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"Struktur"
Drucksache 246/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
... "Das elektronische Melde- und Informationssystem nutzt geeignete Dienste der Telematikinfrastruktur nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch, sobald diese zur Verfügung stehen. Die Gesellschaft für Telematik nach § 291a Absatz 7 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch unterstützt das Robert Koch-Institut und das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 1. Juni 2021 bei der Einrichtung des elektronischen Melde- und Informationssystems. Der Gesellschaft für Telematik sind die zur Erfüllung ihrer Aufgabe nach Satz 4 entstehenden Kosten aus den beim Robert Koch-Institut und beim Bundesministerium für Gesundheit für die Einrichtung des elektronischen Melde- und Informationssystems zur Verfügung stehenden Mitteln zu erstatten. Für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Umsetzung des elektronischen Melde- und Informationssystems legt ein gemeinsamer Planungsrat Leitlinien fest."
Drucksache 494/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zwischenbewertung von Horizont 2020 - Maximierung der Wirkung der EU-Unterstützung für Forschung und Innovation - COM(2018) 2 final
... 8. Von hoher Bedeutung für den EFR sind Hochschulen auch aufgrund ihrer katalysatorischen Rolle innerhalb der Innovationsökosysteme ihrer jeweiligen Region. Zahlreiche Studien belegen die regionalökonomischen Nachfrage- und Wachstumseffekte durch Forschung und Lehre und heben damit die Bedeutung der Hochschulen für die strukturpolitische Entwicklung hervor. Durch Kooperation, Vernetzung und Transferaktivitäten kann das an wissenschaftlichen Einrichtungen vorhandene Wissen in der Region integrativ zugänglich gemacht werden. Auf diese Weise partizipieren weitere Akteure, etwa kleine und mittlere Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und zivilgesellschaftliche Gruppen, die selbst nicht bzw. nicht in ausreichendem Maß über FuE-Kapazitäten verfügen, an Forschung und Innovation. Der struktur- bzw. regionalpolitische Ansatz, durch Wissenstransfer mit der Wissenschaft die regionalen FuE-Kapazitäten zu steigern und bestehende Strukturschwächen zu überwinden, sollte in der Neukonzeption des EFR ebenfalls zum Tragen kommen.
Drucksache 136/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue Industriestrategie für Europa - COM(2020) 102 final
... 29. Der Bundesrat nimmt die COVID-19-Krise zum Anlass, auf die Verwundbarkeit der technologisch orientierten KMU und der Unternehmen des Mittelstands hinzuweisen. Die ganz überwiegende Anzahl von Unternehmen in Europa sind KMU. Unternehmen des Mittelstands bestimmen in Deutschland die industrielle Struktur und stellen regional hochattraktive Arbeitsplätze zur Verfügung. Ziel europäischer Industriepolitik muss es sein, dass diese Unternehmen weiterhin attraktive Rahmenbedingungen vorfinden. Dazu gehören insbesondere der unbürokratische Zugang zu Kapital und ein - auch internationales - "level playing field".
Drucksache 475/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. April 1965 zur Erleichterung des internationalen Seeverkehrs (FAL-Übereinkommen)
... Der Deutsche Bundestag hat in seiner 170. Sitzung am 2. Juli 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur - Drucksache 19/20625 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. April 1965 zur Erleichterung des Internationalen Seeverkehrs (FAL-Übereinkommen) - Drucksache 19/19380 - unverändert angenommen.
Drucksache 73/20
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
Benennung eines Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
Drucksache 202/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Verringerung des Exports von Plastikmüll
... 5. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sollten die Länder außerhalb der Europäischen Union, die über keine nach europäischen Standards arbeitende Entsorgungswirtschaft verfügen oder deren Kapazitäten für die Aufnahme solcher Abfälle nicht ausreichend sind, bei dem Aufbau sinnvoller Entsorgungsstrukturen unterstützt werden. Dies würde diese Länder befähigen, die vor Ort befindlichen Abfälle fachgerecht zu entsorgen und Umweltprobleme zu verringern.
Drucksache 89/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verdienststatistik-gesetzes
... b) Der Bundesrat befürchtet allerdings, dass die Regelungen im Rahmen der Verdienststrukturerhebung insbesondere für kleine Unternehmen zusätzliche Bürokratiebelastungen mit sich bringen. Die angeführten digitalen Übertragungsmöglichkeiten schaffen zwar Erleichterungen bei Unternehmen mit entsprechender digitaler Infrastruktur. Von einer höheren Belastung muss hingegen nicht nur bei dem neu einbezogenen Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, sondern allgemein auch bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ausgegangen werden, die solche Systeme nicht vorhalten. Die Belastungen treten entweder im Rahmen einer Software-Umstellung oder als höherer Zeitaufwand bei einer nicht automatisierten Datenübermittlung auf.
Drucksache 37/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Gestaltung der Konferenz zur Zukunft Europas - COM(2020) 27 final
... verankerten - Mitwirkungsanspruch in Angelegenheiten der EU. Fragen der Weiterentwicklung der EU betreffen auch direkt die deutschen Länder, die über den Bundesrat ihrer Integrationsverantwortung nachkommen. Daher müssen föderale Strukturen - wo vorhanden - über die damit befassten Akteure im europäischen Mehrebenensystem in adäquater Weise im Rahmen der Zukunftsplanungen zentral berücksichtigt werden.
Drucksache 440/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft
... Die Regelung steht in eklatantem Widerspruch zur ratio legis eines Sanktionenrechts gegen Verbände. Mit der Sanktionierung nicht nur der strafbar handelnden natürlichen Person, sondern auch des hinter ihr stehenden Verbandes reagiert die Rechtsordnung auf kriminogene Verbandsstrukturen und kollektive Werte und Ziele des Verbands, die sich prägend auf das Verhalten von Verbandsmitarbeitern auswirken (so auch die Begründung des Gesetzentwurfs, Seite 52). Die Schwere der Anlasstat ist dafür ebenso wenig ein zwingendes Indiz wie die Position des Individualtäters im Verband, wenn dieser mit krimineller Energie Kontrollmechanismen gezielt zum eigenen Vorteil - beispielsweise zum Erhalt von Kick-Back Zahlungen - umgeht. Vielmehr ist in diesen Fällen der Verband typischerweise zugleich Geschädigter einer Untreue.
Drucksache 275/20
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Bundeswehrfachschulprüfungsverordnung
... Die vorgesehene Regelung wird keine Änderungen von Angebots- und Nachfragestrukturen bzw. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau zur Folge haben.
Drucksache 366/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Dritten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz )
... - Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren (u.a. das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (sic!) und das Planungsbeschleunigungsgesetz III). Der Koalitionsausschuss hat im Rahmen seiner Beschlüsse vom 8. März 2020 die Bundesregierung gebeten, bis zum Sommer den Entwurf eines Investitionsbeschleunigungsgesetzes sowie einen Vorschlag für die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden exekutiven Maßnahmen vorzulegen. Die dem Koalitionbsschluss angefügten Eckpunkte betreffen die Planungsbeschleunigung für die Bereiche Verkehrsinfrastrukturausbau, digitale Infrastruktur, Gerichtsverfahren und allgemeines Verwaltungsrecht. Die diesbezüglichen Beratungen in Bundestag und Bundesrat sind in der zweiten Jahreshälfte 2020 vorgesehen.
Drucksache 109/20
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates: Digitale Souveränität bei Algorithmen in Europa stärken - Marktortprinzip einführen
... 6. Der Bundesrat hält entsprechend den Empfehlungen der Datenethikkommission ergänzende Maßnahmen für erforderlich, um die digitale Souveränität zu stärken, und bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen. Als solche Maßnahmen kommen insbesondere technische Standards, Informationsangebote und Bewusstseinsbildung, die Errichtung von Kompetenzzentren, die Förderung von EU-Dateninfrastrukturen und die Harmonisierung forschungsspezifischer Regelungen in Betracht.
Drucksache 168/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetz es und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG )
... /EU /EU hin, der auch verbindliche Vorgaben für die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie von Schutzrohren für Elektrokabel macht.
Drucksache 177/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013
und der Verordnung (EU) Nr. 508/2014
hinsichtlich spezifischer Maßnahmen zur Milderung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Fischerei- und Aquakultursektor - COM(2020) 142 final; Ratsdok. 7153/20
... Am 13. März 2020 schlug die Kommission eine "Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronakrise" vor, mit der Investitionen durch Mobilisierung verfügbarer Liquiditätsreserven im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds gefördert werden sollen, um die Krise unmittelbar zu bekämpfen. Am 19. März 2020 verabschiedete die Kommission einen neuen Rahmen für staatliche Beihilfen.
1. Kontext des Vorschlags
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Inhalt des Vorschlags
4. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
5. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014
Artikel 13 Haushaltsmittel in geteilter Mittelverwaltung
Artikel 55 Gesundheitspolitische Maßnahmen
Artikel 2 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013
Artikel 30 Lagerhaltungsmechanismus
Artikel 3
Drucksache 509/20
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates zur "Graue-Flecken-Förderung der Bundesregierung"
... 1. Der Bundesrat misst dem Ausbau der digitalen Infrastrukturen eine sehr hohe Bedeutung zu. Sie sind für die Digitalisierung der Gesellschaft sowie für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Auch für Familien sind sie ein wichtiger Faktor bei der Wohnortwahl und für die Lebensqualität. Gerade in Zeiten der Pandemie hat sich die Bedeutung der digitalen Infrastrukturen gezeigt, ob im Bereich der Bildung, bei Videokonferenzen oder im Home-Office. Mit der Krise hat die Digitalisierung einen Schub erfahren, deshalb sind die Anstrengungen zum Ausbau dieser Infrastrukturen zu erhöhen - insbesondere beim weiteren Glasfaserausbau.
Drucksache 50/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Dezember 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des Öffentlichen Rechts - zur Regelung der jüdischen Militärseelsorge (Gesetz über die jüdische Militärseelsorge - JüdMilSeelsG )
... Infrastrukturell werden die Räumlichkeiten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bereitgestellt, da weder der Zentralrat der Juden in Deutschland noch die Bundeswehr selbst über entsprechende räumliche Kapazitäten verfügt. Die Kalkulation basiert daher auf den Standards zu Raumausstattung der Raumnutzungsordnung und der Annahme einer Anmietung entsprechender Räumlichkeiten. Die Höhe der Kosten beruht auf einer Schätzung des qm-Preises von ca. 30 Euro/qm, da bis auf den Standort Berlin kein weiterer Standort bislang valide ermittelt werden kann. Danach ergeben sich jährliche Kosten für die Anmietung in Höhe von ca. 370 000 Euro. Einzelheiten der Berechnung sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:
Drucksache 88/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
... - KrWG); gleichermaßen bestehen auch (landes-)kostenrechtliche Anforderungen hinsichtlich der Entsorgungsgebühren. Diese Rahmenbedingungen für die Entsorgung, deren Planung und gebührenmäßige Abwicklung können jedoch in höchst bedeutsamer Weise von gewerblichen Sammlern beeinflusst werden: dies gilt sowohl in Bezug auf Art und Menge überlassungspflichtiger Abfälle wie im Hinblick auf die Planbarkeit von Entsorgungsnotwendigkeiten. Wegen der Konzentration gewerblicher Sammler auf die lukrativen Abfallfraktionen kann dies auch zu deutlichen Einbußen bei den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern - und damit zu Rückwirkungen auf die Kostenstruktur für die Gebühren - führen.
Drucksache 85/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz)
... Vor diesem Hintergrund müssen auch die Leistungen der Menschen stärker anerkannt werden, die gesellschaftlich relevante Leistungen durch die Erziehung von Kindern und Pflege von Angehörigen oder anderen pflegebedürftigen Menschen erbracht haben. Das betrifft in erster Linie Frauen. Es war und ist bis heute vor allem eine von Frauen übernommene Aufgabe, die Erziehungsleistung für ihre Kinder zu erbringen, wofür sie oft ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, reduzieren oder aufgeben. Ein späterer Wiedereinstieg ins Arbeitsleben ist häufig geprägt durch Teilzeitarbeit und verhältnismäßig geringe Verdienste. Das gilt vor allem für die älteren Beschäftigten und die aktuellen Rentnerinnen, zu deren aktiver Zeit im Arbeitsleben die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in qualifizierten und gut entlohnten Tätigkeiten auf wenig Akzeptanz stieß. Zudem weisen Berufe mit einem hohen Frauenanteil und Fokus auf die Sorge für andere Menschen, beispielsweise im Sozialwesen, traditionell eine schlechtere Lohnstruktur auf. Dies trägt dazu bei, dass Rentenansprüche von Frauen häufig geringer ausfallen, obwohl sie gesellschaftlich überaus wichtige Tätigkeiten - im familiären Kontext zudem unentgeltlich - verrichten.
Drucksache 6/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2 -Bepreisung (Wohngeld-CO2 -Bepreisungsentlastungsgesetz - WoGCO2 BeprEntlG)
... -Komponente im Wohngeld kommt gezielt einkommensschwachen Haushalten zugute, indem diese bei den Heizkosten entlastet werden. Durch Wohngeld sind die begünstigten Haushalte nicht nur auf ein ganz besonders mietgünstiges und deshalb enges Wohnungsmarktsegment beschränkt. Dies unterstützt die Erhaltung und Schaffung stabiler Bewohnerstrukturen in den Wohnquartieren und vermeidet eine unerwünschte Spaltung des Wohnungsmarktes.
Drucksache 313/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in Bezug auf außerordentliche zusätzliche Mittel und Durchführungsbestimmungen im Rahmen des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und zur Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft (REACT-EU) - COM(2020) 451 final
... 2. Der Bundesrat unterstützt die Zielsetzung der Kommission, die zusätzlichen EU-Mittel so schnell wie möglich für kohäsionspolitische Förderprojekte bereitzustellen. Je früher kohäsionspolitische Projekte gestartet werden können, desto früher können sie die wirtschaftliche Erholung unterstützen. Der Bundesrat fordert daher eine schnelle Einigung über die nötige Anpassung des aktuellen Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) sowie über den künftigen MFR und das Aufbauinstrument "Next Generation EU". Er sieht in der Komplexität der Finanzierungsstruktur - angesichts der zu entscheidenden Volumina, der bisherigen Positionen der Mitgliedstaaten und der erforderlichen Beteiligung von allen 27 nationalen Parlamenten beim Aufbauinstrument "Next Generation EU" - jedoch erhebliche Risiken für zeitliche Verzögerungen.
Drucksache 274/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Zweite Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16 . BImSchV )
... Mit der Regelung wird gewährleistet, dass bei komplexen Vorhaben, bei denen bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung wesentliche Fragen zur Erfassung und Bewertung der Lärmsituation und der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens geklärt wurden, nicht nachträglich eine aufwendige Umstellung auf die neue Rechtslage erfolgen muss. Sind die in § 6 Absatz 1 genannten Tatbestände vor Ablauf der genannten Fristen (31. Dezember 2025 bzw. 31. Dezember 2027) erfüllt, sind die Verfahren nach der bisherigen Rechtslage fortzuführen. Eine Frist von circa fünf Jahren wird hierbei als ausreichend erachtet, um bereits begonnene und fortgeschrittene Planungsprojekte abzuschließen oder in einen der in § 6 neu genannten Planungs- bzw. Verfahrensstände zu überführen und so Verzögerungen bei der Projektrealisierung zu vermeiden. Solche Verzögerungen stünden den Bestrebungen der Länder und des Bundes hinsichtlich der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Aus- und Neubau von Verkehrsinfrastruktur entgegen. Zudem wurde berücksichtigt, dass der Schienenbonus bei Straßenbahnen erst seit dem 1. Januar 2019 entfallen ist, weshalb die Übergangsfrist für Straßenbahnen entsprechend circa sieben Jahre beträgt.
Drucksache 228/20
Antrag der Länder Berlin, Bremen
Entschließung des Bundesrates für ein Zukunftsprogramm für zivilgesellschaftliche Organisationen in der Corona-Pandemie
... Eine zügige Arbeitsaufnahme der von der Bundesregierung beschlossenen Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt mit konkreten Maßnahmen und einer gezielten Förderung von Strukturen der Engagement- und Demokratieförderung sollte hierfür ein erster Schritt sein.
Drucksache 2/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Der Unfallversicherungsträger des Bundes, die Unfallversicherung Bund und Bahn, besitzt nach § 148 SGB VII Dienstherrenfähigkeit (und benötigt eine Anstellungsmöglichkeit nach Dienstordnung nicht). Die überwiegende Anzahl der Unfallversicherungsträger von Ländern und Kommunen hingegen besitzen keine Dienstherrenfähigkeit. Nach Auffassung des Bundesrates ist für die Unfallversicherungsträger im Landes- und kommunalen Bereich die Möglichkeit, Angestellte nach einer Dienstordnung ein- und anzustellen, zum Ausgleich struktureller Nachteile, aber auch mit Blick auf die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben im Rahmen der §§ 17 bis 19 SGB VII weiterhin geboten. Vor dem Hintergrund der Kompetenzen - von der Erhebung von Bußgeldern bis hin zu Betriebsschließungen - ist es geboten, die entsprechenden Personen insbesondere auch kündigungsrechtlich besonders absichern zu können. Eine Privilegierung kann darin nicht erkannt werden. Der Bund hat im Rahmen der föderalen Strukturen beschlossen, auf das Dienstordnungsrecht für die Unfallversicherungsträger zu verzichten. Die vorgeschlagene Änderung hat zum Ziel, das Dienstordnungsrecht für die Unfallversicherungsträger der Länder und Kommunen weiterhin aufrecht zu erhalten.
1. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe d § 85 Absatz 3b Satz 1 Nummer 2, 3, 4 - neu -, Satz 2 - neu - SGB IV
2. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 SGB II Artikel 4 Nummer 2 § 31a Absatz 1 Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 1 SGB III
Artikel 3 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 6 Absatz 2 Satz 3 SGB VI
4. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 6 Absatz 2 Satz 4 SGB VI
5. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 6 Absatz 2 Satz 4 SGB VI
6. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe c § 9 Absatz 2b - neu - SGB VII
7. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe d § 9 Absatz 3a Satz 7 - neu - SGB VII
8. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe e § 9 Absatz 4 SGB VII
9. Zu Artikel 7 Nummer 3a - neu - § 20 Absatz 1a - neu - SGB VII Artikel 19a - neu - § 20a Absatz 2 Nummer 5, Nummer 6 - neu -, § 21 Absatz 3a - neu - ArbSchG
‚Artikel 19a Änderung des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
10. Zu Artikel 7 Nummer 19 § 144 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 SGB VII Artikel 16 § 4 Absatz 1 Satz 3 BGVPLTErG Artikel 28 Absatz 9 Inkrafttreten
11. Zu Artikel 7 Nummer 19 Buchstabe a § 144 Absatz 1 Satz 2 SGB VII Buchstabe b § 144 Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB VII *
12. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 69 Absatz 6 - neu - SGB X Nummer 2b - neu - § 71 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 SGB X
13. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a § 74a Absatz 1 Satz 2 - neu -, 4 SGB X
14. Zu Artikel 8 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 94 Absatz 1a Satz 2 und 3 SGB X
15. Zu Artikel 10 Nummer 3 Buchstabe b - neu - § 29 Absatz 4 Nummer 3 SGG
16. Zu Artikel 10 Nummer 4 § 75 Absatz 2b Satz 4 - neu - und 5 - neu - SGG
17. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 469/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG)
... \-19-Krankenhausentlastungsgesetz und der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung auch Einrichtungen der stationären Vorsorge und Rehabilitation einschließlich Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen. Die Leistungserbringer ambulanter Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen sind jedoch genauso von Erlösausfällen aufgrund der Corona-Pandemie betroffen, so dass deren Existenz massiv bedroht ist. Sie sind aber bisher von keinem Rettungsschirm umfasst.
Drucksache 266/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
... c) Im Rahmen der zirkulären Kreislaufwirtschaft haben sich in Deutschland sehr ausdifferenzierte Aufbereitungsstrukturen entwickelt, die teilweise als Inverkehrbringer der Brennstoffe anzusehen sind. Der Bundesrat spricht sich daher dafür aus, bei Abfallbrennstoffen die Berichtspflichten nicht beim Inverkehrbringer (Abfallerzeuger), sondern beim Verwender (Entsorger/Verbrenner) festzulegen.
Drucksache 107/20
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens
... § 72 Absatz 2 Satz 1 OWiG-E wird lediglich redaktionell überarbeitet und im Hinblick auf die neue Struktur des § 72 Absatz 1 OWiG-E angepasst.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
§ 80a Abhilfe bei Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör
Artikel 2 Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 436/2/20
Antrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen
... Alternativ zur Datenübermittlung der Standesämter an die Elterngeldstelle wäre aus Sicht des Bundesrates zu prüfen, ob ein entsprechender Datenabruf aus den Melderegistern, unter Nutzung bereits bestehender Strukturen, erfolgen könnte.
Drucksache 163/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
... f) Daneben ist der Gesetzentwurf auch aus Verbrauchersicht abzulehnen. Wegen der zu befürchtenden höheren Kosten und des größeren Bürokratieaufwands ist zu erwarten, dass zahlreiche unabhängige mittelständische Finanzanlagenvermittler ihr Geschäft aufgeben werden. Es verbleiben vor allem Vermittler, die in Vertriebsstrukturen eingebunden sind und sich häufig nicht allein am Kundeninteresse orientieren, sondern auch an internen Ziel- und Absatzvorgaben. Für Verbraucher verschlechtert sich die Möglichkeit, Zugang zu unabhängiger Beratung zu erhalten.
Drucksache 130/2/20
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
Drucksache 29/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang - COM(2020) 22 final
... Am 11. Dezember 2019 nahm die Kommission eine Mitteilung über den europäischen Grünen Deal an, in der sie ihren Fahrplan für eine neue Wachstumspolitik für Europa darlegte. Diese Wachstumspolitik beruht auf ehrgeizigen Klima- und Umweltzielen sowie auf partizipativen Prozessen, die Bürgerinnen und Bürger, Städte und Regionen bei der Bekämpfung des Klimawandels und beim Umweltschutz zusammenbringen. Im Einklang mit dem Ziel, die Klimaneutralität der EU bis 2050 auf wirksame und faire Weise zu erreichen, wurde im Rahmen des europäischen Grünen Deals ein Mechanismus für einen gerechten Übergang vorgeschlagen, der auch einen Fonds für einen gerechten Übergang umfasst, damit niemand zurückgelassen wird. Die schwächsten Bevölkerungskreise sind den negativen Auswirkungen des Klimawandels und der Umweltzerstörung am stärksten ausgesetzt. Gleichzeitig wird die Bewältigung des Übergangs zu erheblichen strukturellen Veränderungen führen. Bürger und Arbeitnehmer werden auf unterschiedliche Weise betroffen sein, und nicht alle Mitgliedstaaten, Regionen und Städte befinden sich in der gleichen Ausgangslage für den Übergang bzw. sind gleichermaßen für den Übergang gewappnet.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Der Fonds für einen gerechten Übergang
Planung des Fonds für einen gerechten Übergang
Komplementarität mit der InvestEU-Regelung für einen gerechten Übergang und der Darlehensfazilität der EIB für den öffentlichen Sektor
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Lehren aus der Umsetzung ausgewählter Initiativen für den Übergang
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Spezifisches Ziel
Artikel 3 Geografischer Anwendungsbereich und Mittelausstattung des JTF im Rahmen des Ziels Investitionen in Beschäftigung und Wachstum
Artikel 4 Umfang der Unterstützung
Artikel 5 Ausschluss vom Anwendungsbereich
Artikel 6 Planung der JFT-Mittel
Artikel 7 Territorialer Plan für einen gerechten Übergang
Artikel 8 Indikatoren
Artikel 9 Finanzkorrekturen
Artikel 10 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 11 Inkrafttreten
Finanzbogen
ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang
Anhang I Methode für die ZUWEISUNG von Mitteln des FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG
Anhang II MUSTER für TERRITORIALE PLÄNE für einen GERECHTEN ÜBERGANG
1. Überblick über den Prozess des Übergangs und der Ermittlung der am stärksten negativ betroffenen Gebiete innerhalb des Mitgliedstaats Textfeld [12000]
1.1 Überblick über den erwarteten Prozess des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit den Zielen der nationalen Energie- und Klimapläne und anderer bestehender Pläne für den Übergang, mit einem Zeitplan für die Einstellung oder Einschränkung von Tätigkeiten wie Steinkohle- und Braunkohleabbau oder Kohleverstromung
1.2 Ermittlung der voraussichtlich am stärksten negativ betroffenen Gebiete und Begründung dieser Wahl mit der entsprechenden Schätzung der wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Begleiterscheinungen auf der Grundlage des Überblicks in Abschnitt 1.1
2. Bewertung der Herausforderungen des Übergangs für jedes ermittelte Gebiet
2.1 Bewertung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Begleiterscheinungen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft
2.2 Entwicklungsbedarf und -ziele bis 2030 im Hinblick auf die Verwirklichung der Klimaneutralität
2.3 Kohärenz mit anderen nationalen, regionalen oder territorialen Strategien und Plänen
2.4 Arten der geplanten Vorhaben
2.5 Programmspezifische Output- oder Ergebnisindikatoren
Tabelle
Tabelle
3. Governancemechanismsen
3.1. Partnerschaft
3.3. Koordinierungs- und Überwachungsstelle n
Anhang III REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame OUTPUTINDIKATOREN (RCO) und REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame ERGEBNISINDIKATOREN (RCR) für den FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG2
Drucksache 274/20
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16 . BImSchV )
... wird geändert und verweist zur Berechnung des Beurteilungspegels direkt auf den Abschnitt 3 in Verbindung mit Abschnitt 1 der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 2019 - RLS-19. Die RLS-19 wurden am 31.10.2019 durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur amtlich bekannt gemacht (VkBl. 2019 S. 698), und lösen die veralteten RLS-90 ab. Mit der vorliegenden Änderungsverordnung wird das aktualisierte Berechnungsverfahren nach Abschnitt 3 in Verbindung mit Abschnitt 1 der RLS-19 für die Lärmvorsorge verbindlich eingeführt. Als Folgeänderung wird die Anlage 1 zu § 3 der
Drucksache 28/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa - Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal - COM(2020) 21 final
... - Drittens sieht der Plan vor, Behörden und Projektträger bei der Auswahl, Strukturierung und Durchführung nachhaltiger Projekte gezielt zu unterstützen. Die Unterstützung für Behörden bei der Abschätzung des Mittelbedarfs und der Planung der entsprechenden Investitionen und die direkte Unterstützung für öffentliche und private Projektträger werden ausgebaut.
Mitteilung
1. Einleitung
Abbildung 1 - Der Investitionsplan im Rahmen des europäischen Grünen Deals
Abbildung 2 - Der Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa
2. Die INVESTITIONSHERAUSFORDERUNG
3. Finanzierung: MOBILISIERUNG NACHHALTIGER INVESTITIONEN aus ALLEN QUELLEN
Abbildung 3 - Finanzierungselemente im Rahmen des Investitionsplans für ein zukunftsfähiges Europa, die im Verlauf des nächsten Jahrzehnts7 mindestens 1 Billion EUR erreichen
3.1. Ehrgeizigere Zielsetzungen beim EU-Haushalt und bei damit verbundenen Programmen
3.2. Mobilisierung privater Investitionen durch InvestEU
3.3. Beitrag der Europäischen Investitionsbank und Einbeziehung weiterer Finanzinstitute
4. Voraussetzungen SCHAFFEN: EIN Rahmen für Künftige öffentliche und PRIVATE INVESTITIONEN
4.1. Das nachhaltige Finanzwesen in den Mittelpunkt des Finanzsystems rücken
4.2. Orientierungshilfen und geeignete Mittel für nachhaltige Investitionen für den öffentlichen Sektor
4.3. Schaffung von Voraussetzungen für nachhaltige Investitionen durch einen geeigneten Beihilferahmen
4.3.1. Mehr Spielraum bei staatlichen Beihilfen für den Übergang hin zu klimaneutralen Produktionsverfahren
4.3.2. Beihilfen für energieeffizientere Gebäude
4.3.3. Beihilfen für Fernwärme
4.3.4. Beihilfen für die Schließung von Kohlekraftwerken
4.3.5. Beihilfen für die Kreislaufwirtschaft
5. DURCHFÜHREN: Entwicklung einer PIPELINE NACHHALTIGER Projekte
5.1.1. Behörden unterstützen
5.1.2. Projektträger unterstützen
5.1.3. Gewährleistung von Kohärenz und Sichtbarkeit
6. EIN Mechanismus für einen GERECHTEN ÜBERGANG
Abbildung 4 - Finanzierung des Mechanismus für einen gerechten Übergang
6.1. 1. Säule: Der Fonds für einen gerechten Übergang
6.2. Säule 2: Eine spezielle Regelung zur Gewährleistung eines gerechten Übergangs für Regionen im Rahmen des Fonds InvestEU
6.3. 3. Säule: Darlehensfazilität der Europäischen Investitionsbank-Gruppe für den öffentlichen Sektor
6.4. Technische Hilfe und Beratung
7. Schlussfolgerung und NÄCHSTE Schritte
Drucksache 239/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Achtes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetz es und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Der Deutsche Bundestag hat in seiner 160. Sitzung am 14. Mai 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur - Drucksache 19/19132 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des
Drucksache 295/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Stunde Europas - Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen COM(2020) 456 final Drucksache: 295/20 in Verbindung mit
b) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der EU-Haushalt als Motor für den Europäischen Aufbauplan COM(2020) 442 final Drucksache: 297/20 in Verbindung mit
c) Geänderter Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 COM(2020) 443 final Drucksache: 316/20
... 15. Neben der akuten Krisenbewältigung sind nach wie vor bestehende Herausforderungen wie Digitalisierung, demographischer und Strukturwandel und der Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise zu bewältigen. Daher bedarf es neben der zeitlich begrenzten Krisenhilfe einer angemessenen Ausstattung der Kohäsionspolitik, zu der auch stärker entwickelte Regionen weiterhin in ausreichendem Umfang Zugang haben müssen. Die EU-Fonds EFRE und ESF leisten bereits in der laufenden Förderperiode erhebliche Beiträge zu den Prioritäten der EU, insbesondere zu Innovation und Forschung, zu Bildung und Beschäftigung, zur CO
I. Zu BR-Drucksachen 295/20, 297/20 und 316/20
3 Allgemeines
3 Ausgaben
3 Einnahmen
3 Verfahren
II. Zu BR-Drucksache 295/20
Drucksache 479/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
Benennung eines Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
Drucksache 173/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. September 2019 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über den Ersatzneubau der Grenzbrücke im Raum Küstrin-Kietz - Küstrin (Kostrzyn nad Odrą)
... Federführend ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Drucksache 288/20
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates für ein Programm zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie für kommunale Haushalte und kommunal beherrschte Betriebe
... 1. Die Sozialausgaben der Kommunen steigen jährlich ungebremst. Im Jahr 2015 beliefen sich die reinen Sozialtransferausgaben bundesweit auf fast 54 Milliarden Euro. Sie binden aktuell ein Viertel der Ausgaben in den kommunalen Kernhaushalten und stellen den mit Abstand größten Ausgabenposten dar. Trotz der anhaltend positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat die fiskalische Bedeutung des Aufgabenbereichs Soziales für die kommunalen Haushalte auch in der jüngeren Vergangenheit weiter zugenommen. Allein zwischen 2005 und 2015 sind die kommunalen Sozialtransferausgaben bundesweit um fast 19 Milliarden Euro gestiegen. Dies entspricht einer Zunahme um 53 Prozent. Die fiskalische Dominanz des Sozialbereichs ist für die Kommunen problematisch, denn die eigenen Steuerungsoptionen auf Höhe und Dynamik der Ausgaben sind infolge rechtlicher Leistungsansprüche begrenzt. Eine problematische Sozialstruktur schlägt sich daher in der Regel auch in höheren Sozialausgaben nieder. Zudem hat die Sozialstruktur Auswirkungen auf die Steuerkraft einer Kommune. Hohe Sozialausgaben fallen daher tendenziell mit geringeren Steuereinnahmen zusammen. Letztlich variiert die Ausgabenbelastung stark zulasten schwacher Kommunen. Die Sozialausgaben sind ein bedeutsamer Treiber zunehmender Disparitäten. Die betroffenen Kommunen geraten in einen Teufelskreis aus Haushaltsproblemen, schwindenden Handlungsspielräumen und verfallender Infrastruktur. Die disparate kommunale Finanzsituation wird angesichts unterschiedlicher und reziproker Ausgabenniveaus für Soziales und für Investitionen auch für die Zukunft weiter verstärkt.
Drucksache 348/20
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung zur Anpassung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19-Ausgleichszahlungs-Anpassungs-Verordnung - AusglZAV )
... \-19-Krankenhausentlastungsgesetz wurde beim Bundesministerium für Gesundheit ein Expertenbeirat eingerichtet, welcher das Bundesministerium für Gesundheit dabei unterstützt, bis zum 30. Juni 2020 die Auswirkungen der beschlossenen Regelungen auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser zu überprüfen. Im Ergebnis der Beratungen des Gremiums wurde dem Bundesministerium für Gesundheit vorgeschlagen, kurzfristig die bisher einheitliche Ausgleichspauschale für die Freihaltung von Betten zu differenzieren, um den unterschiedlichen Kostenstrukturen der Krankenhäuser besser Rechnung zu tragen. Ferner wurde vorgeschlagen, die Gewährung der Pauschale für PSA bis zum 30. September 2020 zu verlängern. Für behandelte Patientinnen und Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion wird vorgeschlagen, die Pauschale zu erhöhen. Ziel ist es, mittels der vorliegenden Verordnung die entsprechenden Vorschläge umzusetzen.
Drucksache 117/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Union der Gleichheit - Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020 - 2025 - COM(2020) 152 final
... 3. Der Bundesrat begrüßt das übergeordnete Ziel der Strategie: die Schaffung eines Europas der Gleichstellung, in dem geschlechtsspezifische Gewalt, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und strukturelle Ungleichheit zwischen Frauen und Männern der Vergangenheit angehören sollen.
Drucksache 535/20
Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes zur Implementierung von Nachhaltigkeitsaspekten
... verankert und verpflichtet Bund und Länder dazu, die öffentlichen Haushalte unter Vermeidung struktureller Neuverschuldung aufzustellen. Um die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft zu schützen, soziale Bedürfnisse dauerhaft zu befriedigen und wirtschaftliche Ressourcen langfristig zu erhalten, ist eine stärkere Verankerung von Nachhaltigkeitszielen, nicht nur bei der Aufstellung der Haushalte in Bezug auf zulässige Nettokreditaufnahmen, sondern auch bei haushalterischen Entscheidungen in Gänze erforderlich.
Drucksache 75/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... b) Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass er bereits im Kontext des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) deutlich gemacht hat, dass er die deutliche Tendenz, im Gesundheitsbereich Aufgaben auf die Bundesebene zu verlagern und zu zentralisieren, mit Sorge sieht. Die föderale Struktur sichert nach Überzeugung des Bundesrates anders als zentrale Vorgaben eine passgenaue Versorgung und ist Motor für die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens.
2. Zu Artikel 0 Änderung des AMG und Artikel 5 Nummer 9a § 129 Absatz 4c SGB V
4. Zu Artikel 5 § 125 SGB V
5. Zu Artikel 5 Nummer 26 § 273 SGB V
6. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 RSAV
Drucksache 96/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Datenstrategie - COM(2020) 66 final
... 24. Mit den "International Data Spaces", die einen Kern der Initiative GAIA-X bilden, stehen viele wichtige Komponenten der Dateninfrastruktur zur Verfügung. Der Bundesrat regt an, diese schnellstmöglich mit weiteren europäischen "Use-Cases" voranzutreiben und auszudehnen.
Drucksache 111/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG )
Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz -
Drucksache 268/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung , Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz - BinSchAbfÜbkAG )
... Federführend ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
2 Inhaltsübersicht
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich und Geltung der Begriffsbestimmungen
§ 2 Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb von Annahmestellen
§ 3 Vereinbarungen über gemeinsam zu nutzende Annahmestellen
§ 4 Bedarfsplan für gemeinsam zu nutzende Annahmestellen
§ 5 Weitere Entsorgung durch Annahmestellen nach der Annahme
§ 6 Allgemeine Auskunftspflichten
§ 7 Besondere Pflichten des Betreibers einer Bunkerstelle
§ 8 Besondere Pflichten des Schiffsbetreibers
§ 9 Besondere Pflichten der Betreiber der Annahmestellen und der Ladungsempfänger
§ 10 Besondere Pflichten des Schiffsführers
§ 11 Pflichten für Schiffsführer von Fahrzeugen, die kein Gasöl als Kraftstoff benutzen oder Gasöl außerhalb des Anwendungsbereiches der Anlage 1 zum Übereinkommen tanken
§ 12 Pflichten von Dritten, die mit der Annahme von Schiffbetriebsabfällen oder Dämpfen beauftragt wurden
§ 13 Ordnungswidrigkeitendatei
§ 14 Zuständige Behörden für Aufgaben des Bundes
§ 15 Zuständige Behörden der Länder
§ 16 Gleichwertigkeiten
§ 17 Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden, Mitwirkungspflicht
§ 18 Verordnungsermächtigungen
§ 19 Übertragung von Aufgaben
§ 20 Datenübermittlung und Datenaustausch
§ 21 Befreiung der innerstaatlichen Institution von der Körperschaftssteuer
§ 22 Bußgeldvorschriften
§ 23 Übergangsbestimmungen
§ 24 Zeitliche Anwendungsvorschrift
§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen KMU
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
aa Einmaliger Erfüllungsaufwand
bb Jährlicher Erfüllungsaufwand
b Erfüllungsaufwand der Verwaltung
aa Einmaliger Erfüllungsaufwand auf Bundesebene
bb Einmaliger Erfüllungsaufwand auf Landesebene einschließlich Kommunen
cc Jährlicher Erfüllungsaufwand des Bundes
dd Jährlicher Erfüllungsaufwand der Länder einschließlich Kommunen
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Anlage Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4925, BMVI: Entwurf eines Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
Einmaliger Erfüllungsaufwand
Jährlicher Erfüllungsaufwand
5 Verwaltung
II.2. ‚One in one Out‘-Regel
II.3. Evaluierung
II.4. KMU-Betroffenheit
III. Ergebnis
Drucksache 97/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gestaltung der digitalen Zukunft Europas - COM(2020) 67 final
... 3. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass er sich bereits frühzeitig für faire Spielregeln eines demokratischen Miteinanders eingesetzt hat, wie beispielsweise für eine Kennzeichnungspflicht für "Social Bots" (BR-Drucksache 519/18(B)), die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses bei Messengerdiensten (BR-Drucksache 145/17(B)) und einen nachhaltigen Wettbewerb auf dem Markt für elektronische Kommunikation bei gleichzeitiger Verbesserung der Gigabitinfrastruktur und Konnektivität als Garant für Resilienz und Sicherheit (BR-Drucksache 537/16(B)).
Drucksache 179/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... Die Sorge des Bundesrates, durch das TSVG würden Aufgaben im Gesundheitsbereich auf die Bundesebene verlagert und zentralisiert, teilt die Bundesregierung nicht. Durch das TSVG wurden die Rechte der Länder unter anderem in den Landesausschüssen der Ärzte und Krankenkassen, deren Aufgabe die Sicherung einer passgenauen Versorgung ist, durch Ergänzung eines allgemeinen Antragsrechts im Gegenteil gestärkt. Ziel der Regelung ist es, dass die Länder versorgungsrelevante Erkenntnisse - wie beispielsweise über die lokale Versorgungslage, Altersstrukturen, Infrastruktur und Mobilität im jeweiligen Gebiet - auf eigene Initiative in die Landesausschüsse einbringen können. Damit wurde das bereits bestehende Mitberatungsrecht der Länder erweitert. Daneben wurden die Rechte der Länder auch in bestimmten Verfahren des Zulassungsausschusses nach § 96
Drucksache 272/20
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue\-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
... Bisher umfasst die Seitenkettendefinition der Untergruppe 2.1 der Stoffgruppe der synthetischen Cannabinoide nur diejenigen Strukturelemente, zu denen die wissenschaftliche Fach- und Patentliteratur Bindungsaffinitätsdaten angegeben hat. Mit CUMYL-CBMICA ist im August 2019 das erste, vermutlich spezifisch neu designte synthetische Cannabinoid auf dem Drogenmarkt aufgetreten, das noch nicht in Patenten oder der Fachliteratur beschrieben war. Dieser neue cannabimimetische Wirkstoff besitzt einen in der Seitenkette zuvor nicht aufgetretenen Ring mit vier Kohlenstoffatomen (sogenannter Cyclobutyl- oder 4-Ring).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Verordnungsfolgen
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 15/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen
... Die Länder begrüßen die Neustrukturierung des Anhangs 6 der AVV, welche die Anwendungsfälle der BNK über
Drucksache 74/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetz es an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
... Zu diesem Zweck hat die zentrale Gegenpartei ihre Clearingbedingungen und damit in Zusammenhang stehende vertragliche Vereinbarungen mit Clearingmitgliedern, verbundenen Finanzmarktinfrastrukturen oder Handelsplätzen so zu gestalten, dass die aus den Clearingbedingungen oder den damit in Zusammenhang stehenden vertraglichen Vereinbarungen entstehenden finanziellen oder vertraglichen Ansprüche der zentralen Gegenpartei rechtlich durchsetzbar sind.
Drucksache 185/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Transport von Gefahrgut auf Großcontainerschiffen
... Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Berlin, 3. April 2020
Drucksache 230/20
Antrag der Länder Berlin, Bremen
Entschließung des Bundesrates "Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativlandschaft in Deutschland sichern - Hilfen für Kulturschaffende und Kultureinrichtungen spezifisch und mittelfristig wirkend ausgestalten"
... 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in Abstimmung mit den Ländern ein umfassendes Programm zu Bundeshilfen für den Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativbereich auf den Weg zu bringen. Spezifische Unterstützungsmaßnahmen sind insbesondere für gemeinnützige Einrichtungen sowie für privatwirtschaftlich agierende, aber renditearme Einrichtungen der genannten Bereiche zu entwickeln, die aufgrund ihrer nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten Struktur bzw. ihrer in der Regel geringen Kapitaldecke und häufig angespannten Liquidität nicht oder nicht hinreichend von den bislang aufgelegten Programmen erfasst sind.
Drucksache 88/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
... 10. welche Anforderungen an die Verwertung eingehalten werden müssen, insbesondere durch Festlegen abfallwirtschaftlicher Ziele, und 11. dass Daten über die Einhaltung der abfallwirtschaftlichen Ziele nach Nummer 10 sowie weitere Daten über die Organisation und Struktur der Rücknahmesysteme zu erheben und in geeigneter Weise zu veröffentlichen sind."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
§ 7a Chemikalien- und Produktrecht
§ 9 Getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung.
§ 9a Vermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle
§ 11 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme.
§ 21 Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen
§ 23 Produktverantwortung
§ 24 Anforderungen an Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen, Beratung, Information und Obhutspflicht
§ 25 Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt - Obhutspflicht
§ 26 Freiwillige Rücknahme, Wahrnehmung der Produktverantwortung
§ 26a Freistellung von Nachweis- und Erlaubnispflichten bei freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle
§ 62a Informationspflicht der Lieferanten
Anlage 5 (zu § 6 Absatz 3) Beispiele für wirtschaftliche Instrumente und andere Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Anwendung der Abfallhierarchie
Artikel 2 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Artikel 3 Folgeänderungen
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
1. Gesamtergebnis
2. Vorgaben und Prozesse
a Vorgaben
b Prozesse
3. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 11
Zu Nummer 22
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 30
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu den aufgeführten Abfallfraktionen im Einzelnen:
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 27
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 34
Zu Nummer 32
VII. Weitere Kosten
1. Gesamtergebnis
2. Im Einzelnen
VIII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Buchstabe b
Buchstabe c
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
5 Allgemeines
Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu § 23
1. § 23 Absatz 1
2. § 23 Absatz 2
§ 23 Absatz 2 Nummer 1
§ 23 Absatz 2 Nummer 2
§ 23 Absatz 2 Nummer 3
§ 23 Absatz 2 Nummer 4
§ 23 Absatz 2 Nummer 5
§ 23 Absatz 2 Nummer 6
§ 23 Absatz 2 Nummer 7
§ 23 Absatz 2 Nummer 8
§ 23 Absatz 2 Nummer 9
§ 23 Absatz 2 Nummer 10
Zu § 24
§ 24 Nummer 1
§ 24 Nummer 2
§ 24 Nummer 3
§ 24 Nummer 4
§ 24 Nummer 5
§ 24 Nummer 6
§ 24 Nummer 7
§ 24 Nummer 8
§ 24 Nummer 9
§ 24 Nummer 10
Zu § 25
§ 25 Absatz 1 Nummer 1
§ 25 Absatz 1 Nummer 2
§ 25 Absatz 1 Nummer 3
§ 25 Absatz 1 Nummer 4
§ 25 Absatz 1 Nummer 5
§ 25 Absatz 1 Nummer 6
§ 25 Absatz 1 Nummer 7
§ 25 Absatz 1 Nummer 8
§ 25 Absatz 1 Nummer 9
§ 25 Absatz 2 Nummer 1
§ 25 Absatz 2 Nummer 2
§ 25 Absatz 2 Nummer 3
§ 25 Absatz 2 Nummer 4
§ 25 Absatz 2 Nummer 5
§ 25 Absatz 2 Nummer 6
§ 25 Absatz 2 Nummer 7
§ 25 Absatz 2 Nummer 8
§ 25 Absatz 2 Nummer 9
§ 25 Absatz 2 Nummer 10
§ 25 Absatz 2 Nummer 11
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4890, BMU: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
11.2 Erfüllungsaufwand
11.3 Weitere Kosten
11.4 Umsetzung von EU-Recht
11.5. One in one out-Regel
11.6 Evaluation
III. Ergebnis
Drucksache 308/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms "InvestEU" - COM(2020) 403 final; Ratsdok. 8411/20
... Der Verordnungsvorschlag bestimmt nunmehr unter anderem Sozial- und Studentenwohnungen als Teil des Politikbereichs "Soziale Investitionen und Kompetenzen" und sieht deren Förderung als förderfähige Bereiche für EU-Finanzierungen und EU-Investitionen im Rahmen der sozialen Infrastruktur vor (Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe d des Verordnungsvorschlags).
Drucksache 56/20
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Projekte der Sektorenkopplung im Rahmen einer Experimentierklausel
... Die Studie "Experimentierklauseln für verbesserte Rahmenbedingungen bei der Sektorenkopplung" des Instituts für Klimaschutz, Energie und Mobilität enthält zwei Vorschläge, wie eine Experimentierklausel formuliert werden könnte. Kern der Vorschläge ist die Definition eines neuen Anlagentypus, der Anlagenkopplung. Diese umfasst gekoppelte Erzeugungs-, Speicher- und Umwandlungsanlagen sowie deren Infrastruktur, die als eine wirtschaftliche Einheit betrachtet werden. Die Kopplung von verschiedenen Erzeugungsanlagen, Speicheranlagen und Sektorenkopplungsanlagen (Powerto-X) ermöglicht eine netz- und systemdienliche Lieferung von erneuerbarem Strom nach Fahrplan. Die Einspeisung ins Netz erfolgt damit ausgeregelt wie bei einem Kraftwerk. Gleichzeitig kann über Powerto-X erneuerbarer Strom in andere Sektoren transferiert und dort genutzt werden. Die Anlagenkopplung sieht eine Finanzierung durch den Ausgleich der bei der Powerto-X anfallenden Stromnebenkosten (Stromsteuer, EEG-Umlage, Netzentgelte) vor. Die Preisfindung für die Reduktion der Stromnebenkosten könnte in Form einer Ausschreibung von Sektorenkopplungsprojekten erfolgen. Die Powerto-X wird innerhalb der Anlagenkopplung für den weit überwiegenden Bezug von grünem Strom gefördert und privilegiert.
Drucksache 337/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Gewährleistungsübernahme im Rahmen eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken infolge des COVID-19-Ausbruchs und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes sowie erforderliche Folgeänderungen
... Restrukturierungsfondsgesetz
Drucksache 281/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Aktionsplan der Bundesregierung über unbemannte Luftfahrtsysteme und innovative Luftfahrtkonzepte
... Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Berlin, 13. Mai 2020
Drucksache 395/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz - COM(2020) 274 final
... 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Artikel 165 und 166 AEUV die Verantwortung für den Bereich der allgemeinen Bildung und der beruflichen Bildung, einschließlich der Hochschulbildung, den Mitgliedstaaten zuweisen. Dazu gehören unter anderem die Festlegung von verbindlichen Regeln und Standards, aber auch Fragen der Lehrplan- und Curricula-Gestaltung, der Leistungsbewertung und der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrpersonal, der Validierung und Anerkennung von Qualifikationen sowie der Setzung von finanziellen und strukturellen Rahmenbedingungen für Bildungseinrichtungen. Vor diesem Hintergrund betont der Bundesrat, dass alle Organe der EU die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Rahmen der Kompetenzordnung und unter Achtung des Subsidiaritätsprinzips und des Harmonisierungsverbotes lediglich fördern, unterstützen und ergänzen können. Sie haben dabei die Besonderheiten der nationalen Bildungssysteme zu berücksichtigen und die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungswesens strikt zu beachten. Die Gestaltungsentscheidungen und die Umsetzung der Ziele müssen auf der Ebene der Mitgliedstaaten und nach Maßgabe von deren Rechtsordnungen erfolgen.
Drucksache 232/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetz es und zur Anpassung anderer Gesetze an die Errichtung des Bundesamts
... (2) Das Bundesamt unterstützt den Auswärtigen Dienst auf dem Gebiet der Auswärtigen Angelegenheiten bei der Verwaltung und Infrastruktur, dem Fördermittelmanagement sowie im Rechts- und Konsularwesen. Das Nähere regelt das Auswärtige Amt.
Drucksache 295/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Stunde Europas - Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen - COM(2020) 456 final Drucksache: 295/20 in Verbindung mit Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der EU-Haushalt als Motor für den Europäischen Aufbauplan - COM(2020) 442 final Drucksache: 297/20 in Verbindung mit Geänderter Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 - COM(2020) 443 final Drucksache: 316/20
... 12. Neben der akuten Krisenbewältigung sind nach wie vor bestehende Herausforderungen wie Digitalisierung, demographischer und Strukturwandel und der Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise zu bewältigen. Daher bedarf es neben der zeitlich begrenzten Krisenhilfe einer angemessenen Ausstattung der Kohäsionspolitik, zu der auch stärker entwickelte Regionen weiterhin in ausreichendem Umfang Zugang haben müssen. Die EU-Fonds EFRE und ESF leisten bereits in der laufenden Förderperiode erhebliche Beiträge zu den Prioritäten der EU, insbesondere zu Innovation und Forschung, zu Bildung und Beschäftigung, zur CO
I. Zu BR-Drucksachen 295/20, 297/20 und 316/20
3 Allgemeines
3 Ausgaben
3 Einnahmen
3 Verfahren
II. Zu BR-Drucksache 295/20
Drucksache 73/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
Benennung eines Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
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Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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Arbeitsschutz
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