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137 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Times"


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Drucksache 13/20

... es werden jedoch nicht grenzenlos gewährleistet, sondern stehen jeweils unter einem Gesetzesvorbehalt. Das Geologiedatengesetz schränkt den von den Artikeln 12 und 14 gewährten Schutz in verfassungsrechtlich zulässiger Weise ein. Bereits im Allgemeinen Teil der Begründung ist hinlänglich beschrieben worden, warum eine Offenlegung geologischer Fachdaten ein legitimes Ziel anstrebt. Das Gesetz regelt, welche geologischen Fachdaten zu welchem Zeitpunkt an die zuständigen Behörden zu übermitteln sind und wann sie öffentlich bereitgestellt werden bzw. unter welchen Voraussetzungen eine frühere öffentliche Bereitstellung möglich ist. Diese Regelungen sind dazu geeignet, das vom Gesetz angestrebte Ziel der öffentlichen Datenverfügbarkeit zu erreichen. Die bisherige Praxis offenbart darüber hinaus, dass eine Fristenlösung für den Zugang zu geologischen Daten erforderlich ist, weil die datenhaltenden Stellen eine Entscheidung über die öffentliche Bereitstellung der Daten angesichts der Vielzahl an betroffenen Daten, der jeweiligen Abwägung und den damit verbundenen rechtlichen Risiken letztlich in der Regel gleichartig - nämlich ablehnend - getroffen und nicht die in Rede stehenden Interessen miteinander abgewogen haben. Ohne die vom Gesetz angestrebte Fristenlösung würde sich diese Praxis fortsetzen, so dass der große Datenbestand zum Untergrund dauerhaft unter Verschluss bliebe und nur im Einzelfall einem Zugangsbegehren stattgegeben würde. Allenfalls eine gesetzgeberische Fristenregelung des Bundesgesetzgebers, die sich im Übrigen an den Regeln anderer Staaten orientiert, kann daher den einheitlichen Informationszugang und gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen in den Bundesländern sicherstellen. Über eine ausreichend bemessene Frist werden Investitionen hinreichend geschützt.



Drucksache 325/20

... 2 Der Gerichtshof hat anerkannt, dass das Ziel der Bekämpfung der Geldwäsche, die Teil des Ziels des Schutzes der öffentlichen Ordnung ist, ein legitimes Ziel darstellt, das eine Beschränkung der durch den Vertrag garantierten Grundfreiheiten rechtfertigen kann. Die Beschränkungen müssen verhältnismäßig sein (siehe Jyske Bank Gibraltar, C-212/11 und Lhu Zeng, C-190/17).



Drucksache 421/19

... Terroristische Propaganda hat unter den aktuellen gesellschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen neue Formen angenommen und ist zu einer wachsenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit geworden. Vor allem der salafistische Dschihadismus hat seit dem 11. September 2001 mit wachsendem Erfolg um Anhänger geworben. Diese Ideologie ist auch in Deutschland zum Nährboden terroristischer Anschläge, insbesondere auch desjenigen auf dem Berliner Breitscheidplatz, geworden. Die Aktivitäten von Al-Qaida und anderen terroristischen Organisationen sowie der Aufstieg des sogenannten Islamischen Staats im Zusammenhang mit dem syrischen Bürgerkrieg haben die Ausbreitung des Dschihadismus zwar begünstigt. Gleichwohl gehören seine Vertreter im Inland oftmals nicht einer jener terroristischen Vereinigungen an, sondern sind sehr heterogen in Vereinen und Netzwerken, lokalen Gruppierungen und Kleinstgruppen organisiert. Vielfach weist auch dschihadistische Propaganda keinen Vereinigungsbezug auf. Im Vordergrund steht dabei vielmehr die Vermittlung eines Weltbildes, in dem Musliminnen und Muslime als Opfer "westlicher" Unterdrückung und Gewalt wahrgenommen werden. Zugleich wird suggeriert, der einzig mögliche Ausweg aus der vermeintlichen Opferrolle bestehe in der Hinwendung zu einem "rechtgläubigen" Leben nach salafistischem Verständnis und im Kampf ("Dschihad") gegen die "Ungläubigen" mit dem Ziel, bestehende staatliche Strukturen zu beseitigen und eine vermeintliche "göttliche Ordnung" durchzusetzen. Gewaltanwendung zu diesem Zweck wird als legitimes Mittel befürwortet und verherrlicht.



Drucksache 424/19

... Die strafrechtliche Ahndung der unbefugten Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels zeitigt in einer Zusammenschau erhebliche negative Folgen für die Gesellschaft und stellt daher kein legitimes staatliches Handeln mehr dar. Diese Einschätzung stützt sich auf folgende Erwägungen:



Drucksache 232/1/19

... Zum einen können auch Unternehmen, die die Erheblichkeitsschwelle nicht überschreiten, in bestimmten Fällen ein legitimes Interesse daran haben, gegen die unlautere Verhaltensweise eines Mitbewerbers vorzugehen. Zum anderen wären Mitbewerber, die ihre Geschäftstätigkeit gerade erst aufgenommen haben, vor unlauterem Wettbewerb nicht mehr geschützt. Soweit hierzu in der Begründung des Regierungsentwurfs ausgeführt wird, solche Unternehmen könnten in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn unzweifelhaft sei, dass die Geschäftstätigkeit ausgeweitet werden wird, die Voraussetzungen des § 8 Absatz 3 Nummer 1 UWG-E ebenfalls erfüllen, findet dies im Gesetzeswortlaut keine Stütze.



Drucksache 572/19

... in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 3 Weimarer Reichsverfassung. Das vorgesehene Spracherfordernis ist vorliegend in der Abwägung mit der religionsgemeinschaftlichen Selbstbestimmung gerechtfertigt. Mit der Verbesserung der Integration sowohl der oder des Geistlichen selbst als auch der Gemeindemitglieder verfolgt der Verordnungsgeber ein legitimes Regelungsinteresse. Eine Sprachfertigkeit auf dem Niveau A2 ist auch geeignet, erforderlich und angemessen, die benannten Regelungsziele zu erreichen. Sie ermöglicht eine sinnvolle Kommunikation im gesellschaftlichen Umfeld auf Deutsch, ohne gleichzeitig eine übergroße Hürde für die Tätigkeit von Geistlichen aus dem Ausland darzustellen. Religiöses Personal beeinflusst durch seine herausgehobene und führende Stellung in der Gemeinde die Gemeindemitglieder, auch im Umgang mit der Mehrheitsgesellschaft. Eine durch Sprachkenntnisse wahrnehmbare Integration der oder des Geistlichen strahlt auch auf die Gemeindemitglieder und deren Haltung zur Mehrheitsgesellschaft aus.



Drucksache 548/19

... 3. Elsfleth, Maritimes Kompetenzzentrum



Drucksache 149/18

... i. die Steuer vom Einkommen natürlicher Personen, einschließlich des Steuerzuschlags der Gemeinden (centimes additionnels) und



Drucksache 152/18

... 10. https://ec.europa.eu/info/law/law\-topic/consumers/travel\-and\-timeshare\-law/package\-travel\-directive_en .



Drucksache 1/1/17

... 38. Die von Artikel 22 des Richtlinienvorschlags vorgesehenen Einschränkungen sind in zeitlicher Hinsicht zu eng gefasst. Zusätzlich sollten Fälle aufgenommen werden, in denen eine einmal erteilte Restschuldbefreiung auch nachträglich widerrufen werden kann. Ein legitimes Bedürfnis hiernach besteht insbesondere, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Schuldner seine Pflichten vorsätzlich verletzt und dadurch Gläubigerinteressen geschadet hat (etwa durch falsche Angaben). Ebenso sind Fälle denkbar, in denen der Schuldner kurz nach der Restschuldbefreiung wegen einer zuvor begangenen Straftat verurteilt wird, die die Restschuldbefreiung ausgeschlossen hätte. Ebenso sollte der Schuldner auch nach der Restschuldbefreiung verpflichtet sein, an einem weiterhin laufenden Insolvenzverfahren mitzuwirken. Unkooperativen oder unehrlichen Schuldnern sollte damit auch nachträglich die Restschuldbefreiung wieder entzogen werden können. Aus Gründen der Rechtssicherheit könnte man hierfür eine Höchstfrist vorsehen.



Drucksache 1/17 (Beschluss)

... 37. Die von Artikel 22 des Richtlinienvorschlags vorgesehenen Einschränkungen sind in zeitlicher Hinsicht zu eng gefasst. Zusätzlich sollten Fälle aufgenommen werden, in denen eine einmal erteilte Restschuldbefreiung auch nachträglich widerrufen werden kann. Ein legitimes Bedürfnis hiernach besteht insbesondere, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Schuldner seine Pflichten vorsätzlich verletzt und dadurch Gläubigerinteressen geschadet hat (etwa durch falsche Angaben). Ebenso sind Fälle denkbar, in denen der Schuldner kurz nach der Restschuldbefreiung wegen einer zuvor begangenen Straftat verurteilt wird, die die Restschuldbefreiung ausgeschlossen hätte. Ebenso sollte der Schuldner auch nach der Restschuldbefreiung verpflichtet sein, an einem weiterhin laufenden Insolvenzverfahren mitzuwirken. Unkooperativen oder unehrlichen Schuldnern sollte damit auch nachträglich die Restschuldbefreiung wieder entzogen werden können. Aus Gründen der Rechtssicherheit könnte man hierfür eine Höchstfrist vorsehen.



Drucksache 276/17

... Schließlich soll ein WLAN-Betreiber auch nicht verpflichtet werden, das Anbieten seines Dienstes dauerhaft einzustellen, da das Anbieten eines WLANs grundsätzlich ein legitimes und gesellschaftlich erwünschtes Geschäftsmodell ist. Zulässig können jedoch Anordnungen einer Behörde zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung aufgrund entsprechender Rechtsgrundlagen sein, soweit diese einen nur vorübergehenden Charakter haben.



Drucksache 315/17

... Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit können durch jede vernünftige Erwägung des Gemeinwohls legitimiert werden. Der Schutz der Meinungsfreiheit und der Rundfunk- und Pressefreiheit muss hier in die Gesamtbewertung mit einfließen. Die Regelung zielt auf die praktische Durchsetzung von Löschungs- oder Sperrpflichten ab, die sich aus anderen Gesetzen ergeben. Dies ist ein legitimes Ziel.



Drucksache 311/16

... erfordert, dass nationale Behörden die bestehenden nationalen Vorschriften überprüfen, um sicherzustellen, dass Marktzugangsanforderungen nach wie vor durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt sind. Außerdem müssen sie erforderlich und verhältnismäßig sein. Wie die Kommission in ihrem Jahreswachstumsbericht 201613 betont hat, würde eine flexiblere Regulierung der Dienstleistungsmärkte sich produktivitätssteigernd auswirken und könnte den Markteintritt neuer Akteure erleichtern, Dienstleistungen günstiger machen und die Auswahl für die Verbraucher vergrößern.



Drucksache 414/15

... Als letztes legitimes Mittel zur Erfüllung ihrer Verpflichtung zur Durchsetzung der Rückkehr sollten die Mitgliedstaaten von der Inhaftnahme Gebrauch machen, sofern dies erforderlich ist, um zu verhindern, dass sich irreguläre Migranten durch Flucht entziehen und in andere Mitgliedstaaten begeben (Sekundärmigration)10. Solange eine reelle Chance auf Abschiebung besteht, sollte diese mögliche Abschiebung nicht durch eine vorzeitige Beendigung der Inhaftierung gefährdet werden. Die maximale Haftdauer nach nationalem Recht sollte es den Behörden der Mitgliedstaaten ermöglichen, die zur Identifizierung eines irregulären Migranten und zur Ausstellung der Reisedokumente durch das Herkunftsland notwendigen Maßnahmen zu treffen. Die Mitgliedstaaten sollten, wo dies angezeigt ist, neue Alternativen zur Inhaftnahme und den Einsatz von weniger intensiven Zwangsmaßnahmen prüfen. In diesem Zusammenhang könnten irreguläre Migranten unter anderem elektronisch überwacht oder in halbgeschlossenen Einrichtungen untergebracht werden.



Drucksache 619/15

... (9) Sämtliche an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten haben die zuständigen Stellen bei einem Unfall zu unterstützen und zur Schadensbekämpfung alle erforderlichen Auskünfte unverzüglich zu erteilen. Wer gefährliche Güter regelmäßig herstellt, vertreibt oder empfängt, muss den zuständigen Behörden der Seehäfen und dem Havariekommando, gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer, Maritimes Lagezentrum, Am Alten Hafen 2, 27472 Cuxhaven, auf Verlangen eine Rufnummer angeben, über die alle vorliegenden Informationen über die Eigenschaften des gefährlichen Gutes und Maßnahmen zur Unfallbekämpfung und Schadensbeseitigung erhältlich sind.



Drucksache 642/1/14

... Vom Erfordernis des Sprachnachweises vor der Einreise beim Ehegattennachzug wird abgesehen. Es ist grundsätzlich zu begrüßen, wenn vor der Einreise bereits Integrationsleistungen erbracht werden, wozu insbesondere das Erlernen der deutschen Sprache gehört. In der Praxis wird die Familienzusammenführung jedoch vielfach unangemessen erschwert, weshalb fraglich erscheint, ob die Regelung in vollem Umfang mit der Richtlinie 2003/86/EG (Familienzusammenführungsrichtlinie) in Einklang steht. Rechtliche Bedenken sind vom Europäischen Gerichtshof auch im Hinblick auf Artikel 41 Zusatzprotokoll zum Assoziationsabkommen EWG/Türkei geäußert worden. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat das Fehlen einer allgemeinen Härtefallklausel moniert. Nach der Einreise besteht ohnehin eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs. Daher ist es sachlich nicht erforderlich, die Visumserteilung von einem Sprachnachweis abhängig zu machen, weil das Erlernen der deutschen Sprache im Inland einfacher und leichter zu bewerkstelligen ist. Die mit der Einführung des Sprachnachweises bezweckte Bekämpfung der Zwangsverheiratung ist zwar ein legitimes Anliegen, es liegen jedoch keine belastbaren Daten vor, die belegen, dass dieses Ziel damit auch erreicht wurde.



Drucksache 642/14 (Beschluss)

... Vom Erfordernis des Sprachnachweises vor der Einreise beim Ehegattennachzug wird abgesehen. Es ist grundsätzlich zu begrüßen, wenn vor der Einreise bereits Integrationsleistungen erbracht werden, wozu insbesondere das Erlernen der deutschen Sprache gehört. In der Praxis wird die Familienzusammenführung jedoch vielfach unangemessen erschwert, weshalb fraglich erscheint, ob die Regelung in vollem Umfang mit der Richtlinie 2003/86/EG (Familienzusammenführungsrichtlinie) in Einklang steht. Rechtliche Bedenken sind vom Europäischen Gerichtshof auch im Hinblick auf Artikel 41 Zusatzprotokoll zum Assoziationsabkommen EWG/Türkei geäußert worden. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat das Fehlen einer allgemeinen Härtefallklausel moniert. Nach der Einreise besteht ohnehin eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs. Daher ist es sachlich nicht erforderlich, die Visumserteilung von einem Sprachnachweis abhängig zu machen, weil das Erlernen der deutschen Sprache im Inland einfacher und leichter zu bewerkstelligen ist. Die mit der Einführung des Sprachnachweises bezweckte Bekämpfung der Zwangsverheiratung ist zwar ein legitimes Anliegen, es liegen jedoch keine belastbaren Daten vor, die belegen, dass dieses Ziel damit auch erreicht wurde.



Drucksache 154/14

... /EU verwendeten Begriffs "grob nachteilig" soll berücksichtigt werden, dass der Begriff "grob nachteilig" dem deutschen Recht fremd ist und zu dem Missverständnis Anlass geben könnte, dass es für die Beurteilung der Frage, ob eine Bestimmung "grob nachteilig" ist, allein auf das Ausmaß des Nachteils für den Entgeltgläubiger ankommt, nicht jedoch auch darauf, ob der Entgeltschuldner ein legitimes Interesse an der Abweichung vom Gesetz oder, wie es Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie



Drucksache 193/13

... Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 eine intelligente, nachhaltige und integrative Wirtschaft zu werden. Die maritime Wirtschaft bietet Raum für Innovation, nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung, die zur Verwirklichung dieses Ziels beitragen sollten. Im Oktober 2012 verabschiedeten die europäischen Minister für Meeresangelegenheiten die "Erklärung von Limassol", um die Strategie Europa 20201 durch eine starke maritime Säule zu stützen. Wie die Kommission in der Mitteilung "Blaues Wachstum: Chancen für nachhaltiges marines und maritimes Wachstum "2 hervorgehoben hat, ist der vorliegende Legislativvorschlag ein wesentlicher Bestandteil dieser Bemühungen um die Entwicklung der blauen Wirtschaft in Europa.



Drucksache 764/13

... 10. Siehe Mitteilung "Blaues Wachstum - Chancen für nachhaltiges marines und maritimes Wachstum" (COM(2012) 494 final vom 13. September 2012).



Drucksache 313/1/12

... § 577a Absatz 1a Satz 2 BGB-E sieht Ausnahmen von den in Absatz 1a Satz 1 bestimmten Kündigungsbeschränkungen für bestimmte Personengruppen vor. Erwerben mehrere Familienmitglieder oder Personen, die ein und demselben Haushalt angehören, ein bebautes Grundstück zur Selbstnutzung, so sollen die Kündigungsbeschränkungen nicht gelten. In diesen Fällen soll das Schutzinteresse der betroffenen Mieter hinter dem Interesse der erwerbenden Gesellschaft oder Miteigentümergemeinschaft zurückstehen. Dieser Erwerb zum Zwecke der Eigennutzung soll nicht erschwert werden, denn insoweit soll aufgrund der engen personalen Bindung ein legitimes Interesse an der zeitnahen Geltendmachung des Eigenbedarfs bestehen (vgl. BR-Drs. 313/12, S. 35).



Drucksache 548/12 (Beschluss)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Blaues Wachstum - Chancen für nachhaltiges marines und maritimes Wachstum - COM(2012) 494 final



Drucksache 725/12

... 14. Blaues Wachstum - Chancen für nachhaltiges marines und maritimes Wachstum, COM(2012) 494.



Drucksache 581/12

... 15. Mitteilung der Europäischen Kommission: "Blaues Wachstum Chancen für nachhaltiges marines und maritimes Wachstum"; COM(2012) 494.



Drucksache 548/12

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Blaues Wachstum - Chancen für nachhaltiges marines und maritimes Wachstum COM(2012) 494 final



Drucksache 575/12

... (b) legitimes Interesse am Schutz vertraulicher Geschäftsinformationen,



Drucksache 313/12

... Satz 2 sieht zum einen Ausnahmen von Satz 1 für bestimmte Personengruppen vor. Erwerben mehrere Familienmitglieder oder Personen, die ein und demselben Haushalt angehören, ein bebautes Grundstück zur Selbstnutzung, so soll das Schutzinteresse der betroffenen Mieter hinter dem Interesse der erwerbenden Gesellschaft oder Miteigentümergemeinschaft zurückstehen. Dieser Erwerb zum Zwecke der Eigennutzung soll nicht erschwert werden, denn hier besteht aufgrund der engen personalen Bindung ein legitimes Interesse an der zeitnahen Geltendmachung des Eigenbedarfs. Das Begriffspaar der "Familien- und Haushaltsangehörigen" ist der Regelung in § 573 Absatz 2 Nummer 2 nachgebildet. Bei der Auslegung der Vorschrift kann auf die hierzu ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden. Zum anderen ist klargestellt, dass Satz 1 mangels Schutzbedürftigkeit des Mieters keine Anwendung finden soll auf Konstellationen, bei denen bereits vor Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist.



Drucksache 159/12

... /EG fallen, können ebenfalls ein legitimes Interesse daran haben, dass die Bestimmungen der Richtlinie



Drucksache 565/1/11

... b) Gemeinschaftsrechtlich legitimes Ziel - das Verbot dient dem Tierschutz, der schon seit 1999 im Gemeinschaftsrecht (TierSchProtokoll zum Vertrag von Amsterdam) verankert ist und auch Eingang in den EU-Reform-Vertrag fand. Dieser beinhaltet den Schutz der Tiere als "fühlende Wesen" in dem Wortlaut, wie er für die gemeinsame Verfassung vorgesehen war. Damit handelt es sich um ein verfassungskonformes Ziel.



Drucksache 189/11

... 21. Heidrick & Struggles, Corporate Governance Report 2009 — Boards in turbulent times, Analyse einer Auswahl aus 371 Topunternehmen in 13 Ländern auf der Grundlage der Referenzbörse.



Drucksache 565/11 (Beschluss)

... b) Gemeinschaftsrechtlich legitimes Ziel - das Verbot dient dem Tierschutz, der schon seit 1999 im Gemeinschaftsrecht (TierSchProtokoll zum Vertrag von Amsterdam) verankert ist und auch Eingang in den EU-Reform-Vertrag fand. Dieser beinhaltet den Schutz der Tiere als "fühlende Wesen" in dem Wortlaut, wie er für die gemeinsame Verfassung vorgesehen war. Damit handelt es sich um ein verfassungskonformes Ziel.



Drucksache 27/11

... Im Bereich des Profisports sind Regeln, die eine unmittelbare Diskriminierung bedeuten (etwa auf der Staatsangehörigkeit der Spieler basierende Quoten), nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Andererseits können Regeln, die mittelbar diskriminierend sind (etwa Quoten für örtlich ausgebildete Spieler) oder die die Freizügigkeit der Arbeitnehmer behindern (Vergütung für die Rekrutierung und Ausbildung junger Spieler), als mit dem EU-Recht vereinbar angesehen werden, wenn damit ein legitimes Ziel verfolgt wird und sie notwendig und verhältnismäßig sind, um dieses Ziel zu erreichen.



Drucksache 763/11

... Rechtsgrundlage für den Legislativvorschlag ist Artikel 192 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Der Vorschlag verfolgt ein legitimes Ziel im Sinne von Artikel 191 Absatz 1 des Vertrags, namentlich die Bekämpfung des Klimawandels (durch Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen). Er zielt darauf ab, Informationen für die politische Entscheidungsfindung und Beschlussfassung der EU besser verfügbar zu machen und die Koordination und Kohärenz der Berichterstattung der Union und der Mitgliedstaaten im Rahmen der UNFCCC zu verbessern. Dieses Ziel lässt sich mit weniger restriktiven Mitteln nicht erreichen. Der Vorschlag berührt nicht die mit der ÜS-Entscheidung eingeführte allgemeine Verteilung der Überwachungs-, Datenerhebungs- und Berichterstattungskompetenzen zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten.



Drucksache 227/11

... Fortführung der Ausbildungsplatzförderung in der Seeschifffahrt (Maritimes



Drucksache 306/10

... 3 Nur eines von neun IKT-Anwendungsunternehmen auf der von der Financial Times geführten weltweiten Bestenliste "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/10




Mitteilung

1. Einleitung

Abbildung 1: Erfolgszyklus der digitalen Wirtschaft

Fragmentierung der digitalen Märkte

Mangelnde Interoperabilität

Zunahme der Cyberkriminalität und Gefahr mangelnden Vertrauens in Netze

Mangelnde Investitionen in Netze

Unzureichende Forschung und Innovation

Mangelnde digitale Kompetenzen und Qualifikationen

Verpasste Chancen für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen

2. Die Aktionsbereiche der digitalen Agenda

2.1. Ein pulsierender digitaler Binnenmarkt

2.1.1. Öffnung des Zugangs zu Inhalten

Abbildung 2: Musik-Downloads – in den USA viermal so viele wie in der EU Einzelne Musik-Downloads pro Quartal in Millionen

4 Aktionen

2.1.2. Vereinfachung online und grenzüberschreitend ausgeführter Transaktionen

4 Aktionen

2.1.3. Vertrauensbildung im digitalen Umfeld

Abbildung 3: Gründe für den Verzicht auf den Online-Einkauf Prozentsatz der Personen, die 2009 nichts online bestellt haben

4 Aktionen

2.1.4. Stärkung des Binnenmarkts für Telekommunikationsdienste

4 Aktionen

2.2. Interoperabilität und Normen

2.2.1. Verbesserung der IKT-Normung

2.2.2. Förderung einer besseren Nutzung von Normen und Standards

2.2.3. Größere Interoperabilität durch Koordinierung

4 Aktionen

2.3. Vertrauen und Sicherheit

4 Aktionen

2.4. Schneller und ultraschneller Internetzugang

2.4.1. Garantierte universelle Breitbandversorgung mit steigenden Geschwindigkeiten

2.4.2. Förderung des Ausbaus von NGA-Netzen

Abbildung 4: FTTH-Verbreitung im Juli 2009

2.4.3. Offenes und neutrales Internet

4 Aktionen

2.5. Forschung und Innovation

Abbildung 5: Gesamtausgaben für IKT-FuE in Mrd. EUR 2007

2.5.1. Verstärkte Anstrengungen und Effizienzsteigerung

2.5.2. Vorantreiben von IKT-Innovationen durch Nutzung des Binnenmarkts

2.5.3. Offene Innovation unter Federführung der Wirtschaft

4 Aktionen

2.6. Verbesserung der digitalen Kompetenzen, Qualifikationen und Integration

2.6.1. Digitale Kompetenz und Qualifikationen

2.6.2. Integrative digitale Dienste

4 Aktionen

2.7. IKT-gestützte Vorteile für die Gesellschaft in der EU

2.7.1. Die IKT im Dienste der Umwelt

4 Aktionen

2.7.2. Tragfähige Gesundheitsfürsorge und IKT-gestützte Hilfen für ein würdiges und unabhängiges Leben54

4 Aktionen

2.7.3. Förderung von kultureller Vielfalt und kreativen Inhalten

4 Aktionen

2.7.4. Elektronische Behördendienste eGovernment

4 Aktionen

2.7.5 Intelligente Verkehrssysteme für effizienten Verkehr und bessere Mobilität

4 Aktionen

2.8. Internationale Aspekte der Digitalen Agenda

4 Aktionen

3. Durchführung und Verwaltung

Abbildung 6: Europäischer Politikgestaltungszyklus im Rahmen der Digitalen Agenda

Anhang 1
Liste legislativer Maßnahmen

Anhang 2
Wichtige Leistungsziele

1. Breitbandziele:

2. Digitaler Binnenmarkt:

3. Digitale Integration:

4. Öffentliche Dienste:

5. Forschung und Innovation:

6. CO2-arme Wirtschaft:


 
 
 


Drucksache 796/10

... 37. Maritimes Industrieforum (MIF-EU)



Drucksache 446/10

... I. in der Erwägung, dass es klare und objektive Kriterien für die Einführung einer Regelung zur Visafreiheit gibt, und in der Erwägung, dass europäische und russische Bürger ein legitimes Interesse daran haben, dass ihnen das Recht auf freien Personenverkehr sowohl in ihren Ländern als auch über die Grenzen hinweg gewährt wird,



Drucksache 319/10

... aufzuheben. Zu diesem Zweck wird der bisherige Artikel 46b Absatz 4 EGBGB ohne Auflistung der Timeshare-Richtlinie in den neuen Artikel 46b Absatz 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 319/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 481
Teilzeit-Wohnrechtevertrag

§ 481a
Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt

§ 481b
Vermittlungsvertrag, Tauschsystemvertrag

§ 482
Vorvertragliche Informationen, Werbung und Verbot des Verkaufs als Geldanlage

§ 482a
Widerrufsbelehrung

§ 483
Sprache des Vertrags und der vorvertraglichen Informationen

§ 484
Form und Inhalt des Vertrags

§ 485
Widerrufsrecht

§ 485a
Widerrufsfrist

§ 486
Anzahlungsverbot

§ 486a
Besondere Vorschriften für Verträge über langfristige Urlaubsprodukte

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ ... [einsetzen: nächste bei der Verkündung freie Zahl] Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge

Artikel 242
Informationspflichten bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträgen sowie Tauschsystemverträgen

§ 1
Vorvertragliche und vertragliche Pflichtangaben

§ 2
Informationen über das Widerrufsrecht

Artikel 3
Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung

Artikel 4
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Bürokratiekosten

1. Pflichtangabe in der Werbung, dass vorvertragliche Informationen erhältlich sind und wo diese angefordert werden können

2. Verpflichtender Hinweis bei der Einladung zu Werbe- oder Verkaufsveranstaltungen auf den gewerblichen Charakter der Veranstaltung

3. Zusammenfassung

IV. Kosten vertraglicher Informationspflichten

1. Pflicht, vorvertragliche Informationen zur Verfügung zu stellen

IV der Richtlinie vorgegeben.

2. Pflicht zur Widerrufsbelehrung

3. Zusammenfassung

V. Sonstige Kosten

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 481

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 481a

Zu § 481b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 482

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 482a

Zu § 483

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 484

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 485

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 485a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 486

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 486a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1233: Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge


 
 
 


Drucksache 182/10

... " umfassen von Verwandten oder Freunden kostenlos zur Verfügung gestellte Unterkünfte und Unterkünfte in vom Eigentümer selbst genutzten Ferienwohnungen einschließlich Timesharing-Wohnungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Übereinstimmung mit den anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Konsultationsmethoden, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Analyse der Auswirkungen und Folgen

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Vorgeschlagenes Instrument: Verordnung.

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Abgedeckte Themen und Merkmale der benötigten Informationen

Artikel 4
Erfassungsbereich

Artikel 5
Qualitätskriterien und Berichte

Artikel 6
Datenquellen

Artikel 7
Datenübermittlung

Artikel 8
Methodikhandbuch

Artikel 9
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 10
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 11
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 12
Ausschuss

Artikel 13
Aufhebung

Artikel 14
Inkrafttreten

Anhang I
Inlandstourismus

Abschnitt 1
Kapazität der Beherbergungsbetriebe

A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen

1 Auf regionaler Ebene NUTS 2 und auf nationaler Ebene

2 [fakultativ] Nur auf nationaler Ebene

B. Begrenzung des Erfassungsbereichs

Abschnitt 2
Belegung der Beherbergungsbetriebe (Binnenreiseverkehr und Einreiseverkehr)

A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen

1 Auf regionaler Ebene NUTS 2 und auf nationaler Ebene

2 Nur auf nationaler Ebene

B. Für monatliche Daten auf nationaler Ebene zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen

C. Begrenzung des Erfassungsbereichs

D. Rasch verfügbare Schlüsselindikatoren

Abschnitt 3
Für Abschnitt 1 und Abschnitt 2 anzuwendende Klassifikationen

A. Art der Unterkunft

B. Art des Ortes a

C. Art des Ortes b

D. Größenklasse

E. Länder und geografische Gebiete

Abschnitt 4
Inlandstourismus in nicht gemieteten Unterkünften

A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen

B. Untergliederung

Anhang II
Nationaler Tourismus

Abschnitt 1
Teilnahme am Tourismus

A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen

B. Für dreijährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen

C. Für die soziodemografischen Untergliederungen anzuwendende Klassifikationen

Abschnitt 2
Urlaubsreisen und Reisende

A. Zu übermittelnde Variablen

B. Begrenzung des Erfassungsbereichs

C. Periodizität


 
 
 


Drucksache 494/10

... Für die Auslegung des Begriffs „Diskriminierung“ verweist der Erläuternde Bericht auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Nummer 16 des Erläuternden Berichts). Nach dieser Rechtsprechung ist eine unterschiedliche Behandlung diskriminierend „wenn es für sie keine objektive und angemessene Rechtfertigung gibt, d.h. wenn mit ihr kein legitimes Ziel verfolgt wird oder die eingesetzten Mittel zum angestrebten Ziel nicht in einem angemessenen Verhältnis stehen“. Eine Orientierung zur Auslegung des Begriffs „Diskriminierung“ sei ferner in Artikel 1 des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) zu finden. Der Begriff „Rassendiskriminierung“ bedeute dort jede auf der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, dem nationalen Ursprung oder dem Volkstum beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleich berechtigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen kulturellen oder jedem sons tigen Bereich des öffentlichen Lebens vereitelt oder beeinträchtigt wird.



Drucksache 496/09

... L. in der Erwägung, dass die Erstellung sowohl deskriptiver als auch prädiktiver Personenprofile ein legitimes Ermittlungsinstrument sein kann, wenn sie nicht auf ungeprüften, von Stereotypen ausgehenden Verallgemeinerungen, sondern auf konkreten, verlässlichen und rechtzeitig vorhandenen Informationen aufbaut und wenn die Maßnahmen, die aufgrund derartiger Profile ergriffen werden, den Grundsätzen der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit genügen; jedoch in der Erwägung der ernst zu nehmenden Gefahr, dass die Erstellung von Personenprofilen zu Diskriminierungen führt, wenn es keine angemessenen rechtlichen Einschränkungen und Schutzbestimmungen in Bezug auf die Verwertung von Daten über ethnische Zugehörigkeit, Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit und politische Überzeugung gibt,

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Drucksache 496/09




Erstellung von Personenprofilen und Datenschürfung Data Mining

Rechtliche Verpflichtungen

2 Wirksamkeit

Erstellung von Personenprofilen auf der Grundlage ethnischer Merkmale


 
 
 


Drucksache 797/09

... Da die Interessen nationaler Beteiligter (z. B. Gläubiger, Steuerzahler, Einlagensicherung) geschützt werden müssen, bieten die Mitgliedstaaten nicht besonders viele Anreize für eine stärkere Koordinierung zulasten der Isolierung nationaler Vermögenswerte in grenzübergreifenden Krisen. Dieses grundlegende Hindernis für eine kooperative Abwicklung grenzübergreifend tätiger Gruppen ist unter anderem in der territorialen Verankerung des Insolvenzrechts verwurzelt. Nationale Insolvenzgesetze liefern den inländischen Behörden ein legitimes – und stark politisch motiviertes – Interesse, die nationalen Vermögenswerte einer in Schwierigkeiten geratenen Bank zu isolieren, um nationale Einlagen zu schützen und die für Gläubiger der nationalen Einheit verfügbaren Vermögenswerte zu maximieren.



Drucksache 395/09

... Die Sicherung und Verbesserung der Qualität der Tätigkeit der Architekten/-Architektinnen stellt insoweit ein legitimes gesetzgeberisches Ziel dar. Diese Erwägungen bestehen unverändert fort. Außerhalb des Anwendungsbereichs der



Drucksache 386/09

... Wenn die Kapazität der Fangflotten dauerhaft an die Fangmöglichkeiten angepasst wird, wird zwangsläufig die Beschäftigung im Fangsektor insgesamt zurückgehen. Es ist ein legitimes soziales Ziel, die schwächsten Küstengemeinden vor dieser Entwicklung schützen zu wollen. Auf diese sozialen Belange muss in einer Weise eingegangen werden, die den notwendigen Anpassungen der größeren Flotten nicht im Weg steht.



Drucksache 160/09

... vorgesehen. Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG begegnet dies keinen Bedenken, wenn und soweit ein besonderes bundespolitisches Interesse an der Konzentration des Rechtsschutzes beim Bundesverwaltungsgericht besteht und ein legitimes Interesse an der Beschleunigung des Verfahrens anzuerkennen ist (vgl. Kopp/Schenke,



Drucksache 499/08

... Die Verweigerung angemessener Vorkehrungen gilt als Form der Diskriminierung. Dies steht im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und mit der Richtlinie 2000/78/EG. In bestimmten Fällen kann Ungleichbehandlung aufgrund des Alters rechtmäßig sein, sofern sie durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind (Verhältnismäßigkeitsprüfung).



Drucksache 536/08

... 12 Zahlen von PricewaterhouseCoopers, Financial Times, 6. Juli 2006.

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Drucksache 536/08




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

5 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 1
Die Richtlinie 2006/116/EG wird wie folgt geändert:

Artikel 10a
Übergangsmaßnahmen für die Umsetzung von Richtlinie [//Nr. der Änderungsrichtlinie einfügen]

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 757/08

... Nach Auffassung der EU-Kommission verhindert in diesen Fällen das zwingende Erfordernis eines Zustellungsbevollmächtigten im Inland für im EU-Ausland niedergelassene Rechts- oder Patentanwälte allerdings, dass diese Personengruppen die ihnen nach dem EG-Vertrag garantierte Dienstleistungsfreiheit ungehindert ausüben können. Für ausländische Rechts- oder Patentanwälte, die einen Verfahrensbeteiligten vor dem DPMA oder dem Bundespatentgericht als Inlandsvertreter vertreten wollen, verursache die Beauftragung eines Zustellungsbevollmächtigten im Inland zusätzliche Kosten und Belastungen. Dies kann sie nach Auffassung der Kommission davon abhalten, in Deutschland Dienstleistungen dieser Art zu erbringen. Zwar sei die von der Bundesregierung zur Rechtfertigung der Regelung angeführte Gewährleistung des ordnungsgemäßen Verfahrensablaufs ein legitimes Ziel, das grundsätzlich auch zu Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit führen könne. Die gewählte Maßnahme (d.h. die Pflicht zur Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten) sei für diese Zwecke aber nicht erforderlich. Es gebe mittlerweile verschiedene andere Mittel, um die sichere Zustellung von amtlichen Sendungen auch ohne physische Präsenz der Empfangsperson in Deutschland gegenüber auswärtigen Verfahrensbeteiligten zu gewährleisten.



Drucksache 464/08

... 41. ist der Auffassung, dass eine Ungleichbehandlung aus Gründen der Staatsangehörigkeit oder Sprache, die weder objektiv und nachvollziehbar durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist noch durch angemessene und erforderliche Mittel herbeigeführt wird, eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft darstellen kann, die mit der Richtlinie 2000/43/EG nicht vereinbar ist;



Drucksache 631/08

... Auch ausländische Institute haben bei einem Tätigwerden über Zweigniederlassungen im Inland ein legitimes Interesse daran, die entsprechenden Daten von ihren deutschen Kunden abfragen zu können. Denn das so generierte Geschäft ist ebenfalls in ein Risikomanagement einzubeziehen, dass der Bankenrichtlinie bzw. Basel II genügt. Hierzu ist die Erhebung, Verwendung und Übermittlung entsprechender personenbezogener Daten von Kunden unabdingbare Voraussetzung. Der Änderungsbefehl bezieht sich auf § 53b Abs. 3 in der Fassung des demnächst in Kraft tretenden Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusbekämpfung (BT-Drucksache



Drucksache 10/08A

... Auch gibt es ein legitimes Interesse der Verbraucher, die letztlich die Kosten des EEG- und des Wälzungsmechanismus tragen, diesen auch nachvollziehen zu können.



Drucksache 168/08

... Die Verpflichteten und dabei insbesondere die Finanzdienstleister haben ein legitimes Interesse daran, von meldepflichtigen Vorgängen, die bezüglich des gemeldeten Sachverhalts und insbesondere bezüglich der gemeldeten Person auch ihr eigenes Unternehmen betreffen können, zu erfahren, um die notwendigen unternehmensinternen Abklärungen und Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Gerade komplexe geldwäscherelevante Sachverhalte betreffen in der Regel nicht nur einen einzelnen Verpflichteten.



Drucksache 306/08

... 2. fordert die chinesische Regierung auf, den verletzten Tibetern eine angemessene medizinische Versorgung und den inhaftierten Tibetern Rechtsbeistand zu gewährleisten ruft die Behörden dazu auf, eine Liste der Inhaftierten vorzulegen, sie gemäß den internationalen Menschenrechtsübereinkommen zu behandeln und unter keinen Umständen Folter anzuwenden; fordert die unverzügliche Freilassung all derjenigen die friedlich protestiert und ihr legitimes Recht auf Meinungsfreiheit ausgeübt haben;



Drucksache 378/08

... N. in der Erwägung, dass Chinas Wirtschaftswachstum und sein legitimes Interesse an seiner eigenen Entwicklung dazu geführt haben, dass eine Steigerung seines Bedarfs an Natur- und Energiequellen und die Deckung dieses Bedarfs in Entwicklungsländern, insbesondere in Afrika, heute eine Realität darstellen,



Drucksache 655/08

... Der Gerichtshof hat anerkannt, dass der Tierschutz ein im Allgemeininteresse liegendes legitimes Ziel darstellt3.



Drucksache 10/08C

... ist gerade vor diesem Hintergrund ein legitimes besonders geeignetes, in jeder Hinsicht erforderliches und in der Gesamtabwägung angemessenes Instrument zur Markteinführung Erneuerbarer Energien.



Drucksache 699/08

... Satz 4 dient der Sicherstellung der zweckgemäßen Mittelverwendung. Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin wird verpflichtet, nach der Hälfte der Laufzeit der Maßnahme, spätestens nach sechs Monaten einen Nachweis des Bildungsträgers zu erbringen, dass er oder sie regelmäßig an den Lehrveranstaltungen teilgenommen hat. Bei längeren Maßnahmen, Maßnahmen mit mehreren Maßnahmeabschnitten oder in besonderen Fällen kann das zuständige Amt darüber hinaus weitere Teilnahmenachweise z.B. im weiteren Verlauf der Maßnahme oder am Ende eines Bewilligungszeitraums verlangen. Hierdurch soll dem Problem begegnet werden, dass sowohl Teilnehmer oder Teilnehmerinnen als auch Bildungsträger oftmals ihren Mitteilungspflichten über einen Abbruch beziehungsweise eine unzulässige Unterbrechung nicht nachkommen und Fördergelder weitergezahlt werden beziehungsweise Rückforderungen unterbleiben, obwohl die Maßnahme gar nicht mehr betrieben wird. Die sowohl für den Teilnehmer und die Teilnehmerin als auch für den Bildungsträger bereits bestehende Verpflichtung, Abbrüche und vorzeitige Beendigungen, Kündigungen usw. unverzüglich mitzuteilen (§ 21), wird damit konkretisiert. Da der Bildungsträger üblicherweise Teilnahmelisten führt, dürfte weder für den Teilnehmer oder die Teilnehmerin, noch für den Bildungsträger durch den geforderten Teilnahmenachweis ein nennenswerter zusätzlicher zeitlicher wie finanzieller Aufwand entstehen, zumal es sich nur um einen obligatorischen Teilnehmernachweis handelt und die Fälle, in denen die Vorlage eines weiteren Teilnahmenachweises sinnvoll oder notwendig erscheint, eher selten vorkommen dürften. Angesichts der Tatsache, dass die Maßnahmekosten durch die Förderleistungen des AFBG in nicht unerheblichem Umfang bezuschusst werden, besteht ein legitimes Interesse daran, Zahlungen nur und nur so lange zu gewähren, wie die Maßnahme tatsächlich besucht wird. Anderweitige, geringer belastende Maßnahmen als der geforderte Nachweis sind nicht erkennbar. Die Informationspflicht ist insoweit erforderlich, angemessen und verhältnismäßig.



Drucksache 571/08

... – in den folgenden Departements: Allier, Alpes-de-Haute-Provence, Hautes-Alpes, Alpes-Maritimes, Ariège, Aveyron, Cantal, Charente, Charente-Maritime, Corrèze, Côte-d"Or, Dordogne, Haute-Garonne, Gers, Gironde, Isère (mit Ausnahme der Gemeinde Chapareillan), Landes, Loire, Haute-Loire, Lot, Lot-et-Garonne, Lozère, Nièvre (mit Ausnahme des Arrondissements Cosne-sur-Loire), Puy-de-Dôme, Pyrénées-Atlantiques, Hautes-Pyrénées, Rhône, Saône-et-Loire, Tarn, Tarn-et-Garonne, Haute-Vienne und Yonne;



Drucksache 748/08

... (11) Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt dass der Schutz der körperlichen Verfassung der Frau während und nach einer Schwangerschaft ein legitimes, dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht entgegenstehendes Ziel ist. Er hat ferner in ständiger Rechtsprechung befunden, dass die Schlechterstellung von Frauen im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Mutterschaft eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellt.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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