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137 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Times"


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Drucksache 310/08

... Y. in der Erwägung, dass die Beteiligung von Frauen im TIMES-Sektor (Telekommunikation, Internet, Medien, E-Commerce und Software), der eine fundamentale Säule der Kulturwirtschaft darstellt, mit 30 % außerordentlich gering ist, und in der Erwägung, dass lediglich 20 % der neuen Unternehmen in diesem Sektor von Frauen gegründet werden;



Drucksache 254/08

... Das Bundesverfassungsgericht sah im Beschluss vom 11.7.2006 (1 BvL 4/00) in der landesgesetzlichen Tariftreueverpflichtung Berlins - unter Zubilligung gesetzgeberischer Einschätzungsprärogative - ein legitimes und verhältnismäßiges Mittel zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, von Lohnverdrängungswettbewerben und zur Stabilisierung tarifgetragener Sozialstandards. Dagegen erkannte der Europäische Gerichtshof in der Rs. C-346/06 in der Tariftreueverpflichtung Niedersachsens gerade kein geeignetes Mittel zur Verfolgung ähnlich lautender legitimer Zwecke.



Drucksache 112/08

... • Als Teil der Meerespolitik der EU wird ein europäisches maritimes Beobachtungs- und Datennetzwerk geschaffen, um für Wissenschaftler und Anbieter von hochwertigen Meeresdaten geologischer, physikalischer, chemischer und biologischer Art und von Daten über menschliche Tätigkeiten, die unsere Meere und Ozeane beeinflussen, eine allgemeine Schnittstelle ("



Drucksache 831/07

... 58. Maritimes Industrieforum



Drucksache 76/07

... Es besteht kein legitimes Bedürfnis für Erziehungsberechtigte, exzessive Gewaltdarstellungen Jugendlichen oder gar Kindern zugänglich zu machen. Das Erzieherprivileg wird daher ersatzlos aufgehoben.



Drucksache 947/07

... Der Anteil unzulässiger Petitionen weist auf einen ständigen Bedarf hin, das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu schärfen und die europäischen Bürger über das Gemeinschaftsrecht und die Gemeinschaftspolitik wie auch über ihr legitimes Recht, sich mit Petitionen an das Europäische Parlament zu wenden, zu informieren. Eine gemeinsame Anstrengung sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene ist erforderlich, um dieses Ziel zu erreichen.



Drucksache 475/07

... – in den folgenden Departments: Allier, Alpesde-Haute-Provence, Hautes-Alpes, Alpes-Maritimes, Ariège, Aveyron, Cantal, Charente, Charente-Maritime, Corrèze, Côted"Or, Dordogne, Haute-Garonne, Gers, Gironde, Isère (mit Ausnahme der Gemeinde Chapareillan), Landes, Loire, Haute-Loire, Lot, Lotet-Garonne, Lozère, Nièvre (mit Ausnahme des Arrondissements Cosnesur-Loire), Puyde-Dôme, Pyrénées-Atlantiques, Hautes-Pyrénées, Rhône, Saôneet-Loire, Tarn, Tarnet-Garonne, Haute-Vienne, Yonne,



Drucksache 838/07 (Beschluss)

... In den Fallgruppen der zwingenden Rücknahme/des zwingenden Widerrufs wegen bestehender bzw. nachträglich eingetretener Unzuverlässigkeit oder Nichteignung, die sowohl eine besondere Praxisrelevanz als auch eine hervorgehobene Bedeutung für den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aufweisen erscheint die Anordnung der sofortigen Vollziehung bzw. der Verzicht auf eine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage durch den Gesetzgeber dringend angezeigt. Dies gilt umso mehr in Anbetracht des Umstandes, dass diese Fälle in aller Regel bereits auf der Tatbestandsebene (Entkräftungsprüfung bei Regelunzuverlässigkeit/-nichteignung) detailliert zu bewerten sind und sich diese Maßnahmen somit letztlich nur auf Fälle mit umfangreich geprüfter/festgestellter Unzuverlässigkeit/Nichteignung bei gesetzlicher Vorgabe einer zwingenden Rücknahme oder eines zwingenden Widerrufs beziehen. In derartigen Fällen ist im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung jedoch immer eine umgehende Beendigung des Waffenbesitzes geboten bzw. ein höherwertiges legitimes Interesse an einem weiteren Waffenbesitz bis zum Eintritt von Bestands- oder Rechtskraft (unter Umständen mehrere Monate oder Jahre) überhaupt nicht zu erkennen. Die gegenwärtige Vollzugspraxis, die bei zwangsläufig eher künstlich wirkenden Begründungen mit einer wohl nahezu lückenlosen behördlichen Anordnung der sofortigen Vollziehung in diesen Fällen die gegenwärtigen Missstände ausgleichen muss, ist daher unbedingt durch entsprechende Grundentscheidungen des Gesetzgebers zu entlasten.



Drucksache 712/07

... – Die Teilnehmer an einem Projekt verpflichten sich, neue Kenntnisse zu den in der Finanzhilfevereinbarung und der Konsortialvereinbarung festgelegten Bedingungen zu verbreiten und ihre Nutzung zuzulassen, unter Berücksichtigung des Schutzes der Rechte an geistigem Eigentum, der Verpflichtung zur Vertraulichkeit und insbesondere des besonderen Charakters des gemeinsamen Unternehmens als öffentlich-privater Partnerschaft, deren Mitglieder aus dem Privatsektor einen großen Teil der Finanzmittel beigesteuert und ein legitimes Interesse am Schutz ihrer wirtschaftlichen Interessen haben.



Drucksache 797/07

... 4.5. Mehr Aufmerksamkeit für ein maritimes Europa



Drucksache 63/07

... Zwar trifft zu, dass die Kompetenz des Bundesgesetzgebers zur Normpflege auch einschließt solches Recht aufzuheben, welches er kompetenzgemäß erlassen hat bzw. welches ihm kompetenzentsprechend kraft Verfassungsrechts zugewachsen ist (vgl. die Darlegungen unter III.1.3. und VI. des Allgemeinen Teils der Begründung des Ersten Gesetzes, BT-Drs. 16/47), aber der Bundesgesetzgeber muss auch in solchen Fällen darauf achten, dass ein legitimes Interesse der Länder vorliegen kann, solches Recht zumindest dann als Landesrecht erhalten zu wissen, wenn es von ihnen bereits modifiziert oder in sonstiger Weise in das Landesrecht überführt worden ist.



Drucksache 838/1/07

... In den Fallgruppen der zwingenden Rücknahme/des zwingenden Widerrufs wegen bestehender bzw. nachträglich eingetretener Unzuverlässigkeit oder Nichteignung, die sowohl eine besondere Praxisrelevanz als auch eine hervorgehobene Bedeutung für den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aufweisen erscheint die Anordnung der sofortigen Vollziehung bzw. der Verzicht auf eine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage durch den Gesetzgeber dringend angezeigt. Dies gilt umso mehr in Anbetracht des Umstandes, dass diese Fälle in aller Regel bereits auf der Tatbestandsebene (Entkräftungsprüfung bei Regelunzuverlässigkeit/-nichteignung) detailliert zu bewerten sind und sich diese Maßnahmen somit letztlich nur auf Fälle mit umfangreich geprüfter/festgestellter Unzuverlässigkeit/Nichteignung bei gesetzlicher Vorgabe einer zwingenden Rücknahme oder eines zwingenden Widerrufs beziehen. In derartigen Fällen ist im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung jedoch immer eine umgehende Beendigung des Waffenbesitzes geboten bzw. ein höherwertiges legitimes Interesse an einem weiteren Waffenbesitz bis zum Eintritt von Bestands- oder Rechtskraft (unter Umständen mehrere Monate oder Jahre) überhaupt nicht zu erkennen. Die gegenwärtige Vollzugspraxis, die bei zwangsläufig eher künstlich wirkenden Begründungen mit einer wohl nahezu lückenlosen behördlichen Anordnung der sofortigen Vollziehung in diesen Fällen die gegenwärtigen Missstände ausgleichen muss, ist daher unbedingt durch entsprechende Grundentscheidungen des Gesetzgebers zu entlasten.



Drucksache 81/07

... (9) Wegen des Aufkommens von Luftfahrtunternehmen, die Luftverkehrsdienste zu geringen Kosten betreiben, sollten Flughäfen, die von diesen Luftfahrtunternehmen bedient werden, Entgelte erheben können, die der Infrastruktur und/oder dem gebotenen Dienstleistungsniveau angemessen sind, da die Luftfahrtunternehmen ein legitimes Interesse an Dienstleistungen eines Flughafens haben, die dem Verhältnis von Preis und Qualität entsprechen. Der Zugang zu einem solchen niedrigeren Niveau von Infrastrukturen oder Dienstleistungen sollte in nichtdiskriminierender Weise allen Luftfahrtunternehmen offen stehen, die diese nutzen möchten. Falls die Nachfrage das Angebot übersteigt, muss der Zugang auf der Grundlage objektiver und nichtdiskriminierender Kriterien festgelegt werden, die vom Leitungsorgan des Flughafens aufzustellen sind.



Drucksache 420/07

... Mit einem weiteren Konsultationspapier, das die Kommission am 1. Juni 2006 auf ihre Webseite gestellt hatte, forderte sie die interessierten Kreise auf, bis zum 15. August 2006 Stellung zu nehmen. Es gingen über 100 Beiträge aller relevanten Kreise ein, darunter 14 Mitgliedstaaten, ein EWR-EFTA-Staat, die betroffene Branche, Verbraucherverbände, zuständige Behörden und Juristen. Die Beiträge sind unter folgender Internetadresse abrufbar: http://ec.europa.eu/consumers/cons_int/safe_shop/timeshare/index_en.htm .Am 19. Juli 2006 veranstaltete die Kommission einen Workshop mit großer Beteiligung interessierter Kreise und der Mitgliedstaaten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 420/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe des Vorschlags und Zielsetzung

Allgemeiner Kontext

Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Erläuterungen zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vorvertragliche Information und Werbung

Artikel 4
Vertrag

Artikel 5
Widerrufsrecht

Artikel 6
Anzahlung

Artikel 7
Beendigung akzessorischer Verträge

Artikel 8
Unabdingbarkeit der Richtlinie

Artikel 9
Rechtsbehelfe bei Gericht oder Verwaltungsbehörden

Artikel 10
Verbraucherinformation und außergerichtlicher Rechtsschutz

Artikel 11
Sanktionen

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Überprüfung

Artikel 14
Aufhebung

Artikel 15
Inkrafttreten

Artikel 16
Adressaten

Anhang I
(Teilzeitnutzungsrechte) Informationen gemäß Artikel 3 Absatz 2

Anhang II
(Teilzeitnutzungsrechte) Zusätzliche Anforderungen für im Bau befindliche Unterkünfte gemäß Artikel 3

Anhang III
(Langfristige Urlaubsprodukte) Informationen gemäß Artikel 3 Absatz 2

Anhang IV
(Wiederverkauf) Informationen gemäß Artikel 3 Absatz 2

Anhang V
(Tausch) Informationen gemäß Artikel 3 Absatz 2

Anhang VI
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 1/07

... Die Zulassung einer besonderen Regelung zur Befristung von Arbeitsverträgen mit älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steht in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. EG (Nr.) L 303 S. 16) (Gleichbehandlungs-Rahmenrichtlinie). Nach Artikel 6 der Richtlinie können die Mitgliedstaaten vorsehen dass Ungleichbehandlungen wegen des Alters keine Diskriminierung darstellen, wenn sie objektiv und angemessen sind und im Rahmen des nationalen Rechts durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt sind und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind. Als mögliche legitime Ziele benennt die Richtlinie besonders Ziele aus den Bereichen Beschäftigungspolitik und Arbeitsmarkt. Ausdrücklich hervorgehoben wird die Zulässigkeit von Festlegungen besonderer Bedingungen für den Zugang zur Beschäftigung sowie besonderer Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich der Bedingungen für die Entlassung, sofern sie erfolgen, um die berufliche Eingliederung von älteren Arbeitnehmern zu fördern.



Drucksache 505/06

... . Es wurden Initiativen eingeleitet, um die Cluster-Beziehungen auch auf europäischer Ebene enger zu knüpfen. Das Maritime Industries Forum (MIF) umfasst europäische Vertreter der maritimen Wirtschaft. Vor kurzem wurde ein europäisches maritimes Cluster-Netzwerk eingerichtet. Viele Cluster sind zwar in Küstengebieten konzentriert, aber die maritime Wirtschaft wirkt über die Küstenregionen hinaus, so dass auch Verbindungen zu Akteuren in entfernteren Regionen aufgebaut werden müssen.



Drucksache 121/06

... Beruft sich ein Teilnehmer auf ein legitimes Interesse, muss er in jedem Fall glaubhaft machen, dass er einen unverhältnismäßig großen Schaden erleiden würde.



Drucksache 329/06

... Ungeachtet des § 8 ist eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters auch zulässig, wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Die Mittel zur Erreichung dieses Ziels müssen angemessen und erforderlich sein. Derartige unterschiedliche Behandlungen können insbesondere Folgendes einschließen:



Drucksache 375/06

... 56. betont die Wichtigkeit der Gewinnung öffentlicher und politischer Unterstützung für das multilaterale Handelssystem der WTO; stellt fest, dass Unternehmen ein legitimes Interesse an der Politikgestaltung haben, wenn diese Auswirkungen auf ihre Geschäftsabwicklung hat, und dass die Beteiligung verschiedener Gruppen einschließlich der Nichtregierungsorganisationen von ausschlaggebender Bedeutung für das Funktionieren der WTO ist; betont allerdings, dass die Prioritäten von Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen einen unverhältnismäßigen Einfluss auf die politische Agenda der WTO haben und dass diese im Hinblick auf die Abschlussdokumente eine wichtigere Rolle als demokratisch gewählte Parlamentarier spielen könnten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Rolle der Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen im Verhandlungsprozess sorgfältig zu prüfen; fordert eine verstärkte Transparenz sowie den Abbau der Privilegien der Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen; betont, dass eine bessere Aufklärung der Öffentlichkeit und eine breitere Konsultation der Zivilgesellschaft notwendig sind; verweist in diesem Zusammenhang auf den wichtigen Beitrag, den die parlamentarische Dimension als ein Mittel zur Stärkung der demokratischen Rechenschaftspflicht und Öffnung der WTO gegenüber den Bürgern leisten kann;



Drucksache 779/1/06

... In der Schlechterstellung eines ausländischen REIT durch den deutschen Gesetzgeber kann ein Eingriff in die Grundfreiheiten des EG-Vertrags (Niederlassungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit) liegen, der nicht durch ein legitimes mit dem EG-Vertrag zu vereinbarendes Ziel gerechtfertigt ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für den EuGH insbesondere Erwägungen wirtschaftlicher Art wie zum Beispiel die Vermeidung steuerlicher Mindereinnahmen oder eine Stärkung gerade des Finanzplatzes/ Immobilienstandortes Deutschland im Wettbewerb mit anderen Staaten keinen Rechtfertigungsgrund darstellen. Nach dem gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung des EuGH könnten mit Einführung der deutschen REIT-Aktiengesellschaft eine ausländische in einem Mitgliedstaat ansässige REIT eine Steuerfreistellung im Inland verlangen, und zwar ggf. sogar unabhängig von einer Höchstbeteiligungsquote auf Anlegerseite (die zum Beispiel bei den bereits eingeführten französischen REIT nicht besteht).



Drucksache 235/06

... Auch die revisionsrechtliche Überprüfung kann sich auf die Kontrolle der bei der Absprache zu beachtenden Verfahrensvorschriften und die in § 338 genannten absoluten Revisionsgründe beschränken. Ein weitergehendes legitimes Rechtsschutzbedürfnis der Verfahrensbeteiligten ist nicht anzuerkennen.



Drucksache 9/06

... Soweit sich ein Teilnehmer auf ein legitimes Interesse beruft, muss er in jedem Fall glaubhaft machen, dass er einen unverhältnismäßig großen Schaden erleiden würde.



Drucksache 494/06

... G. in der Erwägung, dass ständig gewährleistet sein muss, dass die Unionsbürger über ihr legitimes Recht angemessen unterrichtet werden, in Angelegenheiten, die in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union fallen, Petitionen an das Parlament zu richten;



Drucksache 15/06

... 4. Es muss gewährleistet werden, dass die Erzeuger der WTO-Mitgliedländer in den Genuss einer Eintragung ohne Gleichwertigkeits- und Gegenseitigkeitsbedingungen kommen und die Staatsagehörigen dieser Länder, die ein legitimes Interesse haben, Einspruch gegen eine Eintragung erheben können. Schließlich müssen die Erzeuger der WTO-Mitgliedländer gemäß der Klausel über die nationale Behandlung die als garantiert traditionelle Spezialitäten eingetragenen Spezifikationen genau so verwenden können wie die Erzeuger der Mitgliedstaaten. Außerdem sind Bestimmungen vorzusehen, die die Verfügbarkeit und den Umfang von bestehenden Rechten des geistigen Eigentums wie Marken und geografischen Angaben garantieren.



Drucksache 485/06

... c) beide Partner müssen anerkennen, dass die Gesetzgeber und die Regierungen ein legitimes Recht darauf haben, die Gesundheit und die Umwelt ihrer Bürger zu schützen, wobei die Europäische Union und die USA jedoch sicherstellen müssen, dass ihre Regelungen in diesen Bereichen nicht diskriminierend, angemessen und wissenschaftlich fundiert sind, um protektionistischen Missbrauch zu verhindern, wobei jedoch interne Vorschriften und das Vorsorgeprinzip zu beachten sind;



Drucksache 445/05

... Ungeachtet des § 8 üst eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters auch zulässig, wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Die Mittel zur Erreichung dieses Ziels müssen angemessen und erforderlich sein. Derartige unterschiedliche Behandlungen können insbesondere Folgendes einschließen:



Drucksache 912/05

... 17 The RIVM report 'Measuring Dutch meals: Healthy diet and safe food in the Netherlands' recommends increasing fish consumption from the average consumption (1998) of 2 to 3 times per month to 1 or 2 times per week. It should be noted that in the Netherlands, consumption of fish (per capita consumption: 20.5 kg/head/year) is at the mid point for EU25; Austria, Germany, Ireland, the United Kingdom, Belgium and Luxemburg and all of the new Member States apart from Malta, Cyprus and Estonia are below the Dutch level of consumption. Three Member States (Hungary, Slovakia and Slovenia) are at only one third of the Dutch consumption level. http://www.rivm.nl/bibliotheek/rapporten/270555008.html



Drucksache 829/05

... Einwohnerzahl(× 1 000)



Drucksache 286/1/05

... Die Richtlinie erlaubt eine solche Ausnahmeregelung für Ältere, wenn dies durch ein legitimes Ziel, wie z.B. die Beschäftigungs- bzw. Arbeitsmarktpolitik, gerechtfertigt ist, und wenn die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind. Gewisse Zweifel könnten an der Erforderlichkeit der dt. Ausnahmeregelung bestehen, weil die im Gesetz daneben vorgesehene Möglichkeit, gegen Abfindung auf Kündigungsschutzgründe zu verzichten, als milderes Mittel angesehen werden könnte, weil hier der Arbeitnehmer zumindest eine Gegenleistung für seinen unsicheren sozialen Status erhält. Im Ergebnis muss es aber dem nationalen Gesetzgeber möglich sein, gleichsam verschiedene Regelungen auszuprobieren. Indes kann nicht ausgeschlossen werden, dass der EuGH die Richtlinie abweichend auslegt und entsprechende Regelungen des dt. Rechts verwirft.



Drucksache 319/05

10 Untersuchungen durchgeführt von der Shanghai Jiao Tong Universität, http://ed.sjtu.edu.cn/ranking.htm und dem Times Higher Education Supplement, 5. November 2004.



Drucksache 286/05 (Beschluss)

... Die Richtlinie erlaubt eine solche Ausnahmeregelung für Ältere, wenn dies durch ein legitimes Ziel, wie z.B. die Beschäftigungs- bzw. Arbeitsmarktpolitik, gerechtfertigt ist, und wenn die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind.



Drucksache 188/05

... a) eine einschlägige Nichtregierungsorganisation auf Gemeinschaftsebene, die ein legitimes Interesse daran hat, zur Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts und zur Förderung der Geschlechtergleichstellung beizutragen;



Drucksache 715/05

... Die Kommission stellt zwar den Grundsatz der Subsidiarität nicht in Frage, hält aber bei Sicherheitsmaßnahmen und -verfahren ein größeres Maß an Harmonisierung als bisher für wünschenswert. Insbesondere die Industrie (Luftfahrtunternehmen, Spediteure und Logistikunternehmen, Ausrüstungshersteller) hat ein legitimes Interesse an einer stärkeren



Drucksache 441/04

... Regeln, die für die Existenz einer Sportart und die Organisation von Wettbewerben zwingend erforderlich sind und objektiv, transparent und nicht diskriminierend angewendet werden, fallen nach der Rechtsprechung der europäischen Gerichte und der Rechtsanwendungspraxis der Kommission nicht in den Anwendungsbereich der Wettbewerbsregeln. Die Kommission erkennt in ihrer Entscheidungspraxis auch die Notwendigkeit, das Training junger Spieler zu fördern, als legitimes Ziel von darauf gerichteten Regeln an. Wenn diese Regeln in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten Ziel stehen, fallen sie entweder nicht unter Art. 81 EG oder sind nach Art. 81 Abs. 3 EG freigestellt.



Drucksache 818/04

... Bei Lehrkräften für besondere Aufgaben (§ 56 HRG) kann zwar auch ein legitimes Interesse der Nachwuchsförderung und der Erneuerung der wissenschaftlichen Lehre bestehen. Das Bundesverfassungsgericht hat die bis zum 24.8.1998 geltende Vorgängerregelung, die mit der Sicherstellung eines aktualitätsbezogenen Unterrichts begründet worden war, ausdrücklich gebilligt (BVerfGE 94, 268, 288 f.). Diese Zwecksetzung kann aber auch mit den allgemeinen Regelungen und Grundsätzen für befristete Arbeitsverträge erreicht werden. Im Übrigen ist für diesen Mitarbeiterkreis, soweit keine weitere wissenschaftliche Qualifizierung vorgesehen ist, der unbefristete Arbeitsvertrag der Regelvertrag. Sofern das Interesse besteht, Lektoren und Lektorinnen auch zu ihrer eigenen Qualifizierung zu beschäftigen, steht es den Hochschulen frei, diese als wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu beschäftigen. Das HRG gibt insoweit keinen Vertragstypenzwang vor.



Drucksache 8/17 PDF-Dokument



Drucksache 18/14 PDF-Dokument



Drucksache 26/16 PDF-Dokument



Drucksache 32/16 PDF-Dokument



Drucksache 52/20 PDF-Dokument



Drucksache 81/17 PDF-Dokument



Drucksache 95/06 PDF-Dokument



Drucksache 145/17 PDF-Dokument



Drucksache 147/14 PDF-Dokument



Drucksache 155/18 PDF-Dokument



Drucksache 171/17 PDF-Dokument



Drucksache 174/17 PDF-Dokument



Drucksache 175/17 PDF-Dokument



Drucksache 176/17 PDF-Dokument



Drucksache 177/17 PDF-Dokument



Drucksache 178/17 PDF-Dokument



Drucksache 242/16 PDF-Dokument



Drucksache 253/10 PDF-Dokument



Drucksache 262/15 PDF-Dokument



Drucksache 263/17 PDF-Dokument



Drucksache 265/15 PDF-Dokument



Drucksache 274/16 PDF-Dokument



Drucksache 282/16 PDF-Dokument



Drucksache 284/16 PDF-Dokument



Drucksache 330/20 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.