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"Strecke"
Drucksache 274/20
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16 . BImSchV )
... - Der Steigungszuschlag wird angepasst. Steigungen und Gefälle im Zuge von Straßen wurden in den RLS-90 durch einen Korrekturwert (Steigungszuschlag) berücksichtigt. In den RLS-19 erfolgt nun eine Trennung der Ansätze für Pkw und Lkw, da sie ein differenziertes Geräuschverhalten an Steigungs- und Gefällestrecken aufweisen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Bund
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderungen der Verkehrslärmschutzverordnung
§ 3 Berechnung des Beurteilungspegels für Straßen
§ 3a Festlegung der Straßendeckschichtkorrektur
§ 6 Übergangsregelung für die Berechnung des Beurteilungspegels für Straßen
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
1. Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 2019 - RLS-19
1.1 Berechnungsverfahren
1.2 Berechnung der Schallausbreitung
1.3 Unterschiede zwischen den RLS-90 und den RLS-19
1.4 Vergleichsrechnung
2. Technische Prüfvorschriften zur Korrekturwertbestimmung der Geräuschemission von Straßendeckschichten - Ausgabe 2019 - TP KoSD-19
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Befristung
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
IX. Weitere Kosten
X. Nachhaltigkeitsaspekte
XI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern
XII. Demografie-Check
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5067, BMVI: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II. Erfüllungsaufwand
4 Bund
4 Länder
Plan aufstellende Behörde:
4 Straßenbaubehörden:
III. Ergebnis
Drucksache 28/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa - Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal - COM(2020) 21 final
... Damit niemand auf der Strecke bleibt, wird der Mechanismus für einen gerechten Übergang Mittel aus dem EU-Haushalt, Kofinanzierungen der Mitgliedstaaten und Beiträge von InvestEU und der EIB vereinen, um von 2021-2027 Investitionen in Höhe von 100 Mrd. EUR zu mobilisieren, die hochgerechnet auf 10 Jahre 143 Mrd. EUR erreichen werden, um einen gerechten Übergang zu gewährleisten.
Mitteilung
1. Einleitung
Abbildung 1 - Der Investitionsplan im Rahmen des europäischen Grünen Deals
Abbildung 2 - Der Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa
2. Die INVESTITIONSHERAUSFORDERUNG
3. Finanzierung: MOBILISIERUNG NACHHALTIGER INVESTITIONEN aus ALLEN QUELLEN
Abbildung 3 - Finanzierungselemente im Rahmen des Investitionsplans für ein zukunftsfähiges Europa, die im Verlauf des nächsten Jahrzehnts7 mindestens 1 Billion EUR erreichen
3.1. Ehrgeizigere Zielsetzungen beim EU-Haushalt und bei damit verbundenen Programmen
3.2. Mobilisierung privater Investitionen durch InvestEU
3.3. Beitrag der Europäischen Investitionsbank und Einbeziehung weiterer Finanzinstitute
4. Voraussetzungen SCHAFFEN: EIN Rahmen für Künftige öffentliche und PRIVATE INVESTITIONEN
4.1. Das nachhaltige Finanzwesen in den Mittelpunkt des Finanzsystems rücken
4.2. Orientierungshilfen und geeignete Mittel für nachhaltige Investitionen für den öffentlichen Sektor
4.3. Schaffung von Voraussetzungen für nachhaltige Investitionen durch einen geeigneten Beihilferahmen
4.3.1. Mehr Spielraum bei staatlichen Beihilfen für den Übergang hin zu klimaneutralen Produktionsverfahren
4.3.2. Beihilfen für energieeffizientere Gebäude
4.3.3. Beihilfen für Fernwärme
4.3.4. Beihilfen für die Schließung von Kohlekraftwerken
4.3.5. Beihilfen für die Kreislaufwirtschaft
5. DURCHFÜHREN: Entwicklung einer PIPELINE NACHHALTIGER Projekte
5.1.1. Behörden unterstützen
5.1.2. Projektträger unterstützen
5.1.3. Gewährleistung von Kohärenz und Sichtbarkeit
6. EIN Mechanismus für einen GERECHTEN ÜBERGANG
Abbildung 4 - Finanzierung des Mechanismus für einen gerechten Übergang
6.1. 1. Säule: Der Fonds für einen gerechten Übergang
6.2. Säule 2: Eine spezielle Regelung zur Gewährleistung eines gerechten Übergangs für Regionen im Rahmen des Fonds InvestEU
6.3. 3. Säule: Darlehensfazilität der Europäischen Investitionsbank-Gruppe für den öffentlichen Sektor
6.4. Technische Hilfe und Beratung
7. Schlussfolgerung und NÄCHSTE Schritte
Drucksache 456/6/20
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Investitionen
... "1. die Ausstattung von Schienenwegen mit Anlagen zur streckenbezogenen Versorgung mit Fahrstrom auf einer Länge von weniger als 50 Kilometern,"
Drucksache 157/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
... Gemäß Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a der Verordnung entfällt die Pflicht zur Untersuchung von Sumpfbibern auf Trichinellen. Bei Annahme einer Jahresstrecke von 50 000 Sumpfbibern und Verwendung jeden fünften Tierkörpers als Lebensmittel ist von 10 000 entfallenden amtlichen Untersuchungen auszugehen. Legt man weiter einen Zeitaufwand für die Beförderung eines Tierkörpers zur Untersuchungsstelle von 30 Minuten zu Grunde und geht von durchschnittlichen Kosten von 9 Euro für eine Untersuchung aus, so entfallen auf die Einsparungen für den Transport 181 000 Euro. An Untersuchungskosten entfallen 90 000 Euro.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern
Artikel 2 Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
Artikel 3 Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
§ 2a Anforderungen an amtliche Tierärztinnen und Tierärzte für Kontrollaufgaben nach Artikel 13 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2019/624
§ 4 Personal von Schlachtbetrieben
Artikel 4 Änderung der Fleischuntersuchungsstatistik-Verordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 15/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen
... Der von der Detektionstechnik zu erfassende Wirkungsraum wird in der AVV-Fassung der Bundesregierung in vertikaler Hinsicht vom Boden bis zu einer Höhe von 600 Meter definiert und hinsichtlich seiner horizontalen Ausdehnung mit einem Radius von mindestens 4 000 Metern beschrieben. Die Forderung, den Wirkungsraum bis zum Boden zu erfassen, stellt jedoch insbesondere primärradargestützte Systeme mindestens vor erhebliche Schwierigkeiten und würde bei Bestandsanlagen zudem aufwendige technische Ertüchtigungen der Radartechnik erforderlich machen. Es ist zugleich nicht ersichtlich, warum eine Erstreckung des Detektionsraumes bis zum Boden aus Sicherheitsgründen erforderlich sein sollte. Weder findet in diesem Bereich angesichts geltender Mindestflughöhen regulärer Flugverkehr statt, noch erscheint es naheliegend, dass ein Flugzeug im Notfall bodennah eine Strecke von mindestens vier Kilometern (= in der AVV genannter Radius) zurücklegt, um sodann auf eine nicht beleuchtete WEA zu treffen. Im Sinne einer Technologieoffenheit der BNK sollte stattdessen ohne Beeinträchtigung der Luftsicherheit eine Untergrenze des Wirkungsraumes von 50 Metern über Grund festgelegt werden. Zugleich würde dies die Anzahl von Fehlerkennungen durch Bewegungen im Bodenbereich verringern, hiermit die Häufigkeit der Aktivierung der Beleuchtung reduzieren und hierüber stärker zu der bezweckten Akzeptanzerhöhung von WEA beitragen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 6.3 Satz 4, 5 und 5a - neu - AVV
2. Zu Artikel 1 Anhang 6 Nummer 1 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 Satz 5, Nummer 2 Absatz 3 Buchstabe a Nummer 6 und 7 - neu -,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2
Zu Artikel 1
4. Zu Artikel 1 Anhang 6 Nummer 2 Absatz 6 - neu - und Nummer 3 Absatz 1 Satz 2 AVV
Drucksache 185/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Transport von Gefahrgut auf Großcontainerschiffen
... Die verfügbaren Daten der Seegangsvorhersagen durch den Deutschen Wetterdienst (DWD) erstrecken sich vom Jahr 2000 bis zum heutigen Datum. Allerdings sind die Datensätze hinsichtlich Parametrisierung und Gitterauflösung z.T. sehr unterschiedlich. Aus diesem Grund wurde für die Auswertung ein in sich konsistenter Datensatz des operativen Wellenmodels des DWD verwendet, der den Zeitraum von 2000 bis 2012 umfasst. Aus diesem Modelldatensatz wurde für den deutschen Bereich des VTG Terschelling - German Bight eine mittlere signifikante Wellenhöhe von 1,2 m bis 1,4 m ermittelt.
Drucksache 88/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
... es zur Verstärkung des Recyclings und der Vorbereitung zur Wiederverwendung weiter ausgebaut werden. - Anknüpfend an die neuen EU-Vorgaben werden insbesondere die Pflichten zur Getrenntsammlung von Abfällen auf weitere Abfallströme erstreckt, verstärkt und spezifisch adressiert. Auch die übergreifenden Inhalte der Abfallwirtschaftskonzepte der Länder sowie die Verpflichtung zur Abfallberatung werden ausgebaut.
Drucksache 121/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) Nr. 2017/745
und die Verordnung (EU) Nr. 2017/746
(Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz - MPEUAnpG )
... V eingeführt werden sollen, dehnen die dort vorhandenen besonderen Aufsichtsmittel zur Beendigung der den Kassenwettbewerb erheblich verzerrenden "Kodierverträge" auf den Leistungsbereich der Hilfsmittel aus und sollen sich sogar zusätzlich bereits auf Vertragsabsichten erstrecken. Diese Neuregelung ist anscheinend dem durch das Bundesamt für Soziale Sicherung nicht auf dem Aufsichtswege beendeten Fehlverhalten einzelner bundesunmittelbarer Ersatzkassen geschuldet. Es besteht aber keine generelle Problematik, die diese systemwidrige Beeinflussung des Vertragsgeschäfts für einen bestimmten Leistungsbereich, wie hier Hilfsmittel, erfordern würde. Zudem würde auch diesbezüglich erheblicher Mehraufwand bei den Aufsichtsbehörden anfallen, der nicht im Rahmen bestehender Stellen und Mittel geleistet werden kann, für Aufgaben, die dem Wesen der Rechtsaufsicht fremd sind.
Drucksache 255/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus - COM(2020) 550 final
... In Mitgliedstaaten, in denen "Patengutscheine" verwendet werden, unterstützen Kunden mit Begeisterung ihre bevorzugten Hotels und Restaurants. Solche Regelungen könnten sich auch auf andere Tourismusbranchen erstrecken, beispielsweise Kultur und Unterhaltung. Die Kommission wird ein IT-Portal einrichten, um diese vorzustellen. Das Portal wird Anbieter im Tourismusbereich mit allen Initiativen und Plattformen, die solche Systeme anbieten, vernetzen. Es wird den Bürgerinnen und Bürgern dabei helfen, alle Initiativen und Angebote in der gesamten EU zu finden. Zusätzlich und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten wird die Kommission zu Zusagen für die Einführung von Patengutscheinsystemen aufrufen. Dieser Aufruf wird sich an örtliche Tourismusorganisationen, aber auch an Marktteilnehmer, die im Tourismussektor tätig sind, wie kleine und große Online-Plattformen (über die viele Tourismusunternehmen mit ihren Kunden in Verbindung stehen), Kreditkartenunternehmen und Zahlungssystemanbieter richten.
Drucksache 302/20
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... b) jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich in Seitenlage hinlegen sowie den Kopf ausstrecken kann und
Drucksache 127/20
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates "Vorfahrt für Infrastruktur und Investitionen: Maßnahmenpaket zur Planungsbeschleunigung bei Vorhabenträgern, Behörden und Gerichten"
... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Kostenexplosion der vergangenen Jahre im Bausektor durch eine Anpassung der haushaltsrechtlichen Vorlagegrenzen zu berücksichtigen. Dabei erscheint mindestens eine Verdopplung der Vorlagegrenzen, die aktuell beispielsweise beim Vorentwurf für Streckenbau bei zehn Millionen Euro und für Brücken zwischen drei und fünf Millionen Euro liegen, als erforderlich und angemessen.
Drucksache 10/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetz es
... Höhengleiche Eisenbahnkreuzungen (Bahnübergänge) sind ortsfeste Anlagen und werden von Unternehmen betrieben und erhalten, die eine Eisenbahninfrastruktur betreiben (Eisenbahninfrastrukturunternehmen, EIU). Das EIU erbringt nicht notwendigerweise selbst Verkehrsleistungen. Ferner kann es sein, dass auf einer in Betrieb befindlichen Strecke oder einem Teilabschnitt für eine Weile tatsächlich gar kein Zugverkehr stattfindet. Daher stellt die erbrachte Verkehrsleistung keinen geeigneten Anknüpfungspunkt für eine Ausgleichsregelung dar. Für ortsfeste Anlagen sachgerecht und schon bisher in der Praxis so gehandhabt ist ein Ausgleich durch das Land, in dem der Bahnübergang liegt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 16 Absatz 2 Satz 3 AEG
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16 Absatz 3 AEG
Drucksache 213/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft - COM(2020) 178 final
... Die geringere Nachfrage, die Schließung der Grenzen und die vorübergehenden Beschränkungen für Flugverbindungen innerhalb der EU und zwischen der EU und großen internationalen Märkten dürften zu einem weiteren deutlichen Rückgang des Reiseflugverkehrs führen. Anfang April lag die Anzahl der Flüge im europäischen Streckennetz um mehr als 90 % unter dem Wert im gleichen Zeitraum 20193. Im März wurden allein für Flüge innerhalb der EU rund 4,5 Millionen mehr Flugscheine annulliert als neu gebucht4. Die Fluggastnachfrage für das gesamte Jahr 2020 bleibt voraussichtlich um 35 % bis 46 % unter dem Niveau von 20195.
3 CORRIGENDUM
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Änderung der Vorschriften für die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen nach der Verordnung EG Nr. 1008/20086
1.2. Modifizierung der Vorschriften für Sofortmaßnahmen nach der Verordnung EG Nr. 1008/2008
1.3. Verlängerung des Zeitraums, in dem Bodenabfertigungsdienstleister nach der Richtlinie 96/67/EG7 an Flughäfen der Union tätig sein dürfen
1.4. Einführung eines Dringlichkeitsverfahrens für die Auswahl von Bodendienstleistern während der COVID-19-Krise
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
2.1. Rechtsgrundlage
2.2. Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
2.3. Verhältnismäßigkeit
2.4. Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
3.1. Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
3.2. Konsultation der Interessenträger
3.3. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3.4. Folgenabschätzung
3.5. Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1. Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
5.2. Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 21a Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie
KAPTIEL IVa BEFRISTETE Vorschriften für BODENABFERTIGUNGSDIENSTE
Artikel 24a
Artikel 25a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 25b Dringlichkeitsverfahren
Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 107/20 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens
... Eine zügige Erledigung eines Bußgeldverfahrens sollte dabei nicht nur im rechtsstaatlichen Interesse des betroffenen Bürgers ebenso liegen wie in jenem der beteiligten Behörden sowie Gerichten. Daher soll den Bußgeldbehörden die Möglichkeit eröffnet werden, dem Betroffenen bereits im Bußgeldbescheid nach pflichtgemäßem Ermessen einen finanziellen Anreiz im Interesse einer zügigen Erledigung des Bußgeldverfahrens einschließlich der Vollstreckung zu gewähren. Auch die Allgemeinheit hat ein solches Interesse am zeitnahen Abschluss von Bußgeldverfahren - insbesondere im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten: Gerade hier erfassen Ordnungswidrigkeitentatbestände nicht wenige Verhaltensmuster, deren Unrechtsgehalt in der Gefährdung von Leben und Gesundheit der anderen Verkehrsteilnehmer zu erblicken ist. Eine entsprechend zeitnahe Einwirkung und die möglichst kurzfristige Umsetzung von etwaigen Fahrverboten gegen den Betroffenen stellen ein wichtiges Instrument dar, um einen Verstoß gegen elementare Verkehrsregeln zu ahnden. Auch abseits des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts besteht aus rechtsstaatlicher Sicht die Notwendigkeit der effektiven Durchführung von Bußgeldverfahren. Es erscheint im Übrigen erstrebenswert, die dadurch gewonnenen zeitlichen Kapazitäten - ohne Nachteile für die Betroffenen in Ordnungswidrigkeitenverfahren - für die Durchführung von bedeutenderen Verfahren, insbesondere Strafrichter- und Schöffensachen, einsetzen zu können.
Drucksache 293/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht
... vorgesehene Einschränkung der Verweisungsmöglichkeit auf einen Gutschein - derzeit nur bei bereits erfolgter Rückzahlung des Reisepreises - auch auf die Fälle zu erstrecken, in denen der Reisende bereits einen rechtskräftigen Zahlungstitel gegen den Reiseveranstalter erwirkt hat. Sonst wäre zu befürchten, dass im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsversuchs der Reiseveranstalter die Möglichkeit des Gutscheins einwenden könnte, so dass dann wahrscheinlich der Vollstreckungsversuch abgebrochen werden müsste und damit die Zwangsvollstreckung zumindest verzögert werden könnte. In diesen Fällen bedarf es der Privilegierung des Reiseveranstalters nicht.
Drucksache 87/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
... Darüber hinaus soll zukünftig medizinisches Personal in ärztlichen Notdiensten und in Notaufnahmen strafrechtlich in gleicher Weise geschützt sein wie Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes. Sie werden daher in den Schutzbereich des § 115 Absatz 3 StGB, der die Gleichstellung dieses Personenkreises mit Vollstreckungsbeamten regelt, aufgenommen. Denn der tatsächliche Einsatzbereich und die Gefährdungslage des medizinischen Personals in ärztlichen Notdiensten und in Notaufnahmen sind mit denen des bisher von dieser Vorschrift geschützten Personenkreises vergleichbar.
Drucksache 376/20
... Dabei sind alle Preise inklusive Umsatzsteuer anzugeben (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 PAngVO). Des Weiteren sind die Preise jeweils differenziert nach Werktagen, Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sowie Tages- und Nachtzeiten anzugeben. Bei der Überschreitung der üblichen Arbeitszeit wegen schwieriger Türöffnungen und besonders gesicherter Türen sind Zusatzbeträge je angefangene 15 Minuten anzugeben. Anfahrtskosten sind in Euro bzw. Cent pro gefahrener Strecke oder Zeit oder Zone anzugeben.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten für öffentliche Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Verordnung zum Preisangabengesetz - PAngG
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
VI. Regelungsfolgen
1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zur Nr. 2:
Zu Artikel 2
Anlage Muster für Preisverzeichnisse bei Schlüsseldiensten
Drucksache 98/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
... Die Schätzungen zur Gesamtmenge des zu transportierenden Wirtschaftsdüngers wurden mit Hilfe von Annahmen zum betroffenen Flächenumfang der besonders betroffenen Gebiete sowie zur Gesamtmenge des Wirtschaftsdüngers in Betrieben in besonders betroffenen Gebieten getroffen. Die zu transportierende Menge wurde aus dem Differenzwert zwischen der Gesamtmenge des anfallenden Wirtschaftsdüngers in den besonders betroffenen Gebieten und der künftig verminderten zulässigen Düngemenge ermittelt. Der Schätzung von 5 Euro Transportkosten pro Kubikmeter liegt die Annahme zugrunde, dass beim Transport eine Wegstrecke von insgesamt durchschnittlich 50 km zurückzulegen ist. Das Ressort geht dabei davon aus, dass der Düngebedarf der umliegenden Flächen bereits gesättigt ist. Die Transportkosten für einen Kubikmeter Wirtschaftsdünger beziffert das Ressort auf der Grundlage von Recherchen des Thünen-Instituts mit 1 Euro je 10 Kilometer. Das Ressort geht aufgrund des hohen Angebots nicht davon aus, dass die Betriebe einen Gegenwert für den angelieferten Wirtschaftsdünger erhalten.
Drucksache 42/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
... b) In § 2 Absatz 1 wird nach dem Wort "Bahnkörper" der Satzteil "oder auf Streckenabschnitten, die eine Bevorrechtigung der Bahnen durch geeignete Bauformen bzw. Fahrleitsysteme sicherstellen," eingefügt.
Drucksache 376/20 (Beschluss)
... Abrechnung nach gefahrener Strecke (Euro/km)
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Anlage 1 Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung (PAngV)
Artikel 1
Artikel 2 Inkrafttreten
Anlage : Muster für Preisverzeichnisse bei Schlüsseldiensten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
VI. Regelungsfolgen
1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Anlage 2 Entschließung zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung (PAngV)
Drucksache 121/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) Nr. 2017/745
und die Verordnung (EU) Nr. 2017/746
(Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz - MPEUAnpG )
... V eingeführt werden sollen, dehnen die dort vorhandenen besonderen Aufsichtsmittel zur Beendigung der den Kassenwettbewerb erheblich verzerrenden "Kodierverträge" auf den Leistungsbereich der Hilfsmittel aus und sollen sich sogar zusätzlich bereits auf Vertragsabsichten erstrecken. Diese Neuregelung ist anscheinend dem durch das Bundesamt für Soziale Sicherung nicht auf dem Aufsichtswege beendeten Fehlverhalten einzelner bundesunmittelbarer Ersatzkassen geschuldet. Es besteht aber keine generelle Problematik, die diese systemwidrige Beeinflussung des Vertragsgeschäfts für einen bestimmten Leistungsbereich, wie hier Hilfsmittel, erfordern würde. Zudem würde auch diesbezüglich erheblicher Mehraufwand bei den Aufsichtsbehörden anfallen, der nicht im Rahmen bestehender Stellen und Mittel geleistet werden kann, für Aufgaben, die dem Wesen der Rechtsaufsicht fremd sind.
Drucksache 2/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... "Die Verbände der Unfallversicherungsträger veröffentlichen jährlich einen gemeinsamen Bericht über ihre Forschungsaktivitäten und die Forschungsaktivitäten der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Bericht erstreckt sich auf die Themen der Forschungsvorhaben, die Höhe der aufgewendeten Mittel sowie die Zuwendungsempfänger und Forschungsnehmer externer Projekte."
Drucksache 21/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang - COM(2020) 14 final
... Der heute vorgestellte Investitionsplan für ein nachhaltiges Europa - Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal wird zur Finanzierung des Wandels beitragen, mit dem Europa konfrontiert ist. Der Übergang zu einer grüneren Wirtschaft wird voraussichtlich in einigen Regionen und Wirtschaftszweigen größere Auswirkungen haben als in anderen. Fester Bestandteils des Plans ist ein Mechanismus für einen gerechten Übergang einschließlich eines speziellen Fonds für einen gerechten Übergang, aus dem Regionen unterstützt werden sollen, die wahrscheinlich stärker vom Übergang betroffen sein werden, um dafür zu sorgen, dass niemand auf der Strecke bleibt. Dies zeigt die Erkenntnis der EU, dass ökologische und soziale Nachhaltigkeit Hand in Hand gehen. Investitionen lassen neue wirtschaftliche Tätigkeiten und Arbeitsplätze entstehen, reduzieren unseren CO
Mitteilung
1. Stärkung des sozialen Europas
2. Chancengleichheit und Arbeitsplätze für alle
Befähigung der Menschen durch hochwertige allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen
Unterstützung der beruflichen Mobilität und der wirtschaftlichen Umstellung
Schaffung von Arbeitsplätzen
Förderung der Gleichstellung
3. Faire Arbeitsbedingungen
4. Sozialschutz und Eingliederung
Sicherung eines hohen Sozialschutzes
Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung
5. Verbreitung europäischer Werte in der Welt
6. Gemeinsame Arbeit
ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen EIN starkes Soziales Europa für einen GERECHTEN ÜBERGANG
Anhang : Initiativen der Kommission
Drucksache 302/2/20
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... b) jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich in Seitenlage hinlegen sowie den Kopf ausstrecken kann und
Drucksache 325/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission zu einem Aktionsplan für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
... Ein auf EU-Ebene angesiedelter Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus für zentrale Meldestellen würde die oben beschriebenen Schwachstellen beseitigen und bei der Koordinierung der Arbeit der nationalen zentralen Meldestellen eine federführende Rolle übernehmen. Seine Arbeit sollte sich auf die Ermittlung verdächtiger Transaktionen mit grenzüberschreitender Dimension, die gemeinsame Analyse grenzüberschreitender Fälle sowie die Ermittlung von Trends und Faktoren erstrecken, die für die Bewertung der Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf nationaler und supranationaler Ebene relevant sind. Zudem sollte der Mechanismus Durchführungsmaßnahmen oder -standards nach Maßgabe der stärker harmonisierten Bestimmungen des Regelwerks über die Meldepflichten der zentralen Meldestellen und deren Merkmale, Tätigkeiten, Zusammenarbeit und Vorlagen annehmen oder vorschlagen sowie Schulungen und den Kapazitätsaufbau für die zentralen Meldestellen fördern. Der Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene sollte außerdem die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden (zentrale Meldestellen, Aufsichts-, Strafverfolgungs-, Zoll- und Steuerbehörden) sowohl im Inland als auch grenzüberschreitend sowie mit zentralen Meldestellen außerhalb der EU verbessern.
Drucksache 65/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: "Effektivierung von Auskunftserteilungen durch ausländische Anbieter sozialer Netzwerke"
... Die Bunderegierung beabsichtigt, als Teil des Maßnahmenpakets zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, die gegenüber Erbringern von Telekommunikationsdiensten bestehenden strafprozessualen Befugnisse zur Datenerhebung auch auf Anbieter von Telemediendiensten zu erstrecken. Im Rahmen des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens wird zu prüfen sein, ob diese Gleichstellung verfassungsrechtlich zulässig ist. Zudem bedarf es einer intensiven Prüfung, ob das Vorhaben geeignet und erforderlich ist, das mit dem Gesetz verfolgte Ziel zu erreichen. Unabhängig davon kann eine Verbesserung der jetzigen Situation nur durch legislative Maßnahmen erreicht werden, die sicherstellen, dass der Speicherort der abgefragten Daten für die Erfüllung etwaiger Auskunftspflichten unerheblich ist. Denn die größten und relevanten Internetdienstleister haben ihren Sitz im Ausland, insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika. Oftmals werden die Strafverfolgungsbehörden bei jetzigen Auskunftsverlangen mit dem Hinweis, dass die angeforderten Daten auf Servern im jeweiligen Land des Geschäftssitzes gespeichert werden, auf den Rechtshilfeweg über die dort zuständigen Justizbehörden verwiesen. Entsprechende Ersuchen werden dann jedoch - wenn überhaupt - erst nach mehreren Monaten beantwortet.
Drucksache 393/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen
... 1. den Ausbau und die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke von Berlin über Cottbus, Weißwasser nach Görlitz,
§ 15 Bundesförderprogramm.
§ 24 Transparenz zur Sicherstellung ausreichender Planungskapazitäten
‚Artikel 4 Änderung des Maßnahmegesetzvorbereitungsgesetzes
§ 2a Verkehrswegeinfrastrukturprojekte zur Strukturstärkung
Drucksache 582/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... Vor dem Hintergrund der hohen Haushaltsbelastungen der Kommunen durch Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen und mit dem Ziel der Planungsbeschleunigung bei der Umsetzung von Investitionen in das Schienennetz wird die finanzielle Entlastung der Kommunen nicht auf die TEN-Strecken beschränkt, sondern auf das gesamte Streckennetz ausgeweitet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
§ 22b Duldungspflichten bei Instandhaltung und Erneuerung von Eisenbahnanlagen
Artikel 2 Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
§ 3a Duldungspflichten im Interesse der Unterhaltung
Artikel 3 Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
IV. Alternativen
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VII. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VIII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 5
Anlage Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5046, BMVI: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 347/19
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Wohnungseigentumsgesetz es zur Förderung der Elektromobilität
... "Für Maßnahmen im Sinne des § 22 Absatz 3 können die Wohnungseigentümer die Kostenverteilung unter den Voraussetzungen des Absatzes 4 Satz 1 abweichend von Absatz 2 durch Stimmenmehrheit beschließen. Ein Beschluss nach Satz 1 kann sich auch auf die durch die baulichen Maßnahmen künftig entstehenden Kosten, insbesondere der Instandhaltung und Instandsetzung, erstrecken."
Drucksache 388/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung der Barrierefreiheit im Eisenbahnverkehr
... Mit der Neufassung des § 13 Absatz 1 Satz 2 ist keine Änderung der bisherigen Bahnsteigkantenhöhe in den bestehenden S-Bahn-Systemen beabsichtigt. Gleiches gilt für Strecken, die mit Zwei-System-Fahrzeugen befahren werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung der Barrierefreiheit im Eisenbahnverkehr
Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
§ 8 Barrierefreiheit
Artikel 2 Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2 Nummer 1
Zu Artikel 2 Nummer 2
Zu Artikel 2 Nummer 3
Zu Artikel 3
Drucksache 579/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG )
... 1. den Ausbau der Eisenbahnstrecke von München über Mühldorf nach Freilassing,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Gegenstand des Gesetzes
§ 2 Verkehrsinfrastrukturprojekte
§ 3 Träger des Vorhabens; zuständige Behörde
§ 4 Vorbereitendes Verfahren
§ 5 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 6 Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen
§ 7 Anhörungsverfahren
§ 8 Abschlussbericht und Anlagen zum Abschlussbericht
§ 9 Zusätzliche Zugänglichmachung und Bekanntgabe des Maßnahmengesetzes
§ 10 Vollzugskontrolle; Unterrichtung der Europäischen Kommission
§ 11 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen für Änderungen des Maßnahmengesetzes
§ 12 Normenkontrollverfahren
§ 13 Zusätzliche Regelungen der Behörde
§ 14 Überleitung von Verfahren
§ 15 Gebühren
§ 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
IV. Alternativen
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
3. Nachhaltigkeitsaspekte
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VIII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Satz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absätze 3 bis 5
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummern 1 bis 7
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu § 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Anlage Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5016, BMVI: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich - Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
II.2. Weitere Kosten
II.3. Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 598/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
... (3) Für Gerichte, die öffentliche Versteigerungen durchführen, gelten im Rahmen der Zwangsversteigerung von Grundstücken, von im Schiffsregister eingetragenen Schiffen, von Schiffsbauwerken, die im Schiffsbauregister eingetragen sind oder in dieses Register eingetragen werden können, und Luftfahrzeugen im Wege der Zwangsvollstreckung die in den Abschnitten 3, 5 und 6 genannten Identifizierungs- und Meldepflichten sowie die Pflicht zur Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen entsprechend, soweit Transaktionen mit Barzahlungen über mindestens 10 000 Euro getätigt werden. Die Identifizierung des Erstehers soll unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags erfolgen, spätestens jedoch bei Einzahlung des Bargebots; dabei ist bei natürlichen Personen die Erhebung des Geburtsorts und der Staatsangehörigkeit sowie bei Personengesellschaften und juristischen Personen die Erhebung der Namen sämtlicher Mitglieder des Vertretungsorgans oder sämtlicher gesetzlicher Vertreter nicht erforderlich.
Drucksache 532/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
... - auf die unverzügliche Geltendmachung der Ablehnungsgründe abzustellen sein und sich diese Vorgabe auch auf Ablehnungsanträge gegen außerhalb der Hauptverhandlung tätig werdende Richter erstrecken, deren Ablehnung de lege lata ohne zeitliche Beschränkung zulässig ist.
>> Weitere Fundstellen >>
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