Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung
(MDK)

Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 30. April 2019

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zuzuleiten.

Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 17. Mai 2019 aufzunehmen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Armin Laschet

Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK)

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Begründung:

In einem Gesundheitssystem ist Transparenz ganz wichtig, dagegen krankt das deutsche Gesundheitswesen vielfach an einer Misstrauenskultur. Deshalb ist richtig und wichtig, dass der MDK in eine unabhängige Trägerschaft überführt wird. Derzeit herrscht bei vielen der Eindruck vor, dass der MDK ein "verlängerter Arm der Kranken- und Pflegekassen" ist. Um hier für Klarheit zu sorgen, reicht es nicht aus, einige nur geringfügige Anpassungen vorzunehmen. Vielmehr muss der MDK weitgehend vom Einfluss der Krankenkassen gelöst werden. Da MDK-Entscheidungen für Pflegebedürftige und Patienten oft enorme finanzielle Auswirkungen haben, bedarf es einer klaren inhaltlichen, organisatorischen, personellen und finanziellen Trennung von den Krankenkassen. Pflegebedürftige und Krankgeschriebene müssen ohne jeden Zweifel auf die Unabhängigkeit der Gutachter vertrauen können.