., die Länder und Kommunen 26 v.H. der Aufwendungen (vgl. Artikel 106 Abs. 3 Satz 5 GG, § 1 Satz 6 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern – FAG). Infolge der Einbindung der Leistungen in das Einkommensteuerrecht ergeben sich jedoch davon abweichende Belastungsanteile des Bundes von 42,5 v.H. und der Länderebene mit 57,5 v.H. Es ist daher eine Regelung erforderlich, die sicherstellt, dass die Lastenteilung bezogen auf die Leistungsverbesserungen ab 2009 mit 74 v.H. zu 26 v.H. erreicht wird. Ausgehend vom Volumen der Steuermindereinnahmen bei der Einkommensteuer aus der Anhebung des Kindergeldes von rd. 2,1 Mrd. Euro ergibt sich für die Länderseite ab dem Jahr 2009 ein Ausgleichsanspruch von rd. 0,7 Mrd. Euro. Dies entspricht 0,41 Prozentpunkten des prozentual zwischen Bund und Ländern nach Abzug von Vorweganteilen zu verteilenden Umsatzsteueraufkommens.
Drucksache 298/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. November 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Volksrepublik Algerien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuervermeidung und Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... Durch das Abkommen verzichtet die Bundesrepublik Deutschland zur Beseitigung der Doppelbesteuerung in gewissem Umfang auf Steuern, die dem Bund, den Ländern oder den Gemeinden zufließen. Andererseits muss Deutschland bisher gewährte Anrechnungen algerischer Steuern nicht mehr oder nicht mehr in der bisherigen Höhe gewähren, weil Algerien ebenfalls auf Quellensteuern verzichtet. Die Änderung des bisherigen Rechtszustands führt unter Berücksichtigung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen in einigen Punkten zu Steuermindereinnahmen, in anderen aber auch zu Steuermehreinnahmen, die jedoch im Einzelnen nicht bezifferbar sind. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Regelungen des Abkommens per Saldo ausgleichen und somit keine nennenswerten Änderungen des Steueraufkommens von Bund, Ländern und Gemeinden entstehen. Die Wirtschaft wird durch das Abkommen entlastet, da steuerliche Hindernisse im bilateralen Wirtschaftsverkehr beseitigt werden. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind von dem Gesetz nicht zu erwarten.
Drucksache 576/08
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetz es
... es wird zunächst der jeweilige Gewerbesteuer-Grundbetrag für die einzelnen Jahre 2004 bis 2006 ermittelt, indem der Betrag des örtlichen Brutto-Gewerbesteueraufkommens, das auf der Grundlage des Realsteuervergleichs nach § 4 Nr. 2 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes ermittelt wurde, jeweils durch den für das entsprechende Jahr endgültig geltenden Gewerbesteuer-Hebesatz nach § 4 Nr. 2 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes dividiert wird. Der gewogene durchschnittliche örtliche Gewerbesteuer-Hebesatz wird ermittelt, indem die Summe der Beträge des örtlichen Brutto-Gewerbesteueraufkommens dieser Jahre durch die Summe der örtlichen Gewerbesteuer-Grundbeträge dieser Jahre dividiert wird. Der gewogene durchschnittliche bundesweite Gewerbesteuer-Hebesatz wird ermittelt, indem die Summe der Beträge des Brutto-Gewerbesteueraufkommens dieser Jahre für alle Gemeinden durch die Summe der Gewerbesteuer-Grundbeträge dieser Jahre für alle Gemeinden dividiert wird.
Drucksache 567/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung autobahnmautrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeug -Zulassungsverordnung
... 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, von den im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung beabsichtigten Kürzungen bei den steuerfinanzierten Anteilen der Verkehrsinvestitionen abzusehen und für die Haushaltsjahre ab 2009 jährlich mindestens 6,6 Mrd. Euro des Steueraufkommens für die Verkehrsinfrastruktur in die mittelfristige Finanzplanung einzustellen.
Zu Artikel 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 567/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung autobahnmautrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeug -Zulassungsverordnung
... 6. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, von den im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung beabsichtigten Kürzungen bei den steuerfinanzierten Anteilen der Verkehrsinvestitionen abzusehen und für die Haushaltsjahre ab 2009 jährlich mindestens 6,6 Mrd. Euro des Steueraufkommens für die Verkehrsinfrastruktur in die mittelfristige Finanzplanung einzustellen.
1. Zu Artikel 2 Eingangssatz, § 1 Abs. 1 und 2 MautHV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 33/08
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen sowie der Brennereiordnung
... Im Kaffeesteuerrecht soll die Überwachung verstärkt und das Kaffeesteueraufkommen gesichert werden, indem ergänzende Angaben beim Steuerversandverfahren und bei Steuerentlastungen sowie bei Steuerbefreiungen für Lieferungen in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union gefordert werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Tabaksteuerverordnung
§ 9 Änderung von Verhältnissen
§ 10 Erlöschen, Fortbestand der Erlaubnis
§ 32a Kleinbetragsregelung
Artikel 2 Änderung der Biersteuerverordnung
§ 6 Änderung von Verhältnissen
§ 34 Kleinbetragsregelung
Artikel 3 Änderung der Branntweinsteuerverordnung
§ 31 Steuerfreiheit für branntweinhaltige Waren aus vergällten Erzeugnissen
§ 50a Kleinbetragsregelung
Artikel 4 Änderung der Alkoholverordnung
Artikel 5 Änderung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung
§ 35a Kleinbetragsregelung
Artikel 6 Änderung der Kaffeesteuerverordnung
§ 5 Fortbestand, Erlöschen der Erlaubnis
§ 5 Fortbestand, Erlöschen der Erlaubnis
§ 27a Kleinbetragsregelung
Artikel 7 Änderung der Brennereiordnung
§ 4
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel
II. Verordnungsfolgen § 62 Abs. 2 i.V.m. § 44 GGO
II.1 Finanzielle Auswirkungen
• Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
• Vollzugsaufwand
II.2 Kosten- und Preiswirkungen
II.3 Informationspflichten und Bürokratiekosten
• Unternehmen
• Bürgerinnen und Bürger
• Verwaltung
III. Befristung der Verordnung
IV. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 5
Zu § 7
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer n
Zu Nummern 12 bis 16
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Nummer 6
Zu den Nummer n
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 4
Zu den Nummern 1 bis 4
Zu den Nummer n
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe c
Zu den Nummer n
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen sowie der Brennereiordnung
Drucksache 344/2/08
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG)
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob unter Wahrung des bisherigen Steueraufkommens ein neues steuerliches Verfahren zur Bewertung von Pensionsrückstellungen in einheitlicher Anlehnung an das BilMoG möglich ist.
Drucksache 145/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens
... steueraufkommens.
Drucksache 220/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008
... Der Gesetzentwurf sieht vor, das dem bisherigen Zinsabschlag entsprechende Aufkommen der Kapitalertragsteuer nach einem Postleitzahlensystem zu zerlegen. Hinsichtlich des restlichen Kapitalertragsteueraufkommens (insbesondere der Kapitalertragsteuer auf Dividenden) ist keine Zerlegung beabsichtigt.
Drucksache 227/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. Juni 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... Durch das Abkommen verzichtet die Bundesrepublik Deutschland zur Beseitigung der Doppelbesteuerung in gewissem Umfang auf Steuern, die dem Bund, den Ländern oder den Gemeinden zufließen. Andererseits muss Deutschland bisher gewährte Anrechnungen georgischer Steuern nicht mehr oder nicht mehr in der bisherigen Höhe gewähren, weil Georgien ebenfalls auf Quellensteuern verzichtet. Die Änderung des bisherigen Rechtszustands führt unter Berücksichtigung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen per Saldo zu keinen nennenswerten Änderungen des Steueraufkommens von Bund, Ländern und Gemeinden. Die Wirtschaft wird durch das Abkommen entlastet, da steuerliche Hindernisse im bilateralen Wirtschaftsverkehr beseitigt werden. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind von dem Gesetz nicht zu erwarten.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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