1557 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Strafrecht"
Drucksache 447/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz - MietNovG )
... Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts
Drucksache 2/14
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zum Ausschluss der Verjährung von Herausgabeansprüchen bei abhanden gekommenen Sachen, insbesondere bei in der NS-Zeit entzogenem Kulturgut (Kulturgut-Rückgewähr-Gesetz - KRG )
... "Rückwirkende Gesetze sind - außerhalb des von Art. 103 Abs. 2 GG erfassten Sachbereichs - nicht schlechthin unzulässig. Verfassungsrechtliche Grenzen ergeben sich aber auch hier aus dem in dem Rechtsstaatsprinzip enthaltenen Gebot der Rechtssicherheit" (BVerfGE 25, 269/289f. zur strafrechtlichen Verjährung). "Zur Rechtsstaatlichkeit gehört jedoch nicht nur die Rechtssicherheit, sondern auch die materielle Gerechtigkeit. Diese beiden Seiten des Rechtsstaatsprinzips können vom Gesetzgeber nicht immer gleichmäßig berücksichtigt werden [ ... ]. Liegt die Rechtssicherheit mit der Gerechtigkeit in Widerstreit, so ist es in erster Linie Aufgabe des Gesetzgebers, sich für die eine oder andere Seite zu entscheiden. Geschieht dies ohne Willkür, so kann die gesetzgeberische Entscheidung aus Verfassungsgründen nicht beanstandet werden [ ... ].
Drucksache 216/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken (Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz - ANSG )
... bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde. Die Apotheken und die Rechenzentren haben die Beauftragten des Deutschen Apothekerverbandes e.V. bei der Überprüfung zu unterstützen.
Drucksache 88/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers - COM(2013) 44 final
... Die Geldtransferverordnung ergänzt diese Maßnahmen, indem sie sicherstellt, dass grundlegende Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers den zuständigen Strafverfolgungs- bzw. Justizbehörden sofort zur Verfügung stehen und ihnen die Aufdeckung, Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung von Terroristen und anderen Straftätern sowie die Rückverfolgung ihres Vermögens somit erleichtert wird.
Drucksache 94/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen
... Der Bundesrat erwartet von der Bundesregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren Vorschläge mit Blick auf die Abtrennung riskanter Geschäfte (Artikel 2), die Verstöße gegen das Verbot des Eigenhandels und anderer riskanter Geschäfte mit strafrechtlichen Konsequenzen für die Geschäftsleitung versehen.
Drucksache 259/2/13
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetz zu dem Handelsübereinkommen vom 26. Juni 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits
... 8. Der Bundesrat begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass das Europäische Parlament erstmalig ein Handelsabkommen mit einer Resolution zu Menschen- und Arbeitnehmerrechten sowie zu den Umweltstandards ergänzt und von den souveränen Regierungen Kolumbiens und Perus einen konkreten Fahrplan zur Verbesserung der Situation von Gewerkschaftern sowie zur Verbesserung von Sozial- und Umweltstandards eingefordert hat. Beide Länder sind auf die Forderung des Europäischen Parlaments eingegangen und haben im Oktober 2012 entsprechende Fahrpläne vorgelegt. Damit verpflichtet sich etwa die kolumbianische Regierung öffentlich unter anderem dazu, die Zivilgesellschaft in die Umsetzung des Abkommen einzubeziehen, eine neue 'Fachgruppe für Handelsabkommen und Menschenrechte' einzurichten, das Budget für das Schutzprogramm für Gewerkschafter aufzustocken und die Anzahl der Arbeitsinspektionen deutlich zu erhöhen. Ebenso soll in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ein neues System zur strafrechtlichen Ermittlung aufgebaut werden, um das Problem der hohen Straflosigkeit anzugehen. Der Bundesrat begrüßt, dass durch die entschlossene Haltung des Europäischen Parlaments erreicht werden konnte, dass die Umsetzung vereinbarter Nachhaltigkeitsstandards in Kolumbien und Peru von der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament überprüft wird.
Drucksache 691/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2004/757/JI des Rates vom 25. Oktober 2004 zur Festlegung von Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels hinsichtlich der Drogendefinition - COM(2013) 618 final
... Der Beschluss 2005/387/JI des Rates vom 10. Mai 2005 4 sieht ein Verfahren für den Umgang der mit neuen psychoaktiven Substanzen einhergehenden Risiken vor, das es ermöglicht, diese Substanzen unionsweit Kontrollmaßnahmen und strafrechtlichen Sanktionen zu unterwerfen. Um den in immer rascherer Folge auftretenden neuen psychoaktiven Substanzen und ihrer rasanten Verbreitung in der Union nachhaltiger begegnen zu können, hat die Kommission im Wege der [Verordnung (EU) Nr. .../... über neue psychoaktive Substanzen] strengere Vorschriften vorgeschlagen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Hintergrund
1.2. Begründung und Zielsetzung des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen und der Folgenabschätzung
2.1. Anhörung von Interessengruppen
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte
3.3. Wahl des Instruments
3.4. Übermittlung erläuternder Dokumente anlässlich der Notifizierung von Umsetzungsmaßnahmen
3.5. WICHTIGSTE Bestimmungen
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3 und 4
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Artikel 1
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4 Adressaten
Anhang Liste der Substanzen im Sinne von Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b
Drucksache 252/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Strafrechtsänderungsgesetz - Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (... StrÄndG )
...
Strafrechtsänderungsgesetz - Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (...
Drucksache 49/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Wahlrechts behinderter Menschen
... Gegen den Wahlrechtsausschluss wegen strafrechtlich angeordneter Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wird insbesondere eingewendet, dass das Gericht über die Schuldunfähigkeit nur rückwärtsbezogen auf den in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt der Tat befinde, nicht aber über die Frage, ob die betreffende Person künftig im Rahmen der Unterbringung zur politischen Willensbildung in der Lage sein werde (vgl. Palleit, in: Gleiches Wahlrecht für alle? Menschen mit Behinderungen und das Wahlrecht in Deutschland, S. 15). Die vom Gericht zu treffende Prognoseentscheidung beziehe sich ausschließlich auf die Gefahr weiterer Straftaten. Ferner wird geltend gemacht, dass Menschen, die mit dem gleichen Krankheitsbild in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht, aber nicht straffällig geworden seien, ihr Wahlrecht nicht verlören. Damit erfolge eine Ungleichbehandlung straffällig gewordener Menschen im Vergleich zu nicht straffällig gewordenen Menschen mit gleichem Krankheitsbild, wenn allein wegen der Straffälligkeit ein Wahlrechtsausschluss begründet werde. Dies gelte umso mehr, wenn die vorgesehenen und fachlich notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen ergriffen würden. Schließlich wird angeführt, dass auch Personen, die sich in Sicherungsverwahrung befinden, ihr Wahlrecht behalten würden. Eine Reihe von Ländern (Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) haben keinen entsprechenden Wahlrechtsausschlussgrund in ihren Wahlgesetzen.
Drucksache 537/13
Unterrichtung durch den Deutschen Bundestag
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetz | es - Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien (... StrÄndG | )
... Der Deutsche Bundestag hat in seiner 250. Sitzung am 27. Juni 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 1 7/1421 8 - den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien (... StrÄndG) - Drucksache
Drucksache 284/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei - Antrag des Landes Hessen -
... "Durch den Zusatz in § 202d Absatz 5 Satz 2 StGB-E soll sichergestellt werden, dass unabhängig von der Diskussion über die Zulässigkeit des Datenankaufs unter verwaltungsrechtlichen Gesichtspunkten solche Handlungen von Amtsträgern bzw. ihrer Beauftragten jedenfalls im Strafrecht nicht relevant sind. Die im Schrifttum geäußerten Zweifel, ob in der
Drucksache 459/13
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes über die Eindämmung rasant steigender Mieten (Zweites Mietrechtsänderungsgesetz - 2. MietRÄndG)
... Es wird eine Mietpreisobergrenze bei Wiedervermietungen geschaffen. Vermietet der Vermieter die Wohnung erneut, so soll die Wiedervermietungsmiete zukünftig grundsätzlich nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556 Absatz 1 BGB). Entsprechend soll die Vereinbarung einer Staffelmiete begrenzt werden (§ 557a Absatz 1 BGB). Ergänzend soll § 5 Absatz 2 des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954 - WiStrG) wieder als ein praxistaugliches Instrument gegen Mietpreisüberhöhungen gestaltet werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 551a Wohnfläche
§ 556 Begrenzung der Miete bei Wiedervermietung
Artikel 2 Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 3 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 4 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
Artikel 5 Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)
§ 22 Übergangsregelung
Artikel 6 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 7 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen; Nachhaltigkeit
VI. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Drucksache 196/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
... mit einem strafrechtlichen Verbot belegt. Eine Einbeziehung Homosexueller in den Diskriminierungsschutz des Grundgesetzes oder gar die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare waren zu dieser Zeit jenseits der Vorstellungswelt über alle Parteigrenzen hinweg. Erst im Zuge der Aufhebung des strafrechtlichen Totalverbots von männlicher Homosexualität im Jahre 1969 änderte sich die rechtliche Praxis und nahm schrittweise die gesellschaftliche Stigmatisierung ab.
Drucksache 284/13
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei
... Die mit Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht vorgenommene Weitergabe der rechtswidrig erlangten Daten selbst ist aber bisher nur in Teilbereichen von den bestehenden Strafnormen erfasst, so dass der Gefahr des massenhaften Missbrauchs dieser Daten nicht ausreichend wirksam begegnet werden kann. Der besondere strafrechtliche Schutzbedarf in diesem Bereich ist dabei insbesondere durch das vom Bundesverfassungsgericht formulierte "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" veranlasst (BVerfGE 120, 274 ff. - Urteil vom 27. Februar 2008).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
§ 202d Datenhehlerei
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu den Absätzen 3, 4 und 6
Zu Absatz 5
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Drucksache 639/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs (DaBaGG)
... "(4) Über Einsichten in Grundbücher und Grundakten sowie über die Erteilung von Abschriften aus Grundbüchern und Grundakten ist ein Protokoll zu führen. Dem Eigentümer des betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber eines grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben, es sei denn, die Bekanntgabe würde den Erfolg strafrechtlicher Ermittlungen gefährden. Das Protokoll kann nach Ablauf von zwei Jahren vernichtet werden. Einer Protokol l i erung bedarf es nicht, wenn die Einsicht oder Abschrift dem Auskunftsberechtigten nach Satz 2 gewährt wird."
Drucksache 87/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum strafrechtlichen Schutz des Euro und anderer Währungen gegen Geldfälschung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2000/383/JI des Rates - COM(2013) 42 final
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum strafrechtlichen Schutz des Euro und anderer Währungen gegen Geldfälschung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2000/383/JI des Rates - COM(2013) 42 final
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Allgemeiner Kontext
1.2. Rechtlicher Rahmen
1.2.1. Strafrecht
1.2.2. Sonstige EU-Vorschriften für diesen Bereich
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Anhörung interessierter Kreise
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte
3.3. Wahl des Instruments
3.4. Spezifische Bestimmungen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Straftatbestände
Artikel 4 Anstiftung, Beihilfe und Versuch
Artikel 5 Sanktionen
Artikel 6 Verantwortlichkeit juristischer Personen
Artikel 7 Sanktionen gegen juristische Personen
Artikel 8 Gerichtsbarkeit
Artikel 9 Ermittlungsinstrumente
Artikel 10 Pflicht zur Übermittlung falscher Banknoten und Münzen zu Analyse- und Identifizierungszwecken
Artikel 11 Beziehung zum Genfer Abkommen
Artikel 12 Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2000/383/JI des Rates
Artikel 13 Umsetzung
Artikel 14 Berichterstattung durch die Kommission und Überprüfung
Artikel 15 Inkrafttreten
Artikel 16 Adressaten
Drucksache 32/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens
... bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde. Die Auskunftspflichtigen sind über ihr Recht zur Auskunftsverweigerung zu belehren.
Drucksache 87/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum strafrechtlichen Schutz des Euro und anderer Währungen gegen Geldfälschung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2000/383/JI des Rates - COM(2013) 42 final; Ratsdok. 6152/13
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum strafrechtlichen Schutz des Euro und anderer Währungen gegen Geldfälschung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2000/383/JI des Rates - COM(2013) 42 final; Ratsdok. 6152/13
Drucksache 266/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 2 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 3 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu § 6a
Zu § 6a
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 788/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren - COM(2013) 821 final; Ratsdok. 17621/13
... 1. Der Bundesrat begrüßt das mit dem Richtlinienvorschlag verfolgte Ziel, bestimmte Aspekte der Unschuldsvermutung zu betonen und die daraus resultierenden Verfahrensrechte Verdächtiger oder Beschuldigter im strafrechtlichen Ermittlungs- und Erkenntnisverfahren zu stärken. EU-weite Mindeststandards auf diesem Gebiet können ein wichtiger Beitrag zur Förderung des wechselseitigen Vertrauens der Justizbehörden der Mitgliedstaaten sein und hierdurch die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von justiziellen Entscheidungen erleichtern.
Drucksache 346/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit und die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI und 2005/681/J I des Rates - COM(2013) 173 final; Ratsdok. 8229/13
... 12. Der Vorschlag räumt Europol in Artikel 6 die Möglichkeit ein, die Mitgliedstaaten um die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen zu ersuchen. In Artikel 6 Absatz 4 des Verordnungsvorschlags wird den Mitgliedstaaten eine bisher nicht vorhandene Frist zur Begründung von nicht stattgegebenen Europol-Ersuchen durch die Mitgliedstaaten auferlegt. Der Bundesrat lehnt die Festsetzung einer derartigen Frist ab.
Drucksache 479/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Verstärkung der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und anderer Formen des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen - Eine umfassende EU-Strategie - COM(2013) 324 final
... Da die Bekämpfung des illegalen Tabakhandels vor allem die Aufgabe der Zollbehörden ist, haben die Polizeibehörden je nach Mitgliedstaat unterschiedliche Funktionen. Allerdings spielt die Polizei eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der damit verbundenen Straftaten wie Geldwäsche. Das Europäische Polizeiamt (Europol) unterstützt die Polizeibehörden der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der schweren Kriminalität, insbesondere der illegalen Herstellung und des illegalen Vertriebs von Tabakerzeugnissen in der EU einschließlich des organisierten Mehrwertsteuerbetrugs. Eurojust34 unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten mit dem Ziel, ihre Ermittlungen und die strafrechtliche Verfolgung schwerer Straftaten wirksamer zu machen.
Drucksache 196/13
Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
... mit einem strafrechtlichen Verbot belegt. Eine Einbeziehung Homosexueller in den Diskriminierungsschutz des
Drucksache 49/13
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Wahlrechts behinderter Menschen
... Gegen den Wahlrechtsausschluss wegen strafrechtlich angeordneter Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wird insbesondere eingewendet, dass das Gericht über die Schuldunfähigkeit nur rückwärtsbezogen auf den in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt der Tat befinde, nicht aber über die Frage, ob die betreffende Person künftig im Rahmen der Unterbringung zur politischen Willensbildung in der Lage sein werde (vgl. Palleit, in: Gleiches Wahlrecht für alle? Menschen mit Behinderungen und das Wahlrecht in Deutschland, S. 15). Die vom
Drucksache 692/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über neue psychoaktive Substanzen - COM(2013) 619 final
... In den vergangenen Jahren wurde in der EU jede Woche das Auftauchen einer neuen psychoaktiven Substanz gemeldet, und es steht zu erwarten, dass sich diese Entwicklung auch in den kommenden Jahren fortsetzt. Diese Substanzen dürfen frei verkauft werden, sofern die zuständigen Behörden wegen der beim Konsum durch den Menschen bestehenden Risiken keine Verkaufsbeschränkungen gepaart mit verwaltungs- oder strafrechtlichen Sanktionen vorsehen. Nationale Beschränkungen dieser Art können von Land zu Land und je nach Substanz unterschiedlich sein, und sie können sowohl den Handel im Binnenmarkt als auch die Nutzung und Weiterentwicklung derartiger Substanzen zu gewerblichen und industriellen Zwecken behindern.
Drucksache 176/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)
Drucksache 199/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr - COM(2013) 130 final; Ratsdok. 7615/13
... 50. Der Bundesrat hält die in Artikel 1 Absatz 14 und 15 zu Artikel 16 bzw. 16a getroffenen konkreten Festlegungen zur Durchsetzung der Fluggastrechte und zur außergerichtlichen Streitbeilegung für sinnvoll und zielführend. [Allerdings sollte beim neugefassten Artikel 16 der EG-Fluggastrechteverordnung klargestellt werden, ob und wie die "Durchsetzungsstelle" in Konkurrenz zu den Zivilgerichten tritt und welcher verwaltungs- oder ordnungsstrafrechtlichen Natur die Maßnahmen sind, die sie ergreifen darf.]
Drucksache 524/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe" und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz)
... Nach Absatz 3 tritt Artikel 3 rückwirkend zum 30. Mai 2013 in Kraft. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass sich das Gesetzgebungsverfahren nicht schnell genug zum Abschluss bringen lässt, um auch den Fällen gerecht zu werden, in denen die Frist des § 15a Absatz 1 Satz 1 InsO bereits läuft oder abgelaufen ist. Um auch insoweit für Rechtssicherheit zu sorgen, sieht das Gesetz ein früheres Inkrafttreten vor. Diese Rückwirkung ist zulässig. Zwar handelt es sich bei § 15a InsO auch um eine strafrechtliche Vorschrift. Da es sich aber um eine Rückwirkung zugunsten des Täters handelt, ist das Rückwirkungsverbot des Artikels 103 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht betroffen. Im Übrigen trägt die Rückwirkung in ihrer konkreten Ausgestaltung den Interessen der Betroffenen hinreichend Rechnung. Sie ist unter den Bedingungen der Flutwasserkatastrophe eine erforderliche und verhältnismäßige Vorkehrung, die den Interessen der Beteiligten angemessen Rechnung trägt. Die Insolvenzantragspflicht wird nicht vollständig ausgesetzt, sondern allein unter der engen Voraussetzung, dass Aussicht auf eine Sanierung des Unternehmens besteht. Daher werden insbesondere den Gläubigern, die im Übrigen auch weiterhin einen Insolvenzantrag stellen und damit ein Insolvenzverfahren erzwingen können, keine übermäßigen Risiken aufgebürdet. Soweit auf Gläubigerseite überhaupt mit Nachteilen zu rechnen ist, sind diese dem Bedürfnis gegenüberzustellen, unnötige Kosten zu vermeiden, die durch die Eröffnung von Insolvenzverfahren entstünden, obgleich sich diese durch die Überbrückung des Zeitraums bis zur Erreichung einer tragfähigen Lösung vermeiden ließen.
Drucksache 788/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren - COM(2013) 821 final; Ratsdok. 17621/13
... 1. Der Bundesrat begrüßt das mit dem Richtlinienvorschlag verfolgte Ziel, bestimmte Aspekte der Unschuldsvermutung zu betonen und die daraus resultierenden Verfahrensrechte Verdächtiger oder Beschuldigter im strafrechtlichen Ermittlungs- und Erkenntnisverfahren zu stärken. EU-weite Mindeststandards auf diesem Gebiet können ein wichtiger Beitrag zur Förderung des wechselseitigen Vertrauens der Justizbehörden der Mitgliedstaaten sein und hierdurch die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von justiziellen Entscheidungen erleichtern.
Drucksache 98/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
... es ("Strafrecht") gestützt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Chemikaliengesetzes
Abschnitt IIa Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
§ 12a Beteiligte Bundesbehörden
§ 12b Aufgaben der Bundesstelle für Chemikalien
§ 12c Aufgaben der Bewertungsstellen
§ 12d Zusammenarbeit der Bundesstelle für Chemikalien und der anderen beteiligten Bundesoberbehörden
§ 12e Auskunftsstelle, Unterrichtung der Öffentlichkeit
§ 12f Informationsaustausch zwischen Bundes- und Landesbehörden
§ 12g Anordnungsbefugnisse der Bundesstelle für Chemikalien, vorläufige Maßnahmen
§ 12h Verordnungsermächtigungen
§ 20 Antrags- und Mitteilungsunterlagen, Verordnungsermächtigungen
Artikel 2 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 3 Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
Artikel 4 Änderung des Umweltschadensgesetzes
Artikel 5 Änderung des AFS-Gesetzes
Artikel 6 Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung
Artikel 7 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel des Gesetzes und europarechtlicher Hintergrund
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
IV. Konzeption und wesentlicher Inhalt des Gesetzes
V. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen
a. Kosten der öffentlichen Haushalte
aa Haushaltsausgaben des Bundes ohne Erfüllungsaufwand
bb Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
b. Sonstige Kosten für die Wirtschaft; Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher
c. Erfüllungsaufwand
aa Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
bb Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
cc Erfüllungsaufwand der Verwaltung
aaa Erfüllungsaufwand der Verwaltung des Bundes
bbb Erfüllungsaufwand für die Verwaltung der Länder
2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
3. Nachhaltige Entwicklung
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 12a
Zu § 12b
Zu § 12c
Zu § 12d
Zu § 12e
Zu § 12f
Zu § 12g
Zu § 12h
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 18
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2372: Gesetz zur Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
Drucksache 183/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Registrierungsprogramm für Reisende - COM(2013) 97 final
... Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherstellen, dass jeder Missbrauch von in das Zentralregister eingegebenen Daten nach innerstaatlichem Recht mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Sanktionen, einschließlich verwaltungs- und/oder strafrechtlicher Sanktionen, geahndet wird.
Drucksache 636/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse 914. Sitzung des Bundesrates am 20. September 2013
Gesetz zur Förderung der Prävention
... Unzureichend ist auch die Formulierung, dass nur bestraft wird, wer einen nicht nur geringfügigen wirtschaftlichen Vorteil annimmt, ohne dass die Geringfügigkeitsschwelle näher festgelegt wird. Die Schutzgüter sind bereits bei der Annahme jeder Zuwendung verletzt, so dass es auf das Ausmaß des Vorteils nicht ankommen darf. Auch ist der Begriff "wirtschaftlicher Vorteil" nicht präzisiert, so dass immaterielle Vorteile davon nicht erfasst wären, was dem bisher existierenden Korruptionsstrafrecht zuwiderläuft. Die Bestechungstatbestände sind als abstrakte Gefährdungsdelikte ausgestaltet. Danach ist ein Vorteil grundsätzlich alles, was die Lage des Empfängers irgendwie verbessert und auf den er keinen Anspruch hat. Gemeint sind sowohl materielle als auch immaterielle Vorteile. Auf den konkreten Eintritt eines Vermögensvorteils oder einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage darf es nicht ankommen.
1. Zu Artikel 1 Änderung des SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 11 und 15 § 70 Überschrift, Absatz 3 und § 307c SGB V
Drucksache 451/13
Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen (... StrÄndG )
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen (...
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
§ 299a Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen
§ 300 Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen
§ 302 Erweiterter Verfall
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Sonstige Kosten
5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 789/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte Kinder - COM(2013) 822 final; Ratsdok. 17633/13
... 2. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Kommission, dass europaweit einheitliche Mindeststandards für die Rechte der Verdächtigen oder Beschuldigten im Strafverfahren für das gegenseitige Vertrauen in die Strafrechtspflege in anderen Mitgliedstaaten unerlässlich sind.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 3
Zu Artikeln 6
Zu Artikeln 7
Zu Artikel 9
Zu Artikel 12
Zu Artikel 12
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
3 Weiteres
Drucksache 631/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft - COM(2013) 534 final; Ratsdok. 12558/13
... 1. Der Bundesrat begrüßt das mit dem Verordnungsvorschlag verfolgte Ziel, die finanziellen Interessen der EU auch mit strafrechtlichen Mitteln wirksamer zu schützen. Als größter Beitragszahler in der EU hat Deutschland hieran ein besonderes Interesse. Nicht zuletzt stärkt konsequente Verfolgung von Betrug und Missbrauch die Steuerehrlichkeit und sichert dadurch die finanzielle Leistungsfähigkeit der EU und der Mitgliedstaaten.
Drucksache 339/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten
... Angleichung der Verjährungsfrist für die strafrechtliche Verfolgung von Steuerhinterziehung an die Festsetzungsfrist bei hinterzogenen Steuern.
Drucksache 533/13
... es - Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien (... Strafrechtsänderungsgesetz - ... StrÄndG) - Drucksache
Drucksache 284/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei
... Die mit Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht vorgenommene Weitergabe der rechtswidrig erlangten Daten selbst ist aber bisher nur in Teilbereichen von den bestehenden Strafnormen erfasst, so dass der Gefahr des massenhaften Missbrauchs dieser Daten nicht ausreichend wirksam begegnet werden kann. Der besondere strafrechtliche Schutzbedarf in diesem Bereich ist dabei insbesondere durch das vom Bundesverfassungsgericht formulierte "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" veranlasst (vgl. BVerfGE 120, 274 ff. - Urteil vom 27. Februar 2008).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage 1 Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
§ 202d Datenhehlerei
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu § 202d
Zu § 202d
Zu § 202d
Zu § 202d
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Anlage 2 Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei
Drucksache 176/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954) - Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg -
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954) - Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg -
Drucksache 641/13 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten
... Die strafrechtliche Umsetzung der Richtlinie
Drucksache 338/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen für mehr Steuergerechtigkeit und gegen Steuerbetrug"
... 9. Zu oft entziehen sich Steuerstraftäter durch die Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige einer Bestrafung. Eine solche Möglichkeit besteht für andere Straftaten nicht. Daher gilt es, das Steuerstrafrecht an die Regelungen des allgemeinen Strafrechts anzupassen und die strafbefreiende Selbstanzeige auf Bagatellfälle zu begrenzen. Die aktuellen Beispiele zeigen, dass selbst die mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz 2011 eingeführten Verschärfungen der strafbefreienden Wirkung einer Selbstanzeige nicht zielführend waren. Das verfolgte moralische Ziel der Vorschrift, nämlich die freiwillige vollständige Rückkehr reuiger Steuersünder zur Steuerehrlichkeit, wurde durch die Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen nicht erreicht.
Anlage Entschließung des Bundesrates Maßnahmen für mehr Steuergerechtigkeit und gegen Steuerbetrug
Drucksache 322/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
... es (GG) ("Strafrecht"), für die Änderungen der GewO in Artikel 2 aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 GG und für die Änderungen des AufenthG in Artikel 3 aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 4 GG.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
§ 30c Elektronische Antragstellung
Artikel 2 Änderung der Gewerbeordnung
§ 150e Elektronische Antragstellung
Artikel 3 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zur Entstehungsgeschichte
II. Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Regelung
III. Gesetzgebungszuständigkeit
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft
b Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2443: Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer registerrechtlicher Vorschriften zum Zwecke der Zulassung der elektronischen Antragstellung bei Erteilung einer Registerauskunft
3 Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Regelungsinhalt
2. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
2.1 Bürgerinnen und Bürger
2.2 Wirtschaft
2.3 Verwaltung
a Bund
b Länder und Kommunen
2.4 Sonstige Kosten
3. Bewertung
Drucksache 636/13 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Förderung der Prävention
... Unzureichend ist auch die Formulierung, dass nur bestraft wird, wer einen nicht nur geringfügigen wirtschaftlichen Vorteil annimmt, ohne dass die Geringfügigkeitsschwelle näher festgelegt wird. Die Schutzgüter sind bereits bei der Annahme jeder Zuwendung verletzt, so dass es auf das Ausmaß des Vorteils nicht ankommen darf. Auch ist der Begriff "wirtschaftlicher Vorteil" nicht präzisiert, so dass immaterielle Vorteile davon nicht erfasst wären, was dem bisher existierenden Korruptionsstrafrecht zuwiderläuft. Die Bestechungstatbestände sind als abstrakte Gefährdungsdelikte ausgestaltet. Danach ist ein Vorteil grundsätzlich alles, was die Lage des Empfängers irgendwie verbessert und auf den er keinen Anspruch hat. Gemeint sind sowohl materielle als auch immaterielle Vorteile. Auf den konkreten Eintritt eines Vermögensvorteils oder einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage darf es nicht ankommen.
1. Zu Artikel 1 Änderung des SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 11 und 15 § 70 Überschrift, Absatz 3 und § 307c SGB V
Drucksache 372/13
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... K. in der Erwägung, dass die öffentliche Meinung in Ägypten Einschränkungen der Meinungsfreiheit sehr kritisch gegenübersteht; in der Erwägung, dass das Strafrecht und die kürzlich verabschiedete Verfassung die Meinungsfreiheit sowohl online als auch offline deutlich einschränken könnten; in der Erwägung, dass die bürgerlichen und digitalen Freiheiten die allgemeinen Menschenrechte fördern und daher jederzeit geachtet werden sollten; in der Erwägung, dass körperliche Gewalt und Schikanen gegen Journalisten erheblich zugenommen haben; in der Erwägung, dass eine Reihe von Gerichtsverfahren gegen oppositionelle Medien wegen Beleidigung des Präsidenten eingeleitet worden sind; in der Erwägung, dass die strafrechtliche Verfolgung von Journalisten, insbesondere von Medien der Opposition, und Komikern wie Gamal Fahmy, Bassem Youssef und Okasha Tawfiq fortgesetzt werden; in der Erwägung, dass in 24 gemeldeten Fällen Anklage wegen Beleidigung des Präsidenten erhoben wurde; in der Erwägung, dass die Zahl der Gerichtsverfahren wegen Blasphemie seit der Amtsübernahme durch Präsident Mursi angestiegen ist;
P7_TA -PROV 2013 0062 - Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten Flughafen Wien Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2013 zum Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten über seine Untersuchung der Beschwerde 2591/2010/GG gegen die Europäische Kommission Flughafen Wien 2012/2264 INI
P7_TA -PROV 2013 0095 - Lage in Ägypten Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Ägypten 2013/2542 RSP
P7_TA -PROV 2013 0100 - Lage in Bangladesch Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Bangladesch 2013/2561 RSP
P7_TA -PROV 2013 0101 - Die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen, im Irak Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Irak: die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen 2013/2562 RSP
P7_TA -PROV 2013 0102 - Der Fall Arafat Jaradat und die Lage palästinensischer Häftlinge in israelischen Gefängnissen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Fall Arafat Jaradat und zur Lage der palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen 2013/2563 RSP
Drucksache 199/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr - COM(2013) 130 final; Ratsdok. 7615/13
... 39. Der Bundesrat hält die in Artikel 1 Absatz 14 und 15 zu Artikel 16 bzw. 16a getroffenen konkreten Festlegungen zur Durchsetzung der Fluggastrechte und zur außergerichtlichen Streitbeilegung für sinnvoll und zielführend. Allerdings sollte beim neugefassten Artikel 16 der EG-Fluggastrechteverordnung klargestellt werden, ob und wie die "Durchsetzungsstelle" in Konkurrenz zu den Zivilgerichten tritt und welcher verwaltungs- oder ordnungsstrafrechtlichen Natur die Maßnahmen sind, die sie ergreifen darf.
Drucksache 462/13
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerstraftaten im Bankenbereich
... , 4. Auflage 2012, § 33 Rn. 37) derzeit auch dann gegeben, wenn schwerwiegende Ordnungsverstöße einschließlich Steuervergehen vorliegen. Allerdings muss es sich um Steuervergehen der Geschäftsleiter selbst handeln. Steuervergehen von Mitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeit für das Institut begründen einen individuellen Schuldvorwurf des Geschäftsleiters nach strafrechtlichen Maßstäben nur dann, wenn ein Geschäftsleiter sich zum Beispiel ein Unterlassen durch ein Organisationsverschulden vorwerfen lassen muss. Und selbst dann steht als milderes Mittel die Entlassung des Geschäftsleiters nach § 36 Absatz 1 KWG zur Verfügung.
Drucksache 339/13
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten
... Angleichung der Verjährungsfrist für die strafrechtliche Verfolgung von Steuerhinterziehung an die Festsetzungsfrist bei hinterzogenen Steuern.
Drucksache 451/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen (... StrÄndG ) - Antrag der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz -
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen (...
Drucksache 174/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen und der Mandatsbewerber - Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg -
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen und der Mandatsbewerber - Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg -
Drucksache 18/13
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Öko -Landbaugesetzes
... es (Strafrecht).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E. 1 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
E. 2 Erfüllungsaufwand für die Kontrollstellen und Beteiligten
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
V. Auswirkungen des Gesetzentwurfes
1. Geschlechterspezifische Auswirkungen
2. Finanzielle Auswirkungen
3. Sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Drucksache 59/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa - COM(2013) 37 final
... In Deutschland erfolgt die Durchsetzung des Lauterkeitsrechts nicht durch Verwaltungsbehörden, sondern in erster Linie mit den Mitteln des Zivilrechts, wobei neben der Möglichkeit der individuellen Rechtsdurchsetzung durch die verletzten Mitbewerber eine besondere Klagebefugnis von Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Verbraucherverbänden sowie Kammern besteht. Bei schwerwiegenden Verstößen greift ergänzend das Strafrecht ein.
Drucksache 18/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Öko -Landbaugesetzes
... es (Strafrecht).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
E.2 Erfüllungsaufwand für die Kontrollstellen und Beteiligten
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
V. Auswirkungen des Gesetzentwurfes
1. Geschlechterspezifische Auswirkungen
2. Finanzielle Auswirkungen
3. Sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Drucksache 94/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen
... Es bestehen unzureichende Möglichkeiten, Geschäftsleiter von Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, wenn das Institut bzw. das Versicherungsunternehmen durch Missmanagement in eine Schieflage geraten ist. Die bestehenden Tatbestände des Kern- und Nebenstrafrechts setzen in ihrem Schutzzweck und dem strafbewehrten Verhalten andere Schwerpunkte. Pflichtverletzungen im Risikomanagement, mit denen nicht nur die Stabilität des einzelnen Instituts, sondern des Finanzsystems als Ganzem auf dem Spiel steht, werden nicht bewehrt.
A. Problem und Ziel
I. Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten Artikel 1
II. Abschirmung von Risiken Artikel 2
III. Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement Artikel 3 und 4
B. Lösung
I. Zu Artikel 1: Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten:
1. Sanierungsplanung
2. Abwicklungsplanung
II. Zu Artikel 2: Abschirmung von Risiken
1. Verbot insbesondere spekulativer Geschäfte mit Ausnahmen für Geschäfte als Dienstleistung für andere sowie von Geschäften mit Hedgefonds
2. Anforderungen an eine eigenständige Handelseinheit
III. Zu Artikel 3 und 4: Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement
C. Alternativen
Zu allen Artikeln:
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Zu Artikel 1
Zu Artikel 3
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Zu Artikel 1
Zu Artikel 3
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
F. Weitere Kosten
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
Unterabschnitt 4a Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung und Abwicklung
§ 47 Sanierungsplan und Abwicklungsplanung bei potentiell systemgefährdenden Kreditinstituten und Finanzgruppen
§ 47a Ausgestaltung von Sanierungsplänen
§ 47b Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen
§ 47c Abwicklungseinheit
§ 47d Bewertung der Abwicklungsfähigkeit
§ 47e Befugnisse zur Beseitigung von Hindernissen der Abwicklungsfähigkeit
§ 47f Erstellung eines Abwicklungsplans
§ 47g Gruppenabwicklungspläne
§ 47h Mitwirkungspflichten; Verordnungsermächtigung
§ 47i Vertraulichkeit und Informationsaustausch
§ 47j Rechtsschutz
Artikel 2 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 25f Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischten Finanzholding-Gruppen und Finanzkonglomeraten, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung
§ 64q Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten
Artikel 3 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 54a Strafvorschriften
Artikel 4 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 142 Strafvorschriften
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zu Artikel 1 Planung der Sanierung und Abwicklung
1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
II. Zu Artikel 2 Abschirmung von Risiken
1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Zu Artikel 3 und 4 Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement
1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
IV. Alternativen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 3
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.2. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
7. Befristung und Evaluation
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1:
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 7
Zu § 47
Zu § 47a
Im Einzelnen
Zu § 47b
Zu § 47c
Zu § 47d
Zu § 47e
Zu § 47f
Zu § 47g
Zu § 47h
Zu § 47i
Zu § 47j
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
II. Zu Artikel 2 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes :
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
III. Zu Artikel 3 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes :
Zu Artikel 3 Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3 Nummer 3
Zu Artikel 3 Nummer 4
IV. Zu Artikel 4 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes :
Zu Artikel 4 Nummer 1
Zu Artikel 4 Nummer 2a
Zu Artikel 4 Nummer 2b
Zu Artikel 4 Nummer 3
V. Zu Artikel 5 Inkrafttreten :
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2440: Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 809/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Rechtsrahmen der Europäischen Union in Bezug auf Zollrechtsverletzungen und Sanktionen - COM(2013) 884 final
... 2. Er nimmt den Richtlinienvorschlag der Kommission zur Kenntnis und geht davon aus, dass hierdurch die strafrechtliche Verfolgung von Zollvergehen und -verbrechen in den Mitgliedstaaten unberührt bleibt.
Drucksache 735/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf eine Standard-Mehrwertsteuererklärung - COM(2013) 721 final; Ratsdok. 15337/13
... Abweichend von den Einzelerläuterungen zum Richtlinienvorschlag sieht dieser in Artikel 255a (neu) MwStSystRL nicht nur die Regelung technischer Aspekte, sondern auch die Festlegung von gemeinsamen "Verfahren für die Korrektur unrichtiger Angaben in der Standard-Mehrwertsteuererklärung" durch die Kommission im Komitologieverfahren (siehe Verordnung (EU) Nr. 182/2011) vor. Bei den Regelungen zur Berichtigung von Steuererklärungen und ihren Rechtsfolgen (bis hin zu strafrechtlichen Implikationen) handelt es sich aber um verfahrensrechtliche Fragen, die nicht im Wege bloßer Durchführungsbefugnisse der Festlegung durch die Exekutive überlassen werden dürfen. Der Richtlinienvorschlag würde daher auch insoweit gegen Artikel 291 AEUV verstoßen.
Drucksache 259/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Handelsübereinkommen vom 26. Juni 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits
... 8. Der Bundesrat begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass das Europäische Parlament erstmalig ein Handelsabkommen mit einer Resolution zu Menschen- und Arbeitnehmerrechten sowie zu den Umweltstandards ergänzt und von den souveränen Regierungen Kolumbiens und Perus einen konkreten Fahrplan zur Verbesserung der Situation von Gewerkschaftern sowie zur Verbesserung von Sozial- und Umweltstandards eingefordert hat. Beide Länder sind auf die Forderung des Europäischen Parlaments eingegangen und haben im Oktober 2012 entsprechende Fahrpläne vorgelegt. Damit verpflichtet sich etwa die kolumbianische Regierung öffentlich unter anderem dazu, die Zivilgesellschaft in die Umsetzung des Abkommen einzubeziehen, eine neue "Fachgruppe für Handelsabkommen und Menschenrechte" einzurichten, das Budget für das Schutzprogramm für Gewerkschafter aufzustocken und die Anzahl der Arbeitsinspektionen deutlich zu erhöhen. Ebenso soll in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ein neues System zur strafrechtlichen Ermittlung aufgebaut werden, um das Problem der hohen Straflosigkeit anzugehen. Der Bundesrat begrüßt, dass durch die entschlossene Haltung des Europäischen Parlaments erreicht werden konnte, dass die Umsetzung vereinbarter Nachhaltigkeitsstandards in Kolumbien und Peru von der Kommission und dem Europäischen Parlament überprüft wird.
Drucksache 120/13
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und güterkraftverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Derzeit sind die Daten über Kontrollgerätekarten ein Jahr nach Ablauf der Gültigkeitsdauer zu löschen, obwohl die strafrechtliche Verjährungsfrist der in Betracht kommenden Delikte fünf Jahre beträgt (z.B. § 268 i.V.m. § 78 Absatz 3 Nummer 4
Drucksache 641/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten
... 5. Die strafrechtliche Umsetzung der Richtlinie
Drucksache 387/1/13
... - die Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche und strafrechtlicher Verfahren (bei Unfallflucht),
Drucksache 809/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Rechtsrahmen der Europäischen Union in Bezug auf Zollrechtsverletzungen und Sanktionen - COM(2013) 884 final
... 2. Er nimmt den Richtlinienvorschlag der Kommission zur Kenntnis und geht davon aus, dass hierdurch die strafrechtliche Verfolgung von Zollvergehen und -verbrechen in den Mitgliedstaaten unberührt bleibt.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.