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Drucksache 579/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG )
... Die eingleisigen Streckenabschnitte sind, insbesondere seitdem ein zweites Eisenbahnverkehrsunternehmen einen Autotransport anbietet, den ganzen Tag mit vier Zügen pro Stunde und Richtung durch die Autozüge, den Fernverkehr der DB AG, den Nahverkehr und einzelne Güterzüge zu 100 Prozent ausgelastet und damit für zusätzliche Zugfahrten nicht mehr aufnahmefähig.
Drucksache 628/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020)
... Saldo der finanziellen Transaktionen....................................................................................................
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht
A. Einnahmen
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht
A. Einnahmen
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht
B. Ausgaben
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht
B. Ausgaben
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht
B. Ausgaben
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht
C. Verpflichtungsermächtigungen und deren Fälligkeiten
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht
D. Flexibilisierte Ausgaben nach § 5 des Haushaltsgesetzes
Gesamtplan - Teil II
Berechnung der zulässigen Kreditaufnahme nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes sowie der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes
Gesamtplan - Teil III
3 Finanzierungsübersicht
Gesamtplan - Teil IV
3 Kreditfinanzierungsplan
Gesamtplan - Teil IV
3 Kreditfinanzierungsplan
Drucksache 634/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Standards für die Erstellung elektronischer Dokumente und für deren Übermittlung zwischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten (Dokumentenerstellungs- und -übermittlungsverordnung - DokErstÜbV )
... (3) Bei der Übermittlung eines elektronischen Dokuments im Format nach § 2 Absatz 1 soll auch eine zugrundeliegende Datei im ursprünglichen Format übermittelt werden, wenn dies der besseren Bearbeitbarkeit oder Lesbarkeit dient, weil bei der Übermittlung als PDF-Datei in dieser nicht sichtbare inhaltstragende Informationen der Ursprungsdatei nicht enthalten sind oder sonst durch den Formattransfer Qualitätsverluste entstanden sind.
Drucksache 212/1/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates "Funktionsschwäche der Tarifautonomie: Problem benennen, Strategie entwickeln, Gestaltungswillen bezeugen" - Antrag der Länder Bremen, Brandenburg, Thüringen und Berlin, Hamburg - Punkt 14 der 978. Sitzung des Bundesrates am 7. Juni 2019
... Obwohl in Deutschland jeder abgeschlossene Tarifvertrag registriert werden muss, existieren von Seiten des Bundes und der Länder wenig offizielle Daten über die Entwicklung der Tariflandschaft. Hier kann durch eine Verbesserung der Datenlage mehr Transparenz hergestellt werden.
Drucksache 657/19
... 1. Der Bundesrat hält die Transparenzvorschriften des
Drucksache 498/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Strafzumessung bei antisemitischen Straftaten
... es beteiligten Kräfte und bildet ein inneres Gerüst der grundgesetzlichen Ordnung, um eine Wiederholung solchen Unrechts ein für alle Mal auszuschließen (ebenda Rn. 65). Vor diesem geschichtlichen Hintergrund ist es geboten, dass die Bundesrepublik Deutschland auch auf einfachgesetzlicher Ebene - über die Sonderregelungen in § 130 Absatz 3 und 4 StGB hinausgehend - durch eine entsprechende Ergänzung der allgemeinen Regelung zur Strafzumessung in § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB zum Ausdruck bringt, dass sie ihre Verantwortung bei der Bekämpfung des Antisemitismus wahrnimmt und sich schützend vor die Opfer antisemitischer Straftaten stellt. Gerade für die Opfer solcher Straftaten und die von derartiger Vorurteilskriminalität stets mitbetroffene Bevölkerungsgruppe ist es wichtig, transparent zu machen, dass die antisemitische Motivation der Tat von der Strafjustiz - auch schon auf Gesetzesebene - berücksichtigt und insoweit auch die besondere Verwerflichkeit der Handlungsbestrebungen des Täters herausgestellt wird. Die vorgesehene Ergänzung weist schließlich auch deutlicher auf das besondere Leid hin, das durch derartige (Hass-)Taten sowohl dem individuellen Opfer als auch der jüdischen Gemeinschaft insgesamt zugefügt wird.
Drucksache 521/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Das bisherige System von Steuern und Abgaben im Energiebereich ist äußerst heterogen. Durch die Vielzahl bestehender Fördermechanismen und Regulierungen sind in den verschiedenen Sektoren unterschiedliche, intransparente und sich häufig gegenseitig überlagernde CO
Drucksache 120/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
... Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es deshalb, die anzuwendenden Verfahrensvorschriften zu vereinfachen und damit den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Transparenz der Vorschriften für Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen
2. Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge
3. Änderung des SozSichEUG:
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 123 Ausbildungsgeld bei Berufsausbildung und Unterstützter Beschäftigung
§ 124 Ausbildungsgeld bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und bei Grundausbildung
§ 125 Ausbildungsgeld bei Maßnahmen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und bei Maßnahmen anderer Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches
§ 128 Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei anderweitiger auswärtiger Unterbringung
§ 445a Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
Artikel 2 Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. August 2020
Artikel 3 Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. August 2021
Artikel 4 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Gesetzes zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger:
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft:
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung:
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 11
Zu § 123
Zu § 124
Zu § 125
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4738, BMAS: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund
III. Ergebnis
Drucksache 589/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV)
... § 11 HebStPrV muss dahingehend erweitert werden, dass die Praxisbegleitung durch die Hochschule derart sichergestellt wird, dass eine Begleitung im Hinblick auf die abzuleistenden 40 Geburten während des Studiums sichergestellt ist. Festzulegen ist daher, dass die Praxisbegleitung in Form von persönlichen Praxisbesuchen mindestens während der Einsätze nach § 6 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 und § 7 Absatz 1 HebStPrV erfolgen muss. Insbesondere ist für diese Praxisbegleitung wesentlich, dass Studierende innerhalb ihres Studiums 40 Geburten durchführen müssen und dieser Studien-Praxis-Transfer strukturiert erfolgen muss.
1. Zu § 2 Absatz 2 HebStPrV
2. Zu § 3 Absatz 1 HebStPrV
3. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 4 HebStPrV
4. Zu § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 HebStPrV
5. Zu § 11 Satz 1 HebStPrV
6. Zu § 11 Satz 2 HebStPrV
7. Zu § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 HebStPrV
8. Zu § 15 Absatz 2 HebStPrV
9. Zu § 19 Absatz 3 HebStPrV
10. Zu § 22, § 24 Absatz 1 und 3 und § 26 Absatz 1 und 2 HebStPrV
11. Zu § 30 Absatz 1 HebStPrV*
12. Zu § 30 Absatz 1 Satz 1 HebStPrV**
13. Zu § 30 Absatz 1 Satz 2 HebStPrV***
14. Zu § 31 Absatz 2 Nummer 2 HebStPrV
15. Zu § 32 Absatz 2 HebStPrV
16. Zu § 34 Absatz 3 HebStPrV
17. Zu § 43 Absatz 3 HebStPrV
18. Zu § 46 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 und § 51 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 HebStPrV****
19. Zu § 48 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2, Absatz 3, § 53 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1, § 54 Absatz 2, Absatz 4, Anlage 8 zu § 48 Absatz 3 und Anlage 10 zu § 54 Absatz 4 HebStPrV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
20. Zu § 51 Absatz 5 HebStPrV
21. Zu § 55 Absatz 4 HebStPrV
Drucksache 585/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 2017/821
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie zur Änderung des Bundesberggesetz es
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten wird für die Europäische Union ein einheitliches System für die Erfüllung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette von Rohstoffen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten geschaffen, das für mehr Transparenz und Sicherheit hinsichtlich der Lieferpraktiken von Unionseinführern sowie von Hütten und Raffinerien sorgen soll.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (Mineralische-Rohstoffe-Sorgfaltspflichten-Gesetz - Min- RohSorgG)
§ 1 Zweck
§ 2 Zuständige Behörde
§ 3 Aufgaben, Eingriffsbefugnisse
§ 4 Datenübermittlung durch die Zollbehörden an die Bundesanstalt
§ 5 Datenübermittlung durch die Bundesanstalt
§ 6 Auskunftspflichten
§ 7 Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten
§ 8 Verordnungsermächtigungen
§ 9 Zwangsgeld
§ 10 Zeitliche Geltung
Artikel 2 Änderung des Bundesberggesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
4.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4871, BMWi: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 2017/821 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie zur Änderung des Bundesberggesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
Verwaltung Bund
II.2. Umsetzung von EU-Recht
II.3. Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 649/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
... c) Transaktionen durch die Einbeziehung zwischengeschalteter Unternehmen, die keine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, oder Transaktionen, die sich gegenseitig aufheben oder ausgleichen, für zirkuläre Vermögensverschiebungen genutzt werden,
Gesetz
Artikel 1 Änderung der Abgabenordnung
§ 138d Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
§ 138e Kennzeichen grenzüberschreitender Steuergestaltungen
§ 138f Verfahren zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch Intermediäre
§ 138g Verfahren zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch Nutzer
§ 138h Mitteilungen bei marktfähigen grenzüberschreitenden
§ 138i Information der Landesfinanzbehörden
§ 138j Auswertung der Mitteilungen grenzüberschreitender Steuergestaltungen
§ 138k Angabe der grenzüberschreitenden Steuergestaltung in der Steuererklärung
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
§ 33 Mitteilungspflicht bei Steuergestaltungen
Artikel 3 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des EU-Amtshilfegesetzes
§ 20 Statistiken und Bewertungen
Artikel 5 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 6 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 7 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 8 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Brexit-Übergangsgesetzes
Artikel 10 Inkrafttreten
Drucksache 655/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der europäische Grüne Deal - COM(2019) 640 final
... 31. Vor dem Hintergrund des tiefgreifenden Transformationsprozesses fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich für die Entwicklung geeigneter Instrumente wie Förderungen im Bereich Forschung und Entwicklung einzusetzen und bei der Markteinführung neuer Technologien zu unterstützen.
2 Grundsätzliches
Im Einzelnen
3 Allgemeines
3 Wachstumsstrategie
Zu einzelnen Maßnahmen und Politikbereichen
Allgemein zu den Arbeitspaketen
3 Emissionshandelssystem
3 Finanzierungsfragen
3 Nachhaltigkeit
3 Klimagesetzgebung
Gemeinsame Agrarpolitik
3 Biodiversität
3 Forstwirtschaft
Meere und Ozeane
Wasser - und Bodenschutz
3 Bioökonomie
Kreislaufwirtschaft und Verbraucherbelange
3 Verkehrssektor
Wohnen und Bauen
Überarbeitung der Århus-Verordnung und Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten
3 Bürgerbeteiligung/Partizipationsverfahren
2 Weiteres
2 Sonstiges
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 579/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG )
... Der Netzausbau ist das Nadelöhr der Energiewende. Um die Energiewende erfolgreich umzusetzen und die Klimaziele zu erreichen, kommt es entscheidend darauf an, die im Norden vorrangig gewonnene Windenergie in die Lastzentren in Süd- und Westdeutschland zu transportieren.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zur Eingangsformel
3. Zum Gesetzentwurf insgesamt
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zu Gesetzestitel, § 1, § 2 Überschrift, einleitender Satz, Satz 1 Nummer 11 und Nummer 13 bis 15 - neu -, § 3 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 1, 2 und Nummer 3 - neu -, § 4 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 und Nummer 2a und 2b - neu -, § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3, § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 Satz 1 und 2, Absatz 3, § 8 Absatz 1 Satz 1 und 3, Absatz 3 Satz 2 Nummer 3, § 9 Absatz 2 Satz 2, § 10 Absatz 2, § 11 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, § 13 Satz 1 Nummer 2 § 14 Absatz 1, 2 und 3 und § 15 Satz 1 MgvG*
6. Zu § 2 Satz 1 Nummer 3 MgvG
7. Zu § 2 Satz 1 Nummer 5 MgvG
8. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7a - neu - und § 3 Absatz 2 Nummer 1 MgvG
9. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7a - neu -, § 3 Absatz 2 Nummer 1 MgvG*
10. Zu § 2 Satz 1 Nummer 8*
11. Zu § 2 Satz 1 Nummer 8 MgvG*
12. Zu § 2 Satz 1 Nummer 11, 12 und 13 - neu - MgvG*
13. Zu § 7 Absatz 2 Satz 1 MgvG*
14. Zu § 11 Absatz 1 Satz 1 MgvG*
15. Zu § 13 Satz 1 Nummer 1 und 2 MgvG
Drucksache 598/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
... i) Der Bundesrat bedauert, dass der Bundestag nicht auf die Stellungnahme des Bundesrates eingegangen ist, Sorgfaltspflichten für Behörden und Gerichte nicht nur bei Bartransaktionen ab 10 000 Euro zu verankern, sondern derartige Sorgfaltspflichten für jegliche Transaktionen ab 10 000 Euro vorzusehen. Es besteht in jedem Fall ein Interesse daran, den Ersteher vollständig zu identifizieren. Für den Fall von unbaren Zahlungen ist nicht sichergestellt, dass sich der Urheber der unbaren Zahlungen tatsächlich ermitteln lassen wird (wovon das Gesetz offenbar ausgeht). Auch im Falle der Vorlage von Schecks, Bankbürgschaften, Überweisungen lassen sich die tatsächlich Zahlenden aufgrund von Verschleierungstaktiken unter Umständen nicht zweifelsfrei bestimmen. Es wird angeregt, dass "Transaktionen mit Barzahlungen" durch "Transaktionen" in den Absätzen 3 und 4 in § 2 GwG zukünftig ersetzt wird.
Drucksache 63/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Reflexionspapier der Kommission: Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030
... - Außerdem bittet der Bundesrat die Bundesregierung erneut darum, darauf hinzuwirken, dass der Begriff der "ökologischen Nachhaltigkeit" nach den einzelnen Umweltzielen des Kommissionsvorschlags spezifiziert und mit einer graduellen Unterscheidung definiert wird. Dadurch kann die Transparenz für die Märkte weiter erhöht werden, indem eine sachgerechte Einschätzung über die konkrete Zielrichtung und das Maß der Nachhaltigkeit einer Wirtschaftstätigkeit ermöglicht wird.
COM 2019 22 final
2 Allgemeines
2 Verkehrssektor
Nachhaltiges Finanzwesen
SDG 1: Armut in allen ihren Formen und überall beenden
SDG 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen
SDG 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern
SDG 10: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 564/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
... 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Länder im Rahmen des statistischen Verbundes eng in die Planungen und Abstimmungen zur Etablierung elektronischer Erhebungsverfahren mit Hilfe von Scannerdaten und Web Scraping-Verfahren einzubinden. Dies gilt sowohl für die zunächst vorgesehene Erprobungs- und Implementierungsphase, wie auch für die nachfolgenden Planungen, Weiterentwicklungen und möglicherweise vorgesehenen umfangreicheren Verwendungen von Transaktionsdaten für dezentral durchzuführende Preisstatistiken.
Drucksache 230/2/19
Antrag der Länder Berlin, Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
... Der Ansatz, attraktive neue Abschlussbezeichnungen einzuführen, die die Karrieremöglichkeiten in der beruflichen Bildung hervorheben, wird ausdrücklich begrüßt. Diese Abschlussbezeichnungen müssen transparent und eindeutig sein sowie verfassungsrechtlichen Vorgaben genügen.
Drucksache 481/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Arbeitnehmerfreizügigkeit - Transnationale Zusammenarbeit verbessern
Entschließung des Bundesrates - Arbeitnehmerfreizügigkeit - Transnationale Zusammenarbeit verbessern
Anlage Entschließung des Bundesrates - Arbeitnehmerfreizügigkeit - Transnationale Zusammenarbeit verbessern
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf:
Drucksache 270/1/19
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen
Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung
... Da die Zahnärztliche Approbationsordnung seit dem Jahr 1955 nur wenig weiterentwickelt wurde, berücksichtigt sie nicht angemessen die fachlichen Fortschritte in der Zahnmedizin und kann auch nicht den heutigen Anforderungen an eine moderne und interdisziplinäre Lehre entsprechen. Eine Novellierung der Zahnärztlichen Approbationsordnung ist deshalb dringend erforderlich. Eine Reform sollte aber auch jene Weiterentwicklungen im Bereich der allgemeinen medizinischen Ausbildung berücksichtigen, welche aktuell im Rahmen des Prozesses zum Masterplan Medizinstudium 2020 zwischen Bund und Ländern ausgehandelt wird. Die Verordnung sieht bei den speziell zahnärztlichen Ausbildungsinhalten kleinere Lerngruppen vor, welche einen größeren Personalbedarf begründen. Der unverändert hohe Versorgungsbedarf erlaubt jedoch keine Reduzierung der zahnmedizinischen Studienplatzkapazitäten. Grundlage des Dialogs zu den Folgekosten der gesamten Reform können jene Kalkulationen sein, welche der Medizinische Fakultätentag im Auftrag der Länder zeitnah bis Sommer 2019 vorlegen wird. Diese werden unter anderem Zusatzkosten enthalten, welche den Ländern und Hochschulen durch die Umsetzung des Maßgabebeschlusses für einen Studienplatz über das gesamte Zahnmedizinstu-dium hinweg entstehen. Dabei ist zwischen Personal-, Sach- und Investitionskosten zu differenzieren (einschließlich IT-Kosten). Neben den dauerhaft anfallenden Zusatzkosten durch die Umsetzung des ersten Reformschrittes sind auch die einmal anfallenden Transformationskosten zu berechnen. Änderungen des Curricularnormwertes (CNW) müssen gegebenenfalls ebenfalls berücksichtigt werden.
Drucksache 213/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zu langen Transporten von Nutztieren
Entschließung des Bundesrates zu langen Transporten von Nutztieren
Anlage Entschließung des Bundesrates zu langen Transporten von Nutztieren
Drucksache 288/2/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates: Einführung eines verpflichtenden Labels sowie einer Herkunftskennzeichnung im Rahmen des Tierwohlkennzeichengesetzes - Antrag des Landes Niedersachsen - Punkt 13 der 980. Sitzung des Bundesrates am 20. September 2019
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass es zur Förderung des Tierwohls, zur Förderung der Transparenz in der Produktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft und zur Erfüllung der Erwartungen der Verbraucherschaft einer einheitlichen Kennzeichnung bedarf und begrüßt insofern die Initiative der Bundesregierung als einen ersten Schritt in die richtige Richtung.
Drucksache 144/2/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Änderung datenschutzrechtlicher Bestimmungen
... Die Bundesregierung plant derzeit einen Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, der auf die Verhinderung eines Missbrauchs des bewährten Ab-mahnrechts sowie die Verbesserung der Transparenz bei urheberrechtlichen Abmahnungen abzielt. Die Entwicklung dieses Gesetzgebungsvorhabens sollte abgewartet werden.
Drucksache 159/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 6. Februar 2019 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Nordmazedonien
... Die Bundesregierung ist wie die Verbündeten davon überzeugt, dass der NATO-Beitritt der Republik Nordmazedonien einen Beitrag zu Sicherheit und Stabilität im euroatlantischen Raum leisten, zur transatlantischen Wertegemeinschaft beitragen und zudem einen wichtigen Impuls für die weitere Stabilisierung des Westlichen Balkans geben wird.
Drucksache 501/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz)
... 2. ihre Mittel, ihr Gold oder ihre Devisen von einem Staat in einen anderen Staat oder innerhalb des Gaststaates frei an eine andere Organisation transferieren.
Drucksache 607/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG )
... g) Der Bundesrat ist überdies der Auffassung, dass es einer vollständigen, transparenten und sozial gerechten Rückerstattung der Einnahmen aus einer CO
Drucksache 489/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
... Durch das Transferieren von Vermögenswerten auf eine Offshore-Gesellschaft kann kaum noch nachvollzogen werden, woher und von wem diese Vermögenswerte stammen und ob diese bereits regulär besteuert wurden. Dadurch wird eine wirksame steuerstrafrechtliche Überprüfung der jeweiligen Sachverhalte unverhältnismäßig erschwert. Als Reaktion darauf wurde im Juni 2017 durch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz -
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Erfüllungsaufwand
3. Zu Artikel 1
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 §§ 29c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 30 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a AO
Zu Artikel 1 Nummer 1a
Zu Artikel 1 Nummer 1b
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138d Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 AO
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138i AO
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138i AO
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 §§ 138i, 138j Absatz 3 AO
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138j Absatz 3 AO
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138j Absatz 3 AO
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138j Absatz 3 Satz 2 - neu - AO
12. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe d § 7 Absatz 14 Satz 2 EUAHiG
Drucksache 157/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/2370
vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34 /EU
/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
... Die genannten Ergänzungen des § 70 ERegG betreffen weitere, bisher nicht enthaltene Regelungstatbestände des § 8d ERegG, die zur Gewährleistung der finanziellen Transparenz einer ausdrücklichen Überprüfung durch die Bundes-netzagentur unterliegen sollten. Im Falle des § 8d Absatz 6 Ziffer 2 ist dies die konzerninterne Leistungsverrechnung.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 1 Absatz 25 Satz 3 ERegG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 3 Nummer 3 ERegG
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e - neu - § 2 Absatz 9 ERegG
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 8c Absatz 1 Satz 3 bis 7 - neu -, Absatz 2 Satz 1a - neu -, Satz 2 und 3 ERegG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 8d Absatz 5 und Absatz 6 Satz 2 - neu - ERegG Nummer 15 § 80 Absatz 8 ERegG Nummer 16a - neu - Anlage 4 zu den §§ 25 bis 27 ERegG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
6. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b § 70 Absatz 3 ERegG
Drucksache 161/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - Akzeptanz und Wertschätzung statt Pathologisierung und Diskriminierung: Menschen in ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität stärken - "Konversionstherapien" verbieten - Antrag der Länder Hessen, Berlin, Bremen, Saarland, Schleswig-Holstein und Brandenburg, Rheinland-Pfalz -
... Transsexuellengesetz
1. Zu Nummer 3 Satz 3 - neu -
Drucksache 495/19
Verordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Waffengesetz -Verordnung und weiterer Vorschriften (Waffenrechtsänderungsverordnung - WaffRÄndV )
... (2) Wer eine unbrauchbar gemachte Schusswaffe führt oder transportiert, ist verpflichtet, dabei die Deaktivierungsbescheinigung oder eine amtlich beglaubigte Abschrift hiervon mit sich zu führen.
Drucksache 621/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
... Die in Nummer 2 Buchstabe a und b enthaltenen Regelungsinhalte wurden aus § 78b Absatz 2 Satz 2 nach § 36b Absatz 2 verschoben, um die Anforderungen an die Erbringung von Auslandshilfen zu konkretisieren. Der zusätzliche Regelungsgehalt in Nummer 2 Buchstabe c und d sowie in Nummer 3 erweitert die Qualitätsanforderungen an die Gewährung von Auslandshilfen. Die Notwendigkeit einer Betriebserlaubnis im Inland für Jugendhilfemaßnahmen im Ausland verknüpft die im Inland geltenden Maßstäbe für die Erteilung einer Betriebserlaubnis mit der Qualität der Maßnahmeerbringung im Ausland. Einerseits werden so die Qualitätsanforderungen erhöht, andererseits können sich Kindeswohlgefährdungen im Ausland im Rahmen der Hilfeerbringung auf die Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Betriebserlaubnis nach § 45 weiterhin vorliegen, auswirken. Die in Nummer 4 eingeführte Meldepflicht verstärkt die Transparenz im Hinblick auf Jugendhilfemaßnahmen im Ausland und setzt auch die betriebserlaubniserteilende Behörde über Beginn, Ende und Ort der Leistungserbringung in Kenntnis. Die Möglichkeit der wechselseitigen Information über Missstände zwischen örtlichem und überörtlichem Träger wird so erhöht.
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Artikel 1
§ 36b Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen
§ 45a Einrichtung
§ 46 Prüfung
Artikel 2
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
− Qualifizierung der Heimaufsicht:
− Qualifizierung der Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen:
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Drucksache 529/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Verbesserung der Information der Öffentlichkeit und zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen bei Kerosin-Ablässen (Fuel-Dumping)"
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sicher zu stellen, dass Informationen zu allen Treibstoffablässen unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden nach dem Ablass) und transparent an Landesbehörden übermittelt und zusätzlich auf einem Internetportal der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Diese Informationen sollen mindestens
Drucksache 517/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... betreffen, wird abgelehnt. Entgegen der postulierten Transparenz wurden die Aufsichtsbehörden der Länder nicht in die Überlegungen zu einer sachgerechten Anpassung des Abstimmungsverfahrens einbezogen. Ein diesbezüglicher vorheriger Austausch aller Aufsichtsbehörden wäre aber angesichts der angedachten neuen Stimmenverteilung angemessen und wünschenswert. Durch die vorgegebene Stimmenverteilung und die erforderliche Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen ist zwar sichergestellt, dass weder die Bundesnoch die Länderseite Beschlüsse erwirken kann, die von anderer Seite nicht mitgetragen werden. Im Ergebnis werden jedoch Verfahrensfragen statt Inhalte in den Vordergrund gestellt. Die Beschlussfassung wird dadurch langwieriger und die Konsensbildung erschwert statt befördert.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 29 Absatz 2 Nummer 5 SGG und Artikel 5 Nummer 2 § 4a Absatz 7 SGB V
2. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 90 Absatz 4 und Absatz 5 SGB IV
3. Zu Artikel 5 § 31 Absatz 1a Satz 5 SGB V
4. Zu Artikel 5 § 35a Absatz 3b SGB V
5. Zu Artikel 5 Nummer 3
§ 68c Regionale Versorgungsinnovationen
Zu Nummer 3a
Zu Nummer 3b
6. Zu Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe b § 71 Absatz 4 Satz 3 SGB V
7. Zu Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe c – neu – § 71 Absatz 5 Satz 2 – neu – SGB V
8. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 73b Absatz 5 Satz 7 und Satz 8 SGB V , Nummer 7 § 83 Satz 4 und Satz 5 SGB V und Nummer 11 § 140a Absatz 2 Satz 7 und Satz 8 SGB V
9. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 103 Absatz 2 Satz 4, Satz 5, Satz 5a - neu - und Satz 8 - neu - SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
10. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 125 Absatz 7 Satz 1a - neu - SGB V
11. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 136a Absatz 2 Satz 3 und Satz 9 SGB V
12. Zu Artikel 5 Nummer 12 § 163 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB V
13. Zu Artikel 5 Nummer 12 § 164a - neu - SGB V
§ 164a Freiwillige finanzielle Hilfen
14. Zu Artikel 5 Nummer 12 §§ 166 ff. SGB V
15. Zu Artikel 5 Nummer 14 Buchstabe b § 217b Absatz 4, Absatz 5 und Absatz 6 SGB V
16. Zu Artikel 5 Nummer 18 Buchstabe a - neu - § 260 Absatz 2 Satz 1 SGB V
17. Zu Artikel 5 Nummer 18 § 260 Absatz 5 SGB V
18. Zu Artikel 5 Nummer 20 Buchstabe i Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ggg § 266 Absatz 8 Satz 1 Nummer 6 SGB V und Artikel 6 Nummer 7 § 19 RSAV
19. Zu Artikel 5 Nummer 21 § 267 Absatz 1 Satz 2 SGB V
20. Zu Artikel 5 Nummer 26 § 273 SGB V
21. Zu Artikel 5 Nummer 28 § 293a SGB V
22. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 RSAV
23. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 RSAV
24. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 RSAV
25. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 1 und Satz 9 RSAV
26. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 9 RSAV
27. Zu Artikel 7 Nummer 1 - neu - § 6a Absatz 2 Satz 9 - neu - KHEntgG
‚Artikel 7 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
28. Zu Artikel 7 § 8 Absatz 11 Satz 1 KHEntgG
29. Zu Artikel 7a - neu - § 17b Absatz 1 Satz 6 KHG
‚Artikel 7a Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
30. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 540/19
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der medizinischen Rehabilitation
... − Transparenz der geleisteten Rehabilitationsmaßnahmen bei allen Kostenträgern
Entschließung
1. Vergütung im Rehabilitations-Bereich - Aufhebung der Grundlohnsummenbindung
2. Rechtsanspruch der Rehabilitations-Kliniken auf leistungsgerechte Vergütung gesetzlich verankern
3. Beteiligung der Pflegeversicherung an den Kosten für geriatrische Rehabilitations-Maßnahmen
4. Zugang zur Rehabilitation durch Korrektur von Fehlentwicklungen bei der Mehrkostenregelung verbessern
5. Gleichstellung stationärer und ambulanter Rehabilitationskliniken bei den Apothekenversorgungsverträgen
Drucksache 489/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
... Durch das Transferieren von Vermögenswerten auf eine Offshore-Gesellschaft kann kaum noch nachvollzogen werden, woher und von wem diese Vermögenswerte stammen und ob diese bereits regulär besteuert wurden. Dadurch wird eine wirksame steuerstrafrechtliche Überprüfung der jeweiligen Sachverhalte unverhältnismäßig erschwert. Als Reaktion darauf wurde im Juni 2017 durch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz -
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Erfüllungsaufwand
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 1
5. Zum Titel des Gesetzes und
Zu Artikel 1 Nummer 1a
Artikel 1a Weitere Änderung der Abgabenordnung
§ 138l Pflicht zur Mitteilung innerstaatlicher Steuergestaltungen
Artikel 2a Weitere Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 3a Weitere Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
3 Allgemein:
Begründung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Satz 1 wird auf die Begründung zu Dreifachbuchstabe aaa verwiesen. Satz 2 entspricht der bereits an anderer Stelle in der Abgabenordnung verwendeten Formulierung. s.§ 154 Absatz 2a Satz AO .
Zu Buchstabe c
3 Allgemein:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 2 bis 4:
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Satz 1 bis 3:
Zu Satz 4:
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 §§ 29c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 30 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a AO
Zu Artikel 1 Nummer 1a
Zu Artikel 1 Nummer 1b
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138d Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 AO
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138i AO
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138i AO
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 §§ 138i, 138j Absatz 3 AO
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138j Absatz 3 AO
12. Zu Artikel 1Nummer 3 § 138j Absatz 3 AO
13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138j Absatz 3 Satz 2 - neu - AO
14. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe d § 7 Absatz 14 Satz 2 EUAHiG
Drucksache 402/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
... Die sich auf Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 1 Nummer 3 beziehende Gesetzesbegründung ist nicht zutreffend. In Artikel 1 Nummer 5 zu § 7 Absatz 1 ist in Nummer 3 vorgesehen, dass bei Veräußerungen von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen zusätzliche Angaben über das Vorhandensein einer familiären Beziehung zwischen den Käuferinnen und Käufern und den Verkäuferinnen und Verkäufern erfasst werden sollen. Die zusätzliche Erhebung des Merkmales "familiäre Beziehungen" sollte aus Erwägungen des Prinzips der Datenminimierung und im Hinblick auf das Ziel einer Minimierung bürokratischen Aufwands entfallen. Zudem liegen diese Daten bei den Gutachterausschüssen nicht immer vollständig vor und müssen teilweise mit Aufwand nacherhoben werden. Außerdem können die EU-Vorgaben so ausgelegt werden, dass gemäß Artikel 3 Absatz 3 der EU-Verordnung Nr. 93/2013 zur Schaffung von Preisindizes für selbst genutztes Wohneigentum für die Ermittlung des harmonisierten Häuserpreisindex die tatsächlich realisierten monetären Preise bei Transaktionen zu erfassen sind. Die Notwendigkeit einer Korrektur der tatsächlichen Transaktionswerte auf Grund von familiären Beziehungen zwischen Käufer und Verkäufer zu vermeintlich korrekten Marktpreisen erscheint daher weder nachvollziehbar noch geboten. Zudem können datenschutzrechtliche Bedenken gegen eine zusätzliche Erhebung persönlicher Daten zum familiären Beziehungsstatus bestehen. Die Erfassung widerspricht schließlich dem Prinzip, dass Erhebungen keine Fragen über persönliche oder sachliche Verhältnisse enthalten sollten, die über die Erhebungs- und Hilfsmerkmale hinausgegen. Gemäß vorstehenden Ausführungen ist die Familienbeziehung zwischen Verkäuferinnen und Verkäufern und Käuferinnen und Käufern von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen nicht als notwendiges Hilfsmerkmal anzusehen. Infolge ist die Maßgabe in Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 1 Nummer 3 zu streichen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 und Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 und § 7a Absatz 1 PreisStatG
3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 8 Absatz 8 PreisStatG
Drucksache 557/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG )
... a) Der Bundesrat stellt fest, dass der Transfer von durch den Gemeinsamen Bundesausschuss aus Mitteln des Innovationsfonds geförderten und anschließend positiv evaluierten Vorhaben für neue Versorgungsformen in die Regelversorgung deutlich erschwert ist.
Drucksache 576/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen
... es, vor dem Transfer von Lizenzen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder vor der Anerkennung ausländischer Erlaubnisse für Luftfahrer, soweit nicht Nummer 1 Anwendung findet." ‘
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a0 § 7 Absatz 2 Satz 4 LuftSiG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 LuftSiG
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 - neu - LuftSiG , Nummer 4 - neu - § 16a Absatz 2 Satz 3 - neu - LuftSiG
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu -, dd - neu - § 7 Absatz 3 Satz 3, 4 - neu - LuftSiG
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d1 - neu - § 7 Absatz 9 Satz 1 LuftSiG , Artikel 5 Nummer 6 Buchstabe a0 - neu - § 7 Absatz 1 Satz 1 LuftSiZÜV
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe d - neu - LuftSiG
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 5 Satz 1 LuftSiG
9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 6a - neu - LuftSiG
10. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 1 Absatz 2 Nummer 4 LuftSiZÜV
11. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 16 Absatz 3 LuftPersV
Drucksache 4/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz - Brexit-StBG)
... 2. das Institut in hohem Umfang als Originator, Sponsor oder Investor von Verbriefungstransaktionen tätig ist oder sich hierfür einer Verbriefungszweckgesellschaft gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nummer 66 der Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 204/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK)
... In einem Gesundheitssystem ist Transparenz ganz wichtig, dagegen krankt das deutsche Gesundheitswesen vielfach an einer Misstrauenskultur. Deshalb ist richtig und wichtig, dass der MDK in eine unabhängige Trägerschaft überführt wird. Derzeit herrscht bei vielen der Eindruck vor, dass der MDK ein "verlängerter Arm der Kranken- und Pflegekassen" ist. Um hier für Klarheit zu sorgen, reicht es nicht aus, einige nur geringfügige Anpassungen vorzunehmen. Vielmehr muss der MDK weitgehend vom Einfluss der Krankenkassen gelöst werden. Da MDK-Entscheidungen für Pflegebedürftige und Patienten oft enorme finanzielle Auswirkungen haben, bedarf es einer klaren inhaltlichen, organisatorischen, personellen und finanziellen Trennung von den Krankenkassen. Pflegebedürftige und Krankgeschriebene müssen ohne jeden Zweifel auf die Unabhängigkeit der Gutachter vertrauen können.
Drucksache 346/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates für eine auf einen ambitionierten Aufbau einer erneuerbaren Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ausgerichtete Umsetzung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED II) in nationales Recht - Antrag der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern -
... "- die Wasserstoff-Produktionsanlage nachweislich netz- und systemdienlich betreibbar ist, keine signifikanten strukturellen Netzengpässe bei Inbetriebnahme verschärft oder bewirkt und einen volkswirtschaftlich effizienten Beitrag zur Reduktion von Transportbedarfen im Übertragungsnetz leistet."
1. Zu Nummer 1 Satz 2, 3 und 4, Nummer 3 Satz 1, Satz 4 und 4 a - neu -, Satz 5 Buchstabe a0 - neu -, Buchstabe a Satz 2, Buchstabe b, Buchstabe d erstes und zweites Tiret und Buchstabe e sowie Nummer 4 - neu -
2. Zu Nummer 3 Satz 5 Buchstabe e und Buchstabe f - neu -
Zu f:
Drucksache 239/19
... Diese Änderungsrechtsverordnung erfüllt die Daueraufgabe, wettbewerbliche und transparente Vergabeverfahren sicherzustellen; diese Daueraufgabe kann nicht befristet werden. Auch das Bedürfnis der Wirtschaft nach Rechtssicherheit erfordert eine unbefristete Regelung.
Drucksache 578/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes
... Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Gesetzentwurf für die Wirtschaft keinen Erfüllungsaufwand verursacht und daher keinen Anwendungsfall der "One in, one out"-Regel begründet. Diese Aussage erscheint zweifelhaft, da es notwendigerweise in zahlreichen Unternehmen einer Umstellung im Bereich des Angebots von Transportverpackungen an die Kunden bedarf. Bereits die Bemühungen der Wirtschaft im Rahmen der bisherigen freiwilligen Selbstverpflichtung der Wirtschaft zur Reduzierung von Kunststofftragetaschen haben gezeigt, dass diese Reduzierung nicht kostenlos ist und einer Umstellung der Organisation bedarf. Auch ist nicht davon auszugehen, dass Alternativen zu Kunststoffverpackungen bei gleicher Funktion nicht kostenintensiver sind als diese, weil ein Verbot andernfalls nicht erforderlich wäre. Die Auswirkungen des Vorhabens auf den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft sollten deshalb im weiteren Verfahren angemessen berücksichtigt werden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 5 Absatz 2 VerpackG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 34a - neu - VerpackG
§ 34a Übergangsvorschrift zu § 5 Absatz 2
3. Zu Artikel 1 Nummer 2b - neu - § 34b - neu - VerpackG
§ 34b Einziehung
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 453/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten (Paketboten-Schutz-Gesetz)
... "(3g) Für einen Unternehmer im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, der im Bereich der Kurier-, Express- und Paketdienste tätig ist und der einen anderen Unternehmer mit der Beförderung von Paketen beauftragt, gelten die Absätze 3a, 3b Satz 1, 3e und 3f entsprechend. Absatz 3b Satz 2 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass die Präqualifikation die Voraussetzung erfüllt, dass der Nachunternehmer in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Weitere Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Weitere Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 3g
Zu Absatz 3h
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Anlage Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4960, BMAS: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund
II.2. Weitere Kosten
II.3. ‚One in one out‘-Regel
II.4. Evaluierung
II.5. KMU-Test
III. Ergebnis
Drucksache 439/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Freien und fairen Außenhandel für Stahl sicherstellen"
... Die Bundesregierung bekennt sich zum regelbasierten Handel im Rahmen der WTO. Die EU-Kommission erarbeitet derzeit Vorschläge zur Modernisierung der WTO, auch mit Blick auf die Schaffung eines level playing fields. Die Bundesregierung unterstützt die Vorschläge der EU-Kommission zur Modernisierung der WTO dabei vollumfänglich. Priorität haben neben der Wahrung der Funktionsfähigkeit der Streitschlichtung insb. neue Regelungen, um Lücken im bestehenden Regelwerk zu schließen und ausgewogene Wettbewerbsbedingungen herzustellen (Themen z.B. staatseigene Unternehmen, Industriesubventionen, erzwungene Technologietransfers). Das Primat der WTO bei der Aufstellung des Rechts und Durchsetzung besteht bereits. Wichtig ist jedoch, dass sich die WTO-Mitglieder an die Regeln halten, die WTO funktionsfähig bleibt und die WTO mit ihren Mitgliedern ihrer Rechtssetzungsaufgabe wieder nachkommen kann. Hierzu ist eine konstruktive Haltung aller WTO-Mitglieder erforderlich, nicht nur der USA.
Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates
Regelbasierter Handel im Rahmen der WTO, Umgang mit zunehmendem Protektionismus beim Außenhandel und Verzerrungen im internationalen Wettbewerb
Transatlantischer Außenhandel, Lösungsfindung für US-Einfuhrzölle auf Stahl- und Aluminium
EU -Handelsschutzinstrumente
EU -Schutzmaßnahmen
G20 Global Forum on Steel Excess Capacity
Drucksache 168/19
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetz | es - Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Cyberkriminalität
... -Gesetz (BSI-KritisV) zurückgreifen, geht aber darüber hinaus. Denn § 2 Absatz 10 BSIG benennt nur die Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen, während nach der allgemeinen Definition der Bundesregierung auch die Sektoren Staat und Verwaltung sowie Medien und Kultur erfasst sind (vgl. https://www.kritis.bund.de/SubSites/Kritis/DE/Einfuehrung/Sektoren/ sektoren_node.html;jsessionid=B129E95380725F74369887B463F1F0F9.2_cid330; Buchberger in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Auflage 2019, BSIG, § 2 Rn. 12). Kritische Infrastrukturen im Sinne des hier vorgeschlagenen Regelbeispiels können also zum Beispiel nicht nur Krankenhäuser, Kernkraftwerke, Flughäfen oder Banken, sondern auch Regierungs-, Verwaltungs- oder Justizbehörden, der Deutsche Bundestag oder Rundfunkeinrichtungen sein. Die Aufnahme dieser kritischen Infrastrukturen in den Katalog der Regelbeispiele trägt den Umstand Rechnung, dass diese Infrastruktur besonders schutzwürdig sind, da sie aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung in hohem Maße auf informationstechnische Systeme angewiesen sind und unberechtigte Zugriffe auf diese Systeme schwerwiegende Folgen auch für die Allgemeinheit haben können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 3
Drucksache 632/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bericht nach § 7 des Transparenzgesetzes - Rückbau von Kernkraftwerken
Bericht nach § 7 des Transparenzgesetzes - Rückbau von Kernkraftwerken
Drucksache 308/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zu dem Abkommen vom 28. November 2018 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Serbien über Kriegsgedenkstätten
... Absatz 3 gewährleistet für die Durchführung der Aufgaben die Einfuhr und Ausfuhr von Geräten, Transportmitteln, Material und Zubehör durch die Durchführungsorganisationen.
Drucksache 17/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz - StaFamG )
... - Die Information der anspruchsberechtigten Familien über den Kinderzuschlag muss verbessert werden. Es muss systematisch ermittelt werden, auf welchen Wegen man die Zielgruppe am besten erreicht, damit eine Informationskampagne präzise dort ansetzen kann. - Das Verfahren zur Beantragung und Gewährung des Kinderzuschlags muss weiter vereinfacht werden, um dieses für die Berechtigten transparent und berechenbar zu machen.
Drucksache 6/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetz es und weiterer Vorschriften
... Eine vollständige und transparente Gebührenkalkulation ist bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgt. Eine erst nach Inkrafttreten des eID-Karte-Gesetzes erfolgende Regelung der Gebühren und Auslagen durch Rechtsverordnung birgt für die Länder das Risiko, dass - wie bereits bei der Gebührenkalkulation für den Personalausweis - der tatsächliche kommunale Aufwand nicht vollständig in der Gebührenbemessung abgebildet wird, um die Kosten für die Beantragung möglichst gering zu halten. Daher muss die auf der Basis der Verordnungsermächtigung in § 23 Absatz 3 eID-KG-E zu erlassende Rechtsverordnung zu den Gebühren und Auslagen spätestens bis zum Inkrafttreten des eID-Karte-Gesetzes in Kraft getreten sein.
Drucksache 368/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
... Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) moniert in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf ebenfalls einen schwerwiegenden Transparenzmangel.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 67a JGG , Nummer 14 § 70a JGG
- Seite 69, zweiter Absatz von unten:
- Seite 69, erster Absatz von unten:
- Seite 70, erster Absatz von oben:
- Seite 71, zweiter Absatz von oben:
4. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 68a Absatz 1 Satz 2 - neu - JGG
5. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe c § 70 Absatz 3 Satz 1 JGG
6. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 70 Absatz 3 JGG
7. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 70a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 JGG
8. Zu Artikel 6a - neu - § 52 Absatz 1 SGB VIII
‚Artikel 6a Änderung des SGB VIII
Drucksache 75/19
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Erste Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Geräteverordnung
... Der Antragsteller ist über die Geräte verfügungsberechtigt. Er übernimmt mit der Bereitstellung der Geräte im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht die Haftung für all die Schäden, die sich aus der Prüfung und dem An- und Abtransport der Geräte ergeben und die nicht von dem JKI oder deren Beauftragten durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
Drucksache 518/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
... Der Regelungsentwurf enthält keine nachvollziehbare Darstellung des Erfüllungsaufwands aus der Errichtung und der Tätigkeit der Stiftung. Er entspricht insoweit nicht den Anforderungen einer Gesetzesvorlage an die Bundesregierung. Der Mangel an Transparenz und Kostenbewusstsein konnte angesichts des aufgebauten Zeitdrucks nicht mehr behoben werden. Zum Ziel der Förderung von qualitativ hochwertiger und transparenter Rechtsetzung trägt dieses Vorhaben nicht bei.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Errichtung und Sitz
§ 2 Stiftungszweck und Begriffsbestimmungen
§ 3 Erfüllung des Stiftungszwecks
§ 4 Stiftungsvermögen
§ 5 Organe der Stiftung
§ 6 Stiftungsrat
§ 7 Vorstand
§ 8 Satzung
§ 9 Beschäftigte
§ 10 Haushalt
§ 11 Rechtsaufsicht
§ 12 Auflösung
§ 13 Evaluierung
§ 14 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4996, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Evaluierung
III. Ergebnis
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 07.10.2019 zum Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Drucksache 137/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neuordnung des Rechts über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen
... Der Transport von GVO und von GVO-haltigem, flüssigem Abfall kann in Produktionsanlagen auch über geschlossene Leitungen erfolgen.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Neuordnung des Rechts über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen
A Änderungen
1. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 Satz 3, § 11 Absatz 4 Satz 2 GenTSV
2. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 5 Satz 1, Satz 1a - neu -, § 11 Absatz 6 Satz 1, Satz 1a - neu - GenTSV
3. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 5 Satz 2 GenTSV
4. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 6 Satz 2 GenTSV
5. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3 GenTSV
6. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 GenTSV
7. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 1 GenTSV
8. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 6 Satz 2 - neu - GenTSV
9. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 GenTSV
10. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1a - neu - GenTSV
11. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 GenTSV
12. Zu Artikel 1 § 25 Absatz 1 Satz 2, Sätze 3 und 4 - neu - GenTSV
13. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 GenTSV
14. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 3, Sätze 4 und 5 - neu - GenTSV
15. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 GenTSV
16. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 3 GenTSV
17. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 4 GenTSV
18. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GenTSV
19. Zu Artikel 1 Anlage 2 A Teil I Buchstabe b Nummer 9 Satz 2, Anlage 2 B Teil I Buchstabe b Nummer 9 Satz 2, Anlage 2 A Teil II Buchstabe b Nummer 10 Satz 2, Anlage 2 B Teil II Buchstabe b Nummer 12 Satz 2, Anlage 3 Teil II Buchstabe b Nummer 4 Satz 2, Anlage 4 Teil II Buchstabe b Nummer 16 Satz 2 GenTSV
20. Zu Artikel 1 Anlage 2 A Teil III Buchstabe b Nummer 3, Anlage 2 A Teil IV Buchstabe b Nummer 3, Anlage 2 B Teil III Buchstabe b Nummer 3, Anlage 2 B Teil IV Buchstabe b Nummer 3, Anlage 3 Teil IV Buchstabe b Nummer 3, Anlage 4 Teil III Buchstabe b Nummer 3 GenTSV
21. Zu Artikel 1 Anlage 2 B Teil I Buchstabe b Nummer 9 Satz 1 GenTSV
22. Zu Artikel 1 Anlage 3 Teil I Buchstabe a Nummer 3 - neu - GenTSV
23. Zu Artikel 1 Anlage 3 Teil I Buchstabe c Nummer 2 - neu - GenTSV
24. Zu Artikel 1 Anlage 3 Teil III Buchstabe b Nummer 2
25. Zu Artikel 1 Anlage 4 Teil I Buchstabe c Nummer 2 Satz 2 - neu - GenTSV
26. Zu Artikel 1 Anlage 4 Teil III Buchstabe a Nummer 14 Satz 2 GenTSV
27. Zu Artikel 1 Anlage 4 Teil IV Buchstabe b Nummer 13 Satz 1a - neu - GenTSV
28. Zu Artikel 1 Anlage 4 Teil IV Buchstabe b Nummer 21 GenTSV
29. Zu Artikel 1 Anlage 4 Teil IV Buchstabe b Nummer 22 GenTSV
B Entschließung
Drucksache 549/2/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts Punkt 1 der 983. Sitzung des Bundesrates am 29. November 2019
... Hierzu ist es erforderlich, dass der Bund die zum Gesetzgebungsvorhaben erstellte Kostenschätzung korrigiert, die dieser Schätzung zugrundeliegenden Annahmen transparent macht und mit den Ländern abstimmt. Darüber hinaus sind alle im Laufe des Gesetzgebungs- sowie im Abstimmungsverfahren zum Regierungsentwurf erfolgten Änderungen und Leistungsanpassungen bei der Überarbeitung der Kostenschätzung vollumfänglich zu berücksichtigen.
Drucksache 13/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Berechnung der Offshore-Netzumlage und zu Anpassungen im Regulierungsrecht
... 2. Der Bundesrat bekräftigt, dass die direkte Energienutzung dem Grundsatz des "Efficiency First" grundsätzlich am besten genügt. Er stellt zugleich auch fest, dass elektrische Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien zunehmend ab-geregelt wird, weil der Strom nicht abtransportiert werden kann und damit Strom aus Erneuerbaren Energien in erheblichem Umfang nicht sinnvoll genutzt werden kann. Die Energiewandlung ist ein wirksames Instrument, das eine Nutzung dieser Energie ermöglicht und zugleich den Zielen der sicheren, sauberen und bezahlbaren Energieversorgung dient.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 und 6 § 19 Absatz 3 Satz 1 und § 32 Absatz 9 StromNEV
2. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe c § 34 Absatz 11 Satz 1a - neu - ARegV
Drucksache 557/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG )
... 2. Möglichkeit zur Einholung eines Zweitgutachtens, insbesondere durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen nach § 139a oder das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen nach § 137a,
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 20k Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz
§ 31b Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel
§ 31c Beleihung mit der Aufgabe der Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel; Rechts- und Fachaufsicht über die Beliehene
§ 33a Digitale Gesundheitsanwendungen
§ 68a Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen durch Krankenkassen
§ 68b Förderung von Versorgungsinnovationen
§ 75b Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung
§ 86 Verwendung von Verordnungen in elektronischer Form
§ 134 Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den Herstellern digitaler Gesundheitsanwendungen über Vergütungsbeträge; Verordnungsermächtigung
§ 139e Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen; Verordnungsermächtigung
§ 263a Anlagen in Investmentvermögen zur Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen
§ 291h Elektronischer Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur
§ 303a Wahrnehmung der Aufgaben der Datentransparenz; Verordnungsermächtigung
§ 303b Datenzusammenführung und -übermittlung
§ 303c Vertrauensstelle
§ 303d Forschungsdatenzentrum
§ 303e Datenverarbeitung
§ 303f Gebührenregelung; Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 3 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 4 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
§ 106b Finanzierung der Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur
§ 125 Modellvorhaben zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur
Artikel 5 Änderung des Heilmittelwerbegesetzes
Artikel 6 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 6a Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 7 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Drucksache 213/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zu langen Transporten von Nutztieren - Antrag der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Berlin -
Entschließung des Bundesrates zu langen Transporten von Nutztieren - Antrag der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Berlin -
1. Hauptempfehlung zu Ziffer 2 der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung wie folgt zu fassen:
2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat hilfsweise für den Fall, dass Ziffer 1 keine Mehrheit erhält, die Entschließung in Drucksache 213/19 nach Maßgabe nachstehender Änderung zu fassen:
Zu Nummer 1
Drucksache 498/19
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Strafzumessung bei antisemitischen Straftaten
... zum Ausdruck bringt, dass sie ihre Verantwortung bei der Bekämpfung des Antisemitismus wahrnimmt und sich schützend vor die Opfer antisemitischer Straftaten stellt. Gerade für die Opfer solcher Straftaten und die von derartiger Vorurteilskriminalität stets mitbetroffene Bevölkerungsgruppe ist es wichtig, transparent zu machen, dass die antisemitische Motivation der Tat von der Strafjustiz - auch schon auf Gesetzesebene - berücksichtigt und insoweit auch die besondere Verwerflichkeit der Handlungsbestrebungen des Täters herausgestellt wird. Die vorgesehene Ergänzung weist schließlich auch deutlicher auf das besondere Leid hin, das durch derartige (Hass-)Taten sowohl dem individuellen Opfer als auch der jüdischen Gemeinschaft insgesamt zugefügt wird.
Drucksache 437/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... \-Energien\-Gesetz. Dort kann auch der Stand zur Umsetzung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung besprochen werden. Die Hinweise im Entschließungsantrag, die Maßnahmen technologieoffen auszugestalten, die hohe Sicherheit des Luftverkehrs zu wahren und den Einsatz von Transpondern zu ermöglichen, sind auch für die Bundesregierung von hoher Bedeutung. Auch der Mieterstrombericht wird Thema in der Bund/Länder-AG sein.
Antwort der Bundesregierung zur Entschließung zum Gesetz zur Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften Beschluss des Bundesrates vom 14. Dezember 2018 614/18 B
Drucksache 523/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
... Mit diesem Gesetzentwurf soll die Zulassungspflicht für einzelne Handwerke der Anlage B1 wiedereingeführt werden. Seit der Novelle 2004 haben sich das Berufsbild und auch der Schwerpunkt der praktischen Berufsausübung einzelner zulassungsfreier Handwerke weiterentwickelt und grundlegend verändert. Diese Veränderungen sind so wesentlich, dass sie eine Reglementierung der Ausübung der betroffenen Handwerke zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie zur Wahrung des materiellen und immateriellen Kulturerbes im Sinne eines Wissenstransfers erforderlich machen. Gleichzeitig haben sich die Ausbildungszahlen und die Meisterprüfungen in den Handwerken der Anlage B1 stärker reduziert als in den Handwerken der Anlage A. Durch die Wiedereinführung der Zulassungspflicht als Voraussetzung zum selbstständigen Betrieb der betroffenen Handwerke sollen zum einen die hier genannten Ziele erreicht und zum anderen auch bei der Ausbildungsleistung gegengesteuert werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Handwerksordnung
§ 126
Anlage A Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (§ 1 Absatz 2)
Anlage B Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (§ 18 Absatz 2)
Artikel 2 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Übergangsgesetzes aus Anlaß des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demographische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Fliesen -, Platten- und Mosaikleger:
5 Estrichleger:
Behälter - und Apparatebauer:
5 Parkettleger:
Rollladen - und Sonnenschutztechniker:
Drechsler Elfenbeinschnitzer und Holzspielzeugmacher:
5 Böttcher:
5 Glasveredler:
5 Raumausstatter:
Orgel - und Harmoniumbauer:
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4988, BMWi: Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürgern
Verwaltung Länder
II.2. Weitere Kosten
II.4. Evaluierung
III. Ergebnis
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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