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31 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Studienaufenthalt"


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Drucksache 197/18 (Beschluss)

... 3. Er unterstützt das Ziel, Studienaufenthalte im Ausland für Lehramtsstudierende, Lehrkräfte sowie Ausbilderinnen und Ausbilder und die Lernmobilität im Rahmen des Studiums von Fremdsprachenlehrkräften zu fördern. Nach Ansicht des Bundesrates sollte die konkrete Umsetzung jedoch den Mitgliedstaaten überlassen bleiben. Bereits jetzt existieren in Deutschland ein Programm des Pädagogischen Austauschdienstes zum internationalen Austausch von Fremdsprachenassistenzkräften, ein bilaterales Hospitations- und Austauschprogramm und viele weitere bewährte Formate der Sprachförderung. Diese gute Praxis soll fortgeführt werden.



Drucksache 197/1/18

... 3. Der Bundesrat unterstützt das Ziel, Studienaufenthalte im Ausland für Lehramtsstudierende, Lehrkräfte sowie Ausbilderinnen und Ausbilder und die Lernmobilität im Rahmen des Studiums von Fremdsprachenlehrkräften zu fördern. Nach Ansicht des Bundesrates sollte die konkrete Umsetzung jedoch den Mitgliedstaaten überlassen bleiben. Bereits jetzt existieren in Deutschland ein Programm des Pädagogischen Austauschdienstes zum internationalen Austausch von Fremdsprachenassistenzkräften, ein bilaterales Hospitations- und Austauschprogramm und viele weitere bewährte Formate der Sprachförderung. Diese gute Praxis soll fortgeführt werden.



Drucksache 848/1/11

... Das Deutsche Studentenwerk weist darauf hin, dass die bisherige Regelung stark einschränkend wirkt. Da ein Nachweis von einzelnen Arbeitsstunden nicht akzeptiert wird, und schon von der ersten geleisteten Stunde an mindestens ein halber Arbeitstag seitens der Ausländerbehörde angerechnet wird, sind die entsprechenden Kontingente der ausländischen Studenten aus Nicht-EU-Staaten oft bereits im September aufgebraucht. Ausländische Studenten geben im Vergleich zu ihren deutschen Kommilitonen aber häufiger an, großen oder sehr großen Problemen bei der Finanzierung des Studienaufenthalts ausgesetzt zu sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 848/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 16 Absatz 4 Satz 1 AufenthG , Buchstabe a1 - neu - § 16 Absatz 4 Satz 1a - neu - AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 16 Absatz 5 Satz 3 - neu - AufenthG , Nummer 6a - neu - § 17 Satz 4 - neu - AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c - neu - § 16 Absatz 4 Satz 4 - neu - AufenthG , Nummer 8 § 18b Nummer 2 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a - neu - § 18 Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 18b Nummer 2 AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 18b Nummer 4 AufenthG , Nummer 10 § 19a Absatz 6 Satz 2 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 18c - neu - AufenthG , Nummer 21 Buchstaben c - neu - § 52 Absatz 3a - neu - AufenthG , Nummer 28a - neu - § 99 AufenthG

§ 18c
Aufenthaltstitel zur gesteuerten Anwerbung

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 19 Absatz 2 Nummer 3 AufenthG , Nummer 20 § 51 Absatz 1a AufenthG , Nummer 25 § 81 Absatz 4 AufenthG

11. Hilfsempfehlung:

Zu Artikel 1 Nummer 9

12. Zu Artikel 1 Nummer 9* § 19 Überschrift, Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 19 Absatz 2 Nummer 3 AufenthaltG

15. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a Absatz 1 Nummer 3 AufenthG , Artikel 5 Absatz 3 Nummer 8 Abschnitt sbezeichnung, § 41a BeschV

§ 41a
Berufe mit besonderem Bedarf

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Nummer 1 AufenthG ,

17. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a Absatz 3 Satz 1 und 2, Absatz 6 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a AufenthG

19. Artikel 1 Nummer 11a - neu - § 21 Absatz 1, Absatz 4 Satz 2 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

20. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 51 Absatz 1a AufenthG

23. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 72 Absatz 7 AufenthG

24. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 113 Absatz 3 SGB VI Nummer 2 § 114 SGB VI

25. Hilfsempfehlung

Zu Artikel 3

Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Ziffern 26 bis 28:

Zu Ziffer 29

Zu Ziffer 30

Zu Ziffer 31


 
 
 


Drucksache 732/10

... EU-Bürger, die auf Geschäfts- oder Urlaubsreisen oder während eines Studienaufenthalts in einem anderen Mitgliedstaaten erkranken oder Verletzungen erleiden, haben den gleichen Anspruch auf Zugang zu medizinischer Versorgung wie die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats. Die Europäische Krankenversicherungskarte, die an 188 Millionen europäische Bürger, also rund 37 % der Gesamtbevölkerung der EU, ausgegeben wurde, erleichtert den Zugang zur Gesundheitsversorgung während Kurzaufenthalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 732/10




Bericht

1. Einleitung

2. die Alltäglichen Hindernisse für Bürger angehen

2.1. Bürger als Privatpersonen

2.1.1. Ungeklärte Eigentumsrechte bei internationalem Ehepaaren

2.1.2. Bürokratische und teure grenzüberschreitende Anerkennung zivilrechtlicher Dokumente und Schwierigkeiten beim grenzüberschreitenden Zugang zur Justiz

2.1.3. Unzureichender Schutz von Verdächtigten, Beschuldigten und von Verbrechensopfern in Strafsachen

2.1.4. Probleme der Besteuerung in grenzüberschreitenden Situationen insbesondere Fahrzeugregistrierungssteuern

2.1.5. Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung für europäische Bürger und bei elektronischen Gesundheitsdiensten eHealth

2.1.6. Unvollständige Umsetzung des Rechts auf konsularischen Schutz für in Drittstaaten in Not geratene Unionsbürger

2.2. Bürger als Verbraucher

2.2.1. Mangelnde Information über die Rechte der Bürger in ihrer Rolle als Passagiere und Urlauber und beim Kauf von Urlaubspaketen und unzureichende Durchsetzung

2.2.2. Fehlen einheitlicher Verbraucherschutzregelungen, mangelnde Kenntnis bestehender Beschwerdemöglichkeiten und unzulängliche Beschwerdemöglichkeiten

2.3. Bürger als Einwohner, Studenten und Berufstätige

2.3.1. Divergierende und inkorrekte Anwendung des EU-Rechts und aufwändige Verwaltungsverfahren – Freizügigkeitshindernisse

2.3.2. Aufwändige und unzuverlässige Verfahren zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Berufsqualifikationen

2.3.3. Unterschiedliche Sozialversicherungssysteme als Hindernis für die Mobilität von Arbeitnehmern

2.4. Bürger als politische Akteure

2.5. Mangel an leicht zugänglicher Information und Unterstützung für Bürger

2.6. Mangelndes Bewusstsein für die Bedeutung der Unionsbürgerschaft

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 698/10

... Sprachenlernen in der Schule, Reisen, Studienaufenthalte im Ausland, die Verwendung des Euro, die Vielfalt des Warenangebots... all diese Dinge machen uns – Verbraucher, Arbeitnehmer, Studenten, Sparer, Unternehmer, Nutzer öffentlicher Dienstleistungen, Patienten, Rentner – im Alltag zu Europäern. Allerdings müssen die europäischen Bürger feststellen, dass sich die europäische Perspektive für sie mit zunehmendem Alter verengt: Im Berufsleben, in den Konsumgewohnheiten, in Gesundheits- und Rentenbelangen rücken die mit Europa verbundenen Chancen für sie immer mehr außer Reichweite.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 698/10




Mitteilung

3 Einleitung

1. EIN starkes, nachhaltiges faires Wachstum in Partnerschaft mit den Unternehmen

1.1. Kreativität fördern und schützen

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.2. Neue Wege für ein nachhaltiges Wachstum bereiten

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.3. Kleine und mittlere Unternehmen fördern

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.4. Innovation und langfristige Investitionen finanzieren

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.5. Günstige rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmen schaffen

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.6. Auf internationalen Märkten wettbewerbsfähig sein

Vorschlag

Vorschlag

2. Vertrauen wiedergewinnen und die Europäischen Bürger in den Mittelpunkt des Binnenmarktes stellen

2.1. Öffentliche Dienste und Schlüsselinfrastrukturen optimieren

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.2. Die Solidarität im Binnenmarkt stärken

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.3. Zugang zu Beschäftigung und lebenslangem Lernen sichern

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.4. Neue Instrumente im Dienste der sozialen Marktwirtschaft

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.5. Ein Binnenmarkt im Dienste der Verbraucher

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

3. DIALOG, Partnerschaft, EVALUIERUNG – die Instrumente einer Guten Binnenmarktgovernance

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.1 Kreativität fördern und schützen

2.2 Die Solidarität im Binnenmarkt stärken


 
 
 


Drucksache 656/09

... ")32 müssen die Mitgliedstaaten die Zulassungsverfahren für Studierende vereinfachen, wozu auch die rechtzeitige Ausstellung der erforderlichen Visa gehört. Ferner umfasst die Richtlinie verschiedene Maßnahmen, um Studierenden aus Drittländern einen Studienaufenthalt in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zu erlauben. Die Richtlinie wurde in fast allen EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt. Studierende aus Drittländern können sich auf die Bestimmungen dieser Richtlinie berufen, wenn sie mit langen Wartezeiten bei der Ausstellung von Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen zu kämpfen haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 656/09




Grünbuch Die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern

3 Einleitung

Zunehmende Bedeutung der Mobilität zu Lernzwecken

Warum ein Grünbuch?

Arten der Mobilität

1. Vorbereitung auf eine Phase der Mobilität zu Lernzwecken

1.1. Information und Beratung

1.2. Anreize und Motivation

1.3. Sprachen und Kulturen

1.4. Rechtliche Fragen

1.5. Übertragbarkeit von Stipendien und Darlehen

1.6. Mobilität in die und aus der Europäischen Union

1.7. Vorbreitung der Mobilitätsphase und Fragen der Qualitätssicherung

1.8. Einbeziehung benachteiligter Personengruppen

2. Auslandsaufenthalt und Follow-Up

2.1. Mentoring und Integration

2.2. Anerkennung und Anrechnung

3. Eine neue Partnerschaft für Mobilität

3.1. Mobilisierung von Akteuren und Ressourcen

3.2. Aktivere Beteiligung der Unternehmen

3.3. Virtuelle Vernetzung und eTwinning

3.4. Mobilisierung der Multiplikatoren

3.5. Mobilitätsziele

3 Fazit

So können Sie an der Konsultation teilnehmen


 
 
 


Drucksache 910/09

... " aufbauen muss, die sich nicht nur auf das Recht der Union stützt, sondern sich durch gegenseitige Kenntnis und gegenseitiges Verstehen der einzelstaatlichen Justizsysteme, eine grundlegende Neugestaltung von Studienprogrammen, Austauschprogramme, Studienaufenthalte und gemeinsame Berufsbildungsprogramme mit aktiver Unterstützung des Europäischen Netzes für die Ausbildung und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten und der Europäischen Rechtsakademie entwickelt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 910/09




Der Vertrag von Lissabon als Wegbereiter für den RFSR

Ein kohärenteres, transparenteres und demokratischeres Mehrjahresprogramm

Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten

Ein Europa der Rechte

Kampf gegen Diskriminierung, Förderung der Integration

Stärkung der Rechte im Zusammenhang mit der Unionsbürgerschaft

2 Migration

2 Asyl

Grenzen und Visa

Schutz von Kindern

Datenschutz und Sicherheit

Zivil - und Handelsjustiz für Familien, Bürger und Unternehmen

Stärkung des Zugangs zur Ziviljustiz für Bürger und Unternehmen

Ausschöpfung sämtlicher Vorteile des Binnenmarkts durch das europäische Vertragsrecht

Bessere Rechtsetzung im Bereich Justiz

Entwicklung einer europäischen Rechtskultur

E -Justiz: Ein Instrument im Dienste der Bürger und Angehörigen der Rechtsberufe

Prioritäten im Strafrecht

Operationelle Einrichtungen und Agenturen und technische Hilfsmittel

Dringliche Fragen


 
 
 


Drucksache 99/09

... 75. würdigt den Beitrag, den die Programme Comenius, Erasmus und Leonardo leisten, um jungen Menschen Studienaufenthalte im Ausland zu ermöglichen, und betont die Bedeutung dieser Programme im Hinblick auf die spätere berufliche Mobilität; fordert die Kommission auf, unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse benachteiligter Bevölkerungsgruppen die Möglichkeiten für eine Ausweitung des Zugangs zu diesen Programmen zu prüfen;



Drucksache 656/1/09

... 4. Die Kommission würdigt bei ihrer Feststellung, dass zu wenige junge Menschen an Mobilitätsmaßnahmen in Europa teilnehmen, lediglich die Teilnahme an EU-Mobilitätsprogrammen. Das Grünbuch erfasst allerdings die vielen finanziellen und organisatorischen Aktivitäten zur Förderung der Mobilität außerhalb der EU-Mobilitätsprogramme nicht, die in den Mitgliedstaaten von der öffentlichen Hand, privaten Stiftungen, Unternehmen, Vereinen und Verbänden und anderen Institutionen oder Privatpersonen angeboten werden. [So haben beispielsweise von allen deutschen Studierenden, die 2009 in einem Erst- oder Masterstudium an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, 26 Prozent studienbezogene Auslandsaufenthalte absolviert. Diese Quote liegt bereits heute über dem im Jahr 2009 formulierten Bologna-Ziel von Löwen, welches vorgibt, dass im Jahr 2020 20 Prozent der Studenten Studienaufenthalte oder Praktika im Ausland absolviert haben sollten.] Insofern verzerrt die im Grünbuch genannte Zahl von 0,3 Prozent der 16- bis 29-Jährigen das Bild.



Drucksache 224/1/07

... Die Änderung im Satz 1 hat zur Folge, dass die Zeiten eines Aufenthalts zum Zweck des Studiums komplett angerechnet werden können, wenn das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde. Damit kann ausländischen Hochschulabsolventen nach einem dreijährigen (vgl. Art. 7 Abs. 5 Nr. 3c) Studienaufenthalt in Deutschland die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung ohne Prüfung nach § 39 Abs. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 224/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b § 4 Abs. 3 Satz 4 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 5 Abs. 3 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - § 7 Abs. 3 - neu - AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9a Abs. 2 Nr. 5 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a § 16 Abs. 1 Satz 5, Satz 6 und 7 - neu - AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 16 Abs. 4 Satz 2 - neu - AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 13a § 19 Überschrift, Absatz 1, Absatz 2 Nr. 3 sowie Absatz 3 und 4 - neu - AufenthG :

10. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 5 Satz 1 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 6 Satz 2 - neu - AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nr. 15a - neu - § 22 Abs. 2 und 3 - neu - AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 24 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe b § 28 Abs. 2 AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe d § 29 Abs. 5 Nr. 2 AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG

19. Zu Artikel 1 Nr. 34 Buchstabe a § 44 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c AufenthG

20. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nr. 40 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb § 51 Abs. 2 Satz 1 und 2 AufenthG

23. Zu Artikel 1 Nr. 41a - neu - und Nummer 42 § 53 Nr. 1 und 2 sowie § 54 Nr. 1 AufenthG *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

24. Zu Artikel 1 Nr. 42 § 54 Nr. 5 AufenthG *

25. Zu Artikel 1 Nr. 42a - neu - § 54a Abs. 1 und 2 sowie Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 - neu - AufenthG

26. Zu Artikel 1 Buchstabe a1 - neu - Nr. 43 § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG

27. Zu Artikel 1 Nr. 44 Buchstabe a § 56 Abs. 1 Satz 3 AufenthG

28. Zu Artikel 1 Nr. 49 Buchstabe a0 – neu - § 60a Abs. 1 Satz 2 AufenthG

29. Zu Artikel 1 Nr. 51 Buchstabe b § 62 Abs. 4 AufenthG

30. Zu Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe b § 73 Abs. 2 AufenthG

31. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 81 Abs. 1, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 - neu - AufenthG

32. Zu Artikel 1 Nr. 73 Buchstabe a und b § 91a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a und Nummer 2 AufenthG

33. Zum Gesetzentwurf insgesamt:

34. Zu Artikel 2 Nr. 10a - neu - und Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 11a - neu - Freizügigkeitsgesetz / EU und § 71 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 - neu - SGB X

35. Zu Artikel 3 Nr. 11a - neu - und Artikel 9 Satz 1 § 16 Abs. 1 Satz 1 und 2 Asylverfahrensgesetz und Einschränkung von Grundrechten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

36. Zu Artikel 3 Nr. 25 § 31 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 AsylVfG

37. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu - § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - Asylverfahrensgesetz *

38. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu - § 56 Abs. 3 Satz 2 - neu - Asylverfahrensgesetz *

39. Zu Artikel 3 Nr. 40 § 58 AsylVfG

40. Zu Artikel 3 Nr. 49 § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG

41. Zu Artikel 5 des Gesetzentwurfs allgemein

42. Zu Artikel 5 und Artikel 10 Abs. 4 StAG und Inkrafttreten

43. Zu Artikel 5 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG

44. Zu Artikel 5 Nr. 19 §§ 30, 31 und § 32 StAG

45. Zu Artikel 5 Nr. 19 § 34 StAG

46. Zu Artikel 5 Nr. 19 § 34a - neu - StAG

47. Zu Artikel 5 Nr. 20 § 35 StAG :

48. Zu Artikel 5 Nr. 24 § 41 StAG

49. Zu Artikel 6 Abs. 2 Nr. 2 § 2 AsylblG

50. Zu Artikel 6 Abs. 2 Nr. 2a - neu - § 6 Abs. 3 - neu - AsylbLG

51. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 21 Satz 1 SGB XII

52. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - Einfügung einer Länderöffnungsklausel in das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch

53. Zu Artikel 7 Abs. 4 Nr. 2 und 17 Buchstaben a und b § 4 Abs. 1 Satz 3, 4 - neu - und 5, § 48 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1b1 - neu - und Nummer 2 Aufenthaltsverordnung

54. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nummer 0 - neu - § 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - BeschVerfV

55. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nr. 3 § 9 Abs. 1 und 3 BeschVerfV


 
 
 


Drucksache 488/07

... c) führen ein Studienprogramm durch, das einen Studienaufenthalt in mindestens zwei der in Buchstabe a genannten drei Hochschuleinrichtungen einschließt. Wenn die Masterprogramme eine oder mehrere der in Buchstabe b genannten Drittstaatseinrichtungen einschließen, umfassen die Mobilitätsmaßnahmen für europäische Studierende außerdem einen Studienaufenthalt in einer dieser Drittstaatseinrichtungen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 488/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Hintergrund und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung der betroffenen Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung der betroffenen Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Festlegung des Programms

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele des Programms

Artikel 4
Programmaktionen

Artikel 5
Zugang zum Programm

Artikel 6
Aufgaben der Kommission und der Mitgliedstaaten

Artikel 7
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 8
Ausschussverfahren

Artikel 9
Gleichberechtigte Programmbeteiligung anderer Länder als der Mitgliedstaaten

Artikel 10
Querschnittsthemen

Artikel 11
Kohärenz und Komplementarität mit anderen Strategien

Artikel 12
Finanzierung

Artikel 13
Überwachung und Bewertung

Artikel 14
Übergangsbestimmung

Artikel 15
Inkrafttreten

Anhang
Gemeinschaftsaktionen, Auswahlverfahren und Finanzbestimmungen

Aktion 1: Gemeinsame Erasmus-Mundus-Programme einschließlich Stipendienprogramm

A. Erasmus-Mundus-Masterprogramme

B. Erasmus-Mundus-Promotionsprogramm

C. Stipendienprogramm

Aktion 2: Erasmus-Mundus-Partnerschaften mit Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten einschließlich Stipendienprogramm

Aktion 3: Steigerung der Attraktivität der europäischen Hochschulbildung

Technische Unterstützung

3 Auswahlverfahren

3 Finanzbestimmungen

1. Pauschalfinanzierungen, Stückkostensätze und Preise

2. Partnerschaftsvereinbarungen

3. Öffentliche Hochschuleinrichtungen oder Organisationen

4. Fachkenntnisse und berufliche Qualifikationen der Antragsteller

5. Betrugsbekämpfung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 388/1/07

... Durch die vorgeschlagene Änderung in Satz 1 würden die Zeiten eines Aufenthalts zum Zweck des Studiums komplett angerechnet, wenn das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde. Damit könnte ausländischen Hochschulabsolventen nach einem dreijährigen Studienaufenthalt in Deutschland die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung ohne Vorrangprüfung und ohne Arbeitsmarktprüfung erteilt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 388/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 13a - neu - § 19 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG

3. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nr. 3 § 9 Abs. 1 und 3 BeschVerfV


 
 
 


Drucksache 556/07

... - 1,040 Mio. € auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

Begründung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 29. Juni 2007

3 Investitionsfinanzierung

4 Erläuterungen

Sonstige Ausgaben

4 Erläuterungen

Kap. 3

2 Abschluss

Anlage 1
Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen

Anlage 2
Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2006

1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2008 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2008)


 
 
 


Drucksache 224/07 (Beschluss)

... Die Änderung im Satz 1 hat zur Folge, dass die Zeiten eines Aufenthalts zum Zweck des Studiums komplett angerechnet werden können, wenn das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde. Damit kann ausländischen Hochschulabsolventen nach einem dreijährigen (vgl. Art. 7 Abs. 5 Nr. 3c) Studienaufenthalt in Deutschland die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung ohne Prüfung nach § 39 Abs. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 224/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 5 Abs. 3 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - § 7 Abs. 3 - neu - AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9a Abs. 2 Nr. 5 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a § 16 Abs. 1 Satz 5, Satz 6 und 7 - neu - AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 13a § 19 Überschrift, Absatz 1, Absatz 2 Nr. 3 sowie Absatz 3 und 4 - neu - AufenthG :

8. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 5 Satz 1 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 6 Satz 2 - neu - AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nr. 15a - neu - § 22 Abs. 2 und 3 - neu - AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 24 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe b § 28 Abs. 2 AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe d § 29 Abs. 5 Nr. 2 AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nr. 34 Buchstabe a § 44 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nr. 42a - neu - § 54a Abs. 1 und 2 sowie Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 - neu - AufenthG

18. Zu Artikel 1 Buchstabe a1 - neu - Nr. 43 § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG

19. Zu Artikel 1 Nr. 44 Buchstabe a § 56 Abs. 1 Satz 3 AufenthG

20. Zu Artikel 1 Nr. 49 Buchstabe a0 – neu - § 60a Abs. 1 Satz 2 AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe b § 73 Abs. 2 AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 81 Abs. 1, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 - neu - AufenthG

23. Zum Gesetzentwurf insgesamt:

24. Zu Artikel 2 Nr. 10a - neu - und Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 11a - neu - Freizügigkeitsgesetz / EU und § 71 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 - neu - SGB X

25. Zu Artikel 3 Nr. 11a - neu - und Artikel 9 Satz 1 § 16 Abs. 1 Satz 1 und 2 Asylverfahrensgesetz und Einschränkung von Grundrechten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - sowie Absatz 3 Satz 2 - neu - Asylverfahrensgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 3 Nr. 40 § 58 AsylVfG

28. Zu Artikel 3 Nr. 49 § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG

29. Zu Artikel 5 des Gesetzentwurfs allgemein

30. Zu Artikel 5 und Artikel 10 Abs. 4 StAG und Inkrafttreten

31. Zu Artikel 5 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG

32. Zu Artikel 5 Nr. 19 §§ 30, 31 und § 32 StAG

33. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nr. 2 § 2 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz

34. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 21 Satz 1 SGB XII

35. Zu Artikel 7 Abs. 4 Nr. 2 und 17 Buchstaben a und b § 4 Abs. 1 Satz 3, 4 - neu - und 5, § 48 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1b1 - neu - und Nummer 2 Aufenthaltsverordnung

36. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nummer 0 - neu - § 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - Besch-VerfV

37. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nr. 3 § 9 Abs. 1 und 3 BeschVerfV


 
 
 


Drucksache 865/06

... Um die Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen zu gewährleisten, ist es erforderlich das gegenseitige Verständnis zu verbessern. Zu diesem Zweck hat die Kommission 2005 einen zivilgesellschaftlichen Dialog zwischen der EU und den Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern eingeleitet. Das Programm zielt darauf ab, die Interaktion zwischen nichtstaatlichen Organisationen zu fördern, beispielsweise den Studentenaustausch und Studienaufenthalte von Journalisten oder den Austausch zwischen Frauenorganisationen, Gewerkschaften und Wirtschaftskreisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 865/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die fünfte Erweiterung

3. Der Erweiterungsprozess

3.1. Beitrittsverhandlungen

3.2. Heranführungsstrategie

4. Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen gewährleisten

5. Wichtigste Herausforderungen für 2007

5.1. Verbleibende Herausforderungen im Zusammenhang mit der fünften

5.2. Kandidatenländer

5.3. Potenzielle Kandidatenländer

6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Anhang 1
Sonderbericht über die Fähigkeit der Union zur Integration neuer Mitglieder

3 Einleitung

Anhang 2
Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo8, Türkei Albanien


 
 
 


Drucksache 471/05

... - Die Möglichkeiten eines Studienaufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat sollen ausgeweitet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 471/05




1. Einführung

2. DieROLLE der Jugend IN der IM Rahmen der Lissabon-Strategie begründeten Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung

2.1. Kontext

2.2. Der Europäische Pakt für die Jugend

2.2.1. Maßnahmen zugunsten von Beschäftigung, Integration und sozialem Aufstieg von Jugendlichen

2.2.2. Maßnahmen zugunsten von allgemeiner und beruflicher Bildung und Mobilität

2.2.3. Maßnahmen zugunsten der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben

3. Dieaktive Bürgerschaft Jugendlicher

4. AUFNAHME der Jugendpolitischen Dimension IN andere Politikbereiche

5. Unterstützung der Strategie durch Programme

6. Engagement Jugendlicher

7. Schlussfolgerungen

Anhang 1
Europäischer Pakt für die Jugend

Beschäftigung, Integration, sozialer Aufstieg

Allgemeine und berufliche Bildung, Mobilität

Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben

Anhang 2
Auszüge aus dem Vorschlag der Kommission für Integrierte Leitlinien 2005-2008

Mikroökonomische Reformen

3 Beschäftigungsleitlinien

2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern

3. Die Investitionen in Humankapital steigern durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung

Anhang 3
14 Zielvorgaben für die Jugendpolitik

3 Partizipation20

3 Information21

FreiwilligeAktivitäten Jugendlicher22

Besseres Verständnis und eine bessere Kenntnis der Jugendlichen23

Anhang 4
für die Jugendpolitik relevante Gemeinschaftsprogramme


 
 
 


Drucksache 714/1/05

... 7. Der Bundesrat sieht es im Sinne der Qualitätssicherung für Mobilität als nicht zielführend an, einheitliche Vorgaben für die stark heterogene Personengruppe im Bereich der Bildungsmobilität als generelles Qualitätskriterium auszugeben. Das betrifft z.B. die Forderung, dass jeder Mobilitätsphase zu Bildungs- oder Ausbildungszwecken die Erstellung eines Lernplans vorauszugehen hätte, dem Entsende- und Aufnahmeorganisation sowie die mobile Person zustimmen müssten (Nummer 3 der Charta). Im Bereich eines Praktikums (placement) kann das sinnvoll und machbar sein - im Bereich z.B. eines kompletten Auslandsstudiums ist es jedoch unrealistisch anzunehmen, die aufnehmende Universität würde gemeinsam mit jedem auswärtigen Studierenden einen individuellen Lernplan erstellen wollen oder können. Im Bereich kurzfristiger Studienaufenthalte oder bei Teilnahme an ausländischen Kursangeboten kann das Angebot nur in der Form wahrgenommen werden, wie es vom Anbieter konzipiert ist. Lernpläne haben hier ebenso wenig Raum wie im Bereich der informellen Bildung. Auch die Forderung, Mobilität nach persönlichen Belangen der Teilnehmenden zu konzipieren (Nummer 3 der Charta), wird auf der Angebotsseite in aller Regel nicht erfüllbar sein. Damit reduziert sich das Qualitätskriterium "Personalisierung" auf die Selbstverständlichkeit, dass eine mobilitätswillige Person sich ein zu ihrer Situation passendes Angebot suchen sollte. Ähnlich selbstverständlich erscheint es dem Bundesrat, dass Mobilität einer bedarfs- und situationsgerechten Vorbereitung bedarf (Nummer 4 der Charta). In der Auflistung solcher Selbstverständlichkeiten vermag der Bundesrat jedoch keine Qualitätsreferenz in Sachen Mobilität zu erkennen.



Drucksache 714/05 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat sieht es im Sinne der Qualitätssicherung für Mobilität als nicht zielführend an, einheitliche Vorgaben für die stark heterogene Personengruppe im Bereich der Bildungsmobilität als generelles Qualitätskriterium auszugeben. Das betrifft z.B. die Forderung, dass jeder Mobilitätsphase zu Bildungs- oder Ausbildungszwecken die Erstellung eines Lernplans vorauszugehen hätte, dem Entsende- und Aufnahmeorganisation sowie die mobile Person zustimmen müssten (Nummer 3 der Charta). Im Bereich eines Praktikums (placement) kann das sinnvoll und machbar sein - im Bereich z.B. eines kompletten Auslandsstudiums ist es jedoch unrealistisch anzunehmen, die aufnehmende Universität würde gemeinsam mit jedem auswärtigen Studierenden einen individuellen Lernplan erstellen wollen oder können. Im Bereich kurzfristiger Studienaufenthalte oder bei Teilnahme an ausländischen Kursangeboten kann das Angebot nur in der Form wahrgenommen werden, wie es vom Anbieter konzipiert ist. Lernpläne haben hier ebenso wenig Raum wie im Bereich der informellen Bildung. Auch die Forderung, Mobilität nach persönlichen Belangen der Teilnehmenden zu konzipieren (Nummer 3 der Charta), wird auf der Angebotsseite in aller Regel nicht erfüllbar sein. Damit reduziert sich das Qualitätskriterium "Personalisierung" auf die Selbstverständlichkeit, dass eine mobilitätswillige Person sich ein zu ihrer Situation passendes Angebot suchen sollte. Ähnlich selbstverständlich erscheint es dem Bundesrat, dass Mobilität einer bedarfs- und situationsgerechten Vorbereitung bedarf (Nummer 4 der Charta). In der Auflistung solcher Selbstverständlichkeiten vermag der Bundesrat jedoch keine Qualitätsreferenz in Sachen Mobilität zu erkennen.



Drucksache 943/05

... - 1,040 Mio. € auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein einjähriger Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 943/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

Zu § 1

Zu § 2

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Gesamtplan des ERP-Sondervermögens 2006

Teil I
Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953, das zuletzt durch Artikel 88 Nr. 1 der Verordnung vom 25. November 2003 geändert worden ist

2 Abschluss

2 Investitionsfinanzierung

3 Erläuterungen

Zu Tit. 862 01

Zu Tit. 862 02

Zu Tit. 681 02

Zu Tit. 681 03

2 Exportfinanzierung

3 Erläuterungen

Zu Tit. 866 01

Zu Tit. 531 01

Zu Tit. 671 01

Zu Tit. 575 01

Zu Tit. 870 01

Zu Tit. 119 99

Zu Tit. 162 03

Zu Tit. 182 01

Zu Tit. 231 01

Zu Tit. 325 02

3 Abschluss

Anlage
Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen

Teil II
Finanzierungsübersicht

Teil III
Kreditfinanzierungsplan

Anlage
Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2004

1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen

2. Ausfälle im Haushaltsjahr 2004


 
 
 


Drucksache 578/04

... (a) Studierende an Hochschulen, die zumindest das erste Studienjahr abgeschlossen haben und die im Rahmen der Mobilitätsaktion des Programms Erasmus einen Studienaufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat absolvieren – unabhängig davon, ob sie aus Mitteln des Programms finanziell unterstützt werden oder nicht. Solche Studienaufenthalte sind im Einklang mit der jeweiligen interinstitutionellen Vereinbarung zwischen der entsendenden und der aufnehmenden Einrichtung voll anzuerkennen. Die aufnehmende Einrichtung erhebt für diese Studierenden keine Studiengebühren;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 578/04




Begründung

1. Einleitung

2. Der Weg nach vorn

2.1. Ein integriertes Programm für die allgemeine und die berufliche Bildung

2.2. Mehr Substanz

2.3. Vereinfachung

2.4. Dezentralisierung

3. Vorgeschlagener Beschlusstext

3.1. Titel I: Allgemeine Bestimmungen

3.2. Titel II, Kapitel I bis IV: Comenius, Erasmus, Leonardo da Vinci und Grundtvig

3.3. Titel II, Kapitel V: Querschnittsprogramm

3.4. Titel II, Kapitel VI: Programm Jean Monnet

3.5. Anhang mit Verwaltungs- und Finanzbestimmungen

4. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Kapitel I
Integriertes Programm

Artikel 1
Festlegung des integrierten Programms

Artikel 2
Einzelprogramme

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Zugang zum integrierten Programm

Artikel 5
Aktionen der Gemeinschaft

Artikel 6
Aufgaben der Kommission und der Mitgliedstaaten

Artikel 7
Teilnahme von Drittländern

Artikel 8
Internationale Zusammenarbeit

Kapitel II
Durchführung des integrierten Programms

Artikel 9
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 10
Ausschuss

Artikel 11
Sozialpartner

Artikel 12
Bereichsübergreifende Fragen

Artikel 13
Gemeinsame Aktionen

Artikel 14
Kohärenz und Komplementarität

Kapitel III
Finanzvorschriften – Evaluierung

Artikel 15
Finanzierung

Artikel 16
Überprüfung und Evaluierung

Titel II
Einzelprogramme

Kapitel I
Programm Comenius

Artikel 17
Zugang zum Programm Comenius

Artikel 18
Operative Ziele

Artikel 19
Aktionen

Artikel 20
Budget

Artikel 21
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel II
Programm Erasmus

Artikel 22
Zugang zum Programm Erasmus

Artikel 23
Operative Ziele

Artikel 24
Aktionen

Artikel 25
Budget

Artikel 26
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel III
Programm Leonardo da Vinci

Artikel 27
Zugang zum Programm Leonardo da Vinci

Artikel 28
Operative Ziele

Artikel 29
Aktionen

Artikel 30
Budget

Artikel 31
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel IV
Programm Grundtvig

Artikel 32
Zugang zum Programm Grundtvig

Artikel 33
Operative Ziele

Artikel 34
Aktionen

Artikel 35
Budget

Artikel 36
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel V
Querschnittsprogramm

Artikel 37
Operative Ziele

Artikel 38
Aktionen

Artikel 39
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel VI
Programm Jean Monnet

Artikel 40
Zugang zum Programm Jean Monnet

Artikel 41
Operative Ziele

Artikel 42
Aktionen

Artikel 43
Budget

Artikel 44
Durchführungsmaßnahmen

Titel III
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 45
Übergangsbestimmung

Artikel 46
Inkrafttreten

Anhang Verwaltung
und Finanzierung

A. Verwaltung

1. Abwicklung über nationale Agenturen NA-Verfahren

1.1 Verfahren 1

1.2 Verfahren 2

2. Abwicklung durch die Kommission Kommissionsverfahren

B. Finanzierung

1. Im NA-Verfahren verwaltete Aktionen

2. Benennung von Empfängern

3. Empfänger

4. Pauschalfinanzierungen, Stückkostensätze und Preise

5. Einrichtungen, die Ziele von allgemeinem europäischem Interesse verfolgen

6. Fachkenntnisse und berufliche Qualifikationen der Antragsteller

7. Teilnahme von Partnern aus Drittländern

8. Mindesthöhe der Mittelausstattung

9. Nationale Agenturen

10. Technische Unterstützung

11. Betrugsbekämpfung


 
 
 


Drucksache 9/17 PDF-Dokument



Drucksache 77/10 PDF-Dokument



Drucksache 166/18 PDF-Dokument



Drucksache 194/18 PDF-Dokument



Drucksache 197/18 PDF-Dokument



Drucksache 283/18 PDF-Dokument



Drucksache 390/18 PDF-Dokument



Drucksache 423/16 PDF-Dokument



Drucksache 428/1/16 PDF-Dokument



Drucksache 598/17 PDF-Dokument



Drucksache 610/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.