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Drucksache 741/16

... beabsichtigten Vergabe die Verkehrsleistung eigenwirtschaftlich zu erbringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 741/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 490/16

... bei öffentlichen Aufträgen der Krankenkassen gelten, soweit der Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts eröffnet ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 490/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 64d
Modellvorhaben zur Heilmittelversorgung

Artikel 2
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Flexibilisierung des Systems der Preisfindung im Heilmittelbereich

2. Erprobung der stärkeren Einbindung der Heilmittelerbringer in die Versorgungsverantwortung

3. Weiterentwicklung des Präqualifizierungsverfahrens im Hilfsmittelbereich

4. Gewährleistung der kontinuierlichen Fortschreibung, Aktualisierung und Bereinigung des Hilfsmittelverzeichnisses

5. Stärkung der Ergebnisqualität der Hilfsmittelversorgung durch kontinuierliches Vertragscontrolling

6. Stärkere Berücksichtigung von Qualitätsaspekten bei der Ausschreibung zur Hilfsmittelversorgung

7. Stärkung der Wahlrechte der Versicherten

8. Gewährleistung des Sachleistungsprinzips durch mehr Transparenz und umfassende Informations- und Beratungsrechte der Versicherten

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 2

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 5a

Zu Absatz 5b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3785: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung

I. Zusammenfassung

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

Weitere Kosten:

4 Evaluierung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Wirtschaft und Verwaltung

- Modellvorhaben Blankoverordnung

4 Wirtschaft

- Akkreditierungsverfahren der Präqualifizierungsstellen durch die DAkkS

- Verfahren für noch nicht unter die Verbandmitteldefinition fallende Produkte

4 Verwaltung


 
 
 


Drucksache 535/16

... Schließlich enthält die vorgeschlagene Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt 17 Lösungen für eine Erleichterung der Vergabe von Lizenzen zur Digitalisierung und Verbreitung vergriffener Werke mit hohem kulturellen Wert an Einrichtungen des Kulturerbes. Der Zugang zu Werken in nicht gewerblichen Zusammenhängen, etwa in Bildungseinrichtungen, in öffentlichen Bibliotheken, an anderen Filmvorführorten als Kinos, ist für die Förderung der kulturellen Vielfalt, die Bildung und die Teilhabe an der Gesellschaft ebenfalls von großer Bedeutung. Diese Wege des Zugangs können zusammen mit einer verbesserten Medienkompetenz eine zentrale Rolle dafür spielen, die Entstehung und nachhaltige Entwicklung eines Publikums für europäische Werke zu fördern. Zudem prüft die Kommission derzeit gemeinsam mit dem EFAD-Verband und der audiovisuellen Industrie die Erstellung und Finanzierung eines europäischen Filmkatalogs für Bildungszwecke 2017. Dies wäre ein geeignetes Pilotprojekt, um die Vielfalt und Qualität des europäischen Films einem jüngeren Publikum nahezubringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/16




1. Einleitung

2. Massnahmen zur Gewährleistung eines breiteren EU-WEITEN Zugangs zu INHALTEN

3. Massnahmen zur Anpassung von Ausnahmeregelungen an das DIGITALE und grenzüberschreitende Umfeld

4. Massnahmen zur Schaffung eines FUNKTIONSFÄHIGEN MARKTES für URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERKE

5. Massnahmen zur Schaffung eines WIRKSAMEN und AUSGEWOGENEN SYSTEMS der RECHTEDURCHSETZUNG

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 15/16

... Dafür gibt es viele Gründe. Sie beruhen zum Teil auf dem Urheberrecht und seiner gebietsbezogenen14 Anwendung. Die Territorialität solcher Rechte steht der Vergabe von Mehrgebiets-Lizenzen zwar nicht entgegen15, es gibt aber Fälle, in denen diese Rechte schwer oder gar nicht erhältlich sind. Die Rechteinhaber können für die Lizenzen an Diensteanbieter Gebietsbeschränkungen vorsehen, so dass die Dienste nur in einem oder nur bestimmten Ländern angeboten werden können. Diensteanbieter können auch von sich aus beschließen, einen Dienst nur in einem bestimmten Gebiet anzubieten, selbst wenn ihre Lizenz darüber hinaus und vielleicht sogar für die gesamte EU gilt oder sie eine solche Lizenz erhalten könnten. Ferner können erworbene Lizenzen insbesondere für Online-Rechte auch ungenutzt bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/16




Mitteilung

1. Das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt

2. Gewährleistung eines breiteren EU-weiten Zugangs zu Inhalten

3. Anpassung von Ausnahmen an ein digitales und grenzübergreifendes Umfeld

4. Schaffung eines funktionsfähigen Marktes für urheberrechtlich geschützte Werke

5. Ein wirksames und ausgewogenes System der Rechtedurchsetzung

6. Heranbildung eines langfristigen Konzepts


 
 
 


Drucksache 798/16 (Beschluss)

... (3) Die Regulierungsbehörden treffen Festlegungen zu Verfahren für die Vermeidung und Beilegung von Interessenkonflikten, soweit dies über die Bestimmungen des Dienst- und allgemeinen Verwaltungsrechts oder des Vergaberechts hinaus erforderlich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 798/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d § 7c Absatz 3 Satz 2 Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d § 7c Absatz 3 Satz 4

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - § 24c - neu -

§ 24c
Anforderungen an Regulierungsbehörden


 
 
 


Drucksache 766/16 (Beschluss)

Gesetz zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung



Drucksache 205/16

... - die Nutzung von IoT-Normen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge fördern, damit die alleinige Bindung an einen einzigen Anbieter vermieden wird, insbesondere wenn es um Dienste in den Bereichen intelligente Stadt, intelligenter Verkehr und intelligente Versorgung, unter anderem mit Wasser und Energie, geht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 205/16




1. IKT-NORMEN als Eckpfeiler des Digitalen Binnenmarkts

2. FESTLEGUNG von NORMEN für IKT in einem SICH RASCH WANDELNDEN und SCHWIERIGEN Globalen Kontext

3. EUROPAS Antwort: EIN ZWEI-SÄULEN-PLAN zur SCHWERPUNKTSETZUNG in der IKT-NORMUNG für den Digitalen Binnenmarkt und zu DEREN Durchführung

3.1. Fünf Schwerpunktbereiche: die Bausteine der IKT-Normung

3.1.1. Cloud Computing

3.1.2. Internet der Dinge

3.1.3. 5G-Kommunikationsnetze

3.1.4. Cybersicherheit

3.1.5. Daten

3.1.6. Die weitergehenden Auswirkungen der Digitalisierung auf die Industrie und die Verbraucher

3.2. Durch Normen eine Führungsrolle erringen und behaupten - eine Verpflichtung auf hoher Ebene

1 Validierung von Prioritäten und Steigerung der Effizienz des Normungsprozesses in Europa:

2 Regelmäßige Überprüfung und Überwachung der Fortschritte:

3 Verbesserte EU-Unterstützung für die Normungsschwerpunkte im IKT-Bereich:

4 Gewährleistung eines fairen und nicht diskriminierenden Zugangs

5 Verstärkung der Präsenz der EU im internationalen Dialog und in der IKT-Normen betreffenden Zusammenarbeit:


 
 
 


Drucksache 612/16 (Beschluss)

... 8. Er lehnt außerdem die weitreichende Ausweitung der Eingriffsbefugnisse der Kommission insbesondere mit Blick auf die beabsichtigten zahlreichen Einzelregelungen zu allen Grundsatz- und Detailfragen der Frequenzvergabeverfahren ab. Die insbesondere in den Artikeln 38, 45, 46, 47, 51, 53 und 54 enthaltenen bindenden Entscheidungsbefugnisse unter Beteiligung von GEREK verhindern, dass die Mitgliedstaaten Form und Mittel der Regulierung frei wählen können. Letzteres wäre nach dem Wortlaut der primärrechtlichen Vorschrift des Artikels 288 AEUV aber geboten, so dass die von der Kommission intendierte Regelungstiefe mit dem Rechtscharakter einer hier vorgeschlagenen Richtlinie nicht vereinbar ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 612/16 (Beschluss)




2 Grundsätzliches

2 Ziele

Vetorecht der Kommission bei Abhilfemaßnahmen

2 Frequenzpolitik

2 Zugangsregulierung

2 GEREK

Regulierung für Over-The-Top-Player OTT

2 Universaldienste

2 Verbraucherschutz

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 87/16 (Beschluss)

Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/16 (Beschluss)




Zu Ziffern 1 bis 3

Zu Ziffer 4


 
 
 


Drucksache 538/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat ist allerdings der Auffassung, dass sich die Neuregelungen im Bereich der Frequenzpolitik auf die zeitliche Vorgabe von Umsetzungsfristen innerhalb der EU, die Vorgabe von qualitativen Mindestanforderungen für die Frequenzvergabeverfahren und die Implementierung von entsprechenden Durchsetzungsvorschriften und -befugnissen für die Kommission beschränken sollten.



Drucksache 415/16

... Zusätzlich zu den beschriebenen europäischen Vorgaben hebt auch das Programm der Bundesregierung "Digitale Verwaltung 2020" die Eröffnung eines Zugangs zum Empfang elektronischer Rechnungen als ein Handlungsfeld hervor. Demnach soll mit der elektronischen Rechnung entsprechend europäischen Vorgaben für Wirtschaft und Verwaltung die letzte Lücke in einem durchgängigen, konsistenten und medienbruchfreien Prozess von der Auftragsvergabe bis zur Bezahlung geschlossen werden (Nummer 13 der Eckpunkte zum Programm "Digitale Verwaltung 2020"). Im Programmdokument "Digitale Verwaltung 2020" ist unter Nummer 2.3.10 zudem festgehalten, dass in rechtlicher Umsetzung der E-Rechnungsrichtlinie ein Gesetzentwurf vorgelegt werden soll, der die Grundlagen für den Empfang der elektronischen Rechnung in der Bundesverwaltung legt. Diese Vorgabe soll mit dem vorliegenden Entwurf erfüllt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 415/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des E-Government-Gesetzes

§ 4a
Elektronischer Rechnungsempfang; Verordnungsermächtigung

§ 18
Anwendungsregelung

Artikel 2
Weitere Änderungen des E-Government-Gesetzes

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

4 Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 741/16 (Beschluss)

... beabsichtigten Vergabe die Verkehrsleistung eigenwirtschaftlich zu erbringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 741/16 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes zur Sicherung von Qualitäts- und Sozialstandards im öffentlichen Personennahverkehr (PBefG-Änderungsgesetz)

Artikel 1
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 44/1/16

... 13. Durch die schnelle Vergabe der 700-MHz-Frequenzen hat Deutschland die Grundlage für ein leistungsfähiges mobiles Breitbandnetz geschaffen. Nach Angaben des Breitbandatlasses können bereits 94 Prozent der Haushalte über den derzeit leistungsstärksten Mobilfunkstandard LTE verfügen. Der Bundesrat betont jedoch, dass für die nächste Mobilfunkgeneration 5G weitere Frequenzkapazitäten zur Verfügung stehen müssen, um das Potenzial dieser Technologie auch voll ausschöpfen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 44/1/16




Die Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung

Die Chancen des digitalen Wandels nutzen, aktuelle Herausforderungen angehen, den Ordnungsrahmen weiterentwickeln

Investieren in moderne Infrastruktur, Innovationen systematisch fördern

Solide Finanzpolitik schafft Handlungsspielräume

Hilfsempfehlung zu Ziffer 23

Sozialen Zusammenhalt stärken, Flüchtlinge bestmöglich integrieren

Energiewende effizient vorantreiben

Auf dem Weg zu einem stärkeren und stabileren Finanzsektor

Wirtschaftswachstum und Lebensqualität


 
 
 


Drucksache 132/16 (Beschluss)

... Das EU-Handelsschutzinstrumentarium würde durch die Vergabe des Marktwirtschaftsstatus an China noch weiter geschwächt. Handelsschutzrechtliche Maßnahmen würden aufgrund der dann unterschiedlichen Berechnungsmethodik an Wirkung verlieren. Am 11. Dezember 2016 läuft die in Artikel 15 des WTO-Beitrittsprotokolls festgelegte Klausel aus, die es ermöglicht, China als Nichtmarktwirtschaft zu behandeln. Die Kommission untersucht derzeit die daraus zu ziehenden Konsequenzen. Die Anerkennung Chinas als Marktwirtschaft muss von der Erfüllung der fünf technischen Kriterien abhängig sein, die die EU selbst als Voraussetzung hierfür definiert hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 132/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Faire Rahmenbedingungen für die heimische Stahlindustrie schaffen


 
 
 


Drucksache 114/16

... Es wird ein neuer Absatz eingefügt, der sich mit Untervergabeketten befasst. Durch diese neue Regelung können die Mitgliedstaaten Unternehmen dazu verpflichten, Unteraufträge nur an Unternehmen zu vergeben, die Arbeitnehmern bestimmte, für den Auftragnehmer geltende Entlohnungsbedingungen einräumen, einschließlich jener, die sich aus nicht allgemein verbindlichen Tarifverträgen ergeben. Dies kann nur auf der Grundlage von Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung erfolgen, was insbesondere bedeutet, dass für alle nationalen Unterauftragnehmer die gleichen Bedingungen gelten müssten.



Drucksache 339/16

... Die Aktion "Kulturhauptstädte Europas" im Zeitraum 2020 bis 2033 ist durch den Beschluss Nr. 445/2014/EU1 geregelt. Der Anhang des Beschlusses umfasst einen Zeitplan, der angibt, wann welcher Mitgliedstaat die Maßnahme ausrichten darf (zwei Mitgliedstaaten pro Jahr). Der Wettbewerb um die Vergabe des Titels der Kulturhauptstadt Europas beginnt sechs Jahre vor dem Veranstaltungsjahr mit der Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen durch die zuständige nationale Behörde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

- Öffentliche Konsultationen

3. Auswirkungen auf den Haushalt

4. Weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Anhang Vorschlag
für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 445/2014/EU zur Einrichtung einer Aktion der Europäischen Union für die Kulturhauptstädte Europas im Zeitraum 2020 bis 2033

3 Zeitplan


 
 
 


Drucksache 335/16

... - im Rahmen von Erasmus+ die Vergabe von Leistungspunkten für Freiwilligentätigkeit sowie die Entwicklung von Curricula fördern, die akademischen Inhalt mit zivilem Engagement verbinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/16




Mitteilung

3 Einleitung

1. Radikalisierung und Gewaltbereitschaft: ein komplexes Phänomen, das fundierte Kenntnisse und eine vielschichtige Antwort erfordert

- Ein zunehmend komplexes und sich wandelndes Phänomen

- Forschung, Aufbau einer Evidenzbasis, Monitoring und Vernetzung unterstützen

2. Terroristischer Propaganda und Hassreden im Internet etwas entgegensetzen: Bedrohungen abwehren, kritisches Denken stärken und zivilgesellschaftliches Engagement fördern

- Mit der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten

- Rechtsvorschriften anpassen

- Medienkompetenz fördern

3. Den Kreislauf durchbrechen: Umgang mit Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten

4. Inklusive Bildung und gemeinsame europäische Werte fördern

- Den Rahmen für strategische Unterstützung und Kooperation stärken

- EU-Finanzierungen optimal nutzen

- Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen unterstützen

5. Eine inklusive, offene und resiliente Gesellschaft fördern und junge Menschen erreichen

6. Die Sicherheitsdimension im Umgang mit Radikalisierung

7. Die internationale Dimension: Umgang mit Gewaltbereitschaft aufgrund von Radikalisierung jenseits der EU-Grenzen

- Die Sicherheitskapazitäten der Partnerländer stärken

- Drittländer im Kampf gegen die Ursachen der Radikalisierung unterstützen

3 Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 407/16

... Der Unternehmer benötigt je elektronisches Aufzeichnungsgerät ein Kartenlesegerät und eine Smartcard sowie einen 2D-QR-Code-Drucker. Für das Konzept sind weiterhin eine autorisierte Stelle für die Smartcardvergabe, eine Schnittstelle zwischen der autorisierten Stelle und dem Bundeszentralamt für Steuern zum Datenabgleich, ein Zertifikatsserver sowie ein Verifikationsserver erforderlich.



Drucksache 44/16 (Beschluss)

... 13. Durch die schnelle Vergabe der 700-MHz-Frequenzen hat Deutschland die Grundlage für ein leistungsfähiges mobiles Breitbandnetz geschaffen. Nach Angaben des Breitbandatlasses können bereits 94 Prozent der Haushalte über den derzeit leistungsstärksten Mobilfunkstandard LTE verfügen. Der Bundesrat betont jedoch, dass für die nächste Mobilfunkgeneration 5G weitere Frequenzkapazitäten zur Verfügung stehen müssen, um das Potenzial dieser Technologie auch voll ausschöpfen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 44/16 (Beschluss)




Die Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung

Die Chancen des digitalen Wandels nutzen, aktuelle Herausforderungen angehen, den Ordnungsrahmen weiterentwickeln

Investieren in moderne Infrastruktur, Innovationen systematisch fördern

Solide Finanzpolitik schafft Handlungsspielräume

Sozialen Zusammenhalt stärken, Flüchtlinge bestmöglich integrieren

Energiewende effizient vorantreiben

Auf dem Weg zu einem stärkeren und stabileren Finanzsektor

Wirtschaftswachstum und Lebensqualität


 
 
 


Drucksache 167/16

... 25. Der Bundesrat ist allerdings der Auffassung, dass der Verordnungsvorschlag das Vertragsverhältnis zwischen den Anbietern von Online-Inhalten und den Rechteinhabern, das dem Rechtsverhältnis zwischen den Diensteanbietern und den Endkunden vorgelagert ist, nicht ausreichend berücksichtigt. Die Anbieter von Online-Inhalten können ihren Kunden nur die Nutzungsrechte gewähren, die sie beim Rechteerwerb selbst eingeräumt bekommen haben. Die entsprechende Lizenzvergabe erfolgt bisher in der Regel territorial beschränkt. Zweifelhaft erscheint, ob ein europäischer Diensteanbieter einem außereuropäischen Vertragspartner tatsächlich entgegenhalten kann, dieser müsse die zusätzliche Portabilität ohne höhere Lizenzgebühren akzeptieren, weil die Verordnung insoweit eine rechtliche Fiktion schafft (Artikel 4) und dieser entgegenstehende Rechte für "nicht durchsetzbar" erklärt (Artikel 5 Absatz 1). Insbesondere bestehen diese Bedenken auch im Hinblick darauf, dass die Verordnung rückwirkend in bestehende Vertragsverhältnisse eingreifen soll (Artikel 7).



Drucksache 690/16

... (3) Der am 31. Dezember 2016 im Amt befindliche Verwaltungsrat bleibt bis zum ersten Zusammentreten des nach den Vorschriften dieses Gesetzes nach dem 1. Januar 2017 berufenen Verwaltungsrats im Amt. Die am 31. Dezember 2016 im Amt befindliche Vergabekommission und die Unterkommission für die Drehbuchförderung bleiben bis zum ersten Zusammentreten der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung, die Unterkommission für die Förderung des Filmabsatzes im In- und Ausland und die Unterkommission für die Förderung des Absatzes von mit Filmen bespielten Bildträgern und des Absatzes von Filmen mittels Videoabrufdiensten bleiben bis zum ersten Zusammentreten der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung und die Unterkommission für die Förderung des Filmabspiels bleibt bis zum ersten Zusammentreten der Kommission für Kinoförderung im Amt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 690/16




Gesetz

Kapitel 1
Rechtsform und Aufgaben der Filmförderungsanstalt

§ 1
Filmförderungsanstalt

§ 2
Aufgaben der Filmförderungsanstalt

§ 3
Aufgabenerfüllung

§ 4
Dienstleistungen für andere Einrichtungen

Kapitel 2
Organe, Förderkommissionen

Abschnitt 1
Organe

§ 5
Organe der Filmförderungsanstalt

Abschnitt 2
Verwaltungsrat

§ 6
Zusammensetzung

§ 7
Berufung, Amtszeit

§ 8
Aufgaben, Satzung, Richtlinien

§ 9
Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Einberufung, Rechte, Geschäftsordnung

§ 10
Ausschüsse

§ 11
Befangenheit

Abschnitt 3
Präsidium

§ 12
Vorsitz, Zusammensetzung, Amtszeit, Geschäftsordnung

§ 13
Aufgaben, Rechte

§ 14
Beschlussfähigkeit, Verfahren, Befangenheit

Abschnitt 4
Vorstand

§ 15
Bestellung, Amtsdauer, Geschäftsordnung

§ 16
Aufgaben, Rechte

§ 17
Förderentscheidungen

§ 18
Widersprüche gegen Entscheidungen des Vorstands

§ 19
Entscheidungen zu Sperrfristen

Abschnitt 5
Förderkommissionen

§ 20
Ständige Förderkommissionen

§ 21
Vorschläge für die Besetzung der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung und der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 22
Bestellung der Mitglieder der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung und der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 23
Bestellung der Mitglieder der Kommission für Kinoförderung

§ 24
Verbot der Personenidentität, Abberufung, Neubestellung

§ 25
Geschäftsordnung, Befangenheit

§ 26
Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung

§ 27
Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 28
Verfahren zur Besetzung der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung und der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 29
Kommission für Kinoförderung

§ 30
Weitere Förderkommissionen

§ 31
Widersprüche gegen Entscheidungen der Förderkommissionen

Kapitel 3
Satzung, Haushalt, Aufsicht

§ 32
Satzung

§ 33
Wirtschaftsplan

§ 34
Haushalts- und Wirtschaftsführung

§ 35
Rücklagen

§ 36
Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen

§ 37
Rechnungslegung und Prüfung der Jahresrechnung

§ 38
Aufsicht

Kapitel 4
Förderung - Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 1
Zweckbindung der Fördermittel, Begriffsbestimmungen

§ 39
Zweckbindung der Fördermittel

§ 40
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Allgemeine Fördervoraussetzungen

§ 41
Filmbezogene allgemeine Fördervoraussetzungen

§ 42
Internationale Koproduktionen

§ 43
Internationale Kofinanzierungen

§ 44
Förderfähigkeit von internationalen Koproduktionen und Kofinanzierungen

§ 45
Fördervoraussetzungen bei internationalen Kofinanzierungen

§ 46
Nicht förderfähige Filme

§ 47
Barrierefreie Fassung

§ 48
Herstellung der Kopien

§ 49
Archivierung

§ 50
Ausschluss von Personen von der Förderung

Abschnitt 3
Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

§ 51
Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

§ 52
Vorläufige Projektbescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Abschnitt 4
Sperrfristen

§ 53
Regelmäßige Sperrfristen

§ 54
Ordentliche Verkürzung der Sperrfristen

§ 55
Außerordentliche Verkürzung der Sperrfristen

§ 56
Nichtanwendung der Sperrfristenregelungen

§ 57
Verletzung der Sperrfristen

§ 58
Ermächtigung des Verwaltungsrats

Kapitel 5
Förderung der Filmproduktion

Abschnitt 1
P r o j ektfilmförderung

§ 59
Förderhilfen

§ 60
Art und Höhe, Mindestförderquote

§ 61
Auswahl von Vorhaben

§ 62
Einbeziehung von Gemeinschaftsproduktionen

§ 63
Eigenanteil des Herstellers

§ 64
Ausnahmen beim Eigenanteil

§ 65
Bürgschaften

§ 66
Antrag

§ 67
Bewilligung

§ 68
Förderzusage, Form

§ 69
Auszahlung

§ 70
Schlussprüfung

§ 71
Tilgung des Darlehens

§ 72
Sonstige Rückzahlungspflicht

Abschnitt 2
Referenzfilmförderung

Unterabschnitt 1
Referenzfilmförderung für programmfüllende Filme

§ 73
Förderhilfen, Referenzpunkte

§ 74
Zuschauererfolg

§ 75
Erfolge bei Festivals und Preise

Unterabschnitt 2
Referenzfilmförderung für Dokumentar-, Kinder-, Erstlingsfilme und Filme mit niedrigen Herstellungskosten

§ 76
Förderhilfen, Referenzpunkte

§ 77
Zuschauererfolg

§ 78
Erfolge bei Festivals und Preise

Unterabschnitt 3
Filme aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aus der Schweiz

§ 79
Einbeziehung von Filmen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aus der Schweiz

Unterabschnitt 4
Verfahren, Art und Höhe der Förderung

§ 80
Verteilung der Referenzpunkte

§ 81
Art und Höhe

§ 82
Antrag

§ 83
Zuerkennung

§ 84
Verwendung

§ 85
Besondere Verwendungsmöglichkeiten

§ 86
Bürgschaften

§ 87
Begonnene Maßnahmen

§ 88
Auszahlung

§ 89
Schlussprüfung

§ 90
Rückzahlungspflicht

Kapitel 6
Referenzförderung für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme

§ 91
Referenzförderung

§ 92
Erfolge bei Festivals und Preise

§ 93
Förderart, Verteilung der Referenzpunkte

§ 94
Antrag

§ 95
Zuerkennung

§ 96
Verwendung

§ 97
Auszahlung

§ 98
Schlussprüfung

§ 99
Rückzahlung

Kapitel 7
Förderung von Drehbüchern und der Drehbuchfortentwicklung

Abschnitt 1
Drehbuch- und Treatmentförderung

§ 100
Förderhilfen

§ 101
Förderart, Auswahl von Vorhaben

§ 102
Antrag

§ 103
Verwendung

§ 104
Auszahlung

§ 105
Schlussprüfung

§ 106
Rückzahlung

Abschnitt 2
Förderung der Drehbuchfortentwicklung

§ 107
Förderhilfen

§ 108
Förderart, Auswahl von Vorhaben

§ 109
Antrag

§ 110
Sachverständige Begleitung

§ 111
Verwendung

§ 112
Auszahlung

§ 113
Schlussprüfung, Rückzahlung

§ 114
Ermächtigung des Verwaltungsrats

Kapitel 8
Förderung des Absatzes

Abschnitt 1
Projektförderung für Verleih- und Vertriebsunternehmen sowie Unternehmen der Videowirtschaft

§ 115
Förderhilfen

§ 116
Verwendung für den Verleih und Vertrieb

§ 117
Verwendung für den Videoabsatz

§ 118
Art und Höhe

§ 119
Auswahl von Vorhaben

§ 120
Einbeziehung von Gemeinschaftsproduktionen und ausländischen Filmen

§ 121
Antrag

§ 122
Bewilligung

§ 123
Auszahlung

§ 124
Schlussprüfung

§ 125
Tilgung des Darlehens

§ 126
Sonstige Rückzahlungspflicht

Abschnitt 2
Referenzförderung für Verleihunternehmen

§ 127
Förderhilfen, Referenzpunkte

§ 128
Art der Förderhilfe, Antrag

§ 129
Zuerkennung

§ 130
Verwendung

§ 131
Auszahlung

§ 132
Begonnene Maßnahmen

§ 133
Schlussprüfung, Rückzahlung

Kapitel 9
Kinoförderung

Abschnitt 1
Kinoprojektförderung

§ 134
Förderhilfen

§ 135
Art und Höhe

§ 136
Erlass von Restschulden

§ 137
Auswahl von Projekten

Abschnitt 2
Kinoreferenzförderung

§ 138
Förderhilfen

§ 139
Art und Höhe, Verteilung der Referenzpunkte

Abschnitt 3
Verfahren

§ 140
Antrag

§ 141
Zuerkennung der Kinoreferenzförderung

§ 142
Auszahlung

§ 143
Verwendung der Kinoreferenzförderung

§ 144
Schlussprüfung, Rückzahlung

Kapitel 10
Unterstützung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes

§ 145
Vorgaben für Richtlinie

Kapitel 11
Finanzierung, Verwendung der Mittel

Abschnitt 1
Finanzierung

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 146
Filmabgabe

§ 147
Verhältnis der Abgabevorschriften zueinander

§ 148
Erhebung der Filmabgabe

§ 149
Fälligkeit

§ 150
Begriffsbestimmung Kinofilm

Unterabschnitt 2
Filmabgabe der Kinos und der Videowirtschaft

§ 151
Filmabgabe der Kinos

§ 152
Filmabgabe der Videoprogrammanbieter

§ 153
Filmabgabe der Anbieter von Videoabrufdiensten

Unterabschnitt 3
Filmabgabe der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter

§ 154
Filmabgabe der öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalter

§ 155
Filmabgabe der Veranstalter frei empfangbarer Fernsehprogramme privaten Rechts

§ 156
Filmabgabe der Veranstalter von Bezahlfernsehen und der Programmvermarkter

§ 157
Medialeistungen

§ 158
Zusätzliche Leistungen der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter

Abschnitt 2
Verwendung der Einnahmen

§ 159
Aufteilung der Einnahmen auf die Förderarten

§ 160
Verwendung der Filmabgabe der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter

§ 161
Ermächtigung des Verwaltungsrats

§ 162
Verwendung von Tilgungen

§ 163
Verwendung von Rücklagen, Überschüssen und nicht verbrauchten Haushaltsmitteln

Kapitel 12
Auskunftspflichten und Datenverwendung

§ 164
Auskünfte

§ 165
Zeitpunkt und Form der Meldepflicht

§ 166
Kontrolle der gemeldeten Daten

§ 167
Schätzung

§ 168
Übermittlung und Veröffentlichung von Daten

§ 169
Förderbericht

Kapitel 13
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 170
Übergangsregelungen

§ 171
Beendigung der Filmförderung

§ 172
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 310/16

... (2) Der anbindungsverpflichtete Übertragungsnetzbetreiber beauftragt die Offshore-Anbindungsleitung so rechtzeitig, dass die Fertigstellungstermine in den im Offshore-Netzentwicklungsplan oder ab dem 1. Januar 2019 im Flächenentwicklungsplan dafür festgelegten Kalenderjahren liegen. In jedem Fall beauftragt er die Offshore-Anbindungsleitung nicht, bevor die Eignung einer durch sie anzubindenden Fläche zur Nutzung von Windenergie auf See gemäß § 12 des Windenergieauf-SeeGesetzes festgestellt wurde. In diesem Fall beauftragt er die OffshoreAnbindungsleitung unverzüglich nach der Eignungsfeststellung. Der anbindungsverpflichtete Übertragungsnetzbetreiber hat nach Auftragsvergabe die Daten der voraussichtlichen Fertigstellungstermine der Offshore-Anbindungsleitung der Regulierungsbehörde bekannt zu machen und auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Nach Bekanntmachung der voraussichtlichen Fertigstellungstermine nach Satz 4 hat der anbindungsverpflichtete Übertragungsnetzbetreiber mit den Betreibern der Windenergieanlage auf See, die gemäß der §§ 23 oder 34 des Windenergieauf-SeeGesetzes einen Zuschlag erhalten haben, jeweils einen Realisierungsfahrplan abzustimmen, der die zeitliche Abfolge für die einzelnen Schritte zur Errichtung der Windenergieanlage auf See und zur Herstellung des Netzanschlusses enthält. Dabei sind die Fristen zur Realisierung der Windenergieanlage auf See gemäß § 59 des Windenergieauf-See-Gesetzes zu berücksichtigen. Der anbindungsverpflichtete Übertragungsnetzbetreiber und der Betreiber der Windenergieanlage auf See haben sich regelmäßig über den Fortschritt bei der Errichtung der Windenergieanlage auf See und der Herstellung des Netzanschlusses zu unterrichten; mögliche Verzögerungen oder Abweichungen vom Realisierungsfahrplan nach Satz 4 sind unverzüglich mitzuteilen. Die bekannt gemachten voraussichtlichen Fertigstellungstermine können nur mit Zustimmung der Regulierungsbehörde im Benehmen mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie geändert werden; die Regulierungsbehörde trifft die Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten und der volkswirtschaftlichen Kosten. 30 Monate vor Eintritt der voraussichtlichen Fertigstellung werden die bekannt gemachten Fertigstellungstermine jeweils verbindlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

§ 1
Zweck und Ziel des Gesetzes

§ 2
Grundsätze des Gesetzes

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Ausbaupfad

§ 5
Ausbau im In- und Ausland

§ 6
Erfassung des Ausbaus

§ 7
Gesetzliches Schuldverhältnis

Teil 3
Zahlung von Marktprämie und Einspeisevergütung

Abschnitt 1
Arten des Zahlungsanspruchs

§ 19
Zahlungsanspruch

§ 20
Marktprämie

§ 21
Einspeisevergütung

§ 21a
Sonstige Direktvermarktung

§ 21b
Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel

§ 21c
Verfahren für den Wechsel

Abschnitt 2
Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung

§ 22
Wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie

§ 22a
Prototypen

§ 23
Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung

§ 23a
Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie

§ 23b
Anteilige Zahlung

§ 24
Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen

§ 25
Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs

§ 26
Abschläge und Fälligkeit

§ 27
Aufrechnung

§ 27a
Zahlungsanspruch und Eigenversorgung

Abschnitt 3
Ausschreibungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Ausschreibungsbedingungen

§ 28
Ausschreibungsvolumen

§ 29
Bekanntmachung

§ 30
Anforderungen an Gebote

§ 30a
Ausschreibungsverfahren

§ 31
Sicherheiten

§ 32
Zuschlagsverfahren

§ 33
Ausschluss von Geboten

§ 34
Ausschluss von Bietern

§ 35
Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert

§ 35a
Entwertung von Zuschlägen

Unterabschnitt 2
Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land

§ 36
Gebote für Windenergieenergieanlagen an Land

§ 36a
Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land

§ 36b
Höchstwert für Windenergieanlagen an Land

§ 36c
Besondere Zuschlagsvoraussetzung für das Netzausbaugebiet

§ 36d
Ausschluss von Geboten für Windenergieanlagen an Land

§ 36e
Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land

§ 36f
Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land

§ 36g
Besondere Ausschreibungsbedingungen für Bürgerenergiegesellschaften

§ 36h
Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land

§ 36i
Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land

Unterabschnitt 3
Ausschreibungen für Solaranlagen

§ 37
Gebote für Solaranlagen

§ 37a
Sicherheiten für Solaranlagen

§ 37b
Höchstwert für Solaranlagen

§ 37c
Besondere Zuschlagsvoraussetzung für benachteiligte Gebiete; Verordnungsermächtigung für die Länder

§ 37d
Rückgabe und Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen

§ 38
Zahlungsberechtigung für Solaranlagen

§ 38a
Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen

§ 38b
Anzulegender Wert für Solaranlagen

Unterabschnitt 4
Ausschreibungen für Biomasseanlagen

§ 39
Gebote für Biomasseanlagen

§ 39a
Sicherheiten für Biomasseanlagen

§ 39b
Höchstwert für Biomasseanlagen

§ 39c
Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen

§ 39d
Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen

§ 39e
Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen

§ 39f
Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen

§ 39g
Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen

§ 39h
Besondere Zahlungsvoraussetzungen für Biomasseanlagen

Abschnitt 4
Gesetzliche Bestimmung der Zahlung

Unterabschnitt 1
Anzulegende Werte

§ 40
Wasserkraft

§ 41
Deponie-, Klär- und Grubengas

§ 42
Biomasse

§ 43
Vergärung von Bioabfällen

§ 44
Vergärung von Gülle

§ 44a
Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse

§ 44b
Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen

§ 44c
Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse

§ 45
Geothermie

§ 46
Windenergie an Land bis 2018

§ 46a
Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Windenergieanlagen an Land bis 2018

§ 46b
Windenergie an Land ab 2019

§ 47
Windenergie auf See

§ 48
Solare Strahlungsenergie

§ 49
Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie

Unterabschnitt 2
Zahlungen für Flexibilität

§ 50
Zahlungsanspruch für Flexibilität

§ 50a
Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen

§ 50b
Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen

Abschnitt 5
Rechtsfolgen und Strafen

§ 51
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen

§ 52
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Pflichtverstößen

§ 53
Verringerung der Einspeisevergütung

§ 53a
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Windenergieanlagen an Land

§ 53b
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen

§ 54
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen

§ 55
Pönalen

§ 55a
Erstattung von Sicherheiten

§ 60a
EEG-Umlage für stromkostenintensive Unternehmen und Schienenbahnen

§ 61a
Ausnahmen von der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage

§ 69
Mitwirkungs- und Auskunftspflicht

§ 69a
Mitteilungspflicht der Behörden der Zollverwaltung

§ 79
Herkunftsnachweise

§ 79a
Regionalnachweise

§ 80a
Kumulierungsverbot

§ 83a
Rechtsschutz bei Ausschreibungen

§ 85a
Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen

§ 85b
Auskunftsrecht und Datenübermittlung

§ 88
Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse

§ 88a
Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen

§ 88b
Verordnungsermächtigung zu Netzausbaugebieten

§ 92
Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen

§ 97
Erfahrungsbericht

§ 98
Monitoringbericht

§ 100
Allgemeine Übergangsvorschriften

Artikel 2
Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergieauf-See-Gesetz - WindSeeG)

Anlage
(zu § 58 Absatz 3) Anforderungen an Sicherheitsleistungen

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck und Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Fachplanung und Voruntersuchung

Abschnitt 1
Flächenentwicklungsplan

§ 4
Zweck des Flächenentwicklungsplans

§ 5
Gegenstand des Flächenentwicklungsplans

§ 6
Zuständigkeit und Verfahren zur Erstellung des Flächenentwicklungsplans

§ 7
Übergang vom Bundesfachplan Offshore und vom Offshore-Netzentwicklungsplan Für Festlegungen ab dem Jahr 2025 werden

§ 8
Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans

Abschnitt 2
Voruntersuchung von Flächen

§ 9
Ziel der Voruntersuchung von Flächen

§ 10
Gegenstand und Umfang der Voruntersuchung von Flächen

§ 11
Zuständigkeit für die Voruntersuchung von Flächen

§ 12
Verfahren zur Voruntersuchung von Flächen

§ 13
Errichtung und Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen

Teil 3
Ausschreibungen

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 14
Wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie

§ 15
Allgemeine Ausschreibungsbedingungen

Abschnitt 2
Ausschreibungen für voruntersuchte Flächen

§ 16
Gegenstand der Ausschreibungen

§ 17
Ausschreibungsvolumen

§ 18
Veränderung des Ausschreibungsvolumens

§ 19
Bekanntmachung der Ausschreibungen

§ 20
Anforderungen an Gebote

§ 21
Sicherheit

§ 22
Höchstwert

§ 23
Zuschlagsverfahren, anzulegender Wert

§ 24
Rechtsfolgen des Zuschlags

§ 25
Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag

Abschnitt 3
Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 26
Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 27
Ausschreibungsvolumen

§ 28
Planung der Offshore-Anbindungsleitungen

§ 29
Bekanntmachung der Ausschreibungen

§ 30
Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 31
Anforderungen an Gebote

§ 32
Sicherheit

§ 33
Höchstwert

§ 34
Zuschlagsverfahren

§ 35
Flächenbezug des Zuschlags

§ 36
Zuschlagswert und anzulegender Wert

§ 37
Rechtsfolgen des Zuschlags

§ 38
Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag

Abschnitt 4
Eintrittsrecht für bestehende Projekte

§ 39
Eintrittsrecht für den Inhaber eines bestehenden Projekts

§ 40
Voraussetzungen und Reichweite des Eintrittsrechts

§ 41
Datenüberlassung und Verzichtserklärung

§ 42
Ausübung des Eintrittsrechts

§ 43
Rechtsfolgen des Eintritts

Teil 4
Zulassung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen auf See sowie Anlagen zur Übertragung des Stroms

§ 44
Geltungsbereich von Teil 4

Abschnitt 1
Zulassung von Einrichtungen

§ 45
Planfeststellung

§ 46
Verhältnis der Planfeststellung zu den Ausschreibungen

§ 47
Planfeststellungsverfahren

§ 48
Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

§ 49
Vorläufige Anordnung

§ 50
Einvernehmensregelung

§ 51
Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 52
Veränderungssperre

§ 53
Sicherheitszonen

§ 54
Bekanntmachung der Einrichtungen und ihrer Sicherheitszonen

Abschnitt 2
Errichtung, Betrieb und Beseitigung von Einrichtungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 55
Pflichten der verantwortlichen Personen

§ 56
Verantwortliche Personen

§ 57
Überwachung der Einrichtungen

§ 58
Beseitigung der Einrichtungen, Sicherheitsleistung

Unterabschnitt 2
Besondere Bestimmungen für Windenergieanlagen auf See

§ 59
Realisierungsfristen

§ 60
Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen

§ 61
Ausnahme von den Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen

§ 62
Rückgabe von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen

§ 63
Übergang von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen

§ 64
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen

§ 65
Erstattung von Sicherheiten bei Realisierung oder Erfüllung von Pönalen

§ 66
Nachnutzung; Verpflichtungserklärung

§ 67
Nutzung von Unterlagen

Teil 5
Besondere Bestimmungen für Prototypen

§ 68
Feststellung eines Prototypen

§ 69
Zahlungsanspruch für Strom aus Prototypen

§ 70
Netzanbindungskapazität; Zulassung, Errichtung, Betrieb und Beseitigung

Teil 6
Sonstige Bestimmungen

§ 71
Verordnungsermächtigung

§ 72
Rechtsschutz bei Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 73
Bekanntmachungen und Unterrichtungen

§ 74
Verwaltungsvollstreckung

§ 75
Bußgeldvorschriften

§ 76
Gebühren und Auslagen

§ 77
Übergangsbestimmung für Veränderungssperren

§ 78
Wahrnehmung von Aufgaben durch die Bundesnetzagentur

§ 79
Fachaufsicht über das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Anlage
(zu § 58 Absatz 3) Anforderungen an Sicherheitsleistungen

Artikel 3
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 6
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 17d
Umsetzung der Netzentwicklungspläne und des Flächenentwicklungsplans

Artikel 7
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 8
Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz

Artikel 9
Änderung der Biomasseverordnung

Artikel 10
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Artikel 11
Änderung der Systemdienstleistungsverordnung

Artikel 12
Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

Artikel 13
Änderung der Herkunftsnachweisverordnung

§ 1a
Regionalnachweisregister

§ 2a
Mindestinhalt von Regionalnachweisen

§ 3
Grundsätze für Herkunftsnachweise

§ 4
Grundsätze für Regionalnachweise

§ 5
Übertragung der Verordnungsermächtigung

Artikel 14
Änderung der Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung

Artikel 15
Änderung der Gebührenverordnung zur Herkunftsnachweisverordnung

Artikel 16
Änderung der Anlagenregisterverordnung

Artikel 17
Änderung der Freiflächenausschreibungsgebührenverordnung

Anlage
(zu § 1 Absatz 2) Gebührenverzeichnis

Artikel 18
Änderung der Ausgleichsmechanismusverordnung

Artikel 19
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 20
Änderung der Seeanlagenverordnung

Artikel 21
Änderung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See

Artikel 22
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 23
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 201/16

... "Das Bundeszentralamt für Steuern unterrichtet den Steuerpflichtigen über die Identifikationsnummer und die übrigen beim Bundeszentralamt für Steuern zu seiner Person gespeicherten Daten" ließ den irrigen Schluss zu, dass mit dem Mitteilungsschreiben auch andere beim BZSt gespeicherte Daten des Steuerpflichtigen wie z.B. Freistellungsaufträge etc. mitgeteilt werden sollten. Durch den § 6 Absatz 1 StIdV können dem Steuerpflichtigen jedoch nur die Daten mitgeteilt werden, die nach § 139b Absatz 3 AO zum Zeitpunkt der Vergabe der Identifikationsnummer über ihn gespeichert sind. Diese Unklarheit wird durch die neue Formulierung beseitigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 201/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Zinsinformationsverordnung

§ 17
Anwendungsbestimmungen

Artikel 3
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 4 Änderung der Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung

§ 9
Feststellungsgegenstand bei Einsatz von Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall zu Finanzierungszwecken

Artikel 5
Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung

Artikel 6
Weitere Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung

Artikel 7
Änderung der Steueridentifikationsnummerverordnung

§ 1
Aufbau der Identifikationsnummer

Artikel 8
Änderung der Steuer-Auskunftsverordnung

Artikel 9
Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung

§ 3
Auslagen.

Artikel 10
Änderung der AltersvorsorgeProduktinformationsblattverordnung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3633: Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 60/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat erinnert daran, dass das 700-MHz-Band in Deutschland bereits im Frühjahr 2015 an Mobilfunkunternehmen versteigert wurde. Bis Mitte 2019 sollen alle Fernsehsender dieses Band geräumt haben. Etwaige EU-Vorgaben zur Vergabe und Nutzung des 700-MHz-Bandes dürfen nicht mit den bestehenden deutschen Vorgaben kollidieren, da anderenfalls keine Rechts- und Investitionssicherheit für die betroffenen Mobilfunknetzbetreiber und Rundfunksendeunternehmen mehr bestünde.



Drucksache 578/16

... Bei der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in deutsches Recht durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie wurden Gestaltungsmöglichkeiten, die der europäische Gesetzgeber bewusst vorgesehen bzw. zugelassen hatte, nicht genutzt. Dadurch wird die Vergabe von Immobilienkrediten an eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern erheblich erschwert oder sogar unmöglich gemacht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 578/16




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 586/16 (Beschluss)

Verordnung über die Anforderungen an die Sachkunde der mit der Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen befassten internen und externen Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds (VersImmoDarlSachkV)



Drucksache 19/15

... - Die Vergabe von Krediten hat keine Auswirkungen auf das Defizit, außer wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Kredit nicht zurückgezahlt wird. Wird die Vergabe eines Kredits über staatliche Kreditaufnahme finanziert, so kann sich dies auf den Schuldenstand auswirken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 19/15




2 Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Präzisierungen in Bezug auf Investitionen

2.1. Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen

2.1.1. Finanzielle Beiträge der Mitgliedstaaten zum EFSI

Statistische Erfassung

Präventive Komponente

Korrektive Komponente

2.1.2. Kofinanzierung einzelner vom Fonds mitfinanzierter Investitionsprojekte durch Mitgliedstaaten

2.2 Andere Investitionen im Rahmen der präventiven Komponente des Pakts

3. Präzisierungen in Bezug auf Strukturreformen

3.1 Strukturreformen im Rahmen der präventiven Komponente des Pakts Rechtlicher Rahmen

3.2 Strukturreformen im Rahmen der korrektiven Komponente des Pakts

Rechtlicher Rahmen

4. Präzisierungen in Bezug auf die Konjunkturlage

4.1 Modulation der Konsolidierungsanstrengungen im Konjunkturzyklus im Rahmen der präventiven Komponente des Pakts

Rechtlicher Rahmen

4.2 Berücksichtigung eines unerwarteten Einbruchs der Wirtschaftstätigkeit im Rahmen der korrektiven Komponente des Pakts

Rechtlicher Rahmen

4.3 Schwerer Konjunkturabschwung im Euro-Währungsgebiet oder in der Union insgesamt

Rechtlicher Rahmen

Präventive Komponente

Korrektive Komponente

5. Schlussfolgerung

Anhang 1
STATISTISCHE ERFASSUNG der Beiträge in Bezug auf den Europäischen FONDS für Strategische INVESTITIONEN

1. Kapitaleinzahlungen der Mitgliedstaaten auf Ebene des EFSI

2. Garantien der Mitgliedstaaten auf Ebene des EFSI

3. Kofinanzierung der Mitgliedstaaten bei einzelnen Projekten

4. Beiträge, die über nationale Förderbanken geleistet werden

Anhang 2
MATRIX für die FESTLEGUNG der JÄHRLICHEN HAUSHALTSANPASSUNG


 
 
 


Drucksache 364/15

... der Kommission im Hinblick auf die Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte im Internet (ABl. L 147 vom 17.5.2014, S. 1) geändert worden ist. Zur Vergabe des Etiketts werden Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger, Gebäudeenergieberater des Handwerks und Ausstellungsberechtigte nach § 21 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

Anlage 1
Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019 Anlage 2 Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019 Anlage 3 Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung.

§ 1
Anwendungsbereich

Abschnitt 3
Gebrauchte Produkte

§ 16
Berechtigung zur Verbrauchskennzeichnung

§ 17
Verpflichtung zur Verbrauchskennzeichnung

§ 18
Verfahren zur Verbrauchskennzeichnung und Überprüfung

§ 19
Kostenfreiheit und Duldungspflicht

Anlage 1
(zu den §§ 16 Absatz 1 und 17 Absatz 1 Satz 1) Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019

Anlage 2
(zu den §§ 16 Absatz 1 und 17 Absatz 1 Satz 1) Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019

Anlage 3
(zu § 16 Absatz 2) Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

§ 16
(Berechtigung zur Verbrauchskennzeichnung)

§ 17
(Verpflichtung zur Verbrauchskennzeichnung)

§ 18
(Verfahren zu Verbrauchskennzeichnung und Überprüfung)

§ 19
(Kostenfreiheit und Duldungspflicht)

Anlage 1
(Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019)

Anlage 2
(Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019)

Anlage 3
(Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung)

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3340: Erstes Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Erstattungskosten

2. Aufwand der Verwaltung zur Abwicklung der Erstattungskosten


 
 
 


Drucksache 394/15 (Beschluss)

... Die in § 8 Satz 1 HStatG-E vorgesehene Speicherung von Einzelangaben in einer zentralen Auswertungsdatenbank des Statistischen Bundesamtes entspricht weder konkreten Vereinbarungen zwischen dem Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern noch den Grundsätzen der optimierten Kooperation. Vereinbart wurde, dass die zentrale Auswertungsdatenbank sowohl beim Statistischen Bundesamt als auch bei einem Landesamt für Statistik angesiedelt sein kann. Im System der bewährten Zusammenarbeit nach § 3a BStatG wird die Frage, bei welchem Amt eine zentrale Auswertungsdatenbank angesiedelt wird, über das Vergabeverfahren gelöst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 394/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 8 Satz 1 HStatG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 8 Satz 2 HStG , Nummer 7 Buchstabe b - neu - § 6 Absatz 2 Satz 2 - neu - HStG


 
 
 


Drucksache 610/15 (Beschluss)

... 2. Die Ausschreibung der Sortierung und Verwertung muss in zentralisierter Form vorgenommen werden (wie bisher in bislang ca. 500 Ausschreibungsgebieten mit angemessenen Laufzeiten insbesondere mit Blick auf die Wahrung der Interessen der mittelständischen Wirtschaft). Die Ausschreibungen haben nach den klaren Regeln der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) zu erfolgen. Damit ist keine "Rekommunalisierung" der Wertstoffe verbunden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für ein effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und bürgernahes Wertstoffgesetz


 
 
 


Drucksache 500/15 (Beschluss)

... 16. Der öffentliche Sektor kann mit seiner Markt- und Nachfragemacht einen bedeutenden Beitrag zur Etablierung von Transparenz und Mindeststandards entlang von Lieferketten leisten und damit zudem seiner Vorbildfunktion gegenüber der Öffentlichkeit gerecht werden. Der Bundesrat hält es daher für sinnvoll, nach dem Vorbild der Vergabepraxis einiger Länder auch auf Ebene der EU Möglichkeiten zu schaffen, verstärkt faire und ökologische Standards als Vergabekriterien im öffentlichen Beschaffungswesen zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/15 (Beschluss)




Zur Mitteilung allgemein

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 454/1/15

... 2. Der Bundesrat begrüßt den Verordnungsvorschlag, mit dem der Standard "einfach, transparent und standardisiert" - kurz STS - für Verbriefungen eingeführt werden soll. Durch diese Form der Wiederbelebung des Verbriefungsmarktes können Unternehmen Forderungsbestände in handelsfähige Wertpapiere umwandeln und am Kapitalmarkt platzieren. Auf diese Weise erhalten sie eine Refinanzierungsmöglichkeit, die sie als Alternative zu Bankkrediten nutzen können. Die Banken können mit Hilfe von Verbriefungen ihr regulatorisches Eigenkapital schonen. Dadurch können sie zu einer verstärkten Kreditvergabe an die Wirtschaft beitragen. Auf europäischer Ebene sind gemeinsame Standards für STS-Verbriefungen ein wichtiger Schritt, das Vertrauen der Anleger und einen hohen Standard in der EU zu fördern. Insbesondere durch die Transparenz und die bessere Vergleichbarkeit sind effiziente und wirksame Risikoübertragungen auf ein breites Spektrum an institutionellen Anlegern sowie EU-weit möglich.



Drucksache 617/15 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat begrüßt, dass sich die Kommission mit der Digitalisierung von Finanzdienstleistungen und den hierdurch entstehenden neuen Geschäftsmodellen im Bereich des Fernabsatzes wie beispielsweise der Vergabe von SMS-Krediten beschäftigt. Er teilt die Auffassung der Kommission, dass die Digitalisierung große Chancen für einen besseren Zugang zu Finanzprodukten und mehr Wettbewerb bieten kann. Allerdings ist der Bundesrat der Ansicht, dass neue Zahlungsanbieter und -verfahren das bestehende Regelwerk nicht unterlaufen dürfen. Vielmehr sollte geprüft werden, wo die digitale Realität Anpassungsbedarf im Regelwerk notwendig macht. Zudem darf unterschiedliche Regulierung nicht zum Wettbewerbsvorteil werden. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen auch bei europaweiten Finanzdienstleistungen auf einen angemessenen Verbraucherschutz und einheitliche Sicherheitsstandards zählen können. Der Bundesrat beurteilt die Bereitstellung von Finanzdienstleistungen auf elektronischem Wege und über mobile Geräte im Hinblick auf den notwendigen Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern skeptisch. Das Fehlen einer persönlichen Beratung birgt besondere Risiken. Der rein elektronische Vertrieb von Finanzdienstleistungen bedarf insbesondere einer klaren und verständlichen Darstellung des Leistungsangebots und der Risiken. Der Bundesrat bezweifelt, dass diese Anforderungen beispielsweise bei der Nutzung eines Smartphones mit kleinem Bildschirm erfüllt werden können. Er gibt außerdem zu bedenken, dass insbesondere die Nutzung von Smartphones und Tablets häufig "nebenbei" geschieht. Es besteht die Gefahr, dass die Förderung des Vertriebs über mobile Geräte die Fehlvorstellung begünstigt, Entscheidungen über Finanzanlagen könnten beiläufig getroffen werden; er verweist insoweit auf die Regelungen in den skandinavischen Ländern als Resultat unüberlegter Überschuldung durch die Inanspruchnahme von SMS-Krediten von Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/15 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Einzelfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 634/1/15

... /EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 634/1/15




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 2 - neu - VGG

3. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 1 VGG

4. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 3 - neu - VGG

5. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 7 -neuVGG

6. Zu Artikel 1 § 105 Absatz 6 -neu-, § 114 Absatz 2 Satz 2 VGG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 § 117 Absatz 3 und 4 VGG

8. Zu Artikel 1 § 124 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2a - neu - VGG


 
 
 


Drucksache 25/15

... Vergabeverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 25/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 299
Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr

§ 302
Erweiterter Verfall

§ 335a
Ausländische und internationale Bedienstete

§ 338
Erweiterter Verfall

Artikel 2
Änderung des EU-Bestechungsgesetzes

Artikel 3
Aufhebung des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes

Artikel 4
Änderung des NATO-Truppen-Schutzgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung

§ 3
Auslandstaten

Artikel 6
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 7
Änderung der Sektorenverordnung

Artikel 8
Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit

Artikel 9
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. EU-Rahmenbeschluss

2. EU-Richtlinie über Angriffe auf Informationssysteme

3. EU-Richtlinie Umweltstrafrecht

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2936: Gesetz zur Bekämpfung der Korruption

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand

2.3 Sonstige Kosten

2.4 1:1- Umsetzung

3. Bewertung durch den NKR


 
 
 


Drucksache 542/15 (Beschluss)

... Zwar ist geplant, im Rahmen der bevorstehenden Novelle zum Rechtsrahmen der Konzessionsvergabe für Strom- und Gasnetze, den § 46 Absatz 3 Satz 5 EnWG ebenfalls entsprechend anzupassen. Derzeit ist jedoch nicht absehbar, ob eine Änderung des § 46 EnWG in einem separaten Verfahren derart zeitnah erfolgt, dass diese redaktionelle Änderung entbehrlich ist.



Drucksache 446/15

... Die Änderung begegnet dem Problem, dass sich im Einzelfall die Vergabe eines Termins zur Antragstellung soweit verzögert, dass nach Satz 1 Nummer 2 die Aufenthaltsgestattung erlöschen und der Aufenthalt somit unerlaubt würde, obwohl der Ausländer ohne eigenes Verschulden noch keine Gelegenheit hatte, einen Asylantrag zu stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

§ 29a
Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung.

§ 63a
Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender

§ 83c
Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten

§ 90
Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde

Artikel 2
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)

§ 14
Dauer der Anspruchseinschränkung

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 45a
Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung

§ 105c
Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit

Artikel 4
Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes

§ 18
Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug

Artikel 6
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 17

§ 18
Zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs kann ein Beamter auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer seines Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden.

Artikel 8
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

§ 9a
Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen

Artikel 10
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 131
Sonderregelung zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung

§ 421
Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

Artikel 11
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung des Entflechtungsgesetzes

Artikel 13
Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 14
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

4 Verfahrensbeschleunigung

Faire und effektive Verfahren

4 Unterbringung

4 Asylbewerberleistungen

Ärztliche Versorgung

4 Integration

Kostenbeteiligung des Bundes

III. Alternativen Keine IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Leistungen für Asylbewerber

Kostenbeteiligung des Bundes

2. Erfüllungsaufwand

a. Bürgerinnen und Bürger

b. Wirtschaft

5 Ausländerbeschäftigung

c. Verwaltung

Lockerung des Leiharbeitsverbots

Leistungseinschränkungen nach dem AsylbLG

Regelung zu minderjährigen Kindern

Erkennungsdienstliche Maßnahmen

Öffnung der Integrationskurse

Berufsqualifizierende Sprachkurse nach § 45a AufenthG

Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

5 Bundesmeldegesetz

Gesundheitsversorgung, SGB V

5 Schutzimpfungen

VI. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3467: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Verfahrensbeschleunigung

4 Asylbewerberleistungen

1. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

2. Befristungs- und Evaluierungserwägungen

3. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 434/15

... 4. Zur Verfahrensvereinfachung und - beschleunigung ist ein einheitliches Antragsverfahren für das Bundes- und jeweilige Landesprogramm sicherzustellen. Darüber hinaus sollte die Möglichkeit einer Antragstellung nach Beginn der Durchführung des Auswahl-/Vergabeverfahrens sowie eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns eingeräumt werden.



Drucksache 367/15 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 105 Absatz 3 - neu - GWB

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 114 Absatz 2 GWB

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 118 Absatz 1 und 2, § 121 Absatz 2 GWB

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 2 GWB

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 3 GWB

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 GWB

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 4 - neu - GWB

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131a - neu - GWB

§ 131a
Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen auf der Straße

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 157 Absatz 4 Satz 3 - neu - GWB


 
 
 


Drucksache 323/15

... Im Vorschlag der Kommission heißt es unter Artikel 2a Absatz 4, dass der Umfang der von einer zuständigen Behörde gewählten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen die in einem Plan für den öffentlichen Verkehr festgelegten politischen Ziele auf die kostenwirksamste Weise erreichen muss. Ziel dieses Vorschlags ist es, eine Querfinanzierung des nicht kostendeckenden Schienenverkehrs durch kostendeckende Dienstleistungen im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu ermöglichen und somit die zuständigen Behörden in die Lage zu versetzen, ein bestimmtes wünschenswertes öffentliches Verkehrsangebot in einem für die öffentlichen Haushalte kostenwirksamen Umfang anzubieten. Die vorgeschlagene Bestimmung betrifft nicht die Art des von einer zuständigen Behörde gewählten Vergabeverfahrens.



Drucksache 31/15 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat begrüßt den Wunsch der Bundesregierung, die Effizienz der öffentlichen Investitionen zu erhöhen. Dabei sollte insbesondere Wert auf die Stärkung öffentlicher (Bau-)verwaltungen, deren Vergabe- und Managementkompetenz und damit auf erfolgreiche wettbewerbliche Verfahren gelegt werden. Damit wird auch ein Beitrag zur Mittelstandsförderung geleistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/15 (Beschluss)




Wirtschaftliche Entwicklung

Öffentliche Investitionen

Gründungen und junge Unternehmen

Digitalisierung und Industrie 4.0

2 Mittelstand

2 Mindestlohn

2 Energiewende

2 Rohstoffsicherung

2 Finanzmärkte


 
 
 


Drucksache 453/1/15

... 17. Den Vorschlag der Kommission zur Zulassung von Kreditgenossenschaften, die nicht den Eigenkapitalvorschriften nach CRD/CRR unterliegen und deren Hauptzweck die Vergabe von Inter-Firmen-Krediten sein soll, sieht der Bundesrat kritisch. Es muss darauf geachtet werden, dass hierdurch keine Schattenbanken entstehen und Risiken von regulierten in unregulierte Bereiche verlagert werden. Inter-Firmen-Kreditbeziehungen müssen transparent sein, damit für den Krisenfall identifiziert werden kann, wo die Risiken liegen und wie sich Schocks im System fortpflanzen.



Drucksache 150/15 (Beschluss)

... c) Ein attraktiver Schienenpersonennahverkehr sichert die Mobilität der Menschen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in den Regionen und Städten. Die Regionalisierungsmittel zur Finanzierung der Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr sind hierfür von zentraler Bedeutung. Die Finanzierung muss langfristig geregelt werden, nicht zuletzt um für Auftragsvergaben ausreichende Planungssicherheit zu gewährleisten. Der Bundesrat bedauert, dass nach wie vor keine Einigung über die bereits im Jahr 2014 vorgesehene Revision der Regionalisierungsmittel mit Wirkung ab dem Jahr 2015 erzielt werden konnte und hinsichtlich des Dritten Gesetzes zur Änderung der Regionalisierungsmittel der Vermittlungsausschuss angerufen werden musste. Der Bundesrat erwartet, dass die Regionalisierungsmittel nunmehr zeitnah in ausreichendem Maße erhöht werden und verweist auf den durch den Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des



Drucksache 25/15 (Beschluss)

... einen Wortlaut festzulegen, der den bisherigen Anwendungsbereich nicht einschränkt. Wegen der engen Kartell- und Vergaberechtsakzessorietät dieser Vorschrift muss der Anwendungsbereich von § 298 Absatz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 25/15 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 10


 
 
 


Drucksache 532/15

... Die Verordnung legt die Kriterien fest, die ein Vorhaben erfüllen muss, damit es mit Mitteln des Strukturfonds gefördert werden kann, einschließlich der Abgrenzung der förderungsfähigen Kosten. Darüber hinaus wird in der Verordnung das Verfahren der Vergabe der Fördermittel durch das BVA geregelt. Hierzu gehören auch die Regelungen, welche Unterlagen die Länder zum Nachweis der Förderungsvoraussetzungen vorzulegen haben. Schließlich werden die Voraussetzungen und das Verfahren der Rückforderung von Fördermitteln aus dem Strukturfonds geregelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Förderungsfähige Vorhaben

§ 2
Förderungsfähige Kosten

§ 3
Verwaltungsaufgaben des Bundesversicherungsamts

§ 4
Antragstellung

§ 5
Nachverteilung

§ 6
Auszahlungsbescheide des Bundesversicherungsamts

§ 7
Rückforderung und Verzinsung von Fördermitteln

§ 8
Auswertung der Wirkungen der Förderung

§ 9
Bewirtschaftung der Fördermittel

§ 10
Beteiligung der privaten Krankenversicherung

§ 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

b Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

7. Demografie

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr.3488: Entwurf einer Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbereich (KHSFV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 207/1/15

... Da bisher auf EU-Ebene keine weitere Konkretisierung des Indikators "Anteil der Interbankendarlehen und -einlagen in der EU" erfolgt ist, besteht Spielraum für eine solche auf nationaler Ebene. Entsprechend dem Ziel, die Relevanz eines Instituts für die Wirtschaft abzubilden, muss die wirkliche Kreditvergabe an die Realwirtschaft herausgerechnet werden. Diesem Ziel trägt § 4 Absatz 6 der vorliegenden Restrukturierungsfonds-Verordnung insoweit Rechnung, als der Indikator lediglich sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten aus Krediten und Einlagen gegenüber Banken, Versicherungsunternehmen und sonstigen Finanzierungsinstituten umfasst. Tatsächliche Forderungen und Verbindlichkeiten aus Krediten und Einlagen der Wirtschaft fließen somit nicht in den Indikator.



Drucksache 404/15

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Anwendbarkeit bestimmter Vorschriften des Bauplanungsrechts und des Umweltrechts für einen befristeten Zeitraum für Einrichtungen der Flüchtlingsunterbringung auszusetzen (Moratorium) sowie Gespräche mit der EU-Kommission zu führen, um kurzfristig Erleichterungen im Vergaberecht zu erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 404/15




Entschließung

1. Vergaberecht

2. Bauplanungsrecht

3. Umweltrecht


 
 
 


Drucksache 601/15 (Beschluss)

... 10. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich im Verlauf der Verhandlungen in den Gremien der EU dafür einzusetzen, dass die vergaberechtlichen Regelungen im Richtlinienvorschlag nicht weiter verfolgt werden.



Drucksache 410/15

... Frühere Versuche, auf Landesebene aufgrund der bestehenden rechtlichen Regelungen Transparenzmodelle in Berlin sowie in Nordrhein-Westfalen einzuführen, wurden durch die von den betroffenen Lebensmittelunternehmern angerufenen Verwaltungsgerichte untersagt. Seit Ende 2012 ist in Berlin durch mehrere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin und die diese bestätigenden Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg die Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen im Internet durch Einstufung in "Benotungen" und Vergabe von "Minuspunkten" mangels erforderlicher Rechtsgrundlage untersagt worden. In den aktuellen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorfs vom 13. März 2015 ist nunmehr auch in Nordrhein-Westfalen die Weitergabe von Punktebewertungen aufgrund der Feststellungen durchgeführter Lebensmittelkontrollen an die Verbraucherzentrale, welche die Ergebnisse wiederum im Internet durch Darstellung in den Farben der Ampel veröffentlichte, für rechtswidrig erklärt worden. Im Ergebnis der danach unzureichenden gesetzlichen Regelungen und der darauf gestützten Rechtsprechung erfolgt in der Praxis derzeit eine Veröffentlichung von Kontrollergebnissen in den meisten Bundesländern auch bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 410/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Ziele des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 367/1/15

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 97 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 97 Absatz 5 Satz 2 - neu - GWB

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 105 Absatz 3 - neu - GWB

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 114 Absatz 2 GWB

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 118 Absatz 1 und 2, § 121 Absatz 2 GWB

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 2 GWB

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 3 GWB

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 4a - neu -, 5 Satz 2, § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 1 Satz 4 GWB

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 1 Satz 4, 5 - neu - GWB

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 1 Satz 5 - neu - GWB *

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 128 Absatz 2 Satz 3, Absatz 3 - neu - GWB

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB

§ 129
Zwingend zu berücksichtigende Eignungs-, Zuschlagskriterien und Ausführungsbedingungen

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB - Hilfsempfehlung zu Ziffer 13

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 GWB

17. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 GWB

18. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

19. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 4 - neu - GWB

20. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131a - neu - GWB

§ 131a
Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen auf der Straße

21. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 152 Absatz 3 Satz 3

22. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 157 Absatz 4 Satz 3 - neu - GWB


 
 
 


Drucksache 31/1/15

... 9. Der Bundesrat begrüßt den Wunsch der Bundesregierung, die Effizienz der öffentlichen Investitionen zu erhöhen. Dabei sollte insbesondere Wert auf die Stärkung öffentlicher (Bau-)verwaltungen, deren Vergabe- und Managementkompetenz und damit auf erfolgreiche wettbewerbliche Verfahren gelegt werden. Damit wird auch ein Beitrag zur Mittelstandsförderung geleistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/1/15




Wirtschaftliche Entwicklung

Öffentliche Investitionen

Gründungen und junge Unternehmen

Digitalisierung und Industrie 4.0

2 Mittelstand

2 Mindestlohn

2 Energiewende

2 Rohstoffsicherung

2 Finanzmärkte


 
 
 


Drucksache 498/15

... b) die Zusammenarbeit bei der Vergabe von Zugtrassen unter Berücksichtigung der Erleichterungen des Eisenbahnverkehrs über die gemeinsame Staatsgrenze und des erleichterten Durchgangsverkehrs,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 498/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Artikel 1
Ziel des Abkommens

Artikel 2
Gegenstand des Abkommens

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Zusammenarbeit der Eisenbahnaufsichtsbehörden

Artikel 5
Zusammenarbeit im Eisenbahnverkehr über die gemeinsame

Artikel 6
Zusammenarbeit der Betreiber der Infrastruktur

Artikel 7
Zusammenarbeit der Eisenbahnunternehmen

Artikel 8
Eisenbahnverkehr über die gemeinsame Staatsgrenze

Artikel 9
Erleichterter Durchgangsverkehr

Artikel 10
Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen

Artikel 11
Aufenthalt und Rücknahme von natürlichen Personen, die Dienstleistungen im Eisenbahnverkehr erbringen oder von Mitarbeitern der Eisenbahnunternehmen und der Betreiber der Infrastruktur

Artikel 12
Datenschutz

Artikel 13
Gemeinsame Arbeitsgruppe

Artikel 14
Lösung von Meinungsverschiedenheiten

Artikel 15
Änderungen der Anlagen

Artikel 16
Inkrafttreten und Geltungsdauer des Abkommens

Anlage 1
zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Zusammenarbeit im Bereich des Eisenbahnverkehrs über die deutschpolnische Staatsgrenze

Anlage 2
zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Zusammenarbeit im Bereich des Eisenbahnverkehrs über die deutschpolnische Staatsgrenze

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 634/15 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)

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Drucksache 634/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 2 - neu - VGG

3. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 1 VGG

4. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 3 - neu - VGG

5. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 7 - neu - VGG

6. Zu Artikel 1 § 117 Absatz 3 und 4 VGG


 
 
 


Drucksache 81/1/15

... es (BR-Drucksache 557/14(B)). Die dort genannten Ansätze sind gutachterlich unterlegt. Darüber hinaus wurde auch bereits dargelegt, dass die Finanzierung langfristig geregelt werden muss, um für Auftragsvergaben ausreichende Planungssicherheit zu haben.



Drucksache 150/1/15

... c) Ein attraktiver Schienenpersonennahverkehr sichert die Mobilität der Menschen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in den Regionen und Städten. Die Regionalisierungsmittel zur Finanzierung der Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr sind hierfür von zentraler Bedeutung. Die Finanzierung muss langfristig geregelt werden, nicht zuletzt um für Auftragsvergaben ausreichende Planungssicherheit zu gewährleisten. Der Bundesrat bedauert, dass nach wie vor keine Einigung über die bereits im Jahr 2014 vorgesehene Revision der Regionalisierungsmittel mit Wirkung ab dem Jahr 2015 erzielt werden konnte und hinsichtlich des Dritten Gesetzes zur Änderung der Regionalisierungsmittel der Vermittlungsausschuss angerufen werden musste. Der Bundesrat erwartet, dass die Regionalisierungsmittel nunmehr zeitnah in ausreichendem Maße erhöht werden und verweist auf den durch den Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des



Drucksache 76/15

... "(3a) Der Arbeitgeber oder eine Zahlstelle nach § 202 Absatz 2 des Fünften Buches kann in den Fällen, in denen für eine Meldung keine Versicherungsnummer des Beschäftigten oder Versorgungsempfängers vorliegt, im Verfahren nach Absatz 1 eine Meldung zur Abfrage der Versicherungsnummer an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung übermitteln; die weiteren Meldepflichten bleiben davon unberührt. Die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung übermittelt dem Arbeitgeber oder der Zahlstelle unverzüglich durch Datenübertragung die Versicherungsnummer oder den Hinweis, dass die Vergabe der Versicherungsnummer mit der Anmeldung erfolgt."

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Drucksache 76/15




Dritter Titel Übermittlung von Daten im Lohnnachweisverfahren der Unfallversicherung

§ 99
Übermittlung von Daten durch den Unternehmer im Lohnnachweisverfahren

§ 100
Inhalt des elektronischen Lohnnachweises

§ 101
Stammdatendatei

§ 102
Verarbeitung, Weiterleitung und Nutzung der Daten zum Lohnnachweisverfahren

§ 103
Gemeinsame Grundsätze zur Datenübermittlung an die Unfallversicherung

‚Artikel 1a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

‚Artikel 1b Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 130
Assistierte Ausbildung

§ 420
Versicherungsfreiheit von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Programms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt

§ 218f
Weitergeltung des Lohnnachweisverfahrens in der Fassung vom 31. Dezember 2005

‚Artikel 4a Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

‚Artikel 8a Änderung des Heilmittelwerbegesetzes


 
 
 


Drucksache 596/15 (Beschluss)

Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz -



Drucksache 394/1/15

... Die in § 8 Satz 1 HStatG-E vorgesehene Speicherung von Einzelangaben in einer zentralen Auswertungsdatenbank des Statistischen Bundesamtes entspricht weder konkreten Vereinbarungen zwischen dem Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern noch den Grundsätzen der optimierten Kooperation. Vereinbart wurde, dass die zentrale Auswertungsdatenbank sowohl beim Statistischen Bundesamt als auch bei einem Landesamt für Statistik angesiedelt sein kann. Im System der bewährten Zusammenarbeit nach § 3a BStatG wird die Frage, bei welchem Amt eine zentrale Auswertungsdatenbank angesiedelt wird, über das Vergabeverfahren gelöst.

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Drucksache 394/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 8 Satz 1 HStatG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 8 Satz 2 HStG , Nummer 7 Buchstabe b - neu - § 6 Absatz 2 Satz 2 - neu - HStG


 
 
 


Drucksache 509/15

... 3.2. Mehr Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 509/15




Mitteilung

1. Den Binnenmarkt weiter AUSBAUEN

1.1. Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt

1.2. Eine neue auf Chancen, Modernisierung und Ergebnissen beruhende Binnenmarktstrategie

2. Für Verbraucher und Unternehmen neue Chancen SCHAFFEN

2.1. Eine ausgewogene Entwicklung der partizipativen Wirtschaft ermöglichen

2.2. Das Wachstum von KMU und Startup-Unternehmen fördern

2.3. Den Binnenmarkt ohne Grenzen für den Dienstleistungssektor in der Praxis verwirklichen

2.4. Gegen Beschränkungen im Einzelhandel vorgehen

2.5. Die Diskriminierung von Verbrauchern und Unternehmern verhindern

3. Die Modernisierung und Innovation FÖRDERN

3.1. Unser Normensystem modernisieren

3.2. Mehr Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

3.3. Den Rahmen für die Rechte des geistigen Eigentums konsolidieren

4. Die PRAKTISCHE Umsetzung GEWÄHRLEISTEN

4.1. Eine Kultur der Rechtstreue und der intelligenten Durchsetzung

4.2. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durch eine Reform des Mitteilungsverfahrens verbessern

4.3. Den Binnenmarkt für Waren ausbauen

5. Fazit

Fahrplan für die Umsetzung der Binnenmarktstrategie


 
 
 


Drucksache 453/15 (Beschluss)

... 11. Den Vorschlag der Kommission zur Zulassung von Kreditgenossenschaften, die nicht den Eigenkapitalvorschriften nach CRD/CRR unterliegen und deren Hauptzweck die Vergabe von Inter-Firmen-Krediten sein soll, sieht der Bundesrat kritisch. Es muss darauf geachtet werden, dass hierdurch keine Schattenbanken entstehen und Risiken von regulierten in unregulierte Bereiche verlagert werden. Inter-Firmen-Kreditbeziehungen müssen transparent sein, damit für den Krisenfall identifiziert werden kann, wo die Risiken liegen und wie sich Schocks im System fortpflanzen.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.