1182 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Unterabsatz"
Drucksache 441/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung KOM (2010) 378 endg.
... (3) Abweichend von Artikel 4 Absatz 1 letzter Unterabsatz und Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie 2003/86/EG können die darin genannten Integrationsmaßnahmen durch den ersten Mitgliedstaat erst angewandt werden, nachdem den betroffenen Personen die Familienzusammenführung gewährt wurde.
Drucksache 436/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Systeme für die Entschädigung der Anleger KOM (2010) 371 endg.
... a) Absatz 1 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Anhörung interessierter Kreise
3. Folgenabschätzung
4. Rechtliche Aspekte
4.1. Rechtsgrundlage
4.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
4.3. Detaillierte Erläuterung des Vorschlags
4.3.1. Anpassung an die MiFID – Von der Richtlinie erfasste Dienstleistungen und Einstufung der Kunden – Artikel 1 Absatz 2 und Anhang I
4.3.2. Zahlungsunfähigkeit eines als Verwahrer tätigen Dritten – Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 12
4.3.3. Zahlungsunfähigkeit einer OGAW-Verwahrstelle – Artikel 1 Absatz 4, Artikel 2 Absatz 1, Artikel 4a, Artikel 5, Artikel 10 Absatz 1 und Artikel 12
4.3.4. Ausschluss von Ansprüchen in Fällen von Marktmissbrauch – Artikel 3 und Artikel 9 Absatz 3
4.3.5. Höhe der Entschädigung – Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 3
4.3.6. Finanzierungsgrundsätze – Artikel 4a
4.3.7. Kreditmechanismus zwischen den nationalen Systemen als letztes Mittel – Artikel 4b
4.3.8. Entschädigungsobergrenze Prinzip des Selbstbehalts – Artikel 4 Absatz 4 und Artikel 8 Absatz 1
4.3.9. Auszahlungsfristen – Artikel 2 und Artikel 9 Absatz 2
4.3.10. Information der Anleger – Artikel 10 Absatz 1
5. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen der Richtlinie 97/9/EG
Artikel 3
Artikel 4a
Artikel 4b
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 12
Artikel 13a
Artikel 13b
Artikel 13c
Artikel 14a
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4 Adressaten
Drucksache 87/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 im Hinblick auf die Qualität der statistischen Daten im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit KOM (2010) 53 endg.
... 8. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass die Anwendung der Regeln der Wirtschafts- und Währungsunion unzureichend ist. Da im gemeinschaftlichen Währungsraum Probleme einzelner Mitgliedstaaten letztlich zulasten der anderen Euro-Teilnehmer gehen, ist zu prüfen, wie kritische Entwicklungen bereits im Vorfeld verhindert werden könnten. Der Bundesrat fordert die Europäische Kommission auf, den durch den Vertrag von Lissabon eingeführten Artikel 121 Absatz 4 AEUV strikt auf Mitgliedstaaten anzuwenden, welche die Netto-Neuverschuldungsgrenze und die Gesamtverschuldungsgrenze massiv und nachhaltig überschreiten und zugleich notwendige Reformanstrengungen zur Wiederherstellung gesunder Staatsfinanzen und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft unterlassen und dadurch das ordnungsgemäße Funktionieren der Währungsunion gefährden. Die Europäische Kommission soll solche Mitgliedstaaten verwarnen, ihnen konkrete, detaillierte Reformziele vorgeben und die Erreichung dieser Ziele mithilfe von EU-Sonderbeauftragten mit eigenem Arbeitsstab in kurzen Zeitabständen überwachen und bewerten. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass die Kommission frühzeitiger und konsequenter von der Möglichkeit eines Frühwarnberichts (Artikel 126 Absatz 3 Unterabsatz 2 AEUV) bei Gefahr eines übermäßigen Defizits Gebrauch macht.
Drucksache 855/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge
... besteht oder bestand. Hiermit soll klargestellt werden, dass eine Artikel 6 Absatz 7 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/EG und 98/27/EG (ABl. L 271 vom 9.10.2010, S. 16 – im Folgenden: Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen), die zuletzt durch die Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 312e Wertersatz bei Fernabsatzverträgen
§ 312f Zu Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen hinzugefügte Verträge
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge vom ... [einsetzen: Ausfertigungsdatum des Gesetzes]
Anlage 1 (zu Artikel 246 § 2 Absatz 3 Satz 1)
Muster für die Widerrufsbelehrung Widerrufsbelehrung
4 Widerrufsrecht
4 Widerrufsfolgen5
Besondere Hinweise12
Finanzierte und hinzugefügte Geschäfte 13 14
4 Gestaltungshinweise:
Anlage 2 (zu Artikel 246 § 2 Absatz 3 Satz 1)
Muster für die Rückgabebelehrung Rückgabebelehrung
4 Rückgaberecht
4 Rückgabefolgen
Finanzierte Geschäfte 8
4 Gestaltungshinweise:
Artikel 3 Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt
III. Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs
IV. Künftige Rechtslage im Fall des Widerrufs eines Fernabsatzvertrags
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Gesetzesfolgenabschätzung; Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
VIII. Bürokratiekosten
IX. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
X. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu § 312e
Zu § 312e
Zu § 312e
Zu § 312f
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchtstabe d Änderung des § 358 Absatz 4
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Anlage 1
Zu Anlage 2
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1232: Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge
Drucksache 848/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes - Umsetzung der Richtlinie 2009/38 /EG über Europäische Betriebsräte (2. EBRG-ÄndG)
... In Absatz 2 wird entsprechend Artikel 5 Absatz 4 Unterabsatz 2 der Richtlinie festgelegt, dass das besondere Verhandlungsgremium befugt ist, auch nach jeder Verhandlung mit der zentralen Leitung zu tagen. Die in der Richtlinie an gleicher Stelle vorgesehene Bereitstellung von Kommunikationsmitteln ist in § 16 Absatz 1 bereits umgesetzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes
§ 26 Ausschuss
§ 36 Unterrichtung der örtlichen Arbeitnehmervertreter
§ 37 Wesentliche Strukturänderung
§ 38 Fortbildung
§ 39 Kosten, Sachaufwand und Sachverständige
Artikel 2 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Alternativen
III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
IV. Sonstige Kosten
V. Bürokratiekosten
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Nachhaltigkeit
VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IX. Gesetzgebungskompetenz
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 25
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gern. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1552: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009138lEG über Europäische Betriebsräte
Drucksache 439/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Weißbuch der Kommission: Sicherungssysteme für Versicherungen KOM (2010) 370 endg.
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Neufassung) (nachstehend „Solvabilität II“), ABl. L 335 vom 17.12.2009, S. 1-155; siehe insbesondere Erwägungsgrund 141 Unterabsatz 2.
Weissbuch Sicherungssysteme für Versicherungen
1. Einleitung
2. Zweck Gegenstand des Weissbuchs
2.1. Warum besteht in diesem Bereich Handlungsbedarf
2.1.1. Lehren aus der Krise
2.1.2. „Solvabilität II“ schließt Insolvenzen nicht gänzlich aus
2.1.3. Grenzübergreifendes Versicherungsgeschäft in der EU dürfte zunehmen
2.1.4. Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigte sind unzureichend und/oder nicht in gleichem Umfang geschützt
2.1.5. Die derzeitige Situation führt für die Versicherer in der EU zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen
2.1.6. Die derzeitige Situation beeinträchtigt die Marktstabilität
2.1.7. Gibt es zu EU-Maßnahmen im Bereich der Sicherungssysteme für Versicherungen gangbare Alternativen
Aufsichtsvorschriften und Risikomanagement
Bevorrechtigte Behandlung von Versicherungsnehmern bei Liquidationsverfahren
Eingreifen der Regierung im Einzelfall
Zusätzliche Informationen und erhöhte Transparenz
2.2. Gegenstand, Hintergrund und Ziele des Weißbuchs
2.2.1. Gegenstand und Begriffsbestimmung
2.2.2. Hintergrund
2.2.3. Ziele
Gewährleistung eines umfassenden und gleichmäßigen Schutzes für Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigte
Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen
Verminderung negativer Anreize
Gewährleistung von Kosteneffizienz
Stärkung des Marktvertrauens und der Marktstabilität
3. Bestandteile des vorgeschlagenen Ansatzes
3.1. Art möglicher Maßnahmen auf EU-Ebene
3.2. Zentralisierungsniveau und Rolle der Sícherungssysteme für Versicherungen
3.3. Geografischer Geltungsbereich
3.4. Gedeckte Policen
3.5. Zulässige Antragsteller
3.6. Finanzierung
3.6.1. Zeitpunkt der Finanzierung
3.6.2. Zielausstattung
3.6.3. Beiträge
3.7. Portfoliotransfer und/oder Entschädigung von Ansprüchen
4. Nächste Schritte
Drucksache 677/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2000/25/EG hinsichtlich der Vorschriften für gemäß dem Flexibilitätssystem in Verkehr gebrachte Motoren KOM (2010) 607 endg.
... 1. In Artikel 3a wird der folgende Unterabsatz angefügt: „Das Flexibilitätssystem gemäß Anhang IV Abschnitt e 1.2, 1.2.1 und 1.2.2 gilt nur für den Übergang von Stufe III A zu Stufe III B und ist bis 31. Dezember 2013 befristet.“
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultation von Interessengruppen sowie Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Optionale Elemente 2010/0301 COD
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3
Anhang I
Finanzbogen
1. Bezeichnung des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Haushaltslinien
3. finanzielle Auswirkungen
4. Betrugsbekämpfungsmassnahmen
5. Sonstige Anmerkungen
Drucksache 96/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften
... /EG. Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe h Unterabsatz 3 ist die Durchführung der Eignungsprüfung im Einzelnen sowie die Rechtsstellung des Antragstellers im Aufnahmemitgliedstaat, in dem er sich auf die Eignungsprüfung vorzubereiten wünscht, von den zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaats festzulegen. Darüber dienen sie der Rechtssicherheit und sind für einen bundeseinheitlichen Vollzug zwingend erforderlich.
1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 20 Absatz 1 Satz 2a - neu - SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 02 und 03 - neu - § 73b Absatz 4 Satz 6 und 7 und § 73c Absatz 3 Satz 4 und 5 SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 04 - neu - § 105 Absatz 5 SGB V und Artikel 14 Absatz 2 Inkrafttreten
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a und b - neu - § 171b Absatz 2 Satz 3 - neu - und Absatz 7 SGB V
5. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 207 Absatz 4a Satz 2 SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 217c Absatz 1 Satz 6 SGB V
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 und aa2 - neu - § 274 Absatz 1 Satz 2 und 3 SGB V
8. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 77 Absatz 1a Satz 4 - neu - SGB IV
9. Zu Artikel 2a - neu - § 12 Absatz 3 - neu - SVRV
'Artikel 2a Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung
10. Zu Artikel 2b - neu - § 46 Absatz 6 Satz 2, 3 und 5 SGB XI
'Artikel 2b Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
11. Zu Artikel 3 § 6 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - BPflV
'Artikel 3 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
12. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2 Satz 5 und 6 - neu - BApO
13. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 1 BApO
14. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 6a und 6b - neu - BApO
15. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 8 BApO
16. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2b - neu - BApO
17. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe d § 4 Absatz 3 Satz 2 BApO
18. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BApO In Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a ist in § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 die Angabe § 4 Absatz 2a durch die Angabe § 4 Absatz 2 oder 2a zu ersetzen.
19. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe b - neu - § 11 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 und 5 - neu - BApO
20. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2 Satz 6 und 7 - neu - BÄO
21. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2a Satz 6a und 6b - neu - BÄO
22. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2a Satz 8 BÄO
23. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2b - neu - BÄO
24. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 3 Satz 3 BÄO
25. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1 bis 3 - neu -, Satz 4 und 5 BÄO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
26. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2 und 3 BÄO
27. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 BÄO
28. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 BÄO
29. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 10 Absatz 5 Satz 2 BÄO
30. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2 Satz 6 und 7 - neu - ZHG
31. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2a Satz 6a und 6b - neu - ZHG
32. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2a Satz 8 ZHG
33. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2b - neu - ZHG
34. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 3 Satz 3 ZHG
35. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 13 Absatz 2 Satz 2 und 3 ZHG
36. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b § 13 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 ZHG
37. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b § 13 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 ZHG
38. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3 Satz 5 und 6 - neu - KrPflG
39. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 3 KrPflG
40. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 7a und 7b - neu - KrPflG
41. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 9 KrPflG
42. Zu Artikel 7 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 7 - neu - KrPflG
43. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 5 und 6 - neu - HebG
44. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 3 HebG
45. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 7a und 7b - neu - HebG
46. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 9 HebG
47. Zu Artikel 8 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 6 - neu - HebG
48. Zu Artikel 10 Nummer 1 § 39 Absatz 2 Satz 1 ÄApprO
49. Zu Artikel 11 Nummer 1 § 59 Absatz 2 Satz 1 ZÄPrO
51. Zu Artikel 14 Absatz 2 Inkrafttreten
Drucksache 834/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 KOM (2010) 775 endg.
... e) zum Kollektivvertrag darf keine gangbare und wirtschaftlich tragbare Alternative bestehen, die eine Abwicklung von R-Transaktionen mit gleicher oder höherer Effizienz und zu gleichen oder niedrigeren Kosten für die Verbraucher ermöglicht. Für die Zwecke von Unterabsatz 1 werden bei der Berechnung der Gebühren für die R-Transaktion nur Kostenkategorien berücksichtigt, die für die Abwicklung der R-Transaktion direkt und zweifelsfrei relevant sind. Diese Kosten werden genau bestimmt. Die Aufschlüsselung der Kosten, einschließlich der gesonderten Beschreibung aller Kostenbestandteile, ist Gegenstand des Kollektivvertrags, um eine einfache Kontrolle und Überwachung zu ermöglichen;
Drucksache 601/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) KOM (2010) 537 endg.; Ratsdok. 14344/10
... 12. Der Bundesrat bittet zudem um Klärung zum neuen Unterabsatz zu Artikel 78 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 - Artikel 1 Absatz 31, ob es sich bei der Einbindung des Begleitausschusses um vier Fälle weiterer Tatbestände oder Ausnahmen handelt. Nach Auffassung des Bundesrates hat sich die bisherige Einbindung der Begleitausschüsse bewährt, sodass kein weiterer Regelungsbedarf besteht.
Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU
Zu den inhaltlichen Vorschlägen
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 87/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 im Hinblick auf die Qualität der statistischen Daten im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit KOM (2010) 53 endg.
... Der Rat der europäischen Union – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 126 Absatz 14 Unterabsatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments, nach einem besonderen Gesetzgebungsverfahren, in Erwägung nachstehender Gründe:
Drucksache 601/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse 877. Sitzung des Bundesrates am 26. November 2010
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) KOM (2010) 537 endg.; Ratsdok. 14344/10
... 12. Der Bundesrat bittet zudem um Klärung zum neuen Unterabsatz zu Artikel 78 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 - Artikel 1 Absatz 31, ob es sich bei der Einbindung des Begleitausschusses um vier Fälle weiterer Tatbestände oder Ausnahmen handelt. Nach Auffassung des Bundesrates hat sich die bisherige Einbindung der Begleitausschüsse bewährt, sodass kein weiterer Regelungsbedarf besteht.
Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU
Zu den inhaltlichen Vorschlägen
Zu Ziffern 1, 6, 8 bis 13 und 15 bis 18:
Zu Ziffer 14:
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 84/10
... ee) Dauergrünlandflächen im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 letzter Unterabsatz der Verordnung (EG) Nr. 1122/2009 unter Angabe des Ansaatjahres,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung
§ 2 Regionaler Durchschnitt
§ 3a Niederwald mit Kurzumtrieb
§ 20 Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 21 Übergangsregelung
Artikel 2 Änderung der InVeKoS-Verordnung
§ 2a Mindestfläche für den Bezug von Direktzahlungen
§ 4 Begriff der landwirtschaftlichen Parzelle
Abschnitt 9 Milch-Sonderprogramm
§ 28 Verspätete Antragstellung
§ 28a Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände
§ 33 Zuständige Verwaltungsbehörde
Artikel 3 Neubekanntmachung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Sachverhalt und Zielsetzung
II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1180: Zweite Verordnung zur Änderung der Betriebsprämienverordnung und der InVeKoS-Verordnung
Drucksache 157/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts
... über die Überlassung einer Sache oder einer entgeltlichen Finanzierungshilfe betreffend die Überlassung einer Sache ist nach dem Hinweis gemäß 7b hier folgender Unterabsatz einzufügen, bei einem Vertrag über eine Zusatzleistung gerichtet auf die Überlassung einer Sache, wenn von Gestaltungshinweis 3c Gebrauch gemacht wurde:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Untertitel 2 Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen.
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 3 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 4 Änderung der Preisangabenverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Anhang zu Artikel 2 Nummer 3
Anlage 6 (zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge
3 Widerrufsrecht
3 Widerrufsfolgen
3 Gestaltungshinweise:
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Gegenstand der Gesetzesänderung
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Bürokratiekosten
IV. Sonstige Kosten
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Vorbemerkung zu Nummer 4 Buchstabe b, Nummer 5 Buchstabe b und Nummer 6
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Abschnitt Widerrufsrecht und Gestaltungshinweise 1 bis 3c
Zum Klauseltext Widerrufsrecht
Zu den Gestaltungshinweisen:
Abschnitt Widerrufsfolgen und Gestaltungshinweise 4 bis ***
Zum Klauseltext Widerrufsfolgen
Zu den Gestaltungshinweisen:
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1114: Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts
Drucksache 84/1/10
... ee) Dauergrünlandflächen im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 letzter Unterabsatz der Verordnung (EG) Nr. 1122/2009 unter Angabe des Ansaatjahres,
Drucksache 582/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... Ein Verabreichungsverbot für bestimmte pharmakologisch wirksame Stoffe ergab sich bis zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 aus Artikel 5 Unterabsatz 2 dieser Verordnung, wonach die Verabreichung von in Anhang IV aufgeführten Stoffen an Lebensmittel liefernde Tiere verboten war. Anhang IV enthielt diejenigen Stoffe, für die keine Höchstmenge festgesetzt werden konnte, weil sie als in jeglicher Konzentration gesundheitsgefährdend bewertet worden waren. Ein entsprechendes Verabreichungsverbot ist in der Verordnung (EG) Nr. 470/2009 nicht mehr enthalten. Vielmehr besagt nunmehr Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 470/2009 lediglich, dass in der Gemeinschaft nur gemäß Artikel 14 Absatz 2 Buchstaben a, b oder c der genannten Verordnung eingestufte pharmakologisch wirksame Stoffe der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren unter Beachtung der arzneimittelrechtlichen Vorschriften der Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 59d
§ 83a Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Gesetzesänderung
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Kosten
IV. Bürokratiekosten
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Nachhaltigkeitsprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1397: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für die Jahre 2011 bis 2015
Drucksache 813/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates im Hinblick auf Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse KOM (2010) 728 endg.
... 1. Verträge über die Lieferung von Rohmilch durch einen Landwirt an einen Rohmilch verarbeitenden Betrieb oder Abholer im Sinne von Artikel 185f Absatz 1 Unterabsatz 2 können von einer gemäß Artikel 122 anerkannten Erzeugerorganisation im Sektor Milch und Milcherzeugnisse im Namen der ihr angehörenden Landwirte für deren gesamte gemeinsame Erzeugung oder einen Teil davon ausgehandelt werden.
Begründung
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007
Artikel 4a Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten
Abschnitt IIa Erzeugerorganisationen im Sektor Milch Milcherzeugnisse
Artikel 126a Vertragsverhandlungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse
Artikel 177a Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse
Artikel 179 Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen
Artikel 185e Obligatorische Angaben im Sektor Milch und Milcherzeugnisse
Artikel 185f Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse
Artikel 196a Delegierte Rechtsakte
Artikel 196b Durchführungsrechtsakte
Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 303/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittel rechtlicher Verordnungen
... 1. ein in Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1135/2009 der Kommission vom 25. November 2009 mit Sondervorschriften für die Einfuhr bestimmter Erzeugnisse, deren Ursprung oder Herkunft China ist, und zur Aufhebung der Entscheidung 2008/798/EG (ABl. L 311 vom 26.11.2009, S. 3) bezeichnetes Futtermittel,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Futtermittelverordnung
§ 27a Ausnahmen vom Verfütterungsverbot
§ 34b Einfuhrverbote
§ 34c Weitere Einfuhrverbote
§ 35g Straftaten
§ 36 Straftaten
Anlage 8 (zu § 34c Absatz 2) Liste
Artikel 2 Weitere Änderung der Futtermittelverordnung
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 9a Verwendungszwecke für Diätfuttermittel
§ 11 Kennzeichnung bestimmter Futtermittel
§ 13 Angaben
§ 25 Verbotene Stoffe
§ 27 Inverkehrbringens- und Verfütterungsverbote
§ 37c Weitere Anwendung von Vorschriften
Anlage 1 (zu § 28 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1) Einzelfuttermittel
Artikel 3 Änderung der Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
§ 3 Bescheinigung
Anlage (zu § 2 Absatz 1 Satz 1) Liste
Artikel 4 Aufheben von Vorschriften
Artikel 5 Neubekanntmachungserlaubnis
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1213: Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
Drucksache 115/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften KOM (2010) 71 endg.
... a) In Absatz 2 Unterabsatz 2 erhält der erste Satz folgende Fassung:
Drucksache 158/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
... Eine Artikel 5 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Abwasserabgabengesetzes
Artikel 2 Änderung des Batteriegesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Artikel 4 Änderung des Chemikaliengesetzes
Artikel 5 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Artikel 6 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
Artikel 8 Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
Artikel 9 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Umweltauditgesetzes
§ 10a Ausländische Unterlagen und Nachweise; Verfahren
Artikel 11 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 12 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Artikel 13 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 14 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt
II. Gesetzgebungskompetenz
1. Kompetenztitel
2. Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung
III. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
IV. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen
V. Befristung
VI. Auswirkungen des Gesetzesentwurfs im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung
VII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften:
1. Zu Artikel 1 Änderung des Abwasserabgabengesetzes :
2. Zu Artikel 2 Änderung des Batteriegesetzes :
3. Zu Artikel 3 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 4 Änderung des Chemikaliengesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
5. Zu Artikel 5 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
6. Zu Artikel 6 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
7. Zu Artikel 7 Änderung des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
8. Zu Artikel 8 Änderung des KrW-/AbfG
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
9. Zu Artikel 9 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
10. Zu Artikel 10 Änderung des Umweltauditgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
11. Zu Artikel 11 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
12. Zu Artikel 12 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
13. Zu Artikel 13 Bekanntmachungserlaubnis
14. Zu Artikel 14 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1133: Gesetz zur Anpassung umweltrechtlicher Vorschriften mit Bezug zu Dienstleistungen
Drucksache 812/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Integrität und Transparenz des Energiemarkts KOM (2010) 726 endg.
... Für die Anwendung von Unterabsatz 1 ist eine Information, die ein vernünftiger Marktteilnehmer wahrscheinlich als Teil seiner Entscheidungsgrundlage für den Abschluss einer ein Energiegroßhandelsprodukt betreffenden Transaktion nutzt, eine Information, die, wenn sie öffentlich bekannt würde, geeignet wäre, die Preise solcher Energiegroßhandelsprodukte erheblich zu beeinflussen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Anhörung interessierter Kreise
3. Folgenabschätzung
4. Rechtliche Aspekte
4.1. Rechtsgrundlage
4.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
4.2.1. Subsidiaritätsprinzip
4.2.2. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4.3. Einzelerläuterung
4.3.1. Eindeutige und kohärente Regeln
4.3.2. Flexible und kompatibel Regeln
4.3.3. Maßnahmen, um Marktmissbrauch wirksam aufzudecken und davor abzuschrecken Marktüberwachung
Meldung von Daten
Untersuchung und Durchsetzung
5. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand, Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften der Union
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Verbot von Insider-Handel und Verpflichtung zur Veröffentlichung von Insider- Informationen
Artikel 4 Verbot der Marktmanipulation
Artikel 5 Spezifizierung der Begriffsbestimmungen von Insider-Informationen und Marktmanipulation
Artikel 6 Marktüberwachung
Artikel 7 Datenerhebung
Artikel 8 Informationsaustausch zwischen der Agentur und anderen Einrichtungen
Artikel 9 Datenschutz und Betriebszuverlässigkeit
Artikel 10 Umsetzung der Verbote von Marktmissbrauch
Artikel 11 Zusammenarbeit auf Unionsebene
Artikel 12 Berufsgeheimnis
Artikel 13 Sanktionen
Artikel 14 Beziehungen zu Drittländern
Artikel 15 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 16 Widerruf der Befugnisübertragung
Artikel 17 Einwände gegen delegierte Rechtsakte
Artikel 18 Inkrafttreten
Drucksache 57/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2009 zu restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, gegenüber Simbabwe und aufgrund der Lage in Somalia
... F. in der Erwägung, dass nach Artikel 275 Unterabsatz 2 AEUV "der Gerichtshof (…) jedoch zuständig (ist) für (...) die unter den Voraussetzungen des Artikels 263 Absatz 4 dieses Vertrags erhobenen Klagen im Zusammenhang mit der Überwachung der Rechtmäßigkeit von Beschlüssen über restriktive Maßnahmen gegenüber natürlichen oder juristischen Personen, die der Rat auf der Grundlage von Titel V Kapitel 2 des Vertrags über die Europäische Union erlassen hat",
Zu restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen
Zu bestimmten restriktiven Maßnahmen gegenüber Simbabwe und zu bestimmten spezifischen restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgrund der Lage in Somalia
Zu Fragen des Datenschutzes
Drucksache 55/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2009 zur Prüfung der Mandate (2009/2091(REG))
... B. insbesondere in der Erwägung, dass die Mitgliedschaft im Europäischen Parlament ab Beginn der laufenden Wahlperiode unvereinbar mit der Eigenschaft als Abgeordneter eines nationalen Parlaments jeglichen Mitgliedstaats ist, einschließlich des Vereinigten Königreichs, da die vorübergehende Ausnahmeregelung gemäß Artikel 7 Absatz 2 Unterabsatz 2 zweiter Spiegelstrich dieses Akts nicht länger Anwendung findet,
Anlage Verzeichnis der Mitglieder des Europäischen Parlaments, deren Mandat für gültig erklärt wird
Drucksache 855/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge
... Das Ziel, Artikel 6 Absatz 7 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher (ABl. L 271 vom 5.10.2002, S. 16) in deutsches Recht umzusetzen, wird nur vollständig erreicht, wenn die in § 312f BGB-E beabsichtigte Regelung für alle Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen und damit auch für Versicherungsverträge gilt. § 312f BGB-E knüpft zwar tatbestandlich an Fernabsatzverträge im Sinne von § 312b Absatz 1
1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 312b Absatz 3 Satz 2 - neu - BGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 312e Absatz 1 BGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 312e Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 2 Nummer 1 BGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 312e Absatz 2 BGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 312f BGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 357 Absatz 3 Satz 1 BGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 357 Absatz 3 Satz 3 BGB
Drucksache 541/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 23. Juni 2010 zur Änderung des Protokolls über die Übergangsbestimmungen, das dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügt ist
... in der Erwägung, dass in Anbetracht der Tatsache, dass der Vertrag von Lissabon nach den Wahlen zum Europäischen Parlament vom 4. bis 7. Juni 2009 in Kraft getreten ist, gemäß der Erklärung des Europäischen Rates vom 10./11. Dezember 2008 sowie der politischen Einigung des Europäischen Rates vom 18./19. Juni 2009 Übergangsmaßnahmen betreffend die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments bis zum Ende der Legislaturperiode 2009 – 2014 getroffen werden müssen, in der Erwägung, dass es durch diese Übergangsmaßnahmen den Mitgliedstaaten, die eine größere Zahl an Mitgliedern des Europäischen Parlaments gehabt hätten, wenn der Vertrag von Lissabon zum Zeitpunkt der Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009 bereits in Kraft gewesen wäre, gestattet wird, über die entsprechenden zusätzlichen Sitze zu verfügen und sie zu besetzen, unter Berücksichtigung der Zahl der Sitze pro Mitgliedstaat, die im Entwurf des Beschlusses des Europäischen Rates vorgesehen war, dem das Europäische Parlament am 11. Oktober 2007 und der Europäische Rat (Erklärung Nr. 5 im Anhang zur Schlussakte der Regierungskonferenz, auf der der Vertrag von Lissabon angenommen wurde) politisch zugestimmt haben, sowie unter Berücksichtigung der Erklärung Nr. 4 im Anhang zur Schlussakte der Regierungskonferenz, auf der der Vertrag von Lissabon angenommen wurde, in der Erwägung, dass für den verbleibenden Zeitraum ab Inkrafttreten dieses Protokolls bis zum Ende der Legislaturperiode 2009 – 2014 die 18 zusätzlichen Sitze für diejenigen Mitgliedstaaten geschaffen werden müssen, die von der politischen Einigung des Europäischen Rates vom 18./19. Juni 2009 betroffen sind, in der Erwägung, dass dazu eine vorübergehende Überschreitung der Zahl der Mitglieder pro Mitgliedstaat und der Höchstzahl der Mitglieder gestattet werden sollte, die sowohl in den zum Zeitpunkt der Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009 geltenden Verträgen als auch in Artikel 14 Absatz 2 Unterabsatz 1 des Vertrags über die Europäische Union in der durch den Vertrag von Lissabon geänderten Fassung festgelegt sind, in der Erwägung, dass auch die Modalitäten für die Vergabe der vorübergehend geschaffenen zusätzlichen Sitze durch die Mitgliedstaaten festgelegt werden sollten, in der Erwägung, dass dies – da es sich um Übergangsbestimmungen handelt – im Wege einer Änderung des dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls über die Übergangsbestimmungen erfolgen sollte – sind über folgende Bestimmungen übereingekommen:
Drucksache 117/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
... Die Arten von Vorhaben, die mit den Prioritäten nach Unterabsatz 1 Buchstaben a bis f im Zusammenhang stehen müssen, dienen dem Erreichen von Zielen wie der Realisierung der potenziellen Wirkungen gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung. Anhang II enthält eine indikative Liste solcher Arten von Vorhaben und ihrer potenziellen Wirkungen. Anhang III enthält eine Liste der Vorhabensarten für die Priorität nach Unterabsatz 1 Buchstabe g.
Drucksache 170/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze
... In den Absätzen 6 und 7 wird Art. 1 Abs. 5 Buchstabe a), 3. Unterabsatz der Richtlinie umgesetzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes
§ 9 Prüfung der Institute
§ 19 Anwendungsbestimmung und Übergangsregelung
Artikel 2 Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes zum 31. Dezember 2010
Artikel 3 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 5 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Investmentgesetzes
§ 147 Übergangsvorschrift zur Verwahrung und Verwaltung von Anteilscheinen
Artikel 7 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Bürger
3. Bürokratiekosten der Verwaltung
VI. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte und Auswirkungen auf das Preisniveau
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer n
Zu Nummer 14
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 844: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes
Drucksache 483/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Pakistan über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (KOM (2008) 0081 – C6-0080/2009 – 2008/0036(CNS)) (Verfahren der Konsultation)
... – gestützt auf Artikel 80 Absatz 2 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 erster Satz des EG-Vertrags,
Drucksache 747/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/71/EG betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind KOM (2009) 491 endg.; Ratsdok. 13688/09
... a) Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe e erhält folgende Fassung:
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Anhörung interessierter Kreise
3. Folgenabschätzung
4. Vereinfachung
5. Rechtliche Aspekte
5.1. Rechtsgrundlage
5.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
5.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag
5.3.1. Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben h und j, Artikel 1 Absatz 4 und Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e
5.3.2. Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe e
5.3.3. Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe m Ziffer ii
5.3.4. Artikel 3 Absatz 2
5.3.5. Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e
5.3.6. Artikel 5 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 7
5.3.7. Artikel 8
5.3.8. Artikel 9 und Artikel 14 Absatz 4
5.3.9. Artikel 10, Artikel 11 Absatz 1 und Artikel 12 Absatz 2
5.3.10. Artikel 16
5.3.11. Artikel 18
6. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2003/71/EG
Artikel 16 Nachtrag zum Prospekt
Artikel 2 Änderung der Richtlinie 2004/109/EG
Artikel 3 Umsetzung
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 5 Adressaten
Drucksache 484/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zum Abschluss des Protokolls über die Durchführung der Alpenkonvention im Bereich Verkehr (Verkehrsprotokoll) im Namen der Europäischen Gemeinschaft (KOM (2008) 0895 – C6-0073/2009 - 2008/0262(CNS)) (Verfahren der Konsultation)
... – gestützt auf Artikel 71 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 des EG-Vertrags,
Drucksache 222/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Februar 2009 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Verlängerung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (KOM (2008) 0581 – C6-0392/2008 – 2008/0184(CNS)) (Verfahren der Konsultation)
... – gestützt auf Artikel 170 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags,
Drucksache 647/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über rauchfreie Zonen KOM (2009) 328 endg.; Ratsdok. 11533/09
... Der Rat der Europäischen Union – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 152 Absatz 4 Unterabsatz 2, auf Vorschlag der Kommission8, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments9, nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses10, nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen11, in Erwägung nachstehender Gründe:
Drucksache 875/09
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Umsetzung von Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union KOM (2009) 673 endg.
... Wenn der Gesetzgeber der Kommission Befugnisse überträgt, sind die Bedingungen der Ausübung in dem betreffenden Gesetzgebungsakt zu regeln. Gemäß Artikel 290 Absatz 1 zweiter Unterabsatz des neuen Vertrags ist der Gesetzgeber verpflichtet, Ziele, Inhalt, Geltungsbereich und Dauer der Befugnisübertragung ausdrücklich festzulegen. Folglich unterliegt eine Befugnisübertragung sowohl inhaltlichen als auch zeitlichen Beschränkungen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Geltungsbereich delegierter Rechtsakte
2.1. Verhältnis zum Regelungsverfahren mit Kontrolle PRAC
2.2. Verhältnis zu Durchführungsrechtsakten
2.3. Kriterien zur Umsetzung von Artikel 290
3. Bedingungen für Befugnisübertragungen
3.1. Inhaltliche Beschränkungen
3.2. Zeitliche Beschränkungen
4. Erlass delegierter Rechtsakte
4.1. Autonomie der Kommission
4.2. Vorarbeiten zum Erlass delegierter Rechtsakte
5. Kontrolle delegierter Rechtsakte
5.1. Allgemeine Überlegungen
5.2. Widerrufsrecht
5.3. Einspruchsrecht
5.3.1. Fristen
5.3.2. Begründung
5.3.3. Wirkungen des Einspruchs
5.3.4. Dringlichkeitsverfahren
6. Schlussfolgerung
Anhang
3 Muster
3 Erwägungsgrund
Artikel zur Übertragung von Befugnissen
Artikel A Ausübung der Befugnisübertragung
Option 1
Option 2
Artikel B Widerruf der Befugnisübertragung
Artikel C Einwände gegen delegierte Rechtsakte
Option 1
Option 2
Artikel D Dringlichkeitsverfahren8
Drucksache 157/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Rechnungsstellungsvorschriften KOM (2009) 21 endg.; Ratsdok. 5985/09
... Artikel 64 Absatz 1, Artikel 64 Absatz 2 dritter Unterabsatz, Artikel 65 und Artikel 66 gelten nicht, wenn Gegenstände, die gemäß Artikel 138 in einen anderen Mitgliedstaat als den des Beginns der Versendung oder Beförderung versandt oder befördert werden, von einem Steuerpflichtigen für Zwecke seines Unternehmens steuerfrei in einen anderen Mitgliedstaat geliefert oder verbracht werden."
Drucksache 875/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Umsetzung von Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union KOM (2009) 673 endg.
... 6. Der Bundesrat weist daher ausdrücklich darauf hin, dass die Entscheidung über die Dauer der Befugnisdelegation gemäß Artikel 290 AEUV in den Ermessensspielraum des EU-Gesetzgebers fällt. Dieser hat im Einzelfall zu prüfen, ob die von der Kommission in Nummer 3.2 ihrer Mitteilung gewünschte unbefristete Befugnisübertragung bzw. die stillschweigende Befugnisverlängerung bei einer befristeten Befugnisübertragung sinnvoll erscheint. Der Bundesrat stellt fest, dass Auslauf- oder Überprüfungsklauseln nicht nur gängige Bestandteile der europäischen Rechtsetzung, sondern auch wirksame Mittel zur allgemeinen Rechtsbereinigung und Entbürokratisierung sind. Die von der Kommission gewünschte vollständige Entfristung als Regelfall der Befugnisdelegation würde jedenfalls der Grundintention des Artikels 290 Absatz 1 Unterabsatz 2 AEUV widersprechen, Delegationen nur auf begrenzte Dauer zu vergeben.
Drucksache 617/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten KOM (2009) 267 endg.; Ratsdok. 11063/09
... /EG gelten. Es ist sicherzustellen, dass Reste nicht mehr einsetzbarer Alt-Biozide nach Ablauf ihrer Zulassung weiter als Abfall entsorgt werden dürfen. (Siehe auch Nummer 67 der Erwägungen, sowie in Artikel 12 Absatz 7 Unterabsatz 1 und 2, Artikel 13 Absatz 3 Unterabsatz 1 und 2, Artikel 43 Absatz 1 und 2, Artikel 77 Absatz 3 Unterabsatz 3, Artikel 79 Absatz 2 Unterabsatz 4, Artikel 80 Absatz 2 Unterabsatz 4, Artikel 82 Absatz 2 und in Artikel 83 Absatz 3).
Zur Vorlage allgemein
Zur Vorlage im Einzelnen
Zu Erwägungsgrund 19
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 15
Zu Artikel 17
Zu Artikel 20
Zu Artikel 31
Zu Artikel 46
Zu Artikel 47
Zu Artikel 55
Zu Artikel 58
Zu Artikel 59
Zu Artikel 62
Zu Artikel 70
Zu Artikel 75
Zu Kapitel XI Datenschutz und Datenaustausch - Inkrafttreten
Zu Anhang II Datenanforderungen für Wirkstoffe und Anhang III Datenanforderungen für Biozidprodukte
Zu Anhang V Produktart 3 und 19
Drucksache 441/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2004/39/EG und 2009/.../EG KOM (2009) 207 endg.; Ratsdok. 9494/09
... Unbeschadet der in Unterabsatz 1 und 2 festgelegten Anforderungen müssen AIFM stets über Eigenmittel in Höhe von mindestens dem in Artikel 21 der Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (Neufassung)19 geforderten Betrag verfügen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Kontext, Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Vorbereitung des Vorschlags: Konsultation und Folgenabschätzung
2. Grundsätzlicher Ansatz
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.3. Wahl des Instruments
3.4. Ausschussverfahren
3.5. Inhalt des Vorschlags
3.5.1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
3.5.2. Tätigkeitsbedingungen und Erstzulassung
3.5.3. Informationen für die Anleger
3.5.4. Informationen für die Regulierungsbehörden
3.5.5. Besondere Anforderungen an AIFM, die hebelfinanzierte Fonds verwalten
3.5.6. Besondere Anforderungen an AIFM, die beherrschende Unternehmensbeteiligungen erwerben
3.5.7. Rechte von AIFM im Rahmen der Richtlinie
3.5.8. Drittländer
3.5.9. Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden
3.6. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Zulassung Eines Aifm
Artikel 4 Zulassungspflicht
Artikel 5 Zulassungsverfahren
Artikel 6 Zulassungsvoraussetzungen
Artikel 7 Änderungen beim Zulassungsumfang
Artikel 8 Entzug der Zulassung
Kapitel III Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit
Abschnitt 1 Wohlverhaltensregeln
Artikel 9 Allgemeine Grundsätze
Artikel 10 Interessenkonflikte
Artikel 11 Risikomanagement
Artikel 12 Liquiditätsmanagement
Artikel 13 Anlagen in Verbriefungspositionen
Abschnitt 2 Eigenkapitalanforderungen
Artikel 14 Anfangskapital und laufende Kapitalausstattung
Abschnitt 3 Organisatorische Anforderungen
Artikel 15 Allgemeine Grundsätze
Artikel 16 Bewertung
Artikel 17 Verwahrstelle
Abschnitt 4 Übertragung von AIFM-Aufgaben
Artikel 18 Übertragung
Kapitel IV Transparenzanforderungen
Artikel 19 Jahresbericht
Artikel 20 Informationspflichten gegenüber den Anlegern
Artikel 21 Informationspflichten gegenüber den zuständigen Behörden
Kapitel V Pflichten von AIFM, die bestimmte Arten von AIF verwalten
Abschnitt 1 Pflichten von AIFM, die hebelfinanzierte Fonds verwalten
Artikel 22 Anwendungsbereich
Artikel 23 Informationspflichten gegenüber Anlegern
Artikel 24 Informationspflicht gegenüber den zuständigen Behörden
Artikel 25 Nutzung der Informationen durch die zuständigen Behörden, aufsichtsbehördliche Zusammenarbeit und Beschränkungen für die Hebelfinanzierung
Abschnitt 2 Pflichten von AIFM, die AIF mit beherrschendem Einfluss auf Unternehmen verwalten
Artikel 26 Anwendungsbereich
Artikel 27 Mitteilung des Erlangens eines beherrschenden Einflusses bei nicht börsennotierten Unternehmen
Artikel 28 Informationspflicht bei Erwerb eines beherrschenden Einflusses bei Emittenten oder nicht börsennotierten Unternehmen
Artikel 29 Besondere Bestimmungen hinsichtlich des Jahresberichts von AIF, die einen beherrschenden Einfluss bei Emittenten oder nicht börsennotierten Unternehmen ausüben
Artikel 30 Besondere Bestimmungen hinsichtlich Unternehmen, deren Aktien nicht mehr zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind
Kapitel VI Erbringung von Verwaltungs- und Vertriebsdiensten durch AIFM
Artikel 31 Vertrieb von Anteilen von AIF im Herkunftsmitgliedstaat
Artikel 32 Option für die Mitgliedstaaten, den Vertrieb von AIF an Kleinanleger zu gestatten
Artikel 33 Bedingungen für den Vertrieb in anderen Mitgliedstaaten
Artikel 34 Bedingungen für die Erbringung von Verwaltungsdiensten in anderen Mitgliedstaaten
Kapitel VII Spezifische Vorschriften in Bezug auf Drittländer
Artikel 35 Bedingungen für den Vertrieb von AIF mit Sitz in einem Drittland in der Gemeinschaft
Artikel 36 Übertragung administrativer Tätigkeiten durch die AIFM an ein Unternehmen mit Sitz in einem Drittland
Artikel 37 Bewertungsstelle mit Sitz in einem Drittland
Artikel 38 Übertragung der Verwahrung für AIF mit Sitz in einem Drittland
Artikel 39 Zulassung von AIFM mit Sitz in Drittländern
Kapitel VIII Zuständige Behörden
Abschnitt 1 Benennung, Befugnisse und Rechtsbehelfe
Artikel 40 Benennung der zuständigen Behörden
Artikel 41 Befugnisse der zuständigen Behörden
Artikel 42 Aufsichtsbefugnisse
Artikel 43 Verwaltungssanktionen
Artikel 44 Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs
Abschnitt 2 Zusammenarbeit der verschiedenen zuständigen Behörden
Artikel 45 Verpflichtung zur Zusammenarbeit
Artikel 46 Austausch von Informationen in Bezug auf potenzielle Systemauswirkungen von AIFM-Geschäften
Artikel 47 Zusammenarbeit bei der Aufsicht
Artikel 48 Schlichtung
Kapitel IX Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 49 Ausschuss
Artikel 50 Überprüfung
Artikel 51 Übergangsbestimmungen
Artikel 52 Änderung der Richtlinie 2004/39/EG
Artikel 53 Änderung der Richtlinie 2009/.../EG27
Artikel 54 Umsetzung
Artikel 55 Inkrafttreten
Artikel 56 Adressaten
Drucksache 84/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Melamin -Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung ... 3. ein in Artikel 2 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Entscheidung 2008/798/EG genanntes Erzeugnis in den Verkehr gebracht worden und ergibt eine Analyse,
Anlage Änderungen zur Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
1. Zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 2, § 3 Nummer 2 bis 4, § 4
2. Zu § 2 Absatz 1 Satz 2
3. Zur Anlage zu § 2 Absatz 1 Satz 1
Drucksache 853/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2009 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Commonwealth der Bahamas über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (KOM (2009) 0055 – C7-0014/2009 – 2009/0020(CNS)) (Verfahren der Konsultation)
... – gestützt auf Artikel 62 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer i und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 des EG-Vertrags,
Drucksache 20/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur hinsichtlich der Pharmakovigilanz von Humanarzneimitteln KOM (2008) 664 endg.; Ratsdok. 17501/08
... 6. Die Agentur gewährleistet die Verbreitung der in Artikel 9 Absatz 4 Buchstaben a) bis d) genannten Unterlagen zusammen mit etwaigen Fristen, die gemäß Absatz 1 Unterabsatz 3 dieses Artikels festgelegt wurden.
Drucksache 486/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu dem Interimshandelsabkommen mit Turkmenistan
... – gestützt auf Artikel 133 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags,
Drucksache 616/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... 26. Im Bereich des Strafrechts weist der Bundesrat darauf hin, dass die Ausführungen im Stockholmer Programm zur Fortführung der Angleichung materiellen Strafrechts jedenfalls nicht über die Regelungen im Vertrag von Lissabon Eine besondere Notwendigkeit, wie sie Artikel 83 Absatz 1 AEUV voraussetzt, liegt allerdings nicht bereits dann vor, wenn die Organe der EU einen entsprechenden politischen Willen gebildet haben. Die allgemeine Ermächtigung zur Festlegung von Straftaten und Strafen ist vielmehr begrenzend auszulegen. Der Katalog des Artikels 83 Absatz 1 Unterabsatz 2 AEUV macht deutlich, dass es sich um typischerweise grenzüberschreitende schwere Kriminalitätsbereiche handelt, für die Mindestvorschriften festgelegt werden dürfen. Diese müssen den Mitgliedstaaten substantielle Ausgestaltungsspielräume belassen. Die demokratische Selbstbestimmung ist in einer besonders empfindlichen Weise berührt, wenn die nationale Rechtsgemeinschaft gehindert wird, über die Strafbarkeit von Verhaltensweisen und gar die Verhängung von Freiheitsstrafen nach Maßgabe eigener Wertvorstellungen zu entscheiden. Das gilt umso mehr, je enger diese Wertvorstellungen mit historischen Erfahrungen, Glaubenstraditionen und anderen für das Selbstgefühl der Menschen und ihrer Gemeinschaft wesentlichen Faktoren verknüpft sind.
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
2 V.
2 VI.
Drucksache 98/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu dem geänderten Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Genehmigung des Abschlusses des Übereinkommens über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung und des zugehörigen Protokolls über Luftfahrzeugausrüstung, die gemeinsam am 16. November 2001 in Kapstadt angenommen wurden, durch die Europäische Gemeinschaft (KOM (2008) 0508 – C6-0329/2008 – 2008/0162(CNS)) (Verfahren der Konsultation)
... – gestützt auf Artikel 61 Buchstabe c und 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags,
Drucksache 441/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2004/39/EG und 2009/.../EG KOM (2009) 207 endg.; Ratsdok. 9494/09
... 6. Wenn ein Mitgliedstaat einem anderen die Durchführung einer Untersuchung auf seinem Territorium gestattet, sollte er frei darüber entscheiden dürfen, ob er die Untersuchung mit eigenem Personal begleitet. Artikel 47 Absatz 2 Unterabsatz 2 des Richtlinienvorschlags, der dem angefragten Staat in dieser Konstellation lediglich ein Antragsrecht einräumt, greift unverhältnismäßig in die Souveränität der Mitgliedstaaten ein.
Drucksache 22/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/83 /EG zwecks Verhinderung des Eindringens von Arzneimitteln, die in Bezug auf ihre Eigenschaften, Herstellung oder Herkunft gefälscht sind, in die legale Lieferkette KOM (2008) 668 endg.; Ratsdok. 17504/08
... a) Buchstabe f Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:
Drucksache 429/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2009 zu dem Freihandelsabkommen EU-Indien (2008/2135(INI))
... 46. geht davon aus, dass der Rat und die Kommission das Freihandelsabkommen dem Parlament gemäß Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 2 des EG-Vertrags zur Zustimmung vorlegen;
Drucksache 767/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2009 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission über den Abschluss des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits (12475/2004 – 11803/2004 – C6-0118/2005 – 2004/0176(AVC)) (Verfahren der Zustimmung)
... – in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 300 Absatz 3 zweiter Unterabsatz des EG-Vertrags und gemäß Artikel 44 Absatz 2, Artikel 47 Absatz 2 letzter Satz, Artikel 55, Artikel 57 Absatz 2, Artikel 63 Absatz 1 Nummer 3, Artikel 71, Artikel 80 Absatz 2, Artikel 93, Artikel 94, Artikel 133 und Artikel 181a des EG-Vertrags unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6-0118/2005),
Drucksache 84/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Melamin -Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
... 3. ein in Artikel 2 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Entscheidung 2008/798/EG genanntes Erzeugnis in den Verkehr gebracht worden und ergibt eine Analyse,
1. Zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 2,* § 3 Nummer 2 bis 4, § 4
2. Zu § 2 Absatz 1 Satz 2
3. Zur Anlage zu § 2 Absatz 1 Satz 1
Drucksache 90/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (13104/2007 – KOM (2007) 0404 – C6-0383/2008 – 2007/0137(AVC)) (Verfahren der Zustimmung)
... – in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 300 Absatz 3 zweiter Unterabsatz in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 erster Unterabsatz zweiter Satz und Artikel 310 des EG-Vertrags unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6-0383/2008),
Drucksache 131/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Januar 2009 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit bei der Regelung der Sicherheit der Zivilluftfahrt
... – gestützt auf Artikel 80 Absatz 2, Artikel 133 Absatz 4, Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 und Artikel 300 Absatz 4 des EG-Vertrags,
Drucksache 148/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Abgaben, Zölle, Steuern und sonstige Maßnahmen KOM (2009) 28 endg.; Ratsdok. 6147/09
... Sind Beamte des ersuchenden Mitgliedstaates bei behördlichen Ermittlungen gemäß Unterabsatz 1 zugegen, können sie die Prüfungsbefugnisse der Beamten des ersuchten Mitgliedstaates ausüben, sofern dies im Einklang mit den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des ersuchten Mitgliedstaates erfolgt.
Drucksache 819/1/09
... Nach Artikel 6 erster Unterabsatz der Verordnung (EG) Nr. 504/2008 kann im Falle der Implantation eines Transponders auf die Ausfüllung des Schaubildes verzichtet werden, es sei denn, die Regelungen der Pass ausstellenden Stellen sehen dies vor. Da die Anfertigung eines Schaubildes mit zusätzlichen Kosten für den Tierhalter verbunden ist, sollte bei den nichtregistrierten Equiden darauf verzichtet werden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 34 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa
Abschnitt B (Rückseite/Lochteil)
Abschnitt C (Rückseite/Lochteil)
Nummer 3
Abschnitt A (Vorderseite/Loch- und Dornteil, mit Transponder)
Abschnitt B (Vorderseite/Loch- und Dornteil, ohne Transponder)
2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44 Absatz 4 - neu -
3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44a Absatz 1 Satz 2
4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44a Absatz 1a - neu -
5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44a Absatz 3 - neu -
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44b Satz 1
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44c - neu -
§ 44c Anzeige der Kennzeichnung
8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 46 Absatz 2 Nummer 20 bis 25 - neu -
9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Anlage 11 Abschnitt C
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 148/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Abgaben, Zölle, Steuern und sonstige Maßnahmen KOM (2009) 28 endg.; Ratsdok. 6147/09
... Die Regelung, wonach den Beamten des ersuchenden Mitgliedstaates eigenständige Prüfungsbefugnisse bei Maßnahmen im ersuchten Mitgliedstaat eingeräumt werden (Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 2), sollte gestrichen werden.
Zu Artikel 2
Zu Artikel 4
18. Zu Artikel 6 Anwesenheit in den Amtsräumen der Behörden und Teilnahme an behördlichen Ermittlungen
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
21. Zu Artikel 18 Fragen zur Verjährung
22. Zu Artikel 19 Kosten
23. Zu Artikel 20 Standardformblätter und Kommunikationsmittel
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Artikel 28
Drucksache 202/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung von Verwaltungsvorschriften im Bereich des Lebensmittelrecht s
... (6) Die zuständige Behörde soll im Zulassungsbescheid auf die sich aus Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 ergebenden Pflichten des Lebensmittelunternehmers hinweisen, insbesondere darauf, dass die zuständige Behörde mindestens von einem Wechsel in der Verantwortlichkeit, von grundlegenden baulichen oder anderen, die Einrichtung betreffenden Veränderungen oder wesentlichen Änderungen in den Produktionsbereichen zu unterrichten ist.
1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 2 Absatz 6 AVV-LmH
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 11 AVV-LmH
Drucksache 850/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2009 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Barbados über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (KOM (2009) 0050 – C7-0017/2009 – 2009/0014(CNS)) (Verfahren der Konsultation)
... – gestützt auf Artikel 62 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer i und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 des EG-Vertrags,
Drucksache 617/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten KOM (2009) 267 endg.; Ratsdok. 11063/09
... /EG gelten. Es ist sicherzustellen, dass Reste nicht mehr einsetzbarer Alt-Biozide nach Ablauf ihrer Zulassung weiter als Abfall entsorgt werden dürfen. (Siehe auch Nummer 67 der Erwägungen, sowie in Artikel 12 Absatz 7 Unterabsatz 1 und 2, Artikel 13 Absatz 3 Unterabsatz 1 und 2, Artikel 43 Absatz 1 und 2, Artikel 77 Absatz 3 Unterabsatz 3, Artikel 79 Absatz 2 Unterabsatz 4, Artikel 80 Absatz 2 Unterabsatz 4, Artikel 82 Absatz 2 und in Artikel 83 Absatz 3).
Zur Vorlage allgemein
Zur Vorlage im Einzelnen
Zu Erwägungsgrund 19
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 15
Zu Artikel 17
Zu Artikel 20
Zu Artikel 31
Zu Artikel 46
Zu Artikel 47
Zu Artikel 55
Zu Artikel 58
Zu Artikel 59
Zu Artikel 62
Zu Artikel 70
Zu Artikel 75
Zu Kapitel XI Datenschutz und Datenaustausch - Inkrafttreten
Zu Anhang II Datenanforderungen für Wirkstoffe und Anhang III Datenanforderungen für Biozidprodukte
Zu Anhang V Produktart 3 und 19
Drucksache 852/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2009 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Antigua und Barbuda über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (KOM (2009) 0049 – C7-0016/2009 – 2009/0013(CNS)) (Verfahren der Konsultation)
... – gestützt auf Artikel 62 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer i und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 des EG-Vertrags,
Drucksache 849/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2009 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (KOM (2009) 0052 – C7-0012/2009 – 2009/0015(CNS)) (Verfahren der Konsultation)
... – gestützt auf Artikel 62 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer i und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 des EG-Vertrags,
Drucksache 54/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung KOM (2008) 867 endg.; Ratsdok. 5005/09 EUDISYS-AE-Nr. 090035
... (7) In Artikel 20 wird nach Unterabsatz 1 folgender neuer Unterabsatz eingefügt:
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
• Ausweitung des Anwendungsbereichs des EGF
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2 Interventionskriterien
Artikel 8 Technische Unterstützung auf Initiative der Kommission
Artikel 2
Finanzbogen
Drucksache 22/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/83 /EG zwecks Verhinderung des Eindringens von Arzneimitteln, die in Bezug auf ihre Eigenschaften, Herstellung oder Herkunft gefälscht sind, in die legale Lieferkette KOM (2008) 668 endg.; Ratsdok. 17504/08
... 2. Zu Artikel 1 Nummer 3 (Artikel 46 Buchstabe f Unterabsatz 1 Satz 2)
1. Zur Vorlage insgesamt
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 46 Buchstabe f Unterabsatz 1 Satz 2
3. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe c Artikel 80 Unterabsatz 2 und 3
4. Zu Artikel 1 Nummer 16 Artikel 111a und 111b
5. Zu den Bedingungen für den Import von Wirkstoffen zur Arzneimittelherstellung
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.