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27 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Studienangebote"


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Drucksache 505/2/19

... Nicht zuletzt zur Sicherung der regionalen Gesundheitsversorgung ist darüber hinaus ein Bestandsschutz für etablierte Studienangebote an Fachhochschulen erforderlich. Dies könnte durch eine Ergänzung des § 27 PsychThG um den oben genannten neuen Absatz 2a erfolgen.

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Drucksache 505/2/19




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 98/19 (Beschluss)

... Bei der Festlegung, dass das Studium ausschließlich an Universitäten oder diesen gleichgestellten Hochschulen stattfinden kann, handelt es sich um eine Einschränkung gegenüber dem geltenden Psychotherapeutengesetz mit der Folge, dass bestehende Studienangebote an Hochschulen für angewandte Wissenschaften eingestellt werden müssten. Angesichts gut funktionierender Ausbildungsmodelle sollte es im Rahmen eines Bestandsschutzes auch weiterhin möglich sein, bei Einhaltung der Qualitätskriterien ein entsprechendes Studium wie bisher an diesen Fachhochschulen anzubieten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 98/19 (Beschluss)




1. Zum Erfüllungsaufwand der Verwaltung - Kostentragung

2. Zum Erfüllungsaufwand der Verwaltung - Höhe der Kosten

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - PsychThG

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - PsychThG

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 2 PsychThG

6. Zu Artikel 1 § 8 PsychThG

§ 8
Wissenschaftlicher Beirat

7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 PsychThG

8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 PsychThG

9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 1 PsychThG

10. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 PsychThG

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 5 und Satz 6 - neu - PsychThG

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 8 und Absatz 9 PsychThG

13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 10 Satz 2 PsychThG

14. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 PsychThG

15. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 3 PsychThG

16. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 3 und § 20 Absatz 2 Nummer 7 PsychThG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 PsychThG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1, Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 5 und Absatz 6 Satz 1 und § 25 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 - neu - PsychThG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 § 24 und § 25 PsychThG

20. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 2 Satz 1a - neu - PsychThG

21. Zu Artikel 1 § 27 PsychThG

22. Zu Artikel 1 § 27 PsychThG

23. Zu Artikel 1 allgemein

24. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb - neu - § 73 Absatz 2 Satz 2 SGB V

25. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 73 Absatz 2 Satz 4 SGB V

26. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 73 Absatz 2 Satz 6 SGB V

27. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 92 Absatz 6a Satz 1 und Satz 4 SGB V

28. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 95c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V

29. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 117 Absatz 3 Satz 2 SGB V

30. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 117 Absatz 3 Satz 3 SGB V

31. Zu Artikel 12 Absatz 2 und Absatz 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

32. Zum Gesetzentwurf allgemein

33. Zu § 2 Absatz 1 Satz 2 WissZeitVG


 
 
 


Drucksache 20/16 (Beschluss)

... Auch wenn der Gesetzentwurf eine Präferenz für den Ausbau primärqualifizierender Studienangebote in der Pflege verfolgt, bittet der Bundesrat klarzustellen, dass duale ausbildungsintegrierende Studiengänge, die keine Modellstudiengänge sind, von den Übergangsregelungen des § 62 PflBG nicht berührt werden. Diese erfolgreichen, stark nachgefragten Studiengänge sollen in einer Übergangszeit weitergeführt werden können, da sie einen wichtigen Beitrag zur Akademisierung des Pflegeberufes leisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 20/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt Zur Berufsbezeichnung :

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 1a - neu - und § 57 Absatz 1 Nummer 2 PflBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Satz 1 PflBG

4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 PflBG

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - PflBG

6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Satz 5 - neu - PflBG

7. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Satz 1a - neu - PflBG

8. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1 PflBG

9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 PflBG

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 PflBG

11. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 5 - neu - PflBG

12. Zu Artikel 1 §§ 8, 10 und 57 PflBG

13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Nummer 2 PflBG

14. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 1 PflBG

15. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 PflBG

16. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 und 2 PflBG

17. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d PflBG

18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 PflBG

19. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Nummer 2a - neu - PflBG

20. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 1a - neu - PflBG

Zu Artikel 1

23. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 4 Satz 3 - neu -, § 34 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 4 und Absatz 5 Satz 3 - neu - PflBG

24. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 6 Satz 1a - neu -, 1b - neu -, 1c - neu - PflBG

25. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 6 Satz 3 PflBG

26. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 1 PflBG

27. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 1 PflBG

28. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 4 Satz 4 - neu - PflBG

29. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - und 1b - neu - und § 56 Absatz 3 Nummer 3 PflBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Satz 3 - neu - PflBG

31. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 2 Satz 1 und § 34 Absatz 1 Satz 1 PflBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 2 Satz 2 PflBG

33. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 4 Satz 3a - neu - PflBG

34. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 8 Satz 1a - neu - PflBG

35. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - PflBG

36. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 3 PflBG

37. Zu Artikel 1 §§ 37 bis 39 PflBG

38. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1, 2, 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1, § 38 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 3, 4, Absatz 4 Satz 1, Absatz 6 Satz 1, § 39 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, 2, Absatz 4 Satz 1, 2, § 62 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 PflBG

39. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 PflBG

40. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 3 Satz 2a - neu - PflBG

41. Zu Artikel 1 § 39 PflBG

43. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 1 PflBG

44. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 PflBG

45. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 PflBG

46. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1, Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 4 Satz 1 PflBG

47. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 Nummer 1 und 3, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 PflBG

48. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - PflBG

49. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 4 Satz 2 PflBG

50. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 PflBG

51. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 3 PflBG

52. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 4 Satz 2 - neu - PflBG

53. Zu Artikel 1 § 56 PflBG

54. Zu Artikel 1 § 57 Absatz 1 Nummer 4 - neu - und Absatz 2 PflBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

55. Zu Artikel 1 § 59 Überschrift und Absatz 2 PflBG

56. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 4 Nummer 1 bis 4 PflBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

57. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 5 - neu - PflBG

58. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu - PflBG , Artikel 15 Absatz 2, 3, 4 und 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

59. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 PflBG

60. Zu Artikel 1 § 62 Überschrift und Absatz 1 Satz 1 und Satz 5 - neu - PflBG

61. Zu Artikel 1 § 62 Absatz 1 Satz 1 PflBG

62. Zu Artikel 1 § 62 Absatz 2 PflBG

63. Zu Artikel 1 § 62 PflBG

65. Zu Artikel 2 Nummer 3 - neu - und Nummer 4 - neu - § 131b Satz 1 und § 176 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

66. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe c - neu - § 82a Absatz 3 Nummer 2 Satz 2 - neu -SGB XI

67. Zu Artikel 6a - neu - § 7 Absatz 1 Nummer 4 KHEntgG und Artikel 6b - neu - § 7 Absatz 1 Nummer 3 BPflV

'Artikel 6a Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 6b
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

68. Zu Artikel 15 Absatz 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

69. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 386/15

... Die Förderung der Internationalisierung in der Hochschulbildung bleibt eine Priorität; dies umfasst u.a. die Entwicklung strategischer Partnerschaften und gemeinsamer Studienangebote sowie die Förderung der Mobilität von Studierenden, Personal und Wissenschaftlern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 386/15




Mitteilung

1. Hintergrund

2. WICHTIGSTE Herausforderungen und Künftige Prioritäten

2.1. Qualität und Relevanz der Lernergebnisse sind entscheidend für die Entwicklung von Kompetenzen

2.2. Stärkung von sozialem Zusammenhalt, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Bürgerkompetenz durch Bildung

2.3. Voraussetzungen für relevante, hochwertige Lernergebnisse

3. Governance und ARBEITSMETHODEN

Anhang 1
PRIORITÄRE BEREICHE für die Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Allgemeinen und BERUFLICHEN Bildung

Anhang 2
spezifische Prioritäten für die BERUFSBILDUNG und die ERWACHSENENBILDUNG BIS 2020

Mittelfristige Zielvorgaben für die Berufsbildung gemäß den Rigaer Schlussfolgerungen

Prioritäten der erneuerten europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung


 
 
 


Drucksache 207/13

... (103) Auf die erhöhte Nachfrage nach Studienplätzen haben Bund und Länder reagiert und ihr Engagement für den Ausbau der Studienangebote intensiviert. So hat der Bund seine finanziellen Zusagen für die bis 2015 dauernde zweite Programmphase des Hochschulpaktes 2020 auf gut 4,8 Milliarden Euro gesteigert. Mit ihren Investitionen schaffen Bund und Länder gemeinsam die Voraussetzungen zur Aufnahme von rund 327 Tausend zusätzlichen Studienanfängerinnen und Studienanfängern an deutschen Hochschulen bis zum Jahr 2015. Im Rahmen des Qualitätspakts Lehre fördert die Bundesregierung Initiativen von 186 Hochschulen zur Verbesserung ihrer Studienbedingungen mit weiteren rund 2 Milliarden Euro bis 2020. Ebenso stellt der Bund 250 Millionen Euro für den Wettbewerb Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen zur Verfügung. Hier werden die Entwicklung und strukturelle Einbindung weiterbildender Studienangeboten an Hochschulen gefördert. Das von Bund und Privaten hälftig finanzierte Deutschlandstipendium ergänzt die Studienförderung als weitere Säule neben dem bewährten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 535/12

... Das Lernangebot, auf das wir heute zurückgreifen können, ist unbegrenzt, uneingeschränkt und unmittelbar verfügbar. Wir erlernen und erwerben neue Fähigkeiten und Kompetenzen nicht mehr nur auf traditionelle Weise in Unterrichtsräumen (formales Lernen), sondern in zunehmendem Maße außerhalb. Wichtig ist auch das, was wir am Arbeitsplatz, durch Mitarbeit in Organisationen der Zivilgesellschaft, im virtuellen Raum (Internet und mobile Geräte), allein oder mit anderen lernen. Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, sich weiterzubilden, indem sie ihnen Lernangebote zur Verfügung stellen, die zwar organisiert, aber nicht formalisiert sind. Außerdem gewinnt das informelle Lernen in einer globalen und vernetzten Welt an Bedeutung, in der technische Mittel es jedem Einzelnen erlauben, eine Vielzahl verschiedener Lernmethoden zu nutzen, wie etwa offene Bildungsressourcen oder Fernstudienangebote.



Drucksache 212/11 (Beschluss)

... Aufgrund landesrechtlicher Regelungen in den Landeshochschulgesetzen unterliegt die Zulassung solcher Studienangebote bereits einer umfassenden staatlichen Kontrolle, die in den einzelnen Ländern unterschiedlich ausgestaltet ist und von der Erteilung des staatlichen Einvernehmens bzw. der staatlichen Anerkennung bis zur verpflichtenden Überprüfung im Rahmen der Akkreditierung von Studiengängen bzw. der institutionellen Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat für nichtstaatliche Hochschulen reicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 212/11 (Beschluss)




Zu Artikel 1

'Artikel 1 Änderung des Fernunterrichtsschutzgesetzes

§ 12a
Einheitliche Stelle, Genehmigungsfiktion

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:


 
 
 


Drucksache 212/1/11

... Aufgrund landesrechtlicher Regelungen in den Landeshochschulgesetzen unterliegt die Zulassung solcher Studienangebote bereits einer umfassenden staatlichen Kontrolle, die in den einzelnen Ländern unterschiedlich ausgestaltet ist und von der Erteilung des staatlichen Einvernehmens bzw. der staatlichen Anerkennung bis zur verpflichtenden Überprüfung im Rahmen der Akkreditierung von Studiengängen bzw. der institutionellen Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat für nichtstaatliche Hochschulen reicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 212/1/11




Zu Artikel 1

'Artikel 1 Änderung des Fernunterrichtsschutzgesetzes

§ 12a
Einheitliche Stelle, Genehmigungsfiktion

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:


 
 
 


Drucksache 190/11

... Programm für zusätzliche Studienanfänger: Damit wird die Voraussetzung für ein bedarfsgerechtes Studiengebot in Deutschland geschaffen. Im Zeitraum von 2011 bis 2015 werden 320.000 bis 335.000 zusätzliche Studienmöglichkeiten entstehen. Der Bund finanziert die Hälfte der Kosten je zusätzlichen Studienanfänger, die Länder stellen die Gesamtfinanzierung sicher. Insgesamt investiert der Bund für die Jahre 2011 bis 2015 Mittel in Höhe von 4,7 bis 4,9 Mrd. Euro für den Ausbau der Studienangebote. Programmpauschalen: Der Bund finanziert pauschale Zuschläge in Höhe von 20 Prozent auf DFG-geförderte Projekte. Für diese Stärkung der Forschung an Hochschulen stehen in den Jahren 2011-2015 rd. 1,7 Mrd. Euro zur Verfügung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/11




Nationales Reformprogramm Deutschland 2011

1. Einführung

2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Tabelle

3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele

4 Vorbemerkung

a Förderung der Beschäftigung

b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung

c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz

d Verbesserung des Bildungsniveaus

e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut

4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Förderung der Beschäftigung

Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

Stärkung der Finanzstabilität

5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland

a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte

b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors

c Stärkung der Binnennachfrage

d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen

i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“

ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt

iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“

iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“

e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern

6. Verwendung von EU-Fördermitteln

a Europäische Strukturfonds

b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP

Anhang
Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 227/1/10

... 11. Menschen aus allen Bevölkerungsschichten und mit unterschiedlichen Bildungsbiografien muss die Chance eröffnet werden, sich bestmöglich zu qualifizieren. Dazu müssen die Studienangebote den Anforderungen der jeweiligen Zielgruppe gerecht und insbesondere Teilzeit-, berufsbegleitende und modularisierte Studiengänge verstärkt angeboten werden. Die mit diesem zusätzlichen Aufwand für die Hochschulen verbundenen Kosten kann nicht jeder Studierende ohne weiteres finanzieren. Entsprechende Förderungsinstrumente zur Studienfinanzierung müssen daher entwickelt und zur Verfügung gestellt werden (Stichwort "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/1/10




3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - § 2 Absatz 5 Satz 1a - neu - BAföG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 10 Absatz 3 Satz 1 BAföG

5. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 15 Absatz 3 Nummer 5 BAföG

6. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - § 15b Absatz 2 Satz 2 und Satz 3 - neu - BAföG

7. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 21 Absatz 1 Satz 5 BAföG

8. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c - neu - § 24 Absatz 3 Satz 3 BAföG

9. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 49 Absatz 3 BAföG

10. Zu Artikel 2 Nummer 12 § 30 Absatz 4 AFBG

14. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 227/10 (Beschluss)

... 7. Menschen aus allen Bevölkerungsschichten und mit unterschiedlichen Bildungsbiografien muss die Chance eröffnet werden, sich bestmöglich zu qualifizieren. Dazu müssen die Studienangebote den Anforderungen der jeweiligen Zielgruppe gerecht und insbesondere Teilzeit-, berufsbegleitende und modularisierte Studiengänge verstärkt angeboten werden. Die mit diesem zusätzlichen Aufwand für die Hochschulen verbundenen Kosten kann nicht jeder Studierende ohne weiteres finanzieren. Entsprechende Förderungsinstrumente zur Studienfinanzierung müssen daher entwickelt und zur Verfügung gestellt werden (Stichwort "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/10 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - § 15b Absatz 2 Satz 2 und Satz 3 - neu - BAföG

3. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 21 Absatz 1 Satz 5 BAföG

4. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c - neu - § 24 Absatz 3 Satz 3 BAföG

5. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 49 Absatz 3 BAföG

6. Zu Artikel 2 Nummer 12 § 30 Absatz 4 AFBG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 863/06

... sich stärker für Studienangebote an Studierende in späteren Lebensphasen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 863/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Herausforderungen

3. Die nächsten Schritte

1. Zugangsschranken beseitigen

2. Die Qualität der Erwachsenenbildung sicherstellen

3. Anerkennung und Validierung der Lernergebnisse

4. In ältere Bürger und Migranten investieren Angesichts der alternden Bevölkerung und der Migrantenströme müssen gezielte Investitionen getätigt werden.

5. Indikatoren und Benchmarks

4. Maßnahmen der Europäischen Union

Anhang
Teilnahme an der Erwachsenenbildung


 
 
 


Drucksache 350/06

... Allgemein gesagt sollten die Universitäten sich direkter den Herausforderungen und Chancen stellen die die Agenda des Lebenslangen Lernens bietet. Lebenslanges Lernen stellt eine Herausforderung in dem Sinne dar, dass Universitäten sich stärker für Studienangebote an Studierende in späteren Lebensphasen öffnen müssen. Es bietet den Universitäten zugleich eine Chance, die andernfalls Gefahr liefen, in den nächsten Jahren aufgrund des einsetzenden demographischen Wandels einen Rückgang der Einschreibungszahlen von Studierenden, die unmittelbar von der Schule kommen, zu erleben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 350/06




Mitteilung

2 Einführung

die VOR UNS liegenden Herausforderungen.

1. Die Hürden um die Universitäten IN Europa abbauen

2. WIRKLICHE Autonomie und Verantwortlichkeit für die Universitäten sichern

3. Anreize für strukturierte Partnerschaften mit Unternehmen bieten

4. Die richtige Mischung von Fertigkeiten und können für den Arbeitsmarkt anbieten

5. Die Finanzierungslücke verringern und die Finanzierung für Bildung und Forschung effizienter einsetzen

6. INTERDISZIPLINARITÄT und Transdisziplinarität verstärken

7. Wissen IM Zusammenspiel mit der Gesellschaft aktivieren

8. EXZELLENZ auf höchster Ebene anerkennen

9. Die Sichtbarkeit und Anziehungskraft des Europäischen Hochschulraums und des Europäischen Forschungsraums IN der WELT erhöhen

UND WAS die Kommission beitragen KANN und sollte

Schlussfolgerungen

Anhang 1
Statistische Tabellen

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anhang 2
Danksagung


 
 
 


Drucksache 80/1/05

... Die Begründung zu § 1 WPAnrV verweist für die Ausgestaltung des Masterstudiengangs auf die Geltung der Bestimmungen des Zweiten Abschnitts des Ersten Kapitels des Hochschulrahmengesetzes (HRG). Einbezogen sind damit u. a. die §§ 11, 12 und 19 HRG, in denen die Studienangebote mit dem Begriff "Studiengang" bzw. "Studiengänge" benannt werden. Diese Terminologie des HRG sollte auch in die WPAnrV übernommen werden anstatt der derzeit genannten Begriffe "Hochschulausbildungsgang" bzw. "Hochschulausbildungsgängen".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 80/1/05




1. Zum Titel der Verordnung, zur Überschrift zu Teil l, zu § 7 Abs. 1 Satz l, § 9 Abs. 2 Satz 2, Abs. 6 Satz 3, § 11 Abs. 2 WPAnrV

2. Zu § 3 Nrn. 1 und 2, § 10 WPAnrV

3. Zu § 3 Nr. 4 WPAnrV

4. Zu § 3 Nr. 5 WPAnrV

5. Zu § 5 Abs. 2 Satz 2 WPAnrV

6. Zu § 6 Abs. 2 Satz 2 WPAnrV

7. Zu § 8 Abs. 1 Satz 2 WPAnrV

8. Zu § 9 Abs. 5 Satz 2 WPAnrV

9. Zu § 9 Abs. 6 Satz 3 WPAnrV

10. Zu § 10 WPAnrV

11. Zu § 11 Abs. 2, zweiter Halbsatz WPAnrV

12. Zu § 11 Abs. 2, zweiter Halbsatz WPAnrV


 
 
 


Drucksache 80/05 (Beschluss)

... Die Begründung zu § 1 WPAnrV verweist für die Ausgestaltung des Masterstudiengangs auf die Geltung der Bestimmungen des Zweiten Abschnitts des Ersten Kapitels des Hochschulrahmengesetzes (HRG). Einbezogen sind damit u. a. die §§ 11, 12 und 19 HRG, in denen die Studienangebote mit dem Begriff "Studiengang" bzw. "Studiengänge" benannt werden. Diese Terminologie des HRG sollte auch in die WPAnrV übernommen werden anstatt der derzeit genannten Begriffe "Hochschulausbildungsgang" bzw. "Hochschulausbildungsgängen".



Drucksache 797/05

... Die Muthesius Kunsthochschule soll nach der Vorstellung des Landes Schleswig-Holstein eine im Lande vorhandene Lücke kunsthochschulgerechter Studienangebote schließen und zugleich eine Alternative für Studienbewerber aus dem norddeutschen Raum darstellen. Nach der Entwicklungsplanung soll die Kunsthochschule über rd. 410 Studienplätze in den Bereichen Kunst, Design, Innenarchitektur und Lehramtsstudiengang Kunst verfügen. Profil bildend für die Hochschule wirkt u.a. die geplante durchgängige Ausgestaltung ihrer Studienangebote als Bachelor- und Masterstudiengänge, die bis zum Wintersemester 2008/2009 abgeschlossen sein soll. Die mit der Einführung der konsekutiven Studienstruktur verbundene Modualisierung der Studieninhalte und die organisatorischstrukturelle Vernetzung der Lehrgebiete eröffnet eine besondere Interdisziplinarität zwischen den Fachgebieten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 797/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Vierunddreißigste Verordnung zur Ergänzung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 1
Nr. 2 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. Januar 2006 in Kraft.

Begründung

1. Universitätsklinikum der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Universitätsklinikum der Ottovon-Guericke-Universität Magdeburg

2. Muthesius Kunsthochschule

3. Kosten für die Wirtschaft


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.