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"Steuerverwaltungen"
Drucksache 641/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage - COM(2016) 685 final; Ratsdok. 13730/16
... es zu ermittelnde Gewinn ist. Eine eigenständige gewerbesteuerrechtliche Ermittlung der Ausgangsgröße führt zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand sowohl für die betroffenen Unternehmen als auch für die Steuerverwaltungen. Die Auswirkungen des Richtlinienvorschlags auf die Gewerbesteuer sind in den weiteren Entscheidungsprozess einzubeziehen.
Drucksache 544/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften
... Es ist ein neues Antragsverfahren einzurichten. Die Finanzverwaltung muss die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Regelung prüfen. Aufgrund fehlender belastbarer Daten ist nur eine grobe Schätzung der Änderung des Erfüllungsaufwands für die Steuerverwaltungen der Länder möglich. Von der Regelung wird voraussichtlich nur eine sehr begrenzte Anzahl von Fällen (geschätzt etwa 2000) betroffen sein. Unter Zugrundelegung diese Fallzahl, ist mit einem jährlichen Mehraufwand von rund 285 000 Euro zu rechnen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
§ 8d Fortführungsgebundener Verlustvortrag
Artikel 2 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
5 Inhaltsübersicht
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
5 Antragserfordernis
5 Verwendungsreihenfolge
5 Geschäftsbetrieb
5 Fortführungserfordernis
Rechtsfolge - Untergang nicht genutzter Verluste
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3879: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Regelungsinhalt
II.2 Vorgaben, Erfüllungsaufwand und Weitere Kosten
II.3 One in one out
Drucksache 311/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft - COM(2016) 356 final; Ratsdok. 9911/16
... Die Kommission bereitet im Rahmen des Aktionsplans im Bereich der Mehrwertsteuer55 mehrere Initiativen zur Verbesserung der Kapazitäten der Steuerverwaltungen vor. Dazu gehören die Ausweitung der zentralen Anlaufstelle für die MwSt. für elektronische Dienstleistungen auf die Lieferung von Waren, beginnend mit einem Pilotprojekt zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden, und die Veröffentlichung eines Leitfadens für die Zusammenarbeit zwischen Steuerbehörden und Unternehmen des elektronischen Geschäftsverkehrs.
Mitteilung
1. Einführung
2. Zentrale Fragen
2.1. Marktzugangsanforderungen
Plattformen und Dienstleistungsanbieter nach bestehendem EU-Recht
Gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen
Erbringung von Dienstleistungen Peerto-Peer
Kollaborative Plattformen
2.2 Haftungsregelung
2.3 Schutz der Nutzer
2.4 Selbständige und Arbeitnehmer in der kollaborativen Wirtschaft
Die EU-Definition des Begriffs Arbeitnehmer
2.5 Besteuerung
Anpassung an neue Geschäftsmodelle
Verringerung des Verwaltungsaufwands
5 Mehrwertsteuer
3. Überwachung
4. Fazit
Drucksache 46/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über eine externe Strategie für effektive Besteuerung - COM(2016) 24 final
... Der in diesem Papier beschriebene Ansatz stellt auf die Steigerung der Einnahmen ("Collect More") ab und basiert auf der Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Schließung von durch die Steuerpolitik bedingten Einnahmen- und Erfüllungslücken12, mit dem Ziel, die Mobilisierung inländischer Einnahmen zu verstärken. Maßnahmen zur Schließung der Einnahmenlücke umfassen gegebenenfalls die Erweiterung der Steuerbemessungsgrundlage, die Schließung von Schlupflöchern sowie die Bekämpfung der Steuervermeidung. Maßnahmen zur Behebung der Erfüllungslücke schließen u.a. die Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit der Steuerverwaltung, die Stärkung der freiwilligen Einhaltung der Steuervorschriften, die Förderung von verantwortungsvollem Handeln im Steuerbereich sowie die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und illegalen Finanzströmen ein.
1. Einleitung
2. überprüfung der EU-KRITERIEN für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln
2.1 Mehr Steuertransparenz
2.2 Fairer Steuerwettbewerb
3. Förderung der Zusammenarbeit für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH durch AB kommen mit Drittländern
3.1 Klauseln über das verantwortungsvolle Handeln im Steuerbereich
3.2. Bestimmungen über staatliche Beihilfen
4. Unterstützung von ENTWICKLUNGSLÄNDERN BEI der ERFÜLLUNG der STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH
4.1 Steigerung der Einnahmen und Verbesserung der Mittelverwendung
4.2 Mit gutem Beispiel vorangehen
5. Entwicklung eines EU-VERFAHRENS zur Bewertung und AUFLISTUNG von Drittländern
5.1 Transparente Übersicht über nationale Vorgehensweisen bei der Aufstellung von Listen
5.2 Gemeinsamer EU-Ansatz für die Auflistung von Drittländern
5.3 Maßnahmen zur Förderung von Transparenz und fairer Besteuerung in gelisteten Staaten oder Gebieten
6. STÄRKUNG der VERBINDUNG zwischen EU-MITTELN und VERANTWORTUNGSVOLLEM Handeln IM STEUERBEREICH
7. Schlussfolgerung
ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über eine externe Strategie für effektive Besteuerung
Anhang 1 STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH
1. Transparenz und INFORMATIONSAUSTAUSCH
1.1. Transparenz und Informationsaustausch auf Ersuchen
1.2. Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten
2. FAIRER STEUERWETTBEWERB
3. BEPS-STANDARDS der G20/OECD
4. Sonstige RELEVANTE STANDARDS
Anhang 2 AKTUALISIERUNG der STANDARDBESTIMMUNG über VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH für ABKOMMEN mit Drittländern
Drucksache 641/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage - COM(2016) 685 final; Ratsdok. 13730/16
... es zu ermittelnde Gewinn ist. Eine eigenständige gewerbesteuerrechtliche Ermittlung der Ausgangsgröße führt zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand sowohl für die betroffenen Unternehmen als auch für die Steuerverwaltungen. Die Auswirkungen des Richtlinienvorschlags auf die Gewerbesteuer sind in den weiteren Entscheidungsprozess einzubeziehen.
Drucksache 191/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer: Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum - Zeit für Reformen COM(2016) 148 final; Ratsdok. 7687/16
... - Das System muss auf mehr Vertrauen beruhen: mehr Vertrauen zwischen Unternehmen und Steuerverwaltungen sowie zwischen den einzelnen Steuerverwaltungen in der EU.
Mitteilung
1. Einleitung: warum ES eines EINHEITLICHEN Europäischen MEHRWERTSTEUERRAUMS Bedarf
2. VOR KURZEM ABGESCHLOSSENE und LAUFENDE politische Initiativen
2.1 Beseitigung der mehrwertsteuerlichen Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr im Binnenmarkt
2.2 Auf dem Weg zu einem Mehrwertsteuerpaket für KMU
3. DRINGENDE Massnahmen zur SCHLIEßUNG der MEHRWERTSTEUERLÜCKE
3.1 Verbesserung der Zusammenarbeit innerhalb der EU und mit Drittländern
3.2 Auf dem Weg zu effizienteren Steuerverwaltungen
3.3 Verbesserung der freiwilligen Einhaltung der Vorschriften
3.4 Steuererhebung
3.5 Vorübergehende Ausnahmeregelung für Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Betrug mit nationalem und strukturellem Charakter
4. MITTELFRISTIGE Massnahmen zur SCHLIEßUNG der MEHRWERTSTEUERLÜCKE: auf dem Weg zu einem ROBUSTEN, EINHEITLICHEN Europäischen MEHRWERTSTEUERRAUM
5. Auf dem Weg zu einem MODERNEREN Ansatz für die FESTSETZUNG der MEHRWERTSTEUERSÄTZE
5.1 Option 1: Erweiterung und regelmäßige Überprüfung des Verzeichnisses von Gegenständen und Dienstleistungen, auf die ermäßigte Mehrwertsteuersätze angewandt werden können
5.2 Option 2: Abschaffung des Verzeichnisses
6. Schlussfolgerung
7. ZEITRAHMEN
Drucksache 729/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer - COM(2016) 755 final
... Bei der Konsultation der Interessenträger haben sich die Unternehmensvertreter klar für die Koordinierung der Prüfungen durch die Mitgliedstaaten ausgesprochen, da ein Unternehmen ansonsten mit 28 separaten Prüfungsanfragen konfrontiert werden könnte. Das Fehlen einer solchen Bestimmung in den derzeitigen Rechtsvorschriften hat zu Rechtsunsicherheit für die Unternehmen geführt, insbesondere, wenn sie von anderen Steuerverwaltungen angeschrieben wurden. Die meisten Mitgliedstaaten haben darüber hinaus angegeben, dass sie auch deshalb für diese Vorgehensweise sind, weil dadurch Prüfungsressourcen effizienter genutzt werden. Die Folgenabschätzung hat ergeben, dass die bevorzugte Option, die eine Koordinierung der Prüfungen einschließt, im Vergleich zu den anderen Optionen höhere Einsparungen bei den Befolgungskosten der Unternehmen mit sich bringen würde.
Drucksache 191/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer: Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum - Zeit für Reformen - COM(2016) 148 final; Ratsdok. 7687/16
... 2. Der Bundesrat stimmt der Kommission zu, dass die Durchsetzung der Steuervorschriften in die Verantwortung der Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten und damit in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt. Nach erster Einschätzung zielen jedoch etliche - auch nichtlegislative - Vorschläge im Mehrwertsteuer-Aktionsplan auf eine Angleichung der Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Verfahren, den Vollzug und die Arbeitsweise bis hin zum Personaleinsatz sowie auf eine Überwachung der Steuerverwaltungen durch die Kommission. Da dies insbesondere auch die Belange der Länder, denen die Verwaltung der Mehrwertsteuer obliegt, maßgeblich berührt, bittet der Bundesrat die Bundesregierung, in den weiteren Beratungen zum Mehrwertsteuer-Aktionsplan darauf zu achten, dass insoweit ohne Einbindung der Länder keine Festlegungen auf Unionsebene getroffen werden.
Drucksache 353/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer - und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
... b) Im Rahmen der Reform muss sichergestellt werden, dass die Abgrenzung des begünstigten Unternehmensvermögens rechtssicher für die Unternehmen, verwaltungsökonomisch für die Steuerpflichtigen und die Steuerverwaltungen der Länder sowie verfassungsfest im Hinblick auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ausgestaltet ist.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 3 und 6 ErbStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 6 ErbStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 und Nummer 9a - neu - §§ 13a Absatz 9 Satz 9 - neu und 30 Absatz 5 - neu - ErbStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 und 4 § 13a Absatz 10 Satz 2 - neu -, § 13b ErbStG
§ 13b Begünstigtes Vermögen
Begründung
2 Allgemein
Im Einzelnen
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 13b
Zu § 13b
Zu § 13b
Zu § 13b
Zu § 13b
Zu § 13b
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 13b ErbStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13c Absatz 1, 2, 3 und 4 ErbStG
Begründung
2 Allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Im Einzelnen
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 28a Absatz 7, 8 und 9 ErbStG
Begründung
2 Allgemein
Im Einzelnen
Drucksache 631/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
... Ein herausragendes Ziel des Gesetzes ist die Steigerung von Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Steuerverwaltungen der Länder durch einen verstärkten Einsatz der Informationstechnologie und einen zielgenaueren Ressourceneinsatz.
1. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - und Nummer 13a - neu - §§ 85 und 93 Absatz 7 AO
Zu § 85
Zu § 93
2. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 88 Absatz 4 AO
3. Zu Artikel 1 nach Nummer 12 § 89 Absatz 2 AO
4. Zu Artikel 1 Nummer 14, 15 und 21 §§ 93c Absatz 1, 109 Absatz 2, 149 Absatz 3 und 4 AO
5. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 152 AO
6. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 152 AO
7. Zu Artikel 1 Nummer 47 § 383b Absatz 1 Nummer 2 AO
8. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe 0a - neu -, Nummer 9a - neu -, Nummer 10 § 10 Absatz 1, § 35a Absatz 5 Satz 4 - neu -, § 36 Absatz 2 Nummer 2 Satz 3 EStG Artikel 5 Nummer 1 § 50 Absatz 8 Satz 2 EStDV
9. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 22a Absatz 1 und 3 EStG
10. Zu Artikel 4 Nummer 8 § 32b Absatz 3 EStG
11. Zu Artikel 4 Nummer 19 § 45a Absatz 2 und 3 EstG
12. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - und Nummer 5 Buchstabe a1 - neu - §§ 64, 84 EStDV
§ 64 Nachweis von Krankheitskosten
Zu Nummer 2a
Zu Nummer 5
13. Zu Artikel 5 nach Nummer 3 § 68b EStDV
Drucksache 631/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
... Ein herausragendes Ziel des Gesetzes ist die Steigerung von Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Steuerverwaltungen der Länder durch einen verstärkten Einsatz der Informationstechnologie und einen zielgenaueren Ressourceneinsatz.
1. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - und Nummer 13a - neu - §§ 85 und 93 Absatz 7 AO
Zu § 85
Zu § 93
2. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 88 Absatz 4 AO
3. Zu Artikel 1 nach Nummer 12 § 89 Absatz 2 AO
4. Zu Artikel 1 Nummer 14, 15 und 21 §§ 93c Absatz 1, 109 Absatz 2, 149 Absatz 3 und 4 AO
5. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 152 AO
6. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 152 AO
7. Zu Artikel 1 Nummer 47 § 383b Absatz 1 Nummer 2 AO
8. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe 0a - neu -, Nummer 9a - neu -, Nummer 10 § 10 Absatz 1, § 35a Absatz 5 Satz 4 - neu -, § 36 Absatz 2 Nummer 2 Satz 3 EStG Artikel 5 Nummer 1 § 50 Absatz 8 Satz 2 EStDV
9. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 22a Absatz 1 und 3 EStG
10. Zu Artikel 4 Nummer 8 § 32b Absatz 3 EStG
11. Zu Artikel 4 Nummer 19 § 45a Absatz 2 und 3 EstG
12. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - und Nummer 5 Buchstabe a1 - neu - §§ 64, 84 EStDV
Zu Nummer 2a
Zu Nummer 5
13. Zu Artikel 5 nach Nummer 3 § 68b EStDV
Drucksache 105/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Aufhebung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates COM(2015) 129 final
... (6) Am 21. März 2014 ersuchte der Europäische Rat den Rat, dafür zu sorgen, dass das einschlägige Unionsrecht vollständig an den neuen einheitlichen globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch, der von der OECD entwickelt wurde, angeglichen wird. Im Zuge der Annahme der Richtlinie 2014/107/EU forderte der Rat zudem die Kommission auf, einen Vorschlag zur Aufhebung der Richtlinie 2003/48/EG vorzulegen und die Aufhebung dieser Richtlinie zeitlich mit dem Anwendungsbeginn gemäß Artikel 2 der Richtlinie 2014/107/EU zu koordinieren, wobei die darin für Österreich vorgesehene Ausnahmeregelung zu berücksichtigen ist. Daher sollte die Richtlinie 2003/48/EG für Österreich für ein weiteres Jahr gelten. Angesichts des Standpunkts des Rates ist die Aufhebung der Richtlinie 2003/48/EG erforderlich, um doppelte Meldepflichten zu vermeiden und Kosten für Steuerverwaltungen und Wirtschaftsbeteiligte zu sparen.
Drucksache 205/14
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung internationaler Steuergestaltungen
... 1. Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung in ihrer Aufgabe, den Kampf gegen grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen international operierender Unternehmen entschlossen voranzutreiben, sich für umfassende Transparenz zwischen den Steuerverwaltungen einzusetzen und gegen schädlichen Steuerwettbewerb vorzugehen.
Drucksache 432/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
... Für den Bereich der Steuerverwaltungen der Länder ist hinsichtlich der Erweiterung der Mitteilungspflichten der Finanzbehörden zur Bekämpfung der Geldwäsche (§ 31b AO) sowie der neu eingeführten Verpflichtung bei Erwerb einer Vorratsgesellschaft oder eines Firmenmantels monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben (§ 18 Absatz 2 Satz 5
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 2 Weitere Änderung der Abgabenordnung
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
§ 10c Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags
§ 13a Änderung widerstreitender Abrechnungsbescheide und Anrechnungsverfügungen
§ 17a Kosten der Vollstreckung
Artikel 4 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 5 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 13a Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
Anlage 1a (zu § 13a) Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
Artikel 6 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
§ 26 Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften.
Artikel 7 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 8 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 9 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 10 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
Artikel 12 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Steuermehr- / -mindereinnahmen - in Mio. E
5. Erfüllungsaufwand
5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 3
Zu Nummer 2
Zu § 3c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 13a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 9
Zu § 19
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 40
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 52
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Anlage 1a zu § 13a - neu -
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu § 5
Zu Buchstabe b
Zu § 5
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 26
Zu Buchstabe c
Zu § 26
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu § 34
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu § 3
Zu Buchstabe b
Zu § 3
Zu Nummer 2
Zu § 36
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu § 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu § 6
Zu Buchstabe b
Zu § 6
Zu Nummer 3
Zu § 21
Zu § 21
Zu Nummer 4
Zu § 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu § 3a
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu § 4
Zu Buchstabe b
Zu § 4
Zu Nummer 3
Zu § 13b
Zu Nummer 4
Zu § 18
Zu Nummer 5
Zu § 27
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu § 5
Zu Nummer 2
Zu § 5
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3054: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 535/14
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und weiterer Vorschriften
... (AO) führt für die Steuerverwaltungen der Länder zu einem voraussichtlichen Minderaufwand in Höhe von rd. 650 Tsd. Euro jährlich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
§ 20a Vollstreckung von Bescheiden über Forderungen der zentralen Stelle
Artikel 2 Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 3 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 4 Änderung der Deutsch-Luxemburgischen Konsultationsvereinbarungsverordnung
Artikel 5 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten
Artikel 6 Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 7 Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung
Artikel 8 Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 9 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
V. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3098: Entwurf einer Verordnung zur Änderung steuerlicher
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 205/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung internationaler Steuergestaltungen
... 1. Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung in ihrer Aufgabe, den Kampf gegen grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen international operierender Unternehmen entschlossen voranzutreiben, sich für umfassende Transparenz zwischen den Steuerverwaltungen einzusetzen und gegen schädlichen Steuerwettbewerb vorzugehen.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung internationaler Steuergestaltungen
Drucksache 448/13
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
... Die Höhe des durch die gesetzlichen Regelungen entstehenden Vollzugsaufwandes der Steuerverwaltungen der Länder ist nicht abschätzbar.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 7e Erhöhte Absetzungen für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen
§ 10j Steuerbegünstigung für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 512/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung - COM(2013) 348 final
... - Eine EU-Initiative gewährleistet ein kohärentes, einheitliches und umfassendes EU-weites Konzept für den automatischen Informationsaustausch im Binnenmarkt. Sie würde für alle Mitgliedstaaten dasselbe Berichtskonzept vorsehen, was die Kosten für Steuerverwaltungen und Wirtschaftsbeteiligte senken würde (siehe auch Abschnitt 11). - Ein EU-Rechtsinstrument würde auch Rechtssicherheit für Steuerverwaltungen und Wirtschaftsbeteiligte in der EU gewährleisten.
Drucksache 735/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf eine Standard-Mehrwertsteuererklärung - COM(2013) 721 final; Ratsdok. 15337/13
... Der Hinweis der Kommission, dass der Rat in Bezug auf die Mehrwertsteuer auch schon früher Rechtsvorschriften betreffend die Erklärungspflichten erlassen habe (Folgenabschätzung Seite 20 f. SWD (2013) 427 final), trägt nicht. Aus der Tatsache, dass die Kompetenz der EU für diese Regelungen bisher nicht hinterfragt wurde, ist keine Regelungskompetenz abzuleiten. Vielmehr haben die bisherigen Regelungen die Steuerverwaltung in den Mitgliedstaaten nicht in einem Maße gebunden, dass seitens der Mitgliedstaaten ein Bedürfnis für eine Problematisierung der Regelungskompetenz bestanden hätte. Die Begründung einer solchen Kompetenz für die Kommission aufgrund vorangegangenem, unbeanstandeten Richtlinien- oder Verordnungserlass ist den europäischen Verträgen fremd; sie steht zudem in Widerspruch zu Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 EUV.
Drucksache 276/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Behandlung von Gutscheinen COM(2012) 206 final
... /EG sind aufgrund der festgestellten Probleme nötig und dürften zu Lösungen führen, mit denen die Ziele voraussichtlich erreicht werden. Diese Lösungen werden dazu beitragen, die Steuerneutralität zu verwirklichen, die Befolgungskosten zu senken und die Gefahr von Doppelbesteuerung zu beseitigen, so dass die Writschaftsbeteiligten Ressourcen effizienter einsetzen können. Durch eindeutige Vorschriften zur Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen werden die Möglichkeiten für Steuerumgehungen verringert, und es wird Rechtssicherheit für Steuerpflichtige und Steuerverwaltungen geschaffen.
Drucksache 383/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über konkrete Maßnahmen, auch in Bezug auf Drittländer, zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung - COM(2012) 351 final
... In den letzten Jahren hat sich die Problematik von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung erheblich verschärft. Die Globalisierung der Wirtschaft, der technologische Fortschritt, die Internationalisierung betrügerischer Geschäfte und die sich daraus ergebende gegenseitige Abhängigkeit der Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten sind Faktoren, die erkennen lassen, dass rein einzelstaatliche Maßnahmen nur begrenzt wirksam sind und gemeinsam gehandelt werden muss.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Wirksamere Steuererhebung in den Mitgliedstaaten
3. Bessere Grenzübergreifende Zusammenarbeit von Steuerverwaltungen in der EU
3.1. Bestmögliche Nutzung der bereits vorhandenen Rechtsvorschriften
3.2. Weitere konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit
3.2.1. Stärkung der vorhandenen Instrumente
3.2.2. Besserer Informationsaustausch
3.2.3. Bekämpfung von Trends und Mechanismen des Steuerbetrugs und der Steuerhinterziehung
3.2.4. Gewährleistung eines hohen Grads an Steuerehrlichkeit
3.2.5. Bessere Steuerpolitik
4. Kohärente Politik gegenüber Drittländern
4.1. Anwendung gleichwertiger Standards durch Drittländer
4.2. Förderung von EU-Standards auf internationaler Ebene
4.3. Künftiger Umgang mit Steueroasen und aggressiver Steuerplanung
5. Fazit
Drucksache 663/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz - GemEntBG )
... Hinsichtlich der Steuerverwaltungen der Länder ist zu erwarten, dass es auf Grund der Ausgestaltung der vorläufigen Bescheinigung als Verwaltungsakt und der Einführung des Feststellungsverfahrens zu einem erheblichen Mehraufwand kommen kann.
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Abgabenordnung
§ 60a Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen
§ 62 Rücklagen und Vermögensverwendung
Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 3 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 4 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 5 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 6 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 31a Haftung von Organmitgliedern und besonderen Vertretern
§ 31b Haftung von Vereinsmitgliedern
Artikel 7 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Artikel 8 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 9 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
Artikel 11 Änderung der Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen
Artikel 12 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Zu Nummer 6
Absatz 1
Nummer 1
Nummer 2
Nummer 3
Nummer 4
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 7
§ 4 Satz 2 - neu -
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2329: Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
Drucksache 663/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz - GemEntBG )
... Der nicht erforderliche Wechsel des Verfahrens führt - entgegen dem Titel des Gesetzes - nicht zu weniger, sondern vielmehr zu mehr Bürokratie. So wird dann auch im allgemeinen Teil der Begründung zum Erfüllungsaufwand für die Steuerverwaltungen der Länder ausgeführt:
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 25 AO
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 53 Nummer 2 Satz 5 AO
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 53 Nummer 2 Satz 8 - neu - AO
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 55 Absatz 1 Nummer 5 AO
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 und 7 Buchstabe b § 60a und § 63 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 AO
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 62 AO
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 62 Absatz 1 Nummer 3 AO
8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 62 Absatz 3 AO
9. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 63 Absatz 4 Satz 1 AO
10. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 63 Absatz 4 Satz 2 AO
11. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 63 Absatz 5 AO
12. Zu Artikel 2 nach Nummer 1 § 3c Absatz 2 Satz 1 EStG
13. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu -, 1b - neu - und 3 - neu - § 4f - neu -,§ 5 Absatz 7 - neu - und § 52 Absatz 14a - neu - EStG
§ 4f Verpflichtungsübernahme im Konzern
Zu § 4f
Zu § 5
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu § 52
14. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 3 1a BGB , Nummer 3 § 3 1b BGB
15. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 80 Absatz 2 Satz 2 BGB , Nummer 5 § 81 Absatz 1 Satz 2 BGB
16. Zu Artikel 12 Inkrafttreten
17. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 302/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013
... obliegt den zuständigen Landesfinanzbehörden. Deshalb wird die Beachtung der lohnsteuerlicher Pflichten regelmäßig in Zusammenarbeit der Prüfer der Bundeszollverwaltung mit Lohnsteuer-Außenprüfern der Landessteuerverwaltungen kontrolliert.
Drucksache 137/12
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO)
... Für die Bildungseinrichtungen der Steuerverwaltungen der Länder gehört die fortlaufende Anpassung der Lehrinhalte an das sich häufig und kurzfristig ändernde Steuerrecht zum Aufgabenspektrum. Zusätzlicher Erfüllungsaufwand entsteht mit dieser Verordnung daher nicht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
E.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO)
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Anhang (zu Artikel 1 Nummer 44)
Anlage 1 zu § 5 Abs. 1 - mittlerer/gehobener Dienst- Plan für die praktische Ausbildung
Anlage 2 zu § 5 Abs. 2 - mittlerer Dienst - Beurteilung in der berufspraktischen Ausbildung
Anlage 3 zu § 5 Abs. 2 - gehobener Dienst - Beurteilung in den berufspraktischen Studienzeiten
Anlage 4 zu § 15 - mittlerer Dienst - Fächer/Mindeststunden in der fachtheoretischen Ausbildung
Anlage 5 zu § 15 Abs. 3 - mittlerer Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im ersten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung
Anlage 6 zu § 15 Abs. 3 - mittlerer Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im zweiten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung/Abschließende Beurteilung der Leistungen in der fachtheoretischen Ausbildung
Anlage 7 zu § 18 Abs. 10 - gehobener Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im Grundstudium bis zur Zwischenprüfung
Anlage 8 zu zu § 18 Abs. 10 und 11 - gehobener Dienst - Beurteilung der Leistungen im Grundstudium
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel
4 Ermächtigungsgrundlage
4 Alternativen
Mitteilung
Rechts - und Verwaltungsvereinfachung
Gleichstellungspolitische Relevanz
Nationale Nachhaltigkeitsstrategie
Finanzielle Auswirkungen / Erfüllungsaufwand
4 Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu den Buchstabe n
Zu den Nummer n
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu den Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe b
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu den Buchstabe n
Zu den Nummern 15 bis 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe f
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe i
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu den Nummern 21 bis 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 32
Zu Nummer 34
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu den Doppelbuchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu den Buchstabe n
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 43
§ 53 Die Ausbildung, die von Beamtinnen und Beamten vor Inkrafttreten dieser Änderungsverordnung (1. Juli 2012) begonnen wurde, ist nach bisheriger Vorschrift zu beenden.
Zu Nummer 45
Anlage 4
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 14
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1974: Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
Drucksache 663/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz - GemEntBG )
... Der nicht erforderliche Wechsel des Verfahrens führt - entgegen dem Titel des Gesetzes - nicht zu weniger, sondern vielmehr zu mehr Bürokratie. So wird dann auch im allgemeinen Teil der Begründung zum Erfüllungsaufwand für die Steuerverwaltungen der Länder ausgeführt:
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 25 AO
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 53 Nummer 2 Satz 5 AO
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 53 Nummer 2 Satz 8 - neu - AO
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 55 Absatz 1 Nummer 5 AO
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 und 7 Buchstabe b § 60a und § 63 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 AO
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 62 AO
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 62 Absatz 1 Nummer 3 AO
8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 62 Absatz 3 AO
9. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 63 Absatz 4 Satz 1 AO
10. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 63 Absatz 4 Satz 2 AO
11. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 63 Absatz 5 AO
12. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 3 Nummer 26 und 26a EStG Artikel 6 Nummer 2 und 3 § 31a Absatz 1 und § 31b Absatz 1 BGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
13. Zu Artikel 2 nach Nummer 1 § 3c Absatz 2 Satz 1 EStG
14. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu -, 1b - neu - und 3 - neu - § 4f - neu -, § 5 Absatz 7 - neu - und § 52 Absatz 14a - neu - EStG
§ 4f Verpflichtungsübernahme im Konzern
Zu § 4f
Zu § 5
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu § 52
15. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 31a BGB , Nummer 3 § 31b BGB
16. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 80 Absatz 2 Satz 2 BGB , Nummer 5 § 81 Absatz 1 Satz 2 BGB
17. Begründung:
3 18.
19. Zu Artikel 12 Inkrafttreten
20. Zum Gesetzentwurf insgesamt
21. Hilfsempfehlung zu Ziffer 20:
Drucksache 474/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
... ) ist bei den Steuerverwaltungen der Länder mit einem jährlichen Erfüllungsmehraufwand von etwa 600 000 Euro zu rechnen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 und E.2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Baugesetzbuchs
§ 124 Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot
§ 245a Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
Artikel 2 Änderung der Baunutzungsverordnung
§ 25d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und Zielsetzung
1. Ausgangslage
2. Zielsetzung und Konzeption
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Wesentliche Regelungen im Überblick
1. Wesentliche Regelungen zur Stärkung der Innenentwicklung
a Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme
b Darstellung zentraler Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan
c Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten
d Abweichen vom Gebot des Einfügens
e Vereinfachung des gesetzlichen Vorkaufsrechts
f Neuregelung des Erschließungsvertrags
g Rückbaugebot
2. Wesentliche Änderungen in der Baunutzungsverordnung
a Anlagen zur Kinderbetreuung in reinen Wohngebieten
b Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
c Flexibilisierung beim Maß der baulichen Nutzung
3. Aktualisierung einzelner Vorschriften zum Außenbereich
IV. Gesetzesfolgen
1. Allgemeine Gesetzesfolgen
2. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
3. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Auswirkungen ohne Erfüllungsaufwand
b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung
aa Bund
bb Länder und Kommunen
4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
6. Weitere Kosten
7. Nachhaltigkeit
8. Evaluierung
V. Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1649: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklungen des Städtebausrechts
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.