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0477/05
0818/05
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0244/05
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0289/05
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0168/05
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0766/05
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0595/05
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0316/05
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0683/05
0726/05
0467/05
0631/05
0092/05
0924/05
0336/05
0097/05
0567/05
0674/05
0137/05
0636/05
0731/05
0853/05
0948/1/05
0874/05
0947/05B
0080/05
0913/05
0089/2/05
0564/05
0363/1/05
0577/05
0714/05
0020/05
0556/05
0290/1/05
0694/05
0423/05
0183/05
0795/1/05
0804/05
0233/05
0270/05
0052/05B
0078/1/05
0883/05
0210/1/05
0574/05
0330/05
0616/2/05
0576/05
0237/05
0817/05B
0300/05
0538/05
0910/05
0107/05
0648/2/05
0846/05
0014/05B
0942/05
0594/05B
0092/1/05
0918/05
0095/05
0287/1/05
0607/05
0764/05
0621/04
0269/04
0901/04
0569/04
0872/04B
0983/2/04
0525/04
0729/04B
0901/1/04
0366/1/04
0883/04
0917/04
0683/3/04
0565/04
0336/04
0983/04
0806/04
0872/1/04
0789/04
0466/04
0622/04
0967/1/04
0746/1/04
0912/04
0805/04
0576/04
0891/04
0860/04
0710/04
0366/04B
0408/04
0665/04
0232/04
0466/04B
0983/04B
0979/04
1012/04
0907/04
1009/04
0729/1/04
0327/04
0578/04
0450/04
0636/04
0911/04
0571/04
0380/04
0939/04
0901/04B
0664/04
0967/04B
0025/04B
0687/04
0365/04
0693/04
0945/04B
0283/04
1003/04B
1003/04
0613/04
0945/1/04
0441/04
1003/1/04
0967/04
0915/04
1013/04
0818/04
0269/1/04
0269/04B
0049/03
0546/03
0450/03
0504/03
0325/03B
0661/03B
0831/03
0715/03
0849/03
0856/03
Drucksache 69/18 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat regt an zu prüfen, ob nicht auch Wertpapierfirmen in den Anwendungsbereich der Verordnung einbezogen und insbesondere den Vorschriften der Kapitel IV (Transparenz und Kenntnisprüfung) und V (Marketingmitteilungen) des Verordnungsvorschlags unterworfen werden könnten, wenn sie Crowdfunding-Dienstleistungen grenzüberschreitend im Binnenmarkt anbieten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/18 (Beschluss)




Zum Verbraucherschutz

Zu Crowdfunding-Dienstleistern


 
 
 


Drucksache 152/18

... - Mehr Transparenz für Verbraucher auf Online-Marktplätzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/18




1. Einleitung

1.1. Aufbau eines fairen Binnenmarkts für Verbraucher und Unternehmen

1.2 Einführung der Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher

2. Modernisierung des GEMEINSCHAFTLICHEN BESITZSTANDS IM VERBRAUCHERSCHUTZ

- Neue Instrumente für Verbraucher - individuelle Rechtsbehelfe.

- Mehr Transparenz für Verbraucher auf Online-Marktplätzen.

- Ausweitung des Verbraucherschutzes auf kostenlose Dienste.

- Entlastung für Unternehmen.

3. Besserer Rechtsschutz für Verbraucher, wirksame DURCHSETZUNG sowie verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem FAIREN und SICHEREN Binnenmarkt

3.1 Besserer Rechtsschutz für Verbraucher

- Nutzung des vollen Potenzials behördlicher Verfügungen zur Sicherstellung des Rechtsschutzes für Verbraucher bei Massenschadensereignissen.

- Stärkung der vorhandenen Instrumente für Verbraucher - Alternative Streitbeilegung und Online-Streitbeilegung.

3.2 Wirksame Durchsetzung und verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem fairen und sicheren Binnenmarkt

a Wirksamerer Sanktionen, vor allem für weitverbreitete Verstöße

b Hilfe für die Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung für die neue CPC-Verordnung

c Aufbau von Kapazitäten

- Finanzierung und Koordinierung für die E-Enforcement Academy.

- Es liefert den Mitgliedstaaten Unterstützung zur Sicherstellung,

d Koordinierte Durchsetzung

3.3 Einführung von Rechtsvorschriften für die Sicherheit von Non-Food-Produkten

a Modernisierung des Schnellwarnsystems

b Die beste Nutzung der koordinierten Marktüberwachung

4. Internationale Zusammenarbeit

a Kooperationsvereinbarungen zum Ausbau der Koordinierung mit Partnern außerhalb der EU

b Produktsicherheit: eine globale Herausforderung

5. Sicherstellung der GLEICHBEHANDLUNG von VERBRAUCHERN IM Binnenmarkt: Bekämpfung des Problems der ZWEIERLEI QUALITÄT von VERBRAUCHSGÜTERN

6. BEWUSSTSEINSBILDUNG und AUFBAU von KAPAZITÄTEN

6.1 Dialog mit den Verbrauchern und Informationskampagne

6.2 Ausbildung, Schulung, Ausbau von Kapazitäten und andere Informationsinstrumente

7. Vorbereitung der VERBRAUCHERPOLITIK für ZUKÜNFTIGE Herausforderungen

- Künstliche Intelligenz.

- Internet der Dinge.

- Nachhaltiger Verbrauch.

8. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 72/18

... Diese Bewertung ergab, dass der Binnenmarkt trotz seines relativen Erfolgs nicht sein volles Potenzial entfaltet, wenn es um den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds geht, da die Fonds nach wie vor mit vielen Hindernissen konfrontiert sind. Darüber hinaus mangelt es dem bestehenden Rechtsrahmen an Transparenz bei den Rechtsvorschriften und Verwaltungspraktiken, die nicht durch die Richtlinien

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Bewertung

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

1 Änderung der Richtlinie 2009/65/EG /EG Artikel 1

2 Änderung der AIFM-Richtlinie Artikel 2

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2009/65/EG /EG

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2011/61/EU /EU

Artikel 30a
Voraussetzungen für das Pre-Marketing in der Union durch einen EU-AIFM

Artikel 32a
Einstellung des Vertriebs von Anteilen von EU-AIF in anderen Mitgliedstaaten als dem Herkunftsmitgliedstaat des AIFM

Artikel 43a
Einrichtungen für Kleinanleger

Artikel 3
Umsetzung

Artikel 4
Bewertung

Artikel 5
Inkrafttreten

Artikel 6


 
 
 


Drucksache 630/1/18

... 10. Der Bundesrat begrüßt im Wesentlichen die Säule 4 des Aktionsplans. Entscheidend für die Fähigkeit der Bürgerinnen und Bürger, Informationen einordnen und bewerten zu können, ist die Kenntnis der Quellen. Maßnahmen sollten daher darauf abzielen, die Transparenz der Quelle von allen Informationen und nicht nur von Desinformationen zu fördern. Auch die Förderung der Medienkompetenz ist ein wichtiger Baustein.



Drucksache 67/1/18

... 1. Der Bundesrat begrüßt den Aktionsplan - "Finanzierung nachhaltigen Wachstums" der Kommission und das damit verbundene Ziel, [unter Berücksichtigung umweltbezogener und sozialer Erwägungen bei Investitionsentscheidungen ein nachhaltigeres Wirtschaftswachstum zu erreichen,] {ein nachhaltigeres Finanzwesen zu schaffen,} [das Finanzsystem zu stabilisieren sowie mehr Transparenz und Langfristigkeit in der Wirtschaft zu fördern.]



Drucksache 153/1/18

... 11. Der Bundesrat begrüßt weiter, dass mit dem Richtlinienvorschlag eine größere Transparenz bei den Suchergebnissen zu Online-Plattformen erzielt werden soll, indem künftig Verbraucherinnen und Verbraucher über die wichtigsten Kriterien der Suchalgorithmen für das Ermitteln der Rangfolge und darüber informiert werden müssen, wenn ein Suchergebnis von einem Unternehmen bezahlt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/1/18




Zur Vorlage insgesamt

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU /EU

19. Hauptempfehlung

20. Hilfsempfehlung

Zur Änderung der Richtlinie 2005/29/EG /EG

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 105/18

... § 18 des neuen Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG) sieht nun die Errichtung eines Transparenzregisters vor, durch das Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten (§ 19 GwG) von Vereinigungen und von sonstigen Rechtsgestaltungen (§§ 20 und 21 GwG) nach der Maßgabe von § 23 GwG zugänglich gemacht werden. Das Transparenzregister vermittelt unter anderem den Zugang zu Daten zu wirtschaftlich Berechtigten, die bereits in anderen öffentlichen Registern vorhanden sind. Um diese Daten, soweit sie eine GmbH betreffen, für den Nutzer noch besser aufzubereiten und es ihm damit zu erleichtern, wirtschaftlich Berechtigte zu identifizieren, hat der Gesetzgeber auch die inhaltlichen Vorgaben für die Erstellung von GmbH-Gesellschafterlisten erweitert. Diese Erweiterung ist durch die genannte Richtlinie nicht zwingend vorgeschrieben, entspricht aber Sinn und Zweck der EU-Regelung. Zugleich hat der Gesetzgeber in § 40 Absatz 4 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates eine Verordnung über die nähere Ausgestaltung der Gesellschafterliste zu erlassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 105/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Nummerierung von Geschäftsanteilen

§ 2
Veränderungsspalte

§ 3
Wegfallen der Altangaben

§ 4
Prozentangaben

§ 5
Übergangsvorschriften

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6


 
 
 


Drucksache 428/18 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt, dass die Pensionskassen zumindest verpflichtet werden, ihre Geschäftsorganisation auf das "Ob" und "Wie" der Berücksichtigung von ESG-Faktoren bei Anlageentscheidungen abzustimmen. Wenn auch damit keine allgemeine Verpflichtung zur Berücksichtigung von ESG-Faktoren bei Anlageentscheidungen geschaffen wird, wird jedenfalls eine Verpflichtung geschaffen, sich mit der Frage der Berücksichtigung der ESG-Faktoren auseinanderzusetzen und über die getroffenen Entscheidungen Transparenz zu schaffen. Die Verpflichtung, den Umgang mit ESG-Faktoren transparent zu machen, ist nicht nur im Interesse der Begünstigten, sondern auch der Aufsicht und der Öffentlichkeit. Bereits in seinen Stellungnahmen zum Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums vom 8. März 2018 (BR-Drucksache 67/18(B)) und zum Verordnungsvorschlag über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen hat der Bundesrat seine positive Grundhaltung zur Schaffung eines nachhaltigen Finanzwesens betont (BR-Drucksache 289/18(B)).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 428/18 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 234a VAG

3. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 234c VAG

4. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 234d Absatz 1 Satz 2 VAG

5. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 235a VAG

6. Zu Artikel 1 § 329 Absatz 1 Satz 2 VAG

7. Zu Artikel 2 Weitere Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes


 
 
 


Drucksache 289/18 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat unterstützt die vorgeschlagene Einführung eines einheitlichen EU-Klassifizierungssystems (Taxonomie), um die notwendige Transparenz für nachhaltige Investitionen zu erlangen und sogenanntes Greenwashing zu verhindern. Die vorgeschlagene Vereinheitlichung der Definition/des Konzeptes von ökologisch nachhaltigen Investitionen dürfte die nachhaltige Kapitalanlage - auch von ausländischen Marktteilnehmern - erleichtern und unterstützen. Die Regelungen für eine gemeinsame Nachhaltigkeitstaxonomie sollen dabei wie vorgeschlagen die Ansichten der verschiedenen Interessenträger und die Ergebnisse der Gespräche mit Finanzinstituten berücksichtigen und dabei auch ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis im Auge behalten.



Drucksache 67/18 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt den Aktionsplan - "Finanzierung nachhaltigen Wachstums" der Kommission und das damit verbundene Ziel, unter Berücksichtigung umweltbezogener und sozialer Erwägungen bei Investitionsentscheidungen ein nachhaltigeres Wirtschaftswachstum zu erreichen, ein nachhaltigeres Finanzwesen zu schaffen, das Finanzsystem zu stabilisieren sowie mehr Transparenz und Langfristigkeit in der Wirtschaft zu fördern.



Drucksache 65/18

... Die dritte Säule der Altersversorgung, die private Altersvorsorge, hat nicht die Verbreitung gefunden, die sie als Instrument der Altersvorsorge braucht. Nicht einmal die Hälfte der berechtigten Bürger spart auf diese Weise. Als Gründe dafür werden vor allem die hohen Vertragskosten, die geringe Transparenz, und die Komplexität des Zulagenverfahrens genannt. Ganz entscheidend ist weiter, dass die private Altersvorsorge die Eigeninitiative der Menschen voraussetzt, sich viele Menschen aber nicht hinreichend mit ihrer eigenen Altersvorsorge befassen und sich häufig bei diesem Thema überfordert fühlen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/18




Entschließung

Begründung

Zu 1.-3.

Zu 4.

Zu 5.

Zu 6.

Zu 7.

Zu 8.

Zu 9.

Zu 10.


 
 
 


Drucksache 231/18 (Beschluss)

... 12. Er bekräftigt das in seiner Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2021 bis 2027 (vergleiche BR-Drucksache 166/18(B)) geäußerte Bedauern, dass die beiden Themen "Gleichstellung" und "Bekämpfung sexualisierter Gewalt" in dem künftigen Programm "Rechte und Werte" nicht mehr ausdrücklich benannt sind. Durch die Zusammenlegung geht die notwendige Transparenz verloren, in welchem Umfang Mittel für die Gleichstellung und Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt vorgesehen sind.



Drucksache 231/1/18

... 12. Der Bundesrat bekräftigt das in seiner Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2021 bis 2027 (vergleiche BR-Drucksache 166/18(B)) geäußerte Bedauern, dass die beiden Themen "Gleichstellung" und "Bekämpfung sexualisierter Gewalt" in dem künftigen Programm "Rechte und Werte" nicht mehr ausdrücklich benannt sind. Durch die Zusammenlegung geht die notwendige Transparenz verloren, in welchem Umfang Mittel für die Gleichstellung und Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt vorgesehen sind.



Drucksache 361/18

Bericht über die Ergebnisse der Arbeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe und die hieraus gewonnenen Erfahrungen



Drucksache 440/18

... Es ist inakzeptabel, dass Telekommunikationsunternehmen, die ihren Kundinnen und Kunden nicht die vereinbarte Leistung zur Verfügung stellen, keine Konsequenzen zu befürchten haben. Die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Wirtschaftskunden müssen gewahrt werden. Die Bundesregierung muss deshalb gesetzlich nachsteuern. Zwar gab es mit der Umsetzung der Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt (TK Transparenzverordnung -



Drucksache 15/18

... Damit Abfall nicht mehr als Abfall gewertet wird, muss er bestimmte Kriterien für das "Ende der Abfalleigenschaft" erfüllen. Für bestimmte Abfallströme wurden solche Kriterien auf EU- oder nationaler Ebene festgelegt. Ein Geltungsbereich für diese Vorschriften fehlt jedoch, und es ist unklar, wie sie sie funktionieren. Aufgrund ihrer Komplexität lassen sich für Abfallströme, Verwertungsverfahren und verwertete Materialien Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft, die auf gesamte Abfallströme zutreffen, nur schwer festlegen. Folglich werden viele verwertete Materialien in Ermangelung anerkannter Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft unter unklaren rechtlichen Umständen und ohne Transparenz gehandelt und verwendet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/18




Mitteilung

1. Einleitung

2. WAS WIRD ANGESTREBT?

3. VIER Probleme

3.1. Informationen über besorgniserregende Stoffe stehen Unternehmen, die Abfälle behandeln und für die Verwertung vorbereiten, nicht ohne Weiteres zur Verfügung.

3.1.1. Ziel

3.1.2. Geplante Maßnahmen

3.2. Abfälle können Stoffe enthalten, die in neuen Produkten nicht mehr zulässig sind.

3.2.1. Ziel

3.2.2. Geplante Maßnahmen

3.3. Die EU-Vorschriften über das Ende der Abfalleigenschaft sind nicht vollständig harmonisiert, weshalb Unsicherheit darüber besteht, wie Abfall zu einem neuen Material und einem neuen Produkt wird.

3.3.1. Ziel

3.3.2. Geplante Maßnahmen

3.4. Die Vorschriften, auf deren Grundlage über die Gefährlichkeit von Abfällen und Chemikalien zu entscheiden ist, sind nicht gut abgestimmt und dies beeinflusst die Verwendung von Sekundärrohstoffen.

3.4.1. Ziel

3.4.2. Geplante Maßnahmen

4. Schlussfolgerungen und NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 466/18

... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Rahmen der Entwicklung des Tierwohllabels für Lebensmittel, die von Tieren stammen, als unverzichtbares Merkmal die nationale Kennzeichnung aufzunehmen, wo die Tiere geboren, aufgezogen, geschlachtet und verarbeitet wurden. Auf diese Weise kann ein hoher gesetzlicher Tierschutzstandard innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette abgebildet werden. Das schafft Vertrauen und Transparenz.



Drucksache 467/1/18

... Die Weiterbildungs- und Qualifizierungsberatung ist bereits - teilweise regelhaft - Aufgabe anderer Institutionen (zum Beispiel Kammern) sowie von Länderprogrammen. Es wird daher empfohlen, ein Kooperationsgebot in das Gesetz aufzunehmen. Eine Kooperation wird auch deshalb als notwendig erachtet, da sie einen wichtigen Beitrag zur Herstellung von Transparenz zu vorhandenen Angeboten sowie zur Sicherstellung von Kohärenz leisten kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 467/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c § 29 Absatz 4 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 81 Absatz 1a SGB III

3. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 82 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 82 Absatz 2 Satz 3 SGB III

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 82 Absatz 3 Satz 4 Nummer 3 und 4 - neu - SGB III

6. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 142 Absatz 2 Satz 1 SGB III

Zur Folgeänderung:

7. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 176 Absatz 1 Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 1 bis 3 § 28a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, § 142 Absatz 1 Satz 1, § 143 Absatz 1, § 147 Absatz 1 Nummer 1 SGB III

9. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 180 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB III

10. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 2 Satz 4, 5 SGB II

11. Zu Artikel 3 Nummer 4 - neu - § 16i - neu - SGB II

§ 16i
Mehraufwandsentschädigung bei beruflicher Weiterbildung

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

13. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu § 29

Zu § 82

Zu § 82

14. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 574/18

... Absatz 4 enthält die Löschungsvorschriften. Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 regelt den Fall, dass das Fahrzeug berechtigt ist, am Verkehr im Gebiet mit Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten teilzunehmen. Die Daten nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Absatz 2 sind dann unverzüglich zu löschen. Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 erfasst den Fall, in dem diese Berechtigung nicht vorliegt und die Daten nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Absatz 2 der zur Verfolgung von diesbezüglichen Ordnungswidrigkeiten zuständigen Verwaltungsbehörde übermittelt wird. Dieser Behörde liegt damit der erforderliche Datensatz vor und muss dann bei der nach Absatz 1 Satz 1 nach Landesrecht zuständigen Behörde ebenso unverzüglich gelöscht werden. Absatz 4 Satz 2 stellt klar, dass die Daten den Löschungsvorgaben nach Satz 1 vorrangig unterfallen. Zugleich wird im Rahmen der Transparenz, ungeachtet jeglichen Verwaltungshandelns, eine absolute Löschungsfrist von sechs Monaten vorgesehen. Die Frist von sechs Monaten wird im Übrigen als ausreichend erachtet, um im Rahmen der fachlichen Prüfung festzustellen, ob das Fahrzeug zur Teilnahme am Verkehr im Gebiet mit Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten berechtigt oder nicht berechtigt ist.

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Drucksache 574/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

§ 63c
Datenverarbeitung im Rahmen der Überwachung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten aufgrund immissionsschutzrechtlicher Vorschriften oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz vor Abgasen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Weitere Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Gleichstellungsaspekte

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

6. Weitere Kosten

VII. B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 27/18

... 3. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass ergänzend die landseitigen Stromnetze weiter modernisiert und ausgebaut werden. Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende ist der zügige Netzausbau. Der Bundesrat unterstützt daher alle Anstrengungen, Akzeptanz und Transparenz des Netzausbaus zu verbessern und den europäischen Netzausbau voranzubringen.

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Drucksache 27/18




Entschließung des Bundesrates zur Anhebung des Ausbauziels Windenergie auf See


 
 
 


Drucksache 145/18

... entsteht dadurch zusätzlicher Aufwand in der Übergangsphase von 2019 bis 2022, dass sie nicht nur die Bildung der Netzentgelte jedes einzelnen Übertragungsnetzbetreibers, sondern auch die ergänzenden Abläufe überwacht, die zur Bildung der bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte erforderlich sind. Durch die gemeinsame Entgeltbildung wird die Herstellung von öffentlicher Transparenz zur Entgeltbildung erhöht. Der damit verbundene laufende Erfüllungsaufwand wird pro Jahr auf jeweils rund 160 Stunden im höheren Dienst und im gehobenen Dienst veranschlagt. Dies entspricht 13 540,80 Euro bzw. 8 760 Euro. Der Mehrbedarf an Personalmitteln in der Übergangsphase von 2019 bis 2022 soll finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 09 ausgeglichen werden.

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Drucksache 145/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Abschnitt 2a
Bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte

§ 14a
Bildung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte

§ 14b
Ermittlung der bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte

§ 14c
Ausgleich der Mehr- und Mindereinnahmen auf Grund bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte

§ 14d
Datenaustausch zur Bildung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte

§ 21
Netzentgeltbildung bei Anreizregulierung

§ 32a
Übergangsregelung zur schrittweisen Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte

Artikel 2
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 95/1/18

... über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung) mehr Klarheit und Transparenz sowie größere Rechtssicherheit für alle an der Durchführung der Verordnung beteiligten Parteien zu erreichen, bestimmte Aufgaben von der Kommission auf die Europäische



Drucksache 210/18 (Beschluss)

... 20. In Bezug auf den Europäischen Qualifikationsrahmen warnt der Bundesrat nachdrücklich und zum wiederholten Mal (zuletzt BR-Drucksache 317/16(B), Ziffer 5) vor einer Vermischung von Anerkennungs- und Transparenz-instrumenten.



Drucksache 294/18

... Die Kommission begrüßt es, dass der Bundesrat die Ziele des Aktionsplans umfassend unterstützt und sich für ein weiteres Vorgehen der EU zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles einsetzt. Die Kommission weis/ in diesem Zusammenhang auf die Bewertung der neugefassten Gleichbehandlungsrichtlinie (2006/54/EG)2 hin, die als eine der wichtigsten Maßnahmen des Aktionsplans Erwähnung, findet, insbesondere wegen ihrer Bedeutung für Lohntransparenz und für die Präzisierung des Begriffs der gleichwertigen Arbeit.



Drucksache 69/1/18

... 5. Der Bundesrat regt an zu prüfen, ob nicht auch Wertpapierfirmen in den Anwendungsbereich der Verordnung einbezogen und insbesondere den Vorschriften der Kapitel IV (Transparenz und Kenntnisprüfung) und V (Marketingmitteilungen) des Verordnungsvorschlags unterworfen werden könnten, wenn sie Crowdfunding-Dienstleistungen grenzüberschreitend im Binnenmarkt anbieten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/1/18




Zum Verbraucherschutz

Zu Crowdfunding-Dienstleistern


 
 
 


Drucksache 428/1/18

... Der Bundesrat begrüßt, dass die Pensionskassen zumindest verpflichtet werden, ihre Geschäftsorganisation auf das "Ob" und "Wie" der Berücksichtigung von ESG-Faktoren bei Anlageentscheidungen abzustimmen. Wenn auch damit keine allgemeine Verpflichtung zur Berücksichtigung von ESG-Faktoren bei Anlageentscheidungen geschaffen wird, wird jedenfalls eine Verpflichtung geschaffen, sich mit der Frage der Berücksichtigung der ESG-Faktoren auseinanderzusetzen und über die getroffenen Entscheidungen Transparenz zu schaffen. Die Verpflichtung, den Umgang mit ESG-Faktoren transparent zu machen, ist nicht nur im Interesse der Begünstigten, sondern auch der Aufsicht und der Öffentlichkeit. Bereits in seinen Stellungnahmen zum Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums vom 8. März 2018 (BR-Drucksache 67/18(B)) und zum Verordnungsvorschlag über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen hat der Bundesrat seine positive Grundhaltung zur Schaffung eines nachhaltigen Finanzwesens betont (BR-Drucksache 289/18(B)).

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Drucksache 428/1/18




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 234a VAG

3. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 234c VAG

4. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 234d Absatz 1 Satz 2 VAG

5. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 234d Absatz 3 VAG

6. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 235a VAG

7. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 235a VAG

8. Zu Artikel 1 § 329 Absatz 1 Satz 2 VAG

9. Zu Artikel 2 Weitere Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes


 
 
 


Drucksache 73/18

... Es ist wichtig, den Investmentfonds die Erbringung von Dienstleistungen zu erleichtern und auf diese Weise einen wettbewerbsfähigeren und stärker integrierten Binnenmarkt innerhalb der Union zu schaffen. Regulatorische Hindernisse für den grenzüberschreitenden Vertrieb verhindern derzeit das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts für Investmentfonds. Sie fragmentieren den Binnenmarkt und erschweren es den Investmentfonds, die Vorteile des Binnenmarkts in vollem Umfang zu nutzen. Um ein ordnungsgemäßes Funktionieren des Binnenmarktes für Investmentfonds zu gewährleisten und die Voraussetzungen für seine Funktionsweise zu verbessern, ist ein Regulierungsrahmen erforderlich, mit dem die Hindernisse für den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds auf Unionsebene abgebaut werden. Deshalb zielt der Vorschlag darauf ab, die für Investmentfonds geltenden Auflagen, d.h. die Auflagen hinsichtlich der an potenzielle Anleger gerichteten Marketing-Anzeigen und die Transparenz der Bestimmungen, die nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie

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Drucksache 73/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Bewertung

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Anforderungen an Marketing-Anzeigen

Artikel 3
Veröffentlichung nationaler Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen

Artikel 4
Zentrale Datenbank der ESMA mit nationalen Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen

Artikel 5
Prüfung der Marketing-Anzeigen

Artikel 6
Gemeinsame Grundsätze für Gebühren bzw. Entgelte

Artikel 7
Veröffentlichung nationaler Bestimmungen über Gebühren und Entgelte

Artikel 8
Interaktive Datenbank der ESMA für Gebühren und Entgelte

Artikel 9
Interaktives Tool der ESMA zu Gebühren und Entgelten

Artikel 10
Zentrale Datenbank der ESMA für AIFM, OGAW-Verwaltungsgesellschaften, AIF und OGAW

Artikel 11
Standardisierung der Anzeigen an die ESMA

Artikel 12
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds

1 Dem Artikel 3 wird folgender Buchstabe o angefügt:

2 Folgender Artikel 4a wird eingefügt:

Artikel 4a

Artikel 13
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum

1 Dem Artikel 3 wird folgender Buchstabe o angefügt:

2 Folgender Artikel 4a wird eingefügt:

Artikel 4a

Artikel 14
Bewertung

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 173/18

... Zur Bekämpfung der Fragmentierung des Schutzes in der EU fordern die EU-Institutionen und viele Interessenträger einen stärkeren Hinweisgeberschutz auf EU-Ebene. Das Europäische Parlament hat die Kommission in seiner Entschließung vom 24. Oktober 2017 über legitime Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern, die aus Gründen des öffentlichen Interesses Informationen offenlegen, und in seiner Entschließung vom 20. Januar 2017 zur Rolle von Informanten beim Schutz der finanziellen Interessen der EU10 aufgefordert, einen horizontalen Gesetzgebungsvorschlag zur Schaffung eines umfassenden gemeinsamen Rechtsrahmens vorzulegen, der Hinweisgebern in der EU ein hohes Maß an Schutz im öffentlichen und privaten Sektor sowie in nationalen und europäischen Institutionen gewährleistet. Der Rat forderte die Kommission in seinen Schlussfolgerungen zur Steuertransparenz vom 11. Oktober 201611 auf, mögliche künftige Maßnahmen auf EU-Ebene zu prüfen. Zivilgesellschaftliche Organisationen und Gewerkschaften12 fordern einstimmig EU-weite Rechtsvorschriften, um Hinweisgeber zu schützen, die im öffentlichen Interesse handeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/18




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 2
Persönlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 4
Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen

Artikel 5
Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen

Kapitel III
EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 6
Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen

Artikel 7
Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle

Artikel 8
Zuständige Mitarbeiter

Artikel 9
Verfahrensvorschriften für externe Meldungen

Artikel 10
Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung

Artikel 11
Dokumentation eingehender Meldungen

Artikel 12
Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden

Kapitel IV
Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen

Artikel 13
Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern

Artikel 14
Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber

Artikel 15
Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien

Artikel 16
Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Behandlung

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Anhang

Teil I

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:

D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:

F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:

G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:

H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:

I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der

J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:

Teil II
Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

1. Finanzdienstleistungen:

2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:


 
 
 


Drucksache 631/18 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass Unternehmen zunehmend Algorithmen einsetzen, um zu entscheiden, welche Angebote die Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten und welche nicht. Die Kommission wird gebeten, im Rahmen der angekündigten Überprüfung des KI-Rechtsrahmens mit zu berücksichtigen, wie - unter Wahrung des Geschäftsgeheimnisses - ausreichend Transparenz und Schutz vor digitaler Diskriminierung sichergestellt werden können, so wie dies zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus in der EU notwendig ist (Artikel 38 der Grundrechte-Charta, Artikel 12 AEUV).



Drucksache 617/1/18

... 11. Der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI), das Europäische Investitionsvorhabenportal und die Europäische Plattform für Investitionsberatung bilden einen Dreiklang aus Förderung, Beratung und Transparenz. Sie haben zum Abbau der Investitionslücke nach der Finanzmarktkrise beigetragen. Die zunächst außerordentlich nur bis zum Ende des laufenden Mehrjährigen Finanzrahmens geschaffenen Einrichtungen sollten aufgrund des Erfolges fortgeführt werden. Daher begrüßt der Bundesrat das für den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU von 2021 bis 2027 vorgeschlagene Programm "InvestEU" (BR-Drucksache 271/18(B)).



Drucksache 16/18

... Ermöglicht Wissenserwerb, den Austausch bewährter Praktiken und einfache Vergleiche und verbessert Transparenz und Rechenschaftspflicht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/18




Mitteilung

1. Einleitung und Hintergrund

2. Die Notwendigkeit der SICHERUNG des VOLLZUGS des UMWELTRECHTS

3. Herausforderungen

Tabelle

4. MASSNAHMENBEGRÜNDUNG

5. Massnahmen

Tabelle

6. Verbesserung der Zusammenarbeit

7. MONITORING und FOLLOW-UP

8. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 217/18

... (23) Um die Transparenz seines Vorgehens zu gewährleisten, sollte das Amt bei seinen Kontrollen und Überprüfungen vor Ort die betroffenen Wirtschaftsteilnehmer in geeigneter Weise über ihre Pflicht zur Zusammenarbeit und über die Konsequenzen einer diesbezüglichen Weigerung sowie über das für die Kontrollen und Überprüfungen geltende Verfahren einschließlich der geltenden Verfahrensgarantien belehren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 217/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiarität

4 Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Evaluierung der Verordnung Nr. 883/2013

Konsultation der Interessenträger

4 Folgenabschätzung

4 Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

I. Beziehungen zur EUStA

Allgemeine Grundsätze

Bericht

Vermeidung von Doppeluntersuchungen, Unterstützung für die EUStA und Durchführung ergänzender Untersuchungen

Sonstige Bestimmungen

II. Verbesserung der Wirksamkeit der Untersuchungstätigkeit des OLAF

Kontrollen und Überprüfungen vor Ort und Unterstützung durch nationale Behörden

4 Bankkontoinformationen

4 Mehrwertsteuer

Zulässigkeit der vom OLAF zusammengetragenen Beweise

Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung

4 Koordinierungstätigkeiten

III. Präzisierungen und Vereinfachungen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3
Externe Untersuchungen

Artikel 12a
Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung in den Mitgliedstaaten

Artikel 12b
Koordinierungstätigkeiten

Artikel 12c
Meldung von Straftaten, bezüglich der die EUStA ihre Befugnisse ausüben könnte, an die EUStA

Artikel 12d
Vermeidung von Doppeluntersuchungen

Artikel 12e
Unterstützung der EUStA durch das Amt

Artikel 12f
Ergänzende Untersuchungen

Artikel 12g
Arbeitsvereinbarungen und Informationsaustausch mit der EUStA

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 358/18

Entschließung des Bundesrates "Transparenzgebot bei der Auslandsfinanzierung von gemeinnützigen Körperschaften"



Drucksache 631/2/18

... 2. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Entwicklung einer ethischen, sicheren und hochmodernen künstlichen Intelligenz (KI) in der EU anstrebt und hierzu eine hochrangige Expertengruppe eingesetzt hat, die unter dem Titel "Ethikleitlinien für eine vertrauenswürdige künstliche Intelligenz" am 18. Dezember 2018 ein Konsultationspapier vorgelegt hat. Hierin werden Grundrechte, Grundsätze und Werte dargelegt, die bei der Entwicklung, dem Einsatz und der Nutzung von vertrauenswürdiger KI beachtet werden müssen, sowie Methoden der technischen und nichttechnischen Implementierung und Bewertung der Umsetzung vorgestellt. Unter anderem sollen bei dem gewählten "menschenzentrierten" Ansatz die Menschenrechte und ethischen Grundsätze wie Unverletzlichkeit des Menschen, Fairness und Transparenz wichtige Elemente eines integrierten europäischen Inlandsmarkts für Produkte, Dienste und Anwendungen sein.



Drucksache 617/18 (Beschluss)

... 11. Er begrüßt die von der EIB mittlerweile vorgenommene Veröffentlichung der EFSI-Bewertungsmatrix für genehmigte EIB-Finanzierungen. Damit wird die Transparenz bezüglich der konkret geförderten Projekte erhöht. Der Bundesrat erwartet ferner, dass die Erkenntnisse des speziell zum EFSI angefertigten Berichts des Europäischen Rechnungshofes und darüber hinaus die Ergebnisse der umfassenden und unabhängigen Evaluation des EFSI in die künftige Ausrichtung des Fonds "InvestEU" einbezogen werden.



Drucksache 213/18

... Auf die Frage, warum nur wenige KMU eine Notierung an den europäischen öffentlichen Märkten wünschen, gaben viele Interessenträger den administrativen Aufwand für KMU an, den die Marktmissbrauchs-, Transparenz- und Offenlegungsregeln fordern. Die Marktmissbrauchsverordnung wurde als schwierig in der Auslegung beschrieben und behindert somit die Einhaltung der europäischen Gesetzgebung durch die KMU.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Umfang der Initiative: KMU-Wachstumsmärkte

Aktueller Regulierungskontext

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Unionspolitik

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Preis des Instruments

3. Ergebnisse Der EX-POST-Bewertung, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

a Öffentliche Konsultation zur Einrichtung eines verhältnismäßigen Regulierungsrahmens zur Vereinfachung von KMU-Notierungen

b Kapitalmarktunion-Halbzeitbilanz

c Konsultation Call for Evidence EU-Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen

- Heranziehen von Fachwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Andere Elemente

- Umsetzungspläne und Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmaßnahmen

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

a Änderungen der Marktmissbrauchsverordnung

Liquiditätszufuhr -Vertrag für Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten

Rechtfertigung der Aufschiebung der Veröffentlichung von Insiderinformationen

Insiderlisten für KMU-Wachstumsmärkte

Managertransaktionen von Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten

b Änderung der Prospektverordnung

5 Transferprospekt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129

Artikel 3
Inkrafttreten und Anwendung


 
 
 


Drucksache 70/18

... Technologische Innovationen haben neue Geldanlageformen wie Kryptoanlagen hervorgebracht. Solche Kryptoanlagen und die zugrunde liegende Blockchain-Technologie sind für die Finanzmärkte und -infrastrukturen durchaus verheißungsvoll. Ihre Nutzung birgt aber auch Risiken, wie die starken Wertschwankungen von Kryptoanlagen, die Betrugsfälle und die operativen Schwächen und Verwundbarkeiten an Kryptobörsen gezeigt haben. Auf EU-Ebene wurden bereits Maßnahmen ergriffen, um einige spezifische Risiken anzugehen. Im Bericht der Kommission über die Bewertung der Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung11 wurde die Gefährdung und Anfälligkeit von virtuellen Währungen für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung als erheblich bis sehr erheblich eingestuft. Im Dezember 2017 einigten sich die europäischen Gesetzgeber darauf, den Anwendungsbereich der Geldwäscherichtlinie12 auf Umtausch-Plattformen für virtuelle Währungen und Anbieter elektronischer Geldbörsen auszuweiten. Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) haben bereits vor dem spekulativen Marktumfeld bei virtuellen Währungen und anderen Risiken von Kryptoanlagen gewarnt.13 Bei allen Warnungen wird darauf hingewiesen, dass Kryptoanlagen mit hohen Risiken verbunden sind und die Anleger aufgrund der starken Wertschwankungen, aber auch wegen der mangelnden Markttransparenz und -integrität sowie der operativen Schwächen und Anfälligkeiten von Kryptoanlage-Dienstleistungen und -Handelsplätzen erhebliche Verluste erleiden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/18




2 Einführung

1. Innovativen GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN

1.1. Innovativen Geschäftsmodellen durch klare und konsistente Zulassungsregeln eine EU-weite Expansion ermöglichen

Kasten 1

1.2. Den Wettbewerb und die Zusammenarbeit zwischen den Marktteilnehmern durch gemeinsame Normen und interoperable Lösungen verstärken

Kasten 2

1.3. Die EU-weite Entstehung innovativer Geschäftsmodelle durch Innovationsmoderatoren erleichtern

Kasten 3

2. Die Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN

2.1. Die Geeignetheit unserer Regeln überprüfen und Garantien für neue Technologien im Finanzsektor vorsehen

Kasten 4

2.2. Hemmnisse für Cloud-Dienste beseitigen

Kasten 5

2.3. FinTech-Anwendungen mit der EU-Blockchain-Initiative ermöglichen

Kasten 6

2.4. Aufbau von Kompetenzen und Wissen bei allen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden in einem EU-FinTech-Lab

Kasten 7

2.5. Technologien als Hebel nutzen, um den binnenmarktweiten Vertrieb von Kleinanlegerprodukten voranzubringen

3. Die Sicherheit und INTEGRITÄT des Finanzsektors STÄRKEN

Kasten 8

Schlussfolgerungen

ANNEX 1 Anhang der Mitteilung der Europäischen Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan: Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor

Anhang
Arbeitsplan für die im FinTech-Aktionsplan enthaltenen Initiativen

INNOVATIVEN GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN

DIE Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN

DIE Sicherheit und ABWEHRKRAFT des Finanzsektors STÄRKEN


 
 
 


Drucksache 345/18

... es hinsichtlich der Sortenerhaltung bei Rebsorten. Aus Gründen der Transparenz wird in der Regelung zusätzlich verdeutlicht, dass auch in diesen Fällen die Bezeichnung des Klones im Antrag anzugeben ist.

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Drucksache 345/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

G. Nachhaltigkeit

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Rebenpflanzgutverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Länder

b Bund

IV. Weitere Kosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

VI. Nachhaltigkeit

VII. Sonstige Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 469/18

... Das jährlich von 2020 bis 2023 vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) durchzuführende Monitoring dient dem Zweck, die Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe zu prüfen, Erfahrungen zu sichern, Umsetzungsstrategien aufzuzeigen und Transparenz zu gewährleisten. Um den Anforderungen des Instrumentenkastens gerecht zu werden, ist das Monitoring länderspezifisch zu gestalten. Gleichsam soll im Sinne der Konvergenz (§ 1 Absatz 3) eine länderübergreifende Betrachtung im Rahmen des Monitorings stattfinden. Kriterien des Monitorings sind die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen auf sämtlichen Handlungsfeldern nach § 2 Satz 1 sowie Maßnahmen nach § 2 Satz 2.

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Drucksache 469/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG)

§ 1
Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

§ 2
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

§ 3
Handlungskonzepte und Finanzierungskonzepte der Länder

§ 4
Verträge zwischen Bund und Ländern

§ 5
Geschäftsstelle des Bundes

§ 6
Monitoring und Evaluation

Artikel 2
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 4
Weitere Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

1. Öffentliche Fürsorge

2. Erforderlichkeit

a. Gleichwertige Lebensverhältnisse

b. Wahrung der Wirtschaftseinheit

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Demografische Auswirkungen

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Evaluierung und Monitoring

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4514, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

4 Bund

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 195/1/18

... 4. Die von der Kommission vorgeschlagenen Veränderungen für die Instrumente der Zusammenarbeit entsprechen in Teilen den Erwartungen des Bundesrates: eine stärkere Berücksichtigung der regionalen und kommunalen Ebene, eine themengeleitete Ausrichtung des "Peer-Learnings", die Berücksichtigung der Subsidiarität, mehr Information und Transparenz in der Umsetzung der EU-Jugendstrategie als Governanceanspruch, die Einbeziehung und Erreichung weiterer Zielgruppen junger Menschen sowie eine größere Verknüpfung der EU-Jugendstrategie mit den Förderprogramen der EU im Jugendbereich.



Drucksache 474/1/18

... 19. Der Bundesrat befürchtet, dass proaktive Maßnahmen nach Artikel 6 des Verordnungsvorschlags und insbesondere die Möglichkeit zur behördlichen Auferlegung zusätzlicher spezifischer proaktiver Maßnahmen gemäß Artikel 6 Absatz 4 zum sogenannten Overblocking führen. Dadurch und angesichts der Verpflichtung zur Veröffentlichung von Transparenzberichten nach Artikel 8 Absatz 2 des Verordnungsvorschlags können Hostingdiensteanbieter sich dazu veranlasst sehen, auch solche Inhalte zu löschen, die zwar unterhalb der Schwelle eines terroristischen Inhalts liegen, aber nicht zweifelsfrei von einem solchen zu unterscheiden sind. Gleichzeitig steigt dadurch auch das Risiko versehentlicher oder fehlerhafter Löschungen. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang an den hohen Stellenwert der Meinungsfreiheit als Fundament demokratischer Rechtsordnungen.



Drucksache 554/18

... - Die Kommission hat die Transparenz, Legitimität und Rechenschaftspflicht ihrer Arbeit verbessert. Die Website "Beitrag zur Rechtsetzung" ermöglicht es den Interessenträgern, sich während des gesamten Politikzyklus10 - von Rückmeldungen zu ersten Ideen bis hin zu Bemerkungen über angenommene Vorschläge der Kommission und zu Entwürfen für delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte - in vollem Umfang an der Arbeit der Kommission zu beteiligen. - Die umfangreichsten Initiativen werden von öffentlichen Konsultationen begleitet, und die wichtigsten davon werden in allen Amtssprachen zur Verfügung gestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 554/18




1. Einleitung

2. Die Bedeutung von Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT

3. Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT: SCHLÜSSELELEMENTE einer besseren Rechtsetzung

4. Maßnahmen zur STÄRKUNG der Rolle von Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT

4.1. Förderung eines gemeinsamen Verständnisses von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.2. Ermöglichung einer wirksameren Prüfung durch die nationalen Parlamente

4.3. Aktivere Einbindung lokaler und regionaler Behörden

4.4. Bessere Bewertung und Darstellung relevanter Auswirkungen

4.5. Bewertung bestehender Rechtsvorschriften unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität

5. Schlussfolgerungen und NÄCHSTE Schritte: die KONFERENZ in BREGENZ

Themen der Konferenz in Bregenz

ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit: Stärkung ihrer Rolle bei der Politikgestaltung der EU

Anhang I
Die neun Empfehlungen der Taskforce

Empfehlung 1 der Taskforce

Empfehlung 2 der Taskforce

Empfehlung 3 der Taskforce

Empfehlung 4 der Taskforce

Empfehlung 5 der Taskforce

Empfehlung 6 der Taskforce

Empfehlung 7 der Taskforce

Empfehlung 8 der Taskforce

Empfehlung 9 der Taskforce

Anhang II
Modellraster zur Bewertung der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit während des gesamten Politikzyklus (dem Bericht der Taskforce über Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln entnommen)

Zweck und Erläuterung des Bewertungsrasters


 
 
 


Drucksache 245/18

... Beim Erlass der betreffenden Maßnahmen sind die Grundsätze der Transparenz und der Verhältnismäßigkeit voll und ganz einzuhalten. Ferner ist es wichtig sicherzustellen, dass die Auswirkungen der Maßnahmen einen hinreichenden Zusammenhang mit dem Ziel der Mittelzuweisungen aufweisen. Es muss somit gleichermaßen gewährleistet werden, dass die Auswirkungen jene treffen, die für die festgestellten Mängel verantwortlich sind. Daher gilt es zu berücksichtigen, dass Einzelempfänger von EU-Mitteln wie Erasmus-Studenten, Forscher oder Organisationen der Zivilgesellschaft nicht als für einschlägige Verstöße verantwortlich angesehen werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/18




1. Kontext des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der NACHTRÄGLICHEN Bewertung, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Nachträgliche Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Externes Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand der Verordnung

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Maßnahmen

Artikel 4
Inhalt der Maßnahmen

Artikel 5
Verfahren

Artikel 6
Aufhebung von Maßnahmen

Artikel 7
Unterrichtung des Europäischen Parlaments

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 162/18 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/18 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 442/18

... Die Cybersicherheit ist ein umfassendes, sektorübergreifendes Thema. Die Kommission verwendete verschiedene Konsultationsmethoden, um sicherzustellen, dass das Interesse der Allgemeinheit in der Union in dieser Initiative voll zum Ausdruck kommt und nicht nur die besonderen Interessen einer kleinen Gruppe von Interessenträgern. So wird die Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Arbeit der Kommission gewährleistet. Zwar wurde aufgrund ihrer Zielgruppe (Industrie- und Forschungskreise sowie Mitgliedstaaten) speziell für diese Initiative keine öffentliche Konsultation durchgeführt, aber die Thematik war bereits Gegenstand mehrerer anderer öffentlicher Konsultationen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 442/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Begründung des Vorschlags im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen und Grundsätze des KOMPETENZZENTRUMS und des NETZES

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Auftrag des Zentrums und des Netzes

Artikel 4
Ziele und Aufgaben des Zentrums

Artikel 5
Investitionen in Infrastrukturen, Kapazitäten, Produkte oder Lösungen und deren Nutzung

Artikel 6
Benennung der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 7
Aufgaben der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 8

Artikel 9
Aufgaben der Mitglieder der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit

Artikel 10
Zusammenarbeit des Kompetenzzentrums mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union

Kapitel II
ORGANISATION des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 11
Zusammensetzung und Struktur

Abschnitt I
VERWALTUNGSRAT

Artikel 12
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 13
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 14
Vorsitz und Sitzungen des Verwaltungsrates

Artikel 15
Abstimmungsregeln des Verwaltungsrates

Abschnitt II
EXEKUTIVDIREKTOR

Artikel 16
Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit

Artikel 17
Aufgaben des Exekutivdirektors

Artikel 18
Zusammensetzung des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 19
Arbeitsweise des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 20
Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Beirats

Kapitel III
FINANZVORSCHRIFTEN

Artikel 21
Finanzbeitrag der Union

Artikel 22
Beiträge der beteiligten Mitgliedstaaten

Artikel 23
Kosten und Mittelausstattung des Kompetenzzentrums

Artikel 24
Finanzielle Verpflichtungen

Artikel 25
Haushaltsjahr

Artikel 26
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 27
Rechnungslegung des Kompetenzzentrums und Entlastung

Artikel 28
Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung

Artikel 29
Finanzordnung

Artikel 30
Schutz der finanziellen Interessen

Kapitel IV
PERSONAL des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 31
PERSONAL

Artikel 32
Abgeordnete nationale Sachverständige und sonstige Bedienstete

Artikel 33
Vorrechte und Befreiungen

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 34
Sicherheitsvorschriften

Artikel 35
Transparenz

Artikel 36
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen

Artikel 37
Zugang zu Unterlagen

Artikel 38
Überwachung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 39
Haftung des Kompetenzzentrums

Artikel 40
Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union und anwendbares Recht

Artikel 41
Haftung der Mitglieder und Versicherung

Artikel 42
Interessenkonflikt

Artikel 43
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 44
Unterstützung seitens des Sitzmitgliedstaats

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 45
Erste Maßnahmen

Artikel 46
Bestehensdauer

Artikel 47
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 361/18 (Beschluss)

Bericht über die Ergebnisse der Arbeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe und die hieraus gewonnenen Erfahrungen



Drucksache 166/1/18

... 9. Der Bundesrat erkennt an, dass die EU angesichts ihrer stetig wachsenden Bedeutung und der zahlreichen neuen Herausforderungen finanziell angemessen auszustatten ist. Nur so kann vermieden werden, dass wichtige neue Aufgaben der EU in Bereichen wie Migration, Sicherheit, Energie- und Klimapolitik sowie Digitalisierung in Konkurrenz zu den weiterhin bedeutenden traditionellen Aufgaben der EU wie der Kohäsionspolitik und der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gestellt werden. Die von der Kommission vorgeschlagene Struktur des MFR nach 2020 spiegelt die verschiedenen Aufgabenbereiche einer zukunftsfesten EU wider [und erhöht die Transparenz des EU-Haushalts. Ein Beschluss des MFR noch vor der Europawahl 2019 wird vom Bundesrat als erforderlich angesehen].

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/1/18




I. Allgemeiner Teil

Strategische Ausrichtung

4 Ausgaben

4 Eigenmittelreform

Flexibilität und Stabilität

EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen

II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation

Europäische Strategische Investitionen

4 Binnenmarkt

Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm

III. Zusammenhalt und Werte

Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen

Finanzausstattung der Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik für alle Regionen

Regeln der Mittelverteilung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung

Umsetzung der Programme und Vereinfachung

Wirtschafts - und Währungsunion

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt

4 Allgemeines

Landwirtschaft und Meerespolitik

171. Hauptempfehlung

172. Hauptempfehlung

173. Hilfsempfehlung

183. Hilfsempfehlung

Umwelt - und Klimaschutz

V. Migration und Grenzmanagement

4 Migration

4 Grenzmanagement

VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit

4 Verteidigung

4 Krisenreaktion

VII. Nachbarschaft und die Welt

VIII. Europäische öffentliche Verwaltung

IX. Verfahren

X. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 453/18

Entschließung des Bundesrates "Bessere Mietspiegel - mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter"



Drucksache 170/18 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten



Drucksache 519/2/18

Entschließung des Bundesrates zu Transparenz und klaren Regeln auf digitalen Märkten



Drucksache 547/18

... Mit der neuen Nummer 8 soll die jährliche Berichtspflicht der Koordinierungsstelle über die Tätigkeiten der Entnahmekrankenhäuser und der Transplantationszentren auch die anonymisierten Ergebnisse der Auswertung der Daten erfassen, die ihr von den Entnahmekrankenhäusern im Hinblick auf die Todesfälle mit primärer oder sekundärer Hirnschädigung nach § 9a Absatz 2 Nummer 6 übermittelt werden. Die Erweiterung der Berichtspflicht um die Auswertung des Organspendepotentials in den Entnahmekrankenhäusern dient dem Ziel, in der Öffentlichkeit mehr Transparenz über das Transplantationsgeschehen herzustellen und damit eine wesentliche Grundlage für die gesellschaftliche Akzeptanz der Transplantationsmedizin sowie für gesundheitspolitische Entscheidungen auf diesem Gebiet zu schaffen (vgl. BT-Drs. 13/8017, S. 42).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 547/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 9c
Neurochirurgischer und neurologischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst, Verordnungsermächtigung

§ 12a
Angehörigenbetreuung

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Verbindliche Freistellung der Transplantationsbeauftragten und deren Finanzierung

2. Höhere Vergütung der Entnahmekrankenhäuser

3. Weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Prozessablaufs in der Organspende

3.1. Stärkung der allgemeinen Stellung des Transplantationsbeauftragten im Entnahmekrankenhaus

3.2. Maßnahmen zur Verbesserung des Organspendeprozesses in den Kliniken

3.3. Flächendeckende Bereitstellung eines neurochirurgischen und neurologischen konsiliarärztlichen Rufbereitschaftsdienstes

3.4. Stärkung des Unterstützungsangebots für die Entnahmekrankenhäuser und für die Transplantationsbeauftragten

3.5. Einrichtung einer Qualitätssicherung in den Entnahmekrankenhäusern

4. Rechtliche Grundlage für die Angehörigenbetreuung

5. Datenübermittlung an das Transplantationsregister

6. Verfahrensvereinfachungen

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3.1 Bund, Länder und Gemeinden

3.2 Gesetzliche Krankenversicherung

Freistellung Transplantationsbeauftragte

Neurochirurgischer und neurologischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst

Vergütung der Entnahmekrankenhäuser

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.2.1 Vorgaben

4.2.2 Informationspflichten

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4.3.1 Bund

4.3.2 TPG-Auftraggeber

4.3.3 Koordinierungsstelle nach § 11 TPG

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Demografie

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4592, BMG: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Bund

Einmaliger Erfüllungsaufwand:

Jährlicher Erfüllungsaufwand:

II.2 ‚One in one out‘-Regelung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 5/18

... Öffentlich-öffentliche Partnerschaften nach Artikel 185, wie beispielsweise "Eurostars2" und das "Joint Baltic Sea Research Programme" (BONUS), haben langfristige FuI-Partnerschaften und -Netze zwischen der Forschungsförderung und Regierungen gegründet und tragen so zum Europäischen Forschungsraum (European Research Area, ERA) bei. Vor dem Hintergrund eines zunehmend globalen Handlungsauftrags mobilisieren sie erhebliche Investitionen in transnationale Forschungsprojekte in wichtigen politischen Bereichen. Die Stärke aller öffentlich-privaten Partnerschaften nach Artikel 187, wie etwa "CleanSky2" und "Bio-Based Industries" (BBI), liegt vor allem in ihrer Fähigkeit, über Grenzen und Wirtschaftssektoren hinweg strategische Partner aus prioritären Industriebereichen für Maßnahmen der Union zu gewinnen und zu mobilisieren, sowie in ihrem direkten Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und zu den politischen Zielen der EU. Sie verknüpfen Tätigkeiten über den gesamten Innovationszyklus hinweg und helfen so, die Fragmentierung in ihren jeweiligen Sektoren zu überwinden, indem sie langfristig bestehende vorwettbewerbliche Verbundnetze schaffen, die bis dahin einzeln handelnde Interessenträger zusammenbringen. Vertragliche PPP, z.B. "Factories of the Future" (FoF) und "Energy-efficient Buildings" (EeB), haben offenbar ihre Ziele im Großen und Ganzen erreicht, sie sind flexibel, werden effizient verwaltet und bringen im Rahmen der von der EU gesteuerten Strategien große Industriepartner zusammen, die sich durch ein gemeinsames Verständnis der von der Industrie erwarteten Ergebnisse und ein hohes Maß an Transparenz sowie durch eine offene Beteiligung auszeichnen, die auch KMU einschließt.

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Drucksache 5/18




1. Einleitung

2. Die wichtigsten Ergebnisse der ZWISCHENBEWERTUNG von Horizont 2020

3. ERKENNTNISSE IM Hinblick auf die MAXIMIERUNG der Wirkung KÜNFTIGER RAHMENPROGRAMME

3.1. Ambitioniertere Investitionen

3.2. Weitere Vereinfachung

3.3. Unterstützung bahnbrechender Innovation

3.4. Größere Wirkung durch Auftragsorientierung und Bürgerbeteiligung

3.5. Stärkung der Synergien mit anderen EU-Förderprogrammen und EU-Strategien

3.6. Stärkung der internationalen Zusammenarbeit

3.7. Mehr Offenheit

3.8. Rationalisierung der Finanzierungslandschaft

4. AUSBLICK


 
 
 


Drucksache 488/18

... Mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Abrechnung der Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch die zugelassenen kommunalen Träger und für die Bewirtschaftung von Bundesmitteln im automatisierten Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift - KoA-VV) vom 25. April 2008 wurde das Abrechnungsverfahren sowie die Bewirtschaftung der Bundesmittel zwischen dem Bund und den zugelassenen kommunalen Trägern mit dem Ziel konkretisiert, Rechtssicherheit und Transparenz bei der Abrechnung zu schaffen.

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Drucksache 488/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Fünfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift

Artikel 1
Änderung der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigung

V. Folgen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 214/18

... Bei den Bescheinigungen des Schadenverlaufs bestand die zweite Option neben dem Basisszenario darin, eine Empfehlung zur Behandlung dieser Bescheinigungen an die Mitgliedstaaten zu richten. Eine dritte Möglichkeit bestand darin, das Muster für die Bescheinigungen des Schadenverlaufs ohne Vorgaben für eine obligatorische Behandlung durch die Versicherer zu harmonisieren, um die Authentifizierung für die Zwecke der Betrugsbekämpfung zu erleichtern. Bei einer vierten Option würde den Versicherern ein Diskriminierungsverbot bei der Behandlung von Bescheinigungen des Schadenverlaufs, die durch Versicherer in anderen Mitgliedstaaten ausgestellt werden, auferlegt und Transparenz bezüglich der Verwendung der Bescheinigungen verlangt. Die Folgenabschätzung kam zu dem Schluss, dass diese Option die bevorzugte Option sei, da sie nicht nur die Standardisierung von Bescheinigungen des Schadenverlaufs erleichtern, sondern auch eine Gleichbehandlung des Schadenverlaufs zwischen inländischen und grenzüberschreitend reisenden Versicherungsnehmern gewährleisten würde.

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Drucksache 214/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

1 Insolvenz des Versicherers

2 Bescheinigungen des Schadenverlaufs

3 Risiken infolge des Fahrens ohne Versicherungsschutz

4 Mindestdeckungssummen

5 Anwendungsbereich der Richtlinie

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

5 REFIT

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Elemente

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 4
Kontrolle der Haftpflichtversicherung

Artikel 28a
Ausschussverfahren

Artikel 28b
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 28c
Bewertung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 202/18 (Beschluss)

Verordnung über die Umsetzung der Auskunftspflicht und die Ausgestaltung der Informationen nach dem Transparenzgesetz (Rückbaurückstellungs-Transparenzverordnung)



Drucksache 519/1/18

Entschließung des Bundesrates zu Transparenz und klaren Regeln auf digitalen Märkten



Drucksache 98/1/18

... 4. Der Bundesrat unterstützt deshalb die mit dem Vorschlag angestrebte bessere Koordinierung nationaler Verwaltungsbehörden, die geplante Ausweitung der Informationen zu Rechten und Pflichten (Transparenz) für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie das Angebot von Schulungen für Beschäftigte in den nationalen Arbeits- und Sozialbehörden. Vor diesem Hintergrund stellt der Verordnungsvorschlag einen ersten wichtigen Schritt in Richtung einer stärkeren supranationalen Zusammenarbeit und zur Umsetzung eines Aspektes der sozialen Säule als gemeinsame Verpflichtung der EU und der Mitgliedstaaten dar. Hierzu bedarf es jedoch noch intensiver Erörterungen über die künftige Weiterentwicklung und Aufgabenverteilung.



Drucksache 77/1/18

... ‚8. Auch inflexible Kraftwerke können zu steigenden Kosten beim Engpassmanagement führen und den zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien beeinträchtigen. Daher muss sichergestellt werden, dass konventionelle Kraftwerke ihre Einspeisung in Engpasssituationen auf das für die Netzstabilität erforderliche Maß ("must-run") reduzieren. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zudem, die Transparenz des Netzbetriebs zu stärken.‘

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Drucksache 77/1/18




1. Zu Nummer 6 Satz 1 und 2

2. Zu Nummer 7 - neu -

3. Zu Nummer 8 - neu -


 
 
 


Drucksache 362/18

... Die Stärkung des Vertrauens der Nutzer in den digitalen Binnenmarkt durch eine Erhöhung der Transparenz der Sicherheitseigenschaften von Produkten und Dienstleistungen aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie steht im Mittelpunkt des von der Kommission vorgeschlagenen unionsweiten Zertifizierungsrahmens. Mit den neuen Vorschriften wird sichergestellt, dass Unternehmen in der Europäischen Union für jedes Produkt bzw. jede Dienstleistung nur einen einzigen Zertifizierungsprozess durchlaufen müssen, um eine in der gesamten Europäischen Union gültige Cybersicherheitszertifizierung zu erhalten. Dieser auf Freiwilligkeit beruhende Ansatz wird den europäischen Unternehmen zusätzliche Belastungen ersparen und in einem sich so rasch verändernden Bereich wie dem der Informations- und Kommunikationstechnologien die notwendige Flexibilität gewährleisten.



Drucksache 222/18

... Zweitens wird dieser Vorschlag von einer Reihe von Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung der Transparenz und zur Vermeidung einer etwaigen Umlenkung von Generika und Biosimilars auf den Unionsmarkt begleitet, für die das ursprüngliche Erzeugnis durch ein SPC geschützt ist. Unternehmen, die die Herstellung zu Ausfuhrzwecken aufnehmen wollen, sind verpflichtet, die zuständigen Behörden darüber zu unterrichten, und die dabei übermittelten Informationen werden veröffentlicht. Außerdem müssen sie ihre Sorgfaltspflichten erfüllen, vor allem um zu verhindern, dass die zur Ausfuhr hergestellten Waren auf den Unionsmarkt umgeleitet werden. Schließlich haben alle aus der Union ausgeführten SPC-geschützten Erzeugnisse spezifische Kennzeichnungsvorschriften einzuhalten, wobei die sich daraus ergebenden Belastungen durch die sich aus der Ausnahme ergebenden Vorteile aufgewogen werden.

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Drucksache 222/18




Vorschlag

Begründung

Kontext des Vorschlags

- Zentrale Elemente des Vorschlags

- Kohärenz mit bestehenden Strategien und Maßnahmen

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 469/2009

Artikel 2
Inkrafttreten

Anhang
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.