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39 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Umlagefähige"


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Drucksache 300/18

... Die Umlagefähigkeit der Modernisierungskosten eröffnet sich zukünftig nur noch für energetische Modernisierungsmaßnahmen (§ 555b Nr. 1 BGB) und Barriere mindernde Maßnahmen (§ 555b Nr. 8 BGB-E). Die übrigen in § 555b BGB genannten Maßnahmen berechtigen demgegenüber nicht zu einer Mieterhöhung nach § 559 BGB. Diese werden insoweit nicht mehr privilegiert.



Drucksache 515/2/16

... Der Bundesrat erwartet von der Reform der Grundsteuer eine Berücksichtigung der besonderen Belange der Mieterinnen und Mieter in der Weise, dass die umlagefähige Grundsteuerbelastung konstant bleibt. Die Grundsteuerreform darf nicht dazu führen, dass dadurch das Niveau der Mietnebenkosten in Deutschland ansteigt. Deshalb müssen in einem zweiten Schritt der Reform die Grundsteuermessbeträge für Wohnraum so bestimmt werden, dass das bisher auf Wohnraum entfallende Grundsteuermessbetragsvolumen nicht überschritten wird.



Drucksache 543/1/15

... Dem berechtigten Interesse des Mieters an der Auswahl des Messstellenbetreibers steht kein besonders schutzwürdiges Interesse des Vermieters gegenüber. Vielmehr handelt es sich bei den Kosten für den Messbestellenbetrieb um umlagefähige Kosten im Sinne der Betriebskostenverordnung, sodass der Mieter selbst regelmäßig die Kosten für den "aufgedrängten" Messstellenanbieter wird tragen müssen.



Drucksache 543/15 (Beschluss)

... Dem berechtigten Interesse des Mieters an der Auswahl des Messstellenbetreibers steht kein besonders schutzwürdiges Interesse des Vermieters gegenüber. Vielmehr handelt es sich bei den Kosten für den Messbestellenbetrieb um umlagefähige Kosten im Sinne der Betriebskostenverordnung, sodass der Mieter selbst regelmäßig die Kosten für den "aufgedrängten" Messstellenanbieter wird tragen müssen.



Drucksache 419/15

... § 3f Umlage, umlagefähige Kosten, Umlagejahr



Drucksache 447/1/14

... Denn insbesondere bei der energetischen Gebäudemodernisierung stehen die umlagefähigen Investitionskosten nicht immer in einem vernünftigen Verhältnis zu den eingesparten Heiz- und Warmwasserkosten. Um Anreize für möglichst kosteneffiziente Energieeinsparmaßnahmen zu setzen, sollte sich deshalb die Höhe einer möglichen Umlage auch danach richten, welche Energieeffizienzklasse nach dem Energiebedarfsausweis für Wohngebäude durch die Modernisierung erreicht wird. Ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis von energetischen Modernisierungen, bei dem eine Warmmietenneutralität zumindest angestrebt wird, würde darüber hinaus dazu beitragen, Widerstände auf Mieterseite zu verringern und damit energetische Modernsierungen insgesamt zu forcieren.



Drucksache 535/13

... (1) Der Vorhabenträger und das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung legen ihre umlagefähigen Kosten für die Umsetzung des Standortauswahlverfahrens nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 und der §§ 22 bis 28 anteilig auf die Umlagepflichtigen um.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/13




Kapitel 4
Kosten

§ 21
Umlage

§ 22
Umlagepflichtige und Umlagebetrag

§ 23
Jahresrechnung für die Umsetzung der Standortsuche und Ermittlung der umlagefähigen Kosten

§ 24
Ermittlung des Umlagebetrages

§ 25
Umlageforderung, Festsetzung und Fälligkeit

§ 26
Umlagevorauszahlungen

§ 27
Differenz zwischen Umlagebetrag und Vorauszahlung

§ 28
Säumniszuschlag

Kapitel 6
Kosten

§ 30
Übergangsvorschriften

§ 4
Übergangsvorschriften


 
 
 


Drucksache 635/12

... "§ 16a Umlagefähige Kosten; Umlagejahr

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 635/12




§ 4
Zusammenarbeit mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken

Artikel 2a
Weitere Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

§ 16
Umlage

§ 16a
Umlagefähige Kosten; Umlagejahr

§ 16b
Kostenermittlung nach Aufsichtsbereichen und Gruppen

§ 16c
Fehlbeträge, nicht eingegangene Beträge und Überschüsse der Vorjahre

§ 16d
Umlagebetrag, Umlagepflicht und Verteilungsschlüssel

§ 16e
Kostenermittlung und Umlagepflicht im Aufsichtsbereich Banken und sonstige Finanzdienstleistungen

§ 16f
Bemessungsgrundlagen der Umlage im Aufsichtsbereich Banken und sonstige Finanzdienstleistungen

§ 16g
Mindestumlagebeträge im Aufsichtsbereich Banken und sonstige Finanzdienstleistungen

§ 16h
Aufsichtsbereich Versicherungen

§ 16i
Kostenermittlung und Umlagepflicht im Aufsichtsbereich Wertpapierhandel

§ 16j
Bemessungsgrundlagen der Umlage im Aufsichtsbereich Wertpapierhandel

§ 16k
Entstehung der Umlageforderung, Festsetzung des Umlagebetrages und Fälligkeit

§ 16l
Festsetzung und Fälligkeit von Umlagevorauszahlungen

§ 16m
Differenz zwischen Umlagebetrag und Vorauszahlung

§ 16n
Säumniszuschläge; Beitreibung

§ 16o
Festsetzungsverjährung

§ 16p
Zahlungsverjährung

§ 16q
Erstattung überzahlter Umlagebeträge

§ 23
Übergangsbestimmungen zur Umlageerhebung für das Jahr 2012

Artikel 2b
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 2c
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 3a
Weitere Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz


 
 
 


Drucksache 170/12 (Beschluss)

... Das Bundessozialgericht (BSG) hat Erbbauzinsen für ein betriebsnotwendiges Grundstück als umlagefähig anerkannt (Urteil vom 08.09.2011, Az.: B 3 P 4/10 R, Rn. 3 8, 41-44, und vom 08.09.2011, Az.: B 3 P 6/10 R, Rn. 19, 22-25). Das BSG bezieht sich dabei bereits auf ein Urteil vom 24.07.2003, BSGE 91, S. 182.



Drucksache 340/4/11

... 11. Die finanzielle Ausstattung des KfW-Programms zur Gebäudesanierung muss über die vom Bund vorgeschlagenen 1,5 Mrd. Euro hinaus signifikant erhöht werden, um eine angemessene Sanierungsrate zu erreichen. Der Bundesrat begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden zu fördern. Er hält dafür neben der steuerlichen Förderung und verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten auch Zuschüsse für erforderlich. Die Kostenbelastungen für Mieter und Vermieter müssen ausgewogen und sozialverträglich sein. Die Belastung der Mieter durch umlagefähige Sanierungskosten sollte den Betrag der damit verbundenen Nebenkosteneinsparungen nicht überschreiten.



Drucksache 339/1/11

... nicht zu den aufgewendeten Kosten im Sinne des § 559 BGB (umlagefähige Kosten). Die Ergänzung soll klarstellen, dass mit der Steuerentlastung auf Grund der erhöhten Absetzungen des § 7e



Drucksache 390/1/11

... nicht zu den aufgewendeten Kosten im Sinne des § 559 BGB (umlagefähige Kosten). Die Ergänzung soll klarstellen, dass mit der Steuerentlastung auf Grund der erhöhten Absetzungen des § 7e



Drucksache 340/11 (Beschluss)

... Die Kostenbelastungen für Mieter und Vermieter müssen ausgewogen und sozialverträglich sein. Die Belastung der Mieter durch umlagefähige Sanierungskosten sollte den Betrag der damit verbundenen Nebenkosteneinsparungen nicht überschreiten.



Drucksache 339/11 (Beschluss)

... nicht zu den aufgewendeten Kosten im Sinne des § 559 BGB (umlagefähige Kosten). Die Ergänzung soll klarstellen, dass mit der Steuerentlastung auf Grund der erhöhten Absetzungen des § 7e



Drucksache 469/10

... Im Zusammenhang mit der Zustimmung zur o.g. Verordnung hatte der Bundesrat die Bundesregierung gebeten, bei der nächsten Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung zu prüfen, ob für die Ermittlung der umlagefähigen Kosten bei Nutzung von kleineren Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) als Bestandteil der zentralen Heiz- und Warmwasseranlage in Mehrfamilienhäusern eindeutige Regelungen in der Heizkostenverordnung fehlen. Sollte dies der Fall sein, bittet der Bundesrat um die Berücksichtigung notwendiger Ergänzungen bei der nächsten Änderung der Heizkostenverordnung.



Drucksache 122/09

... § 5 Ermittlung der Kosten für ein Umlagejahr; Trennung nach Aufsichtsbereichen und Gruppen; Umlagefähige Kosten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 122/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Pfandbriefgesetzes

§ 21
Deckungswerte

Unterabschnitt 4
Flugzeugpfandbriefe

§ 26a
Deckungswerte

§ 26b
Beleihungsgrenze

§ 26c
Versicherung

§ 26d
Beleihungswertermittlung

§ 26e
Abzahlungsbeginn

§ 26f
Weitere Deckungswerte

§ 53
Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 2d
Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften

§ 25g
Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten

§ 64l
Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 3a
Änderung des Börsengesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank

§ 13a
Mündelsicherheit

§ 14
Arreste und Zwangsvollstreckungen

§ 16
Auflösung

Artikel 5
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung

Artikel 7
Änderung der Deckungsregisterverordnung

§ 12a
Eintragung von Deckungswerten nach den §§ 26a und 26f Abs. 1 Nr. 1 des Pfandbriefgesetzes

§ 14
Eintragung von Deckungswerten nach § 4 Abs. 1 Satz 2, § 19 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 20 Abs. 2 Nr. 2 sowie § 26f Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Pfandbriefgesetzes.

Artikel 8
Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung

Artikel 9
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von

§ 5
Ermittlung der Kosten für ein Umlagejahr; Trennung nach Aufsichtsbereichen und Gruppen; Umlagefähige Kosten

§ 6
Umlagebetrag, Verteilungsschlüssel

§ 7
Umlagepflicht

§ 11
Festsetzung des Umlagebetrags

§ 11a
Festsetzung der Umlagevorauszahlung

§ 11b
Differenz Umlagebetrag und Vorauszahlung

§ 12
Entstehung und Fälligkeit der Umlageforderung, Säumniszuschläge, Beitreibung

§ 12a
Festsetzungsverjährung

§ 12b
Zahlungsverjährung

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 703/08

... § 5 Ermittlung der Kosten für ein Umlagejahr; Trennung nach Aufsichtsbereichen und Gruppen; Umlagefähige Kosten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 703/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Pfandbriefgesetzes

§ 21
Deckungswerte

Unterabschnitt 4
Flugzeugpfandbriefe

§ 26a
Deckungswerte

§ 26b
Beleihungsgrenze

§ 26c
Versicherung

§ 26d
Beleihungswertermittlung

§ 26e
Abzahlungsbeginn

§ 26f
Weitere Deckungswerte

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 2d
Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften

§ 64l
Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank

§ 13a
Mündelsicherheit

§ 14
Arreste und Zwangsvollstreckungen

§ 16
Auflösung

Artikel 5
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung

Artikel 7
Änderung der Deckungsregisterverordnung

Artikel 8
Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung

Artikel 9
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

§ 5
Ermittlung der Kosten für ein Umlagejahr; Trennung nach Aufsichtsbereichen und Gruppen; Umlagefähige Kosten

§ 6
Umlagebetrag, Verteilungsschlüssel

§ 7
Umlagepflicht

§ 11
Festsetzung des Umlagebetrags

§ 11a
Festsetzung der Umlagevorauszahlung

§ 11b
Differenz Umlagebetrag und Vorauszahlung

§ 12
Entstehung und Fälligkeit der Umlageforderung, Säumniszuschläge, Beitreibung

§ 12a
Festsetzungsverjährung

§ 12b
Zahlungsverjährung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Sachverhalt und Notwendigkeit

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

A. Fortentwicklung des Pfandbriefrechts

B. Finanzholding-Gesellschaften

C. Anlageverwaltung

D. Änderungen von FinDAG und FinDAGKostV

1. Kostenregelungen für neue Aufgaben

2. Verursachergerechtere Verteilung der Kosten

3. Schließung von Regelungslücken und bessere Verständlichkeit

V. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 24

Zu den einzelnen Rechtsvorschriften:

Zu § 26a

a. Chicago-Abkommen

b. Das Genfer Pfandrechtsabkommen

c. Die Kapstadt-Konvention

Zu § 26b

Zu § 26c

Zu § 26d

Zu § 26e

Zu § 26f

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 6

Zu § 11a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12a

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nummer 12

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 592: Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts


 
 
 


Drucksache 703/1/08

... Die Bundesregierung wird deshalb gebeten, anhand von Planungs- bzw. Prognoserechnungen darzulegen, welche wirtschaftlichen Auswirkungen sich durch die Änderungen des FinDAG sowie der FinDAGKostV insbesondere für die Gruppe der kleinen und mittleren Kreditinstitute ergeben könnten. Die geplanten Änderungen dürfen keine Erhöhung der Kostenbelastung für die Gruppe der kleinen und mittleren Kreditinstitute zur Folge haben. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass sich jegliche Erhöhung der umlagefähigen Aufsichtskosten mittelbar auf die Bemessung der Kreditkonditionen auswirken werden und damit zu einer zusätzlichen Belastung der Finanzierungsbedingungen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland und damit zu deutlichen Mehrbelastungen für die Realwirtschaft führen werden.



Drucksache 570/1/08

... Zur Ermittlung umlagefähiger Kosten bei Kraft-Wärme-Kopplung Das Ziel der Änderung der Heizkostenverordnung, Anreize für ein sparsames Nutzerverhalten bei der Energieverwendung zur Beheizung und zur Bereitung von Warmwasser zu stärken, wird ausdrücklich begrüßt.



Drucksache 703/08 (Beschluss)

... Die Bundesregierung wird deshalb gebeten, anhand von Planungs- bzw. Prognoserechnungen darzulegen, welche wirtschaftlichen Auswirkungen sich durch die Änderungen des FinDAG sowie der FinDAGKostV insbesondere für die Gruppe der kleinen und mittleren Kreditinstitute ergeben könnten. Die geplanten Änderungen dürfen keine Erhöhung der Kostenbelastung für die Gruppe der kleinen und mittleren Kreditinstitute zur Folge haben. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass sich jegliche Erhöhung der umlagefähigen Aufsichtskosten mittelbar auf die Bemessung der Kreditkonditionen auswirken werden und damit zu einer zusätzlichen Belastung der Finanzierungsbedingungen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland und damit zu deutlichen Mehrbelastungen für die Realwirtschaft führen werden.



Drucksache 570/08 (Beschluss)

... Zur Ermittlung umlagefähiger Kosten bei Kraft-Wärme-Kopplung



Drucksache 299/06

... " eingefügt. Seitdem, also erstmals mit der Umlageerhebung für das Umlagejahr 2004, bestehen die umlagefähigen Kosten der Bundesanstalt eines Umlagejahres - neben den Fehlbeträgen und nicht eingegangenen Beträgen des Vorjahres - aus den im jeweiligen Jahr angefallenen Kosten, die nach Abzug von vereinnahmten Gebühren, Kostenerstattungen aus der gesonderten Erstattung und sonstigen Einnahmen verbleiben. Nach der zuvor geltenden Gesetzesfassung wurden lediglich die Gebühren und Kostenerstattungen, nicht aber die sonstigen Einnahmen abgezogen. Die Folge war, dass die sonstigen Einnahmen bei der Umlageerhebung für die Umlagejahre 2002 und 2003 nicht zu Gunsten der Umlagepflichtigen berücksichtigt wurden.



Drucksache 168/20 PDF-Dokument



Drucksache 356/19 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 356/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 387/19 PDF-Dokument



Drucksache 431/17 PDF-Dokument



Drucksache 431/18 PDF-Dokument



Drucksache 515/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 516/14 PDF-Dokument



Drucksache 552/19 PDF-Dokument



Drucksache 619/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.