137 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Times"
Drucksache 13/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz - GeolDG )
... es werden jedoch nicht grenzenlos gewährleistet, sondern stehen jeweils unter einem Gesetzesvorbehalt. Das Geologiedatengesetz schränkt den von den Artikeln 12 und 14 gewährten Schutz in verfassungsrechtlich zulässiger Weise ein. Bereits im Allgemeinen Teil der Begründung ist hinlänglich beschrieben worden, warum eine Offenlegung geologischer Fachdaten ein legitimes Ziel anstrebt. Das Gesetz regelt, welche geologischen Fachdaten zu welchem Zeitpunkt an die zuständigen Behörden zu übermitteln sind und wann sie öffentlich bereitgestellt werden bzw. unter welchen Voraussetzungen eine frühere öffentliche Bereitstellung möglich ist. Diese Regelungen sind dazu geeignet, das vom Gesetz angestrebte Ziel der öffentlichen Datenverfügbarkeit zu erreichen. Die bisherige Praxis offenbart darüber hinaus, dass eine Fristenlösung für den Zugang zu geologischen Daten erforderlich ist, weil die datenhaltenden Stellen eine Entscheidung über die öffentliche Bereitstellung der Daten angesichts der Vielzahl an betroffenen Daten, der jeweiligen Abwägung und den damit verbundenen rechtlichen Risiken letztlich in der Regel gleichartig - nämlich ablehnend - getroffen und nicht die in Rede stehenden Interessen miteinander abgewogen haben. Ohne die vom Gesetz angestrebte Fristenlösung würde sich diese Praxis fortsetzen, so dass der große Datenbestand zum Untergrund dauerhaft unter Verschluss bliebe und nur im Einzelfall einem Zugangsbegehren stattgegeben würde. Allenfalls eine gesetzgeberische Fristenregelung des Bundesgesetzgebers, die sich im Übrigen an den Regeln anderer Staaten orientiert, kann daher den einheitlichen Informationszugang und gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen in den Bundesländern sicherstellen. Über eine ausreichend bemessene Frist werden Investitionen hinreichend geschützt.
Drucksache 325/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission zu einem Aktionsplan für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
... 2 Der Gerichtshof hat anerkannt, dass das Ziel der Bekämpfung der Geldwäsche, die Teil des Ziels des Schutzes der öffentlichen Ordnung ist, ein legitimes Ziel darstellt, das eine Beschränkung der durch den Vertrag garantierten Grundfreiheiten rechtfertigen kann. Die Beschränkungen müssen verhältnismäßig sein (siehe Jyske Bank Gibraltar, C-212/11 und Lhu Zeng, C-190/17).
Drucksache 421/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetz | es - Strafbarkeit des Werbens für terroristische Straftaten
... Terroristische Propaganda hat unter den aktuellen gesellschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen neue Formen angenommen und ist zu einer wachsenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit geworden. Vor allem der salafistische Dschihadismus hat seit dem 11. September 2001 mit wachsendem Erfolg um Anhänger geworben. Diese Ideologie ist auch in Deutschland zum Nährboden terroristischer Anschläge, insbesondere auch desjenigen auf dem Berliner Breitscheidplatz, geworden. Die Aktivitäten von Al-Qaida und anderen terroristischen Organisationen sowie der Aufstieg des sogenannten Islamischen Staats im Zusammenhang mit dem syrischen Bürgerkrieg haben die Ausbreitung des Dschihadismus zwar begünstigt. Gleichwohl gehören seine Vertreter im Inland oftmals nicht einer jener terroristischen Vereinigungen an, sondern sind sehr heterogen in Vereinen und Netzwerken, lokalen Gruppierungen und Kleinstgruppen organisiert. Vielfach weist auch dschihadistische Propaganda keinen Vereinigungsbezug auf. Im Vordergrund steht dabei vielmehr die Vermittlung eines Weltbildes, in dem Musliminnen und Muslime als Opfer "westlicher" Unterdrückung und Gewalt wahrgenommen werden. Zugleich wird suggeriert, der einzig mögliche Ausweg aus der vermeintlichen Opferrolle bestehe in der Hinwendung zu einem "rechtgläubigen" Leben nach salafistischem Verständnis und im Kampf ("Dschihad") gegen die "Ungläubigen" mit dem Ziel, bestehende staatliche Strukturen zu beseitigen und eine vermeintliche "göttliche Ordnung" durchzusetzen. Gewaltanwendung zu diesem Zweck wird als legitimes Mittel befürwortet und verherrlicht.
Drucksache 424/19
Gesetzesantrag des Freistaats Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten - "Fahren ohne Fahrschein" als Ordnungswidrigkeit -
... Die strafrechtliche Ahndung der unbefugten Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels zeitigt in einer Zusammenschau erhebliche negative Folgen für die Gesellschaft und stellt daher kein legitimes staatliches Handeln mehr dar. Diese Einschätzung stützt sich auf folgende Erwägungen:
Drucksache 232/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
... Zum einen können auch Unternehmen, die die Erheblichkeitsschwelle nicht überschreiten, in bestimmten Fällen ein legitimes Interesse daran haben, gegen die unlautere Verhaltensweise eines Mitbewerbers vorzugehen. Zum anderen wären Mitbewerber, die ihre Geschäftstätigkeit gerade erst aufgenommen haben, vor unlauterem Wettbewerb nicht mehr geschützt. Soweit hierzu in der Begründung des Regierungsentwurfs ausgeführt wird, solche Unternehmen könnten in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn unzweifelhaft sei, dass die Geschäftstätigkeit ausgeweitet werden wird, die Voraussetzungen des § 8 Absatz 3 Nummer 1 UWG-E ebenfalls erfüllen, findet dies im Gesetzeswortlaut keine Stütze.
Drucksache 572/19
... in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 3 Weimarer Reichsverfassung. Das vorgesehene Spracherfordernis ist vorliegend in der Abwägung mit der religionsgemeinschaftlichen Selbstbestimmung gerechtfertigt. Mit der Verbesserung der Integration sowohl der oder des Geistlichen selbst als auch der Gemeindemitglieder verfolgt der Verordnungsgeber ein legitimes Regelungsinteresse. Eine Sprachfertigkeit auf dem Niveau A2 ist auch geeignet, erforderlich und angemessen, die benannten Regelungsziele zu erreichen. Sie ermöglicht eine sinnvolle Kommunikation im gesellschaftlichen Umfeld auf Deutsch, ohne gleichzeitig eine übergroße Hürde für die Tätigkeit von Geistlichen aus dem Ausland darzustellen. Religiöses Personal beeinflusst durch seine herausgehobene und führende Stellung in der Gemeinde die Gemeindemitglieder, auch im Umgang mit der Mehrheitsgesellschaft. Eine durch Sprachkenntnisse wahrnehmbare Integration der oder des Geistlichen strahlt auch auf die Gemeindemitglieder und deren Haltung zur Mehrheitsgesellschaft aus.
Drucksache 548/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zum Erlass seearbeitsrechtlicher Vorschriften im Bereich der medizinischen Betreuung auf Seeschiffen
... 3. Elsfleth, Maritimes Kompetenzzentrum
Drucksache 149/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. August 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kamerun zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen
... i. die Steuer vom Einkommen natürlicher Personen, einschließlich des Steuerzuschlags der Gemeinden (centimes additionnels) und
Drucksache 152/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher
... 10. https://ec.europa.eu/info/law/law\-topic/consumers/travel\-and\-timeshare\-law/package\-travel\-directive_en .
Drucksache 1/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30 /EU
/EU - COM(2016) 723 final; Ratsdok. 14875/16
... 38. Die von Artikel 22 des Richtlinienvorschlags vorgesehenen Einschränkungen sind in zeitlicher Hinsicht zu eng gefasst. Zusätzlich sollten Fälle aufgenommen werden, in denen eine einmal erteilte Restschuldbefreiung auch nachträglich widerrufen werden kann. Ein legitimes Bedürfnis hiernach besteht insbesondere, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Schuldner seine Pflichten vorsätzlich verletzt und dadurch Gläubigerinteressen geschadet hat (etwa durch falsche Angaben). Ebenso sind Fälle denkbar, in denen der Schuldner kurz nach der Restschuldbefreiung wegen einer zuvor begangenen Straftat verurteilt wird, die die Restschuldbefreiung ausgeschlossen hätte. Ebenso sollte der Schuldner auch nach der Restschuldbefreiung verpflichtet sein, an einem weiterhin laufenden Insolvenzverfahren mitzuwirken. Unkooperativen oder unehrlichen Schuldnern sollte damit auch nachträglich die Restschuldbefreiung wieder entzogen werden können. Aus Gründen der Rechtssicherheit könnte man hierfür eine Höchstfrist vorsehen.
Drucksache 1/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30 /EU
/EU - COM(2016) 723 final; Ratsdok. 14875/16
... 37. Die von Artikel 22 des Richtlinienvorschlags vorgesehenen Einschränkungen sind in zeitlicher Hinsicht zu eng gefasst. Zusätzlich sollten Fälle aufgenommen werden, in denen eine einmal erteilte Restschuldbefreiung auch nachträglich widerrufen werden kann. Ein legitimes Bedürfnis hiernach besteht insbesondere, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Schuldner seine Pflichten vorsätzlich verletzt und dadurch Gläubigerinteressen geschadet hat (etwa durch falsche Angaben). Ebenso sind Fälle denkbar, in denen der Schuldner kurz nach der Restschuldbefreiung wegen einer zuvor begangenen Straftat verurteilt wird, die die Restschuldbefreiung ausgeschlossen hätte. Ebenso sollte der Schuldner auch nach der Restschuldbefreiung verpflichtet sein, an einem weiterhin laufenden Insolvenzverfahren mitzuwirken. Unkooperativen oder unehrlichen Schuldnern sollte damit auch nachträglich die Restschuldbefreiung wieder entzogen werden können. Aus Gründen der Rechtssicherheit könnte man hierfür eine Höchstfrist vorsehen.
Drucksache 276/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetz es
... Schließlich soll ein WLAN-Betreiber auch nicht verpflichtet werden, das Anbieten seines Dienstes dauerhaft einzustellen, da das Anbieten eines WLANs grundsätzlich ein legitimes und gesellschaftlich erwünschtes Geschäftsmodell ist. Zulässig können jedoch Anordnungen einer Behörde zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung aufgrund entsprechender Rechtsgrundlagen sein, soweit diese einen nur vorübergehenden Charakter haben.
Drucksache 315/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG )
... Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit können durch jede vernünftige Erwägung des Gemeinwohls legitimiert werden. Der Schutz der Meinungsfreiheit und der Rundfunk- und Pressefreiheit muss hier in die Gesamtbewertung mit einfließen. Die Regelung zielt auf die praktische Durchsetzung von Löschungs- oder Sperrpflichten ab, die sich aus anderen Gesetzen ergeben. Dies ist ein legitimes Ziel.
Drucksache 311/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft - COM(2016) 356 final; Ratsdok. 9911/16
... erfordert, dass nationale Behörden die bestehenden nationalen Vorschriften überprüfen, um sicherzustellen, dass Marktzugangsanforderungen nach wie vor durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt sind. Außerdem müssen sie erforderlich und verhältnismäßig sein. Wie die Kommission in ihrem Jahreswachstumsbericht 201613 betont hat, würde eine flexiblere Regulierung der Dienstleistungsmärkte sich produktivitätssteigernd auswirken und könnte den Markteintritt neuer Akteure erleichtern, Dienstleistungen günstiger machen und die Auswahl für die Verbraucher vergrößern.
Drucksache 414/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: EU-Aktionsplan für die Rückkehr - COM(2015) 453 final; Ratsdok. 11846/15
... Als letztes legitimes Mittel zur Erfüllung ihrer Verpflichtung zur Durchsetzung der Rückkehr sollten die Mitgliedstaaten von der Inhaftnahme Gebrauch machen, sofern dies erforderlich ist, um zu verhindern, dass sich irreguläre Migranten durch Flucht entziehen und in andere Mitgliedstaaten begeben (Sekundärmigration)10. Solange eine reelle Chance auf Abschiebung besteht, sollte diese mögliche Abschiebung nicht durch eine vorzeitige Beendigung der Inhaftierung gefährdet werden. Die maximale Haftdauer nach nationalem Recht sollte es den Behörden der Mitgliedstaaten ermöglichen, die zur Identifizierung eines irregulären Migranten und zur Ausstellung der Reisedokumente durch das Herkunftsland notwendigen Maßnahmen zu treffen. Die Mitgliedstaaten sollten, wo dies angezeigt ist, neue Alternativen zur Inhaftnahme und den Einsatz von weniger intensiven Zwangsmaßnahmen prüfen. In diesem Zusammenhang könnten irreguläre Migranten unter anderem elektronisch überwacht oder in halbgeschlossenen Einrichtungen untergebracht werden.
Drucksache 619/15
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Achte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
... (9) Sämtliche an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten haben die zuständigen Stellen bei einem Unfall zu unterstützen und zur Schadensbekämpfung alle erforderlichen Auskünfte unverzüglich zu erteilen. Wer gefährliche Güter regelmäßig herstellt, vertreibt oder empfängt, muss den zuständigen Behörden der Seehäfen und dem Havariekommando, gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer, Maritimes Lagezentrum, Am Alten Hafen 2, 27472 Cuxhaven, auf Verlangen eine Rufnummer angeben, über die alle vorliegenden Informationen über die Eigenschaften des gefährlichen Gutes und Maßnahmen zur Unfallbekämpfung und Schadensbeseitigung erhältlich sind.
Drucksache 642/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... Vom Erfordernis des Sprachnachweises vor der Einreise beim Ehegattennachzug wird abgesehen. Es ist grundsätzlich zu begrüßen, wenn vor der Einreise bereits Integrationsleistungen erbracht werden, wozu insbesondere das Erlernen der deutschen Sprache gehört. In der Praxis wird die Familienzusammenführung jedoch vielfach unangemessen erschwert, weshalb fraglich erscheint, ob die Regelung in vollem Umfang mit der Richtlinie 2003/86/EG (Familienzusammenführungsrichtlinie) in Einklang steht. Rechtliche Bedenken sind vom Europäischen Gerichtshof auch im Hinblick auf Artikel 41 Zusatzprotokoll zum Assoziationsabkommen EWG/Türkei geäußert worden. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat das Fehlen einer allgemeinen Härtefallklausel moniert. Nach der Einreise besteht ohnehin eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs. Daher ist es sachlich nicht erforderlich, die Visumserteilung von einem Sprachnachweis abhängig zu machen, weil das Erlernen der deutschen Sprache im Inland einfacher und leichter zu bewerkstelligen ist. Die mit der Einführung des Sprachnachweises bezweckte Bekämpfung der Zwangsverheiratung ist zwar ein legitimes Anliegen, es liegen jedoch keine belastbaren Daten vor, die belegen, dass dieses Ziel damit auch erreicht wurde.
Drucksache 642/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... Vom Erfordernis des Sprachnachweises vor der Einreise beim Ehegattennachzug wird abgesehen. Es ist grundsätzlich zu begrüßen, wenn vor der Einreise bereits Integrationsleistungen erbracht werden, wozu insbesondere das Erlernen der deutschen Sprache gehört. In der Praxis wird die Familienzusammenführung jedoch vielfach unangemessen erschwert, weshalb fraglich erscheint, ob die Regelung in vollem Umfang mit der Richtlinie 2003/86/EG (Familienzusammenführungsrichtlinie) in Einklang steht. Rechtliche Bedenken sind vom Europäischen Gerichtshof auch im Hinblick auf Artikel 41 Zusatzprotokoll zum Assoziationsabkommen EWG/Türkei geäußert worden. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat das Fehlen einer allgemeinen Härtefallklausel moniert. Nach der Einreise besteht ohnehin eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs. Daher ist es sachlich nicht erforderlich, die Visumserteilung von einem Sprachnachweis abhängig zu machen, weil das Erlernen der deutschen Sprache im Inland einfacher und leichter zu bewerkstelligen ist. Die mit der Einführung des Sprachnachweises bezweckte Bekämpfung der Zwangsverheiratung ist zwar ein legitimes Anliegen, es liegen jedoch keine belastbaren Daten vor, die belegen, dass dieses Ziel damit auch erreicht wurde.
Drucksache 154/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
... /EU verwendeten Begriffs "grob nachteilig" soll berücksichtigt werden, dass der Begriff "grob nachteilig" dem deutschen Recht fremd ist und zu dem Missverständnis Anlass geben könnte, dass es für die Beurteilung der Frage, ob eine Bestimmung "grob nachteilig" ist, allein auf das Ausmaß des Nachteils für den Entgeltgläubiger ankommt, nicht jedoch auch darauf, ob der Entgeltschuldner ein legitimes Interesse an der Abweichung vom Gesetz oder, wie es Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie
Drucksache 193/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumordnung und das integrierte Küstenzonenmanagement COM(2013) 133 final
... Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 eine intelligente, nachhaltige und integrative Wirtschaft zu werden. Die maritime Wirtschaft bietet Raum für Innovation, nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung, die zur Verwirklichung dieses Ziels beitragen sollten. Im Oktober 2012 verabschiedeten die europäischen Minister für Meeresangelegenheiten die "Erklärung von Limassol", um die Strategie Europa 20201 durch eine starke maritime Säule zu stützen. Wie die Kommission in der Mitteilung "Blaues Wachstum: Chancen für nachhaltiges marines und maritimes Wachstum "2 hervorgehoben hat, ist der vorliegende Legislativvorschlag ein wesentlicher Bestandteil dieser Bemühungen um die Entwicklung der blauen Wirtschaft in Europa.
Drucksache 764/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/94 /EG, 2009/38 /EG, 2002/14/EG, 98/59/EG und 2001/23/EG in Bezug auf Seeleute - COM(2013) 798 final
... 10. Siehe Mitteilung "Blaues Wachstum - Chancen für nachhaltiges marines und maritimes Wachstum" (COM(2012) 494 final vom 13. September 2012).
Drucksache 313/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz - MietRÄndG )
... § 577a Absatz 1a Satz 2 BGB-E sieht Ausnahmen von den in Absatz 1a Satz 1 bestimmten Kündigungsbeschränkungen für bestimmte Personengruppen vor. Erwerben mehrere Familienmitglieder oder Personen, die ein und demselben Haushalt angehören, ein bebautes Grundstück zur Selbstnutzung, so sollen die Kündigungsbeschränkungen nicht gelten. In diesen Fällen soll das Schutzinteresse der betroffenen Mieter hinter dem Interesse der erwerbenden Gesellschaft oder Miteigentümergemeinschaft zurückstehen. Dieser Erwerb zum Zwecke der Eigennutzung soll nicht erschwert werden, denn insoweit soll aufgrund der engen personalen Bindung ein legitimes Interesse an der zeitnahen Geltendmachung des Eigenbedarfs bestehen (vgl. BR-Drs. 313/12, S. 35).
Drucksache 548/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Blaues Wachstum - Chancen für nachhaltiges marines und maritimes Wachstum - COM(2012) 494 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Blaues Wachstum - Chancen für nachhaltiges marines und maritimes Wachstum - COM(2012) 494 final
Drucksache 725/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... 14. Blaues Wachstum - Chancen für nachhaltiges marines und maritimes Wachstum, COM(2012) 494.
Drucksache 581/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte II - Gemeinsam für neues Wachstum - COM(2012) 573 final
... 15. Mitteilung der Europäischen Kommission: "Blaues Wachstum Chancen für nachhaltiges marines und maritimes Wachstum"; COM(2012) 494.
Drucksache 548/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Blaues Wachstum - Chancen für nachhaltiges marines und maritimes Wachstum COM(2012) 494 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Blaues Wachstum - Chancen für nachhaltiges marines und maritimes Wachstum COM(2012) 494 final
Drucksache 575/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Medizinprodukte und zur Änderung der Richtlinie 2001/83 /EG, der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 - COM(2012) 542 final
... (b) legitimes Interesse am Schutz vertraulicher Geschäftsinformationen,
Drucksache 313/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz - MietRÄndG )
... Satz 2 sieht zum einen Ausnahmen von Satz 1 für bestimmte Personengruppen vor. Erwerben mehrere Familienmitglieder oder Personen, die ein und demselben Haushalt angehören, ein bebautes Grundstück zur Selbstnutzung, so soll das Schutzinteresse der betroffenen Mieter hinter dem Interesse der erwerbenden Gesellschaft oder Miteigentümergemeinschaft zurückstehen. Dieser Erwerb zum Zwecke der Eigennutzung soll nicht erschwert werden, denn hier besteht aufgrund der engen personalen Bindung ein legitimes Interesse an der zeitnahen Geltendmachung des Eigenbedarfs. Das Begriffspaar der "Familien- und Haushaltsangehörigen" ist der Regelung in § 573 Absatz 2 Nummer 2 nachgebildet. Bei der Auslegung der Vorschrift kann auf die hierzu ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden. Zum anderen ist klargestellt, dass Satz 1 mangels Schutzbedürftigkeit des Mieters keine Anwendung finden soll auf Konstellationen, bei denen bereits vor Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist.
Drucksache 159/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Richtlinie 96/7 1/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen - COM(2012) 131 final
... /EG fallen, können ebenfalls ein legitimes Interesse daran haben, dass die Bestimmungen der Richtlinie
Drucksache 565/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wildlebender Tierarten im Zirkus - Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg -
... b) Gemeinschaftsrechtlich legitimes Ziel - das Verbot dient dem Tierschutz, der schon seit 1999 im Gemeinschaftsrecht (TierSchProtokoll zum Vertrag von Amsterdam) verankert ist und auch Eingang in den EU-Reform-Vertrag fand. Dieser beinhaltet den Schutz der Tiere als "fühlende Wesen" in dem Wortlaut, wie er für die gemeinsame Verfassung vorgesehen war. Damit handelt es sich um ein verfassungskonformes Ziel.
Drucksache 189/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Europäischer Corporate Governance-Rahmen KOM (2011) 164 endg.
... 21. Heidrick & Struggles, Corporate Governance Report 2009 — Boards in turbulent times, Analyse einer Auswahl aus 371 Topunternehmen in 13 Ländern auf der Grundlage der Referenzbörse.
Drucksache 565/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus
... b) Gemeinschaftsrechtlich legitimes Ziel - das Verbot dient dem Tierschutz, der schon seit 1999 im Gemeinschaftsrecht (TierSchProtokoll zum Vertrag von Amsterdam) verankert ist und auch Eingang in den EU-Reform-Vertrag fand. Dieser beinhaltet den Schutz der Tiere als "fühlende Wesen" in dem Wortlaut, wie er für die gemeinsame Verfassung vorgesehen war. Damit handelt es sich um ein verfassungskonformes Ziel.
Drucksache 27/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwicklung der europäischen Dimension des Sports KOM (2011) 12 endg.
... Im Bereich des Profisports sind Regeln, die eine unmittelbare Diskriminierung bedeuten (etwa auf der Staatsangehörigkeit der Spieler basierende Quoten), nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Andererseits können Regeln, die mittelbar diskriminierend sind (etwa Quoten für örtlich ausgebildete Spieler) oder die die Freizügigkeit der Arbeitnehmer behindern (Vergütung für die Rekrutierung und Ausbildung junger Spieler), als mit dem EU-Recht vereinbar angesehen werden, wenn damit ein legitimes Ziel verfolgt wird und sie notwendig und verhältnismäßig sind, um dieses Ziel zu erreichen.
Drucksache 763/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU KOM (2011) 789 endg.
... Rechtsgrundlage für den Legislativvorschlag ist Artikel 192 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Der Vorschlag verfolgt ein legitimes Ziel im Sinne von Artikel 191 Absatz 1 des Vertrags, namentlich die Bekämpfung des Klimawandels (durch Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen). Er zielt darauf ab, Informationen für die politische Entscheidungsfindung und Beschlussfassung der EU besser verfügbar zu machen und die Koordination und Kohärenz der Berichterstattung der Union und der Mitgliedstaaten im Rahmen der UNFCCC zu verbessern. Dieses Ziel lässt sich mit weniger restriktiven Mitteln nicht erreichen. Der Vorschlag berührt nicht die mit der ÜS-Entscheidung eingeführte allgemeine Verteilung der Überwachungs-, Datenerhebungs- und Berichterstattungskompetenzen zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten.
Drucksache 227/11
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen - Haushaltsführung 2010
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2010
... Fortführung der Ausbildungsplatzförderung in der Seeschifffahrt (Maritimes
Drucksache 306/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Digitale Agenda für Europa KOM (2010) 245 endg.
... 3 Nur eines von neun IKT-Anwendungsunternehmen auf der von der Financial Times geführten weltweiten Bestenliste "
Mitteilung
1. Einleitung
Abbildung 1: Erfolgszyklus der digitalen Wirtschaft
• Fragmentierung der digitalen Märkte
• Mangelnde Interoperabilität
• Zunahme der Cyberkriminalität und Gefahr mangelnden Vertrauens in Netze
• Mangelnde Investitionen in Netze
• Unzureichende Forschung und Innovation
• Mangelnde digitale Kompetenzen und Qualifikationen
• Verpasste Chancen für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
2. Die Aktionsbereiche der digitalen Agenda
2.1. Ein pulsierender digitaler Binnenmarkt
2.1.1. Öffnung des Zugangs zu Inhalten
Abbildung 2: Musik-Downloads – in den USA viermal so viele wie in der EU Einzelne Musik-Downloads pro Quartal in Millionen
4 Aktionen
2.1.2. Vereinfachung online und grenzüberschreitend ausgeführter Transaktionen
4 Aktionen
2.1.3. Vertrauensbildung im digitalen Umfeld
Abbildung 3: Gründe für den Verzicht auf den Online-Einkauf Prozentsatz der Personen, die 2009 nichts online bestellt haben
4 Aktionen
2.1.4. Stärkung des Binnenmarkts für Telekommunikationsdienste
4 Aktionen
2.2. Interoperabilität und Normen
2.2.1. Verbesserung der IKT-Normung
2.2.2. Förderung einer besseren Nutzung von Normen und Standards
2.2.3. Größere Interoperabilität durch Koordinierung
4 Aktionen
2.3. Vertrauen und Sicherheit
4 Aktionen
2.4. Schneller und ultraschneller Internetzugang
2.4.1. Garantierte universelle Breitbandversorgung mit steigenden Geschwindigkeiten
2.4.2. Förderung des Ausbaus von NGA-Netzen
Abbildung 4: FTTH-Verbreitung im Juli 2009
2.4.3. Offenes und neutrales Internet
4 Aktionen
2.5. Forschung und Innovation
Abbildung 5: Gesamtausgaben für IKT-FuE in Mrd. EUR 2007
2.5.1. Verstärkte Anstrengungen und Effizienzsteigerung
2.5.2. Vorantreiben von IKT-Innovationen durch Nutzung des Binnenmarkts
2.5.3. Offene Innovation unter Federführung der Wirtschaft
4 Aktionen
2.6. Verbesserung der digitalen Kompetenzen, Qualifikationen und Integration
2.6.1. Digitale Kompetenz und Qualifikationen
2.6.2. Integrative digitale Dienste
4 Aktionen
2.7. IKT-gestützte Vorteile für die Gesellschaft in der EU
2.7.1. Die IKT im Dienste der Umwelt
4 Aktionen
2.7.2. Tragfähige Gesundheitsfürsorge und IKT-gestützte Hilfen für ein würdiges und unabhängiges Leben54
4 Aktionen
2.7.3. Förderung von kultureller Vielfalt und kreativen Inhalten
4 Aktionen
2.7.4. Elektronische Behördendienste eGovernment
4 Aktionen
2.7.5 Intelligente Verkehrssysteme für effizienten Verkehr und bessere Mobilität
4 Aktionen
2.8. Internationale Aspekte der Digitalen Agenda
4 Aktionen
3. Durchführung und Verwaltung
Abbildung 6: Europäischer Politikgestaltungszyklus im Rahmen der Digitalen Agenda
Anhang 1 Liste legislativer Maßnahmen
Anhang 2 Wichtige Leistungsziele
1. Breitbandziele:
2. Digitaler Binnenmarkt:
3. Digitale Integration:
4. Öffentliche Dienste:
5. Forschung und Innovation:
6. CO2-arme Wirtschaft:
Drucksache 796/10
Vorschlag des Ständigen Beirats
Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (hier: Gremien, in denen die Bundesratsbeauftragten seit 2007 tätig sind bzw. deren Neubestellung in 2010 ansteht sowie der Beauftragten des Bundesrates für Beratungen zur Festlegung der Verhandlungsposition der Bundesrepublik Deutschland zu Vorhaben der EU, deren Neubestellung in 2010 ebenfalls ansteht)
... 37. Maritimes Industrieforum (MIF-EU)
Drucksache 446/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2010 zu den Ergebnissen des Gipfeltreffens EU-Russland (31. Mai - 1. Juni 2010)
... I. in der Erwägung, dass es klare und objektive Kriterien für die Einführung einer Regelung zur Visafreiheit gibt, und in der Erwägung, dass europäische und russische Bürger ein legitimes Interesse daran haben, dass ihnen das Recht auf freien Personenverkehr sowohl in ihren Ländern als auch über die Grenzen hinweg gewährt wird,
Drucksache 319/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge
... aufzuheben. Zu diesem Zweck wird der bisherige Artikel 46b Absatz 4 EGBGB ohne Auflistung der Timeshare-Richtlinie in den neuen Artikel 46b Absatz 3
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 481 Teilzeit-Wohnrechtevertrag
§ 481a Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt
§ 481b Vermittlungsvertrag, Tauschsystemvertrag
§ 482 Vorvertragliche Informationen, Werbung und Verbot des Verkaufs als Geldanlage
§ 482a Widerrufsbelehrung
§ 483 Sprache des Vertrags und der vorvertraglichen Informationen
§ 484 Form und Inhalt des Vertrags
§ 485 Widerrufsrecht
§ 485a Widerrufsfrist
§ 486 Anzahlungsverbot
§ 486a Besondere Vorschriften für Verträge über langfristige Urlaubsprodukte
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ ... [einsetzen: nächste bei der Verkündung freie Zahl] Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge
Artikel 242 Informationspflichten bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträgen sowie Tauschsystemverträgen
§ 1 Vorvertragliche und vertragliche Pflichtangaben
§ 2 Informationen über das Widerrufsrecht
Artikel 3 Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung
Artikel 4 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Bürokratiekosten
1. Pflichtangabe in der Werbung, dass vorvertragliche Informationen erhältlich sind und wo diese angefordert werden können
2. Verpflichtender Hinweis bei der Einladung zu Werbe- oder Verkaufsveranstaltungen auf den gewerblichen Charakter der Veranstaltung
3. Zusammenfassung
IV. Kosten vertraglicher Informationspflichten
1. Pflicht, vorvertragliche Informationen zur Verfügung zu stellen
IV der Richtlinie vorgegeben.
2. Pflicht zur Widerrufsbelehrung
3. Zusammenfassung
V. Sonstige Kosten
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 481
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 481a
Zu § 481b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 482
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 482a
Zu § 483
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 484
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 485
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 485a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 486
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 486a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1233: Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge
Drucksache 182/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Tourismusstatistik KOM (2010) 117 endg.
... " umfassen von Verwandten oder Freunden kostenlos zur Verfügung gestellte Unterkünfte und Unterkünfte in vom Eigentümer selbst genutzten Ferienwohnungen einschließlich Timesharing-Wohnungen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften
• Übereinstimmung mit den anderen Politikbereichen und Zielen der EU
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
Konsultationsmethoden, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Analyse der Auswirkungen und Folgen
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
Vorgeschlagenes Instrument: Verordnung.
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Definitionen
Artikel 3 Abgedeckte Themen und Merkmale der benötigten Informationen
Artikel 4 Erfassungsbereich
Artikel 5 Qualitätskriterien und Berichte
Artikel 6 Datenquellen
Artikel 7 Datenübermittlung
Artikel 8 Methodikhandbuch
Artikel 9 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 10 Widerruf der Befugnisübertragung
Artikel 11 Einwände gegen delegierte Rechtsakte
Artikel 12 Ausschuss
Artikel 13 Aufhebung
Artikel 14 Inkrafttreten
Anhang I Inlandstourismus
Abschnitt 1 Kapazität der Beherbergungsbetriebe
A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen
1 Auf regionaler Ebene NUTS 2 und auf nationaler Ebene
2 [fakultativ] Nur auf nationaler Ebene
B. Begrenzung des Erfassungsbereichs
Abschnitt 2 Belegung der Beherbergungsbetriebe (Binnenreiseverkehr und Einreiseverkehr)
A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen
1 Auf regionaler Ebene NUTS 2 und auf nationaler Ebene
2 Nur auf nationaler Ebene
B. Für monatliche Daten auf nationaler Ebene zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen
C. Begrenzung des Erfassungsbereichs
D. Rasch verfügbare Schlüsselindikatoren
Abschnitt 3 Für Abschnitt 1 und Abschnitt 2 anzuwendende Klassifikationen
A. Art der Unterkunft
B. Art des Ortes a
C. Art des Ortes b
D. Größenklasse
E. Länder und geografische Gebiete
Abschnitt 4 Inlandstourismus in nicht gemieteten Unterkünften
A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen
B. Untergliederung
Anhang II Nationaler Tourismus
Abschnitt 1 Teilnahme am Tourismus
A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen
B. Für dreijährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen
C. Für die soziodemografischen Untergliederungen anzuwendende Klassifikationen
Abschnitt 2 Urlaubsreisen und Reisende
A. Zu übermittelnde Variablen
B. Begrenzung des Erfassungsbereichs
C. Periodizität
Drucksache 494/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 28. Januar 2003 zum Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art
... Für die Auslegung des Begriffs „Diskriminierung“ verweist der Erläuternde Bericht auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Nummer 16 des Erläuternden Berichts). Nach dieser Rechtsprechung ist eine unterschiedliche Behandlung diskriminierend „wenn es für sie keine objektive und angemessene Rechtfertigung gibt, d.h. wenn mit ihr kein legitimes Ziel verfolgt wird oder die eingesetzten Mittel zum angestrebten Ziel nicht in einem angemessenen Verhältnis stehen“. Eine Orientierung zur Auslegung des Begriffs „Diskriminierung“ sei ferner in Artikel 1 des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) zu finden. Der Begriff „Rassendiskriminierung“ bedeute dort jede auf der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, dem nationalen Ursprung oder dem Volkstum beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleich berechtigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen kulturellen oder jedem sons tigen Bereich des öffentlichen Lebens vereitelt oder beeinträchtigt wird.
Drucksache 496/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 mit einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu dem Problem der Erstellung von Personenprofilen bei Terrorismusbekämpfung, Strafverfolgung, Einwanderung, Zoll und Grenzkontrolle, insbesondere auf der Grundlage ethnischer Merkmale und der Rasse (2008/2020(INI))
... L. in der Erwägung, dass die Erstellung sowohl deskriptiver als auch prädiktiver Personenprofile ein legitimes Ermittlungsinstrument sein kann, wenn sie nicht auf ungeprüften, von Stereotypen ausgehenden Verallgemeinerungen, sondern auf konkreten, verlässlichen und rechtzeitig vorhandenen Informationen aufbaut und wenn die Maßnahmen, die aufgrund derartiger Profile ergriffen werden, den Grundsätzen der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit genügen; jedoch in der Erwägung der ernst zu nehmenden Gefahr, dass die Erstellung von Personenprofilen zu Diskriminierungen führt, wenn es keine angemessenen rechtlichen Einschränkungen und Schutzbestimmungen in Bezug auf die Verwertung von Daten über ethnische Zugehörigkeit, Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit und politische Überzeugung gibt,
Erstellung von Personenprofilen und Datenschürfung Data Mining
Rechtliche Verpflichtungen
2 Wirksamkeit
Erstellung von Personenprofilen auf der Grundlage ethnischer Merkmale
Drucksache 797/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Europäischen Gerichtshof und die Europäische Zentralbank: Ein EU-Rahmen für das grenzübergreifende Krisenmanagement im Bankensektor KOM (2009) 561 endg.; Ratsdok. 15049/09
... Da die Interessen nationaler Beteiligter (z. B. Gläubiger, Steuerzahler, Einlagensicherung) geschützt werden müssen, bieten die Mitgliedstaaten nicht besonders viele Anreize für eine stärkere Koordinierung zulasten der Isolierung nationaler Vermögenswerte in grenzübergreifenden Krisen. Dieses grundlegende Hindernis für eine kooperative Abwicklung grenzübergreifend tätiger Gruppen ist unter anderem in der territorialen Verankerung des Insolvenzrechts verwurzelt. Nationale Insolvenzgesetze liefern den inländischen Behörden ein legitimes – und stark politisch motiviertes – Interesse, die nationalen Vermögenswerte einer in Schwierigkeiten geratenen Bank zu isolieren, um nationale Einlagen zu schützen und die für Gläubiger der nationalen Einheit verfügbaren Vermögenswerte zu maximieren.
Drucksache 395/09
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI )
... Die Sicherung und Verbesserung der Qualität der Tätigkeit der Architekten/-Architektinnen stellt insoweit ein legitimes gesetzgeberisches Ziel dar. Diese Erwägungen bestehen unverändert fort. Außerhalb des Anwendungsbereichs der
Drucksache 386/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik KOM (2009) 163 endg.; Ratsdok. 8977/09
... Wenn die Kapazität der Fangflotten dauerhaft an die Fangmöglichkeiten angepasst wird, wird zwangsläufig die Beschäftigung im Fangsektor insgesamt zurückgehen. Es ist ein legitimes soziales Ziel, die schwächsten Küstengemeinden vor dieser Entwicklung schützen zu wollen. Auf diese sozialen Belange muss in einer Weise eingegangen werden, die den notwendigen Anpassungen der größeren Flotten nicht im Weg steht.
Drucksache 160/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz - FMStErgG )
... vorgesehen. Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG begegnet dies keinen Bedenken, wenn und soweit ein besonderes bundespolitisches Interesse an der Konzentration des Rechtsschutzes beim Bundesverwaltungsgericht besteht und ein legitimes Interesse an der Beschleunigung des Verfahrens anzuerkennen ist (vgl. Kopp/Schenke,
Drucksache 499/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung KOM (2008) 426 endg.; Ratsdok. 11531/08
... Die Verweigerung angemessener Vorkehrungen gilt als Form der Diskriminierung. Dies steht im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und mit der Richtlinie 2000/78/EG. In bestimmten Fällen kann Ungleichbehandlung aufgrund des Alters rechtmäßig sein, sofern sie durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind (Verhältnismäßigkeitsprüfung).
Drucksache 536/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/116 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte KOM (2008) 464 endg.; Ratsdok. 12217/08
... 12 Zahlen von PricewaterhouseCoopers, Financial Times, 6. Juli 2006.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
5 Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 1 Die Richtlinie 2006/116/EG wird wie folgt geändert:
Artikel 10a Übergangsmaßnahmen für die Umsetzung von Richtlinie [//Nr. der Änderungsrichtlinie einfügen]
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 757/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
... Nach Auffassung der EU-Kommission verhindert in diesen Fällen das zwingende Erfordernis eines Zustellungsbevollmächtigten im Inland für im EU-Ausland niedergelassene Rechts- oder Patentanwälte allerdings, dass diese Personengruppen die ihnen nach dem EG-Vertrag garantierte Dienstleistungsfreiheit ungehindert ausüben können. Für ausländische Rechts- oder Patentanwälte, die einen Verfahrensbeteiligten vor dem DPMA oder dem Bundespatentgericht als Inlandsvertreter vertreten wollen, verursache die Beauftragung eines Zustellungsbevollmächtigten im Inland zusätzliche Kosten und Belastungen. Dies kann sie nach Auffassung der Kommission davon abhalten, in Deutschland Dienstleistungen dieser Art zu erbringen. Zwar sei die von der Bundesregierung zur Rechtfertigung der Regelung angeführte Gewährleistung des ordnungsgemäßen Verfahrensablaufs ein legitimes Ziel, das grundsätzlich auch zu Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit führen könne. Die gewählte Maßnahme (d.h. die Pflicht zur Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten) sei für diese Zwecke aber nicht erforderlich. Es gebe mittlerweile verschiedene andere Mittel, um die sichere Zustellung von amtlichen Sendungen auch ohne physische Präsenz der Empfangsperson in Deutschland gegenüber auswärtigen Verfahrensbeteiligten zu gewährleisten.
Drucksache 464/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2008 zu den Fortschritten in Bezug auf Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung in der eeuu (Umsetzung der Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG) (2007/2202(INI))
... 41. ist der Auffassung, dass eine Ungleichbehandlung aus Gründen der Staatsangehörigkeit oder Sprache, die weder objektiv und nachvollziehbar durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist noch durch angemessene und erforderliche Mittel herbeigeführt wird, eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft darstellen kann, die mit der Richtlinie 2000/43/EG nicht vereinbar ist;
Drucksache 631/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie
... Auch ausländische Institute haben bei einem Tätigwerden über Zweigniederlassungen im Inland ein legitimes Interesse daran, die entsprechenden Daten von ihren deutschen Kunden abfragen zu können. Denn das so generierte Geschäft ist ebenfalls in ein Risikomanagement einzubeziehen, dass der Bankenrichtlinie bzw. Basel II genügt. Hierzu ist die Erhebung, Verwendung und Übermittlung entsprechender personenbezogener Daten von Kunden unabdingbare Voraussetzung. Der Änderungsbefehl bezieht sich auf § 53b Abs. 3 in der Fassung des demnächst in Kraft tretenden Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusbekämpfung (BT-Drucksache
Drucksache 10/08A
Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... Auch gibt es ein legitimes Interesse der Verbraucher, die letztlich die Kosten des EEG- und des Wälzungsmechanismus tragen, diesen auch nachvollziehen zu können.
Drucksache 168/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz - GwBekErgG )
... Die Verpflichteten und dabei insbesondere die Finanzdienstleister haben ein legitimes Interesse daran, von meldepflichtigen Vorgängen, die bezüglich des gemeldeten Sachverhalts und insbesondere bezüglich der gemeldeten Person auch ihr eigenes Unternehmen betreffen können, zu erfahren, um die notwendigen unternehmensinternen Abklärungen und Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Gerade komplexe geldwäscherelevante Sachverhalte betreffen in der Regel nicht nur einen einzelnen Verpflichteten.
Drucksache 306/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2008 zu Tibet
... 2. fordert die chinesische Regierung auf, den verletzten Tibetern eine angemessene medizinische Versorgung und den inhaftierten Tibetern Rechtsbeistand zu gewährleisten ruft die Behörden dazu auf, eine Liste der Inhaftierten vorzulegen, sie gemäß den internationalen Menschenrechtsübereinkommen zu behandeln und unter keinen Umständen Folter anzuwenden; fordert die unverzügliche Freilassung all derjenigen die friedlich protestiert und ihr legitimes Recht auf Meinungsfreiheit ausgeübt haben;
Drucksache 378/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2008 zu der Politik Chinas und deren Auswirkungen auf Afrika (2007/2255(INI))
... N. in der Erwägung, dass Chinas Wirtschaftswachstum und sein legitimes Interesse an seiner eigenen Entwicklung dazu geführt haben, dass eine Steigerung seines Bedarfs an Natur- und Energiequellen und die Deckung dieses Bedarfs in Entwicklungsländern, insbesondere in Afrika, heute eine Realität darstellen,
Drucksache 655/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Handel mit Robbenerzeugnissen KOM (2008) 469 endg.; Ratsdok. 12604/08
... Der Gerichtshof hat anerkannt, dass der Tierschutz ein im Allgemeininteresse liegendes legitimes Ziel darstellt3.
Drucksache 10/08C
Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... ist gerade vor diesem Hintergrund ein legitimes besonders geeignetes, in jeder Hinsicht erforderliches und in der Gesamtabwägung angemessenes Instrument zur Markteinführung Erneuerbarer Energien.
Drucksache 699/08
... Satz 4 dient der Sicherstellung der zweckgemäßen Mittelverwendung. Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin wird verpflichtet, nach der Hälfte der Laufzeit der Maßnahme, spätestens nach sechs Monaten einen Nachweis des Bildungsträgers zu erbringen, dass er oder sie regelmäßig an den Lehrveranstaltungen teilgenommen hat. Bei längeren Maßnahmen, Maßnahmen mit mehreren Maßnahmeabschnitten oder in besonderen Fällen kann das zuständige Amt darüber hinaus weitere Teilnahmenachweise z.B. im weiteren Verlauf der Maßnahme oder am Ende eines Bewilligungszeitraums verlangen. Hierdurch soll dem Problem begegnet werden, dass sowohl Teilnehmer oder Teilnehmerinnen als auch Bildungsträger oftmals ihren Mitteilungspflichten über einen Abbruch beziehungsweise eine unzulässige Unterbrechung nicht nachkommen und Fördergelder weitergezahlt werden beziehungsweise Rückforderungen unterbleiben, obwohl die Maßnahme gar nicht mehr betrieben wird. Die sowohl für den Teilnehmer und die Teilnehmerin als auch für den Bildungsträger bereits bestehende Verpflichtung, Abbrüche und vorzeitige Beendigungen, Kündigungen usw. unverzüglich mitzuteilen (§ 21), wird damit konkretisiert. Da der Bildungsträger üblicherweise Teilnahmelisten führt, dürfte weder für den Teilnehmer oder die Teilnehmerin, noch für den Bildungsträger durch den geforderten Teilnahmenachweis ein nennenswerter zusätzlicher zeitlicher wie finanzieller Aufwand entstehen, zumal es sich nur um einen obligatorischen Teilnehmernachweis handelt und die Fälle, in denen die Vorlage eines weiteren Teilnahmenachweises sinnvoll oder notwendig erscheint, eher selten vorkommen dürften. Angesichts der Tatsache, dass die Maßnahmekosten durch die Förderleistungen des AFBG in nicht unerheblichem Umfang bezuschusst werden, besteht ein legitimes Interesse daran, Zahlungen nur und nur so lange zu gewähren, wie die Maßnahme tatsächlich besucht wird. Anderweitige, geringer belastende Maßnahmen als der geforderte Nachweis sind nicht erkennbar. Die Informationspflicht ist insoweit erforderlich, angemessen und verhältnismäßig.
Drucksache 571/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) KOM (2008) 489 endg.; Ratsdok. 12379/08
... – in den folgenden Departements: Allier, Alpes-de-Haute-Provence, Hautes-Alpes, Alpes-Maritimes, Ariège, Aveyron, Cantal, Charente, Charente-Maritime, Corrèze, Côte-d"Or, Dordogne, Haute-Garonne, Gers, Gironde, Isère (mit Ausnahme der Gemeinde Chapareillan), Landes, Loire, Haute-Loire, Lot, Lot-et-Garonne, Lozère, Nièvre (mit Ausnahme des Arrondissements Cosne-sur-Loire), Puy-de-Dôme, Pyrénées-Atlantiques, Hautes-Pyrénées, Rhône, Saône-et-Loire, Tarn, Tarn-et-Garonne, Haute-Vienne und Yonne;
Drucksache 748/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/85 /EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz KOM (2008) 637 endg.; Ratsdok. 13983/08
... (11) Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt dass der Schutz der körperlichen Verfassung der Frau während und nach einer Schwangerschaft ein legitimes, dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht entgegenstehendes Ziel ist. Er hat ferner in ständiger Rechtsprechung befunden, dass die Schlechterstellung von Frauen im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Mutterschaft eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellt.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.