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0876/04
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0960/04
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0909/04
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0945/04B
0709/04
0666/04
0431/04
0749/04
0986/04B
0613/04
1001/04
0915/04
0818/04
0888/04
0712/1/04
0049/03
0901/03B
0736/03
0595/03
0901/03
0595/03B
Drucksache 506/1/14

... aa) In Satz 1 sind die Wörter ", dessen Lebensunterhalt nicht gesichert ist," zu streichen.



Drucksache 642/1/14

... Der Vorschlag ergänzt die Bemühungen um eine frühzeitige Arbeitsmarktintegration von Asylbewerbern und Geduldeten. Mit dem Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer vom 31. Oktober 2014 wurde Asylsuchenden und Geduldeten ein deutlich früherer Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht. Asylbewerber und Geduldete sollen durch die Verkürzung der Wartefrist die Möglichkeit erhalten, durch Aufnahme einer Beschäftigung ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen, anstatt auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen zu sein.



Drucksache 541/14

... Die Träger der Sozialversicherung unterhalten für die aufwendigen technischen Prüfungen der angenommenen und weiterzuleitenden Meldungen jeweils Annahmestellen. Die Annahmestellen entschlüsseln die eingehenden Meldungen, prüfen die technische Richtigkeit und Plausibilität der Daten und leiten die geprüften Daten verschlüsselt an den jeweiligen Empfänger weiter. In den Fällen, in denen bei der Prüfung Fehler festgestellt wurden, übermitteln sie dem Arbeitgeber eine Fehlermeldung. Die Meldungen, die seitens der Sozialversicherungsträger dem Arbeitgeber zu übermitteln sind, werden bis zum täglichen Abruf durch den Arbeitgeber vorgehalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze 5. SGB IV-ÄndG

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Sechster Abschnitt

Erster Titel Übermittlung von Daten zu und innerhalb der Sozialversicherung

§ 95
Gemeinsame Grundsätze Technik

Zweiter Titel Annahme, Weiterleitung und Verarbeitung der Daten der Arbeitgeber durch die Sozialversicherungsträger

§ 96
Kommunikationsserver

§ 97
Annahmestellen

§ 98
Weiterleitung der Daten durch die Einzugsstellen

Artikel 2
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 196a
Elektronische Bescheinigungen

Artikel 4
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 102b
Abschlagsfreiheit vorzeitig in Anspruch genommener Altersrenten

Artikel 8
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung

§ 6
Stellenbörse

Artikel 10
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 11
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 12
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

§ 22a
Testverfahren

Artikel 13
Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Artikel 14
Folgeänderungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfes

1. Optimierung der Meldeverfahren in der sozialen Sicherung OMS

2. Weitere Regelungsinhalte

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 95

Zu § 96

Zu § 97

Zu § 98

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2a

Zu Absatz 2b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3073: Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

11.1 Auswirkungen des Regelungsvorhabens auf den Erfüllungsaufwand 11.1.1 Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürge

11.1.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

11.1.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

11.2 Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen

11.3 Einheitliche Beschreibungen für Meldeverfahren

11.4 Fortführung des papiergebundenen Verfahrens in der Unfallversicherung


 
 
 


Drucksache 446/1/14

... Im Übrigen ist mit der Verabschiedung des Dritten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitationsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR im Jahr 2007 aus Sicht der Länder bereits das Ziel, neben der strafrechtlichen Rehabilitierung durch die Einführung einer monatlichen Opferpension auch die wirtschaftliche Situation der Opfer zu verbessern, erreicht worden. Die Opferpension dient mit ihrer Sonderstellung nicht der Befriedigung des Lebensunterhalts und orientiert sich daher nicht an den gestiegenen Lebenshaltungskosten. Eine Erhöhung ist daher auch aus sozialpolitischer Sicht nicht zwingend erforderlich.



Drucksache 592/14

... b) zur kurzfristigen Betreuung von Kindern im Sinne des § 32 Absatz 1, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten oder pflegebedürftigen Angehörigen des Arbeitnehmers, wenn die Betreuung aus zwingenden und beruflich veranlassten Gründen notwendig ist, auch wenn sie im privaten Haushalt des Arbeitnehmers stattfindet, soweit die Leistungen 600 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen;".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 592/14




Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

§ 31b
Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Artikel 2
Weitere Änderung der Abgabenordnung

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 10c
Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

§ 13a
Änderung widerstreitender Abrechnungsbescheide und Anrechnungsverfügungen

§ 17a
Kosten der Vollstreckung

Artikel 4
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 5
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 13a
Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Anlage 1a
(zu § 13a) Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen Für ein Wirtschaftsjahr betragen

Artikel 6
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

§ 26
Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften.

Artikel 7
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 10
Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 11
Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Anlage 4
(zu § 13b Absatz 2 Nummer 11) Liste der Gegenstände, für deren Lieferung der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

Artikel 12
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 14
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 15
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 506/14

... Durch die Einführung einer verpflichtenden Wohnsitzauflage für Asylbewerber, deren Lebensunterhalt nicht gesichert ist, entsteht bei den Ländern Bearbeitungsaufwand zur Erteilung dieser Auflagen. Der Bearbeitungsaufwand dürfte als gering einzustufen sein, da die Erteilung der Auflage im Regelfall mit der ohnehin zu treffenden Entscheidung über die landesinterne Verteilung nach § 50



Drucksache 642/14 (Beschluss)

... Der Vorschlag ergänzt die Bemühungen um eine frühzeitige Arbeitsmarktintegration von Asylbewerbern und Geduldeten. Mit dem Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer vom 31. Oktober 2014 wurde Asylsuchenden und Geduldeten ein deutlich früherer Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht. Asylbewerber und Geduldete sollen durch die Verkürzung der Wartefrist die Möglichkeit erhalten, durch Aufnahme einer Beschäftigung ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen, anstatt auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen zu sein.



Drucksache 446/14

... Die besondere Zuwendung dient nach der ihr vom Gesetzgeber beigelegten Sonderstellung nicht zur Befriedigung des allgemeinen Lebensunterhalts. Vielmehr liegt ihr der auch für das soziale Entschädigungsrecht charakteristische Gedanke zugrunde, dass der Betroffene ein von der Allgemeinheit mit auszugleichendes Sonderopfer erbracht hat. Die besondere Zuwendung entzieht sich daher einer prozentualen Erhöhung, die sich etwa an gestiegenen Lebenshaltungskosten orientiert. Der Höchstbetrag wird um einen festen Betrag von 50 Euro monatlich erhöht. Er steigt von derzeit höchstens 250 Euro auf höchstens 300 Euro. Die Erhöhung ist im Hinblick auf ihren Zweck und unter Berücksichtigung des Zeitablaufs seit ihrer Einführung angemessen. Einerseits wird dem Umstand Rechnung getragen, dass andere Sozialleistungen in den vergangenen Jahren regelmäßig angehoben wurden, andererseits wird die besondere Würdigung und Anerkennung des Widerstands ehemaliger politischer Häftlinge gegen das SED-Unrechtsregime und der deswegen erlittenen Haft erneuert.



Drucksache 398/14

... Eine grundsätzliche Zuständigkeit des Urkundsbeamten wie im Fall der Bescheinigungen nach den Artikeln 54, 57 und 58 des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen erscheint hinsichtlich der Bescheinigung nach Artikel 13 Absatz 3 des Haager Übereinkommens nicht sachgerecht, weil die Ausstellung dieser Bescheinigung die Prüfung erfordert, ob das Gericht in einer ausschließlichen Gerichtsstandsvereinbarung im Sinne von Artikel 3 des Übereinkommens benannt wurde. Für die Zuweisung an den Rechtspfleger spricht, dass dieser schon für die Ausstellung der ähnlichen Bestätigungen nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 15) und nach der Verordnung (EG) Nr. 861 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen (ABl. L 199 vom 31.7.2007, S. 1) sowie des Formblatts nach Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen (ABl. L 7 vom 10.1.2009, S. 1) zuständig ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes

Abschnitt 7
Haager Übereinkommen vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen

§ 58
Bescheinigungen zu inländischen Titeln

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2903: Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

2.3 Sonstige Kosten

3. Bewertung durch den NKR


 
 
 


Drucksache 146/1/14

... b) In diesem Zusammenhang verweist der Bundesrat aber erneut (vergleiche BR-Drucksache 787/10(B)) auf die schwierige Situation der in Deutschland lebenden jüdischen Überlebenden des Holocaust aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Diese jüdischen Zuwanderer haben keinen Anspruch auf Rentenleistungen nach dem Fremdrentengesetz. In Folge ihres Alters zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland reichen auch die hier erworbenen Rentenanwartschaften in aller Regel nicht zur Finanzierung des Lebensunterhalts aus, so dass Leistungen der sozialen Grundsicherung in Anspruch genommen werden müssen. Dies ist angesichts des Schicksals dieser Menschen nicht angemessen.



Drucksache 149/14

... "§ 21 Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten oder an Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebende Lebenspartner".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 149/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

§ 1
Anwendung auf Ehegatten und Lebenspartner

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

§ 263
Vollstreckung gegen Ehegatten oder Lebenspartner.

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 17e
Aufteilung einer Gesamtschuld bei Ehegatten oder Lebenspartnern.

Artikel 5
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Bewertungsgesetzes

§ 26
Umfang der wirtschaftlichen Einheit bei Ehegatten oder Lebenspartnern.

Artikel 7
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 8
Änderung des Eigenheimzulagengesetzes

Artikel 9
Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Artikel 10
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung des Energiesteuergesetzes

Artikel 12
Änderung der Kaffeesteuerverordnung

Artikel 13
Änderung der Deutsch-Schweizerischen Konsultationsvereinbarungsverordnung

§ 21
Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten oder an Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebende Lebenspartner.

Artikel 14
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 15
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 16
Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

§ 12
Anwendung der Verordnung

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 17

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2841: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 642/2/14

... Ein vorübergehender Bezug von ergänzenden Sozialleistungen ist für die Lebensunterhaltssicherung in der Regel unschädlich.



Drucksache 146/14 (Beschluss)

... 2. In diesem Zusammenhang verweist der Bundesrat aber erneut (vergleiche BR-Drucksache 787/10(B)) auf die schwierige Situation der in Deutschland lebenden jüdischen Überlebenden des Holocaust aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Diese jüdischen Zuwanderer haben keinen Anspruch auf Rentenleistungen nach dem Fremdrentengesetz. In Folge ihres Alters zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland reichen auch die hier erworbenen Rentenanwartschaften in aller Regel nicht zur Finanzierung des Lebensunterhalts aus, so dass Leistungen der sozialen Grundsicherung in Anspruch genommen werden müssen. Dies ist angesichts des Schicksals dieser Menschen nicht angemessen.



Drucksache 556/14

... , die Ausstellung des Formblatts oder der Bescheinigung nach § 71 Absatz 1 des Auslandsunterhaltsgesetzes" gestrichen.



Drucksache 25/1/14

... In den alten Ländern werden an geschiedene Ehegatten Geschiedenenhinterbliebenenrenten geleistet, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, die Ehe mit dem Verstorbenen vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde und der geschiedene Ehegatte unterhaltsberechtigt war. Wurde die Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden, findet grundsätzlich ein öffentlichrechtlicher



Drucksache 202/14

... 1. die eingereist sind, ohne für die Dauer ihres Aufenthalts über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz und über ausreichende Existenzmittel zu verfügen; vorhandene Existenzmittel sind dann als ausreichend anzusehen, wenn der Ausländer und seine Familienangehörigen über monatliche Einkünfte verfügen, die zumindest dem monatlichen Gesamtbedarf entsprechen, wie er sich nach den Regelungen dieses Buches für den notwendigen Lebensunterhalt einschließlich Bedarfs für Unterkunft und Heizung, bestehende Mehrbedarfe, die Beiträge zur Kranken- und



Drucksache 461/1/13

... cc) angemessene Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit, zum Beispiel bei eigenständiger Lebensunterhaltssicherung von jungen Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf;



Drucksache 97/13

... es (sog. Bildungspaket) nicht als eine für die Regelerteilungsvoraussetzung der Lebensunterhaltssicherung schädliche Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gilt, - eine Klarstellung, dass die Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Absatz 5



Drucksache 9/13 (Beschluss)

Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts und des materiellen Unterhaltsrechts



Drucksache 716/13

... Mit der Regelung wird andererseits ein auf Grund der Sprachkenntnisse erleichterter Zugang von Asylbegehrenden und Geduldeten zum Arbeitsmarkt ermöglicht, der die von Bund, Ländern und Kommunen aufzubringenden Kosten der Lebensunterhaltssicherung reduzieren.



Drucksache 181/13

... - Überprüfung des Besitzes ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts (Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe a Ziffer v)



Drucksache 266/13 (Beschluss)

... Der freie, "faire" wirtschaftliche Wettbewerb ist ein Rechtsgut, zu dessen Schutz vor unlauterer, verdeckter Einflussnahme der Einsatz des Strafrechts allgemein anerkannt ist (vergleiche §§ 298 ff. StGB). Es lässt sich zur strafrechtlichen Dopingbekämpfung nutzbar machen, soweit ein wirtschaftlich geprägter Wettbewerb stattfindet. Ein solcher Wettbewerb findet dort statt, wo es sich um "Berufssport" handelt. Denn dort, wo der Sportler unmittelbar oder mittelbar jedenfalls wesentliche Teile seines Lebensunterhalts durch seine sportliche Betätigung verdient, befindet er sich bei der Teilnahme an entsprechenden sportlichen Wettkämpfen in einem wirtschaftlichen Wettbewerb. Wer auf diesen Wettbewerb durch Doping unlauteren Einfluss zu nehmen sucht, verhält sich strafwürdig.



Drucksache 780/1/13

... 2. Der Hinweis darauf, dass die Abschnitte E bis J des Formulars nicht ausgefüllt werden müssen, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem



Drucksache 461/13 (Beschluss)

... cc) angemessene Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit, zum Beispiel bei eigenständiger Lebensunterhaltssicherung von jungen Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf;



Drucksache 119/13

... Die Höhe der Kostenbeiträge für Leistungen und vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe wird in der Verordnung zur Festsetzung der Kostenbeiträge für Leistungen und vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe (Kostenbeitragsverordnung) geregelt. Die Verordnung wurde seit ihrem Inkrafttreten am 2. Oktober 2005 noch nicht angepasst. Infolge der seither eingetretenen wirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen ist in den aktuellen Kostenbeiträgen der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt nicht mehr gewährleistet. Damit entspricht das geltende Kostenbeitragsrecht nicht den Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts, das in seinem Urteil vom 19. August 2010 (BVerwGE 137, 357-368) bestimmt hat, dass der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt auch im Rahmen des Kostenbeitragsrechts gewährleistet sein muss. Mit dieser Verordnung soll das Kostenbeitragsrecht entsprechend angepasst werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Für den Bund:

Für die Länder:

Für die Kommunen:

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Kostenbeitragsverordnung

§ 3
Wahl der Beitragsstufe bei teilstationären Leistungen

Anlage

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Zielsetzung der Verordnung

II. Inhalt der Verordnung

III. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Erfüllungsaufwand des Bundes

2. Erfüllungsaufwand der Länder

3. Erfüllungsaufwand der Kommunen

IV. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2394: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festsetzung der Kostenbeiträge für Leistungen und vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 73/13

... "Zu berücksichtigen sind auch gezahlte und empfangene Unterhaltsleistungen. Die wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit im vorstehenden Sinne ist bei Empfängern von Leistungen nach dem Zweiten oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

§ 60a
Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen

§ 62
Rücklagen und Vermögensbildung

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 4
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 31a
Haftung von Organmitgliedern und besonderen Vertretern

§ 31b
Haftung von Vereinsmitgliedern

Artikel 7
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 8
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung

Artikel 11
Änderung der Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen

Artikel 12
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 93/13

... 1. Die Regelungen zur Kostenbeitragserhebung für vollstationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe werden an die aktuellen wirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen angepasst. Dabei wird neben einer gerechteren Verteilung finanzieller Belastungen und einer stärkeren Berücksichtigung bestehender Verpflichtungen nach dem Unterhaltsrecht auf Seiten der kostenbeitragspflichtigen Eltern durch eine Entlastung niedriger Einkommensgruppen der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt gewährleistet. Dies führt im Zusammenwirken mit einer parallel vorzunehmenden Anpassung der Kostenbeitragsverordnung zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung auf Seiten der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei gleichzeitiger Sicherung der Einnahmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Für den Bund:

Für die Länder:

Für die Kommunen:

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Zielsetzung des Gesetzes

1. Vereinfachung der Kostenbeteiligung junger Menschen und ihrer Eltern in der Kinder- und Jugendhilfe

2. Klarstellung zur Förderung der Jugendarbeit der Jugendorganisationen der politischen Parteien durch den Bund

3. Verbesserung der Datenlage in der Kinder- und Jugendhilfe

4. Anpassung der Unterstützungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe an die Einführung des Rechts des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters auf Umgang

5. Verlängerung der Befristung der Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie

II. Gesetzgebungszuständigkeit

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Für den Bund

bb Für die Länder

cc Für die Kommunen

3. Weitere Kosten

aa Für den Bund

bb Für die Länder

cc Für die Kommunen

V. Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2393: Entwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

a Erfüllungsaufwand für Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Für den Bund:

Für die Länder:

Für die Kommunen:


 
 
 


Drucksache 756/13 (Beschluss)

... Der Integrationskurs ist als Grundangebot wesentliche Voraussetzung für die Orientierung im Alltag und für weiterführende Maßnahmen. Die Kurszulassung für Asylsuchende und Geduldete kann dazu beitragen, die Kommunikation mit Behörden und Ärzten frühzeitiger zu erleichtern und den durch Sprachbarrieren vielfach verursachten unnötig hohen Verwaltungsaufwand zu verringern. Darüber hinaus würde der Zugang zum Arbeitsmarkt mit ausreichenden Sprachkenntnissen wesentlich erleichtert. Als Folge des durch Beschäftigung sichergestellten Lebensunterhalts würde eine nicht unerhebliche Entlastung der öffentlichen Kassen eintreten. Das frühzeitige Erlernen der deutschen Sprache würde Eltern zudem in die Lage versetzen, die Schulausbildung ihrer Kinder besser zu unterstützen.



Drucksache 270/13

... Wird der Verpflichtung nicht nachgekommen, für die Kosten des Lebensunterhalts eines Ausländers oder für die Kosten der Abschiebung gegenüber der in Anspruch genommenen öffentlichen Stelle aufzukommen, erfolgt ebenfalls eine Einspeicherung.



Drucksache 95/13 (Beschluss)

... Durch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression wurde das einkommensteuerrechtliche Existenzminimum angehoben. Der dadurch berücksichtigte Anstieg der existentiellen Lebenshaltungskosten betrifft jedoch nicht nur den Steuerpflichtigen. Auch eine vom Steuerpflichtigen unterhaltene Person im Sinne des § 33a Absatz 1 EStG hat einen höheren Existenzbedarf. Dieser gestiegenen Verpflichtung kann sich der gesetzlich Unterhaltsverpflichtete nicht entziehen. Im Rahmen des einkommensteuerrechtlichen Abzugs von Unterhaltsleistungen nach § 33a Absatz 1 EStG muss die Anhebung des Existenzminimums zwingend nachvollzogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 95/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe h, Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 11 Buchstabe b und Nummer 16 Inhaltsübersicht, § 1 Absatz 1 f Nummer 3, § 11 Absatz 1 Satz 3 und § 15a InvStG

Zu § 1

Zu § 11

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 1b Satz 2 InvStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 1b Satz 2 Nummer 3 Satz 2, Nummer 4 Satz 3 und Absatz 1d Satz 1 InvStG

Zu § 1

Zu § 1

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 3a InvStG

§ 3a
Ausschüttungsreihenfolge

5. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 19 InvStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 22 Absatz 2 und 5 InvStG

Zu § 22

Zu § 22

7. Zu Artikel 1a - neu - § 4f - neu -,§ 5 Absatz 7 - neu - und § 52 Absatz 14a - neu - EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 4f
Verpflichtungsübernahme im Konzern

Zu § 4f

Zu § 5

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu § 52

8. Zu Artikel 1a - neu - § 9b Absatz 2 und § 52 Absatz 23 e1 - neu - EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Zu § 9b

Zu § 52

9. Zu Artikel 1a - neu - § 15b Absatz 3a - neu -,§ 32b Absatz 1 Satz 3, § 52 Absatz 33a und Absatz 43a EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

10. Zu Artikel 1a - neu - § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 183/13

... Auch bei einer manuellen Grenzkontrolle wäre der Grenzübertritt einfacher, da der Grenzbeamte den registrierten Reisenden nicht mehr nach seinem Reiseziel oder seinem Lebensunterhalt zu fragen bräuchte.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.