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"Stoffs"
Drucksache 553/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Eisenbahninfrastruktur -Benutzungsverordnung (EIBV) - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -
... Für die Festlegung der Boni werden zunächst Untersuchungen des Internationalen Eisenbahnverbandes UIC aus dem Jahr 2007 herangezogen. Danach kann von einer mittleren jährlichen Laufleistung der in Deutschland eingesetzten Güterwagen von rund 40 000 Kilometern ausgegangen werden. Eine von der Kommission beauftragte und im September 2009 veröffentlichte Studie über die Einführung lärmabhängiger Trassenpreise beziffert die Umrüstungskosten für die K-Sohle auf etwa 2 000 Euro je Achse, für die LL-Sohle auf etwa ein Drittel dieses Betrages. Nach Angaben der UIC betragen die Kosten pro Achse bei K-Sohlen bis zu 2 500 Euro. Bei Verbundstoffsohlen entstehen außerdem erhöhte Betriebskosten gegenüber den heutigen Graugussbremssohlen, die im Programmzeitraum ebenfalls ausgeglichen werden. Auch diese Werte sind aus der EU-Studie bekannt. Schließlich wird unterstellt, dass ein ausreichender Anreiz für eine Umrüstentscheidung dann gegeben ist, wenn sich die Investition unter Berücksichtigung von Kapitalkosten in einem Zeitraum von fünf bis sechs Jahren amortisiert. Dies und ein gewollter finanzieller Anreiz (Überkompensation) erfordert einen Bonus nach Anlage 3 Nummer 1 für Güterwagen, welche die zulässigen Grenzwerte für das Fahrgeräusch gemäß TSI-Lärm einhalten.
Drucksache 104/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission: Waldschutz und Waldinformation - Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel KOM (2010) 66 endg.
... Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass Wälder vielfältige, miteinander verknüpfte soziale, ökonomische und ökologische Funktionen haben. Die nachhaltige Nutzung der Wälder und die Bereitstellung des Rohstoffs Holz sichert Arbeitsplätze und Einkommen im ländlichen Raum und stärkt den in Deutschland und Europa bedeutenden Sektor der Forst- und Holzwirtschaft entlang der Produktkette. Die Wälder schützen Böden, Siedlungen und Verkehrswege, dienen der Luftreinhaltung, bieten Sicht- und Immissionsschutz, regulieren den Wasserhaushalt, erhalten die biologische Vielfalt und ermöglichen verschiedensten Nutzergruppen Erholung. Die Pflege und Bewirtschaftung durch die Waldbesitzer garantiert multifunktional leistungsfähige Waldstrukturen. Gerade Deutschland hat eine lange Erfahrung mit der nachhaltigen Waldbewirtschaftung, die die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Funktionen des Waldes als die drei Säulen der Nachhaltigkeit erhält. Daher begrüßt der Bundesrat das klare Bekenntnis der Kommission zur gezielten nachhaltigen Waldbewirtschaftung als Voraussetzung für einen wirksamen Waldschutz.
Drucksache 104/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Waldschutz und Waldinformation - Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel KOM (2010) 66 endg.
... Bei diesem Szenario wurde geschätzt25, dass das Verhältnis zwischen Einschlag und Nettojahreszuwachs bei stetig steigender Nachfrage in einigen Ländern Europas vorübergehend auf über 100 % zugunsten des Holzeinschlags ansteigen und die nachwachsenden Bestände ab 2020 rückläufig sein könnten. Auch wenn eine vorübergehend hohe Nutzungsrate nicht unbedingt unnachhaltig ist, wenn man bedenkt dass die Altersklassenstruktur der Wälder in vielen Mitgliedstaaten eine rechtsschiefe Verteilung aufweist, könnte sie dennoch dazu führen, dass Wälder sich von Kohlenstoffsenken zur vorübergehenden Emissionsquellen entwickeln.
Drucksache 738/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie KOM (2010) 639 endg. ... ueber.htmstoffsicherheit, Sicherheit eines CO
Drucksache 445/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Juni 2010 zu den Fortschritten auf dem Weg zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele: Halbzeitüberprüfung in Vorbereitung auf das UN-Gipfeltreffen im September 2010 (2010/2037(IN I))
... M. in der Erwägung, dass die jüngste Krise auf dem Nahrungsmittel- und dem Treibstoffsektor, verbunden mit dem weltweiten wirtschaftlichen Abschwung und dem Klimawandel, zu Rückschlägen hinsichtlich des im vergangenen Jahrzehnt erreichten Fortschritts bei der Armutsbekämpfung geführt hat,
Drucksache 687/10
... Kernbrennstoffsteuergesetz
Drucksache 686/2/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKFG )
... Die vertraglichen Absprachen der Bundesregierung mit den Betreibern der deutschen Atomkraftwerke enthalten zudem weitreichende haushalts- und finanzwirksame Festlegungen. Durch die Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ wird der Bund finanziell bevorteilt, indem Verschiebungen auf Kosten der Länder und Gemeinden vorgenommen werden. Die Kernbrennstoffsteuer verringert die Bemessungsgrundlage der Gemeinschaftssteuern, an deren Ertrag Länder und Kommunen beteiligt sind. Es steht zu befürchten, dass diese indirekte Belastung von Ländern und Kommunen zugunsten des Bundeshaushalts durch die nun geplanten zusätzlichen Zahlungen der Betreiber für Aufgaben des Bundes noch ausgeweitet wird.
Drucksache 823/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Finanzierung der Influenzapandemie (A/H1N1) 2009
... Die fachlich zuständigen Bundesoberbehörden (Robert-Koch-Institut und Paul-Ehrlich-Institut) haben im Sommer 2009 die Ausbreitung der neuen Influenza mit großen Fallzahlen und erheblichen Auswirkungen auf die Gesellschaft nicht nur für möglich, sondern als sehr wahrscheinlich eingestuft. Im Herbst 2009 haben die Institute vor einer zweiten Erkrankungswelle mit einer Vielzahl von Fällen gewarnt. Diese Prognosen waren Entscheidungsgrundlagen, insbesondere für den Umfang der Beschaffung des Pandemieimpfstoffs. Nachdem der Bund die fachlichen Vorgaben formuliert hat, muss er dafür auch die Finanzverantwortung tragen.
Drucksache 660/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... eröffnete Möglichkeit, im Rahmen der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung auch den klassenspezifischen Zusatzstoff bei allen Fahrerlaubnisklassen in Fremdsprachen ablegen zu können, soll weiterhin erhalten bleiben. Gerade der klassenspezifische Zusatzstoff für die Klassen C und D enthält zahlreiche Fachtermini, die selbst für einen Muttersprachler schwer zu erlernen sind. Aus Verkehrssicherheitsgründen besteht keine Notwendigkeit, die Kenntnis der deutschen Fachtermini von einem nicht deutsch sprechenden Fahrschüler zu verlangen. Insbesondere würde es zu Akzeptanzproblemen führen, dass bei der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung der Grundstoff in Fremdsprachen geprüft werden kann, nicht hingegen der klassenspezifische Zusatzstoff. Sämtliche Fragen des Zusatzstoffs liegen bereits in den Fremdsprachen vor, so dass ein organisatorischer Aufwand für die Prüforganisationen nur bei etwaigen Aktualisierungen der Fragen anfällt. Die Abschaffung der Möglichkeit, den klassenspezifischen Zusatzstoff in Fremdsprachen abzulegen, hätte zudem nicht absehbare Auswirkungen auf den Berufszugang und auf die Personalgewinnung in der mittelständisch geprägten Transportwirtschaft.
Drucksache 687/2/10
... Kernbrennstoffsteuergesetz
Drucksache 487/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... anteil des Ottokraftstoffs, und insbesondere über den geeigneten Einsatz der verschiedenen Ottokraftstoffmischungen, angemessen unterrichtet werden." Es handelt sich also um eine Verpflichtung.
Drucksache 483/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz es
... , wenn es sich um Ethylalkohol ex Unterposition 2207 10 00 der Kombinierten Nomenklatur handelt und seine Eigenschaften im Fall von Bioethanol, das dem Ottokraftstoff beigemischt wird, mindestens den Anforderungen der DIN EN 15376, Ausgabe März 2008 oder Ausgabe November 2009, entsprechen und im Fall von Bioethanol, das im Ethanolkraftstoff (E 85) enthalten ist, die Eigenschaften des Ethanolkraftstoffs (E 85) mindestens den Anforderungen für Ethanolkraftstoff (E 85) nach der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen entsprechen. Für Energieerzeugnisse, die anteilig aus Bioethanol bestehen, gilt für den Bioethanolanteil Satz 4 sinngemäß. Pflanzenöl gilt nur dann als Biokraftstoff, wenn seine Eigenschaften mindestens den Anforderungen für Pflanzenölkraftstoff nach der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen entsprechen. Den Energieerzeugnissen nach den Sätzen 1 bis 6 sind solche Energieerzeugnisse gleichgestellt, die einer anderen Norm oder technischen Spezifikation entsprechen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) vom 3. Januar 1994 (ABl. L 1 vom 3.1.1994, S.3), das zuletzt durch den Beschluss Nr. 54/2009 vom 24. April 2009 (ABl. L 162 vom 25.6.2009, S. 36) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung in Kraft ist, soweit diese Norm oder technische Spezifikation mit den in den Sätzen 1 bis 6 genannten Normen übereinstimmt und ein gleichwertiges Niveau der Beschaffenheit für die gleichen klimatischen Anforderungen sicherstellt;".
Drucksache 423/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Mai 2010 zu dem Entwurf einer Richtlinie der Kommission zur Änderung der Anhänge der Richtlinie 95/2 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel und zur Aufhebung der Entscheidung 2004/374/EG
... D. in der Erwägung, dass in Artikel 6 dieser Verordnung festgelegt ist, dass ein Lebensmittelzusatzstoff in der EU nur verwendet werden darf, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt – so dürfen beispielsweise gemäß Absatz 1 Buchstabe c die Verbraucher durch die Verwendung des Lebensmittelzusatzstoffs nicht irregeführt werden, und gemäß Absatz 2 muss der Lebensmittelzusatzstoff Vorteile für die Verbraucher bringen,
Drucksache 16/10
Verordnungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf einer Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger
... 4. Gehalte an Stickstoff (Gesamt N) und Phosphat (P2O5) in Kilogramm pro Tonne sowie die Menge Stickstoffs aus Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft in Kilogramm pro Tonne.
Drucksache 668/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Rohstoffstrategie der Bundesregierung - Sicherung einer nachhaltigen Rohstoffversorgung Deutschlands mit nicht-energetischen mineralischen Rohstoffen
Rohstoffstrategie der Bundesregierung - Sicherung einer nachhaltigen Rohstoffversorgung Deutschlands mit nicht-energetischen mineralischen Rohstoffen
Drucksache 694/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung - Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit KOM (2010) 614 endg.
... - Sie wird eine Rohstoffstrategie vorlegen, in der u.a. Vorschläge enthalten sein werden für eine Förderung von geeigneteren Rahmenbedingungen einer nachhaltigen Versorgung mit einheimischen Primärrohstoffen, für verstärktes Recycling und für die Suche nach Substitutionsmöglichkeiten für andere Rohstoffe (2010).
Drucksache 462/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Politik der EU zur Terrorismusbekämpfung - wichtigste Errungenschaften und künftige Herausforderungen KOM (2010) 386 endg.
... Die Kommission hat zudem einen EU-Aktionsplan zur Verbesserung der Sprengstoffsicherheit ausgearbeitet, dem der Rat im April 2008 zugestimmt hat17. Die 50 konkreten Aktionen zur Verringerung der Gefahr terroristischer Sprengstoffanschläge werden derzeit zusammen mit Europol und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten umgesetzt.
Drucksache 873/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen KOM (2010) 781 endg.
... e) Menge und physikalische Form des gefährlichen Stoffs/der gefährlichen Stoffe;
Drucksache 260/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Eine europäisches Strategie für saubere und energieeffiziente Fahrzeuge KOM (2010) 186 endg.
... en Umbauten an den Verbrennungsmotoren, ein besonderes Kraftstoffspeicherungssystem im Fahrzeug und ein ausreichend ausgedehntes Betankungsnetz. Flüssige Biokraftstoffe wie Ethanol und Biodiesel können bis zu einem gewissen Anteil herkömmlichen Flüssigkraftstoffen zugesetzt und in vorhandenen Motoren verbrannt werden. Bei höheren Bio-Anteilen ist jedoch ein Umbau des Kraftstoffzufuhrsystems und des Fahrzeugmotors erforderlich. Gasförmige Kraftstoffe können in umgebauten Verbrennungsmotoren verwendet und im Fahrzeug in speziellen Tanks gespeichert werden. Sogenannte Flex-Fuel-Fahrzeuge können mit einer Reihe verschiedener erhältlicher Kraftstoffe betrieben werden. Um die erwartete Verringerung der Umweltauswirkungen im Vergleich zu konventionellem Otto- oder Dieselkraftstoff zu erreichen, müssen Alternativkraftstoffe auf nachhaltige Weise hergestellt werden. Die Arbeiten an der weiteren Verbesserung von konventionellen Otto- und Dieselkraftstoffen sollten weitergehen.
Drucksache 580/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung
... eröffnete Möglichkeit, im Rahmen der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung auch den klassenspezifischen Zusatzstoff bei allen Fahrerlaubnisklassen in Fremdsprachen ablegen zu können, soll weiterhin erhalten bleiben. Gerade der klassenspezifische Zusatzstoff für die Klassen C und D enthält zahlreiche Fachtermini, die selbst für einen Muttersprachler schwer zu erlernen sind. Aus Verkehrssicherheitsgründen besteht keine Notwendigkeit, die Kenntnis der deutschen Fachtermini von einem nicht deutsch sprechenden Fahrschüler zu verlangen. Insbesondere würde es zu Akzeptanzproblemen führen, dass bei der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung der Grundstoff in Fremdsprachen geprüft werden kann, nicht hingegen der klassenspezifische Zusatzstoff. Sämtliche Fragen des Zusatzstoffs liegen bereits in den Fremdsprachen vor, so dass ein organisatorischer Aufwand für die Prüforganisationen nur bei etwaigen Aktualisierungen der Fragen anfällt. Die Abschaffung der Möglichkeit, den klassenspezifischen Zusatzstoff in Fremdsprachen abzulegen, hätte zudem nicht absehbare Auswirkungen auf den Berufszugang und auf die Personalgewinnung in der mittelständisch geprägten Transportwirtschaft.
Drucksache 642/10
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zweite Verordnung zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (2. CDNI -Verordnung - 2. CDNI-VO)
... a) „Schiffsbetreiber“ diejenige natürliche oder juristische Person, die die laufenden Ausgaben im Zusammenhang mit dem Schiffsbetrieb, insbesondere für den Kauf des verwendeten Kraftstoffs trägt, ersatzweise der Schiffseigner;
Drucksache 243/10
Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Verordnung zur Änderung des Londoner Protokolls von 1996 und des OSPAR-Übereinkommens von 1992
... Ziel der Politik ist es daher, den Ausstoß von Kohlendioxid zu begrenzen. Allein durch die Verringerung des Verbrauchs fossilen Kohlenstoffs kann die zur Begrenzung der Klimaänderungen erforderliche globale Eingrenzung der Kohlendioxidkonzentrationen jedoch nicht schnell genug erreicht werden, so dass es für eine Übergangszeit auch flankierender Maßnahmen bedarf. Solche Maßnahmen können unter anderem in der Abscheidung von Kohlendioxid aus industriellen Prozessen und der dauerhaften (über Jahrtausende währenden) Speicherung von Kohlendioxid in geeigneten geologischen Formationen bestehen. Solche geologischen Schichten können unter anderem in ausgeförderten Öl- und Gaslagerstätten oder salinen Aquiferen des Meeresuntergrunds vorhanden sein. Die geeigneten geologischen Schichten des Meeresuntergrunds dürfen nach gegenwärtiger Völkerrechtslage aber nicht genutzt werden, da sowohl das weltweit gültige Londoner Protokoll als auch das im Bereich des Nordostatlantiks geltende OSPAR-Übereinkommen das Einbringen von Abfällen ins Meer und den Meeresuntergrund grundsätzlich verbieten und nur eng umrissene Ausnahmen zulassen, zu denen CO
Drucksache 675/10
Verordnung der Bundesregierung
Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen - 10. BImSchV )
... Den Haushalten von Bund und Kommunen entstehen keine Kosten. Auf die Haushalte der Länder hat diese Verordnung gegenüber der bisherigen Regelung geringe Auswirkungen, sofern nicht zusätzliche (neue) Kraftstoffsorten überwacht werden müssen. Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, welche der zugelassenen Kraftstoffe ein Tankstellenbetreiber anbietet. Durch die Zusammenlegung der 3., 10. und
Drucksache 823/10
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Finanzierung der Influenzapandemie (A/H1N1) 2009
... Die fachlich zuständigen Bundesoberbehörden (Robert-Koch-Institut und Paul-Ehrlich-Institut) haben im Sommer 2009 die Ausbreitung der Neuen Influenza mit großen Fallzahlen und erheblichen Auswirkungen auf die Gesellschaft nicht nur für möglich, sondern als sehr wahrscheinlich eingestuft. Im Herbst 2009 haben die Institute vor einer zweiten Erkrankungswelle mit einer Vielzahl von Fällen gewarnt. Diese Prognosen waren Entscheidungsgrundlagen insbesondere für den Umfang der Beschaffung des Pandemieimpfstoffs. Nachdem der Bund die fachlichen Vorgaben formuliert hat, muss er dafür auch die Finanzverantwortung tragen.
Drucksache 771/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete - die künftigen Herausforderungen KOM (2010) 672 endg.
... - nachhaltiges Wachstum: Erhaltung der Grundlage für die Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln sowie von erneuerbaren Energien, Gewährleistung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung, Bereitstellung ökologischer öffentlicher Güter, Bekämpfung des Biodiversitätsverlusts, Förderung erneuerbarer Energien, Förderung der Tier- und Pflanzengesundheit, Steigerung der Ressourceneffizienz durch technologische Entwicklung und Nutzung von Forschungsergebnissen, weitere Senkung von Emissionen, Ausbau der Kohlenstoffspeicher und Ausschöpfung des Potenzials der ländlichen Gebiete;
Drucksache 16/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf einer Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
... 4. Gehalte an Stickstoff (Gesamt N) und Phosphat (P2O5) in Kilogramm je Tonne Frischmasse sowie die Menge Stickstoffs aus Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft in Kilogramm,
1. Zur Vorlage insgesamt*
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Aufzeichnungspflicht
§ 4 Meldepflicht
§ 5 Mitteilungspflicht
§ 6 Ergänzende Landesregelungen
§ 7 Ordnungswidrigkeiten
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise
IV. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
2. Zu § 1 Satz 2 Nummer 3
3. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1
4. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1
5. Zu § 4
Drucksache 332/10
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Neunte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Auf Grund der Unterstellung des Wirkstoffs Fluorescein - zur parenteralen Anwendung - unter die Verschreibungspflicht ergibt sich der Preis entsprechender Arzneimittel künftig auf Grund der Arzneimittelpreisverordnung. Daher konnten sich die Preise dieser Arzneimittel und damit die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) geringfügig erhöhen. Diese Kostensteigerungen durften allerdings nicht messbar sein, da dieses Arzneimittel nach dem Arzneiverordnungsreport 2009 nicht zu den 3000 am häufigsten verordneten Arzneimitteln zahlt. Mit Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, und hier insbesondere das Verbraucherpreisniveau, ist nicht zu rechnen.
Drucksache 487/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... a) die Gesamtmenge der jeweiligen Art von geliefertem Treibstoff unter Angabe des Erwerbsortes und des Ursprungs des Treibstoffs, und
Drucksache 660/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... -Verordnung eröffnete Möglichkeit, im Rahmen der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung auch den klassenspezifischen Zusatzstoff bei allen Fahrerlaubnisklassen in Fremdsprachen ablegen zu können, soll weiterhin erhalten bleiben. Gerade der klassenspezifische Zusatzstoff für die Klassen C und D enthält zahlreiche Fachtermini, die selbst für einen Muttersprachler schwer zu erlernen sind. Aus Verkehrssicherheitsgründen besteht keine Notwendigkeit, die Kenntnis der deutschen Fachtermini von einem nicht deutsch sprechenden Fahrschüler zu verlangen. Insbesondere würde es zu Akzeptanzproblemen führen, dass bei der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung der Grundstoff in Fremdsprachen geprüft werden kann, nicht hingegen der klassenspezifische Zusatzstoff. Sämtliche Fragen des Zusatzstoffs liegen bereits in den Fremdsprachen vor, so dass ein organisatorischer Aufwand für die Prüforganisationen nur bei etwaigen Aktualisierungen der Fragen anfällt. Die Abschaffung der Möglichkeit, den klassenspezifischen Zusatzstoff in Fremdsprachen abzulegen, hätte zudem nicht absehbare Auswirkungen auf den Berufszugang und auf die Personalgewinnung in der mittelständisch geprägten Transportwirtschaft.
Drucksache 530/10
... aus Metall eingesetzt. Auch bei der baustellenseitigen Sanierung von Rohrleitungen finden Epoxidharze zum Verkleben eingebrachter Kunststoffschläuche oder als Beschichtungsmaterial Anwendung. Der Parameter Epichlorhydrin braucht im Trinkwasser nicht bestimmt zu werden. Auf Epichlorhydrin ist jedoch bei der Eignungsprüfung von organischen Polymeren für den Trinkwasserbereich, die Epichlorhydrin als einen Ausgangsstoff in der Rezeptur enthalten, nach den Leitlinien des UBA zur hygienischen Beurteilung von organischen Materialien im Kontakt mit Trinkwasser zu untersuchen. Als Analysenverfahren dient dabei die Methode nach DIN EN 14207, die auch die Überprüfung des Grenzwertes der
Drucksache 305/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger
... 4. Gehalte an Stickstoff (Gesamt N) und Phosphat (P2O5) in Kilogramm je Tonne Frischmasse sowie die Menge Stickstoffs aus Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft in Kilogramm,
Drucksache 633/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zum Energiekonzept der Bundesregierung
... Kernbrennstoffsteuergesetz
Drucksache 104/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission: Waldschutz und Waldinformation - Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel KOM (2010) 66 endg.
... Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass Wälder vielfältige, miteinander verknüpfte soziale, ökonomische und ökologische Funktionen haben. Die nachhaltige Nutzung der Wälder und die Bereitstellung des Rohstoffs Holz sichert Arbeitsplätze und Einkommen im ländlichen Raum und stärkt den in Deutschland und Europa bedeutenden Sektor der Forst- und Holzwirtschaft entlang der Produktkette. Die Wälder schützen Böden, Siedlungen und Verkehrswege, dienen der Luftreinhaltung, bieten Sicht- und Immissionsschutz, regulieren den Wasserhaushalt, erhalten die biologische Vielfalt und ermöglichen verschiedensten Nutzergruppen Erholung. Die Pflege und Bewirtschaftung durch die Waldbesitzer garantiert multifunktional leistungsfähige Waldstrukturen. Gerade Deutschland hat eine lange Erfahrung mit der nachhaltigen Waldbewirtschaftung, die die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Funktionen des Waldes als die drei Säulen der Nachhaltigkeit erhält. Daher begrüßt der Bundesrat das klare Bekenntnis der Kommission zur gezielten nachhaltigen Waldbewirtschaftung als Voraussetzung für einen wirksamen Waldschutz.
Drucksache 687/1/10
... Kernbrennstoffsteuergesetz
Drucksache 117/10
Verordnung der Bundesregierung
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV )
... 2. die Zahl der einzurichtenden Probenahmestellen und die räumliche Repräsentativität anderer Techniken ausreichen, um bei der Ermittlung des Wertes des relevanten Schadstoffs die in Anlage 1 Abschnitt A festgelegten Datenqualitätsziele zu erreichen und Beurteilungsergebnisse ermöglichen, die den in Anlage 1 Abschnitt B festgelegten Kriterien entsprechen.
Drucksache 16/10 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger
... 4. Gehalte an Stickstoff (Gesamt N) und Phosphat (P2O5) in Kilogramm je Tonne Frischmasse sowie die Menge Stickstoffs aus Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft in Kilogramm,
Drucksache 700/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle KOM (2010) 618 endg.
... (24) Zwar entscheidet jeder Mitgliedstaat selbst darüber, aus welchen Quellen er seinen Energiebedarf deckt, aber alle Mitgliedstaaten erzeugen radioaktive Abfälle, unabhängig davon, ob sie über Kernreaktoren verfügen oder nicht. Radioaktive Abfälle fallen hauptsächlich bei den Tätigkeiten des Kernbrennstoffkreislaufs an, etwa beim Betrieb von Kernkraftwerken und bei der Wiederaufarbeitung abgebrannten Brennstoffs, aber auch bei anderen Tätigkeiten wie Anwendungen radioaktiver Isotope in Medizin, Forschung und Industrie.
Drucksache 177/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Februar 2010 zum Grünbuch "Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik " (2009/2106(INI))
... 68. fordert die Kommission auf, die Unterrichtung der Verbraucher über den Ursprung und die Qualität der Erzeugnisse der Fischerei zu verbessern und ein gezieltes Programm für die Umweltkennzeichnung im Hinblick auf die Aufwertung der Fischereierzeugnisse und die Verbesserung der Gesundheit der Verbraucher einzuführen, das auf der strengen Überwachung und der vollständigen Rückverfolgbarkeit vom Fang des Rohstoffs bis zur Vermarktung des Endprodukts sowohl beim Verkauf von Frischfisch als auch von verarbeiteten Erzeugnissen beruht, die aus Fängen in freier Natur oder aus Fischzuchtprodukten kommen;
Drucksache 282/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid
... Die für die Speicherung von Kohlendioxid in Anspruch genommenen Gesteinsschichten sind unwiederbringlich für die Rohstoffsicherung und andere für die Allgemeinheit bedeutsame Zwecke verloren. Dem Speicherunternehmen und den nach § 34 Berechtigten wird dagegen durch die Einräumung der Speicherbefugnis unter Ausschluss Dritter eine ausschließliche Rechtsposition und ein wirtschaftlicher Vorteil eingeräumt. Das rechtfertigt in Anlehnung an die §§ 30 und 31
Drucksache 712/09
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV )
... : der auf den unteren Heizwert bezogene Wärmeinhalt des Brennstoffs, der einer Feuerungsanlage im Dauerbetrieb je Zeiteinheit zugeführt werden kann;
Drucksache 658/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Impfung gegen die saisonale Grippe KOM (2009) 353 endg.; Ratsdok. 11970/1/09
... Darüber hinaus ist der logistische Aufwand einer raschen Impfung der gesamten EU-Bevölkerung nicht zu unterschätzen: je höher die zu erreichende Impfquote ist, umso höher muss die Kapazität zur Verabreichung der Impfstoffe im Notfall sein. Die Mitgliedstaaten haben bereits Vorkehrungen zur Erhöhung der Kapazität zur Verabreichung von Impfstoffen getroffen, beispielsweise indem Krankenpflegepersonal erlaubt wurde, Grippe-Impfungen zu verabreichen. Dennoch lässt sich diese Kapazitätsaufstockung nicht planen, sondern sie muss schrittweise geprüft werden. Mit der Verdopplung der aktuellen Durchimpfungsrate der Allgemeinbevölkerung gegen Grippe ließe sich tatsächlich eine allgemeine Durchimpfung von 30 % erreichen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitsaufwand für Impfungen in dem vorgesehenen Zeitfenster zwischen der Freigabe des saisonalen Impfstoffs und dem Einsetzen der Erkrankungsfälle in den meisten Fällen verdoppeln würde. Für eine einzelne Arztpraxis würde dies bedeuten, dass die Grippe-Impfung eine ganze Woche in Anspruch nehmen könnte. Bereits jetzt treten Jahr für Jahr logistische Probleme dabei auf, die Impfstoffe zum Ort der Versorgung zu bringen.
Drucksache 282/3/09
Antrag des Landes Brandenburg
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid
... Die für die Speicherung von Kohlendioxid in Anspruch genommenen Gesteinsschichten sind unwiederbringlich für die Rohstoffsicherung und andere für die Allgemeinheit bedeutsame Zwecke verloren. Dem Speicherunternehmen und den nach § 34 Berechtigten wird dagegen durch die Einräumung der Speicherbefugnis unter Ausschluss Dritter eine ausschließliche Rechtsposition und ein wirtschaftlicher Vorteil eingeräumt. Das rechtfertigt in Anlehnung an die §§ 30 und 31
Drucksache 825/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen der Gesamtstrategie der Gemeinschaft zur Minderung der CO2 -Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen und Pkw KOM (2009) 593 endg.; Ratsdok. 15317/09
... -Emissionen oder Elektrofahrzeugen (so genannte Super Credits) ein wichtiges Instrument, um die Entwicklung besonders kraftstoffsparender Nutzfahrzeuge voranzutreiben. Er hält das vorgesehene Auslaufen der Begünstigung für Fahrzeuge mit besonders niedrigen CO
Drucksache 242/09
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten -Verordnung
... Bei der Koexposition von Asbest und PAK ist ein mindestens additives Zusammenwirken hinsichtlich der Tumorverursachung im Bereich der Atemwege aus mehreren Gründen wissenschaftlich gesichert. Sowohl für Asbest als auch für PAK sind vor allem die Bronchialepithelzellen die Zielzellen der jeweiligen klastogenen, transformierenden gentoxischen Wirkung. Sowohl Asbest als auch PAK bilden in Epithelzellen der mittleren und tiefen Atemwege reaktive Sauerstoffspezies und generieren daraus resultierende oxidative DNA-Schäden. In einer Reihe von Tierexperimenten zeigte sich eine Evidenz der synergistischen Synkanzerogenese von Asbestfasern und PAK. PAK und Asbest zeigen Mutagenität, sie wirken synergistisch sowohl im Transformationstest an Säugetierzellen in vitro als auch in der Lunge von Hamster und Ratte. Die Kombination der beiden Stoffe führte im Vergleich zu den Einzeleffekten zu einem überadditiven Anstieg der Mutationsrate in der Lunge und zu einer überadditiven Zunahme der Tumorinzidenzen.
Drucksache 340/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Lebensmittel - und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
... 8. Auslösewert: Grenzwert für den Gehalt an einem gesundheitlich nicht erwünschten Stoff, der in oder auf einem Lebensmittel enthalten ist, bei dessen Überschreitung Untersuchungen vorgenommen werden müssen, um die Ursachen für das Vorhandensein des jeweiligen Stoffs mit dem Ziel zu ermitteln, Maßnahmen zu seiner Verringerung oder Beseitigung einzuleiten,
I. Artikel 1 Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird wie folgt geändert:
§ 74 Geltungsbereich bestimmter Vorschriften
II. Nach Artikel 2 werden folgende Artikel 3 und 4 eingefügt:
‚Artikel 3 Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung
Artikel 4 Änderung der Futtermittelverordnung
III. Die bisherigen Artikel 3 und 4 werden die neuen Artikel 5 und 6.
Drucksache 224/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Februar 2009 zu der Wildnis in Europa (2008/2210(INI))
... -Kohlenstoffspeicher fungieren, deren Schutz für die biologische Vielfalt und für den Klimaschutz wichtig ist,
Drucksache 228/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2009 zu "2050: Die Zukunft beginnt heute - Empfehlungen für eine künftige integrierte EU-Klimaschutzpolitik " (2008/2105(INI))
... en nur umgesetzt werden kann, wenn sie als eine Komponente der Entwicklung nachhaltiger Verkehrssysteme betrachtet werden, die auch die Entwicklung und Nutzung hochgradig kraftstoffsparender Fahrzeuge einschließt,
Drucksache 815/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See
... (7) Der Schiffsführer darf gefährliche Schüttgüter der Gruppe B des IMSBC-Codes nur übernehmen, wenn die Laderäume die jeweils anwendbaren Anforderungen nach Kapitel II-2 Regel 19, Tabelle 19.2 des SOLAS-Übereinkommens erfüllen und die auf den zutreffenden Stoffseiten des IMSBC-Codes aufgeführten Beförderungsbedingungen eingehalten sind.
Drucksache 274/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB )
... CYANWASSERSTOFF, WÄSSERIGE LÖSUNG (CYANWASSERSTOFFSÄURE, WÄSSERIGE LÖSUNG), mit höchstens 20 % Cyanwasserstoff
Drucksache 164/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung blauzungenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Geflügelpest -Verordnung
... 1. eine Desinfektion der Gülle, die Träger des Ansteckungsstoffs sein kann, nach Maßgabe des Anhangs VI Nummer 3 Buchstabe b der Richtlinie
Drucksache 823/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von HOSPEEM und EGÖD geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor KOM (2009) 577 endg.; Ratsdok. 15305/09
... 4. Die Impfung und erforderlichenfalls Auffrischungsimpfungen sowie die Bestimmung der Art des Impfstoffs erfolgen nach Maßgabe der einzelstaatlichen Vorschriften bzw. Verfahren.
Drucksache 173/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... 2. nur zur Verwendung bei der Ausbildung in der Sprengstoffdetektion und/oder bei der Entwicklung oder dem Testen von Sprengstoffspürgeräten hergestellt oder gelagert werden,
Drucksache 577/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... 2. nur zur Verwendung bei der Ausbildung in der Sprengstoffdetektion und/oder bei der Entwicklung oder dem Testen von Sprengstoffspürgeräten hergestellt oder gelagert werden,
Drucksache 379/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoff en
... an der Gesamtmenge Otto- und Dieselkraftstoffs, die von Verpflichteten in Verkehr gebracht wird, im Jahr 2009 6,25 Prozent und in den Jahren 2010 bis 2014 jeweils 6,25 Prozent.
Drucksache 171/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... Sie ist praxisgerechter, da insbesondere in Fällen von Hochtechnologieprodukten der Hersteller des Arzneimittels bzw. des Wirkstoffs am schnellsten und genauesten Aussagen zur Qualität bzw. Art der Fälschung machen kann.
Drucksache 466/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Weiterentwicklung der europäischen Abfallpolitik
... Der Bericht beschreibt die Ziele, Herausforderungen und Entwicklungen der europäischen Abfallpolitik im Spannungsfeld zwischen den ökologischen Erfordernissen des globalen Ressourcen- und Klimaschutzes und den unterschiedlichen ökonomischen Bedingungen einer erweiterten Europäischen Union. Bezogen auf verschiedene abfallpolitische Handlungsbereiche und besonders relevante Stoffströme wird die Entwicklung der letzten Jahre dargestellt.
Drucksache 811/09
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Achte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Auf Grund der Unterstellung des Wirkstoffs Toloniumchlorid (Toluidinblau) – zur parenteralen Anwendung – unter die Verschreibungspflicht ergibt sich der Preis entsprechender Arzneimittel künftig auf Grund der Arzneimittelpreisverordnung. Daher könnten sich die Preise dieser Arzneimittel und damit die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) geringfügig erhöhen. Diese Kostensteigerungen dürften allerdings nicht messbar sein, da derzeit nur ein Fertigarzneimittel betroffen ist und dieses nach dem Arzneiverordnungsreport 2009 nicht zu den 3000 am häufigsten verordneten Arzneimitteln zählt. Mit Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, und hier insbesondere das Verbraucherpreisniveau, ist nicht zu rechnen.
Drucksache 293/09
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Schwefelgehalt bestimmter flüssiger Kraft- oder Brennstoffe
... (3) Schiffskraftstoff ist jeder zur Verwendung auf einem Schiff bestimmte oder auf einem Schiff verwendete aus Erdöl gewonnene flüssige Kraft- oder Brennstoff, einschließlich eines Kraft- oder Brennstoffs, der der Definition der DIN ISO Norm 8217, Ausgabe Dezember 1993 entspricht.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
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Pflanzen -,
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Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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