137 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Times"
Drucksache 310/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2008 zur Kulturwirtschaft in Europa (2007/2153(INI))
... Y. in der Erwägung, dass die Beteiligung von Frauen im TIMES-Sektor (Telekommunikation, Internet, Medien, E-Commerce und Software), der eine fundamentale Säule der Kulturwirtschaft darstellt, mit 30 % außerordentlich gering ist, und in der Erwägung, dass lediglich 20 % der neuen Unternehmen in diesem Sektor von Frauen gegründet werden;
Drucksache 254/08
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Absicherung eines europarechtskonformen Entgeltschutzes bei öffentlichen Auftragsvergaben
... Das Bundesverfassungsgericht sah im Beschluss vom 11.7.2006 (1 BvL 4/00) in der landesgesetzlichen Tariftreueverpflichtung Berlins - unter Zubilligung gesetzgeberischer Einschätzungsprärogative - ein legitimes und verhältnismäßiges Mittel zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, von Lohnverdrängungswettbewerben und zur Stabilisierung tarifgetragener Sozialstandards. Dagegen erkannte der Europäische Gerichtshof in der Rs. C-346/06 in der Tariftreueverpflichtung Niedersachsens gerade kein geeignetes Mittel zur Verfolgung ähnlich lautender legitimer Zwecke.
Drucksache 112/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einem gemeinsamen Umweltinformationssystem (SEIS) KOM (2008) 46 endg.; Ratsdok. 6222/08
... • Als Teil der Meerespolitik der EU wird ein europäisches maritimes Beobachtungs- und Datennetzwerk geschaffen, um für Wissenschaftler und Anbieter von hochwertigen Meeresdaten geologischer, physikalischer, chemischer und biologischer Art und von Daten über menschliche Tätigkeiten, die unsere Meere und Ozeane beeinflussen, eine allgemeine Schnittstelle ("
Drucksache 831/07
Vorschlag des Ständigen Beirats
Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union
... 58. Maritimes Industrieforum
Drucksache 76/07
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes (JuSchVerbG)
... Es besteht kein legitimes Bedürfnis für Erziehungsberechtigte, exzessive Gewaltdarstellungen Jugendlichen oder gar Kindern zugänglich zu machen. Das Erzieherprivileg wird daher ersatzlos aufgehoben.
Drucksache 947/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. November 2007 zu den Beratungen des Petitionsausschusses in der Sitzungsperiode 2006 und Bericht über die Beratungen des Petitionsausschusses in der Sitzungsperiode 2006
... Der Anteil unzulässiger Petitionen weist auf einen ständigen Bedarf hin, das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu schärfen und die europäischen Bürger über das Gemeinschaftsrecht und die Gemeinschaftspolitik wie auch über ihr legitimes Recht, sich mit Petitionen an das Europäische Parlament zu wenden, zu informieren. Eine gemeinsame Anstrengung sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene ist erforderlich, um dieses Ziel zu erreichen.
Drucksache 475/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein und zur Änderung bestimmter Verordnungen KOM (2007) 372 endg.; Ratsdok. 11361/07
... – in den folgenden Departments: Allier, Alpesde-Haute-Provence, Hautes-Alpes, Alpes-Maritimes, Ariège, Aveyron, Cantal, Charente, Charente-Maritime, Corrèze, Côted"Or, Dordogne, Haute-Garonne, Gers, Gironde, Isère (mit Ausnahme der Gemeinde Chapareillan), Landes, Loire, Haute-Loire, Lot, Lotet-Garonne, Lozère, Nièvre (mit Ausnahme des Arrondissements Cosnesur-Loire), Puyde-Dôme, Pyrénées-Atlantiques, Hautes-Pyrénées, Rhône, Saôneet-Loire, Tarn, Tarnet-Garonne, Haute-Vienne, Yonne,
Drucksache 838/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften
... In den Fallgruppen der zwingenden Rücknahme/des zwingenden Widerrufs wegen bestehender bzw. nachträglich eingetretener Unzuverlässigkeit oder Nichteignung, die sowohl eine besondere Praxisrelevanz als auch eine hervorgehobene Bedeutung für den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aufweisen erscheint die Anordnung der sofortigen Vollziehung bzw. der Verzicht auf eine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage durch den Gesetzgeber dringend angezeigt. Dies gilt umso mehr in Anbetracht des Umstandes, dass diese Fälle in aller Regel bereits auf der Tatbestandsebene (Entkräftungsprüfung bei Regelunzuverlässigkeit/-nichteignung) detailliert zu bewerten sind und sich diese Maßnahmen somit letztlich nur auf Fälle mit umfangreich geprüfter/festgestellter Unzuverlässigkeit/Nichteignung bei gesetzlicher Vorgabe einer zwingenden Rücknahme oder eines zwingenden Widerrufs beziehen. In derartigen Fällen ist im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung jedoch immer eine umgehende Beendigung des Waffenbesitzes geboten bzw. ein höherwertiges legitimes Interesse an einem weiteren Waffenbesitz bis zum Eintritt von Bestands- oder Rechtskraft (unter Umständen mehrere Monate oder Jahre) überhaupt nicht zu erkennen. Die gegenwärtige Vollzugspraxis, die bei zwangsläufig eher künstlich wirkenden Begründungen mit einer wohl nahezu lückenlosen behördlichen Anordnung der sofortigen Vollziehung in diesen Fällen die gegenwärtigen Missstände ausgleichen muss, ist daher unbedingt durch entsprechende Grundentscheidungen des Gesetzgebers zu entlasten.
Drucksache 712/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Gründung des gemeinsamen Unternehmens "Brennstoffzellen und Wasserstoff " KOM (2007) 571 endg.; Ratsdok. 13843/07
... – Die Teilnehmer an einem Projekt verpflichten sich, neue Kenntnisse zu den in der Finanzhilfevereinbarung und der Konsortialvereinbarung festgelegten Bedingungen zu verbreiten und ihre Nutzung zuzulassen, unter Berücksichtigung des Schutzes der Rechte an geistigem Eigentum, der Verpflichtung zur Vertraulichkeit und insbesondere des besonderen Charakters des gemeinsamen Unternehmens als öffentlich-privater Partnerschaft, deren Mitglieder aus dem Privatsektor einen großen Teil der Finanzmittel beigesteuert und ein legitimes Interesse am Schutz ihrer wirtschaftlichen Interessen haben.
Drucksache 797/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union KOM (2007) 575 endg.; Ratsdok. 14631/07
... 4.5. Mehr Aufmerksamkeit für ein maritimes Europa
Drucksache 63/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
... Zwar trifft zu, dass die Kompetenz des Bundesgesetzgebers zur Normpflege auch einschließt solches Recht aufzuheben, welches er kompetenzgemäß erlassen hat bzw. welches ihm kompetenzentsprechend kraft Verfassungsrechts zugewachsen ist (vgl. die Darlegungen unter III.1.3. und VI. des Allgemeinen Teils der Begründung des Ersten Gesetzes, BT-Drs. 16/47), aber der Bundesgesetzgeber muss auch in solchen Fällen darauf achten, dass ein legitimes Interesse der Länder vorliegen kann, solches Recht zumindest dann als Landesrecht erhalten zu wissen, wenn es von ihnen bereits modifiziert oder in sonstiger Weise in das Landesrecht überführt worden ist.
Drucksache 838/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 20 der 840. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2007
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften
... In den Fallgruppen der zwingenden Rücknahme/des zwingenden Widerrufs wegen bestehender bzw. nachträglich eingetretener Unzuverlässigkeit oder Nichteignung, die sowohl eine besondere Praxisrelevanz als auch eine hervorgehobene Bedeutung für den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aufweisen erscheint die Anordnung der sofortigen Vollziehung bzw. der Verzicht auf eine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage durch den Gesetzgeber dringend angezeigt. Dies gilt umso mehr in Anbetracht des Umstandes, dass diese Fälle in aller Regel bereits auf der Tatbestandsebene (Entkräftungsprüfung bei Regelunzuverlässigkeit/-nichteignung) detailliert zu bewerten sind und sich diese Maßnahmen somit letztlich nur auf Fälle mit umfangreich geprüfter/festgestellter Unzuverlässigkeit/Nichteignung bei gesetzlicher Vorgabe einer zwingenden Rücknahme oder eines zwingenden Widerrufs beziehen. In derartigen Fällen ist im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung jedoch immer eine umgehende Beendigung des Waffenbesitzes geboten bzw. ein höherwertiges legitimes Interesse an einem weiteren Waffenbesitz bis zum Eintritt von Bestands- oder Rechtskraft (unter Umständen mehrere Monate oder Jahre) überhaupt nicht zu erkennen. Die gegenwärtige Vollzugspraxis, die bei zwangsläufig eher künstlich wirkenden Begründungen mit einer wohl nahezu lückenlosen behördlichen Anordnung der sofortigen Vollziehung in diesen Fällen die gegenwärtigen Missstände ausgleichen muss, ist daher unbedingt durch entsprechende Grundentscheidungen des Gesetzgebers zu entlasten.
Drucksache 81/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zu Flughafenentgelten KOM (2006) 820 endg.; Ratsdok. 5887/07
... (9) Wegen des Aufkommens von Luftfahrtunternehmen, die Luftverkehrsdienste zu geringen Kosten betreiben, sollten Flughäfen, die von diesen Luftfahrtunternehmen bedient werden, Entgelte erheben können, die der Infrastruktur und/oder dem gebotenen Dienstleistungsniveau angemessen sind, da die Luftfahrtunternehmen ein legitimes Interesse an Dienstleistungen eines Flughafens haben, die dem Verhältnis von Preis und Qualität entsprechen. Der Zugang zu einem solchen niedrigeren Niveau von Infrastrukturen oder Dienstleistungen sollte in nichtdiskriminierender Weise allen Luftfahrtunternehmen offen stehen, die diese nutzen möchten. Falls die Nachfrage das Angebot übersteigt, muss der Zugang auf der Grundlage objektiver und nichtdiskriminierender Kriterien festgelegt werden, die vom Leitungsorgan des Flughafens aufzustellen sind.
Drucksache 420/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeitnutzungsrechten, langfristigen Urlaubsprodukten sowie des Wiederverkaufs und Tausches derselben KOM (2007) 303 endg.; Ratsdok. 10686/07
... Mit einem weiteren Konsultationspapier, das die Kommission am 1. Juni 2006 auf ihre Webseite gestellt hatte, forderte sie die interessierten Kreise auf, bis zum 15. August 2006 Stellung zu nehmen. Es gingen über 100 Beiträge aller relevanten Kreise ein, darunter 14 Mitgliedstaaten, ein EWR-EFTA-Staat, die betroffene Branche, Verbraucherverbände, zuständige Behörden und Juristen. Die Beiträge sind unter folgender Internetadresse abrufbar: http://ec.europa.eu/consumers/cons_int/safe_shop/timeshare/index_en.htm .Am 19. Juli 2006 veranstaltete die Kommission einen Workshop mit großer Beteiligung interessierter Kreise und der Mitgliedstaaten.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe des Vorschlags und Zielsetzung
• Allgemeiner Kontext
• Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Erläuterungen zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Vorvertragliche Information und Werbung
Artikel 4 Vertrag
Artikel 5 Widerrufsrecht
Artikel 6 Anzahlung
Artikel 7 Beendigung akzessorischer Verträge
Artikel 8 Unabdingbarkeit der Richtlinie
Artikel 9 Rechtsbehelfe bei Gericht oder Verwaltungsbehörden
Artikel 10 Verbraucherinformation und außergerichtlicher Rechtsschutz
Artikel 11 Sanktionen
Artikel 12 Umsetzung
Artikel 13 Überprüfung
Artikel 14 Aufhebung
Artikel 15 Inkrafttreten
Artikel 16 Adressaten
Anhang I (Teilzeitnutzungsrechte) Informationen gemäß Artikel 3 Absatz 2
Anhang II (Teilzeitnutzungsrechte) Zusätzliche Anforderungen für im Bau befindliche Unterkünfte gemäß Artikel 3
Anhang III (Langfristige Urlaubsprodukte) Informationen gemäß Artikel 3 Absatz 2
Anhang IV (Wiederverkauf) Informationen gemäß Artikel 3 Absatz 2
Anhang V (Tausch) Informationen gemäß Artikel 3 Absatz 2
Anhang VI Entsprechungstabelle
Drucksache 1/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen
... Die Zulassung einer besonderen Regelung zur Befristung von Arbeitsverträgen mit älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steht in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. EG (Nr.) L 303 S. 16) (Gleichbehandlungs-Rahmenrichtlinie). Nach Artikel 6 der Richtlinie können die Mitgliedstaaten vorsehen dass Ungleichbehandlungen wegen des Alters keine Diskriminierung darstellen, wenn sie objektiv und angemessen sind und im Rahmen des nationalen Rechts durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt sind und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind. Als mögliche legitime Ziele benennt die Richtlinie besonders Ziele aus den Bereichen Beschäftigungspolitik und Arbeitsmarkt. Ausdrücklich hervorgehoben wird die Zulässigkeit von Festlegungen besonderer Bedingungen für den Zugang zur Beschäftigung sowie besonderer Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich der Bedingungen für die Entlassung, sofern sie erfolgen, um die berufliche Eingliederung von älteren Arbeitnehmern zu fördern.
Drucksache 505/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grünbuch: Die künftige Meerespolitik der Europäischen Union - eine europäische Vision für Ozeane und Meere KOM (2006) 275 endg.; Ratsdok. 11510/1/06
... . Es wurden Initiativen eingeleitet, um die Cluster-Beziehungen auch auf europäischer Ebene enger zu knüpfen. Das Maritime Industries Forum (MIF) umfasst europäische Vertreter der maritimen Wirtschaft. Vor kurzem wurde ein europäisches maritimes Cluster-Netzwerk eingerichtet. Viele Cluster sind zwar in Küstengebieten konzentriert, aber die maritime Wirtschaft wirkt über die Küstenregionen hinaus, so dass auch Verbindungen zu Akteuren in entfernteren Regionen aufgebaut werden müssen.
Drucksache 121/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung (Euratom) des Rates über die Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an Maßnahmen des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2007 bis 2011) KOM (2006) 42 endg.; Ratsdok. 6185/06
... Beruft sich ein Teilnehmer auf ein legitimes Interesse, muss er in jedem Fall glaubhaft machen, dass er einen unverhältnismäßig großen Schaden erleiden würde.
Drucksache 329/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
... Ungeachtet des § 8 ist eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters auch zulässig, wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Die Mittel zur Erreichung dieses Ziels müssen angemessen und erforderlich sein. Derartige unterschiedliche Behandlungen können insbesondere Folgendes einschließen:
Drucksache 375/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Bewertung der Doha-Runde im Anschluss an die WTO-Ministerkonferenz in Hongkong
... 56. betont die Wichtigkeit der Gewinnung öffentlicher und politischer Unterstützung für das multilaterale Handelssystem der WTO; stellt fest, dass Unternehmen ein legitimes Interesse an der Politikgestaltung haben, wenn diese Auswirkungen auf ihre Geschäftsabwicklung hat, und dass die Beteiligung verschiedener Gruppen einschließlich der Nichtregierungsorganisationen von ausschlaggebender Bedeutung für das Funktionieren der WTO ist; betont allerdings, dass die Prioritäten von Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen einen unverhältnismäßigen Einfluss auf die politische Agenda der WTO haben und dass diese im Hinblick auf die Abschlussdokumente eine wichtigere Rolle als demokratisch gewählte Parlamentarier spielen könnten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Rolle der Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen im Verhandlungsprozess sorgfältig zu prüfen; fordert eine verstärkte Transparenz sowie den Abbau der Privilegien der Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen; betont, dass eine bessere Aufklärung der Öffentlichkeit und eine breitere Konsultation der Zivilgesellschaft notwendig sind; verweist in diesem Zusammenhang auf den wichtigen Beitrag, den die parlamentarische Dimension als ein Mittel zur Stärkung der demokratischen Rechenschaftspflicht und Öffnung der WTO gegenüber den Bürgern leisten kann;
Drucksache 779/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen
... In der Schlechterstellung eines ausländischen REIT durch den deutschen Gesetzgeber kann ein Eingriff in die Grundfreiheiten des EG-Vertrags (Niederlassungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit) liegen, der nicht durch ein legitimes mit dem EG-Vertrag zu vereinbarendes Ziel gerechtfertigt ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für den EuGH insbesondere Erwägungen wirtschaftlicher Art wie zum Beispiel die Vermeidung steuerlicher Mindereinnahmen oder eine Stärkung gerade des Finanzplatzes/ Immobilienstandortes Deutschland im Wettbewerb mit anderen Staaten keinen Rechtfertigungsgrund darstellen. Nach dem gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung des EuGH könnten mit Einführung der deutschen REIT-Aktiengesellschaft eine ausländische in einem Mitgliedstaat ansässige REIT eine Steuerfreistellung im Inland verlangen, und zwar ggf. sogar unabhängig von einer Höchstbeteiligungsquote auf Anlegerseite (die zum Beispiel bei den bereits eingeführten französischen REIT nicht besteht).
Drucksache 235/06
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Absprachen im Strafverfahren
... Auch die revisionsrechtliche Überprüfung kann sich auf die Kontrolle der bei der Absprache zu beachtenden Verfahrensvorschriften und die in § 338 genannten absoluten Revisionsgründe beschränken. Ein weitergehendes legitimes Rechtsschutzbedürfnis der Verfahrensbeteiligten ist nicht anzuerkennen.
Drucksache 9/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an Maßnahmen des Siebten Rahmenprogramms sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2007 bis 2013) KOM (2005) 705 endg.; Ratsdok. 5057/06
... Soweit sich ein Teilnehmer auf ein legitimes Interesse beruft, muss er in jedem Fall glaubhaft machen, dass er einen unverhältnismäßig großen Schaden erleiden würde.
Drucksache 494/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Beratungen des Petitionsausschusses in der Sitzungsperiode März 2004 Dezember 2005
... G. in der Erwägung, dass ständig gewährleistet sein muss, dass die Unionsbürger über ihr legitimes Recht angemessen unterrichtet werden, in Angelegenheiten, die in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union fallen, Petitionen an das Parlament zu richten;
Drucksache 15/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die garantiert traditionellen Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln KOM (2005) 694 endg.; Ratsdok. 5098/06
... 4. Es muss gewährleistet werden, dass die Erzeuger der WTO-Mitgliedländer in den Genuss einer Eintragung ohne Gleichwertigkeits- und Gegenseitigkeitsbedingungen kommen und die Staatsagehörigen dieser Länder, die ein legitimes Interesse haben, Einspruch gegen eine Eintragung erheben können. Schließlich müssen die Erzeuger der WTO-Mitgliedländer gemäß der Klausel über die nationale Behandlung die als garantiert traditionelle Spezialitäten eingetragenen Spezifikationen genau so verwenden können wie die Erzeuger der Mitgliedstaaten. Außerdem sind Bestimmungen vorzusehen, die die Verfügbarkeit und den Umfang von bestehenden Rechten des geistigen Eigentums wie Marken und geografischen Angaben garantieren.
Drucksache 485/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments über die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen EU-USA
... c) beide Partner müssen anerkennen, dass die Gesetzgeber und die Regierungen ein legitimes Recht darauf haben, die Gesundheit und die Umwelt ihrer Bürger zu schützen, wobei die Europäische Union und die USA jedoch sicherstellen müssen, dass ihre Regelungen in diesen Bereichen nicht diskriminierend, angemessen und wissenschaftlich fundiert sind, um protektionistischen Missbrauch zu verhindern, wobei jedoch interne Vorschriften und das Vorsorgeprinzip zu beachten sind;
Drucksache 445/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung europäischer Äntidiskriminierungsrichtlinien
... Ungeachtet des § 8 üst eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters auch zulässig, wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Die Mittel zur Erreichung dieses Ziels müssen angemessen und erforderlich sein. Derartige unterschiedliche Behandlungen können insbesondere Folgendes einschließen:
Drucksache 912/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung: Eine europäische Dimension zur Verhinderung von Übergewicht, Adipositas und chronischen Krankheiten" KOM (2005) 637 endg.; Ratsdok. 15700/05
... 17 The RIVM report 'Measuring Dutch meals: Healthy diet and safe food in the Netherlands' recommends increasing fish consumption from the average consumption (1998) of 2 to 3 times per month to 1 or 2 times per week. It should be noted that in the Netherlands, consumption of fish (per capita consumption: 20.5 kg/head/year) is at the mid point for EU25; Austria, Germany, Ireland, the United Kingdom, Belgium and Luxemburg and all of the new Member States apart from Malta, Cyprus and Estonia are below the Dutch level of consumption. Three Member States (Hungary, Slovakia and Slovenia) are at only one third of the Dutch consumption level. http://www.rivm.nl/bibliotheek/rapporten/270555008.html
Drucksache 829/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Luftqualität und saubere Luft in Europa KOM (2005) 447 endg.; Ratsdok. 14335/05
... Einwohnerzahl(× 1 000)
Drucksache 286/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: "Bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union"
... Die Richtlinie erlaubt eine solche Ausnahmeregelung für Ältere, wenn dies durch ein legitimes Ziel, wie z.B. die Beschäftigungs- bzw. Arbeitsmarktpolitik, gerechtfertigt ist, und wenn die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind. Gewisse Zweifel könnten an der Erforderlichkeit der dt. Ausnahmeregelung bestehen, weil die im Gesetz daneben vorgesehene Möglichkeit, gegen Abfindung auf Kündigungsschutzgründe zu verzichten, als milderes Mittel angesehen werden könnte, weil hier der Arbeitnehmer zumindest eine Gegenleistung für seinen unsicheren sozialen Status erhält. Im Ergebnis muss es aber dem nationalen Gesetzgeber möglich sein, gleichsam verschiedene Regelungen auszuprobieren. Indes kann nicht ausgeschlossen werden, dass der EuGH die Richtlinie abweichend auslegt und entsprechende Regelungen des dt. Rechts verwirft.
Drucksache 319/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: "Das intellektuelle Potenzial Europas wecken" - So können die Universitäten ihren vollen Beitrag zur Lissabonner Strategie leisten - KOM (2005) 152 endg.; Ratsdok. 8437/05
10 Untersuchungen durchgeführt von der Shanghai Jiao Tong Universität, http://ed.sjtu.edu.cn/ranking.htm und dem Times Higher Education Supplement, 5. November 2004.
Drucksache 286/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: "Bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union" KOM (2005) 97 endg.; Ratsdok. 7797/05
... Die Richtlinie erlaubt eine solche Ausnahmeregelung für Ältere, wenn dies durch ein legitimes Ziel, wie z.B. die Beschäftigungs- bzw. Arbeitsmarktpolitik, gerechtfertigt ist, und wenn die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind.
Drucksache 188/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen KOM (2005) 81 endg.; Ratsdok. 7244/05
... a) eine einschlägige Nichtregierungsorganisation auf Gemeinschaftsebene, die ein legitimes Interesse daran hat, zur Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts und zur Förderung der Geschlechtergleichstellung beizutragen;
Drucksache 715/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt KOM (2005) 429 endg.; Ratsdok. 12588/05
... Die Kommission stellt zwar den Grundsatz der Subsidiarität nicht in Frage, hält aber bei Sicherheitsmaßnahmen und -verfahren ein größeres Maß an Harmonisierung als bisher für wünschenswert. Insbesondere die Industrie (Luftfahrtunternehmen, Spediteure und Logistikunternehmen, Ausrüstungshersteller) hat ein legitimes Interesse an einer stärkeren
Drucksache 441/04
... Regeln, die für die Existenz einer Sportart und die Organisation von Wettbewerben zwingend erforderlich sind und objektiv, transparent und nicht diskriminierend angewendet werden, fallen nach der Rechtsprechung der europäischen Gerichte und der Rechtsanwendungspraxis der Kommission nicht in den Anwendungsbereich der Wettbewerbsregeln. Die Kommission erkennt in ihrer Entscheidungspraxis auch die Notwendigkeit, das Training junger Spieler zu fördern, als legitimes Ziel von darauf gerichteten Regeln an. Wenn diese Regeln in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten Ziel stehen, fallen sie entweder nicht unter Art. 81 EG oder sind nach Art. 81 Abs. 3 EG freigestellt.
Drucksache 818/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienst- und arbeitsrechtlicher Vorschriften im Hochschulbereich (HdaVÄndG)
... Bei Lehrkräften für besondere Aufgaben (§ 56 HRG) kann zwar auch ein legitimes Interesse der Nachwuchsförderung und der Erneuerung der wissenschaftlichen Lehre bestehen. Das Bundesverfassungsgericht hat die bis zum 24.8.1998 geltende Vorgängerregelung, die mit der Sicherstellung eines aktualitätsbezogenen Unterrichts begründet worden war, ausdrücklich gebilligt (BVerfGE 94, 268, 288 f.). Diese Zwecksetzung kann aber auch mit den allgemeinen Regelungen und Grundsätzen für befristete Arbeitsverträge erreicht werden. Im Übrigen ist für diesen Mitarbeiterkreis, soweit keine weitere wissenschaftliche Qualifizierung vorgesehen ist, der unbefristete Arbeitsvertrag der Regelvertrag. Sofern das Interesse besteht, Lektoren und Lektorinnen auch zu ihrer eigenen Qualifizierung zu beschäftigen, steht es den Hochschulen frei, diese als wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu beschäftigen. Das HRG gibt insoweit keinen Vertragstypenzwang vor.
Drucksache 8/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen
Drucksache 18/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für ein Wiedererstarken der europäischen Industrie - COM(2014) 14 final
Drucksache 26/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Luftfahrtstrategie für Europa - COM(2015) 598 final
Drucksache 32/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004, der Verordnung (EG) Nr. 863/2007 und der Entscheidung 2005/267/EG des Rates COM(2015) 671 final
Drucksache 52/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Übereinkommens vom 9. September 1996 über die Sammlung , Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt
Drucksache 81/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 29. Juni 2016 über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts
Drucksache 95/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kontrolle durch den Hafenstaat KOM(2005) 588 endg.; Ratsdok. 5632/06
Drucksache 145/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58 /EG
/EG (Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation | ) - COM(2017) 10 final; Ratsdok. 5358/17
Drucksache 147/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)
Drucksache 155/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22 /EG
/EG
Drucksache 171/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Juni 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Drucksache 174/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 12. November 2012 zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen
Drucksache 175/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen von Minamata vom 10. Oktober 2013 über Quecksilber (Minamata-Übereinkommen)
Drucksache 176/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Protokolls vom 30. November 1999 (Multikomponenten-Protokoll) zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon
Drucksache 177/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Protokolls vom 24. Juni 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe (POP)
Drucksache 178/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Protokolls vom 24. Juni 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle
Drucksache 242/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. November 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung
Drucksache 253/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2009 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2009
Drucksache 262/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen vom 11. Mai 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits
Drucksache 263/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters
Drucksache 265/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. August 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Drucksache 274/16
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
Drucksache 282/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht
Drucksache 284/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus
Drucksache 330/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020)
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