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0413/04B
0566/04B
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0985/04
0871/04
0708/04B
0734/04
0429/04
0380/04
0301/04
0664/04
0708/1/04
0889/04
0915/04
0546/03
0504/03
Drucksache 393/08

... , durch die alternative und nachhaltige Kraftstoffquellen für den Verkehrssektor auf einer gemeinsamen Grundlage gefördert werden; unterstützt den TWR dabei, seine Arbeit zur Entwicklung gemeinsamer Biokraftstoffstandards mit Brasilien fortzuführen, mit denen maximale ökologische Nachhaltigkeit gewährleistet ist und die auch der weltweiten Ernährungssicherheit Rechnung tragen;



Drucksache 830/08

... en an der Gesamtmenge des in Verkehr gebrachten Kraftstoffs die



Drucksache 133/08 (Beschluss)

... - durch weitere geeignete Maßnahmen ein hohes Gesundheitsniveau für Kinder garantiert wird, wie z.B. durch die Übertragung bestehender Regelungen zu k/e/f-Stoffen aus dem Bereich Lebensmittelkontaktmaterialien auf Kunststoffspielzeug.



Drucksache 16/08

... e) Sonstiger Brennstoff, der aufgrund seines ursprünglichen Gehalts an spaltbarem Material unbestrahlt in Kategorie I oder II eingestuft wurde, kann um eine Kategorie heruntergestuft werden wenn die Strahlung des Brennstoffs unabgeschirmt in einem Meter Abstand mehr als 1 Gray/ Stunde (100 rad/h) beträgt.



Drucksache 7/08

... en an der Gesamtmenge des in Verkehr gebrachten Kraftstoffs auch die



Drucksache 253/08

... b) Draht/Kunststoffschienung



Drucksache 10/08

... d. vor dem 1. August 2004 in Betrieb gegangen sind, besteht für die Differenz zwischen dem in der Anlage erzeugten Strom und dem zur Erzeugung des Zellstoffs, bei dessen Produktion die Schwarzlauge entsteht, eingesetzten Strom Anspruch auf die Mindestvergütung auch ab einer Leistung von 20 Megawatt.



Drucksache 10/1/08

... Die Definition von Nachwachsenden Rohstoffen und die Ausgestaltung der Positiv- und Negativliste entscheiden damit maßgeblich über Stoffströme in landwirtschaftlichen Betrieben und im ländlichen Raum.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/1/08




1. Zu Artikel 1 § 3 Nr. 13 - neu -, § 33a - neu -, § 64 Abs. 1 Nr. 9 - neu - EEG

§ 33a
Virtuelle Kraftwerke

2. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Satz 2 - neu - EEG

3. Zu Artikel 1 § 12 EEG

4. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 EEG

5. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - EEG *

6. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 3 EEG

7. Zu Artikel 1 §§ 16 ff. EEG

8. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 2 Satz 1 EEG

Zu Artikel 1

11. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 2 Nr. 6 EEG

12. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 2 EEG

13. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Nr. 1 EEG

14. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EEG

15. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EEG

16. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 - neu - und 4 - neu - EEG

17. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 EEG

18. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 1 EEG

19. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 3 - neu - EEG *

20. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 4 Nr. 3, Anlage 2 Nr. VI.1 Buchstabe a und b EEG

21. Zu Artikel 1 § 27 EEG *

22. Zu Artikel 1 § 27, § 64, § 66, Anlage 2, Anlage 3 EEG

23. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 1 EEG

24. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 2 EEG

25. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 3 EEG

26. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 4 - neu - EEG

27. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 1 EEG

28. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 2a - neu - EEG

29. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 6 Satz 2 - neu - EEG

30. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - EEG

31. Zu Artikel 1 § 52 Abs. 2 Satz 2 - neu - EEG

32. Zu Artikel 1 § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EEG

33. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 3 EEG

34. Zu Artikel 1 § 57 EEG

35. Zu Artikel 1 § 58 EEG

36. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 1a - neu - EEG

37. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6 EEG

38. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 2 Nr. 1 EEG

39. Zu Artikel 1 § 64 EEG

40. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 EEG

41. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 - neu - EEG

42. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 4 - neu - EEG

43. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nr. 4 - neu - EEG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

57. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. III.7, Nr. IV.9 EEG

58. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. III.7 EEG

59. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. VI.2 EEG

60. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. VI.2 EEG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

64. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.7 - neu -, Nr. IV.2 EEG

65. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3a - neu -, Nr. IV.2 EEG

66. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG

67. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG

68. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. IV.4 EEG

69. Zu Artikel 1 Anlage 4 Nr. III.4 - neu -, Nr. IV.2 EEG

70. Zu Artikel 3 Nr. 4 - neu - § 118 Abs. 7 EnWG

71. Zu Artikel 1 allgemein EEG

72. Zum Gesetzentwurf allgemein

73. Zur Verfügbarmachung aktueller Daten zum Ausbau der Erneuerbaren Energien für die Länder

74. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 147/1/08

... n erreichte Niveau der Prozessparameter lässt keine weitere Steigerung des elektrischen Wirkungsgrads bei gleichzeitiger Verminderung der bei der Verbrennung entstehenden NOx-Emissionen zu, da der Kühlluftbedarf zur Reduzierung des Verbrennungsluftanteils und damit der Luftüberschusszahl führt. Um einen Zielkonflikt zwischen Klimaschutz und Luftemissionen zu vermeiden, sollen neue oder wesentlich geänderte Gasturbinen deshalb ihren Stickoxid-Reduktionsbeitrag über die mit der Wirkungsgradsteigerung verbundene bessere energetische Nutzung des eingesetzten Brennstoffs leisten.



Drucksache 58/07 (Beschluss)

... 2012 ist die Zuteilung von Strom erzeugenden Anlagen auch für Braunkohle brennstoffspezifisch zu regeln:



Drucksache 338/1/07

... Die routinemäßige Meldung über die Abgabe von Arzneimitteln ... ermöglicht eine effizientere Überwachung der Stoffströme dieser Substanzen (...)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 8 - neu - AMVV

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b und c Anlage 1 zu § 1 Nr. 1 und § 5 AMVV

3. Der Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, die folgende Entschließung zu fassen:


 
 
 


Drucksache 582/07 (Beschluss)

... Im Hinblick auf die Vorgaben des Dreistufentests, wonach durch eine Schrankenregelung die normale Verwertung eines Werks nicht beeinträchtigt werden darf, steht die Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Schulbuchverlage bei der Ausgestaltung der Schranke außer Frage. Das klassensatzweise Kopieren ganzer Schulbücher oder großer Teile davon ist allerdings bereits nach geltendem Recht nicht zulässig. Andererseits ist die Fertigung einzelner Kopien in Klassenstärke für Unterricht und Prüfungen notwendig und nicht mehr wegzudenken. So verwenden die Lehrkräfte für Prüfungen, aber auch zur Ergänzung oder Vertiefung des Stoffs Aufgaben, Übungen und Darstellungen aus Schulbüchern, die nur sie selbst zur Verfügung haben, und die von der Klasse nicht als Lehrmittel verwendet werden. Auch bieten die Verlage spezielle Lehrerhefte an, die ergänzend zu dem Schulbuch für die Schüler unter anderem auch Kopiervorlagen enthalten. Für diese bisher zulässigen und im Unterricht unabdingbaren Kopien erhalten die Urheber eine Vergütung gemäß § 54a



Drucksache 131/07

... ": ein zur Erzeugung einer Flamme unter Verwendung eines Brennstoffs gefertigtes Gerät, das von Hand betätigt wird und bei dem die Brennstoffversorgung, die nachfüllbar sein kann, eingebaut ist. Es dient in der Regel zum beabsichtigten Anzünden insbesondere von Zigaretten, Zigarren und Pfeifen und wird vorhersehbar auch zum Anzünden anderer Materialien verwendet.



Drucksache 796/07

... 20. Aktionsgrenzwert: Grenzwert für den Gehalt an a) einem gesundheitlich nicht erwünschten Stoff, der in oder auf einem Lebensmittel enthalten ist, oder b) einem unerwünschten Stoff, der in oder auf einem Futtermittel enthalten ist, und bei dessen Überschreitung Untersuchungen vorgenommen werden müssen, um die Ursachen für das Vorhandensein des jeweiligen Stoffs mit dem Ziel zu ermitteln Maßnahmen zu seiner Verringerung oder Beseitigung einzuleiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 796/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 2
Änderung des Weingesetzes

Artikel 3
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für Gesetzesänderung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten

IV. Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 22

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie sonstiger Vorschriften


 
 
 


Drucksache 138/07

... - Merkmale des verursachenden Wirkstoffs oder Faktors.



Drucksache 108/1/07

... - Förderung von Schulungen zur Etablierung kraftstoffsparender Fahrweisen (Ecodriving),



Drucksache 271/07

... (c) zu prüfen, ob eine Rückstandshöchstmenge oder eine vorläufige Rückstandshöchstmenge für einen pharmakologisch wirksamen Stoff eines Tierarzneimittels festgelegt werden sollen, von dem Rückstände in einem bestimmten Nahrungsmittel tierischen Ursprungs festgestellt wurden, wobei der Wert dieser Rückstandshöchstmenge und gegebenenfalls die Bedingungen oder Beschränkungen für die Verwendung des betreffenden Stoffs ebenfalls festzulegen sind;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 271/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Auf diesem Gebiet bestehende Rechtsvorschriften

2. Konsultation von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Konsultation von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Neufassung

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Rückstandshöchstmengen

Kapitel 1
Risikobewertung und Risikomanagement

Abschnitt 1
Pharmakologisch wirksame Stoffe, die zur Verwendung in Tierarzneimitteln bestimmt sind

Artikel 3
Antrag auf ein Gutachten der Agentur

Artikel 4
Gutachten der Agentur

Artikel 5
Extrapolation

Artikel 6
Wissenschaftliche Risikobewertung

Artikel 7
Empfehlungen für das Risikomanagement

Artikel 8
Anträge und Verfahren

Abschnitt 2
Pharmakologisch wirksame Stoffe, die nicht für die Verwendung in Tierarzneimitteln bestimmt sind

Artikel 9
Von der Kommission oder den Mitgliedstaaten angefordertes Gutachten der Agentur

Abschnitt 3
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 10
Überprüfung eines Gutachtens

Artikel 11
Veröffentlichung von Gutachten

Artikel 12
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel II
Einstufung

Artikel 13
Einstufung pharmakologisch wirksamer Stoffe

Artikel 14
Verfahren

Artikel 15
Analyseverfahren

Artikel 16
Einfuhr und Inverkehrbringen von Nahrungsmitteln

Titel III
Referenzwerte für Massnahmen

Artikel 17
Festlegung und Überprüfung

Artikel 18
Methoden zur Festlegung von Referenzwerten für Maßnahmen

Artikel 19
Beitrag der Gemeinschaft zu den Aktivitäten zugunsten der Referenzwerte für Maßnahmen

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Ständiger Ausschuss für Tierarzneimittel

Artikel 21
Ständiger Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit

Artikel 22
Einstufung pharmakologisch wirksamer Stoffe gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2377/90

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten

Finanzbogen

1. Haushaltslinie n Nummer und Bezeichnung

2. Allgemeine Zahlenangaben

2.1. Gesamtmittelausstattung der Maßnahme Teil B : 0 Mio. € VE

2.2. Geltungsdauer

2.3. Mehrjährige Gesamtvorausschätzung der Ausgaben

2.4. Vereinbarkeit mit der Finanzplanung und der Finanziellen Vorausschau

2.5. Finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen

3. Haushaltstechnische Merkmale

4. Rechtsgrundlage

5. Beschreibung und Begründung

5.1. Notwendigkeit einer Maßnahme der Gemeinschaft

5.2. Geplante Einzelmaßnahmen und Modalitäten der Intervention zulasten des Gemeinschaftshaushalts

5.3. Durchführungsmodalitäten

6. Finanzielle Auswirkungen

7. Auswirkungen auf Personal- und Verwaltungsausgaben

8. Begleitung und Bewertung

8.1. Überwachung

8.2. Modalitäten und Periodizität der vorgesehenen Bewertung

9. Betrugsbekämpfungsmassnahmen


 
 
 


Drucksache 200/07 (Beschluss)

... -Protokoll und weist insbesondere auf die Wirkung der deutschen Wälder als Kohlenstoffsenke hin. Er begrüßt daher grundsätzlich die vor kurzem getroffene Entscheidung der Bundesregierung, ab 2008 die CO



Drucksache 146/07

... /EG vor. Demnach soll geprüft werden, ob aufgrund der folgenden Faktoren eine Änderung der Kraftstoffspezifikationen vorzunehmen ist:



Drucksache 601/07

... 4. eine Desinfektion der Gülle, die Träger des Ansteckungsstoffs sein kann, nach Maßgabe des Anhangs VI Nr. 3 Buchstabe b der Richtlinie



Drucksache 338/07 (Beschluss)

... Die routinemäßige Meldung über die Abgabe von Arzneimitteln ... ermöglicht eine effizientere Überwachung der Stoffströme dieser Substanzen (...)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/07 (Beschluss)




Anlage
Änderungen der Dritten Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 8 - neu - AMVV

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b und c Anlage 1 zu § 1 Nr. 1 und § 5 AMVV


 
 
 


Drucksache 196/07

... " besteht darin, dass Wettbewerbsverzerrungen auf den Transportgewerbemärkten entstehen, da nicht alle Marktteilnehmer aufgrund der Reichweite ihrer LKW, des Umfangs ihrer Tätigkeit oder der Entfernung zwischen ihrem Hauptsitz und der Grenze zu einem Niedrigsteuerland die gleichen Möglichkeiten zum Einkauf niedrig besteuerten Kraftstoffs genießen. Wegen des scharfen Wettbewerbs auf dem Straßengüterverkehrsmarkt wirken sich die genannten Wettbewerbsverzerrungen auf die nationalen Marktanteile aus. In einer vom französischen Verkehrsministerium durchgeführten Studie über den bilateralen Straßengüterverkehr wurde festgestellt dass sich die Marktanteile auf dem europäischen Markt von 1997 bis 2001 erheblich verschoben haben7. So nahm der Marktanteil von Spediteuren aus Luxemburg und Österreich zu und liegt jetzt jeweils über dem der meisten anderen Mitgliedstaaten, während das Vereinigte Königreich auf allen Märkten einen Verlust zu verzeichnen hatte. Die Studie gelangte zu dem Schluss, dass die Entwicklung zwischen 1997 und 2001 zu zwei Dritteln drei Faktoren zugeschrieben werden kann: Unterschiedliche Gasölbesteuerung, Unterschiede in der Einkommensteuer und eine unterschiedliche Lohnentwicklung zwischen zwei vorgegebenen Ländern. Dabei erschien die unterschiedliche Gasölbesteuerung als wichtigste Determinante, die allein zu etwa 40 % die beobachteten Marktanteilsveränderungen verursacht. Tanktourismus wirkt sich auch negativ auf die Umwelt aus, wenn er zu Umwegfahrten führt.



Drucksache 58/1/07

... 2012 ist die Zuteilung von Strom erzeugenden Anlagen auch für Braunkohle brennstoffspezifisch zu regeln:



Drucksache 775/07

... -Emissionen während des gesamten Lebenszyklus mit sich bringt und dass diese Kraftstoffe nicht unmittelbar oder mittelbar den Verlust an biologischer Vielfalt oder an Wasserressourcen, eine Schmälerung der Kohlenstoffspeicherung als Folge von Änderungen der Bodennutzung oder soziale Probleme wie steigende Nahrungsmittelpreise und Vertreibung von Menschen verursachen;



Drucksache 200/1/07

... -Protokoll und weist insbesondere auf die Wirkung der deutschen Wälder als Kohlenstoffsenke hin. Er begrüßt daher grundsätzlich die vor kurzem getroffene Entscheidung der Bundesregierung, ab 2008 die CO



Drucksache 196/07 (Beschluss)

... Der Bundesrat hält eine Harmonisierung der Kraftstoffsteuern für das Transportgewerbe aus finanz-, umwelt-, verkehrs- und wettbewerbspolitischen Erwägungen für dringend geboten.



Drucksache 492/07

... 23. betont, dass die Niederlassung und Tätigkeit von Unternehmen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit erleichtert werden sollte; weist darauf hin, dass die Europäische Union gegenüber Investitionen aus Russland offen ist, wie die verstärkte Präsenz russischer Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Energie und Stahl, deutlich macht; fordert deshalb, dass ausländischen Unternehmen, die in Russland im Rohstoffsektor tätig sind, der gleiche Zugang gewährt wird wie einheimischen Unternehmen;



Drucksache 719/07

... 6. entgegen Artikel 5 Abs.1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 einen Vorgang, der zum Inverkehrbringen eines in Kategorie 1 oder 2 des Anhangs I dieser Verordnung bezeichneten Grundstoffs führt, nicht ordnungsgemäß in Handelspapieren wie Rechnungen, Ladungsverzeichnissen, Verwaltungsunterlagen oder Fracht- und sonstigen Versandpapieren dokumentiert oder entgegen Artikel 5 Abs. 3 dieser Verordnung eine Erklärung des Kunden nicht beifügt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 719/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können (Grundstoffüberwachungsgesetz – GÜG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Anwendung der Verordnungen (EG) Nr. 111/2005 und Nr. 1277/2005

§ 3
Verbote

§ 4
Allgemeine Vorkehrungen gegen Abzweigung

Abschnitt 2
Zuständigkeit und Zusammenarbeit der Behörden

§ 5
Zuständige Behörden

§ 6
Gemeinsame Grundstoffüberwachungsstelle des Zollkriminalamtes und des Bundeskriminalamtes beim Bundeskriminalamt

§ 7
Mitwirkung der Bundespolizei

§ 8
Befugnisse der Zollbehörden

§ 9
Daten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

§ 10
Automatisierter Datenabruf

§ 11
Gegenseitige Unterrichtung

§ 12
Berichterstattung

Abschnitt 3
Verkehr mit Grundstoffen

§ 13
Versagung der Erlaubnis nach Artikel 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 111/2005

§ 14
Registrierung

§ 15
Gebühren und Auslagen

Abschnitt 4
Überwachung

§ 16
Überwachungsmaßnahmen

§ 17
Probenahmen

§ 18
Duldungs- und Mitwirkungspflichten

Abschnitt 5
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 19
Strafvorschriften

§ 20
Bußgeldvorschriften

§ 21
Einziehung

Abschnitt 6
Schlussbestimmungen

§ 22
Bundeswehr

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzes und seine Bedeutung im Rahmen des Systems der internationalen, EU-rechtlichen und nationalen Vorschriften zur Kontrolle und Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen; Ausgangslage

1. Administrative Kontrolle und Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen

2. Umsetzung von Sanktionsgeboten durch Straf- und Bußgeldvorschriften

II. Wesentliche Änderungen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen, Befristung

1. Finanzielle Auswirkungen, Kosten und Preiswirkungen

2. Bürokratiekosten

3. Gleichstellungspolitische Bedeutung

4. Gesetzesfolgen, Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können (Grundstoffüberwachungsgesetz)


 
 
 


Drucksache 200/07

... - Die Klimaberichterstattung erfordert eine Aktualisierung der Informationen über den Kohlenstoffspeicher und die Kohlenstoffsenke/-quelle Wald für das Jahr 2012 als Abschluss der Verpflichtungsperiode 2008 bis 2012.



Drucksache 196/1/07

... 3. Der Bundesrat hält eine Harmonisierung der Kraftstoffsteuern für das Transportgewerbe aus finanz-, umwelt-, verkehrs- und wettbewerbspolitischen Erwägungen für dringend geboten.



Drucksache 68/07

... Änderung des Rohstoffstatistikgesetzes



Drucksache 889/07

... D. in der Erwägung, dass 60 % des in der Europäischen Union verbrauchten Erdöls auf den Straßenverkehr entfallen und die ineffiziente Verwendung des Kraftstoffs eine zunehmende Bedrohung für die Energieversorgungssicherheit darstellt und zu hohen Betriebskosten sowie zum Abbau der Weltölreserven beiträgt,



Drucksache 146/1/07

... Insofern bittet der Bundesrat die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass der rechtliche Rahmen für eine höhere Beimischung von biogenen Kraftstoffen nicht nur im Bereich des Ottokraftstoffs für Ethanol, sondern auch im Bereich des Dieselkraftstoffs für Biodiesel geschaffen wird. Dazu müssten nach Ansicht des Bundesrates die rechtlichen Vorgaben für die Kraftstoffqualitäten angepasst bzw. erweitert werden.



Drucksache 108/07 (Beschluss)

... - Förderung von Schulungen zur Etablierung kraftstoffsparender Fahrweisen (Ecodriving),



Drucksache 108/07

... Die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist ein wichtiges Instrument, um Einfluss auf die Kaufentscheidung von Verbrauchern auszuüben. Durch eine Differenzierung der Steuern kann die Markteinführung von kraftstoffsparenden Fahrzeugen mit geringem CO



Drucksache 915/07

... 28. fordert die Kommission auf, die Frage, wie die Nutzflächen in Europa verwendet werden vorrangig zu behandeln, um auf diese Weise die Böden optimal zu schützen und die Voraussetzungen für hohe Artenvielfalt und Kohlenstoffspeicherung zu schaffen ist der Ansicht, dass abgesehen von der Bindung von Kohlenstoff im Boden auch der Wald, Windschutzstreifen und nicht zuletzt die Agrarforstwirtschaft einbezogen werden sollten;



Drucksache 764/1/07

... en im ÖPNV und im Schienenpersonennahverkehr von den Kraftstoffsteuern zu befreien, sowie darüber hinaus zu prüfen, ob im Taxen- und Speditionsgewerbe der Einsatz von



Drucksache 929/07

... b. Cyanwasserstoffsäure (CAS-Nr. 74-90-8),



Drucksache 241/07

... Solange dies nicht der Fall ist und die EU und Drittländer unterschiedlich hohe Kohlenstoffsteuern erheben oder andere Methoden zur Verringerung der



Drucksache 534/07

... Wurde eine Zulassung nach § 15c erteilt, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden, wenn zum Zeitpunkt des Auslaufens der Zulassung eine Entscheidung über Aufnahme des Wirkstoffs in Anhang I der Richtlinie



Drucksache 701/07

... (2) Kinder und Jugendliche dürfen abweichend von § 2 Abs. 1 im häuslichen Bereich bestimmungsgemäßen Umgang mit Messern im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.6, Jugendliche darüber hinaus auch allgemeinen Umgang mit geprüften Reizstoffsprühgeräten haben.



Drucksache 392/07

... Änderung des Rohstoffstatistikgesetzes



Drucksache 716/07

... In den Anhängen werden die typgenehmigungspflichtigen Bauteile, vorgeschriebene Prüfungen für Behälter sowie Vorschriften für den Einbau von Wasserstoffsystemen und Wasserstoff führenden Bauteilen skizziert.



Drucksache 61/07

... • Anerkennung von Kohlenstoffsequestrierung und unterirdischer Speicherung;



Drucksache 146/07 (Beschluss)

... Insofern bittet der Bundesrat die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass der rechtliche Rahmen für eine höhere Beimischung von biogenen Kraftstoffen nicht nur im Bereich des Ottokraftstoffs für Ethanol, sondern auch im Bereich des Dieselkraftstoffs für Biodiesel geschaffen wird. Dazu müssten nach Ansicht des Bundesrates die rechtlichen Vorgaben für die Kraftstoffqualitäten angepasst bzw. erweitert werden.



Drucksache 808/07

... Die Verordnung (EG) Nr. 372/2007 legt Migrationshöchstwerte fest für sieben Weichmacher in Deckeln, die als Dichtungen Kunststoffschichten oder -beschichtungen enthalten, die zusammen aus zwei oder mehreren Schichten verschiedener Materialien bestehen. Die Verordnung gilt bis zum 30. Juni 2008.



Drucksache 229/07

... " bedeutet das Vorkommen eines Krankheitserregers oder Giftstoffs auf menschlichen oder tierischen Körpern, in oder auf einem für den Verzehr bestimmten Produkt oder auf anderen unbelebten Gegenständen, einschließlich Beförderungsmitteln, das eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen kann;



Drucksache 231/07

... 1. Effizientere Verfolgung von Fahrten unter Drogen im Straßenverkehr, hier unter Einfluss des Wirkstoffs Cocain sowie von Fahrten unter der Wirkung von Metamfetamin und des Designer-Amfetamins Methylendioxyamfetamin sowie bessere Prävention des mit dem Konsum von Drogen, insbesondere von Cocain, Metamfetamin und Designer-Amfetaminen, verbundenen erhöhten Unfallrisikos.



Drucksache 233/07

... • Die Verordnung und vor allem die Ausrüstungsverzeichnisse wurden grundlegend überarbeitet und auf den neuesten medizinischen Stand gebracht. Kernstück der Änderungen ist das neu gefasste Verzeichnis der Arzneimittel, Medizinprodukte und Hilfsmittel der Krankenfürsorge auf Schiffen (Anlage Teil B). Das Verzeichnis ist übersichtlicher gestaltet worden und hat eine nach Haupt- und Untergruppen differenzierte Nummerierung erhalten. Mit der Arzneimittelliste wurde ein kompletter Systemwechsel vollzogen. Durch die Konzentration auf die Wirkstoffstärke wird die Sicherheit bei der Anwendung besser gewährleistet und komplizierte Umrechnungen, die aufgrund der bisherigen Beispielsangaben erforderlich waren, entfallen künftig. Auf eine Vorschreibung ganz bestimmter Medikamente wird jedoch - wie bisher auch - weitgehend verzichtet. Ein aus medizinischen oder gesetzlichen Gründen erforderlicher Austausch von Präparaten kann dadurch in der Praxis innerhalb des von der Verordnung vorgegebenen Rahmens weiterhin flexibel und unkompliziert durchgeführt werden.



Drucksache 582/1/07

... Im Hinblick auf die Vorgaben des Dreistufentests, wonach durch eine Schrankenregelung die normale Verwertung eines Werks nicht beeinträchtigt werden darf, steht die Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Schulbuchverlage bei der Ausgestaltung der Schranke außer Frage. Das klassensatzweise Kopieren ganzer Schulbücher oder großer Teile davon ist allerdings bereits nach geltendem Recht nicht zulässig. Andererseits ist die Fertigung einzelner Kopien in Klassenstärke für Unterricht und Prüfungen notwendig und nicht mehr wegzudenken. So verwenden die Lehrkräfte für Prüfungen, aber auch zur Ergänzung oder Vertiefung des Stoffs Aufgaben, Übungen und Darstellungen aus Schulbüchern, die nur sie selbst zur Verfügung haben, und die von der Klasse nicht als Lehrmittel verwendet werden. Auch bieten die Verlage spezielle Lehrerhefte an, die ergänzend zu dem Schulbuch für die Schüler unter anderem auch Kopiervorlagen enthalten. Für diese bisher zulässigen und im Unterricht unabdingbaren Kopien erhalten die Urheber eine Vergütung gemäß § 54a



Drucksache 621/06

... an der Gesamtmenge in Verkehr gebrachten Kraftstoffs



Drucksache 235/1/06

... " kann sowohl unter dem Aspekt der Wiederherstellung des Rechtsfriedens als auch im Hinblick auf die Entlastung der Justiz von hohem Stellenwert sein. Diese Möglichkeit sollte daher nicht durch eine zu enge Beschränkung des zulässigen Gegenstandes einer verfahrensbeendenden Absprache verschlossen werden. Dem will der mit dem Änderungsantrag vorgeschlagene Satz 4 des § 243a Abs. 2 StPO-E Rechnung tragen, indem er klarstellt, dass nicht nur die Beschränkung des Verfahrensstoffs nach den §§ 154 und 154a



Drucksache 475/06

... 4. sie mit einem Zeugnis abschließt, das Auskunft über den Inhalt des vermittelten Lehrstoffs gibt.



Drucksache 8/06

... Werden Änderungen an einem im medizinischen Gerät zusätzlich verwendeten Stoff vorgenommen insbesondere im Zusammenhang mit seinem Herstellungsprozess, werden diese mit den Verfahren für die Prüfung von Änderungen bei Arzneimitteln bewertet die in der Verordnung (EG) Nr. 1084/2003 (**) und der Verordnung (EG) Nr. 1085/2003 (***) festgelegt sind. Die benannte Stelle wird von den Änderungen in Kenntnis gesetzt und konsultiert die für die jeweiligen Arzneimittel zuständige Behörde (d.h. die an der ursprünglichen Konsultation beteiligte Behörde), um zu bestätigen dass Qualität und Sicherheit des zusätzlichen Wirkstoffs erhalten bleiben, und um sicherzustellen, dass sich die Änderungen nicht negativ auf das Nutzen/Risiko-Profil auswirken, das hinsichtlich der Aufnahme des Stoffes in das Medizinprodukt erstellt wurde.



Drucksache 206/06

... Absatz 1 der Vorschrift normiert eine Steuerentlastungsmöglichkeit für voll versteuertes ungekennzeichnetes Gasöl (Diesel), das zum Verheizen verwendet worden ist. Die Steuerentlastung wird allerdings nur gewährt, wenn der Antragsteller ein besonderes wirtschaftliches Bedürfnis dafür nachweisen kann, voll versteuertes anstatt zum Heizstoffsteuersatz nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 versteuertes Gasöl (Heizöl) zu verwenden.



Drucksache 54/06

... • Bis 2010 sicherstellen, dass 5,75 % des im Verkehr eingesetzten Kraftstoffs



Drucksache 510/06

... 1. Methodik zur Aufstellung von UQN und stoffspezifischen Datenblättern



Drucksache 759/06

... s von mindestens 1,2 Prozent für das Jahr 2007, von mindestens 2 Prozent für das Jahr 2008, von mindestens 2,8 Prozent für das Jahr 2009 und von mindestens 3,6 Prozent ab dem Jahr 2010 sicherzustellen. Unbeschadet der Sätze 1 und 2 beträgt der Mindestanteil von Biokraftstoff an der Gesamtmenge Otto- und Dieselkraftstoffs, die von einem Verpflichteten in Verkehr gebracht wird, im Jahr 2009 6,25 Prozent, im Jahr 2010 6,75 Prozent, im Jahr 2011 7,0 Prozent, im Jahr 2012 7,25 Prozent, im Jahr 2013 7,5 Prozent, im Jahr 2014 7,75 Prozent und ab dem Jahr 2015 8,0 Prozent."



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.