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"Technologie"
Drucksache 369/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2018 - 2022 COM(2016) 442 final
... - Informationsgesellschaft, insbesondere Achtung der Privatsphäre und Schutz personenbezogener Daten: Mit ihrer digitalen Agenda für Europa39 betonte die Europäische Kommission die wesentliche Rolle der Informations- und Kommunikationstechnologie und vor allem des Internets als "dem unverzichtbaren Träger wirtschaftlicher und sozialer Aktivität: im Geschäfts- und Arbeitsleben, aber auch beim Spielen, Kommunizieren und der freien Meinungsäußerung". Dieser Ansatz wurde durch die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt bestätigt. Besonderes Augenmerk wird den Auswirkungen der Strategie auf das Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit geschenkt.
Drucksache 619/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
... Die vorgesehenen Ausschreibungen für neue innovative KWK-Systeme werden mit Blick auf den gebotenen technologischen Fortschritt sowie die Ziele der Energieeffizienzsteigerung und des Klimaschutzes grundsätzlich begrüßt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e und Nummer 34 § 2 Nummer 9a und § 33b Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe f § 2 Nummer 14 KWKG
3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a KWKG
5. Zu Artikel 1 Nummer 10 und 34 § 8a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, § 33a Absatz 1 Nummer 1 Buch stabe h - neu -, Absatz 2 Nummer 3 KWKG
6. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8a Absatz 4 KWKG
7. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8c Satz 1 Nummer 1 bis 5 KWKG
8. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8c Satz 2 KWKG
9. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KWKG
10. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 18 Absatz 1 Nummer 2 KWKG , Buchstabe b § 18 Absatz 2, 3 und 4 KWKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
11. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 KWKG , Nummer 26 Buchstabe a § 24 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 KWKG , Nummer 35 § 34 Absatz 7 - neu - KWKG
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
12. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 27a und § 27d - neu - KWKG
§ 27a Begrenzte KWKG-Umlage bei Bestandsanlagen und älteren Bestandsanlagen
§ 27d Begrenzte KWKG-Umlage bei Anlagen der Eigenversorgung
13. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33a Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4, § 33b Absatz 1, Absatz 2, § 33c Absatz 1 KWKG
Zu Buchstabe n
14. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c KWKG
15. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33c - neu KWKG
§ 33c Verordnungsermächtigung zur Förderung von Mieterstrommodellen
16. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 1 KWKG
17. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b § 35 Absatz 14 Satz 1 KWKG
18. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 35 Absatz 14 Satz 1 Nummer 1 KWKG
19. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - § 3 Nummer 19 EEG 2017
20. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61a Nummer 1 EEG 2017
21. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61b Nummer 1 und Nummer 1a - neu - EEG 2017
22. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61c Absatz 2, § 61d Absatz 2, 3 und 4, § 61e EEG 2017
23. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 61j Absatz 1 Nummer 3 - neu - EEG 2017
24. Zu Artikel 2 Nummer 31 Buchstabe b1 - neu - § 61j Absatz 3 EEG 2017
25. Zu Artikel 2 Nummer 32 Buchstabe a § 64 Absatz 4a EEG 2017
26. Zu Artikel 2 Nummer 39 § 74a Absatz 1 Satz 3 EEG 2017
27. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 13 Absatz 3 Satz 1, Absatz 6a Satz 1 Nummer 2 EnWG
28. Zu Artikel 3 Nummer 11 § 119 Absatz 1 Satz 1 EnWG
29. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe g
Drucksache 73/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung
... Die Begrenzung der Laufzeit von Wegenutzungsverträgen im Sinne von § 46 EnWG (umgangssprachlich "Konzessionsverträge" genannt) auf 20 Jahre ist das zentrale Element, um einen freien, an den Zielen des § 1 EnWG orientierten Wettbewerb um die Strom- und Gasverteilernetze zu schaffen. Wegen des natürlichen Monopols der Kommunen hinsichtlich der Wegenutzungsrechte erfolgt dieser Wettbewerb nicht im freien Markt, sondern wird durch die jeweilige Gemeinde administriert. Dieser Wettbewerb ist kein Selbstzweck, er dient dazu, die in § 1 Absatz 1 EnWG normierten Ziele, die im Interesse des Allgemeinwohls liegen, zu erreichen. Die gesetzlich angeordnete Laufzeitbegrenzung von Wegenutzungsverträgen verhindert, dass das Verteilernetz im natürlichen Monopol zum Nachteil von Verbraucher, Gewerbe und Industrie erstarrt. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die großen Herausforderungen, welche die Energiewende an das Stromverteilernetz stellt, von großer Bedeutung. Dies hat zuletzt die im Auftrag des BMWi erstellte Studie "Moderne Verteilernetze für Deutschland" aufgezeigt. Sie geht bei Zugrundelegung des "EEG-Szenarios 2014" von notwendigen Investitionen in Höhe von ca. 23,2 Milliarden Euro bis 2032 aus und gibt einen Fingerzeig, dass der Verteilernetzbetrieb vor einem grundlegenden Wandel steht. Dies betrifft insbesondere den Einsatz moderner Netztechnologien und Maßnahmen des Last- und Erzeugungsmanagements.
Drucksache 704/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europas Marktführer von morgen: die Start-up-und die Scale-up-Initiative - COM(2016) 733 final; Ratsdok. 14261/16
... 2. Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Start-ups bemisst sich nicht nur nach dem erzielten Umsatz und den geschaffenen, oft hochwertigen Arbeitsplätzen. Auch als Innovationstreiber und Umsetzer der neuesten Technologien sind Start-ups Impulsgeber für die gesamte Wirtschaft. Die Stärkung von Start-ups und Scale-ups sollte inhaltlich eng verzahnt werden mit aktuellen und zukünftigen europäischen Förderprogrammen und Initiativen zur Unterstützung von KMU und größeren Unternehmen.
Drucksache 806/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52 /EU
/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt
... In dem Beschluss vom 4. Mai 2012 kommt das OVG Lüneburg (1 MN 218/11) zu dem Ergebnis, dass die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 und 2 BauGB erforderliche "ortsübliche Bekanntmachung" der öffentlichen Auslegung nicht "nur" auf dem Wege des Internets bewirkt werden könne. Zwar räumt das Gericht ein, dass, soweit das Bundesrecht keine Regelung treffe, sich das Verfahren bei der Aufstellung von Bauleitplänen nach dem Landesrecht bestimme. Eine ortsübliche Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB könne dagegen nicht ausschließlich im Internet bekannt gemacht werden, da der Bundesgesetzgeber in § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB Abweichendes bestimmt habe. Durch die Formulierung, dass elektronische Informationstechnologien "ergänzend" genutzt werden können, komme klar zum Ausdruck, dass diese als alleinige Bekanntmachungsform nicht zulässig seien.
Drucksache 290/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt - Chancen und Herausforderungen für Europa COM(2016) 288 final
... - Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien für den direkten und einfachen Zugang zu Nutzern;
1. Einleitung
2. ZUNEHMENDE Bedeutung von ONLINE-PLATTFORMEN in der Digitalen Wirtschaft
3. Schaffung GEEIGNETER AUSGANGSBEDINGUNGEN für Einrichtung, FESTIGUNG und Wachstum NEUER ONLINE-PLATTFORMEN
4. EIN AUSGEWOGENER REGELUNGSRAHMEN für ONLINE-PLATTFORMEN IM Digitalen Binnenmarkt
5. Umsetzung der wichtigsten Grundsätze für die Entwicklung von PLATTFORMEN in der EU
i Gewährleistung gleicher Ausgangsbedingungen für vergleichbare digitale Dienste
ii Verantwortungsvolles Management von Online-Plattformen
iii Vertrauensbildung, Förderung von Transparenz und Gewährleistung von Fairness
- Aufklärung der Bürger und Verbraucher und Stärkung ihrer Position
- Gewährleistung eines gerechten und innovationsfreundlichen Unternehmensumfelds
iv Erhalt diskriminierungsfreier, offener Märkte zur Förderung einer datengesteuerten Wirtschaft
6. Schlussfolgerung
Drucksache 436/1/16
... Die Beschränkung auf den Empfang digitaler Signale, "die einer Norm einer anerkannten europäischen Normenorganisation entsprechen" soll einerseits die notwendige Technologieneutralität wahren und andererseits die Einhaltung gewisser Mindestanforderungen gewährleisten.
1. Zur Eingangsformel
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 41a TKG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Nummer 1b - neu - § 45d Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 4 - neu - , Nummer 7 - neu - § 150 Absatz 16 - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
4. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 48 Überschrift, Absatz 4 - neu - TKG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 116 Satz 2 - neu - TKG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 123 Absatz 2 Satz 3 - neu - TKG
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 126 Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu - TKG
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 127 Absatz 1 Satz 1 TKG
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b und Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 149 Absatz 1b Nummer 01 - neu - und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 TKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 149 Absatz 1b Nummer 01 - neu - TKG
11. Zum Gesetzentwurf allgemein
12. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 407/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
... Der Gesetzentwurf sieht die vollständige Neukonzeption eines Sicherungsverfahrens nur für Registrierkassen vor, obwohl Manipulationen derzeit in allen bargeldintensiven Branchen vorgenommen werden. Zudem wird ein bereits erfolgreich erprobtes System im Taxenbereich der Freien und Hansestadt Hamburg, das auf einem Schutzsystem mit standardisierten Signaturerstellungseinheiten basiert, als marktgängige sichere Alternative vom Gesetzentwurf nicht umfasst. Aus diesem Mangel an Technologieoffenheit folgt, dass erst ein langwieriger Prozess der Entwicklung, Erprobung und Integration eines Sicherheitssystems durchlaufen werden muss. Eine Einführung des Schutzsystems zum 01.01.2020 und damit eine zeitnahe wirksame Bekämpfung des Steuerbetrugs im Bargeldbereich erscheinen daher unrealistisch.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 1, Nummer 3 und Nummer 5 §§ 146a, 146a1, 146a2 und 146a3 AO Artikel 2 § 30 EG AO
§ 146a Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme
§ 146a1 Schutz durch zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung
§ 146a2 Schutz durch standardisierte Signaturerstellungseinheit als Sicherheitseinrichtung
§ 146a3 Verordnungsermächtigung
§ 146b Kassen-Nachschau
§ 30 Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme
1. Zielsetzung und Notwendigkeit des Änderungsvorschlags
2. Wesentlicher Inhalt des Änderungsvorschlags
Zu a Struktur des Gesetzentwurfs
Zu bb
Zu cc
Zu b
4. Zu Artikel 2 § 30 EG AO
5. Zu Artikel 2 § 30 EG AO
Drucksache 734/2/16
Antrag des Landes Berlin
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Strategie für Kooperative Intelligente Verkehrssysteme - ein Meilenstein auf dem Weg zu einer kooperativen, vernetzten und automatisierten Mobilität - COM(2016) 766 final
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in der weiteren Entwicklung kooperativer intelligenter Verkehrssysteme sicherzustellen, dass als Kommunikationstechnologie für die Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation (Vehicle-2-Vehicle (V2V)) eine zukunftssichere Variante zur Anwendung kommt.
Drucksache 288/2/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/13 /EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten - COM(2016) 287 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission einen Vorschlag für eine überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vorlegt, mit dem Ziel, diese an die zunehmende Konvergenz von Medienmärkten und Medientechnologien anzupassen.
Drucksache 749/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur "Konsultation der Europäischen Kommission zur Zwischenevaluierung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" "
... 6. Er fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Finanzierung von Grundlagenforschung und anwendungsorientierter Grundlagenforschung weiter gestärkt wird und auch außerhalb des Europäischen Forschungsrates und der Förderlinie "Future and Emerging Technologies" (FET) zum Zuge kommt.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Konsultation der Europäischen Kommission zur Zwischenevaluierung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020
Begründung
1. Programmbeteiligung und Überzeichnung
2. Finanzielle Gestaltung von Horizont 2020 und dem folgenden Rahmenprogramm
3. Grundlagenforschung
4. Gesellschaftliche Herausforderungen/Verbundprojekte inklusive Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften SWG
5. Vereinfachung, Rechtssicherheit und Förderformen
6. Ausweitung der Beteiligung widening participation
7. Trends in Horizont 2020 - EIC als neues Instrument
8. Synergien zwischen Strukturfonds und Horizont 2020
Drucksache 532/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Zentralbank: Kaptalmarktunion - die Reform rasch voranbringen - COM(2016) 601 final
... Deshalb ist es unerlässlich, für eine zügigere Umsetzung zu sorgen und die Reform zu beschleunigen. Der Europäische Rat hat am 28. Juni 2016 "zügige und entschlossene Fortschritte" gefordert, damit "Unternehmen leichter Zugang zu Finanzierungen erhalten und Investitionen in die Realwirtschaft gefördert werden, indem die Agenda der Kapitalmarktunion weiter vorangebracht wird".3 Ein Jahr nach der Lancierung des Aktionsplans für eine Kapitalmarktunion ist es wichtig, das erste Initiativpaket fertigzustellen, damit diese Initiativen so bald wie möglich vor Ort ihre Wirkung entfalten können. Wichtig ist auch, dass rasche Fortschritte bei der Verabschiedung der nächsten Legislativvorschläge gemacht werden. Schließlich sind auch wirtschaftliche und technologische Entwicklungen wie das rasante Wachstum der FinTech-Branche oder die Notwendigkeit einer nachhaltigeren Finanzwirtschaft geeignet, den Wandel der Kapitalmärkte in der EU voranzutreiben. Unter Berücksichtigung des sich wandelnden politischen Kontexts konzentriert sich die Kommission auf weitere vorrangige Gebiete, auf denen Maßnahmen zur Vollendung der Kapitalmarktunion getroffen werden müssen, und wird im Jahr 2017 eine Halbzeitüberprüfung vornehmen.
2 Einleitung
1 Abschließende Ausarbeitung der ersten Maßnahmen zur Vollendung der Kapitalmarktunion
2 Zügigere Umsetzung der im Rahmen der nächsten Stufe vorgesehenen Maßnahmen zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion
3 Nächste Schritte: Festlegung weiterer Prioritäten
2 Fazit
Anhang STAND der IM Rahmen des Aktionsplans zur KAPITALMARKTUNION ERGRIFFENEN Initiativen
Drucksache 351/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual"
... Die Kommission weist darauf hin, dass in den ersten Jahren der Durchführung des Programms kontinuierlich Mittel in beträchtlicher Höhe für erneuerbare Energien, Energieefzienz und nachhaltige Energiesysteme zugewiesen wurden. Die Kommission hat in einer anlässlich der Annahme der Rahmenverordnung "Horizont 2020" abgegebenen Erklärung zugesagt, dafür Sorge zu tragen, dass mindestens 85 % der für die energiepolitische Herausforderung vorgesehenen Haushaltsmittel für Tätigkeiten im Zusammenhang mit nachhaltigen und nichtfossilen Kraftstoffen verwendet werden. Die Kommission ist auf dem besten Wege, dieser Zusage nachzukommen und wird in nichtnukleare kohlenstoffarme Energietechniken mehr als doppelt so viel Mittel wie in Kernenergietechnologien investieren.
Drucksache 277/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr
... Bislang werden nach § 3d ausschließlich erstmals zugelassene reine Elektrofahrzeuge im Sinne des § 9 Absatz 2 durch befristete Steuerbefreiung begünstigt. Zwischenzeitlich hat sich auch die komplette Elektro-Umrüstung von Bestandsfahrzeugen, die ursprünglich mit Verbrennungsmotoren zugelassen waren, fortentwickelt. Dies trägt in begrenztem Umfang ebenfalls zu lokal emissionsfreier Mobilität bei. Da die emissionsorientierte Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer technologieneutral ausgerichtet ist, wird die zehnjährige Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Elektro-Umrüstungen ausgeweitet. Die Steuerbefreiung wird ab dem Tag der von den Zulassungsbehörden festgestellten Einhaltung aller Voraussetzungen gewährt. Alle übrigen Bestimmungen gelten entsprechend. Die befristete Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für entsprechend lokal emissionsfreie reine Elektrofahrzeuge fügt sich schlüssig in die Steuersystematik ein.
Drucksache 142/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Die Stahlindustrie - Erhaltung von dauerhaften Arbeitsplätzen und nachhaltigem Wachstum in Europa - COM(2016) 155 final
... effiziente Anlagen, produziert Produkte mit hoher Wertschöpfung oder Nischenprodukte für den Weltmarkt und kann sich auf ein hervorragendes FuE-Netz stützen. Die Europäische Union ist mit einer durchschnittlichen Produktion von 170 Mio. Tonnen Rohstahl pro Jahr der zweitgrößte Stahlproduzent nach China, und die europäische Stahlindustrie ist in diesem technologisch hochspezialisierten Marktsegment nach wie vor weltweit führend.
1. Die Europäische STAHLINDUSTRIE und IHRE Grössten Herausforderungen
2. Herausforderungen ANNEHMEN
A. eine wirksame und VERANTWORTUNGSVOLLE HANDELSPOLITIK Unlautere Handelspraktiken gemeinsam abwehren
Aktuelle Anstrengungen zum besseren Schutz des Handels
Zusätzliche Anstrengungen zur Beschleunigung des Verfahrens
Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente
Bekämpfung der Ursachen der weltweiten Überkapazitäten
B. jetzt in eine MODERNERE, Nachhaltige STAHLINDUSTRIE INVESTIEREN
Investitionen in künftige Lösungen und Technologien für eine wettbewerbsfähigere Industrie
In die Menschen investieren
Eine moderne Wettbewerbspolitik für einen starken europäischen Stahlsektor
C. Herausforderungen in den Bereichen RESSOURCEN und Klima in Chancen VERWANDELN
Wettbewerbsfähigere Energiepreise in den EU-Mitgliedstaaten
Überarbeitung des Emissionshandelssystems
Den Kreislauf schließen: Die Kreislaufwirtschaft
3. Schlussfolgerungen
Drucksache 809/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Fünfter Monitoring-Bericht "Energie der Zukunft"
... Der Bundesrat sieht mit Bedauern, dass Modelle zur Sektorkopplung mit power-to-x-Technologie derzeit noch nicht wirtschaftlich sind.
Drucksache 316/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Kompetenzgarantie COM(2016) 382 final
... Die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) durchgeführte Studie zu den Kompetenzen Erwachsener im Rahmen des Programms für die internationale Kompetenzmessung bei Erwachsenen (PIAAC) zeigt, dass einer von fünf europäischen Erwachsenen (Altersgruppe 16-65) nur über rudimentäre Lese- und Schreibfertigkeiten verfügt, und dass jeder vierte nur das niedrigste Kompetenzniveau3 beim Rechnen erreicht und Informations- und Kommunikationstechnologien lediglich für sehr einfache Aufgaben einsetzen kann. Die OECD-Studie zeigt weiterhin, dass das Bildungsniveau eng mit der Beherrschung grundlegender Fertigkeiten bzw. Kompetenzen zusammenhängt, auch wenn das Kompetenzniveau bei Menschen mit ähnlichen Qualifikationen sehr unterschiedlich sein kann. Was den erreichten Bildungsabschluss anbelangt, so besitzt etwa ein Viertel der 25- bis 64-jährigen Europäerinnen und Europäer keinen Sekundarstufe-II-Abschluss; in einigen Ländern beläuft sich der entsprechende Anteil auf über 40 % bis hin zu 57 %. Darüber hinaus fallen die Bildungsergebnisse in den Teilgruppen der Bevölkerung unterschiedlich aus: So haben etwa 44 % der in der EU lebenden Nicht-EU-Bürger (Drittstaatsangehörige) keinen Sekundarstufe-II-Abschluss (etwa 7 % der Erwachsenen in der Europäischen Union verfügen also nicht über einen entsprechenden Bildungsabschluss) - und die Wahrscheinlichkeit, dass sie nur über geringe Grundfertigkeiten verfügen, ist viel höher als bei Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags Kompetenzen spielen eine wichtige Rolle
Grundfertigkeiten und Bildungsniveau in Europa
Neue Herausforderungen
Hindernisse bei der Steigerung des Kompetenzniveaus
5 Ziele
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen Nummern 1 und 2:
Nummer n
Nummer n
Nummer 9
Nummer 11
Nummer n
Nummer n
Vorschlag
EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten:
Bewertung der Kompetenzen
EIN MASSGESCHNEIDERTES und FLEXIBLES LERNANGEBOT
Validierung und Anerkennung
Koordinierung und Partnerschaft
Sensibilisierungs -, Orientierungs- und Unterstützungsmaßnahmen
Monitoring und Evaluierung
EMPFIEHLT der Kommission,
Drucksache 811/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie - COM(2016) 763 final
... - ein faires Angebot für die Verbraucher Europa muss mehr in Energieeffizienz, in Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energieträger und in die Entwicklung von Geschäftsmodellen im Bereich der umweltfreundlichen Energieträger investieren und dabei die neuen Möglichkeiten nutzen, die sich aus der Digitalisierung auch im Hinblick auf eine stärkere Rolle der Verbraucher ergeben.
Mitteilung
1. Einleitung
2. EIN Energiesystem IM Wandel
3. Politische SIGNALE und Rechtsrahmen
4. Finanzierungsinstrumente als ANREIZ für INVESTITIONEN des Privatsektors
5. Förderung von ENERGIEWISSENSCHAFT und ENERGIETECHNIK sowie DEREN DURCHSETZUNG auf dem MARKT
6. Europa SOLL SEINE GLOBALE Rolle Nutzen
7. Die wichtigsten Akteure der ENERGIEWENDE
B. Fazit
Anhang zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie
Anhang Erläuterung der VIER TECHNOLOGIESCHWERPUNKTE
a Dekarbonisierung des EU-Gebäudebestands bis 2050: von Niedrigstenergiehäusern bis zu Plusenergievierteln
b Stärkung der EU-Führung bei den erneuerbaren Energieträgern
c Entwicklung von Lösungen für eine erschwingliche und integrierte Energiespeicherung
d Elektromobilität und eine stärkere Integration des Nahverkehrssystems
Drucksache 300/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Normen für das 21. Jahrhundert - COM(2016) 358 final
... Normen haben sich vom Waren- und Dienstleistungsektor bis hin zu den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) als flexible Möglichkeit zur Steigerung des Qualitäts- und Sicherheitsniveaus, von Transparenz und Interoperabilität sowie zur Verringerung der Kosten und zur Öffnung der Märkte für Unternehmen (insbesondere für KMU) erwiesen. Von Normen profitieren Verbraucher, Unternehmen und die Gesellschaft insgesamt.
Normungspaket Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Europäische NORMEN für das 21. JAHRHUNDERT
Europäische NORMEN für das 21. JAHRHUNDERT
1. NORMEN SIND von Bedeutung
... weil sie innovationsfördernd sind
2. ZUSAMMENSPIEL der NORMEN: eine Plattform für VIELE POLITIKFELDER
3. NORMEN als Unterstützung einer BRANCHENÜBERGREIFENDEN Politik: Dienstleistungen und IKT
4. Ausblick
5. Fazit
Anhang I Vorschlag der Gemeinsamen Initiative für ein erstes Maßnahmenpaket mit Pilotprojekten
1. Sensibilisierung für das europäische Normungssystem und dessen Funktionsweise sowie relevante Weiterbildung
2. Koordinierung, Zusammenarbeit, Transparenz und Integration
3. Wettbewerbsfähigkeit und internationale Dimension
Drucksache 359/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige - COM(2016) 434 final
... Einer der Hauptgründe für dieses Vorgehen ist, dass die 2009 angenommen technischen Spezifikationen eine Karte aus Kunststoff (wie eine Kreditkarte) vorsehen. In den technischen Spezifikationen ist jedoch nicht genau festgelegt, welcher Kunststoff zu verwenden ist. Es sind verschiedene Kunststoffe auf dem Markt; am besten geeignet ist Polycarbonat. Derzeit haben alle Karten eine Schichtstruktur aus verschiedenen Kunststoffen, wenngleich in den meisten Polycarbonat eingesetzt wird. Darüber hinaus werden in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Technologien zur Herstellung der spezifischen Kunststoffe eingesetzt. Aufgrund der vielfältigen Techniken zur Herstellung der Karten können nicht alle vorgeschlagenen Sicherheitsmerkmale integriert werden. Da der neue Aufenthaltstitel kostenneutral sein soll, ließ sich eine vollständige Harmonisierung nicht verwirklichen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Einheitlichkeit und nationale Sicherheitsmerkmale
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger
- Anhörung interessierter Kreise und Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags Modalitäten
1. Beteiligung Dänemarks
2. Beteiligung des Vereinigten Königreichs und Irlands
3. Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Sinne der Assoziierungsabkommen
4. Verfügender Teil
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
ANNEX 1 Anhang zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
a Beschreibung
b Farbe, Drucktechnik
c Material
d Drucktechniken
e Kopierschutztechnik
f Technische Personalisierung
g Die Mitgliedstaaten
Drucksache 746/16
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs
... 4. Der Bundesrat hält es für notwendig, die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Schienengüterverkehrs durch eine Steigerung der Ertragskraft der Unternehmen des Schienengüterverkehrs zu stärken. Er bittet den Bund, die dazu notwendigen Schritte zu prüfen und umzusetzen. Der Schienengüterverkehr soll insgesamt wieder durchgreifend marktfähig werden und vor allem als Verkehrsmittel für große Mengen auf mittleren und langen Strecken eine bessere Perspektive gewinnen. Insbesondere bedarf es eines Innovationsschubes unter Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung und Automatisierung. Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Umweltfreundlichkeit können weitere Elektrifizierungen und der Abbau von Kapazitätshemmnissen im Netz beitragen. Zudem sollte die Möglichkeit einer deutlichen Senkung der Infrastrukturnutzungsentgelte im Sinne eines Grenzkostenansatzes geprüft werden. Schließlich bedarf es einer stärkeren Einbindung des Schienengüterverkehrs in die Technologieförderprogramme auf nationaler und europäischer Ebene. Mit Blick auf den intermodalen Wettbewerb kann eine verursachergerechte Anlastung der externen Kosten auch im Straßengüterverkehr und eine wirksame Angleichung und Durchsetzung der Sozialstandards zu einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schiene beitragen.
Drucksache 119/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG )
... Eine KWK erzeugt jedoch - technisch bedingt - auch Strom. Dieser wird, sofern er nicht für die Verwaltung und Nutzung des Grundbesitzes selbst verbraucht wird, in öffentliche Netze eingespeist oder an die Mieter geliefert. Die Erzeugung und Lieferung von Strom stellt eine eigenständige, nicht zu den Obliegenheiten des Wohnungsunternehmens zählende gewerbliche Tätigkeit dar, die nicht von § 9 Nummer 1 Satz 2 ff. GewStG als begünstigte oder nicht kürzungsschädliche Tätigkeit erfasst wird, obwohl der Strom als zwangsläufiges Nebenprodukt anfällt. Damit führt das Betreiben einer an sich notwendigen und für sich genommen begünstigungsunschädlichen Anlage technisch bedingt zur Versagung der erweiterten Kürzung. Dies dürfte in der Praxis dazu führen, dass die Technologie regelmäßig nicht installiert wird.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein*
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 1 § 4 InvStG
5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 2 InvStG
6. Zu Artikel 1 §§ 5a - neu -, 53 Absatz 5 InvStG
§ 5a Übertragung von Wirtschaftsgütern in einen Investmentfonds
7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 5 InvStG
8. Zu Artikel 1 § 6 InvStG
9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 2, § 9 Absatz 3, § 12 Absatz 2 Satz 1 und 2, § 14 Absatz 3 Satz 1 und 3 sowie Absatz 6 Satz 5 InvStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
10. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 3 InvStG
11. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 InvStG
12. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 3 und 3
Zu Artikel 1
14. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 Satz 4 InvStG
15. Zu Artikel 1 § 26 Nummer 4 Buchstabe j InvStG
16. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 5 InvStG
17. Zu Artikel 1 §§ 36, 38 InvStG
18. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 3 Nummer 2 InvStG
19. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Satz 3 InvStG
20. Zu Artikel 1 §§ 48, 49 InvStG
21. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 InvStG
22. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 3 InvStG
23. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 3 Satz 2 - neu - InvStG
24. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 2a InvStG
25. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Absatz 2 InvStG
26. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu - § 10b Absatz 1 Satz 2 EStG Artikel 3a - neu - § 9 Absatz 1 KStG Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 5 GewStG
Artikel 3a Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 4a Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
27. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG
28. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG
29. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG
30. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 49 Absatz 1 EStG
Zu Artikel 3 Nummer 8
Zu Artikel 8
31. Zu Artikel 3 Änderung des Einkommensteuergesetzes
32. Zu Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 1, § 36 Absatz 6a GewStG * Nach dem Artikel 4 ist folgender Artikel 4a einzufügen:
Artikel 4a Änderung des Gewerbesteuergesetzes
33. Zu Artikel 5 § 5 FVG
34. Zu Artikel 5 § 5 Absatz 1 Nummer 4 und 39 FVG
Artikel 5 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
35. Nach Artikel 7 §§ 6, 7, 10 AStG
Drucksache 537/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Konnektivität für einen wettbewerbsfähigen digitalen Binnenmarkt - Hin zu einer europäischen Gigabit-Gesellschaft - COM(2016) 587 final
... 7. Der Bundesrat ist aber darüber hinaus der Auffassung, dass eine weitgehend flächendeckende Verfügbarkeit hochleistungsfähiger Internetzugangsdienste auf Gigabit-Basis unerlässlich ist, um soziale Gerechtigkeit und Teilhabe zu ermöglichen, eine digitale Spaltung zwischen Stadt und Land zu verhindern und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern. Allerdings stellt der Bundesrat in Frage, ob das Ziel der Kommission, bis 2025 für alle europäischen Privathaushalte Zugang zu einem Internetanschluss mit mindestens 100 Mbit/s zu schaffen, der auf Gigabit-Geschwindigkeit aufgerüstet werden kann, dafür ausreicht. Der Bundesrat bittet deshalb um Überprüfung der Zieldefinition, insbesondere unter Berücksichtigung weiterer geeigneter Indikatoren: Qualitätsparameter eines Internetzugangs (wie Latenzzeiten, Symmetrie oder Upgradefähigkeit), weitere Zielgruppen wie Unternehmen und die dynamische technologische Entwicklung. Er bittet in diesem Zusammenhang auch um Prüfung, ob die Definition eines Infrastrukturziels besser als die Definition eines auf die Geschwindigkeit von Internezugängen für Privathaushalte fokussierten Ziels geeignet ist, um den größtmöglichen Nutzen durch Konnektivität zu generieren.
Drucksache 618/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) und die Einrichtung der EFSDGarantie und des EFSD-Garantiefonds - COM(2016) 586 final
... (b) Ausrichtung auf sozioökonomische Sektoren, insbesondere auf die Infrastrukturen in den Bereichen nachhaltige Energie, Wasser, Verkehr, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelt, nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen und blaues Wachstum, soziale Infrastruktur und Humankapital, mit dem Ziel, die sozioökonomischen Rahmenbedingungen zu verbessern,
Drucksache 809/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Fünfter Monitoring-Bericht "Energie der Zukunft"
... Der Bundesrat sieht mit Bedauern, dass Modelle zur Sektorkopplung mit power\-to\-x\-Technologie derzeit noch nicht wirtschaftlich sind.
Drucksache 734/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Strategie für Kooperative Intelligente Verkehrssysteme - ein Meilenstein auf dem Weg zu einer kooperativen, vernetzten und automatisierten Mobilität - COM(2016) 766 final
... Zu Nummer 3.4. Kommunikationstechnologien und Frequenzen
Drucksache 33/16
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung von Vertretern und Stellvertretern des Bundesrates im Mittelstandsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau
... Als deren Stellvertreter Herrn Staatssekretär Hendrik Fischer Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg und Herrn Staatssekretär Dr. Hans Reckers Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung des Landes Berlin
Drucksache 675/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Themenbereich "Reifenkennzeichnungs-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 ) und deren Änderungsverordnungen"
... ) und deren Änderungsverordnungen" eine Vertreterin des LandesBerlin, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Ina-Kristin Saenger).
Drucksache 569/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Kompetenzen und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG COM(2016) 625 final
... Von der EU angebotene Instrumente und Dienste können den Informationsaustausch erleichtern und zu einem besseren Verständnis von Kompetenzen und Qualifikationen beitragen, auch derjenigen, die für Mobilität und Beschäftigungsfähigkeit erforderlich sind. Die EU hat sich bemüht, eine Reihe solcher Instrumente und Dienste zur Verfügung zu stellen und zu fördern, um die Mobilität zu erleichtern und um Kompetenzen und Qualifikationen transparenter zu machen. Aus mehreren Gründen konnten diese Instrumente und Dienste ihr volles Potenzial bisher jedoch nicht entfalten. Sie wurden zum großen Teil getrennt voneinander und nur mit einem Minimum an Integration und Zusammenarbeit entwickelt. Dies hatte Auswirkungen auf Reichweite, Potenzial und Wahrnehmung des Mehrwerts eines jeden Instruments. Trotz einiger Erfolge wie des Europass-Lebenslaufs hat sich gezeigt, dass die potenziellen Nutzer die angebotenen Dienste nicht gut kennen und die Hindernisse für die umfassende Nutzung von im Ausland erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen fortbestehen, was sich auch auf die Mobilität und die Integration der europäischen Arbeitsmärkte auswirkt. Außerdem haben sich die EU-Instrumente und -Dienste nicht immer mit den sich wandelnden Lern-, Arbeits- oder Kommunikationsgewohnheiten der Menschen weiterentwickelt, so dass sie den aktuellen oder künftigen Bedürfnissen oder den Zukunftstechnologien nicht entsprechen. Digitalisierung und verstärkte Online-Präsenz sind heute Mindestanforderungen an Instrumente zur Beschreibung und Darstellung von Kompetenzen und Qualifikationen. Dies gilt umso mehr für die Zukunft.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
Option 1 - Verbesserung der Dokumente und der Online-Präsenz
Option 2 - Bessere Integration der Dienste
Option 3 - Bessere Koordinierung der Unterstützungsnetzwerke
Option 4 - Bessere Interoperabilität der Instrumente
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung Entfällt. Es besteht kein Bezug zum REFIT-Programm.
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Instrumente und Informationen
Artikel 4 Wichtigste Grundsätze und Hauptmerkmale
Artikel 5 Europass-Qualifikationserläuterung(en)
Artikel 6 Europäische Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO)
Artikel 7 Durchführung und Monitoring
Artikel 8 Rolle der Mitgliedstaaten
Artikel 9 Datenverarbeitung und Datenschutz
Artikel 10 Evaluierung
Artikel 11 Teilnehmende Länder
Artikel 12 Finanzbestimmungen
Artikel 13 Aufhebung
Artikel 14 Inkrafttreten
Drucksache 194/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-eGovernment-Aktionsplan 2016 - 2020 Beschleunigung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung - COM(2016) 179 final
... Elektronische Behördendienste (eGovernment-Dienste) können dazu beitragen, Verwaltungsverfahren zu erleichtern, die Qualität der Dienstleistungen im öffentlichen Sektor zu verbessern und die Effizienz der internen Verfahren öffentlicher Einrichtungen zu erhöhen. Digitale öffentliche Dienste verringern den Verwaltungsaufwand der Unternehmen sowie der Bürgerinnen und Bürger, da sie den Umgang mit den Behörden schneller, effizienter, bequemer, transparenter und kostengünstiger machen. Darüber hinaus kann die Nutzung digitaler Technologien im Rahmen der Modernisierung der Behörden weitere sozioökonomische Vorteile für die gesamte Gesellschaft bringen1. Die Digitalisierung der Verwaltung ist für den Erfolg des Binnenmarktes daher von zentraler Bedeutung.
1. Einleitung
2. Ziele und Grundsätze
3. Politische SCHWERPUNKTE
3.1. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung mit Hilfe der IKT auf der Basis zentraler digitaler Grundlagentechnologien
3.2. Grenzübergreifende Mobilität dank interoperabler digitaler öffentlicher Dienste
3.3. Vereinfachung der digitalen Interaktion zwischen Behörden und Bürgerinnen/Bürgern oder Unternehmen mit dem Ziel hochwertiger öffentlicher Dienste
4. Umsetzung des Aktionsplans
Drucksache 481/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Jahr des Kulturerbes - COM(2016) 543 final
... Das Europäische Jahr des Kulturerbes wird europäischen Bürgern die Möglichkeit bieten, mithilfe einer umfassenderen und gemeinsamen Interpretation der Vergangenheit ein besseres Verständnis der Gegenwart zu erlangen. Es wird zu einer besseren Einschätzung des sozialen und wirtschaftlichen Nutzens des Kulturerbes und seines Beitrags zu Wirtschaftswachstum und sozialem Zusammenhalt anregen. Als Bewertungsmaßstab kann beispielsweise die Förderung des nachhaltigen Tourismus und der Stadterneuerung herangezogen werden. Ein besonderes Augenmerk wird auf den Herausforderungen und Chancen in Verbindung mit der Digitalisierung liegen. Das Europäische Jahr wird ferner dazu beitragen, die bestehenden Herausforderungen durch den Austausch bewährter Vorgehensweisen in folgenden Bereichen anzunehmen: Schutz, Pflege, Aufwertung, Verwaltung sowie Forschungs- und Innovationsmaßnahmen. Einen Schwerpunkt werden dabei aktuelle Meilensteine der technologischen und sozialen Innovation im Bereich des kulturellen Erbes sowie die Initiativen der EU in diesen Bereichen bilden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Ziele
Artikel 3 Inhalt der Maßnahmen
Artikel 4 Koordinierung auf nationaler Ebene
Artikel 5 Koordinierung auf Unionsebene
Artikel 6 Internationale Zusammenarbeit
Artikel 7 Finanzierung
Artikel 8 Monitoring und Bewertung
Artikel 9 Dieser Beschluss tritt am
Artikel 10 Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am
Drucksache 804/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG )
... b) Der Bundesrat teilt die Meinung der Bundesregierung, dass Carsharing zu einer schnelleren Marktdurchdringung alternativer Kfz-Antriebstechnologien (z.B. Elektroautos, Hybrid- und Gasfahrzeuge) und damit zum Klimaschutz und zur Lösung der in vielen Städten virulenten Probleme mit der Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid beitragen kann. Der Bundesrat unterstützt deshalb grundsätzlich die im Gesetzentwurf in § 5 Absatz 4 formulierte Maßgabe, dass die von Carsharing-Anbietern angebotenen Leistungen zu einer Minderung straßenverkehrsbedingter Luftschadstoff- und Klimagasemissionen führen müssen, in dem vorwiegend Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Antriebstechniken, insbesondere solche mit Elektroantrieb, eingesetzt werden.
Drucksache 80/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung - COM(2016) 51 final
... Mit den heutigen Technologien ist es möglich, Wärme und Kälte intelligenter und nachhaltiger zu nutzen. Maßnahmen, die mit erheblichen Vorteilen für die Wirtschaft und die einzelnen Verbraucher verbunden sind, können rasch getroffen werden, ohne dass zuvor in neue Infrastrukturen investiert werden muss, sofern die (Haushalts-)Kunden über die erforderlichen Finanzmittel für Investitionen verfügen oder Zugang zu diesen Finanzmitteln haben.
Mitteilung
1. Einleitung
2. VISIONEN und Ziele
3. Herausforderungen
Abbildung 1: Primärenergieverbrauch für die Wärme- und Kälteerzeugung
Abbildung 2: Endenergieverbrauch für die Wärme- und Kälteerzeugung 2012
Hindernisse für die energetische Sanierung von Gebäuden
4 Finanzierung
Heiz - und Kühlanlagen
Abbildung 3: Effizienzeinstufung neuer Raumheizgeräte13
Abwärme und Abkälte
4. Synergien IM Energiesystem
Fernwärme und -kälte
Kraft -Wärme-Kopplung KWK
Intelligente Gebäude
5. Instrumente und LÖSUNGEN
4 Gebäude
Effiziente Wärme- und Kälteerzeugung mit erneuerbaren Energiequellen
Intelligente Systeme
4 Innovation
4 Finanzierung
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 13/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Das jährliche Arbeitsprogramm 2016 der Union für europäische Normung - COM(2015) 686 final
... Die Mitteilung über eine Strategie für einen digitalen Binnenmarkt vom 6. Mai 2015 sieht die Aufstellung eines Plans mit den Prioritäten für die IKT-Normung vor. Im Mittelpunkt stehen dabei die Technologien und Bereiche, die als unverzichtbar für den digitalen Binnenmarkt gelten. Dazu gehören auch die unbedingt erforderliche sektorspezifische Interoperabilität sowie Normen. Die Annahme des Plans ist für das erste Halbjahr 2016 vorgesehen.
Mitteilung
1. Einführung
2. Durchführung der Verordnung
2.1. Artikel 24 der Verordnung
2.1.1. Unabhängige Überprüfung des Europäischen Normungssystems6
2.2. Eine gemeinsame Normungsinitiative
2.3. Leitfaden zur europäischen Normung
3. Strategische Prioritäten der Europäischen NORMUNG
3.1. IKT-Normung
3.2. Normung im Dienstleistungsbereich
3.3. Strategische Schwerpunktbereiche für 2016
4. Integration
5. Internationale Zusammenarbeit
6. Rechte des geistigen Eigentums und FORSCHUNGSTHEMEN
6.1. Rechte des geistigen Eigentums in der Normung
6.2. Horizont 2020 - Forschung und Innovation
7. OPERATIVER und FINANZIELLER Rahmen
7.1. Neue Methode für Betriebskostenzuschüsse
7.2. Bewertung der Übereinstimmung der Normen mit den Rechtsvorschriften und der Politik der Union
7.3. Unerledigte Aufträge
Drucksache 74/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes
... Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Buchpreisbindungsgesetzes im Jahr 2002 waren der Internethandel und digitale Medien noch vergleichsweise unbedeutend. Heute hat sich dies deutlich verändert. Der Anteil der über das Internet verkauften Bücher ist gestiegen. Elektronische Bücher haben sich als Substitute zum gedruckten Buch etabliert. Neue und verbesserte Lesegeräte sowie einfache Technologien zum Herunterladen von Inhalten befördern diese Entwicklung. Das Nutzerverhalten ändert sich. Für die Zukunft sind vor allem Zuwächse im Downloadbereich absehbar.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Drucksache 565/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 593 final
... Ausnahmen von den Urheberrechten und verwandten Schutzrechten sowie Beschränkungen dieser Rechte sind auf EU-Ebene harmonisiert. Manche dieser Ausnahmen dienen dem Erreichen allgemeiner Ziele der staatlichen Politik z.B. im Forschungs- oder Bildungsbereich. Da sich jedoch in letzter Zeit neue Arten der Nutzung herausgebildet haben, ist noch nicht sicher, ob diese Ausnahmen weiterhin geeignet sind, um für ein faires Gleichgewicht zwischen den Rechten und Interessen von Urhebern und anderen Rechteinhabern auf der einen und denen der Nutzer auf der anderen Seite zu sorgen. Außerdem greifen diese Ausnahmen nur auf nationaler Ebene und Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Nutzungen ist nicht garantiert. In diesem Kontext hat die Kommission drei Bereiche für Maßnahmen festgelegt: digitale und grenzübergreifende Nutzung im Bildungsbereich, Text- und Data-Mining im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und Erhaltung des kulturellen Erbes. Ziel ist es, die Rechtmäßigkeit bestimmter Nutzungsarten in diesen Bereichen - auch grenzübergreifend - zu gewährleisten. Die Schaffung eines moderneren Rahmens für Ausnahmen und Beschränkungen wird dazu führen, dass Forscher einen klareren Rechtsraum für die Nutzung innovativer Forschungswerkzeuge für Text- und Data-Mining vorfinden, Lehrer und Studierende auf allen Bildungsebenen in vollem Umfang von digitalen Technologien profitieren können und dass Einrichtungen des kulturellen Erbes (d.h. öffentlich zugängliche Bibliotheken, Museen, Archive oder im Bereich des Film- oder Tonerbes tätige Einrichtungen) Unterstützung bei ihren Bemühungen um den Schutz des kulturellen Erbes erhalten - womit letztendlich auch den Interessen der EU-Bürger gedient wird.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Titel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Titel II Massnahmen zur Anpassung von Ausnahmen und BESCHRÄNKUNGEN an das DIGITALE und Grenzübergreifende Umfeld
Artikel 3 Text- und Data-Mining
Artikel 4 Nutzung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen für digitale und grenzübergreifende Lehrtätigkeiten
Artikel 5 Erhalt des Kulturerbes
Artikel 6 Gemeinsame Bestimmungen
Titel III Massnahmen zur Verbesserung der LIZENZIERUNGSPRAXIS und zur Gewährleistung eines breiteren Zugangs zu INHALTEN
Kapitel 1 Vergriffene Werke
Artikel 7 Nutzung von vergriffenen Werken durch Einrichtungen des Kulturerbes
Artikel 8 Grenzübergreifende Nutzungen
Artikel 9 Dialog der Interessenträger
Kapitel 2 Zugänglichkeit und Verfügbarkeit audiovisueller Werke auf Plattformen für den Videoabruf
Artikel 10 Verhandlungsmechanismus
Titel IV Schaffung eines FUNKTIONSFÄHIGEN MARKTES für den URHEBERRECHTSSCHUTZ
Kapitel 1 Rechte an Veröffentlichungen
Artikel 11 Schutz von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf digitale Nutzungen
Artikel 12 Ausgleichsansprüche
Kapitel 2 Bestimmte Nutzungen geschützter Inhalte durch Online-Dienste
Artikel 13 Nutzung geschützter Inhalte durch
Kapitel 3 Faire Verträge mit den Urhebern und ausübenden Künstlern über die Vergütung
Artikel 14 Transparenzpflicht
Artikel 15 Vertragsanpassungsmechanismus
Artikel 16 Streitbeilegung
Titel V Schlussbestimmungen
Artikel 17 Änderungen anderer Richtlinien
Artikel 18 Zeitliche Anwendung
Artikel 19 Übergangsbestimmungen
Artikel 20 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 21 Umsetzung
Artikel 22 Überprüfung
Artikel 23 Inkrafttreten
Artikel 24 Adressaten
Drucksache 358/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfung en und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der FrackingTechnologie und Tiefbohrungen
... en und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der FrackingTechnologie und Tiefbohrungen
1. Zu Artikel 1 Eingangsformel und Nummer 1 Buchstabe b § 1 Nummer 2 UVP-V Bergbau
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Nummer 2 UVP-V Bergbau
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Nummer 2a UVP-V Bergbau
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Nummer 2c UVP-V Bergbau
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 1 Nummer 6 UVP-V Bergbau
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d § 1 Nummer 8 UVP-V Bergbau
7. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d § 1 Nummer 8a UVP-V Bergbau
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a UVP-V Bergbau
Zu Artikel 2 Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 640/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) - COM(2016) 683 final; Ratsdok. 13731/16
... 6. Der im Richtlinienvorschlag vorgesehene Verteilungsmechanismus erlaubt derzeit keine sachgerechte Verteilung des Steuersubstrats auf die beteiligten Mitgliedstaaten. So werden Hochtechnologiestaaten wie Deutschland beispielsweise dadurch benachteiligt, dass der Wert selbstgeschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter in die Aufteilung der Bemessungsgrundlage nicht einbezogen wird.
Drucksache 681/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz)
... Nach § 117 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB V sollen auch Patienten mit unklaren Diagnosen zu der Gruppe von Patienten gehören, für die die Hochschulambulanzen einen besonderen Versorgungsauftrag haben. Als Patienten mit unklarer Diagnose sollen solche Patienten gelten, bei denen zuvor in der vertragsärztlichen Versorgung die Diagnose nicht oder nicht hinreichend sichergestellt werden konnte. Nicht selten bieten solche Patienten bereits lange, teils leidvolle Krankheitsverläufe mit zahlreichen Arztkontakten und mehrfachen Überweisungen zwischen Fachärzten unterschiedlicher Fachgebiete, ohne eine korrekte Diagnosestellung und Behandlung zu erfahren. In anderen Fällen kann beispielsweise der Verdacht auf eine bestimmte Erkrankung bereits bestehen. Um diese Erkrankung zu verifizieren, bedarf es jedoch noch einer speziellen Bestätigungsdiagnostik, die vorwiegend von Hochschulkliniken angeboten wird. Der behandelnde Vertragsarzt stellt mit seiner Überweisung den Zeitpunkt fest, ab dem er eine angemessene Versorgung solcher Patienten nicht mehr gewährleisten kann und der Bedarf besteht, ergänzende Kompetenz einer Hochschulklinik hinzuzuziehen. Patienten mit unklarer Diagnose profitieren unter anderem von der Vielzahl verfügbarer Fachgebiete, der Vorhaltung innovativer Diagnostik und Technologien sowie der besonderen Expertise des Spezialisten zur Differentialdiagnostik komplexer Krankheitsbilder. Dies fördert nicht nur eine schnellere Diagnosestellung, sondern gleichermaßen die zeitnahe Einleitung notwendiger Therapien mit der Konsequenz, die Beschwerden der Patienten deutlich zu lindern und das Fortschreiten der Erkrankung, sofern möglich, aufzuhalten oder zu mindern.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 77 Absatz 3 Satz 2 SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 10
3. Zu Artikel 1 Nummer 10a * - neu - § 120 Absatz 2 Satz 2 und Satz 4 und Absatz 3 Satz 2 und Satz 4 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 65/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutzund Weiterbildungsstärkungsgesetz - AWStG )
... Eine erfolgreiche Nachqualifizierung kann aber nur gelingen, wenn neben der erforderlichen Motivation auch grundlegende Kompetenzen, insbesondere im Lesen und Schreiben, in Mathematik und im Umgang mit Informationstechnik vorhanden sind. Der im Oktober 2013 vorgestellte internationale Bericht der OECD zu den Kompetenzen Erwachsener (PIAAC-Studie) und der vom wissenschaftlichen Beirat in Deutschland vorgelegte nationale PIAAC-Bericht haben die große Bedeutung von Grundkompetenzen für Beruf, Beschäftigung und Einkommen deutlich gemacht. Die PIAAC-Studie zeigt auf, dass in Deutschland trotz insgesamt befriedigender Testergebnisse gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Langzeitarbeitslose und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch im internationalen Vergleich nur unterdurchschnittliche Grundkompetenzen aufweisen. Mehr als 15 Prozent der getesteten Personen im erwerbsfähigen Alter verfügten nur über extrem geringe Grundkompetenzen und sind daher lediglich in der Lage nur sehr einfache, elementare Aufgaben zu bewältigen. Der Wandel zu einer dienstleistungs- und wissensbasierten Wirtschaft führt dazu, dass es in Zukunft für eine erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsleben nicht nur auf bessere berufsspezifische Kompetenzen, sondern in allen Alters- und Berufsgruppen verstärkt auch auf Grundkompetenzen ankommt. Der wissenschaftliche PIAAC-Beirat hat deshalb empfohlen, verstärkt Bildungsangebote zu schaffen, die auch im Erwachsenenalter den nachträglichen Erwerb von Grundkompetenzen fördern. Auch in der von der Bundesregierung am 20. August 2014 beschlossenen "Digitalen Agenda 2014-2017" ist die besondere Bedeutung digitaler Kompetenzen als Schlüsselqualifikation für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die notwendige stärkere Berücksichtigung des Aufbaus entsprechender Kompetenzen im Rahmen der Aus- und Weiterbildung und der beruflichen Qualifizierung hervorgehoben worden. Diese Erfordernisse spielen auch in den von der Bundesregierung angestoßen Dialogprozessen "Arbeiten 4.0" und "Industrie 4.0" eine wichtige Rolle, damit Betroffenen nicht entscheidende Schlüsselkompetenzen fehlen, um bei dem beschleunigten technologischen und strukturellen Wandel der Arbeitswelt mithalten zu können.
Drucksache 79/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine EU-Strategie für Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas - COM(2016) 49 final
... -arme Energiequellen wie z.B. erneuerbare Energieträger spielen ebenfalls eine entscheidende Rolle, und bei Investitionen in LNG- oder Gasinfrastrukturen sollte darauf geachtet werden, dass das Risiko technologischer Lockins oder verlorener Vermögenswerte ("stranded assets") im Zusammenhang mit Infrastrukturen für fossile Brennstoffe vermieden wird.
Mitteilung
Einleitung: AUSSCHÖPFUNG des VOLLEN Potenzials von LNG und GASSPEICHERN IM Binnenmarkt
1. ERRICHTUNG der FEHLENDEN Infrastrukturen LNG-Infrastruktur
4 Speicherinfrastruktur
Anbindung von LNG-Anlagen und Speicheranlagen an die Märkte
4 Aktionslinien:
2. Vollendung des ERDGASBINNENMARKTES: KOMMERZIELLE, RECHTLICHE und REGULATORISCHE Aspekte
Die EU zu einem attraktiven Markt für LNG machen
4 Aktionslinien:
Gasspeicherung im Binnenmarkt
4 Aktionslinien:
Optimierung der Rolle der Speicherung bei der Sicherheit der Erdgasversorgung
4 Aktionslinien:
3. Die EU als AKTEUR auf Internationalen LNG-MÄRKTEN
4 Aktionslinien:
4. Nachhaltigkeit und Nutzung von LNG als ALTERNATIVEM BRENNSTOFF in den Bereichen Verkehr sowie WÄRME-UND STROMERZEUGUNG
4 Aktionslinien:
Schlussfolgerungen
Drucksache 534/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank:
... Die Investitionsoffensive für Europa hat sich als nützliches Instrument erwiesen, um konkrete Ergebnisse zu erzielen und einen nachhaltigen Anstieg des nach der Finanzkrise geringen Investitionsniveaus in Europa zu erreichen. Dank der besonderen Ausgestaltung der Garantie ist eine optimale Nutzung und Mobilisierung der knappen öffentlichen Mittel gewährleistet, um bei Arbeitsplätzen und Wachstum vor Ort reale Ergebnisse zu erzielen. Die Europäische Investitionsbank (EIB) bzw. die EIB-Gruppe als strategische Partnerin der Kommission bei der Investitionsoffensive für Europa hat über den EFSI in weniger als einem Jahr fast 116 Mrd. EUR in 26 Mitgliedstaaten mobilisiert. Im selben Zeitraum wurden bereits mehr als 200 000 KMU aus dem EFSI gefördert1. Von Finnland bis Griechenland, von Irland bis Kroatien, von wegweisenden Industrieprojekten bis zur Umwälzung von Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie durch KMU und Midcap-Unternehmen in Europa, von Windparks bis zur Entwicklung neuer Gesundheitstechnologien - der EFSI bewirkt durch die Unterstützung innovativer Projekte echte Veränderungen, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zu wirtschaftlichem Wachstum vor Ort führen.
Drucksache 436/16 (Beschluss)
... Die Beschränkung auf den Empfang digitaler Signale, "die einer Norm einer anerkannten europäischen Normenorganisation entsprechen" soll einerseits die notwendige Technologieneutralität wahren und andererseits die Einhaltung gewisser Mindestanforderungen gewährleisten.
1. Zur Eingangsformel
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 41a TKG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Nummer 1b - neu - § 45d Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 4 - neu - , Nummer 7 - neu - § 150 Absatz 16 - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
4. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 48 Überschrift, Absatz 4 - neu - TKG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 116 Satz 2 - neu - TKG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 123 Absatz 2 Satz 3 - neu - TKG
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 126 Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu - TKG
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 127 Absatz 1 Satz 1 TKG
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b und Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 149 Absatz 1b Nummer 01 - neu - und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 TKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
11. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 565/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 593 final; Ratsdok. 12254/16
... 5. Die Kommission greift mit dem zweiten Urheberrechtspaket wichtige und drängende Themen der digitalen Wissensgesellschaft auf. Der Bundesrat begrüßt das Ziel des Richtlinienvorschlags, angesichts der Entwicklung der digitalen Technologien die Rechtmäßigkeit bestimmter Nutzungsarten in den Bereichen Bildung, wissenschaftliche Forschung und Erhaltung des kulturellen Erbes unter klar definierten Voraussetzungen zu gewährleisten. Insbesondere der verfolgte Ansatz, die Schrankenregelungen zu harmonisieren und sie vertragsfest auszugestalten, wird im Grundsatz begrüßt. Der Bundesrat sieht hierin einen wichtigen Schritt zu einem europäischen Wissenschafts- und Bildungsraum.
Drucksache 702/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sondierung "EU-Regulierungsrahmen für Finanzdienstleistungen" - COM(2016) 855 final
... 4. Der Bundesrat begrüßt das Anliegen der EU, den neuen Technologien Rechnung zu tragen und auch neuen Marktteilnehmern gleiche Chancen neben etablierten Finanzdienstleistern einzuräumen. Er unterstützt das Vorhaben, Risiken zu beobachten und zu minimieren, ohne den Fortschritt zu hemmen.
Zur Vorlage allgemein
Zu Nummer 2
Drucksache 433/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
... c) Nach Ansicht des Bundesrates erfordern die vereinbarten Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens eine Nachjustierung des Bundesverkehrswegeplans insgesamt und somit auch eine wirksame Stärkung der Schienenverkehrswege für den Personen- und Güterverkehr sowie der Anlagen des kombinierten Verkehrs. Hierbei sind deutlich mehr Anreize zur Verlagerung des Straßenverkehrs auf Schiene und Binnenschiff sowie eine stärkere Vernetzung der Verkehrsmittel mit modernsten Technologien erforderlich.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage zu § 1 , Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Satz 2 BSWAG
Drucksache 507/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Zertifizierungssystems der Union für Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen - COM(2016) 491 final
... Der Vorschlag zielt insbesondere darauf ab, die durch Rechtsvorschriften der EU verursachten Kosten zu verringern und die Zeit bis zur Marktreife zu verkürzen, indem die Notwendigkeit von Mehrfachprüfungen und landesspezifischen Änderungen beseitigt und ein günstigeres Umfeld für Investitionen in Sicherheitstechnologien geschaffen wird.
Drucksache 299/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europa investiert wieder - Eine Bestandsaufnahme der Investitionsoffensive für Europa COM(2016) 359 final
... Die Komplementarität zwischen dem EFSI und anderen EU-Fonds ist ein zentraler Bestandteil der allgemeinen Verpflichtung der Kommission, eine bessere Verwendung von EU-Mitteln über alle Politikbereiche hinweg sicherzustellen.` Die Kombination aus EFSI-Förderung und anderen EU-Geldern kann in einem bestimmten Projekt unterschiedliche Risikoprofile abdecken und dadurch mehr Investoren anlocken. Die Koinvestition in EFSIProjekte kann entweder auf Projektebene oder auf Ebene einer Investitionsplattform stattfinden. Mittels dieser Plattformen können kleinere Projekte finanziert und Mittel aus verschiedenen Quellen gebündelt werden, um somit diversifizierte Investitionen mit geografischem oder thematischem Schwerpunkt zu ermöglichen. Sie können auch kleinere oder lokale Investitionsmöglichkeiten für neue Anlegergruppen, etwa Pensionsfonds oder institutionelle Anleger aus Übersee, finanziell attraktiv machen.` Ein erstes Beispiel für eine derartige Plattform ist ein im Februar 2015 eingerichteter Fonds zur Ankurbelung produktiver Investitionen in Frankreich. Zusammen mit privaten Partnern und Mitteln des französischen Staates soll dieser Fonds neu gegründete Unternehmen unterstützen und ihre Umstellung auf die Industrialisierungsphase neuer Technologien und Sektoren finanzieren. Ziel ist es, insbesondere vor dem Hintergrund der Umwelt- und Energiewende die Entwicklung neuer industrieller Möglichkeiten zu unterstützen, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die Entwicklung von Industrieclustern zu fördern. Andere EFSI-Investitionsplattformen sind in Vorbereitung.
1. Einleitung
2. Ein Modell für die Zukunft
a. Ein rascher und vollumfänglicher Aufbau
b. Der Europäische Fonds für strategische Investitionen: knappe Ressourcen effizienter einsetzen
Konkrete und greifbare Ergebnisse
5 Ausblick
c. Komplementarität auf allen Ebenen zur Mobilisierung zusätzlicher Investitionen
5 Komplementarität
Kombination aus EU-Mitteln und EFSI-Förderung
Mobilisierung von Kofinanzierungsmitteln aus den Mitgliedstaaten
Kapitalzuflüsse nach Europa ermöglichen
3. Ankurbelung der Investitionen in die Realwirtschaft mit einem soliden Bestand stichhaltigerer Projekte
a. Verstärkte und gezieltere technische Hilfe zur Ankurbelung der Investitionen
b. Ein neues Portal für eine bessere Sichtbarkeit der Investitionsmöglichkeiten in Europa
4. Verbesserung des Investitionsumfelds durch den Abbau von Investitionshindernissen und die Schaffung von Rechtssicherheit
a. Fortschritte auf EU-Ebene: Vollendung des Binnenmarkts und Vereinfachung bestehender sektorspezifischer Vorschriften
b. Fortschritte auf nationaler Ebene: Beseitigung von Investitionshemmnissen im Rahmen des Europäischen Semesters
5. Ausblick: eine verstärkte Investitionsoffensive und EFSI 2.0
Drucksache 537/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Konnektivität für einen wettbewerbsfähigen digitalen Binnenmarkt - Hin zu einer europäischen Gigabit-Gesellschaft - COM(2016) 587 final
... 4. Der Bundesrat ist aber darüber hinaus der Auffassung, dass eine weitgehend flächendeckende Verfügbarkeit hochleistungsfähiger Internetzugangsdienste auf Gigabit-Basis unerlässlich ist, um soziale Gerechtigkeit und Teilhabe zu ermöglichen, eine digitale Spaltung zwischen Stadt und Land zu verhindern und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern. Allerdings stellt er in Frage, ob das Ziel der Kommission, bis 2025 für alle europäischen Privathaushalte Zugang zu einem Internetanschluss mit mindestens 100 Mbit/s zu schaffen, der auf Gigabit-Geschwindigkeit aufgerüstet werden kann, dafür ausreicht. Der Bundesrat bittet deshalb um Überprüfung der Zieldefinition, insbesondere unter Berücksichtigung weiterer geeigneter Indikatoren: Qualitätsparameter eines Internetzugangs (wie Latenzzeiten, Symmetrie oder Upgradefähigkeit), weitere Zielgruppen wie Unternehmen und die dynamische technologische Entwicklung. Er bittet in diesem Zusammenhang auch um Prüfung, ob die Definition eines Infrastrukturziels besser als die Definition eines auf die Geschwindigkeit von Internetzugängen für Privathaushalte fokussierten Ziels geeignet ist, um den größtmöglichen Nutzen durch Konnektivität zu generieren.
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Suchbeispiele:
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Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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Arbeitsschutz
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