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0708/1/04
0889/04
0915/04
0546/03
0504/03
Drucksache 553/10

... Für die Festlegung der Boni werden zunächst Untersuchungen des Internationalen Eisenbahnverbandes UIC aus dem Jahr 2007 herangezogen. Danach kann von einer mittleren jährlichen Laufleistung der in Deutschland eingesetzten Güterwagen von rund 40 000 Kilometern ausgegangen werden. Eine von der Kommission beauftragte und im September 2009 veröffentlichte Studie über die Einführung lärmabhängiger Trassenpreise beziffert die Umrüstungskosten für die K-Sohle auf etwa 2 000 Euro je Achse, für die LL-Sohle auf etwa ein Drittel dieses Betrages. Nach Angaben der UIC betragen die Kosten pro Achse bei K-Sohlen bis zu 2 500 Euro. Bei Verbundstoffsohlen entstehen außerdem erhöhte Betriebskosten gegenüber den heutigen Graugussbremssohlen, die im Programmzeitraum ebenfalls ausgeglichen werden. Auch diese Werte sind aus der EU-Studie bekannt. Schließlich wird unterstellt, dass ein ausreichender Anreiz für eine Umrüstentscheidung dann gegeben ist, wenn sich die Investition unter Berücksichtigung von Kapitalkosten in einem Zeitraum von fünf bis sechs Jahren amortisiert. Dies und ein gewollter finanzieller Anreiz (Überkompensation) erfordert einen Bonus nach Anlage 3 Nummer 1 für Güterwagen, welche die zulässigen Grenzwerte für das Fahrgeräusch gemäß TSI-Lärm einhalten.



Drucksache 104/10 (Beschluss)

... Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass Wälder vielfältige, miteinander verknüpfte soziale, ökonomische und ökologische Funktionen haben. Die nachhaltige Nutzung der Wälder und die Bereitstellung des Rohstoffs Holz sichert Arbeitsplätze und Einkommen im ländlichen Raum und stärkt den in Deutschland und Europa bedeutenden Sektor der Forst- und Holzwirtschaft entlang der Produktkette. Die Wälder schützen Böden, Siedlungen und Verkehrswege, dienen der Luftreinhaltung, bieten Sicht- und Immissionsschutz, regulieren den Wasserhaushalt, erhalten die biologische Vielfalt und ermöglichen verschiedensten Nutzergruppen Erholung. Die Pflege und Bewirtschaftung durch die Waldbesitzer garantiert multifunktional leistungsfähige Waldstrukturen. Gerade Deutschland hat eine lange Erfahrung mit der nachhaltigen Waldbewirtschaftung, die die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Funktionen des Waldes als die drei Säulen der Nachhaltigkeit erhält. Daher begrüßt der Bundesrat das klare Bekenntnis der Kommission zur gezielten nachhaltigen Waldbewirtschaftung als Voraussetzung für einen wirksamen Waldschutz.



Drucksache 104/10

... Bei diesem Szenario wurde geschätzt25, dass das Verhältnis zwischen Einschlag und Nettojahreszuwachs bei stetig steigender Nachfrage in einigen Ländern Europas vorübergehend auf über 100 % zugunsten des Holzeinschlags ansteigen und die nachwachsenden Bestände ab 2020 rückläufig sein könnten. Auch wenn eine vorübergehend hohe Nutzungsrate nicht unbedingt unnachhaltig ist, wenn man bedenkt dass die Altersklassenstruktur der Wälder in vielen Mitgliedstaaten eine rechtsschiefe Verteilung aufweist, könnte sie dennoch dazu führen, dass Wälder sich von Kohlenstoffsenken zur vorübergehenden Emissionsquellen entwickeln.



Drucksache 738/10

... ueber.htmstoffsicherheit, Sicherheit eines CO



Drucksache 445/10

... M. in der Erwägung, dass die jüngste Krise auf dem Nahrungsmittel- und dem Treibstoffsektor, verbunden mit dem weltweiten wirtschaftlichen Abschwung und dem Klimawandel, zu Rückschlägen hinsichtlich des im vergangenen Jahrzehnt erreichten Fortschritts bei der Armutsbekämpfung geführt hat,



Drucksache 687/10

... Kernbrennstoffsteuergesetz



Drucksache 686/2/10

... Die vertraglichen Absprachen der Bundesregierung mit den Betreibern der deutschen Atomkraftwerke enthalten zudem weitreichende haushalts- und finanzwirksame Festlegungen. Durch die Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ wird der Bund finanziell bevorteilt, indem Verschiebungen auf Kosten der Länder und Gemeinden vorgenommen werden. Die Kernbrennstoffsteuer verringert die Bemessungsgrundlage der Gemeinschaftssteuern, an deren Ertrag Länder und Kommunen beteiligt sind. Es steht zu befürchten, dass diese indirekte Belastung von Ländern und Kommunen zugunsten des Bundeshaushalts durch die nun geplanten zusätzlichen Zahlungen der Betreiber für Aufgaben des Bundes noch ausgeweitet wird.



Drucksache 823/10 (Beschluss)

... Die fachlich zuständigen Bundesoberbehörden (Robert-Koch-Institut und Paul-Ehrlich-Institut) haben im Sommer 2009 die Ausbreitung der neuen Influenza mit großen Fallzahlen und erheblichen Auswirkungen auf die Gesellschaft nicht nur für möglich, sondern als sehr wahrscheinlich eingestuft. Im Herbst 2009 haben die Institute vor einer zweiten Erkrankungswelle mit einer Vielzahl von Fällen gewarnt. Diese Prognosen waren Entscheidungsgrundlagen, insbesondere für den Umfang der Beschaffung des Pandemieimpfstoffs. Nachdem der Bund die fachlichen Vorgaben formuliert hat, muss er dafür auch die Finanzverantwortung tragen.



Drucksache 660/10 (Beschluss)

... eröffnete Möglichkeit, im Rahmen der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung auch den klassenspezifischen Zusatzstoff bei allen Fahrerlaubnisklassen in Fremdsprachen ablegen zu können, soll weiterhin erhalten bleiben. Gerade der klassenspezifische Zusatzstoff für die Klassen C und D enthält zahlreiche Fachtermini, die selbst für einen Muttersprachler schwer zu erlernen sind. Aus Verkehrssicherheitsgründen besteht keine Notwendigkeit, die Kenntnis der deutschen Fachtermini von einem nicht deutsch sprechenden Fahrschüler zu verlangen. Insbesondere würde es zu Akzeptanzproblemen führen, dass bei der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung der Grundstoff in Fremdsprachen geprüft werden kann, nicht hingegen der klassenspezifische Zusatzstoff. Sämtliche Fragen des Zusatzstoffs liegen bereits in den Fremdsprachen vor, so dass ein organisatorischer Aufwand für die Prüforganisationen nur bei etwaigen Aktualisierungen der Fragen anfällt. Die Abschaffung der Möglichkeit, den klassenspezifischen Zusatzstoff in Fremdsprachen abzulegen, hätte zudem nicht absehbare Auswirkungen auf den Berufszugang und auf die Personalgewinnung in der mittelständisch geprägten Transportwirtschaft.



Drucksache 687/2/10

... Kernbrennstoffsteuergesetz



Drucksache 487/1/10

... anteil des Ottokraftstoffs, und insbesondere über den geeigneten Einsatz der verschiedenen Ottokraftstoffmischungen, angemessen unterrichtet werden." Es handelt sich also um eine Verpflichtung.



Drucksache 483/10

... , wenn es sich um Ethylalkohol ex Unterposition 2207 10 00 der Kombinierten Nomenklatur handelt und seine Eigenschaften im Fall von Bioethanol, das dem Ottokraftstoff beigemischt wird, mindestens den Anforderungen der DIN EN 15376, Ausgabe März 2008 oder Ausgabe November 2009, entsprechen und im Fall von Bioethanol, das im Ethanolkraftstoff (E 85) enthalten ist, die Eigenschaften des Ethanolkraftstoffs (E 85) mindestens den Anforderungen für Ethanolkraftstoff (E 85) nach der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen entsprechen. Für Energieerzeugnisse, die anteilig aus Bioethanol bestehen, gilt für den Bioethanolanteil Satz 4 sinngemäß. Pflanzenöl gilt nur dann als Biokraftstoff, wenn seine Eigenschaften mindestens den Anforderungen für Pflanzenölkraftstoff nach der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen entsprechen. Den Energieerzeugnissen nach den Sätzen 1 bis 6 sind solche Energieerzeugnisse gleichgestellt, die einer anderen Norm oder technischen Spezifikation entsprechen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) vom 3. Januar 1994 (ABl. L 1 vom 3.1.1994, S.3), das zuletzt durch den Beschluss Nr. 54/2009 vom 24. April 2009 (ABl. L 162 vom 25.6.2009, S. 36) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung in Kraft ist, soweit diese Norm oder technische Spezifikation mit den in den Sätzen 1 bis 6 genannten Normen übereinstimmt und ein gleichwertiges Niveau der Beschaffenheit für die gleichen klimatischen Anforderungen sicherstellt;".



Drucksache 423/10

... D. in der Erwägung, dass in Artikel 6 dieser Verordnung festgelegt ist, dass ein Lebensmittelzusatzstoff in der EU nur verwendet werden darf, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt – so dürfen beispielsweise gemäß Absatz 1 Buchstabe c die Verbraucher durch die Verwendung des Lebensmittelzusatzstoffs nicht irregeführt werden, und gemäß Absatz 2 muss der Lebensmittelzusatzstoff Vorteile für die Verbraucher bringen,



Drucksache 16/10

... 4. Gehalte an Stickstoff (Gesamt N) und Phosphat (P2O5) in Kilogramm pro Tonne sowie die Menge Stickstoffs aus Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft in Kilogramm pro Tonne.



Drucksache 668/10

Rohstoffstrategie der Bundesregierung - Sicherung einer nachhaltigen Rohstoffversorgung Deutschlands mit nicht-energetischen mineralischen Rohstoffen



Drucksache 694/10

... - Sie wird eine Rohstoffstrategie vorlegen, in der u.a. Vorschläge enthalten sein werden für eine Förderung von geeigneteren Rahmenbedingungen einer nachhaltigen Versorgung mit einheimischen Primärrohstoffen, für verstärktes Recycling und für die Suche nach Substitutionsmöglichkeiten für andere Rohstoffe (2010).



Drucksache 462/10

... Die Kommission hat zudem einen EU-Aktionsplan zur Verbesserung der Sprengstoffsicherheit ausgearbeitet, dem der Rat im April 2008 zugestimmt hat17. Die 50 konkreten Aktionen zur Verringerung der Gefahr terroristischer Sprengstoffanschläge werden derzeit zusammen mit Europol und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten umgesetzt.



Drucksache 873/10

... e) Menge und physikalische Form des gefährlichen Stoffs/der gefährlichen Stoffe;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf dem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

Konsultation interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Informationen

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15
und 16

Artikel 17
, 18, 19 und 27

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Sonstige Anhänge

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ausnahmeregelungen und Schutzklauseln

Artikel 5
Allgemeine Betreiberpflichten

Artikel 6
Mitteilungen

Artikel 7
Konzept zur Verhütung schwerer Unfälle

Artikel 8
Domino -Effekt

Artikel 9
Sicherheitsbericht

Artikel 10
Änderung einer Anlage, eines Betriebs oder eines Lagers

Artikel 11
Notfallpläne

Artikel 12
Flächennutzungsplanung

Artikel 13
Unterrichtung der Öffentlichkeit

Artikel 14
Öffentliche Konsultationen und Öffentlichkeitsbeteiligung am Entscheidungsverfahren

Artikel 15
Vom Betreiber nach einem schweren Unfall zu erbringende Informationen

Artikel 16
Vom Mitgliedstaat nach einem schweren Unfall zu erbringende Informationen

Artikel 17
Zuständige Behörde

Artikel 18
Verbot der Weiterführung

Artikel 19
Inspektionen

Artikel 20
Informationsaustausch und Informationssystem

Artikel 21
Vertraulichkeit

Artikel 22
Zugang zu Gerichten

Artikel 23
Änderung der Anhänge

Artikel 24
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 25
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 26
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 27
Sanktionen

Artikel 28
Umsetzung

Artikel 29
Aufhebung

Artikel 30
Inkrafttreten

Artikel 31
Adressaten

Verzeichnis der Anhänge

Anhang 1
Verzeichnis der gefährlichen Stoffe

TEIL 1 Gefahrenkategorien von Stoffen und Gemischen

TEIL 2 Namentlich aufgeführte Stoffe

Teil 3
Vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe h und Artikel 4 Absatz 1 ausgenommene Stoffe und Gemische

Anmerkungen zu Anhang I

Anhang II
in dem Sicherheitsbericht Nach Artikel 9 zu berücksichtigende Mindestdaten Mindestinformationen

1. Informationen über das Managementsystem und die Betriebsorganisation im Hinblick auf die Verhütung schwerer Unfälle

2. Umfeld des Betriebs

3. Beschreibung der Anlage

4. Ermittlung und Analyse möglicher Unfälle und Mittel zu deren Verhütung

5. Schutz- und Notfallmaßnahmen zur Begrenzung von Unfallfolgen

Anhang III
Informationen nach Artikel 9 betreffend das Managementsystem die Betriebsorganisation IM Hinblick auf die Verhütung schwerer Unfälle

Anhang IV
in die Notfallpläne nach Artikel 11 Aufzunehmende Daten Informationen

1. Interne Notfallpläne

2. Externe Notfallpläne

Anhang V
Einzelheiten, die der Öffentlichkeit nach Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe a mitzuteilen sind

Teil 1
Für alle unter diese Richtlinie fallenden Betriebe:

Teil 2
Zusätzliche Informationen zu den in Teil 1 genannten für Betriebe der oberen Klasse:

Anhang VI
Kriterien für die in Artikel 16 Absatz 1 vorgesehene Unterrichtung der Kommission über einen Unfall

1. Beteiligte Stoffe

2. Schädigungen von Personen oder Sachwerten

3. Unmittelbare Umweltschädigungen

4. Sachschäden

5. Grenzüberschreitende Schädigungen

Anhang VII
Kriterien für Ausnahmeregelungen IM Sinne von Artikel 4 Anhang VIII Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 260/10

... en Umbauten an den Verbrennungsmotoren, ein besonderes Kraftstoffspeicherungssystem im Fahrzeug und ein ausreichend ausgedehntes Betankungsnetz. Flüssige Biokraftstoffe wie Ethanol und Biodiesel können bis zu einem gewissen Anteil herkömmlichen Flüssigkraftstoffen zugesetzt und in vorhandenen Motoren verbrannt werden. Bei höheren Bio-Anteilen ist jedoch ein Umbau des Kraftstoffzufuhrsystems und des Fahrzeugmotors erforderlich. Gasförmige Kraftstoffe können in umgebauten Verbrennungsmotoren verwendet und im Fahrzeug in speziellen Tanks gespeichert werden. Sogenannte Flex-Fuel-Fahrzeuge können mit einer Reihe verschiedener erhältlicher Kraftstoffe betrieben werden. Um die erwartete Verringerung der Umweltauswirkungen im Vergleich zu konventionellem Otto- oder Dieselkraftstoff zu erreichen, müssen Alternativkraftstoffe auf nachhaltige Weise hergestellt werden. Die Arbeiten an der weiteren Verbesserung von konventionellen Otto- und Dieselkraftstoffen sollten weitergehen.



Drucksache 580/10 (Beschluss)

... eröffnete Möglichkeit, im Rahmen der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung auch den klassenspezifischen Zusatzstoff bei allen Fahrerlaubnisklassen in Fremdsprachen ablegen zu können, soll weiterhin erhalten bleiben. Gerade der klassenspezifische Zusatzstoff für die Klassen C und D enthält zahlreiche Fachtermini, die selbst für einen Muttersprachler schwer zu erlernen sind. Aus Verkehrssicherheitsgründen besteht keine Notwendigkeit, die Kenntnis der deutschen Fachtermini von einem nicht deutsch sprechenden Fahrschüler zu verlangen. Insbesondere würde es zu Akzeptanzproblemen führen, dass bei der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung der Grundstoff in Fremdsprachen geprüft werden kann, nicht hingegen der klassenspezifische Zusatzstoff. Sämtliche Fragen des Zusatzstoffs liegen bereits in den Fremdsprachen vor, so dass ein organisatorischer Aufwand für die Prüforganisationen nur bei etwaigen Aktualisierungen der Fragen anfällt. Die Abschaffung der Möglichkeit, den klassenspezifischen Zusatzstoff in Fremdsprachen abzulegen, hätte zudem nicht absehbare Auswirkungen auf den Berufszugang und auf die Personalgewinnung in der mittelständisch geprägten Transportwirtschaft.



Drucksache 642/10

... a) „Schiffsbetreiber“ diejenige natürliche oder juristische Person, die die laufenden Ausgaben im Zusammenhang mit dem Schiffsbetrieb, insbesondere für den Kauf des verwendeten Kraftstoffs trägt, ersatzweise der Schiffseigner;



Drucksache 243/10

... Ziel der Politik ist es daher, den Ausstoß von Kohlendioxid zu begrenzen. Allein durch die Verringerung des Verbrauchs fossilen Kohlenstoffs kann die zur Begrenzung der Klimaänderungen erforderliche globale Eingrenzung der Kohlendioxidkonzentrationen jedoch nicht schnell genug erreicht werden, so dass es für eine Übergangszeit auch flankierender Maßnahmen bedarf. Solche Maßnahmen können unter anderem in der Abscheidung von Kohlendioxid aus industriellen Prozessen und der dauerhaften (über Jahrtausende währenden) Speicherung von Kohlendioxid in geeigneten geologischen Formationen bestehen. Solche geologischen Schichten können unter anderem in ausgeförderten Öl- und Gaslagerstätten oder salinen Aquiferen des Meeresuntergrunds vorhanden sein. Die geeigneten geologischen Schichten des Meeresuntergrunds dürfen nach gegenwärtiger Völkerrechtslage aber nicht genutzt werden, da sowohl das weltweit gültige Londoner Protokoll als auch das im Bereich des Nordostatlantiks geltende OSPAR-Übereinkommen das Einbringen von Abfällen ins Meer und den Meeresuntergrund grundsätzlich verbieten und nur eng umrissene Ausnahmen zulassen, zu denen CO



Drucksache 675/10

... Den Haushalten von Bund und Kommunen entstehen keine Kosten. Auf die Haushalte der Länder hat diese Verordnung gegenüber der bisherigen Regelung geringe Auswirkungen, sofern nicht zusätzliche (neue) Kraftstoffsorten überwacht werden müssen. Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, welche der zugelassenen Kraftstoffe ein Tankstellenbetreiber anbietet. Durch die Zusammenlegung der 3., 10. und



Drucksache 823/10

... Die fachlich zuständigen Bundesoberbehörden (Robert-Koch-Institut und Paul-Ehrlich-Institut) haben im Sommer 2009 die Ausbreitung der Neuen Influenza mit großen Fallzahlen und erheblichen Auswirkungen auf die Gesellschaft nicht nur für möglich, sondern als sehr wahrscheinlich eingestuft. Im Herbst 2009 haben die Institute vor einer zweiten Erkrankungswelle mit einer Vielzahl von Fällen gewarnt. Diese Prognosen waren Entscheidungsgrundlagen insbesondere für den Umfang der Beschaffung des Pandemieimpfstoffs. Nachdem der Bund die fachlichen Vorgaben formuliert hat, muss er dafür auch die Finanzverantwortung tragen.



Drucksache 771/10

... - nachhaltiges Wachstum: Erhaltung der Grundlage für die Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln sowie von erneuerbaren Energien, Gewährleistung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung, Bereitstellung ökologischer öffentlicher Güter, Bekämpfung des Biodiversitätsverlusts, Förderung erneuerbarer Energien, Förderung der Tier- und Pflanzengesundheit, Steigerung der Ressourceneffizienz durch technologische Entwicklung und Nutzung von Forschungsergebnissen, weitere Senkung von Emissionen, Ausbau der Kohlenstoffspeicher und Ausschöpfung des Potenzials der ländlichen Gebiete;



Drucksache 16/1/10

... 4. Gehalte an Stickstoff (Gesamt N) und Phosphat (P2O5) in Kilogramm je Tonne Frischmasse sowie die Menge Stickstoffs aus Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft in Kilogramm,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/1/10




1. Zur Vorlage insgesamt*

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Aufzeichnungspflicht

§ 4
Meldepflicht

§ 5
Mitteilungspflicht

§ 6
Ergänzende Landesregelungen

§ 7
Ordnungswidrigkeiten

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

2. Zu § 1 Satz 2 Nummer 3

3. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1

4. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1

5. Zu § 4


 
 
 


Drucksache 332/10

... Auf Grund der Unterstellung des Wirkstoffs Fluorescein - zur parenteralen Anwendung - unter die Verschreibungspflicht ergibt sich der Preis entsprechender Arzneimittel künftig auf Grund der Arzneimittelpreisverordnung. Daher konnten sich die Preise dieser Arzneimittel und damit die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) geringfügig erhöhen. Diese Kostensteigerungen durften allerdings nicht messbar sein, da dieses Arzneimittel nach dem Arzneiverordnungsreport 2009 nicht zu den 3000 am häufigsten verordneten Arzneimitteln zahlt. Mit Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, und hier insbesondere das Verbraucherpreisniveau, ist nicht zu rechnen.



Drucksache 487/10

... a) die Gesamtmenge der jeweiligen Art von geliefertem Treibstoff unter Angabe des Erwerbsortes und des Ursprungs des Treibstoffs, und



Drucksache 660/1/10

... -Verordnung eröffnete Möglichkeit, im Rahmen der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung auch den klassenspezifischen Zusatzstoff bei allen Fahrerlaubnisklassen in Fremdsprachen ablegen zu können, soll weiterhin erhalten bleiben. Gerade der klassenspezifische Zusatzstoff für die Klassen C und D enthält zahlreiche Fachtermini, die selbst für einen Muttersprachler schwer zu erlernen sind. Aus Verkehrssicherheitsgründen besteht keine Notwendigkeit, die Kenntnis der deutschen Fachtermini von einem nicht deutsch sprechenden Fahrschüler zu verlangen. Insbesondere würde es zu Akzeptanzproblemen führen, dass bei der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung der Grundstoff in Fremdsprachen geprüft werden kann, nicht hingegen der klassenspezifische Zusatzstoff. Sämtliche Fragen des Zusatzstoffs liegen bereits in den Fremdsprachen vor, so dass ein organisatorischer Aufwand für die Prüforganisationen nur bei etwaigen Aktualisierungen der Fragen anfällt. Die Abschaffung der Möglichkeit, den klassenspezifischen Zusatzstoff in Fremdsprachen abzulegen, hätte zudem nicht absehbare Auswirkungen auf den Berufszugang und auf die Personalgewinnung in der mittelständisch geprägten Transportwirtschaft.



Drucksache 530/10

... aus Metall eingesetzt. Auch bei der baustellenseitigen Sanierung von Rohrleitungen finden Epoxidharze zum Verkleben eingebrachter Kunststoffschläuche oder als Beschichtungsmaterial Anwendung. Der Parameter Epichlorhydrin braucht im Trinkwasser nicht bestimmt zu werden. Auf Epichlorhydrin ist jedoch bei der Eignungsprüfung von organischen Polymeren für den Trinkwasserbereich, die Epichlorhydrin als einen Ausgangsstoff in der Rezeptur enthalten, nach den Leitlinien des UBA zur hygienischen Beurteilung von organischen Materialien im Kontakt mit Trinkwasser zu untersuchen. Als Analysenverfahren dient dabei die Methode nach DIN EN 14207, die auch die Überprüfung des Grenzwertes der



Drucksache 305/10

... 4. Gehalte an Stickstoff (Gesamt N) und Phosphat (P2O5) in Kilogramm je Tonne Frischmasse sowie die Menge Stickstoffs aus Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft in Kilogramm,



Drucksache 633/10

... Kernbrennstoffsteuergesetz



Drucksache 104/1/10

... Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass Wälder vielfältige, miteinander verknüpfte soziale, ökonomische und ökologische Funktionen haben. Die nachhaltige Nutzung der Wälder und die Bereitstellung des Rohstoffs Holz sichert Arbeitsplätze und Einkommen im ländlichen Raum und stärkt den in Deutschland und Europa bedeutenden Sektor der Forst- und Holzwirtschaft entlang der Produktkette. Die Wälder schützen Böden, Siedlungen und Verkehrswege, dienen der Luftreinhaltung, bieten Sicht- und Immissionsschutz, regulieren den Wasserhaushalt, erhalten die biologische Vielfalt und ermöglichen verschiedensten Nutzergruppen Erholung. Die Pflege und Bewirtschaftung durch die Waldbesitzer garantiert multifunktional leistungsfähige Waldstrukturen. Gerade Deutschland hat eine lange Erfahrung mit der nachhaltigen Waldbewirtschaftung, die die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Funktionen des Waldes als die drei Säulen der Nachhaltigkeit erhält. Daher begrüßt der Bundesrat das klare Bekenntnis der Kommission zur gezielten nachhaltigen Waldbewirtschaftung als Voraussetzung für einen wirksamen Waldschutz.



Drucksache 687/1/10

... Kernbrennstoffsteuergesetz



Drucksache 117/10

... 2. die Zahl der einzurichtenden Probenahmestellen und die räumliche Repräsentativität anderer Techniken ausreichen, um bei der Ermittlung des Wertes des relevanten Schadstoffs die in Anlage 1 Abschnitt A festgelegten Datenqualitätsziele zu erreichen und Beurteilungsergebnisse ermöglichen, die den in Anlage 1 Abschnitt B festgelegten Kriterien entsprechen.



Drucksache 16/10 (Beschluss)

... 4. Gehalte an Stickstoff (Gesamt N) und Phosphat (P2O5) in Kilogramm je Tonne Frischmasse sowie die Menge Stickstoffs aus Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft in Kilogramm,



Drucksache 700/10

... (24) Zwar entscheidet jeder Mitgliedstaat selbst darüber, aus welchen Quellen er seinen Energiebedarf deckt, aber alle Mitgliedstaaten erzeugen radioaktive Abfälle, unabhängig davon, ob sie über Kernreaktoren verfügen oder nicht. Radioaktive Abfälle fallen hauptsächlich bei den Tätigkeiten des Kernbrennstoffkreislaufs an, etwa beim Betrieb von Kernkraftwerken und bei der Wiederaufarbeitung abgebrannten Brennstoffs, aber auch bei anderen Tätigkeiten wie Anwendungen radioaktiver Isotope in Medizin, Forschung und Industrie.



Drucksache 177/10

... 68. fordert die Kommission auf, die Unterrichtung der Verbraucher über den Ursprung und die Qualität der Erzeugnisse der Fischerei zu verbessern und ein gezieltes Programm für die Umweltkennzeichnung im Hinblick auf die Aufwertung der Fischereierzeugnisse und die Verbesserung der Gesundheit der Verbraucher einzuführen, das auf der strengen Überwachung und der vollständigen Rückverfolgbarkeit vom Fang des Rohstoffs bis zur Vermarktung des Endprodukts sowohl beim Verkauf von Frischfisch als auch von verarbeiteten Erzeugnissen beruht, die aus Fängen in freier Natur oder aus Fischzuchtprodukten kommen;



Drucksache 282/1/09

... Die für die Speicherung von Kohlendioxid in Anspruch genommenen Gesteinsschichten sind unwiederbringlich für die Rohstoffsicherung und andere für die Allgemeinheit bedeutsame Zwecke verloren. Dem Speicherunternehmen und den nach § 34 Berechtigten wird dagegen durch die Einräumung der Speicherbefugnis unter Ausschluss Dritter eine ausschließliche Rechtsposition und ein wirtschaftlicher Vorteil eingeräumt. Das rechtfertigt in Anlehnung an die §§ 30 und 31



Drucksache 712/09

... : der auf den unteren Heizwert bezogene Wärmeinhalt des Brennstoffs, der einer Feuerungsanlage im Dauerbetrieb je Zeiteinheit zugeführt werden kann;



Drucksache 658/09

... Darüber hinaus ist der logistische Aufwand einer raschen Impfung der gesamten EU-Bevölkerung nicht zu unterschätzen: je höher die zu erreichende Impfquote ist, umso höher muss die Kapazität zur Verabreichung der Impfstoffe im Notfall sein. Die Mitgliedstaaten haben bereits Vorkehrungen zur Erhöhung der Kapazität zur Verabreichung von Impfstoffen getroffen, beispielsweise indem Krankenpflegepersonal erlaubt wurde, Grippe-Impfungen zu verabreichen. Dennoch lässt sich diese Kapazitätsaufstockung nicht planen, sondern sie muss schrittweise geprüft werden. Mit der Verdopplung der aktuellen Durchimpfungsrate der Allgemeinbevölkerung gegen Grippe ließe sich tatsächlich eine allgemeine Durchimpfung von 30 % erreichen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitsaufwand für Impfungen in dem vorgesehenen Zeitfenster zwischen der Freigabe des saisonalen Impfstoffs und dem Einsetzen der Erkrankungsfälle in den meisten Fällen verdoppeln würde. Für eine einzelne Arztpraxis würde dies bedeuten, dass die Grippe-Impfung eine ganze Woche in Anspruch nehmen könnte. Bereits jetzt treten Jahr für Jahr logistische Probleme dabei auf, die Impfstoffe zum Ort der Versorgung zu bringen.



Drucksache 282/3/09

... Die für die Speicherung von Kohlendioxid in Anspruch genommenen Gesteinsschichten sind unwiederbringlich für die Rohstoffsicherung und andere für die Allgemeinheit bedeutsame Zwecke verloren. Dem Speicherunternehmen und den nach § 34 Berechtigten wird dagegen durch die Einräumung der Speicherbefugnis unter Ausschluss Dritter eine ausschließliche Rechtsposition und ein wirtschaftlicher Vorteil eingeräumt. Das rechtfertigt in Anlehnung an die §§ 30 und 31



Drucksache 825/1/09

... -Emissionen oder Elektrofahrzeugen (so genannte Super Credits) ein wichtiges Instrument, um die Entwicklung besonders kraftstoffsparender Nutzfahrzeuge voranzutreiben. Er hält das vorgesehene Auslaufen der Begünstigung für Fahrzeuge mit besonders niedrigen CO



Drucksache 242/09

... Bei der Koexposition von Asbest und PAK ist ein mindestens additives Zusammenwirken hinsichtlich der Tumorverursachung im Bereich der Atemwege aus mehreren Gründen wissenschaftlich gesichert. Sowohl für Asbest als auch für PAK sind vor allem die Bronchialepithelzellen die Zielzellen der jeweiligen klastogenen, transformierenden gentoxischen Wirkung. Sowohl Asbest als auch PAK bilden in Epithelzellen der mittleren und tiefen Atemwege reaktive Sauerstoffspezies und generieren daraus resultierende oxidative DNA-Schäden. In einer Reihe von Tierexperimenten zeigte sich eine Evidenz der synergistischen Synkanzerogenese von Asbestfasern und PAK. PAK und Asbest zeigen Mutagenität, sie wirken synergistisch sowohl im Transformationstest an Säugetierzellen in vitro als auch in der Lunge von Hamster und Ratte. Die Kombination der beiden Stoffe führte im Vergleich zu den Einzeleffekten zu einem überadditiven Anstieg der Mutationsrate in der Lunge und zu einer überadditiven Zunahme der Tumorinzidenzen.



Drucksache 340/09

... 8. Auslösewert: Grenzwert für den Gehalt an einem gesundheitlich nicht erwünschten Stoff, der in oder auf einem Lebensmittel enthalten ist, bei dessen Überschreitung Untersuchungen vorgenommen werden müssen, um die Ursachen für das Vorhandensein des jeweiligen Stoffs mit dem Ziel zu ermitteln, Maßnahmen zu seiner Verringerung oder Beseitigung einzuleiten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/09




I. Artikel 1 Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird wie folgt geändert:

§ 74
Geltungsbereich bestimmter Vorschriften

II. Nach Artikel 2 werden folgende Artikel 3 und 4 eingefügt:

‚Artikel 3 Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung

Artikel 4
Änderung der Futtermittelverordnung

III. Die bisherigen Artikel 3 und 4 werden die neuen Artikel 5 und 6.


 
 
 


Drucksache 224/09

... -Kohlenstoffspeicher fungieren, deren Schutz für die biologische Vielfalt und für den Klimaschutz wichtig ist,



Drucksache 228/09

... en nur umgesetzt werden kann, wenn sie als eine Komponente der Entwicklung nachhaltiger Verkehrssysteme betrachtet werden, die auch die Entwicklung und Nutzung hochgradig kraftstoffsparender Fahrzeuge einschließt,



Drucksache 815/09

... (7) Der Schiffsführer darf gefährliche Schüttgüter der Gruppe B des IMSBC-Codes nur übernehmen, wenn die Laderäume die jeweils anwendbaren Anforderungen nach Kapitel II-2 Regel 19, Tabelle 19.2 des SOLAS-Übereinkommens erfüllen und die auf den zutreffenden Stoffseiten des IMSBC-Codes aufgeführten Beförderungsbedingungen eingehalten sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 815/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf Öffentliche Haushalte:

Sonstige Kosten:

3 Bürokratiekosten:

II. Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

§ 2
Abs. 1

§ 2
Abs. 2 Nr 2

§ 2
Abs. 3

Zu Nr. 3

§ 3
Abs. 2

§ 3
Abs. 4

§ 3
Abs. 7

Zu Nr. 4

§ 4
Abs. 12

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

§ 7
Abs. 1 und 2

§ 7
Abs. 4

§ 7
Abs. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 11

III. Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 955: Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See


 
 
 


Drucksache 274/09

... CYANWASSERSTOFF, WÄSSERIGE LÖSUNG (CYANWASSERSTOFFSÄURE, WÄSSERIGE LÖSUNG), mit höchstens 20 % Cyanwasserstoff



Drucksache 164/09 (Beschluss)

... 1. eine Desinfektion der Gülle, die Träger des Ansteckungsstoffs sein kann, nach Maßgabe des Anhangs VI Nummer 3 Buchstabe b der Richtlinie



Drucksache 823/09

... 4. Die Impfung und erforderlichenfalls Auffrischungsimpfungen sowie die Bestimmung der Art des Impfstoffs erfolgen nach Maßgabe der einzelstaatlichen Vorschriften bzw. Verfahren.



Drucksache 173/09

... 2. nur zur Verwendung bei der Ausbildung in der Sprengstoffdetektion und/oder bei der Entwicklung oder dem Testen von Sprengstoffspürgeräten hergestellt oder gelagert werden,



Drucksache 577/09

... 2. nur zur Verwendung bei der Ausbildung in der Sprengstoffdetektion und/oder bei der Entwicklung oder dem Testen von Sprengstoffspürgeräten hergestellt oder gelagert werden,



Drucksache 379/1/09

... an der Gesamtmenge Otto- und Dieselkraftstoffs, die von Verpflichteten in Verkehr gebracht wird, im Jahr 2009 6,25 Prozent und in den Jahren 2010 bis 2014 jeweils 6,25 Prozent.



Drucksache 171/09 (Beschluss)

... Sie ist praxisgerechter, da insbesondere in Fällen von Hochtechnologieprodukten der Hersteller des Arzneimittels bzw. des Wirkstoffs am schnellsten und genauesten Aussagen zur Qualität bzw. Art der Fälschung machen kann.



Drucksache 466/09

... Der Bericht beschreibt die Ziele, Herausforderungen und Entwicklungen der europäischen Abfallpolitik im Spannungsfeld zwischen den ökologischen Erfordernissen des globalen Ressourcen- und Klimaschutzes und den unterschiedlichen ökonomischen Bedingungen einer erweiterten Europäischen Union. Bezogen auf verschiedene abfallpolitische Handlungsbereiche und besonders relevante Stoffströme wird die Entwicklung der letzten Jahre dargestellt.



Drucksache 811/09

... Auf Grund der Unterstellung des Wirkstoffs Toloniumchlorid (Toluidinblau) – zur parenteralen Anwendung – unter die Verschreibungspflicht ergibt sich der Preis entsprechender Arzneimittel künftig auf Grund der Arzneimittelpreisverordnung. Daher könnten sich die Preise dieser Arzneimittel und damit die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) geringfügig erhöhen. Diese Kostensteigerungen dürften allerdings nicht messbar sein, da derzeit nur ein Fertigarzneimittel betroffen ist und dieses nach dem Arzneiverordnungsreport 2009 nicht zu den 3000 am häufigsten verordneten Arzneimitteln zählt. Mit Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, und hier insbesondere das Verbraucherpreisniveau, ist nicht zu rechnen.



Drucksache 293/09

... (3) Schiffskraftstoff ist jeder zur Verwendung auf einem Schiff bestimmte oder auf einem Schiff verwendete aus Erdöl gewonnene flüssige Kraft- oder Brennstoff, einschließlich eines Kraft- oder Brennstoffs, der der Definition der DIN ISO Norm 8217, Ausgabe Dezember 1993 entspricht.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.