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66 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Steuererhöhung"


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Drucksache 170/19

... Die Steuerpolitik im Energiebereich könnte negative Auswirkung auf die Kaufkraft von wirtschaftlich schwachen Verbrauchern haben, wenn die sozialen Auswirkungen des Besteuerungssystems nicht berücksichtigt werden. Während Steuererhöhungen für fossile Brennstoffe im Verkehrs- oder Heizungssektor starke Anreize für eine Verhaltensänderung schaffen können, sind die Verbraucher möglicherweise nicht ohne Weiteres in der Lage, ihre Verbrauchsmuster zu ändern, wenn dies einen großen Teil ihres Einkommens betrifft.

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Drucksache 170/19




Mitteilung

1. Einführung

2. Möglichkeiten für eine verstärkte Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rahmen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

2.1 Das geltende Beschlussfassungsverfahren in der Energie- und Klimapolitik

2.2 Die Notwendigkeit effizienterer Beschlussfassungsverfahren bei Steuermaßnahmen

2.3 Der Status quo und die Zukunft der Energiebesteuerung

2.4 Die Überleitungsklauseln als Werkzeug zur Anpassung des Beschlussfassungsverfahrens

3. Beschlussfassung im Rahmen des Euratom-Vertrags

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 678/16

... In den länderspezifischen Empfehlungen der EU werden Wege zur Gestaltung einer verantwortungsvollen, wachstumsfreundlichen Fiskalpolitik hervorgehoben und einige prioritäre Bereiche genannt, die von höheren/besseren Ausgaben oder einer Verlagerung der Besteuerung auf nationaler Ebene profitieren würden. Dies ist vor allem für jene Länder wichtig, die Wachstumsschwächen und/oder langfristige fiskalische Tragfähigkeitsrisiken beheben müssen. Allerdings gibt es trotz der vorgegebenen Orientierung Belege für eine suboptimale Zusammensetzung der Haushaltskonsolidierung im Gefolge der Krise. Insbesondere in Mitgliedstaaten mit bereits hoher Einnahmenquote beruhte die Haushaltskonsolidierung über Gebühr auf Steuererhöhungen, die das Wachstum gebremst haben (siehe Anhang 1 Abbildung 6). Zugleich bleiben die öffentlichen Investitionsausgaben, die bei den Konsolidierungsanstrengungen in den Nachkrisenjahren drastisch gekürzt wurden, nach wie vor gedämpft (siehe Anhang 1 Abbildung 7).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/16




Mitteilung

1. Einführung

Kasten 1 Der fiskalische Kurs im Euro-Währungsgebiet

2. Das DURCHWACHSENE WIRTSCHAFTSUMFELD ERFORDERT einen POSITIVEN FISKALKURS

3. Der FISKALISCHE KURS des EURORAUMS HEUTE

4. Wirtschaftliche und RECHTLICHE Einschränkungen für einen POSITIVEN FISKALISCHEN KURS

5. ZUSAMMENSETZUNG und QUALITÄT des FISKALKURSES SIND ENTSCHEIDEND

6. Schlussfolgerung

ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen HIN zu einem POSITIVEN FISKALISCHEN KURS für das EURO-WÄHRUNGSGEBIET

Anhang 1
Graphische Evidenz zum fiskalischen Kurs des Euro-Währungsgebiets

Abbildung 1 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2011-2017

Abbildung 2 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets seit 2002

Abbildung 3 Fiskalische Landkarte des Euro-Währungsgebiets im Jahr 2016

Abbildung 4 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2017 % des BIP

Abbildung 5 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2017: Verteilung auf die großen Volkswirtschaften

Abbildung 6 Gesamtzusammensetzung der fiskalischen Anpassung 2011-17 , Euro-Währungsgebiet % des RTP

Abbildung 7 Zusammensetzung der fiskalischen Anpassung: Ausgabenseite 2009-17, Euro-Währungsgebiet % des BIP

Abbildung 8 Entwicklung der öffentlichen Schuldenquote seit dem Euro: Durchschnitt und ausgewählte Mitgliedstaaten %

Anhang 2
Wachstums- und Spillover-Effekte der Fiskalpolitik2


 
 
 


Drucksache 235/15

... (10) Konkrete Maßnahmen zur Erhöhung der Anreize für einen späteren Renteneintritt, die mit Blick auf den in Deutschland projizierten starken Rückgang der Erwerbsbevölkerung und einen mittelfristig möglichen Fachkräftemangel unerlässlich erscheinen, werden nicht genannt. Die Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeitnehmer, die 50 % bis 67 % des Durchschnittslohns verdienen, ist seit 2001 weitgehend unverändert und gehört nach wie vor zu den höchsten in der EU. Die jüngsten Reformen der Sozialversicherungssysteme werden voraussichtlich zu einem weiteren Anstieg der Beitragssätze führen und die Steuer- und Abgabenbelastung weiter erhöhen. Dies könnte sich negativ auf die Erwerbsbeteiligung und das verfügbare Einkommen auswirken. Die Wirkung der kalten Progression wird derzeit durch die niedrige Inflationsrate gedämpft. Allerdings könnte die kalte Progression bei dynamischem Lohnwachstum und etwas höheren Inflationsraten in den kommenden Jahren signifikante nichtdiskretionäre Steuererhöhungen zur Folge haben. Diese könnten sich dann ebenfalls auf das verfügbare Einkommen auswirken. Bei der Verbesserung der Bildungsergebnisse benachteiligter Gruppen wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Die Wahrscheinlichkeit eines frühen Schulabgangs verdoppelt sich bei jungen Menschen mit Migrationshintergrund. Steuerliche Fehlanreize dürften ein wichtiger Faktor sein, der Zweitverdiener davon abhält, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder mehr Stunden zu arbeiten. Dies trägt dazu bei, dass der Anteil vollzeitbeschäftigter Frauen gering und die Zahl der von Frauen im Durchschnitt geleisteten Arbeitsstunden eine der niedrigsten in der EU ist. Die Befreiung der Minijobs von der Einkommensteuer und in vielen Fällen auch von allen Arbeitnehmersozialbeiträgen hält Arbeitnehmer ebenfalls davon ab, eine Stelle mit einem Verdienst oberhalb der Minijob-Schwelle von 450 EUR im Monat anzutreten.



Drucksache 130/1/15

... Darüber hinaus bedeutet die verpflichtende Einbeziehung zusätzlicher Bestandteile in die Herstellungskosten eine flächendeckende Steuererhöhung für die Wirtschaft. Dies belastet nicht nur die Liquidität der Unternehmen, sondern bedeutet auch eine Verschlechterung der steuerlichen Rahmenbedingungen des Standortes Deutschland. Durch eine gesetzliche Festschreibung der bisherigen Verwaltungspraxis können diese Nachteile vermieden werden.

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Drucksache 130/1/15




1. Zu Artikel 3 § 141 Absatz 1 Satz 1, § 147 Absatz 3 Satz 3 - neu - und 4 - neu - AO , Artikel 4 Artikel 97 § 19a Satz 2 - neu - EGAO

'Artikel 3 Änderung der Abgabenordnung

'Artikel 4 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

2. Zu Artikel 5 Nummer 01 § 6 Absatz 1 Nummer 1b - neu -EStG , Nummer 5 § 52 Absatz 12 Satz 1 - neu - EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 52

Zu § 52

3. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 51a Absatz 2c Satz 1 Nummer 3 EStG

'Artikel 5a Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

5. Zum Gesetzentwurf im Übrigen


 
 
 


Drucksache 583/14

... Die Mitgliedstaaten sind bei der Haushaltskonsolidierung nicht sehr wachstumsfördernd vorgegangen. Sie setzten dabei zu stark auf Steuererhöhungen, was in den meisten Mitgliedstaaten, in denen die Steuerlast ohnehin schon hoch ist, keine optimale Lösung darstellt. Auf der Ausgabenseite der nationalen Haushalte wurden vor allem die öffentlichen Investitionen gekürzt, obwohl diese verglichen mit anderen Haushaltsausgaben wachstumsförderndes Potenzial aufweisen. Gleichzeitig erforderten in einigen Mitgliedstaaten sowohl das Ausmaß der notwendigen Haushaltsanpassung als auch die Dynamik der Finanzkrise rasche Lösungen.

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Drucksache 583/14




2 Einleitung

Kasten 1 - Wesentliche Ergebnisse der Herbstprognose 2014 der Kommission2

1. EIN INTEGRIERTES Konzept

Abbildung 1: Ein integriertes Konzept

2. INVESTITIONSFÖRDERUNG

Schwache Investitionstätigkeit hemmt wirtschaftliche Erholung Europas

Abbildung 2: Jüngste Trends bei den Investitionen in der EU Reale Bruttoanlageinvestitionen, EU-28, in Preisen von 2013, in Mrd. EUR

Auf nationaler und regionaler Ebene kann viel getan werden

Ein Investitionsprogramm für Europa

Kasten 2 - Wichtigste Merkmale des Investitionsprogramms für Europa

Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR zusätzlicher Finanzmittel für Investitionen auf EU-Ebene

3. ERNEUTES ENGAGEMENT für STRUKTURREFORMEN

BESEITIGUNG Wesentlicher Hindernisse auf Ebene

STRUKTURREFORMEN auf der Ebene der Mitgliedstaaten

Kasten 3 - Beispiele für wirksame Strukturreformen in den Mitgliedstaaten

1. Stärkung der Dynamik auf den Arbeitsmärkten und Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit.

2. Rentenreform.

3. Modernisierung der Sozialschutzsysteme.

4. Höhere Flexibilität der Waren- und Dienstleistungsmärkte.

5. Bessere Rahmenbedingungen für Unternehmensinvestitionen.

6. Verbesserung der Investitionen in Forschung und Innovation FuI .

7. Eine effizientere öffentliche Verwaltung.

4. VERANTWORTUNGSVOLLE FISKALPOLITIK

Kasten 4 - Verantwortliche wachstumsfördernde Haushaltskonsolidierung

5. STRAFFUNG UNSERES WIRTSCHAFTSPOLITISCHEN STEUERUNGSSYSTEMS zur ERHÖHUNG seiner WIRKSAMKEIT und zur STÄRKUNG der IDENTIFIKATION

6. Schlussfolgerung

Anhang
Straffung und Aufwertung des Europäischen Semesters


 
 
 


Drucksache 25/13 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat bekräftigt die Verpflichtung der Länder zu strukturell ausgeglichenen Haushalten ab dem Jahr 2020. Zur Konsolidierung der Landeshaushalte bedarf es allerdings nicht nur Kürzungen auf der Ausgabenseite, sondern auch einer Verbesserung der Einnahmesituation. Zur Finanzierung der notwendigen staatlichen Aufgaben dürfen auch Steuererhöhungen nicht ausgeschlossen werden. Starke Schultern müssen in Zukunft einen höheren Beitrag erbringen als bisher. Das dient nicht nur dem Haushaltsausgleich, sondern ist auch eine Frage der gerechteren Lastenverteilung.



Drucksache 479/13

... Ferner sind die Maßnahmen zur Beschränkung der Überführung großer bzw. übermäßig großer Mengen an Tabakerzeugnissen in den freien Warenverkehr unmittelbar vor einer Steuererhöhung (sog. "Forestalling") derzeit nicht ausreichend. Das Anhäufen von Überbeständen an in den freien Warenverkehr überführten Waren vor einer Steuererhöhung führt zu erheblichen Steuerumgehungen und verringert die Einnahmen der Mitgliedstaaten.

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Drucksache 479/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Art und Ausmass des Problems des illegalen Tabakhandels in der EU

2.1. Die Art des illegalen Handels

2.2. Ausmaß des illegalen Handels in der EU

2.3. Ursprungsländer illegaler Tabakerzeugnisse außerhalb der EU

2.4. Illegale Herstellung in der EU

2.5. Beschlagnahmte Marken und Orte der Beschlagnahmen

3. Faktoren, die zum illegalen Handel beitragen

3.1. Große Anreize und erhebliche Schlupflöcher

3.2. Kontrollmaßnahmen entlang der Lieferkette sind der Bedrohung nicht angemessen

3.3. Probleme der Strafverfolgungsbehörden

3.3.1. Zoll- und Steuerbehörden

3.3.1.1. Risikomanagement

3.3.1.2. Kontrollmethoden, Ausrüstung, Fortbildung und IT-Instrumente

3.3.2. Andere Behörden

3.3.3. Zusammenarbeit zwischen Behörden und EU-Akteuren

3.3.4. Korruption

3.3.5. Internationale Zusammenarbeit mit Behörden von Drittländern

3.4. Geringe Abschreckung: Sanktionen der Mitgliedstaaten fallen relativ milde aus

4. Weitere Vorgehensweise

4.1. Maßnahmen zur Verringerung der Anreize

4.2. Maßnahmen zur Sicherung der Lieferkette

4.3. Maßnahmen für eine wirksamere Durchsetzung der Vorschriften

4.3.1. Bewältigung der Probleme der Strafverfolgungsbehörden in der EU

4.3.1.1. Risikomanagement

4.3.1.2. Operative Aktionen

4.3.1.3. IT-Tools und -ausrüstung

4.3.1.4. Zusammenarbeit zwischen den EU-Behörden

4.3.1.5. Besondere Problembereiche

4.3.2. Intensivierung der Zusammenarbeit mit wichtigen Ursprungs- und Durchfuhrländern

4.4. Verschärfung der Sanktionen

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 680/13

... Der Bundesrat wendet sich deshalb gegen eine Politik, die mit massiven neuen Belastungen und Steuererhöhungen auf breiter Front die Leistungsfähigkeit und - bereitschaft der Bürger und der Unternehmen in Deutschland schwächen und zu einer umfassenden Politik der Bevormundung und der Beschränkung von Freiheiten und Wahlchancen führen würde.



Drucksache 512/13

... 1. In den letzten Jahren haben sich Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zu einer erheblichen Herausforderung entwickelt und sind in der Europäischen Union sowie weltweit in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Es gehen Milliarden Euro verloren. Durch die Eindämmung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung könnten die Mitgliedstaaten höhere Steuereinnahmen erzielen und dadurch auch mehr Spielraum zur Umgestaltung ihrer Steuersysteme erhalten, so dass das Wachstum entsprechend dem Jahreswachstumsbericht für 2013 gefördert wird. Davon abgesehen ist die verstärkte Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung in Anbetracht des Umfangs des Problems nicht nur eine Frage der Einnahmen, sondern auch der Fairness. Insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten so wie jetzt sollten ehrliche Steuerzahler nicht durch zusätzliche Steuererhöhungen belastet werden, um durch Steuerbetrüger und Steuerflüchtlinge verursachte Einnahmeverluste auszugleichen.

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Drucksache 512/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 25/1/13

... 10. Der Bundesrat bekräftigt die Verpflichtung der Länder zu strukturell ausgeglichenen Haushalten ab dem Jahr 2020. Zur Konsolidierung der Landeshaushalte bedarf es allerdings nicht nur Kürzungen auf der Ausgabenseite, sondern auch einer Verbesserung der Einnahmesituation. Zur Finanzierung der notwendigen staatlichen Aufgaben dürfen auch Steuererhöhungen nicht ausgeschlossen werden. Starke Schultern müssen in Zukunft einen höheren Beitrag erbringen als bisher. Das dient nicht nur dem Haushaltsausgleich, sondern ist auch eine Frage der gerechteren Lastenverteilung.



Drucksache 304/13

... Damit ist das Problem der kalten Progression nach wie vor aktuell. Der Staat kassiert jährlich von seinen Bürgerinnen und Bürgern Steuern auf nominale Einkommenszuwächse, die aufgrund inflationärer Entwicklungen real nicht zur Verfügung stehen. Dies ist leistungsfeindlich und ungerecht. Das Bundesfinanzministerium und der Sachverständigenrat der Bundesregierung gehen von Steuermehreinnahmen infolge der kalten Progression von etwa 3 Milliarden Euro pro Jahr aus. Der Staat sollte aber die Bürgerinnen und Bürger vor inflationsbedingten Steuererhöhungen schützen.



Drucksache 632/12

... 2. ein Sachverhalt vorliegt, auf Grund dessen eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung gewährt worden ist und die zu übermittelnden Informationen für den Steuerpflichtigen zu einer Besteuerung oder Steuererhöhung im anderen Mitgliedstaat führen könnten,

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Drucksache 632/12




Jahressteuergesetz 2013*

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich und anzuwendendes Recht

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zuständigkeit und Prüfungsbefugnisse

Abschnitt 2
Übermittlung von Informationen auf Ersuchen

§ 4
Ersuchen von anderen Mitgliedstaaten

§ 5
Fristen

§ 6
Ersuchen an andere Mitgliedstaaten

Abschnitt 3
Weitere Übermittlung von Informationen

§ 7
Automatische Übermittlung von Informationen

§ 8
Spontane Übermittlung von Informationen an andere Mitgliedstaaten

§ 9
Spontane Übermittlung von Informationen durch andere Mitgliedstaaten

Abschnitt 4
Sonstige Formen der Verwaltungszusammenarbeit

§ 10
Anwesenheit von Bediensteten anderer Mitgliedstaaten im Inland

§ 11
Anwesenheit von inländischen Bediensteten in anderen Mitgliedstaaten

§ 12
Gleichzeitige Prüfung

§ 13
Zustellungsersuchen an andere Mitgliedstaaten

§ 14
Zustellungsersuchen von anderen Mitgliedstaaten

Abschnitt 5
Weitere Vorschriften

§ 15
Verwendung von Informationen und Dokumenten

§ 16
Rückmeldungen

§ 17
Standardformblätter und Kommunikationsmittel

§ 18
Informationsübermittlung an Drittstaaten

§ 19
Datenschutz und Zweckbestimmung

§ 20
Anwendungsbestimmung

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 42g
Lohnsteuer-Nachschau

§ 52b
Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Artikel 3
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 5
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 6
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 7
Änderung der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

§ 7
Entsprechende Anwendung für Betriebsstätten, Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften Die §§ 1 bis 6 gelten entsprechend

Artikel 8
Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Artikel 10
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

§ 26
Durchführung, Erstattung in Sonderfällen.

Artikel 11
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 12
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 13
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 164c
Laufbahngruppenregelungen der Länder

Artikel 14
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 15
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 16
Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

Artikel 17
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

§ 18
Verwaltung der Umsatzsteuer

Artikel 18
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

§ 15
Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung, Verordnungsermächtigungen, Haftung, Anrufungsauskunft, Außenprüfung.

Artikel 19
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

§ 5
Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung.

Artikel 20
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 21
Änderung des EU-Beitreibungsgesetzes

Artikel 22
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 23
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 24
Änderung der Funktionsverlagerungsverordnung

Artikel 25
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 26
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Artikel 27
Änderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 28
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 47

Artikel 29
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

§ 24
Mitteilungspflichten der übermittelnden Stellen gegenüber der zentralen Stelle

Artikel 30
Änderung des Börsengesetzes

Artikel 31
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 32
Änderungen zur weiteren Verkürzung der Aufbewahrungsfristen nach dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Umsatzsteuergesetz

Artikel 47

Artikel 33
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 2
(zu § 43b) Gesellschaften im Sinne der Richtlinie Nr. 2011/96/EU


 
 
 


Drucksache 383/12

... Darüber hinaus bleiben auch Dutzende Milliarden Euro oft ungemeldet und unversteuert an Offshore-Standorten, was die staatlichen Steuereinnahmen weiter schmälert. Angesichts dieser Größenordnung ist eine wirksamere Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung nicht nur eine Frage der Steuereinnahmen, sondern auch der Fairness. Es darf nämlich nicht außer Acht gelassen werden, dass die allermeisten Steuerpflichtigen in der EU im Allgemeinen bestrebt sind, ihren steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen. Diesen ehrlichen Steuerpflichtigen dürfen gerade in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten keine zusätzlichen Steuererhöhungen auferlegt werden, um die durch Steuerbetrug und Steuerhinterziehung entgangenen Einnahmen auszugleichen. Im Vordergrund sollte daher die Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung stehen. In der vorliegenden Mitteilung wird nicht auf die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit an und für sich eingegangen, wenngleich sie im Zusammenhang mit der Umgehung indirekter Steuern auftreten kann; die Strategie zur Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit wurde in der Mitteilung KOM (2007)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 383/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Wirksamere Steuererhebung in den Mitgliedstaaten

3. Bessere Grenzübergreifende Zusammenarbeit von Steuerverwaltungen in der EU

3.1. Bestmögliche Nutzung der bereits vorhandenen Rechtsvorschriften

3.2. Weitere konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit

3.2.1. Stärkung der vorhandenen Instrumente

3.2.2. Besserer Informationsaustausch

3.2.3. Bekämpfung von Trends und Mechanismen des Steuerbetrugs und der Steuerhinterziehung

3.2.4. Gewährleistung eines hohen Grads an Steuerehrlichkeit

3.2.5. Bessere Steuerpolitik

4. Kohärente Politik gegenüber Drittländern

4.1. Anwendung gleichwertiger Standards durch Drittländer

4.2. Förderung von EU-Standards auf internationaler Ebene

4.3. Künftiger Umgang mit Steueroasen und aggressiver Steuerplanung

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 302/1/12

... Darüber hinaus bedeutet die verpflichtende Einbeziehung zusätzlicher Bestandteile in die Herstellungskosten eine flächendeckende Steuererhöhung für die Wirtschaft. Dies belastet nicht nur die Liquidität der Unternehmen, sondern bedeutet auch eine Verschlechterung der steuerlichen Rahmenbedingungen des Standortes Deutschland. Durch eine gesetzliche Festschreibung der bisherigen Verwaltungspraxis können diese Nachteile vermieden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/1/12




1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 4, § 15 Absatz 01 - neu - und Absatz 3 EUAHiG

Zu § 7

Zu § 15

Zu Absatz 01

Zu Absatz 3

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 3 Nummer 5 EStG

3. Zu Artikel 2 Nummer 3, Nummer 11a - neu -, Nummer 26 Buchstabe a1 - neu - und e1 - neu - § 3 Nummer 40 Buchstabe d Satz 2 und 3, § 32d Absatz 2 Nummer 4, § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu - und § 52 Absatz 45 - neu - EStG Artikel 3 Nummer 1 und 3 Buchstabe a § 8b Absatz 1 Satz 2 und § 34 Absatz 7 Satz 11 - neu - KStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 3 und Nummer 26 Buchstabe a1 - neu - § 3 Nummer 40 Satz 3 und 4 und § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu - EStG Artikel 3 Nummer 1 und Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 8b Absatz 7 und § 34 Absatz 7 Satz 12 - neu - KStG

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 2 Nummer 26

5. Zu Artikel 2 Nummer 4, 5, 7 und 26 Buchstabe d § 4 Absatz 5 Satz 1, § 6 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a, § 8 Absatz 2 Satz 4 und § 52 Absatz 16 Satz 11 EStG

Zu Artikel 2

Zu Artikel 30

6. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 6 EStG

7. Zu Artikel 2 Nummer 5 und 26 § 6 Absatz 1 Nummer 1b - neu -, § 52 Absatz 16 Satz 10 - neu - EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 6 Absatz 7 EStG

9. Zu Artikel 2 Nummer 5b - neu - § 6a Absatz 3 Satz 4 - neu - EStG

10. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 7g Absatz 3 Satz 4 - neu - EStG

11. Zu Artikel 2 Nummer 6b - neu - und 6c - neu - § 7h Absatz 2 und§ 7i Absatz 2 EStG

Zu Artikel 2 Nummer 6b

Zu Artikel 2 Nummer 6c

12. Zu Artikel 2 Nummer 6d - neu -, Nummer 26 Buchstabe d1- neu - §§ 7l - neu -, 52 Absatz 23c - neu - EStG

§ 7l
Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge, Hybridelektrofahrzeuge sowie Vorrichtungen für das Laden des elektrochemischen oder mechanischen Energiespeichers

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 Absatz 1 EStG

14. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a, b und c - neu - § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 5 - neu -, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2a Satz 1 EStG

15. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 EStG

16. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

17. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 15 Absatz 4 Satz 2 und 7 EStG

18. Zu Artikel 2 nach Nummer 9 §§ 15b, 32b EStG

19. Zu Artikel 2 Nummer 10a - neu - § 22 Nummer 3 Satz 2 EStG

20. Zu Artikel 2 Nummer 11a - neu - § 32a Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 EStG

21. Zu Artikel 2 nach Nummer 11 § 32d Absatz 2 Nummer 1 EStG

22. Zu Artikel 2 Nummer 11b - neu - und Nummer 26 Buchstabe e2 - neu - § 33 Absatz 3a - neu - und § 52 Absatz 46 - neu - EStG

23. Zu Artikel 2 Nummer 11c - neu - § 33a Absatz 1 Satz 5 - neu - EStG

24. Zu Artikel 2 Nummer 15a - neu - § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 EStG

25. Zu Artikel 2 Nummer 17a - neu - § 42g - neu - EStG

§ 42g
Lohnsteuer-Nachschau

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Artikel 2 - Änderung des Einkommensteuergesetzes - § 42g EStG

26. Zu Artikel 2 Nummer 20 und Nummer 22a - neu - § 44 Absatz 1a und § 45a Absatz 2 Satz 1 EStG

27. Zu Artikel 2 Nummer 21 § 44a EStG

28. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe a1 - neu - § 44a Absatz 4 Satz 6 EStG

Zu § 44a

Zu § 2

Zu § 5

29. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe a1 - neu - und Nummer 27 Buchstabe b § 44a Absatz 4 Satz 7 - neu - und § 52a Absatz 16c Satz 3 EStG Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe b - neu - und Nummer 4 § 7 Absatz 6 Satz 4 - neu - und § 18 Absatz 22 InvStG *

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2 Nummer 21

Zu Artikel 2 Nummer 27

30. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 50d Absatz 8 und 9 EStG

31. Zu Artikel 2 § 50d Absatz 10 EStG

32. Zu Artikel 2 Nummer 25a - neu - § 51a Absatz 2e EStG

33. Zu Artikel 2 Nummer 26 Buchstabe d2 - neu - § 52 Absatz 24a1 - neu -

34. Zu Artikel 2 Nummer 27 § 52b EStG

35. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

36. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

37. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

38. Zu Artikel 3 Nummer 1, 2a - neu -, 2b - neu -, 3 Buchstabe a1 - neu - § 8b Absatz 4 - neu - und Absatz 10, § 15 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 - neu -, § 32 Absatz 2 Nummer 2, § 34 Absatz 7a Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - KStG

Artikel 8
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Zum Gesetzentwurf allgemein:

Zu den Änderungen im Einzelnen:

Zu § 8b

Zu § 15

Zu § 34

Zu § 2

Zu § 8

Zu § 18

Zu § 4

Zu § 27

39. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 8b Absatz 10 KStG

40. Zu Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz

41. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 3 Nummer 13 GewStG

42. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 3 Nummer 20 GewStG

43. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und 3 Buchstabe d - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 2 und § 36 Absatz 9d - neu - GewStG *

46. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und 3d - neu - § 35c Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f und § 36 Absatz 10a Satz 2 bis 4 GewStG

Artikel 4a
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

47. Zu Artikel 7 Nummer 01 - neu - und 02 - neu - § 3 Absatz 3 und § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 InvStG

Zu Nummer 01

Zu Nummer 02

48. Zu Artikel 7 Nummer 1a - neu - und 2a - neu - § 9a - neu - und § 12 InvStG

§ 9a
Ausschüttungsbeschluss und Ausschüttungsreihenfolge

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

49. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

50. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

51. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

52. Zu Artikel 8 § 2 Absatz 4, § 9 Satz 3, § 20 Absatz 5 und 6, § 24 Absatz 4, § 25 Satz 2, § 27 Absatz 11 - neu - UmwStG

Artikel 8
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

53. Zu Artikel 8 Umwandlungssteuergesetz

54. Zu Artikel 8 Umwandlungssteuergesetz

55. Zu Artikel 9 Nummer 3 Buchstabe d § 4 Nummer 20 UStG

56. Zu Artikel 9 Nummer 5 § 13b Absatz 6 Nummer 2 UStG

57. Zu Artikel 9 Nummer 8, 12 und 14 § 14b Absatz 1 Satz 1, § 26a Absatz 1 Nummer 2 und § 27 Absatz 19 UStG , Artikel 10 Nummer 15 § 147 Absatz 3 Satz 1 AO , Artikel 11 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung , Artikel 27 Handelsgesetzbuch , Artikel 28 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch , Artikel 29

58. Zu Artikel 9 Nummer 9 § 15 Absatz 1 und 3 UStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

59. Zu Artikel 9 Nummer 11 § 26 UStG

60. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 51 Absatz 3 Satz 2 AO

61. Zu Artikel 10 Nummer 18a - neu - § 191 Absatz 5 Satz 3 - neu - AO Artikel 11 Artikel 97 § 10 Absatz 11 - neu - EG AO

Artikel 11
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Zu Artikel 10 Nummer 18a

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

62. Zu Artikel 10 Nummer 22a - neu - § 275 AO

63. Zu Artikel 12 Nummer 3 - neu - § 164c - neu - StBerG

§ 164c
Laufbahngruppenregelungen der Länder

64. Zu Artikel 18a - neu - §§ 2 Absatz 3, 37 Absatz 7a - neu - ErbStG

Artikel 18a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Zu Artikel 18a

Zu Artikel 18a

65. Zu Artikel 18a - neu - §§ 13a Absatz 4, Absatz 5a - neu -, 13b Absatz 2, Absatz 2a, § 37 Absatz 8 - neu - ErbStG

Artikel 18a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Zu Artikel 18a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

[Zu Nummer 1 Buchstabe b § 13a Absatz 5a - neu -

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

67. Zu Artikel 19 Nummer 1a - neu - und Nummer 2 §§ 97 Absatz 1b, 205 Absatz 5 BewG

Zu Artikel 19 Nummer 1a

Zu Artikel 19 Nummer 2

68. Zu Artikel 19 Nummer 1b - neu -, 2 § 154 Absatz 1, § 205 Absatz 5 BewG *

Zu Artikel 19 Nummer 1b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 19 Nummer 2

69. Nach Artikel 19 Grunderwerbsteuergesetz

70. Zu Artikel 24a - neu - § 33b Absatz 4 Satz 3 BVG

Artikel 24a
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

71. Zu Artikel 26 Zerlegungsgesetz

72. Zu Artikel 29a - neu - § 5 Absatz 6 - neu - BörsG

Artikel 29a
Änderung des Börsengesetzes

73. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 267/10

... Bei der Konzeption und Umsetzung der Haushaltskonsolidierungsstrategien sollten sie steuerliche Maßnahmen begünstigen, die dem Wachstum und der Beschäftigung nicht abträglich sind, und wachstumsfördernden Ausgabenposten wie allgemeine und berufliche Bildung, Qualifizierung und Förderung von Beschäftigungsfähigkeit, Forschung und Entwicklung (F&E), Innovation sowie Investitionen in Netzinfrastrukturen, wie Hochgeschwindigkeitsverbindungen im Internet und die Verbindung von Energie- und Verkehrsnetzen, Vorrang einräumen. Gegebenenfalls erforderliche Steuererhöhungen sollten nach Möglichkeit mit Maßnahmen zur "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 267/10




Empfehlung für eine Empfehlung des Rates vom 27.4.2010 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union Teil I der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 {KOM 2010 193 endgültig}

Begründung

Empfehlung für eine Empfehlung des Rates vom 27.4.2010 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union Teil I der integrierten Leitlinien zu Europa 2020

Anhang
: Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union

Leitlinie 1: Gewährleistung der Qualität und langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

Leitlinie 2: Beseitigung makroökonomischer Ungleichgewichte

Leitlinie 3: Abbau von Ungleichgewichten in der Eurozone

Leitlinie 4: Optimierung der FuE- sowie der Innovationsförderung, Stärkung des Wissensdreiecks und Freisetzung des Potenzials der digitalen Wirtschaft

Leitlinie 5: Verbesserung der Ressourceneffizienz und Abbau der Treibhausgase

Leitlinie 6: Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und Verbraucher und Modernisierung der industriellen Basis

Vorschlag

Begründung

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang
: Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten

Leitlinie 7: Erhöhung der Beschäftigungsquote und Abbau der strukturellen Arbeitslosigkeit

Leitlinie 8: Heranbildung von Arbeitskräften, deren Qualifikationen den Anforderungen des Arbeitsmarkts entsprechen, Förderung der Arbeitsplatzqualität und des lebenslangen Lernens

Leitlinie 9: Steigerung der Leistungsfähigkeit der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme auf allen Ebenen und Verbesserung des Zugangs zur Hochschulbildung

Leitlinie 10: Bekämpfung von gesellschaftlicher Ausgrenzung und Armut


 
 
 


Drucksache 679/10

... "Auszahlungsbeträge des Körperschaftsteuerguthabens mindern und Körperschaftsteuererhöhungsbeträge erhöhen die Körperschaftsteuer im Sinne des Satzes 1."



Drucksache 698/10 (Beschluss)

... sollte durch die Erhebung eines einheitlichen Tarifs gleich behandelt werden. Dabei ist aber darauf zu achten, dass diese Maßnahmen nicht mit einer offenen oder verdeckten Steuererhöhung verbunden werden. Die Steuerlast für die Endkunden darf in der Summe nicht erhöht werden. Eine Doppelbelastung des Energieverbrauchs, der dem EU-Emissionshandel unterfällt, ist ebenfalls auszuschließen. Eine Änderung der Energiebesteuerungsrichtlinie darf nicht dazu führen, dass die bereits heute hohen Energiekosten in Europa noch stärker ansteigen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit von energieintensiven Unternehmen noch stärker belastet wird. In diesem Zusammenhang muss die Kommission kurzfristig den beihilferechtlichen Rahmen zur Strompreiskompensation nach Artikel 10a Absatz 6 der Emissionshandelsrichtlinie schaffen. Die energieintensive Industrie benötigt Planungs- und Investitionssicherheit für die gesamte Emissionshandelsperiode an ihren europäischen Standorten. Zu den Abgaben auf Strom und Gas gehört auch die Konzessionsabgabe, die den Städten und Gemeinden zusteht. Ihr Aufkommen betrug im Jahr 2005 bundesweit mehr als 3,5 Mrd. Euro. Diese nicht unerhebliche kommunale Einnahmequelle darf durch Veränderungen im Steuersystem nicht verloren gehen bzw. reduziert werden.

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Drucksache 698/10 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschlägen

Zu Vorschlag Nr. 1

Zu Vorschlag Nr. 2

Zu Vorschlag Nr. 3

Zu Vorschlag Nr. 4

Zu Vorschlag Nr. 6

Zu Vorschlag Nr. 8

Zu Vorschlag Nr. 11

Zu den Vorschlägen Nr. 12, 13 und 14

Zu Vorschlag Nr. 17

Zu Vorschlag Nr. 18

Zu Vorschlag Nr. 19

Zu Vorschlag Nr. 20

Zu Vorschlag Nr. 22

Zu Vorschlag Nr. 25

Zu Vorschlag Nr. 26

Zu Vorschlag Nr. 27

Zu Vorschlag Nr. 31

Zu Vorschlag Nr. 32

Zu Vorschlag Nr. 33

Zu Vorschlag Nr. 36

Zu Vorschlag Nr. 43

Zu Vorschlag Nr. 44

Zu Vorschlag Nr. 45

Zu Vorschlag Nr. 46

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 698/1/10

... sollte durch die Erhebung eines einheitlichen Tarifs gleich behandelt werden. Dabei ist aber darauf zu achten, dass diese Maßnahmen nicht mit einer offenen oder verdeckten Steuererhöhung verbunden werden. Die Steuerlast für die Endkunden darf in der Summe nicht erhöht werden. Eine Doppelbelastung des Energieverbrauchs, der dem EU-Emissionshandel unterfällt, ist ebenfalls auszuschließen. Eine Änderung der Energiebesteuerungsrichtlinie darf nicht dazu führen, dass die bereits heute hohen Energiekosten in Europa noch stärker ansteigen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit von energieintensiven Unternehmen noch stärker belastet wird. In diesem Zusammenhang muss die Kommission kurzfristig den beihilferechtlichen Rahmen zur Strompreiskompensation nach Artikel 10a Absatz 6 der Emissionshandelsrichtlinie schaffen. Die energieintensive Industrie benötigt Planungs- und Investitionssicherheit für die gesamte Emissionshandelsperiode an ihren europäischen Standorten.

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Drucksache 698/1/10




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschlägen

Zu Vorschlag Nr. 1

Zu Vorschlag Nr. 2

Zu Vorschlag Nr. 3

Zu Vorschlag Nr. 4

Zu Vorschlag Nr. 6

Zu Vorschlag Nr. 8

Zu Vorschlag Nr. 11

Zu den Vorschlägen Nr. 12, 13 und 14

Zu Vorschlag Nr. 17

Zu Vorschlag Nr. 18

Zu Vorschlag Nr. 19

Zu Vorschlag Nr. 20

Zu Vorschlag Nr. 22

Zu Vorschlag Nr. 25

Zu Vorschlag Nr. 26

Zu Vorschlag Nr. 27

Zu den Vorschlägen Nr. 29 und 30

Zu Vorschlag Nr. 31

Zu Vorschlag Nr. 32

Zu Vorschlag Nr. 33

Zu Vorschlag Nr. 36

Zu Vorschlag Nr. 43

Zu Vorschlag Nr. 44

Zu Vorschlag Nr. 45

Zu Vorschlag Nr. 46

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 781/10

... 32. stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten, insbesondere diejenigen, die EG-Zahlungsbilanzhilfe erhielten, gegenwärtig keine Gelegenheit zur Erarbeitung echter nationaler Konjunkturprogramme mit Maßnahmen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung haben, da sich alle Optionen bis zum Jahr 2012 auf die Kürzung der öffentlichen Ausgaben, Steuererhöhungen und die Reduzierung des öffentlichen Schuldenstands beschränken;

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Drucksache 781/10




2 Ursachen

2 Wirkungen

2 Reaktion

Nationale Konjunkturpläne

Die Zukunft – ein auf Mehrwert beruhendes Europa

Finanzregulierung und Aufsicht

EU -Ordnungspolitik

Wirtschafts - und Währungsunion

2 Steuerpolitik

2 Binnenmarkt

2 Steuerwesen

Regionaler, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

EU 2020

2 Innovation

2 Beschäftigung

Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Förderung von KMU

2 Entwicklung

2 Weltordnungspolitik

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 113/10

... Großes Augenmerk muss in der Haushaltspolitik auch der Einnahmenseite zukommen, insbesondere der Qualität der Einnahmen/des Steuersystems. Gegebenenfalls erforderliche Steuererhöhungen sollten nach Möglichkeit mit einer "

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Drucksache 113/10




Mitteilung

Strategie Europa 2020 Zusammenfassung

1. Ein Moment des Wandels

2. Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum

Leitinitiative: Innovationsunion

Leitinitiative Jugend in Bewegung

Leitinitiative: Eine digitale Agenda für Europa

Leitinitiative: Ressourcenschonendes Europa

Leitinitiative: Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung

Leitinitiative: Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

Leitinitiative: Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

3. Fehlende Schnittstellen und Hindernisse

3.1. Ein Binnenmarkt für das 21. Jahrhundert

3.2. In Wachstum investieren: Kohäsionspolitik, Mobilisierung des EU-Haushalts und privaten Kapitals

3.3. Entfaltung unserer außenpolitischen Instrumente

4. überwindung der Krise: Erste Schritte auf die Ziele von 2020

4.1. Definition einer glaubwürdigen Ausstiegsstrategie

4.2. Die Reform des Finanzsystems

4.3. Intelligente Konsolidierung der öffentlichen Haushalte mit dem Ziel langfristigen Wachstums

4.4. Koordinierung innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion

5. Konkrete Ergebnisse: Stärkung der politischen Architektur

5.1. Vorgeschlagene Architektur für Europa 2020

Integrierte Leitlinien

Politische Empfehlungen

5.2. Aufgabenverteilung

Uneingeschränkte Verantwortung des Europäischen Rates

5 Ministerrat

Europäische Kommission

Europäisches Parlament

Nationale, regionale und lokale Verwaltungen

Beteiligte und Zivilgesellschaft

6. Beschlussvorlage für den Europäischen Rat

Anhang 1
Europa 2020: Ein Überblick

Anhang 2
Eine Architektur für Europa 2020

Anhang 3
Zeitleiste für 2010 – 2012


 
 
 


Drucksache 680/08

... B. in der Erwägung, dass der Steuerbetrug die Steuergerechtigkeit gefährdet, da die Steuerausfälle der öffentlichen Finanzen häufig durch Steuererhöhungen ausgeglichen werden, die die bescheidensten und ehrlichsten Steuerzahler treffen, die keine Möglichkeit bzw. keine Absicht haben, ihre steuerlichen Verpflichtungen zu umgehen oder gegen sie zu verstoßen,

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Drucksache 680/08




Strategie der EU zur Bekämpfung von Steuerbetrug

Allgemeine Fragen: Ausmaß des Steuerbetrugs und seine Folgen

Derzeitiges Mehrwertsteuersystem und seine Schwächen

Alternativen zum derzeitigen Mehrwertsteuersystem

Verlagerung der Steuerschuldnerschaft Reverse Charge

3 Pilotprojekt

Besteuerung innergemeinschaftlicher Lieferungen

Verwaltungszusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Bereich Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern und Direktbesteuerung

2 Steuerhinterziehung


 
 
 


Drucksache 830/3/08

... 4) weist für Biodieselgroßanlagen für den Zeitraum Januar bis September 2008 je nach betrachteter Anlagenart eine Unterkompensation zwischen 6,68 und 10,76 Cent je Liter aus. Für Biodiesel und Pflanzenöl in Kleinanlagen wurde eine Unterkompensation von 23,6 und 20,2 Cent je Liter festgestellt. Der Bundesrat hatte in der Vergangenheit wiederholt gefordert (vgl. BR-Drs. 764/07 (Beschluss), BR-Drs. 7/08 (Beschluss)), auf Grund einer Unterkompensation die jährlichen Steuererhöhungen anzupassen bzw. auszusetzen.

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Drucksache 830/3/08




Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 830/1/08

... 4) weist für Biodieselgroßanlagen für den Zeitraum Januar bis September 2008 je nach betrachteter Anlagenart eine Unterkompensation zwischen 6,68 und 10,76 Cent je Liter aus. Für Biodiesel und Pflanzenöl in Kleinanlagen wurde eine Unterkompensation von 23,6 und 20,2 Cent je Liter festgestellt. Der Bundesrat hatte in der Vergangenheit wiederholt gefordert (vgl. BR-Drs. 764/07 - Beschluss, BR-Drs. 7/08 - Beschluss), auf Grund einer Unterkompensation die jährlichen Steuererhöhungen anzupassen bzw. auszusetzen.

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Drucksache 830/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 37b Satz 7 Nr. 1 BImSchG *

2. Hauptempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 2

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

Zu Artikel 2

4. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 50 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 EnergieStG , Nr. 3 § 57 Abs. 5 Nr. 2 Buchstabe a EnergieStG

5. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe d1 - neu - § 50 Abs. 6 Satz 1 EnergieStG

6. Zu Artikel 2 § 50 Abs. 6 EnergieStG


 
 
 


Drucksache 830/2/08

... 4) weist für Biodieselgroßanlagen für den Zeitraum Januar bis September 2008 je nach betrachteter Anlagenart eine Unterkompensation zwischen 6,68 und 10,76 Cent je Liter aus. Für Biodiesel und Pflanzenöl in Kleinanlagen wurde eine Unterkompensation von 23,6 und 20,2 Cent je Liter festgestellt. Der Bundesrat hatte in der Vergangenheit wiederholt gefordert (vgl. BR-Drs. 764/07 (Beschluss), BR-Drs. 7/08 (Beschluss)), auf Grund einer Unterkompensation die jährlichen Steuererhöhungen anzupassen bzw. auszusetzen.

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Drucksache 830/2/08




Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 444/08

... - Im Bauhauptgewerbe gaben die Baupreise in den vergangenen Monaten nach. Derzeit muss die Hälfte der Baubetriebe mit gesunkenen Preisen auskommen. Die Mehrwertsteuererhöhung zu Beginn des Jahres 2007 und die steigenden Energie- und Stahlpreise haben sich auf die Bautätigkeit negativ ausgewirkt. Positive Tendenzen im Wirtschaftsbau können diese Beeinträchtigungen bei weitem nicht ausgleichen.



Drucksache 830/08 (Beschluss)

... 4) weist für Biodieselgroßanlagen für den Zeitraum Januar bis September 2008 je nach betrachteter Anlagenart eine Unterkompensation zwischen 6,68 und 10,76 Cent je Liter aus. Für Biodiesel und Pflanzenöl in Kleinanlagen wurde eine Unterkompensation von 23,6 und 20,2 Cent je Liter festgestellt. Der Bundesrat hatte in der Vergangenheit wiederholt gefordert (vgl. BR-Drs. 764/07 (Beschluss), BR-Drs. 7/08 (Beschluss)), auf Grund einer Unterkompensation die jährlichen Steuererhöhungen anzupassen bzw. auszusetzen.

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Drucksache 830/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 37b Satz 7 Nr. 1 BImSchG

2. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe b § 50 Abs. 3 EnergieStG

3. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe d1 - neu - § 50 Abs. 6 Satz 1 EnergieStG

4. Zu Artikel 2 § 50 Abs. 6 EnergieStG


 
 
 


Drucksache 82/07

... steuererhöhung) ist, um die durch den Tabakkonsum verursachte hohe Todes- und Krankheitsrate zu senken (siehe Anhang I).



Drucksache 717/07

... steuererhöhung zum 1. September 2005 durch das Gesetz zur Änderung des



Drucksache 220/1/07

... Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung wurde die steuerliche Abzugsfähigkeit von Arbeitskosten in Handwerkerrechnungen mit einem Betrag von bis zu 3 000 Euro eingeführt. Diese Maßnahme hat sich als Mittel zur Bekämpfung der Schwarzarbeit bewährt und zu positiven Impulsen in der Handwerksbranche geführt. Insbesondere vor dem Hintergrund der zum Jahreswechsel vollzogenen Mehrwertsteuererhöhung ist eine Ausdehnung der steuerlichen Abzugsmöglichkeit von Arbeitskosten in Handwerkerrechnungen auf 4 000 Euro angezeigt. Mit nennenswerten Steuerausfällen ist angesichts der Selbstfinanzierungseffekte nicht zu rechnen.



Drucksache 470/07

... In Ländern, in denen ein System von Leistungen bei Arbeitslosigkeit bereits besteht und großzügige Leistungen gewährt werden, sollte es zur Kosteneffizienz des Systems beitragen, wenn der Grundsatz Rechte und Pflichten angewendet wird. In Ländern, in denen Leistungssysteme weniger entwickelt sind, könnten die staatlichen Stellen in Betracht ziehen, öffentliche Mittel zwecks Verstärkung von Flexicurity-Maßnahmen umzuschichten und etwaige zusätzliche Kosten aus verschiedenen Quellen zu bestreiten, entweder über Steuererhöhungen oder über Sozialbeiträge.

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Drucksache 470/07




1. Die Herausforderungen und Chancen von Globalisierung und Wandel

2. Ein integrierter Flexicurity-Ansatz

3. Flexicurity-Strategien: Die Erfahrung der Mitgliedstaaten

4. Flexicurity und der Soziale Dialog

5. Entwicklung gemeinsamer Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz

6. Flexicurity-Optionen

7. Die finanzielle Dimension der Flexicurity

8. Die nächsten Schritte: Flexicurity und die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung

Anhang I
Flexicurity-Optionen

Option 1: Bekämpfung der Segmentierung bei Verträgen

Option 2: Entwicklung der Flexicurity im Unternehmen und Angebot von Sicherheit bei Übergängen

Option 3: Lösung des Problems der Qualifikationsdefizite und der geringeren Chancen bestimmter Arbeitskräfte

Option 4: Verbesserung der Möglichkeiten für Leistungsempfänger und informell beschäftigte Arbeitskräfte

Anhang II
Beispiele für Flexicurity

Anhang III
Flexicurity-relevante Hintergrundindikatoren

A. Flexible Vertragsformen

B. Umfassende Strategien für das lebenslange Lernen

C. Wirksame aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen

D. Moderne Systeme der sozialen Sicherheit

E. Arbeitsmarktergebnisse


 
 
 


Drucksache 621/06

... " ist dabei der Steueranteil an den Energiesteuersätzen zu verstehen, der auf die Steuererhöhungen seit dem 1. April 1999 zurückzuführen ist. Die Änderung sieht vor, dass künftig - im Gleichklang mit der Strombesteuerung - auch bei den Heizstoffen ermäßigte Steuersätze in Höhe von 60 Prozent des vollen Energiesteuersatzes zur Anwendung kommen, die weiterhin im Wege einer Steuerentlastung gewährt werden. Die Entlastungssätze in § 54

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Drucksache 621/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energiesteuergesetzes

1. § 50 wird wie folgt gefasst:

2. § 51 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

3. § 54 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

4. § 55 wird aufgehoben.

5. § 55 wird wie folgt gefasst:

6. § 57 Abs. 5 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:

7. Nach § 66 Abs. 1 Nr. 11 wird folgende Nummer 11a eingefügt:

Artikel 2
Änderung des Stromsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung des Mineralöldatengesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

a Einführung einer Biokraftstoffquote

b Weitere Änderungen des Energie- und Stromsteuergesetzes

2. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

3. Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung bei der Einführung einer Biokraftstoffquote

4. Kosten und Preiswirkungen

a Kosten für die öffentlichen Haushalte

b Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

5. Befristung bei der Einführung einer Biokraftstoffquote

6. Gleichstellung von Frauen und Männern

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu den Absätzen 6 und 7

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu § 37a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 37c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 37d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 321/06

... 34. stellt fest, dass steigende Kosten der sozialen Sicherheit ein dynamisches Wirtschaftswachstum erfordern um diese zu finanzieren; weist darauf hin, dass dies nur möglich ist wenn Innovation gefördert wird; stellt fest, dass Besteuerungsmethoden wie beispielsweise Steuererhöhungen zwecks Finanzierung der sozialen Sicherheit langfristig gesehen weniger nachhaltig sind, wenn man die sinkenden Besteuerungsgrundlagen und die höheren Abhängigkeitsraten bedenkt sowie die dringende Notwendigkeit der Stimulierung des Unternehmergeistes in Europa; betont daher die Notwendigkeit eines ganzheitlichen politischen Ansatzes, wenn über eine Reform der sozialen Sicherheit nachgedacht wird;


 
 
 


Drucksache 656/06 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat lehnt die von der Kommission vorgeschlagene Steuererhöhung bei Bier ab.



Drucksache 59/1/06

... ". Er hält den geplanten Sanierungs-Mix aus Einsparungen, Verbreiterung der Bemessungsgrundlage durch Abbau von Steuervergünstigungen, Steuererhöhungen und Privatisierungserlösen für zielführend. Er sieht angesichts begrenzter Einsparmöglichkeiten auch zur Mehrwertsteuererhöhung keine Alternative. Der Haushalt des Bundes muss 2007 den Anforderungen des Artikels 115 GG genügen und das Defizit von Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen wieder unter die 3 %- Marke des Stabilitätspaktes von Maastricht gedrückt werden.



Drucksache 836/06

... § 10 Körperschaftsteuererhöhung



Drucksache 59/06 (Beschluss)

... ". Er hält den geplanten Sanierungs-Mix aus Einsparungen, Verbreiterung der Bemessungsgrundlage durch Abbau von Steuervergünstigungen, Steuererhöhungen und Privatisierungserlösen für zielführend. Er sieht angesichts begrenzter Einsparmöglichkeiten auch zur Mehrwertsteuererhöhung keine Alternative. Der Haushalt des Bundes muss 2007 den Regelanforderungen des Artikels 115 GG genügen und das Defizit von Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen wieder unter die 3 %-Marke des Stabilitätspaktes von Maastricht gedrückt werden.



Drucksache 671/06

... industrie in Folge der Umsatzsteuererhöhung zum 1. Januar 2007 und der damit verbundenen umfangreicheren Anpassung der Mindeststeuer frühzeitig neue Steuerzeichen zur Verfügung stellen zu können und Planungssicherheit zu gewährleisten, wird die Mindeststeuer festgeschrieben.



Drucksache 142/06

... Auswirkungen auf Konsum- und Sparentscheidungen der Verbraucher können nicht ausgeschlossen werden, obwohl die Entlastungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen teilweise zu steigenden Nettoeinkommen führen werden. Insgesamt bewirken die belastenden Effekte (Steuererhöhungen) und entlastenden Maßnahmen (Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge) Nachfrage- und Angebotsstrukturveränderungen auf vielen Teilmärkten, die ihrerseits mess- und spürbare Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, induzieren.

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Drucksache 142/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Bundessonderzahlungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Deutsche

Artikel 6
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung der Arbeitsentgeltverordnung

Artikel 9
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung des Regionalisierungsgesetzes

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Finanzpolitische Ausgangslage

2. Konzeption der Bundesregierung

3. Schwerpunkte des Haushaltsbegleitgesetzes

4. Kosten- und Preiswirkungen

5. Verwaltungs- und Vollzugsaufwand

6. Auswirkungen auf Länder und Gemeinden

7. Finanzielle Auswirkungen

8. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

3 Allgemeines

1. Ziel und Wirkung des Gesetzes

1.1 Ausgangslage

1.2 Kürzung der Sonderzahlung in den Jahren 2006 bis 2010

1.3 Abschaffung der Sonderzahlung für Mitglieder der Bundesregierung

1.4 Klarstellende Regelungen

1.5 Sonstiges

2. Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Aspekte

3. Stellungnahme der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens

Begründung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

Zu Nummer 2c

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5a

Zu Nummer 5b

Zu Artikel 2

3 Allgemeines

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummern 3 bis 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 656/1/06

... 1. Der Bundesrat lehnt die von der Kommission vorgeschlagene Steuererhöhung bei Bier ab.



Drucksache 480/06 (Beschluss)

... 2. Die Fortsetzung des Konsolidierungskurses auf allen staatlichen Ebenen ist zwingende Voraussetzung, um eine sonst drohende Schuldenfalle und ihre fatalen Folgen zu vermeiden. Einsparungen einer Ebene dürfen allerdings nicht dazu führen, dass der Konsolidierungsdruck auf eine andere Ebene verlagert wird. Die nachhaltige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte erfordert ein abgestimmtes Vorgehen aller staatlichen Ebenen. Nur so kann es gelingen, die inzwischen bedenklich geschmälerten finanzpolitischen Handlungsspielräume aller Haushaltsebenen wieder zu verbessern. Unverzichtbar bleibt es, die Mehreinnahmen aus der beschlossenen Umsatzsteuererhöhung, soweit keine Bindung für die Beitragssenkung bei der Arbeitslosenversicherung besteht, vorrangig für die Haushaltskonsolidierung einzusetzen. Da in den kommenden Jahren Privatisierungserlöse nicht mehr in bisherigem Umfang zur Verfügung stehen, sollte Gleiches weitgehend auch für Mehreinnahmen gelten, die sich derzeit insbesondere aufgrund einer konjunkturellen Belebung abzeichnen.



Drucksache 480/1/06

... b) Die Fortsetzung des Konsolidierungskurses auf allen staatlichen Ebenen ist zwingende Voraussetzung, um eine sonst drohende Schuldenfalle und ihre fatalen Folgen zu vermeiden. Einsparungen einer Ebene dürfen allerdings nicht dazu führen, dass der Konsolidierungsdruck auf eine andere Ebene verlagert wird. Die nachhaltige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte erfordert ein abgestimmtes Vorgehen aller staatlichen Ebenen. Nur so kann es gelingen, die inzwischen bedenklich geschmälerten finanzpolitischen Handlungsspielräume aller Haushaltsebenen wieder zu verbessern. Unverzichtbar bleibt es, die Mehreinnahmen aus der beschlossenen Umsatzsteuererhöhung, soweit keine Bindung für die Beitragssenkung bei der Arbeitslosenversicherung besteht, vorrangig für die Haushaltskonsolidierung einzusetzen. Da in den kommenden Jahren Privatisierungserlöse nicht mehr in bisherigem Umfang zur Verfügung stehen sollte Gleiches weitgehend auch für Mehreinnahmen gelten, die sich derzeit insbesondere aufgrund einer konjunkturellen Belebung abzeichnen.



Drucksache 141/06

... Diese dürfte allerdings im Wesentlichen auf Sonderfaktoren(Fußballweltmeisterschaft, Vorzieheffekte im Vorfeld der Umsatzsteuererhöhung zum 1. Januar 2007) zurückzuführen sein.



Drucksache 743/06

... In den meisten Mitgliedstaaten sind die öffentlichen Haushalte bei gleichbleibenden politischen Rahmenbedingungen nicht zukunftsfähig. Nachhaltige Anstrengungen im Hinblick auf eine Haushaltskonsolidierung sind daher erforderlich. Die Erhöhung der Beschäftigungsquote ist eine wirksame Maßnahme, die den Regierungen zur Verfügung steht, um die Einnahmen zu steigern und die alterungsbedingten Ausgaben auch ohne Steuererhöhungen zu bewältigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 743/06




1. Die zunehmende Alterung der Bevölkerung in Europa: Tendenzen und Perspektiven

2. Auswirkungen der zunehmenden Alterung der Bevölkerung

2.1. Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, die Produktivität und das Wirtschaftswachstum

2.2. Auswirkungen auf den Sozialschutz und die öffentlichen Finanzen

3. Eine konstruktive Reaktion auf die demografische Herausforderung

3.1. Ein Europa, das die demografische Erneuerung begünstigt

3.2. Ein Europa, das Arbeit aufwertet: mehr Beschäftigung und ein längeres aktives Leben hoher Qualität

3.3. Ein produktiveres und leistungsfähigeres Europa

3.4. Ein Europa, das auf die Aufnahme und Integration von Migranten vorbereitet ist

3.5. Ein Europa mit zukunftsfähigen öffentlichen Finanzen: Garant eines angemessenen Sozialschutzes und des Ausgleichs zwischen den Generationen

4. Schlussfolgerungen: Von der Herausforderung zur Chance

APPENDIX: MAIN EUROPEAN DEMOGRAPHIC TRENDS AND DATA Projections – EU-25

Life expectancy at birth

Employment rate of older workers

Fertility and female employment rates

Net migration rate vs. natural population growth


 
 
 


Drucksache 81/2/05

... Die strukturellen Reformen bedürfen der makroökonomischen Flankierung, um ihre volle Wirkung zu entfalten. Deshalb unterstützt der Bundesrat den von der Bundesregierung angestrebten finanzpolitischen Kurs einer mittelfristigen Haushaltskonsolidierung und der Einhaltung des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Der Sachverständigenrat hat die Gradwanderung der aktuellen Finanzpolitik zutreffend beschrieben: Einerseits muss die quantitative und qualitative Konsolidierung der öffentlichen Haushalte fortgesetzt werden; andererseits verbieten sich weitere massive Einsparungen oder Steuererhöhungen mit Blick auf die noch schwache Binnennachfrage.



Drucksache 57/05 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass die Veränderung der Nettowertschöpfung je Arbeitskraft ein wichtiger makroökonomischer Indikator für die Einkommensentwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft in der EU-25 ist. Die Entwicklung dieses Wertes weist für Deutschland für die vergangenen Jahre eine negative Tendenz im Vergleich zu vielen anderen Mitgliedstaaten der EU-25 aus. In der Rangliste der EU-25 fällt Deutschland von Platz 3 in 2001 auf Rang 15 in 2004. Eine der Ursachen für die abnehmende Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft innerhalb der EU sieht der Bundesrat in der unbefriedigenden Investitionstätigkeit auf Grund fehlender Perspektiven und den über eine 1 : l-Umsetzung des EU-Rechts hinausgehenden nationalen Regelungen der Bundesregierung im Fach- und Ordnungsrecht. Die Steuererhöhung für Agrardiesel und die Abgabensteigerung bei der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung kommen im Wirtschaftsjahr 2004/05 massiv erschwerend hinzu.



Drucksache 479/2/05

... Der Gesetzesantrag führt zu einer Gefährdung der Existenz der Spielautomatenbranche mit ca. 60.000 Beschäftigten. Die im Gesetzesantrag vorgesehene Besteuerung hätte eine drastische Steuererhöhung zur Folge. Während bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ca. 8 bis 9 % des Kasseninhaltes an Steuern abgeführt werden mussten, wären nach dem vorliegenden Gesetzesantrag mit einer Spieleinsatzsteuer von 20 % unter Berücksichtigung einer faktischen Ausschüttungsquote von ca. 67 % etwa 50 % des Kasseninhaltes an Steuern abzuführen. Berücksichtigt man die ab 1. Januar 2006 erhöhte Mindestausschüttungsquote von 77 %, müsste bei einer Spieleinsatzsteuer von 20 % etwa 72 % des Kasseninhaltes als Steuer abgeführt werden bei einem Steuersatz von 10 % für Geldspielgeräte (Empfehlung in Ziffer 1 der BR-Drs. 479/2/05) würde die Steuer immerhin noch ca. 40 % des Kasseninhalts betragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/2/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Besteuerung des Spieleinsatzes(Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG)

§ 1
Steuergegenstand, Steuerpflicht

§ 2
Steuerbefreiungen

§ 3
Bemessungsgrundlage

§ 4
Steuersatz

§ 5
Steuerschuldner

§ 6
Entstehung der Steuer

§ 7
Umrechnung fremder Währungen

§ 8
Anmeldung, Fälligkeit

§ 9
Örtliche Zuständigkeit

§ 10
Mitteilungs- und Anzeigepflichten

§ 11
Mitteilung an die Genehmigungsbehörde

§ 12
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 13
Nachschau

§ 14
Ermächtigung

§ 15
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes

Artikel 3
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz

Artikel 6
Aufhebung der Verordnung über die Versteuerung von Wettscheinen im Abrechnungsverfahren

Artikel 7
Aufhebung der Verordnung zur Vereinfachung der Steuererhebung bei der Lotteriesteuer

Artikel 8
Änderung der Kleinbetragsverordnung

Artikel 9
Änderung der Spielverordnung

Artikel 10
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

2. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 - neu - SpEStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zur Begründung II. Besonderer Teil Artikel 2

4. Zur Begründung II. Besonderer Teil Artikel 2 Abs. 3 - neu -


 
 
 


Drucksache 57/1/05

... 4. Der Bundesrat stellt fest, dass die Veränderung der Nettowertschöpfung je Arbeitskraft ein wichtiger makroökonomischer Indikator für die Einkommensentwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft in der EU-25 ist. Die Entwicklung dieses Wertes weist für Deutschland für die vergangenen Jahre eine negative Tendenz im Vergleich zu vielen anderen Mitgliedstaaten der EU-25 aus. In der Rangliste der EU-25 fällt Deutschland von Platz 3 in 2001 auf Rang 15 in 2004. Eine der Ursachen für die abnehmende Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft innerhalb der EU sieht der Bundesrat in der unbefriedigenden Investitionstätigkeit auf Grund fehlender Perspektiven und den über eine 1 : 1-Umsetzung des EU-Rechts hinausgehenden nationalen Regelungen der Bundesregierung im Fach- und Ordnungsrecht. Die Steuererhöhung für Agrardiesel und die Abgabensteigerung bei der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung kommen im Wirtschaftsjahr 2004/05 massiv erschwerend hinzu.



Drucksache 349/05

... Steuererhöhungen werden weitgehend vermieden. Bei Neufahrzeugen bleiben die bisherigen Steuersätze unverändert, soweit sie dem Partikelgrenzwert von 5mg/km entsprechen. Nachgerüstete Altfahrzeuge werden günstiger besteuert, während nicht nachgerüstete einem erhöhten Tarif unterworfen werden. Durch die Verteilung der so ausgestalteten Förderung auf 4 Jahre wird die Förderung für die Haushalte der Länder weitgehend aufkommensneutral gestaltet und damit auch finanzierbar. Die degressiv wirkende Förderung bewirkt einen Anreiz zu einer möglichst frühen Nachrüstung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 349/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 2002

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I .Allgemeines

II. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu § 9a

Zu § 9a

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 590/1/05

... 8. Schließlich ist der Bundesrat der Auffassung, dass es vor dem Hintergrund steigender Rohölpreise bei der Umsetzung zu keinen weiteren Steuererhöhungen kommen darf. Die deutschen Autofahrer sind im europäischen Vergleich durch die Ökosteuer besonders hart betroffen.



Drucksache 697/1/04

... 5. In dem Aktionsplan (Buchstabe A., Abschnitt: Wirtschaftliche Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt) werden die Ursachen der Wachstumsschwäche in Deutschland verkürzt dargestellt, wenn vor allem auf starke exogene Schocks und die monetären Rahmenbedingungen verwiesen wird. Damit lässt sich nicht begründen, weshalb Deutschland bei der Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung seit Jahren mit die ungünstigsten Werte innerhalb der EU aufweist. Notwendig wäre es daher, auch auf die hausgemachten Ursachen für die unbefriedigende Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung hinzuweisen. Hierzu zählen insbesondere auch die Vielzahl von Steuererhöhungen, z.B. im Rahmen der Ökosteuer, kostentreibende neue Regulierungen, z.B. im Rahmen des



Drucksache 620/1/04

... 6. Der isolierte Abbau einer Steuervergünstigung wäre gleichbedeutend mit einer Steuererhöhung, die angesichts der unbefriedigenden Wirtschaftslage und der bereits bestehenden hohen Abgabenbelastung in Deutschland zu vermeiden ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 620/1/04




1. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 697/04 (Beschluss)

... Notwendig wäre es daher, auch auf die hausgemachten Ursachen für die unbefriedigende Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung hinzuweisen. Hierzu zählen insbesondere auch die Vielzahl von Steuererhöhungen, z.B. im Rahmen der Ökosteuer, kostentreibende neue Regulierungen, z.B. im Rahmen des



Drucksache 417/04 (Beschluss)

... Hierbei ist es insbesondere notwendig, dass die Bundesregierung ausdrücklich und verbindlich zusagt, keine weiteren Stufen einer Ökosteuererhöhung zu beschließen.



Drucksache 417/04

... Hierbei ist es insbesondere notwendig, dass die Bundesregierung ausdrücklich und verbindlich zusagt, keine weiteren Stufen einer Ökosteuererhöhung zu beschließen. Auch ist es zwingend erforderlich, dass die Verknüpfung zwischen Mineralölsteuererhebung und Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme überprüft wird.



Drucksache 120/1/03

... 2. Entgegen ihren Versprechungen vor der Wahl erhöht die Bundesregierung mit diesem Gesetz die Steuern auf breiter Front, obwohl Deutschland am Rande einer Rezession steht, ausgelöst durch eklatante Fehlentscheidungen in allen Politikbereichen. Die Bürger und Unternehmen sind tief verunsichert durch gebrochene Wahlversprechen, endlose Diskussionen über Steuererhöhungen, konzeptionslose Gesetzentwürfe und immer wieder durch Ankündigungen von Reformprojekten, die anschließend auf die lange Bank geschoben werden (z.B. Gewerbesteuerreform).



Drucksache 560/1/03

... Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf belastet die Wirtschaft auf breiter Front. Insbesondere die von der Bundesregierung vorgesehene Beschränkung der Verlustverrechnung und die Verschärfung der Gesellschafterfremdfinanzierung lehnt der Bundesrat als verdeckte Steuererhöhungen ab. Diese Regelungen sind keine Steuervergünstigungen, sondern entsprechen dem Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 560/1/03




3. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu -, Nr. 6 Buchst. b1 - neu - § 5a Abs. 3, § 52 Abs. 15 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nr. 3 und 6 § 10d, § 52 Abs. 25 EStG

§ 10d
Verlustabzug

5. Zu Artikel 3 Nr. 1 § 8a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 3 KStG

6. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchst. a und b § 8b Abs. 2 und 3 KStG

7. Zu Artikel 3

8. Zu Artikel 5 Nr. 1a - neu -, Nr. 3 § 8 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a, § 21 Abs. 11 AStG


 
 
 


Drucksache 120/03 (Beschluss)

... Entgegen ihren Versprechungen vor der Wahl erhöht die Bundesregierung mit diesem Gesetz die Steuern auf breiter Front, obwohl Deutschland am Rande einer Rezession steht, ausgelöst durch eklatante Fehlentscheidungen in allen Politikbereichen. Die Bürger und Unternehmen sind tief verunsichert durch gebrochene Wahlversprechen, endlose Diskussionen über Steuererhöhungen, konzeptionslose Gesetzentwürfe und immer wieder durch Ankündigungen von Reformprojekten, die anschließend auf die lange Bank geschoben werden (z.B. Gewerbesteuerreform).



Drucksache 76/16 PDF-Dokument



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