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"Verbrechen"


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0995/04
0808/04
0738/4/04
0725/04
0722/04B
0299/03
0450/03
0312/03B
Drucksache 764/05

... Dieser Rahmenbeschluss gründet sich auf die Artikel 30, 31 und 34 Absatz 2 Buchstabe b des Vertrags über die Europäische Union. Vor allem im Hinblick auf die Verwirklichung des Verfügbarkeitsgrundsatzes sind geeignete Vorschriften über die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten einschließlich einheitlicher Bestimmungen über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer und internationale Stellen von wesentlicher Bedeutung für die Verbesserung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und insbesondere bei der Bekämpfung von Terrorismus und sonstigen Schwerverbrechen. Zudem werden die Mitgliedstaaten einander nur in vollem Umfang vertrauen, wenn es klare und einheitliche Bestimmungen über die mögliche Weiterleitung der übermittelten Daten an weitere Beteiligte (insbesondere Drittländer) gibt. Die vorgeschlagenen Bestimmungen gewährleisten, dass der Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden nicht durch Unterschiede beim Datenschutz in den Mitgliedstaaten beeinträchtigt wird.



Drucksache 238/04 (Beschluss)

... - Zugleich wird die Möglichkeit geschaffen, bei schwersten Verbrechen Heranwachsender, auf die ausnahmsweise noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt Jugendstrafe von bis zu fünfzehn statt - wie bisher - bis zu zehn Jahren zu verhängen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 238/04 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Jugendstrafrechts und zur Verbesserung und Beschleunigung des Jugendstrafverfahrens

Artikel 1
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 3
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 5
Änderung des Ausländergesetzes

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Erweiterung und Flexibilisierung des jugendstrafrechtlichen Handlungsinstrumentariums

1. Aufhebung der Trennung von Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln

2. Fahrverbot

3. Warnschussarrest

4. Meldeweisung

II. Verbesserung und Erweiterung des vereinfachten Jugendverfahrens

III. Stärkung der Opferbelange

1. Adhäsionsverfahren

2. Nebenklage

3. Notwendige Verteidigung

IV. Ersetzung des Begriffs der schädlichen Neigungen als eine Voraussetzung der Verhängung von Jugendstrafe

V. Änderung der Vorschriften für Heranwachsende

1. Regel-Ausnahme-Verhältnis für die Anwendung von allgemeinem Strafrecht und Jugendstrafrecht

2. Erweiterung des Strafrahmens für schwerste Verbrechen Heranwachsender

3. Ermöglichung der Sicherungsverwahrung bei Anwendung des allgemeinen Strafrechts

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu den Nummern 21 bis 27

Zu Nummer 25

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu den Nummer n

Zu Nummer 32

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Nummer n

Zu Nummer 43

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 1010/04

... F. in der Erwägung, dass sich die Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina seit dem Ende des Krieges 1995 erheblich verbessert hat, dass die Sicherheit im Land jedoch noch in einigen Bereichen bedroht ist, die der Aufmerksamkeit bedürfen, was insbesondere für die Bedrohungen gilt, die vom organisierten Verbrechen und von der Korruption, dem internationalen Terrorismus, zivilen Unruhen und ethnischen Spannungen ausgehen,



Drucksache 846/04 (Beschluss)

... Wie schon das geltende Recht enthält auch das vorliegende Gesetz keinen spezifischen Tatbestand gegen den eigentlichen Menschenhandel, also den Verkauf einer Person an eine andere namentlich zu Zwecken der sexuellen Ausbeutung. Einschlägige Handlungen können allenfalls als Teilnahme am Menschenhandel erfasst werden, soweit Verbrechen in Frage stehen, u.U. auch nach § 30

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 846/04 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a Inhaltsübersicht , Nr. 5a - neu - § 180a Abs. 1 StGB , Nr. 6a - neu - § 181a Abs. 2 StGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4a - neu - StGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 StGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe c Inhaltsübersicht , Nr. 1a - neu - § 5 Nr. 8 Buchstabe b StGB , Nr. 10 §§ 232a - neu -, 233c - neu - StGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 233 Abs. 1 Satz 1 StGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 233b Abs. 2 StGB

7. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 100a Satz 1 Nr. 2 StPO


 
 
 


Drucksache 738/04

... Der Menschenhandel stellt eine besonders widerwärtige Form der professionellen, häufig Organisierten Kriminalität dar. Menschenhandel steht meist im Zusammenhang mit Prostitution. Opfer sind vor allem Frauen und Mädchen. Der Bundesrat beobachtet mit Sorge, dass die ohnehin schon gewaltigen Dimensionen dieses typischerweise grenzüberschreitenden Verbrechens noch im Zunehmen begriffen sind.



Drucksache 720/1/04

... e) Die Wörter "oder einen Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches)" werden durch die Wörter ", einen Völkermord, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder ein Kriegsverbrechen (§§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches)" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/1/04




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 23d Abs. 5 Nr. 2 ZFdG

3. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 23d Abs. 9 ZFdG

4. Zu Artikel 4 Änderung der StPO

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

5. Zu Artikel 4a - neu - Änderung des Gesetzes zur Änderung der StPO


 
 
 


Drucksache 846/1/04

... Wie schon das geltende Recht enthält auch das vorliegende Gesetz keinen spezifischen Tatbestand gegen den eigentlichen Menschenhandel, also den Verkauf einer Person an eine andere namentlich zu Zwecken der sexuellen Ausbeutung. Einschlägige Handlungen können allenfalls als Teilnahme am Menschenhandel erfasst werden, soweit Verbrechen in Frage stehen, u.U. auch nach § 30

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 846/1/04




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a Inhaltsübersicht , Nr. 5a - neu - § 180a Abs. 1 StGB , Nr. 6a - neu - § 181a Abs. 2 StGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4a - neu - StGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 StGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe c Inhaltsübersicht , Nr. 1a - neu - § 5 Nr. 8 Buchstabe b StGB , Nr. 10 §§ 232a - neu -, 233c - neu - StGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 233b Abs. 2 StGB

6. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 100a Satz 1 Nr. 2 StPO

Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 807/04

... Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass die Gemeinschaft einer Reihe maßgeblicher Herausforderungen in beiderseitigem Interesse der Gemeinschaft und des Partnerlandes begegnen kann. Der Schwerpunkt der Verordnung liegt auf den Bestrebungen zur Bekämpfung von organisiertem Verbrechen, Terrorismus und sonstigen länderübergreifenden Bedrohungen der Rechtsstaatlichkeit, dem Schutz strategischer Infrastrukturen und größeren unvorhergesehenen Gefahren für die öffentliche Gesundheit. Die Maßnahmen im Rahmen des Stabilitätsinstruments werden unter normalen Umständen jene im Rahmen der drei politikgesteuerten Instrumente ergänzen. Der Mehrwert dieses Instruments liegt darin, dass es Möglichkeiten für rasche und konzertierte globale Maßnahmen eröffnet (zum Beispiel zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus, von Geldwäsche und Steuerhinterziehung) sowie dafür, besondere Anliegen der Gemeinschaft aufzugreifen und Fragen zu behandeln, denen Partnerländer im Kontext des Strategierahmens für die drei neuen Instrumente der Gemeinschaftspolitik unter Umständen nur schwer Priorität verschaffen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 807/04




Begründung

Titel I
Ziele

Artikel 1
Allgemeine Ziele und Anwendungsbereich

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Andere Initiativen

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Mittelzuweisung

Artikel 4
Maßnahmen und Programme

Artikel 5
Besondere Bestimmungen in Bezug auf Sondermaßnahmen und Interimsprogramme

Artikel 6
Besondere Bestimmungen für friedensfördernde Maßnahmen

Artikel 7
Mehrjahresprogramme

Artikel 8
Annahme von Programmierungsdokumenten

Titel III
Durchführung

Artikel 10
Finanzierungsbeschlüsse

Artikel 11
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 12
Förderfähigkeit

Artikel 13
, 14 Art der Maßnahmen und flankierende Maßnahmen

Artikel 15
-16 Kofinanzierungen und Verwaltungsformen

Artikel 17
Mittelbindungen

Artikel 18
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 19
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln

Artikel 20
, 21 – 22 Vorfinanzierungen, Zuschüsse und der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Zuschüsse

Artikel 23
Evaluierung

Titel IV
Schlussbestimmungen

Vorschlag

Titel I
Ziele

Artikel 1
Allgemeine Ziele und Anwendungsbereich

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Andere Initiativen

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Mittelzuweisung

Artikel 4
Maßnahmen und Programme

Artikel 5
Besondere Bestimmungen in Bezug auf Sondermaßnahmen und Interimsprogramme

Artikel 6
Besondere Bestimmungen für friedensfördernde Maßnahmen

Artikel 7
Mehrjahresprogramme

Artikel 8
Annahme von Programmierungsdokumenten

Artikel 9
Annahme neuer politischer Initiativen

Titel III
Durchführung

Artikel 10
Finanzierungsbeschlüsse

Artikel 11
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 12
Förderfähigkeit

Artikel 13
Art der Maßnahmen

Artikel 14
Flankierende Maßnahmen

Artikel 15
Kofinanzierung

Artikel 16
Verwaltungsformen

Artikel 17
Mittelbindungen

Artikel 18
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 19
Teilnahme an Vergabeverfahren und Ursprungsregeln

Artikel 20
Vorfinanzierungen

Artikel 21
Zuschüsse

Artikel 22
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Artikel 23
Evaluierung

Titel IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 24
Bericht

Artikel 25
Ausschuss

Artikel 26
Überprüfung

Artikel 27
Aufhebung

Artikel 28
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 738/3/04

... Der Menschenhandel stellt eine besonders widerwärtige Form der professionellen, häufig Organisierten Kriminalität dar. Menschenhandel steht meist im Zusammenhang mit Prostitution. Opfer sind vor allem Frauen und Mädchen. Der Bundesrat beobachtet mit Sorge, dass die ohnehin schon gewaltigen Dimensionen dieses typischerweise grenzüberschreitenden Verbrechens noch im Zunehmen begriffen sind.



Drucksache 622/04

... und organisiertem Verbrechen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 622/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 846/04

... des § 232 Abs. 3, 4 oder Abs. 5, des § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 846/04




Initiativgesetz des Bundestages Strafrechtsänderungsgesetz §§ 180b, 181 StGB ... StrÄndG

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 232
Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung

§ 233
Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft

§ 233a
Förderung des Menschenhandels

§ 233b
Führungsaufsicht, Erweiterter Verfall

§ 234
Menschenraub

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 3
Folgeänderungen anderer Gesetze

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 720/04

Straftatbestand hat zwar Verbrechenscharakter, in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

§ 23a
Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses

§ 23b
Richterliche Anordnung

§ 23c
Durchführungsvorschriften

§ 23d
Übermittlungen durch das Zollkriminalamt

§ 23e
Verschwiegenheitspflicht

§ 23f
Entschädigung für Leistungen

Artikel 3
Änderung der Telekommunikationsüberwachungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Begründung zu den Einzelvorschriften

Artikel 1
(Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes)

Artikel 2
(Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes)

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2 Nummer 6

Zu Artikel 2 Nummer 7

Zu § 23a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 23b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 23c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 23d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 23e

Zu § 23f

Zu § 45

Zu § 46

Artikel 3
(Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung)

Artikel 4
(Änderung der Strafprozeßordnung)

Artikel 5
(Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang)

Artikel 6
(Inkrafttreten)


 
 
 


Drucksache 586/04

Ursula, "Das geplante Verbrechen - Sexuelle Ausbeutung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 586/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkunqen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes

Artikel 4
Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 738/04 (Beschluss)

... Der Menschenhandel stellt eine besonders widerwärtige Form der professionellen, häufig Organisierten Kriminalität dar. Menschenhandel steht meist im Zusammenhang mit Prostitution. Opfer sind vor allem Frauen und Mädchen. Der Bundesrat beobachtet mit Sorge, dass die ohnehin schon gewaltigen Dimensionen dieses typischerweise grenzüberschreitenden Verbrechens noch im Zunehmen begriffen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 738/04 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Menschenhandels


 
 
 


Drucksache 726/04

... Artikel 9 schließt den Einwand der politischen Straftat im Verhältnis der Mitgliedstaaten zueinander aus und hebt so Artikel 2 Buchstabe a EuRhÜbk inhaltlich auf. Nach dieser Vorschrift kann die Leistung von Rechtshilfe verweigert werden, wenn die dem Ersuchen zugrunde liegende Tat vom ersuchten Staat als politische oder damit zusammenhängende strafbare Handlung angesehen wird. Historisch hat sich der Grundsatz aus dem Interesse des ersuchten Staates entwickelt, sich nicht durch die Leistung von Rechtshilfe in innerstaatliche Auseinandersetzungen eines anderen Staates einmischen zu müssen. In Verträgen neuerer Zeit - wie etwa dem Auslieferungsübereinkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 27. September 1996 (EU-AuslÜbk - BGBl. 1998 II S. 1210) - wird der Grundsatz im Interesse der internationalen Verbrechensbekämpfung stark eingeschränkt. Im Verhältnis der Mitgliedstaaten der Europäischen Union findet künftig nach den Regeln über den Europäischen Haftbefehl (ABl. EG (Nr.) L 190 S. 1) das Auslieferungsverbot wegen politisch strafbarer Handlungen keine Anwendung mehr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 726/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Protokoll

Artikel 1
Auskunftsersuchen zu Bankkonten

Artikel 2
Auskunftsersuchen zu Bankgeschäften

Artikel 3
Ersuchen um Überwachung von Bankgeschäften

Artikel 4
Vertraulichkeit

Artikel 5
Informationspflicht

Artikel 6
Ergänzende Rechtshilfeersuchen

Artikel 7
Bankgeheimnis

Artikel 8
Fiskalische strafbare Handlungen

Artikel 9
Politische Straftaten

Artikel 10
Befassung des Rates mit abgelehnten Ersuchen und Beteiligung von Eurojust

Artikel 11
Vorbehalte

Artikel 12
Territorialer Geltungsbereich

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Beitrittsstaaten

Artikel 15
Position Islands und Norwegens

Artikel 16
Inkrafttreten für Island und Norwegen

Artikel 17
Verwahrer

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Verhältnis zu anderen Übereinkommen

III. Zu den Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17


 
 
 


Drucksache 979/04

fordert die belarussischen Behörden nachdrücklich auf, dieses Verbrechen tatsächlich



Drucksache 1012/04 Verbrechen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1012/04




Das Europäische Parlament,

Vorbereitung der Halbzeitüberprüfung der Lissabon-Strategie und Bericht der hochrangigen Gruppe Kok-Bericht

Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: das Haager Programm

Kommunikation in Europa

3 Irak

Naher Osten

3 Sudan

3 Iran

3 Ukraine

Außenpolitische Aspekte der EU-Politik der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts


 
 
 


Drucksache 238/04

... - Zugleich wird die Möglichkeit geschaffen, bei schwersten Verbrechen Heranwachsender, auf die ausnahmsweise noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, Jugendstrafe von bis zu fünfzehn statt - wie bisher - bis zu zehn Jahren zu verhängen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 238/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 3
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 5
Änderung des Ausländergesetzes

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Erweiterung und Flexibilisierung des jugendstrafrechtlichen Handlungsinstrumentariums

1. Aufhebung der Trennung von Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln

2. Fahrverbot

3. Warnschussarrest

4. Meldeweisung

II. Verbesserung und Erweiterung des vereinfachten Jugendverfahrens

III. Stärkung der Opferbelange

5 Adhäsionsverfahren

5 Nebenklage

Notwendige Verteidigung

IV. Ersetzung des Begriffs der schädlichen Neigungen als eine Voraussetzung der Verhängung von Jugendstrafe

V. Änderung der Vorschriften für Heranwachsende

1. Regel-Ausnahme-Verhältnis für die Anwendung von allgemeinem Strafrecht und Jugendstrafrecht

2. Erweiterung des Strafrahmens für schwerste Verbrechen Heranwachsender

3. Ermöglichung der Sicherungsverwahrung bei Anwendung des allgemeinen Strafrechts

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummern 24 bis 30

Zu Nummer 28

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer n

Zu Nummer 35

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu a

Zu b

Zu Nummer n

Zu Nummer 46

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 1009/04

... C. in der Erwägung, dass das organisierte Verbrechen und die internationalen Waffenschmuggler ihre illegalen Aktivitäten im Bereich der Kleinwaffen ausgebaut haben, deren freie und unkontrollierte Verfügbarkeit wesentlich zur Zunahme der Anzahl der Konflikte beigetragen hat, und Waffenhandel entlang von Routen durch das Gebiet der erweiterten Union und auch durch ihre neuen Nachbarländer und die Länder des westlichen Balkan betreiben,



Drucksache 722/04

... b) Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach § 7,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozeßordnung

1. Die §§ 100c bis 100f werden wie folgt gefasst: „§ 100c

§ 100d

§ 100e

§ 100f

2. In § 100i Abs. 2

3. § 101 wird wie folgt geändert:

4. In § 110e Halbsatz 2

5. In § 477 Abs. 2 Satz 2

6. In § 163d Abs. 2 Satz 2 und § 163f Abs. 3 Satz 2

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

1. § 74a wird wie folgt geändert:

2. An § 120 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt:

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit mit dem

Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung vom 20. Dezember 2001

Artikel 5
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

4 I.

4 II.

4 III.

4 IV.

4 V.

4 VI.


 
 
 


Drucksache 722/1/04

... Diese Konsequenz wäre offensichtlich sinnwidrig. Gerade bei der Verabredung schwersterVerbrechen werden verdeckte Ermittlungsmaßnahmen in besonderer Weise benötigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/1/04




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 1, § 100f Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 StPO

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 1 Nr. 1 StPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 4 Buchstabe b StPO ,

4. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c StPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c1 - neu - StPO

6. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 StPO

7. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 5 und 7 StPO

8. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 5 Satz 1 StPO

9. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 5 Satz 5 StPO

10. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 5 Satz 6 StPO

11. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 6 StPO

12. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 1 Satz 6, Abs. 9 Satz 4 StPO ,

13. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 4 Satz 2 StPO

14. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 5 Satz 1 StPO

15. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 5 Satz 1 StPO

16. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 5 Satz 1 StPO

17. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 6 Satz 1, Nr. 1 und 3 StPO

18. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 6 Nr. 1 und 2 StPO


 
 
 


Drucksache 995/04

... Vor allem in einem Raum, in dem die Kontrollen an den Binnengrenzen abgeschafft wurden, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Strafverfolgungsbehörden rechtzeitig Zugang zu genauen und aktuellen Informationen und Erkenntnissen haben, damit sie Straftaten oder kriminelle Aktivitäten erfolgreich aufdecken und verhüten sowie die diesbezüglichen Ermittlungen durchführen können. Da Terroristen und andere Schwerverbrecher ihre Handlungen verdeckt ausführen, müssen sie überwacht werden, und Informationen über mutmaßliche Terroristen müssen besonders schnell ausgetauscht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 995/04




Entwurf

Titel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Ziel und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Straftaten

Titel II
AUSTAUSCH von Informationen und Erkenntnissen

Artikel 4
Zurverfügungstellung von Informationen und Erkenntnissen

Artikel 4a
Fristen für die Zurverfügungstellung von Informationen und Erkenntnissen

Artikel 5
Ersuchen um Informationen und Erkenntnisse

Artikel 6
Kategorien von Personen, über die Informationen oder Erkenntnisse ausgetauscht werden können

Artikel 7
Kommunikationswege

Artikel 8
Spontaner Austausch von Informationen und Erkenntnissen

Artikel 9
Datenschutz

Artikel 10
Vertraulichkeit

Artikel 11
Gründe für die Zurückhaltung von Informationen oder Erkenntnissen

Titel III
Schlussbestimmungen

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Verhältnis zu anderen Rechtsakten

Artikel 14
Inkrafttreten

Begründung

3 Hintergrund

Ungelöste Fragen

3 Ziele

Bemerkungen und Erläuterungen

2 Präambel

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13


 
 
 


Drucksache 808/04

...

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 808/04




Begründung

1. Einleitung

2. Rechtsgrundlage

3. Finanzbogen

4. Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln

Vorschlag

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Zentralbehörde

Artikel 3
Information über Verurteilungen aus eigener Initiative

Artikel 4
Antrag auf Information über Verurteilungen

Artikel 5
Bedingungen für die Verwendung personenbezogener Daten

Artikel 6
Sprachen

Artikel 7
Verhältnis zu anderen Rechtsakten

Artikel 8
Durchführung

Artikel 9
Wirksamwerden

Formular A: Antrag auf Informationen aus dem Strafregister1

Formular B: Antwort auf einen Antrag um Informationen aus dem Strafregister


 
 
 


Drucksache 738/4/04

... "Entschließung zur Bekämpfung des Menschenhandels Der Menschenhandel stellt eine besonders widerwärtige Form der professionellen, häufig Organisierten Kriminalität dar. Menschenhandel steht meist im Zusammenhang mit Prostitution. Opfer sind vor allem Frauen und Mädchen. Der Bundesrat beobachtet mit Sorge, dass die ohnehin schon gewaltigen Dimensionen dieses typischerweise grenzüberschreitenden Verbrechens noch im Zunehmen begriffen sind.



Drucksache 725/04

... Für die Überwachung des Telekommunikationsverkehrs in den Mitgliedstaaten existieren bislang keine einheitlichen Standards. Als Rechtsgrundlage für die Rechtshilfe wurde bisher Artikel 1 Abs. 1 EuRhÜbk herangezogen. Alle weiteren Voraussetzungen mussten jedoch jeweils in Einzelfallvereinbarungen zwischen den beteiligten Mitgliedstaaten festgelegt werden. Diese Situation erschwerte eine moderne Verbrechensbekämpfung. Insbesondere bei der Nutzung nicht erdgebundener Kommunikationstechnologien, beispielsweise Satellitentelefone, existieren in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Standards, die die internationale strafrechtliche Zusammenarbeit erheblich erschweren. Die Mitgliedstaaten waren daher bei den Verhandlungen zu dem Übereinkommen bemüht, alle derzeit in Betracht kommenden technischen Konstellationen in die Regelungen des Übereinkommens mit einzubeziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Gesetz

Artikel 1
Dem in Brüssel am 29. Mai 2000 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen - gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt - über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

2 Übereinkommen

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Verhältnis zu anderen Übereinkommen über Rechtshilfe

Artikel 2
Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Schengen-Besitzstand

Artikel 3
Verfahren, in denen ebenfalls Rechtshilfe geleistet wird

Artikel 4
Formvorschriften und Verfahren bei der Erledigung von Rechtshilfeersuchen

Artikel 5
Übersendung und Zustellung von Verfahrensurkunden

Artikel 6
Übermittlung von Rechtshilfeersuchen

Artikel 7
Informationsaustausch ohne Ersuchen

Titel II
Ersuchen um bestimmte spezifische Formen der Rechtshilfe

Artikel 8
Rückgabe

Artikel 9
Zeitweilige Überstellung inhaftierter Personen zu Ermittlungszwecken

Artikel 10
Vernehmung per Videokonferenz

Artikel 11
Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen per Telefonkonferenz

Artikel 12
Kontrollierte Lieferungen

Artikel 13
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Artikel 14
Verdeckte Ermittlungen

Artikel 15
Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten

Artikel 16
Zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten

Titel III
Überwachung des Telekommunikationsverkehrs

Artikel 17
Für die Anordnung der Überwachung von Telekommunikationsverkehr zuständige Behörden

Artikel 18
Ersuchen um Überwachung des Telekommunikationsverkehrs

Artikel 19
Überwachung des Telekommunikationsverkehrs im eigenen Hoheitsgebiet durch Einschaltung von Dienstanbietern

Artikel 20
Überwachung des Telekommunikationsverkehrs ohne technische Hilfe eines anderen Mitgliedstaats

Artikel 21
Übernahme der den Betreibern von Telekommunikationsanlagen entstehenden Kosten

Artikel 22
Bilaterale Vereinbarungen

Titel IV

Artikel 23
Schutz personenbezogener Daten

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Erklärungen

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Territorialer Geltungsbereich

Artikel 27
Inkrafttreten

Artikel 28
Beitritt neuer Mitgliedstaaten

Artikel 29
Inkrafttreten für Island und Norwegen

Artikel 30
Verwahrer

Erklärung des Rates zu Artikel 10 Absatz 9

Denkschrift

I. Allgemeines

II . Neuerungen durch das Übereinkommen

III. Verhältnis zu anderen Übereinkommen

I V. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

V. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30


 
 
 


Drucksache 722/04 (Beschluss)

... Diese Konsequenz wäre offensichtlich sinnwidrig. Gerade bei der Verabredung schwerster Verbrechen werden verdeckte Ermittlungsmaßnahmen in besonderer Weise benötigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/04 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 1, § 100f Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 StPO

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 1 Nr. 1 StPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 4 Buchstabe b StPO ,

4. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c StPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c1 - neu - StPO

6. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 StPO

7. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 5 und 7 StPO

8. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 1 Satz 6, Abs. 9 Satz 4 StPO ,

9. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 4 Satz 2 StPO

10. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 5 Satz 1 StPO

11. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 6 Satz 1, Nr. 1 und 3 StPO

12. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 6 Nr. 1 und 2 StPO


 
 
 


Drucksache 299/03

... 1.1. Mit dem vorgeschlagenen Entwurf soll ein Beitrag zur Bekämpfung des Handels mit menschlichen Organen und Geweben als einer Ausprägung des organisierten Verbrechens geleistet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 299/03




Initiative der Hellenischen Republik im Hinblick auf die Annahme eines Entwurfs eines Rahmenbeschlusses des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Handels mit menschlichen Organen und Geweben

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Straftaten im Bereich des Handels mit menschlichen Organen

Artikel 3

Artikel 4
Strafen

Artikel 5
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 6
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 7
Gerichtsbarkeit und Strafverfolgung

Artikel 8
Umsetzung

Artikel 9
Inkrafttreten

Anlage
Entwurf eines Rahmenbeschlusses zur Verhütung und Bekämpfung des Handels mit menschlichen Oganen und Geweben

1. Allgemeines

2. Vorstellung der einzelnen Artikel

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9


 
 
 


Drucksache 450/03

... Die unterschiedlichen Sanktionsregelungen beeinträchtigen nicht nur das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts, sie erschweren auch die wirksame Bekämpfung von Nachahmung und Produktpiraterie. Dies untergräbt das Vertrauen der Wirtschaft in den Binnenmarkt und hat somit geringere Investitionen zur Folge. Über die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen hinaus werfen Nachahmung und Produktpiraterie auch Probleme beim Verbraucherschutz auf, besonders wenn die Gesundheit oder die öffentliche Sicherheit auf dem Spiel steht. Die Entwicklung und Nutzung des Internet haben inzwischen einen Stand erreicht, der einen sofortigen globalen Vertrieb von Raubkopien ermöglicht. Außerdem tritt dieses Phänomen immer häufiger in Verbindung mit dem organisierten Verbrechen auf. Die Bekämpfung dieses Phänomens ist folglich von größter Bedeutung für die Gemeinschaft, insbesondere wenn diese rechtswidrigen Handlungen zu gewerblichen Zwecken erfolgen oder dem Rechtsinhaber einen nachhaltigen Schaden zufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 450/03




Begründung

3 Einleitung

A Ziel des Gemeinschaftsvorhabens

B Vorgeschichte: Sondierung der Kommission

TEIL I Vollendung des Binnenmarkts im Bereich des geistigen Eigentums

A Durchsetzung des materiellen Rechts des geistigen Eigentums

B Erleichterung der Freizügigkeit und Gewährleistung eines fairen und gleichberechtigten Wettbewerbs im Binnenmarkt

C Vervollständigung der Maßnahmen an der Außengrenze und gegenüber Drittländern

TEIL II Bedürfnisse einer modernen Wirtschaft Schutz der Gesellschaft

A Förderung der Innovation und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen

B Förderung des Erhalts und der Weiterentwicklung des kulturellen Sektors

C Erhalt von Arbeitsplätzen in Europa

D Verhinderung von Steuerausfällen und einer Destabilisierung der Märkte

E Schutz des Verbrauchers

F Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung

TEIL III Modalitäten Merkmale der Geplanten Maßnahme

A Grenzen des TRIPs-Übereinkommens

B Geltendes Gemeinschaftsrecht auf dem Gebiet des Schutzes von geistigem Eigentum

C Rechtslage in den Mitgliedstaaten

D Bedarf an Harmonisierung der nationalen Rechtsnormen

E Rechtsgrundlage

TEIL IV Erläuterung der Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Allgemeine Verpflichtung

Artikel 4
Sanktionen

Artikel 5
Zur Beantragung der Maßnahmen und Verfahren befugte Personen

Artikel 6
Urheberrechtsvermutung

Artikel 7
Beweismittel

Artikel 8
Beweismittelschutz

Artikel 9
Recht auf Auskunft

Artikel 10
Einstweilige Maßnahmen

Artikel 11
Sicherungsmaßnahmen

Artikel 12
Rückruf der Ware

Artikel 13
Aus-dem-Verkehr-ziehen rechtsverletzender Ware

Artikel 14
Vernichtung der Ware

Artikel 15
Vorbeugungsmaßnahmen

Artikel 16
Ersatzmaßnahmen

Artikel 17
Schadensersatz

Artikel 18
Rechtskosten

Artikel 19
Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen

Artikel 20
Strafrechtliche Bestimmungen

Artikel 21
Rechtsschutz der technischen Schutzvorrichtungen

Artikel 22
Verhaltenskodizes

Artikel 23
Bewertung

Artikel 24
Korrespondenzstellen

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Inkrafttreten

Artikel 27
Adressaten

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Kapitel II
Maßnahmen Verfahren Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Verpflichtung

Artikel 4
Sanktionen

Artikel 5
Zur Beantragung der Maßnahmen und Verfahren befugte Personen

Artikel 6
Urheberrechtsvermutung

Abschnitt 2
Beweis

Artikel 7
Beweismittel

Artikel 8
Beweismittelschutz

Abschnitt 3
Recht auf Auskunft

Artikel 9
Recht auf Auskunft

Abschnitt 4
Einstweilige Maßnahmen Sicherungsmaßnahmen

Artikel 10
Einstweilige Maßnahmen

Artikel 11
Sicherungsmaßnahmen

Abschnitt 5
Maßnahmen Aufgrund einer Entscheidung in der Sache

Artikel 12
Rückruf der Ware

Artikel 13
Aus-dem-Verkehr-ziehen rechtsverletzender Ware

Artikel 14
Vernichtung der Ware

Artikel 15
Vorbeugung

Artikel 16
Ersatzmaßnahmen

Abschnitt 6
SCHADENSERSATZ Rechtskosten

Artikel 17
Schadensersatz

Artikel 18
Rechtskosten

Abschnitt 7
Veröffentlichung

Artikel 19
Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen

Kapitel III
STRAFRECHTLICHE Bestimmungen

Artikel 20
Strafrechtliche Bestimmungen

Kapitel IV
TECHNISCHE Maßnahmen

Artikel 21
Rechtsschutz der technischen Schutzvorrichtungen

Artikel 22
Verhaltenskodizes

Kapitel V
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 23
Bewertung

Artikel 24
Korrespondenzstellen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Inkrafttreten

Artikel 27
Adressaten

Anhang Verzeichnis
der gemeinschaftlichen und europäischen Rechtsakte zum Schutz geistigen Eigentums (gemäß Artikel 2 Absatz 1)


 
 
 


Drucksache 312/03 (Beschluss)

... Zugleich soll den Gerichten die Möglichkeit eröffnet werden, bei schwersten Verbrechen Heranwachsender, auf die ausnahmsweise noch das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, Jugendstrafe von bis zu fünfzehn statt - wie bisher - bis zu zehn Jahren zu verhängen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/03 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Jugenddelinquenz

Artikel 1
Änderungen des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 3
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 35/17 PDF-Dokument



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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.