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89 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Unterauftragnehmer"


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Drucksache 789/07

... – einen Rahmen für die Vergabe von Unteraufträgen zu schaffen, indem für die Dienstleister ein Mindestniveau der Sicherheit/Qualität und die vorherige Nennung etwaiger Unterauftragnehmer vorgeschrieben wird;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 789/07




Aufbau neuer Kapazitäten

Förderung umweltfreundlichen Wachstums

Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung und Anpassung des rechtlichen Rahmens

Verbesserung der Zusammenarbeit in Kapazitätsfragen zwischen Flughafenregionen

2 Bodenabfertigungsdienste


 
 
 


Drucksache 8/1/07

... (1a) Ordnungswidrig handelt, wer als Unternehmen, Verlader, Spediteur, Reiseveranstalter, Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer und Fahrervermittlungsagentur gegen Artikel 10 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 verstößt indem er vorsätzlich oder fahrlässig nicht sicherstellt, dass die vertraglich vereinbarten Beförderungszeitpläne nicht gegen die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 verstoßen.

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Drucksache 8/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b § 2 Nr. 1a FPersG

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 4 Abs. 3 Satz 1 FPersG

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 4 Abs. 3 Satz 6 FPersG

Zu Artikel 1

7. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd § 4 Abs. 3 Satz 8 FPersG

8. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 4 Abs. 3 Satz 8 FPersG

11. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee1 - neu - § 4 Abs. 3 Satz 9 FPersG *

13. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 4c Abs. 2 Satz 1 FPersG

14. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe f FPersG , Doppelbuchstabe dd § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstaben g bis j FPersG , Doppelbuchstabe ee § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g FPersG , Doppelbuchstabe ff § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe h FPersG

16. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 8a Abs. 1 Nr. 2 FPersG

17. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 8a Abs. 1a - neu - FPersG

18. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 8a Abs. 2 Nr. 1 FPersG

19. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 8a Abs. 4 - neu - FPersG

20. Zu Artikel 1 Nr. 6 - neu - § 9 Abs. 1 und 3 - neu - FPersG


 
 
 


Drucksache 529/07

... (1) Eine benannte Stelle kann sich Dritter bedienen, die Teile des EG-Prüfverfahrens sowie des Konformitäts- und Gebrauchstauglichkeitsverfahrens ausführen (Unterauftragnehmer). Der Unterauftragnehmer muss über die erforderliche Kompetenz und Zuverlässigkeit verfügen, um die ihm überlassenen Arbeiten ordnungsgemäß auszuführen.

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Drucksache 529/07




Artikel 1
Verordnung über die Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems (Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung - TEIV)

Erster Teil

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Erfüllung der grundlegenden Anforderungen

§ 4
Technische Spezifikationen für die lnteroperabiliät

Zweiter Teil

§ 5
Ausnahmen von der Anwendung von Technischen Spezifikationen

§ 6
Inbetriebnahmegenehmigung von strukturellen Teilsystemen

§ 7
Vereinfachte Inbetriebnahmegenehmigung für Fahrzeuge einer zugelassenen Bauart

§ 8
Vereinfachte Inbetriebnahmegenehmigung für Fahrzeuge mit ausländischer Inbetriebnahmegenehmigung

§ 9
Umfangreiche Umrüstung und Erneuerung von strukturellen Teilsystemen

Dritter Teil

§ 10
Inverkehrbringen und Verwenden von Interoperabilitätskomponenten

§ 11
Beeinträchtigung der grundlegenden Anforderungen

Vierter Teil

§ 12
Pflichten der Eisenbahnen und der Halter von Eisenbahnfahrzeugen

§ 13
Mitwirkungspflichten

§ 14
Aufbewahrungspflichten

Fünfter Teil

§ 15
Aufgaben der benannten Stellen

§ 16
Unterauftragsvergabe

§ 17
Sonstige Pflichten der benannten Stellen

§ 18
Übertragungsverfahren für benannte Stellen

§ 19
Rücknahme, Widerruf

Sechster Teil

§ 20
Inhalt des Fahrzeugeinstellungsregisters

§ 21
Zugang zum Fahrzeugeinstellungsregister

Siebter Teil

§ 22
Ordnungswidrigkeiten

Anlage 1
(zu § 1)

Anlage 2
(zu § 4) Umsetzung von Entscheidungen der Kommission über die Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI)

Anlage 3
(zu § 9 Abs. 3)

A. Teilsystem Infrastruktur

B. Teilsystem Energie

C. Teilsystem Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung:

D. Teilsystem Fahrzeuge:

Artikel 2
Verordnung über die Sicherheit des Eisenbahnsystems (Eisenbahn-Sicherheitsverordnung - ESiV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Sicherheitsvorschriften

§ 4
Beantragung von Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsgenehmigungen

§ 5
Unterrichtungspflichten

§ 6
Sicherheitsbericht

§ 7
Jahresbericht

§ 8
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 3
Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb (Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordung - EUV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Untersuchungs- und Meldepflicht

§ 3
Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten, der Agentur und den Ländern

§ 4
Maßnahmen an der Unfallstelle

§ 5
Untersuchungsbericht

§ 6
Sicherheitsempfehlungen

§ 7
Jahresbericht

§ 8
Aufbewahrungsfristen

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 4
Änderung der Eisenbahnbetriebsleiterverordnung

Artikel 5
Änderung der Eisenbahnbetriebsleiter-Prüfungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 8/07 (Beschluss)

... (1a) Ordnungswidrig handelt, wer als Unternehmen, Verlader, Spediteur, Reiseveranstalter, Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer und Fahrervermittlungsagentur gegen Artikel 10 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 verstößt indem er vorsätzlich oder fahrlässig nicht sicherstellt, dass die vertraglich vereinbarten Beförderungszeitpläne nicht gegen die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 verstoßen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 8/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b § 2 Nr. 1a FPersG

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 4 Abs. 3 Satz 1 FPersG

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 4 Abs. 3 Satz 6 FPersG

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 4 Abs. 3 Satz 7 FPersG

5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 4 Abs. 3 Satz 8 FPersG

6. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee1 - neu - § 4 Abs. 3 Satz 9 FPersG

7. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 4c Abs. 2 Satz 1 FPersG

8. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe f FPersG ,

9. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 8a Abs. 1 Nr. 2 FPersG

10. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 8a Abs. 1a - neu - FPersG

11. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 8a Abs. 2 Nr. 1 FPersG

12. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 8a Abs. 4 - neu - FPersG

13. Zu Artikel 1 Nr. 6 - neu - § 9 Abs. 1 FPersG


 
 
 


Drucksache 931/07

... In den Verdingungsunterlagen kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter auffordern oder er kann von einem Mitgliedstaat verpflichtet werden, den Bieter aufzufordern, ihm in seinem Angebot den Teil des Auftrags, den der Bieter gegebenenfalls im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben gedenkt, sowie die bereits vorgeschlagenen Unterauftragnehmer bekannt zu geben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 931/07




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Begründung und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Bestimmungen

Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2 Konsultationsverfahren und Folgenabschätzung

Konsultation der interessierten Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Titel I
Anwendungsbereich, Definitionen und allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Grundsätze für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Titel II
Vorschriften für öffentliche Aufträge

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 4
Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 5
Vertraulichkeit

Kapitel II
Anwendungsbereich: Schwellenwerte und Ausnahmen

Abschnitt 1
Schwellenwerte

Artikel 6
Schwellenwerte für öffentliche Aufträge

Artikel 7
Methoden zur Berechnung des geschätzten Werts von öffentlichen Aufträgen und Rahmenvereinbarungen

Abschnitt 2
Aufträge, die nicht unter die Richtlinie fallen

Artikel 8
Aufträge, die auf der Grundlage internationaler Vorschriften vergeben werden

Artikel 9
Besondere Ausnahmen

Kapitel III
Besondere Vorschriften über die Verdingungsunterlagen und die Auftragsunterlagen

Artikel 10
Technische Spezifikationen

Artikel 11
Varianten

Artikel 12
Unteraufträge

Artikel 13
Bedingungen für die Auftragsausführung

Artikel 14
Informationssicherheit

Artikel 15
Versorgungssicherheit

Artikel 16
Verpflichtungen im Zusammenhang mit Steuern, Umweltschutz, Arbeitsschutzvorschriften und Arbeitsbedingungen

Kapitel IV
Verfahren

Artikel 17
Anwendbare Verfahren

Artikel 18
Verhandlungsverfahren mit Veröffentlichung einer Bekanntmachung

Artikel 19
Wettbewerblicher Dialog

Artikel 20
Fälle, die das Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung einer Bekanntmachung rechtfertigen

Artikel 21
Rahmenvereinbarungen

Kapitel V
Vorschriften über die Veröffentlichung und die Transparenz

Abschnitt 1
Veröffentlichung der Bekanntmachungen

Artikel 22
Bekanntmachungen

Artikel 23
Abfassung und Modalitäten für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen

Abschnitt 2
Fristen

Artikel 24
Fristen für den Eingang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote

Abschnitt 3
Inhalt und Übermittlung von Informationen

Artikel 25
Aufforderung zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zum Dialog

Artikel 26
Unterrichtung der Bewerber und Bieter

Abschnitt 4
Mitteilungen

Artikel 27
Vorschriften über Mitteilungen

Abschnitt 5
Vergabevermerke

Artikel 28
Inhalt der Vergabevermerke

Kapitel VI
Ablauf des Verfahrens

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 29
Überprüfung der Eignung der Bewerber und Auswahl der Teilnehmer, Vergabe des Auftrags

Abschnitt 2
Eignungskriterien

Artikel 30
Persönliche Lage des Bewerbers

Artikel 31
Befähigung zur Berufsausübung

Artikel 32
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Artikel 33
Technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit

Artikel 34
Qualitätssicherungsnormen

Artikel 35
Normen für Umweltmanagement

Artikel 36
Zusätzliche Unterlagen und Auskünfte

Abschnitt 3
Auftragsvergabe

Artikel 37
Zuschlagskriterien

Artikel 38
Ungewöhnlich niedrige Angebote

Titel III
Statistische Pflichten, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 39
Statistische Pflichten

Artikel 40
Inhalt der statistischen Aufstellung

Artikel 41
Beratender Ausschuss

Artikel 42
Neufestsetzung der Schwellenwerte

Artikel 43
Änderungen

Artikel 44
Änderung der Richtlinie 2004/18/EG

Artikel 45
Umsetzung

Artikel 46
Inkrafttreten

Artikel 47
Adressaten

Anhang I
Dienstleistungen gemäss Artikel 1

Anhang II
Definition bestimmter in Artikel 10 genannter technischer Spezifikationen

Anhang III
Angaben, die in den in Artikel 22 genannten Bekanntmachungen enthalten sein müssen

Ankündigung der Veröffentlichung einer Vorinformation über ein Beschafferprofil

Bekanntmachung einer Vorinformation

3 Bekanntmachung

3 Vergabevermerk

Anhang IV
Merkmale für die Veröffentlichung

Anhang V
Register 36

Teil
A Öffentliche Bauaufträge

Teil
B Öffentliche Lieferaufträge

Teil
C Öffentliche Dienstleistungsaufträge

Anhang VI
Anforderungen an die Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme der Anträge auf Teilnahme oder der Angebote

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 135/07

... (28) Häufig vergeben Konformitätsbewertungsstellen Teile ihrer Arbeit im Zusammenhang mit der Konformitätsbewertung an Unterauftragnehmer oder übertragen sie an Zweigstellen. Damit das Schutzniveau gewahrt bleibt, das dafür erforderlich ist, dass die Produkte in der Gemeinschaft in Verkehr gebracht werden können, müssen die Unterauftragnehmer und Zweigstellen bei der Ausführung der Konformitätsbewertungsaufgaben denselben Anforderungen genügen wie die notifizierten Stellen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Begutachtung von Kompetenz und Leistungsfähigkeit der um Notifizierung nachsuchenden Stellen und die Überwachung von bereits notifizierten Stellen sich auch auf die Tätigkeiten erstrecken, die von Unterauftragnehmern und Zweigstellen übernommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 135/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Grundsätze für die Ausarbeitung von Rechtsakten der Gemeinschaft zur Festlegung der Bedingungen für die Vermarktung von Produkten

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Öffentliche Interessen: Schutzniveau

Artikel 3
Konformitätsbewertungsverfahren

Artikel 4
EG-Konformitätserklärung

Artikel 5
Konformitätsbewertung

Titel II
Musterbestimmungen für Rechtsakte der Gemeinschaft zur Festlegung der Bedingungen für die Vermarktung von Produkten

Kapitel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 6
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure

Artikel 7
Verpflichtungen der Hersteller

Artikel 8
Bevollmächtigte

Artikel 9
Verpflichtungen der Importeure

Artikel 10
Verpflichtungen der Händler

Artikel 11
Umstände, unter denen die Verpflichtungen des Herstellers auch für Importeure und Händler gelten

Artikel 12
Identifizierung der Wirtschaftsakteure

Kapitel 3
Konformität des Produkts

Artikel 13
Konformitätsvermutung

Artikel 14
Formale Einwände gegen harmonisierte Normen

Artikel 15
EG-Konformitätserklärung

Artikel 16
Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung

Artikel 17
Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung

Kapitel 4
Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

Artikel 18
Notifizierung

Artikel 19
Notifizierende Behörden

Artikel 20
Anforderungen an notifizierende Behörden

Artikel 21
Informationspflichten der notifizierenden Behörden

Artikel 22
Anforderungen an notifizierte Stellen

Artikel 23
Konformitätsvermutung

Artikel 24
Zweigstellen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 25
Akkreditierte interne Stellen

Artikel 26
Anträge auf Notifizierung

Artikel 27
Notifizierungsverfahren

Artikel 28
Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen

Artikel 29
Änderungen der Notifizierung

Artikel 30
Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen

Artikel 31
Verpflichtungen der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit

Artikel 32
Meldepflichten der notifizierten Stellen

Artikel 33
Erfahrungsaustausch

Artikel 34
Koordinierung der notifizierten Stellen

Kapitel 5
Schutzklauselverfahren

Artikel 35
Verfahren zur Behandlung von Produkten, mit denen eine Gefahr verbunden ist, auf nationaler Ebene

Artikel 36
Schutzklauselverfahren der Gemeinschaft

Artikel 37
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit durch konforme Produkte

Artikel 38
Formale Nichtkonformität

Titel III
Schlussbestimmungen

Artikel 39
Aufhebung

Anhang I
Konformitätsbewertungsverfahren

Modul A Interne Fertigungskontrolle

Modul A1 Interne Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen

Modul A2 Interne Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen in unregelmäßigen Abständen

Modul B EG-Baumusterprüfung

Modul C Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle

Modul C1 Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen

Modul C2 Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen in unregelmäßigen Abständen

Modul D Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess

Modul D1 Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess

Modul E Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der Qualitätssicherung bezogen auf das Produkt

Modul E1 Qualitätssicherung von Endabnahme und Prüfung der Produkte

Modul F Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer Produktprüfung

Modul F1 Konformität auf der Grundlage einer Prüfung der Produkte

Modul G Konformität auf der Grundlage einer Einzelprüfung

Modul H Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung

Modul H1 Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung mit Entwurfsprüfung


 
 
 


Drucksache 364/07

... Für den Fall, dass eine Geldbuße nicht von einem Unterauftragnehmer eingezogen werden kann, soll sie von anderen an der Subunternehmerkette beteiligten Auftragnehmern bis hin zum Hauptunternehmer eingezogen werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Option 1: Status quo.

Option 2:

Option 3:

Option 4:

Option 5:

Option 6:

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Erläuterung der Artikel

Artikel 1 und 2

Artikel 3

Artikel 4 und 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10
und 11

Artikel 12
und 13

Artikel 14

Artikel 15

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verbot der illegalen Beschäftigung

Artikel 4
Pflichten der Arbeitgeber

Artikel 5
Folge der Erfüllung der Pflichten der Arbeitgeber

Artikel 6
Finanzielle Sanktionen

Artikel 7
Vom Arbeitgeber zu leistende Nachzahlungen

Artikel 8
Sonstige Maßnahmen

Artikel 9
Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 10
Straftaten

Artikel 11
Sanktionen für Straftaten

Artikel 12
Haftung juristischer Personen

Artikel 13
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 14
Erleichterung von Beschwerden

Artikel 15
Inspektionen

Artikel 16
Berichterstattung

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten


 
 
 


Drucksache 23/07

... 1. Bei der Inbetriebnahme eines Fahrzeugs wird eine Rechtsperson benannt, die für die Instandhaltung des Fahrzeugs verantwortlich ist. Diese Rechtsperson kann das Eisenbahnunternehmen, ein Unterauftragnehmer des Eisenbahnunternehmens oder der Fahrzeughalter sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 23/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Rechtsakts geltende Rechtsvorschriften

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Konsultation Betroffener und Folgenabschätzung

Konsultation Betroffener

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Vereinfachung

Europäischer Wirtschaftsraum

Der Vorschlag im Einzelnen

1. Zertifizierung des in Betrieb befindlichen Rollmaterials Artikel 142 und neuer Anhang VI

2. Beziehungen zwischen den Eisenbahnunternehmen und den Fahrzeughaltern neuer Artikel 14 a

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3

Artikel 4

Anhang
Zur Inbetriebnahme in Betrieb befindlicher Fahrzeuge zu kontrollierende Parameter und Einstufung nationaler Vorschriften

1. Liste der Parameter

1 Allgemeine Angaben

2 Merkmale in Bezug auf die Infrastruktur

3 Merkmale in Bezug auf das Fahrzeug

2. Einstufung der Vorschriften

Gruppe A

Gruppe B

Gruppe C


 
 
 


Drucksache 604/07

... (2) Neben den Verkehrsunternehmen sind auch die mit diesen in geschäftlicher Verbindung stehenden Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter, Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer und Fahrervermittlungsagenturen für die Einhaltung der Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und der vorliegenden Verordnung verantwortlich.

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Drucksache 604/07




A. Probleme und Ziele

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fahrpersonalverordnung

Anlage 2
(Zu § 3) Digitales Tachographensystem im Straßenverkehr Policy für die Bundesrepublik Deutschland Version 1.2 in der Fassung vom 18. April 2007

1 Einleitung

1.1 Zuständige Organisationen

1.2 Genehmigung

1.3 Verfügbarkeit und Kontakt-Details

2 Geltungsbereich

3 Allgemeine Regelungen

3.1 Aufgaben und Verpflichtungen

3.2 Besondere Rechtsvorschriften

4 Practice Statement PS

5 Karten- und Gerätemanagement

6 Schlüsselmanagement in der D-CA

6.1 Öffentlicher Schlüssel der Root-CA EUR.PK

6.2 Schlüsselpaar der D-CA MS.SK, MS.PK

6.3 Symmetrische Schlüssel für Werkstattkarten und Weg-/Geschwindigkeitsgeber Km, KmWC, KmVU

6.4 Transportschlüssel der Root-CA

6.5 Eigene Transportschlüssel der D-CA

7 Schlüsselmanagement asymmetrischer Karten- und Geräteschlüssel

7.1 Allgemeine Anforderungen, Protokollierung

7.2 Schlüsselerzeugung

7.3 Schlüsselverwendung

8 Zertifikatsmanagement

8.1 Registrierung

8.2 Zertifikatserteilung

8.3 Zertifikatgültigkeit

8.4 Zertifikatinhalte und -formate

8.5 Informationspflichten der D-CA

9 Informations-Sicherheit

9.1 Informations-Sicherheitsmanagement ISMS

9.2 Besondere Anforderungen an das Sicherheitskonzept

9.3 Rollentrennung

10 Beendigung des D-CA/D-CP-Betriebs

10.1 Verantwortlichkeit der D-MSA

11 Überprüfungen des Betriebs

11.1 D-CA

11.2 D-CP und Hersteller von Fahrzeugeinheiten sowie Hersteller von Weg-/Geschwindigkeitsgebern

12 Änderungen und Anpassungen der D-MSA-Policy

13 Übereinstimmung mit der ERCA-Policy

Anhang
A Abkürzungen, Definitionen

Anhang
B Referenzdokumente

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Aufhebung von Bundesrecht

Artikel 4 Weitere Änderung des § 22 der Fahrpersonalverordnung

Artikel 5 Aufhebung des § 22 der Fahrpersonalverordnung

Artikel 6
Neubekanntmachung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Wesentlicher Inhalt der EG-Bestimmungen

III. Kosten

IV. Bürokratiekosten durch Informationspflichten

1. Vereinheitlichung von Fristen und Wegfall von Nachweispflichten

2. Ausnahmen von der Einbeziehung von Fahrzeugen in die Lenk- und Ruhezeiten

3. Änderungen bei den Aufzeichnungspflichten

4. Wegfall von Ausnahmen

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung der Fahrpersonalverordnung

Zu Nummer 1

§ 1

§ 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

II. Zu Artikel 2 Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

III. Zu Artikel 3 Aufhebung der Kontrollverordnung

IV. Zu Artikel 4 und 5 Weitere Änderung und Aufhebung des § 22 der Fahrpersonalverordnung

V. Zu Artikel 6 Bekanntmachung

VI. Zu Artikel 7 Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 390/06

... , oder dass ihre Unterauftragnehmer sich nicht in einer Situation gemäß Artikel 93 befinden. Bieter, die an einer Ausschreibung für Verträge von sehr geringem Wert teilnehmen, sollten entsprechend dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz von der Pflicht befreit sein, zu bescheinigen, dass sie sich nicht in einer Ausschlusssituation befinden

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/06




Begründung

1. Hintergrund

2. der geänderte Vorschlag der Kommission zur Änderung der Haushaltsordnung

3. Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen

3.1. Haushaltsgrundsätze

3.2. Aufstellung und Gliederung des Haushaltsplans

3.3. Haushaltsvollzug - Methoden der Mittelverwaltung Artikel 48-57

3.4. Finanzakteure Artikel 58-68

3.5. Einnahmen- und Ausgabenvorgänge Artikel 69-83

3.6. Öffentliche Auftragsvergabe

3.7. Finanzhilfen

3.8. Rechnungsführung

3.9. Verwaltungsmittel

3.10. Einstellung von Sachverständigen für die Bewertung von Vorschlägen sowie für die Begleitung und Bewertung von Projekten

3.11. Übergangs - und Schlussbestimmungen

Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung EG, Euratom Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften

Artikel 1
Die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 wird wie folgt geändert:

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 500/06

... 2. In den Vereinbarungen und Verträgen wird der Kommission und dem Rechnungshof ausdrücklich die Befugnis eingeräumt, bei allen Auftragnehmern und Unterauftragnehmern, die Gemeinschaftsmittel erhalten haben, Rechnungsprüfungen anhand von Unterlagen bzw. vor Ort durchzuführen. Ferner wird die Kommission in diesen Vereinbarungen oder Verträgen ausdrücklich zur Durchführung der in der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2185/1996 des Rates vom 11. November 1996 vorgesehenen Kontrollen und Überprüfungen vor Ort ermächtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/06




Begründung

Vorschlag

Titel I
Ziele und Geltungsbereich

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Komplementarität und Kohärenz der Gemeinschaftshilfe

Titel II
Durchführung

Artikel 4
Allgemeiner Durchführungsrahmen

Artikel 5
Strategiepapiere und deren überarbeitete Fassungen

Artikel 6
Jahresaktionsprogramme

Artikel 7
Sondermaßnahmen

Artikel 8
Unterstützende Maßnahmen

Artikel 9
Förderfähigkeit

Artikel 10
Verwaltung

Artikel 11
Mittelbindungen

Artikel 12
Art der Finanzierungsmaßnahmen

Artikel 13
Teilnahme an Vergabeverfahren und Ursprungsregeln

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 15
Bewertung

Titel III
Schlussbestimmungen

Artikel 16
Ausschuss

Artikel 17
Jahresbericht

Artikel 18
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 19
Überprüfung

Artikel 20
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 578/1/06

... (2) Benannte Stellen haben im Fall der Vergabe von Unteraufträgen bei der Konformitätsbewertung Nachweise zur Bewertung der technischen Befähigung des Unterauftragnehmers und der von ihm im Rahmen des Unterauftrags ausgeführten Arbeiten vorzuhalten und im Fall des

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Drucksache 578/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Inhaltsverzeichnis § 3a - neu -

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 3a Abs. 2 - neu - EichO

3. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a § 6 Abs. 1 EichO

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 7f Abs. 1 Satz 2 EichO

5. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 7f Abs. 2 Satz 1, 2 EichO

6. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 7j Abs. 1 EichO

7. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 7k Abs. 1 EichO

8. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 7m Abs. 7 Satz 2 EichO

9. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 70 EichO :

10. Zu Artikel 1 Nr. 19 Buchstabe b1 - neu - § 74 Nr. 17e - neu - EichO

11. Zu Artikel 1 Nr. 20a - neu - § 79 EichO

12. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 80 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 - neu - EichO

13. Zu Artikel 1 Nr. 28 Anlage 6 Teil 2 Nr. 3.1 Satz 1 zu § 7k EichO


 
 
 


Drucksache 578/06 (Beschluss)

... (2) Benannte Stellen haben im Fall der Vergabe von Unteraufträgen bei der Konformitätsbewertung Nachweise zur Bewertung der technischen Befähigung des Unterauftragnehmers und der von ihm im Rahmen des Unterauftrags ausgeführten Arbeiten vorzuhalten und im Fall des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 578/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Inhaltsverzeichnis § 3a - neu -

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 3a Abs. 2 - neu - EichO

3. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a § 6 Abs. 1 EichO

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 7f Abs. 1 Satz 2 EichO

5. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 7f Abs. 2 Satz 1, 2 EichO

6. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 7j Abs. 1 EichO

7. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 7k Abs. 1 EichO

8. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 7m Abs. 7 Satz 2 EichO

9. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 7o EichO

10. Zu Artikel 1 Nr. 19 Buchstabe b1 - neu - § 74 Nr. 17e - neu - EichO

11. Zu Artikel 1 Nr. 20a - neu - § 79 EichO

12. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 80 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 - neu - EichO

13. Zu Artikel 1 Nr. 28 Anlage 6 Teil 2 Nr. 3.1 Satz 1 zu § 7k EichO


 
 
 


Drucksache 827/06

... 3. Sämtliche Beschlüsse des ETI und vom ihm geschlossene Verträge sehen ausdrücklich vor, dass das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und der Rechnungshof erforderlichenfalls die Unterlagen sämtlicher Auftragnehmer und Unterauftragnehmer, die Mittel der Gemeinschaft erhalten haben, vor Ort kontrollieren können, und zwar auch in den Räumlichkeiten der endgültigen Empfänger.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 827/06




Begründung

1. Kontext

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Begründung des Vorschlags

1.3. Ziele und inhaltliche Schwerpunkte des Vorschlags

1.4. Bestehende Initiativen und zusätzlicher europäischer Nutzen des ETI

2. Konsultation Betroffener und Folgenabschätzung

2.1. Konsultation der Betroffenen

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung des Vorschlags

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Informationen

5.1. Überprüfungsklausel

5.2. Flexibilität

5.3. Personal

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziel

Artikel 4
Aufgaben

Artikel 5
Wissens- und Innovationsgemeinschaften

Artikel 6
Akademische Grade und Abschlüsse

Artikel 7
Unabhängigkeit des ETI und Kohärenz mit den Maßnahmen der Gemeinschaft, der Mitgliedstaaten und auf zwischenstaatlicher Ebene

Artikel 8
Die Organe des ETI

Artikel 9
Umgang mit geistigem Eigentum

Artikel 10
Rechtsstatus

Artikel 11
Haftung

Artikel 12
Transparenz und Zugang zu Dokumenten

Artikel 13
Ressourcen

Artikel 14
Planung und Berichterstattung

Artikel 15
Evaluierung des ETI

Artikel 16
Mittelbindungen

Artikel 17
Aufstellung und Verabschiedung des Jahreshaushalts

Artikel 18
Ausführung und Kontrolle des Haushalts

Artikel 19
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 20
Überprüfungsklausel

Artikel 21
Satzung

Artikel 22
Inkrafttreten

Anhang
Satzung des Europäischen Technologieinstituts

Artikel 1
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 2
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 3
Arbeitsweise des Verwaltungsrats

Artikel 4
Der Exekutivausschuss

Artikel 5
Der Direktor

Artikel 6
Der Prüfungsausschuss

Artikel 7
Personal des ETI

Artikel 8
Grundsätze der Organisation und Verwaltung der Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC)

Artikel 9
Grundsätze für die Evaluierung und Überwachung der Wissens- und Innovationsgemeinschaften

Artikel 10
Dauer, Verlängerung und Ende einer Wissens- und Innovationsgemeinschaft

Artikel 11
Ausführung und Kontrolle des Haushalts

Artikel 12
Auflösung des ETI


 
 
 


Drucksache 572/05

... (3) Die Finanzhilfevereinbarungen sehen ausdrücklich die Befugnis der Kommission und des Rechnungshofs vor, Kontrollen an Ort und Stelle und Belegkontrollen bei allen Auftragnehmern und Unterauftragnehmern durchzuführen, die Gemeinschaftsmittel erhalten haben.“

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/05




Begründung

1. Hintergrund

2. HAUPT Ziele der Überprüfung

3. ALLGEMEINER Ansatz für die Überprüfung

3.1. Geltungsbereich

3.2. Zeitplan

4. Überprüfung: METHODEN und Kriterien

5. ERFORDERLICHE Änderungen

5.1. Haushaltsgrundsätze

5.2. Methoden der Mittelverwaltung Artikel 53 bis 57

5.3. Finanzakteure

5.4. Einziehung von Forderungen Artikel 72 bis 73b

5.5. Öffentliche Auftragsvergabe

5.6. Finanzhilfen

5.7. Rechnungsführung

5.8. Besondere Politikbereiche Zweiter Teil der Haushaltsordnung

5.9. Ämter

5.10. Der Verfassungsvertrag

Vorschlag

Artikel 1

1. Artikel 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

2. Artikel 2 erhält folgende Fassung:

3. Artikel 5 Absatz 4 erhält folgende Fassung:

4. In Kapitel I von Titel II des ersten Teils wird folgender Artikel angefügt:

5. In Artikel 8 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

6. In Artikel 12 wird folgender Absatz angefügt:

7. Artikel 16 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

8. Artikel 18 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

9. Artikel 19 Absatz 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:

10. Artikel 22 erhält folgende Fassung:

11. Artikel 23 wird wie folgt geändert:

12. Artikel 26 Absatz 2 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:

13. Artikel 29 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

14. Artikel 33 Absatz 2 Buchstabe d erhält folgende Fassung:

15. Artikel 40 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

16. Artikel 43 wird wie folgt geändert:

17. In Artikel 44 Absatz 2 wird die Angabe

18. Artikel 45 erhält folgende Fassung:

19. Artikel 46 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

20. In Artikel 47 Absatz 1 Unterabsatz 2

21. Artikel 52 erhält folgende Fassung:

22. Artikel 53 wird wie folgt geändert:

23. Artikel 54 wird wie folgt geändert:

24. Die Artikel 55 und 56 erhalten folgende Fassung:

25. Artikel 57 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

26. Artikel 59 wird wie folgt geändert:

27. Artikel 60 Absatz 7 Satz 1 erhält folgende Fassung:

28. Artikel 61 wird wie folgt geändert:

29. Artikel 62 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

30. Artikel 63 erhält folgende Fassung:

31. Artikel 65 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

32. Artikel 66 wird wie folgt geändert:

33. In Artikel 72 Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt:

34. In Artikel 73 Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt:

35. Die folgenden Artikel 73a und 73b werden eingefügt:

36. In Artikel 75 Absatz 2 wird die Angabe

37. Artikel 77 Absatz 3 Unterabsatz 3 erhält folgende Fassung:

38. Absatz 87 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

39. Artikel 88 wird wie folgt geändert:

40. Artikel 90 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

41. Artikel 91 wird wie folgt geändert:

42. Die Artikel 93 und 94 erhalten folgende Fassung:

43. In Artikel 95 wird folgender Absatz angefügt:

44. Artikel 96 erhält folgende Fassung:

45. Artikel 97 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

46. Artikel 98 wird wie folgt geändert:

47. Artikel 103 erhält folgende Fassung:

48. In Artikel 104 wird folgender Satz angefügt:

49. Artikel 105 erhält folgende Fassung:

50. Artikel 108 wird wie folgt geändert:

51. Die Überschriften von Kapitel 2 in Titel VI des Ersten Teils erhält folgende Fassung:

52. Artikel 109 erhält folgende Fassung:

53. Artikel 110 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

54. Artikel 111 erhält folgende Fassung:

55. Artikel 112 wird wie folgt geändert:

56. Folgender Artikel 113a wird eingefügt:

57. Artikel 114 erhält folgende Fassung:

58. Artikel 116 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

59. Artikel 120 erhält folgende Fassung:

60. Artikel 121 wird wie folgt geändert:

61. In Artikel 122 wird die Angabe

62. Artikel 128 erhält folgende Fassung:

63. Artikel 129 wird wie folgt geändert:

64. Artikel 130 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

65. Artikel 131 wird wie folgt geändert:

66. In Artikel 133 Absatz 1 wird die Angabe

67. In Artikel 134 wird die Angabe

68. In Artikel 138 Absatz 1 wird die Angabe

69. Die Überschrift von Titel I im zweiten Teil erhält folgende Fassung:

70. Artikel 148 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

71. Artikel 149 wird wie folgt geändert:

72. In Artikel 150 erhalten die Absätze 2 und 3 folgende Fassung:

73. Artikel 151 Absatz 1 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:

74. Artikel 152 erhält folgende Fassung:

75. Artikel 153 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

76. Artikel 154 erhält folgende Fassung:

77. Die Überschrift von Titel II des zweiten Teils erhält folgende Fassung:

78. Artikel 155 wird wie folgt geändert:

79. Artikel 157 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

80. Artikel 158 erhält folgende Fassung:

81. In Artikel 160 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

82. Folgender Artikel 160a wird eingefügt:

83. Artikel 164 wird gestrichen.

84. Artikel 166 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

85. Artikel 167 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:

86. Die Überschrift von Kapitel 4 in Titel IV des zweiten Teils erhält folgende Fassung:

87. Folgender Artikel 169a wird eingefügt:

88. Artikel 171 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

89. Artikel 173 erhält folgende Fassung:

90. Artikel 174 Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

91. Folgender Artikel 174a wird eingefügt:

92. Artikel 175 wird wie folgt geändert:

93. Artikel 176 wird gestrichen.

94. Artikel 178 wird wie folgt geändert:

95. In Artikel 185 erhalten die Absätze 3 und 4 folgende Fassung:

Artikel 2

Bericht

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 807/04

... 2. In den Vereinbarungen wird der Kommission und dem Rechnungshof ausdrücklich die Befugnis eingeräumt, bei allen Auftragnehmern und Unterauftragnehmern, die Gemeinschaftsmittel erhalten haben, Rechnungsprüfungen anhand von Unterlagen bzw. vor Ort durchzuführen. Ferner wird die Kommission in diesen Vereinbarungen ausdrücklich zur Durchführung von Kontrollen und Überprüfungen vor Ort ermächtigt, wie dies in der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2185/1996 des Rates festgelegt wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 807/04




Begründung

Titel I
Ziele

Artikel 1
Allgemeine Ziele und Anwendungsbereich

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Andere Initiativen

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Mittelzuweisung

Artikel 4
Maßnahmen und Programme

Artikel 5
Besondere Bestimmungen in Bezug auf Sondermaßnahmen und Interimsprogramme

Artikel 6
Besondere Bestimmungen für friedensfördernde Maßnahmen

Artikel 7
Mehrjahresprogramme

Artikel 8
Annahme von Programmierungsdokumenten

Titel III
Durchführung

Artikel 10
Finanzierungsbeschlüsse

Artikel 11
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 12
Förderfähigkeit

Artikel 13
, 14 Art der Maßnahmen und flankierende Maßnahmen

Artikel 15
-16 Kofinanzierungen und Verwaltungsformen

Artikel 17
Mittelbindungen

Artikel 18
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 19
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln

Artikel 20
, 21 – 22 Vorfinanzierungen, Zuschüsse und der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Zuschüsse

Artikel 23
Evaluierung

Titel IV
Schlussbestimmungen

Vorschlag

Titel I
Ziele

Artikel 1
Allgemeine Ziele und Anwendungsbereich

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Andere Initiativen

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Mittelzuweisung

Artikel 4
Maßnahmen und Programme

Artikel 5
Besondere Bestimmungen in Bezug auf Sondermaßnahmen und Interimsprogramme

Artikel 6
Besondere Bestimmungen für friedensfördernde Maßnahmen

Artikel 7
Mehrjahresprogramme

Artikel 8
Annahme von Programmierungsdokumenten

Artikel 9
Annahme neuer politischer Initiativen

Titel III
Durchführung

Artikel 10
Finanzierungsbeschlüsse

Artikel 11
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 12
Förderfähigkeit

Artikel 13
Art der Maßnahmen

Artikel 14
Flankierende Maßnahmen

Artikel 15
Kofinanzierung

Artikel 16
Verwaltungsformen

Artikel 17
Mittelbindungen

Artikel 18
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 19
Teilnahme an Vergabeverfahren und Ursprungsregeln

Artikel 20
Vorfinanzierungen

Artikel 21
Zuschüsse

Artikel 22
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Artikel 23
Evaluierung

Titel IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 24
Bericht

Artikel 25
Ausschuss

Artikel 26
Überprüfung

Artikel 27
Aufhebung

Artikel 28
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 806/04

... (2) In den Vereinbarungen wird der Kommission und dem Rechnungshof ausdrücklich die Befugnis eingeräumt, bei allen Auftragnehmern und Unterauftragnehmern, die Gemeinschaftsmittel erhalten haben, Rechnungsprüfungen anhand von Unterlagen bzw. vor Ort durchzuführen. Ferner wird die Kommission in diesen Vereinbarungen ausdrücklich zur Durchführung der in der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2185/1996 des Rates vorgesehenen Kontrollen und Überprüfungen vor Ort ermächtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 806/04




Begründung

1. Ziele und Grundsätze Titel I

1.1. Allgemeine Ziele und Bereiche der Zusammenarbeit Artikel 1

1.2. Allgemeine Grundsätze Artikel 2

2. PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel Titel II

2.1. Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und Zuweisung der Mittel Artikel 3 , Mehrjahresprogrammierung der geografischen Programme Artikel 4 und Mehrjahresprogrammierung der thematischen Programme Artikel 5

2.2. Annahme der Mehrjahresprogrammierungsdokumente Artikel 6

3. DurchfÜhrung Titel III

3.1. Annahme der Aktionsprogramme Artikel 7

3.2. Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen Artikel 8

3.3. Förderfähigkeit Artikel 9

3.4. Art der Maßnahmen Artikel 10 und flankierende Maßnahmen Artikel 11

3.5. Kofinanzierung Artikel 12 und Verwaltungsformen Artikel 13

3.6. Mittelbindungen Artikel 14

3.7. Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft Artikel 15

3.8. Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln Artikel 16

3.9. Vorfinanzierungen Artikel 17 und der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Zuschüsse Artikel 18

3.10. Evaluierung Artikel 19

4. Schlussbestimmungen Titel IV

4.1. Jahresbericht Artikel 20

4.2. Ausschuss Artikel 21

4.3. Einbeziehung von nach dieser Verordnung nicht förderfähigen Drittländern Artikel 22

4.4. Aussetzung der Hilfe Artikel 23

4.5. Finanzbestimmungen Artikel 24

4.6. Überprüfung der Verordnung Artikel 25

Vorschlag

Titel I
Ziele und Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeine Grundsätze

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel

Artikel 3
Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und Zuweisung der Mittel

Artikel 4
Strategiepapiere und Mehrjahresprogrammierung im Rahmen der geografischen Programme

Artikel 5
Strategiepapiere und Mehrjahresprogrammierung im Rahmen der thematischen Programme

Artikel 6
Annahme der Mehrjahresprogrammierungsdokumente

Titel III
Durchführung

Artikel 7
Annahme der Aktionsprogramme

Artikel 8
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 9
Förderfähigkeit

Artikel 10
Finanzierungsformen

Artikel 11
Flankierende Maßnahmen

Artikel 12
Kofinanzierung

Artikel 13
Verwaltungsformen

Artikel 14
Mittelbindungen

Artikel 15
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 16
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln

Artikel 17
Vorfinanzierungen

Artikel 18
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Artikel 19
Evaluierung

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Jahresbericht

Artikel 21
Ausschuss

Artikel 22
Einbeziehung nicht förderfähiger Drittländer

Artikel 23
Aussetzung der Hilfe

Artikel 24
Finanzierung

Artikel 25
Überprüfung der Verordnung

Artikel 26

Artikel 27


 
 
 


Drucksache 805/04

... (2) In den Vereinbarungen wird der Kommission und dem Rechnungshof ausdrücklich die Befugnis eingeräumt, bei allen Auftragnehmern und Unterauftragnehmern, die Gemeinschaftsmittel erhalten haben, Rechnungsprüfungen anhand von Unterlagen bzw. vor Ort durchzuführen. Ferner wird die Kommission in diesen Vereinbarungen ausdrücklich zur Durchführung der in der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2185/1996 des Rates vorgesehenen Kontrollen und Überprüfungen vor Ort ermächtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 805/04




Begründung

3 Einleitung

Erläuterungen zu einzelnen Bestimmungen

Titel I
Ziele und Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Strategischer Rahmen

Artikel 4
Komplementarität, Partnerschaft und Kofinanzierung

Artikel 5
Kohärenz, Kompatibilität und Koordinierung

Titel II
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Artikel 6
Programmarten

Artikel 7
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Titel III
Grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 8
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 9
Programmierung

Artikel 10
Verwaltung

Artikel 11
Durchführungsvorschriften

Titel IV
Durchführung

Artikel 12
Annahme der Aktionsprogramme

Artikel 13
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 14
Förderfähigkeit

Artikel 15
Art der Maßnahmen und Artikel 16 Flankierende Maßnahmen

Artikel 17
Kofinanzierung

Artikel 18
Verwaltung

Artikel 19
Mittelbindungen

Artikel 20
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 21
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen

Artikel 22
Vorfinanzierungen

Artikel 23
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Jahresbericht

Artikel 26
Ausschuss

Artikel 28
Aussetzung der Hilfe

Artikel 29
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 30
Überprüfung

Artikel 31
Aufhebung bestehender Verordnungen

Artikel 32
Inkrafttreten

Vorschlag

Titel I
Ziele und Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Strategischer Rahmen

Artikel 4
Komplementarität, Partnerschaft und Kofinanzierung

Artikel 5
Kohärenz, Kompatibilität und Koordinierung

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel

Artikel 6
Programmarten

Artikel 7
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Titel III
GRENZÜBERGREIFENDE Zusammenarbeit

Artikel 8
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 9
Programmierung

Artikel 10
Verwaltung der Programme

Artikel 11
Durchführungsvorschriften

Titel IV
Durchführung

Artikel 12
Annahme der Aktionsprogramme

Artikel 13
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 14
Förderfähigkeit

Artikel 15
Art der Maßnahmen

Artikel 16
Flankierende Maßnahmen

Artikel 17
Kofinanzierung

Artikel 18
Verwaltung

Artikel 19
Mittelbindungen

Artikel 20
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 21
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen

Artikel 22
Vorfinanzierungen

Artikel 23
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Artikel 24
Evaluierung

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Jahresbericht

Artikel 26
Ausschuss

Artikel 27
Einbeziehung nach dieser Verordnung nicht förderfähiger Drittländer

Artikel 28
Aussetzung der Hilfe

Artikel 29
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 30
Überprüfung der Verordnung

Artikel 31
Aufhebung

Artikel 32
Inkrafttreten

Anhang
Partnerländer im Sinne des Artikels 1


 
 
 


Drucksache 804/04

... (2) In den Abkommen wird der Kommission und dem Rechnungshof ausdrücklich die Befugnis eingeräumt, bei allen Auftragnehmen und Unterauftragnehmern, die Gemeinschaftsmittel erhalten haben, Rechnungsprüfungen anhand von Unterlagen bzw. vor Ort durchzuführen. Ferner wird die Kommission in diesen Abkommen ausdrücklich zur Durchführung der in der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2185/1996 des Rates vorgesehenen Kontrollen und Überprüfungen vor Ort ermächtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 804/04




Begründung

1. allgemeine Einführung

2. ERLÄUTERUNGEN ZU den einzelnen Bestimmungen

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Titel 1: Ziele und Grundsätze

2.2.1. Artikel 1: Empfänger und übergeordnetes Ziel

2.2.2. Artikel 2: Anwendungsbereich

2.2.3. Artikel 3: Komponenten

2.2.4. Artikel 4: Rahmen für die Hilfe und Mittelzuweisung

2.3. Titel II: Komponenten

2.3.1. Artikel 5: Übergangshilfe und Institutionenaufbau

2.3.2. Artikel 6: Regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit

2.3.3. Artikel 7: Regionale Entwicklung

2.3.4. Artikel 8: Entwicklung der Humanressourcen

2.3.5. Artikel 9: Entwicklung des ländlichen Raums

2.4. Titel III: Verwaltung und Durchführung

2.4.1. Artikel 10: Verwaltung der Hilfe und Berichterstattung

2.4.2. Artikel 11: Ausschüsse

2.4.3. Artikel 12: Arten der Hilfe

2.4.4. Artikel 14: Durchführung der Hilfe

2.4.5. Artikel 15: Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

2.4.6. Artikel 16: Teilnahme an Vergabeverfahren und Ursprungsregeln

2.4.7. Artikel 17: Aussetzung der Hilfe

2.5. Titel IV: Übergangs- und Schlussbestimmungen

2.5.1. Artikel 18: Status des Empfängerlandes

2.5.2. Artikel 19: Instrumentübergreifender Ansatz

2.5.3. Artikel 20: Übergangsbestimmungen

2.5.4. Artikel 21: Inkrafttreten

Vorschlag

Titel I
: allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Empfänger und übergeordnetes Ziel

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Komponenten

Artikel 4
Rahmen für die Hilfe und Mittelzuweisung

Titel II
: Bestimmungen ZU einzelnen Komponenten

Artikel 5
Übergangshilfe und Institutionenaufbau

Artikel 6
Regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 7
Regionale Entwicklung

Artikel 8
Entwicklung der Humanressourcen

Artikel 9
Entwicklung des ländlichen Raums

Titel III
: Verwaltung und Durchführung

Artikel 10
Verwaltung der Hilfe und Berichterstattung

Artikel 11
Ausschüsse

Artikel 12
Arten der Hilfe

Artikel 13
Unterstützungsausgaben

Artikel 14
Durchführung der Hilfe

Artikel 15
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 16
Teilnahme an Vergabeverfahren und Ursprungsregeln

Artikel 17
Aussetzung der Hilfe

Titel IV
: Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 18
Status des Empfängerlandes

Artikel 19
Instrumentübergreifender Ansatz

Artikel 20
Übergangsbestimmungen

Artikel 21
Inkrafttreten

Anhang I

Anhang II


 
 
 


Drucksache 49/16 PDF-Dokument



Drucksache 87/16 PDF-Dokument



Drucksache 99/20 PDF-Dokument



Drucksache 143/16 PDF-Dokument



Drucksache 255/16 PDF-Dokument



Drucksache 441/14 PDF-Dokument



Drucksache 491/16 PDF-Dokument



Drucksache 578/06 PDF-Dokument



Drucksache 614/10 PDF-Dokument



Drucksache 673/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.