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"Therapeut"
Drucksache 353/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz - VÄndG )
... soweit landesrechtliche Vorschriften über die Berufsausübung der Ärzte, Zahnärzte oder Psychotherapeuten nicht entgegenstehen und
Drucksache 351/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV)
... -Apothekerordnung, Bundesärzteordnung, Bundes-Tierärzteordnung, Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde und Psychotherapeutengesetz - so angepasst und vereinheitlicht werden können, dass auch Personen, die im Besitz einer Niederlassungserlaubnis nach § 9 des
Drucksache 870/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Arzneimittel für neuartige Therapien und zur Änderung der Richtlinie 2001/83 /EG und der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 KOM (2005) 567 endg.; Ratsdok. 15023/05
... Der Vorschlag betrifft sämtliche Produkte für neuartige Therapien (Gentherapeutika, somatische Zelltherapeutika und Produkte aus Gewebezüchtungen), die in den Gesamtrahmen des Arzneimittelrechts fallen (Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie
Begründung
1. Einleitung und Hintergrund Die derzeitige Lage
Neuartige Therapien: ein zusammenhängendes Ganzes
2. Begründung
2.1. Ziele
Hauptziele sind insbesondere:
2.2. Anwendungsbereich, Rechtsgrundlage und Verfahren Anwendungsbereich
Rechtsgrundlage und Verfahren
2.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
2.4. Legislative und administrative Rationalisierung
2.5. Vereinbarkeit mit anderen Bereichen der Gemeinschaftspolitik
2.6. Externe Konsultation
2.7. Beurteilung des Vorschlags: Folgenabschätzung
3. Beschreibung: KERNELEMENTE des Vorschlags
3.1. Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
5 Begriffsbestimmungen
5 Anwendungsbereich
3.2. Zulassungsverfahren
Allgemeine Grundsätze
Ausschuss für neuartige Therapien CAT
5 Beurteilungsverfahren
3.3. Zulassungsanforderungen
Allgemeine Grundsätze
Technische Anforderungen
Sonstige Anforderungen
3.4. Aspekte im Anschluss an die Zulassung
3.5. Ethische Aspekte Allgemeine Grundsätze
3.6. Wettbewerbsaspekte
Vorschlag
Kapitel 1 Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Zulassungsanforderungen
Artikel 3 Spende, Beschaffung und Testung
Artikel 4 Klinische Prüfungen
Artikel 5 Gute Herstellungspraxis
Artikel 6 Besondere Regelungen für Medizinprodukte
Artikel 7 Besondere Anforderungen an Produkte aus Gewebezüchtungen
Artikel 8 Technische Anforderungen
Kapitel 3 Zulassungsverfahren
Artikel 9 Beurteilungsverfahren
Artikel 10 Kombinierte Arzneimittel für neuartige Therapien
Kapitel 4 Zusammenfassung der Produktmerkmale, Etikettierung und Packungsbeilage
Artikel 11 Zusammenfassung der Produktmerkmale
Artikel 12 Äußere Umhüllung/Primärverpackung
Artikel 13 Spezielle Primärverpackung
Artikel 14 Packungsbeilage
Kapitel 5 Nach der Zulassung geltende Vorschriften
Artikel 15 Risikomanagement nach der Zulassung
Artikel 16 Rückverfolgbarkeit
Kapitel 6 Anreize
Artikel 17 Wissenschaftliche Beratung
Artikel 18 Wissenschaftliche Empfehlung zur Einstufung als neuartige Therapie
Artikel 19 Zertifizierung von qualitätsbezogenen und präklinischen Daten
Kapitel 7 Ausschuss für neuartige Therapien
Artikel 20 Ausschuss für neuartige Therapien
Artikel 21 Zusammensetzung des Ausschusses für neuartige Therapien
Artikel 22 Interessenkonflikte
Artikel 23 Aufgaben des Ausschusses für neuartige Therapien Zu den Aufgaben des Ausschusses für neuartige Therapien gehört Folgendes:
Kapitel 8 allgemeine und Schlussbestimmungen
Artikel 24 Anpassung von Anhängen
Artikel 25 Berichterstattung
Artikel 26 Ausschussverfahren
Artikel 27 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 Die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 wird wie folgt geändert:
Artikel 28 Änderung der Richtlinie 2001/83/EG Die Richtlinie 2001/83/EG wird wie folgt geändert:
Artikel 29 Übergangszeitraum
Artikel 30 Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Anhang I Punkte, auf die in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c verwiesen wird
Anhang II Zusammenfassung der Produktmerkmale
Anhang III Etikettierung
Anhang IV Packungsbeilage
Drucksache 466/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern
... 12. Chirurgische Eingriffe an Hühnern, die nicht aus therapeutischen oder diagnostischen Gründen durchgeführt werden und die eine Beschädigung oder den Verlust eines empfindlichen Körperteils oder eine Veränderung der Knochenstruktur nach sich ziehen, sind verboten.
Drucksache 870/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Arzneimittel für neuartige Therapien und zur Änderung der Richtlinie 2001/83 /EG und der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 KOM (2005) 567 endg.; Ratsdok. 15023/05
... 1. Der Bundesrat begrüßt die im Verordnungsvorschlag vorgesehene Harmonisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Gentherapeutika, Zelltherapeutika und Produkte aus Gewebezüchtungen. Der Vorschlag führt zu einer Harmonisierung des Rechts und fördert den freien Verkehr mit Produkten aus Gewebezüchtungen in der Gemeinschaft. Es wird davon ausgegangen, dass sich diese neuartigen Produkte stark auf die öffentliche Gesundheit und medizinische Praxis auswirken werden. Daher ist es notwendig, einerseits ein hohes Gesundheitsschutzniveau für Patienten, die mit den genannten Produkten behandelt werden, zu gewährleisten und andererseits durch Einführung eines auf diese Produkte zugeschnittenen Regulierungsrahmens Rechtssicherheit herbeizuführen und den Marktzugang für Unternehmen zu harmonisieren.
Drucksache 106/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zum Beschluss des Bundesrates zur Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV )
... IX nicht für erforderlich. Die in der Entschließung geforderten Regelungen wurden auf Grundlage der Ermächtigungsnorm (§ 32 SGB IX) mit der Frühförderungsverordnung geschaffen. Die Verordnung hat die aufgekommenen Rechtsunsicherheiten bezüglich der Leistungszuständigkeiten der beteiligten Rehabilitationsträger beendet. Erreicht wird dies durch die klare Zuordnung der medizinischen und der heilpädagogischen Leistungen zu den jeweiligen Leistungsträgern entsprechend den Vorgaben des SGB IX. Grundsätzlich sind die gesetzlichen Krankenkassen für alle medizinischen/medizinisch-therapeutischen Leistungen zuständig, des Weiteren für heilpädagogische Leistungen im Rahmen der Früherkennung bis zur Aufstellung eines Förder- und/oder Behandlungsplans. Für heilpädagogische Leistungen zur Förderung und Behandlung sind grundsätzlich die Sozial- und Jugendhilfeträger zuständig.
Drucksache 276/05 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Rückfalltaten gefährlicher junger Gewalttäter
... , wie er durch das oben genannte Gesetz zum 1. April 2004 eingeführt worden ist: Danach kann das Gericht anordnen, dass bereits die Strafe in einer sozialtherapeutischen Anstalt zu vollziehen ist. Gegen den Fortbestand dieser Regelung spricht insbesondere, dass die Gerichte bei der Auswahl therapiegeeigneter Sexualstraftäter in der kurzen Zeitspanne einer Hauptverhandlung in der Regel überfordert wären. Die Belegung teurer Therapieplätze mit ungeeigneten Sexualstraftätern und eine Vergeudung wichtiger Behandlungsressourcen wären die Folge. Deshalb ist es weitaus sachgerechter, die Therapiegeeignetheit eines Sexualstraftäters nach einer gewissen Beobachtung im Justizvollzug durch erfahrene Vollzugstherapeuten beurteilen zu lassen. Auf diese Weise werden die Aussichten verbessert, dass eine Therapie auch zum Erfolg führt. Darüber hinaus wäre den Justizvollzugsanstalten die Entscheidung über die Rückverlegung von therapieunwilligen und therapieresistenten Gefangenen entzogen. Bis zur Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung müsste der Gefangene weiterhin in der sozialtherapeutischen Einrichtung verbleiben, mit entsprechend negativen Auswirkungen auf das Behandlungsklima für die übrigen Gefangenen. Letztlich sind auch keine Gründe dafür ersichtlich, warum hier eine andere Beurteilung als bei Erwachsenen (vgl. § 9
Drucksache 1/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundes -Apothekerordnung und anderer Gesetze
... -Apothekerordnung, Bundesärzteordnung, Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, Bundes-Tierärzteordnung und Psychotherapeutengesetz - so angepasst und vereinheitlicht werden können, dass auch Personen, die im Besitz einer Niederlassungserlaubnis nach § 9 des
Drucksache 444/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz - KICK )
... 2. eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder
Drucksache 400/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt
... - die Möglichkeit zur nachträglichen Änderung der Vollstreckungsreihenfolge im Falle der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus bei therapeutisch derzeit nicht erreichbaren Täterinnen und Tätern;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
1. § 64 wird wie folgt gefasst:
2. § 67 wird wie folgt geändert:
3. § 67a wird wie folgt gefasst:
4. § 67d Abs. 5 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
5. § 67e wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Änderung der Strafprozeßordnung
1. § 126a wird wie folgt geändert:
2. § 463 wird wie folgt geändert:
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung
II. Hintergründe und Geschichte des Entwurfs
III. Überblick über die vorgesehenen Änderungen
1. Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus § 63 StGB
2. Unterbringung in einer Entziehungsanstalt § 64 StGB
3. Überweisung in den Vollzug der §§ 63, 64 StGB im Falle der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung § 66 StGB
4. Strafverfahrensrechtliche Änderungen
IV. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 73/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat und den Europäischen Rat zu der
europäischen Strategie zur Drogenbekämpfung (2005 - 2012)
Maßnahmen zur Kontrolle der Suchtstoffe durchzuführen, die insbesondere Folgendes umfasst: eine Analyse von Cannabis und seiner verschiedenen legalen und illegalen Derivate, auch um die Auswirkungen, die therapeutischen Möglichkeiten sowie die Ergebnisse der Politik der Kriminalisierung sowie mögliche Alternativen zu bewerten; eine Analyse der Wirksamkeit von Programmen zur Abgabe von Heroin zu therapeutischen Zwecken unter ärztlicher Aufsicht im Hinblick auf das Ziel der Verringerung der Zahl der Drogentoten; eine Analyse der wirtschaftlichen, gerichtlichen, sozialen und ökologischen Kosten der Verbotspolitik im Hinblick auf Humanressourcen und finanzielle Mittel, die für die Durchsetzung des Rechts bereitgestellt werden; eine Analyse der Auswirkungen der gegenwärtigen Politik auf Drittstaaten sowohl infolge der europäischen Strategie als auch des weltweiten Systems der "Drogenkontrolle";
Drucksache 616/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG )
... 48. Zu Artikel 3 Abs. 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 und 19 (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen, § 8 Abs. 2 Nr. 1 Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutischtechnische Assistentinnen und pharmazeutischtechnische Assistenten, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden, § 5 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege, § 6 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten)
Drucksache 795/05
Allgemeine
Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
... (3) Auf Ersuchen einer zuständigen Behörde soll die zuständige Bundesoberbehörde für die Beurteilung spezieller Werbeaussagen ein Gutachten erstellen oder einen Gutachter benennen. Dies gilt insbesondere, wenn der Verdacht besteht, dass einem Arzneimittel eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkung beigelegt wird, die es nicht hat, oder sich aus den zur Täuschung geeigneten Angaben zu Qualität oder Aufmachung unmittelbare oder mittelbare Risiken ergeben.
Drucksache 400/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt
... Der Vorschlag der Bundesregierung, die Vollstreckungsreihenfolge im Verhältnis der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu einer Freiheitsstrafe wegen therapeutischer Stagnation verändern zu können, ist abzulehnen.
Drucksache 616/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG )
... (6) Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten vom 18. Dezember 1998 (
Drucksache 870/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Arzneimittel für neuartige Therapien und zur Änderung der Richtlinie 2001/83 /EG und der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 KOM (2005) 567 endg.; Ratsdok. 15023/05
... 1. Der Bundesrat begrüßt die im Verordnungsvorschlag vorgesehene Harmonisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Gentherapeutika, Zelltherapeutika und Produkte aus Gewebezüchtungen.
Drucksache 477/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Durchführung des § 72 des Bundessozialhilfegesetzes
... - begleitende Hilfe bei therapeutischen Maßnahmen
Drucksache 237/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 811. Sitzung des Bundesrates am 27. Mai 2005
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... Mit der 14. AMG-Novelle wird in § 21 Abs. 2 Nr. 1a eine Ausnahme von der Zulassungspflicht für Fertigarzneimittel eingeführt, die bei entsprechender Auslegung nicht für Somatische Zelltherapeutika (§ 4 Abs. 20
Drucksache 1/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 808. Sitzung des Bundesrates am 18. Februar 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundes -Apothekerordnung und anderer Gesetze
... -Apothekerordnung, Bundesärzteordnung, Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, Bundes-Tierärzteordnung und Psychotherapeutengesetz - so angepasst und vereinheitlicht werden können, dass auch Personen, die im Besitz einer Niederlassungserlaubnis nach § 9 des
Drucksache 392/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften
... Der in der Definition verwendete Begriff Behandlungen bezieht sich hierbei ausdrücklich nicht auf die tierärztlichen Heilbehandlungen (s. § 1 Abs. 2), sondern auf die durch den Hufbeschlagschmied üblicherweise auf der Basis einer tierärztlichen Diagnose durchzuführenden therapeutischen Maßnahmen.
Drucksache 400/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt
... Der Vorschlag der Bundesregierung, die Vollstreckungsreihenfolge im Verhältnis der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu einer Freiheitsstrafe wegen therapeutischer Stagnation verändern zu können, ist abzulehnen.
Drucksache 276/05
Gesetzesantrag der Freistaaten Bayern, Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Rückfalltaten gefährlicher junger Gewalttäter
... , wie er durch das oben genannte Gesetz zum 1. April 2004 eingeführt worden ist: Danach kann das Gericht anordnen, dass bereits die Strafe in einer sozialtherapeutischen Anstalt zu vollziehen ist. Gegen den Fortbestand dieser Regelung spricht insbesondere, dass die Gerichte bei der Auswahl therapiegeeigneter Sexualstraftäter in der kurzen Zeitspanne einer Hauptverhandlung in der Regel überfordert wären. Die Belegung teurer Therapieplätze mit ungeeigneten Sexualstraftätern und eine Vergeudung wichtiger Behandlungsressourcen wären die Folge. Deshalb ist es weitaus sachgerechter, die Therapiegeeignetheit eines Sexualstraftäters nach einer gewissen Beobachtung im Justizvollzug durch erfahrene Vollzugstherapeuten beurteilen zu lassen. Auf diese Weise werden die Aussichten verbessert, dass eine Therapie auch zum Erfolg führt. Darüber hinaus wäre den Justizvollzugsanstalten die Entscheidung über die Rückverlegung von therapieunwilligen und therapieresistenten Gefangenen entzogen. Bis zur Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung müsste der Gefangene weiterhin in der sozialtherapeutischen Einrichtung verbleiben, mit entsprechend negativen Auswirkungen auf das Behandlungsklima für die übrigen Gefangenen. Letztlich sind auch keine Gründe dafür ersichtlich, warum hier eine andere Beurteilung als bei Erwachsenen (vgl. § 9
Drucksache 449/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... (28) Das Nutzen-Risiko-Verhältnis umfasst eine Bewertung der positiven therapeutischen Wirkungen des Arzneimittels im Verhältnis zu dem Risiko nach Absatz 27 Buchstabe a, bei zur Anwendung bei Tieren bestimmten Arzneimitteln auch nach Absatz 27 Buchstabe b.
Drucksache 769/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern - Entwicklung einer Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Union KOM (2005) 484 endg.; Ratsdok. 13442/05
... Kognitivverhaltenstherapeutische Maßnahmen; psychologische Unterstützung für Risikogruppen; Schulung von Angehörigen der Gesundheitsberufe in Prävention, Erkennung und Therapie von Depressionen.
Drucksache 876/05
Gesetzesantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor schweren Wiederholungstaten durch Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei sogenannten Ersttätern
... ersatzlos zu streichen. Nach dieser Regelung kann das Gericht anordnen, dass bereits die Strafe in einer sozialtherapeutischen Anstalt zu vollziehen ist. Auch insoweit sind keine tragfähigen Gründe dafür ersichtlich, warum eine andere Beurteilung als bei Erwachsenen (vgl. § 9
Drucksache 237/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... Mit der 14. AMG-Novelle wird in § 21 Abs. 2 Nr. 1a eine Ausnahme von der Zulassungspflicht für Fertigarzneimittel eingeführt, die bei entsprechender Auslegung nicht für Somatische Zelltherapeutika (§ 4 Abs. 20
Drucksache 42/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz)
... bb) In Satz 3 wird nach dem Wort "Zahnarzt" ein Komma und das Wort "Psychotherapeuten" eingefügt.
Drucksache 726/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm "Zusammenarbeit" zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration KOM (2005) 440 endg.; Ratsdok. 12736/05
... - Erkennung, Diagnose und Monitoring: Entwicklung von Instrumenten und Technologien für die Visualisierung, Bild gebende Verfahren, den Nachweis und die Analyse in der biomedizinischen Forschung, für die Vorhersage, die Diagnose, das Monitoring und die Prognose von Krankheiten sowie zur Unterstützung und Begleitung therapeutischer Maßnahmen. Schwerpunkt ist ein multidisziplinärer Ansatz zur Integration von Bereichen wie Molekular- und Zellbiologie, Physiologie, Genetik, Physik, Chemie, Nanotechnologie, Mikrosysteme, Geräte und Informationstechnologien. Wert gelegt wird auf nicht bzw. minimal invasive und quantitative Verfahren sowie Fragen der Qualitätssicherung.
Drucksache 97/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention
... 3. medizinischtherapeutische Maßnahmen im Rahmen von Leistungen der Krankenbehandlung;
Drucksache 220/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Organisationsstruktur der Telematik im Gesundheitswesen
... (1) Für die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte können Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der Zahlungspflichtigen oder dem Zahlungspflichtigen nutzungsbezogene Zuschläge berechnen.
Drucksache 616/2/05
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 9 der 815. Sitzung des Bundesrates am 14. Oktober 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG )
... 55. Zu Artikel 3 Abs. 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 und 19 (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen, § 8 Abs. 2 Nr. 1 Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutischtechnische Assistentinnen und pharmazeutischtechnische Assistenten, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden, § 5 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege, § 6 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten)
Drucksache 237/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... (28) Das Nutzen-Risiko-Verhältnis umfasst eine Bewertung der positiven therapeutischen Wirkungen des Arzneimittels im Verhältnis zu dem Risiko nach Absatz 27 Buchstabe a, bei zur Anwendung bei Tieren bestimmten Arzneimitteln auch nach Absatz 27 Buchstabe b.
Drucksache 513/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Neuregelung der Arzneimittelpreisgestaltung zum 1. Januar 2004
... Durch das GKV-Modernisierungsgesetz wurde die Einbeziehung patentgeschützter Arzneimittel in die Festbeträge unter bestimmten Voraussetzungen wie bereits bis 1995 wieder möglich, soweit diese Arzneimittel keine therapeutische Verbesserung gegenüber Arzneimitteln der gleichen Wirkstoffklasse sind. Ob eine therapeutische Verbesserung vorliegt, hat der Gemeinsame Bundesausschuss in jedem Einzelfall durch Aufbereitung des anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnis zu prüfen.
Drucksache 508/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss über Nanowissenschaften und Nanotechnologien: Ein Aktionsplan für Europa 2005 bis 2009
... a) dafür sorgen, dass die von der Gemeinschaft finanzierte FuE auf dem Gebiet der N&N in verantwortlicher Weise fortgeführt wird, etwa unter Einsatz ethischer Analysen. Zu den möglichen ethischen Fragen in Verbindung mit den N&N zählen Technologiepolitik auf Ministerebene vom 29.-30. Januar 2004. u. a. nicht therapeutische Eingriffe zur Verbesserung menschlicher Fähigkeiten oder Eingriffe in die Privatsphäre durch unsichtbare Sensoren. Die Einbeziehung ethischer Fragestellungen, Ergebnisse der Innovationsforschung und der Sozialwissenschaften in die FuE auf dem Gebiet der N&N wird zur Stärkung des Vertrauens in die Entscheidungen bezüglich der Ausrichtung der N&N beitragen;
Drucksache 794/05
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Neuordnung der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
... durch die 14. AMG-Novelle - auch solche Stoffe in die Anlage aufgenommen, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind und deren Anwendung eine vorherige tierärztliche Diagnose erfordert oder Auswirkungen haben kann, die spätere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen erschweren oder überlagern.
Drucksache 238/04 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Jugendstrafrechts und zur Verbesserung und Beschleunigung des Jugendstrafverfahrens
... Danach kann das Gericht anordnen, dass bereits die Strafe in einer sozialtherapeutischen Anstalt zu vollziehen ist. Gegen eine solche Regelung spricht insbesondere, dass die Gerichte bei der Auswahl therapiegeeigneter Sexualtäter in der kurzen Zeitspanne einer Hauptverhandlung in der Regel überfordert wären. Die Belegung teurer Therapieplätze mit ungeeigneten Sexualstraftätern und eine Vergeudung wichtiger Behandlungsressourcen wären die Folge. Deshalb ist es weitaus sachgerechter die Therapiegeeignetheit eines Sexualstraftäters nach einer gewissen Beobachtungszeit im Justizvollzug durch erfahrene Vollzugstherapeuten beurteilen zu lassen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass eine Therapie auch zum Erfolg führt. Darüber hinaus wäre den Justizvollzugsanstalten die Entscheidung über die Rückverlegung von therapieunwilligen und therapieresistenten Gefangenen entzogen.
Drucksache 780/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... es: Reduzierung des Einsatzes von Tierarzneimitteln auf das therapeutisch unerlässliche Mindestmaß, z.B. durch Minimierung des Arzneimittelbestandes beim Tierhalter, und dadurch Vermeidung der Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen, Verbesserung der Qualität von Tierarzneimitteln sowie Verbesserung der Sicherheit im Tierarzneimittelverkehr. Die im vorliegenden Gesetz vorgesehenen Änderungen und Ausnahmeregelungen stellen auf die nach dem Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft erforderlichen Situationen ab. Zur Beschreibung des Standes der veterinärmedizinischen Wissenschaft wird eine Sachverständigenkommission eingerichtet.
Drucksache 712/04 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Kommunen im sozialen Bereich (KEG)
... 6. therapeutischer Leistungen im Rahmen einer ambulanten Hilfe zur Erziehung (§§ 27 ff.) und"
Drucksache 712/04
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Kommunen im sozialen Bereich (KEG)
... 6. therapeutischer Leistungen im Rahmen einer ambulanten Hilfe zur Erziehung (§§ 27 ff.)
Drucksache 918/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 57 der 806. Sitzung des Bundesrates am 26. November 2004
Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetz es und weiterer Gesetze
... Bislang wird die medizinische und sonstige Hilfe (z.B. psychotherapeutische Behandlung) über die §§ 4 AsylbLG (akute Erkrankungen und Schmerzzustände) und 6 Satz 1 Alt. 2 AsylbLG (zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich) gewährt.
Drucksache 749/2/04
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Gesetz zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung (Kinder-Berücksichtigungsgesetz KiBG)
... - der unterstützenden Vernetzung präventiver, pflegerischer und rehabilitativer Angebote und der Verbesserung der Kooperation von bisher häufig nebeneinander tätigen Institutionen und Berufsgruppen zu einem Institutionen- und Berufsgruppenmix (Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Hauswirtschaft, Therapeutinnen und Therapeuten, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und ihre Institutionen).
Drucksache 683/3/04
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes über Verträge auf dem Gebiet der gewerblichen Lebensbewältigungshilfe und der Persönlichkeitsentwicklung - Antrag des Freistaates Bayern -
... "Der Gesetzentwurf soll zum Verbraucherschutz im Bereich der gewerblich angebotenen Lebensbewältigungshilfe und Persönlichkeitsentwicklung beitragen. Die von der Enquete-Kommission vorgeschlagene Bezeichnung Lebensbewältigungshilfe hat sich im Rechtsverkehr nicht durchgesetzt. Sie ist zudem missverständlich, weil sie nach der gewöhnlichen Wortbedeutung hauptsächlich Dienstleistungen erfasst, die beim Auftreten von Lebensproblemen in Anspruch genommen werden. Nicht umfasst ist hingegen die Vielzahl von Leistungen, die - ohne therapeutische Ausrichtung - dem Kunden zu einer Veränderung seiner Persönlichkeitseigenschaften, insbesondere der Sozialkompetenz, verhelfen wollen. Es ist daher zweckmäßig, zur Kennzeichnung des Marktes auch auf die Bezeichnung Persönlichkeitsentwicklung zurückzugreifen, wobei die Grenze zwischen beiden Begriffen fließend ist.
Drucksache 683/1/04
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes über Verträge auf dem Gebiet der gewerblichen Lebensbewältigungshilfe und der Persönlichkeitsentwicklung
... Vom Anwendungsbereich des Gesetzes auszunehmen ist Lebensbewältigungshilfe und Persönlichkeitsentwicklung, die in Ausübung der Heilkunde durch Angehörige des ärztlichen Berufes, des Berufs des Psychotherapeuten und des Heilpraktikerberufes geleistet wird, sowie die Lebensbewältigungshilfe und Persönlichkeitsentwicklung, die ohne Gewinnerzielungsabsicht durch öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen sowie durch Kirchen und sonstige Religions- oder weltanschauliche Gemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, geleistet wird.
Drucksache 860/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Kinderarzneimittel und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1768/92, der Richtlinie 2001/83 /EG und der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 KOM (2004) 599 endg.; Ratsdok. 13880/04
... Im Mittelpunkt des Vorschlags und seiner Umsetzung steht ein Gremium mit Sachverstand in sämtlichen Aspekten, die mit Kinderarzneimitteln in Verbindung stehen. Der Pädiatrieausschuss wird in erster Linie für die Beurteilung und die Billigung von pädiatrischen Prüfkonzepten und Anträgen für Freistellungen und Zurückstellungen zuständig sein (siehe weiter unten). Darüber hinaus kann sie die Übereinstimmung mit pädiatrischen Prüfplänen beurteilen und um die Beurteilung von Studienergebnissen ersucht werden. Bei ihrer gesamten Arbeit erwägt sie den potentiell signifikanten therapeutischen Nutzen aus pädiatrischen Prüfungen, wobei unnötige Prüfungen zu vermeiden sind; sie richtet sich nach den bestehenden Gemeinschaftsvorschriften und vermeidet jegliche Verzögerung bei der Zulassung von Arzneimitteln für andere Bevölkerungsgruppen infolge der Anforderungen an Kinderarzneimittelstudien.
Drucksache 586/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG )
eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder
Drucksache 918/04 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetz es und weiterer Gesetze
... gemäß der Richtlinie 2001/55/EG Vorübergehender Schutz im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union - eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und die besondere Bedürfnisse haben (als Beispiele werden genannt unbegleitete Minderjährige oder Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben), die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe gewährt wird. Bislang wird die medizinische und sonstige Hilfe (z.B. psychotherapeutische Behandlung) über die §§ 4 AsylbLG (akute Erkrankungen und Schmerzzustände) und 6 Satz 1 Alt. 2 AsylbLG (zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich) gewährt.
Drucksache 951/04
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung überverschreibungspflichtige Arzeimittel
... der automatischen Verschreibungspflicht unterliegen und nunmehr durch die vorliegende Verordnung der Verschreibungspflicht nach § 48 AMG unterstellt werden sollen. In Bezug auf die Arzneimittel mit bisher nicht verschreibungspflichtigen Wirkstoffen bzw. Bestandteilen (Lidocain, Magnesium bis(hydrogenaspartat)-Dihydrat, Daturae folium zum Rauchen und Räuchern , Midodrinhydrochlorid) sowie für einige Arzneimittel, die zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken
Drucksache 238/04
Gesetzesantrag der Länder Sachsen, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Jugendstrafrechts und zur Verbesserung und Beschleunigung des Jugendstrafverfahrens
... . Danach kann das Gericht anordnen, dass bereits die Strafe in einer sozialtherapeutischen Anstalt zu vollziehen ist. Gegen eine solche Regelung spricht insbesondere, dass die Gerichte bei der Auswahl therapiegeeigneter Sexualtäter in der kurzen Zeitspanne einer Hauptverhandlung in der Regel überfordert wären. Die Belegung teurer Therapieplätze mit ungeeigneten Sexualstraftätern und eine Vergeudung wichtiger Behandlungsressourcen wären die Folge. Deshalb ist es weitaus sachgerechter, die Therapiegeeignetheit eines Sexualstraftäters nach einer gewissen Beobachtungszeit im Justizvollzug durch erfahrene Vollzugstherapeuten beurteilen zu lassen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass eine Therapie auch zum Erfolg führt. Darüber hinaus wäre den Justizvollzugsanstalten die Entscheidung über die Rückverlegung von therapieunwilligen und therapieresistenten Gefangenen entzogen. Bis zur Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung müsste der Gefangene weiter in der sozialtherapeutischen Einrichtung verbleiben, mit entsprechend negativen Auswirkungen auf das Behandlungsklima für die übrigen Gefangenen. Letztlich sind auch keine Gründe dafür ersichtlich, warum hier eine andere Beurteilung als bei Erwachsenen (vgl. § 9
Drucksache 790/04 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes und anderer Gesetze zur Regelung von Gesundheitsfachberufen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes und anderer Gesetze zur Regelung von Gesundheitsfachberufen
Drucksache 365/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Im gemeinsamen Bericht der Kommission und des Rates über die Unterstützung nationaler Strategien für die Zukunft der Gesundheitsversorgung und der Altenpflege vom 10. März 2003 wird betont, dass die technologischen und therapeutischen Innovationen, die Verbesserung des Wohlbefindens und der Information der Patienten sowie die Bevölkerungsalterung heute neue Probleme aufwerfen, was die Fähigkeit der nationalen Systeme betrifft, Zugänglichkeit und Qualität zu gewährleisten und die langfristige Finanzierbarkeit zu sichern. Dies sind gemeinsame Herausforderungen für alle Systeme, die gewisse Probleme aufwerfen: fortbestehende Ungleichheit und Zugangsprobleme, obwohl die Systeme grundsätzlich den allgemeinen Zugang sichern; manchmal gemessen an den Bedürfnissen der Bevölkerung unzureichendes Angebot an qualitativ hochwertigen Leistungen mit übermäßigen langen Wartezeiten; wachsende finanzielle Unausgeglichenheit mancher Systeme.
Drucksache 455/04 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt
... Eine Reform ist dringender denn je. Der vom Strafrechtsausschuss der 74. Konferenz der Justizministerinnen und -minister vom 11. bis 12. Juni 2003 vorgelegte Bericht der Arbeitsgruppe "Fragen der Maßregelvollstreckung" hat eine Fülle von Möglichkeiten aufgezeigt, im Verhältnis von Strafvollzug, Sicherungsverwahrung und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt therapeutische Erfolgsmöglichkeiten zu verbessern.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung der Strafprozeßordnung
Artikel 3 Inkrafttreten; Übergangsvorschrift
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Drucksache 515/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Anwendung der Guten Klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln zur Anwendung am Menschen (GCP -Verordnung - GCP -V)
... 14. Information, ob Regelungen des Betäubungsmittelrechts, des Gentechnikrechts oder des Strahlenschutzrechts zu beachten sind oder es sich um ein somatisches Gentherapeutikum oder Gendiagnostikum handelt,
Drucksache 574/03 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates Zweite
Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... es dringend notwendig, um Haltungssysteme zu finden, die auch bei größeren Herden und unter Beachtung der therapeutischen Möglichkeiten sowie der Verbraucherschutzbelange eine tiergerechte Haltung gewährleisten und somit dem Tierschutz voll Rechnung tragen. Eine Verlängerung der Übergangsfrist ohne ein solches Prüfverfahren würde die bestehenden Probleme nicht lösen.
Drucksache 546/03
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen
denen Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung
Drucksache 20/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz - PflBRefG )
Drucksache 20/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz - PflBRefG )
Drucksache 34/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung von Gesundheitstechnologien und zur Änderung der Richtlinie 2011/24 /EU
/EU COM(2018) 51 final
Drucksache 43/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen und operativen Rahmen für die durch die Verordnung ... (ESC Regulation) eingeführte Elektronische Europäische Dienstleistungskarte - COM(2016) 823 final
Drucksache 44/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte und entsprechender Verwaltungserleichterungen - COM(2016) 824 final
Drucksache 66/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung
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